Daten
Kommune
Pulheim
Größe
137 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
13.06.16, 18:36
Aktualisiert
13.06.16, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
169/2016
Erstellt am:
17.05.2016
Aktenzeichen:
IV/61 -foi/wo
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
22.06.2016
Planungsausschuss
X
29.06.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 130 Stommeln
Bereich: Venloer Straße 627
Aufstellung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 169/2016 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss nimmt die Unterlagen zur Artenschutzprüfung für den Bereich Venloer Straße 627 zur Kenntnis
und empfiehlt dem Planungsausschuss, auf dieser Basis den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 130
Stommeln zu fassen.
Der Planungsausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 130 Stommeln (Bereich Venloer
Straße 627) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) aufzustellen.
Ziel der Planung ist die bauleitplanerische Voraussetzung für die Realisierung einer neuen, barrierearmen Wohnanlage mit einer Tiefgarage, auf dem derzeitig mit einem Autohaus bebauten Grundstück, zu schaffen.
Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Planes gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) erfüllt
sind. Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 130 Stommeln".
- Aufstellungsbeschluss
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 130 Stommeln sowie den Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes
vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) öffentlich auszulegen.
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
– Auslegungsbeschluss
Erläuterungen
Das derzeit mit einem Autohaus bebaute Grundstück Venloer Straße 627 liegt in der seit 1989 rechtskräftigen
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Stommeln. Es wurde an einen Investor veräußert, der auch eine Teilfläche
des dahinterliegenden Grundstückes, bis zu dem geplanten Fußweg, erworben hat. Diese Teilfläche liegt im Geltungsbereich des seit 1980 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 16 Stommeln, 1. Änderung.
Die bisherige Bauleitplanung sieht im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Stommeln ein reines
Wohngebiet mit einer eingeschossigen Gartenhofhausbebauung vor und im Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Stommeln ein Mischgebiet mit einer zweigeschossigen Bebauung.
Mit der Aufgabe des Gewerbebetriebes verliert die Mischgebietsfestsetzung – aus heutigem Blickwinkel ohnehin für ein
Einzelgrundstück fragwürdig – ihre Begründung. Es ist somit ein Planungsanlass gegeben, um das Grundstück einer
geordneten städtebaulichen Entwicklung inmitten der umgebenden Wohngebietsflächen zuzuführen.
Das innerhalb des BP Stommeln samt Änderungen angebotene Bebauungskonzept einer reinen Wohngebietsbebauung
mittels Gartenhofhäuser ist heute nicht mehr nachgefragt und wird nach und nach ersetzt, soweit dies städtebaulich und
hinsichtlich der Erschließung möglich ist (siehe auch BP 123 Stommeln, weiter westlich gelegen).
Der Eigentümer plant eine barrierearme Wohnanlage mit Tiefgarage. Diese lässt sich trotz städtebaulicher Ableitung aus
der Nachbarbebauung auf der Basis der anzuwendenden gültigen Bebauungsplanfestsetzungen der 1. und 2. Änderung
Vorlage Nr.: 169/2016 . Seite 3 / 3
des Bebauungsplanes Nr. 16 Stommeln nicht realisieren, so dass das erforderliche Bauplanungsrecht durch Aufstellung
eines Bebauungsplans zu schaffen ist.
Geplant sind zwei zweigeschossige Gebäude, eines an der Venloer Straße und eines parallel zum Fußweg, die durch
einen zweigeschossigen Trakt verbunden sind. Die Wohnanlage mit Tiefgarage, die eine mindestens 0,50 m Erdüberdeckung zwecks Bepflanzung haben wird, ist für ca. 35 Wohneinheiten vorgesehen, die ein Mehrgenerationenwohnen
ermöglichen.