Daten
Kommune
Pulheim
Größe
136 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
13.06.16, 18:36
Aktualisiert
13.06.16, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
182/2016
Erstellt am:
30.05.2016
Aktenzeichen:
IV/61 br
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
22.06.2016
Planungsausschuss
X
29.06.2016
Rat
X
05.07.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 119 Teil A Brauweiler
Bereich: Rosenhügel / Bernhardstraße
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 u. 2) und 4 (1 u. 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
siehe UA vom 02.03.2016, Niederschrift TOP 6
siehe PA vom 09.03.2016, Niederschrift TOP 10
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung/Bürger
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 182/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs.
1 und 2 und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen umweltrelevanten Äußerungen und Stellungnahmen zur Kenntnis
und empfiehlt dem Planungsausschuss die Abwägung der Umweltbelange - vorberatend für den Rat - entsprechend
vorzunehmen.
________________________________________
Der Planungsausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt:
1. Die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und
Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht
berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) den Bebauungsplan Nr. 119 Teil A Brauweiler als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß
§ 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722).
Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Erläuterungen
Die Unterrichtung der Bürger (frühzeitige Beteiligung § 3 (1) BauGB) fand in der Zeit vom 21.05.2014 bis 11.06.2014
einschließlich statt. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte im Amtsblatt am 13.05.2014 und die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.05.2014 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet
(§ 4 (1) BauGB) und um Äußerung gebeten.
Die eingegangene planungsrelevante Äußerung der Öffentlichkeit (T 1 fBÖ) ist nachfolgend aufgelistet, mit dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Diskussion und Abstimmung beigefügt (Abwägung).
Der Umweltausschuss der Stadt Pulheim hat am 02.03.2016 die Darstellung der Umweltbelange zustimmend zur Kenntnis genommen und der Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 09.03.2016 die Beteiligung der Öffentlichkeit
(Auslegung) gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB für den Bebauungsplan
Nr. 119 Teil A Brauweiler beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung) erfolgte in der Zeit vom 20.04.2016 bis 20.05.2016 einschließlich. Die
Bekanntmachung hierzu erfolgte im Amtsblatt am 12.04.2016. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 18.04.2016 um Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung gebeten. Die während
dieses Verfahrensschrittes eingegangene planungsrelevante Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (T 1) mit abwägungsrelevanten Belangen ist nachfolgend aufgelistet, mit den Abwägungsvorschlägen der
Verwaltung, zur Diskussion und Abstimmung beigefügt (Abwägung).
Die Verwaltung schlägt dem Planungsausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, entsprechend der Abwägungsvorschläge
zu entscheiden und den Bebauungsplan Nr. 119 Teil A Brauweiler als Satzung zu beschließen.