Daten
Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
13.06.16, 18:36
Aktualisiert
30.06.16, 13:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 119 Teil A Brauweiler
Abwägung
Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung in der Zeit 21.05.2014 bis 11.06.2014
T 1 fBÖ, Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 18.06.2014
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Seitens des Eingabestellers wird
auf die bestehende Kfz-Werkstatt
in der Bernhardstraße verwiesen.
In diesem Zusammenhang wird
angeregt, die bisherige
Gebietsausweisung als
Mischgebiet (‚MI‘) beizubehalten,
um damit den Bestand und eine
mögliche Entwicklung des
Betriebes zu sichern.
Der Eingabe des Rhein-Erft-Kreises
wird gefolgt und für das Grundstück
und die Umgebung des KFZBetriebes ein Mischgebiet (‚MI‘)
festgesetzt. Diese
Gebietsausweisung ist im Hinblick die
vorhandene Bau- und
Nutzungsstruktur angebracht und
entspricht der zentrumsnahen Lage
des Baugebiets an der
vergleichsweise stark befahrenen
Bernhardstraße.
Beschlussvorschlag für
UA, PA und RAT
Die Verwaltung empfiehlt, die
Anregungen zu berücksichtigen.
Stellungnahmen zur Beteiligung in der Zeit vom 20.04.2016 bis zum 20.05.2016
T 1, Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 18.05.2016
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
In der Stellungnahme wird darauf
hingewiesen dass aus Sicht des
Immissionsschutzes durch die
Festsetzung eines WA-Gebiets
der Schutzanspruch für die
bestehende Wohnbebauung
deutlich erhöht wird.
Gegenüber dem bisherigen
Planungsrecht erfolgt die Änderung
der Art der Nutzung von MI in WA
lediglich im Bereich des
Rosenhügels. Die dortigen
Grundstücke liegen in deutlicher
Entfernung zum Kfz-Betrieb in der
Bernhardstraße, wodurch die
Wahrscheinlichkeit relevanter
Immissionsschutzkonflikte deutlich
reduziert wird. Die bisherigen
Gebietsausweisungen entlang der
Bernhardstraße, am
Schmiedegäßchen sowie am
Grasweg bleiben unverändert.
Beschlussvorschlag für
UA, PA und RAT
Die Verwaltung empfiehlt, die
Anregungen nicht zu
berücksichtigen.
Abwägung
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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