Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Umgebungslärm Stufe 2 Beschlussfassung zur Information der Öffentlichkeit über die Lärmkarten Pulheims gem. § 47d (3) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Siehe UA 02.12.2015, PA 09.12.2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
138 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
13.06.16, 18:36
Aktualisiert
13.06.16, 18:36
Beschlussvorlage (Umgebungslärm Stufe 2
Beschlussfassung zur Information der Öffentlichkeit über die Lärmkarten Pulheims gem. § 47d (3) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Siehe UA 02.12.2015, PA 09.12.2015) Beschlussvorlage (Umgebungslärm Stufe 2
Beschlussfassung zur Information der Öffentlichkeit über die Lärmkarten Pulheims gem. § 47d (3) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Siehe UA 02.12.2015, PA 09.12.2015) Beschlussvorlage (Umgebungslärm Stufe 2
Beschlussfassung zur Information der Öffentlichkeit über die Lärmkarten Pulheims gem. § 47d (3) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Siehe UA 02.12.2015, PA 09.12.2015)

öffnen download melden Dateigröße: 138 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 191/2016 Erstellt am: 31.05.2016 Aktenzeichen: IV/61 -foi/wo Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 22.06.2016 Planungsausschuss X 29.06.2016 Betreff Umgebungslärm Stufe 2 Beschlussfassung zur Information der Öffentlichkeit über die Lärmkarten Pulheims gem. § 47d (3) des BundesImmissionsschutzgesetzes Siehe UA 02.12.2015, PA 09.12.2015 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 191/2016 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss nimmt die Unterlagen zur Information der Öffentlichkeit über die Lärmkarten Pulheims gem. § 47d (3) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Der Planungsausschuss fasst folgenden Beschluss: Gemäß § 47d (3) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird mit den vorgelegten Unterlagen die Öffentlichkeit beteiligt. Ziel der Beteiligung ist es, rechtzeitig der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu bieten, Vorschläge für den Lärmaktionsplan einzubringen und an der Ausarbeitung des Lärmaktionsplanes effektiv mitzuwirken. Die Beteiligung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung sowie im Internet. Erläuterungen Die vom Gutachterbüro Grasy+Zanolli (Lärmgutachter) eingegangenen Unterlagen, Kartenmaterial und Bericht, liegen vor. Der Bericht vom Gutachterbüro ist in Anlage beigefügt. Auf Grund der Datengröße des Kartenmaterials ist es nicht möglich, diese in das Ratsinfosystem zu stellen. Auszüge des Kartenmaterials, der Rasterkarten Tag und Nacht zu den Ortsteilen, konnten als Anlage beigefügt werden. Das vollständige Kartenmaterial wird von Herrn Zanolli in beiden Sitzungen gezeigt und erläutert. Eine Erläuterung zur Beteiligung der Öffentlichkeit hinsichtlich Anlass und der Kartierung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) sowie der Schiene sind ebenso in Anlage beigefügt. Nach der Beteiligung, die vergleichbar mit der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB ist, ist der Aktionsplan zu erstellen, der nach Artikel 8 der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm folgende Mindestanforderungen enthalten muss: 1. Eine Beschreibung des Ballungsraums, der Hauptverkehrsstraßen, der Haupteisenbahnstrecken oder der Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind, die zuständige Behörde, den rechtlichen Hintergrund, alle geltenden Grenzwerte gemäß Artikel 5, eine Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten, eine Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind, sowie Angabe von Problemen und verbesserungsbedürftigen Situationen, das Protokoll der öffentlichen Anhörungen gemäß Artikel 8, Absatz 7, die bereits vorhandenen oder geplanten Maßnahmen zur Lärmminderung, die Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten fünf Jahre geplant haben, einschließlich der Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete, die langfristige Strategie, finanzielle Informationen (falls verfügbar): Finanzmittel, Kostenwirksamkeitsanalyse, Kosten-Nutzen-Analyse, die geplanten Bestimmungen für die Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans. Vorlage Nr.: 191/2016 . Seite 3 / 3 2. Die zuständigen Behörden können jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich zum Beispiel folgende Maßnahmen in Betracht ziehen: Verkehrsplanung, Raumordnung, auf die Geräuschquelle ausgerichtete technische Maßnahmen, Wahl von Quellen mit geringerer Lärmentwicklung, Verringerung der Schallübertragung, verordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize. 3. In den Aktionsplänen sollten Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen (die sich belästigt fühlen, unter Schlafstörungen leiden oder anderweitig beeinträchtigt sind) enthalten sein. 4. Die Kommission kann gemäß Artikel 13, Absatz 2 Leitlinien mit weiteren Anleitungen zu den Aktionsplänen ausarbeiten.