Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,7 MB
Datum
29.06.2016
Erstellt
13.06.16, 18:36
Aktualisiert
13.06.16, 18:36
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Inhalt der Datei
UMGEBUNGSLÄRM STUFE 2
Erläuterungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Das europäische Planungsinstrument
zur Lärmminderung
Stand 05.2016
Umgebungslärm Stufe 2
Erläuterungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit
INHALT
Anlass
Seite 3
Umgebungslärm, Stufe 1 Pulheim
Umgebungslärm, Stufe 2 Pulheim
Seite 3
Seite 3
Ballungsräume und Hauptlärmquellen
Seite 3
Die Lärmkarten im Stadtgebiet Pulheim
Seite 4
Schiene
Seite 6
Fördermöglichkeiten
Stadt Pulheim
Seite 12
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Umgebungslärm Stufe 2
Erläuterungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Anlass
Ein Ziel der Europäischen Union ist ein hohes Gesundheits- und Umweltschutzniveau, zu dem auch der Lärmschutz gehört.
Die Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über
die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verpflichtet die Kommunen europaweit, Lärmkartierungen
und Lärmaktionspläne aufzustellen und diese regelmäßig fortzuschreiben. Ziel ist, den durch unterschiedliche
Lärmquellen verursachten Umgebungslärm festzustellen, zu analysieren und durch koordinierte Maßnahmen zu
mindern sowie ruhige Gebiete zu bewahren. Die rechtlichen Grundlagen für eine Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in nationales Recht erfolgt 2006 im geänderten Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und in
der 34. neu erlassenen Verordnung zum BImSchG über die Lärmkartierung (34. BImSchV).
Umgebungslärm sind belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von
Menschen verursacht werden. Die EG-Umgebungslärmrichtlinie zählt unter Lärm, der durch Straßenverkehr,
Schienenverkehr und Flugverkehr auf Straßen und Schienenstrecken und bei Flughäfen verursacht wird. Dazu
zählt auch Lärm, der von Industrie- und Gewerbeanlagen ausgeht.
Sogenannter Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln, von Sportanlagen sowie der Lärm auf Militärgeländen zählen nicht zum Umgebungslärm.
Umgebungslärm, Stufe 1 Pulheim
In der ersten Stufe (bis 18. Juli 2008) wurde außerhalb von Ballungsräumen mit mehr als 250.000 Einwohnern
alle regionalen, nationalen und grenzüberschreitenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr (DTV
16.400 Kfz) und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen/Jahr berücksichtigt. Hinzu kamen Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen/Jahr.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung der ersten Stufe zeigten, dass für Pulheim keine Pflicht zur Erstellung eines
Lärmaktionsplanes bestand.
Umgebungslärm, Stufe 2 Pulheim
In einer zweiten Stufe muss die Lärmkartierung, nach der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, bis 30. Juni 2012
und die Lärmaktionsplanung bis 18. Juli 2013, auf Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern, erweitert
werden.
Dies gilt auch für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen
pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr und
Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 50.000 Bewegungen pro Jahr.
Ballungsräume und Hauptlärmquellen
Die Übersicht der Karte vom LANUV zeigt, dass Pulheim außerhalb der Ballungsräume liegt, es aber durchaus
Straßenbereiche mit einem > 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr Verkehrsaufkommen gibt.
Übersicht Ballungsräume
Stadt Pulheim
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Umgebungslärm Stufe 2
Erläuterungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Für die Hauptlärmquellen der Stufe 2, in Pulheim wurden erneut landesweit vom Landesamt für Natur, Umwelt
und Verbraucherschutz NRW (LANUV) Lärmkarten im Stadtgebiet Pulheim erarbeitet und im Internet unter der
Adresse:
www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de
veröffentlicht. Lärmkarten wurden erstellt, um die Lärmbelastung zu erfassen und darzustellen. Die Lärmkarten
bilden die Grundlage für die Lärmaktionsplanung.
Die Lärmkarten im Stadtgebiet Pulheim
Übersicht Stadtgebiet Pulheim
Übersicht Stadtgebiet Pulheim
Stadt Pulheim
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Umgebungslärm Stufe 2
Erläuterungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Lärmkarten zeigen in verschiedenfarbig dargestellten Pegelklassen den erheblichen Umgebungslärm mit
Pegeln über 55 dB(A) Lden und über 50 db(A) Lnight in einer repräsentativen Immissionshöhe von 4 m an. Der
Lärmindex Lden ist ein über 24 Stunden ("day, evening, night") gemittelter Pegel mit Höhergewichtung von
Abend und Nacht und der Lärmindex Lnight ein über 8 Stunden, zwischen 22 und 6 Uhr, gemittelter Pegel.
Flächen mit einer Lärmbelastung über 70 dB(A) Lden oder 60 dB(A) Lnight sind Belastungsschwerpunkte,
für die Lärmschutzmaßnahmen zu planen sind.
Bei Überschreitung der Werte 60 dB(A) für den „Lärm Nacht“ (Lnight) und 70 dB(A) für den „Lärm Tag“ (Lden)
sind Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen oder in Erwägung zu ziehen.
Nach der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm gilt:
Der Tag entspricht einem Zeitraum von 12 Stunden, der Abend einem Zeitraum von 4 Stunden und die Nacht
einem Zeitraum von 8 Stunden; die Mitgliedstaaten können den Abend um eine oder zwei Stunden kürzen
und den Tag und/oder den Nachtzeitraum entsprechend verlängern, sofern dies für sämtliche Lärmquellen
einheitlich geregelt ist und sie der Kommission Informationen über jede systematische Abweichung von der
Standardoption übermitteln; der Tagesanfang (und damit der Anfang des Abends und der Nacht) ist vom Mitgliedstaat festzulegen (dies ist für sämtliche Lärmquellen einheitlich zu regeln); werden die Zeiten nicht anders festgelegt, gelten die Standardzeiten 7.00-19.00 Uhr, 19.00-23.00 Uhr und 23.00-7.00 Uhr Ortszeit; ein
Jahr ist das für die Lärmemission ausschlaggebende und ein hinsichtlich der Witterungsbedingungen durchschnittliches Jahr.
Zu erkennen sind bereits in der Übersicht für den
Ortsteil Sinnersdorf der belastete Bereich im Ortszentrum Kölner Str./ Pulheimer Str. (L183), für den
Ortsteil Pulheim der Bereich Steinstr./ Venloer Str./ Bonnstr. (L183), für den
Ortsteil Geyen die Bonnstr. (L183), für den
Ortsteil Brauweiler die Bonnstr. (L183), Brauweilerstr./ Ehrenfriedstr. und Mathildenstr. (L213).
Für den Ortsteil Stommeln ist die Wohnbebauung an der L 93, durch den im Bebauungsplan Nr. 11 Stommeln
festgesetzten Lärmschutzwall, geschützt.
Durch die neue Trasse der B 59 ist keine Wohnbebauung betroffen.
Zusätzlich wurde durch das Gutachterbüro Grasy+Zanolli (Lärmgutachter) eine Plausibilitätsprüfung der Lärmkartierung unterzogen. Hierfür wurde das gesamte Gemeindegebiet in der Schallausbreitungsberechnungssoftware
„Soundplan“ mit den relevanten Parametern abgebildet. Die Ergebnisse liegen als Rasterlärmkarten, Gebäudelärmkarten sowie Hotspotkarten vor. Rasterlärmkarten zeigen die Schallausbreitung als Übersicht, die Gebäudelärmkarten zeigen die berechneten Pegel an den einzelnen Immissionsorten an den Gebäuden und die Hotspotkarten zeigen die Bereiche, in denen Betroffene über einem definierten Schwellenwert liegen.
Im Ortsteil Sinnersdorf der Bereich vom Ortszentrum Richtung Stommeln, die Stommelner Str.,
in Pulheim die Venloer Str. Richtung Stommeln und
in Stommeln die Venloer Str. von der Umgehungsstraße L93 bis zur Ortsmitte.
Stadt Pulheim
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Umgebungslärm Stufe 2
Erläuterungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Schiene
Bei Lärm des Schienenverkehrs auf Schienenwegen des Bundes ist gemäß § 47 des Bundesimmissionsschutzgesetzes - das die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie regelt - seit dem 1. Januar 2015 das EisenbahnBundesamt (EBA) für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes außerhalb von Ballungsräumen
zuständig. Das EBA hat in diesem Zuge die Haupteisenbahnstrecken (ein Verkehrsaufkommen von über 30.000
Zügen pro Jahr) des Bundes kartiert.
Hierzu erhielt die Stadt Pulheim am 24.04.2015 per Mail die Information vom Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW), dass das EBA eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit Hilfe einer onlinebasierten Befragung, in zwei Phasen, durchführen wird. Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link
erreicht werden:
http://www.laermaktionsplanung-schiene.de
Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt am 15.04.2015 und dauert (verlängert) bis zum
30.06.2015. In dieser Zeit können Betroffene dem EBA wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln. Die Angaben der Öffentlichkeit helfen dem EBA dabei, die Lärmaktionsplanung aufzustellen. Im
Anschluss daran soll die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung folgen, über die das EBA, zu gegebener Zeit
mit gesondertem Schreiben, informieren wird.
Auf dem oben angegebenen Link wurde mit Datum vom 21.05.2015 unter der Rubrik „Aktuelles“ vom EisenbahnBundesamt die Information zur Verlängerung der Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 30.06 2015 mitgeteilt.
Auf der Internetseite der Deutschen Bahn, die nachfolgend in Auszügen aufgeführt ist, sind Aussagen zu möglichen Maßnahmen an der Strecke und an Gebäuden aufgezeigt. Diese Informationen sind unter folgendem Link
erhältlich.
http://www1.deutschebahn.com/laerm/infrastruktur/laermsanierung.html
Auszug aus der Internetseite der Deutschen Bahn
Aktive und passive Schallschutzmaßnahmen
Die Deutsche Bahn verfügt über ein vielfältiges Portfolio lärmmindernder Technologien. An der
Strecke kommt am häufigsten die hochabsorbierende Schallschutzwand zum Einsatz.
Aktiver Schallschutz
Die Deutsche Bahn verfügt über ein vielfältiges Portfolio lärmmindernder Technologien an der Infrastruktur. Dieser Lärmschutz an der Strecke, auch „ortsfester Lärmschutz“ genannt, ist meist eine Kombination von aktiven und passiven Maßnahmen. Aktiv nennt man jene, die direkt dort wirken, wo der
Lärm entsteht, sowie auf dem Ausbreitungsweg des Schalls. Am häufigsten werden dabei Schallschutzwände eingesetzt. Diese bestehen meist aus Aluminium, es werden aber auch Wände aus Beton, Glas, Holz oder einer Kombination der genannten Materialien errichtet. Für Aluminium sprechen
die leichte Handhabbarkeit und die gute Rückführung in den Wertstoffkreislauf. Die Schallschutzwände
sind zur Gleisseite hin hoch absorbierend gestaltet, um Schallreflexionen fast vollständig zu vermeiden. Da die Wände die unmittelbare Nachbarschaft beeinträchtigen können, beispielsweise, weil sie
Schatten auf Grundstücke werfen, muss jeweils ein Planfeststellungsverfahren beim EisenbahnBundesamt durchgeführt werden.
Aus ökologischer Sicht sind auch Schallschutzwälle eine gute Alternative zu Wänden, denn sie verursachen kaum Folgekosten für Instandsetzung und Unterhalt. Wegen des hohen Flächenverbrauchs
sind diese insbesondere in dicht bebauten Gebieten jedoch oft nicht realisierbar.
Weitere aktive Maßnahmen sind beispielsweise das Entdröhnen von Brückenbauwerken durch den
Einbau von Absorberplatten, das regelmäßige Schienenschleifen für die Erhaltung einer guten Gleisqualität sowie der Einbau von Spurkranzschmiereinrichtungen, die das Quietschen in engen Gleisbögen reduzieren.
Stadt Pulheim
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Erläuterungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit
„Besonders überwachtes Gleis“
Eine glatte Oberfläche der Schiene ist eine wichtige Voraussetzung für die Lärmvermeidung an der
Quelle. Aus diesem Grund werden die Schallschutzmaßnahmen in bestimmten Streckenabschnitten
durch das besonders überwachte Gleis (BüG) ergänzt: Ein Schallmesszug überprüft regelmäßig den
Zustand der Schienenoberflächen auf ihren akustisch relevanten Zustand. Wenn die gemessenen
Werte die Vorgaben überschreiten, wird die Oberfläche der Schienenköpfe geschliffen. Dadurch wird
eine dauerhafte Lärmreduktion von 3 dB (A) erzielt.
Passiver Schallschutz
Manchmal lassen städtebauliche oder topographische Situationen den Bau von Schallschutzwänden
nicht zu oder sie können nicht in der für die Einhaltung der Grenzwerte erforderlichen Höhe realisiert
werden. Sollen Schallschutzwände im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms gefördert werden,
müssen sie ein definiertes Verhältnis zwischen Effekt und Kosten erzielen. In diesen Fällen, wo aktiver
Schallschutz nur teilweise oder gar nicht umgesetzt werden kann, werden – ergänzend oder ausschließlich – passive Schutzmaßnahmen angewendet. Hierbei handelt es sich um schalltechnische
Verbesserungen an Gebäuden, die eine Einhaltung der deutlich niedrigeren Grenzwerte im Inneren
von Schlaf- und Wohnräumen gewährleisten. Für den Schutz der Innenräume ist neben dem Einbau
von Schallschutzfenstern in Einzelfällen auch eine Dämmung von Außenwänden und Dächern erforderlich. Zusätzlich können in Schlafräumen schallgedämmte Lüfter für eine ausreichende Belüftung installiert werden. Die Planer entwickeln auf der Basis der vorgegebenen Richtlinien ein jeweils passendes Konzept und stimmen dies mit den zuständigen Behörden und den betroffenen Anwohnern ab. Bei
einer Kostenbeteiligung durch die Kommunen oder die betroffenen Anwohner können im Einzelfall
darüber hinausgehende Schallschutzmaßnahmen geplant und umgesetzt werden.
Die Stadt Pulheim hat im Rahmen dieser Beteiligung folgende Anregung abgegeben:
Auf der Internetseite der Deutschen Bahn, unter dem Link
http://www1.deutschebahn.com/laerm/infrastruktur/laermsanierung.html
sind Aussagen zu möglichen Maßnahmen an der Strecke und an Gebäuden aufgezeigt mit dem
Hinweis, dass die Deutsche Bahn über ein vielfältiges Portfolio lärmmindernder Technologien hinsichtlich aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen verfügt. Zum Schutz der Pulheimer Bevölkerung wird seitens der Stadt angeregt, die an der Strecke machbaren Maßnahmen durchzuführen.
Welche zu ergreifen sind, ist aus Ihrer fachlichen Sicht in Erwägung zu ziehen und mit der Stadt Pulheim abzustimmen.
Die Bahn hat das Schreiben mit nachfolgender Mitteilung bestätigt:
Stadt Pulheim
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Umgebungslärm Stufe 2
Erläuterungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Schienenlärm Pulheim Nacht
Stadt Pulheim
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Erläuterungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Schienenlärm Pulheim Tag
Schienenlärm Stommeln Nacht
Stadt Pulheim
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Schienenlärm Stommeln Nacht
Stadt Pulheim
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Erläuterungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Schienenlärm Stommeln Tag
Stadt Pulheim
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Umgebungslärm Stufe 2
Erläuterungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Fördermöglichkeiten
Das Förderportal Lärmschutz des Umweltministeriums NRW informiert - unabhängig von der Bundeslandzugehörigkeit über Förderprogramme und förderfähige Maßnahmen. Ein besonderer Hinweis gilt der Kombination von Lärmschutz und
Wärmedämmung. Der im Rahmen der Energieeinsparverordnung mit den entsprechenden Förderprogrammen der KfW
geförderte Einbau von Wärmeschutzfenstern kann mit einem geringen finanziellen Mehraufwand auch zum Lärmschutz
genutzt werden.
Ausführliche Informationen können unter:
www.umgebungslaerm.nrw.de/Foerderprogramme (Förderportal Lärmschutz) bzw.
www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/infoblaetter/info18/lanuvinfo18start.htm (LANUV-Info 18 über Fensterdämmung) abgerufen werden.
Pulheim, Mai 2016
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie