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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 101 Brauweiler - Mühlenstraße Aufstellung gemäß § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Hier: Überarbeitung des Planungskonzeptes (siehe 124/2016 bzw. TOP 4 UA vom 27.04.16))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
15.06.16, 18:31
Aktualisiert
15.06.16, 18:31
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 101 Brauweiler - Mühlenstraße
Aufstellung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Hier: Überarbeitung des Planungskonzeptes 
(siehe 124/2016 bzw. TOP 4 UA vom 27.04.16)) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 101 Brauweiler - Mühlenstraße
Aufstellung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Hier: Überarbeitung des Planungskonzeptes 
(siehe 124/2016 bzw. TOP 4 UA vom 27.04.16))

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 203/2016 Erstellt am: 08.06.2016 Aktenzeichen: IV/61 br Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 22.06.2016 Planungsausschuss X 29.06.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 101 Brauweiler - Mühlenstraße Aufstellung gemäß § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Hier: Überarbeitung des Planungskonzeptes (siehe 124/2016 bzw. TOP 4 UA vom 27.04.16) Veranlasser/in / Antragsteller/in Investor/Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 203/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss empfiehlt, der Planungsauschuss beschließt, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines alternativen städtebaulichen Konzeptes mit einer Zahl von max. 35 Wohneinheiten zu beauftragen. Hierbei soll versucht werden, die Baukörper und deren Ausrichtung so zu überarbeiten, dass die Baumkulisse weniger beeinträchtigt wird. Das Ergebnis ist den Ausschüssen in der jeweiligen Folgesitzung vorzulegen. Erläuterungen Mit der Vorlage Nr. 124/2016 schlug die Verwaltung ein städtebauliches Konzept als Grundlage der Bebauungsplanung vor, welches im Hinblick auf den Eingriff in die bestehende Baumkulisse sowie die Zahl der projektierten Wohnungen kritisch diskutiert wurde. Die Verwaltung war gebeten, mit dem Investor Möglichkeiten zur Projektüberarbeitung zu erörtern und das Ergebnis in den Ausschüssen vorzustellen. Diese Abstimmung hat stattgefunden und neue Handlungsansätze ergeben, welche bis zum kommenden Sitzungslauf im September ausgearbeitet werden sollen. Hierbei spielten einige Aspekte eine Rolle, auf welche kurz eingegangen werden soll. Bedingt durch die dort im Boden liegende Altlast ist eine städtebauliche Lösung, die mit einer Tiefgarage arbeitet, nur wirtschaftlich darstellbar, wenn dem Eingriff in diese Altlast eine ausreichend große entstehende und vermarktbare Gesamtwohnfläche gegenüber steht. Das ursprüngliche Konzept wird nun dahingehend untersucht, ob der Verzicht auf die Tiefgarage und eine analoge Lösung über ein Parkgeschoss oberhalb der Altlast (und Verzicht auf diese Wohnebene) eine Lösung darstellen kann. Dies führt zu einer deutlichen Reduzierung der geplanten Wohneinheiten von ca. 50 auf ca. 35 Wohneinheiten. Zusammen mit einer Überarbeitung der Baukörper wird versucht, die Baumkulisse stärker zu schützen und insbesondere die größte der Rotbuchen samt nebenstehender Rotbuche (Nrn. 35 und 34 aus dem Baumgutachten, siehe SV 124/2016) entlang der nördlichen Grundstücksgrenze zu erhalten. Dies wird mit zwei weiteren Rotbuchen (Nrn 36 und 37) auch weiterhin nicht möglich sein, da das Plankonzept dort eine an den Kronenbereich heranrückende Bebauung vorsieht und nach Abriss der bestehenden Gewerbehalle deren Standfestigkeit per se nicht mehr gegeben sein würde. Desgleichen kann leider die große Walnuss (Nr. 38) im vorderen Grundstücksbereich nicht erhalten werden, da der Gesundheitszustand des Baumes – planungsunabhängig - eine baldige Fällung erfordert. Die Verwaltung beabsichtigt, in Abstimmung mit dem Investor in den Sitzungen des UA und PA im September veränderte Unterlagen zur Beschlussfassung für eine Bebauungsplaneinleitung und die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorzulegen.