Daten
Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
15.06.16, 18:31
Aktualisiert
15.06.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
203/2016
Erstellt am:
08.06.2016
Aktenzeichen:
IV/61 br
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
22.06.2016
Planungsausschuss
X
29.06.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 101 Brauweiler - Mühlenstraße
Aufstellung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Hier: Überarbeitung des Planungskonzeptes
(siehe 124/2016 bzw. TOP 4 UA vom 27.04.16)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor/Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 203/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss empfiehlt, der Planungsauschuss beschließt, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines alternativen städtebaulichen Konzeptes mit einer Zahl von max. 35 Wohneinheiten zu beauftragen. Hierbei soll versucht werden,
die Baukörper und deren Ausrichtung so zu überarbeiten, dass die Baumkulisse weniger beeinträchtigt wird. Das Ergebnis ist den Ausschüssen in der jeweiligen Folgesitzung vorzulegen.
Erläuterungen
Mit der Vorlage Nr. 124/2016 schlug die Verwaltung ein städtebauliches Konzept als Grundlage der Bebauungsplanung
vor, welches im Hinblick auf den Eingriff in die bestehende Baumkulisse sowie die Zahl der projektierten Wohnungen
kritisch diskutiert wurde. Die Verwaltung war gebeten, mit dem Investor Möglichkeiten zur Projektüberarbeitung zu erörtern und das Ergebnis in den Ausschüssen vorzustellen.
Diese Abstimmung hat stattgefunden und neue Handlungsansätze ergeben, welche bis zum kommenden Sitzungslauf
im September ausgearbeitet werden sollen. Hierbei spielten einige Aspekte eine Rolle, auf welche kurz eingegangen
werden soll.
Bedingt durch die dort im Boden liegende Altlast ist eine städtebauliche Lösung, die mit einer Tiefgarage arbeitet, nur
wirtschaftlich darstellbar, wenn dem Eingriff in diese Altlast eine ausreichend große entstehende und vermarktbare Gesamtwohnfläche gegenüber steht. Das ursprüngliche Konzept wird nun dahingehend untersucht, ob der Verzicht auf die
Tiefgarage und eine analoge Lösung über ein Parkgeschoss oberhalb der Altlast (und Verzicht auf diese Wohnebene)
eine Lösung darstellen kann. Dies führt zu einer deutlichen Reduzierung der geplanten Wohneinheiten von ca. 50 auf
ca. 35 Wohneinheiten.
Zusammen mit einer Überarbeitung der Baukörper wird versucht, die Baumkulisse stärker zu schützen und insbesondere die größte der Rotbuchen samt nebenstehender Rotbuche (Nrn. 35 und 34 aus dem Baumgutachten, siehe SV
124/2016) entlang der nördlichen Grundstücksgrenze zu erhalten.
Dies wird mit zwei weiteren Rotbuchen (Nrn 36 und 37) auch weiterhin nicht möglich sein, da das Plankonzept dort eine
an den Kronenbereich heranrückende Bebauung vorsieht und nach Abriss der bestehenden Gewerbehalle deren Standfestigkeit per se nicht mehr gegeben sein würde. Desgleichen kann leider die große Walnuss (Nr. 38) im vorderen
Grundstücksbereich nicht erhalten werden, da der Gesundheitszustand des Baumes – planungsunabhängig - eine baldige Fällung erfordert.
Die Verwaltung beabsichtigt, in Abstimmung mit dem Investor in den Sitzungen des UA und PA im September veränderte Unterlagen zur Beschlussfassung für eine Bebauungsplaneinleitung und die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorzulegen.