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Beschlussvorlage (Feinkonzept zur Budgetierung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
141 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
20.06.16, 18:32
Aktualisiert
20.06.16, 18:32
Beschlussvorlage (Feinkonzept zur Budgetierung) Beschlussvorlage (Feinkonzept zur Budgetierung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 165/2016 Erstellt am: 01.06.2016 Aktenzeichen: III/20/200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 28.06.2016 Rat X 05.07.2016 Betreff Feinkonzept zur Budgetierung Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 0€ — im Haushalt des laufenden Jahres 0€ — in den Haushalten der folgenden Jahre 0€ € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 165/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt das vorgelegte, überarbeitete Feinkonzept zur Budgetierung und beauftragt die Verwaltung, dies ab der Haushaltsplanung für die Jahre 2017 ff. anzuwenden. Erläuterungen Die Stadtverwaltung Pulheim hat gemeinsam mit der Firma WIBERA in den Jahren 2002 und 2003 ein Feinkonzept zur Budgetierung erstellt. Dieses wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 18.02.2003 beschlossen. Ab dem 01.01.2004 erfolgte die Umsetzung bzw. Anwendung. Dies geschah auf Grundlage des damals geltenden kameralen Haushaltsrechtes. Zum 01.01.2008 wurde der Haushalt der Stadt Pulheim auf das neue kommunale Finanzmanagement (NKF) flächendeckend umgestellt. Seitdem wurden die Budgetregeln im laufenden Geschäft an die neuen Gegebenheiten angepasst. Eine formale Anpassung des Feinkonzeptes an die Regeln des NKF ist bisher unterblieben und soll mit vorliegendem Feinkonzept vorgenommen werden. Hierzu wurde im Frühjahr 2015 eine Projektgruppe bestehend aus Vertretern der einzelnen Dezernate unter Führung der Kämmerei gegründet. Wesentliche Änderungen des Konzeptes sind:  Anpassung an das NKF  Überarbeitung der Budgethierarchie Die Budgets mussten an die Verwaltungspraxis und Entscheidungsstrukturen angepasst werden. Künftig gibt es statt der Fachbereichs- und Unterbudgets nur noch Amts- und übergeordnete Dezernatsbudgets.  Mittelbereitstellung und dezentrale Ressourcenverantwortung Im Rahmen des bestehenden Konzeptes wurden einige Aufwendungen budgetneutral bereitgestellt. Dies wurde geändert. Zukünftig soll die dezentrale Ressourcenverantwortung gestärkt werden, sodass Mehraufwendungen verstärkt innerhalb des Amtsbudgets gedeckt werden sollen.  Haushaltsaufstellungsverfahren / Budgetreserve Die Bildung einer Budgetreserve zur Auffüllung der Ausgleichsrücklage wird unter bestimmten Voraussetzungen zukünftig bereits bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs vorgenommen. Das in der Anlage beigefügte Feinkonzept zur Budgetierung soll ab dem Haushaltsaufstellungsverfahren für die Jahre 2017 ff. gelten, sodass die Haushaltsausführung ab dem 01.01.2017 nach den beschriebenen Regeln erfolgen kann.