Daten
Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
20.06.16, 18:32
Aktualisiert
15.09.16, 16:42
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT PULHEIM
- RHEIN-ERFT-KREIS -
Bebauungsplan Nr. 35.4 Pulheim, 2. Änderung Teil B 1301
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
A.
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.
Art der baulichen Nutzung
Das Plangebiet wird gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 i. V. m. Nr. 5 BauGB als „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung “Schule“ festgesetzt.
2.
Maß der baulichen Nutzung
Für das Plangebiet wird gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO das Maß der baulichen
Nutzung durch die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse bestimmt.
3.
Flächen zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern
Die innerhalb der öffentlichen Grünfläche als „zu erhalten“ festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu erhalten und bei
Abgang zu ersetzen.
B.
Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise
1.
Wasserschutzzone
Das Plangebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung vom 21.10.1991 sind zu
beachten bzw. einzuhalten.
Pulheim, den 10.06.2016
T12964
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