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Beschlussvorlage (Textliche Festsetzungen BP 35.4 Pu 2.Änderung Teil B 1301)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
20.06.16, 18:32
Aktualisiert
15.09.16, 16:42
Beschlussvorlage (Textliche Festsetzungen BP 35.4 Pu 2.Änderung Teil B 1301)

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Inhalt der Datei

STADT PULHEIM - RHEIN-ERFT-KREIS - Bebauungsplan Nr. 35.4 Pulheim, 2. Änderung Teil B 1301 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN A. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung Das Plangebiet wird gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 i. V. m. Nr. 5 BauGB als „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung “Schule“ festgesetzt. 2. Maß der baulichen Nutzung Für das Plangebiet wird gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO das Maß der baulichen Nutzung durch die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse bestimmt. 3. Flächen zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern Die innerhalb der öffentlichen Grünfläche als „zu erhalten“ festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. B. Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise 1. Wasserschutzzone Das Plangebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung vom 21.10.1991 sind zu beachten bzw. einzuhalten. Pulheim, den 10.06.2016 T12964 1