Daten
Kommune
Pulheim
Größe
225 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
20.06.16, 18:32
Aktualisiert
20.06.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
97/2016
Erstellt am:
10.06.2016
Aktenzeichen:
I / 110
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
28.06.2016
Rat
X
05.07.2016
Betreff
Nachtragsstellenplan 2016
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
x ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
-10.000,00 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
-10.000,00 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 97/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt folgende Änderungen des Stellenplanes 2016:
Nr. Dez. Amt Produktbereich
Antrag/Maßnahme
Kosten p.
a.
1
II
51
06.02.01
Aufstockung des Besetzungsumfangs der Stelle Jugendhilfeplanung um
0,15 VZÄ
7.500,00 €
2
II
51
06.04.01
Herabstufung einer Stelle EG 10 nach EG 9 TVöD
-9.700,00 €
Anhebung einer Stelle Besoldungsgruppe A 10 nach Besoldungsgruppe
A 11 Ü BesG NRW
7.600,00 €
3
IV
601
10.02.01
Ausweisung einer Stelle der Besoldungsgruppe 10 ÜBesG NRW nach
EG 9 TVöD [ku-Vermerk]
-15.400,00 €
-10.000,00 €
Erläuterungen
zu 1.:
Die Aufstockung des Besetzungsumfangs auf eine Vollzeitstelle ist aufgrund des gestiegenen Aufgabenumfangs, u. a.
Implementierung Gedok und Finanz-/ Fachcontrolling, erforderlich.
zu 2.:
Im Sachgebiet Beistandschaften/ Amtsvormundschaften ist die entgeltlich beschäftigte Stelleninhaberin ausgeschieden;
die 2. Stelle in diesem Sachgebiet ist mit einem Beamten der Besoldungsgruppe A 10 ÜBesG NRW besetzt. Aktualisierte Stellenbeschreibungen führen zu einer Anhebung der Beamtenstelle nach Besoldungsgruppe A 11 ÜBesG NRW bei
gleichzeitiger Herabgruppierung der Stelle im Bereich entgeltlich Beschäftigte nach Entgeltgruppe EG 9 TVÖD.
zu 3.:
Die beamtete Stelleninhaberin ist für die nächste Wahlperiode des Personalrates [01.07.2016 - 30.06.2020] als stellvertretende Vorsitzende freigestellt; es ist sicherzustellen, dass die Stelle ggf. mit einer/ einem entgeltlich Beschäftigten
(befristet) nachbesetzt werden kann.
Nachrichtlich:
Die v. g. Stellenplanänderungen betreffen ausschließlich aus besoldungs- und haushaltsrechtlichen Vorgaben [ÜBesG
NRW/ LHO NRW] zwingend erforderliche unterjährige Anpassungen; darüber hinausgehende Änderungen, beispielsweise die Umwandlung von Beamten- in Beschäftigtenstellen – und/ oder umgekehrt – werden im Rahmen des Stellenplans 2017 vorgenommen. In diesem Kontext wird darauf hingewiesen, dass dies auch die im Stellenplan 2015 eingerichteten zusätzlichen Fachkraftstellen für die neue Kindertageseinrichtung Escher Str./ Am Wäldchen betrifft, die aufgrund der politischen Beschlussfassung nunmehr durch einen externen Träger betrieben wird. Aktuell erfolgt die Ermittlung der erforderlichen zusätzlichen Fachkraftstellen für das Kindergartenjahr 2017/ 18.