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Beschlussvorlage (Nachtragsstellenplan 2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
225 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
20.06.16, 18:32
Aktualisiert
20.06.16, 18:32
Beschlussvorlage (Nachtragsstellenplan 2016) Beschlussvorlage (Nachtragsstellenplan 2016)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 97/2016 Erstellt am: 10.06.2016 Aktenzeichen: I / 110 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 28.06.2016 Rat X 05.07.2016 Betreff Nachtragsstellenplan 2016 Veranlasser/in / Antragsteller/in Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres -10.000,00 € — in den Haushalten der folgenden Jahre -10.000,00 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 97/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt folgende Änderungen des Stellenplanes 2016: Nr. Dez. Amt Produktbereich Antrag/Maßnahme Kosten p. a. 1 II 51 06.02.01 Aufstockung des Besetzungsumfangs der Stelle Jugendhilfeplanung um 0,15 VZÄ 7.500,00 € 2 II 51 06.04.01 Herabstufung einer Stelle EG 10 nach EG 9 TVöD -9.700,00 € Anhebung einer Stelle Besoldungsgruppe A 10 nach Besoldungsgruppe A 11 Ü BesG NRW 7.600,00 € 3 IV 601 10.02.01 Ausweisung einer Stelle der Besoldungsgruppe 10 ÜBesG NRW nach EG 9 TVöD [ku-Vermerk] -15.400,00 € -10.000,00 € Erläuterungen zu 1.: Die Aufstockung des Besetzungsumfangs auf eine Vollzeitstelle ist aufgrund des gestiegenen Aufgabenumfangs, u. a. Implementierung Gedok und Finanz-/ Fachcontrolling, erforderlich. zu 2.: Im Sachgebiet Beistandschaften/ Amtsvormundschaften ist die entgeltlich beschäftigte Stelleninhaberin ausgeschieden; die 2. Stelle in diesem Sachgebiet ist mit einem Beamten der Besoldungsgruppe A 10 ÜBesG NRW besetzt. Aktualisierte Stellenbeschreibungen führen zu einer Anhebung der Beamtenstelle nach Besoldungsgruppe A 11 ÜBesG NRW bei gleichzeitiger Herabgruppierung der Stelle im Bereich entgeltlich Beschäftigte nach Entgeltgruppe EG 9 TVÖD. zu 3.: Die beamtete Stelleninhaberin ist für die nächste Wahlperiode des Personalrates [01.07.2016 - 30.06.2020] als stellvertretende Vorsitzende freigestellt; es ist sicherzustellen, dass die Stelle ggf. mit einer/ einem entgeltlich Beschäftigten (befristet) nachbesetzt werden kann. Nachrichtlich: Die v. g. Stellenplanänderungen betreffen ausschließlich aus besoldungs- und haushaltsrechtlichen Vorgaben [ÜBesG NRW/ LHO NRW] zwingend erforderliche unterjährige Anpassungen; darüber hinausgehende Änderungen, beispielsweise die Umwandlung von Beamten- in Beschäftigtenstellen – und/ oder umgekehrt – werden im Rahmen des Stellenplans 2017 vorgenommen. In diesem Kontext wird darauf hingewiesen, dass dies auch die im Stellenplan 2015 eingerichteten zusätzlichen Fachkraftstellen für die neue Kindertageseinrichtung Escher Str./ Am Wäldchen betrifft, die aufgrund der politischen Beschlussfassung nunmehr durch einen externen Träger betrieben wird. Aktuell erfolgt die Ermittlung der erforderlichen zusätzlichen Fachkraftstellen für das Kindergartenjahr 2017/ 18.