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Mitteilungsvorlage (Auszug Beschluss KA - Anlage 3 zur Mitteilungsvorlage 213/2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
37 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
20.06.16, 18:32
Aktualisiert
20.06.16, 18:32
Mitteilungsvorlage (Auszug Beschluss KA - Anlage 3 zur Mitteilungsvorlage 213/2016)

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Inhalt der Datei

Rhein-Erft-Kreis Der Landrat Bergheim, 31.05.2016 AUSZUG aus der 8. Sitzung des Kreisausschusses Donnerstag, den 19.05.2016 um 17:03 Uhr A 7 Öffentlicher Teil Die Zukunft des Rhein-Erft-Kreises in und mit der Region gestalten - Verfahrensvorschlag zur Erstellung eines integrierten Raumentwicklungskonzeptes 92/2016 Die Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNEN und FDP legen noch einen Ergänzungsantrag vor und beantragen die Ziffer 1 des Beschlussvorschlages entsprechend zu ändern. Nach einer Diskussion, an der sich die Fraktionsvorsitzenden Zylajew (CDU), Timm (SPD), Pohlmann (FDP), Decruppe (LINKE), Milios (FW/P) sowie KA-Mitglied Frau Broich (GRÜNE) beteiligen, lässt der Vorsitzende Ripp über die Beschlussvorlage mit dem Änderungsantrag zu Ziffer 1 abstimmen: Beschlussvorschlag: Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen: 1. Der Kreistag stimmt dem vorliegenden strukturierten Verfahrensvorschlag zur Erarbeitung eines Kreisentwicklungskonzepts für den Rhein-Erft-Kreis zu. Der Kreistag und der Ausschuss für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie, die kreisangehörigen Kommunen und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft mbH sind regelmäßig beim Fortgang (insb. bei den Phasen 1-3) hinzuziehen. Bedeutsame Zwischenschritte, die Weichenstellungen hinsichtlich der Endfassung beinhalten, sowie die Endfassung selbst sind dem Kreistag und den Kommunen mitzuteilen. Sie sollen weitere Beteiligte nach eigenem Ermessen hinzuziehen. 2. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die hier skizzierte Planung umzusetzen, sofern es gelingt, die nötigen Fördermittel zu akquirieren. Als Eigenanteil dienen die bei Produkt 09. 511.10 unter den Sachkonten 5431700 und 7431700 im Jahr 2016 veranschlagten Mittel in Höhe von 30.000 €. 3. Vorbehaltlich der Akquise der Fördermittel im Jahr 2016 in Höhe von 120.000 €, stimmt der Kreistag einem überplanmäßigen Aufwand und einer überplanmäßigen Auszahlung zu, die durch entsprechende Erträge/Einzahlungen im Bereich der Zuwendungen gedeckt sind. 4. Wird im Jahr 2016 kein geeigneter Förderrahmen gefunden, entscheidet der Kreistag im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2017 über die Bereitstellung der nötigen Finanzmittel. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)