Daten
Kommune
Pulheim
Größe
462 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
20.06.16, 18:32
Aktualisiert
20.06.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Rhein-Erft-Kreis
Beschlussvorlage
Der Landrat
- öffentlich Drucksache
92/2016
Aktenzeichen:
federführendes Amt:
70 Amt für Umweltschutz und Kreisplanungsplanung
Antragsteller:
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Umwelt, Kreisentwicklung
und Energie
27.04.2016
Kreisausschuss
19.05.2016
Kreistag
02.06.2016
Bemerkungen
Die Zukunft des Rhein-Erft-Kreises in und mit der Region gestalten
- Verfahrensvorschlag zur Erstellung eines integrierten Raumentwicklungskonzeptes
Beschlussvorschlag:
1.
Der Kreistag stimmt dem vorliegenden strukturierten Verfahrensvorschlag zur Erarbeitung
eines Kreisentwicklungskonzepts für den Rhein-Erft-Kreis zu.
2. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die hier skizzierte Planung umzusetzen, sofern es
gelingt, die nötigen Fördermittel zu akquirieren. Als Eigenanteil dienen die bei Produkt 09.
511.10 unter den Sachkonten 5431700 und 7431700 im Jahr 2016 veranschlagten Mittel in
Höhe von 30.000 €.
3. Vorbehaltlich der Akquise der Fördermittel im Jahr 2016 in Höhe von 120.000 €, stimmt der
Kreistag einem überplanmäßigen Aufwand und einer überplanmäßigen Auszahlung zu,
die durch entsprechende Erträge/Einzahlungen im Bereich der Zuwendungen gedeckt sind.
4. Wird im Jahr 2016 kein geeigneter Förderrahmen gefunden, entscheidet der Kreistag im
Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2017 über die Bereitstellung der nötigen
Finanzmittel.
Sachdarstellung:
Der Kreistag hat mit Zustimmung zur Vorlage 205/2015 die Verwaltung beauftragt, einen
strukturierten Verfahrensvorschlag zur Erarbeitung der regionalen Entwicklungsziele des RheinErft-Kreises vorzulegen. Bezugspunkte sind insbesondere die bis ca. 2020 anstehende Neufassung
des Regionalplanes sowie Aktivitäten weiterer regionaler Zusammenschlüsse, in denen sich der
Kreis engagiert (z. B. Innovationsregion Rheinisches Revier, Metropolregion Rheinland, u. a.).
Der Strukturwandel im Rheinischen Revier ist Realität. Die Stilllegung der ersten Kraftwerksblöcke
bis 2019, die anstehende Verkleinerung des Tagesbaus Garzweiler und das allgemeine
Geschäftsumfeld für die Kohlewirtschaft machen dies deutlich. Angesichts der Bedeutung der
Braunkohle für den Wirtschaftsstandort Rheinisches Revier ist es notwendig, dass der Rhein-Erft-
Kreis eine kreisweit abgestimmte und dadurch auch gegenüber anderen Kommunen und dem
Land vertretbare Handlungsstrategie entwickelt, wohin sich der Kreis in den kommenden Jahren
entwickeln soll. Die Flächen- und Raumplanung ist dafür ein elementarer Baustein.
Auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses wurde daher in der Verwaltung folgender
Verfahrensvorschlag erarbeitet, der noch keine thematischen Entscheidungen vorweg nimmt,
sondern vor allem das methodische Erarbeitungsverfahren skizziert.
Der Verfahrensvorschlag sieht ein mehrstufiges und überaus beteiligungsintensives Vorgehen vor.
Dabei ist deutlich darauf hinzuweisen, dass der Kreis nicht rechtlich dazu verpflichtet ist, ein
raumorientiertes Kreisentwicklungskonzept zu erarbeiten. Insofern müsste das Projekt als
freiwillige Leistung neben den laufenden Verwaltungstätigkeiten erarbeitet werden. Der hier
skizzierte Arbeitsaufwand wird ohne zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen nicht
neben dem laufenden Verwaltungsbetrieb umzusetzen sein. Es wird angestrebt, alle denkbaren
Fördermöglichkeiten auszuschöpfen, welche die Beauftragung eines externen Planungsbüros zum
Zweck der Projektsteuerung ermöglichen. Als gegebenenfalls notwendiger Eigenanteil können die
im Haushalt 2016 bei Produkt 09.511.10 unter den Sachkonten 5431700 und 7431700 bereits
veranschlagten 30.000 € für die Erstellung des Leitbild Grün verwendet werden. Da zum Zeitpunkt
der Haushaltsaufstellung noch nicht bekannt war, dass der Kreistag einen weitergehenden
Beschluss zur Entwicklung eines räumlichen Entwicklungskonzepts fassen würde, wäre es nun
konsequent, die Mittel in diesem Sinne zu verwenden.
Auch wenn es sich bei der Erarbeitung eines Kreisentwicklungskonzepts um eine freiwillige
Aufgabe handelt, ist ein faktischer Handlungsdruck gegeben: Zwar besitzen die kreisangehörigen
Kommunen die originäre Zuständigkeit bei der Flächenpolitik. Angesichts der landesrechtlichen
Vorgaben zum sparsamen Umgang mit Flächen ist eine überörtliche Zusammenarbeit jedoch
dringend geboten, um im Regionalplanprozess seine Planungsziele tatsächlich zu verankern. Für
den Regierungsbezirk Köln beginnt der Regionalplanprozess in diesem Jahr und wird vermutlich im
Jahr 2020 abgeschlossen werden.
Verfahrensvorschlag:
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1. Phase:
Ziel:
Bestimmung (über-)regionaler Entwicklungstendenzen (Rahmenbedingungen)
Als allgemein anerkannte Grundlage des Diskussionsprozesses soll zunächst ein
gemeinsames Verständnis für (über-)regionale Entwicklungstendenzen und ihre
Auswirkungen auf den Rhein-Erft-Kreis geschaffen werden. Auf den Erkenntnissen und
Ergebnissen der ersten Arbeitsphase werden alle weiteren Arbeitsschritte aufbauen.
Erläuterungen:
• Beispielhafte Entwicklungsprozesse sind der Strukturwandel im Rheinischen Revier, die
demografische Entwicklung im Kreis oder die Digitalisierung der Wirtschaft. Die Diskussion
wird für alle als relevant erachteten Entwicklungstendenzen offen gehalten.
• Vorhandene Gutachten und Expertenmeinungen (bspw. die Zukunftsstudie Rhein-Erft-Kreis
der WFG Rhein-Erft) sind in die Betrachtung zu integrieren.
• Die rechtlichen Kompetenzen des Kreises in Fragen der Raumentwicklung sind als Grundlage
aller Planungsprozesse verständlich darzustellen.
• Nach der Identifikation der räumlichen Rahmenbedingungen wird über deren Auswirkungen
auf den Kreis (kurz-, mittel-, langfristig) diskutiert.
Vorgehen:
• Symposium mit Expertenvorträgen
• Teilnehmerkreis: Kreistagsfraktionen (z. B. Mitglieder des
Stadtverwaltungen, Wirtschaftskammern, Gewerkschaften, etc.
2. Phase:
Ziel:
UKE),
Kreisverwaltung,
Erarbeitung von Planungsgrundsätzen für den Rhein-Erft-Kreis
In der ersten Phase wurden die (teilweise nicht vom Kreis beeinflussbaren)
Rahmenbedingungen der Raumentwicklung besprochen. Darauf aufbauend sollen in
der zweiten Phase zwei Ziele erreicht werden:
1.
Es sollen Grundsätze entwickelt werden, die der Kreis bei der Erarbeitung seines
Planungsleitbildes zu beachten hat.
2. Es sollen Themen benannt werden, für die in der folgenden 3. Arbeitsphase konkrete
Entwicklungsziele zu erarbeiten sind. Für jedes der Themen sind strategischlangfristige Oberziele zu erarbeiten. (vgl. Abb. 2)
Erläuterungen:
• Als ein denkbares Erarbeitungsprinzip könnte bspw. die subsidiäre Aufgabenteilung zwischen
Kreis und Kommunen definiert werden: Der Kreis würde demnach nur dort tätig werden, wo
mehrere Kommunen die Koordination des Kreises wünschen, um planerische Ziele gegenüber
höheren staatlichen Ebenen zu vertreten.
• Als denkbare Themen kommen u.a. Verkehr, ÖPNV, Gewerbe- und Wohnflächenentwicklung,
Bewältigung des Strukturwandels, Bewältigung des demografischen Wandels, usw. in Betracht.
• Mit den Oberzielen werden idealisierte Sollzustände formuliert, ohne zu diesem Zeitpunkt den
anschließenden Realisierungsprozess zu durchdenken. Für die folgende Arbeitsphase ist es
jedoch wichtig, keine utopischen Ziele zu formulieren, die bspw. rechtlichen Vorgaben
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offensichtlich widersprechen. Es gilt, eine Balance zwischen dem Wünschenswerten und dem
Möglichen zu wahren.
Vorgehen:
• Tagesworkshop(s) mit Impulsvorträgen von Experten und anschließenden Gruppenarbeiten
anhand ausgewählter Fragestellungen
• Teilnehmerkreis: Kreistagsfraktionen (z. B. Mitglieder des UKE), Kreisverwaltung,
Stadtverwaltungen, Wirtschaftskammern, Gewerkschaften, etc.
Oberziele
(strategisch-langfristige Z.)
Unterziele
(operativ-mittelfristige Z.)
Maßnahmen
(konkrete Umsetzung)
3. Phase:
Ziel:
•POLITSCHE ZIELE
•langfristige Perspektive
•wünschenswerte Sollzustände, ohne Utopien
•POLITISCHE ZIELE
•mittelfristige Perspektive
•Kontrollebene für Politik (SMART-Kriterien)
•VERWALTUNGSHANDELN
•umsetzende Maßnahmen
Themenorientierte Zieldefinition (Themen)
Die in Phase 2 definierten Themenfelder werden in jeweils eigenen Workshops unter
breiter Beteiligung von Politik, Verwaltung und Fachleuten ausgearbeitet. Die in der
vorigen Phase erarbeiteten Oberziele werden durch Unterziele konkretisiert.
Erläuterungen:
• Die Unterziele dienen als Zwischenschritte/Meilensteine auf dem Weg zur Erreichung der
Oberziele.
• Es werden für jedes Oberziel mehrere Unterziele definiert.
• Die Erreichung jedes Unterziels muss kontrollierbar sein, daher sind sie sorgfältig zu
formulieren.
Vorgehen:
• Für jedes Themenfeld wird ein Workshop durchgeführt, bei dem für alle Oberziele eines
Themenfeldes geeignete Unterziele formuliert werden.
• Die Ergebnisse der vorigen Arbeitsphase werden zum Einstieg präsentiert, bei Bedarf gibt es
einen einführenden inhaltlichen Impuls (Expertenvortrag).
• Teilnehmerkreis: Kreistagsfraktionen (z. B. Mitglieder des UKE), Kreisverwaltung,
Stadtverwaltungen, betroffene Behörden,
Wirtschaftskammern, Gewerkschaften,
Naturschutzverbände etc.
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4. Phase:
Formulierung des Kreisentwicklungskonzepts für den Rhein-Erft-Kreis und
Anwendung der Ergebnisse (Ergebnis und Anwendung)
Die Ergebnisse des gesamten Arbeitsprozesses werden abschließend in einem räumlichen
Kreisentwicklungskonzept für den Rhein-Erft-Kreis zusammengefasst. Dafür wird es nötig sein, die
Ergebnisse der Arbeitsphasen auf Kongruenzen und Widersprüche zu überprüfen, um sowohl
thematische Übereinstimmungen als auch Zielkonflikte zu identifizieren. Insbesondere der
Umgang mit und der Ausgleich zwischen Zielkonflikten der verschiedenen Themenfelder ist
sorgfältig zu prüfen.
Der endgültige Entwurf soll vor Beschlussfassung durch den Kreistag zur öffentlichen
Einsichtnahme im Kreishaus ausgelegt werden. Da es sich aber um keinen formellen
Planungsprozess handelt, wäre dies ein rein freiwilliges Vorgehen, um eine auch gegenüber der
Bürgerschaft transparente Erarbeitung zu garantieren.
Die Endfassung des Kreisentwicklungskonzepts soll dann vom Kreistag beschlossen werden und
die Positionen des Rhein-Erft-Kreises in allen anstehenden raumplanerischen Verfahren und
Initiativen vorgeben. Mit der Formulierung des Konzepts beginnt die eigentliche Umsetzungsarbeit
daher erst. Die Kreisverwaltung wird dem Kreistag regelmäßig Bericht erstatten, welche
Maßnahmen zur Erreichung der einzelnen Ziele ergriffen wurden.
Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Wie zu Beginn erläutert, ist das hier skizzierte Verfahren sehr beteiligungsintensiv und kann ohne
Bereitstellung personeller und finanzieller Ressourcen nicht neben der laufenden
Verwaltungsarbeit geleistet werden.
Mit der externen Projektsteuerung und Durchführung der Workshops soll ein Planungsbüro
beauftragt werden. Zu dessen Aufgaben würden insbesondere die Konzeption und Moderation der
Workshops sowie die Auswertung und Verarbeitung der Arbeitsergebnisse zählen.
Auch nach der Beauftragung eines externen Dienstleisters wird die Kreisverwaltung durch die
Abstimmungsarbeiten mit dem Planungsbüro, innerhalb der Verwaltung, zu den kreisangehörigen
Kommunen, zur Bezirksregierung und weiteren beteiligten Stellen stark eingebunden sein. Die
Arbeiten sollen von einer dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe unter Leitung des
Planungsdezernenten gesteuert werden.
Angesichts des enormen Arbeitsumfangs und des hohen Beteiligungsaufwands ist damit zu
rechnen, dass der Prozess deutlich über ein Jahr in Anspruch nehmen wird. Eventuell
einzuhaltende zeitliche Vorgaben durch etwaige Förderrichtlinien würden selbstverständlich
berücksichtigt. Erfahrungsgemäß belaufen sich die Kosten für die externe Begleitung eines
Prozesses vom hier skizzierten Umfang auf ca. 150.000 €.
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Sollte sich die Möglichkeit bieten, eine Förderung aus einer geeigneten Förderlinie zu erhalten,
werden die zusätzlich benötigten Aufwendungen
und Auszahlungen überplanmäßig
bereitgestellt. Bei einer üblichen Förderquote von 80% und einem im Haushalt bereits
enthaltenen, potentiellen Eigenanteil in Höhe von 30.000€ bei Produkt 09.511.10 unter den
Sachkonten 5431700 und 7431700 würde dies überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
in Höhe von 120.000 € bedeuten, die in gleicher Höhe durch Fördermittel gedeckt werden.
Sollte im laufenden Haushaltsjahr 2016 keine geeignete Förderlinie der EU oder des Landes
gefunden werden, muss der Kreistag mit der Aufstellung des neuen Haushalts 2017 darüber
entscheiden, ob die Mittel zur Erarbeitung des Kreisentwicklungskonzepts dort eingestellt werden.
Bergheim, 22.04.2016
Im Auftrag
Berthold Rothe
Baudezernent
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