Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Vorlage KT - Anlage 1 zur Mitteilungsvorlage 213/2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
462 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
20.06.16, 18:32
Aktualisiert
20.06.16, 18:32
Mitteilungsvorlage (Vorlage KT - Anlage 1 zur Mitteilungsvorlage 213/2016) Mitteilungsvorlage (Vorlage KT - Anlage 1 zur Mitteilungsvorlage 213/2016) Mitteilungsvorlage (Vorlage KT - Anlage 1 zur Mitteilungsvorlage 213/2016) Mitteilungsvorlage (Vorlage KT - Anlage 1 zur Mitteilungsvorlage 213/2016) Mitteilungsvorlage (Vorlage KT - Anlage 1 zur Mitteilungsvorlage 213/2016) Mitteilungsvorlage (Vorlage KT - Anlage 1 zur Mitteilungsvorlage 213/2016)

öffnen download melden Dateigröße: 462 kB

Inhalt der Datei

Rhein-Erft-Kreis Beschlussvorlage Der Landrat - öffentlich Drucksache 92/2016 Aktenzeichen: federführendes Amt: 70 Amt für Umweltschutz und Kreisplanungsplanung Antragsteller: Beratungsfolge Termin Ausschuss für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie 27.04.2016 Kreisausschuss 19.05.2016 Kreistag 02.06.2016 Bemerkungen Die Zukunft des Rhein-Erft-Kreises in und mit der Region gestalten - Verfahrensvorschlag zur Erstellung eines integrierten Raumentwicklungskonzeptes Beschlussvorschlag: 1. Der Kreistag stimmt dem vorliegenden strukturierten Verfahrensvorschlag zur Erarbeitung eines Kreisentwicklungskonzepts für den Rhein-Erft-Kreis zu. 2. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die hier skizzierte Planung umzusetzen, sofern es gelingt, die nötigen Fördermittel zu akquirieren. Als Eigenanteil dienen die bei Produkt 09. 511.10 unter den Sachkonten 5431700 und 7431700 im Jahr 2016 veranschlagten Mittel in Höhe von 30.000 €. 3. Vorbehaltlich der Akquise der Fördermittel im Jahr 2016 in Höhe von 120.000 €, stimmt der Kreistag einem überplanmäßigen Aufwand und einer überplanmäßigen Auszahlung zu, die durch entsprechende Erträge/Einzahlungen im Bereich der Zuwendungen gedeckt sind. 4. Wird im Jahr 2016 kein geeigneter Förderrahmen gefunden, entscheidet der Kreistag im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2017 über die Bereitstellung der nötigen Finanzmittel. Sachdarstellung: Der Kreistag hat mit Zustimmung zur Vorlage 205/2015 die Verwaltung beauftragt, einen strukturierten Verfahrensvorschlag zur Erarbeitung der regionalen Entwicklungsziele des RheinErft-Kreises vorzulegen. Bezugspunkte sind insbesondere die bis ca. 2020 anstehende Neufassung des Regionalplanes sowie Aktivitäten weiterer regionaler Zusammenschlüsse, in denen sich der Kreis engagiert (z. B. Innovationsregion Rheinisches Revier, Metropolregion Rheinland, u. a.). Der Strukturwandel im Rheinischen Revier ist Realität. Die Stilllegung der ersten Kraftwerksblöcke bis 2019, die anstehende Verkleinerung des Tagesbaus Garzweiler und das allgemeine Geschäftsumfeld für die Kohlewirtschaft machen dies deutlich. Angesichts der Bedeutung der Braunkohle für den Wirtschaftsstandort Rheinisches Revier ist es notwendig, dass der Rhein-Erft- Kreis eine kreisweit abgestimmte und dadurch auch gegenüber anderen Kommunen und dem Land vertretbare Handlungsstrategie entwickelt, wohin sich der Kreis in den kommenden Jahren entwickeln soll. Die Flächen- und Raumplanung ist dafür ein elementarer Baustein. Auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses wurde daher in der Verwaltung folgender Verfahrensvorschlag erarbeitet, der noch keine thematischen Entscheidungen vorweg nimmt, sondern vor allem das methodische Erarbeitungsverfahren skizziert. Der Verfahrensvorschlag sieht ein mehrstufiges und überaus beteiligungsintensives Vorgehen vor. Dabei ist deutlich darauf hinzuweisen, dass der Kreis nicht rechtlich dazu verpflichtet ist, ein raumorientiertes Kreisentwicklungskonzept zu erarbeiten. Insofern müsste das Projekt als freiwillige Leistung neben den laufenden Verwaltungstätigkeiten erarbeitet werden. Der hier skizzierte Arbeitsaufwand wird ohne zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen nicht neben dem laufenden Verwaltungsbetrieb umzusetzen sein. Es wird angestrebt, alle denkbaren Fördermöglichkeiten auszuschöpfen, welche die Beauftragung eines externen Planungsbüros zum Zweck der Projektsteuerung ermöglichen. Als gegebenenfalls notwendiger Eigenanteil können die im Haushalt 2016 bei Produkt 09.511.10 unter den Sachkonten 5431700 und 7431700 bereits veranschlagten 30.000 € für die Erstellung des Leitbild Grün verwendet werden. Da zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht bekannt war, dass der Kreistag einen weitergehenden Beschluss zur Entwicklung eines räumlichen Entwicklungskonzepts fassen würde, wäre es nun konsequent, die Mittel in diesem Sinne zu verwenden. Auch wenn es sich bei der Erarbeitung eines Kreisentwicklungskonzepts um eine freiwillige Aufgabe handelt, ist ein faktischer Handlungsdruck gegeben: Zwar besitzen die kreisangehörigen Kommunen die originäre Zuständigkeit bei der Flächenpolitik. Angesichts der landesrechtlichen Vorgaben zum sparsamen Umgang mit Flächen ist eine überörtliche Zusammenarbeit jedoch dringend geboten, um im Regionalplanprozess seine Planungsziele tatsächlich zu verankern. Für den Regierungsbezirk Köln beginnt der Regionalplanprozess in diesem Jahr und wird vermutlich im Jahr 2020 abgeschlossen werden. Verfahrensvorschlag: Beschlussvorlage 92/2016 Seite 2 1. Phase: Ziel: Bestimmung (über-)regionaler Entwicklungstendenzen (Rahmenbedingungen) Als allgemein anerkannte Grundlage des Diskussionsprozesses soll zunächst ein gemeinsames Verständnis für (über-)regionale Entwicklungstendenzen und ihre Auswirkungen auf den Rhein-Erft-Kreis geschaffen werden. Auf den Erkenntnissen und Ergebnissen der ersten Arbeitsphase werden alle weiteren Arbeitsschritte aufbauen. Erläuterungen: • Beispielhafte Entwicklungsprozesse sind der Strukturwandel im Rheinischen Revier, die demografische Entwicklung im Kreis oder die Digitalisierung der Wirtschaft. Die Diskussion wird für alle als relevant erachteten Entwicklungstendenzen offen gehalten. • Vorhandene Gutachten und Expertenmeinungen (bspw. die Zukunftsstudie Rhein-Erft-Kreis der WFG Rhein-Erft) sind in die Betrachtung zu integrieren. • Die rechtlichen Kompetenzen des Kreises in Fragen der Raumentwicklung sind als Grundlage aller Planungsprozesse verständlich darzustellen. • Nach der Identifikation der räumlichen Rahmenbedingungen wird über deren Auswirkungen auf den Kreis (kurz-, mittel-, langfristig) diskutiert. Vorgehen: • Symposium mit Expertenvorträgen • Teilnehmerkreis: Kreistagsfraktionen (z. B. Mitglieder des Stadtverwaltungen, Wirtschaftskammern, Gewerkschaften, etc. 2. Phase: Ziel: UKE), Kreisverwaltung, Erarbeitung von Planungsgrundsätzen für den Rhein-Erft-Kreis In der ersten Phase wurden die (teilweise nicht vom Kreis beeinflussbaren) Rahmenbedingungen der Raumentwicklung besprochen. Darauf aufbauend sollen in der zweiten Phase zwei Ziele erreicht werden: 1. Es sollen Grundsätze entwickelt werden, die der Kreis bei der Erarbeitung seines Planungsleitbildes zu beachten hat. 2. Es sollen Themen benannt werden, für die in der folgenden 3. Arbeitsphase konkrete Entwicklungsziele zu erarbeiten sind. Für jedes der Themen sind strategischlangfristige Oberziele zu erarbeiten. (vgl. Abb. 2) Erläuterungen: • Als ein denkbares Erarbeitungsprinzip könnte bspw. die subsidiäre Aufgabenteilung zwischen Kreis und Kommunen definiert werden: Der Kreis würde demnach nur dort tätig werden, wo mehrere Kommunen die Koordination des Kreises wünschen, um planerische Ziele gegenüber höheren staatlichen Ebenen zu vertreten. • Als denkbare Themen kommen u.a. Verkehr, ÖPNV, Gewerbe- und Wohnflächenentwicklung, Bewältigung des Strukturwandels, Bewältigung des demografischen Wandels, usw. in Betracht. • Mit den Oberzielen werden idealisierte Sollzustände formuliert, ohne zu diesem Zeitpunkt den anschließenden Realisierungsprozess zu durchdenken. Für die folgende Arbeitsphase ist es jedoch wichtig, keine utopischen Ziele zu formulieren, die bspw. rechtlichen Vorgaben Beschlussvorlage 92/2016 Seite 3 offensichtlich widersprechen. Es gilt, eine Balance zwischen dem Wünschenswerten und dem Möglichen zu wahren. Vorgehen: • Tagesworkshop(s) mit Impulsvorträgen von Experten und anschließenden Gruppenarbeiten anhand ausgewählter Fragestellungen • Teilnehmerkreis: Kreistagsfraktionen (z. B. Mitglieder des UKE), Kreisverwaltung, Stadtverwaltungen, Wirtschaftskammern, Gewerkschaften, etc. Oberziele (strategisch-langfristige Z.) Unterziele (operativ-mittelfristige Z.) Maßnahmen (konkrete Umsetzung) 3. Phase: Ziel: •POLITSCHE ZIELE •langfristige Perspektive •wünschenswerte Sollzustände, ohne Utopien •POLITISCHE ZIELE •mittelfristige Perspektive •Kontrollebene für Politik (SMART-Kriterien) •VERWALTUNGSHANDELN •umsetzende Maßnahmen Themenorientierte Zieldefinition (Themen) Die in Phase 2 definierten Themenfelder werden in jeweils eigenen Workshops unter breiter Beteiligung von Politik, Verwaltung und Fachleuten ausgearbeitet. Die in der vorigen Phase erarbeiteten Oberziele werden durch Unterziele konkretisiert. Erläuterungen: • Die Unterziele dienen als Zwischenschritte/Meilensteine auf dem Weg zur Erreichung der Oberziele. • Es werden für jedes Oberziel mehrere Unterziele definiert. • Die Erreichung jedes Unterziels muss kontrollierbar sein, daher sind sie sorgfältig zu formulieren. Vorgehen: • Für jedes Themenfeld wird ein Workshop durchgeführt, bei dem für alle Oberziele eines Themenfeldes geeignete Unterziele formuliert werden. • Die Ergebnisse der vorigen Arbeitsphase werden zum Einstieg präsentiert, bei Bedarf gibt es einen einführenden inhaltlichen Impuls (Expertenvortrag). • Teilnehmerkreis: Kreistagsfraktionen (z. B. Mitglieder des UKE), Kreisverwaltung, Stadtverwaltungen, betroffene Behörden, Wirtschaftskammern, Gewerkschaften, Naturschutzverbände etc. Beschlussvorlage 92/2016 Seite 4 4. Phase: Formulierung des Kreisentwicklungskonzepts für den Rhein-Erft-Kreis und Anwendung der Ergebnisse (Ergebnis und Anwendung) Die Ergebnisse des gesamten Arbeitsprozesses werden abschließend in einem räumlichen Kreisentwicklungskonzept für den Rhein-Erft-Kreis zusammengefasst. Dafür wird es nötig sein, die Ergebnisse der Arbeitsphasen auf Kongruenzen und Widersprüche zu überprüfen, um sowohl thematische Übereinstimmungen als auch Zielkonflikte zu identifizieren. Insbesondere der Umgang mit und der Ausgleich zwischen Zielkonflikten der verschiedenen Themenfelder ist sorgfältig zu prüfen. Der endgültige Entwurf soll vor Beschlussfassung durch den Kreistag zur öffentlichen Einsichtnahme im Kreishaus ausgelegt werden. Da es sich aber um keinen formellen Planungsprozess handelt, wäre dies ein rein freiwilliges Vorgehen, um eine auch gegenüber der Bürgerschaft transparente Erarbeitung zu garantieren. Die Endfassung des Kreisentwicklungskonzepts soll dann vom Kreistag beschlossen werden und die Positionen des Rhein-Erft-Kreises in allen anstehenden raumplanerischen Verfahren und Initiativen vorgeben. Mit der Formulierung des Konzepts beginnt die eigentliche Umsetzungsarbeit daher erst. Die Kreisverwaltung wird dem Kreistag regelmäßig Bericht erstatten, welche Maßnahmen zur Erreichung der einzelnen Ziele ergriffen wurden. Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Wie zu Beginn erläutert, ist das hier skizzierte Verfahren sehr beteiligungsintensiv und kann ohne Bereitstellung personeller und finanzieller Ressourcen nicht neben der laufenden Verwaltungsarbeit geleistet werden. Mit der externen Projektsteuerung und Durchführung der Workshops soll ein Planungsbüro beauftragt werden. Zu dessen Aufgaben würden insbesondere die Konzeption und Moderation der Workshops sowie die Auswertung und Verarbeitung der Arbeitsergebnisse zählen. Auch nach der Beauftragung eines externen Dienstleisters wird die Kreisverwaltung durch die Abstimmungsarbeiten mit dem Planungsbüro, innerhalb der Verwaltung, zu den kreisangehörigen Kommunen, zur Bezirksregierung und weiteren beteiligten Stellen stark eingebunden sein. Die Arbeiten sollen von einer dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe unter Leitung des Planungsdezernenten gesteuert werden. Angesichts des enormen Arbeitsumfangs und des hohen Beteiligungsaufwands ist damit zu rechnen, dass der Prozess deutlich über ein Jahr in Anspruch nehmen wird. Eventuell einzuhaltende zeitliche Vorgaben durch etwaige Förderrichtlinien würden selbstverständlich berücksichtigt. Erfahrungsgemäß belaufen sich die Kosten für die externe Begleitung eines Prozesses vom hier skizzierten Umfang auf ca. 150.000 €. Beschlussvorlage 92/2016 Seite 5 Sollte sich die Möglichkeit bieten, eine Förderung aus einer geeigneten Förderlinie zu erhalten, werden die zusätzlich benötigten Aufwendungen und Auszahlungen überplanmäßig bereitgestellt. Bei einer üblichen Förderquote von 80% und einem im Haushalt bereits enthaltenen, potentiellen Eigenanteil in Höhe von 30.000€ bei Produkt 09.511.10 unter den Sachkonten 5431700 und 7431700 würde dies überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 120.000 € bedeuten, die in gleicher Höhe durch Fördermittel gedeckt werden. Sollte im laufenden Haushaltsjahr 2016 keine geeignete Förderlinie der EU oder des Landes gefunden werden, muss der Kreistag mit der Aufstellung des neuen Haushalts 2017 darüber entscheiden, ob die Mittel zur Erarbeitung des Kreisentwicklungskonzepts dort eingestellt werden. Bergheim, 22.04.2016 Im Auftrag Berthold Rothe Baudezernent Beschlussvorlage 92/2016 Seite 6