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Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung der Abfallbeseitigung 2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
20.06.16, 18:32
Aktualisiert
20.06.16, 18:32
Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung der Abfallbeseitigung 2015) Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung der Abfallbeseitigung 2015)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 149/2016 Erstellt am: 09.05.2016 Aktenzeichen: III/20/200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 28.06.2016 Rat X 05.07.2016 Betreff Betriebsabrechnung der Abfallbeseitigung 2015 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 149/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt 1. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abfallentsorgung 2015 und 2. die für das Jahr 2015 festgestellte Überdeckung von 287.556 € als Nebenertragsposition in den Gebührenkalkulationen der Abfallentsorgung für die Jahre 2017 bis 2019 so einzusetzen, dass möglichst Gebührenstabilität erreicht wird. Erläuterungen Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2015 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abfallentsorgung 2015 erstellt. Die Betriebsabrechnung schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 109,0 % und einer Überdeckung von 287.556 € ab. Insgesamt sind rund 242,5 T€ / 5,8 % geringere Kosten als kalkuliert abgerechnet worden. Die Nebenerträge lagen im Gesamtergebnis rund 30,3 T€ / 4,1 % über den Kalkulationsannahmen. Hauptgründe sind jeweils geringerer Aufwand bei Unternehmerentgelten, Verwertungs- bzw. Beseitigungsgebühren und Eigenleistungen. Aufgrund der Marktpreisentwicklung gestiegene Papiererlöse führten zudem zu höheren Erträgen. Da auch die Gebührenerträge die Kalkulationsannahme um rund 14,7 T€ / 0,4 % übertrafen, errechnet sich insgesamt eine Überdeckung von 9,0 %. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2015 ausgewiesene Überdeckung von 287.556 € in den Gebührenkalkulationen der Abfallentsorgung für die Jahre 2017 bis 2019 als Nebenertragsposition so einzusetzen, dass möglichst Gebührenstabilität erreicht wird.