Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
20.06.16, 18:32
Aktualisiert
20.06.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
149/2016
Erstellt am:
09.05.2016
Aktenzeichen:
III/20/200
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
28.06.2016
Rat
X
05.07.2016
Betreff
Betriebsabrechnung der Abfallbeseitigung 2015
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 149/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abfallentsorgung 2015 und
2. die für das Jahr 2015 festgestellte Überdeckung von 287.556 € als Nebenertragsposition in den Gebührenkalkulationen der Abfallentsorgung für die Jahre 2017 bis 2019 so einzusetzen, dass möglichst Gebührenstabilität erreicht wird.
Erläuterungen
Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2015 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abfallentsorgung 2015 erstellt.
Die Betriebsabrechnung schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 109,0 % und einer Überdeckung von 287.556 €
ab.
Insgesamt sind rund 242,5 T€ / 5,8 % geringere Kosten als kalkuliert abgerechnet worden. Die Nebenerträge lagen im
Gesamtergebnis rund 30,3 T€ / 4,1 % über den Kalkulationsannahmen. Hauptgründe sind jeweils geringerer Aufwand
bei Unternehmerentgelten, Verwertungs- bzw. Beseitigungsgebühren und Eigenleistungen. Aufgrund der Marktpreisentwicklung gestiegene Papiererlöse führten zudem zu höheren Erträgen.
Da auch die Gebührenerträge die Kalkulationsannahme um rund 14,7 T€ / 0,4 % übertrafen, errechnet sich insgesamt
eine Überdeckung von 9,0 %.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten
vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2015 ausgewiesene Überdeckung von 287.556 € in den
Gebührenkalkulationen der Abfallentsorgung für die Jahre 2017 bis 2019 als Nebenertragsposition so einzusetzen, dass
möglichst Gebührenstabilität erreicht wird.