Daten
Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
20.06.16, 18:32
Aktualisiert
20.06.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
212/2016
Erstellt am:
15.06.2016
Aktenzeichen:
IV/61
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
29.06.2016
Betreff
Handlungskonzept sozialer Wohnungsbau
Antrag der Fraktion Bürgerverein Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Fraktion Bürgerverein Pulheim
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Liegt nicht vor.
ja
X nein
Vorlage Nr.: 212/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Die Fraktion Bürgerverein beantragt (siehe Anlage 1):
Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich ein Handlungskonzept zu entwickeln, das dem Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum im Sinne des sozialen Wohnungsbaus Rechnung trägt. Hierbei sollen ausdrücklich die demographische
Entwicklung innerhalb der Kommune und die Integration von Flüchtlingen berücksichtigt werden.
In einem ersten vorbereitenden Schritt erstellt die Verwaltung zeitnah eine Übersicht über alle vorhandenen Flächen, die
sich für den sozialen Wohnungsbau eignen. Es soll dargestellt werden, welche Anzahl an Wohnungen auf diesen Flächen jeweils geplant werden könnten, welche Kosten auf die Stadt zukommen und welche Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden können. Die geplanten Neubaugebiete sollen bei dieser Betrachtung ausdrücklich einbezogen werden.
Erläuterungen
Die Begründung der Fraktion des Bürgervereines Pulheim ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Erläuterung der Verwaltung:
Wie in den Vorlagen zur Regionalplanfortschreibung (siehe 184 und 198/2016) auf der Tagesordnung dieser Sitzung zu
entnehmen ist, beschäftigt sich die Verwaltung bereits intensiv mit der demographischen Entwicklung und dem Erfordernis zur Unterbringung der Migranten. Geschosswohnungsbau wird im Zuge der Nachverdichtung und der Neuplanung
berücksichtigt, soweit Planrecht, verkehrliche Verhältnisse und die Einfügung in das bauliche Umfeld dies zulassen. Dies
führte in den letzten Jahren durch die große Nachfrage der Wohnungswirtschaft, die Beratung der Bauverwaltung und
der Bereitschaft zur Anpassung bestehender Bebauungspläne zu einem starken Zuwachs im Geschosswohnungsbau.
Mit Ausnahme der Planung der GWG Rhein-Erft am Wiesenweg in Brauweiler (24 WE im geförderten Wohnungsbau)
und einer in Planung befindlichen größeren Anlage in Stommeln führte dies jedoch nicht zu einer nennenswerten Bebauung in Form geförderten Wohnungsbaues, obgleich der Auslauf der Bindung von Bestandobjekten sukzessive zu
einem Abbau entsprechender Wohnungen führt.
Im Zuge der Grundlagenermittlung für die Regionalplanneuaufstellung werden rund um die großen Ortsteile (Pulheim,
Stommeln, Brauweiler mit Dansweiler) sämtliche Flächen erfasst und auch auf ihr Bevölkerungspotenzial geprüft werden. Dies gilt für Flächen, die als Reserve im bestehenden Regionalplan dargestellt sind ebenso wie für solche, welche
für eine zukünftige Inanspruchnahme als Allgemeiner Siedlungsbereich in Frage kommen. Diese Untersuchung wird sich
jedoch auf eine flächige Potenzialeinschätzung anhand der Dichteklassen beschränken, welche die Regionalplanungsbehörde vorgibt.
Konkret prüft die Verwaltung bereits einzelne Flächen, für welche Geschosswohnungsbau vorstellbar ist, vorstellbare
Ergebnisse liegen aber noch nicht vor. Eine Prüfung einzelner Flächen auf eine konkrete mögliche Wohnungsanzahl
bedarf i.d.R. eines Vorentwurfes. Inwieweit dies für einzelne dieser Flächen „mit Bordmitteln“ geleistet werden kann, ist
noch zu klären. Eine flächendeckende Untersuchung ist ohne externe Bearbeitung gänzlich auszuschließen, zumal
Ableitungen zu Kosten und Förderoptionen getroffen werden sollen.