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Beschlussvorlage (Budgetierung, 1. Budgetbericht 2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
149 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
20.06.16, 18:32
Aktualisiert
20.06.16, 18:32
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 180/2016 Erstellt am: 25.05.2016 Aktenzeichen: III / 20 / 200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 28.06.2016 Rat X 05.07.2016 Betreff Budgetierung, 1. Budgetbericht 2016 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 14.706.580 € — im Haushalt des laufenden Jahres 14.706.580 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): x ja nein Vorlage Nr.: 180/2016 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, den 1. Budgetbericht 2016 zur Kenntnis zu nehmen und auf weitere Vorgaben zur Haushaltsausführung zu verzichten. Erläuterungen In Anlage I werden die Prognosen mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung (Ansatz + übertragene Ermächtigung +/- ÜPL/APL – Haushaltssperren) verglichen und die Abweichungen dargestellt. In Spalte 4 werden die Zu-/Überschüsse der Budgets laut fortgeschriebener Haushaltsplanung ausgewiesen. In Spalte 5 sind die prognostizierten Abweichungen dargestellt. Die Zu-/Überschüsse gemäß fortgeschriebener Haushaltsplanung wurden in Spalte 6 um die Ergebnisse des 1. Budgetberichts (Spalte 5) ergänzt. Sofern bereits zum 1. Budgetbericht Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO in das Folgejahr prognostiziert werden können, werden diese in Spalte 7 dargestellt. Soweit sich innerhalb der Unterbudgets Abweichungen zur fortgeschriebenen Haushaltsplanung von mehr als 10.000 € ergeben, wird auf die Erläuterungen der Fachämter verwiesen. Diese Erläuterungen werden als Anlage II beigefügt. Zusammengefasste Ergebnisse zum 1. Budgetbericht 2016 (Anlage I): Die vom Rat am 16.12.2014 beschlossene Haushaltsplanung 2016 weist ein Defizit von 5.937.220 € aus. Die fortgeschriebene Haushaltsplanung führt zu einem Defizit von rd. 15.622.610 €. Die Differenz zur Haushaltsplanung ergibt sich u.a. aus den übertragenen Ermächtigungen aus 2015 (vgl. Vorlage 134/2016, Rat 10.05.2016) sowie die in 2016 eingerichteten Haushaltssperren, die zu einer geringfügigen Verbesserung führen.  Freie Budgets (ohne Sonderbudgets, Finanzmasse und Personalkostenbudgets) Für die freien Budgets wird in der fortgeschriebenen Haushaltsplanung ein Zuschussbedarf von 26.573.610 € ausgewiesen. Nach den Prognosen der Fachämter ergibt sich eine geringfügige Verschlechterung von rd. 22.710 €. Auf die Erläuterungen in Anlage II wird verwiesen.  Personalkostenbudgets Im Bereich der Personalkosten ist nach jetzigem Kenntnisstand mit einer Verbesserung von rd. 900.000 € zu rechnen. Auf die Erläuterungen in Anlage II wird verwiesen.  Finanzmasse Die Finanzmasse wird mit 39.407.470 € prognostiziert. Dies bedeutet eine Verschlechterung in Höhe von 304.170 € gegenüber der bisherigen Planung. Auf die Erläuterungen in Anlage II wird verwiesen. Vorlage Nr.: 180/2016 . Seite 3 / 3 Fazit: Gemäß den Prognosen des 1. Budgetberichts 2016 kann insgesamt mit einer Verbesserung von 916.030 € gerechnet werden. Das mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung auszuweisende Defizit von rd. 15.622.610 € reduziert sich somit auf rd. 14.706.580 €. Es wird davon ausgegangen, dass entsprechend der Verfahrensweise in den Vorjahren auch im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 ergänzend zu den bisher bereits möglichen Prognosen Ermächtigungen in Millionenhöhe in das Folgejahr übertragen werden sollen und damit den Zuschussbedarf des Jahres 2016 zu Lasten des Jahres 2017 entsprechend reduzieren. Die voraussichtliche Höhe kann jedoch erst nach Ablauf des Haushaltsjahres sachgerecht ermittelt werden. Das im Jahresabschluss 2016 dann auszuweisende Defizit müsste aus Mitteln der Ausgleichsrücklage gedeckt werden, soweit im Rahmen der Haushaltsausführung hierfür keine zusätzlichen Finanzierungsmittel aus Mehrerträgen bzw. Minderaufwendungen eingesetzt werden können.