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Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung der Straßenreinigung 2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
20.06.16, 18:32
Aktualisiert
20.06.16, 18:32
Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung der Straßenreinigung 2015) Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung der Straßenreinigung 2015)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 140/2016 Erstellt am: 19.04.2016 Aktenzeichen: III / 20 / 200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 28.06.2016 Rat X 05.07.2016 Betreff Betriebsabrechnung der Straßenreinigung 2015 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 140/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt 1. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung 2015 und 2. die für das Jahr 2015 festgestellte Überdeckung von 30.109 € als Nebenertragsposition in den Gebührenkalkulationen der Straßenreinigung für die Jahre 2017 bis 2019 so einzusetzen, dass möglichst Gebührenstabilität erreicht wird. Erläuterungen Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2015 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung 2015 erstellt. Die Betriebsabrechnung 2015 schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 106,65 % und einer Überdeckung von 30.109 € ab. Der Gesamtaufwand wurde rund 24,5 T€ / 4,3 % unter den Kalkulationsannahmen abgerechnet. Wesentlicher Grund dafür waren die milden Wintermonate mit geringen Winterdienstkosten. Dies bietet die Möglichkeit, die Unterdeckung aus der Betriebsabrechnung 2012 vollständig auszugleichen. Auch im Zusammenhang mit geringen Gebühren-Mehrerträgen verbleibt eine Überdeckung von 30.109 € / 6,65 %. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2015 ausgewiesene Überdeckung von 30.109 € in den Gebührenkalkulationen der Straßenreinigung für die Jahre 2017 bis 2019 als Nebenertragsposition so einzusetzen, dass dem Ziel der Gebührenstabilität möglichst entsprochen wird.