Daten
Kommune
Pulheim
Größe
134 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
24.06.16, 15:11
Aktualisiert
24.06.16, 15:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
219/2016
Erstellt am:
22.06.2016
Aktenzeichen:
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
28.06.2016
Rat
X
05.07.2016
Betreff
Flexible Betreuung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
13.400 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
13.400 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre [2017]
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Die Mehrausgaben können innerhalb des Fachbudgets durch Minderausgaben auf dem Konto
02/04/01.5431020/7431020 `Geschäftsaufwendungen´ gedeckt werden.
Vorlage Nr.: 219/2016 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, der `Elterninitiative flexible Betreuung an Pulheimer
Grundschulen´ für die Einrichtung eines flexiblen Betreuungsangebots in Pulheim-Mitte zum Schuljahresbeginn 2016/ 17
einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 13.400 € zu gewähren.
Erläuterungen
Die Thematik `Schaffung zusätzlicher Betreuungsangebote im Grundschulbereich´ – sowohl schulische wie auch außerschulische – war in den letzten Monaten Beratungsgegenstand in zahlreichen Sitzungen des Rates und der Fachausschüsse. Ohne wiederholend auf die jeweiligen Verwaltungsvorlagen einzugehen, wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass für das kommende Schuljahr ein Defizit an Betreuungsangeboten besteht. Dem Bedarf entsprechend hat der
Rat für das kommende Schuljahr 2016/ 17 die Schaffung von zusätzlich 100 OGS-Plätzen beschlossen; hierzu wird auf
Verwaltungsvorlage 106/ 2016 verwiesen.
Neben OGS-Betreuungsangeboten wurde in den letzten Monaten seitens der Elternschaft auch ein nicht unerheblicher
Bedarf an flexiblen Betreuungsangeboten geltend gemacht. Um diesen zu verifizieren, hat die Verwaltung im Frühjahr
dieses Jahres eine Elternbedarfsabfrage durchgeführt, deren Ergebnis als repräsentativ bewertet werden kann; insgesamt haben 1.855 Eltern an der Befragung teilgenommen, was einer Rücklaufquote von 62,4 % entspricht. Im Ergebnis
der Befragung kann festgehalten werden, dass rd. ¼ der an der Befragung teilgenommenen Eltern ein flexibles Betreuungsangebot für ihr Kind/ ihre Kinder wünschen; bzgl. der konkreten Analyse wird auf die Verwaltungsvorlage 112/2016
verwiesen. Diesem Elternvotum entsprechend hat sich der Rat vorbehalten, eine privat organisierte flexible Betreuung
im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu unterstützen; der Beschluss erfolgte einstimmig in der Sitzung des Rates
am 10.05.2016, TOP I. 2. und ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt.
Unter Datum vom 21.06.2016 hat nunmehr die o. a. `Elterninitiative flexible Betreuung an Pulheimer Grundschulen´
einen Konzeptentwurf für eine flexible Betreuung eingereicht. Beginnend mit dem Schuljahr 2016/ 17 können wochentags in der Zeit von 11:30 bis 14:00 Uhr für bis zu 20 Kinder flexible Betreuungsangebote in Pulheim-Mitte vorgehalten
werden. Hinsichtlich der Details wird vollinhaltlich auf das der Verwaltungsvorlage in Anlage beigefügte Konzept verwiesen; angemerkt wird, dass das Konzept um die `nichtöffentlichen´ Bestandteile [konkrete Finanzierung, Mietvertrag,
Personalkosten etc. pp.] bereinigt ist; die kompletten Unterlagen sind der Vorlage im nichtöffentlichen Teil als Anlage
beigefügt.
Vor dem Hintergrund der v. g. Ausführungen, insbesondere betreffend den bestehenden Bedarf [auch] an flexiblen Betreuungsangeboten, wird der Ansatz der Elterninitiative seitens der Verwaltung begrüßt und grundsätzlich positiv bewertet. So enthält das Konzept die klare Aussage, dass das Angebot keine Konkurrenz zur OGS darstellt, sondern diese
ergänzt und eine Versorgungslücke schließt; positiv wird ebenfalls die Kooperation mit dem Schülergarten Kerpen e. V.,
einem anerkannten Träger der öffentlichen Jugendhilfe – insbesondere auch im Hinblick auf die in § 3 SGB VIII normierte Trägervielfalt – gesehen. Die Finanzierung ist transparent dargestellt; seitens der Stadt wären einmalig investive Kosten der Ersteinrichtung/ Ausstattung in Höhe von rd. 9.600,- € [vergleichbar OGS], sowie – sollte die Betreuung im ersten
Betriebsjahr aufgrund der unsicheren Planungssituation der Eltern nicht zu 100 % ausgelastet sein – im worst case eine
`Kostendeckungszusicherung´ in Höhe von max. rd. 3.800 € zu übernehmen. Angemerkt wird, dass die Einrichtung/ das
Mobiliar unmittelbar nach Erwerb durch den Elternverein in das Eigentum der Stadt übergeht [vertragliche Regelung];
betreffend die `Kostendeckungszusicherung´ wird – wenngleich dies selbstredend ist – nochmals explizit darauf hingewiesen, dass diese nur dann greift, wenn im Ergebnis einer vorzulegenden Abrechnung sich tatsächlich ein Defizit in
Höhe des genannten Betrages ergeben sollte. Auch wenn die vorgelegte Finanzierung lediglich auf einer Kalkulation
basiert, ist der genannte Zuschuss als Maximalbetrag zu verstehen.
Vorlage Nr.: 219/2016 . Seite 3 / 3
Abschließend ergeht der Hinweis, dass – da es sich bei der flexiblen Betreuung um eine außerschulische Maßnahme
handelt – grundsätzlich keine Landesmittel abgerufen werden können; vor diesem Hintergrund erscheint eine einmalige
städtische Unterstützung in Form einer `Anschubfinanzierung´ aus Sicht der Verwaltung in v. g. Höhe vertretbar.