Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
20.06.16, 18:32
Aktualisiert
24.06.16, 15:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
208/2016
Erstellt am:
24.06.2016
Aktenzeichen:
III/26.2
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
X
nö. Sitzung
Termin
30.06.2016
Betreff
Baumaßnahmen 2016
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 208/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die in
Spalte 2 der Anlage 1 mit X gekennzeichneten Maßnahmen sollen zunächst zurückgestellt werden.
Erläuterungen
Wie in den Vorjahren hat die Verwaltung das gesamte Bauvolumen für das laufende Jahr im Hinblick auf die Umsetzbarkeit mit den vorhandenen Personalressourcen untersucht. Hierbei wurde auf das gleiche Berechnungsverfahren zurückgegriffen, das in den Vorlagen 32/2010 (TOP I.14 der Sitzung vom 11.03.2010) und 166/2010 (TOP I.2 der Sitzung vom
06.05.2010) bereits ausführlich erläutert wurde.
Zu berücksichtigen ist hierbei, dass einige Maßnahmen aus Vorjahren zum Teil noch nicht abgeschlossen werden konnten und insofern neben neuen Maßnahmen in 2016 noch umzusetzen sind. Diese Maßnahmen sind anhand der vorletzten Spalte in Anlage 1 erkennbar, die ausweist, wann erstmals Haushaltsmittel für die jeweilige Maßnahme eingestellt
wurden.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass das Gesamtvolumen nur umsetzbar ist, wenn bei den größeren Maßnahmen externe
Hilfe durch Planungs- und Ingenieurbüros in Anspruch genommen wird. Diese Maßnahmen sind daran zu erkennen,
dass in Spalte 7 der Anlage 1 der Faktor für die Eigenleistung weniger als 1 beträgt.
Selbst bei Inanspruchnahme externer Hilfe sind nicht alle Maßnahmen mit den verfügbaren Personalressourcen umsetzbar. Einem rechnerisch umsetzbaren Bauvolumen für Einzelmaßnahmen von rd. 5,2 Mio. Euro (s. Anlage 2) steht,
nach Berücksichtigung der durch externe Büros zu erbringenden Leistungen, eine Bemessungsgrundlage von
rd. 7 Mio. Euro gegenüber (s. Anlage 1).
Die Gründe für die darüber hinaus zusätzlichen zurückgestellten Maßnahmen sind in dem Feld Bemerkungen dargestellt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die mit X gekennzeichneten Maßnahmen zunächst zurückzustellen.
Die Summe dieser Maßnahmen beläuft sich auf rd. 940.000 Euro und reicht nicht aus, um die rechnerische Personalunterdeckung auszugleichen. Es ist jedoch nicht ersichtlich, welche Maßnahmen aus der Liste darüber hinaus vertretbar
zurückgestellt werden können.
Vor diesem Hintergrund ist in 2016 mit Arbeitsrückständen im Immobilienmanagement und Verzögerungen bei Baumaßnahmen zu rechnen.
Deutlich ist darauf hinzuweisen, dass zusätzliche Projekte keinesfalls umgesetzt werden können.