Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
24.06.16, 15:11
Aktualisiert
24.06.16, 15:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Erstellt am:
209/2016
1. Ergänzung
24.06.2016
Aktenzeichen:
II/400
Vorlage Nr.:
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
28.06.2016
Betreff
Schaffung zusätzlicher OGS-Plätze an der Ev. Grundschule Dietrich-Bonhoeffer-Schule, Pulheim
hier: Antrag des Bürgervereins Pulheim, Bürgerantrag nach § 24 GO
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Fraktion Bürgerverein Pulheim, Bürger
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 209/2016 1. Ergänzung . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
s. Vorlage 209/2016
Erläuterungen
Zum Schreiben des Bürgervereins vom 21.06.2016 (s. Anlage) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Beschlussfassung des Rates zur kurzfristigen Errichtung zusätzlichen Schulraums ist eindeutig. Der Rat hat diese
Möglichkeit abgelehnt.
Zusätzlich nutzbarer Schulraum ließe sich alternativ nur schaffen, wenn im Bestand und innerhalb der Schule durch eine
veränderte Schulorganisation vorhandene Räume anders genutzt werden können. Dies setzt grundlegende konzeptionelle Weiterentwicklungen voraus. Wegen der besonderen Bedeutung für schulische Abläufe müssen solche konzeptionellen Entwicklungen sehr sorgfältig erarbeitet werden. Die neue Schulleitung ist sich dessen bewusst. Der Prozess
hierfür ist aufgenommen. Er wird aber für die Erarbeitung fundierter Ergebnisse und die Veränderung vorhandener
Strukturen Zeit benötigen.
Die Verwaltung geht deshalb davon aus, dass dem Ansinnen des Antrags, schnellstmöglich 2 zusätzliche OGSGruppen zu schaffen, nur durch die Errichtung von zusätzlichen Räumen entsprochen werden könnte. Die Verwaltung
hält daher an der Auffassung fest, die in der Vorlage zum Ausdruck gebracht worden ist.
Im Übrigen ergibt sich aus der von der Fraktion des Bürgervereins geführten Argumentation im Hinblick auf die konfessionelle Bindung der Schule und der vorhandenen Bedarfe für Flüchtlingskinder keine andere Beurteilung. Der Verwaltung
liegen keine Hinweise vor, dass konfessionelle Fragen eine weitergehende Rolle gespielt hätten. Die OGS-Bedarfe von
Flüchtlingskindern sind Bestandteil der insgesamten Erörterung fehlender OGS-Plätze gewesen.