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Beschlussvorlage (Schaffung zusätzlicher OGS-Plätze an der Ev. Grundschule Dietrich-Bonhoeffer-Schule, Pulheim hier: Antrag des Bürgervereins Pulheim, Bürgerantrag nach § 24 GO)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
24.06.16, 15:11
Aktualisiert
24.06.16, 15:11
Beschlussvorlage (Schaffung zusätzlicher OGS-Plätze an der Ev. Grundschule Dietrich-Bonhoeffer-Schule, Pulheim
hier: Antrag des Bürgervereins Pulheim, Bürgerantrag nach § 24 GO) Beschlussvorlage (Schaffung zusätzlicher OGS-Plätze an der Ev. Grundschule Dietrich-Bonhoeffer-Schule, Pulheim
hier: Antrag des Bürgervereins Pulheim, Bürgerantrag nach § 24 GO)

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Inhalt der Datei

Erstellt am: 209/2016 1. Ergänzung 24.06.2016 Aktenzeichen: II/400 Vorlage Nr.: Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss X nö. Sitzung Termin 28.06.2016 Betreff Schaffung zusätzlicher OGS-Plätze an der Ev. Grundschule Dietrich-Bonhoeffer-Schule, Pulheim hier: Antrag des Bürgervereins Pulheim, Bürgerantrag nach § 24 GO Veranlasser/in / Antragsteller/in Fraktion Bürgerverein Pulheim, Bürger Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 209/2016 1. Ergänzung . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag s. Vorlage 209/2016 Erläuterungen Zum Schreiben des Bürgervereins vom 21.06.2016 (s. Anlage) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Beschlussfassung des Rates zur kurzfristigen Errichtung zusätzlichen Schulraums ist eindeutig. Der Rat hat diese Möglichkeit abgelehnt. Zusätzlich nutzbarer Schulraum ließe sich alternativ nur schaffen, wenn im Bestand und innerhalb der Schule durch eine veränderte Schulorganisation vorhandene Räume anders genutzt werden können. Dies setzt grundlegende konzeptionelle Weiterentwicklungen voraus. Wegen der besonderen Bedeutung für schulische Abläufe müssen solche konzeptionellen Entwicklungen sehr sorgfältig erarbeitet werden. Die neue Schulleitung ist sich dessen bewusst. Der Prozess hierfür ist aufgenommen. Er wird aber für die Erarbeitung fundierter Ergebnisse und die Veränderung vorhandener Strukturen Zeit benötigen. Die Verwaltung geht deshalb davon aus, dass dem Ansinnen des Antrags, schnellstmöglich 2 zusätzliche OGSGruppen zu schaffen, nur durch die Errichtung von zusätzlichen Räumen entsprochen werden könnte. Die Verwaltung hält daher an der Auffassung fest, die in der Vorlage zum Ausdruck gebracht worden ist. Im Übrigen ergibt sich aus der von der Fraktion des Bürgervereins geführten Argumentation im Hinblick auf die konfessionelle Bindung der Schule und der vorhandenen Bedarfe für Flüchtlingskinder keine andere Beurteilung. Der Verwaltung liegen keine Hinweise vor, dass konfessionelle Fragen eine weitergehende Rolle gespielt hätten. Die OGS-Bedarfe von Flüchtlingskindern sind Bestandteil der insgesamten Erörterung fehlender OGS-Plätze gewesen.