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Beschlussvorlage (7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen für Kinder und die Offenen Ganztagsgrundschulen sowie von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege in der Stadt Pulheim vom 20.06.2006)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
185 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
27.06.16, 18:31
Aktualisiert
27.06.16, 18:31
Beschlussvorlage (7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen für Kinder und die Offenen Ganztagsgrundschulen sowie von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege in der Stadt Pulheim vom 20.06.2006) Beschlussvorlage (7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen für Kinder und die Offenen Ganztagsgrundschulen sowie von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege in der Stadt Pulheim vom 20.06.2006) Beschlussvorlage (7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen für Kinder und die Offenen Ganztagsgrundschulen sowie von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege in der Stadt Pulheim vom 20.06.2006)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 195/2016 Erstellt am: 01.06.2016 Aktenzeichen: 40 400 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 05.07.2016 Betreff 7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen für Kinder und die Offenen Ganztagsgrundschulen sowie von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege in der Stadt Pulheim vom 20.06.2006 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 0,00 € — im Haushalt des laufenden Jahres 0,00 € — in den Haushalten der folgenden Jahre 0,00 € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Hinweis: Die zusätzlichen Einnahmen auf dem Produktsachkonto 03 01 01 4321030/6321030 (Elternbeiträge OGATA) durch Änderung der Satzung führen zu zweckgebundenen Mehrausgaben in gleicher Höhe auf dem Produktsachkonto 03 01 01 5318020/7318020 (offene Ganztagsschule) Vorlage Nr.: 195/2016 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Rat beschließt unter Verzicht auf eine Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / Haupt- und Finanzausschuss die der Vorlage als Anlage 1 beigefügte 7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen für Kinder und die Offenen Ganztagsgrundschulen sowie von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege in der Stadt Pulheim vom 20.06.2006. Erläuterungen Mit Runderlass vom 09.03.2016, veröffentlicht im Amtsblatt 04/16 S. 38, hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Anlage 2) die Erlasse für die Fördersätze des Landes für Ganztagsangebote geändert. Zu Nr. 1 und 3 aus diesem Erlass wird die Verwaltung die Erhöhung der Landeszuweisungen bei der Beantragung berücksichtigen und entsprechend der Zweckbindung an die Träger der außerunterrichtlichen Maßnahmen auszahlen. Um Wiederholungen zu vermeiden wird vollinhaltlich auf die Vorlage 241/2015 verwiesen. Unter Ziffer 2 des Erlasses wurde folgende Änderung verfügt: „In offenen Ganztagsschulen im Primarbereich kann der Schulträger oder der öffentliche Jugendhilfeträger Elternbeiträge bis zur Höhe von 180 € pro Monat pro Kind erheben und einziehen. Ab dem 01.08.2018 erhöht sich die Höchstgrenze jährlich zum Schuljahresbeginn – kaufmännisch gerundet – um jeweils 3 %.“ Die vorgeschlagene Satzungsänderung trägt dem geänderten Erlass Rechnung. Die Änderungen sind im Folgenden dargestellt. alt neu § 3 Beitragsbemessung § 3 Beitragsbemessung 1 (unverändert) 1 (unverändert) 2. (unverändert) 2. (unverändert) 3. (Unverändert) 3. (Unverändert) 4. Beitragstabelle (s.u.) 4. Beitragstabelle (s.u.) Beitragstabelle neu: Einkommensstufen nach Jahreseinkommen bis 12.000 € bis 24.000 € bis 36.000 € bis 48.000 € bis 60.000 € bis 72.000 € über 72.000 € Offene Ganztagsgrundschule 1.Kind 0,00 € 24,00 € 47,00 € 77,00 € 107,00 € 142,00 € 180,00 € Beitragstabelle alt: Änderung Einkommensstufen nach Jahreseinkommen bis 12.000 € bis 24.000 € bis 36.000 € bis 48.000 € bis 60.000 € bis 72.000 € über 72.000 € Offene Ganztagsgrundschule 1.Kind 0,00 € 24,00 € 47,00 € 77,00 € 107,00 € 142,00 € 170,00 € Kindertagesstätte/ Kindertagespflege Betreuung bis Betreuung bis Betreuung bis 25 Std. 35 Std 45 Std. 1.Kind 1.Kind 1.Kind 0,00 € 0,00 € 0,00 € 21,00 € 29,00 € 38,00 € 42,00 € 59,00 € 76,00 € 68,00 € 96,00 € 123,00 € 95,00 € 132,00 € 170,00 € 126,00 € 168,00 € 227,00 € 158,00 € 221,00 € 284,00 € alle Betreuungsformen weitere Kinder 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Unverändert Kindertagesstätte/ Kindertagespflege Betreuung bis Betreuung bis Betreuung bis 25 Std. 35 Std 45 Std. 1.Kind 1.Kind 1.Kind 0,00 € 0,00 € 0,00 € 21,00 € 29,00 € 38,00 € 42,00 € 59,00 € 76,00 € 68,00 € 96,00 € 123,00 € 95,00 € 132,00 € 170,00 € 126,00 € 168,00 € 227,00 € 158,00 € 221,00 € 284,00 € alle Betreuungsformen weitere Kinder 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Vorlage Nr.: 195/2016 . Seite 3 / 3 Die Verwaltung schlägt vor, zunächst nur den Höchstbeitrag zu verändern. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Rat und seine Gremien über Vorschläge der Gemeindeprüfungsanstalt zu befinden haben. Diese wurden im Konsolidierungsprozess erarbeitet und führen bei einem Auftrag zur Umsetzung zu weiteren Satzungsveränderungen. Aufgrund der noch nicht feststehenden Anzahl der OGS-Kinder, nicht kalkulierbarer Eingruppierung der Eltern der neu hinzukommenden Kinder in Einkommensstufen sowie etwaige Geschwisterkinder kann die Einnahmesteigerung auf Sachkonto 03 01 01 4321030/6321030 noch nicht zuverlässig ermittelt werden. Nach aktueller Verteilung würde sich bei derzeit 740 Fällen in der höchsten Einkommensgruppe, von denen 514 zahlungspflichtig sind (Rest Geschwisterkinder) bereits eine Mehreinnahme i.H.v. ca. 60.000 € / p. a. ergeben. Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit in der nächsten Sitzung die dann aktuelle Zahl mitteilen.