Daten
Kommune
Pulheim
Größe
137 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
02.06.16, 18:31
Aktualisiert
27.06.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
193/2016
Erstellt am:
01.06.2016
Aktenzeichen:
II/400
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
28.06.2016
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
04.07.2016
Rat
X
05.07.2016
Betreff
Schließung der städtischen Förderschule Jahnstraße, Pulheim-Brauweiler
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 193/2016 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt,
1. die Förderschule Jahnstraße in Pulheim-Brauweiler zum Ende des kommenden Schuljahres 2016/2017 zu
schließen.
2. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit Schulleitung, Eltern und Aufsichtsbehörden
ein Konzept zu entwickeln, wie die zum nächsten Schuljahresende verbleibenden Schülerinnen und Schüler
mit erforderlichen Förderschulangeboten versorgt werden können.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, Nutzungsoptionen für den im Sommer des Jahres 2017 frei werdenden Förderschulstandort zu entwickeln und dem Rat und seinen Gremien zur weiteren Beratung vorzulegen.
Erläuterungen
Mit Ende des laufenden Schuljahres 2015/16 endet der vor Jahren gestartete Modellversuch, die Förderschule als
Kompetenzzentrum zu betreiben. Unabhängig von den inhaltlichen Initiativen, die sich zwischenzeitlich stadtweit aus
diesem Schulversuch ergeben haben, hat die Schule danach wieder den regulären Status einer Förderschule.
Sie unterliegt als Schule damit wieder den regulären, gesetzlichen Regelungen. Diese sehen für die an der Schule in
Pulheim-Brauweiler abgedeckten Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, geistige Entwicklung eine Mindestschülerzahl von 144 Schülerinnen und Schüler vor.
Diese Zahl hat die Förderschule in ihrem Bestand nie erreicht. Es ist weder von den Pulheimer Bedarfen her absehbar noch in der städtischen Schulentwicklungsplanung vorgesehen, diese Schülerzahl zu erreichen. Die Bezirksregierung Köln hat daher die Verwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass nunmehr die Regelungen der Mindestschülerzahlverordnung zu konsequenten Anwendung zu kommen haben. Der Grund ist im Wesentlichen, dass durch
die fortschreitende Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Förderbedarfen im Regelschulsystem an diesen Schulen ein erheblicher Bedarf an sonderpädagogischen Fachkräften besteht. Zur Vermeidung von
Parallelstrukturen wird auf existierende Ressourcen aus den Förderschulen zurückgegriffen.
Die rechtliche Zuständigkeit für den Betrieb bzw. die Schließung verbleibt beim Schulträger. Dies hat zur Folge, dass
der Rat der Stadt Pulheim und seine Gremien die entsprechende Beschlussfassung herbeizuführen haben.
Mit dem Beschlussvorschlag geht einher, dass zum nächsten Schuljahr 2016/2017 keine Schülerinnen und Schüler
der Eingangsklassen für den Jahrgang 1 bzw. Jahrgang 5 mehr aufgenommen werden. In begründeten Einzelfällen
kann in die übrigen Jahrgänge eine Schülerin oder ein Schüler aufgenommen werden. Dies geschieht mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass der Schulstandort zum Schuljahr 2017/18 nicht mehr zur Verfügung steht und eine weitere
Anschlusslösung zu suchen ist.
Die Verwaltung schlägt vor, die Schließung zum Sommer des Jahres 2017 endgültig zu vollziehen. Der Grund ist,
dass in einer großen Zahl zum laufenden Schuljahresende und zum nächsten Schuljahr Schülerinnen und Schüler
die Schule verlassen werden, ohne dass in vergleichbarer Zahl neue Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen der Primar- bzw. Sekundarstufe aufgenommen werden. Dies führt zu einer deutlichen Reduzierung der Zahl der
Schülerinnen und Schüler. Diese Entwicklung schließt die Aufrechterhaltung eines sinnhaft organisierten Schulbetriebes für die Schülerinnen und Schüler bzw. das Lehrerkollegium aus. Die Verwaltung folgt daher der Empfehlung
der Bezirksregierung, die endgültige Schließung zum Schuljahresende 2016/17 vorzuschlagen.
Vorlage Nr.: 193/2016 . Seite 3 / 3
Verwaltungsseitig wird betont, dass mit diesem Beschlussvorschlag keine Bewertung der geleisteten Arbeit einhergeht. Ganz im Gegenteil ist die Verwaltung davon überzeugt, dass gerade durch die Beteiligung am Schulversuch
der Kompetenzzentren in Pulheim ein Fachwissen gebildet wurde, von dem sowohl die Schulen im Stadtgebiet Pulheim wie auch Rat und Verwaltung in erheblichem Umfang profitieren können. Ziel der weitergehenden Überlegungen ist daher, die mit dem Kompetenzzentrum auf den Weg gebrachten inhaltlichen Impulse auch zukünftig für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedarfen an Pulheimer Schulen nutzbar zu machen.
Den über die Jahre am Schulstandort Jahnstraße in Pulheim-Brauweiler engagierten Kräften gilt ausdrücklich Dank
und Anerkennung.
Die Verwaltung bittet um kurzfristige Beratung noch vor den Sommerferien. Der Grund ist, dass der Schließungsbeschluss formell zum 01.08.2016 zu fassen ist. Die vorbereitenden Beratungen und Abstimmungsgespräche mit der
Bezirksregierung haben bis zum 30.05.2016 gedauert.
Zurzeit zeichnen sich verschiedene Optionen ab, wie der Standort Jahnstraße zukünftig genutzt werden kann. Eine
Verbindung ergibt sich aus den Raumbedarfen am Schulzentrum Brauweiler; diese Vorlage steht in unmittelbarem
Zusammenhang mit der Vorlage Nr. 192/2016.