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Beschlussvorlage (Zuschuss zur Erstausstattung, Kita "Am Wäldchen")

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
01.07.16, 18:32
Aktualisiert
01.07.16, 18:32
Beschlussvorlage (Zuschuss zur Erstausstattung, Kita "Am Wäldchen") Beschlussvorlage (Zuschuss zur Erstausstattung, Kita "Am Wäldchen")

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 221/2016 Erstellt am: 28.06.2016 Aktenzeichen: II 510 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 05.07.2016 Betreff Zuschuss zur Erstausstattung, Kita "Am Wäldchen" Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja X nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Deckung eines außerplanmäßigen Aufwands und einer Auszahlung kann aus Einsparungen bei der Position 06 01 01 5012000 / 7012000 (Produkt Förderung von Kindern in Tagesbetreuung, Sachkonto Entgelte für Tarifbeschäftigte) erfolgen. Vorlage Nr.: 221/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Beschlussfassung nach Beratung. Erläuterungen Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 beschlossen, die Betriebsträgerschaft für die Kita „Am Wäldchen“ auf den Träger Jugend@Lazarus.gGmbH zu übertragen; Vorlage Nr. 28/2016. Bereits in der Vorlage hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass der Träger eine Bezuschussung bei der Erstausstattung seitens der Stadt erwarte. Vor diesem Hintergrund wurde die Verwaltung u. a. beauftragt, die Finanzierung der Erstausstattung, wie auch die in den nachfolgenden Erläuterungen aufgeführten inhaltlichen und organisatorischen Positionen mit dem Träger vertraglich auszuhandeln; dies ist zwischenzeitlich weitgehend erfolgt. Die inhaltlichen und organisatorischen Positionen wurden mit dem Träger vorabgestimmt und in einem Trägervertrag aufgenommen; die Unterzeichnung dieses Vertrages steht noch aus. Mit Schreiben vom 28.06.2016 bittet der Träger Jugend@Lazarus.gGmbH um einen Zuschuss zur Ersteinrichtung in Höhe von 150.000 €; hierzu wird auf Anlage 1 verwiesen. Die Finanzierung des beantragten Zuschusses zur Ersteinrichtung kann in Höhe von 113.400 € aus einer U3-Landesförderung erfolgen. Die Stadt Pulheim hat mit Bescheid vom 29.10.2015 für den Umbau und die Erstausstattung der Kita „Am Wäldchen“ eine U3-Förderung aus dem U3Investitionsprogramm des Bundes und des Landes NW zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in Höhe von 388.800 € erhalten; ein Teilbetrag i. H. v. 113.400 € wurde für die Bezuschussung der Erstausstattung gewährt. Da zum Zeitpunkt der Bewilligung der Fördermittel davon ausgegangen wurde, dass die Stadt Pulheim die Kita selbst betreiben wird, wurde im Bewilligungsbescheid die Stadt Pulheim als Träger der Maßnahme benannt. Bei Weitergabe des Zuschusses für die Ersteinrichtung an Jugend@Lazarus.gGmbH ist eine Änderung des Bewilligungsbescheides durch den Landschaftsverband Köln erforderlich; der Landschaftsverband hat jedoch auf Anfrage bereits eine Zustimmung zur Weitergabe der Mittel signalisiert. Es ist nunmehr zu entscheiden, ob über die Bezuschussung des Landschaftsverbandes hinaus ein weiterer Zuschuss in Höhe von 36.600 € an den Träger gezahlt wird. Da die Kita nur betrieben werden kann, wenn die Ersteinrichtung rechtzeitig zur Verfügung steht, ist unter Berücksichtigung der Lieferzeiten von Ausstattungsgegenständen ein Beschluss über die Gewährung eines Zuschusses zur Ersteinrichtung in der Sitzung des Rates am 05.07.16 erforderlich. Bei der Gewährung eines Zuschusses zur Erstausstattung handelt es sich um konsumtive Mittel; sollte der Rat einen entsprechenden Zuschuss beschließen, müssen die Mittel als außerplanmäßiger Aufwand und Auszahlung zusätzlich bereitgestellt werden (Position 06 01 01 5317270 / 7317270, Produkt Förderung von Kindern in Tagesbetreuung, Sachkonto Investitionskostenzuschuss für Kindergarten freier Träger). Zur Deckung stehen Minderaufwendungen und –ausgaben bei der Position 06 01 01 5012000 / 7012000 (Produkt Förderung von Kindern in Tagesbetreuung, Sachkonto Entgelte für Tarifbeschäftigte) zur Verfügung. Bedingt durch den Betrieb der Kita durch einen Träger entfallen die im Haushalt 2016 enthaltenen Personalkosten für städtische Erziehungskräfte.