Daten
Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
01.07.16, 18:32
Aktualisiert
01.07.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
221/2016
Erstellt am:
28.06.2016
Aktenzeichen:
II 510
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
05.07.2016
Betreff
Zuschuss zur Erstausstattung, Kita "Am Wäldchen"
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Deckung eines außerplanmäßigen Aufwands und einer
Auszahlung kann aus Einsparungen bei der Position 06 01 01 5012000 / 7012000 (Produkt Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung, Sachkonto Entgelte für Tarifbeschäftigte) erfolgen.
Vorlage Nr.: 221/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Beschlussfassung nach Beratung.
Erläuterungen
Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 beschlossen, die Betriebsträgerschaft für die Kita „Am Wäldchen“ auf den
Träger Jugend@Lazarus.gGmbH zu übertragen; Vorlage Nr. 28/2016. Bereits in der Vorlage hat die Verwaltung darauf
hingewiesen, dass der Träger eine Bezuschussung bei der Erstausstattung seitens der Stadt erwarte.
Vor diesem Hintergrund wurde die Verwaltung u. a. beauftragt, die Finanzierung der Erstausstattung, wie auch die in
den nachfolgenden Erläuterungen aufgeführten inhaltlichen und organisatorischen Positionen mit dem Träger vertraglich
auszuhandeln; dies ist zwischenzeitlich weitgehend erfolgt. Die inhaltlichen und organisatorischen Positionen wurden mit
dem Träger vorabgestimmt und in einem Trägervertrag aufgenommen; die Unterzeichnung dieses Vertrages steht noch
aus.
Mit Schreiben vom 28.06.2016 bittet der Träger Jugend@Lazarus.gGmbH um einen Zuschuss zur Ersteinrichtung in
Höhe von 150.000 €; hierzu wird auf Anlage 1 verwiesen. Die Finanzierung des beantragten Zuschusses zur Ersteinrichtung kann in Höhe von 113.400 € aus einer U3-Landesförderung erfolgen. Die Stadt Pulheim hat mit Bescheid vom
29.10.2015 für den Umbau und die Erstausstattung der Kita „Am Wäldchen“ eine U3-Förderung aus dem U3Investitionsprogramm des Bundes und des Landes NW zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in Höhe von
388.800 € erhalten; ein Teilbetrag i. H. v. 113.400 € wurde für die Bezuschussung der Erstausstattung gewährt. Da zum
Zeitpunkt der Bewilligung der Fördermittel davon ausgegangen wurde, dass die Stadt Pulheim die Kita selbst betreiben
wird, wurde im Bewilligungsbescheid die Stadt Pulheim als Träger der Maßnahme benannt. Bei Weitergabe des Zuschusses für die Ersteinrichtung an Jugend@Lazarus.gGmbH ist eine Änderung des Bewilligungsbescheides durch den
Landschaftsverband Köln erforderlich; der Landschaftsverband hat jedoch auf Anfrage bereits eine Zustimmung zur
Weitergabe der Mittel signalisiert.
Es ist nunmehr zu entscheiden, ob über die Bezuschussung des Landschaftsverbandes hinaus ein weiterer Zuschuss in
Höhe von 36.600 € an den Träger gezahlt wird. Da die Kita nur betrieben werden kann, wenn die Ersteinrichtung rechtzeitig zur Verfügung steht, ist unter Berücksichtigung der Lieferzeiten von Ausstattungsgegenständen ein Beschluss
über die Gewährung eines Zuschusses zur Ersteinrichtung in der Sitzung des Rates am 05.07.16 erforderlich. Bei der
Gewährung eines Zuschusses zur Erstausstattung handelt es sich um konsumtive Mittel; sollte der Rat einen entsprechenden Zuschuss beschließen, müssen die Mittel als außerplanmäßiger Aufwand und Auszahlung zusätzlich bereitgestellt werden (Position 06 01 01 5317270 / 7317270, Produkt Förderung von Kindern in Tagesbetreuung, Sachkonto
Investitionskostenzuschuss für Kindergarten freier Träger). Zur Deckung stehen Minderaufwendungen und –ausgaben
bei der Position 06 01 01 5012000 / 7012000 (Produkt Förderung von Kindern in Tagesbetreuung, Sachkonto Entgelte
für Tarifbeschäftigte) zur Verfügung. Bedingt durch den Betrieb der Kita durch einen Träger entfallen die im Haushalt
2016 enthaltenen Personalkosten für städtische Erziehungskräfte.