Daten
Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
01.07.16, 18:32
Aktualisiert
01.07.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
224/2016
Erstellt am:
30.06.2016
Aktenzeichen:
IV/003
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
05.07.2016
Betreff
Zustimmung zu einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung bei Konto 14/01/01.7840000 "Rückzahlung
von erhaltenen Investitionszuwendungen"
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
51.170 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
x
— in den Haushalten der folgenden Jahre
51.170 €
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): siehe Beschlussvorschlag
Vorlage Nr.: 224/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt – ohne Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss – einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung
bei Konto 14/01/01.7840000 „Rückzahlung von erhaltenen Investitionszuwendungen“ in Höhe von 51.170 Euro zu. Die
Deckung erfolgt aus dem Konto M 00308001.7831000 „Regionale 2010 Grünkorridor "Am alten Rhein"“.
Erläuterungen
Die Maßnahme Nordpark Pulheim wurde im Frühjahr 2016 mit der Schlussrechnung für die Herstellung und Entwicklungspflege für das Flurstück 56 abgeschlossen. Unmittelbar nach Auszahlung der Schlussrechnung wurde der Verwendungsnachweis für die gesamte Maßnahme Nordpark Pulheim, 1. Realisierungsabschnitt erstellt und der Bezirksregierung Köln zugeleitet.
Ergebnis des Verwendungsnachweises sind tatsächliche Ausgaben in Höhe von insgesamt 2.973.405,90 Euro. Laut
Zuwendungsbescheid war mit Kosten in Höhe von 3.037.366 Euro gerechnet worden. Da die Maßnahme zu 80% durch
das Land NRW gefördert wurde, wurden Fördermittel in Höhe von 2.429.893 Euro abgerufen und ausgezahlt. Der
Schlussverwendungsnachweis hat jetzt ergeben, dass der Stadt lediglich 2.378.724,72 Euro Landesmittel (80% der
tatsächlichen Ausgabe) zugestanden hätten. Dementsprechend muss die Differenz in Höhe von 51.168,28 Euro zurückgezahlt werden.
Aus haushaltsrechtlichen Gründen ist die Zustimmung zu einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung erforderlich,
da die Rückzahlung der erhaltenen Landeszuweisung über eine gesonderte Kontierung erfolgen muss. Die erforderlichen Deckungsmittel wurden im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO im Haushaltsjahr 2016
bereitgestellt, vgl. Vorlage Nr. 134/2016, Anlage II, lfd. Nr. 235, Rat 10.05.2016.