Daten
Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
13.06.16, 18:36
Aktualisiert
29.08.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
145/2016
Erstellt am:
16.05.2016
Aktenzeichen:
III / 20 / 200
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
8
X
22.06.2016
Haupt- und Finanzausschuss
11
X
28.06.2016
Rat
14
X
05.07.2016
Haupt- und Finanzausschuss
X
13.09.2016
Rat
X
27.09.2016
Betreff
Abfallwirtschaftskonzept 2018
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
15.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
15.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
x ja
nein
Vorlage Nr.: 145/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Rat beschließt das anliegende Abfallwirtschaftskonzept 2018 (AWK 2018) und beauftragt die Verwaltung, die
entsprechende EU-weite Ausschreibung unter Mithilfe der KoPart e. G. auszuführen, so dass ab dem 01.01.2018 bis
zum 31.12.2022 die Abfallentsorgung auf neuer Vertragsgrundlage durchgeführt werden kann.
2. Der Rat beschließt, in der Abfallgebührenkalkulation für das Jahr 2017 den Grundkostenanteil von 20 % der Sammlungskosten auf 25 % der Sammlungskosten einschließlich der Bioverwertungskosten zu erhöhen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, notwendige neue Containerstandorte in Sinthern, Brauweiler, Dansweiler und
Freimersdorf bis Ende 2017 einzurichten und evtl. notwendige Haushaltsmittel für das Jahr. 2017 ergänzend anzumelden. Zielvorgabe ist 1 Container pro 1.000 Einwohner/innen für jeden Standort mit Ausnahme von Freimersdorf.
4. Der Rat beschließt, die Anzahl der Straßenpapierkörbe auf einen Papierkorb pro 130 Einwohner/innen je Standort im
Stadtteil zu begrenzen.
5. Der Rat beschließt, die Anzahl der Dogstations / Beutelspender auf 1 Station pro 750 Einwohner/innen je Standort im
Stadtteil zu begrenzen.
Erläuterungen
Die derzeitigen Verträge mit den beauftragten Entsorgungsunternehmen laufen am 31.12.2017 aus. Ein für eine Neuvergabe der Leistungen notwendiges EU-weites Ausschreibungsverfahren benötigt ab Beratungsbeginn nach Mitteilung
der KoPart e. G. nach aktuellem Stand wenigstens neun Monate Zeit, um die Vorbereitung des Verfahrens und die einzelnen Verfahrensschritte durchzuführen.
Insofern ist ein Beginn ab Juli / August 2016 nicht zu früh, um ein Ausschreibungsergebnis für den neuen Vertragszeitraum so rechtzeitig zu erhalten, dass auch bei evtl. Einsprüchen im Verfahren, die niemand ausschließen kann, rechtzeitig eine Auftragsvergabe erfolgen kann.
Zudem werden die neuen Preise auch als Grundlage für die Gebührenkalkulation 2018 voraussichtlich rechtzeitig im
Spätsommer / Herbst 2017 vorliegen.
Das AWK 2018 schreibt die Entwicklung der Abfallentsorgung in Pulheim - sowie im Rhein-Erft-Kreis bezüglich der entsprechenden Beseitigungs- und Verwertungsgebühren - seit dem AWK 2010 fort.
Diese war insgesamt positiv, denn als Folge des AWK 2010 konnten die Gebühren zwischen 2010 und 2015 jedes Jahr
gesenkt werden und blieben 2016 stabil.
Mit dem neuen Abfallwirtschaftskonzept 2018 wird die Grundlage für eine wirtschaftliche Fortsetzung der Abfallentsorgung in Pulheim für die Jahre 2018 – 2022 geschaffen.