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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 145/2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,2 MB
Datum
27.09.2016
Erstellt
13.06.16, 18:36
Aktualisiert
13.06.16, 18:36

Inhalt der Datei

Abfallwirtschaftskonzept 2018 der Stadt Pulheim Inhaltsverzeichnis Seite/n A. B. C. D. E. F. G. H. I. J. Rechtsgrundlagen Aufgaben der Stadt Pulheim Durchführung Finanzierung Derzeitiges Angebot Veränderungen im Vertragszeitraum seit dem 01.0.12010 Probleme und Lösungen Ausschreibungsinhalt Vertragslaufzeit Fazit und Ausblick Anhang: 3 3 4 4 4- 9 10 - 14 14 - 18 18 18 18 19 Vergleich mit den Abfallwirtschaftsplandaten Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle Pulheim, im Mai 2016 Amt für Stadtfinanzen Abfallwirtschaft David Gerhards 2 A. Rechtsgrundlagen Die städtischen Abfallentsorgungsleistungen werden auf der Grundlage der folgenden Rechtsvorschriften erbracht: Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG Verpackungsverordnung - VerpackV Verordnung zur Einführung des Europäischen Abfallkatalogs Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV Landesabfallgesetz - LAbfG Kommunalabgabengesetz - KAG Gemeindeordnung - GO Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Erft-Kreis Abfallgebührensatzung des Rhein-Erft-Kreis Abfallentsorgungssatzung der Stadt Pulheim Abfallgebührensatzung der Stadt Pulheim Rechtsprechung der verschiedenen Gerichtsinstanzen B. Aufgaben der Stadt Pulheim Die Stadt Pulheim ist gemäß der abfallrechtlichen Bestimmungen von Bund und Land sowie der Satzungen des Rhein-Erft-Kreises und der eigenen Abfallentsorgungssatzung verpflichtet, die Abfälle der Privathaushalte und die hausmüllähnlichen Abfälle der Gewerbebetriebe sowie wilden Müll einzusammeln, zu befördern und dem Rhein-Erft-Kreis zur Verwertung und zur Beseitigung zu überlassen. Darüber hinaus hat sie die Aufgaben der Schadstoffentsorgung und der Papierverwertung vom RheinErft-Kreis übertragen bekommen. Weiterhin ist eine Beratung der privaten Haushalte über die Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen durchzuführen. Mit dem Dualen System Deutschland (DSD) wurde die Gestellung und Unterhaltung von Containerstandorten und die Abfallberatung für die privaten Systembetreiber gemäß § 6 Absatz 3 der VerpackV vereinbart. 3 Die Verwaltung führt die Leistungsausschreibungen durch, schließt Verträge mit Entsorgungsunternehmen, kontrolliert deren Ausführung, bezahlt die monatlichen Entgelte, verhandelt bei notwendigen Änderungen der Systeme, führt Neuerungen ein, die aufgrund von neuen bzw. geänderten Gesetzen erforderlich werden, bewirkt notwendige Beschlüsse der Ausschüsse und des Rates, kalkuliert die Abfallgebühren und rechnet den entsprechenden Haushalt ab, hält die städtischen Satzungen auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung, entwickelt Konzepte, pflegt und entwickelt die Infrastruktur (Containerstandorte, Sammelplätze, Straßenpapierkörbe, Hundetoiletten, führt die jährliche Abfallstatistik fort, löst aktuelle Probleme der Entsorgung im Fall von betrieblichen Störungen durch Baustellen, Wetter und Unfälle, bearbeitet Beschwerden und kontrolliert die Einhaltung der Satzungsregeln bezüglich des Mindestvolumens und führt Verwarn- und Bußgeldverfahren durch. C. Durchführung Die Sammlungs-, Verwertungs- und Beratungsleistungen sind bis zum 31.12.2017 beauftragt. führt die Sammlungs- und Verwertungsleistungen bezüglich Rest- und Bioabfällen, die Sperrmüll- und Elektrogroßgerätesammlungen sowie die Abfallberatungsleistungen aus. sammelt und verwertet Papierabfälle und Schadstoffe und sammelt die Elektrokleingeräte sowie die sonstigen Abfälle bei der samstäglichen Entsorgung von Bauschutt u. ä. mittels Großcontainer. D. Finanzierung Die Abfallentsorgungsleistungen werden derzeit zu rund 90 % über die gemäß dem Kommunalabgabengesetz zu erhebenden Benutzungsgebühren finanziert. Weitere Einnahmen ergeben sich aus der Papierverwertung (Deckung von derzeit 8,5% des Gesamtaufwandes) und einen kleinen Sonderbeitrag leisten die Systembetreiber gemäß VerpackV zur Unterhaltung der Containerstandorte für die Glas- und Papiersammlung. E. Derzeitiges Angebot Mit dem Abfallwirtschaftskonzept 2010 (AWK 2010) wurde das derzeitige Leistungsangebot vom Stadtrat am 04.11.2008 beschlossen. (Quellen: Städtische Satzungen, Abfallstatistik 2015, Abfallkalender und Gebührenkalkulation 2016, Ratsinformationssystem Vorlage 74/2008) 4 1. Restmüll Die grauen Abfallgefäße (40, 60, 80, 120, 240, 770 und 1.100 l) werden 14-täglich (40 bis 240 l) bzw. wöchentlich (770 und 1.100 l) geleert. Die vier kleinsten Tonnengrößen (40, 60, 80 und 120 l) werden von rund 88,5 % der Anschlusspflichtigen genutzt. Es besteht eine Mindestvolumenregelung für private Haushalte (10 l je Person und Woche, Mindestabnahme 40 l-Tonne) und Gewerbebetriebe (Einwohnergleichwerte = EGW). Das Gesamtbehältervolumen ist der Hauptkostenträger und Grundlage für die Gebührenbemessung. Der Kostenanteil beträgt 54,42 %. 2. Bioabfälle Die Bioabfälle werden 44-mal pro Jahr mittels brauner 120 l- und 240 l-Tonnen getrennt gesammelt. Von April bis Mitte Dezember erfolgt eine wöchentliche Leerung, in den übrigen Monaten erfolgt eine 14-tägliche Leerung. Es besteht seit dem 01.01.2015 gemäß § 11 Absatz 1 KrWG die Pflicht, alle Bioabfälle getrennt zu sammeln und zu verwerten. Für Pulheim bedeutet dies, dass die Biotonne an jedem Grundstück zu nutzen ist. Ausgenommen sind die Anschlusspflichtigen, die eine vollständige Eigenkompostierung betreiben und dafür einen Gebührenabschlag erhalten (aktuell 17,21 €). Zudem werden die Weihnachtsbäume sowie an weiteren neun Terminen Grünschnitt - letzterer auf telefonische Anforderung - abgeholt. Die Nutzungen der Biotonnen-Normalausstattung (s: § 11 Absatz 7 der Abfallentsorgungssatzung) und der Weihnachtsbaumabfuhr sind nicht mit Zusatzgebühren verbunden, sondern werden über die grauen Gefäße finanziert. Eine Biotonne ist in jedem Fall ohne Zusatzgebühr nutzbar. Bei der Grünschnittabfuhr gilt dies bis zur zweiten Abfuhr auch, ab der dritten Abfuhr wird eine Gebühr von aktuell 10 € erhoben. Der Kostenanteil beträgt 22,96 %. 5 3. Sperrmüll Der Sperrmüll wird auf telefonische Bestellung am Grundstück abgeholt. Es gibt keine Mengenund Häufigkeitsbegrenzung. Die Kosten werden über die Gebühren für die grauen Gefäße finanziert. Ab der dritten Abholung wird eine Zusatzgebühr von 23 € erhoben. Der Kostenanteil beträgt 9,87 %. 4. Papierabfälle Das Altpapier wird monatlich getrennt gesammelt. Dafür stehen auf freiwilliger Basis blaue 120 l-, 240 l- und 1.100 l- Gefäße für die Sammlung an den angeschlossenen Grundstücken zur Verfügung. Die Nutzung einer Papiertonne und der zusätzlich vorgehaltenen Altpapiercontainer an 60 Standorten im Stadtgebiet ist ohne Zusatzgebühren möglich. Die Finanzierung der Normalausstattung mit blauen Tonnen (s: § 11 Absatz 7 der Abfallentsorgungssatzung) erfolgt über die grauen Gefäße. Für Zusatzgefäße über die Normalausstattung hinaus werden Zusatzgebühren erhoben. Die Altpapiercontainer (Größe 3,2 cbm) werden je nach Bedarf zwei- bis viermal wöchentlich geleert. Die Sammlungskosten werden derzeit vollständig durch die Verwertungserlöse gedeckt. 5. Straßenpapierkörbe und Hundetoiletten / Containerstandorte / Wilder Müll Insgesamt stehen über 420 Straßenpapierkörbe und 62 Hundetoiletten zur Verfügung. Diese werden vom Bauhof unterhalten und regelmäßig geleert. Der Bauhof pflegt die derzeit 59 Containerstandorte, an denen Papier- und Altglascontainer bereitstehen und beseitigt zudem wilde Müllablagerungen. Diese Leistungen werden - bis auf die Altglassammlung mit DSD-Finanzierung - ebenfalls über die Gebühren für die grauen Gefäße finanziert. Die Kostenanteile betragen 3,92 % (Papierkörbe und Hundetoiletten), 2,30 % (Containerstandorte) und 0,74 % (Wilder Müll). 6 6. Schadstoffe Die schadstoffhaltigen Abfälle werden mit dem Schadstoffmobil monatlich nach Stadtteilen getrennt gesammelt und entsorgt. Die Finanzierung erfolgt über die Gebühren für die grauen Gefäße. Der Kostenanteil beträgt 2,54 %. 7. Elektro- und Elektronik-Altgeräte Elektrogroßgeräte werden auf telefonische Bestellung und Terminvergabe am Grundstück abgeholt. Für die Elektro- und Elektronikkleingeräte besteht die Verpflichtung, diese an den mobilen Sammelstellen, die monatlich gemeinsam mit dem Schadstoffmobil in den Stadtteilen eingerichtet werden, abzugeben. Die Finanzierung erfolgt über die Gebühren der grauen Gefäße. Der Kostenanteil beträgt 0,66 %. 8. Samstagsannahme von Renovierungsabfällen Gegen gesonderte Gebühr besteht 39-mal im Jahr die Möglichkeit, in den Stadtteilen Brauweiler, Pulheim und Stommeln samstags zugelassene Abfälle, in der Regel Renovierungsabfälle, an mobilen Sammelgroßcontainern abzugeben. Die Finanzierung erfolgt zum größeren Teil über vor Ort erhobene Sondergebühren, zum kleineren Teil über die Gebühren für die grauen Gefäße. Der Kostenanteil beläuft sich nach Abzug der Einnahmen aus Sondergebühren auf 0,59 %. 9. Müllsäcke Es besteht die Möglichkeit, gegen gesonderte und kostendeckende Gebühr für gelegentlich anfallende etwas größere Abfallmengen Müllsäcke zu erwerben, die anlässlich der Abfuhr der grauen Gefäße mit eingesammelt werden. 7 Derzeitig sind die Müllsäcke an folgenden Verkaufsstellen erhältlich: Brauweiler Haushaltswaren Mehlhorn Bernhardstraße 84 Geyen Lotto / Totto Goebgens Sintherner Straße 37 REWE Markt Giese Sintherner Str. 59 Pulheim PAZ Alte Kölner Str. 46 Rewe Richrath Rewe Rusche Orrer Straße 25 Anemonenweg 2 Schreibwaren Gaspar Sinnersdorf Auf dem Driesch 12 Kiosk Ferrara Stommeln Bautreff Becker Roggendorfer Str. 25 Rewe Hauptstraße 81 Bahnhof Stommeln Die Kostenstelle Müllsäcke weist derzeit durch die zusätzlichen Einnahmen eine vollständige Deckung aus. 10. Abfallberatung Die Abfallberatung wird montags - freitags von 8:00 - 12:00 Uhr, montags - mittwochs von 13:00 - 16:30 Uhr und donnerstags von 13:00 - 18:00 Uhr im Pulheimer Abfallberatungszentrum (PAZ), Alte Kölner Str. 46 telefonisch (02238 - 83 97 14) und persönlich durchgeführt. Die Gefäßverwaltung wird vom PAZ wahrgenommen. Das PAZ ist auch per Post, Fax (02238 / 83 97 13) und Email (abfallberatung@paz-pulheim.de) erreichbar. Im Internet werden von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem PAZ Antragsformulare für Tonnentausch, Eigenkompostierung sowie der Abfallkalender und eine Übersicht der Abfallgebühren bereitgestellt. Es werden notwendige Überprüfungen vor Ort bezüglich Tonnenausstattungen und Eigenkompostierung vom PAZ - und gelegentlich auch von der Verwaltung durchgeführt. 8 Die Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Erstellung des Abfallkalenders wird gewährleistet. Das PAZ bietet zudem persönliche Beratung und Info-Material für Bürgerinnen und Bürger an. Die Finanzierung erfolgt über die Entgelte für die grauen Gefäße. Zusätzlich werden die Beratungsleistungen auch für das DSD erbracht. Finanziert werden diese außerhalb des Gebührenhaushaltes über entsprechende Einnahmen vom DSD. Im PAZ können Flaschenkorken aus Naturmaterial und Datenträger (CDs, DVDs, Blurays) abgegeben werden. 11. Abstimmung mit dem DSD / Erklärungen an und von Systembetreiber(n) Diese Leistungen erfolgen aufgrund der VerpackV überwiegend von der Verwaltung. Es werden Vereinbarungen mit dem DSD getroffen und Erklärungen an und von Systembetreiber(n) abgegeben. Die Abfuhrtermine werden abgestimmt und im Abfallkalender berücksichtigt. 9 F. Veränderungen im Vertragszeitraum seit dem 01.01.2010 Seit Vertragsbeginn am 01.01.2010 haben sich die Rahmenbedingen und Leistungen wie nachfolgend dargestellt verändert: 1. Die Anzahl der Sammelbehälter ist bei den vier Abfallfraktionen gestiegen: Graue Gefäße 2009 17.815 2016 19.230 Blaue Gefäße 2009 10.923 2016 12.610 Braune Gefäße 2009 13.394 2016 15.550 Gelbe Gefäße 2009 10.771 2016 12.100 Gesamt 2009 52.903 2016 59.490 Entwicklung 7,94% 1.415 15,44% 1.687 16,10% 2.156 12,34% 1.329 12,45% 6.587 2. Verstetigung des Hauptkostenträgers, dem Volumenliter der grauen Gefäße: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Restabfallvolumen 66.066.520 l 60.876.400 l 61.591.400 l 61.945.043 l 62.292.967 l 62.956.227 l 63.969.230 l 64.303.200 l Entwicklung -5.190.120 l 715.000 l 353.643 l 347.924 l 663.260 l 1.013.003 l 333.970 l -7,86% 1,17% 0,57% 0,56% 1,06% 1,61% 0,52% Durch die Umstellung von einer teilweise noch wöchentlichen Leerung auf die generelle 14-tägliche Leerung der kleineren Abfallgefäße bis 240 l Volumen im Rahmen des Abfallwirtschaftskonzeptes 2010 sowie die Einführung der 40-l-Tonne gab es zunächst einen deutlichen Rückgang des Gesamtvolumens im Jahr 2010 gegenüber dem Jahr 2009. Aufgrund der Stadtentwicklung sowie der elektronischen Gefäßbestandskontrolle - und der damit ermöglichten und verstetigten Kontrolle des Mindestvolumens je 10 Grundstück durch die Verwaltung - hat sich der Kostenträger ab dem Jahr 2011 positiv entwickelt, was zu den Gebührensenkungen in den letzten Jahren beigetragen hat. 3. Entwicklung der Einwohnerzahlen: Einwohnerzahlen Entwicklung 2009 53.540 2,47 % 2016 54.860 1.320 4. Rückläufige Entwicklung bei den Eigenkompostierer: Eigenkompostierer 2009 1.082 2016 475 Entwicklung - 56,10 % - 607 5. Folgende Veränderungen der Sammelmengen sind eingetreten: Abfallmengen in kg / Einwohner 2009 - 2015 1 2 Jahr Hausmüll 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 182,42 170,06 166,93 165,73 165,55 163,47 160,87 36,48 32,10 32,68 29,98 30,15 30,74 28,49 -11,8% -21,9% -3,6% -12,8% -2,8% -5,5% Trends 3 Sperrmüll Grünabfälle 4 Biotonne 19,01 151,67 9,18 149,32 7,44 151,99 6,89 156,11 5,97 150,42 5,90 167,92 4,66 152,03 Entwicklung 2009 - 2015 -75,5% 0,2% Entwicklung 2011 - 2015 -37,4% 0,0% Entwicklung 2013 - 2015 -21,9% 1,1% 11 5 Summe Bio 170,68 158,50 159,43 163,00 156,39 173,82 156,69 6 Elektro 6,60 5,60 4,26 4,43 4,24 4,54 4,51 -8,2% -31,7% -1,7% 5,9% 0,2% 6,4% 7 8 9 10 11 Jahr DSD Papier Glas SonderMüll Gesamt 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 32,41 34,17 34,37 34,49 36,85 38,28 38,67 96,19 96,74 98,28 96,80 95,70 92,57 90,48 19,3% -5,9% 12,5% -7,9% 4,9% -5,5% Trends 25,28 1,63 24,14 1,58 21,80 1,40 20,93 1,41 22,08 1,46 21,36 1,48 20,33 1,46 Entwicklung 2009 - 2015 -19,6% -10,4% Entwicklung 2011 - 2015 -6,7% 4,2% Entwicklung 2013 - 2015 -7,9% 0,0% 396,18 366,26 363,30 363,14 356,33 372,57 350,56 12 Davon getrennt gesammelt 213,76 196,20 196,37 197,41 190,78 209,10 189,69 -11,5% -11,3% -3,5% -3,4% -1,6% -0,6% 6. Gebühren- und Aufwandsentwicklung im Zeitraum von 2009 - 2016: Abfallbeseitigungsgebühren 40 l 14-tägig 60 l 14-tägig 80 l 14-tägig 120 l 14-tägig 240 l 14-tägig (*s. u.) 770 l wöchentlich 1100 l wöchentlich 65 l Abfallsack je Stk. Eigenkompostiererabschlag zusätzliche braune Tonne 120 l zusätzliche braune Tonne 240 l zusätzl. Altpapiertonne 120 l zusätzl. Altpapiertonne 240 l zusätzl. Altpapiercontainer 1.100 l Sperrmüll ab 3. Abfuhr Grünschnitt ab 3. Abfuhr Samstagsannahme 240 l Samstagsannahme 480 l Samstagsannahme cbm 60 l wöchentlich 80 l wöchentlich 120 l wöchentlich (*entsprach) 240 l wöchentlich zusätzliche braune Tonne 80 l 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015/6 ** 83,87 79,78 74,12 69,72 69,67 68,18 -47,5% 129,77 116,71 110,48 102,02 95,65 95,27 93,09 -28,3% 173,03 149,63 141,26 130,82 122,44 121,75 119,07 -31,2% 259,55 216,07 203,42 187,83 175,44 174,12 169,95 -34,5% 519,10 417,16 391,77 360,63 336,17 333,03 324,74 -37,4% 3.330,89 2.623,30 2.460,60 2.257,50 2.096,72 2.074,49 2.019,97 -39,4% 4.758,41 3.738,72 3.506,17 3.216,67 2.987,26 2.955,21 2.877,78 -39,5% 5,92 4,89 4,65 4,40 4,16 4,15 4,09 -30,9% -23,01 -23,01 -23,01 -23,01 -17,76 -17,68 -17,21 -25,2% 82,67 63,14 45,25 40,55 36,00 34,39 34,22 -58,6% 165,34 126,29 90,50 81,11 72,01 68,77 68,44 -58,6% 4,19 3,88 3,87 3,78 3,52 4,07 5,01 19,6% 8,39 7,76 7,73 6,02 5,52 6,61 7,36 -12,3% 38,44 35,59 35,43 24,64 22,31 27,31 26,76 -30,4% 24,00 24,00 24,00 24,00 24,00 23,00 -4,2% 18,00 11,00 11,00 11,00 11,00 10,00 -44,4% 11,00 11,00 11,00 11,00 11,00 11,00 11,00 22,00 22,00 22,00 22,00 22,00 22,00 22,00 33,00 33,00 33,00 33,00 33,00 33,00 33,00 259,55 ** Vergleich mit 60 l-14tägig 2009 346,07 ** Entwicklung von 2009 bis 2016 519,10 entfallen ** Entwicklung von 2010 bis 2016 1.038,20 55,11 12 2009 2010 Variablen / Entwicklungen Abrechnung Abrechnung 0,0856 € 0,0665 € Litergebühr Kreisgebühr Bioabfall Kreisgebühr Restmüll Veränderung 2009/10 -22,29% 2016 Veränderung Kalkulation 2009/16 0,0550 € -35,75% 102,41 € 156,50 € 101,30 € 152,02 € -1,08% -2,86% 53,28 € 158,63 € -47,97% 1,36% Kosten abzüglich Nebenerträge 5.649.676 € 4.048.340 € -28,34% 3.535.542 € -37,42% Kreisgebühren 3.439.039 € 2.335.578 € 2.625.515 € 1.453.757 € -23,66% -37,76% 2.207.756 € 1.535.133 € -35,80% -34,27% Entgelte 7. Kostenarten und deren Anteile in der Gebührenkalkulation 2016: Verwertung / Beseitigung Sammlung / Beratung Container / Wilder Müll / Papierkörbe Personalkosten Sachkosten Eigenkompostiererabschlag Summen Anteile Rhein-ErftUnternehmer Kreis 2.207.756 € 1.538.041 € 2.207.756 € 53,11% 1.538.041 € 37,00% Stadt 228.734 € 131.740 € 42.873 € 8.172 € 411.519 € 9,90% Aus vorstehenden Tabellen und Entwicklungen sind folgende Hauptgründe für die Gebührensenkung von 35,75 % seit 2009 zu erkennen: 1. 2. 3. 4. 5. die Reduzierung der Bioabfallgebühr des Rhein-Erft-Kreises um 47,97 %, das stabilisierte Gesamtlitervolumen, also des Kostenträgers, die rückläufige Gesamtsammlungsmenge, das positive Ausschreibungsergebnis für den aktuellen Leistungszeitraum 2010 – 2017 und die stabile Kreisgebühr für die Restmüllbeseitigung und -verwertung. Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar, denn die oben genannten verschiedenen Prozentsätze bezüglich der Entwicklung seit 2009 führten aufgrund der ebenfalls unterschiedlichen Kostenanteile, die sich über 7 Jahre zudem verändert haben, zu unterschiedlichen Auswirkungen. Eine seriöse Gewichtung ist aufgrund der jährlichen Veränderungen der vielen Variablen (s. u.) schwierig herauszufinden. 13 Variablen in der Gebührenkalkulation 2016: Verwertungsmengen der Abfallfraktionen Tonnengrößen und jeweilige Anzahl grau, braun und blau Erlösarten Ausgleich von Über- / Unterdeckungen aus Vorjahren Kosten Bauhof Eigenkompostierer 7 Variablen 13 Variablen 6 Variablen 1 Variablen 5 Variablen 1 Variable_ 33 Variablen G. Probleme und Lösungen Aufgrund der vorstehenden Entwicklungen haben sich folgende Problemstellungen und deren Lösungen aus Sicht der Verwaltung ergeben: 1. Neuvergabe der Leistungen ab dem 01.01.2018 Durch die geplante Neuvergabe werden die Preise im Wettbewerb neu gebildet. Die Ausschreibung für die Leistungsvergabe für die Jahre 2018 – 2022 und deren Vorbereitung und Auswertung wird durch die Kopart e. G., einer Gesellschaft des Städte- und Gemeindebundes deren Mitglied die Stadt Pulheim ist, fachlich und unternehmensunabhängig begleitet werden. 14 2. Gebührengerechtigkeit, Aufwandsreduzierung und Mehrleistung 2.1. Grundkostenanteil erhöhen aufgrund der Bio-Sammlungskosten Mit dem AWK 2010 und ab der Gebührenkalkulation 2010 wurde im Abfallgebührenhaushalt ein Grundkostenanteil von 20% der Sammlungskosten den grauen Gefäßen direkt zugeordnet. Dieser Grundkostenanteil ist nach heutiger Erkenntnis zu niedrig angesetzt, denn allein rund 23 % der Gesamtkosten des Gebührenhaushaltes entfallen auf die Bioabfallentsorgung, an die jedes Grundstück (bis auf die wenigen Eigenkompostierer, die einen Gebührenabschlag erhalten) angeschlossen sein muss. Der Vorschlag lautet demnach, ab dem Jahr 2017 den Grundkostenanteil auf 25% der Sammlungskosten zuzüglich 25 % der Bioverwertungskosten zu erhöhen. Die Grundkosten würden demnach – bezogen auf das aktuelle Kalkulationsjahr 2016 – von rund 232 T€ auf rund 408 T€ erhöht und der Anteil je grauem Gefäß von 12,08 € auf 21,19 € ansteigen. Die Wirkung auf die Gebührensätze wird mit nachstehender Tabelle anhand der Gebührenkalkulation 2016 verdeutlicht: Gefäßgröße / l 40 60 80 120 240 770 1.100 Gebühr 2016 20% in € Gebühr 2016 25% in € 68,18 93,09 119,07 169,95 324,74 2.019,97 2.877,78 74,31 97,86 122,46 170,60 317,14 1.922,49 2.734,71 Differenz in € Differenz in % 6,13 4,77 3,39 0,65 -7,60 -97,48 -143,07 8,99% 5,12% 2,85% 0,38% -2,34% -4,83% -4,97% Mit dieser Maßnahme wird erreicht, dass alle Grundstücke einen angemesseneren Anteil der Sammlungs- und Bioabfallverwertungskosten tragen, als dies bisher der Fall war. Die Maßnahme kann bereits in der Gebührenkalkulation 2017 umgesetzt werden. 2.2. Nur eine graue Tonne je Haushalt Ein Nebeneffekt dieser gerechteren Aufwandsverteilung wäre, dass die Kombination 40 / 60 lTonne bei Grundstücken mit 5 Personen gegenüber der 120 l-Tonne teurer würde. Insofern würde der Gebührenhaushalt in etwa 160 Fällen von doppelten Entgelten an den Entsorger für Tonnengestellung und Leerung entlastet. 15 2.3. Mehr Glas- und Papier-Containerstandorte im Pulheimer Süden Grundlage der nachfolgenden Überlegungen ist folgende Tabelle: Stadtteil Sinnersdorf Stommeln Stommelerbusch Ingendorf Pulheim Orr Geyen Manstedten Sinthern Brauweiler Dansweiler Freimersdorf Summen Einwohner 31.03.2016 5.670 8.461 880 82 22.374 10 2.468 138 3.365 8.281 2.947 157 54.833 Containerstandorte 2016 7 9 1 1 26 Einwohner je Standort Ziel AWK 2018 810 940 880 82 7 9 1 1 26 940 880 82 617 136 841 1.035 982 157 861 4 1 3 6 1 617 138 1.122 1.406 2.947 4 1 4 8 3 1 59 929 65 Einwohner je Standort Ziel 810 857 861 663 949 844 Im Süden von Pulheim gibt es im Vergleich zu den Stadtteilen nördlich von Sinthern zu wenig Containerstandorte zur Entsorgung von Altglas- und Altpapier. Dies führt im Mittel dazu, dass dort mehr Wertstoffe in den Restmüllbehältern entsorgt werden, da zu wenig bzw. zu weit entfernte gesonderte Entsorgungsmöglichkeiten bestehen und die wenigen vorhandenen Containerstandorte häufig mit ordnungswidrigen Beistellungen versehen sind. Ziel sollte eine Quote von etwa 1.000 Einwohnern je Standort sein. Es ist für den Gesamtgebührenhaushalt entlastend, wenn im ganzen Stadtgebiet ausreichende, mit Blick auf Freimersdorf auch bezüglich der räumlichen Verteilung, ortsnahe Entsorgungsmöglichkeiten für diese Wertstoffe bestehen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Glascontainer heute gedämmt sind, was zu einer deutlich geringeren Geräuschentwicklung geführt hat. Kurze Wege sind auch umweltfreundliche Wege, denn je weniger Kilometer mit dem Auto gefahren werden müssen, desto umweltfreundlicher ist auch dieser Teil der Abfallentsorgung. Bezüglich der blauen Tonnen gibt es keine Erkenntnis hinsichtlich ungleicher Verteilung im Stadtgebiet. Hieraus ergibt sich demnach kein Anhaltspunkt dafür, dass im Süden weniger Papiercontainer benötigt würden. Zudem hat sich das Verhalten durch die Internetbestellungen deutlich verändert und es fallen im ganzen Stadtgebiet mehr Kartonagen an, die nicht bzw. nicht mehr in vorhandene Papiertonnen passen. Da zudem das Altglas insgesamt überall anfällt, ist davon auszugehen, dass eine angemessen höhere Standortzahl für Glas- und Papiercontainer zu einem besseren Trennverhalten führen wird, somit die Bürger/innen aller Stadtteile eine wirtschaftlichere Entsorgung erhalten werden und auch der Vorgabe auf bessere Abfalltrennung im KrWG genügt wird (s. a. Anhang AWP NRW 2016 – Vergleich der Sammelquoten). 16 2.4 Deckelung Straßenpapierkörbe / Dogstations Grundlage der nachfolgenden Überlegungen ist folgende Tabelle: Einwohner Anzahl Dogstations 31.03.16 30.04.16 Stadtteil Sinnersdorf Stommeln Stommelerb. Ingendorf Pulheim Orr Geyen Manstedten Sinthern Brauweiler Dansweiler Freimersdorf Summen 5.670 8.461 880 82 22.374 10 2.468 138 3.365 8.281 2.947 157 54.833 Beutelspender 5 8 3 30 Einwohner Einwohner je je Dogsta- Dogstation / Beuteltion / BeuSpender 30.04.16 tel-Spender Teilbereich 2 810 810 1.058 293 857 1 4 722 722 617 746 3 8 4 1 1 65 5 841 920 737 876 783 Hunde je Stadtteil April 16 Hunde je Einwohner Dogstation je Hund / Beutelspender 398 641 107 15 1.241 14 13 8 5 18 57 80 36 5 3 40 10 207 17 329 490 232 16 12 8 10 17 13 10 52 82 54 58 1 3.693 15 53 19 Bezüglich der Dogstations / Beutelspender wird eine Deckelung nach Anzahl je Einwohner vorgeschlagen. Bei unter 750 Einwohnern je Standort sollte kein weiterer Standort im Stadtteil eingerichtet werden. 2.5 Deckelung Straßenpapierkörbe Im Stadtgebiet gibt es derzeit 421 Straßenpapierkörbe. Dies sind auf 130 Einwohner ein Straßenpapierkorb. Es sollten auf keinen Fall noch mehr werden, da diese zum Teil auch für die Entsorgung von Hausmüll ordnungswidrig verwendet werden. Zum Vergleich: Berlin: 21.500 Straßenpapierkörbe, demnach 6,28 je tausend Einwohner. Hamburg: 9.000 Straßenpapierkörbe, demnach 5,15 je tausend Einwohner. München: 7.000 Straßenpapierkörbe demnach 4,97 je tausend Einwohner. Pulheims Quote liegt derzeit bei 7,68 je tausend Einwohner, es gibt umgerechnet also schon jetzt mehr Straßenpapierkörbe als in Berlin. 17 Offene Anträge je Stadtteil 2.6 Leistungsverbesserung im Abfallberatungszentrum Mit dem AWK 2010 wurden zwei ständig besetzte Beraterstellen im PAZ eingeführt. Diese Mitarbeiter/innen sind beim beauftragten Entsorgungsunternehmen beschäftigt, welches auch für Urlaubs- und Krankheitsvertretungen sorgt. In den letzten zwei Jahren zeigt sich immer mehr, dass insbesondere in der ersten Wochenhälfte die Nachfrage nach Abholterminen für Grünschnitt, Sperrmüll und Elektrogroßgeräten telefonisch und persönlich so hoch geworden ist, dass regelmäßig Bürger/innen nicht zeitnah bedient werden können. Mit der EU-Ausschreibung soll eine Leistungsvorgabe erfolgen, die zu einem verbesserten Service für die Zeiten hoher Nachfrage führt. Hierzu soll die KoPart e. G. Vorschläge unterbreiten. H. Ausschreibungsinhalt Das Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung soll den unter Buchstabe E Nr. 1 - 10 beschriebenen Leistungsbestand beinhalten. Zudem werden die vom Stadtrat zu den Maßnahmen gemäß Buchstabe G gefassten Beschlüsse berücksichtigt. I. Vertragslaufzeit Der neue Vertrag soll auf 5 Jahre vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2022 abgeschlossen werden. Dies ist nicht zu kurz, um nicht die derzeitigen Vertragshalter im Wettbewerb zu bevorteilen und nicht zu lang, um auf evtl. Änderungen durch die Neuausschreibung bei Verwertung / Beseitigung durch den RheinErft-Kreis mit neuem Vertrag ab dem 01.01.2021 und evtl. andere geplante Änderungen im Abfallrecht (z. B. Einführung der Wertstofftonne) relativ zeitnah und marktkonform reagieren zu können. J. Fazit und Ausblick Die Abfallwirtschaft unterliegt auch in Pulheim ständigen Veränderungen. Bewirkt werden diese durch geänderte und neue Gesetze und Verordnungen sowie durch die dazu ergehende Rechtsprechung. In den nächsten Monaten wird über das Wertstoffgesetz beraten. Hier gilt es abzuwarten, wie der Bundestag und der Bundesrat über die Zukunft der gelben Tonne / Wertstofftonne entscheiden. Es gilt nun, für den neuen Vertragszeitraum bei unverändert hohem Standard für alle Bürgerinnen und Bürger die wirtschaftlichste Lösung für die Abfallentsorgung in Pulheim zu erreichen. 18 Anhang Vergleich mit den Abfallwirtschaftsplandaten Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle Der Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle (AWP NRW) wurde mit Schreiben vom 26.04.2016 unter anderem alle Gebietskörperschaften zur Kenntnisnahme und Beachtung versandt. Da Pulheim als kreisangehörige Kommune im Wesentlichen mit Sammlungsaufgaben betraut ist, entfaltet der AWP NRW keine unmittelbare Wirkung für Pulheim. Bezüglich der Verwertungs- und Beseitigungsvorgaben ist der Rhein-Erft-Kreis in der Pflicht, Zielvorgaben zukünftig zu beachten. Verwertungsaufgaben hat der Rhein-ErftKreis bezüglich Altpapier und Schadstoffen auf Pulheim übertragen. Interessant ist der Vergleich zwischen den Anteilen der Abfallfraktionen in Nordrhein-Westfalen, Regierungsbezirk Köln, Rhein-Erft-Kreis und Pulheim. Die nachstehende Tabelle weist hier hohe Verwertungsanteile für Pulheim aus. Lediglich beim Altglas liegt Pulheim unter dem Durchschnitt, was zu verbessern ist, indem die Anzahl der Sammelcontainer und der Standorte im Süden von Pulheim erhöht wird. Einwohner Bevölkerungsdichte E/km² Hausmüllanteil Sperrmüllanteil Anteile Beseitigungsabfälle Bio- und Grünabfälle Altpapier Leichtverpackungen etc. Altglas Sonstige Verwertbare Abfälle Anteile Verwertungsabfälle AWP NRW 2016 NRW RBZ Köln REK 17.845.154 4.392.747 464.130 523 596 659 42,5% 8,0% 50,5% 21,8% 14,9% 6,2% 4,4% 2,2% 49,5% 39,6% 10,1% 49,7% 22,2% 15,6% 6,1% 4,5% 1,9% 50,3% 38,1% 8,6% 46,7% 25,1% 17,4% 6,4% 4,4% 53,3% Statistik Pulheim 53.345 739 32,1% 5,7% 37,8% 31,2% 18,0% 7,7% 4,1% 1,2% 62,2% Der AWP NRW legt besonderen Wert auf die Erhöhung der Quoten bei der Bioabfallsammlung. Hier erreicht Pulheim mit rund 160 kg / E und Jahr bereits seit Jahren den AWP-Zielwert für das Jahr 2021 (s. Tabelle Seite 11 unten). 19