Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,2 MB
Datum
27.09.2016
Erstellt
13.06.16, 18:36
Aktualisiert
13.06.16, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Abfallwirtschaftskonzept 2018
der Stadt Pulheim
Inhaltsverzeichnis
Seite/n
A.
B.
C.
D.
E.
F.
G.
H.
I.
J.
Rechtsgrundlagen
Aufgaben der Stadt Pulheim
Durchführung
Finanzierung
Derzeitiges Angebot
Veränderungen im Vertragszeitraum seit dem 01.0.12010
Probleme und Lösungen
Ausschreibungsinhalt
Vertragslaufzeit
Fazit und Ausblick
Anhang:
3
3
4
4
4- 9
10 - 14
14 - 18
18
18
18
19
Vergleich mit den Abfallwirtschaftsplandaten Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle
Pulheim, im Mai 2016
Amt für Stadtfinanzen
Abfallwirtschaft
David Gerhards
2
A.
Rechtsgrundlagen
Die städtischen Abfallentsorgungsleistungen werden auf der Grundlage der folgenden Rechtsvorschriften erbracht:
Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG
Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG
Verpackungsverordnung - VerpackV
Verordnung zur Einführung des Europäischen Abfallkatalogs
Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV
Landesabfallgesetz - LAbfG
Kommunalabgabengesetz - KAG
Gemeindeordnung - GO
Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Erft-Kreis
Abfallgebührensatzung des Rhein-Erft-Kreis
Abfallentsorgungssatzung der Stadt Pulheim
Abfallgebührensatzung der Stadt Pulheim
Rechtsprechung der verschiedenen Gerichtsinstanzen
B.
Aufgaben der Stadt Pulheim
Die Stadt Pulheim ist gemäß der abfallrechtlichen Bestimmungen von Bund und Land sowie der Satzungen des Rhein-Erft-Kreises und der eigenen Abfallentsorgungssatzung verpflichtet, die Abfälle der Privathaushalte und die hausmüllähnlichen Abfälle der Gewerbebetriebe sowie wilden Müll einzusammeln,
zu befördern und dem Rhein-Erft-Kreis zur Verwertung und zur Beseitigung zu überlassen.
Darüber hinaus hat sie die Aufgaben der Schadstoffentsorgung und der Papierverwertung vom RheinErft-Kreis übertragen bekommen. Weiterhin ist eine Beratung der privaten Haushalte über die Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen durchzuführen.
Mit dem Dualen System Deutschland (DSD) wurde die Gestellung und Unterhaltung von Containerstandorten und die Abfallberatung für die privaten Systembetreiber gemäß § 6 Absatz 3
der VerpackV vereinbart.
3
Die Verwaltung führt die Leistungsausschreibungen durch, schließt Verträge mit Entsorgungsunternehmen, kontrolliert deren Ausführung, bezahlt die monatlichen Entgelte, verhandelt bei notwendigen Änderungen der Systeme, führt Neuerungen ein, die aufgrund von neuen bzw. geänderten Gesetzen erforderlich werden, bewirkt notwendige Beschlüsse der Ausschüsse und des Rates, kalkuliert die Abfallgebühren und rechnet den entsprechenden Haushalt ab, hält die städtischen Satzungen auf dem neuesten
Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung, entwickelt Konzepte, pflegt und entwickelt die Infrastruktur (Containerstandorte, Sammelplätze, Straßenpapierkörbe, Hundetoiletten, führt die jährliche Abfallstatistik fort, löst aktuelle Probleme der Entsorgung im Fall von betrieblichen Störungen durch Baustellen,
Wetter und Unfälle, bearbeitet Beschwerden und kontrolliert die Einhaltung der Satzungsregeln bezüglich des Mindestvolumens und führt Verwarn- und Bußgeldverfahren durch.
C.
Durchführung
Die Sammlungs-, Verwertungs- und Beratungsleistungen sind bis zum 31.12.2017 beauftragt.
führt die Sammlungs- und Verwertungsleistungen bezüglich Rest- und Bioabfällen, die Sperrmüll- und Elektrogroßgerätesammlungen sowie die Abfallberatungsleistungen aus.
sammelt und verwertet Papierabfälle und Schadstoffe und sammelt die
Elektrokleingeräte sowie die sonstigen Abfälle bei der samstäglichen Entsorgung von Bauschutt u. ä.
mittels Großcontainer.
D.
Finanzierung
Die Abfallentsorgungsleistungen werden derzeit zu rund 90 % über die gemäß dem Kommunalabgabengesetz zu erhebenden Benutzungsgebühren finanziert. Weitere Einnahmen ergeben sich aus der
Papierverwertung (Deckung von derzeit 8,5% des Gesamtaufwandes) und einen kleinen Sonderbeitrag
leisten die Systembetreiber gemäß VerpackV zur Unterhaltung der Containerstandorte für die Glas- und
Papiersammlung.
E.
Derzeitiges Angebot
Mit dem Abfallwirtschaftskonzept 2010 (AWK 2010) wurde das derzeitige Leistungsangebot vom Stadtrat am 04.11.2008 beschlossen.
(Quellen: Städtische Satzungen, Abfallstatistik 2015, Abfallkalender und Gebührenkalkulation 2016,
Ratsinformationssystem Vorlage 74/2008)
4
1. Restmüll
Die grauen Abfallgefäße (40, 60, 80, 120, 240, 770 und 1.100 l) werden 14-täglich (40 bis 240 l)
bzw. wöchentlich (770 und 1.100 l) geleert. Die vier kleinsten Tonnengrößen (40, 60, 80 und 120 l)
werden von rund 88,5 % der Anschlusspflichtigen genutzt.
Es besteht eine Mindestvolumenregelung für private Haushalte (10 l je Person und Woche, Mindestabnahme 40 l-Tonne) und Gewerbebetriebe (Einwohnergleichwerte = EGW). Das Gesamtbehältervolumen ist der Hauptkostenträger und Grundlage für die Gebührenbemessung.
Der Kostenanteil beträgt 54,42 %.
2. Bioabfälle
Die Bioabfälle werden 44-mal pro Jahr mittels brauner 120 l- und 240 l-Tonnen getrennt gesammelt. Von April bis Mitte Dezember erfolgt eine wöchentliche Leerung, in den übrigen Monaten erfolgt eine 14-tägliche Leerung. Es besteht seit dem 01.01.2015 gemäß § 11 Absatz 1 KrWG die
Pflicht, alle Bioabfälle getrennt zu sammeln und zu verwerten. Für Pulheim bedeutet dies, dass die
Biotonne an jedem Grundstück zu nutzen ist. Ausgenommen sind die Anschlusspflichtigen, die eine vollständige Eigenkompostierung betreiben und dafür einen Gebührenabschlag erhalten (aktuell
17,21 €).
Zudem werden die Weihnachtsbäume sowie an weiteren neun Terminen Grünschnitt - letzterer auf
telefonische Anforderung - abgeholt. Die Nutzungen der Biotonnen-Normalausstattung (s: § 11 Absatz 7 der Abfallentsorgungssatzung) und der Weihnachtsbaumabfuhr sind nicht mit Zusatzgebühren verbunden, sondern werden über die grauen Gefäße finanziert. Eine Biotonne ist in jedem Fall
ohne Zusatzgebühr nutzbar. Bei der Grünschnittabfuhr gilt dies bis zur zweiten Abfuhr auch, ab der
dritten Abfuhr wird eine Gebühr von aktuell 10 € erhoben.
Der Kostenanteil beträgt 22,96 %.
5
3. Sperrmüll
Der Sperrmüll wird auf telefonische Bestellung am Grundstück abgeholt. Es gibt keine Mengenund Häufigkeitsbegrenzung. Die Kosten werden über die Gebühren für die grauen Gefäße finanziert. Ab der dritten Abholung wird eine Zusatzgebühr von 23 € erhoben.
Der Kostenanteil beträgt 9,87 %.
4. Papierabfälle
Das Altpapier wird monatlich getrennt gesammelt. Dafür stehen auf freiwilliger Basis blaue 120 l-,
240 l- und 1.100 l- Gefäße für die Sammlung an den angeschlossenen Grundstücken zur Verfügung. Die Nutzung einer Papiertonne und der zusätzlich vorgehaltenen Altpapiercontainer an 60
Standorten im Stadtgebiet ist ohne Zusatzgebühren möglich. Die Finanzierung der Normalausstattung mit blauen Tonnen (s: § 11 Absatz 7 der Abfallentsorgungssatzung) erfolgt über die grauen
Gefäße. Für Zusatzgefäße über die Normalausstattung hinaus werden Zusatzgebühren erhoben.
Die Altpapiercontainer (Größe 3,2 cbm) werden je nach Bedarf zwei- bis viermal wöchentlich geleert.
Die Sammlungskosten werden derzeit vollständig durch die Verwertungserlöse gedeckt.
5. Straßenpapierkörbe und Hundetoiletten / Containerstandorte / Wilder Müll
Insgesamt stehen über 420 Straßenpapierkörbe und 62 Hundetoiletten zur Verfügung. Diese werden vom Bauhof unterhalten und regelmäßig geleert. Der Bauhof pflegt die derzeit 59 Containerstandorte, an denen Papier- und Altglascontainer bereitstehen und beseitigt zudem wilde Müllablagerungen. Diese Leistungen werden - bis auf die Altglassammlung mit DSD-Finanzierung - ebenfalls über die Gebühren für die grauen Gefäße finanziert.
Die Kostenanteile betragen 3,92 % (Papierkörbe und Hundetoiletten), 2,30 % (Containerstandorte)
und 0,74 % (Wilder Müll).
6
6. Schadstoffe
Die schadstoffhaltigen Abfälle werden mit dem Schadstoffmobil monatlich nach Stadtteilen getrennt
gesammelt und entsorgt. Die Finanzierung erfolgt über die Gebühren für die grauen Gefäße.
Der Kostenanteil beträgt 2,54 %.
7. Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Elektrogroßgeräte werden auf telefonische Bestellung und Terminvergabe am Grundstück abgeholt. Für die Elektro- und Elektronikkleingeräte besteht die Verpflichtung, diese an den mobilen
Sammelstellen, die monatlich gemeinsam mit dem Schadstoffmobil in den Stadtteilen eingerichtet
werden, abzugeben. Die Finanzierung erfolgt über die Gebühren der grauen Gefäße.
Der Kostenanteil beträgt 0,66 %.
8. Samstagsannahme von Renovierungsabfällen
Gegen gesonderte Gebühr besteht 39-mal im Jahr die Möglichkeit, in den Stadtteilen Brauweiler,
Pulheim und Stommeln samstags zugelassene Abfälle, in der Regel Renovierungsabfälle, an mobilen Sammelgroßcontainern abzugeben.
Die Finanzierung erfolgt zum größeren Teil über vor Ort erhobene Sondergebühren, zum kleineren
Teil über die Gebühren für die grauen Gefäße.
Der Kostenanteil beläuft sich nach Abzug der Einnahmen aus Sondergebühren auf 0,59 %.
9. Müllsäcke
Es besteht die Möglichkeit, gegen gesonderte und kostendeckende Gebühr für gelegentlich anfallende etwas größere Abfallmengen Müllsäcke zu erwerben, die anlässlich der Abfuhr der grauen
Gefäße mit eingesammelt werden.
7
Derzeitig sind die Müllsäcke an folgenden Verkaufsstellen erhältlich:
Brauweiler
Haushaltswaren Mehlhorn
Bernhardstraße 84
Geyen
Lotto / Totto Goebgens
Sintherner Straße 37
REWE Markt Giese
Sintherner Str. 59
Pulheim
PAZ
Alte Kölner Str. 46
Rewe Richrath
Rewe Rusche
Orrer Straße 25
Anemonenweg 2
Schreibwaren Gaspar
Sinnersdorf
Auf dem Driesch 12
Kiosk Ferrara
Stommeln
Bautreff Becker
Roggendorfer Str. 25
Rewe
Hauptstraße 81
Bahnhof Stommeln
Die Kostenstelle Müllsäcke weist derzeit durch die zusätzlichen Einnahmen eine vollständige Deckung aus.
10. Abfallberatung
Die Abfallberatung wird montags - freitags von 8:00 - 12:00 Uhr, montags - mittwochs
von 13:00 - 16:30 Uhr und donnerstags von 13:00 - 18:00 Uhr im Pulheimer Abfallberatungszentrum (PAZ), Alte Kölner Str. 46 telefonisch (02238 - 83 97 14) und persönlich durchgeführt.
Die Gefäßverwaltung wird vom PAZ wahrgenommen. Das PAZ ist auch per Post, Fax (02238 / 83
97 13) und Email (abfallberatung@paz-pulheim.de) erreichbar.
Im Internet werden von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem PAZ Antragsformulare für
Tonnentausch, Eigenkompostierung sowie der Abfallkalender und eine Übersicht der Abfallgebühren bereitgestellt.
Es werden notwendige Überprüfungen vor Ort bezüglich Tonnenausstattungen
und Eigenkompostierung vom PAZ - und gelegentlich auch von der Verwaltung durchgeführt.
8
Die Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Erstellung des Abfallkalenders wird gewährleistet. Das
PAZ bietet zudem persönliche Beratung und Info-Material für Bürgerinnen und Bürger an.
Die Finanzierung erfolgt über die Entgelte für die grauen Gefäße. Zusätzlich werden die Beratungsleistungen auch für das DSD erbracht. Finanziert werden diese außerhalb des Gebührenhaushaltes über entsprechende Einnahmen vom DSD.
Im PAZ können Flaschenkorken aus Naturmaterial und Datenträger (CDs, DVDs, Blurays) abgegeben werden.
11. Abstimmung mit dem DSD / Erklärungen an und von Systembetreiber(n)
Diese Leistungen erfolgen aufgrund der VerpackV überwiegend von der Verwaltung.
Es werden Vereinbarungen mit dem DSD getroffen und Erklärungen an und von Systembetreiber(n) abgegeben.
Die Abfuhrtermine werden abgestimmt und im Abfallkalender berücksichtigt.
9
F. Veränderungen im Vertragszeitraum seit dem 01.01.2010
Seit Vertragsbeginn am 01.01.2010 haben sich die Rahmenbedingen und Leistungen wie nachfolgend
dargestellt verändert:
1. Die Anzahl der Sammelbehälter ist bei den vier Abfallfraktionen gestiegen:
Graue Gefäße
2009
17.815
2016
19.230
Blaue Gefäße
2009
10.923
2016
12.610
Braune Gefäße
2009
13.394
2016
15.550
Gelbe Gefäße
2009
10.771
2016
12.100
Gesamt
2009
52.903
2016
59.490
Entwicklung
7,94%
1.415
15,44%
1.687
16,10%
2.156
12,34%
1.329
12,45%
6.587
2. Verstetigung des Hauptkostenträgers, dem Volumenliter der grauen Gefäße:
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Restabfallvolumen
66.066.520 l
60.876.400 l
61.591.400 l
61.945.043 l
62.292.967 l
62.956.227 l
63.969.230 l
64.303.200 l
Entwicklung
-5.190.120 l
715.000 l
353.643 l
347.924 l
663.260 l
1.013.003 l
333.970 l
-7,86%
1,17%
0,57%
0,56%
1,06%
1,61%
0,52%
Durch die Umstellung von einer teilweise noch wöchentlichen Leerung auf die generelle 14-tägliche Leerung der kleineren Abfallgefäße bis 240 l Volumen im Rahmen des Abfallwirtschaftskonzeptes 2010 sowie die Einführung der 40-l-Tonne gab es zunächst einen deutlichen Rückgang des Gesamtvolumens im
Jahr 2010 gegenüber dem Jahr 2009. Aufgrund der Stadtentwicklung sowie der elektronischen Gefäßbestandskontrolle - und der damit ermöglichten und verstetigten Kontrolle des Mindestvolumens je
10
Grundstück durch die Verwaltung - hat sich der Kostenträger ab dem Jahr 2011 positiv entwickelt, was
zu den Gebührensenkungen in den letzten Jahren beigetragen hat.
3. Entwicklung der Einwohnerzahlen:
Einwohnerzahlen
Entwicklung
2009
53.540
2,47 %
2016
54.860
1.320
4. Rückläufige Entwicklung bei den Eigenkompostierer:
Eigenkompostierer
2009
1.082
2016
475
Entwicklung
- 56,10 %
- 607
5. Folgende Veränderungen der Sammelmengen sind eingetreten:
Abfallmengen in kg / Einwohner 2009 - 2015
1
2
Jahr
Hausmüll
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
182,42
170,06
166,93
165,73
165,55
163,47
160,87
36,48
32,10
32,68
29,98
30,15
30,74
28,49
-11,8%
-21,9%
-3,6%
-12,8%
-2,8%
-5,5%
Trends
3
Sperrmüll Grünabfälle
4
Biotonne
19,01
151,67
9,18
149,32
7,44
151,99
6,89
156,11
5,97
150,42
5,90
167,92
4,66
152,03
Entwicklung 2009 - 2015
-75,5%
0,2%
Entwicklung 2011 - 2015
-37,4%
0,0%
Entwicklung 2013 - 2015
-21,9%
1,1%
11
5
Summe
Bio
170,68
158,50
159,43
163,00
156,39
173,82
156,69
6
Elektro
6,60
5,60
4,26
4,43
4,24
4,54
4,51
-8,2%
-31,7%
-1,7%
5,9%
0,2%
6,4%
7
8
9
10
11
Jahr
DSD
Papier
Glas
SonderMüll
Gesamt
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
32,41
34,17
34,37
34,49
36,85
38,28
38,67
96,19
96,74
98,28
96,80
95,70
92,57
90,48
19,3%
-5,9%
12,5%
-7,9%
4,9%
-5,5%
Trends
25,28
1,63
24,14
1,58
21,80
1,40
20,93
1,41
22,08
1,46
21,36
1,48
20,33
1,46
Entwicklung 2009 - 2015
-19,6%
-10,4%
Entwicklung 2011 - 2015
-6,7%
4,2%
Entwicklung 2013 - 2015
-7,9%
0,0%
396,18
366,26
363,30
363,14
356,33
372,57
350,56
12
Davon
getrennt
gesammelt
213,76
196,20
196,37
197,41
190,78
209,10
189,69
-11,5%
-11,3%
-3,5%
-3,4%
-1,6%
-0,6%
6. Gebühren- und Aufwandsentwicklung im Zeitraum von 2009 - 2016:
Abfallbeseitigungsgebühren
40 l 14-tägig
60 l 14-tägig
80 l 14-tägig
120 l 14-tägig
240 l 14-tägig (*s. u.)
770 l wöchentlich
1100 l wöchentlich
65 l Abfallsack je Stk.
Eigenkompostiererabschlag
zusätzliche braune Tonne 120 l
zusätzliche braune Tonne 240 l
zusätzl. Altpapiertonne 120 l
zusätzl. Altpapiertonne 240 l
zusätzl. Altpapiercontainer 1.100 l
Sperrmüll ab 3. Abfuhr
Grünschnitt ab 3. Abfuhr
Samstagsannahme 240 l
Samstagsannahme 480 l
Samstagsannahme cbm
60 l wöchentlich
80 l wöchentlich
120 l wöchentlich (*entsprach)
240 l wöchentlich
zusätzliche braune Tonne 80 l
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015/6
**
83,87
79,78
74,12
69,72
69,67
68,18 -47,5%
129,77
116,71
110,48
102,02
95,65
95,27
93,09 -28,3%
173,03
149,63
141,26
130,82
122,44
121,75
119,07 -31,2%
259,55
216,07
203,42
187,83
175,44
174,12
169,95 -34,5%
519,10
417,16
391,77
360,63
336,17
333,03
324,74 -37,4%
3.330,89 2.623,30 2.460,60 2.257,50 2.096,72 2.074,49 2.019,97 -39,4%
4.758,41 3.738,72 3.506,17 3.216,67 2.987,26 2.955,21 2.877,78 -39,5%
5,92
4,89
4,65
4,40
4,16
4,15
4,09 -30,9%
-23,01
-23,01
-23,01
-23,01
-17,76
-17,68
-17,21 -25,2%
82,67
63,14
45,25
40,55
36,00
34,39
34,22 -58,6%
165,34
126,29
90,50
81,11
72,01
68,77
68,44 -58,6%
4,19
3,88
3,87
3,78
3,52
4,07
5,01 19,6%
8,39
7,76
7,73
6,02
5,52
6,61
7,36 -12,3%
38,44
35,59
35,43
24,64
22,31
27,31
26,76 -30,4%
24,00
24,00
24,00
24,00
24,00
23,00 -4,2%
18,00
11,00
11,00
11,00
11,00
10,00 -44,4%
11,00
11,00
11,00
11,00
11,00
11,00
11,00
22,00
22,00
22,00
22,00
22,00
22,00
22,00
33,00
33,00
33,00
33,00
33,00
33,00
33,00
259,55
** Vergleich mit 60 l-14tägig 2009
346,07
** Entwicklung von 2009 bis 2016
519,10 entfallen
** Entwicklung von 2010 bis 2016
1.038,20
55,11
12
2009
2010
Variablen / Entwicklungen
Abrechnung Abrechnung
0,0856 €
0,0665 €
Litergebühr
Kreisgebühr Bioabfall
Kreisgebühr Restmüll
Veränderung
2009/10
-22,29%
2016
Veränderung
Kalkulation 2009/16
0,0550 € -35,75%
102,41 €
156,50 €
101,30 €
152,02 €
-1,08%
-2,86%
53,28 €
158,63 €
-47,97%
1,36%
Kosten abzüglich Nebenerträge
5.649.676 €
4.048.340 €
-28,34%
3.535.542 €
-37,42%
Kreisgebühren
3.439.039 €
2.335.578 €
2.625.515 €
1.453.757 €
-23,66%
-37,76%
2.207.756 €
1.535.133 €
-35,80%
-34,27%
Entgelte
7. Kostenarten und deren Anteile in der Gebührenkalkulation 2016:
Verwertung / Beseitigung
Sammlung / Beratung
Container / Wilder Müll / Papierkörbe
Personalkosten
Sachkosten
Eigenkompostiererabschlag
Summen
Anteile
Rhein-ErftUnternehmer
Kreis
2.207.756 €
1.538.041 €
2.207.756 €
53,11%
1.538.041 €
37,00%
Stadt
228.734 €
131.740 €
42.873 €
8.172 €
411.519 €
9,90%
Aus vorstehenden Tabellen und Entwicklungen sind folgende Hauptgründe für die Gebührensenkung
von 35,75 % seit 2009 zu erkennen:
1.
2.
3.
4.
5.
die Reduzierung der Bioabfallgebühr des Rhein-Erft-Kreises um 47,97 %,
das stabilisierte Gesamtlitervolumen, also des Kostenträgers,
die rückläufige Gesamtsammlungsmenge,
das positive Ausschreibungsergebnis für den aktuellen Leistungszeitraum 2010 – 2017 und
die stabile Kreisgebühr für die Restmüllbeseitigung und -verwertung.
Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar, denn die oben genannten verschiedenen Prozentsätze bezüglich der Entwicklung seit 2009 führten aufgrund der ebenfalls
unterschiedlichen Kostenanteile, die sich über 7 Jahre zudem verändert haben, zu
unterschiedlichen Auswirkungen. Eine seriöse Gewichtung ist aufgrund der jährlichen Veränderungen der vielen Variablen (s. u.) schwierig herauszufinden.
13
Variablen in der Gebührenkalkulation 2016:
Verwertungsmengen der Abfallfraktionen
Tonnengrößen und jeweilige Anzahl grau, braun und blau
Erlösarten
Ausgleich von Über- / Unterdeckungen aus Vorjahren
Kosten Bauhof
Eigenkompostierer
7 Variablen
13 Variablen
6 Variablen
1 Variablen
5 Variablen
1 Variable_
33 Variablen
G. Probleme und Lösungen
Aufgrund der vorstehenden Entwicklungen haben sich folgende Problemstellungen und deren Lösungen
aus Sicht der Verwaltung ergeben:
1.
Neuvergabe der Leistungen ab dem 01.01.2018
Durch die geplante Neuvergabe werden die Preise im Wettbewerb neu gebildet.
Die Ausschreibung für die Leistungsvergabe für die Jahre 2018 – 2022 und deren Vorbereitung
und Auswertung wird durch die Kopart e. G., einer Gesellschaft des Städte- und Gemeindebundes
deren Mitglied die Stadt Pulheim ist, fachlich und unternehmensunabhängig begleitet werden.
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2. Gebührengerechtigkeit, Aufwandsreduzierung und Mehrleistung
2.1. Grundkostenanteil erhöhen aufgrund der Bio-Sammlungskosten
Mit dem AWK 2010 und ab der Gebührenkalkulation 2010 wurde im Abfallgebührenhaushalt ein
Grundkostenanteil von 20% der Sammlungskosten den grauen Gefäßen direkt zugeordnet.
Dieser Grundkostenanteil ist nach heutiger Erkenntnis zu niedrig angesetzt, denn allein rund 23 %
der Gesamtkosten des Gebührenhaushaltes entfallen auf die Bioabfallentsorgung, an die jedes
Grundstück (bis auf die wenigen Eigenkompostierer, die einen Gebührenabschlag erhalten) angeschlossen sein muss.
Der Vorschlag lautet demnach, ab dem Jahr 2017 den Grundkostenanteil auf 25% der Sammlungskosten zuzüglich 25 % der Bioverwertungskosten zu erhöhen.
Die Grundkosten würden demnach – bezogen auf das aktuelle Kalkulationsjahr 2016 – von rund
232 T€ auf rund 408 T€ erhöht und der Anteil je grauem Gefäß von 12,08 € auf 21,19 € ansteigen.
Die Wirkung auf die Gebührensätze wird mit nachstehender Tabelle anhand der Gebührenkalkulation 2016 verdeutlicht:
Gefäßgröße / l
40
60
80
120
240
770
1.100
Gebühr 2016
20% in €
Gebühr 2016
25% in €
68,18
93,09
119,07
169,95
324,74
2.019,97
2.877,78
74,31
97,86
122,46
170,60
317,14
1.922,49
2.734,71
Differenz
in €
Differenz
in %
6,13
4,77
3,39
0,65
-7,60
-97,48
-143,07
8,99%
5,12%
2,85%
0,38%
-2,34%
-4,83%
-4,97%
Mit dieser Maßnahme wird erreicht, dass alle Grundstücke einen angemesseneren Anteil der
Sammlungs- und Bioabfallverwertungskosten tragen, als dies bisher der Fall war. Die Maßnahme
kann bereits in der Gebührenkalkulation 2017 umgesetzt werden.
2.2. Nur eine graue Tonne je Haushalt
Ein Nebeneffekt dieser gerechteren Aufwandsverteilung wäre, dass die Kombination 40 / 60 lTonne bei Grundstücken mit 5 Personen gegenüber der 120 l-Tonne teurer würde. Insofern würde
der Gebührenhaushalt in etwa 160 Fällen von doppelten Entgelten an den Entsorger für Tonnengestellung und Leerung entlastet.
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2.3. Mehr Glas- und Papier-Containerstandorte im Pulheimer Süden
Grundlage der nachfolgenden Überlegungen ist folgende Tabelle:
Stadtteil
Sinnersdorf
Stommeln
Stommelerbusch
Ingendorf
Pulheim
Orr
Geyen
Manstedten
Sinthern
Brauweiler
Dansweiler
Freimersdorf
Summen
Einwohner
31.03.2016
5.670
8.461
880
82
22.374
10
2.468
138
3.365
8.281
2.947
157
54.833
Containerstandorte
2016
7
9
1
1
26
Einwohner
je Standort
Ziel AWK
2018
810
940
880
82
7
9
1
1
26
940
880
82
617
136
841
1.035
982
157
861
4
1
3
6
1
617
138
1.122
1.406
2.947
4
1
4
8
3
1
59
929
65
Einwohner je
Standort Ziel
810
857
861
663
949
844
Im Süden von Pulheim gibt es im Vergleich zu den Stadtteilen nördlich von Sinthern zu wenig Containerstandorte zur Entsorgung von Altglas- und Altpapier. Dies führt im Mittel dazu, dass dort mehr
Wertstoffe in den Restmüllbehältern entsorgt werden, da zu wenig bzw. zu weit entfernte gesonderte Entsorgungsmöglichkeiten bestehen und die wenigen vorhandenen Containerstandorte häufig
mit ordnungswidrigen Beistellungen versehen sind. Ziel sollte eine Quote von etwa 1.000 Einwohnern je Standort sein. Es ist für den Gesamtgebührenhaushalt entlastend, wenn im ganzen Stadtgebiet ausreichende, mit Blick auf Freimersdorf auch bezüglich der räumlichen Verteilung, ortsnahe
Entsorgungsmöglichkeiten für diese Wertstoffe bestehen.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Glascontainer heute gedämmt sind,
was zu einer deutlich geringeren Geräuschentwicklung geführt hat.
Kurze Wege sind auch umweltfreundliche Wege, denn je weniger Kilometer mit dem Auto gefahren
werden müssen, desto umweltfreundlicher ist auch dieser Teil der Abfallentsorgung.
Bezüglich der blauen Tonnen gibt es keine Erkenntnis hinsichtlich ungleicher Verteilung im Stadtgebiet. Hieraus ergibt sich demnach kein Anhaltspunkt dafür, dass im Süden weniger Papiercontainer benötigt würden. Zudem hat sich das Verhalten durch die Internetbestellungen deutlich verändert und es fallen im ganzen Stadtgebiet mehr Kartonagen an, die nicht bzw. nicht mehr in vorhandene Papiertonnen passen. Da zudem das Altglas insgesamt überall anfällt, ist davon auszugehen, dass eine angemessen höhere Standortzahl für Glas- und Papiercontainer zu einem besseren Trennverhalten führen wird, somit die Bürger/innen aller Stadtteile eine wirtschaftlichere Entsorgung erhalten werden und auch der Vorgabe auf bessere Abfalltrennung im KrWG genügt wird
(s. a. Anhang AWP NRW 2016 – Vergleich der Sammelquoten).
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2.4 Deckelung Straßenpapierkörbe / Dogstations
Grundlage der nachfolgenden Überlegungen ist folgende Tabelle:
Einwohner
Anzahl
Dogstations
31.03.16
30.04.16
Stadtteil
Sinnersdorf
Stommeln
Stommelerb.
Ingendorf
Pulheim
Orr
Geyen
Manstedten
Sinthern
Brauweiler
Dansweiler
Freimersdorf
Summen
5.670
8.461
880
82
22.374
10
2.468
138
3.365
8.281
2.947
157
54.833
Beutelspender
5
8
3
30
Einwohner Einwohner je
je Dogsta- Dogstation /
Beuteltion / BeuSpender
30.04.16 tel-Spender
Teilbereich
2
810
810
1.058
293
857
1
4
722
722
617
746
3
8
4
1
1
65
5
841
920
737
876
783
Hunde je
Stadtteil
April 16
Hunde je
Einwohner Dogstation
je Hund
/ Beutelspender
398
641
107
15
1.241
14
13
8
5
18
57
80
36
5
3
40
10
207
17
329
490
232
16
12
8
10
17
13
10
52
82
54
58
1
3.693
15
53
19
Bezüglich der Dogstations / Beutelspender wird eine Deckelung nach Anzahl je Einwohner vorgeschlagen. Bei unter 750 Einwohnern je Standort sollte kein weiterer Standort im Stadtteil eingerichtet werden.
2.5 Deckelung Straßenpapierkörbe
Im Stadtgebiet gibt es derzeit 421 Straßenpapierkörbe. Dies sind auf 130 Einwohner ein Straßenpapierkorb. Es sollten auf keinen Fall noch mehr werden, da diese zum Teil auch für die Entsorgung von Hausmüll ordnungswidrig verwendet werden.
Zum Vergleich:
Berlin: 21.500 Straßenpapierkörbe, demnach 6,28 je tausend Einwohner.
Hamburg: 9.000 Straßenpapierkörbe, demnach 5,15 je tausend Einwohner.
München: 7.000 Straßenpapierkörbe demnach 4,97 je tausend Einwohner.
Pulheims Quote liegt derzeit bei 7,68 je tausend Einwohner, es gibt umgerechnet also schon jetzt
mehr Straßenpapierkörbe als in Berlin.
17
Offene
Anträge
je Stadtteil
2.6 Leistungsverbesserung im Abfallberatungszentrum
Mit dem AWK 2010 wurden zwei ständig besetzte Beraterstellen im PAZ eingeführt. Diese Mitarbeiter/innen sind beim beauftragten Entsorgungsunternehmen beschäftigt, welches auch für Urlaubs- und Krankheitsvertretungen sorgt. In den letzten zwei Jahren zeigt sich immer mehr, dass
insbesondere in der ersten Wochenhälfte die Nachfrage nach Abholterminen für Grünschnitt,
Sperrmüll und Elektrogroßgeräten telefonisch und persönlich so hoch geworden ist, dass regelmäßig Bürger/innen nicht zeitnah bedient werden können. Mit der EU-Ausschreibung soll eine Leistungsvorgabe erfolgen, die zu einem verbesserten Service für die Zeiten hoher Nachfrage führt.
Hierzu soll die KoPart e. G. Vorschläge unterbreiten.
H.
Ausschreibungsinhalt
Das Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung soll den unter Buchstabe E Nr. 1 - 10 beschriebenen
Leistungsbestand beinhalten. Zudem werden die vom Stadtrat zu den Maßnahmen gemäß Buchstabe G
gefassten Beschlüsse berücksichtigt.
I.
Vertragslaufzeit
Der neue Vertrag soll auf 5 Jahre vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2022 abgeschlossen werden. Dies ist
nicht zu kurz, um nicht die derzeitigen Vertragshalter im Wettbewerb zu bevorteilen und nicht zu lang,
um auf evtl. Änderungen durch die Neuausschreibung bei Verwertung / Beseitigung durch den RheinErft-Kreis mit neuem Vertrag ab dem 01.01.2021 und evtl. andere geplante Änderungen im Abfallrecht
(z. B. Einführung der Wertstofftonne) relativ zeitnah und marktkonform reagieren zu können.
J.
Fazit und Ausblick
Die Abfallwirtschaft unterliegt auch in Pulheim ständigen Veränderungen. Bewirkt werden diese durch
geänderte und neue Gesetze und Verordnungen sowie durch die dazu ergehende Rechtsprechung.
In den nächsten Monaten wird über das Wertstoffgesetz beraten. Hier gilt es abzuwarten,
wie der Bundestag und der Bundesrat über die Zukunft der gelben Tonne / Wertstofftonne
entscheiden.
Es gilt nun, für den neuen Vertragszeitraum bei unverändert hohem Standard für alle Bürgerinnen und
Bürger die wirtschaftlichste Lösung für die Abfallentsorgung in Pulheim zu erreichen.
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Anhang
Vergleich mit den Abfallwirtschaftsplandaten Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle
Der Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle (AWP NRW) wurde mit Schreiben vom
26.04.2016 unter anderem alle Gebietskörperschaften zur Kenntnisnahme und Beachtung versandt.
Da Pulheim als kreisangehörige Kommune im Wesentlichen mit Sammlungsaufgaben betraut ist, entfaltet der
AWP NRW keine unmittelbare Wirkung für Pulheim. Bezüglich der Verwertungs- und Beseitigungsvorgaben ist
der Rhein-Erft-Kreis in der Pflicht, Zielvorgaben zukünftig zu beachten. Verwertungsaufgaben hat der Rhein-ErftKreis bezüglich Altpapier und Schadstoffen auf Pulheim übertragen.
Interessant ist der Vergleich zwischen den Anteilen der Abfallfraktionen in Nordrhein-Westfalen, Regierungsbezirk Köln, Rhein-Erft-Kreis und Pulheim. Die nachstehende Tabelle weist hier hohe Verwertungsanteile für Pulheim aus. Lediglich beim Altglas liegt Pulheim unter dem Durchschnitt, was zu verbessern ist, indem die Anzahl
der Sammelcontainer und der Standorte im Süden von Pulheim erhöht wird.
Einwohner
Bevölkerungsdichte E/km²
Hausmüllanteil
Sperrmüllanteil
Anteile Beseitigungsabfälle
Bio- und Grünabfälle
Altpapier
Leichtverpackungen etc.
Altglas
Sonstige Verwertbare Abfälle
Anteile Verwertungsabfälle
AWP NRW 2016
NRW
RBZ Köln
REK
17.845.154 4.392.747 464.130
523
596
659
42,5%
8,0%
50,5%
21,8%
14,9%
6,2%
4,4%
2,2%
49,5%
39,6%
10,1%
49,7%
22,2%
15,6%
6,1%
4,5%
1,9%
50,3%
38,1%
8,6%
46,7%
25,1%
17,4%
6,4%
4,4%
53,3%
Statistik
Pulheim
53.345
739
32,1%
5,7%
37,8%
31,2%
18,0%
7,7%
4,1%
1,2%
62,2%
Der AWP NRW legt besonderen Wert auf die Erhöhung der Quoten bei der Bioabfallsammlung. Hier erreicht
Pulheim mit rund 160 kg / E und Jahr bereits seit Jahren den AWP-Zielwert für das Jahr 2021 (s. Tabelle Seite 11
unten).
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