Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
13.06.16, 18:36
Aktualisiert
13.06.16, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
168/2016
Erstellt am:
17.05.2016
Aktenzeichen:
IV/61 -foi/wo
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
22.06.2016
Planungsausschuss
X
29.06.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 26 Stommeln, 1. Änderung – Im Schildchen - Hauptstraße
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2)
BauGB
- Auslegungsbeschluss
siehe UA vom 02.03.2016
und PA vom 09.03.2016, Vorlagen Nr.: 54/2016
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 168/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss nimmt die umweltrelevanten Erläuterungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 26 Stommeln zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss auf dieser Basis das Änderungsverfahren durchzuführen.
Der Planungsausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 Stommeln, 1. Änderung sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß
§ 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I
S. 1722) öffentlich auszulegen.
- Auslegungsbeschluss
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 09.03.2016 den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 26 Stommeln, 1. Änderung beschlossen. Die Unterrichtung der Bürger zu diesem Verfahrensschritt fand in der Zeit vom 20.04.2016 bis 11.05.2016 einschließlich statt und
die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.04.2016 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und um Äußerung gebeten.
Seitens der Öffentlichkeit (Bürger „B“) sind keine Äußerungen eingegangen. Der Rhein-Erft-Kreis (siehe Schreiben in
Anlage) hat auf die Wasserschutzzone IIIB Chorbusch hingewiesen. Unter Nr. 2 der Textlichen Festsetzungen, Kennzeichnung, Nachrichtliche Übernahme (§ 9 Abs. 5 und 6 BauGB) ist die Wasserschutzzone aufgeführt.
Die Verwaltung schlägt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 (2) BauGB mit den vorgelegten Unterlagen vor.