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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 26 Stommeln, 1. Änderung – Im Schildchen - Hauptstraße Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB - Auslegungsbeschluss siehe UA vom 02.03.2016 und PA vom 09.03.2016, Vorlagen Nr.: 54/2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
13.06.16, 18:36
Aktualisiert
13.06.16, 18:36
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 26 Stommeln, 1. Änderung – Im Schildchen - Hauptstraße
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- Auslegungsbeschluss
siehe UA vom 02.03.2016
und PA vom 09.03.2016, Vorlagen Nr.: 54/2016) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 26 Stommeln, 1. Änderung – Im Schildchen - Hauptstraße
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- Auslegungsbeschluss
siehe UA vom 02.03.2016
und PA vom 09.03.2016, Vorlagen Nr.: 54/2016)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 168/2016 Erstellt am: 17.05.2016 Aktenzeichen: IV/61 -foi/wo Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 22.06.2016 Planungsausschuss X 29.06.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 26 Stommeln, 1. Änderung – Im Schildchen - Hauptstraße Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB - Auslegungsbeschluss siehe UA vom 02.03.2016 und PA vom 09.03.2016, Vorlagen Nr.: 54/2016 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 168/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss nimmt die umweltrelevanten Erläuterungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 Stommeln zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss auf dieser Basis das Änderungsverfahren durchzuführen. Der Planungsausschuss fasst folgenden Beschluss: Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 Stommeln, 1. Änderung sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) öffentlich auszulegen. - Auslegungsbeschluss Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Erläuterungen Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 09.03.2016 den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 26 Stommeln, 1. Änderung beschlossen. Die Unterrichtung der Bürger zu diesem Verfahrensschritt fand in der Zeit vom 20.04.2016 bis 11.05.2016 einschließlich statt und die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.04.2016 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und um Äußerung gebeten. Seitens der Öffentlichkeit (Bürger „B“) sind keine Äußerungen eingegangen. Der Rhein-Erft-Kreis (siehe Schreiben in Anlage) hat auf die Wasserschutzzone IIIB Chorbusch hingewiesen. Unter Nr. 2 der Textlichen Festsetzungen, Kennzeichnung, Nachrichtliche Übernahme (§ 9 Abs. 5 und 6 BauGB) ist die Wasserschutzzone aufgeführt. Die Verwaltung schlägt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB mit den vorgelegten Unterlagen vor.