Daten
Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
14.09.2016
Erstellt
05.09.16, 16:08
Aktualisiert
05.09.16, 16:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
267/2016
Erstellt am:
30.08.2016
Aktenzeichen:
IV/003
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umweltausschuss
nö. Sitzung
X
Termin
14.09.2016
Betreff
Grünordnungsplan
Aufnahme von Grundstücken in den Grünordnungsplan zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 267/2016 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss stimmt der Aufnahme der in den Erläuterungen beschriebenen Grundstücke als Maßnahmen
GOP I. 36 bis GOP I.43 in den städtischen Grünordnungsplan zu.
Erläuterungen
In den letzten Jahren hat die Stadt einige Grundstücke erworben, die in den städtischen Grünordnungsplan aufgenommen werden sollen, um weitere Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Auf einigen Grundstücken sind bereits Anpflanzungen oder Aufwertungen erfolgt. Auch diese Maßnahmen sollen in den Grünordnungsplan und in das Ökokonto integriert werden.
Es handelt sich um folgende Grundstücke und Maßnahmen:
1. Gemarkung Stommeln; Flur 2, Flurstück 73, Größe 4.310 m² (Plan Anlage 1)
Die Fläche wurde im Winter 2013/2014 als Feldgehölz angelegt. Von dieser Fläche wurden 2.928 m² als Ausgleichsfläche für Versiegelungen, die bei der Umsetzung der Regionale-Projekte erfolgt sind, in Anspruch genommen, dementsprechend stehen noch 1.382 m² als Ausgleichsmaßnahme zur Verfügung.
Die Maßnahme wird als GOP I. 36 im Grünordnungsplan geführt.
2. Gemarkung Stommeln, Flur 35, Flurstücke 45 und 558, Größe 3.151 m² (Plan Anlage 2)
Es handelt sich um zwei unmittelbar nebeneinander liegende Grundstücke im Kirchtal in Stommeln. Die Flächen
werden als Maßnahme GOP I.37 im Grünordnungsplan geführt.
Es ist geplant, diese Flächen als Feldgehölz in der nächsten Pflanzperiode anzulegen.
3. Gemarkung Stommeln, Flur 31, Flurstück 103, Größe 4522 m² (Plan Anlage 3)
Auch auf diesem Flurstück soll in der kommenden Pflanzperiode ein Feldgehölz angelegt werden.
Die Maßnahme wird als GOP I.38 im Grünordnungsplan geführt.
4. Gemarkung Sinnersdorf, Flur 1 Flurstück 3, Größe 47.931 m² (Plan Anlage 4)
Das Flurstück liegt in der Nähe des Biotops Sinnersdorf und bietet sich aufgrund der dort bereits vorhandenen Strukturen optimal für eine ökologisch hochwertige Gestaltung an. Unmittelbar neben dem Flurstück befindet sich eine
Parzelle, die vor Jahren vom Rhein-Erft-Kreis bereits aufgeforstet wurde. Auch die Größe des Flurstücks trägt zu einer hohen ökologischen Wertigkeit der dort durchgeführten Maßnahme bei. Zu berücksichtigen ist, dass im Grundstück eine Pipeline liegt, hier dürfen keine Gehölze gepflanzt werden. Für die geplante Nutzung als Ausgleichsfläche
ist dies jedoch kein Hindernis, da durch eine abwechslungsreiche Gestaltung der ökologische Wert sogar steigt.
Auch diese Fläche soll in der kommenden Pflanzperiode gestaltet werden.
Die Maßnahme wird als GOP I.39 im Grünordnungsplan geführt.
5. Gemarkung Stommeln, Flur 16, Flurstücke 1423,1424 und 1425, Größe 2.984 m² (Plan Anlage 5)
Es handelt sich um drei Grundstücke zwischen Weißdornweg und Haselnussweg, die ursprünglich mit Fichten bewachsen waren. Aufgrund eines starken Befalls mit Borkenkäfern sind viele der Bäume abgestorben und mussten
aus Verkehrssicherungsgründen gefällt werden. Nach dieser Fällmaßnahme wurden die Flächen unter Mitwirkung
des Forstamtes mit standortgerechten Bäumen aufgeforstet. Diese Aufforstung mit Laubgehölzen hat zu einer Aufwertung der Flächen geführt, so dass die in den Grünordnungsplan aufgenommen werden sollen.
Die Maßnahme wird als GOP I.40 im Grünordnungsplan geführt.
Vorlage Nr.: 267/2016 . Seite 3 / 3
Des Weiteren hat die Stadt im letzten Jahr drei Flächen von der Stadt Köln zur Realisierung von Bepflanzungs- und
Artenschutzmaßnahmen erworben. Auch diese Flächen sollen daher in den Grünordnungsplan und das Ökokonto der
Stadt aufgenommen werden.
6. Gemarkung Stommeln, Flur 23, Flurstück 22, Größe 26.810 m² (Plan Anlage 6)
Die Fläche liegt in zwischen Stommelerbusch und Gut Hermannshorst. Dieser Bereich ist im Rahmen der interkommunalen integrierten Raumanalyse und im Konzept RegioGrün als besonders geeignet für Ausgleichsmaßnahmen
klassifiziert worden. Insofern eignet sich die Fläche hervorragend zur Aufnahme in den städtischen Grünordnungsplan.
Die Maßnahme wird als GOP I.41 im Grünordnungsplan geführt.
7. Gemarkung Stommeln, Flur 22, Flurstück 30, Größe 13.110 m² Ackerland und 13.198 m² Laubwald (Plan Anlage 7)
Diese Fläche liegt nordöstlich von Stommelerbusch und grenzt mit dem dort vorhandenen Laubwald unmittelbar an
den Chorbusch. Dementsprechend liegt sie ebenfalls in dem für Ausgleichsmaßnahmen besonders geeignetem Bereich. Durch die Nähe zum Stommelerbusch lässt sich diese Fläche ökologisch besonders hochwertig entwickeln,
indem dort durch offen gestaltete Bepflanzungen fließende Übergänge aus dem Waldbestand in die umgebende Agrarlandschaft hergestellt werden.
Die Maßnahme wird als GOP I.42 im Grünordnungsplan geführt.
8. Gemarkung Stommeln, Flur 27, Flurstück 127, Größe 7.617 m² (Plan Anlage 8)
Die Fläche liegt wegbegleitend östlich von Stommeln. Auch diese Parzelle eignet dich hervorragend zur Anlage einer
Ausgleichsmaßnahme, da sie ein Bindeglied zwischen den zahlreichen Maßnahmen in Stommeln auf den Flächen
des Gemeindegliedervermögens (Maßnahmen GOP I. 16, GOP I.17-1, GOP I.17-2, GOP I.18), den dort angelegten
Obstwiesen in der Bachaue Stommeln und dem Gehölzbestand entlang des Hahnengrabens darstellt. Dort soll ein
überwiegend aus heimischen Sträuchern bestehendes mit Einzelbäumen angereichertes Feldgehölz angelegt werden.
Die Maßnahme wird als GOP I.43 im Grünordnungsplan geführt.
Für die Maßnahmen GOP I.41 bis GOP I.43 ist noch kein konkreter Umsetzungstermin geplant.