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Beschlussvorlage (Grünordnungsplan Aufnahme von Grundstücken in den Grünordnungsplan zur Umsetzung weiterer Maßnahmen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
14.09.2016
Erstellt
05.09.16, 16:08
Aktualisiert
05.09.16, 16:08
Beschlussvorlage (Grünordnungsplan
Aufnahme von Grundstücken in den Grünordnungsplan zur Umsetzung weiterer Maßnahmen) Beschlussvorlage (Grünordnungsplan
Aufnahme von Grundstücken in den Grünordnungsplan zur Umsetzung weiterer Maßnahmen) Beschlussvorlage (Grünordnungsplan
Aufnahme von Grundstücken in den Grünordnungsplan zur Umsetzung weiterer Maßnahmen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 267/2016 Erstellt am: 30.08.2016 Aktenzeichen: IV/003 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umweltausschuss nö. Sitzung X Termin 14.09.2016 Betreff Grünordnungsplan Aufnahme von Grundstücken in den Grünordnungsplan zur Umsetzung weiterer Maßnahmen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 267/2016 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss stimmt der Aufnahme der in den Erläuterungen beschriebenen Grundstücke als Maßnahmen GOP I. 36 bis GOP I.43 in den städtischen Grünordnungsplan zu. Erläuterungen In den letzten Jahren hat die Stadt einige Grundstücke erworben, die in den städtischen Grünordnungsplan aufgenommen werden sollen, um weitere Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Auf einigen Grundstücken sind bereits Anpflanzungen oder Aufwertungen erfolgt. Auch diese Maßnahmen sollen in den Grünordnungsplan und in das Ökokonto integriert werden. Es handelt sich um folgende Grundstücke und Maßnahmen: 1. Gemarkung Stommeln; Flur 2, Flurstück 73, Größe 4.310 m² (Plan Anlage 1) Die Fläche wurde im Winter 2013/2014 als Feldgehölz angelegt. Von dieser Fläche wurden 2.928 m² als Ausgleichsfläche für Versiegelungen, die bei der Umsetzung der Regionale-Projekte erfolgt sind, in Anspruch genommen, dementsprechend stehen noch 1.382 m² als Ausgleichsmaßnahme zur Verfügung. Die Maßnahme wird als GOP I. 36 im Grünordnungsplan geführt. 2. Gemarkung Stommeln, Flur 35, Flurstücke 45 und 558, Größe 3.151 m² (Plan Anlage 2) Es handelt sich um zwei unmittelbar nebeneinander liegende Grundstücke im Kirchtal in Stommeln. Die Flächen werden als Maßnahme GOP I.37 im Grünordnungsplan geführt. Es ist geplant, diese Flächen als Feldgehölz in der nächsten Pflanzperiode anzulegen. 3. Gemarkung Stommeln, Flur 31, Flurstück 103, Größe 4522 m² (Plan Anlage 3) Auch auf diesem Flurstück soll in der kommenden Pflanzperiode ein Feldgehölz angelegt werden. Die Maßnahme wird als GOP I.38 im Grünordnungsplan geführt. 4. Gemarkung Sinnersdorf, Flur 1 Flurstück 3, Größe 47.931 m² (Plan Anlage 4) Das Flurstück liegt in der Nähe des Biotops Sinnersdorf und bietet sich aufgrund der dort bereits vorhandenen Strukturen optimal für eine ökologisch hochwertige Gestaltung an. Unmittelbar neben dem Flurstück befindet sich eine Parzelle, die vor Jahren vom Rhein-Erft-Kreis bereits aufgeforstet wurde. Auch die Größe des Flurstücks trägt zu einer hohen ökologischen Wertigkeit der dort durchgeführten Maßnahme bei. Zu berücksichtigen ist, dass im Grundstück eine Pipeline liegt, hier dürfen keine Gehölze gepflanzt werden. Für die geplante Nutzung als Ausgleichsfläche ist dies jedoch kein Hindernis, da durch eine abwechslungsreiche Gestaltung der ökologische Wert sogar steigt. Auch diese Fläche soll in der kommenden Pflanzperiode gestaltet werden. Die Maßnahme wird als GOP I.39 im Grünordnungsplan geführt. 5. Gemarkung Stommeln, Flur 16, Flurstücke 1423,1424 und 1425, Größe 2.984 m² (Plan Anlage 5) Es handelt sich um drei Grundstücke zwischen Weißdornweg und Haselnussweg, die ursprünglich mit Fichten bewachsen waren. Aufgrund eines starken Befalls mit Borkenkäfern sind viele der Bäume abgestorben und mussten aus Verkehrssicherungsgründen gefällt werden. Nach dieser Fällmaßnahme wurden die Flächen unter Mitwirkung des Forstamtes mit standortgerechten Bäumen aufgeforstet. Diese Aufforstung mit Laubgehölzen hat zu einer Aufwertung der Flächen geführt, so dass die in den Grünordnungsplan aufgenommen werden sollen. Die Maßnahme wird als GOP I.40 im Grünordnungsplan geführt. Vorlage Nr.: 267/2016 . Seite 3 / 3 Des Weiteren hat die Stadt im letzten Jahr drei Flächen von der Stadt Köln zur Realisierung von Bepflanzungs- und Artenschutzmaßnahmen erworben. Auch diese Flächen sollen daher in den Grünordnungsplan und das Ökokonto der Stadt aufgenommen werden. 6. Gemarkung Stommeln, Flur 23, Flurstück 22, Größe 26.810 m² (Plan Anlage 6) Die Fläche liegt in zwischen Stommelerbusch und Gut Hermannshorst. Dieser Bereich ist im Rahmen der interkommunalen integrierten Raumanalyse und im Konzept RegioGrün als besonders geeignet für Ausgleichsmaßnahmen klassifiziert worden. Insofern eignet sich die Fläche hervorragend zur Aufnahme in den städtischen Grünordnungsplan. Die Maßnahme wird als GOP I.41 im Grünordnungsplan geführt. 7. Gemarkung Stommeln, Flur 22, Flurstück 30, Größe 13.110 m² Ackerland und 13.198 m² Laubwald (Plan Anlage 7) Diese Fläche liegt nordöstlich von Stommelerbusch und grenzt mit dem dort vorhandenen Laubwald unmittelbar an den Chorbusch. Dementsprechend liegt sie ebenfalls in dem für Ausgleichsmaßnahmen besonders geeignetem Bereich. Durch die Nähe zum Stommelerbusch lässt sich diese Fläche ökologisch besonders hochwertig entwickeln, indem dort durch offen gestaltete Bepflanzungen fließende Übergänge aus dem Waldbestand in die umgebende Agrarlandschaft hergestellt werden. Die Maßnahme wird als GOP I.42 im Grünordnungsplan geführt. 8. Gemarkung Stommeln, Flur 27, Flurstück 127, Größe 7.617 m² (Plan Anlage 8) Die Fläche liegt wegbegleitend östlich von Stommeln. Auch diese Parzelle eignet dich hervorragend zur Anlage einer Ausgleichsmaßnahme, da sie ein Bindeglied zwischen den zahlreichen Maßnahmen in Stommeln auf den Flächen des Gemeindegliedervermögens (Maßnahmen GOP I. 16, GOP I.17-1, GOP I.17-2, GOP I.18), den dort angelegten Obstwiesen in der Bachaue Stommeln und dem Gehölzbestand entlang des Hahnengrabens darstellt. Dort soll ein überwiegend aus heimischen Sträuchern bestehendes mit Einzelbäumen angereichertes Feldgehölz angelegt werden. Die Maßnahme wird als GOP I.43 im Grünordnungsplan geführt. Für die Maßnahmen GOP I.41 bis GOP I.43 ist noch kein konkreter Umsetzungstermin geplant.