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Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Jahr 2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
148 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
02.05.16, 18:32
Aktualisiert
02.05.16, 18:32
Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Jahr 2016) Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Jahr 2016) Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Jahr 2016)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 134/2016 Erstellt am: 18.04.2016 Aktenzeichen: III/20/200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 10.05.2016 Betreff Übertragung von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Jahr 2016 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) Aufwand 9.765.997,96 € Einz. 18.007.721,46 € Ausz. 43.124.495,99 € — im Haushalt des laufenden Jahres Aufwand 9.765.997,96 € Einz. 18.007.721,46 € Ausz. 43.124.495,99 € 2016 — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): x ja nein Vorlage Nr.: 134/2016 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1) Der Rat nimmt die Übertragung von Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) zur Kenntnis. 2) Der Rat beschließt die Übertragung von Ermächtigungen nicht mehr benötigter Mittel im investiven Bereich von 25.786,02 € und deren Umsetzung auf die in den Erläuterungen aufgeführten Auftragssachkonten. 3) Der Rat nimmt die Übersicht der investiven Maßnahmen zur Kenntnis. Erläuterungen Nach § 22 Abs. 1 GemHVO in Verbindung mit der Dienstanweisung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen bei der Stadt Pulheim vom 20.03.2014 sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar und bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Darüber hinaus bleiben zweckgebundene Erträge und Einzahlungen und die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung der Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und die Ermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar (§22 Abs. 3 GemHVO). Nach Ziffer 3 der Dienstanweisung bleiben Ermächtigungen für Auszahlungen bei Investitionen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch 2 Jahre nach Abschluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seine wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden konnte. Die in den Anlagen I und II aufgeführten Übertragungen werden in der maximal möglichen Höhe ausgewiesen. Veränderungen im konsumtiven Bereich konsumtive Aufwandsermächtigungen gemäß beschlossenem Ergebnisplan 2016 zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO i.V.m. der Dienstanweisung zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 3 GemHVO (Zweckbindung) ergibt fortgeschriebenen Ansatz 2016 für konsumtive Aufwendungen 141.725.290,00 € 7.874.981,31 € 1.891.016,65 € 151.491.287,96 € konsumtive Auszahlungsermächtigungen gemäß beschlossenem Finanzplan 2016 zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO i.V.m. der Dienstanweisung zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 3 GemHVO (Zweckbindung) ergibt fortgeschriebenen Ansatz 2016 für konsumtive Auszahlungen 125.564.100,00 € 15.565.529,20 € 831.707,20 € 141.961.336,40 € Die Verteilung der Gesamtsummen auf die einzelnen Produkte entnehmen Sie bitte Anlage I und Anlage III. Vorlage Nr.: 134/2016 . Seite 3 / 3 Veränderungen im investiven Bereich Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit gemäß beschlossenem Finanzplan 2016 zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO i.V.m. der Dienstanweisung ergibt fortgeschriebenen Ansatz 2016 für Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 12.011.600,00 € 18.007.721,46 € 30.019.321,46 € investive Auszahlungsermächtigungen gemäß beschlossenem Finanzplan 2016 zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO i.V.m. der Dienstanweisung zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 3 GemHVO (Zweckbindung) ergibt fortgeschriebenen Ansatz 2016 für investive Auszahlungen 13.719.790,00 € 25.416.058,06 € 1.311.201,53 € 40.447.049,59 € Die Verteilung der Gesamtsummen auf die einzelnen Produkte entnehmen Sie bitte Anlage II und Anlage III. Außerdem wird auf die Übersicht der im Haushalt bewirtschafteten investiven Maßnahmen (ohne pauschal für Beschaffungen bereitgestellte Mittel) in Anlage IV verwiesen. Bei folgenden Positionen werden nicht mehr benötigte Mittel auf folgende neue Positionen umgesetzt: Investiver Bereich Produkt 02/07/01: - von Auftragssachkonto M 32140001.7826000 „Beschaffung Fahrzeug LF 20/16 für LZ Geyen“ auf M 32090001.7826000 „Beschaffung von Funkgeräten für den Digitalfunk“ in Höhe von ............... 21.728,10 € - von Auftragssachkonto M 32880001.7827000 „Beschaffung Geräte, Ausstattung/-rüstung Feuerwehr“ auf M 32090001.7826000 „Beschaffung von Funkgeräten für den Digitalfunk“ in Höhe von ................. 4.057,92 € Auf die jeweiligen ergänzenden Erläuterungen in der Anlage II wird verwiesen. Fazit: Das Defizit aus dem Ergebnisplan 2016 in Höhe von 5.937.220 € erhöht sich um 9.765.997,96 € auf 15.703.217,96 €.