Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
02.05.16, 18:32
Aktualisiert
02.05.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage III
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO
Produkt
Bezeichnung
Ergebnisplan
Finanzplan
Aufwand
Auszahlung
noch verfügbar in
2015
zu übertragen
nach 2016
noch verfügbar in
2015
zu übertragen
nach 2016
Bemerkungen
Produktbereich 01 - Innere Verwaltung
Produkt 01 06 01 Bauhof
01/06/01
Bedingt durch die Anmietung des Geschirrmobils über den
Jahreswechsel hinaus muss eine Kaution in das Jahr 2015
übertragen werden, damit eine Rückzahlung möglich ist. Die
Bereitstellung erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO.
Auszahlung von Kautionen für die Ausleihe des
Geschirrmobils (Zweckbindung)
SALDO
0,00
0,00
-100,00
-100,00
Produkt 01/12/02 Zurverfügungstellung von Gebäuden
und Grundstücken
Während der Gewährleistungsfrist für Bauarbeiten werden
Sicherheitsleistungen einbehalten. Um diese am Ende der
Gewährleistungsfrist an die Firmen auszahlen können, sind die
Gelder gem. § 22 Abs. 3 GemHVo zu übertragen.
01/12/02 Auszahlung Sicherheitsleistungen ZWB
SALDO
0,00
0,00
-74.820,00
-74.820,00
Produktbereich 02 - Sicherheit und Ordnung
Produkt 02 08 01 Rettungsdienst
Die tatsächlich eingenommenen Gebühren für die Kreisleitstelle ist an
den Rhein-Erft-Kreis abzuführen. Die Zahlungseingänge im IV.
Quartal 2015 betrugen 52.651,31 € und sind nach § 22 Abs.3
GemHVO zu übertragen. Die verbleibende Zahlungsverpflichtung, die
sich erst nach Zahlungseingang ergibt, beträgt 30.768,45 € und ist auf
einem Aufwandskonto nach § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen.
02/08/01 Weiterleitung der Leitstellengebühr an den Rhein-Erft-Kreis
SALDO
30.768,45
30.768,45
Seite 1 von 8
-52.651,31
-52.651,31
Anlage III
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO
Produkt
Bezeichnung
Ergebnisplan
Finanzplan
Aufwand
Auszahlung
noch verfügbar in
2015
zu übertragen
nach 2016
noch verfügbar in
2015
zu übertragen
nach 2016
Bemerkungen
Produktbereich 03 - Schulen
Produkt 03 01 01 Grundschulen
Die noch verfügbaren Restmittel sind zweckgebunden. Insofern ist
eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen.
03/01/01 Offene Ganztagsschulen im Primarbereich (Zweckbindung)
SALDO
21.677,30
21.677,30
-21.677,30
-21.677,30
Die noch verfügbaren Restmittel sind zweckgebunden. Insofern ist
eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen. Die
Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf eine
vorgenommene Rechnungsabgrenzung zurückzuführen.
03/01/01 offene Ganztagsschule
SALDO
134.206,44
134.206,44
-92.392,65
-92.392,65
Produkt 03 02 01 Hauptschulen
Von den in 2015 vereinnahmten Landeszuschüssen für das
Programm "Geld oder Stelle" wurden rd. 1.950 Euro nicht verausgabt.
Da die Landeszuschüsse zweckgebunden sind, ist eine Übertragung
gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen.
03/02/01 Geld oder Stelle (Zweckbindung)
SALDO
1.945,45
1.945,45
-1.945,45
-1.945,45
Die noch verfügbaren Restmittel sind zweckgebunden. Insofern ist
eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen.
03/05/01 Offene Ganztagsschulen im Primarbereich (Zweckbindung)
SALDO
46.574,50
46.574,50
Seite 2 von 8
-46.574,50
-46.574,50
Anlage III
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO
Produkt
Bezeichnung
Ergebnisplan
Finanzplan
Aufwand
Auszahlung
noch verfügbar in
2015
zu übertragen
nach 2016
noch verfügbar in
2015
zu übertragen
nach 2016
Bemerkungen
Produkt 03 06 01 Zentrale schul- und schülerbezogene
Leistungen
Mit Bescheid vom 08.12.2015 wurden Landesmittel für die schulische
Inklusion 2015 i.H.v. 87.534,47 € gewährt. Die Mittel wurden mit
Vorlage 45/2016, Rat 15.03.2016 außerplanmäßig bereitgestellt und
in das Jahr 2016 übertragen.
Die noch verfügbaren Restmittel sind zweckgebunden. Insofern ist
eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen. Die
Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf eine
vorgenommene Rechnungsabgrenzung zurückzuführen.
03/06/01 Zuschüsse im Rahmen der schulischen Inklusion
SALDO
172.973,94
172.973,94
-85.439,49
-85.439,49
Produktbereich 04 - Kultur
Produkt 04 01 03 Kulturzentrum
Die Kautionen für die Anmietung des Kultur- und Medienzentrums
müssen in das Jahr 2015 übertragen werden, damit eine
Rücklzahlung möglich ist. Die Übertragung erfolgt gem. § 22 Abs. 3
GemHVO.
Abgang Kaution KMZ
04/01/03
Kautionsauszahlungen
SALDO
0,00
0,00
Seite 3 von 8
-2.400,00
-2.740,00
Anlage III
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO
Produkt
Bezeichnung
Ergebnisplan
Finanzplan
Aufwand
Auszahlung
noch verfügbar in
2015
zu übertragen
nach 2016
noch verfügbar in
2015
zu übertragen
nach 2016
Bemerkungen
Produktbereich 06 - Jugend
Produkt 06 01 01 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Zuwendungen für die
städtischen Familienzentrem für das Kindergartenjahr 2016/2016
(01.08.15-31.07.2016). Die noch verfügbaren Mittel werden bis
31.07.2016 verausgabt. Die Differenz zwischen Aufwand und
Auszahlung ist auf eine vorgenommene Rechnungsabgrenzung
zurückzuführen.
06/01/01 Aufwendungen für Familienzentren (Zweckbindung)
SALDO
4.123,49
4.123,49
-5.056,45
-5.056,45
Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Zuwendungen für
städtische Kindergärten und Kindergärten freier Träger für das
Kindergartenjahr 2015/2016. Die Übertragung erfolgt gem. § 22 Abs.
3 GemHVO.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf eine
vorgenommene Rechnungsabgrenzung zurückzuführen.
06/01/01 Zuschuss zu Betriebskosten für KiTas
SALDO
439.722,52
439.722,52
0,00
0,00
Die Stadt Pulheim erhielt in 2015 eine zweckgebundene
Landeszuweisung für die Sprachförderung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen. Die in 2015 nicht verbrauchten Mittel sind
gem. § 22 Abs. 3 GemHVO in das Jahr 2016 zu übertragen.
06/01/01 Sprachförderung für Kindergärten (Zweckbindung)
SALDO
33.469,86
33.469,86
Seite 4 von 8
-35.309,86
-35.309,86
Anlage III
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO
Produkt
Bezeichnung
Ergebnisplan
Finanzplan
Aufwand
Auszahlung
noch verfügbar in
2015
zu übertragen
nach 2016
noch verfügbar in
2015
zu übertragen
nach 2016
Seit 01.08.2008 werden als Folge des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
Landeszuweisungen zur Tagespflege gewährt. Die Mehrerträge/einzahlungen sind zweckgebunden zu verwenden und somit gem. §
22 Abs. 3 GemHVO bei der Aufwands-/Auszahlungsposition
bereitzustellen.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf eine
vorgenommene Rechnungsabgrenzung zurückzuführen.
06/01/01 Aufwendungen für Tagespflege (Zweckbindung)
SALDO
Bemerkungen
292.627,65
292.627,65
-362.070,34
-362.070,34
Produkt 06 02 01 Kinder- und Jugendarbeit
Für die offene Jugendarbeit in Pulheim wurden Mittel aus dem
Landesjugendplan vereinnahmt. Da diese zweckgebunden sind, sind
sie gem. § 22 Abs. 3 GemHVO bei den Ausgabepositionen
bereitzustellen.
Zuschuss zu den Betriebskosten der Offenen Jugendarbeit in
06/02/01 Trägerschaft des Caritasverbandes Erftkreis e.V.
(Zweckbindung)
SALDO
103,00
102,50
-102,50
-102,50
Unter Berücksichtigung der Spenden aus den Vorjahren und dem
Jahr 2015 sind nicht verbrauchte Mittel gem. § 22 Abs. 3 GemHVO
wegen ihrer Zweckbindung in 2016 zusätzlich bereit zu stellen. Die
Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen.
06/02/01 Spendenfonds "Cents für Pänz" (Zweckbindung)
SALDO
8.698,89
8.698,89
-8.744,27
-8.744,27
Die nebenstehenden Mittel sind gem. § 22 Abs. GemHVO nach 2016
zu übertragen.
06/02/01 Jugendpflegerische Aktivitäten (Zweckbindung)
SALDO
9.307,89
9.307,89
Seite 5 von 8
-9.297,89
-9.297,89
Anlage III
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO
Produkt
Ergebnisplan
Finanzplan
Aufwand
Auszahlung
Bezeichnung
noch verfügbar in zu übertragen
2015
nach 2016
Produkt 06 04 02 Beratung und ambulante Hilfen zur Erziehung (Beratungszentrum)
noch verfügbar in
2015
zu übertragen
nach 2016
Da die zweckgebundenen Mittel nicht verausgabt wurden, erfolgt
gem. § 22 Abs. 3 GemHVO eine Bereitstellung der Restmittel in Höhe
von 3.783,02 € in 2016.
Sonderprojekt Kooperation mit Familienzentren
06/04/02
(Zweckbindung)
SALDO
Bemerkungen
3.783,02
3.783,02
-3.783,02
-3.783,02
Produktbereich 11 - Ver- und Entsorgung
Produkt 11 02 01 Entwässerung
Während der Gewährleistungsfrist für Bauarbeiten werden
Sicherheitsleistungen einbehalten. Um diese am Ende der
Gewährleistungsfrist an die Firmen auszahlen können, sind die
Gelder gem. § 22 Abs. 3 GemHVo zu übertragen.
11/02/01 Auszahlungen aus Sicherheitsleistungen
SALDO
0,00
0,00
-4.569,02
-4.569,02
Produktbereich 12 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
Produkt 12 01 01 Öffentliche Verkehrsflächen
Die in 2015 vorhandenen Kautionen müssen in das Jahr 2016
vorgetragen werden, damit eine Rückzahlung an die Mieter der Boxen
bei Beendigung des Mietverhältnisses möglich ist. Die Bereitstellung
erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO.
12/01/01 Auszahlung von Kautionen für Fahrradboxen (Zweckbindung)
SALDO
0,00
0,00
-2.756,97
-2.756,97
Während der Gewährleistungsfrist für Bauarbeiten werden
Sicherheitsleistungen einbehalten. Um diese am Ende der
Gewährleistungsfrist an die Firmen auszahlen können, sind die
Gelder gem. § 22 Abs. 3 GemHVo zu übertragen.
12/01/01 Auszahlungen aus Sicherheitsleistungen
SALDO
0,00
0,00
Seite 6 von 8
-576,38
-576,38
Anlage III
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO
Produkt
Bezeichnung
Ergebnisplan
Finanzplan
Aufwand
Auszahlung
noch verfügbar in
2015
zu übertragen
nach 2016
noch verfügbar in
2015
zu übertragen
nach 2016
Die vereinnahmten Stellplatzablösebeiträge dienen der Herstellung
von städtischen Parkplätzen. Die Einnahmen sind zweckgebunden
und sind nach § 22 Abs. 3 GemHVO in das Jahr 2016 zu übertragen.
10/02/01
Anlegung von Parkplätzen
12/01/01
SALDO
Bemerkungen
0,00
0,00
-392.763,56
-384.081,72
Produkt 12 03 01 ÖPNV
Die in 2015 vorhandenen Kautionen müssen in das Jahr 2016
vorgetragen werden, damit eine Rückzahlung an die Mieter der
Fahrradabstellanlage am Bahnhof Pulheim nach Beendigung des
Mietverhältnisses möglich ist. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt
gem. § 22 Abs. 3 GemHVO.
12/03/01 Auszahlung von Kautionen für Fahrradkäfig (Zweckbindung)
SALDO
0,00
0,00
-12.924,80
-12.924,80
Produktbereich 13 - Natur- und Landschaftspflege
Produkt 13 02 01 Friedhöfe
Die Kautionen für Schlüsselpfand (Friedhofstore) müssen in das Jahr
2016 übertragen werden, damit eine Rückzahlung bei Rückgabe der
Schlüssel möglich ist. Die Übertragung erfolgt gem. § 22 Abs. 3
GemHVO.
Auszahlung von Kautionen für Schlüsselpfand (Friedhofstore)
13/02/01
(Zweckbindung)
SALDO
0,00
0,00
Seite 7 von 8
-2.715,00
-2.715,00
Anlage III
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO
Produkt
Bezeichnung
Ergebnisplan
Finanzplan
Aufwand
Auszahlung
noch verfügbar in
2015
zu übertragen
nach 2016
noch verfügbar in
2015
zu übertragen
nach 2016
Bemerkungen
Produktbereich 14 - Umweltschutz
Produkt 14 01 01 Umweltschutz
Die Mittel stehen im Zusammenhang mit noch offenen
Ersatzbaumpflanzungen, Baumpflegemaßnahmen sowie
Pflanzvorbereitungsmaßnahmen (u.a. auch immer noch resultierend
aus dem Pfingststurm "Ela" 2014, bei dem zahlreiche Bäume,
darunter auch geschützte Bäume, umgestürzt sind oder gefällt
werden mussten). Die Ersatzpflanzungen können jeweils nur im
Frühjahr und Herbst erfolgen und sind noch nicht vollständig
durchgeführt und abgerechnet. Daher soll von den noch verfügbaren
Mitteln ein Betrag in Höhe von 5.460 Euro übertragen werden.
14/01/01 Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude
SALDO
8.909,97
5.460,00
-8.909,97
-5.460,00
Es handelt sich um Gelder zur Umsetzung von Neuanlagen von
Ausgleichsflächen (GOP), die zweckgebunden vereinnahmt wurden.
14/01/01 Umsetzung des Grünordnungsplans (Neuanlagen)
SALDO
688.492,61
685.574,75
-685.594,75
-685.574,75
Es handelt sich um Gelder zum Erwerb von Ausgleichsflächen
(GOP), die zweckgebunden vereinnahmt wurden. Die
Auszahlungsmittel sind entsprechend in 2016 bereitzustellen.
14/01/01 Erwerb von Ausgleichsmaßnahmen für GOP - Ausgabe
SALDO
0,00
0,00
Seite 8 von 8
-239.832,30
-239.832,30