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Beschlussvorlage (Anlage III)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
02.05.16, 18:32
Aktualisiert
02.05.16, 18:32

Inhalt der Datei

Anlage III Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO Produkt Bezeichnung Ergebnisplan Finanzplan Aufwand Auszahlung noch verfügbar in 2015 zu übertragen nach 2016 noch verfügbar in 2015 zu übertragen nach 2016 Bemerkungen Produktbereich 01 - Innere Verwaltung Produkt 01 06 01 Bauhof 01/06/01 Bedingt durch die Anmietung des Geschirrmobils über den Jahreswechsel hinaus muss eine Kaution in das Jahr 2015 übertragen werden, damit eine Rückzahlung möglich ist. Die Bereitstellung erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO. Auszahlung von Kautionen für die Ausleihe des Geschirrmobils (Zweckbindung) SALDO 0,00 0,00 -100,00 -100,00 Produkt 01/12/02 Zurverfügungstellung von Gebäuden und Grundstücken Während der Gewährleistungsfrist für Bauarbeiten werden Sicherheitsleistungen einbehalten. Um diese am Ende der Gewährleistungsfrist an die Firmen auszahlen können, sind die Gelder gem. § 22 Abs. 3 GemHVo zu übertragen. 01/12/02 Auszahlung Sicherheitsleistungen ZWB SALDO 0,00 0,00 -74.820,00 -74.820,00 Produktbereich 02 - Sicherheit und Ordnung Produkt 02 08 01 Rettungsdienst Die tatsächlich eingenommenen Gebühren für die Kreisleitstelle ist an den Rhein-Erft-Kreis abzuführen. Die Zahlungseingänge im IV. Quartal 2015 betrugen 52.651,31 € und sind nach § 22 Abs.3 GemHVO zu übertragen. Die verbleibende Zahlungsverpflichtung, die sich erst nach Zahlungseingang ergibt, beträgt 30.768,45 € und ist auf einem Aufwandskonto nach § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen. 02/08/01 Weiterleitung der Leitstellengebühr an den Rhein-Erft-Kreis SALDO 30.768,45 30.768,45 Seite 1 von 8 -52.651,31 -52.651,31 Anlage III Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO Produkt Bezeichnung Ergebnisplan Finanzplan Aufwand Auszahlung noch verfügbar in 2015 zu übertragen nach 2016 noch verfügbar in 2015 zu übertragen nach 2016 Bemerkungen Produktbereich 03 - Schulen Produkt 03 01 01 Grundschulen Die noch verfügbaren Restmittel sind zweckgebunden. Insofern ist eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen. 03/01/01 Offene Ganztagsschulen im Primarbereich (Zweckbindung) SALDO 21.677,30 21.677,30 -21.677,30 -21.677,30 Die noch verfügbaren Restmittel sind zweckgebunden. Insofern ist eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf eine vorgenommene Rechnungsabgrenzung zurückzuführen. 03/01/01 offene Ganztagsschule SALDO 134.206,44 134.206,44 -92.392,65 -92.392,65 Produkt 03 02 01 Hauptschulen Von den in 2015 vereinnahmten Landeszuschüssen für das Programm "Geld oder Stelle" wurden rd. 1.950 Euro nicht verausgabt. Da die Landeszuschüsse zweckgebunden sind, ist eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen. 03/02/01 Geld oder Stelle (Zweckbindung) SALDO 1.945,45 1.945,45 -1.945,45 -1.945,45 Die noch verfügbaren Restmittel sind zweckgebunden. Insofern ist eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen. 03/05/01 Offene Ganztagsschulen im Primarbereich (Zweckbindung) SALDO 46.574,50 46.574,50 Seite 2 von 8 -46.574,50 -46.574,50 Anlage III Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO Produkt Bezeichnung Ergebnisplan Finanzplan Aufwand Auszahlung noch verfügbar in 2015 zu übertragen nach 2016 noch verfügbar in 2015 zu übertragen nach 2016 Bemerkungen Produkt 03 06 01 Zentrale schul- und schülerbezogene Leistungen Mit Bescheid vom 08.12.2015 wurden Landesmittel für die schulische Inklusion 2015 i.H.v. 87.534,47 € gewährt. Die Mittel wurden mit Vorlage 45/2016, Rat 15.03.2016 außerplanmäßig bereitgestellt und in das Jahr 2016 übertragen. Die noch verfügbaren Restmittel sind zweckgebunden. Insofern ist eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf eine vorgenommene Rechnungsabgrenzung zurückzuführen. 03/06/01 Zuschüsse im Rahmen der schulischen Inklusion SALDO 172.973,94 172.973,94 -85.439,49 -85.439,49 Produktbereich 04 - Kultur Produkt 04 01 03 Kulturzentrum Die Kautionen für die Anmietung des Kultur- und Medienzentrums müssen in das Jahr 2015 übertragen werden, damit eine Rücklzahlung möglich ist. Die Übertragung erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO. Abgang Kaution KMZ 04/01/03 Kautionsauszahlungen SALDO 0,00 0,00 Seite 3 von 8 -2.400,00 -2.740,00 Anlage III Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO Produkt Bezeichnung Ergebnisplan Finanzplan Aufwand Auszahlung noch verfügbar in 2015 zu übertragen nach 2016 noch verfügbar in 2015 zu übertragen nach 2016 Bemerkungen Produktbereich 06 - Jugend Produkt 06 01 01 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Zuwendungen für die städtischen Familienzentrem für das Kindergartenjahr 2016/2016 (01.08.15-31.07.2016). Die noch verfügbaren Mittel werden bis 31.07.2016 verausgabt. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf eine vorgenommene Rechnungsabgrenzung zurückzuführen. 06/01/01 Aufwendungen für Familienzentren (Zweckbindung) SALDO 4.123,49 4.123,49 -5.056,45 -5.056,45 Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Zuwendungen für städtische Kindergärten und Kindergärten freier Träger für das Kindergartenjahr 2015/2016. Die Übertragung erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf eine vorgenommene Rechnungsabgrenzung zurückzuführen. 06/01/01 Zuschuss zu Betriebskosten für KiTas SALDO 439.722,52 439.722,52 0,00 0,00 Die Stadt Pulheim erhielt in 2015 eine zweckgebundene Landeszuweisung für die Sprachförderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. Die in 2015 nicht verbrauchten Mittel sind gem. § 22 Abs. 3 GemHVO in das Jahr 2016 zu übertragen. 06/01/01 Sprachförderung für Kindergärten (Zweckbindung) SALDO 33.469,86 33.469,86 Seite 4 von 8 -35.309,86 -35.309,86 Anlage III Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO Produkt Bezeichnung Ergebnisplan Finanzplan Aufwand Auszahlung noch verfügbar in 2015 zu übertragen nach 2016 noch verfügbar in 2015 zu übertragen nach 2016 Seit 01.08.2008 werden als Folge des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) Landeszuweisungen zur Tagespflege gewährt. Die Mehrerträge/einzahlungen sind zweckgebunden zu verwenden und somit gem. § 22 Abs. 3 GemHVO bei der Aufwands-/Auszahlungsposition bereitzustellen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf eine vorgenommene Rechnungsabgrenzung zurückzuführen. 06/01/01 Aufwendungen für Tagespflege (Zweckbindung) SALDO Bemerkungen 292.627,65 292.627,65 -362.070,34 -362.070,34 Produkt 06 02 01 Kinder- und Jugendarbeit Für die offene Jugendarbeit in Pulheim wurden Mittel aus dem Landesjugendplan vereinnahmt. Da diese zweckgebunden sind, sind sie gem. § 22 Abs. 3 GemHVO bei den Ausgabepositionen bereitzustellen. Zuschuss zu den Betriebskosten der Offenen Jugendarbeit in 06/02/01 Trägerschaft des Caritasverbandes Erftkreis e.V. (Zweckbindung) SALDO 103,00 102,50 -102,50 -102,50 Unter Berücksichtigung der Spenden aus den Vorjahren und dem Jahr 2015 sind nicht verbrauchte Mittel gem. § 22 Abs. 3 GemHVO wegen ihrer Zweckbindung in 2016 zusätzlich bereit zu stellen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. 06/02/01 Spendenfonds "Cents für Pänz" (Zweckbindung) SALDO 8.698,89 8.698,89 -8.744,27 -8.744,27 Die nebenstehenden Mittel sind gem. § 22 Abs. GemHVO nach 2016 zu übertragen. 06/02/01 Jugendpflegerische Aktivitäten (Zweckbindung) SALDO 9.307,89 9.307,89 Seite 5 von 8 -9.297,89 -9.297,89 Anlage III Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO Produkt Ergebnisplan Finanzplan Aufwand Auszahlung Bezeichnung noch verfügbar in zu übertragen 2015 nach 2016 Produkt 06 04 02 Beratung und ambulante Hilfen zur Erziehung (Beratungszentrum) noch verfügbar in 2015 zu übertragen nach 2016 Da die zweckgebundenen Mittel nicht verausgabt wurden, erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO eine Bereitstellung der Restmittel in Höhe von 3.783,02 € in 2016. Sonderprojekt Kooperation mit Familienzentren 06/04/02 (Zweckbindung) SALDO Bemerkungen 3.783,02 3.783,02 -3.783,02 -3.783,02 Produktbereich 11 - Ver- und Entsorgung Produkt 11 02 01 Entwässerung Während der Gewährleistungsfrist für Bauarbeiten werden Sicherheitsleistungen einbehalten. Um diese am Ende der Gewährleistungsfrist an die Firmen auszahlen können, sind die Gelder gem. § 22 Abs. 3 GemHVo zu übertragen. 11/02/01 Auszahlungen aus Sicherheitsleistungen SALDO 0,00 0,00 -4.569,02 -4.569,02 Produktbereich 12 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Produkt 12 01 01 Öffentliche Verkehrsflächen Die in 2015 vorhandenen Kautionen müssen in das Jahr 2016 vorgetragen werden, damit eine Rückzahlung an die Mieter der Boxen bei Beendigung des Mietverhältnisses möglich ist. Die Bereitstellung erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO. 12/01/01 Auszahlung von Kautionen für Fahrradboxen (Zweckbindung) SALDO 0,00 0,00 -2.756,97 -2.756,97 Während der Gewährleistungsfrist für Bauarbeiten werden Sicherheitsleistungen einbehalten. Um diese am Ende der Gewährleistungsfrist an die Firmen auszahlen können, sind die Gelder gem. § 22 Abs. 3 GemHVo zu übertragen. 12/01/01 Auszahlungen aus Sicherheitsleistungen SALDO 0,00 0,00 Seite 6 von 8 -576,38 -576,38 Anlage III Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO Produkt Bezeichnung Ergebnisplan Finanzplan Aufwand Auszahlung noch verfügbar in 2015 zu übertragen nach 2016 noch verfügbar in 2015 zu übertragen nach 2016 Die vereinnahmten Stellplatzablösebeiträge dienen der Herstellung von städtischen Parkplätzen. Die Einnahmen sind zweckgebunden und sind nach § 22 Abs. 3 GemHVO in das Jahr 2016 zu übertragen. 10/02/01 Anlegung von Parkplätzen 12/01/01 SALDO Bemerkungen 0,00 0,00 -392.763,56 -384.081,72 Produkt 12 03 01 ÖPNV Die in 2015 vorhandenen Kautionen müssen in das Jahr 2016 vorgetragen werden, damit eine Rückzahlung an die Mieter der Fahrradabstellanlage am Bahnhof Pulheim nach Beendigung des Mietverhältnisses möglich ist. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO. 12/03/01 Auszahlung von Kautionen für Fahrradkäfig (Zweckbindung) SALDO 0,00 0,00 -12.924,80 -12.924,80 Produktbereich 13 - Natur- und Landschaftspflege Produkt 13 02 01 Friedhöfe Die Kautionen für Schlüsselpfand (Friedhofstore) müssen in das Jahr 2016 übertragen werden, damit eine Rückzahlung bei Rückgabe der Schlüssel möglich ist. Die Übertragung erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO. Auszahlung von Kautionen für Schlüsselpfand (Friedhofstore) 13/02/01 (Zweckbindung) SALDO 0,00 0,00 Seite 7 von 8 -2.715,00 -2.715,00 Anlage III Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO Produkt Bezeichnung Ergebnisplan Finanzplan Aufwand Auszahlung noch verfügbar in 2015 zu übertragen nach 2016 noch verfügbar in 2015 zu übertragen nach 2016 Bemerkungen Produktbereich 14 - Umweltschutz Produkt 14 01 01 Umweltschutz Die Mittel stehen im Zusammenhang mit noch offenen Ersatzbaumpflanzungen, Baumpflegemaßnahmen sowie Pflanzvorbereitungsmaßnahmen (u.a. auch immer noch resultierend aus dem Pfingststurm "Ela" 2014, bei dem zahlreiche Bäume, darunter auch geschützte Bäume, umgestürzt sind oder gefällt werden mussten). Die Ersatzpflanzungen können jeweils nur im Frühjahr und Herbst erfolgen und sind noch nicht vollständig durchgeführt und abgerechnet. Daher soll von den noch verfügbaren Mitteln ein Betrag in Höhe von 5.460 Euro übertragen werden. 14/01/01 Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude SALDO 8.909,97 5.460,00 -8.909,97 -5.460,00 Es handelt sich um Gelder zur Umsetzung von Neuanlagen von Ausgleichsflächen (GOP), die zweckgebunden vereinnahmt wurden. 14/01/01 Umsetzung des Grünordnungsplans (Neuanlagen) SALDO 688.492,61 685.574,75 -685.594,75 -685.574,75 Es handelt sich um Gelder zum Erwerb von Ausgleichsflächen (GOP), die zweckgebunden vereinnahmt wurden. Die Auszahlungsmittel sind entsprechend in 2016 bereitzustellen. 14/01/01 Erwerb von Ausgleichsmaßnahmen für GOP - Ausgabe SALDO 0,00 0,00 Seite 8 von 8 -239.832,30 -239.832,30