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Beschlussvorlage (Anlage II)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
830 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
02.05.16, 18:32
Aktualisiert
02.05.16, 18:32

Inhalt der Datei

Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 lfd. Nr. 1 2 Produkt Auftrag Beschreibung Bezeichnung Sachkonto übertragbare Ermächtigung nach 2016 zu übertragende Ermächtigung nach 2016 Einsparung 01 06 01 M 70880001 Fahrzeuge und BGA (hier KFZ) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -509.401,92 -437.360,00 72.041,92 01 07 01 M 10000001 Beschaffung Büroeinrichtung/Büromaschinen/Geräte Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -12.591,46 -10.569,93 2.021,53 Ansatz 2016 Begründung 1 Klein-LKW (ca. 40.000 €), 1 Großflächenmäher (ca. 22.000 €), 1 Bagger (ca. 100.000 €), 1 Transportanhänger (ca. 8.000 €), 1 Aufbruchhammer (ca. 9.000 €), 1 Fahrzeug Streugerät (ca. 173.270 €) sowie ein Ersatzfahrzeug (Radmontier) sowie eine Wuchtmaschine (ca. 65.000 €) sollen in 2016 beschafft werden. Außerdem wurde in 2015 ein Kastenwagen beschafft. Die Auszahlung erfolgte erst in 2016. Daher wurden Mittel in Höhe von 0,00 20.080,99 € übertragen. Zur Begleichung einer Rechnung sind die Mittel in das Jahr 2016 -8.900,00 zu übertragen. 3 01 07 01 M 10000001 Beschaffung Büroeinrichtung/Büromaschinen/Geräte Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) -13.918,01 -13.918,01 0,00 4 01 07 02 M 10188001 Einrichtung TUIV (Soft-/Hardware) Auszahlung Erwerb immaterielle Vermögensgegenstände -24.197,74 -24.197,74 4.000,00 5 01 07 02 M 10188001 Einrichtung TUIV (Soft-/Hardware) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -10.169,09 -10.169,09 0,00 Aufgrund der Neuausstattung von Räumlichkeiten im zu mietenden Teil des RHC werden in 2016 zusätzliche Mittel benötigt. Bis Ende 2015 konnte die Planung nicht abgeschlossen -36.180,00 werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die bisherige Lösung für den Bewerberzugang zu städtischen Stellenausschreibungen nicht mehr zulässig bzw. sicher. Die Erarbeitung und Eruierung eines gesicherten Bewerberportales konnte in 2015 nicht abgeschlossen -24.500,00 werden. Aufgrund der Neuausstattung von Räumlichkeiten im zu mietenden Teil des RHC werden in 2016 zusätzliche Mittel benötigt. Bis Ende 2015 konnte die Planung nicht abgeschlossen -25.000,00 werden. -7.693,15 -7.693,15 0,00 Aufgrund des aus Sicherheitsgründen erforderlichen Austausches aller PC´s konnte der turnusmäßige Austausch von Netzwerkkomponenten noch nicht durchgeführt werden und wird -15.000,00 2016 nachgeholt. Auszahlung Erwerb unbebaute Grundstücke -64.067,10 -64.067,10 0,00 -50.000,00 Die Mittel sind in voller Höhe durch Verpflichtungen gebunden. Auszahlung Erwerb unbebaute Grundstücke -264.049,76 -264.049,76 0,00 -500,00 -500,00 0,00 -787.436,59 -787.436,59 0,00 -150.000,00 Die Mittel sind in voller Höhe durch Verpflichtungen gebunden. In 2015 wurden Betten in Höhe von 351,41 € bestellt. Lieferung und Rechnungsstellung erfolgte in 2016. Der Restbetrag (148,59 €) wird für Beschaffungen (Schränke, etc.) benötigt, die in 2015 -500,00 nicht umgesetzt wurden. Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden, die Restmittel sind -1.950.000,00 zu übertragen. 6 01 07 02 M 10188002 Systembedingter Austausch von Hard- und Software Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) 7 01 12 01 M 26070007 Erwerb von Straßenland 8 01 12 01 M 26880014 Grunderwerb Sonstige 9 02 01 01 M 32880100 Auszahlung Erwerb bewegliches Beschaff. Einricht.gegenst. Obdachlosenunterkunft Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) 10 02 07 01 M 26130005 Feuerwache Am Schwelfelberg Raumbedarf Auszahlung für Baumaßnahmen 1 von 25 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 lfd. Nr. 11 12 Produkt Auftrag Beschreibung Bezeichnung Sachkonto 02 07 01 M 32090001 Beschaffung von Funkgeräten für den Digitalfunk Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 02 07 01 M 32130001 Beschaffung Kommandowagen für Hauptwache Pulheim Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto übertragbare Ermächtigung nach 2016 -31.123,99 -40.000,00 zu übertragende Ermächtigung nach 2016 -31.123,99 -40.000,00 Einsparung 0,00 0,00 Ansatz 2016 Begründung Für den Einbau der Digitalfunkgeräte werden die Restmittel aus 2015 in 2016 benötigt. Von den Restmittel in nebenstehender Höhe sind bereits rd. 27.000 € beauftragt bzw. in 2015 erfolgte die Lieferung und die Rechnungsstellung ist in 2016. Für den Einbau der Funkgeräte werden weitere Mittel in Höhe von 29.900 € benötigt (1.300 € Einbaukosten pro Fahrzeug, 23 Fahrzeuge stehen noch aus). Es verbleiben 4.113,98 € auf diesem Konto, die frei zur Verfügung stehen, so dass insgesamt 25.786,02 € zusätzlich in 2016 benötigt werden. Die Restmittel vom dem Konto M 32140001.7826000 (21.728,10 €) sowie vom M 32880001 (4.057,92 €) sollen auf nebenstehendes Konto umgesetzt werden, damit der Einbau der Funkgeräte erfolgen -5.000,00 kann. Der Auftrag und Bestellung erfolgte in 2015, die Lieferung und Rechnungsstellung erfolgen in 05/2016, so dass die Übertragung 0,00 der gesamten Summe erforderlich ist. 7.000 € werden für die Neubeschaffung eines Sprungkissens für das Geyener LF20/16 benötigt, da das vorhandene eine Verwendbarkeit bis lediglich 12/2016 aufweist. Dieses wurde erst nach der Haushaltsanmeldung festgestellt, so dass eine Berücksichtigung nicht mehr möglich war. 13 14 02 07 01 M 32140001 02 07 01 M 32880001 Beschaffung Fahrzeug LF 20/16 für LZ Geyen Beschaffung Geräte,Ausstattung/-rüstung Freuerwehr Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) -28.728,10 -5.577,85 -28.728,10 -4.057,92 0,00 1.519,93 Die verbleibenden Restmittel auf diesem Konto i.H.v. 21.728,10 € werden für den eigentlichen Zweck der Beschaffung des Fahrzeug LF 20/16 für Löschzug Geyen nicht mehr benötigt. Diese Mittel sollen zur Finanzierung der Einbaukosten für die Digitalfunkgeräte genutzt und auf das Konto M 32090001 (s.o.) 0,00 umgesetzt werden. Die Restmittel auf diesem Konto werden für den eigentlichen Zweck der Beschaffung von Geräten, Ausstattung/-rüstung der Feuerwehr nicht mehr benötigt. Die Mittel in Höhe von 4.057,92 € sollen zur Finanzierung der Einbaukosten für die Digitalfunkgeräte genutzt und auf das Konto -14.000,00 M 32090001 (s.o.) umgesetzt werden. 2 von 25 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 lfd. Nr. Produkt Auftrag Beschreibung Bezeichnung Sachkonto übertragbare Ermächtigung nach 2016 zu übertragende Ermächtigung nach 2016 Einsparung 15 02 07 01 M 32880002 Auszahlung Erwerb bewegliches Beschaffung Einrichtungsgegenstände Feuerwehr Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) -700,00 -700,00 4.290,00 16 02 07 01 M 32880006 Beschaffung von Nomexbekleidung Feuerwehr Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) -3.297,39 -3.140,95 156,44 Ausbau von Warnsystemen Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 17 18 02 07 01 M 32880010 02 08 01 M 32880003 Beschaffung Geräte/Einrichtung RTW Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 19 03 01 01 M 26140301 Umbau/Ausstattung Küche in der KGS Kopfbuche Auszahlung für Baumaßnahmen 20 03 01 01 M 26150300 Errichtung zusätzlicher OGS-Räume Barbaraschule 21 03 01 01 M 26150501 Ausbau offener Ganztag Christinaschule 22 03 01 01 M 26150900 -30.006,27 -10.864,27 -30.006,27 -7.000,00 0,00 3.864,27 Ansatz 2016 Begründung Die Restmittel in Höhe von 700 € werden für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt. Für den Verkehrsaußendienst müssen jedoch neue Datenerfassungsgeräte beschafft werden, da die derzeitigen Geräte starke Verschleißerscheinungen aufweisen, teilweise defekt sind und eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich ist. Die Kosten pro Gerät belaufen sich auf ca. 232 €, es werden 3 Geräte benötigt. Die Restmittel in Höhe von 700 € sollen per APL -1.500,00 zur Finanzierung auf dem Auftragskonto M 32120001 dienen. Zur Begleichung einer Rechnung sind die Mittel in das Jahr 2016 -10.800,00 zu übertragen. Der Auftrag wurde in 2015 vergeben, mittlerweile liegen auch bereits erste Rechnungen in Höhe von 22.900 € vor, die 0,00 Schlussrechnung folgt nach der Fertigstellung in 2016. Da der Rhein-Erft- Kreis bislang noch keine Nachrüstung für die Telemetrie verbindlich vorgesehen hat, mit dieser Entscheidung aber 2016 gerechnet werden kann, sollen die für 2015 angemeldeten Mittel in Höhe von 4.500 € für eine Telemetrieeinheit zur Erweiterung des Defibrillators Corpuls C3 weiterhin zur Verfügung stehen. Des weiteren ist für den ReserveRTW die Anschaffung eines Tragestuhls notwendig, da der -30.600,00 bisherige kaputt ist. Die Kosten belaufen sich auf 2.500 €. Die Mittel sollen zur Deckung zu erwartender Mehrausgaben bei dem Konto M 26130005, Feuerwache Am Schwefelberg, 0,00 Raumbedarf übertragen werden. -11.186,53 -11.000,00 186,53 Auszahlung für Baumaßnahmen -104.994,20 -104.994,20 0,00 Die Planungen befinden sich noch in der Umsetzung, die Mittel 0,00 müssen in das Jahr 2016 übertragen werden. Auszahlung für Baumaßnahmen -10.000,00 -10.000,00 0,00 Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden, die Restmittel sind 0,00 zu übertragen. Errichtung 2. Fluchtweg Christinaschule Stommeln Auszahlung für Baumaßnahmen -20.000,00 -20.000,00 0,00 Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden, die Restmittel sind 0,00 zu übertragen. 3 von 25 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 lfd. Nr. 23 24 25 26 Produkt Auftrag Beschreibung Bezeichnung Sachkonto Ansatz 2016 Begründung 0,00 Die Mittel sind erforderlich, da für drei weitere OGS Küchen die Planung beauftragt werden wird und keinerlei Ausstattungsmittel 0,00 für etwaige Ausführung im Haushalt zur Verfügung stehen. 0,00 Mit Vorlage 311/2015 hat der Rat in seiner Sitzung am 25.08.2015 die Neubeschaffung des Lehrerzimmer beschlossen. 0,00 Die Umsetzung erfolgt in 2016. 0,00 Die Bewilligung der Mittel erfolgte mit Vorlage 312/2015 in der Sitzung des Rates am 25.08.2015. Derzeit werden die 0,00 vergaberechtlich notwendigen Prüfungen durchgeführt. 0,00 Die Bewilligung der Mittel erfolgte mit Vorlage 313/2015 in der Sitzung des Rates am 25.08.2015. Derzeit werden die 0,00 vergaberechtlich notwendigen Prüfungen durchgeführt. 03 01 01 M 40150001 EGS Auweilerstraße Neubeschaffung Lehrerzimmer Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto GGS Sinnersdorf, Mobiliar für 2 Klassen Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto GGS Sinthern/Geyen, Einrichtung Lehrerzimmer Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -9.000,00 -9.000,00 4.301,28 Die Restmittel werden für noch erforderliche Anschaffungen der -9.000,00 OGS benötigt. -7.438,13 -7.438,13 1.737,70 Die Restmittel werden für noch erforderliche Anschaffungen der -6.640,00 OGS benötigt. 03 01 01 M 40150003 03 01 01 M 40150004 03 01 01 M 40880013 Neuanschaffung OGS (Ausstattung/Ausrüstung) 28 03 01 01 M 40880013 Neuanschaffung OGS (Ausstattung/Ausrüstung) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) 03 01 01 M 40880014 03 01 01 M 40880014 Beschaffung EDV Grundschulen (Ausstattung) Beschaffung EDV Grundschulen (Ausstattung) Auszahlung Erwerb immaterielle Vermögensgegenstände Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 31 03 01 01 M 40880014 Beschaffung EDV Grundschulen (Ausstattung) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) 32 03 01 01 M 40880015 Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel KGS Bachstraße Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 03 01 01 M 40880015 Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel KGS Bachstraße Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) 33 Einsparung 03 01 01 M 26140301 27 30 zu übertragende Ermächtigung nach 2016 Auszahlung Erwerb bewegliches Umbau/Ausstattung Küche in der KGS Kopfbuche Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 29 übertragbare Ermächtigung nach 2016 -6.411,90 -21.500,00 -10.600,00 -13.300,00 -4.500,00 -19.974,58 -6.411,90 -21.500,00 -10.600,00 -13.300,00 -4.500,00 -19.974,58 0,00 0,00 -4.500,00 -20.000,00 Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung des neuen IT-Konzeptes in Absprache mit der Organisationsabteilung zumindest die dringendsten Austausche vornehmen zu können. Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung des neuen IT-Konzeptes in Absprache mit der Organisationsabteilung zumindest die dringendsten Austausche vornehmen zu können. -169,77 -169,77 0,00 -1.800,00 -1.800,00 3.250,00 Die erforderlichen Anschaffungen können erst nach Abschluss der -1.800,00 verzögerten Um-/Ausbaumaßnahmen vorgenommen werden. 2.270,43 Die erforderlichen Anschaffungen können erst nach Abschluss der -2.330,00 verzögerten Um-/Ausbaumaßnahmen vorgenommen werden. -2.240,00 -2.240,00 0,00 Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung des neuen IT-Konzeptes in Absprache mit der Organisationsabteilung zumindest die dringendsten Austausche vornehmen zu können. 4 von 25 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 lfd. Nr. 34 35 36 Produkt Auftrag 03 01 01 M 40880016 03 01 01 M 40880016 03 01 01 M 40880017 Beschreibung Bezeichnung Sachkonto Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel D.-Bonhoefer- Auszahlung Erwerb bewegliches GS Anlagevermögen > 410 € netto Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel D.-Bonhoefer- Auszahlung Erwerb bewegliches GS Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel KGS Buschweg Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 37 03 01 01 M 40880017 Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel KGS Buschweg Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) 38 03 01 01 M 40880018 Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS Brauweiler Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 39 03 01 01 M 40880018 Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS Brauweiler Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) übertragbare Ermächtigung nach 2016 -1.599,05 -443,81 -3.600,00 zu übertragende Ermächtigung nach 2016 -1.599,05 -443,81 -3.600,00 Einsparung 38,59 Ansatz 2016 -1.800,00 Begründung Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden. Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden. 0,00 -2.500,00 0,00 Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Hierfür ist die Übertragung des Haushaltsansatzes 2015 i.H.v. 1.800 € vorgesehen. Die weieren Restmittel i.H.v. 1.800 € resultieren aus Übertragungen aus 2014 und sollen zur Deckung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung für die Schaffung von 100 zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage 106/2016; Rat -1.800,00 10.05.2016) verwendet werden. -1.984,56 -1.984,00 0,56 -727,74 -727,00 0,74 Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Hierfür ist die Übertragung des Haushaltsansatzes 2015 i.H.v. 1.570 € vorgesehen. Die weiteren Restmittel i.H.v. 414 € resultieren aus Übertragungen aus 2014 und sollen zur Deckung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung für die Schaffung von 100 zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage 106/2016; Rat -1.650,00 10.05.2016) verwendet werden. Die Restmittel aus 2015 in nebenstehender Höhe sollen zur Deckung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung für die Schaffung von 100 zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage -1.800,00 106/2016; Rat 10.05.2016) verwendet werden. 0,36 Die Restmittel aus 2015 in nebenstehender Höhe sollen zur Deckung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung für die Schaffung von 100 zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage -1.720,00 106/2016; Rat 10.05.2016) verwendet werden. -1.622,36 -1.622,00 5 von 25 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 lfd. Nr. 40 41 42 Produkt Auftrag 03 01 01 M 40880019 03 01 01 M 40880020 03 01 01 M 40880021 Beschreibung Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS Dansweiler Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS Sinth/Geyen Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS Stommeln Bezeichnung Sachkonto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 43 03 01 01 M 40880021 Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS Stommeln Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) 44 03 01 01 M 40880022 Auszahlung Erwerb bewegliches Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel KGS Stommeln Anlagevermögen > 410 € netto übertragbare Ermächtigung nach 2016 -685,80 -480,28 -1.800,00 zu übertragende Ermächtigung nach 2016 -685,80 -480,00 -1.800,00 Einsparung Ansatz 2016 Begründung 0,00 Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten -1.800,00 Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden. 0,28 Die Restmittel aus 2015 in nebenstehender Höhe sollen zur Deckung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung für die Schaffung von 100 zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage -1.800,00 106/2016; Rat 10.05.2016) verwendet werden. 0,00 Die Restmittel aus 2015 in nebenstehender Höhe sollen zur Deckung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung für die Schaffung von 100 zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage -1.800,00 106/2016; Rat 10.05.2016) verwendet werden. -767,74 -767,74 0,00 -6.451,44 -6.451,00 0,44 Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Hierfür ist die Übertragung i.H.v. 287,74 € vorgesehen. Die weiteren Restmittel in i.H.v. 480 € sollen zur Deckung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung für die Schaffung von 100 zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage 106/2016; Rat -1.530,00 10.05.2016) verwendet werden. Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Hierfür ist die Übertragung des Haushaltsansatzes 2015 i.H.v. 1.800 € vorgesehen. Die weiteren Restmittel i.H.v. 4.651 € resultieren aus Mittelübertragungen aus 2014 und sollen zur Deckung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung für die Schaffung von 100 zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage 106/2016; Rat -1.800,00 10.05.2016) verwendet werden. 6 von 25 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 lfd. Nr. 45 Produkt Auftrag 03 01 01 M 40880022 Beschreibung Bezeichnung Sachkonto Auszahlung Erwerb bewegliches Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel KGS Stommeln Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) 46 03 01 01 M 40880023 Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS Sinnersdorf Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 47 03 01 01 M 40880023 Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS Sinnersdorf Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) übertragbare Ermächtigung nach 2016 -2.522,00 zu übertragende Ermächtigung nach 2016 -2.522,00 Einsparung 0,00 -931,30 -930,00 1,30 -2.683,47 -2.682,85 0,62 48 03 01 01 M 40880040 Beschaffung Von Außenspielgeräten Grundschulen Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -30.549,49 -30.549,49 0,00 49 03 02 01 M 40880024 Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Hauptschule Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -5.800,00 -5.800,00 0,00 50 03 02 01 M 40880024 Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Hauptschule Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) -2.648,29 -2.648,00 0,29 51 03 02 01 M 40880025 Beschaffung EDV Hauptschule (Ausstattung) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -6.000,00 -6.000,00 0,00 Ansatz 2016 Begründung Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Hierfür ist die Übertragung des Haushaltsansatzes 2015 i.H.v. 1.600 € vorgesehen. Die weiteren Restmittel i.H.v. 922 € resultieren aus Mittelübertragungen aus 2014 und sollen zur Deckung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung für die Schaffung von 100 zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage 106/2016; Rat -2.200,00 10.05.2016) verwendet werden. Die Restmittel aus 2015 in nebenstehender Höhe sollen zur Deckung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung für die Schaffung von 100 zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage -1.800,00 106/2016; Rat 10.05.2016) verwendet werden. Zur Begleichung einer Rechnung sind Mittel in Höhe von 843,85 € zu übertragen. Die Restmittel i.H.v. 1.839 € sollen zur Deckung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung für die Schaffung von 100 zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage 106/2016; Rat -1.420,00 10.05.2016) verwendet werden. Für die Barbaraschule wurde in 2015 ein Spielgerät für 5.858,75 € bestellt. Dieses wurde im Jahr 2016 bezahlt. Die Restmittel aus 2015 werden für ein in Planung befindliches Spielgerät an der Richezaschule und das in Planung befindliche Tartansportfeld an -10.000,00 der Wolfhelmschule benötigt. Die Restmittel aus 2015 sollen zur Deckung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung für die Schaffung von 100 zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage 106/2016; Rat -2.600,00 10.05.2016) verwendet werden. Die Restmittel aus 2015 sollen zur Deckung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung für die Schaffung von 100 zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage 106/2016; Rat -1.600,00 10.05.2016) verwendet werden. -5.000,00 Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung des neuen IT-Konzeptes in Absprache mit der Organisationsabteilung zumindest die dringendsten Austausche vornehmen zu können. 7 von 25 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 lfd. Nr. Produkt Auftrag Beschreibung Bezeichnung Sachkonto 52 03 02 01 M 40880025 Beschaffung EDV Hauptschule (Ausstattung) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) 53 03 02 02 M 26140100 Gesamtschule Auszahlung für Baumaßnahmen 54 55 56 57 58 59 60 03 02 02 M 40880041 Auszahlung Erwerb bewegliches Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Gesamtschule Anlagevermögen > 410 € netto 03 02 02 M 40880041 Auszahlung Erwerb bewegliches Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Gesamtschule Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) 03 02 02 M 40880042 Auszahlung Erwerb bewegliches Gesamtschule, Beschaffung von EDV-Ausstattung Anlagevermögen > 410 € netto 03 02 02 M 40880043 Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 03 03 01 M 40880026 03 03 01 M 40880026 03 03 01 M 40880027 Gesamtschule, Ersteinrichtung Beschaffung EDV Realschulen (Ausstattung) Beschaffung EDV Realschulen (Ausstattung) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Auszahlung Erwerb bewegliches Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel M.-Dönhoff-RS Anlagevermögen > 410 € netto übertragbare Ermächtigung nach 2016 zu übertragende Ermächtigung nach 2016 Einsparung -249,11 -249,11 0,00 -73.509,48 -73.509,48 0,00 -9.196,76 -10.285,98 -1.204,05 -26.915,44 -72.676,88 -1.000,00 -3.919,60 -9.196,76 -10.285,98 -1.204,05 -26.915,44 -72.676,88 -1.000,00 -3.919,60 0,00 Ansatz 2016 0,00 Begründung Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung des neuen IT-Konzeptes in Absprache mit der Organisationsabteilung zumindest die dringendsten Austausche vornehmen zu können. Die Planungen befinden sich noch in der Umsetzung, die Mittel -250.000,00 müssen in das Jahr 2016 übertragen werden. -13.000,00 Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden. Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden. 0,00 -13.000,00 0,00 Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung des neuen IT-Konzeptes in Absprache mit der Organisationsabteilung -15.000,00 zumindest die dringendsten Austausche vornehmen zu können. 0,00 0,00 0,00 0,00 -65.000,00 -10.000,00 0,00 -6.500,00 Die Beschaffung der Ersteinrichtung ist in 2015 nicht abgeschlossen worden und wird in 2016 fortgesetzt. Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung des neuen IT-Konzeptes in Absprache mit der Organisationsabteilung zumindest die dringendsten Austausche vornehmen zu können. Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung des neuen IT-Konzeptes in Absprache mit der Organisationsabteilung zumindest die dringendsten Austausche vornehmen zu können. Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden. 8 von 25 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 lfd. Nr. 61 62 Produkt Auftrag 03 03 01 M 40880027 03 03 01 M 40880028 Beschreibung Bezeichnung Sachkonto Auszahlung Erwerb bewegliches Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel M.-Dönhoff-RS Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel A.-KoepchenRS Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 63 03 03 01 M 40880028 Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel A.-KoepchenRS Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) 64 03 04 01 M 26080007 Neubau Mensa SZ Brauweiler, Kastanienallee 65 03 04 01 M 26080008 66 03 04 01 M 26080007 67 68 69 70 03 04 01 M 40880029 03 04 01 M 40880029 03 04 01 M 40880030 03 04 01 M 40880030 übertragbare Ermächtigung nach 2016 -3.524,32 -3.674,46 zu übertragende Ermächtigung nach 2016 -3.524,32 -3.674,46 Einsparung 0,00 Ansatz 2016 -5.760,00 Begründung Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden. Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden. 0,00 -3.800,00 Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten -3.500,00 Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden. -3.800,00 -3.800,00 0,00 Auszahlung für Baumaßnahmen -10.682,99 -2.467,00 8.215,99 Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2016 zu 0,00 übertragen. Neubau Mensa SZ Pulheim, Hackenbroicher Str. Auszahlung für Baumaßnahmen -42.484,41 -2.371,71 40.112,70 Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2016 zu 0,00 übertragen. Neubau Mensa SZ Brauweiler, Kastanienallee Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -3.701,79 -3.701,79 21.722,77 Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2016 zu 0,00 übertragen. Beschaffung EDV Gymnasien (Ausstattung) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Beschaffung EDV Gymnasien (Ausstattung) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Geschw.-Sch.- Auszahlung Erwerb bewegliches G. Anlagevermögen > 410 € netto Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Geschw.-Sch.- Auszahlung Erwerb bewegliches G. Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) -4.930,81 -140,66 -3.291,02 -955,76 -4.930,81 -140,66 -3.291,02 -955,76 0,00 0,00 -20.000,00 0,00 Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung des neuen IT-Konzeptes in Absprache mit der Organisationsabteilung zumindest die dringendsten Austausche vornehmen zu können. Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung des neuen IT-Konzeptes in Absprache mit der Organisationsabteilung zumindest die dringendsten Austausche vornehmen zu können. 0,00 Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten -13.000,00 Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden. 0,00 Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten -14.000,00 Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden. 9 von 25 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 lfd. Nr. 71 72 73 74 75 76 77 Produkt Auftrag 03 04 01 M 40880031 03 04 01 M 40880031 03 05 01 M 40880032 03 05 01 M 40880032 03 05 01 M 40880033 03 05 01 M 40880033 03 06 01 M 40880008 Beschreibung Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Abtei-Gymn. Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Abtei-Gymn. Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Förderschule BW Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Förderschule BW Beschaffung EDV Förderschule (Ausstattung) Beschaffung EDV Förderschule (Ausstattung) Beschaffungen für Schulturnhallen Bezeichnung Sachkonto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto übertragbare Ermächtigung nach 2016 -6.275,53 -9.395,69 zu übertragende Ermächtigung nach 2016 -6.275,53 -9.395,69 Einsparung Ansatz 2016 Begründung 0,00 Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten -8.000,00 Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden. 0,00 Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten -11.800,00 Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden. Die Restmittel aus 2015 sollen zur Deckung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung für die Schaffung von 100 zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage 106/2016; Rat 10.05.2016) verwendet werden. -8.875,14 -358,59 -3.657,59 -8.875,00 -358,00 -3.657,59 0,14 0,59 0,00 -2.000,00 Die Restmittel aus 2015 sollen zur Deckung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung für die Schaffung von 100 zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage 106/2016; Rat -790,00 10.05.2016) verwendet werden. -2.000,00 Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung des neuen IT-Konzeptes in Absprache mit der Organisationsabteilung zumindest die dringendsten Austausche vornehmen zu können. Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung des neuen IT-Konzeptes in Absprache mit der Organisationsabteilung zumindest die dringendsten Austausche vornehmen zu können. -1.000,00 -8.437,69 -1.000,00 -8.437,00 0,00 0,69 0,00 In 2015 konnten diverse Ausstattungen nicht vorgenommen werden wegen der Belegungen durch Flüchtlinge. Nach Freiwerden der Turnhallen sind diese Mittel (2.700 €) dringend erforderlich. Die weiteren Restmittel in i.H.v. 5.737 € resultieren aus Übertragungen aus 2014 und sollen zur Deckung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung für die Schaffung von 100 zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage 106/2016; Rat -5.400,00 10.05.2016) verwendet werden. 10 von 25 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 lfd. Nr. 78 79 80 Produkt Auftrag 03 06 01 M 40880008 03 06 01 M 40880009 03 06 01 M 40880044 Beschreibung Beschaffungen für Schulturnhallen Bezeichnung Sachkonto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) -12.217,00 Einsparung 0,60 Beschaffungen für schulische Inklusion Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -2.700,00 -2.700,00 7.700,00 -4.500,00 -4.500,00 0,00 04 01 01 M 40880034 Erwerb von Kunstgegenständen 82 04 01 01 M 41140001 Möblierung Stadtfest Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Beschaffung Geräte/Ausstattung KMZ Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 84 04 01 03 M 40880001 Beschaffung Geräte/Ausstattung KMZ Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) 85 04 01 03 M 40880002 Beschaffung Geräte/Ausstattung Köstersaal 86 04 01 03 M 40880002 87 04 02 01 M 40880036 Ansatz 2016 Begründung In 2015 konnten diverse Ausstattungen nicht vorgenommen werden wegen der Belegungen durch Flüchtlinge. Nach Freiwerden der Turnhallen sind diese Mittel (6.300 €) dringend erforderlich. Die weiteren Restmittel in i.H.v. 5.917 € resultieren aus Übertragungen aus 2014 und sollen zur Deckung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung für die Schaffung von 100 zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage 106/2016; Rat -12.660,00 10.05.2016) verwendet werden. Die erforderlichen Ausstattungsgegenstände konnten in 2015 wegen der Belegung der Turnhallen durch Flüchtlinge und Auslagerung der Turngeräte nicht erfolgen. Nach Freiwerden der Hallen werden diese Ausstattungsmittel dringend benötigt. Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) 81 04 01 03 M 40880001 -12.217,60 zu übertragende Ermächtigung nach 2016 Beschaffung Ausstattung Schulen allgemein Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 83 übertragbare Ermächtigung nach 2016 -5.009,43 -2.467,00 -1.550,00 -3.000,00 -2.467,00 -1.550,00 2.009,43 0,00 -3.000,00 Im Jahr 2015 erfolgte eine Bestellung für Hilfsmittel für schulische Inklusion. Die Rechnungsstellung erfolgte in 2016, somit sind die 0,00 Mittel zu übertragen. In 2016 ist die Anschaffung eines kostenintensiveren Werks geplant (Synagoge), hierzu werden die Restmittel aus 2015 -2.700,00 benötigt. Die Anschaffung weiterer Marktstände für das Stadtfest ist im Jahr 0,00 2016 vorgesehen. 0,00 Der Betrag wird für die Anschaffung von zwei Kühlschränken (1.600 €) in 2016 benötigt. Die Anschaffung war in 2015 geplant -1.640,00 und konnte nicht umgesetzt werden. Der Betrag wurde für die Anschaffung von zwei Transportwagen für Stehtische in 2015 bereitgestellt. Die Beschaffung erfolgt in -1.050,00 2016. -540,00 -540,00 30,24 Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -4.500,00 -4.500,00 7.744,68 Der Betrag wurde für die Anschaffung eins Lichtpult in 2015 -6.500,00 bereitgestellt. Die Beschaffung erfolgt in 2016. Beschaffung Geräte/Ausstattung Köstersaal Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) -1.250,00 -1.250,00 2.157,10 In 2015 konnten nicht alle geplanten Beschaffungen getätig -1.250,00 werden.Die notwendigen Anschaffungen werden in 2016 erfolgen. Beschaffung Ausstattung/Geräte Stadtbücherei Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) -676,04 -676,04 0,00 In 2015 konnten nicht alle Beschaffungen getätigt werden, sodass -1.000,00 diese bereits zu Beginn des Jahres 2016 erfolgt sind. 11 von 25 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 lfd. Nr. 88 89 90 Produkt Auftrag Beschreibung Bezeichnung Sachkonto 05 02 01 M 50080001 Erneuerung Asylbewerberunterkünfte Donatusstr. BW Auszahlung für Baumaßnahmen 05 02 01 M 50150001 Neubau der Asylbewerberunterkunft Zur offenen Tür Auszahlung für Baumaßnahmen Beschaffung Einrichtung Asylbewerber Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 05 02 01 M 50880001 91 05 02 01 M 50880001 Beschaffung Einrichtung Asylbewerber Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) 92 050201 M 26150301 Schaffung Asylbewerberunterkunft 93 06 01 01 M 26100100 94 übertragbare Ermächtigung nach 2016 -336.752,74 -270.200,00 -5.000,00 zu übertragende Ermächtigung nach 2016 -336.752,74 -270.200,00 -5.000,00 Einsparung Ansatz 2016 Begründung 0,00 Die Maßnahme konnte Anfang 2016 abgeschlossen werden. Mittel in Höhe von 40.000 € sollen zur Deckung zu erwartender Mehrausgaben bei dem Konto M 26130005, Feuerwache Am Schwefelberg, Raumbedarf, übertragen werden. Die Übertragung der restlichen Mittel in Höhe von 296.752,74 € ist 0,00 zur Begleichung der Schlussrechnungen notwendig. 0,00 Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 mit Vorlage 93/2016 die Mittel zur Deckung einer außerplanmäßigen Ausgabe 0,00 beschlossen. Aufgrund dessen werden die Mittel in 2016 benötigt. 0,00 Die in 2015 nicht verausgabten Mittel werden für weitere Beschaffungen im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung in 2016 0,00 benötigt. -33.342,48 -33.342,48 0,00 Auszahlung für Baumaßnahmen -4.818.745,15 -4.818.745,15 0,00 U3-Ausbau KiTa Karl-Zörgiebel-Str. Um-/Aus/Anbau Auszahlung für Baumaßnahmen -5.872,74 -5.872,74 0,00 06 01 01 M 26140304 Umbau/Einrichtung Küche KiTa Sinnersdorfer Straße Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 95 06 01 01 M 26140304 Umbau/Einrichtung Küche KiTa Sinnersdorfer Straße 96 06 01 01 M 26140305 Umbau/Einrichtung Küche KiTa Anemonenweg Auszahlung für Baumaßnahmen Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 97 06 01 01 M 26140400 Umbau/Einrichtung Küche KiTa Görreshofstraße Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -8.000,00 Die in 2015 nicht verausgabten Mittel werden für weitere Beschaffungen im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung in 2016 benötigt, da die für 2016 veranschlagten Mittel nicht ausreichend sind. Siehe auch Vorlage 93/2016; Rat 15.03.2016). Die Maßnahmen befinden sich noch in der Umsetzung, die Mittel 0,00 müssen in das Jahr 2016 übertragen werden. Die Maßnahme ist grundsätzlich abgeschlossen und wurde in 2013 abgeschlossen. Da noch nicht alle Schlussrechnungen 0,00 vorliegen, ist eine Übertragung notwendig. -4.888,81 -4.888,81 0,00 -1.715,01 -1.715,01 0,00 -4.479,13 -4.479,13 0,00 Die Mittel wurden übertragen. Diese dienen zur Deckung einer überplanmäßigen Auszahlung auf dem Auftragssachkonto M 0,00 26150900 (2. Fluchtweg OGS Christinaschule). Ein Teil der Mittel in Höhe von 111,19 € wurden bereits übertragen. Diese dienen zur Deckung einer überplanmäßigen Auszahlung auf dem Auftragssachkonto M 26150900 (2. Fluchtweg OGS Christinaschule). Die restlichen Mittel werden zur 0,00 Begleichung einer Schlussrechnung benötigt. Die Maßnahme befindet sich noch in der Umsetzung, die Mittel 0,00 müssen in das Jahr 2016 übertragen werden. -1.028,90 -1.028,90 0,00 Die Maßnahme befindet sich noch in der Umsetzung, die Mittel 0,00 müssen in das Jahr 2016 übertragen werden. 12 von 25 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 übertragbare Ermächtigung nach 2016 zu übertragende Ermächtigung nach 2016 lfd. Nr. Produkt 98 06 01 01 M 26150101 Umbau/Einrichtung Küche KiTa Karl-ZörgiebelStraße Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -31.900,00 -31.900,00 0,00 Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden, die Restmittel sind 0,00 zu übertragen. 99 06 01 01 M 26150101 Umbau/Einrichtung Küche KiTa Karl-ZörgiebelStraße Auszahlung für Baumaßnahmen -39.200,00 -39.200,00 0,00 Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden, die Restmittel sind 0,00 zu übertragen. Auftrag Beschreibung Bezeichnung Sachkonto Einsparung Ansatz 2016 Begründung Die Mittel sollen zur Deckung zu erwartender Mehrausgaben bei dem Konto M 26130005, Feuerwache Am Schwefelberg, 0,00 Raumbedarf übertragen werden. 100 06 01 01 M 26150102 Büro-/Personalraum Kita Vochemsgasse Auszahlung für Baumaßnahmen -2.143,48 -2.000,00 143,48 101 06 01 01 M 26150200 Umbau/Einrichtung Küche KiTa Von-Harff-Straße Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -43.100,00 -43.100,00 0,00 Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden, die Restmittel sind 0,00 zu übertragen. 102 06 01 01 M 26150200 Umbau/Einrichtung Küche KiTa Von-Harff-Straße Auszahlung für Baumaßnahmen -56.200,00 -56.200,00 0,00 Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden, die Restmittel sind 0,00 zu übertragen. 103 06 01 01 M 26150400 Umbau/Einrichtung Küche KiTa Kesselsgasse Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -28.100,00 -28.100,00 0,00 Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden, die Restmittel sind 0,00 zu übertragen. 104 06 01 01 M 26150400 Umbau/Einrichtung Küche KiTa Kesselsgasse Auszahlung für Baumaßnahmen -6.500,00 -6.500,00 0,00 Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden, die Restmittel sind 0,00 zu übertragen. 105 06 01 01 M 26150500 Umbau/Einrichtung Küche KiTa Zu den Fußfällen Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -32.200,00 -32.200,00 0,00 Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden, die Restmittel sind 0,00 zu übertragen. 106 06 01 01 M 26150600 Erweiterung KiTa Anemonenweg Auszahlung für Baumaßnahmen -128.000,00 -128.000,00 0,00 Die Mittel sind nicht an Aufträge gebunden.Sie sollen übertragen werden, zur Deckung zu erwartender Mehrausgaben beim Konto 0,00 M 26130005, Feuerwache Am Schwefelberg, Raumbedarf. 107 06 01 01 M 26150700 Umbau Hauptschule Pulheim zu Kita Auszahlung für Baumaßnahmen -2.170.362,22 -2.170.362,22 0,00 Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden, die Restmittel sind 0,00 zu übertragen. 108 06 01 01 M 26150800 Erweiterung KiTa Karl-Zörgiebel-Straße Auszahlung für Baumaßnahmen -233.854,47 -233.854,47 0,00 06 01 01 M 26100300 U3-Ausbau KiTa Sinnersdorfer Str. Um-/Aus/Anbau Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 06 01 01 M 26100500 U3-Ausbau KiTa Zu den Fußfällen Um-/Aus/Anbau Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 109 110 -13.034,61 -41.403,98 -13.034,61 -41.403,98 Die Maßnahme befindet sich noch in der Umsetzung, die Mittel -360.000,00 müssen in das Jahr 2016 übertragen werden. 0,00 Es müssen noch einige Beschaffungen durchgeführt werden. Da diese U3-Maßnahme öffentlich gefördert wurde, ist die 0,00 Übertragung in das Jahr 2016 zwingend erforderlich. 0,00 Es müssen noch einige nicht in 2015 getätigte notwendige Beschaffungen durchgeführt werden. Diese werden in 2016 0,00 erfolgen. 13 von 25 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 lfd. Nr. Produkt Auftrag Beschreibung Bezeichnung Sachkonto übertragbare Ermächtigung nach 2016 zu übertragende Ermächtigung nach 2016 Einsparung 111 06 01 01 M 26120200 U3-Ausbau KiTa Am Fronhof Um-/Aus-/Anbau Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -7.155,87 -7.155,87 0,00 112 06 01 01 M 26130301 U3-Ausbau KiTa Nelkenweg Um-/Aus-/Anbau Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -218,14 -218,14 313,21 113 06 01 01 M 51095000 Erneuerung Außenspielanlage KiTa Zu den Fußfällen Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -2.169,03 -2.169,03 0,00 Ansatz 2016 Begründung Es handelt sich hierbei um eine geförderte U3-Maßnahme. Die noch verfügbaren Mittel müssen noch zwingend verausgabt werden. Dies ist in 2016 vorgesehen. Daher ist eine letztmalige 0,00 Übertragung in das Jahr 2016 erforderlich. Zur Begleichung einer Rechnung sind die Mittel in das Jahr 2016 0,00 zu übertragen. Es handelt sich hierbei um eine geförderte U3-Maßnahme. Die 0,00 Restmittel werden in 2016 verausgabt. 114 06 01 01 M 51120001 Beschaff. von Gesundheitsstühlen Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) -3.500,00 -3.500,00 1.981,75 Bedingt durch zusätzliche Förderprogramme des Landes (z. B. Plus-Kita, FinK-Pauschalen) werden häufig weitere Personen in den Kitas beschäftigt, die ebenfalls mit Gesundheitsstühlen auszustatten sind. Daher wird beantragt, den Restbetrag in das -3.500,00 Jahr 2016 zu übertragen. 115 06 01 01 M 51130001 Ankauf Software für das Jugendamt Auszahlung Erwerb immaterielle Vermögensgegenstände -1.727,24 -1.727,24 0,00 Für die Finanzierung von Zusatzmodulen soll der Betrag in das 0,00 Jahr 2016 übertragen werden. Beschaffung von Thermodecken Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) 0,00 Da die Thermodecken Bestandteil der Baugenehmigung sind, wurden sie in der 10. KW 2016 bestellt. Die letztmalige 0,00 Übertragung in das Jahr 2016 ist daher erforderlich. 116 117 118 119 120 06 01 01 M 51130003 06 01 01 M 51140002 06 01 01 M 51140200 06 01 01 M 51150001 06 01 01 M 51150003 -4.000,00 -4.000,00 Programmiererweiterung KiTa-Programm Auszahlung Erwerb immaterielle Vermögensgegenstände -12.000,00 -12.000,00 0,00 Es handelt sich hierbei u. a. um die Mittel für die Änderung des Kita-Programms für die Erhebung einer nach Einkommen gestaffelten Beitrages für das Mittagessen. Diese Programmänderung wurde noch nicht umgesetzt, somit sind die -2.000,00 Mittel nach 2016 zu übertragen. Erneuerung Außenspielanlage KiTa Am Fronhof Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -6.472,78 -6.472,78 0,00 Die Mittel werden in 2016 für die Ersatzbeschaffung eines 0,00 Außenspielgerätes benötigt. Auszahlung Erwerb bewegliches Küchenausstattung Kitas(frisch zubereitete Mahlz.) Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Umbau Hauptschule Pulheim zu KiTa, Ersteinrichtung Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -4.799,61 -420.000,00 -4.799,61 -420.000,00 0,00 0,00 Da es bei der Neuausstattung der Küchen bei den städt. Kitas zu Verzögerungen gekommen ist, muss der Restbetrag in das Jahr 2016 übertragen werden, um die notwendigen Beschaffung -3.000,00 durchführen zu können. In der Ratssitzung am 15.03.2016 wurde beschlossen, die Trägerschaft für die Kita "Am Wäldchen" an einen freien Träger zu vergeben (Vorlage 28/2016). Die Verhandlung mit dem freien Träger über die Ersteinrichtung steht noch aus. Vorsorglich wird die Übertragung der Mittel beantragt, falls die Ersteinrichtung der 0,00 Kita durch die Stadt vorzunehmen ist. 14 von 25 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 lfd. Nr. Produkt 121 06 01 01 M 51150005 Auftrag Beschreibung Beschaffungen Sprachförderung Bezeichnung Sachkonto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) übertragbare Ermächtigung nach 2016 -3.318,24 zu übertragende Ermächtigung nach 2016 -3.318,24 Einsparung Ansatz 2016 Begründung 0,00 Es handelt sich hierbei um Landesmittel, die in 2016 noch zu 0,00 verausgaben sind. 122 06 01 01 M 51151000 Einrichtung Büro- u. Personalraum Kita Vochemgasse Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -7.000,00 -7.000,00 0,00 Die Ausstattung des Büro- u. Personalraums konnte in 2015 nicht umgesetzt werden, da sich die Maßnahme insgesamt verzögerte und danach eine Auswahl der Gegenstände aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich war. Die Maßnahme wird in 2016 0,00 umgesetzt. 123 06 01 01 M 51153000 Spielgeräte Außengelände Kita ehem. Hauptschule Auszahlung Erwerb bewegliches PU Anlagevermögen > 410 € netto -37.000,00 -37.000,00 0,00 0,00 Die Maßnahme wird in 2016 umgesetzt. 124 06 01 01 M 51153001 Einr. Küche Kita ehem. Hauptschule Pulheim Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -78.000,00 -78.000,00 0,00 0,00 Die Maßnahme wird in 2016 umgesetzt. 125 06 01 01 M 51153002 Erweiterung des Außengeländes der Kita Anemonenweg Auszahlung für Baumaßnahmen -4.676,31 -4.676,31 0,00 Die Mittel wurden in 2015 außerplanmäßig bereitgestellt. Die 0,00 Maßnahme befindet sich noch in der Umsetzung. 126 06 01 01 M 51880003 Beschaffung Ausstattung/Geräte städt. Kindergärten Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -7.802,99 -7.802,99 0,00 Die Mittel werden benötigt, um noch ausstehende Beschaffungen, -12.000,00 die für 2015 geplant waren, zu finanzieren. 06 01 01 M 51880003 Beschaffung Ausstattung/Geräte städt. Kindergärten Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) 771,54 In den städt. Kitas stehen noch zahlreiche Beschaffungen aus (u. a. neue Kletterwand Kita Räuberhöhle in Stommeln). Die Mittel -11.000,00 müssen daher in das Jahr 2016 übertragen werden. 127 128 129 130 06 01 01 M 51880004 06 01 01 M 51880005 06 01 01 M 51880008 Auszahlung Erwerb bewegliches Spiel-/Beschäftigungsmaterial städt. Kindergärten Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Auszahlung Erwerb bewegliches Beschaffung Außenspielgeräte städt. Kindergärten Anlagevermögen > 410 € netto Familienzentrum Sinthern Ausstattung/Spielmaterial Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) -16.263,90 -3.650,00 -4.000,00 -978,93 -16.263,90 -3.650,00 -4.000,00 -978,93 21,40 Die Mittelverwendung konnte in 2015 nicht vollständig erfolgen, da wegen personellen Engpässen in verschiedenen Kitas eine Auswahl der erforderlichen Materialien nicht erfolgen konnte. Es wird um Übertragung in das Jahr 2016 gebeten, damit eine -3.650,00 zeitnahe Auswahl und Beschaffung der Materialien erfolgen kann. 151,02 Die Mittelverwendung konnte in 2015 nicht vollständig erfolgen, da wegen personellen Engpässen in verschiedenen Kitas eine Auswahl der erforderlichen Materialien nicht erfolgen konnte. Es wird um Übertragung in das Jahr 2016 gebeten, damit eine -4.000,00 zeitnahe Auswahl und Beschaffung der Materialien erfolgen kann. 0,00 Die Beschaffung von Ausstattung und Spielmaterial für die Familienzentren werden über die Landesförderung KiBiz finanziert. Die Mittel werden zweckgebunden bereitgestellt und sind daher in -1.000,00 das Jahr 2016 zu übertragen. 15 von 25 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 lfd. Nr. Produkt Auftrag Beschreibung Bezeichnung Sachkonto übertragbare Ermächtigung nach 2016 zu übertragende Ermächtigung nach 2016 Einsparung Ansatz 2016 Begründung 131 06 01 01 M 51880009 Familienzentrum Sinnersdorf Ausst./Spielmaterial Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) -733,83 -733,83 0,00 Die Beschaffung von Ausstattung und Spielmaterial für die Familienzentren werden über die Landesförderung KiBiz finanziert. Die Mittel werden zweckgebunden bereitgestellt und sind daher in 0,00 das Jahr 2016 zu übertragen. 132 06 02 01 M 51140003 Ausstattungsgegenstände für Schulsozialarbeit Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) -379,38 -379,38 0,00 Da die Schulsozialarbeit fortgesetzt wird, ist eine Mittelübertragung 0,00 in das Jahr 2016 erforderlich. 133 06 02 01 M 51880001 Beschaffung von Spielgeräten und Material Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) -361,10 -361,10 0,00 134 06 03 01 M 51084000 Anlegung Bolzplatz Sinnersdorf Auszahlung für Baumaßnahmen -51.940,00 -51.940,00 0,00 Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -36.954,29 -36.954,29 0,00 -23.382,74 -23.382,74 0,00 Die Mittel sollen für Anschaffungen in das Jahr 2016 übertragen -500,00 werden. Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden, die Restmittel sind 0,00 zu übertragen. Die Restmittel aus 2015 werden in 2016 verausgabt. Es konnten in 2015 nicht alle geplanten Beschaffungen von Spielplatzgeräten -45.900,00 umgesetzt werden. Die Maßnahme konnte abgeschlossen werden. Mittel in Höhe von 18.000 € sollen zur Deckung zu erwartender Mehrausgaben bei dem Konto M 26130005, Feuerwache Am Schwefelberg, Raumbedarf, übertragen werden. Die Übertragung der restlichen Mittel in Höhe von 5.382,74 € ist 0,00 zur Begleichung der Schlussrechnungen notwendig. 135 06 03 01 M 51880006 Beschaffung von Kinderspielplatzgeräten 136 08 01 01 M 26140302 Erstellung Kunstrasenplatz Sportzentrum Pulheim Auszahlung für Baumaßnahmen 137 08 01 01 M 26150100 Erstellung Kunstrasenplatz Sportzentrum Brauweiler Auszahlung für Baumaßnahmen -1.437.410,15 -1.437.410,15 0,00 Die Maßnahme befindet sich noch in der Umsetzung, die Mittel 0,00 müssen in das Jahr 2016 übertragen werden. 138 08 01 01 M 26150401 Generalsanierung Umkleide Sportplatz Stommelner St Auszahlung für Baumaßnahmen -100.000,00 -100.000,00 0,00 Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden, die Restmittel sind 0,00 zu übertragen. -1.400,00 -1.400,00 466,64 Im Bereich der Sportplätze im Sportzentrum Pulheim sind in 2015 Beschaffungen von u.a. Hockeytoren geplant gewesen, die -1.400,00 Beschaffungen sollen in 2016 erfolgen. -3.324,00 -3.324,00 0,00 139 08 01 01 M 40880010 Beschaffung Geräte/Ausstattung Sportanlagen Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) 140 08 01 01 M 40880035 Beschaffung Turn- und Sportgeräte Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 141 08 03 02 M 26080004 Bäderlandschaft Pulheim Auszahlung für Baumaßnahmen -2.257.811,58 -2.257.811,58 0,00 Durch die Nutzung der Sporthallen durch Flüchtlinge müssen nach -6.000,00 Rückgabe der Hallen Ausstattungsgegenstände erneuert werden. Die Maßnahme konnte Anfang 2016 abgeschlossen werden. Zur Begleichung der Schlussrechnungen ist die Mittelübertragung 0,00 notwendig. 16 von 25 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 lfd. Nr. Produkt Auftrag Beschreibung Bezeichnung Sachkonto 142 08 03 02 M 26080004 Bäderlandschaft Pulheim Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 143 08 03 02 M 66015502 Erneuerung Parkplatz Bäderlandschaft Pulheim Auszahlung für Baumaßnahmen 144 11 01 01 M 20880003 Auszahlung Erwerb bewegliches Beschaffung von Abfallbehältnissen (Dog Stations) Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) 145 11 01 01 M 20880004 Einrichtung von Containerstandorten Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto übertragbare Ermächtigung nach 2016 zu übertragende Ermächtigung nach 2016 Einsparung Ansatz 2016 Begründung -147.618,19 -147.618,19 0,00 Aufgrund der nicht in 2015 erfolgenten Eröffnung der Aquarena Pulheim, müssen im Jahr 2016 sukzessive die noch ausstehende 0,00 Ersteinrichtung angeschafft werden. -280.000,00 -280.000,00 0,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Die Mittel sind zu 0,00 übertragen. -704,49 -704,49 0,00 -9.750,00 -9.750,00 3.357,41 Die Schlussrechnung von fünf neu aufgestellten Dog-Stations -2.500,00 muss noch beglichen werden. In 2016 müssen neue Containerstandorte (Sonnenallee, Gewerbegebiet Brauweiler, BP 113) angelegt werden. Zudem müssen einige ältere Containerstandorte erstmals eingezäunt bzw. -10.000,00 gepflastert werden. Die restlichen Mittel werden für weitere geplante Kanalsanierungsmaßnahmen benötigt. In 2015 konnte die Kanalsanierung nicht durchgeführt werden. Die Bezirksregierung hat jedoch bereits dazu aufgefordert, die umfangreichen -200.000,00 aufgelaufenen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. 146 11 02 01 M 66108003 baul. Kanalsanierung in allen Ortsteilen (Inliner) Auszahlung für Baumaßnahmen -260.649,58 -260.649,58 0,00 147 11 02 01 M 66108200 Retentionsfilter am RÜB Geyen Auszahlung Erwerb unbebaute Grundstücke -23.397,93 -23.397,93 0,00 Die Maßnahme ist noch nicht endgültig abgeschlossen. Daher 0,00 sind die Mittel zu übertragen. 148 11 02 01 M 66108200 Retentionsfilter am RÜB Geyen Auszahlung für Baumaßnahmen -36.095,07 -36.095,07 0,00 Die Mittel sind für die geplante Modernisierung des Pumpwerks zu 0,00 übertragen. 149 11 02 01 M 66108300 PU, Bau Regenklärbecken Pulheimer Bach/Randkanal Auszahlung für Baumaßnahmen -23.676,06 -23.676,06 0,00 0,00 Die Baumaßnahme ist noch nicht gänzlich schlussgerechnet. 150 11 02 01 M 66108303 Erschließung BP 69 Schwefelberg, Pulheim Auszahlung für Baumaßnahmen -2.425,28 -2.425,28 16.474,72 Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2016 zu 0,00 übertragen. 11 02 01 M 66108500 Kanalsan. ST (RHB Weidstr./Brunostr u NeußerGasse) 151 152 11 02 01 M 66108501 Kanalsan. ST(RÜB Bruchstr/Am Sonnenhang/Tannenweg) Auszahlung für Baumaßnahmen Auszahlung für Baumaßnahmen -240.865,82 -146.318,78 -240.865,82 -40.000,00 0,00 106.318,78 Die Baumaßnahme wurde noch nicht abgeschlossen. U.a. fehlt noch die M&A Technik sowie die Reinigungstechnik. Daher sind 0,00 die Mittel zu übertragen. Es werden noch rd. 25.000 € für die Bepflanzung benötigt, welche noch nicht abgeschlossen ist. Die restlichen Mittel werden für eine Schlussrechnung, welche erst in 2016 beglichen werden konnte, benötigt. Daher sind die Mittel in Höhe von 40.000 € zu 0,00 übertragen. 17 von 25 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 lfd. Nr. Produkt Auftrag Beschreibung Bezeichnung Sachkonto übertragbare Ermächtigung nach 2016 zu übertragende Ermächtigung nach 2016 Einsparung Ansatz 2016 Begründung In 2016 muss die ausstehende Schlussrechnung der Baufirma in Höhe von rd. 21.000 € beglichen werden. Außerdem steht noch die Schlussrechnung des Ingenieurbüros aus. Diese beläuft sich auf rd. 13.000 €. Die restlichen Mittel werden für die Entwicklungspflege und Nachrüstungsarbeiten benötigt, da die Anlage noch Mängel aufweist. 153 11 02 01 M 66109300 Erw. RRB A.-v.-Menzel-Str. Regenwasserbehandl.anl. Auszahlung für Baumaßnahmen -76.918,00 -76.918,00 0,00 154 11 02 01 M 66110301 Hauptsa. PU EscherStr (Jägerstr b Fried.EbertStr) Auszahlung für Baumaßnahmen -15.000,00 -15.000,00 0,00 Die Baumaßnahme wurde noch nicht begonnen, die Mittel sind zu -785.000,00 übertragen. 155 11 02 01 M 66110302 Erschließung BP 99 Pulheim Auszahlung für Baumaßnahmen -24.540,00 -24.540,00 0,00 Eine Studie zur Niederschlagswasserbeseitigung läuft zur Zeit., -350.000,00 die Mittel sind zu übertragen. 156 11 02 01 M 66111100 Filterstrecke Einleitung in nördl. DW Ronne NT5.05 Auszahlung für Baumaßnahmen -110.000,00 -110.000,00 0,00 Die Baumaßnahme wurde noch nicht begonnen, die Mittel sind zu 0,00 übertragen. 157 11 02 01 M 66111301 Kanalsan.PU OrrerStr, StöckheimerStr, Christianstr Auszahlung für Baumaßnahmen -460.000,00 -460.000,00 0,00 Die Baumaßnahme wurde noch nicht begonnen, die Mittel sind zu 0,00 übertragen. 158 11 02 01 M 66111303 PU Regenwasserkanalsan.(Buschweg b. A.-DürerStr.) Auszahlung für Baumaßnahmen -1.083.782,08 -1.083.782,08 0,00 159 11 02 01 M 66112306 Kanalsan PU Escher Str(Sinnersd.Str b A.d.Driesch) Auszahlung für Baumaßnahmen -50.000,00 -50.000,00 0,00 Die Baumaßnahme wurde noch nicht begonnen, die Mittel sind zu 0,00 übertragen. 160 11 02 01 M 66112501 Staukanal SK Rheidter Weg Auszahlung für Baumaßnahmen -13.094,50 -13.094,50 0,00 Die Baumaßnahme ist noch nicht schlussgerechnet, die Mittel sind 0,00 zu übertragen. 161 11 02 01 M 66113200 BP Geyener Berg Süd Auszahlung für Baumaßnahmen -254.502,75 -254.502,75 0,00 162 11 02 01 M 66113301 Entwässerung, Parkplatz Steinstraße Auszahlung für Baumaßnahmen -10.000,00 -10.000,00 0,00 Die Baumaßnahme wurde noch nicht begonnen, die Mittel sind zu 0,00 übertragen. 163 11 02 01 M 66113302 Kanalsanierung Nordring Auszahlung für Baumaßnahmen -11.000,00 -11.000,00 0,00 Die Baumaßnahme wurde noch nicht begonnen, die Mittel sind zu -80.000,00 übertragen. 164 11 02 01 M 66114002 Beschaffung Ersatzfahrzeug für Kanalkolonne Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -50.000,00 -50.000,00 0,00 0,00 Das Fahrzeug wurde bereits bestellt. Die Lieferung erfolgt in 2016. 165 11 02 01 M 66114003 Erneuerung M+E Technik am Pumpwerk AvMStraße Auszahlung für Baumaßnahmen -245.000,00 -245.000,00 0,00 Die Baumaßnahme wurde noch nicht begonnen, die Mittel sind zu 0,00 übertragen. 0,00 Die Baumaßnahme ist noch nicht durchgeführt, die Mittel sind zu -950.000,00 übertragen. Die Baumaßnahme ist noch nicht fertiggestellt, die Mittel sind zu -1.200.000,00 übertragen. 18 von 25 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 lfd. Nr. Produkt 166 11 02 01 M 66114300 PU, Erschließung BP 36/1A, Stichweg Christianstr. Auszahlung für Baumaßnahmen 167 11 02 01 M 66114500 Kanalsanierung Brunostr./Neußer Gasse 168 11 02 01 M 66115500 Stommeln, Kanalerneuerung Am Trappenbruch Auftrag Beschreibung Bezeichnung Sachkonto übertragbare Ermächtigung nach 2016 zu übertragende Ermächtigung nach 2016 Einsparung Ansatz 2016 Begründung Die Baumaßnahme ist noch nicht schlussgerechnet, die Mittel sind 0,00 zu übertragen. -6.206,93 -6.206,93 0,00 Auszahlung für Baumaßnahmen -100.000,00 -100.000,00 0,00 Die Baumaßnahme ist noch nicht durchgeführt, die Mittel sind zu -650.000,00 übertragen. Auszahlung für Baumaßnahmen -229.700,00 -229.700,00 0,00 Die Baumaßnahme ist noch nicht abgeschlossen, daher sind die 0,00 Mittel zu übertragen. 169 11 02 01 M 66115501 Stommeln, Kanalerneuerung Forsterhütte Auszahlung für Baumaßnahmen -9.600,00 -9.600,00 0,00 In 2015 wurde mit der Planung der Baumaßnahme begonnen. Da diese aber noch nicht abgeschlossen wurde, sind die Mittel zu 0,00 übertragen. 170 11 02 01 M 66116300 Erschließung Farnweg, Kanal Auszahlung für Baumaßnahmen -15.565,17 -15.565,17 0,00 Die Baumaßnahme ist noch nicht schlussgerechnet, die Mittel sind 0,00 zu übertragen. 171 11 02 01 M 66116500 Kanalsanierung Fliestedener Weg Auszahlung für Baumaßnahmen -272.599,68 -272.599,68 0,00 Die Kanalsanierung ist nicht abgeschlossen, die Mittel sind zu 0,00 übertragen. 0,00 Die Begrünung des Beckens, hier Aufwuchspflege, ist noch nicht abgeschlossen, da es hier erhebliche Mängel gab. Aufgrund dessen hat sich die Aufwuchspflege über einen längeren Zeitraum als 3 Jahre gezogen. Die Aufwuchspflege wird im Sommer 2016 0,00 abgeschlossen. 14.255,79 Die Mittel werden für die Ausstattung eines Fahrzeuges benötigt, welches in 2015 bestellt und in 2016 geliefert wird. In 2016 sind die Mittel überplanmäßig auf dem Auftragssachkonto M 66114002 für die Beschaffung des Ersatzfahrzeuges der Kanalkolonne -5.000,00 bereitzustellen. 1.662,72 Die Mittel werden für die Ausstattung eines Fahrzeuges benötigt, welches in 2015 bestellt und in 2016 geliefert wird. In 2016 sind die Mittel überplanmäßig auf dem Auftragssachkonto M 66114002 für die Beschaffung des Ersatzfahrzeuges der Kanalkolonne -5.000,00 bereitzustellen. 7.088,60 Die Mittel werden für noch durchzuführende Grundlagenermittlungen im Zuge von Straßenbaumaßnahmen -5.000,00 benötigt. 172 173 174 175 11 02 01 M 66177400 11 02 01 M 66188001 11 02 01 M 66188001 12 01 01 M 66007008 Erweiterung RegenrückhaltebeckenSinnersdorf um RKB Auszahlung für Baumaßnahmen Beschaffung Ausstattung, Arbeitsgeräte, Maschinen Beschaffung Ausstattung, Arbeitsgeräte, Maschinen Bohrkerne und Sondierungen Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Auszahlung für Baumaßnahmen -3.680,57 -5.000,00 -5.000,00 -5.000,00 -3.680,57 -5.000,00 -5.000,00 -5.000,00 19 von 25 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 übertragbare Ermächtigung nach 2016 zu übertragende Ermächtigung nach 2016 lfd. Nr. Produkt 176 12 01 01 M 66007012 Stommeln, Weidtstr. Wohnwege Auszahlung für Baumaßnahmen -16.002,50 -16.002,50 0,00 Die Mittel sind zu übertragen, da die Maßnahme noch nicht 0,00 endgültig abgeschlossen ist. 177 12 01 01 M 66008200 Geyen, Rather Str. KAG Auszahlung für Baumaßnahmen -99.000,80 -99.000,80 0,00 Die Mittel sind komplett zu übertragen, da die Maßnahme noch 0,00 nicht abgeschlossen ist. 178 12 01 01 M 66009101 Erschließung Straßenbau BP 94 Brauweiler Auszahlung für Baumaßnahmen -2.322,48 -2.322,48 16.283,78 179 12 01 01 M 66009300 Pulheim, Kanalstraße Auszahlung für Baumaßnahmen -3.123,17 -3.123,17 0,00 Die Mittel sind zu übertragen, da die Maßnahme noch nicht 0,00 abgeschlossen ist. 180 12 01 01 M 66009302 BP 76 Pulheim einschl. Knoten KVP - K 25 Auszahlung für Baumaßnahmen -542.989,88 -542.989,88 0,00 Die Mittel sind komplett zu übertragen, da die Maßnahme ist noch 0,00 nicht endgültig abgeschlossen ist. 181 12 01 01 M 66010200 Geyen, Von-Harff-Straße Auszahlung für Baumaßnahmen -15.000,00 -15.000,00 0,00 Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen. 0,00 Dementsprechend sind die Mittel zu übertragen. 182 12 01 01 M 66010300 Pulheim, Blumachergasse (Fahrbahn) KAGMaßnahme Auszahlung für Baumaßnahmen -123.550,00 -123.550,00 0,00 Die Maßnahme befindet sich zur Zeit in der Umsetzung. Mit der 0,00 Erstellung ist in 2016 / 2017 zu rechnen. 183 12 01 01 M 66010301 Pulheim, Christianstraße (Fahrbahn) KAGMaßnahme Auszahlung für Baumaßnahmen -23.378,26 -23.378,26 0,00 Es ist vorgesehen die LP 1-3 HOAI in 2016 umzusetzen. Die Mittel 0,00 sind entsprechend zu übertragen. 184 12 01 01 M 66010303 PU, Escher Str. (Jägerstr. b. Friedr.EbertStr.)KAG Auszahlung für Baumaßnahmen -2.817,64 -2.817,64 0,00 -255.000,00 In 2016 ist die Planung der Baumaßnahme angedacht. 185 12 01 01 M 66010305 Pulheim, Friedrich-Ebert-Straße KAG Auszahlung für Baumaßnahmen -6.020,80 -6.020,80 0,00 Die Mittel sind komplett zu übertragen, da in 2016 die Planung -500.000,00 fortgesetzt wird (LP 2-3 HOAI). 186 12 01 01 M 66010308 Pulheim, Witschgasse KAG Auszahlung für Baumaßnahmen -287.850,00 -287.850,00 0,00 187 12 01 01 M 66010500 Stommeln, Am Trappenbruch (Fahrbahn) KAG Auszahlung für Baumaßnahmen -359.290,00 -359.290,00 0,00 188 12 01 01 M 66011101 BW Bürgerwerkstatt Nebenanl. Bernhardstr.(ggf.KAG) Auszahlung für Baumaßnahmen -30.000,00 -30.000,00 0,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Die bauliche 0,00 Umsetzung soll bis Oktober 2016 erfolgen. Seitens des Rhein-Erft-Kreis ist angedacht die Erneuerung der Bernhardstraße in 2016/2017 umzusetzen.Zwecks Sicherstellung der Finanzierung sind die Mittel zu übertragen. -200.000,00 0,00 Die Maßnahme ist noch nicht endgültig abgeschlossen. Im Frühjahr 2016 ist angedacht, die Bepflanzung der Straße 0,00 durchzuführen. 189 Auftrag 12 01 01 M 66011201 Beschreibung Geyen, Erschließung BP 98, Nellesweg Bezeichnung Sachkonto Auszahlung für Baumaßnahmen -13.042,71 -13.042,71 Einsparung Ansatz 2016 Begründung Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2016 zu 0,00 übertragen. Die Maßnahme befindet sich zur Zeit in der Umsetzung. Mit der 0,00 Erstellung ist in 2016 / 2017 zu rechnen. 20 von 25 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 lfd. Nr. 190 191 Produkt Auftrag 12 01 01 M 66011301 12 01 01 M 66011303 Beschreibung PU, Escher Str(Fried-Ebert-Str b. Sinnersd.Str)KAG Pulheim, Baumweg KAG Bezeichnung Sachkonto Auszahlung für Baumaßnahmen Auszahlung für Baumaßnahmen übertragbare Ermächtigung nach 2016 -10.000,00 -32.483,69 zu übertragende Ermächtigung nach 2016 -10.000,00 -16.500,00 Einsparung Ansatz 2016 Begründung 0,00 Seitens des Fachamt ist vorgesehen in 2016 die Planungsphasen LP 1-2/3 HOAI umzusetzen. Dementsprechend sind die Mittel zu 0,00 übertragen. 15.983,69 Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung bei M-Auftrag M 51161001 7826000 "Beschaffung Außenspielgeräte Kita Erfurter Straße" im Produkt 06 01 01 (Förderung von Kindern in Tagesbetreuung). Die Deckung erfolgt aus dem M-Auftrag M 66011303 "Pulheim, Baumweg KAG, Auszahlung für Baumaßnahmen" (Produkt 12 01 0,00 01, Öffentliche Verkehrsflächen) in Höhe von 16.500 €. In 2016 ist angedacht die Planung soweit zu erstellen, dass in 2017 die Erschließung des 1. Bauabschnittes sichergestellt wird. -205.000,00 Die Mittel sind entsprechend zu übertragen. 192 12 01 01 M 66011307 Pulheim, Erschließung BP 99 Süd-West, 1. BA Auszahlung für Baumaßnahmen -35.000,00 -35.000,00 0,00 193 12 01 01 M 66011503 Stommeln, Forsterhütte Auszahlung für Baumaßnahmen -114.594,40 -114.594,40 0,00 Die Maßnahme befindet sich noch in der Ausführungsplanung (LP 0,00 5 nach HOAI). Daher sind die Mittel zu übertragen. 194 12 01 01 M 66012302 Pulheim, Brückenstraße Auszahlung für Baumaßnahmen -7.221,94 -7.221,94 0,00 Die Mittel sind für die Planung der Brückenstraße angemeldet worden. Diese ist noch nicht abgeschlossen, daher sind die Mittel 0,00 zu übertragen. 195 12 01 01 M 66013200 Erschließung Geyener Berg Süd Auszahlung für Baumaßnahmen -45.076,04 -45.076,04 0,00 Da die Maßnahme noch nicht abgeschlossen ist sind die Mittel zu -1.955.000,00 übertragen. 196 12 01 01 M 66013303 Pulheim, Steinstraße, Zufahrtstraße zum Parkplatz Auszahlung für Baumaßnahmen -20.000,00 -20.000,00 0,00 Da das Projekt eventuell in 2016 umgesetzt wird, sind die Mittel für 0,00 den Bau der Zufahrtstraße zum Parkplatz zu übertragen. 197 12 01 01 M 66013304 PU, Escher Str.(Sinnersd. Str b. A. d. Driesch)KAG Auszahlung für Baumaßnahmen -45.000,00 -45.000,00 0,00 Die Erstellung der Planung ist für 2016 / 17 vorgesehen. Die Mittel -85.000,00 sind entsprechend zu übertragen. 198 12 01 01 M 66013305 Erneuerung Nordring Auszahlung für Baumaßnahmen -25.000,00 -25.000,00 0,00 199 12 01 01 M 66014300 Pulheim, Boschstr.(Venloer Str (K24) b. Siemensstr) Auszahlung für Baumaßnahmen -7.000,00 -7.000,00 0,00 Die Erneuerung der Nordrings ist für 2017 vorgesehen. Die Planung erfolgt in 2016. Die Mittel sind entsprechend zu -175.000,00 übertragen. Zwecks Grundlagenermittlung für die angedachte Erneuerung der 0,00 Boschstraße müssen die Mittel übertragen werden. 21 von 25 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 lfd. Nr. Produkt Auftrag Beschreibung Bezeichnung Sachkonto übertragbare Ermächtigung nach 2016 zu übertragende Ermächtigung nach 2016 Einsparung Ansatz 2016 Begründung 200 12 01 01 M 66014301 Pulheim, Erneuerung Brückenstraße Auszahlung für Baumaßnahmen -110.000,00 -110.000,00 0,00 Die Mittel stehen für den Ausbau der Brückenstraße zur Verfügung. Die Maßnahme befindet sich zur Zeit in der Planung (siehe M 66012302). Mit dem Ausbau ist in 2016 / 2017 zu 0,00 rechnen. 201 12 01 01 M 66014302 PU, Erschließung BP 36/1A, Stichweg Christianstr. Auszahlung für Baumaßnahmen -19.687,08 -19.687,08 0,00 Die Maßnahme ist noch nicht endabgerechnet. Die Mittel sind 0,00 entsprechend zu übertragen. 202 12 01 01 M 66014501 Stommeln, Rheidter Weg Auszahlung für Baumaßnahmen -12.490,13 -12.490,13 0,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Die Mittel sind zu -65.000,00 übertragen. 203 12 01 01 M 66015401 PU, BP 117 - Verkehrsflächenanpassung Auszahlung für Baumaßnahmen -40.000,00 -40.000,00 0,00 Die Erstellung der Planung - LP 1-2/3 HOAI soll in diesem Jahr 0,00 erfolgen. Die Mittel sind entsprechend zu übertragen. 204 12 01 01 M 66016101 BW, Klottener Str. zw Mathildenstr. u. Tomburgstr. Auszahlung für Baumaßnahmen -30.000,00 -30.000,00 0,00 0,00 Die Erneuerung der Klottener Straße soll in 2016 erfolgen. 205 12 01 01 M 66016300 Erschließung Farnweg -48.605,00 -48.605,00 0,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Die Mittel sind 0,00 entsprechend zu übertragen. 206 12 01 01 M 66088001 Anlegung von Parkplätzen Auszahlung für Baumaßnahmen Auszahlung für Baumaßnahmen -401.445,40 -399.399,90 2.045,50 207 12 01 01 M 66776311 Ortskern Brauweiler Auszahlung für Baumaßnahmen -1.574.817,89 -1.574.817,89 0,00 208 12 01 01 M 66776351 Stommeln, Roßackerweg (Endausbau) Auszahlung für Baumaßnahmen -2.082,50 -2.082,50 7.917,50 209 12 02 01 M 66015201 Straßenbeleuchtung, Sinthern, Restausbau BP 77 Auszahlung für Baumaßnahmen -7.500,00 -7.500,00 0,00 210 12 02 01 --- --- Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage im Stadtgebiet -232.816,07 -130.000,00 102.816,07 Die vereinnahmten Stellplatzablösebeiträge dienen der Herstellung von städtischen Parkplätzen. Die Einnahmen sind zweckgebunden und sind nach § 22 Abs. 3 GemHVO in das Jahr -23.300,00 2016 zu übertragen. Die Mittel für den Straßenbau sind komplett zu übertragen. Mit der Bebauung des Guidelplatzes durch die GKS ist im Oktober 2016 zu rechnen. Die Planung für die angedachte Platzumgestaltung / 0,00 Guidelplatz einschl. der Ehrenfriedstraße wird in Kürze beginnen. Mittelübertragung aufgrund einer ausstehenden Rechnung, die 0,00 noch in 2016 beglichen werden musste. 0,00 Der Restausbau soll voraussichtlich noch in diesem Jahr erfolgen. In der 1. Jahreshälfte ist vorgesehen, folgende Straßen zu erneuern: Zehnthofstr., Sinnersdorfer Feld, Orrer Str., Unterster Weg. Die Kosten hierfür betragen ca. 130.000 €. Da die Umsetzung nicht in 2015 erfolgt ist, sind die Mittel hierfür zu übertragen. In der 2. Jahreshälfte ist ebenfalls angedacht ein umfangreiches Erneuerungsprogramm durchzuführen. Zur Zeit -200.000,00 wird die Maßnahme geplant. 22 von 25 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 übertragbare Ermächtigung nach 2016 zu übertragende Ermächtigung nach 2016 lfd. Nr. Produkt 211 12 02 01 --- --- Geyen, Erschließung BP 98 Straßenbeleuchtung -10.000,00 -10.000,00 0,00 0,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. 212 12 02 01 --- --- SB, Pulheim Kreisverkehr Boschstraße -20.000,00 -20.000,00 0,00 0,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. 213 12 02 01 --- --- SB. Ortskern BW, Guidelplatz -20.000,00 -20.000,00 0,00 Die Maßnahme konnte bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht 0,00 umgesetzt werden. 214 12 02 01 --- --- SB, GN, Rather Straße -17.000,00 -17.000,00 0,00 Zur Zeit laufen die Vorbereitungen für den Endausbau der Rather 0,00 Straße. Mit dem Ausbau ist in 2017 zu rechnen. 215 12 02 01 --- --- SB, PU, Blumachergasse -15.000,00 -15.000,00 0,00 Die Erneuerung der Straße erfolgt in 2016 / 17. Die Mittel sind 0,00 entsprechend zu übertragen. 216 12 02 01 --- --- SB, PU, Witschgasse -26.000,00 -26.000,00 0,00 Die Erneuerung der Straße erfolgt in 2016 / 17. Die Mittel sind 0,00 entsprechend zu übertragen. 217 12 02 01 --- --- SB, Boschstr. von Venloer Str. bis Siemensstr. -8.000,00 -8.000,00 0,00 Die Mittel sind zu übertragen da die Straßenbaumaßnahme 0,00 Boschstr. noch verwirklicht werden konnte.. 218 12 02 01 --- --- SB, Minikreisel Hagelkreuzstraße -24.000,00 -24.000,00 0,00 Die Erstellung des Minikreisverkehrs ist für 2016 angedacht. Die 0,00 Mittel sind entsprechend zu übertragen. 219 12 02 01 --- --- -12.000,00 -12.000,00 0,00 Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden . Die Mittel sind 0,00 entsprechend zu übertragen. 220 12 02 01 --- --- SB, Im Trappenbruch SB, Brückenstraße zw. Kanalstr. u. Witschgasse -9.000,00 -9.000,00 0,00 0,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. 221 12 02 01 --- --- Friedrich-Ebert-Straße KAG -15.000,00 -15.000,00 0,00 0,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. 222 12 02 01 --- --- SB, Forsterhütte -15.000,00 -15.000,00 0,00 0,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. 223 12 02 01 --- --- SB, Erschließung Farnweg -1.900,00 -1.900,00 0,00 0,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. 224 12 02 01 --- --- SB, BP 36/1A Christianstraße -7.286,59 -7.286,59 0,00 0,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. 0,00 Die Mittel sind komplett zu übertragen, da die Maßnahme noch nicht abgeschlossen ist. Zur Zeit ist eine provisorische Beleuchtung installiert. Die endgültige Beleuchtung findet im Zuge 0,00 des Straßenendausbaus 2017/18 statt. 225 12 02 01 --- Auftrag Beschreibung --- Bezeichnung Sachkonto SB, Rheidter Weg -18.913,43 -18.913,43 Einsparung Ansatz 2016 Begründung 23 von 25 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 lfd. Nr. 226 227 Produkt Auftrag 12 03 01 M 20150400 12 03 01 M 20140500 Beschreibung Bushaltespur Sinnersdorf Kreisverkehr Bushaltestelle Stommeln Bezeichnung Sachkonto Auszahlung für Baumaßnahmen Auszahlung für Baumaßnahmen übertragbare Ermächtigung nach 2016 -21.816,75 -19.457,93 zu übertragende Ermächtigung nach 2016 -21.816,75 -19.457,93 Einsparung 0,00 0,00 Ansatz 2016 Begründung Die Mittel werden in 2016 für den Bau des Buswarteplatzes am Kreisverkehr Sinnersdorf benötigt. Dieser ist dringend erforderlich, um den Busbetrieb sicherer und wirtschaftlicher zu gestalten. Der Einsatz von Gelenkbussen wird durch den Buswarteplatz in der Verkehrsspitze möglich und es wird mit diesem verhindert, dass Busse beim Rückwärtssetzen im Dunkeln mit der Hinterachse „im Feld landen“ und geborgen werden müssen. Die Ausschreibung der Maßnahme wird derzeit vorbereitet und soll 0,00 im Mai 2016 stattfinden. Die Baumaßnahme wird durch Nahverkehr Rheinland GmbH gefördert. Die Realisierung soll ab den Sommerferien 2016 -245.000,00 erfolgen. Die Ausschreibung wird derzeit vorbereitet. 228 12 03 01 M 20100002 Errichtung Buscaps, barrierefreie Bushaltestellen Auszahlung für Baumaßnahmen -202.638,29 -202.638,29 0,00 Die Haltestelle Rathausstraße wird in diesem Jahr im Herbst 2016 gebaut. Verzögerungen ergaben sich aufgrund von Einwänden beteiligter Behörden. Diese hatten zusätzliche ergänzende Planungen zur Folge. Die Maßnahme wird mit 100% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert, davon stammen 90% von der NVR GmbH und 10% vom Rhein-Erft-Kreis. Die Rücksichtnahme auf die benachbarte Eisdiele führt zu einer weiteren Verzögerung, da in den Sommermonaten nicht gebaut 0,00 werden soll. 229 12 04 01 M 26140001 Erneuerung der Streusalzsilos Bauhof Auszahlung für Baumaßnahmen -1.372,90 -1.372,90 0,00 Zur Begleichung einer Schlussrechnung sind die Mittel in das Jahr 0,00 2016 zu übertragen. 230 12 04 01 M 66880003 Beschaffung Ausstattung, Arbeitsgeräte, Maschinen Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -70.000,00 -70.000,00 0,00 Es muss ein Streugerät sowie dazugehörige Anbaugeräte (70.000 0,00 €) beschafft werden. Die Beschaffung ist für 2016 vorgesehen. 231 13 01 01 --- --- Grünfläche BP 94 BW -92.947,45 -92.947,45 0,00 Zur Begleichung einer Rechnung sind die Mittel in das Jahr 2016 0,00 zu übertragen. 13 01 01 M 66010309 Pulheimer See, Parkplatz, Badestrand und Wegebau Auszahlung für Baumaßnahmen 0,00 Die Mittel sind zu übertragen, da zur Zeit der Eigenanteil der Stadt Pulheim seitens des Zweckverbands Stöckheimer Hof ermittelt 0,00 wird. Erholungsgebiet Stöckheimer Hof Auszahlung Erwerb unbebaute Grundstücke 0,00 Die Vertragverhandlungen zum Erwerb von Seegrundstücken sind noch nicht abgeschlossen. Aufgrund dessen erfolgt vorsorglich 0,00 eine Mittelübertragung. 232 233 13 01 01 M 00388001 -41.289,54 -285.879,62 -41.289,54 -285.879,62 24 von 25 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 lfd. Nr. Produkt Auftrag Beschreibung 234 13 02 01 M 70880003 Beschaffung von Arbeitsgeräten und Fahrzeugen (hier KFZ) 235 14 01 01 M 00308001 Regionale 2010 Grünkorridor "Am alten Rhein" 236 14 01 01 M 00308001 Regionale 2010 Grünkorridor "Am alten Rhein" Bezeichnung Sachkonto übertragbare Ermächtigung nach 2016 zu übertragende Ermächtigung nach 2016 Einsparung Ansatz 2016 Begründung Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -150.000,00 -150.000,00 0,00 Auszahlung für Baumaßnahmen -1.296.549,54 -547.854,65 748.694,89 Die Mittel werden für die Beschaffung eines Fahrzeuges benötigt. Das Fahrzeug wurde bereits bestellt. Die Lieferung erfolgt 0,00 voraussichtlich Ende März 2016. Die Schlussrechnungen für den 1. Realisierungsabschnitt sind noch nicht vollständig gestellt. Es wird noch mit Kosten in Höhe von ca. 33.000 Euro gerechnet. Außerdem muss mit einer Rückzahlung zu viel abgerufener Fördermitteln in Höhe von 50.000 Euro gerechnet werden. Daneben ist damit zu rechnen, dass für Fördermittel, die nicht innerhalb von drei Monaten nach Abruf verausgabt werden konnten, nachträglich Zinsen zu zahlen sind. Die Höhe der möglicherweise fällig werdenden Zinsen kann nicht kalkuliert werden, insofern sollte ein entsprechend großer Anteil der Mittel übertragen werden. Auch hier wird vorgeschlagen, den verbleibenden Eigenanteil in Höhe von 20 % zu übertragen, um die weitere Realisierung des Nordparks (Grunderwerb und ggf. Umsetzung) zu ermöglichen. Aus diesen Gründen sollten über den bereits übertragenen Betrag in Höhe von 47.854,65 Euro hinaus 500.000 Euro nach 2016 0,00 übertragen werden. 541.862,55 Die ERFE-Maßnahmen sind abgeschlossen. Mit weiteren Zuschüssen ist nicht zu rechnen. Der in den Ende 2015 noch verfügbaren Ausgabemitteln veranschlagte Eigenanteil in Höhe von 20% (rd. 137.400 €) soll übertragen werden, um für die Fortführung des Nordparks Grunderwerb zu ermöglichen. Sobald 26 mitteilt, dass Bereitschaft von den angefragten Eigentümern zum Verkauf besteht, soll über den Vorschlag zur Verwendung 0,00 der Mittel Eigenanteil eine Vorlage für HFA/Rat gefertigt werden. Auszahlung für Baumaßnahmen EFRE 237 14 01 01 M 00315200 Grünanlage BP 98 Geyen Auszahlung für Baumaßnahmen 238 16 01 01 --- --- Einzahlungen aus Kreditaufnahme für Investitionen -687.077,05 -145.214,50 -50.000,00 -50.000,00 0,00 19.221.767,67 18.007.721,46 --- Die Gestaltung der Grünfläche wurde im Umweltausschuss beschlossen (Vorlage 382/2015) und dann beschränkt ausgeschrieben. Die Vergabe ist im Februar 2016 erfolgt. Baubeginn ist im März. Daher müssen die Mittel in voller Höhe 0,00 übertragen werden. Die Kreditermächtigung aus der Haushaltssatzung 2015 ist in das Haushaltsjahr 2016 zu übertragen. Einsparungen bei der Übertragung von Auszahlungsermächtigungen wurden bei der Ermittlung der zu übertragenden Kreditermächtigung entsprechend eines gewichteten kreditfinanzierenden Anteils 4.020.000,00 berücksichtigt. 25 von 25