Daten
Kommune
Pulheim
Größe
830 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
02.05.16, 18:32
Aktualisiert
02.05.16, 18:32
Stichworte
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Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
lfd.
Nr.
1
2
Produkt
Auftrag
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
übertragbare
Ermächtigung
nach 2016
zu übertragende
Ermächtigung
nach 2016
Einsparung
01 06 01 M 70880001
Fahrzeuge und BGA (hier KFZ)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-509.401,92
-437.360,00
72.041,92
01 07 01 M 10000001
Beschaffung
Büroeinrichtung/Büromaschinen/Geräte
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-12.591,46
-10.569,93
2.021,53
Ansatz 2016
Begründung
1 Klein-LKW (ca. 40.000 €), 1 Großflächenmäher (ca. 22.000 €), 1
Bagger (ca. 100.000 €), 1 Transportanhänger (ca. 8.000 €), 1
Aufbruchhammer (ca. 9.000 €), 1 Fahrzeug Streugerät (ca.
173.270 €) sowie ein Ersatzfahrzeug (Radmontier) sowie eine
Wuchtmaschine (ca. 65.000 €) sollen in 2016 beschafft werden.
Außerdem wurde in 2015 ein Kastenwagen beschafft. Die
Auszahlung erfolgte erst in 2016. Daher wurden Mittel in Höhe von
0,00 20.080,99 € übertragen.
Zur Begleichung einer Rechnung sind die Mittel in das Jahr 2016
-8.900,00 zu übertragen.
3
01 07 01 M 10000001
Beschaffung
Büroeinrichtung/Büromaschinen/Geräte
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
-13.918,01
-13.918,01
0,00
4
01 07 02 M 10188001
Einrichtung TUIV (Soft-/Hardware)
Auszahlung Erwerb immaterielle
Vermögensgegenstände
-24.197,74
-24.197,74
4.000,00
5
01 07 02 M 10188001
Einrichtung TUIV (Soft-/Hardware)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-10.169,09
-10.169,09
0,00
Aufgrund der Neuausstattung von Räumlichkeiten im zu
mietenden Teil des RHC werden in 2016 zusätzliche Mittel
benötigt. Bis Ende 2015 konnte die Planung nicht abgeschlossen
-36.180,00 werden.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die bisherige Lösung für
den Bewerberzugang zu städtischen Stellenausschreibungen nicht
mehr zulässig bzw. sicher. Die Erarbeitung und Eruierung eines
gesicherten Bewerberportales konnte in 2015 nicht abgeschlossen
-24.500,00 werden.
Aufgrund der Neuausstattung von Räumlichkeiten im zu
mietenden Teil des RHC werden in 2016 zusätzliche Mittel
benötigt. Bis Ende 2015 konnte die Planung nicht abgeschlossen
-25.000,00 werden.
-7.693,15
-7.693,15
0,00
Aufgrund des aus Sicherheitsgründen erforderlichen Austausches
aller PC´s konnte der turnusmäßige Austausch von
Netzwerkkomponenten noch nicht durchgeführt werden und wird
-15.000,00 2016 nachgeholt.
Auszahlung Erwerb unbebaute
Grundstücke
-64.067,10
-64.067,10
0,00
-50.000,00 Die Mittel sind in voller Höhe durch Verpflichtungen gebunden.
Auszahlung Erwerb unbebaute
Grundstücke
-264.049,76
-264.049,76
0,00
-500,00
-500,00
0,00
-787.436,59
-787.436,59
0,00
-150.000,00 Die Mittel sind in voller Höhe durch Verpflichtungen gebunden.
In 2015 wurden Betten in Höhe von 351,41 € bestellt. Lieferung
und Rechnungsstellung erfolgte in 2016. Der Restbetrag (148,59
€) wird für Beschaffungen (Schränke, etc.) benötigt, die in 2015
-500,00 nicht umgesetzt wurden.
Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden, die Restmittel sind
-1.950.000,00 zu übertragen.
6
01 07 02 M 10188002
Systembedingter Austausch von Hard- und
Software
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
7
01 12 01 M 26070007
Erwerb von Straßenland
8
01 12 01 M 26880014
Grunderwerb Sonstige
9
02 01 01 M 32880100
Auszahlung Erwerb bewegliches
Beschaff. Einricht.gegenst. Obdachlosenunterkunft Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
10
02 07 01 M 26130005
Feuerwache Am Schwelfelberg Raumbedarf
Auszahlung für Baumaßnahmen
1 von 25
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
lfd.
Nr.
11
12
Produkt
Auftrag
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
02 07 01 M 32090001
Beschaffung von Funkgeräten für den Digitalfunk
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
02 07 01 M 32130001
Beschaffung Kommandowagen für Hauptwache
Pulheim
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
übertragbare
Ermächtigung
nach 2016
-31.123,99
-40.000,00
zu übertragende
Ermächtigung
nach 2016
-31.123,99
-40.000,00
Einsparung
0,00
0,00
Ansatz 2016
Begründung
Für den Einbau der Digitalfunkgeräte werden die Restmittel aus
2015 in 2016 benötigt. Von den Restmittel in nebenstehender
Höhe sind bereits rd. 27.000 € beauftragt bzw. in 2015 erfolgte die
Lieferung und die Rechnungsstellung ist in 2016.
Für den Einbau der Funkgeräte werden weitere Mittel in Höhe von
29.900 € benötigt (1.300 € Einbaukosten pro Fahrzeug, 23
Fahrzeuge stehen noch aus). Es verbleiben 4.113,98 € auf diesem
Konto, die frei zur Verfügung stehen, so dass insgesamt 25.786,02
€ zusätzlich in 2016 benötigt werden. Die Restmittel vom dem
Konto M 32140001.7826000 (21.728,10 €) sowie vom M
32880001 (4.057,92 €) sollen auf nebenstehendes Konto
umgesetzt werden, damit der Einbau der Funkgeräte erfolgen
-5.000,00 kann.
Der Auftrag und Bestellung erfolgte in 2015, die Lieferung und
Rechnungsstellung erfolgen in 05/2016, so dass die Übertragung
0,00 der gesamten Summe erforderlich ist.
7.000 € werden für die Neubeschaffung eines Sprungkissens für
das Geyener LF20/16 benötigt, da das vorhandene eine
Verwendbarkeit bis lediglich 12/2016 aufweist. Dieses wurde erst
nach der Haushaltsanmeldung festgestellt, so dass eine
Berücksichtigung nicht mehr möglich war.
13
14
02 07 01 M 32140001
02 07 01 M 32880001
Beschaffung Fahrzeug LF 20/16 für LZ Geyen
Beschaffung Geräte,Ausstattung/-rüstung
Freuerwehr
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
-28.728,10
-5.577,85
-28.728,10
-4.057,92
0,00
1.519,93
Die verbleibenden Restmittel auf diesem Konto i.H.v. 21.728,10 €
werden für den eigentlichen Zweck der Beschaffung des Fahrzeug
LF 20/16 für Löschzug Geyen nicht mehr benötigt.
Diese Mittel sollen zur Finanzierung der Einbaukosten für die
Digitalfunkgeräte genutzt und auf das Konto M 32090001 (s.o.)
0,00 umgesetzt werden.
Die Restmittel auf diesem Konto werden für den eigentlichen
Zweck der Beschaffung von Geräten, Ausstattung/-rüstung der
Feuerwehr nicht mehr benötigt.
Die Mittel in Höhe von 4.057,92 € sollen zur Finanzierung der
Einbaukosten für die Digitalfunkgeräte genutzt und auf das Konto
-14.000,00 M 32090001 (s.o.) umgesetzt werden.
2 von 25
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
lfd.
Nr.
Produkt
Auftrag
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
übertragbare
Ermächtigung
nach 2016
zu übertragende
Ermächtigung
nach 2016
Einsparung
15
02 07 01 M 32880002
Auszahlung Erwerb bewegliches
Beschaffung Einrichtungsgegenstände Feuerwehr Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
-700,00
-700,00
4.290,00
16
02 07 01 M 32880006
Beschaffung von Nomexbekleidung Feuerwehr
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
-3.297,39
-3.140,95
156,44
Ausbau von Warnsystemen
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
17
18
02 07 01 M 32880010
02 08 01 M 32880003
Beschaffung Geräte/Einrichtung RTW
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
19
03 01 01 M 26140301
Umbau/Ausstattung Küche in der KGS Kopfbuche Auszahlung für Baumaßnahmen
20
03 01 01 M 26150300
Errichtung zusätzlicher OGS-Räume
Barbaraschule
21
03 01 01 M 26150501
Ausbau offener Ganztag Christinaschule
22
03 01 01 M 26150900
-30.006,27
-10.864,27
-30.006,27
-7.000,00
0,00
3.864,27
Ansatz 2016
Begründung
Die Restmittel in Höhe von 700 € werden für den ursprünglichen
Zweck nicht mehr benötigt. Für den Verkehrsaußendienst müssen
jedoch neue Datenerfassungsgeräte beschafft werden, da die
derzeitigen Geräte starke Verschleißerscheinungen aufweisen,
teilweise defekt sind und eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich
ist. Die Kosten pro Gerät belaufen sich auf ca. 232 €, es werden 3
Geräte benötigt. Die Restmittel in Höhe von 700 € sollen per APL
-1.500,00 zur Finanzierung auf dem Auftragskonto M 32120001 dienen.
Zur Begleichung einer Rechnung sind die Mittel in das Jahr 2016
-10.800,00 zu übertragen.
Der Auftrag wurde in 2015 vergeben, mittlerweile liegen auch
bereits erste Rechnungen in Höhe von 22.900 € vor, die
0,00 Schlussrechnung folgt nach der Fertigstellung in 2016.
Da der Rhein-Erft- Kreis bislang noch keine Nachrüstung für die
Telemetrie verbindlich vorgesehen hat, mit dieser Entscheidung
aber 2016 gerechnet werden kann, sollen die für 2015
angemeldeten Mittel in Höhe von 4.500 € für eine
Telemetrieeinheit zur Erweiterung des Defibrillators Corpuls C3
weiterhin zur Verfügung stehen. Des weiteren ist für den ReserveRTW die Anschaffung eines Tragestuhls notwendig, da der
-30.600,00 bisherige kaputt ist. Die Kosten belaufen sich auf 2.500 €.
Die Mittel sollen zur Deckung zu erwartender Mehrausgaben bei
dem Konto M 26130005, Feuerwache Am Schwefelberg,
0,00 Raumbedarf übertragen werden.
-11.186,53
-11.000,00
186,53
Auszahlung für Baumaßnahmen
-104.994,20
-104.994,20
0,00
Die Planungen befinden sich noch in der Umsetzung, die Mittel
0,00 müssen in das Jahr 2016 übertragen werden.
Auszahlung für Baumaßnahmen
-10.000,00
-10.000,00
0,00
Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden, die Restmittel sind
0,00 zu übertragen.
Errichtung 2. Fluchtweg Christinaschule Stommeln Auszahlung für Baumaßnahmen
-20.000,00
-20.000,00
0,00
Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden, die Restmittel sind
0,00 zu übertragen.
3 von 25
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
lfd.
Nr.
23
24
25
26
Produkt
Auftrag
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
Ansatz 2016
Begründung
0,00
Die Mittel sind erforderlich, da für drei weitere OGS Küchen die
Planung beauftragt werden wird und keinerlei Ausstattungsmittel
0,00 für etwaige Ausführung im Haushalt zur Verfügung stehen.
0,00
Mit Vorlage 311/2015 hat der Rat in seiner Sitzung am
25.08.2015 die Neubeschaffung des Lehrerzimmer beschlossen.
0,00 Die Umsetzung erfolgt in 2016.
0,00
Die Bewilligung der Mittel erfolgte mit Vorlage 312/2015 in der
Sitzung des Rates am 25.08.2015. Derzeit werden die
0,00 vergaberechtlich notwendigen Prüfungen durchgeführt.
0,00
Die Bewilligung der Mittel erfolgte mit Vorlage 313/2015 in der
Sitzung des Rates am 25.08.2015. Derzeit werden die
0,00 vergaberechtlich notwendigen Prüfungen durchgeführt.
03 01 01 M 40150001
EGS Auweilerstraße Neubeschaffung
Lehrerzimmer
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
GGS Sinnersdorf, Mobiliar für 2 Klassen
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
GGS Sinthern/Geyen, Einrichtung Lehrerzimmer
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-9.000,00
-9.000,00
4.301,28
Die Restmittel werden für noch erforderliche Anschaffungen der
-9.000,00 OGS benötigt.
-7.438,13
-7.438,13
1.737,70
Die Restmittel werden für noch erforderliche Anschaffungen der
-6.640,00 OGS benötigt.
03 01 01 M 40150003
03 01 01 M 40150004
03 01 01 M 40880013
Neuanschaffung OGS (Ausstattung/Ausrüstung)
28
03 01 01 M 40880013
Neuanschaffung OGS (Ausstattung/Ausrüstung)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
03 01 01 M 40880014
03 01 01 M 40880014
Beschaffung EDV Grundschulen (Ausstattung)
Beschaffung EDV Grundschulen (Ausstattung)
Auszahlung Erwerb immaterielle
Vermögensgegenstände
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
31
03 01 01 M 40880014
Beschaffung EDV Grundschulen (Ausstattung)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
32
03 01 01 M 40880015
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel KGS
Bachstraße
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
03 01 01 M 40880015
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel KGS
Bachstraße
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
33
Einsparung
03 01 01 M 26140301
27
30
zu übertragende
Ermächtigung
nach 2016
Auszahlung Erwerb bewegliches
Umbau/Ausstattung Küche in der KGS Kopfbuche Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
29
übertragbare
Ermächtigung
nach 2016
-6.411,90
-21.500,00
-10.600,00
-13.300,00
-4.500,00
-19.974,58
-6.411,90
-21.500,00
-10.600,00
-13.300,00
-4.500,00
-19.974,58
0,00
0,00
-4.500,00
-20.000,00
Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung des neuen
IT-Konzeptes in Absprache mit der Organisationsabteilung
zumindest die dringendsten Austausche vornehmen zu können.
Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung des neuen
IT-Konzeptes in Absprache mit der Organisationsabteilung
zumindest die dringendsten Austausche vornehmen zu können.
-169,77
-169,77
0,00
-1.800,00
-1.800,00
3.250,00
Die erforderlichen Anschaffungen können erst nach Abschluss der
-1.800,00 verzögerten Um-/Ausbaumaßnahmen vorgenommen werden.
2.270,43
Die erforderlichen Anschaffungen können erst nach Abschluss der
-2.330,00 verzögerten Um-/Ausbaumaßnahmen vorgenommen werden.
-2.240,00
-2.240,00
0,00
Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung des neuen
IT-Konzeptes in Absprache mit der Organisationsabteilung
zumindest die dringendsten Austausche vornehmen zu können.
4 von 25
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
lfd.
Nr.
34
35
36
Produkt
Auftrag
03 01 01 M 40880016
03 01 01 M 40880016
03 01 01 M 40880017
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel D.-Bonhoefer- Auszahlung Erwerb bewegliches
GS
Anlagevermögen > 410 € netto
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel D.-Bonhoefer- Auszahlung Erwerb bewegliches
GS
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel KGS
Buschweg
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
37
03 01 01 M 40880017
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel KGS
Buschweg
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
38
03 01 01 M 40880018
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS
Brauweiler
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
39
03 01 01 M 40880018
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS
Brauweiler
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
übertragbare
Ermächtigung
nach 2016
-1.599,05
-443,81
-3.600,00
zu übertragende
Ermächtigung
nach 2016
-1.599,05
-443,81
-3.600,00
Einsparung
38,59
Ansatz 2016
-1.800,00
Begründung
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines
Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang
vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten
Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden.
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines
Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang
vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten
Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden.
0,00
-2.500,00
0,00
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines
Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang
vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Hierfür ist die
Übertragung des Haushaltsansatzes 2015 i.H.v. 1.800 €
vorgesehen.
Die weieren Restmittel i.H.v. 1.800 € resultieren aus
Übertragungen aus 2014 und sollen zur Deckung einer
erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung für die Schaffung von
100 zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage 106/2016; Rat
-1.800,00 10.05.2016) verwendet werden.
-1.984,56
-1.984,00
0,56
-727,74
-727,00
0,74
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines
Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang
vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Hierfür ist die
Übertragung des Haushaltsansatzes 2015 i.H.v. 1.570 €
vorgesehen.
Die weiteren Restmittel i.H.v. 414 € resultieren aus Übertragungen
aus 2014 und sollen zur Deckung einer erheblichen
außerplanmäßigen Auszahlung für die Schaffung von 100
zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage 106/2016; Rat
-1.650,00 10.05.2016) verwendet werden.
Die Restmittel aus 2015 in nebenstehender Höhe sollen zur
Deckung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung für die
Schaffung von 100 zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage
-1.800,00 106/2016; Rat 10.05.2016) verwendet werden.
0,36
Die Restmittel aus 2015 in nebenstehender Höhe sollen zur
Deckung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung für die
Schaffung von 100 zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage
-1.720,00 106/2016; Rat 10.05.2016) verwendet werden.
-1.622,36
-1.622,00
5 von 25
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
lfd.
Nr.
40
41
42
Produkt
Auftrag
03 01 01 M 40880019
03 01 01 M 40880020
03 01 01 M 40880021
Beschreibung
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS
Dansweiler
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS
Sinth/Geyen
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS
Stommeln
Bezeichnung Sachkonto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
43
03 01 01 M 40880021
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS
Stommeln
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
44
03 01 01 M 40880022
Auszahlung Erwerb bewegliches
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel KGS Stommeln Anlagevermögen > 410 € netto
übertragbare
Ermächtigung
nach 2016
-685,80
-480,28
-1.800,00
zu übertragende
Ermächtigung
nach 2016
-685,80
-480,00
-1.800,00
Einsparung
Ansatz 2016
Begründung
0,00
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines
Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang
vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten
-1.800,00 Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden.
0,28
Die Restmittel aus 2015 in nebenstehender Höhe sollen zur
Deckung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung für die
Schaffung von 100 zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage
-1.800,00 106/2016; Rat 10.05.2016) verwendet werden.
0,00
Die Restmittel aus 2015 in nebenstehender Höhe sollen zur
Deckung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung für die
Schaffung von 100 zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage
-1.800,00 106/2016; Rat 10.05.2016) verwendet werden.
-767,74
-767,74
0,00
-6.451,44
-6.451,00
0,44
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines
Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang
vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Hierfür ist die
Übertragung i.H.v. 287,74 € vorgesehen.
Die weiteren Restmittel in i.H.v. 480 € sollen zur Deckung einer
erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung für die Schaffung von
100 zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage 106/2016; Rat
-1.530,00 10.05.2016) verwendet werden.
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines
Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang
vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Hierfür ist die
Übertragung des Haushaltsansatzes 2015 i.H.v. 1.800 €
vorgesehen.
Die weiteren Restmittel i.H.v. 4.651 € resultieren aus
Mittelübertragungen aus 2014 und sollen zur Deckung einer
erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung für die Schaffung von
100 zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage 106/2016; Rat
-1.800,00 10.05.2016) verwendet werden.
6 von 25
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
lfd.
Nr.
45
Produkt
Auftrag
03 01 01 M 40880022
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel KGS Stommeln Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
46
03 01 01 M 40880023
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS
Sinnersdorf
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
47
03 01 01 M 40880023
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS
Sinnersdorf
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
übertragbare
Ermächtigung
nach 2016
-2.522,00
zu übertragende
Ermächtigung
nach 2016
-2.522,00
Einsparung
0,00
-931,30
-930,00
1,30
-2.683,47
-2.682,85
0,62
48
03 01 01 M 40880040
Beschaffung Von Außenspielgeräten
Grundschulen
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-30.549,49
-30.549,49
0,00
49
03 02 01 M 40880024
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Hauptschule
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-5.800,00
-5.800,00
0,00
50
03 02 01 M 40880024
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Hauptschule
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
-2.648,29
-2.648,00
0,29
51
03 02 01 M 40880025
Beschaffung EDV Hauptschule (Ausstattung)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-6.000,00
-6.000,00
0,00
Ansatz 2016
Begründung
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines
Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang
vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Hierfür ist die
Übertragung des Haushaltsansatzes 2015 i.H.v. 1.600 €
vorgesehen.
Die weiteren Restmittel i.H.v. 922 € resultieren aus
Mittelübertragungen aus 2014 und sollen zur Deckung einer
erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung für die Schaffung von
100 zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage 106/2016; Rat
-2.200,00 10.05.2016) verwendet werden.
Die Restmittel aus 2015 in nebenstehender Höhe sollen zur
Deckung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung für die
Schaffung von 100 zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage
-1.800,00 106/2016; Rat 10.05.2016) verwendet werden.
Zur Begleichung einer Rechnung sind Mittel in Höhe von 843,85 €
zu übertragen.
Die Restmittel i.H.v. 1.839 € sollen zur Deckung einer erheblichen
außerplanmäßigen Auszahlung für die Schaffung von 100
zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage 106/2016; Rat
-1.420,00 10.05.2016) verwendet werden.
Für die Barbaraschule wurde in 2015 ein Spielgerät für 5.858,75 €
bestellt. Dieses wurde im Jahr 2016 bezahlt. Die Restmittel aus
2015 werden für ein in Planung befindliches Spielgerät an der
Richezaschule und das in Planung befindliche Tartansportfeld an
-10.000,00 der Wolfhelmschule benötigt.
Die Restmittel aus 2015 sollen zur Deckung einer erheblichen
außerplanmäßigen Auszahlung für die Schaffung von 100
zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage 106/2016; Rat
-2.600,00 10.05.2016) verwendet werden.
Die Restmittel aus 2015 sollen zur Deckung einer erheblichen
außerplanmäßigen Auszahlung für die Schaffung von 100
zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage 106/2016; Rat
-1.600,00 10.05.2016) verwendet werden.
-5.000,00
Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung des neuen
IT-Konzeptes in Absprache mit der Organisationsabteilung
zumindest die dringendsten Austausche vornehmen zu können.
7 von 25
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
lfd.
Nr.
Produkt
Auftrag
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
52
03 02 01 M 40880025
Beschaffung EDV Hauptschule (Ausstattung)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
53
03 02 02 M 26140100
Gesamtschule
Auszahlung für Baumaßnahmen
54
55
56
57
58
59
60
03 02 02 M 40880041
Auszahlung Erwerb bewegliches
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Gesamtschule Anlagevermögen > 410 € netto
03 02 02 M 40880041
Auszahlung Erwerb bewegliches
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Gesamtschule Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
03 02 02 M 40880042
Auszahlung Erwerb bewegliches
Gesamtschule, Beschaffung von EDV-Ausstattung Anlagevermögen > 410 € netto
03 02 02 M 40880043
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
03 03 01 M 40880026
03 03 01 M 40880026
03 03 01 M 40880027
Gesamtschule, Ersteinrichtung
Beschaffung EDV Realschulen (Ausstattung)
Beschaffung EDV Realschulen (Ausstattung)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel M.-Dönhoff-RS Anlagevermögen > 410 € netto
übertragbare
Ermächtigung
nach 2016
zu übertragende
Ermächtigung
nach 2016
Einsparung
-249,11
-249,11
0,00
-73.509,48
-73.509,48
0,00
-9.196,76
-10.285,98
-1.204,05
-26.915,44
-72.676,88
-1.000,00
-3.919,60
-9.196,76
-10.285,98
-1.204,05
-26.915,44
-72.676,88
-1.000,00
-3.919,60
0,00
Ansatz 2016
0,00
Begründung
Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung des neuen
IT-Konzeptes in Absprache mit der Organisationsabteilung
zumindest die dringendsten Austausche vornehmen zu können.
Die Planungen befinden sich noch in der Umsetzung, die Mittel
-250.000,00 müssen in das Jahr 2016 übertragen werden.
-13.000,00
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines
Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang
vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten
Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden.
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines
Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang
vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten
Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden.
0,00
-13.000,00
0,00
Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung des neuen
IT-Konzeptes in Absprache mit der Organisationsabteilung
-15.000,00 zumindest die dringendsten Austausche vornehmen zu können.
0,00
0,00
0,00
0,00
-65.000,00
-10.000,00
0,00
-6.500,00
Die Beschaffung der Ersteinrichtung ist in 2015 nicht
abgeschlossen worden und wird in 2016 fortgesetzt.
Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung des neuen
IT-Konzeptes in Absprache mit der Organisationsabteilung
zumindest die dringendsten Austausche vornehmen zu können.
Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung des neuen
IT-Konzeptes in Absprache mit der Organisationsabteilung
zumindest die dringendsten Austausche vornehmen zu können.
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines
Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang
vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten
Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden.
8 von 25
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
lfd.
Nr.
61
62
Produkt
Auftrag
03 03 01 M 40880027
03 03 01 M 40880028
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel M.-Dönhoff-RS Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel A.-KoepchenRS
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
63
03 03 01 M 40880028
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel A.-KoepchenRS
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
64
03 04 01 M 26080007
Neubau Mensa SZ Brauweiler, Kastanienallee
65
03 04 01 M 26080008
66
03 04 01 M 26080007
67
68
69
70
03 04 01 M 40880029
03 04 01 M 40880029
03 04 01 M 40880030
03 04 01 M 40880030
übertragbare
Ermächtigung
nach 2016
-3.524,32
-3.674,46
zu übertragende
Ermächtigung
nach 2016
-3.524,32
-3.674,46
Einsparung
0,00
Ansatz 2016
-5.760,00
Begründung
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines
Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang
vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten
Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden.
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines
Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang
vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten
Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden.
0,00
-3.800,00
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines
Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang
vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten
-3.500,00 Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden.
-3.800,00
-3.800,00
0,00
Auszahlung für Baumaßnahmen
-10.682,99
-2.467,00
8.215,99
Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2016 zu
0,00 übertragen.
Neubau Mensa SZ Pulheim, Hackenbroicher Str.
Auszahlung für Baumaßnahmen
-42.484,41
-2.371,71
40.112,70
Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2016 zu
0,00 übertragen.
Neubau Mensa SZ Brauweiler, Kastanienallee
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-3.701,79
-3.701,79
21.722,77
Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2016 zu
0,00 übertragen.
Beschaffung EDV Gymnasien (Ausstattung)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Beschaffung EDV Gymnasien (Ausstattung)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Geschw.-Sch.- Auszahlung Erwerb bewegliches
G.
Anlagevermögen > 410 € netto
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Geschw.-Sch.- Auszahlung Erwerb bewegliches
G.
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
-4.930,81
-140,66
-3.291,02
-955,76
-4.930,81
-140,66
-3.291,02
-955,76
0,00
0,00
-20.000,00
0,00
Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung des neuen
IT-Konzeptes in Absprache mit der Organisationsabteilung
zumindest die dringendsten Austausche vornehmen zu können.
Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung des neuen
IT-Konzeptes in Absprache mit der Organisationsabteilung
zumindest die dringendsten Austausche vornehmen zu können.
0,00
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines
Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang
vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten
-13.000,00 Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden.
0,00
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines
Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang
vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten
-14.000,00 Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden.
9 von 25
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
lfd.
Nr.
71
72
73
74
75
76
77
Produkt
Auftrag
03 04 01 M 40880031
03 04 01 M 40880031
03 05 01 M 40880032
03 05 01 M 40880032
03 05 01 M 40880033
03 05 01 M 40880033
03 06 01 M 40880008
Beschreibung
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Abtei-Gymn.
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Abtei-Gymn.
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Förderschule
BW
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Förderschule
BW
Beschaffung EDV Förderschule (Ausstattung)
Beschaffung EDV Förderschule (Ausstattung)
Beschaffungen für Schulturnhallen
Bezeichnung Sachkonto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
übertragbare
Ermächtigung
nach 2016
-6.275,53
-9.395,69
zu übertragende
Ermächtigung
nach 2016
-6.275,53
-9.395,69
Einsparung
Ansatz 2016
Begründung
0,00
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines
Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang
vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten
-8.000,00 Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden.
0,00
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines
Schuljahres auch investive Beschaffungen in größerem Umfang
vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten
-11.800,00 Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden.
Die Restmittel aus 2015 sollen zur Deckung einer erheblichen
außerplanmäßigen Auszahlung für die Schaffung von 100
zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage 106/2016; Rat
10.05.2016) verwendet werden.
-8.875,14
-358,59
-3.657,59
-8.875,00
-358,00
-3.657,59
0,14
0,59
0,00
-2.000,00
Die Restmittel aus 2015 sollen zur Deckung einer erheblichen
außerplanmäßigen Auszahlung für die Schaffung von 100
zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage 106/2016; Rat
-790,00 10.05.2016) verwendet werden.
-2.000,00
Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung des neuen
IT-Konzeptes in Absprache mit der Organisationsabteilung
zumindest die dringendsten Austausche vornehmen zu können.
Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung des neuen
IT-Konzeptes in Absprache mit der Organisationsabteilung
zumindest die dringendsten Austausche vornehmen zu können.
-1.000,00
-8.437,69
-1.000,00
-8.437,00
0,00
0,69
0,00
In 2015 konnten diverse Ausstattungen nicht vorgenommen
werden wegen der Belegungen durch Flüchtlinge. Nach
Freiwerden der Turnhallen sind diese Mittel (2.700 €) dringend
erforderlich.
Die weiteren Restmittel in i.H.v. 5.737 € resultieren aus
Übertragungen aus 2014 und sollen zur Deckung einer
erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung für die Schaffung von
100 zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage 106/2016; Rat
-5.400,00 10.05.2016) verwendet werden.
10 von 25
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
lfd.
Nr.
78
79
80
Produkt
Auftrag
03 06 01 M 40880008
03 06 01 M 40880009
03 06 01 M 40880044
Beschreibung
Beschaffungen für Schulturnhallen
Bezeichnung Sachkonto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
-12.217,00
Einsparung
0,60
Beschaffungen für schulische Inklusion
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-2.700,00
-2.700,00
7.700,00
-4.500,00
-4.500,00
0,00
04 01 01 M 40880034
Erwerb von Kunstgegenständen
82
04 01 01 M 41140001
Möblierung Stadtfest
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Beschaffung Geräte/Ausstattung KMZ
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
84
04 01 03 M 40880001
Beschaffung Geräte/Ausstattung KMZ
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
85
04 01 03 M 40880002
Beschaffung Geräte/Ausstattung Köstersaal
86
04 01 03 M 40880002
87
04 02 01 M 40880036
Ansatz 2016
Begründung
In 2015 konnten diverse Ausstattungen nicht vorgenommen
werden wegen der Belegungen durch Flüchtlinge. Nach
Freiwerden der Turnhallen sind diese Mittel (6.300 €) dringend
erforderlich.
Die weiteren Restmittel in i.H.v. 5.917 € resultieren aus
Übertragungen aus 2014 und sollen zur Deckung einer
erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung für die Schaffung von
100 zusätzlichen OGS-Plätzen in 2016 (Vorlage 106/2016; Rat
-12.660,00 10.05.2016) verwendet werden.
Die erforderlichen Ausstattungsgegenstände konnten in 2015
wegen der Belegung der Turnhallen durch Flüchtlinge und
Auslagerung der Turngeräte nicht erfolgen. Nach Freiwerden der
Hallen werden diese Ausstattungsmittel dringend benötigt.
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
81
04 01 03 M 40880001
-12.217,60
zu übertragende
Ermächtigung
nach 2016
Beschaffung Ausstattung Schulen allgemein
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
83
übertragbare
Ermächtigung
nach 2016
-5.009,43
-2.467,00
-1.550,00
-3.000,00
-2.467,00
-1.550,00
2.009,43
0,00
-3.000,00
Im Jahr 2015 erfolgte eine Bestellung für Hilfsmittel für schulische
Inklusion. Die Rechnungsstellung erfolgte in 2016, somit sind die
0,00 Mittel zu übertragen.
In 2016 ist die Anschaffung eines kostenintensiveren Werks
geplant (Synagoge), hierzu werden die Restmittel aus 2015
-2.700,00 benötigt.
Die Anschaffung weiterer Marktstände für das Stadtfest ist im Jahr
0,00 2016 vorgesehen.
0,00
Der Betrag wird für die Anschaffung von zwei Kühlschränken
(1.600 €) in 2016 benötigt. Die Anschaffung war in 2015 geplant
-1.640,00 und konnte nicht umgesetzt werden.
Der Betrag wurde für die Anschaffung von zwei Transportwagen
für Stehtische in 2015 bereitgestellt. Die Beschaffung erfolgt in
-1.050,00 2016.
-540,00
-540,00
30,24
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-4.500,00
-4.500,00
7.744,68
Der Betrag wurde für die Anschaffung eins Lichtpult in 2015
-6.500,00 bereitgestellt. Die Beschaffung erfolgt in 2016.
Beschaffung Geräte/Ausstattung Köstersaal
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
-1.250,00
-1.250,00
2.157,10
In 2015 konnten nicht alle geplanten Beschaffungen getätig
-1.250,00 werden.Die notwendigen Anschaffungen werden in 2016 erfolgen.
Beschaffung Ausstattung/Geräte Stadtbücherei
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
-676,04
-676,04
0,00
In 2015 konnten nicht alle Beschaffungen getätigt werden, sodass
-1.000,00 diese bereits zu Beginn des Jahres 2016 erfolgt sind.
11 von 25
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
lfd.
Nr.
88
89
90
Produkt
Auftrag
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
05 02 01 M 50080001
Erneuerung Asylbewerberunterkünfte Donatusstr.
BW
Auszahlung für Baumaßnahmen
05 02 01 M 50150001
Neubau der Asylbewerberunterkunft Zur offenen
Tür
Auszahlung für Baumaßnahmen
Beschaffung Einrichtung Asylbewerber
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
05 02 01 M 50880001
91
05 02 01 M 50880001
Beschaffung Einrichtung Asylbewerber
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
92
050201 M 26150301
Schaffung Asylbewerberunterkunft
93
06 01 01 M 26100100
94
übertragbare
Ermächtigung
nach 2016
-336.752,74
-270.200,00
-5.000,00
zu übertragende
Ermächtigung
nach 2016
-336.752,74
-270.200,00
-5.000,00
Einsparung
Ansatz 2016
Begründung
0,00
Die Maßnahme konnte Anfang 2016 abgeschlossen werden.
Mittel in Höhe von 40.000 € sollen zur Deckung zu erwartender
Mehrausgaben bei dem Konto M 26130005, Feuerwache Am
Schwefelberg, Raumbedarf, übertragen werden.
Die Übertragung der restlichen Mittel in Höhe von 296.752,74 € ist
0,00 zur Begleichung der Schlussrechnungen notwendig.
0,00
Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 mit Vorlage 93/2016
die Mittel zur Deckung einer außerplanmäßigen Ausgabe
0,00 beschlossen. Aufgrund dessen werden die Mittel in 2016 benötigt.
0,00
Die in 2015 nicht verausgabten Mittel werden für weitere
Beschaffungen im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung in 2016
0,00 benötigt.
-33.342,48
-33.342,48
0,00
Auszahlung für Baumaßnahmen
-4.818.745,15
-4.818.745,15
0,00
U3-Ausbau KiTa Karl-Zörgiebel-Str. Um-/Aus/Anbau
Auszahlung für Baumaßnahmen
-5.872,74
-5.872,74
0,00
06 01 01 M 26140304
Umbau/Einrichtung Küche KiTa Sinnersdorfer
Straße
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
95
06 01 01 M 26140304
Umbau/Einrichtung Küche KiTa Sinnersdorfer
Straße
96
06 01 01 M 26140305
Umbau/Einrichtung Küche KiTa Anemonenweg
Auszahlung für Baumaßnahmen
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
97
06 01 01 M 26140400
Umbau/Einrichtung Küche KiTa Görreshofstraße
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-8.000,00
Die in 2015 nicht verausgabten Mittel werden für weitere
Beschaffungen im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung in 2016
benötigt, da die für 2016 veranschlagten Mittel nicht ausreichend
sind. Siehe auch Vorlage 93/2016; Rat 15.03.2016).
Die Maßnahmen befinden sich noch in der Umsetzung, die Mittel
0,00 müssen in das Jahr 2016 übertragen werden.
Die Maßnahme ist grundsätzlich abgeschlossen und wurde in
2013 abgeschlossen. Da noch nicht alle Schlussrechnungen
0,00 vorliegen, ist eine Übertragung notwendig.
-4.888,81
-4.888,81
0,00
-1.715,01
-1.715,01
0,00
-4.479,13
-4.479,13
0,00
Die Mittel wurden übertragen. Diese dienen zur Deckung einer
überplanmäßigen Auszahlung auf dem Auftragssachkonto M
0,00 26150900 (2. Fluchtweg OGS Christinaschule).
Ein Teil der Mittel in Höhe von 111,19 € wurden bereits
übertragen. Diese dienen zur Deckung einer überplanmäßigen
Auszahlung auf dem Auftragssachkonto M 26150900 (2.
Fluchtweg OGS Christinaschule). Die restlichen Mittel werden zur
0,00 Begleichung einer Schlussrechnung benötigt.
Die Maßnahme befindet sich noch in der Umsetzung, die Mittel
0,00 müssen in das Jahr 2016 übertragen werden.
-1.028,90
-1.028,90
0,00
Die Maßnahme befindet sich noch in der Umsetzung, die Mittel
0,00 müssen in das Jahr 2016 übertragen werden.
12 von 25
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
übertragbare
Ermächtigung
nach 2016
zu übertragende
Ermächtigung
nach 2016
lfd.
Nr.
Produkt
98
06 01 01 M 26150101
Umbau/Einrichtung Küche KiTa Karl-ZörgiebelStraße
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-31.900,00
-31.900,00
0,00
Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden, die Restmittel sind
0,00 zu übertragen.
99
06 01 01 M 26150101
Umbau/Einrichtung Küche KiTa Karl-ZörgiebelStraße
Auszahlung für Baumaßnahmen
-39.200,00
-39.200,00
0,00
Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden, die Restmittel sind
0,00 zu übertragen.
Auftrag
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
Einsparung
Ansatz 2016
Begründung
Die Mittel sollen zur Deckung zu erwartender Mehrausgaben bei
dem Konto M 26130005, Feuerwache Am Schwefelberg,
0,00 Raumbedarf übertragen werden.
100
06 01 01 M 26150102
Büro-/Personalraum Kita Vochemsgasse
Auszahlung für Baumaßnahmen
-2.143,48
-2.000,00
143,48
101
06 01 01 M 26150200
Umbau/Einrichtung Küche KiTa Von-Harff-Straße
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-43.100,00
-43.100,00
0,00
Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden, die Restmittel sind
0,00 zu übertragen.
102
06 01 01 M 26150200
Umbau/Einrichtung Küche KiTa Von-Harff-Straße
Auszahlung für Baumaßnahmen
-56.200,00
-56.200,00
0,00
Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden, die Restmittel sind
0,00 zu übertragen.
103
06 01 01 M 26150400
Umbau/Einrichtung Küche KiTa Kesselsgasse
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-28.100,00
-28.100,00
0,00
Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden, die Restmittel sind
0,00 zu übertragen.
104
06 01 01 M 26150400
Umbau/Einrichtung Küche KiTa Kesselsgasse
Auszahlung für Baumaßnahmen
-6.500,00
-6.500,00
0,00
Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden, die Restmittel sind
0,00 zu übertragen.
105
06 01 01 M 26150500
Umbau/Einrichtung Küche KiTa Zu den Fußfällen
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-32.200,00
-32.200,00
0,00
Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden, die Restmittel sind
0,00 zu übertragen.
106
06 01 01 M 26150600
Erweiterung KiTa Anemonenweg
Auszahlung für Baumaßnahmen
-128.000,00
-128.000,00
0,00
Die Mittel sind nicht an Aufträge gebunden.Sie sollen übertragen
werden, zur Deckung zu erwartender Mehrausgaben beim Konto
0,00 M 26130005, Feuerwache Am Schwefelberg, Raumbedarf.
107
06 01 01 M 26150700
Umbau Hauptschule Pulheim zu Kita
Auszahlung für Baumaßnahmen
-2.170.362,22
-2.170.362,22
0,00
Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden, die Restmittel sind
0,00 zu übertragen.
108
06 01 01 M 26150800
Erweiterung KiTa Karl-Zörgiebel-Straße
Auszahlung für Baumaßnahmen
-233.854,47
-233.854,47
0,00
06 01 01 M 26100300
U3-Ausbau KiTa Sinnersdorfer Str. Um-/Aus/Anbau
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
06 01 01 M 26100500
U3-Ausbau KiTa Zu den Fußfällen Um-/Aus/Anbau
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
109
110
-13.034,61
-41.403,98
-13.034,61
-41.403,98
Die Maßnahme befindet sich noch in der Umsetzung, die Mittel
-360.000,00 müssen in das Jahr 2016 übertragen werden.
0,00
Es müssen noch einige Beschaffungen durchgeführt werden. Da
diese U3-Maßnahme öffentlich gefördert wurde, ist die
0,00 Übertragung in das Jahr 2016 zwingend erforderlich.
0,00
Es müssen noch einige nicht in 2015 getätigte notwendige
Beschaffungen durchgeführt werden. Diese werden in 2016
0,00 erfolgen.
13 von 25
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
lfd.
Nr.
Produkt
Auftrag
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
übertragbare
Ermächtigung
nach 2016
zu übertragende
Ermächtigung
nach 2016
Einsparung
111
06 01 01 M 26120200
U3-Ausbau KiTa Am Fronhof Um-/Aus-/Anbau
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-7.155,87
-7.155,87
0,00
112
06 01 01 M 26130301
U3-Ausbau KiTa Nelkenweg Um-/Aus-/Anbau
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-218,14
-218,14
313,21
113
06 01 01 M 51095000
Erneuerung Außenspielanlage KiTa Zu den
Fußfällen
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-2.169,03
-2.169,03
0,00
Ansatz 2016
Begründung
Es handelt sich hierbei um eine geförderte U3-Maßnahme. Die
noch verfügbaren Mittel müssen noch zwingend verausgabt
werden. Dies ist in 2016 vorgesehen. Daher ist eine letztmalige
0,00 Übertragung in das Jahr 2016 erforderlich.
Zur Begleichung einer Rechnung sind die Mittel in das Jahr 2016
0,00 zu übertragen.
Es handelt sich hierbei um eine geförderte U3-Maßnahme. Die
0,00 Restmittel werden in 2016 verausgabt.
114
06 01 01 M 51120001
Beschaff. von Gesundheitsstühlen
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
-3.500,00
-3.500,00
1.981,75
Bedingt durch zusätzliche Förderprogramme des Landes (z. B.
Plus-Kita, FinK-Pauschalen) werden häufig weitere Personen in
den Kitas beschäftigt, die ebenfalls mit Gesundheitsstühlen
auszustatten sind. Daher wird beantragt, den Restbetrag in das
-3.500,00 Jahr 2016 zu übertragen.
115
06 01 01 M 51130001
Ankauf Software für das Jugendamt
Auszahlung Erwerb immaterielle
Vermögensgegenstände
-1.727,24
-1.727,24
0,00
Für die Finanzierung von Zusatzmodulen soll der Betrag in das
0,00 Jahr 2016 übertragen werden.
Beschaffung von Thermodecken
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
0,00
Da die Thermodecken Bestandteil der Baugenehmigung sind,
wurden sie in der 10. KW 2016 bestellt. Die letztmalige
0,00 Übertragung in das Jahr 2016 ist daher erforderlich.
116
117
118
119
120
06 01 01 M 51130003
06 01 01 M 51140002
06 01 01 M 51140200
06 01 01 M 51150001
06 01 01 M 51150003
-4.000,00
-4.000,00
Programmiererweiterung KiTa-Programm
Auszahlung Erwerb immaterielle
Vermögensgegenstände
-12.000,00
-12.000,00
0,00
Es handelt sich hierbei u. a. um die Mittel für die Änderung des
Kita-Programms für die Erhebung einer nach Einkommen
gestaffelten Beitrages für das Mittagessen. Diese
Programmänderung wurde noch nicht umgesetzt, somit sind die
-2.000,00 Mittel nach 2016 zu übertragen.
Erneuerung Außenspielanlage KiTa Am Fronhof
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-6.472,78
-6.472,78
0,00
Die Mittel werden in 2016 für die Ersatzbeschaffung eines
0,00 Außenspielgerätes benötigt.
Auszahlung Erwerb bewegliches
Küchenausstattung Kitas(frisch zubereitete Mahlz.) Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Umbau Hauptschule Pulheim zu KiTa,
Ersteinrichtung
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-4.799,61
-420.000,00
-4.799,61
-420.000,00
0,00
0,00
Da es bei der Neuausstattung der Küchen bei den städt. Kitas zu
Verzögerungen gekommen ist, muss der Restbetrag in das Jahr
2016 übertragen werden, um die notwendigen Beschaffung
-3.000,00 durchführen zu können.
In der Ratssitzung am 15.03.2016 wurde beschlossen, die
Trägerschaft für die Kita "Am Wäldchen" an einen freien Träger zu
vergeben (Vorlage 28/2016). Die Verhandlung mit dem freien
Träger über die Ersteinrichtung steht noch aus. Vorsorglich wird
die Übertragung der Mittel beantragt, falls die Ersteinrichtung der
0,00 Kita durch die Stadt vorzunehmen ist.
14 von 25
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
lfd.
Nr.
Produkt
121
06 01 01 M 51150005
Auftrag
Beschreibung
Beschaffungen Sprachförderung
Bezeichnung Sachkonto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
übertragbare
Ermächtigung
nach 2016
-3.318,24
zu übertragende
Ermächtigung
nach 2016
-3.318,24
Einsparung
Ansatz 2016
Begründung
0,00
Es handelt sich hierbei um Landesmittel, die in 2016 noch zu
0,00 verausgaben sind.
122
06 01 01 M 51151000
Einrichtung Büro- u. Personalraum Kita
Vochemgasse
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-7.000,00
-7.000,00
0,00
Die Ausstattung des Büro- u. Personalraums konnte in 2015 nicht
umgesetzt werden, da sich die Maßnahme insgesamt verzögerte
und danach eine Auswahl der Gegenstände aus zeitlichen
Gründen nicht mehr möglich war. Die Maßnahme wird in 2016
0,00 umgesetzt.
123
06 01 01 M 51153000
Spielgeräte Außengelände Kita ehem. Hauptschule Auszahlung Erwerb bewegliches
PU
Anlagevermögen > 410 € netto
-37.000,00
-37.000,00
0,00
0,00 Die Maßnahme wird in 2016 umgesetzt.
124
06 01 01 M 51153001
Einr. Küche Kita ehem. Hauptschule Pulheim
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-78.000,00
-78.000,00
0,00
0,00 Die Maßnahme wird in 2016 umgesetzt.
125
06 01 01 M 51153002
Erweiterung des Außengeländes der Kita
Anemonenweg
Auszahlung für Baumaßnahmen
-4.676,31
-4.676,31
0,00
Die Mittel wurden in 2015 außerplanmäßig bereitgestellt. Die
0,00 Maßnahme befindet sich noch in der Umsetzung.
126
06 01 01 M 51880003
Beschaffung Ausstattung/Geräte städt.
Kindergärten
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-7.802,99
-7.802,99
0,00
Die Mittel werden benötigt, um noch ausstehende Beschaffungen,
-12.000,00 die für 2015 geplant waren, zu finanzieren.
06 01 01 M 51880003
Beschaffung Ausstattung/Geräte städt.
Kindergärten
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
771,54
In den städt. Kitas stehen noch zahlreiche Beschaffungen aus (u.
a. neue Kletterwand Kita Räuberhöhle in Stommeln). Die Mittel
-11.000,00 müssen daher in das Jahr 2016 übertragen werden.
127
128
129
130
06 01 01 M 51880004
06 01 01 M 51880005
06 01 01 M 51880008
Auszahlung Erwerb bewegliches
Spiel-/Beschäftigungsmaterial städt. Kindergärten Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Beschaffung Außenspielgeräte städt. Kindergärten Anlagevermögen > 410 € netto
Familienzentrum Sinthern
Ausstattung/Spielmaterial
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
-16.263,90
-3.650,00
-4.000,00
-978,93
-16.263,90
-3.650,00
-4.000,00
-978,93
21,40
Die Mittelverwendung konnte in 2015 nicht vollständig erfolgen, da
wegen personellen Engpässen in verschiedenen Kitas eine
Auswahl der erforderlichen Materialien nicht erfolgen konnte. Es
wird um Übertragung in das Jahr 2016 gebeten, damit eine
-3.650,00 zeitnahe Auswahl und Beschaffung der Materialien erfolgen kann.
151,02
Die Mittelverwendung konnte in 2015 nicht vollständig erfolgen, da
wegen personellen Engpässen in verschiedenen Kitas eine
Auswahl der erforderlichen Materialien nicht erfolgen konnte. Es
wird um Übertragung in das Jahr 2016 gebeten, damit eine
-4.000,00 zeitnahe Auswahl und Beschaffung der Materialien erfolgen kann.
0,00
Die Beschaffung von Ausstattung und Spielmaterial für die
Familienzentren werden über die Landesförderung KiBiz finanziert.
Die Mittel werden zweckgebunden bereitgestellt und sind daher in
-1.000,00 das Jahr 2016 zu übertragen.
15 von 25
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
lfd.
Nr.
Produkt
Auftrag
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
übertragbare
Ermächtigung
nach 2016
zu übertragende
Ermächtigung
nach 2016
Einsparung
Ansatz 2016
Begründung
131
06 01 01 M 51880009
Familienzentrum Sinnersdorf Ausst./Spielmaterial
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
-733,83
-733,83
0,00
Die Beschaffung von Ausstattung und Spielmaterial für die
Familienzentren werden über die Landesförderung KiBiz finanziert.
Die Mittel werden zweckgebunden bereitgestellt und sind daher in
0,00 das Jahr 2016 zu übertragen.
132
06 02 01 M 51140003
Ausstattungsgegenstände für Schulsozialarbeit
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
-379,38
-379,38
0,00
Da die Schulsozialarbeit fortgesetzt wird, ist eine Mittelübertragung
0,00 in das Jahr 2016 erforderlich.
133
06 02 01 M 51880001
Beschaffung von Spielgeräten und Material
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
-361,10
-361,10
0,00
134
06 03 01 M 51084000
Anlegung Bolzplatz Sinnersdorf
Auszahlung für Baumaßnahmen
-51.940,00
-51.940,00
0,00
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-36.954,29
-36.954,29
0,00
-23.382,74
-23.382,74
0,00
Die Mittel sollen für Anschaffungen in das Jahr 2016 übertragen
-500,00 werden.
Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden, die Restmittel sind
0,00 zu übertragen.
Die Restmittel aus 2015 werden in 2016 verausgabt. Es konnten in
2015 nicht alle geplanten Beschaffungen von Spielplatzgeräten
-45.900,00 umgesetzt werden.
Die Maßnahme konnte abgeschlossen werden.
Mittel in Höhe von 18.000 € sollen zur Deckung zu erwartender
Mehrausgaben bei dem Konto M 26130005, Feuerwache Am
Schwefelberg, Raumbedarf, übertragen werden.
Die Übertragung der restlichen Mittel in Höhe von 5.382,74 € ist
0,00 zur Begleichung der Schlussrechnungen notwendig.
135
06 03 01 M 51880006
Beschaffung von Kinderspielplatzgeräten
136
08 01 01 M 26140302
Erstellung Kunstrasenplatz Sportzentrum Pulheim Auszahlung für Baumaßnahmen
137
08 01 01 M 26150100
Erstellung Kunstrasenplatz Sportzentrum
Brauweiler
Auszahlung für Baumaßnahmen
-1.437.410,15
-1.437.410,15
0,00
Die Maßnahme befindet sich noch in der Umsetzung, die Mittel
0,00 müssen in das Jahr 2016 übertragen werden.
138
08 01 01 M 26150401
Generalsanierung Umkleide Sportplatz
Stommelner St
Auszahlung für Baumaßnahmen
-100.000,00
-100.000,00
0,00
Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden, die Restmittel sind
0,00 zu übertragen.
-1.400,00
-1.400,00
466,64
Im Bereich der Sportplätze im Sportzentrum Pulheim sind in 2015
Beschaffungen von u.a. Hockeytoren geplant gewesen, die
-1.400,00 Beschaffungen sollen in 2016 erfolgen.
-3.324,00
-3.324,00
0,00
139
08 01 01 M 40880010
Beschaffung Geräte/Ausstattung Sportanlagen
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
140
08 01 01 M 40880035
Beschaffung Turn- und Sportgeräte
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
141
08 03 02 M 26080004
Bäderlandschaft Pulheim
Auszahlung für Baumaßnahmen
-2.257.811,58
-2.257.811,58
0,00
Durch die Nutzung der Sporthallen durch Flüchtlinge müssen nach
-6.000,00 Rückgabe der Hallen Ausstattungsgegenstände erneuert werden.
Die Maßnahme konnte Anfang 2016 abgeschlossen werden. Zur
Begleichung der Schlussrechnungen ist die Mittelübertragung
0,00 notwendig.
16 von 25
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
lfd.
Nr.
Produkt
Auftrag
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
142
08 03 02 M 26080004
Bäderlandschaft Pulheim
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
143
08 03 02 M 66015502
Erneuerung Parkplatz Bäderlandschaft Pulheim
Auszahlung für Baumaßnahmen
144
11 01 01 M 20880003
Auszahlung Erwerb bewegliches
Beschaffung von Abfallbehältnissen (Dog Stations) Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
145
11 01 01 M 20880004
Einrichtung von Containerstandorten
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
übertragbare
Ermächtigung
nach 2016
zu übertragende
Ermächtigung
nach 2016
Einsparung
Ansatz 2016
Begründung
-147.618,19
-147.618,19
0,00
Aufgrund der nicht in 2015 erfolgenten Eröffnung der Aquarena
Pulheim, müssen im Jahr 2016 sukzessive die noch ausstehende
0,00 Ersteinrichtung angeschafft werden.
-280.000,00
-280.000,00
0,00
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Die Mittel sind zu
0,00 übertragen.
-704,49
-704,49
0,00
-9.750,00
-9.750,00
3.357,41
Die Schlussrechnung von fünf neu aufgestellten Dog-Stations
-2.500,00 muss noch beglichen werden.
In 2016 müssen neue Containerstandorte (Sonnenallee,
Gewerbegebiet Brauweiler, BP 113) angelegt werden. Zudem
müssen einige ältere Containerstandorte erstmals eingezäunt bzw.
-10.000,00 gepflastert werden.
Die restlichen Mittel werden für weitere geplante
Kanalsanierungsmaßnahmen benötigt. In 2015 konnte die
Kanalsanierung nicht durchgeführt werden. Die Bezirksregierung
hat jedoch bereits dazu aufgefordert, die umfangreichen
-200.000,00 aufgelaufenen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.
146
11 02 01 M 66108003
baul. Kanalsanierung in allen Ortsteilen (Inliner)
Auszahlung für Baumaßnahmen
-260.649,58
-260.649,58
0,00
147
11 02 01 M 66108200
Retentionsfilter am RÜB Geyen
Auszahlung Erwerb unbebaute
Grundstücke
-23.397,93
-23.397,93
0,00
Die Maßnahme ist noch nicht endgültig abgeschlossen. Daher
0,00 sind die Mittel zu übertragen.
148
11 02 01 M 66108200
Retentionsfilter am RÜB Geyen
Auszahlung für Baumaßnahmen
-36.095,07
-36.095,07
0,00
Die Mittel sind für die geplante Modernisierung des Pumpwerks zu
0,00 übertragen.
149
11 02 01 M 66108300
PU, Bau Regenklärbecken Pulheimer
Bach/Randkanal
Auszahlung für Baumaßnahmen
-23.676,06
-23.676,06
0,00
0,00 Die Baumaßnahme ist noch nicht gänzlich schlussgerechnet.
150
11 02 01 M 66108303
Erschließung BP 69 Schwefelberg, Pulheim
Auszahlung für Baumaßnahmen
-2.425,28
-2.425,28
16.474,72
Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2016 zu
0,00 übertragen.
11 02 01 M 66108500
Kanalsan. ST (RHB Weidstr./Brunostr u
NeußerGasse)
151
152
11 02 01 M 66108501
Kanalsan. ST(RÜB Bruchstr/Am
Sonnenhang/Tannenweg)
Auszahlung für Baumaßnahmen
Auszahlung für Baumaßnahmen
-240.865,82
-146.318,78
-240.865,82
-40.000,00
0,00
106.318,78
Die Baumaßnahme wurde noch nicht abgeschlossen. U.a. fehlt
noch die M&A Technik sowie die Reinigungstechnik. Daher sind
0,00 die Mittel zu übertragen.
Es werden noch rd. 25.000 € für die Bepflanzung benötigt, welche
noch nicht abgeschlossen ist. Die restlichen Mittel werden für eine
Schlussrechnung, welche erst in 2016 beglichen werden konnte,
benötigt. Daher sind die Mittel in Höhe von 40.000 € zu
0,00 übertragen.
17 von 25
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
lfd.
Nr.
Produkt
Auftrag
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
übertragbare
Ermächtigung
nach 2016
zu übertragende
Ermächtigung
nach 2016
Einsparung
Ansatz 2016
Begründung
In 2016 muss die ausstehende Schlussrechnung der Baufirma in
Höhe von rd. 21.000 € beglichen werden. Außerdem steht noch
die Schlussrechnung des Ingenieurbüros aus. Diese beläuft sich
auf rd. 13.000 €. Die restlichen Mittel werden für die
Entwicklungspflege und Nachrüstungsarbeiten benötigt, da die
Anlage noch Mängel aufweist.
153
11 02 01 M 66109300
Erw. RRB A.-v.-Menzel-Str.
Regenwasserbehandl.anl.
Auszahlung für Baumaßnahmen
-76.918,00
-76.918,00
0,00
154
11 02 01 M 66110301
Hauptsa. PU EscherStr (Jägerstr b Fried.EbertStr) Auszahlung für Baumaßnahmen
-15.000,00
-15.000,00
0,00
Die Baumaßnahme wurde noch nicht begonnen, die Mittel sind zu
-785.000,00 übertragen.
155
11 02 01 M 66110302
Erschließung BP 99 Pulheim
Auszahlung für Baumaßnahmen
-24.540,00
-24.540,00
0,00
Eine Studie zur Niederschlagswasserbeseitigung läuft zur Zeit.,
-350.000,00 die Mittel sind zu übertragen.
156
11 02 01 M 66111100
Filterstrecke Einleitung in nördl. DW Ronne NT5.05 Auszahlung für Baumaßnahmen
-110.000,00
-110.000,00
0,00
Die Baumaßnahme wurde noch nicht begonnen, die Mittel sind zu
0,00 übertragen.
157
11 02 01 M 66111301
Kanalsan.PU OrrerStr, StöckheimerStr, Christianstr Auszahlung für Baumaßnahmen
-460.000,00
-460.000,00
0,00
Die Baumaßnahme wurde noch nicht begonnen, die Mittel sind zu
0,00 übertragen.
158
11 02 01 M 66111303
PU Regenwasserkanalsan.(Buschweg b. A.-DürerStr.)
Auszahlung für Baumaßnahmen
-1.083.782,08
-1.083.782,08
0,00
159
11 02 01 M 66112306
Kanalsan PU Escher Str(Sinnersd.Str b
A.d.Driesch)
Auszahlung für Baumaßnahmen
-50.000,00
-50.000,00
0,00
Die Baumaßnahme wurde noch nicht begonnen, die Mittel sind zu
0,00 übertragen.
160
11 02 01 M 66112501
Staukanal SK Rheidter Weg
Auszahlung für Baumaßnahmen
-13.094,50
-13.094,50
0,00
Die Baumaßnahme ist noch nicht schlussgerechnet, die Mittel sind
0,00 zu übertragen.
161
11 02 01 M 66113200
BP Geyener Berg Süd
Auszahlung für Baumaßnahmen
-254.502,75
-254.502,75
0,00
162
11 02 01 M 66113301
Entwässerung, Parkplatz Steinstraße
Auszahlung für Baumaßnahmen
-10.000,00
-10.000,00
0,00
Die Baumaßnahme wurde noch nicht begonnen, die Mittel sind zu
0,00 übertragen.
163
11 02 01 M 66113302
Kanalsanierung Nordring
Auszahlung für Baumaßnahmen
-11.000,00
-11.000,00
0,00
Die Baumaßnahme wurde noch nicht begonnen, die Mittel sind zu
-80.000,00 übertragen.
164
11 02 01 M 66114002
Beschaffung Ersatzfahrzeug für Kanalkolonne
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-50.000,00
-50.000,00
0,00
0,00 Das Fahrzeug wurde bereits bestellt. Die Lieferung erfolgt in 2016.
165
11 02 01 M 66114003
Erneuerung M+E Technik am Pumpwerk AvMStraße
Auszahlung für Baumaßnahmen
-245.000,00
-245.000,00
0,00
Die Baumaßnahme wurde noch nicht begonnen, die Mittel sind zu
0,00 übertragen.
0,00
Die Baumaßnahme ist noch nicht durchgeführt, die Mittel sind zu
-950.000,00 übertragen.
Die Baumaßnahme ist noch nicht fertiggestellt, die Mittel sind zu
-1.200.000,00 übertragen.
18 von 25
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
lfd.
Nr.
Produkt
166
11 02 01 M 66114300
PU, Erschließung BP 36/1A, Stichweg Christianstr. Auszahlung für Baumaßnahmen
167
11 02 01 M 66114500
Kanalsanierung Brunostr./Neußer Gasse
168
11 02 01 M 66115500
Stommeln, Kanalerneuerung Am Trappenbruch
Auftrag
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
übertragbare
Ermächtigung
nach 2016
zu übertragende
Ermächtigung
nach 2016
Einsparung
Ansatz 2016
Begründung
Die Baumaßnahme ist noch nicht schlussgerechnet, die Mittel sind
0,00 zu übertragen.
-6.206,93
-6.206,93
0,00
Auszahlung für Baumaßnahmen
-100.000,00
-100.000,00
0,00
Die Baumaßnahme ist noch nicht durchgeführt, die Mittel sind zu
-650.000,00 übertragen.
Auszahlung für Baumaßnahmen
-229.700,00
-229.700,00
0,00
Die Baumaßnahme ist noch nicht abgeschlossen, daher sind die
0,00 Mittel zu übertragen.
169
11 02 01 M 66115501
Stommeln, Kanalerneuerung Forsterhütte
Auszahlung für Baumaßnahmen
-9.600,00
-9.600,00
0,00
In 2015 wurde mit der Planung der Baumaßnahme begonnen. Da
diese aber noch nicht abgeschlossen wurde, sind die Mittel zu
0,00 übertragen.
170
11 02 01 M 66116300
Erschließung Farnweg, Kanal
Auszahlung für Baumaßnahmen
-15.565,17
-15.565,17
0,00
Die Baumaßnahme ist noch nicht schlussgerechnet, die Mittel sind
0,00 zu übertragen.
171
11 02 01 M 66116500
Kanalsanierung Fliestedener Weg
Auszahlung für Baumaßnahmen
-272.599,68
-272.599,68
0,00
Die Kanalsanierung ist nicht abgeschlossen, die Mittel sind zu
0,00 übertragen.
0,00
Die Begrünung des Beckens, hier Aufwuchspflege, ist noch nicht
abgeschlossen, da es hier erhebliche Mängel gab. Aufgrund
dessen hat sich die Aufwuchspflege über einen längeren Zeitraum
als 3 Jahre gezogen. Die Aufwuchspflege wird im Sommer 2016
0,00 abgeschlossen.
14.255,79
Die Mittel werden für die Ausstattung eines Fahrzeuges benötigt,
welches in 2015 bestellt und in 2016 geliefert wird. In 2016 sind
die Mittel überplanmäßig auf dem Auftragssachkonto M 66114002
für die Beschaffung des Ersatzfahrzeuges der Kanalkolonne
-5.000,00 bereitzustellen.
1.662,72
Die Mittel werden für die Ausstattung eines Fahrzeuges benötigt,
welches in 2015 bestellt und in 2016 geliefert wird. In 2016 sind
die Mittel überplanmäßig auf dem Auftragssachkonto M 66114002
für die Beschaffung des Ersatzfahrzeuges der Kanalkolonne
-5.000,00 bereitzustellen.
7.088,60
Die Mittel werden für noch durchzuführende
Grundlagenermittlungen im Zuge von Straßenbaumaßnahmen
-5.000,00 benötigt.
172
173
174
175
11 02 01 M 66177400
11 02 01 M 66188001
11 02 01 M 66188001
12 01 01 M 66007008
Erweiterung RegenrückhaltebeckenSinnersdorf um
RKB
Auszahlung für Baumaßnahmen
Beschaffung Ausstattung, Arbeitsgeräte,
Maschinen
Beschaffung Ausstattung, Arbeitsgeräte,
Maschinen
Bohrkerne und Sondierungen
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Auszahlung für Baumaßnahmen
-3.680,57
-5.000,00
-5.000,00
-5.000,00
-3.680,57
-5.000,00
-5.000,00
-5.000,00
19 von 25
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
übertragbare
Ermächtigung
nach 2016
zu übertragende
Ermächtigung
nach 2016
lfd.
Nr.
Produkt
176
12 01 01 M 66007012
Stommeln, Weidtstr. Wohnwege
Auszahlung für Baumaßnahmen
-16.002,50
-16.002,50
0,00
Die Mittel sind zu übertragen, da die Maßnahme noch nicht
0,00 endgültig abgeschlossen ist.
177
12 01 01 M 66008200
Geyen, Rather Str. KAG
Auszahlung für Baumaßnahmen
-99.000,80
-99.000,80
0,00
Die Mittel sind komplett zu übertragen, da die Maßnahme noch
0,00 nicht abgeschlossen ist.
178
12 01 01 M 66009101
Erschließung Straßenbau BP 94 Brauweiler
Auszahlung für Baumaßnahmen
-2.322,48
-2.322,48
16.283,78
179
12 01 01 M 66009300
Pulheim, Kanalstraße
Auszahlung für Baumaßnahmen
-3.123,17
-3.123,17
0,00
Die Mittel sind zu übertragen, da die Maßnahme noch nicht
0,00 abgeschlossen ist.
180
12 01 01 M 66009302
BP 76 Pulheim einschl. Knoten KVP - K 25
Auszahlung für Baumaßnahmen
-542.989,88
-542.989,88
0,00
Die Mittel sind komplett zu übertragen, da die Maßnahme ist noch
0,00 nicht endgültig abgeschlossen ist.
181
12 01 01 M 66010200
Geyen, Von-Harff-Straße
Auszahlung für Baumaßnahmen
-15.000,00
-15.000,00
0,00
Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen.
0,00 Dementsprechend sind die Mittel zu übertragen.
182
12 01 01 M 66010300
Pulheim, Blumachergasse (Fahrbahn) KAGMaßnahme
Auszahlung für Baumaßnahmen
-123.550,00
-123.550,00
0,00
Die Maßnahme befindet sich zur Zeit in der Umsetzung. Mit der
0,00 Erstellung ist in 2016 / 2017 zu rechnen.
183
12 01 01 M 66010301
Pulheim, Christianstraße (Fahrbahn) KAGMaßnahme
Auszahlung für Baumaßnahmen
-23.378,26
-23.378,26
0,00
Es ist vorgesehen die LP 1-3 HOAI in 2016 umzusetzen. Die Mittel
0,00 sind entsprechend zu übertragen.
184
12 01 01 M 66010303
PU, Escher Str. (Jägerstr. b. Friedr.EbertStr.)KAG Auszahlung für Baumaßnahmen
-2.817,64
-2.817,64
0,00
-255.000,00 In 2016 ist die Planung der Baumaßnahme angedacht.
185
12 01 01 M 66010305
Pulheim, Friedrich-Ebert-Straße KAG
Auszahlung für Baumaßnahmen
-6.020,80
-6.020,80
0,00
Die Mittel sind komplett zu übertragen, da in 2016 die Planung
-500.000,00 fortgesetzt wird (LP 2-3 HOAI).
186
12 01 01 M 66010308
Pulheim, Witschgasse KAG
Auszahlung für Baumaßnahmen
-287.850,00
-287.850,00
0,00
187
12 01 01 M 66010500
Stommeln, Am Trappenbruch (Fahrbahn) KAG
Auszahlung für Baumaßnahmen
-359.290,00
-359.290,00
0,00
188
12 01 01 M 66011101
BW Bürgerwerkstatt Nebenanl.
Bernhardstr.(ggf.KAG)
Auszahlung für Baumaßnahmen
-30.000,00
-30.000,00
0,00
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Die bauliche
0,00 Umsetzung soll bis Oktober 2016 erfolgen.
Seitens des Rhein-Erft-Kreis ist angedacht die Erneuerung der
Bernhardstraße in 2016/2017 umzusetzen.Zwecks Sicherstellung
der Finanzierung sind die Mittel zu übertragen.
-200.000,00
0,00
Die Maßnahme ist noch nicht endgültig abgeschlossen. Im
Frühjahr 2016 ist angedacht, die Bepflanzung der Straße
0,00 durchzuführen.
189
Auftrag
12 01 01 M 66011201
Beschreibung
Geyen, Erschließung BP 98, Nellesweg
Bezeichnung Sachkonto
Auszahlung für Baumaßnahmen
-13.042,71
-13.042,71
Einsparung
Ansatz 2016
Begründung
Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2016 zu
0,00 übertragen.
Die Maßnahme befindet sich zur Zeit in der Umsetzung. Mit der
0,00 Erstellung ist in 2016 / 2017 zu rechnen.
20 von 25
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
lfd.
Nr.
190
191
Produkt
Auftrag
12 01 01 M 66011301
12 01 01 M 66011303
Beschreibung
PU, Escher Str(Fried-Ebert-Str b.
Sinnersd.Str)KAG
Pulheim, Baumweg KAG
Bezeichnung Sachkonto
Auszahlung für Baumaßnahmen
Auszahlung für Baumaßnahmen
übertragbare
Ermächtigung
nach 2016
-10.000,00
-32.483,69
zu übertragende
Ermächtigung
nach 2016
-10.000,00
-16.500,00
Einsparung
Ansatz 2016
Begründung
0,00
Seitens des Fachamt ist vorgesehen in 2016 die Planungsphasen
LP 1-2/3 HOAI umzusetzen. Dementsprechend sind die Mittel zu
0,00 übertragen.
15.983,69
Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung bei M-Auftrag
M 51161001 7826000 "Beschaffung Außenspielgeräte Kita
Erfurter Straße" im Produkt 06 01 01 (Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung).
Die Deckung erfolgt aus dem M-Auftrag M 66011303 "Pulheim,
Baumweg KAG, Auszahlung für Baumaßnahmen" (Produkt 12 01
0,00 01, Öffentliche Verkehrsflächen) in Höhe von 16.500 €.
In 2016 ist angedacht die Planung soweit zu erstellen, dass in
2017 die Erschließung des 1. Bauabschnittes sichergestellt wird.
-205.000,00 Die Mittel sind entsprechend zu übertragen.
192
12 01 01 M 66011307
Pulheim, Erschließung BP 99 Süd-West, 1. BA
Auszahlung für Baumaßnahmen
-35.000,00
-35.000,00
0,00
193
12 01 01 M 66011503
Stommeln, Forsterhütte
Auszahlung für Baumaßnahmen
-114.594,40
-114.594,40
0,00
Die Maßnahme befindet sich noch in der Ausführungsplanung (LP
0,00 5 nach HOAI). Daher sind die Mittel zu übertragen.
194
12 01 01 M 66012302
Pulheim, Brückenstraße
Auszahlung für Baumaßnahmen
-7.221,94
-7.221,94
0,00
Die Mittel sind für die Planung der Brückenstraße angemeldet
worden. Diese ist noch nicht abgeschlossen, daher sind die Mittel
0,00 zu übertragen.
195
12 01 01 M 66013200
Erschließung Geyener Berg Süd
Auszahlung für Baumaßnahmen
-45.076,04
-45.076,04
0,00
Da die Maßnahme noch nicht abgeschlossen ist sind die Mittel zu
-1.955.000,00 übertragen.
196
12 01 01 M 66013303
Pulheim, Steinstraße, Zufahrtstraße zum Parkplatz Auszahlung für Baumaßnahmen
-20.000,00
-20.000,00
0,00
Da das Projekt eventuell in 2016 umgesetzt wird, sind die Mittel für
0,00 den Bau der Zufahrtstraße zum Parkplatz zu übertragen.
197
12 01 01 M 66013304
PU, Escher Str.(Sinnersd. Str b. A. d. Driesch)KAG Auszahlung für Baumaßnahmen
-45.000,00
-45.000,00
0,00
Die Erstellung der Planung ist für 2016 / 17 vorgesehen. Die Mittel
-85.000,00 sind entsprechend zu übertragen.
198
12 01 01 M 66013305
Erneuerung Nordring
Auszahlung für Baumaßnahmen
-25.000,00
-25.000,00
0,00
199
12 01 01 M 66014300
Pulheim, Boschstr.(Venloer Str (K24) b.
Siemensstr)
Auszahlung für Baumaßnahmen
-7.000,00
-7.000,00
0,00
Die Erneuerung der Nordrings ist für 2017 vorgesehen. Die
Planung erfolgt in 2016. Die Mittel sind entsprechend zu
-175.000,00 übertragen.
Zwecks Grundlagenermittlung für die angedachte Erneuerung der
0,00 Boschstraße müssen die Mittel übertragen werden.
21 von 25
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
lfd.
Nr.
Produkt
Auftrag
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
übertragbare
Ermächtigung
nach 2016
zu übertragende
Ermächtigung
nach 2016
Einsparung
Ansatz 2016
Begründung
200
12 01 01 M 66014301
Pulheim, Erneuerung Brückenstraße
Auszahlung für Baumaßnahmen
-110.000,00
-110.000,00
0,00
Die Mittel stehen für den Ausbau der Brückenstraße zur
Verfügung. Die Maßnahme befindet sich zur Zeit in der Planung
(siehe M 66012302). Mit dem Ausbau ist in 2016 / 2017 zu
0,00 rechnen.
201
12 01 01 M 66014302
PU, Erschließung BP 36/1A, Stichweg Christianstr. Auszahlung für Baumaßnahmen
-19.687,08
-19.687,08
0,00
Die Maßnahme ist noch nicht endabgerechnet. Die Mittel sind
0,00 entsprechend zu übertragen.
202
12 01 01 M 66014501
Stommeln, Rheidter Weg
Auszahlung für Baumaßnahmen
-12.490,13
-12.490,13
0,00
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Die Mittel sind zu
-65.000,00 übertragen.
203
12 01 01 M 66015401
PU, BP 117 - Verkehrsflächenanpassung
Auszahlung für Baumaßnahmen
-40.000,00
-40.000,00
0,00
Die Erstellung der Planung - LP 1-2/3 HOAI soll in diesem Jahr
0,00 erfolgen. Die Mittel sind entsprechend zu übertragen.
204
12 01 01 M 66016101
BW, Klottener Str. zw Mathildenstr. u. Tomburgstr. Auszahlung für Baumaßnahmen
-30.000,00
-30.000,00
0,00
0,00 Die Erneuerung der Klottener Straße soll in 2016 erfolgen.
205
12 01 01 M 66016300
Erschließung Farnweg
-48.605,00
-48.605,00
0,00
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Die Mittel sind
0,00 entsprechend zu übertragen.
206
12 01 01 M 66088001
Anlegung von Parkplätzen
Auszahlung für Baumaßnahmen
Auszahlung für Baumaßnahmen
-401.445,40
-399.399,90
2.045,50
207
12 01 01 M 66776311
Ortskern Brauweiler
Auszahlung für Baumaßnahmen
-1.574.817,89
-1.574.817,89
0,00
208
12 01 01 M 66776351
Stommeln, Roßackerweg (Endausbau)
Auszahlung für Baumaßnahmen
-2.082,50
-2.082,50
7.917,50
209
12 02 01 M 66015201
Straßenbeleuchtung, Sinthern, Restausbau BP 77 Auszahlung für Baumaßnahmen
-7.500,00
-7.500,00
0,00
210
12 02 01 ---
---
Erneuerung der
Straßenbeleuchtungsanlage im
Stadtgebiet
-232.816,07
-130.000,00
102.816,07
Die vereinnahmten Stellplatzablösebeiträge dienen der
Herstellung von städtischen Parkplätzen. Die Einnahmen sind
zweckgebunden und sind nach § 22 Abs. 3 GemHVO in das Jahr
-23.300,00 2016 zu übertragen.
Die Mittel für den Straßenbau sind komplett zu übertragen. Mit der
Bebauung des Guidelplatzes durch die GKS ist im Oktober 2016
zu rechnen. Die Planung für die angedachte Platzumgestaltung /
0,00 Guidelplatz einschl. der Ehrenfriedstraße wird in Kürze beginnen.
Mittelübertragung aufgrund einer ausstehenden Rechnung, die
0,00 noch in 2016 beglichen werden musste.
0,00 Der Restausbau soll voraussichtlich noch in diesem Jahr erfolgen.
In der 1. Jahreshälfte ist vorgesehen, folgende Straßen zu
erneuern: Zehnthofstr., Sinnersdorfer Feld, Orrer Str., Unterster
Weg. Die Kosten hierfür betragen ca. 130.000 €. Da die
Umsetzung nicht in 2015 erfolgt ist, sind die Mittel hierfür zu
übertragen. In der 2. Jahreshälfte ist ebenfalls angedacht ein
umfangreiches Erneuerungsprogramm durchzuführen. Zur Zeit
-200.000,00 wird die Maßnahme geplant.
22 von 25
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
übertragbare
Ermächtigung
nach 2016
zu übertragende
Ermächtigung
nach 2016
lfd.
Nr.
Produkt
211
12 02 01 ---
---
Geyen, Erschließung BP 98 Straßenbeleuchtung
-10.000,00
-10.000,00
0,00
0,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
212
12 02 01 ---
---
SB, Pulheim Kreisverkehr Boschstraße
-20.000,00
-20.000,00
0,00
0,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
213
12 02 01 ---
---
SB. Ortskern BW, Guidelplatz
-20.000,00
-20.000,00
0,00
Die Maßnahme konnte bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht
0,00 umgesetzt werden.
214
12 02 01 ---
---
SB, GN, Rather Straße
-17.000,00
-17.000,00
0,00
Zur Zeit laufen die Vorbereitungen für den Endausbau der Rather
0,00 Straße. Mit dem Ausbau ist in 2017 zu rechnen.
215
12 02 01 ---
---
SB, PU, Blumachergasse
-15.000,00
-15.000,00
0,00
Die Erneuerung der Straße erfolgt in 2016 / 17. Die Mittel sind
0,00 entsprechend zu übertragen.
216
12 02 01 ---
---
SB, PU, Witschgasse
-26.000,00
-26.000,00
0,00
Die Erneuerung der Straße erfolgt in 2016 / 17. Die Mittel sind
0,00 entsprechend zu übertragen.
217
12 02 01 ---
---
SB, Boschstr. von Venloer Str. bis
Siemensstr.
-8.000,00
-8.000,00
0,00
Die Mittel sind zu übertragen da die Straßenbaumaßnahme
0,00 Boschstr. noch verwirklicht werden konnte..
218
12 02 01 ---
---
SB, Minikreisel Hagelkreuzstraße
-24.000,00
-24.000,00
0,00
Die Erstellung des Minikreisverkehrs ist für 2016 angedacht. Die
0,00 Mittel sind entsprechend zu übertragen.
219
12 02 01 ---
---
-12.000,00
-12.000,00
0,00
Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden . Die Mittel sind
0,00 entsprechend zu übertragen.
220
12 02 01 ---
---
SB, Im Trappenbruch
SB, Brückenstraße zw. Kanalstr. u.
Witschgasse
-9.000,00
-9.000,00
0,00
0,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
221
12 02 01 ---
---
Friedrich-Ebert-Straße KAG
-15.000,00
-15.000,00
0,00
0,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
222
12 02 01 ---
---
SB, Forsterhütte
-15.000,00
-15.000,00
0,00
0,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
223
12 02 01 ---
---
SB, Erschließung Farnweg
-1.900,00
-1.900,00
0,00
0,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
224
12 02 01 ---
---
SB, BP 36/1A Christianstraße
-7.286,59
-7.286,59
0,00
0,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
0,00
Die Mittel sind komplett zu übertragen, da die Maßnahme noch
nicht abgeschlossen ist. Zur Zeit ist eine provisorische
Beleuchtung installiert. Die endgültige Beleuchtung findet im Zuge
0,00 des Straßenendausbaus 2017/18 statt.
225
12 02 01 ---
Auftrag
Beschreibung
---
Bezeichnung Sachkonto
SB, Rheidter Weg
-18.913,43
-18.913,43
Einsparung
Ansatz 2016
Begründung
23 von 25
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
lfd.
Nr.
226
227
Produkt
Auftrag
12 03 01 M 20150400
12 03 01 M 20140500
Beschreibung
Bushaltespur Sinnersdorf Kreisverkehr
Bushaltestelle Stommeln
Bezeichnung Sachkonto
Auszahlung für Baumaßnahmen
Auszahlung für Baumaßnahmen
übertragbare
Ermächtigung
nach 2016
-21.816,75
-19.457,93
zu übertragende
Ermächtigung
nach 2016
-21.816,75
-19.457,93
Einsparung
0,00
0,00
Ansatz 2016
Begründung
Die Mittel werden in 2016 für den Bau des Buswarteplatzes am
Kreisverkehr Sinnersdorf benötigt. Dieser ist dringend erforderlich,
um den Busbetrieb sicherer und wirtschaftlicher zu gestalten. Der
Einsatz von Gelenkbussen wird durch den Buswarteplatz in der
Verkehrsspitze möglich und es wird mit diesem verhindert, dass
Busse beim Rückwärtssetzen im Dunkeln mit der Hinterachse „im
Feld landen“ und geborgen werden müssen.
Die Ausschreibung der Maßnahme wird derzeit vorbereitet und soll
0,00 im Mai 2016 stattfinden.
Die Baumaßnahme wird durch Nahverkehr Rheinland GmbH
gefördert. Die Realisierung soll ab den Sommerferien 2016
-245.000,00 erfolgen. Die Ausschreibung wird derzeit vorbereitet.
228
12 03 01 M 20100002
Errichtung Buscaps, barrierefreie Bushaltestellen
Auszahlung für Baumaßnahmen
-202.638,29
-202.638,29
0,00
Die Haltestelle Rathausstraße wird in diesem Jahr im Herbst 2016
gebaut. Verzögerungen ergaben sich aufgrund von Einwänden
beteiligter Behörden. Diese hatten zusätzliche ergänzende
Planungen zur Folge. Die Maßnahme wird mit 100% der
zuwendungsfähigen Kosten gefördert, davon stammen 90% von
der NVR GmbH und 10% vom Rhein-Erft-Kreis. Die
Rücksichtnahme auf die benachbarte Eisdiele führt zu einer
weiteren Verzögerung, da in den Sommermonaten nicht gebaut
0,00 werden soll.
229
12 04 01 M 26140001
Erneuerung der Streusalzsilos Bauhof
Auszahlung für Baumaßnahmen
-1.372,90
-1.372,90
0,00
Zur Begleichung einer Schlussrechnung sind die Mittel in das Jahr
0,00 2016 zu übertragen.
230
12 04 01 M 66880003
Beschaffung Ausstattung, Arbeitsgeräte,
Maschinen
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-70.000,00
-70.000,00
0,00
Es muss ein Streugerät sowie dazugehörige Anbaugeräte (70.000
0,00 €) beschafft werden. Die Beschaffung ist für 2016 vorgesehen.
231
13 01 01 ---
---
Grünfläche BP 94 BW
-92.947,45
-92.947,45
0,00
Zur Begleichung einer Rechnung sind die Mittel in das Jahr 2016
0,00 zu übertragen.
13 01 01 M 66010309
Pulheimer See, Parkplatz, Badestrand und
Wegebau
Auszahlung für Baumaßnahmen
0,00
Die Mittel sind zu übertragen, da zur Zeit der Eigenanteil der Stadt
Pulheim seitens des Zweckverbands Stöckheimer Hof ermittelt
0,00 wird.
Erholungsgebiet Stöckheimer Hof
Auszahlung Erwerb unbebaute
Grundstücke
0,00
Die Vertragverhandlungen zum Erwerb von Seegrundstücken sind
noch nicht abgeschlossen. Aufgrund dessen erfolgt vorsorglich
0,00 eine Mittelübertragung.
232
233 13 01 01 M 00388001
-41.289,54
-285.879,62
-41.289,54
-285.879,62
24 von 25
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
lfd.
Nr.
Produkt
Auftrag
Beschreibung
234
13 02 01 M 70880003
Beschaffung von Arbeitsgeräten und Fahrzeugen
(hier KFZ)
235
14 01 01 M 00308001
Regionale 2010 Grünkorridor "Am alten Rhein"
236
14 01 01 M 00308001
Regionale 2010 Grünkorridor "Am alten Rhein"
Bezeichnung Sachkonto
übertragbare
Ermächtigung
nach 2016
zu übertragende
Ermächtigung
nach 2016
Einsparung
Ansatz 2016
Begründung
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-150.000,00
-150.000,00
0,00
Auszahlung für Baumaßnahmen
-1.296.549,54
-547.854,65
748.694,89
Die Mittel werden für die Beschaffung eines Fahrzeuges benötigt.
Das Fahrzeug wurde bereits bestellt. Die Lieferung erfolgt
0,00 voraussichtlich Ende März 2016.
Die Schlussrechnungen für den 1. Realisierungsabschnitt sind
noch nicht vollständig gestellt. Es wird noch mit Kosten in Höhe
von ca. 33.000 Euro gerechnet.
Außerdem muss mit einer Rückzahlung zu viel abgerufener
Fördermitteln in Höhe von 50.000 Euro gerechnet werden.
Daneben ist damit zu rechnen, dass für Fördermittel, die nicht
innerhalb von drei Monaten nach Abruf verausgabt werden
konnten, nachträglich Zinsen zu zahlen sind. Die Höhe der
möglicherweise fällig werdenden Zinsen kann nicht kalkuliert
werden, insofern sollte ein entsprechend großer Anteil der Mittel
übertragen werden.
Auch hier wird vorgeschlagen, den verbleibenden Eigenanteil in
Höhe von 20 % zu übertragen, um die weitere Realisierung des
Nordparks (Grunderwerb und ggf. Umsetzung) zu ermöglichen.
Aus diesen Gründen sollten über den bereits übertragenen Betrag
in Höhe von 47.854,65 Euro hinaus 500.000 Euro nach 2016
0,00 übertragen werden.
541.862,55
Die ERFE-Maßnahmen sind abgeschlossen. Mit weiteren
Zuschüssen ist nicht zu rechnen. Der in den Ende 2015 noch
verfügbaren Ausgabemitteln veranschlagte Eigenanteil in Höhe
von 20% (rd. 137.400 €) soll übertragen werden, um für die
Fortführung des Nordparks Grunderwerb zu ermöglichen. Sobald
26 mitteilt, dass Bereitschaft von den angefragten Eigentümern
zum Verkauf besteht, soll über den Vorschlag zur Verwendung
0,00 der Mittel Eigenanteil eine Vorlage für HFA/Rat gefertigt werden.
Auszahlung für Baumaßnahmen EFRE
237
14 01 01 M 00315200
Grünanlage BP 98 Geyen
Auszahlung für Baumaßnahmen
238
16 01 01 ---
---
Einzahlungen aus Kreditaufnahme für
Investitionen
-687.077,05
-145.214,50
-50.000,00
-50.000,00
0,00
19.221.767,67
18.007.721,46
---
Die Gestaltung der Grünfläche wurde im Umweltausschuss
beschlossen (Vorlage 382/2015) und dann beschränkt
ausgeschrieben. Die Vergabe ist im Februar 2016 erfolgt.
Baubeginn ist im März. Daher müssen die Mittel in voller Höhe
0,00 übertragen werden.
Die Kreditermächtigung aus der Haushaltssatzung 2015 ist in das
Haushaltsjahr 2016 zu übertragen. Einsparungen bei der
Übertragung von Auszahlungsermächtigungen wurden bei der
Ermittlung der zu übertragenden Kreditermächtigung
entsprechend eines gewichteten kreditfinanzierenden Anteils
4.020.000,00 berücksichtigt.
25 von 25