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Beschlussvorlage (Anlage I)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
231 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
02.05.16, 18:32
Aktualisiert
02.05.16, 18:32

Inhalt der Datei

Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 Aufwand lfd. Nr. 1 Produkt 01 01 01 Bezeichnung Kostenstelle Ratsbüro Bezeichnung übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach 2016 2016 nach 2016 2016 Repräsentationskosten 3.404,66 2 01 01 01 3 01 01 01 4 01 02 01 5 01 02 01 Ratsbüro Ratsbüro 01 02 01 8 9 01 03 01 01 03 01 01 05 01 -3.404,66 -3.404,66 Ehrungen, Jubiläen Organisation und Steuerung Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und Gutacht 22.765,32 22.765,32 -22.765,32 -22.765,32 2.038,86 2.038,86 -2.038,86 -2.038,86 Ansatz 2016 Größere Veranstaltungen für 2016 wurden in 2015 beschlossen, deshalb ist eine 10.000,00 Mittelübertragung notwendig. Mittelübertragung ist notwendig, da die Erhöhung der Aufwandspauschalen für Ratsmitglieder/innen einen Mehrbedarf nötig macht, der im Rahmen des 380.000,00 Doppelhaushaltes nicht planbar war. Größere Veranstaltungen für 2016 wurden in 2015 beschlossen, deshalb ist eine 6.000,00 Mittelübertragung notwendig. 150.000,00 150.000,00 -150.000,00 -150.000,00 0,00 Für noch nicht abgeschlossene Maßnahmen im Rahmen der Personalentwicklung ist die Mittelübertragung erforderlich. Ergänzend sind im Produkt 01 07 01 -Sachkonto 5441000 - Versicherungsbeiträge u.ä. - für 2016 erhebliche Steigerungen aufgrund einer erhöhten Beschäftigtenzahl und eines Zuschlages aufgrund der Unfallentwicklung durch die Unfallkasse NRW in Höhe von ca. 36.000,- € zu verzeichnen. Die Mittel sollen zur Deckung übertragen werden. Aufgrund des Doppelhaushaltes war keine Anpassung für 2016 möglich (s.a. Begründung zu Produkt 01 09 01 - Sachkonto 5417000- Arbeits- und Gesundheitsschutz). Organisation und sonst. Aufw. Dienstleistungen (Kosten für zentrale Steuerung Projekte) 109.728,85 -109.728,85 -109.728,85 Organisation und Zuschuss zu Sachkosten Bildungsbüro Steuerung Stabstelle Demographie und Zuschuss zu Sachkosten Gleichstellung Stabstelle Demographie und Aufwand für Aus- und.Fortbildung Gleichstellung Bemerkungen Die GPA wurde im Jahr 2015 mit einem Projekt zur Haushaltskonsolidierung beauftragt. Dieses wird in 2016 durchgeführt. Aufgrund dessen ist eine vollständige Mittelübertragung notwendig. 5.000,00 7 3.404,66 Aufwand für ehrenamtliche Tätigkeiten 109.728,85 6 Auszahlung 5.000,00 -5.000,00 -5.000,00 157.660,00 Aufgrund von Sonderzuwendungen und damit verbundenen Maßnahmen für 2015 konnten nicht alle für 2015 geplanten Maßnahmen durchgeführt werden, und werden 5.000,00 2016 nachgeholt. In 2015 konnten Veranstaltungen nicht durchgeführt werden. Die mittel werden deshalb in 2016 zusätzlich benötigt. 719,85 719,85 -719,85 -719,85 3.170,00 4.690,00 4.690,00 -4.690,00 -4.690,00 4.690,00 Beauftragte Fortbildungsmaßnahmen können erst in 2016 umgesetzt werden. Die Prüfung 2014 wurde erst Anfang 2016 abgerechnet. Die Rückstellung wird somit in 2016 für die Prüfung 2014 und 2015 in Anspruch genommen. Die Zahlungsmittel müssen dementsprechend übertragen werden. Rechnungsprüfun Sonstiger Aufwand für Dienstleistungen gsamt (Begleitung bei der Prüfung der Jahresrechnung) 0,00 0,00 -40.491,03 Seite 1 von 30 -40.491,03 40.000,00 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 Aufwand lfd. Nr. 10 Produkt 01 07 01 Bezeichnung Kostenstelle Organisation Bezeichnung übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach 2016 2016 nach 2016 2016 Mieten und Pachten 8.608,78 11 01 07 01 Ordnungsamt 01 07 02 Ordnungsamt 01 07 02 Organisation/EDV 01 07 02 01 07 02 01 09 01 --- --- 36.180,00 7.693,15 --- --- 15.500,00 25.154,44 -25.154,44 -25.154,44 150.000,00 Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich eine Einsparung in nebenstehender Höhe. Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich eine Einsparung in nebenstehender Höhe. Aufgrund des aus Sicherheitsgründen erforderlichen Austausches aller PC´s konnten nicht alle turnusmäßigen bzw. geplanten Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden und werden 2016 nachgeholt. Die Schlussrechnung für das Jahr 2015 erfolgt erst zur Jahresmitte. Aufgrund der unterjährig regelmäßig erfolgenden Änderungen kann erst nach der Schlussrechnung abschließend beurteilt werden, ob Mittel aus 2015 nicht benötigt werden. 72.818,42 -72.818,49 -72.818,49 720.000,00 Im Jahr 2016 sollen die Vorbereitungen zur Einführung des kreditorischen Rechnungsworksflows erfolgen. Dieses Projekt war eigentlich schon für 2015 vorgesehen, musste aber verschoben werden. Aufgrund dessen sind die Mittel für etwaige Beratungsleistungen zu übertragen. Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und Organisation/EDV Gutachterkosten (Beratungsleistungen für Infoma) 5.000,00 16 12.814,47 Organisation/EDV Umlage an Zweckverbände 72.818,49 15 -8.608,78 Unterhaltung und Beschaffung von BGA < 60 € netto 29.370,97 14 8.608,78 Bemerkungen Zur Optimierung des Einsatzes technischer Geräte (Faxe, Kopierer, etc.) ist es erforderlich Neuerungen zu testen und danach auszuschreiben. Dazu wurden 2015 33.000,00 bereits Aufträge erteilt. Abschreibungen GwG 7.693,15 13 8.608,78 Ansatz 2016 Abschreibungen GwG 12.814,47 12 Auszahlung 5.000,00 -5.000,00 -5.000,00 5.000,00 Im Produkt 01 07 01 -Sachkonto 5441000 - Versicherungsbeiträge u.ä. - sind für 2016 erhebliche Steigerungen aufgrund einer erhöhten Beschäftigtenzahl und eines Zuschlages aufgrund der Unfallentwicklung durch die Unfallkasse NRW in Höhe von ca. 36.000,- € zu verzeichnen. Aufgrund des Doppelhaushaltes war keine Anpassung für 2016 möglich (s.a. Begründung zu Produkt 01 02 01 - Sachkonto 5291000-sonst. Aufw. Dienstleistungen (Kosten für zentrale Projekte)). Personalabteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz 19.993,16 3.332,25 -19.993,16 Seite 2 von 30 -3.332,25 76.000,00 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 Aufwand lfd. Nr. 17 Produkt 01 10 01 Bezeichnung Kostenstelle Kämmereiabteilung Bezeichnung übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach 2016 2016 nach 2016 2016 01 11 01 Rechtsamt 01 12 01 --- -11.700,05 -11.700,05 0,00 Bemerkungen Der Auszahlungsbetrag stammt aus einer Versicherungserstattung, die an Dritte weitergeleitet werden muss. Der Aufwand wurde in 2015 gebucht. Die Auszahlungsmittel müssen im Rahmen der Rechnungsabgrenzung gem. § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung übertragen werden. Für den Haushalt 2015 wurden für die Verfahren Stadtwerke und Möbelhaus 155.000,€ zusätzliche Mittel beantragt und genehmigt. Da die Verfahren noch nicht angeschlossen bzw. abgerechnet sind, werden die Mittel weiterhin benötigt. Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und Gutachterkosten 142.619,58 19 Ansatz 2016 Vermischte Aufwendungen --- 18 Auszahlung 142.619,58 -142.619,58 -142.619,58 200.000,00 Immobilienmanag Beschaffung von Grundstücken des UV ement Für den Erwerb von weiteren Flächen zum Zwecke des Wiederverkaufs ist die Übertragung von nebenstehendem Betrag notwendig. --- --- -1.830.202,48 -1.830.202,48 283.000,00 Die Mittel werden für die Fortführung und den Abschluss der Untersuchung Kaiser-OttoStr./Ehrenfriedstr. in 2016 benötigt. 20 01 12 01 Immobilienmanag Prospektion ement 232.840,51 21 01 12 01 01 12 02 -253.369,90 -253.369,90 300.000,00 Verschiedene Verkaufsvorgänge konnten nicht wie geplant in 2015 abgeschlossen werden. Aufgrund dessen sind die Aufwendungen in das Jahr 2016 zu übertragen. Die Verkaufserlöse werden außerplanmäßig in 2016 eingenommen. Immobilienmanag Aufwendungen und Auszahlungen im ement Zusammenhang mit Grundstücksverkäufen Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung resultiert aus Rechnungsabgrenzungen. Die Auszahlungsmittel wurden übertragen, gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 1.076.807,38 22 232.840,51 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung resultiert aus Rechnungsabgrenzungen. Die Auszahlungsmittel wurden übertragen, gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 225.143,16 -3.093.855,11 -3.093.855,11 11.180.320,00 Die zu übertragenden Mittel sind für vom Rat beschlossene Maßnahmen, die durch Aufträge gebunden sind und im Jahre 2015 nicht abgeschlossen werden konnten. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung resultiert aus Rechnungsabgrenzungen. Die Auszahlungsmittel wurden übertragen, gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Immobilienmanag Unterhaltung Grundstücke und Gebäude ement 1.387.982,64 1.387.982,64 -1.422.353,64 Seite 3 von 30 -1.422.353,64 2.293.000,00 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 Aufwand lfd. Nr. 23 Produkt 01 12 02 Bezeichnung Kostenstelle Bezeichnung übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach 2016 2016 nach 2016 2016 Immobilienmanag Instandhaltungsrückstellungen ement --- 24 01 12 02 01 12 02 01 12 02 01 12 02 -511.525,61 Die zu übertragenden Mittel sind für vom Rat beschlossene Maßnahmen vorgesehen, die durch Aufträge gebunden sind und im Jahre 2015 nicht abgeschlossen werden konnten. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung resultiert aus Rechnungsabgrenzungen. Die Auszahlungsmittel wurden übertragen, gemäß § 9 Ziffer 0,00 2.5 der Haushaltssatzung. 17.453,88 -17.453,88 -17.453,88 824.700,00 Für die erhöhten Bewirtschaftungskosten, die gerade durch die Flüchtlingsunterbringung entstehen, ist die Übertragung der Restmittel nach 2016 erforderlich. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Immobilienmanag Aufwendungen für Gas ement 21.855,50 -26.637,27 -26.637,27 771.400,00 Für die erhöhten Bewirtschaftungskosten, die gerade durch die Flüchtlingsunterbringung entstehen, ist die Übertragung der Restmittel nach 2016 erforderlich. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Immobilienmanag Aufwendungen für Heizöl ement 3.490,99 27 -511.525,61 Bemerkungen Für die erhöhten Bewirtschaftungskosten, die gerade durch die Flüchtlingsunterbringung entstehen, ist die Übertragung der Restmittel nach 2016 erforderlich. 21.855,50 26 --- Ansatz 2016 Immobilienmanag Aufwendungen für Strom ement 17.453,88 25 Auszahlung 3.490,99 -6.267,08 -6.267,08 17.000,00 Für die erhöhten Bewirtschaftungskosten, die gerade durch die Flüchtlingsunterbringung entstehen, ist die Übertragung der Restmittel nach 2016 erforderlich. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Immobilienmanag Aufwendungen für Wasser ement 145.902,65 145.902,65 -151.710,28 Seite 4 von 30 -151.710,28 125.000,00 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 Aufwand lfd. Nr. 28 Produkt 01 12 02 Bezeichnung Kostenstelle Bezeichnung übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach 2016 2016 nach 2016 2016 01 12 02 Immobilienmanag Aufwendungen Reinigung ement 01 12 02 02 01 01 02 04 01 02 07 01 02 07 01 131.471,73 -131.471,73 -131.471,73 276.930,00 13.098,60 -43.569,35 -43.569,35 227.620,00 Abschreibungen GwG 500,00 --- --- Einwohnermeldea Geschäftsaufwendungen ngelegenheiten Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Feuerwehr Feuerwehr 0,00 -4.356,72 -4.356,72 300.000,00 Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Aufwendungen für Betriebsstoffe 0,00 34 984.200,00 Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich eine Einsparung in nebenstehender Höhe. 0,00 33 -47.561,96 Für die erhöhten Bewirtschaftungskosten, die gerade durch die Flüchtlingsunterbringung entstehen, ist die Übertragung der Restmittel nach 2016 erforderlich. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 500,00 32 -47.561,96 Immobilienmanag Geschäftsaufwendungen ement Ordnungsamt Bemerkungen Für die erhöhten Mietkosten, die gerade durch die Flüchtlingsunterbringung entstehen, ist die Übertragung der Restmittel nach 2016 erforderlich. 13.098,60 31 4.123,05 Immobilienmanag Mieten und Pachten ement 135.747,71 30 Ansatz 2016 Für die erhöhten Bewirtschaftungskosten, die gerade durch die Flüchtlingsunterbringung entstehen, ist die Übertragung der Restmittel nach 2016 erforderlich. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 4.123,05 29 Auszahlung 0,00 -2.479,89 -2.479,89 29.500,00 Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Unterhaltung Fahrzeuge 0,00 0,00 -7.571,87 Seite 5 von 30 -7.571,87 37.480,00 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 Aufwand lfd. Nr. 35 Produkt 02 07 01 Bezeichnung Kostenstelle Feuerwehr Bezeichnung übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach 2016 2016 nach 2016 2016 02 07 01 Feuerwehr Aufw. Für Aus.- u. Fortbildung 02 07 01 Feuerwehr 02 08 01 Rettungsdienst 02 08 01 Notarzt 02 08 01 Rettungsdienst 02 08 01 Notarzt 02 08 01 Notarzt 0,00 -4.896,00 -4.896,00 39.800,00 Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich eine Einsparung in nebenstehender Höhe. 700,00 --- --- 0,00 -2.143,15 -2.143,15 9.000,00 Aufwendungen für Betriebsstoffe (Notarzt) Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 0,00 -746,76 -746,76 7.500,00 Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Unterhaltung Fahrzeuge 0,00 -2.379,77 -2.379,77 11.000,00 Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Honorar Notärzte 0,00 42 37.700,00 Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 0,00 41 -41.380,93 Aufwendungen für Betriebsstoffe (Rettungsdienst) 0,00 40 -41.380,93 Abschreibungen GwG 0,00 39 Bemerkungen Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 700,00 38 35.538,93 Aufwandsentschädigungen 0,00 37 Ansatz 2016 Die verfügbaren Mittel sind für die Ausbildung der Brandmeisteranwärter vorgesehen. Die Abrechnung erfolgt im Jahr 2016, daher ist die Übertragung der gesamten Summe erforderlich. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 35.538,93 36 Auszahlung 0,00 -10.995,00 -10.995,00 345.000,00 Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Miete und Pachten - Ausfallreserve 0,00 0,00 -4.796,90 Seite 6 von 30 -4.667,18 3.000,00 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 Aufwand lfd. Nr. 43 Produkt 03 01 01 Bezeichnung Kostenstelle KGS Pulheim Bezeichnung übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach 2016 2016 nach 2016 2016 03 01 01 KGS Pulheim 03 01 01 GGS Brauweiler 03 01 01 03 01 01 03 01 01 03 01 01 03 01 01 03 01 01 -587,12 -587,12 2.510,00 71,18 -71,18 -71,18 5.450,00 Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. 876,65 -876,65 -876,65 4.700,00 Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. GGS Dansweiler Lehr- und Unterrichtsmittel 0,00 -112,00 -112,00 1.590,00 Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. GGS Dansweiler Geschäftsaufwendungen GGS Sinthern/Geyen GGS Sinthern/Geyen GGS Sinthern/Geyen 0,00 -42,75 -42,75 2.010,00 Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Lernmittel nach Schulgesetz 863,59 -863,59 -863,59 4.970,00 Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Lehr- und Unterrichtsmittel 0,00 51 587,12 GGS Dansweiler Lernmittel nach Schulgesetz 863,59 50 1.770,00 Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. 0,00 49 -572,20 Lernmittel nach Schulgesetz 0,00 48 -572,20 Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. 876,65 47 0,00 Lernmittel nach Schulgesetz 71,18 46 Bemerkungen Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 587,12 45 Ansatz 2016 Lehr- und Unterrichtsmittel 0,00 44 Auszahlung 0,00 -594,27 -594,27 1.680,00 Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Geschäftsaufwendungen 0,00 0,00 -204,86 Seite 7 von 30 -204,86 2.130,00 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 Aufwand lfd. Nr. 52 Produkt 03 01 01 Bezeichnung Kostenstelle Christinaschule Bezeichnung übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach 2016 2016 nach 2016 2016 03 01 01 KGS Stommeln 03 01 01 03 01 01 03 01 01 03 01 01 03 01 01 4.870,00 2.243,28 -2.243,28 -2.243,28 4.800,00 GGS Sinnersdorf Lernmittel nach Schulgesetz Barbaraschule Barbaraschule EGS Pulheim EGS Pulheim 0,24 -621,74 -621,74 4.490,00 Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Geschäftsaufwendungen 0,00 -30,94 -30,94 3.150,00 Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Lernmittel nach Schulgesetz 6.482,97 -6.482,97 -6.482,97 7.370,00 Die Ansätze in den Schulbudgets sind knapp bemessen. Die Mittel sollen übertragen werden, um den Schulen trotzdem die Möglichkeit zu geben, auch umfangreichere Lehrund Unterrichtsmittel zu beschaffen. Geschäftsaufwendungen 627,68 58 -80,22 Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. 6.482,97 57 -80,22 Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. 0,00 56 80,22 Lernmittel nach Schulgesetz 0,24 55 Bemerkungen Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. 2.243,28 54 Ansatz 2016 Lernmittel nach Schulgesetz 80,22 53 Auszahlung 627,68 -627,68 -627,68 3.130,00 Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Lernmittel nach Schulgesetz 638,76 638,76 -638,76 Seite 8 von 30 -638,76 7.320,00 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 Aufwand lfd. Nr. 59 Produkt 03 01 01 Bezeichnung Kostenstelle Bezeichnung übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach 2016 2016 nach 2016 2016 Schulverwaltungs Unterhaltung und Beschaffung von BGA < 60 € amt netto 60 03 01 01 Schulverwaltungs Zuschuss zu Sachkosten amt 61 03 01 01 Schulverwaltungs Qualitätszirkel OGS amt 03 01 01 Schulverwaltungs Abschreibungen GwG amt 03 02 01 Hauptschule Escher Str. 03 02 01 Hauptschule Escher Str. 03 02 01 03 02 01 -15.493,78 0,00 -6.462,23 -6.462,23 11.000,00 5.000,00 5.000,00 -5.000,00 -5.000,00 5.000,00 Die Mittel für den Qualitätszirkel sind insgesamt verplant. Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich eine Einsparung in nebenstehender Höhe. 17.784,51 --- --Die Haushaltmittel für Ausstattungen in den Schulbudgets sollen insgesamt übertragen werden, um den Schulen zu ermöglichen - trotz insgesamt kleiner Haushaltsansätze die Ausstattungen der Räume im Laufe des Schuljahres zu erneuern. Beschaff./Unterhalt. Geräte, Ausstatt./Ausrüstung 231,07 -231,07 -231,07 1.590,00 Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Lernmittel nach Schulgesetz 17.265,95 -17.265,95 -17.265,95 9.410,00 Schulverwaltungs Erstattungen an Gemeinden amt Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 0,00 66 -15.493,78 6.462,23 17.265,95 65 15.000,00 6.462,23 231,07 64 Bemerkungen Die Kurse Deutsch als Zweitsprache aus 2015 sind von GiP noch nicht vollständig in Rechnung gestellt worden. Gemäß Planung aus September 2015 steht noch eine Rechnung in Höhe von 6.416,42 € aus. Da der Bedarf an Deutschkursen zunehmend steigt, werden die geplanten Mittel für 2016 voraussichtlich nicht auskömmlich sein. 17.784,51 63 Ansatz 2016 Die verfügbaren Mittel aus 2015 sollen nach 2016 übertragen werden, damit weitere Beschaffungen für OGS-Gruppen in 2016 möglich sind. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 15.000,00 62 Auszahlung 0,00 -7.811,12 -7.811,12 Schulverwaltungs Abschreibungen GwG amt 2.897,11 2.897,11 --- Seite 9 von 30 --- 0,00 Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich eine Einsparung in nebenstehender Höhe. Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 Aufwand lfd. Nr. 67 Produkt Bezeichnung Kostenstelle Bezeichnung 03 02 02 Gesamtschule 03 02 02 Schulverwaltungs Machbarkeitsstudie SZ Brauweiler amt übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach 2016 2016 nach 2016 2016 69 03 02 02 03 02 02 54.926,98 03 03 01 03 03 01 03 03 01 -54.926,98 -6.602,51 -54.926,98 20.000,00 0,00 6.012,43 -6.012,43 -6.012,43 Realschule Pulheim Realschule Pulheim Realschule Brauweiler Die Machbarkeitsstudie wurde in 2015 beauftragt. Der Schlussbericht liegt als Entwurf vor. Dies Abschließende Rechnung steht noch aus. 0,00 Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich eine Einsparung in nebenstehender Höhe. Schulverwaltungs Abschreibungen GwG amt 10.285,98 --- --- Die Ansätze in den Schulbudgets sind knapp bemessen. Die Mittel sollen übertragen werden, um den Schulen trotzdem die Möglichkeit zu geben, auch umfangreichere Lehrund Unterrichtsmittel zu beschaffen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Lehr- und Unterrichtsmittel 302,63 -902,63 -902,63 8.950,00 Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Lernmittel nach Schulgesetz 626,25 73 54.926,98 -6.602,51 Für die wissenschaftliche Begelitung der Gesamtschule durch die Universität Münster für den Schulentwicklungsprozess wurden in 2015 Mittel i.H.v. 7.000 € zur Verfügung gestellt. Das in 2015 begonnene Projekt wird in 2016 fortgesetzt. 302,63 72 6.602,51 Projekt wissenschaftliche Begleitung SZ BW Schulverwaltungs Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und amt Gutachtkosten 10.285,98 71 Bemerkungen Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. 6.012,43 70 Ansatz 2016 Lernmittel nach Schulgesetz 6.602,51 68 Auszahlung 626,25 -626,25 -626,25 35.880,00 Lehr- und Unterrichtsmittel 1.022,86 1.022,86 -1.022,86 Seite 10 von 30 -1.022,86 4.930,00 Die Ansätze in den Schulbudgets sind knapp bemessen. Die Mittel sollen übertragen werden, um den Schulen trotzdem die Möglichkeit zu geben, auch umfangreichere Lehrund Unterrichtsmittel zu beschaffen. Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 Aufwand lfd. Nr. 74 Produkt 03 03 01 Bezeichnung Kostenstelle Realschule Brauweiler Bezeichnung übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach 2016 2016 nach 2016 2016 03 03 01 03 03 01 03 04 01 79 03 04 01 03 04 01 03 04 01 03 04 01 19.760,00 0,00 -6.632,85 -6.632,85 0,00 Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich eine Einsparung in nebenstehender Höhe. Gymnasium Pulheim Beschaffung und Unterhaltung Geräte, Ausstattung und Ausrüstung Gymnasium Brauweiler Lehr- und Unterrichtsmittel Gymnasium Brauweiler --- --- Lernmittel nach Schulgesetz Gymnasium Brauweiler Gymnasium Brauweiler 8.324,32 Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 0,00 4,79 0,00 -781,05 -773,50 -781,05 -773,50 80.350,00 11.840,00 Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Die Übertragung der Finanzmittel aug Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 0,00 -49,56 -49,56 17.100,00 Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Geschäftsaufwendungen 0,00 81 -45.637,30 Schulverwaltungs Abschreibungen GwG amt 0,00 80 -45.637,30 Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 4,79 78 45.637,30 Schulverwaltungs Erstattungen an Gemeinden amt 8.324,32 77 Bemerkungen Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. 0,00 76 Ansatz 2016 Lernmittel nach Schulgesetz 45.637,30 75 Auszahlung 0,00 -2.877,66 -2.877,66 15.870,00 Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Lernmittel nach Schulgesetz 53.934,38 53.934,38 -53.934,38 Seite 11 von 30 -53.934,38 65.260,00 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 Aufwand lfd. Nr. 82 Produkt 03 04 01 Bezeichnung Kostenstelle Gymnasium Brauweiler Bezeichnung übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach 2016 2016 nach 2016 2016 03 04 01 03 04 01 03 05 01 03 05 01 03 06 01 Föderschule Jahnstraße 03 06 01 03 06 01 0,00 -18.536,46 -18.536,46 0,00 Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich eine Einsparung in nebenstehender Höhe. 8.702,35 --- --- Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. 3.408,89 -3.408,89 -3.408,89 5.500,00 Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich eine Einsparung in nebenstehender Höhe. Schulverwaltungs Abschreibungen GwG amt 1.358,00 --- --- Aufwand für Unterhaltung technische Anlagen Schulverwaltungs (Sicherheitsinspektion u. Ersatzbeschaffungen amt Schulturnhallen) Von den nebenstehenden Mittel erfolgt die Finanzierung der zusätzlichen 100 OGSPlätzen i.H.v. 6.250 € (vgl. Vorlage 106/2016, Rat 10.05.2016). 6.250,00 -25.190,00 -6.250,00 32.700,00 Schulverwaltungs EDV-Administration amt Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 0,00 89 0,00 Lernmittel nach Schulgesetz 25.190,00 88 -4.091,22 Schulverwaltungs Abschreibungen GwG amt 1.358,00 87 -61.353,00 Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 3.408,89 86 0,00 Schulverwaltungs Erstattungen an Gemeinden amt 8.702,35 85 Bemerkungen Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 0,00 84 Ansatz 2016 Miete Container 57.261,78 83 Auszahlung 0,00 -2.989,59 -2.989,59 24.000,00 Schulverwaltungs Bewirtschaftungskosten u.a. Reinigung amt Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 0,00 0,00 -3.860,19 Seite 12 von 30 -3.860,19 40.000,00 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 Aufwand lfd. Nr. 90 Produkt 03 06 01 Bezeichnung Kostenstelle Bezeichnung übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach 2016 2016 nach 2016 2016 03 06 01 03 06 01 03 06 01 03 06 01 03 06 01 03 06 01 04 01 01 2.265,64 -2.265,64 -2.265,64 0,00 4.287,81 -4.287,81 -4.287,81 0,00 5.359,00 -5.359,00 -5.359,00 0,00 Schulverwaltungs Machbarkeitsstudie SZ Pulheim amt 0,00 -5.477,50 -4.998,00 Die Mittel sollen übertragen werden, da derzeit die Beauftragung eines aktuellen SEP diskutiert wird, der sowohl die veränderte Ausgangslage hinsichtlich der Flüchtlinge, der veränderten Ganztags- und Inklusionsbedarfe als auch der veränderten Schulraumsituation in Köln (Stadtkinderprinzip und fehlende Schulen im Kölner Westen) berücksichtigt. 0,00 Schulverwaltungs Versicherungsbeiträge amt Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 0,00 -4.917,19 -4.917,19 400.000,00 Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich eine Einsparung in nebenstehender Höhe. Schulverwaltungs Abschreibungen GwG amt Kulturabteilung Die Zahl der Kinder mit unterschiedlichen Herkunftssprachen nimmt stetig zu. Diese Kinder lernen Deutsch erst an unseren Schulen. Dafür ist die Anschaffung von Lernmitteln im steigendem Maße erforderlich. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 15.217,00 97 641.100,00 Schulverwaltungs Schulentwicklungsplan amt 0,00 96 -58.897,88 Schulverwaltungs Lernmittel Deutsch als 2. Sprache amt 479,50 95 -58.897,88 Die Zahl der Kinder mit unterschiedlichen Herkunftssprachen nimmt stetig zu. Dafür ist die Anschaffung von Lernmittel in steigendem Maße erforderlich. 5.359,00 94 0,00 Schulverwaltungs Lernmittel Herkunftssprachl. Unterricht amt 4.287,81 93 Bemerkungen Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 2.265,64 92 Ansatz 2016 Schulverwaltungs Schülerbeförderungskosten amt 0,00 91 Auszahlung 15.217,60 --- --- Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Sonst. Aufw. für Dienstleist. 0,00 0,00 -1.249,50 Seite 13 von 30 -1.249,50 7.000,00 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 Aufwand lfd. Nr. 98 Produkt 04 01 02 Bezeichnung Kostenstelle Kulturabteilung Bezeichnung übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach 2016 2016 nach 2016 2016 04 01 03 Kulturabteilung 04 01 03 Kulturabteilung 04 01 03 Kulturabteilung 04 01 04 Kulturabteilung 04 02 01 Kulturabteilung -1.800,00 1.500,00 0,00 -497,82 -497,82 7.500,00 Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich eine Einsparung in nebenstehender Höhe. Abschreibungen GwG 1.790,00 --- --- Auszahlungen Steuer --- -2.185,08 -1.500,00 4.100,00 Da es sich beim KMZ um einen Betrieb gewerblicher Art handelt, erfolgt die Bilanzierung von Vermögensgegenständen in diesem Bereich teilweise zu Nettobeträgen. Der Steueranteil für die Beschaffung von Vermögensgegenständen, der bisher bereitgestellt wurde, ist ebenso entsprechend der in 2015 verfügbaren investiven Mittel zu übertragen. Wegen erneuter langfristiger Abwesenheit (Elternzeit bis Mitte Februar 2016) des für Finanzen zuständigen JMS-Mitbearbeiters ist die Haushaltsaufstellung für 2016 erneut in Verzug. Die letzte Rate wurde am 15.9.2015 gezahlt. An sich wäre die Zahlung für das 1. Quartal 2016 bereits am 15.12. 2015 fällig gewesen, konnte wg. der fehlenden Anforderung/Berechnungsgrundlage jedoch nicht angewiesen werden. Weil auch keine Aussage für die Mitgliederumlage 2016 vorliegt, sind die in 2015 verfügbaren Mittel nach 2016 zu übertragen - erfahrungsgemäß ist mit einer Steigerung zu rechnen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Umlage Zweckverband Jugendmusikschule Bergheim 3.294,00 103 -1.800,00 Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. --- 102 1.800,00 Geschäftsaufwendungen 1.790,00 101 Bemerkungen Die Restaurierung des Kunstwerks Göddertz_Kreisverkehr ist dringend erforderlich und wurde bereits 2015 beauftragt. Wegen plötzlich einsetzender Kälte konnte dies Ende 2015 nicht mehr realisiert werden und wird auf 2016 verschoben werden. Die Arbeiten werden in Angriff genommen, sobald die Temperaturen steigen und die Witterung die Restaurierung zu lässt. 0,00 100 Ansatz 2016 Unterhaltung und Beschaffung von BGA < 60 € netto 1.800,00 99 Auszahlung 3.294,00 -22.289,35 -22.289,35 Abschreibungen GwG 676,04 676,04 --- Seite 14 von 30 --- 98.000,00 Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich eine Einsparung in nebenstehender Höhe. Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 Aufwand lfd. Nr. 104 Produkt 05 02 01 Bezeichnung Kostenstelle Sozialamt Bezeichnung übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach 2016 2016 nach 2016 2016 05 02 01 Sozialamt 05 02 01 Sozialamt 05 02 01 Sozialamt 05 02 01 Sozialamt 05 02 01 Sozialamt -13.950,37 1.500,00 18.696,69 -18.696,69 -18.696,69 0,00 Die Mittel für die Auftragserteilung wurden bereits Ende 2015 zur Verfügung gestellt, da das Angebot der Fa. Prosoz zeitlich befristet war. Die Umstellung auf die Software "ProsozOpen" kann aus terminlichen Gründen aber erst im Laufe des Jahres 2016 erfolgen. Die Rechnungsstellung erfolgt in 2016. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 0,00 -14.788,24 -14.788,24 20.400,00 Die in 2015 nicht verausgabten Mittel für den Sicherheitsdienst werden zur Deckung des Mehraufwandes für 2016 benötigt. Bei der Haushaltsplanung wurden für 2016 keine Mittel veranschlagt. (Siehe auch Vorlage 93/2016; Rat 15.03.2016). Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Kosten für Sicherheitsdienst 1.365.962,70 -1.519.770,38 -1.519.770,38 0,00 Die in 2015 nicht verausgabten Mittel werden zur Deckung des Mehraufwandes für 2016 benötigt. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Leistungen in besonderen Fällen (§ 2 AsylbLG) 14.648,39 109 -13.950,37 Kostenerstattungen an Gemeinden 1.365.962,70 108 0,00 Unterhaltung TUIV 0,00 107 Bemerkungen Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 18.696,69 106 Ansatz 2016 Unterhaltung und Beschaffung von BGA < 60 € netto 0,00 105 Auszahlung 14.648,39 -18.707,75 -18.707,75 190.000,00 Die in 2015 nicht verausgabten Mittel werden zur Deckung des Mehraufwandes für 2016 benötigt. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Grundleistungen (§ 3 AsylbLG) 85.955,47 85.955,47 0,00 Seite 15 von 30 0,00 700.000,00 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 Aufwand lfd. Nr. 110 Produkt 05 02 01 Bezeichnung Kostenstelle Sozialamt Bezeichnung übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach 2016 2016 nach 2016 2016 05 02 01 Sozialamt Leistungen bei Krankheit/Schwangerschaft/Geburt 05 02 01 Sozialamt 05 02 01 Sozialamt 05 02 01 Sozialamt 05 03 01 Sozialamt 05 03 01 Sozialamt 05 04 01 Sozialamt 500,00 -500,00 -500,00 500,00 0,00 -27.798,29 -27.798,29 17.000,00 Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 0,00 -7.510,00 -7.508,90 0,00 Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich eine Einsparung in nebenstehender Höhe. Abschreibungen GwG 14.410,22 --- --- Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Kostenerstattungen an das Land 0,00 -9.963,07 -9.963,07 88.540,00 Die für 2015 vorgesehene zusätzliche Schulungsmaßnahme konnte aufgrund der aktuellen Situation nicht durchgeführt werden. Es ist beabsichtigt, diese zusammen mit der in 2016 vorgesehenen Systemumstellung auf "ProsozOpen" vorzunehmen, da hier ebenfalls ein ergänzender Schulungsbedarf besteht, der mit den Kosten für die Systemumstellung/Einführung nicht abgedeckt ist. Unterhaltung TUIV 1.500,00 117 320.000,00 Miete und Pachten 0,00 116 -197.283,69 Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 14.410,22 115 -197.283,69 Sonstige Leistungen (§ 6 AsylbLG) - Beihilfe etc. 0,00 114 Bemerkungen In 2015 konnten u. a. wegen gestiegener formeller Anforderungen keine Maßnahme umgesetzt werden. Es ist angedacht, in 2016 hiermit zu beginnen. 0,00 113 110.870,84 Arbeitsangelegenheiten (§ 5 AsylbLG) 500,00 112 Ansatz 2016 Die in 2015 nicht verausgabten Mittel werden zur Deckung des Mehraufwandes für 2016 benötigt. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 110.870,84 111 Auszahlung 1.500,00 -1.500,00 -1.500,00 0,00 Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Altenarbeit 0,00 0,00 -980,95 Seite 16 von 30 -980,85 22.700,00 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 Aufwand lfd. Nr. 118 Produkt 05 05 01 Bezeichnung Kostenstelle Sozialamt Bezeichnung übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach 2016 2016 nach 2016 2016 06 01 01 Jugendamt 06 01 01 Jugendamt 06 01 01 Jugendamt 06 01 01 Jugendamt 06 01 01 Jugendamt 06 01 01 Jugendamt 06 01 01 Jugendamt 06 02 01 Jugendamt 06 02 01 Jugendamt -3.857,00 3.300,00 0,00 -11.696,70 -11.696,70 545.000,00 0,00 -525,00 -525,00 15.000,00 Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Aufw.f.Aus- und Fortbildung 0,00 -800,00 -800,00 28.050,00 Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Leiharbeitskräfte 0,00 -12.385,68 -12.385,68 313.740,00 Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Fernmeldegebühren 0,00 -1.237,92 -1.237,92 21.600,00 Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich eine Einsparung in nebenstehender Höhe. Abschreibungen GwG 36.780,61 --- --- Das vom Rat beschlossene Jugendpartizipationsprojekt konnte bislang nicht durchgeführt werden. Die Umsetzung ist für 2016 vorgesehen. Partizipationsprojekt der Schülerinnen/Schüler 10.000,00 127 -3.857,00 Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 36.780,61 126 0,00 Förderung Spielgruppen (Päd. geleitete Gruppen) 0,00 125 700,00 Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 0,00 124 -700,00 Abrechnung Essensgeld in städt. Kitas 0,00 123 -700,00 Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 0,00 122 0,00 Unterhaltung TUIV 0,00 121 Bemerkungen Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 0,00 120 Ansatz 2016 Zuschuß an die Organisation "Frauen beraten" 0,00 119 Auszahlung 10.000,00 -10.000,00 -10.000,00 0,00 Zuwendung für Jugendfahrten/-Lager (§ 11 SGB VIII) Um noch vorliegende Anträge aus dem Jahr 2015 hinsichtlich einer Fördermöglichkeit prüfen zu können, ist die Übertragung der Restmittel aus 2015 notwendig. 16.396,96 16.396,96 -16.396,96 Seite 17 von 30 -16.396,96 39.500,00 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 Aufwand lfd. Nr. 128 Produkt 06 02 01 Bezeichnung Kostenstelle Jugendamt Bezeichnung übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach 2016 2016 nach 2016 2016 06 02 01 Jugendamt 06 04 01 Jugendamt 06 04 01 Jugendamt 06 04 01 Jugendamt 06 04 01 Jugendamt 06 04 01 Jugendamt 06 04 01 Jugendamt 06 04 01 Jugendamt 06 04 01 Jugendamt --- --- 0,00 -2.179,00 -2.179,00 60.000,00 0,00 -5.020,56 -5.020,56 380.000,00 0,00 -45.125,57 -45.125,57 575.000,00 Betreutes Umgangsrecht (per richterlicher Anordnung) Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 0,00 -2.873,64 -2.873,64 3.450,00 Pflege/Erzieh. v. Minderjährigen i. fremden Einrichrungen Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 0,00 -65.707,63 -65.707,63 1.480.000,00 Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder 0,00 -104.518,84 -104.518,84 975.000,00 Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Hilfe zur Erziehung -Soz.-Päd.Einzelfallhilfe 0,00 138 740,48 Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII 0,00 137 Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich eine Einsparung in nebenstehender Höhe. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 0,00 136 8.700,00 Pflege/Erzieh. von minderjährigen in fremden Familien 0,00 135 -1.426,58 Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 0,00 134 -1.426,58 Kostenerstattung an übrige Bereiche 0,00 132 1.426,58 Abschreibungen GwG 0,00 131 Bemerkungen Um noch vorliegende Anträge aus dem Jahr 2015 hinsichtlich einer Fördermöglichkeit prüfen zu können, ist die Übertragung der Restmittel aus 2015 notwendig. 740,48 130 Ansatz 2016 Beihilfen für Jugendvereine und Organisationen 1.426,58 129 Auszahlung 0,00 -33.655,89 -33.655,89 370.000,00 Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Hilfen für junge Volljährige.,Nachbetreuung 0,00 0,00 -7.902,15 Seite 18 von 30 -7.902,15 130.000,00 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 Aufwand lfd. Nr. 139 Produkt 06 04 01 Bezeichnung Kostenstelle Jugendamt Bezeichnung übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach 2016 2016 nach 2016 2016 08 01 01 Sportabteilung 08 01 01 Sportabteilung 08 01 01 Sportabteilung 08 01 01 Sportabteilung 08 03 01 Bäderlandschaft 08 03 01 Bäderlandschaft 08 03 01 Bäderlandschaft -2.726,59 -2.726,59 8.400,00 Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Auf sämtlichen Plätzen müssen die Tornetze für 5-m-Tore wie auch 7-m-Tore ersetzt werden. Dieser notwendige Austausch der Netze ist in 2015 nicht durchgeführt worden und soll im Jahr 2016 erfolgen. 6.880,11 -6.880,11 -6.880,11 7.000,00 0,00 -260,00 -260,00 500,00 Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich eine Einsparung in nebenstehender Höhe. 1.400,00 --- --- Verbrauchsmittel 900,00 -900,00 -900,00 17.000,00 Unterhaltung und Beschaffung von BGA < 60 € netto 14.183,20 146 2.726,59 Abschreibungen GwG 900,00 145 15.000,00 Aufw.f.Dienst- u.Schutzkleidung 1.400,00 144 -23.858,01 Bemerkungen Die im Jahr 2015 geplante Reinigung der Kunststoffbahn im Sportzentrum Pulheim muss kurzfristig zusätzlich in 2016 beauftragt werden. 0,00 143 -23.858,01 Bewirtschaftungskosten u.a. Reinigung 6.880,11 142 0,00 Unterhaltung und Beschaffung von BGA < 60 € netto 2.726,59 141 Ansatz 2016 Pflege/Erzieh. v. Minderjährigen in fremden Einrichtungen 0,00 140 Auszahlung 14.183,20 -14.183,20 -14.183,20 27.500,00 Die Aquarena wurde erst Ende Januar 2016 eröffnet. Die Eröffnung war ursprünglich für Oktober 2015 vorgesehen. Demnach sind die Kosten (Erstanschaffung von Druckerpatronen und Bonrollen für das Kassensystem) bzgl. der späteren Eröffnung erst im Januar entstanden. Aufgrund der Eröffnung der Aquarena in 2016 konnten die in 2015 für die Eröffnung geplanten Ausgaben nicht getätigt werden. Die Kosten für die Grundbeschaffungen entstehen in 2016. Aufgrund des erhöhten Pflegeaufwands und der damit verbundenen Anschaffung von diversen Reinigungsmitteln in größerer Menge sowie der Betriebsstoffe, wie Chlorgas und Mittel zur Wasseraufbereitung werden die Restmittel aus 2015 in 2016 benötigt. Die Anschaffung der Grundausstattung war in 2015 angedacht. Aufgrund der Eröffnung in 2016 wurden die Anschaffungen nicht in 2015 getätigt. Bewirtschaftungskosten u.a. Reinigung 23.096,69 23.096,69 -23.096,69 Seite 19 von 30 -23.096,69 16.000,00 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 Aufwand lfd. Nr. 147 Produkt 08 03 01 Bezeichnung Kostenstelle Bäderlandschaft Bezeichnung übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach 2016 2016 nach 2016 2016 08 03 01 Bäderlandschaft Risikoanalyse Bäderlandschaft 08 03 01 Bäderlandschaft 08 03 01 Bäderlandschaft 4.100,00 -5.000,00 -5.000,00 0,00 Aufw.f.Dienst- u.Schutzkleidung 3.544,35 -3.554,35 -3.554,35 2.500,00 Aufgrund von nicht im Ansatz 2016 berücksichtigter Mehrkosten für die Anmietung von Kaffeemaschinen und Blumen, werden die Mittel aus 2015 zur Deckung benötigt. Die Pflege und Wartung ist in dem Vertrag enthalten. Mieten/Pachten 1.342,00 150 Bemerkungen Für die im Jahr 2016 in Anspruch zu nehmenden Aushilfen und Neueinstellungen, muss Dienst- und Schutzkleidung angeschafft werden, die individuell angepasst werden muss. Eine komplette Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung konnte aus diesem Grund in 2015 nicht erfolgen. 3.544,35 149 Ansatz 2016 Die in 2015 beauftragte Risikoanalyse wurde bisher nur in Teilen erfüllt und wird im Jahr 2016 gänzlich ausgeführt werden. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 4.100,00 148 Auszahlung 1.342,00 -1.342,00 -1.342,00 0,00 Die Aquarena wurde erst Ende Januar 2016 eröffnet. Die Eröffnung war ursprünglich für Oktober 2015 vorgesehen. Demnach sind die Kosten bzgl. der Eröffnung erst im Januar entstanden und die Haushaltsmittel für die in 2015 geplante Eröffnung sind ins Jahr 2016 zu übertragen. Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und Gutachterkosten Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 1.159,66 151 08 03 01 Bäderlandschaft 1.159,66 -7.000,00 -7.000,00 1.500,00 Aufgrund der verspäteten Eröffnung der Aquarena werden im Jahr 2016 die Mittel aus 2015 benötigt, um den Wareneinsatz in der Gastronomie und im Shopbereich zu sichern. Die Erstausstattung für diesen Bereich war in 2015 vorgesehen, kann jedoch erst in 2016 realisiert werden. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Geschäftsaufwendungen 29.611,04 29.611,04 -29.810,04 Seite 20 von 30 -29.810,04 38.800,00 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 Aufwand lfd. Nr. 152 Produkt 08 03 01 Bezeichnung Kostenstelle Bäderlandschaft Bezeichnung übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach 2016 2016 nach 2016 2016 08 03 01 Bäderlandschaft Öffentlichkeitsarbeit 08 03 02 Hallenbad 08 03 02 Hallenbad 08 03 02 Hallenbad 08 03 02 Hallenbad -17.661,90 30.000,00 --- -18.355,01 -17.960,00 Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 0,00 -2.057,40 -2.057,40 0,00 Preopening Hallenbad 3.825,74 -22.313,13 -22.313,13 0,00 Die Restmittel werden für Beauftragungen der DSBG mbH & Co. KG aus dem Jahr 2015 benötigt, die erst im Jahr 2016 abgerechnet werden. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Da es sich bei der Aquarena um einen Betrieb gewerblicher Art handelt, erfolgt die Bilanzierung von Vermögensgegenständen in diesem Bereich teilweise zu Nettobeträgen. Der Steueranteil für das Projekt Bäderlandschaft, der bisher bereitgestellt wurde, ist ebenso wie der investive Anteil zu übertragen. Die Mittel wurden bisher im Produkt 08/03/02 "Hallenbad ausgewiesen und werden im Rahmen der Ermächtigungsübertragung auf das Produkt 08/03/01 "Bäderlandschaft" umgesetzt. Auszahlung Steuer --- 157 -17.661,90 Bewirtschaftungskosten u.a. Reinigung 3.825,74 156 Bemerkungen Da es sich bei der Aquarena um einen Betrieb gewerblicher Art handelt, erfolgt die Verbuchung der Aufwendungen im Produkt 08 03 01 "Bäderlandschaft" teilweise zu Nettobeträgen. Der Steueranteil für die o.g. Sachkonten im Produkt 08 03 01, der bisher bereitgestellt wurde, ist ebenso entsprechend nach 2016 zu übertragen. 0,00 155 16.561,90 Auszahlung Steuer --- 154 Ansatz 2016 Diese Mittel waren für die in Planung stehenden Events und die daran gebundenen Werbemaßnahmen benötigt, u.a. ausstehendes Kurssystem, Themenabende, etc. Das Kurssystem wird erst im Laufe des Jahres 2016 realisiert werden können, so dass die damit verbundenen Ausgaben noch ausstehen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 16.561,90 153 Auszahlung --- -1.486.219,92 -1.486.219,92 0,00 Die Machbarkeitsstudie Pulheimer See konnte aufgrund von Personalauslastung in 2015 nicht beauftragt werden. Die Ausschreibung zur Machbarkeitsstudie Pulheimer See ist vorbereitet. Der Auftrag wird voraussichtlich in 2016 erteilt werden können. Machbarkeitsstudie Pulheimer See 12.000,00 12.000,00 -12.000,00 Seite 21 von 30 -12.000,00 0,00 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 Aufwand lfd. Nr. 158 Produkt 09 01 01 Bezeichnung Kostenstelle Planungsamt Bezeichnung übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach 2016 2016 nach 2016 2016 09 01 01 Planungsamt 09 01 01 Planungsamt 162 163 09 01 01 09 01 01 09 01 01 Planungsamt Planungsamt Planungsamt 10 01 01 -25.000,00 -25.000,00 0,00 Das GIS-System befindet sich im Aufbau und ist zwingendes Werkzeug u.a. für das Flächenmanagement. Durch Krankheitsausfall kommt es zu Zeitverzögerungen. 62.705,30 -62.705,30 -62.705,30 30.000,00 Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und Gutachterkosten 42.176,05 -51.934,05 -51.934,05 46.000,00 Geschäftsaufwendungen 36.589,53 36.589,53 -36.589,53 -36.589,53 80.000,00 80.000,00 -80.000,00 -80.000,00 Rahmenplanung Pulheim Mitte 2030 0,00 Eine Übertragung ist für die im Jahr 2015 beauftragten und noch nicht in Rechnung gestellten Gutachten notwendig. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung resultiert aus Rechnungsabgrenzungen. Die Auszahlungsmittel i.H.v. 9.758,00 € wurden übertragen, gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Das Verkehrs- und Schallschutzgutachten BP 99 Pulheim (Teil 2) ist in Erarbeitung. Der Auftrag wurde am 16.11.2015 erteilt. Projekt "Rahmenplanung Pulheim Mitte 2030" - Bearbeitung konnte wegen aktueller 50.000,00 Aufgaben noch nicht begonnen werden. Entwicklung und Einführung eines nachhaltigen kommunalen Flächenmanagementsystems ist abhängig von dem Aufbau des GIS-Systems. sonst. Aufw. Dienstleistungen 40.000,00 164 25.000,00 Digitales Geodateninformationssystem 42.176,05 161 Bemerkungen Mit Beschluss des PA vom 09.03.16 werden die 25.000 € für eine Untersuchung älterer Einfamilienhäuser benötigt. 62.705,30 160 Ansatz 2016 innerstädtische Verdichtung 25.000,00 159 Auszahlung 40.000,00 -40.000,00 -40.000,00 0,00 Der städtische Anteil in Höhe von 4.000 € wurde erst am 05.10.2015 bereitgestellt. Es ist zu erwarten, dass die verfügbaren 8.000 € komplett für die Planungskosten / Grundlagenermittlung für die Sanierungsarbeiten an der Mühle Stommeln ausgeschöpft werden. Entsprechende Angebote wurden geprüft; die Beauftragung erfolgte am 02.11.2015. Die Rechnungen werden voraussichtlich bis Jahresmitte gestellt werden. Bauordnungs-amt Förderung des Denkmalschutzes 8.000,00 8.000,00 -8.000,00 Seite 22 von 30 -8.000,00 0,00 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 Aufwand lfd. Nr. 165 Produkt 10 02 01 Bezeichnung Kostenstelle Bezeichnung übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach 2016 2016 nach 2016 2016 10 02 01 11 01 01 11 02 01 11 02 01 11 02 01 99.570,00 57.000,00 -57.000,00 -47.000,00 704,49 --- --- 17.000,00 Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich 2.500,00 eine Einsparung in nebenstehender Höhe. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Entwässerungsabt Unterhaltung Grundstücke und Gebäude eilung (Entwässerungsabteilung) Zentralkläranlage 0,00 -12.670,64 -2.351,13 20.000,00 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Unterhaltung Grundstücke und Gebäude (Zentralkläranlage) 0,00 170 -24.338,00 Abschreibungen GwG 10.319,51 169 -38.558,17 Im Jahr 2015 wurden 47.000 € als Zuschuss für den Pulheimer Bachverband für die Entschlammung der großen Laache bereitgestellt. Da sich die Baumaßnahme des Pulheimer Bachverbandes verzögert hat, wurde der Zuschuss hierzu bisher nicht abgerufen. Dies wird in 2016 erfolgen. Daher sind die Mittel zu übertragen. 704,49 168 24.338,00 Zuschuss an d. Unterhaltungsverband Pulheimer Wohnungswesen Bach Abfallwirtschaft Bemerkungen Die Mittel sind zu übertragen, da der Bachverband die Mittel für verschiedene Maßnahmen aus 2015 noch nicht abgerufen hat. Dies umfasst die Erneuerung Tafeln Erlebnispfad (1.334 €), Renaturierung Kreisstr. und Bachbrücke (1.334€), Beschaffung für Kleingeräte (5.000 €) sowie Personalkosten (16.670 €). 57.000,00 167 Ansatz 2016 Wohnungswesen Umlage Unterhaltungsverband Pulheimer Bach 38.558,17 166 Auszahlung 0,00 -21.399,92 -21.399,92 340.000,00 Entwässerungsabt Aufwendung für Unterhaltung Infrastruktur eilung (Entwässerungsabteilung) In 2015 wurde die Sanierung eines Voreindickers durchgeführt. Da die Maßnahme jedoch noch nicht schlussgerechnet wurde, sind die Mittel hierfür zu übertragen. 83.879,71 83.879,71 -83.879,71 Seite 23 von 30 -83.879,71 200.000,00 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 Aufwand lfd. Nr. 171 Produkt 11 02 01 Bezeichnung Kostenstelle Kanalisation Bezeichnung Auszahlung übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach 2016 2016 nach 2016 2016 Ansatz 2016 Bemerkungen Die restlichen Mittel werden für weitere geplante Kanalsanierungsmaßnahmen benötigt. In 2015 konnte die Kanalsanierung nicht umfassend durchgeführt werden. Die Bezirksregierung hat jedoch bereits dazu aufgefordert, die umfangreichen aufgelaufenen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Hierzu werden die Mittel aus 2015 benötigt. Aufwendung für Unterhaltung Infrastruktur (Kanalisation) Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 510.100,60 172 173 174 Pumpwerke 11 02 01 Entwässerungsabt Digitalisierung der Unterlagen nach der Selbstüber eilung 11 02 02 -562.008,65 735.000,00 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 41.845,33 0,00 -51.315,52 -9.470,19 0,00 0,00 -8.432,69 -8.432,69 110.000,00 Die Auszahlungsmittel wurden gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung in das Jahr 0,00 2016 übertragen. Entwässerungsabt Abschreibungen GwG eilung 5.000,00 175 -562.008,65 Aufwendung für Unterhaltung Infrastruktur (Pumpwerke) 11 02 01 11 02 01 510.100,60 5.000,00 --- --- 5.000,00 Entwässerungsabt Erstattungen an Gemeinden eilung Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich eine Einsparung in nebenstehender Höhe. Die Mittel werden für die Erstattung von Gebühren, hier Stadt Frechen, benötigt und sind zu übertragen. 6.000,00 6.000,00 -6.000,00 Seite 24 von 30 -6.000,00 6.000,00 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 Aufwand lfd. Nr. 176 Produkt 12 01 01 Bezeichnung Kostenstelle Bezeichnung Auszahlung übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach 2016 2016 nach 2016 2016 Ansatz 2016 Bemerkungen Die Mittel werden für Straßenunterhaltungsmaßnahmen benötigt (Deckensanierungsstau). Insbesondere ist angedacht, in mehreren Straßen im gesamten Stadtgebiet die Fahrbahndecken zu sanieren. Die Sanierungsarbeiten sind zwingend notwendig, um die Lebensdauer der Straßen zu verlängern bzw. den festgelegten Ansatz der Lebensdauer einer Straße zu erreichen. Die Beauftragung der Maßnahmen soll schnellstmöglich erfolgen. Straßenbauabteilu Aufwendung für Unterhaltung Infrastruktur ng Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 119.862,39 177 178 179 180 181 12 01 01 Straßenbauabteilu Knoten Rathausstr./Steinstr. ng 12 01 01 Straßenbauabteilu Umbau Knoten L183/K6 ng 12 01 01 12 01 01 12 01 01 Straßenbauabteilu AS Pulheim-Nord B 59/L183 ng Straßenbauabteilu Erneuerung der K25 Kreisel Sonnenalle/Am ng Bendacker 100.000,00 60.000,00 15.000,00 150.000,00 12 01 01 12 01 01 60.000,00 15.000,00 150.000,00 -100.000,00 -60.000,00 -15.000,00 -150.000,00 -134.333,01 -100.000,00 -60.000,00 -15.000,00 -150.000,00 505.480,00 1.000.000,00 500.000,00 60.000,00 0,00 Die Mittel sind zwecks Realisierung der Maßnahme zu übertragen. Zur Zeit wird die Planung des Knotenumbaus / LP 5 HOAI erstellt. Die Mittel werden für die Umsetzung des Projektes benötigt. Die dafür erforderliche Planung soll in Kürze beauftragt werden. Die Mittel werden für die Umsetzung des Projektes benötigt. Die dafür erforderliche Planung soll in Kürze beauftragt werden. Die Bauarbeiten zwecks Erstellung des Kreisel sind noch nicht abgeschlossen. Die Mittel sind entsprechend zu übertragen. Die Mittel sind zu übertragen, da in 2016 mit weiteren Unterhaltungsarbeiten zwecks Modernisierungen von Lichtsignalanlagen (LSA) zu rechnen ist. In den zurückliegenden Jahren konnte die Signaltechnik der LSA nicht komplett saniert werden. Hier liegt ein Sanierungsstau vor, der die Übertragung der Reste notwendig macht. 5.427,39 -5.427,39 -5.427,39 35.000,00 Straßenbauabteilu Anpassung Lichtsignalanlage BP 109 PU ng 80.000,00 183 100.000,00 -134.333,01 Straßenbauabteilu Aufwendung für Unterhaltung technische Anlagen ng 5.427,39 182 119.862,39 80.000,00 -80.000,00 -80.000,00 0,00 Im Zuge der Ansiedlung des Möbelhauses Segmüller wird eine Anpassung der Lichtsignalanlage L 183 / K6 erforderlich . Die Maßnahme befindet sich noch in der Umsetzung . Die Mittel sind entsprechend zu übertragen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Straßenbauabteilu Erstattung von Erschließungsbeiträgen ng 0,00 0,00 -1.674,63 Seite 25 von 30 -1.674,63 0,00 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 Aufwand lfd. Nr. 184 Produkt 12 02 01 Bezeichnung Kostenstelle Bezeichnung Auszahlung übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach 2016 2016 nach 2016 2016 Ansatz 2016 Bemerkungen Die Mittel sind zu übertragen, da der Mastanstrich im gesamten Stadtgebiet im Jahr 2015 nicht durchgeführt wurde. Dies ist in 2016 nachzuholen. Außerdem muss in 2016 der Leuchtmittelgruppenaustausch im Ortsteil Pulheim durchgeführt werden. Da in diesem Ortsteil eine größere Anzahl von Leuchten besteht, ist mit höheren Kosten für den Leuchtmittelaustausch zu rechnen. Straßenbauabteilu Aufwendung für Unterhaltung Infrastruktur ng Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 84.558,99 185 186 12 02 01 12 02 01 84.558,99 -90.010,67 -90.010,67 225.000,00 Straßenbauabteilu Erneuerung Straßenbeleuchtungsanlage Pulheim ng 231.596,32 130.000,00 --- --- 200.000,00 10.000,00 10.000,00 --- --- 0,00 Straßenbauabteilu Straßenbeleuchtung, Erschließung BP 98 Geyen ng In der 1. Jahreshälfte ist vorgesehen, folgende Straßenbeleuchtungsanlagen zu erneuern: Zehnthofstr., Sinnersdorfer Feld, Orrer Str., Unterster Weg. Die Kosten hierfür betragen ca. 130.000 €. Da die Umsetzung nicht in 2015 erfolgt ist, sind die Mittel hierfür zu übertragen. In der 2. Jahreshälfte ist ebenfalls angedacht ein umfangreiches Erneuerungsprogramm durchzuführen. Zur Zeit wird die Maßnahme geplant. Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. 187 12 02 01 Straßenbauabteilu SB, Pulheim Kreisverkehr Boschstraße ng 20.000,00 20.000,00 --- --- 0,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. 188 12 02 01 Straßenbauabteilu SB. Ortskern BW, Guidelplatz ng 20.000,00 20.000,00 --- --- 0,00 189 190 191 192 12 02 01 Straßenbauabteilu SB, GN, Rather Straße ng 12 02 01 Straßenbauabteilu SB, PU, Blumachergasse ng 12 02 01 Straßenbauabteilu SB, PU, Witschgasse ng 12 02 01 Straßenbauabteilu SB, Boschstr. von Venloer Str. bis Siemensstr. ng Die Maßnahme konnte bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht umgesetzt werden. 17.000,00 17.000,00 --- --- 0,00 Zur Zeit laufen die Vorbereitungen für den Endausbau der Rather Straße. Mit dem Ausbau ist in 2017 zu rechnen. Die Erneuerung der Straße erfolgt in 2016 / 17. Die Mittel sind entsprechend zu übertragen. 15.000,00 15.000,00 --- --- 0,00 26.000,00 26.000,00 --- --- Die Erneuerung der Straße erfolgt in 2016 / 17. Die Mittel sind entsprechend zu 0,00 übertragen. 8.000,00 8.000,00 --- Seite 26 von 30 --- 0,00 Die Mittel sind zu übertragen, da die Straßenbaumaßnahme Boschstr. noch verwirklicht werden konnte.. Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 Aufwand lfd. Nr. 193 194 195 Produkt Bezeichnung Kostenstelle Bezeichnung 12 02 01 Straßenbauabteilu SB, Minikreisel Hagelkreuzstraße ng 12 02 01 Straßenbauabteilu SB, Im Trappenbruch ng 12 02 01 196 12 02 01 197 12 02 01 198 12 02 01 199 12 02 01 200 12 02 01 201 12 03 01 Straßenbauabteilu SB, Brückenstraße zw. Kanalstr. u. Witschgasse ng Straßenbauabteilu ng Straßenbauabteilu ng Straßenbauabteilu ng Straßenbauabteilu ng Straßenbauabteilu ng ÖPNV Sb, Friedrich-Ebert-Straße KAG SB, Forsterhütte SB, Erschließung Farnweg SB, BP 36/1A Christianstraße SB, Rheidter Weg übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach 2016 2016 nach 2016 2016 24.000,00 13 01 01 Koordinierung Umweltschutz 13 01 01 Koordinierung Umweltschutz 13 02 01 Bauhof --- 0,00 --- --- 0,00 9.000,00 9.000,00 --- --- 0,00 15.000,00 15.000,00 --- --- 0,00 15.000,00 15.000,00 --- --- 0,00 1.900,00 1.900,00 --- --- 0,00 7.286,59 7.286,59 --- --- 0,00 17.045,23 17.045,23 --- --- 0,00 sonst. Aufw. Dienstleistungen 50.000,00 -50.000,00 -50.000,00 0,00 Bemerkungen Die Erstellung des Minikreisverkehrs ist für 2016 angedacht. Die Mittel sind entsprechend zu übertragen. Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden . Die Mittel sind entsprechend zu übertragen. Die Erneuerung der Straße erfolgt in 2016 / 17. Die Mittel sind entsprechend zu übertragen. Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Mobilitätskonzept zu erstellen. Mit der Umsetzung kann jedoch erst in 2016 begonnen werden. Daher sind die hierfür bereitgestellten Mittel zu übertragen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Unterhaltung der Grundstücke 0,00 -3.000,00 -1.927,80 3.000,00 Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Umlagen an Zweckverbände 0,00 204 --- 12.000,00 3.000,00 203 24.000,00 Ansatz 2016 12.000,00 50.000,00 202 Auszahlung 0,00 -10.000,00 -10.000,00 10.000,00 Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Immobiliennutzungskonzept Friedhöfe 0,00 0,00 -8.700,00 Seite 27 von 30 -8.700,00 0,00 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 Aufwand lfd. Nr. 205 Produkt 14 01 01 Bezeichnung Kostenstelle Koordinierung Umweltschutz Bezeichnung übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach 2016 2016 nach 2016 2016 14 01 01 Koordinierung Umweltschutz Ansatz 2016 Bemerkungen Die Verwaltung wurde beauftragt, ein integriertes kommunales Klimaschutzkonzept zu erarbeiten und für die Beauftragung eines externen Büros Fördermittel beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu beantragen. Die Beantragung ist im Januar 2016 erfolgt. Ein wesentliche Aufgabe bei der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes liegt in einer intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung. Hierfür wurden zwar ebenfalls Mittel beim Fördergeber beantragt, dennoch muss in 2016 darüber hinaus mit einem erhöhten Bedarf an Mitteln für die Öffentlichkeitsarbeit gerechnet werden, da der frühzeitigen und intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung eine Schlüsselrolle für den Erfolg des Konzepts zugeschrieben wird. Öffentlichkeitsarbeit 1.500,00 206 Auszahlung 1.500,00 -1.500,00 -1.500,00 1.500,00 Anmietung einer Messstation zur Messung von Feinstaub- und Schwermetallbelastungen; Die Verwaltung hat fachliche Hinweise hinsichtlich der Aufstellung und des Betriebs der Messstation von potenziellen Auftragnehmerfirmen erhalten und diese an die Politik weiter gegeben. Dies hat dazu geführt, dass das Thema in 2015 erneut in den politischen Gremien diskutiert wurde. Ausfluss aus den Diskussionen ist u.a., dass ein erweiterter Auftragsumfang gewünscht wird (s. Beschluss des Rates vom 10.11.2015, Vorlage Nr. 235/2015). Die darauf folgende Angebotsabfrage hat ergeben, dass die im Haushalt eingestellten Mittel für die Beauftragung nicht ausreichen. Auf politischen Wunsch soll die Verwaltung versuchen, die fehlenden 10.000 Euro über zusätzliche Einnahmen von Baugenehmigungsgebühren als Deckungsmittel zu finanzieren (s. Beschluss des Umweltausschusses aus seiner Sitzung am 02.03.2016, Vorlage Nr. 76/2016). Können die fehlenden Mittel bereit gestellt werden, soll schnellstmöglich eine Auftragsvergabe erfolgen, so dass in diesem Fall mit einer Einrichtung der Station noch in 2016 gerechnet werden kann. Insofern müssen die Mittel aus 2015 vollständig übertragen werden. Mieten/Pachten 35.000,00 35.000,00 -35.000,00 Seite 28 von 30 -35.000,00 35.000,00 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 Aufwand lfd. Nr. 207 Produkt 14 01 01 Bezeichnung Kostenstelle Koordinierung Umweltschutz Bezeichnung übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach 2016 2016 nach 2016 2016 209 210 Erstellung Klimaschutzkonzept 15 01 01 Wirtschaftsförderu Sonst. Aufw. für Dienstl. ng 15 01 01 Wirtschaftsförderu Unterhaltung TUIV ng 15 01 01 6.751,20 498,37 16 01 01 Kämmereiabteilung 16 01 01 6.751,20 498,37 -80.000,00 -6.751,20 -498,37 -80.000,00 -6.751,20 -498,37 Kämmereiabteilung 2.500,00 -2.500,00 -2.500,00 Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und Gutacht 18.393,50 212 80.000,00 Bemerkungen 0,00 9.000,00 0,00 Wirtschaftsförderu Zuschuss Pulheimer Sommer ng 2.500,00 211 Ansatz 2016 Der Beschluss zur Einführung des Klimaschutzkonzeptes erfolgte in der Sitzung des Umweltausschusses am 11.03.2015 (Vorlage Nr. 90/2015). Die Verwaltung wurde beauftragt, die Antragsunterlagen zur Beantragung von Fördermitteln beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit bis zum Ende des Jahres 2015 zu erarbeiten. Die Beantragung ist im Januar 2016 erfolgt. Laut Fördergeber soll der Beginn der Maßnahme frühestens 5 Monate nach Antragstellung eingeplant werden. Sofern der Zuwendungsantrag bewilligt wird, kann mit dem Beginn der Erarbeitung im Sommer 2016 gerechnet werden. Für die Erarbeitung des Konzeptes ist ein Zeitraum von 12 Monaten vorgesehen, so dass die zur Verfügung gestellten Mittel zum Teil in 2016 und zum Teil in 2017 benötigt werden. 80.000,00 208 Auszahlung 18.393,50 -17.858,00 -17.858,00 2.500,00 Zur Umsetzung des Wirtschaftsförderungskonzeptes werden die Restmittel aus 2015 zusätzlich benötigt. Zur Einführung des CRM-Systems werden Unterhaltungsmittel benötigt. Hierfür sind im Haushalt 2016 keine Mittel vorgesehen. In 2015 fand die Veranstaltung nicht in der Form wie 2014 statt, sodass das Erfordernis einer Bezuschussung entfiel. In 2016 soll dies wegen der EM stattfinden. Die Stadt möchte diese Veranstaltung mit 2.500 € bezuschussen. Aufgrund einer Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung, die noch nicht abgeschlossen ist, können evtl. Aufwendungen erforderlich werden. Um diese in 2016 begleichen zu können, ist eine Übertragung notwendig. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt 20.000,00 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Aufgrund einer Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung, die noch nicht abgeschlossen ist, ist davon auszugehen, dass Aufwendungen erforderlich werden. Um diese in 2016 begleichen zu können, ist eine Übertragung notwendig. Aufwendungen für den Geschäftsbetrieb der SWP 194.390,00 169.390,00 -169.390,00 Seite 29 von 30 -169.390,00 0,00 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016 Aufwand lfd. Nr. Produkt Bezeichnung Kostenstelle Bezeichnung 213 16 01 01 Allgemeine Finanzwirtschaft Zinsaufwendungen Kreditinst 214 16 01 01 Allgemeine Finanzwirtschaft Zinsaufwendungen Zinssicherungsgeschäfte 215 versch. Produkte versch. Auszahlung übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach 2016 2016 nach 2016 2016 Ansatz 2016 Bemerkungen Für die wiederholt veranschlagten Kreditermächtigungen vergangener Jahre, die aufgrund hoher Liquiditätsbestände nicht im jeweiligen Haushaltsjahr in Anspruch genommen werden mussten, wurden im Haushalt 2015 entsprechende Zinsaufwendungen bei einer unterstellten Kreditaufnahme in 2015 bereitgestellt. Diese Kreditaufnahmen waren teilweise nicht notwendig und erfolgen evtl. in 2016. Die entsprechenden Zinsaufwendungen sind zu übertragen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 122.723,04 65.634,36 -82.139,48 -82.139,48 12.250,15 0,00 -29.803,19 -8.691,71 2.480.000,00 Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 1.540.000,00 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Personalkostenbudget 586.826,80 586.826,80 -929.176,50 Seite 30 von 30 -929.176,50 34.717.440,00 Infolge des Doppelhaushalts 2015/2016 ist es nicht möglich, die Mittel im Rahmen des normalen Verfahrens zur Haushaltsaufstellung anzumelden. Aufgrund der Flüchtlingssituation bestehen unvorhergesehene unabweisbare Verpflichtungen im Personalbereich (zusätzliches Personal im Zusammenhang mit der Flüchtlingsbetreuung), die in 2015 eingegangen werden mussten, sich hauptsächlich jedoch in 2016 auswirken werden. Ggf. sind noch weitere personelle Ergänzungen notwendig. (vgl. auch Vorlage 476/2015, Rat 10.11.2015) Der Tarifabschluss im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes erfolgte rückwirkend zum 01.07.2015 mit Auswirkungen auf 2016. Da der Abschluss z. T. deutlich über der für 2016 veranschlagten Steigerungsrate liegt, ist die Mittelübertragung erforderlich.