Daten
Kommune
Pulheim
Größe
231 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
02.05.16, 18:32
Aktualisiert
02.05.16, 18:32
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Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
Aufwand
lfd.
Nr.
1
Produkt
01 01 01
Bezeichnung
Kostenstelle
Ratsbüro
Bezeichnung
übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach
2016
2016
nach 2016
2016
Repräsentationskosten
3.404,66
2
01 01 01
3
01 01 01
4
01 02 01
5
01 02 01
Ratsbüro
Ratsbüro
01 02 01
8
9
01 03 01
01 03 01
01 05 01
-3.404,66
-3.404,66
Ehrungen, Jubiläen
Organisation und
Steuerung
Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und
Gutacht
22.765,32
22.765,32
-22.765,32
-22.765,32
2.038,86
2.038,86
-2.038,86
-2.038,86
Ansatz 2016
Größere Veranstaltungen für 2016 wurden in 2015 beschlossen, deshalb ist eine
10.000,00 Mittelübertragung notwendig.
Mittelübertragung ist notwendig, da die Erhöhung der Aufwandspauschalen für
Ratsmitglieder/innen einen Mehrbedarf nötig macht, der im Rahmen des
380.000,00 Doppelhaushaltes nicht planbar war.
Größere Veranstaltungen für 2016 wurden in 2015 beschlossen, deshalb ist eine
6.000,00 Mittelübertragung notwendig.
150.000,00
150.000,00
-150.000,00
-150.000,00
0,00
Für noch nicht abgeschlossene Maßnahmen im Rahmen der Personalentwicklung ist
die Mittelübertragung erforderlich. Ergänzend sind im Produkt 01 07 01 -Sachkonto
5441000 - Versicherungsbeiträge u.ä. - für 2016 erhebliche Steigerungen aufgrund
einer erhöhten Beschäftigtenzahl und eines Zuschlages aufgrund der Unfallentwicklung
durch die Unfallkasse NRW in Höhe von ca. 36.000,- € zu verzeichnen. Die Mittel
sollen zur Deckung übertragen werden. Aufgrund des Doppelhaushaltes war keine
Anpassung für 2016 möglich (s.a. Begründung zu Produkt 01 09 01 - Sachkonto
5417000- Arbeits- und Gesundheitsschutz).
Organisation und sonst. Aufw. Dienstleistungen (Kosten für zentrale
Steuerung
Projekte)
109.728,85
-109.728,85
-109.728,85
Organisation und
Zuschuss zu Sachkosten Bildungsbüro
Steuerung
Stabstelle
Demographie und Zuschuss zu Sachkosten
Gleichstellung
Stabstelle
Demographie und Aufwand für Aus- und.Fortbildung
Gleichstellung
Bemerkungen
Die GPA wurde im Jahr 2015 mit einem Projekt zur Haushaltskonsolidierung
beauftragt. Dieses wird in 2016 durchgeführt. Aufgrund dessen ist eine vollständige
Mittelübertragung notwendig.
5.000,00
7
3.404,66
Aufwand für ehrenamtliche Tätigkeiten
109.728,85
6
Auszahlung
5.000,00
-5.000,00
-5.000,00
157.660,00
Aufgrund von Sonderzuwendungen und damit verbundenen Maßnahmen für 2015
konnten nicht alle für 2015 geplanten Maßnahmen durchgeführt werden, und werden
5.000,00 2016 nachgeholt.
In 2015 konnten Veranstaltungen nicht durchgeführt werden. Die mittel werden deshalb
in 2016 zusätzlich benötigt.
719,85
719,85
-719,85
-719,85
3.170,00
4.690,00
4.690,00
-4.690,00
-4.690,00
4.690,00
Beauftragte Fortbildungsmaßnahmen können erst in 2016 umgesetzt werden.
Die Prüfung 2014 wurde erst Anfang 2016 abgerechnet. Die Rückstellung wird somit in
2016 für die Prüfung 2014 und 2015 in Anspruch genommen. Die Zahlungsmittel
müssen dementsprechend übertragen werden.
Rechnungsprüfun Sonstiger Aufwand für Dienstleistungen
gsamt
(Begleitung bei der Prüfung der Jahresrechnung)
0,00
0,00
-40.491,03
Seite 1 von 30
-40.491,03
40.000,00
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
Aufwand
lfd.
Nr.
10
Produkt
01 07 01
Bezeichnung
Kostenstelle
Organisation
Bezeichnung
übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach
2016
2016
nach 2016
2016
Mieten und Pachten
8.608,78
11
01 07 01
Ordnungsamt
01 07 02
Ordnungsamt
01 07 02
Organisation/EDV
01 07 02
01 07 02
01 09 01
---
---
36.180,00
7.693,15
---
---
15.500,00
25.154,44
-25.154,44
-25.154,44
150.000,00
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die
Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die
Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich
eine Einsparung in nebenstehender Höhe.
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die
Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die
Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich
eine Einsparung in nebenstehender Höhe.
Aufgrund des aus Sicherheitsgründen erforderlichen Austausches aller PC´s konnten
nicht alle turnusmäßigen bzw. geplanten Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt
werden und werden 2016 nachgeholt.
Die Schlussrechnung für das Jahr 2015 erfolgt erst zur Jahresmitte. Aufgrund der
unterjährig regelmäßig erfolgenden Änderungen kann erst nach der Schlussrechnung
abschließend beurteilt werden, ob Mittel aus 2015 nicht benötigt werden.
72.818,42
-72.818,49
-72.818,49
720.000,00
Im Jahr 2016 sollen die Vorbereitungen zur Einführung des kreditorischen
Rechnungsworksflows erfolgen. Dieses Projekt war eigentlich schon für 2015
vorgesehen, musste aber verschoben werden. Aufgrund dessen sind die Mittel für
etwaige Beratungsleistungen zu übertragen.
Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und
Organisation/EDV
Gutachterkosten (Beratungsleistungen für Infoma)
5.000,00
16
12.814,47
Organisation/EDV Umlage an Zweckverbände
72.818,49
15
-8.608,78
Unterhaltung und Beschaffung von BGA < 60 €
netto
29.370,97
14
8.608,78
Bemerkungen
Zur Optimierung des Einsatzes technischer Geräte (Faxe, Kopierer, etc.) ist es
erforderlich Neuerungen zu testen und danach auszuschreiben. Dazu wurden 2015
33.000,00 bereits Aufträge erteilt.
Abschreibungen GwG
7.693,15
13
8.608,78
Ansatz 2016
Abschreibungen GwG
12.814,47
12
Auszahlung
5.000,00
-5.000,00
-5.000,00
5.000,00
Im Produkt 01 07 01 -Sachkonto 5441000 - Versicherungsbeiträge u.ä. - sind für 2016
erhebliche Steigerungen aufgrund einer erhöhten Beschäftigtenzahl und eines
Zuschlages aufgrund der Unfallentwicklung durch die Unfallkasse NRW in Höhe von
ca. 36.000,- € zu verzeichnen. Aufgrund des Doppelhaushaltes war keine Anpassung
für 2016 möglich (s.a. Begründung zu Produkt 01 02 01 - Sachkonto 5291000-sonst.
Aufw. Dienstleistungen (Kosten für zentrale Projekte)).
Personalabteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz
19.993,16
3.332,25
-19.993,16
Seite 2 von 30
-3.332,25
76.000,00
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
Aufwand
lfd.
Nr.
17
Produkt
01 10 01
Bezeichnung
Kostenstelle
Kämmereiabteilung
Bezeichnung
übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach
2016
2016
nach 2016
2016
01 11 01
Rechtsamt
01 12 01
---
-11.700,05
-11.700,05
0,00
Bemerkungen
Der Auszahlungsbetrag stammt aus einer Versicherungserstattung, die an Dritte
weitergeleitet werden muss. Der Aufwand wurde in 2015 gebucht. Die
Auszahlungsmittel müssen im Rahmen der Rechnungsabgrenzung gem. § 9 Ziffer 2.5
der Haushaltssatzung übertragen werden.
Für den Haushalt 2015 wurden für die Verfahren Stadtwerke und Möbelhaus 155.000,€ zusätzliche Mittel beantragt und genehmigt. Da die Verfahren noch nicht
angeschlossen bzw. abgerechnet sind, werden die Mittel weiterhin benötigt.
Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und
Gutachterkosten
142.619,58
19
Ansatz 2016
Vermischte Aufwendungen
---
18
Auszahlung
142.619,58
-142.619,58
-142.619,58
200.000,00
Immobilienmanag
Beschaffung von Grundstücken des UV
ement
Für den Erwerb von weiteren Flächen zum Zwecke des Wiederverkaufs ist die
Übertragung von nebenstehendem Betrag notwendig.
---
---
-1.830.202,48
-1.830.202,48
283.000,00
Die Mittel werden für die Fortführung und den Abschluss der Untersuchung Kaiser-OttoStr./Ehrenfriedstr. in 2016 benötigt.
20
01 12 01
Immobilienmanag
Prospektion
ement
232.840,51
21
01 12 01
01 12 02
-253.369,90
-253.369,90
300.000,00
Verschiedene Verkaufsvorgänge konnten nicht wie geplant in 2015 abgeschlossen
werden. Aufgrund dessen sind die Aufwendungen in das Jahr 2016 zu übertragen. Die
Verkaufserlöse werden außerplanmäßig in 2016 eingenommen.
Immobilienmanag Aufwendungen und Auszahlungen im
ement
Zusammenhang mit Grundstücksverkäufen
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung resultiert aus
Rechnungsabgrenzungen. Die Auszahlungsmittel wurden übertragen, gemäß § 9 Ziffer
2.5 der Haushaltssatzung.
1.076.807,38
22
232.840,51
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung resultiert aus
Rechnungsabgrenzungen. Die Auszahlungsmittel wurden übertragen, gemäß § 9 Ziffer
2.5 der Haushaltssatzung.
225.143,16
-3.093.855,11
-3.093.855,11
11.180.320,00
Die zu übertragenden Mittel sind für vom Rat beschlossene Maßnahmen, die durch
Aufträge gebunden sind und im Jahre 2015 nicht abgeschlossen werden konnten.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung resultiert aus
Rechnungsabgrenzungen. Die Auszahlungsmittel wurden übertragen, gemäß § 9 Ziffer
2.5 der Haushaltssatzung.
Immobilienmanag
Unterhaltung Grundstücke und Gebäude
ement
1.387.982,64
1.387.982,64
-1.422.353,64
Seite 3 von 30
-1.422.353,64
2.293.000,00
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
Aufwand
lfd.
Nr.
23
Produkt
01 12 02
Bezeichnung
Kostenstelle
Bezeichnung
übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach
2016
2016
nach 2016
2016
Immobilienmanag
Instandhaltungsrückstellungen
ement
---
24
01 12 02
01 12 02
01 12 02
01 12 02
-511.525,61
Die zu übertragenden Mittel sind für vom Rat beschlossene Maßnahmen vorgesehen,
die durch Aufträge gebunden sind und im Jahre 2015 nicht abgeschlossen werden
konnten.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung resultiert aus
Rechnungsabgrenzungen. Die Auszahlungsmittel wurden übertragen, gemäß § 9 Ziffer
0,00 2.5 der Haushaltssatzung.
17.453,88
-17.453,88
-17.453,88
824.700,00
Für die erhöhten Bewirtschaftungskosten, die gerade durch die
Flüchtlingsunterbringung entstehen, ist die Übertragung der Restmittel nach 2016
erforderlich.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen
zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der
Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Immobilienmanag
Aufwendungen für Gas
ement
21.855,50
-26.637,27
-26.637,27
771.400,00
Für die erhöhten Bewirtschaftungskosten, die gerade durch die
Flüchtlingsunterbringung entstehen, ist die Übertragung der Restmittel nach 2016
erforderlich.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen
zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der
Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Immobilienmanag
Aufwendungen für Heizöl
ement
3.490,99
27
-511.525,61
Bemerkungen
Für die erhöhten Bewirtschaftungskosten, die gerade durch die
Flüchtlingsunterbringung entstehen, ist die Übertragung der Restmittel nach 2016
erforderlich.
21.855,50
26
---
Ansatz 2016
Immobilienmanag
Aufwendungen für Strom
ement
17.453,88
25
Auszahlung
3.490,99
-6.267,08
-6.267,08
17.000,00
Für die erhöhten Bewirtschaftungskosten, die gerade durch die
Flüchtlingsunterbringung entstehen, ist die Übertragung der Restmittel nach 2016
erforderlich.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen
zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der
Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Immobilienmanag
Aufwendungen für Wasser
ement
145.902,65
145.902,65
-151.710,28
Seite 4 von 30
-151.710,28
125.000,00
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
Aufwand
lfd.
Nr.
28
Produkt
01 12 02
Bezeichnung
Kostenstelle
Bezeichnung
übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach
2016
2016
nach 2016
2016
01 12 02
Immobilienmanag
Aufwendungen Reinigung
ement
01 12 02
02 01 01
02 04 01
02 07 01
02 07 01
131.471,73
-131.471,73
-131.471,73
276.930,00
13.098,60
-43.569,35
-43.569,35
227.620,00
Abschreibungen GwG
500,00
---
---
Einwohnermeldea
Geschäftsaufwendungen
ngelegenheiten
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Feuerwehr
Feuerwehr
0,00
-4.356,72
-4.356,72
300.000,00
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Aufwendungen für Betriebsstoffe
0,00
34
984.200,00
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die
Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die
Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich
eine Einsparung in nebenstehender Höhe.
0,00
33
-47.561,96
Für die erhöhten Bewirtschaftungskosten, die gerade durch die
Flüchtlingsunterbringung entstehen, ist die Übertragung der Restmittel nach 2016
erforderlich.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen
zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der
Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
500,00
32
-47.561,96
Immobilienmanag
Geschäftsaufwendungen
ement
Ordnungsamt
Bemerkungen
Für die erhöhten Mietkosten, die gerade durch die Flüchtlingsunterbringung entstehen,
ist die Übertragung der Restmittel nach 2016 erforderlich.
13.098,60
31
4.123,05
Immobilienmanag
Mieten und Pachten
ement
135.747,71
30
Ansatz 2016
Für die erhöhten Bewirtschaftungskosten, die gerade durch die
Flüchtlingsunterbringung entstehen, ist die Übertragung der Restmittel nach 2016
erforderlich.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen
zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der
Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
4.123,05
29
Auszahlung
0,00
-2.479,89
-2.479,89
29.500,00
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Unterhaltung Fahrzeuge
0,00
0,00
-7.571,87
Seite 5 von 30
-7.571,87
37.480,00
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
Aufwand
lfd.
Nr.
35
Produkt
02 07 01
Bezeichnung
Kostenstelle
Feuerwehr
Bezeichnung
übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach
2016
2016
nach 2016
2016
02 07 01
Feuerwehr
Aufw. Für Aus.- u. Fortbildung
02 07 01
Feuerwehr
02 08 01
Rettungsdienst
02 08 01
Notarzt
02 08 01
Rettungsdienst
02 08 01
Notarzt
02 08 01
Notarzt
0,00
-4.896,00
-4.896,00
39.800,00
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die
Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die
Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich
eine Einsparung in nebenstehender Höhe.
700,00
---
---
0,00
-2.143,15
-2.143,15
9.000,00
Aufwendungen für Betriebsstoffe
(Notarzt)
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
0,00
-746,76
-746,76
7.500,00
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Unterhaltung Fahrzeuge
0,00
-2.379,77
-2.379,77
11.000,00
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Honorar Notärzte
0,00
42
37.700,00
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
0,00
41
-41.380,93
Aufwendungen für Betriebsstoffe (Rettungsdienst)
0,00
40
-41.380,93
Abschreibungen GwG
0,00
39
Bemerkungen
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
700,00
38
35.538,93
Aufwandsentschädigungen
0,00
37
Ansatz 2016
Die verfügbaren Mittel sind für die Ausbildung der Brandmeisteranwärter vorgesehen.
Die Abrechnung erfolgt im Jahr 2016, daher ist die Übertragung der gesamten Summe
erforderlich.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen
zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der
Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
35.538,93
36
Auszahlung
0,00
-10.995,00
-10.995,00
345.000,00
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Miete und Pachten - Ausfallreserve
0,00
0,00
-4.796,90
Seite 6 von 30
-4.667,18
3.000,00
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
Aufwand
lfd.
Nr.
43
Produkt
03 01 01
Bezeichnung
Kostenstelle
KGS Pulheim
Bezeichnung
übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach
2016
2016
nach 2016
2016
03 01 01
KGS Pulheim
03 01 01
GGS Brauweiler
03 01 01
03 01 01
03 01 01
03 01 01
03 01 01
03 01 01
-587,12
-587,12
2.510,00
71,18
-71,18
-71,18
5.450,00
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen
in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren,
dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
876,65
-876,65
-876,65
4.700,00
Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016
erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
GGS Dansweiler Lehr- und Unterrichtsmittel
0,00
-112,00
-112,00
1.590,00
Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016
erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
GGS Dansweiler Geschäftsaufwendungen
GGS
Sinthern/Geyen
GGS
Sinthern/Geyen
GGS
Sinthern/Geyen
0,00
-42,75
-42,75
2.010,00
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen
in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren,
dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Lernmittel nach Schulgesetz
863,59
-863,59
-863,59
4.970,00
Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016
erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Lehr- und Unterrichtsmittel
0,00
51
587,12
GGS Dansweiler Lernmittel nach Schulgesetz
863,59
50
1.770,00
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen
in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren,
dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
0,00
49
-572,20
Lernmittel nach Schulgesetz
0,00
48
-572,20
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen
in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren,
dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
876,65
47
0,00
Lernmittel nach Schulgesetz
71,18
46
Bemerkungen
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
587,12
45
Ansatz 2016
Lehr- und Unterrichtsmittel
0,00
44
Auszahlung
0,00
-594,27
-594,27
1.680,00
Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016
erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Geschäftsaufwendungen
0,00
0,00
-204,86
Seite 7 von 30
-204,86
2.130,00
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
Aufwand
lfd.
Nr.
52
Produkt
03 01 01
Bezeichnung
Kostenstelle
Christinaschule
Bezeichnung
übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach
2016
2016
nach 2016
2016
03 01 01
KGS Stommeln
03 01 01
03 01 01
03 01 01
03 01 01
03 01 01
4.870,00
2.243,28
-2.243,28
-2.243,28
4.800,00
GGS Sinnersdorf Lernmittel nach Schulgesetz
Barbaraschule
Barbaraschule
EGS Pulheim
EGS Pulheim
0,24
-621,74
-621,74
4.490,00
Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016
erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Geschäftsaufwendungen
0,00
-30,94
-30,94
3.150,00
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen
in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren,
dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Lernmittel nach Schulgesetz
6.482,97
-6.482,97
-6.482,97
7.370,00
Die Ansätze in den Schulbudgets sind knapp bemessen. Die Mittel sollen übertragen
werden, um den Schulen trotzdem die Möglichkeit zu geben, auch umfangreichere Lehrund Unterrichtsmittel zu beschaffen.
Geschäftsaufwendungen
627,68
58
-80,22
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen
in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren,
dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen
zurück zu führen.
6.482,97
57
-80,22
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen
in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren,
dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
0,00
56
80,22
Lernmittel nach Schulgesetz
0,24
55
Bemerkungen
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen
in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren,
dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
2.243,28
54
Ansatz 2016
Lernmittel nach Schulgesetz
80,22
53
Auszahlung
627,68
-627,68
-627,68
3.130,00
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen
in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren,
dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Lernmittel nach Schulgesetz
638,76
638,76
-638,76
Seite 8 von 30
-638,76
7.320,00
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
Aufwand
lfd.
Nr.
59
Produkt
03 01 01
Bezeichnung
Kostenstelle
Bezeichnung
übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach
2016
2016
nach 2016
2016
Schulverwaltungs Unterhaltung und Beschaffung von BGA < 60 €
amt
netto
60
03 01 01
Schulverwaltungs
Zuschuss zu Sachkosten
amt
61
03 01 01
Schulverwaltungs
Qualitätszirkel OGS
amt
03 01 01
Schulverwaltungs
Abschreibungen GwG
amt
03 02 01
Hauptschule
Escher Str.
03 02 01
Hauptschule
Escher Str.
03 02 01
03 02 01
-15.493,78
0,00
-6.462,23
-6.462,23
11.000,00
5.000,00
5.000,00
-5.000,00
-5.000,00
5.000,00
Die Mittel für den Qualitätszirkel sind insgesamt verplant.
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die
Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die
Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich
eine Einsparung in nebenstehender Höhe.
17.784,51
---
--Die Haushaltmittel für Ausstattungen in den Schulbudgets sollen insgesamt übertragen
werden, um den Schulen zu ermöglichen - trotz insgesamt kleiner Haushaltsansätze die Ausstattungen der Räume im Laufe des Schuljahres zu erneuern.
Beschaff./Unterhalt. Geräte, Ausstatt./Ausrüstung
231,07
-231,07
-231,07
1.590,00
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen
in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren,
dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Lernmittel nach Schulgesetz
17.265,95
-17.265,95
-17.265,95
9.410,00
Schulverwaltungs
Erstattungen an Gemeinden
amt
Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016
erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
0,00
66
-15.493,78
6.462,23
17.265,95
65
15.000,00
6.462,23
231,07
64
Bemerkungen
Die Kurse Deutsch als Zweitsprache aus 2015 sind von GiP noch nicht vollständig in
Rechnung gestellt worden. Gemäß Planung aus September 2015 steht noch eine
Rechnung in Höhe von 6.416,42 € aus. Da der Bedarf an Deutschkursen zunehmend
steigt, werden die geplanten Mittel für 2016 voraussichtlich nicht auskömmlich sein.
17.784,51
63
Ansatz 2016
Die verfügbaren Mittel aus 2015 sollen nach 2016 übertragen werden, damit weitere
Beschaffungen für OGS-Gruppen in 2016 möglich sind.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen
zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der
Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
15.000,00
62
Auszahlung
0,00
-7.811,12
-7.811,12
Schulverwaltungs
Abschreibungen GwG
amt
2.897,11
2.897,11
---
Seite 9 von 30
---
0,00
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die
Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die
Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich
eine Einsparung in nebenstehender Höhe.
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
Aufwand
lfd.
Nr.
67
Produkt
Bezeichnung
Kostenstelle
Bezeichnung
03 02 02
Gesamtschule
03 02 02
Schulverwaltungs
Machbarkeitsstudie SZ Brauweiler
amt
übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach
2016
2016
nach 2016
2016
69
03 02 02
03 02 02
54.926,98
03 03 01
03 03 01
03 03 01
-54.926,98
-6.602,51
-54.926,98
20.000,00
0,00
6.012,43
-6.012,43
-6.012,43
Realschule
Pulheim
Realschule
Pulheim
Realschule
Brauweiler
Die Machbarkeitsstudie wurde in 2015 beauftragt. Der Schlussbericht liegt als Entwurf
vor. Dies Abschließende Rechnung steht noch aus.
0,00
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die
Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die
Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich
eine Einsparung in nebenstehender Höhe.
Schulverwaltungs
Abschreibungen GwG
amt
10.285,98
---
---
Die Ansätze in den Schulbudgets sind knapp bemessen. Die Mittel sollen übertragen
werden, um den Schulen trotzdem die Möglichkeit zu geben, auch umfangreichere Lehrund Unterrichtsmittel zu beschaffen.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen
zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten
Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Lehr- und Unterrichtsmittel
302,63
-902,63
-902,63
8.950,00
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen
in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren,
dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Lernmittel nach Schulgesetz
626,25
73
54.926,98
-6.602,51
Für die wissenschaftliche Begelitung der Gesamtschule durch die Universität Münster
für den Schulentwicklungsprozess wurden in 2015 Mittel i.H.v. 7.000 € zur Verfügung
gestellt. Das in 2015 begonnene Projekt wird in 2016 fortgesetzt.
302,63
72
6.602,51
Projekt wissenschaftliche Begleitung SZ BW
Schulverwaltungs
Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und
amt
Gutachtkosten
10.285,98
71
Bemerkungen
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen
in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren,
dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
6.012,43
70
Ansatz 2016
Lernmittel nach Schulgesetz
6.602,51
68
Auszahlung
626,25
-626,25
-626,25
35.880,00
Lehr- und Unterrichtsmittel
1.022,86
1.022,86
-1.022,86
Seite 10 von 30
-1.022,86
4.930,00
Die Ansätze in den Schulbudgets sind knapp bemessen. Die Mittel sollen übertragen
werden, um den Schulen trotzdem die Möglichkeit zu geben, auch umfangreichere Lehrund Unterrichtsmittel zu beschaffen.
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
Aufwand
lfd.
Nr.
74
Produkt
03 03 01
Bezeichnung
Kostenstelle
Realschule
Brauweiler
Bezeichnung
übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach
2016
2016
nach 2016
2016
03 03 01
03 03 01
03 04 01
79
03 04 01
03 04 01
03 04 01
03 04 01
19.760,00
0,00
-6.632,85
-6.632,85
0,00
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die
Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die
Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich
eine Einsparung in nebenstehender Höhe.
Gymnasium
Pulheim
Beschaffung und Unterhaltung Geräte,
Ausstattung und Ausrüstung
Gymnasium
Brauweiler
Lehr- und Unterrichtsmittel
Gymnasium
Brauweiler
---
---
Lernmittel nach Schulgesetz
Gymnasium
Brauweiler
Gymnasium
Brauweiler
8.324,32
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen
in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren,
dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen
zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der
Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
0,00
4,79
0,00
-781,05
-773,50
-781,05
-773,50
80.350,00
11.840,00
Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016
erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Die Übertragung der Finanzmittel aug Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
0,00
-49,56
-49,56
17.100,00
Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016
erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Geschäftsaufwendungen
0,00
81
-45.637,30
Schulverwaltungs
Abschreibungen GwG
amt
0,00
80
-45.637,30
Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016
erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
4,79
78
45.637,30
Schulverwaltungs
Erstattungen an Gemeinden
amt
8.324,32
77
Bemerkungen
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen
in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren,
dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
0,00
76
Ansatz 2016
Lernmittel nach Schulgesetz
45.637,30
75
Auszahlung
0,00
-2.877,66
-2.877,66
15.870,00
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen
in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren,
dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Lernmittel nach Schulgesetz
53.934,38
53.934,38
-53.934,38
Seite 11 von 30
-53.934,38
65.260,00
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
Aufwand
lfd.
Nr.
82
Produkt
03 04 01
Bezeichnung
Kostenstelle
Gymnasium
Brauweiler
Bezeichnung
übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach
2016
2016
nach 2016
2016
03 04 01
03 04 01
03 05 01
03 05 01
03 06 01
Föderschule
Jahnstraße
03 06 01
03 06 01
0,00
-18.536,46
-18.536,46
0,00
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die
Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die
Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich
eine Einsparung in nebenstehender Höhe.
8.702,35
---
---
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen
in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren,
dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
3.408,89
-3.408,89
-3.408,89
5.500,00
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die
Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die
Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich
eine Einsparung in nebenstehender Höhe.
Schulverwaltungs
Abschreibungen GwG
amt
1.358,00
---
---
Aufwand für Unterhaltung technische Anlagen
Schulverwaltungs
(Sicherheitsinspektion u. Ersatzbeschaffungen
amt
Schulturnhallen)
Von den nebenstehenden Mittel erfolgt die Finanzierung der zusätzlichen 100 OGSPlätzen i.H.v. 6.250 € (vgl. Vorlage 106/2016, Rat 10.05.2016).
6.250,00
-25.190,00
-6.250,00
32.700,00
Schulverwaltungs
EDV-Administration
amt
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
0,00
89
0,00
Lernmittel nach Schulgesetz
25.190,00
88
-4.091,22
Schulverwaltungs
Abschreibungen GwG
amt
1.358,00
87
-61.353,00
Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
3.408,89
86
0,00
Schulverwaltungs
Erstattungen an Gemeinden
amt
8.702,35
85
Bemerkungen
Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016
erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
0,00
84
Ansatz 2016
Miete Container
57.261,78
83
Auszahlung
0,00
-2.989,59
-2.989,59
24.000,00
Schulverwaltungs
Bewirtschaftungskosten u.a. Reinigung
amt
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
0,00
0,00
-3.860,19
Seite 12 von 30
-3.860,19
40.000,00
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
Aufwand
lfd.
Nr.
90
Produkt
03 06 01
Bezeichnung
Kostenstelle
Bezeichnung
übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach
2016
2016
nach 2016
2016
03 06 01
03 06 01
03 06 01
03 06 01
03 06 01
03 06 01
04 01 01
2.265,64
-2.265,64
-2.265,64
0,00
4.287,81
-4.287,81
-4.287,81
0,00
5.359,00
-5.359,00
-5.359,00
0,00
Schulverwaltungs
Machbarkeitsstudie SZ Pulheim
amt
0,00
-5.477,50
-4.998,00
Die Mittel sollen übertragen werden, da derzeit die Beauftragung eines aktuellen SEP
diskutiert wird, der sowohl die veränderte Ausgangslage hinsichtlich der Flüchtlinge,
der veränderten Ganztags- und Inklusionsbedarfe als auch der veränderten
Schulraumsituation in Köln (Stadtkinderprinzip und fehlende Schulen im Kölner
Westen) berücksichtigt.
0,00
Schulverwaltungs
Versicherungsbeiträge
amt
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
0,00
-4.917,19
-4.917,19
400.000,00
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die
Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die
Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich
eine Einsparung in nebenstehender Höhe.
Schulverwaltungs
Abschreibungen GwG
amt
Kulturabteilung
Die Zahl der Kinder mit unterschiedlichen Herkunftssprachen nimmt stetig zu. Diese
Kinder lernen Deutsch erst an unseren Schulen. Dafür ist die Anschaffung von
Lernmitteln im steigendem Maße erforderlich.
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
15.217,00
97
641.100,00
Schulverwaltungs
Schulentwicklungsplan
amt
0,00
96
-58.897,88
Schulverwaltungs
Lernmittel Deutsch als 2. Sprache
amt
479,50
95
-58.897,88
Die Zahl der Kinder mit unterschiedlichen Herkunftssprachen nimmt stetig zu. Dafür ist
die Anschaffung von Lernmittel in steigendem Maße erforderlich.
5.359,00
94
0,00
Schulverwaltungs
Lernmittel Herkunftssprachl. Unterricht
amt
4.287,81
93
Bemerkungen
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
2.265,64
92
Ansatz 2016
Schulverwaltungs
Schülerbeförderungskosten
amt
0,00
91
Auszahlung
15.217,60
---
---
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Sonst. Aufw. für Dienstleist.
0,00
0,00
-1.249,50
Seite 13 von 30
-1.249,50
7.000,00
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
Aufwand
lfd.
Nr.
98
Produkt
04 01 02
Bezeichnung
Kostenstelle
Kulturabteilung
Bezeichnung
übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach
2016
2016
nach 2016
2016
04 01 03
Kulturabteilung
04 01 03
Kulturabteilung
04 01 03
Kulturabteilung
04 01 04
Kulturabteilung
04 02 01
Kulturabteilung
-1.800,00
1.500,00
0,00
-497,82
-497,82
7.500,00
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die
Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die
Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich
eine Einsparung in nebenstehender Höhe.
Abschreibungen GwG
1.790,00
---
---
Auszahlungen Steuer
---
-2.185,08
-1.500,00
4.100,00
Da es sich beim KMZ um einen Betrieb gewerblicher Art handelt, erfolgt die
Bilanzierung von Vermögensgegenständen in diesem Bereich teilweise zu
Nettobeträgen. Der Steueranteil für die Beschaffung von Vermögensgegenständen, der
bisher bereitgestellt wurde, ist ebenso entsprechend der in 2015 verfügbaren investiven
Mittel zu übertragen.
Wegen erneuter langfristiger Abwesenheit (Elternzeit bis Mitte Februar 2016) des für
Finanzen zuständigen JMS-Mitbearbeiters ist die Haushaltsaufstellung für 2016 erneut
in Verzug. Die letzte Rate wurde am 15.9.2015 gezahlt. An sich wäre die Zahlung für
das 1. Quartal 2016 bereits am 15.12. 2015 fällig gewesen, konnte wg. der fehlenden
Anforderung/Berechnungsgrundlage jedoch nicht angewiesen werden. Weil auch keine
Aussage für die Mitgliederumlage 2016 vorliegt, sind die in 2015 verfügbaren Mittel
nach 2016 zu übertragen - erfahrungsgemäß ist mit einer Steigerung zu rechnen.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen
zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der
Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Umlage Zweckverband Jugendmusikschule
Bergheim
3.294,00
103
-1.800,00
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
---
102
1.800,00
Geschäftsaufwendungen
1.790,00
101
Bemerkungen
Die Restaurierung des Kunstwerks Göddertz_Kreisverkehr ist dringend erforderlich und
wurde bereits 2015 beauftragt. Wegen plötzlich einsetzender Kälte konnte dies Ende
2015 nicht mehr realisiert werden und wird auf 2016 verschoben werden. Die Arbeiten
werden in Angriff genommen, sobald die Temperaturen steigen und die Witterung die
Restaurierung zu lässt.
0,00
100
Ansatz 2016
Unterhaltung und Beschaffung von BGA < 60 €
netto
1.800,00
99
Auszahlung
3.294,00
-22.289,35
-22.289,35
Abschreibungen GwG
676,04
676,04
---
Seite 14 von 30
---
98.000,00
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die
Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die
Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich
eine Einsparung in nebenstehender Höhe.
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
Aufwand
lfd.
Nr.
104
Produkt
05 02 01
Bezeichnung
Kostenstelle
Sozialamt
Bezeichnung
übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach
2016
2016
nach 2016
2016
05 02 01
Sozialamt
05 02 01
Sozialamt
05 02 01
Sozialamt
05 02 01
Sozialamt
05 02 01
Sozialamt
-13.950,37
1.500,00
18.696,69
-18.696,69
-18.696,69
0,00
Die Mittel für die Auftragserteilung wurden bereits Ende 2015 zur Verfügung gestellt, da
das Angebot der Fa. Prosoz zeitlich befristet war. Die Umstellung auf die Software
"ProsozOpen" kann aus terminlichen Gründen aber erst im Laufe des Jahres 2016
erfolgen. Die Rechnungsstellung erfolgt in 2016.
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
0,00
-14.788,24
-14.788,24
20.400,00
Die in 2015 nicht verausgabten Mittel für den Sicherheitsdienst werden zur Deckung
des Mehraufwandes für 2016 benötigt. Bei der Haushaltsplanung wurden für 2016
keine Mittel veranschlagt. (Siehe auch Vorlage 93/2016; Rat 15.03.2016).
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen
zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der
Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Kosten für Sicherheitsdienst
1.365.962,70
-1.519.770,38
-1.519.770,38
0,00
Die in 2015 nicht verausgabten Mittel werden zur Deckung des Mehraufwandes für
2016 benötigt.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen
zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der
Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Leistungen in besonderen Fällen (§ 2 AsylbLG)
14.648,39
109
-13.950,37
Kostenerstattungen an Gemeinden
1.365.962,70
108
0,00
Unterhaltung TUIV
0,00
107
Bemerkungen
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
18.696,69
106
Ansatz 2016
Unterhaltung und Beschaffung von BGA < 60 €
netto
0,00
105
Auszahlung
14.648,39
-18.707,75
-18.707,75
190.000,00
Die in 2015 nicht verausgabten Mittel werden zur Deckung des Mehraufwandes für
2016 benötigt.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen
zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der
Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Grundleistungen (§ 3 AsylbLG)
85.955,47
85.955,47
0,00
Seite 15 von 30
0,00
700.000,00
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
Aufwand
lfd.
Nr.
110
Produkt
05 02 01
Bezeichnung
Kostenstelle
Sozialamt
Bezeichnung
übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach
2016
2016
nach 2016
2016
05 02 01
Sozialamt
Leistungen bei Krankheit/Schwangerschaft/Geburt
05 02 01
Sozialamt
05 02 01
Sozialamt
05 02 01
Sozialamt
05 03 01
Sozialamt
05 03 01
Sozialamt
05 04 01
Sozialamt
500,00
-500,00
-500,00
500,00
0,00
-27.798,29
-27.798,29
17.000,00
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
0,00
-7.510,00
-7.508,90
0,00
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die
Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die
Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich
eine Einsparung in nebenstehender Höhe.
Abschreibungen GwG
14.410,22
---
---
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Kostenerstattungen an das Land
0,00
-9.963,07
-9.963,07
88.540,00
Die für 2015 vorgesehene zusätzliche Schulungsmaßnahme konnte aufgrund der
aktuellen Situation nicht durchgeführt werden. Es ist beabsichtigt, diese zusammen mit
der in 2016 vorgesehenen Systemumstellung auf "ProsozOpen" vorzunehmen, da hier
ebenfalls ein ergänzender Schulungsbedarf besteht, der mit den Kosten für die
Systemumstellung/Einführung nicht abgedeckt ist.
Unterhaltung TUIV
1.500,00
117
320.000,00
Miete und Pachten
0,00
116
-197.283,69
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
14.410,22
115
-197.283,69
Sonstige Leistungen (§ 6 AsylbLG) - Beihilfe etc.
0,00
114
Bemerkungen
In 2015 konnten u. a. wegen gestiegener formeller Anforderungen keine Maßnahme
umgesetzt werden. Es ist angedacht, in 2016 hiermit zu beginnen.
0,00
113
110.870,84
Arbeitsangelegenheiten (§ 5 AsylbLG)
500,00
112
Ansatz 2016
Die in 2015 nicht verausgabten Mittel werden zur Deckung des Mehraufwandes für
2016 benötigt.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen
zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der
Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
110.870,84
111
Auszahlung
1.500,00
-1.500,00
-1.500,00
0,00
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Altenarbeit
0,00
0,00
-980,95
Seite 16 von 30
-980,85
22.700,00
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
Aufwand
lfd.
Nr.
118
Produkt
05 05 01
Bezeichnung
Kostenstelle
Sozialamt
Bezeichnung
übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach
2016
2016
nach 2016
2016
06 01 01
Jugendamt
06 01 01
Jugendamt
06 01 01
Jugendamt
06 01 01
Jugendamt
06 01 01
Jugendamt
06 01 01
Jugendamt
06 01 01
Jugendamt
06 02 01
Jugendamt
06 02 01
Jugendamt
-3.857,00
3.300,00
0,00
-11.696,70
-11.696,70
545.000,00
0,00
-525,00
-525,00
15.000,00
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Aufw.f.Aus- und Fortbildung
0,00
-800,00
-800,00
28.050,00
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Leiharbeitskräfte
0,00
-12.385,68
-12.385,68
313.740,00
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Fernmeldegebühren
0,00
-1.237,92
-1.237,92
21.600,00
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die
Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die
Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich
eine Einsparung in nebenstehender Höhe.
Abschreibungen GwG
36.780,61
---
---
Das vom Rat beschlossene Jugendpartizipationsprojekt konnte bislang nicht
durchgeführt werden. Die Umsetzung ist für 2016 vorgesehen.
Partizipationsprojekt der Schülerinnen/Schüler
10.000,00
127
-3.857,00
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
36.780,61
126
0,00
Förderung Spielgruppen (Päd. geleitete Gruppen)
0,00
125
700,00
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
0,00
124
-700,00
Abrechnung Essensgeld in städt. Kitas
0,00
123
-700,00
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
0,00
122
0,00
Unterhaltung TUIV
0,00
121
Bemerkungen
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
0,00
120
Ansatz 2016
Zuschuß an die Organisation "Frauen beraten"
0,00
119
Auszahlung
10.000,00
-10.000,00
-10.000,00
0,00
Zuwendung für Jugendfahrten/-Lager (§ 11 SGB
VIII)
Um noch vorliegende Anträge aus dem Jahr 2015 hinsichtlich einer Fördermöglichkeit
prüfen zu können, ist die Übertragung der Restmittel aus 2015 notwendig.
16.396,96
16.396,96
-16.396,96
Seite 17 von 30
-16.396,96
39.500,00
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
Aufwand
lfd.
Nr.
128
Produkt
06 02 01
Bezeichnung
Kostenstelle
Jugendamt
Bezeichnung
übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach
2016
2016
nach 2016
2016
06 02 01
Jugendamt
06 04 01
Jugendamt
06 04 01
Jugendamt
06 04 01
Jugendamt
06 04 01
Jugendamt
06 04 01
Jugendamt
06 04 01
Jugendamt
06 04 01
Jugendamt
06 04 01
Jugendamt
---
---
0,00
-2.179,00
-2.179,00
60.000,00
0,00
-5.020,56
-5.020,56
380.000,00
0,00
-45.125,57
-45.125,57
575.000,00
Betreutes Umgangsrecht (per richterlicher
Anordnung)
Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016
erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016
erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
0,00
-2.873,64
-2.873,64
3.450,00
Pflege/Erzieh. v. Minderjährigen i. fremden
Einrichrungen
Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016
erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
0,00
-65.707,63
-65.707,63
1.480.000,00
Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016
erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder
0,00
-104.518,84
-104.518,84
975.000,00
Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016
erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Hilfe zur Erziehung -Soz.-Päd.Einzelfallhilfe
0,00
138
740,48
Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII
0,00
137
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die
Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die
Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich
eine Einsparung in nebenstehender Höhe.
Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016
erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
0,00
136
8.700,00
Pflege/Erzieh. von minderjährigen in fremden
Familien
0,00
135
-1.426,58
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
0,00
134
-1.426,58
Kostenerstattung an übrige Bereiche
0,00
132
1.426,58
Abschreibungen GwG
0,00
131
Bemerkungen
Um noch vorliegende Anträge aus dem Jahr 2015 hinsichtlich einer Fördermöglichkeit
prüfen zu können, ist die Übertragung der Restmittel aus 2015 notwendig.
740,48
130
Ansatz 2016
Beihilfen für Jugendvereine und Organisationen
1.426,58
129
Auszahlung
0,00
-33.655,89
-33.655,89
370.000,00
Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016
erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Hilfen für junge Volljährige.,Nachbetreuung
0,00
0,00
-7.902,15
Seite 18 von 30
-7.902,15
130.000,00
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
Aufwand
lfd.
Nr.
139
Produkt
06 04 01
Bezeichnung
Kostenstelle
Jugendamt
Bezeichnung
übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach
2016
2016
nach 2016
2016
08 01 01
Sportabteilung
08 01 01
Sportabteilung
08 01 01
Sportabteilung
08 01 01
Sportabteilung
08 03 01
Bäderlandschaft
08 03 01
Bäderlandschaft
08 03 01
Bäderlandschaft
-2.726,59
-2.726,59
8.400,00
Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2015/2016
erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Auf sämtlichen Plätzen müssen die Tornetze für 5-m-Tore wie auch 7-m-Tore ersetzt
werden. Dieser notwendige Austausch der Netze ist in 2015 nicht durchgeführt worden
und soll im Jahr 2016 erfolgen.
6.880,11
-6.880,11
-6.880,11
7.000,00
0,00
-260,00
-260,00
500,00
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die
Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die
Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich
eine Einsparung in nebenstehender Höhe.
1.400,00
---
---
Verbrauchsmittel
900,00
-900,00
-900,00
17.000,00
Unterhaltung und Beschaffung von BGA < 60 €
netto
14.183,20
146
2.726,59
Abschreibungen GwG
900,00
145
15.000,00
Aufw.f.Dienst- u.Schutzkleidung
1.400,00
144
-23.858,01
Bemerkungen
Die im Jahr 2015 geplante Reinigung der Kunststoffbahn im Sportzentrum Pulheim
muss kurzfristig zusätzlich in 2016 beauftragt werden.
0,00
143
-23.858,01
Bewirtschaftungskosten u.a. Reinigung
6.880,11
142
0,00
Unterhaltung und Beschaffung von BGA < 60 € netto
2.726,59
141
Ansatz 2016
Pflege/Erzieh. v. Minderjährigen in fremden Einrichtungen
0,00
140
Auszahlung
14.183,20
-14.183,20
-14.183,20
27.500,00
Die Aquarena wurde erst Ende Januar 2016 eröffnet. Die Eröffnung war ursprünglich
für Oktober 2015 vorgesehen. Demnach sind die Kosten (Erstanschaffung von
Druckerpatronen und Bonrollen für das Kassensystem) bzgl. der späteren Eröffnung
erst im Januar entstanden.
Aufgrund der Eröffnung der Aquarena in 2016 konnten die in 2015 für die Eröffnung
geplanten Ausgaben nicht getätigt werden. Die Kosten für die Grundbeschaffungen
entstehen in 2016.
Aufgrund des erhöhten Pflegeaufwands und der damit verbundenen Anschaffung von
diversen Reinigungsmitteln in größerer Menge sowie der Betriebsstoffe, wie Chlorgas
und Mittel zur Wasseraufbereitung werden die Restmittel aus 2015 in 2016 benötigt.
Die Anschaffung der Grundausstattung war in 2015 angedacht. Aufgrund der Eröffnung
in 2016 wurden die Anschaffungen nicht in 2015 getätigt.
Bewirtschaftungskosten u.a. Reinigung
23.096,69
23.096,69
-23.096,69
Seite 19 von 30
-23.096,69
16.000,00
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
Aufwand
lfd.
Nr.
147
Produkt
08 03 01
Bezeichnung
Kostenstelle
Bäderlandschaft
Bezeichnung
übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach
2016
2016
nach 2016
2016
08 03 01
Bäderlandschaft
Risikoanalyse Bäderlandschaft
08 03 01
Bäderlandschaft
08 03 01
Bäderlandschaft
4.100,00
-5.000,00
-5.000,00
0,00
Aufw.f.Dienst- u.Schutzkleidung
3.544,35
-3.554,35
-3.554,35
2.500,00
Aufgrund von nicht im Ansatz 2016 berücksichtigter Mehrkosten für die Anmietung von
Kaffeemaschinen und Blumen, werden die Mittel aus 2015 zur Deckung benötigt. Die
Pflege und Wartung ist in dem Vertrag enthalten.
Mieten/Pachten
1.342,00
150
Bemerkungen
Für die im Jahr 2016 in Anspruch zu nehmenden Aushilfen und Neueinstellungen,
muss Dienst- und Schutzkleidung angeschafft werden, die individuell angepasst
werden muss. Eine komplette Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung konnte aus
diesem Grund in 2015 nicht erfolgen.
3.544,35
149
Ansatz 2016
Die in 2015 beauftragte Risikoanalyse wurde bisher nur in Teilen erfüllt und wird im
Jahr 2016 gänzlich ausgeführt werden.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen
zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der
Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
4.100,00
148
Auszahlung
1.342,00
-1.342,00
-1.342,00
0,00
Die Aquarena wurde erst Ende Januar 2016 eröffnet. Die Eröffnung war ursprünglich
für Oktober 2015 vorgesehen. Demnach sind die Kosten bzgl. der Eröffnung erst im
Januar entstanden und die Haushaltsmittel für die in 2015 geplante Eröffnung sind ins
Jahr 2016 zu übertragen.
Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und
Gutachterkosten
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen
zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der
Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
1.159,66
151
08 03 01
Bäderlandschaft
1.159,66
-7.000,00
-7.000,00
1.500,00
Aufgrund der verspäteten Eröffnung der Aquarena werden im Jahr 2016 die Mittel aus
2015 benötigt, um den Wareneinsatz in der Gastronomie und im Shopbereich zu
sichern. Die Erstausstattung für diesen Bereich war in 2015 vorgesehen, kann jedoch
erst in 2016 realisiert werden.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen
zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der
Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Geschäftsaufwendungen
29.611,04
29.611,04
-29.810,04
Seite 20 von 30
-29.810,04
38.800,00
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
Aufwand
lfd.
Nr.
152
Produkt
08 03 01
Bezeichnung
Kostenstelle
Bäderlandschaft
Bezeichnung
übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach
2016
2016
nach 2016
2016
08 03 01
Bäderlandschaft
Öffentlichkeitsarbeit
08 03 02
Hallenbad
08 03 02
Hallenbad
08 03 02
Hallenbad
08 03 02
Hallenbad
-17.661,90
30.000,00
---
-18.355,01
-17.960,00
Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
0,00
-2.057,40
-2.057,40
0,00
Preopening Hallenbad
3.825,74
-22.313,13
-22.313,13
0,00
Die Restmittel werden für Beauftragungen der DSBG mbH & Co. KG aus dem Jahr
2015 benötigt, die erst im Jahr 2016 abgerechnet werden.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen
zurück zu führen.
Da es sich bei der Aquarena um einen Betrieb gewerblicher Art handelt, erfolgt die
Bilanzierung von Vermögensgegenständen in diesem Bereich teilweise zu
Nettobeträgen. Der Steueranteil für das Projekt Bäderlandschaft, der bisher
bereitgestellt wurde, ist ebenso wie der investive Anteil zu übertragen.
Die Mittel wurden bisher im Produkt 08/03/02 "Hallenbad ausgewiesen und werden im
Rahmen der Ermächtigungsübertragung auf das Produkt 08/03/01 "Bäderlandschaft"
umgesetzt.
Auszahlung Steuer
---
157
-17.661,90
Bewirtschaftungskosten u.a. Reinigung
3.825,74
156
Bemerkungen
Da es sich bei der Aquarena um einen Betrieb gewerblicher Art handelt, erfolgt die
Verbuchung der Aufwendungen im Produkt 08 03 01 "Bäderlandschaft" teilweise zu
Nettobeträgen. Der Steueranteil für die o.g. Sachkonten im Produkt 08 03 01, der
bisher bereitgestellt wurde, ist ebenso entsprechend nach 2016 zu übertragen.
0,00
155
16.561,90
Auszahlung Steuer
---
154
Ansatz 2016
Diese Mittel waren für die in Planung stehenden Events und die daran gebundenen
Werbemaßnahmen benötigt, u.a. ausstehendes Kurssystem, Themenabende, etc. Das
Kurssystem wird erst im Laufe des Jahres 2016 realisiert werden können, so dass die
damit verbundenen Ausgaben noch ausstehen.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen
zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der
Rechnungsabgrenzung 2015/2016 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
16.561,90
153
Auszahlung
---
-1.486.219,92
-1.486.219,92
0,00
Die Machbarkeitsstudie Pulheimer See konnte aufgrund von Personalauslastung in
2015 nicht beauftragt werden. Die Ausschreibung zur Machbarkeitsstudie Pulheimer
See ist vorbereitet. Der Auftrag wird voraussichtlich in 2016 erteilt werden können.
Machbarkeitsstudie Pulheimer See
12.000,00
12.000,00
-12.000,00
Seite 21 von 30
-12.000,00
0,00
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
Aufwand
lfd.
Nr.
158
Produkt
09 01 01
Bezeichnung
Kostenstelle
Planungsamt
Bezeichnung
übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach
2016
2016
nach 2016
2016
09 01 01
Planungsamt
09 01 01
Planungsamt
162
163
09 01 01
09 01 01
09 01 01
Planungsamt
Planungsamt
Planungsamt
10 01 01
-25.000,00
-25.000,00
0,00
Das GIS-System befindet sich im Aufbau und ist zwingendes Werkzeug u.a. für das
Flächenmanagement. Durch Krankheitsausfall kommt es zu Zeitverzögerungen.
62.705,30
-62.705,30
-62.705,30
30.000,00
Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und
Gutachterkosten
42.176,05
-51.934,05
-51.934,05
46.000,00
Geschäftsaufwendungen
36.589,53
36.589,53
-36.589,53
-36.589,53
80.000,00
80.000,00
-80.000,00
-80.000,00
Rahmenplanung Pulheim Mitte 2030
0,00
Eine Übertragung ist für die im Jahr 2015 beauftragten und noch nicht in Rechnung
gestellten Gutachten notwendig.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung resultiert aus
Rechnungsabgrenzungen. Die Auszahlungsmittel i.H.v. 9.758,00 € wurden übertragen,
gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Das Verkehrs- und Schallschutzgutachten BP 99 Pulheim (Teil 2) ist in Erarbeitung.
Der Auftrag wurde am 16.11.2015 erteilt.
Projekt "Rahmenplanung Pulheim Mitte 2030" - Bearbeitung konnte wegen aktueller
50.000,00 Aufgaben noch nicht begonnen werden.
Entwicklung und Einführung eines nachhaltigen kommunalen
Flächenmanagementsystems ist abhängig von dem Aufbau des GIS-Systems.
sonst. Aufw. Dienstleistungen
40.000,00
164
25.000,00
Digitales Geodateninformationssystem
42.176,05
161
Bemerkungen
Mit Beschluss des PA vom 09.03.16 werden die 25.000 € für eine Untersuchung älterer
Einfamilienhäuser benötigt.
62.705,30
160
Ansatz 2016
innerstädtische Verdichtung
25.000,00
159
Auszahlung
40.000,00
-40.000,00
-40.000,00
0,00
Der städtische Anteil in Höhe von 4.000 € wurde erst am 05.10.2015 bereitgestellt. Es
ist zu erwarten, dass die verfügbaren 8.000 € komplett für die Planungskosten /
Grundlagenermittlung für die Sanierungsarbeiten an der Mühle Stommeln ausgeschöpft
werden. Entsprechende Angebote wurden geprüft; die Beauftragung erfolgte am
02.11.2015. Die Rechnungen werden voraussichtlich bis Jahresmitte gestellt werden.
Bauordnungs-amt Förderung des Denkmalschutzes
8.000,00
8.000,00
-8.000,00
Seite 22 von 30
-8.000,00
0,00
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
Aufwand
lfd.
Nr.
165
Produkt
10 02 01
Bezeichnung
Kostenstelle
Bezeichnung
übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach
2016
2016
nach 2016
2016
10 02 01
11 01 01
11 02 01
11 02 01
11 02 01
99.570,00
57.000,00
-57.000,00
-47.000,00
704,49
---
---
17.000,00
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die
Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die
Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich
2.500,00 eine Einsparung in nebenstehender Höhe.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen
zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten
Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Entwässerungsabt Unterhaltung Grundstücke und Gebäude
eilung
(Entwässerungsabteilung)
Zentralkläranlage
0,00
-12.670,64
-2.351,13
20.000,00
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen
zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten
Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Unterhaltung Grundstücke und Gebäude
(Zentralkläranlage)
0,00
170
-24.338,00
Abschreibungen GwG
10.319,51
169
-38.558,17
Im Jahr 2015 wurden 47.000 € als Zuschuss für den Pulheimer Bachverband für die
Entschlammung der großen Laache bereitgestellt. Da sich die Baumaßnahme des
Pulheimer Bachverbandes verzögert hat, wurde der Zuschuss hierzu bisher nicht
abgerufen. Dies wird in 2016 erfolgen. Daher sind die Mittel zu übertragen.
704,49
168
24.338,00
Zuschuss an d. Unterhaltungsverband Pulheimer
Wohnungswesen
Bach
Abfallwirtschaft
Bemerkungen
Die Mittel sind zu übertragen, da der Bachverband die Mittel für verschiedene
Maßnahmen aus 2015 noch nicht abgerufen hat. Dies umfasst die Erneuerung Tafeln
Erlebnispfad (1.334 €), Renaturierung Kreisstr. und Bachbrücke (1.334€), Beschaffung
für Kleingeräte (5.000 €) sowie Personalkosten (16.670 €).
57.000,00
167
Ansatz 2016
Wohnungswesen Umlage Unterhaltungsverband Pulheimer Bach
38.558,17
166
Auszahlung
0,00
-21.399,92
-21.399,92
340.000,00
Entwässerungsabt Aufwendung für Unterhaltung Infrastruktur
eilung
(Entwässerungsabteilung)
In 2015 wurde die Sanierung eines Voreindickers durchgeführt. Da die Maßnahme
jedoch noch nicht schlussgerechnet wurde, sind die Mittel hierfür zu übertragen.
83.879,71
83.879,71
-83.879,71
Seite 23 von 30
-83.879,71
200.000,00
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
Aufwand
lfd.
Nr.
171
Produkt
11 02 01
Bezeichnung
Kostenstelle
Kanalisation
Bezeichnung
Auszahlung
übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach
2016
2016
nach 2016
2016
Ansatz 2016
Bemerkungen
Die restlichen Mittel werden für weitere geplante Kanalsanierungsmaßnahmen
benötigt. In 2015 konnte die Kanalsanierung nicht umfassend durchgeführt werden. Die
Bezirksregierung hat jedoch bereits dazu aufgefordert, die umfangreichen
aufgelaufenen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Hierzu werden die Mittel aus
2015 benötigt.
Aufwendung für Unterhaltung Infrastruktur
(Kanalisation)
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen
zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten
Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
510.100,60
172
173
174
Pumpwerke
11 02 01
Entwässerungsabt
Digitalisierung der Unterlagen nach der Selbstüber
eilung
11 02 02
-562.008,65
735.000,00
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen
zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten
Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
41.845,33
0,00
-51.315,52
-9.470,19
0,00
0,00
-8.432,69
-8.432,69
110.000,00
Die Auszahlungsmittel wurden gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung in das Jahr
0,00 2016 übertragen.
Entwässerungsabt
Abschreibungen GwG
eilung
5.000,00
175
-562.008,65
Aufwendung für Unterhaltung Infrastruktur
(Pumpwerke)
11 02 01
11 02 01
510.100,60
5.000,00
---
---
5.000,00
Entwässerungsabt
Erstattungen an Gemeinden
eilung
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven Bereich für die
Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die
Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2016 zu übertragen. In 2015 ergibt sich
eine Einsparung in nebenstehender Höhe.
Die Mittel werden für die Erstattung von Gebühren, hier Stadt Frechen, benötigt und
sind zu übertragen.
6.000,00
6.000,00
-6.000,00
Seite 24 von 30
-6.000,00
6.000,00
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
Aufwand
lfd.
Nr.
176
Produkt
12 01 01
Bezeichnung
Kostenstelle
Bezeichnung
Auszahlung
übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach
2016
2016
nach 2016
2016
Ansatz 2016
Bemerkungen
Die Mittel werden für Straßenunterhaltungsmaßnahmen benötigt
(Deckensanierungsstau). Insbesondere ist angedacht, in mehreren Straßen im
gesamten Stadtgebiet die Fahrbahndecken zu sanieren. Die Sanierungsarbeiten sind
zwingend notwendig, um die Lebensdauer der Straßen zu verlängern bzw. den
festgelegten Ansatz der Lebensdauer einer Straße zu erreichen. Die Beauftragung der
Maßnahmen soll schnellstmöglich erfolgen.
Straßenbauabteilu
Aufwendung für Unterhaltung Infrastruktur
ng
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen
zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten
Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
119.862,39
177
178
179
180
181
12 01 01
Straßenbauabteilu
Knoten Rathausstr./Steinstr.
ng
12 01 01
Straßenbauabteilu
Umbau Knoten L183/K6
ng
12 01 01
12 01 01
12 01 01
Straßenbauabteilu
AS Pulheim-Nord B 59/L183
ng
Straßenbauabteilu Erneuerung der K25 Kreisel Sonnenalle/Am
ng
Bendacker
100.000,00
60.000,00
15.000,00
150.000,00
12 01 01
12 01 01
60.000,00
15.000,00
150.000,00
-100.000,00
-60.000,00
-15.000,00
-150.000,00
-134.333,01
-100.000,00
-60.000,00
-15.000,00
-150.000,00
505.480,00
1.000.000,00
500.000,00
60.000,00
0,00
Die Mittel sind zwecks Realisierung der Maßnahme zu übertragen. Zur Zeit wird die
Planung des Knotenumbaus / LP 5 HOAI erstellt.
Die Mittel werden für die Umsetzung des Projektes benötigt. Die dafür erforderliche
Planung soll in Kürze beauftragt werden.
Die Mittel werden für die Umsetzung des Projektes benötigt. Die dafür erforderliche
Planung soll in Kürze beauftragt werden.
Die Bauarbeiten zwecks Erstellung des Kreisel sind noch nicht abgeschlossen. Die
Mittel sind entsprechend zu übertragen.
Die Mittel sind zu übertragen, da in 2016 mit weiteren Unterhaltungsarbeiten zwecks
Modernisierungen von Lichtsignalanlagen (LSA) zu rechnen ist. In den zurückliegenden
Jahren konnte die Signaltechnik der LSA nicht komplett saniert werden. Hier liegt ein
Sanierungsstau vor, der die Übertragung der Reste notwendig macht.
5.427,39
-5.427,39
-5.427,39
35.000,00
Straßenbauabteilu
Anpassung Lichtsignalanlage BP 109 PU
ng
80.000,00
183
100.000,00
-134.333,01
Straßenbauabteilu
Aufwendung für Unterhaltung technische Anlagen
ng
5.427,39
182
119.862,39
80.000,00
-80.000,00
-80.000,00
0,00
Im Zuge der Ansiedlung des Möbelhauses Segmüller wird eine Anpassung der
Lichtsignalanlage L 183 / K6 erforderlich . Die Maßnahme befindet sich noch in der
Umsetzung . Die Mittel sind entsprechend zu übertragen.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen
zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten
Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Straßenbauabteilu
Erstattung von Erschließungsbeiträgen
ng
0,00
0,00
-1.674,63
Seite 25 von 30
-1.674,63
0,00
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
Aufwand
lfd.
Nr.
184
Produkt
12 02 01
Bezeichnung
Kostenstelle
Bezeichnung
Auszahlung
übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach
2016
2016
nach 2016
2016
Ansatz 2016
Bemerkungen
Die Mittel sind zu übertragen, da der Mastanstrich im gesamten Stadtgebiet im Jahr
2015 nicht durchgeführt wurde. Dies ist in 2016 nachzuholen. Außerdem muss in 2016
der Leuchtmittelgruppenaustausch im Ortsteil Pulheim durchgeführt werden. Da in
diesem Ortsteil eine größere Anzahl von Leuchten besteht, ist mit höheren Kosten für
den Leuchtmittelaustausch zu rechnen.
Straßenbauabteilu
Aufwendung für Unterhaltung Infrastruktur
ng
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen
zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten
Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
84.558,99
185
186
12 02 01
12 02 01
84.558,99
-90.010,67
-90.010,67
225.000,00
Straßenbauabteilu
Erneuerung Straßenbeleuchtungsanlage Pulheim
ng
231.596,32
130.000,00
---
---
200.000,00
10.000,00
10.000,00
---
---
0,00
Straßenbauabteilu
Straßenbeleuchtung, Erschließung BP 98 Geyen
ng
In der 1. Jahreshälfte ist vorgesehen, folgende Straßenbeleuchtungsanlagen zu
erneuern: Zehnthofstr., Sinnersdorfer Feld, Orrer Str., Unterster Weg. Die Kosten
hierfür betragen ca. 130.000 €. Da die Umsetzung nicht in 2015 erfolgt ist, sind die
Mittel hierfür zu übertragen. In der 2. Jahreshälfte ist ebenfalls angedacht ein
umfangreiches Erneuerungsprogramm durchzuführen. Zur Zeit wird die Maßnahme
geplant.
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
187
12 02 01
Straßenbauabteilu
SB, Pulheim Kreisverkehr Boschstraße
ng
20.000,00
20.000,00
---
---
0,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
188
12 02 01
Straßenbauabteilu
SB. Ortskern BW, Guidelplatz
ng
20.000,00
20.000,00
---
---
0,00
189
190
191
192
12 02 01
Straßenbauabteilu
SB, GN, Rather Straße
ng
12 02 01
Straßenbauabteilu
SB, PU, Blumachergasse
ng
12 02 01
Straßenbauabteilu
SB, PU, Witschgasse
ng
12 02 01
Straßenbauabteilu
SB, Boschstr. von Venloer Str. bis Siemensstr.
ng
Die Maßnahme konnte bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht umgesetzt werden.
17.000,00
17.000,00
---
---
0,00
Zur Zeit laufen die Vorbereitungen für den Endausbau der Rather Straße. Mit dem
Ausbau ist in 2017 zu rechnen.
Die Erneuerung der Straße erfolgt in 2016 / 17. Die Mittel sind entsprechend zu
übertragen.
15.000,00
15.000,00
---
---
0,00
26.000,00
26.000,00
---
---
Die Erneuerung der Straße erfolgt in 2016 / 17. Die Mittel sind entsprechend zu
0,00 übertragen.
8.000,00
8.000,00
---
Seite 26 von 30
---
0,00
Die Mittel sind zu übertragen, da die Straßenbaumaßnahme Boschstr. noch verwirklicht
werden konnte..
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
Aufwand
lfd.
Nr.
193
194
195
Produkt
Bezeichnung
Kostenstelle
Bezeichnung
12 02 01
Straßenbauabteilu
SB, Minikreisel Hagelkreuzstraße
ng
12 02 01
Straßenbauabteilu
SB, Im Trappenbruch
ng
12 02 01
196
12 02 01
197
12 02 01
198
12 02 01
199
12 02 01
200
12 02 01
201
12 03 01
Straßenbauabteilu
SB, Brückenstraße zw. Kanalstr. u. Witschgasse
ng
Straßenbauabteilu
ng
Straßenbauabteilu
ng
Straßenbauabteilu
ng
Straßenbauabteilu
ng
Straßenbauabteilu
ng
ÖPNV
Sb, Friedrich-Ebert-Straße KAG
SB, Forsterhütte
SB, Erschließung Farnweg
SB, BP 36/1A Christianstraße
SB, Rheidter Weg
übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach
2016
2016
nach 2016
2016
24.000,00
13 01 01
Koordinierung
Umweltschutz
13 01 01
Koordinierung
Umweltschutz
13 02 01
Bauhof
---
0,00
---
---
0,00
9.000,00
9.000,00
---
---
0,00
15.000,00
15.000,00
---
---
0,00
15.000,00
15.000,00
---
---
0,00
1.900,00
1.900,00
---
---
0,00
7.286,59
7.286,59
---
---
0,00
17.045,23
17.045,23
---
---
0,00
sonst. Aufw. Dienstleistungen
50.000,00
-50.000,00
-50.000,00
0,00
Bemerkungen
Die Erstellung des Minikreisverkehrs ist für 2016 angedacht. Die Mittel sind
entsprechend zu übertragen.
Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden . Die Mittel sind entsprechend zu
übertragen.
Die Erneuerung der Straße erfolgt in 2016 / 17. Die Mittel sind entsprechend zu
übertragen.
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Mobilitätskonzept zu erstellen. Mit der
Umsetzung kann jedoch erst in 2016 begonnen werden. Daher sind die hierfür
bereitgestellten Mittel zu übertragen.
Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Unterhaltung der Grundstücke
0,00
-3.000,00
-1.927,80
3.000,00
Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Umlagen an Zweckverbände
0,00
204
---
12.000,00
3.000,00
203
24.000,00
Ansatz 2016
12.000,00
50.000,00
202
Auszahlung
0,00
-10.000,00
-10.000,00
10.000,00
Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Immobiliennutzungskonzept Friedhöfe
0,00
0,00
-8.700,00
Seite 27 von 30
-8.700,00
0,00
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
Aufwand
lfd.
Nr.
205
Produkt
14 01 01
Bezeichnung
Kostenstelle
Koordinierung
Umweltschutz
Bezeichnung
übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach
2016
2016
nach 2016
2016
14 01 01
Koordinierung
Umweltschutz
Ansatz 2016
Bemerkungen
Die Verwaltung wurde beauftragt, ein integriertes kommunales Klimaschutzkonzept zu
erarbeiten und für die Beauftragung eines externen Büros Fördermittel beim
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu
beantragen. Die Beantragung ist im Januar 2016 erfolgt. Ein wesentliche Aufgabe bei
der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes liegt in einer intensiven
Öffentlichkeitsbeteiligung. Hierfür wurden zwar ebenfalls Mittel beim Fördergeber
beantragt, dennoch muss in 2016 darüber hinaus mit einem erhöhten Bedarf an Mitteln
für die Öffentlichkeitsarbeit gerechnet werden, da der frühzeitigen und intensiven
Öffentlichkeitsbeteiligung eine Schlüsselrolle für den Erfolg des Konzepts
zugeschrieben wird.
Öffentlichkeitsarbeit
1.500,00
206
Auszahlung
1.500,00
-1.500,00
-1.500,00
1.500,00
Anmietung einer Messstation zur Messung von Feinstaub- und
Schwermetallbelastungen; Die Verwaltung hat fachliche Hinweise hinsichtlich der
Aufstellung und des Betriebs der Messstation von potenziellen Auftragnehmerfirmen
erhalten und diese an die Politik weiter gegeben. Dies hat dazu geführt, dass das
Thema in 2015 erneut in den politischen Gremien diskutiert wurde. Ausfluss aus den
Diskussionen ist u.a., dass ein erweiterter Auftragsumfang gewünscht wird (s.
Beschluss des Rates vom 10.11.2015, Vorlage Nr. 235/2015). Die darauf folgende
Angebotsabfrage hat ergeben, dass die im Haushalt eingestellten Mittel für die
Beauftragung nicht ausreichen. Auf politischen Wunsch soll die Verwaltung versuchen,
die fehlenden 10.000 Euro über zusätzliche Einnahmen von
Baugenehmigungsgebühren als Deckungsmittel zu finanzieren (s. Beschluss des
Umweltausschusses aus seiner Sitzung am 02.03.2016, Vorlage Nr. 76/2016). Können
die fehlenden Mittel bereit gestellt werden, soll schnellstmöglich eine Auftragsvergabe
erfolgen, so dass in diesem Fall mit einer Einrichtung der Station noch in 2016
gerechnet werden kann. Insofern müssen die Mittel aus 2015 vollständig übertragen
werden.
Mieten/Pachten
35.000,00
35.000,00
-35.000,00
Seite 28 von 30
-35.000,00
35.000,00
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
Aufwand
lfd.
Nr.
207
Produkt
14 01 01
Bezeichnung
Kostenstelle
Koordinierung
Umweltschutz
Bezeichnung
übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach
2016
2016
nach 2016
2016
209
210
Erstellung Klimaschutzkonzept
15 01 01
Wirtschaftsförderu
Sonst. Aufw. für Dienstl.
ng
15 01 01
Wirtschaftsförderu
Unterhaltung TUIV
ng
15 01 01
6.751,20
498,37
16 01 01
Kämmereiabteilung
16 01 01
6.751,20
498,37
-80.000,00
-6.751,20
-498,37
-80.000,00
-6.751,20
-498,37
Kämmereiabteilung
2.500,00
-2.500,00
-2.500,00
Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und
Gutacht
18.393,50
212
80.000,00
Bemerkungen
0,00
9.000,00
0,00
Wirtschaftsförderu
Zuschuss Pulheimer Sommer
ng
2.500,00
211
Ansatz 2016
Der Beschluss zur Einführung des Klimaschutzkonzeptes erfolgte in der Sitzung des
Umweltausschusses am 11.03.2015 (Vorlage Nr. 90/2015). Die Verwaltung wurde
beauftragt, die Antragsunterlagen zur Beantragung von Fördermitteln beim
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit bis zum Ende
des Jahres 2015 zu erarbeiten. Die Beantragung ist im Januar 2016 erfolgt. Laut
Fördergeber soll der Beginn der Maßnahme frühestens 5 Monate nach Antragstellung
eingeplant werden. Sofern der Zuwendungsantrag bewilligt wird, kann mit dem Beginn
der Erarbeitung im Sommer 2016 gerechnet werden. Für die Erarbeitung des
Konzeptes ist ein Zeitraum von 12 Monaten vorgesehen, so dass die zur Verfügung
gestellten Mittel zum Teil in 2016 und zum Teil in 2017 benötigt werden.
80.000,00
208
Auszahlung
18.393,50
-17.858,00
-17.858,00
2.500,00
Zur Umsetzung des Wirtschaftsförderungskonzeptes werden die Restmittel aus 2015
zusätzlich benötigt.
Zur Einführung des CRM-Systems werden Unterhaltungsmittel benötigt. Hierfür sind im
Haushalt 2016 keine Mittel vorgesehen.
In 2015 fand die Veranstaltung nicht in der Form wie 2014 statt, sodass das Erfordernis
einer Bezuschussung entfiel. In 2016 soll dies wegen der EM stattfinden. Die Stadt
möchte diese Veranstaltung mit 2.500 € bezuschussen.
Aufgrund einer Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung, die noch nicht
abgeschlossen ist, können evtl. Aufwendungen erforderlich werden. Um diese in 2016
begleichen zu können, ist eine Übertragung notwendig. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt
20.000,00 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Aufgrund einer Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung, die noch nicht
abgeschlossen ist, ist davon auszugehen, dass Aufwendungen erforderlich werden.
Um diese in 2016 begleichen zu können, ist eine Übertragung notwendig.
Aufwendungen für den Geschäftsbetrieb der SWP
194.390,00
169.390,00
-169.390,00
Seite 29 von 30
-169.390,00
0,00
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2016
Aufwand
lfd.
Nr.
Produkt
Bezeichnung
Kostenstelle
Bezeichnung
213
16 01 01
Allgemeine
Finanzwirtschaft
Zinsaufwendungen Kreditinst
214
16 01 01
Allgemeine
Finanzwirtschaft
Zinsaufwendungen Zinssicherungsgeschäfte
215
versch.
Produkte
versch.
Auszahlung
übertragbar nach zu übertragen übertragbar nach zu übertragen nach
2016
2016
nach 2016
2016
Ansatz 2016
Bemerkungen
Für die wiederholt veranschlagten Kreditermächtigungen vergangener Jahre, die
aufgrund hoher Liquiditätsbestände nicht im jeweiligen Haushaltsjahr in Anspruch
genommen werden mussten, wurden im Haushalt 2015 entsprechende
Zinsaufwendungen bei einer unterstellten Kreditaufnahme in 2015 bereitgestellt. Diese
Kreditaufnahmen waren teilweise nicht notwendig und erfolgen evtl. in 2016. Die
entsprechenden Zinsaufwendungen sind zu übertragen.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen
zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten
Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
122.723,04
65.634,36
-82.139,48
-82.139,48
12.250,15
0,00
-29.803,19
-8.691,71
2.480.000,00
Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
1.540.000,00 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Personalkostenbudget
586.826,80
586.826,80
-929.176,50
Seite 30 von 30
-929.176,50
34.717.440,00
Infolge des Doppelhaushalts 2015/2016 ist es nicht möglich, die Mittel im Rahmen des
normalen Verfahrens zur Haushaltsaufstellung anzumelden. Aufgrund der
Flüchtlingssituation bestehen unvorhergesehene unabweisbare Verpflichtungen im
Personalbereich (zusätzliches Personal im Zusammenhang mit der
Flüchtlingsbetreuung), die in 2015 eingegangen werden mussten, sich hauptsächlich
jedoch in 2016 auswirken werden. Ggf. sind noch weitere personelle Ergänzungen
notwendig. (vgl. auch Vorlage 476/2015, Rat 10.11.2015)
Der Tarifabschluss im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes erfolgte rückwirkend
zum 01.07.2015 mit Auswirkungen auf 2016. Da der Abschluss z. T. deutlich über der
für 2016 veranschlagten Steigerungsrate liegt, ist die Mittelübertragung erforderlich.