Daten
Kommune
Pulheim
Größe
5,2 MB
Datum
09.06.2016
Erstellt
30.05.16, 18:31
Aktualisiert
30.05.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
1
2
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
6
2 Spieltheoretische Grundlagen
7
2.1 Das Spiel
7
2.2 Die Deutung des Spiels
8
2.2.1 Merkmale des Spiels
8
2.3 Das Spiel und seine Funktion für die Entwicklung des Kindes
9
2.4 Die Entwicklung des Spiels
10
3 Der Spielplatz
3.1 Zur Entstehungsgeschichte, Bedeutung und Problematik der Spielplätze
3.1.1 Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe
11
12
13
3.2 Planung, Errichtung, Gestaltung von Spielplätzen als Aufgabe des Jugendamtes
14
3.3 Vorgaben zur Planung und Gestaltung von Spielflächen
15
3.3.1 Rechtliche Grundlagen für öffentliche Spielplätze
15
3.3.2 Rechtliche Grundlagen für private Spielplätze
16
3.4 Zuständigkeiten
16
3.5 Stellungnahmen
17
4 Spielplätze und Bestand
18
4.1 Stommelerbusch
18
4.2 Stommeln
19
4.3 Sinnersdorf
20
4.4 Pulheim – Orr
21
4.5 Ingendorf
22
4.6 Brauweiler - Dansweiler – Freimersdorf
23
4.7 Geyen - Sinthern – Manstedten
24
5 Spielplatzbezirke und Flächenbedarfsermittlung
25
5.1 Stommelerbusch
26
5.2 Geyen – Sinthern
26
5.3 Stommeln
27
5.4 Sinnersdorf
28
5.5 Manstedten
28
5.6 Pulheim – Orr
29
5.7 Ingendorf
29
5.8 Brauweiler – Dansweiler – Freimersdorf
30
3
6 Spielplatzplanung und Gestaltung
31
6.1 Grundsätze der Pulheimer Spielplatzplanung
31
6.2 Spielplatzprioritätenliste
33
6.3 Qualitätsmanagement Spielplätze
35
6.3.1 Handlungsindikator Spielplätze
6.3.1.1 Handlungsindikator Spielplätze (Kriterien)
6.4 Anpassung des Handlungsindikators an dynamische Faktoren
37
38
41
6.4.1 Spielflächendeckung
41
6.4.2 Spielflächendeckung pro Kind
42
6.4.3 Dynamische Anpassung des Handlungsindikators
42
6.5 Beteiligungen
44
7 Gesamtübersicht der erfassten Daten
45
8 Prioritätenliste 2015
52
8.1 Ausnahmen
58
9 Jugendhilfeflächen
61
10 Projekte / Beschlüsse
63
10.1 Aktualisierung der Spielplatzbezirke
63
10.2 Spielplätze in neuen Baugebieten
63
10.2.1 Spielplatz in Pulheim „Edelsteingarten Süd“ (Bezirk 38)
63
10.2.2 Spielplatz in Sinnersdorf „Pulheimer Straße / Erftstraße“ (Bezirk 10)
63
10.3 Schaffung von Spielmöglichkeiten in den Bezirken 7,8,13 und 15
63
10.3.1 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 7 in Stommeln
64
10.3.2 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 8 in Ingendorf
64
10.3.3 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 13 in Pulheim
64
10.3.4 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 15 in Pulheim
64
10.4 Jugendhilfefläche in Brauweiler „Röntgenstraße“ (Bezirk 33)
65
10.5 Spielfläche in Pulheim „Anemonenweg / Widdersdorfer Str.“ (Bezirk 25)
65
10.6 Grillhütte in Pulheim „Peter-Kanters-Allee“ (Bezirk 15)
65
10.7 Bolzplatz in Sinnersdorf
66
10.8 Kinder- und Jugendliche im öffentlichen Raum
66
10.9 Jugendhilfefläche in Brauweiler „Nikolaus-Lauxen-Straße“ (Bezirk 33)
66
10.10 Erweiterung des Handlungsindikators im Sinne eines demografischen Faktors
66
10.11 Spielplätze in Pulheim im Bereich „Asternweg / Aurikelweg“ (Bezirk 25)
67
10.12 Spielplatz in Brauweiler / Dansweiler „Liethenstraße“ (Bezirk 35)
67
10.13 Jugendhilfefläche in Pulheim „Sinnersdorfer Straße“ (Bezirk 21)
67
4
10.14 Jugendhilfefläche in Pulheim „Arnold-Böcklin-Straße“ (Bezirk 14)
67
10.15 Neuanlage „Bolzplatz Pulheim Süd“ (Bezirke 22 / 24)
67
10.16 Neuanlage Spielplatz „Glessener Straße“
68
11 Spielräume
69
11.1 Öffentliche Grünflächen
69
11.2 Öffentlicher Raum
70
11.3 Privater Raum
70
11.4 Schulhöfe / Offene Ganztagsschule
70
11.5 Spielstraßen
72
11.6 Bolzplätze
72
11.7 Skateflächen
73
11.8 Basketball / Beachvolleyball / BMX / Rodelhügel
73
11.9 Wasserspielplätze
75
11.10 Mehrgenerationenplätze
75
11.11 Zentralspielplatz als Ausflugsziel
76
11.12 Jugendzeltplatz / Feuerstelle
76
11.13 Wald- und Wiesenplätze (Naturbelassene Flächen)
77
11.14 Indoor- Spielfläche
77
12 Spielplatzperipherie
78
12.1 Spielplatzpaten
78
12.2 Spielgeräteverleih
78
12.3 Spielplatztelefon / Standortangabe
79
12.4 Spielplatzbroschüre
79
12.5 Mobile Skateanlage
79
12.6 Jugend im öffentlichen Raum
80
12.7 Mobile Jugendarbeit Pulheim
81
13 Mögliche Stilllegungen
82
Anhang
● Checkliste – Kinderfreundlichkeit
83
● Satzung – Private Spielplätze
87
5
1 Einleitung
Der vorliegende Jugendhilfeplan, Teilplan Spielplätze, soll neben den bestehenden grundlegenden
Aussagen zu dem Thema Spiel und seiner Bedeutung für die kindliche Entwicklung, auf die Spielsituation
der Pulheimer Kinder aufmerksam machen, Spielmöglichkeiten benennen, Bestand festschreiben, Bedarf
aufzeigen und die zuletzt entwickelte verbindliche Maßnahmenplanung für die nächsten Jahre
fortschreiben.
Im Jahre 1992 wurde im Rahmen des Jugendhilfeplans, Teilplan Spielplätze zum ersten Mal das Werkzeug
einer Prioritätenliste eingeführt, welche im Rahmen der Fortschreibung von 2007 und 2011 in ihrem
Standard weiter entwickelt wurde. Durch einen fortwährenden Austausch defekter oder maroder Spielgeräte
im Zusammenhang mit der Umsetzung der Prioritätenliste konnte über die vergangenen Jahre die gute
Basisqualität der Pulheimer Spielflächen gehalten und weiter verbessert werden.
Da die reine Grundversorgung mit Spielfläche jedoch nur schwer mit den pädagogischen Erkenntnissen
über die kindlichen Entwicklungsbedürfnisse korreliert, gilt es jedoch weiterhin, den Blick darüber hinaus
noch stärker auf die direkten Lebensumwelten Pulheimer Kinder zu richten.
Der Begriff der sozialräumlichen Umwelt impliziert Beziehungsmuster zwischen den räumlichen
Gegebenheiten und den Menschen, die diese für sich nutzen und darin ihr gemeinsames Leben gestalten.
Physikalisch gesehen ist die Welt in ihren materialen Beschaffenheiten als objektiv anzusehen, zur Umwelt
wird sie erst in der Bezugnahme durch den Menschen. Umwelt ist somit ein ökopsychologisches Konstrukt,
das sich erst durch die Existenz und die Tätigkeit des Menschen konstituiert.
Diese sozialräumliche Umwelt besteht im modernen Alltagsleben meist primär aus dem direkten häuslichen
Umfeld und den öffentlichen Einrichtungen wie Schule oder Kindergarten, sekundär jedoch aus dem
Wunsch, sich in eigener Ausgestaltung neue Räume anzueignen.
Hier stoßen die Kinder schnell auf die Auswirkungen der städtischen Funktionsentmischung, die sie auf die
ihnen zugewiesenen Orte zurückdrängt.
Dies sind weiterhin meistens die öffentlichen Spielplätze, die als „Kinderreservate“ den einzigen wirklichen
kindlichen Freiraum stellen, wodurch die Bedeutung der prozessualen Fortschreibung und
Qualitätssicherung im Rahmen der Spielflächen betont wird.
Das durch das Jugendamt entwickelte Qualitätssicherungskonzept wird im Rahmen des vorliegenden
Teilfachplanes nochmals eingehend erläutert und mit den aktuellen Daten versehen.
6
2 Spieltheoretische Grundlagen
Wenn in der modernen pädagogischen Fachliteratur die Frage gestellt wird, wodurch der Mensch zum
Menschen wird, zielt dies meist darauf, dass er ein sich seiner Umwelt anpassendes Lebewesen ist.
Anpassend deswegen, weil er gezwungen ist, seine natürliche Ausstattung in seine Lebensumwelt zu
integrieren.
Ist der Mensch noch nicht alt genug, um als erwachsen zu gelten, nennt man diesen Anpassungsprozess
„Spielen“.
Man ist nur einmal jung, aber wenn man es richtig macht, ist einmal genug!
2.1 Das Spiel
Spiel ist eine Tätigkeit, die zwanglos und zweckfrei nur aus Freude an ihrer Ausübung, ihrem Inhalt oder
ihrem Ergebnis ausgeführt wird. Für Kinder gibt es keinen außerhalb des Spiels liegenden Zweck oder
ersichtlichen Sinn.
Ihrem Wesen nach sind solche Tätigkeiten und Handlungen nicht der Arbeit, sondern der Freizeit
zugeordnet und dienen in der Regel dem lustbetonten Zeitvertreib des Spielers oder einer Spielgesellschaft.
Die angeborene Neugier und Lust zum Spiel wird entwicklungspsychologisch als die Haupttriebkraft der
frühkindlichen Selbstfindung und späteren Sozialisation des Menschen angesehen. Demnach reflektiert,
erforscht und erkennt der Mensch die Welt zuerst im Kinderspiel.
"Um es auf einmal herauszusagen, der Mensch spielt nur, wo er in voller Bedeutung des Wortes Mensch
ist, und er ist nur da ganz Mensch, wo er spielt." (Friedrich Schiller; Über die ästhetische Erziehung des Menschen)
Unter den Autoren der modernen Entwicklungspsychologie herrscht Einigkeit über die lebenswichtige
Bedeutung des Spielens über alle Lebensphasen hinweg.
Denn:
Spiel ist eine der menschlichen Grundformen der Auseinandersetzung mit der ihn
umgebenden Umwelt.
Es kann angenommen werden, dass Spiel aus einem Überhang an Assimilation entsteht und eine
Gegenreaktion gegen den Sozialisationsdruck und den Zwang der allgemeinen Wirklichkeit ist.
7
2.2 Die Deutung des Spiels
Wenn man jedoch nach den inneren Bedingungszusammenhängen des Spielens sucht, stößt man stets
zuerst darauf, dass es immer wir Erwachsenen sind, die das kindliche Tun aus unserer ganz eigenen
Sichtweise heraus betrachten und bewerten, was Fehlinterpretationen der kindlichen Bedürfnisse möglich
machen kann.
Derartige Fehlinterpretationen resultieren oftmals aus der Tatsache, dass erwachsene Personen Ihre
Handlungen stets auf der Grundlage eines zu ereichenden Zieles, eines Sinnes in der Tätigkeit ausführen.
Da diese reflexive Komponente aber erst im Prozess des „Erwachsen werden“ erworben wird, liegt der Sinn
des Spiels für die Kinder oftmals im Handeln selbst und beinhaltet keine zielgerichtete Bedeutung.
Damit erschließt sich uns Erwachsenen die mit Phantasie gefüllte Welt des Kindes einzig in der Frage nach
Funktion und Auswirkung.
Somit bleibt es der Gesellschaft vorbehalten, den Kindern im Stadtgebiet eine von ihr interpretierte Umwelt
zur Verfügung zu stellen, die ihnen ein gefahrloses Lernen und freies Experimentieren ermöglicht.
2.2.1 Merkmale des Spiels
Betrachtet man das kindliche Spielen, so können drei Hauptmerkmale unterschieden werden:
Selbstzweck:
Im Spiel wird das so genannte „Flow-Erlebnis“, dass Aufgehen in der Tätigkeit erfahren. Dies ist die
besondere Erfahrung, bei der ausgeführten Handlung optimal beansprucht zu werden. Der
Handlungsablauf ist flüssig, die Konzentration erfolgt von selbst, das Zeiterleben ist weitgehend
ausgeschaltet und man erlebt sich nicht mehr abgehoben, getrennt von der eigenen Handlung.
Wechsel des Realitätsbezuges:
Das Kind konstruiert mit Hilfe seiner Phantasie im Spiel eine andere Realität. In diesem neuen
Handlungsrahmen fügt sich die Welt den Wünschen des Kindes.
Wiederholung und Ritual:
In allen Spielformen zeigen sich Wiederholungen von Handlungen, oft in exzessiver Form.
Weiterhin haben solche Handlungswiederholungen häufig Ritualcharakter.
8
2.3 Das Spiel und seine Funktion für die Entwicklung des Kindes
Von Geburt an ist der Mensch ein spielendes Wesen. Alles, was er lernt, tut und begreift steht im engen
Zusammenhang mit seiner spielerischen Fähigkeit, die körperlichen und geistigen Möglichkeiten seiner
natürlichen Ausstattung an die ihn umgebende Wirklichkeit anzugleichen.
„Spielen heißt leben lernen!“
So vollzieht sich im spielerischen Umgang mit den realen Bedingungen die Entwicklung zu einer
ganzheitlichen, sozial integrierten Persönlichkeit.
Im Spiel erlebt das Kind die Grundvoraussetzungen, die zur Entwicklung der schöpferischen Phantasie, zur
Bildung sozialer Verantwortung und der eigenen Urteilsfähigkeit notwendig sind.
Dieser Prozess vollzieht sich parallel zur körperlichen und geistigen Reifung des Kindes, welche ihm mit
fortschreitender Entwicklung neue Aktionsradien ermöglicht.
Dabei benötigt die natürliche Verhaltensweise des Kindes sowohl das zur Verfügung gestellte
Experimentierfeld wie eine sichere Basis, denn die Hauptmerkmale des kindlichen Spiels vollziehen sich im
stetigen Wechsel zwischen Spannung und Lösung, zwischen Abenteuer und Geborgenheit.
Deswegen braucht das Kind Freiräume zum Erproben seiner Handlungen, ohne mit den folgenschweren
Auswirkungen dieser Handlungen konfrontiert zu werden.
So ist das Spiel für Kinder nicht nur angenehmer Zeitvertreib, wie viele Erwachsene meinen. Spielen ist für
Kinder ein echtes, ein reales Erlebnis seiner Entwicklung und muss daher ernst genommen werden.
Der körperliche, geistige und emotionale Anspruch, den die spielerische Tätigkeit mit seinen vielfältigen
Spielmöglichkeiten und Erlebnissen beinhaltet, prägt die Wesensart der Kinder nachhaltig.
Kindern wird die Chance zu einer gesunden Entwicklung oder zur Entfaltung ihrer Möglichkeiten und
Fähigkeiten vorenthalten, wenn sie nicht, zu wenig oder nur eingeschränkt spielen.
Sie werden als Erwachsene Mühe haben, sich im Rahmen der Lebensbewältigung auf neue Gegebenheiten
oder neue Situationen spielerisch einzulassen, wenn ihnen bestimmte Verhaltensweisen, wie Aktivität,
Kreativität, Selbstbewusstsein, Kompetenz, Selbstständigkeit, soziale Aufgeschlossenheit, Zielgerichtetheit,
Konzentration, kooperatives Handeln oder das Interesse an realitätsgerechtem Verhalten fehlen oder
mangelhaft ausgebildet sind.
9
2.4 Die Entwicklung des Spiels
Zunächst dienen alle kindlichen Tätigkeiten, wie Essen, Trinken, Greifen, Strampeln, Bewegen, dem
spielerischen Kennenlernen des „Selbst“ und dem Begreifen der Objekte und Gegebenheiten der
unmittelbaren Umgebung.
Spiel übernimmt Aufgaben der Lebensbewältigung zu einem Zeitpunkt, da andere Techniken und
Möglichkeiten noch nicht zur Verfügung stehen.
Wenn das Kind dann aufrecht zu gehen beginnt, wird sein Erfahrungsfeld größer. Entdeckung wird Spiel
und Spiel wird Entdeckung. Sichere Orte und vertraute Person werden in dieser ersten Phase als Basis für
alle Arten von Entdeckungen besonders wichtig.
Anschließend beginnt das Kind im zunehmenden Maße, die Personen seines Entwicklungsumfeldes
nachzuahmen. Es will überall dabei sein, mitspielen, miterleben und ausprobieren. Die Konzentration
fokussiert sich vollständig auf den Augenblick des Geschehens.
Bei diesen Nachahmungs- oder Symbolspielen („Als-ob-Spiele“) werden Dinge und Gegenstände oft in
phantasievoller Art und Weise eingesetzt, die nicht unbedingt ihrer wirklichen Gestalt entsprechen müssen.
Dies stellt die eigentliche kindliche Spielform dar.
Die den Kindern eigene Phantasie belebt die Objekte des Spiels ganz nach den momentanen Bedürfnissen
und gibt ihnen ihre eigene Bedeutung. Diese anfängliche Macht über die Deutungen erlaubt es dem Kind im
Spiel, real erlebte Situationen in unterschiedlichster Weise neu zu gestalten und in der Wiederholung zu
begreifen. Spielsachen und Geräte, die sich an dieser Stelle zu sehr am Realen der Welt orientieren,
verhindern so ihre phantasievolle Umdeutung und schränken die Phantasiefähigkeit der Kinder stark ein.
Das Spiel wird uninteressant, weil es nicht mehr frei variiert, der zu verarbeitenden Situation nicht mehr
angedichtet werden kann.
Wie alle „Übergänge“ der kindlichen Entwicklung muss auch der Schritt aus der Nachahmung in die nächste
Phase des kindlichen Spiels fließend verstanden werden, denn nach dem reinen Übernehmen bzw. dem
Erlernen der grundsätzlichen Verhaltensweisen, drängt es das Kind ins Freie, um in den Kontakten zu
anderen Kindern diese sozialen Regeln auszutesten und seinen Erfahrungsbereich im gemeinsamen Spiel
und im Spielen mit großen Gruppen weiter zu vergrößern.
Dadurch, dass in diesen ersten Sozialspielen oftmals schneller eine Einigung, eine gemeinsame Deutung
entlang der Wirklichkeit gefunden wird, gewinnen hier realitätsbezogene Spielgeräte und Situationen stark
an Bedeutung.
Das Spiel wird differenzierter, bekommt bestimmte Inhalte und erste Regeln, was zum zielgerichteten
Ablauf eines Spielgeschehens führen kann, jedoch oft durch komplexe Vorstellungen und Impulse im
10
Spielverlauf weiter ausdifferenziert wird. In diesen sozialen Spielen, oft Rollenspielen, entwickelt sich die
Fähigkeit, sich empathisch in den Anderen hineinzuversetzen.
Im späteren Verlauf wandeln sich Nachahmungs- und Rollenspiele häufig in Regelspiele, welche nun durch
die erweiterten körperlichen Bedingungen neue Impulse der spielerischen Ausformung finden.
Freundschaften, soziale Kooperation und Leistungsvergleich geraten hier in den Mittelpunkt des
Spielgeschehens und vermischen sich mit der Verfeinerung der bereits erlernten Kulturtechniken und der
Ausbildung eines gesunden Selbstbewusstseins, bevor diese Fähigkeiten mit Beginn der Pubertät in die
eigene Identität übergehen.
11
3 Der Spielplatz
Nach der Erkenntnis, wie wichtig das Spiel für die gesunde Entwicklung eines Kindes ist, stellt sich die
Frage:
Welche Voraussetzungen schafft unsere Gesellschaft, damit Spiel möglich ist?
Wenn Kinder heute ihre Eltern fragen, wo sie denn spielen dürfen oder sollen, werden sie meistens auf die
kommunalen Spielplätze verwiesen, die bezüglich ihrer Zweckmäßigkeit, Nützlichkeit, Sicherheit und
Schönheit meist nach den Vorstellungen der Erwachsenen konzipiert wurden.
Wenn der Spielplatz somit die einzige Alternative zum häuslichen Kinderzimmer ist, resultiert daraus ein
enormer Bedeutungszuwachs.
3.1 Zur Entstehungsgeschichte, Bedeutung und Problematik der Spielplätze
Spielplätze sind speziell auf Kinder zugeschnittene Orte und werden seit Beginn der 20er Jahre verstärkt
angelegt. Eine weitere Intensivierung erfuhr der Spielplatzbau nach dem 2. Weltkrieg und vor allem Ende
der 60er Jahre. Ursprünglich waren Kinderspielplätze als Schutzraum konzipiert, um die Kinder vor den
zunehmenden Gefahren des rapide zunehmenden Straßenverkehrs zu bewahren.
Außerdem verdrängte der geplante Siedlungsbau nach und nach den natürlichen Spielraum, nämlich
Straße, Hof und die sonstigen Freiflächen der häuslichen Umgebung, die sich sonst durch das
eigenständige und unregelmäßige Wachstum der Ortschaften selber geschaffen haben.
Es gibt in den heutigen Siedlungsgebieten kaum einen Quadratmeter, der nicht einem bestimmten, klar
definierten Zweck dient, ob dieser Privatgarten oder Straße, Parkplatz, Sportplatz oder Wohnung heißt.
Die Zonen wurden nach ihren Funktionen geschaffen: Wohnen, Arbeiten, Einkaufen, Sport, Kultur, Spielen.
Zweckbedingt liegen diese zugewiesenen Räume zum Teil weit auseinander.
Erst im Zuge dieser Entwicklung ist die Selbstverständlichkeit abhanden gekommen, dass überall gespielt
werden darf, dass unser Lebensraum zugleich auch Spielraum ist.
Kinder werden so infolge der Funktionsentmischung allmählich aus dem Lebensbereich der Erwachsenen
ausgegliedert. Dabei fehlt ihnen heute weitgehend die Möglichkeit, an der Welt der Erwachsenen
teilzunehmen und so mangelt es ihnen an beispielhaften Verhaltensmustern, an denen sie nachahmend im
Spiel lernen könnten.
Diese Trennung der Kinderwelt von der Erwachsenenwelt kann als Folge der industriellen Entwicklung
angesehen werden und spiegelt sich in der häufig anzutreffenden Kinderfeindlichkeit unserer modernen
Gesellschaft wieder. Für kreatives Spiel ist in einer von Funktion und Technik bestimmten Umwelt nur wenig
12
Raum. Es ist daher Aufgabe der Stadt, unter den gegebenen Voraussetzungen Freiräume für Kinder und
Jugendliche zu schaffen und zu unterhalten.
Trotzdem können Kinderspielplätze realitätsbezogene Umwelterfahrungen nicht ersetzen. Sie sind künstlich
geschaffene Freiräume, Abbilder der Wirklichkeit, die bestenfalls eine Ersatzfunktion für die ursprünglich
integrierte Spielwelt haben.
Die heutigen Spielangebote auf Spielplätzen können das Kind in seiner Auseinandersetzung mit der Umwelt
höchstens unterstützen bzw. ihm einige elementare Funktionen vermitteln.
Die Umwelt wird dem Kind heutzutage häufig durch technische Medien vermittelt. Denn während es als
spielendes und aktives Mitglied der Gesellschaft nur noch sehr eingeschränkt Aufmerksamkeit erfährt, wird
es als Konsument von technischen Produkten umworben. Diese Produkte fordern meist nicht zum kreativen
Tun auf, sondern drängen das Kind in die Passivität.
Dies hat zur Folge, dass die spielerisch ausgestaltete Verschaltung des Körpers mit der Umwelt im
späteren Lebensverlauf Mängel aufweisen kann, die als Verhaltensauffälligkeiten und Lernstörungen ihren
Niederschlag finden können.
Da der gängigen Funktionsentmischung und der damit einhergehenden Abnahme der Akzeptanz im
öffentlichen Spielumfeld nur sehr schwer entgegenzuwirken ist, muss das Nachdenken über die bereits
realisierten Funktionen von Spielplätzen und ihre Weiterentwicklung intensiv fortgeführt werden.
Spielplätze sind nicht mehr nur sichere Aufenthalts- und Beschäftigungsorte für Kinder, sondern nehmen sie
zum einen als notwendige Ergänzung zu den bestehenden Erziehungseinrichtungen und zum anderen als
eigenständiges, frei auszugestaltendes Erfahrungsfeld einen besonderen Stellenwert ein.
In welcher Form sich allerdings die Veränderung der Spielplatzsituation vollzieht, hängt von der Einstellung
einer Gesellschaft zur Erziehung und zum Kind ab. Hier geht es um eine Veränderung der Einstellung und
der Auffassung über die Funktion des Spiels, denn wir, die Erwachsenen, müssen seinen enormen Wert
richtig einschätzen lernen.
3.1.1 Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe
In der Einleitung zur Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) zur Offenen Kinder- und
Jugendarbeit heißt es unter anderem:
„Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist ein Leistungsbereich der Jugendhilfe mit schwacher
gesetzlicher Verankerung, aber großer Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.
Die Kinder- und Jugendarbeit insgesamt verfügt über spezifische Zugänge und Lernfelder, die den
Erwerb von außerschulischer Bildung in besonderer Weise begünstigen.“
13
(AGJ – Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe am 15. Mai 2005)
Da der Bereich der Spielplätze im Rahmen einer so definierten Offenen Kinder- und Jugendarbeit einen
speziellen Stellenwert einnimmt, lastet auf ihm eine besondere Bedeutung, da er insbesondere für Kinder
einen unkomplizierten Zugang ermöglicht.
Unter Punkt 4 Offene Kinder- und Jugendarbeit als Ermöglichungsstruktur heißt es weiter:
„Kinder und Jugendliche gehören in mehrfacher Hinsicht zur schwächsten Bevölkerungsgruppe in
unserem Land. Kinder sind wesentlich seltener im öffentlichen Raum präsent als vor einer
Generation. Ihre Zahl hat sich deutlich reduziert, die Gefährdungspotenziale für Kinder und
Jugendliche haben zugenommen, ihr Aufenthalt in öffentlichen Bereichen ist zum Teil deutlich
eingeschränkt und sie werden auf sichere Bereiche verwiesen wie Schulhöfe, Spielplätze,
Sportanlagen und Jugendeinrichtungen.
Kinder und Jugendliche haben heute mehr denn je ein Recht auf öffentliche Räume für ihre
Entwicklung, die als Räume im territorialen wie im sozialen Sinn zu verstehen sind; Räume, die für
ihre Interessen und Freizeitbedürfnisse zur Verfügung stehen und in denen sie sich sozial wie
emotional entwickeln können. Kinder und Jugendliche brauchen neben Elternhaus und Schule
Räume mit Aneignungsmöglichkeiten in partizipativ gestalteten Selbstentfaltungs-, Erprobungs- und
Lernprozessen. Offene Kinder– und Jugendarbeit bietet Rahmenbedingungen, die den
Bedürfnissen der Besucherinnen und Besucher nach Selbstverwirklichung, Anerkennung,
Geselligkeit, Geborgenheit und Erlebnis entgegenkommen.“
(AGJ – Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe am 15. Mai 2005)
3.2 Planung, Errichtung, Gestaltung von Spielplätzen als Aufgabe des Jugendamtes
Um die Spielsituation der Kinder zu verbessern, ist es weiterhin dringend notwendig, langfristige
pädagogische und städtebauliche Maßnahmen für die Erschließung von Spielräumen zu entwickeln.
Diese Aufgabe fällt den Kommunen im Rahmen der Bau- und Flächennutzungsplanung und im Rahmen der
Jugendhilfeplanung zu.
Die Planung, Errichtung und Gestaltung von Spielplätzen ist nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
(KJHG) als eine gezielte zusätzliche Sozialisationshilfe zu anderen erzieherischen Einrichtungen zu sehen.
§ 1 KJHG besagt, dass jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung
zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat.
§ 11 Abs. 1 KJHG besagt im Weiteren, dass die dafür erforderlichen Angebote im Rahmen der
Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen sind. Sie sollen an den Interessen junger Menschen
14
anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung
befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen
und hinführen.
§ 79 Abs. 1 KJHG stellt die Erfüllung dieser Aufgabe in die Gesamtverantwortung und
Planungsverantwortung des Jugendamtes als Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
§ 80 Abs. 1 KJHG stellt die Aufgabe,
-
den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen.
-
den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen
Menschen und der Personensorgeberechtigten zu ermitteln und
-
die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu
planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt
werden kann, ebenfalls in die Planungsverantwortung des Jugendamtes gestellt.
Daraus ergibt sich die Aufgabe des Jugendamtes, grundlegende psychologische und pädagogische
Aspekte bei der Planung und Betreuung von Spielplätzen zu benennen, umzusetzen und darauf zu achten,
dass diese nicht allein von technischen oder wirtschaftlichen Erwägungen bestimmt werden.
Diesbezüglich resultiert eine notwendige Zusammenarbeit mit Planungs-, Bauverwaltungs-, Bauordnungsund Tiefbauamt, dem Bauhof und ggf. anderen Ämtern, die für die Bauleitplanung, die technische Planung
und die Wartung der Spielgeräte zuständig sind.
3.3 Vorgaben zur Planung und Gestaltung von Spielflächen
Wie unter Punkt 3.2 beschrieben, klärt das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) die Zuständigkeit für die
pädagogische und psychologische Betreuung von Spielflächen. Das Bundesbaugesetz verpflichtet die
Gemeinden, Kindern und Jugendlichen ausreichende Freiflächen zum Spielen zur Verfügung zu stellen.
3.3.1 Rechtliche Grundlagen für öffentliche Spielplätze
Nach § 1 Abs. 5 Bundesbaugesetz (BBauG) haben die Gemeinden bei der Stadtentwicklungsplanung, die
die Grundlage für die Bauleitplanung bildet, darauf zu achten, dass unter anderem die Belange der
Jugendförderung, des Sports, der Freizeit und der Erholung sowie die sozialen Belange der Bevölkerung zu
berücksichtigen sind.
15
Für das Land Nordrhein-Westfalen regelt der Runderlass des Innenministers vom 31.07.1974
„Bauleitplanung – Hinweise für die Planung von Spielflächen“ die Erstellung von Spielplätzen. In diesem
Erlass mit rechtlicher Verbindlichkeit für die Gemeinden sind Grundgedanken verschiedener rechtlich
unverbindlicher Planungs- und Durchführungsempfehlungen für Spiel und Freizeitflächen wieder zu finden.
Hier sind zu nennen die DIN 18034 – Spielplätze und Freiflächen zum Spielen, Grundlagen und Hinweise
für die Objektplanung.
Außerdem ist auf die DIN/EN 1176 (vormals: DIN 7926 Teil 1 bis 5) – Kinderspielgeräte hinzuweisen, die in
erster Linie die Sicherheitsnorm für Kinderspielgeräte festlegt. DIN-Normen sind keine Rechtsnormen,
sondern entsprechen allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Die genannten Richtlinien haben in den vergangenen Jahren die Gestaltung von Spielplätzen im gesamten
Bundesgebiet geprägt.
3.3.2 Rechtliche Grundlagen für private Spielplätze
Die Landesbauordnungen beziehen sich auf Spielplätze, die auf privatem Grund zu errichten sind. Nach § 9
Abs. 2 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen sind die Bauherren verpflichtet, bei der Errichtung von
Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen auf dem Grundstück ausreichende Spielflächen für Kleinkinder
bereitzustellen, soweit nicht in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage oder ein geeigneter,
öffentlicher Spielplatz geschaffen wird oder vorhanden ist. Weitere Einzelheiten regelt die
Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung. Die Größe der Spielplätze richtet sich nach der Zahl und der
Art der Wohnung auf dem Grundstück. Bei bestehenden Gebäuden kann die Bereitstellung von
Kinderspielplätzen verlangt werden, wenn dies die Gesundheit und der Schutz der Kinder erfordert.
Die Einzelheiten der Ausgestaltung können der Spielplatzsatzung der Stadt Pulheim für private Spielplätze
entnommen werden, die dem Anhang beigefügt ist.
3.4 Zuständigkeiten
Im Bereich der mit den Spielplätzen anfallenden Aufgaben verteilen sich die Zuständigkeiten im Bereich der
Verwaltung wie folgt:
Nach Auflösung des Amtes für öffentliche Einrichtungen im Jahr 2001 trägt das Jugendamt die
Gesamtverantwortung für die 88 öffentlichen Spielplätze im Stadtgebiet. Dabei werden die betreffenden
Spielflächen seit dem Jahr 2005 dem Jugendamt in einem Mieter - Vermieter Modell durch das
Immobilienmanagement zur Verfügung gestellt.
16
Aufgaben des Jugendamtes sind:
●
Neuanlage der Spielplätze
●
Haushaltsanmeldungen und Haushaltsüberwachungen bezüglich der Ausstattung
●
Erstellung der Vorlagen für den Jugendhilfeausschuss und alle anderen Fachausschüsse bzw.
Haupt- und Finanzausschuss und Rat
●
Alle pädagogischen Fragen im Zusammenhang mit den Spielplätzen
●
Jugendhilfeplanung
●
Umsetzung der beschlossenen Planungsaspekte
●
Spielplatztelefon
Der städtische Bauhof ist zuständig für:
●
Verkehrssicherung
●
Wartung der Spielgeräte im Auftrag des Jugendamtes
●
Pflege und Unterhaltung der Grünflächen auf Spielplätzen, einschließlich Zaunanlagen im Auftrag
des Immobilienmanagements.
3.5 Stellungnahmen
Das Jugendamt als Träger öffentlicher Belange wird seit 1993 bei allen anfallenden Erstellungen bzw.
Änderungen von Bauleitplänen gehört und kann dabei aus Sicht der Kinderinteressen Anregungen in den
Planungsprozess einfließen lassen.
Um diesem Ziel gerecht zu werden, wurde innerhalb des Jugendamtes eine Checkliste Kinderfreundlichkeit
entwickelt, die als Grundlage für die Stellungnahme des Jugendamtes herangezogen wird. Diese Checkliste
ist diesem Jugendhilfeplan im Anhang beigefügt.
17
4 Spielplätze und Bestand
Den Pulheimer Kindern gehören ca. 100031 qm Fläche des Pulheimer Stadtgebietes verteilt auf 88
Spielplätze, davon 3 Bolzplätze und 5 Spiel- und Bolzplatzkombinationen.
Folgend sollen die Pulheimer Spielplätze in ihrer geografischen Verteilung, bezogen auf die Pulheimer
Ortsteile, dargestellt werden.
Die Spielplätze wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit fortlaufend nummeriert dargestellt. Die
Bezeichnungen der Spielplätze sind den Straßennamen zugeordnet, von welchen die Hauptzufahrt zur
Spielfläche erfolgt.
4.1 Stommelerbusch
1
Stommelerbusch
2
Stommelerbusch
01: Spielplatz: Dormagener Straße
02: Spielplatz / Bolzplatz: Kapellenweg
18
4.2 Stommeln
7
Stommeln
5
4
8
3
6
Stommeln
03: Spielplatz: Rheidter Weg
06: Spielfläche: Zu den Fußfällen
04: Spielplatz: Kirchtalsweg
07: Spielplatz / Bolzplatz: Kölner Weg
05: Spielplatz: Brunostraße
08: Spielplatz / Bolzplatz: Nordstraße
19
4.3 Sinnersdorf
20
10
19
9
18
17
13
Sinnersdorf
11
12
16
14
15
Sinnersdorf
09: Spielplatz: Mutzenrather Weg
15: Spielplatz: Rurstraße
10: Spielplatz: Föhrenweg
16: Spielplatz: Patriziusstraße
11: Spielplatz: Erftstraße 1
17: Spielplatz: Am Eggershof
12: Spielplatz: Erftstraße 2
18: Spielplatz: Johann-Hermanns-Weg
13: Bolzplatz: Am Randkanal
19: Spielplatz: Jordeweg
14: Spielplatz: Karlstraße
20: Spielplatz: Sinnersdorfer Feld
20
4.4 Pulheim - Orr
21
22
Pulheim
23
25
56
Orr
55
27
26
57
24
54
51
50
58
28
52
46
29
53
44
47
48/49
45
60
42
43
59
31
33
30
34
35-41
-*-
32
Pulheim - Orr
21: Bolzplatz: Peter-Kanters-Allee
23: Spielplatz: Rotkäppchenweg
22: Skatefläche: Peter-Kanters-Allee
24: Spielplatz: Luchsweg
21
25: Spielplatz: Am Angelsdorn
45: Spielplatz: Rotdornweg
26: Spielplatz: Am Römerpfad
46: Spielplatz: Magdeburger Straße
27: Spielplatz: Nikolaus-Ehlen-Straße
47: Spielplatz: Maria-Montessori-Straße
28: Spielplatz: Steinackerstraße
48: Spielplatz: Edelsteingarten-Nord
29: Spielplatz: Sinnersdorfer Straße
49: Spielplatz: Edelsteingarten-Süd
30: Spielplatz: Stockholmer Straße
50: Spielplatz: Iltisweg
31: Spielplatz: Am Kleekamp
51: Spielplatz: Lucas-Cranach-Straße
32: Spielplatz: Hirschweg
52: Bolzplatz: Albrecht-Dürer-Straße
33: Spielplatz: Zur alten Wassermühle
53: Spielplatz: Albert-Schweitzer-Straße
34: Spielplatz: Mohnblumenweg
54: Spielplatz: Albrecht-Dürer-Straße
35: Spielplatz: Asternweg 1
55: Spielplatz: Ludwig-Richter-Straße
36: Spielplatz: Asternweg 3
56: Spielplatz: Paul-Klee-Straße
37: Spielplatz: Asternweg 4
57: Spielplatz: Marderweg
38: Spielplatz: Aurikelweg 1
58: Spielplatz: Nordring
39: Spielplatz: Aurikelweg 2
59: Spielplatz: Maiglöckchenweg
40: Spielplatz: Aurikelweg 3
60: Spielplatz: Nikolaus-Groß-Straße
41: Spielplatz: Aurikelweg 4
-*-: Spielplatz Krokusweg (im Aufbau, wird erst ab
42: Spielplatz: Pletschmühlenweg
Fertigstellung mitgezählt)
44: Spielplatz: Oppelner Straße
43: Spielplatz: von-Humboldt-Straße
4.5 Ingendorf
Ingendorf
22
4.6 Brauweiler - Dansweiler - Freimersdorf
69
67
72
68
73
63
74
75
62
66
61
76
65
Brauweiler
70
64
71
Dansweiler
Freimersdorf
Brauweiler - Dansweiler - Freimersdorf
68: Spielstraße: Glessener Straße
61: Spielplatz: Zum Sonnenberg
69: Spielplatz: August-Bebel-Straße
62: Spielplatz: Franz-Wenzeler-Straße
70: Spielplatz: Richezastraße
63: Spielplatz: Tilsiter-Straße
71: Spielplatz: Tomburgstraße
64: Spielplatz / Bolzplatz: An der Maar
72: Spielplatz: Röntgenstraße
65: Spielplatz: Vochemsweg
73: Spielplatz: Koepchenstraße
66: Spielplatz: Alfred-Brehm-Straße
74: Spielplatz: Karl-Zörgiebel-Straße
67: Spielplatz: Berliner Straße
75: Spielplatz: Donatusstraße
76: Spielplatz: Am Klosterhof
23
4.7 Geyen - Sinthern - Manstedten
Manstedten
88
84
80
Geyen
85
83
86
77
81
78
Sinthern
87
79
82
Geyen - Sinthern - Manstedten
83: Spielplatz: Fasanenweg
77: Spielplatz: Quellenweg
84: Spielplatz: An der Eismaar
78: Spielplatz: Dammstraße
85: Spielplatz: von-Harff-Straße
79: Spielplatz: Kirchgasse
86: Spielplatz: Mohnweg
80: Spielplatz: Pfarrer-Schlick-Straße
87: Spielplatz: Feldrosenweg
81: Spielplatz: Erlenweg
88: Spielplatz: Sintherner Weg
82: Spielplatz: Wacholderweg
24
5 Spielplatzbezirke und Flächenbedarfsermittlung
Um den Kindern vom Autoverkehr unabhängige und ungefährdete Bewegungsräume zu erschließen, wurde
das Pulheimer Stadtgebiet in einzelne Spielplatzbezirke eingeteilt. Die Spielplatzbezirksgrenzen werden
nach wie vor von einschneidenden, das Stadtbild prägenden Überquerungshemmnissen für Kinder, wie
verkehrsreichen Straßen, Eisenbahnlinien, Bächen etc., gebildet. Hierdurch werden sowohl der
Sicherheitsaspekt, als auch die vom Alter der Kinder abhängige natürliche Erreichbarkeit der Spielorte
berücksichtigt.
Zu jedem Bezirk liegt dem Jugendamt ein detailliertes Straßenverzeichnis vor. Die Aufteilung dieses
Verzeichnisses sieht so aus, dass bei allen Straßen, die als Bezirksgrenzen fungieren, die Grenzen faktisch
festgelegt und die Straßen, bezüglich ihrer Hausnummern zum Teil mittig oder abschnittsweise zugeordnet
wurden. Dieses Verfahren macht eine Ermittlung der Einwohnerdaten eines jeden einzelnen Bezirkes
möglich. Somit bezieht sich die Bedarfsermittlung und Planung von Spielmöglichkeiten nicht auf einzelne
Straßenzüge sondern auf die ganzheitliche Betrachtung der einzelnen Spielplatzbezirke.
Im Weiteren besteht durch die Einteilung in getrennte Gebiete die Möglichkeit, während einer Planung die
den Kindern im Bezirk bereits zur Verfügung stehenden Spielangebote aufzugreifen und im Rahmen einer
Neu- bzw. Umgestaltung eher verschiedenartige und unterschiedlichere Spielplätze zu schaffen, die durch
Abwechslungsreichtum und Andersartigkeit eine insgesamt interessantere Spiellandschaft im jeweiligen
Bezirk entstehen lassen.
Folgend sollen die Spielplatzbezirke in ihrer geografischen Verteilung, bezogen auf die Pulheimer Ortsteile,
dargestellt werden. Die hierbei verwendeten Daten (Anzahl der Einwohner) der KDVZ beziehen sich auf
den Stichtag 01.04.2015.
Neben der jeweiligen Nummerierung des Bezirkes befindet sich die Angabe zur Versorgung an
Spielplatzfläche im Bezirk. Der ebenfalls angegebene jeweilige Bedarf an Spielplatzfläche ergibt sich aus
der Einwohnerzahl des jeweiligen Bezirkes multipliziert mit dem geforderten rechnerischen Bedarfswert von
2,4 qm pro Einwohner. Die Bezirke, in denen rechnerisch eine Unterversorgung an Spielfläche besteht, sind
zusätzlich schraffiert dargestellt.
Genaue Angaben zur Versorgung, Bestand und Bedarf sind in der Übersichtstabelle in Kapitel 7 dargestellt.
25
5.1 Stommelerbusch
5.2 Geyen – Sinthern
26
5.3 Stommeln
27
5.4 Sinnersdorf
5.5 Manstedten
Manstedten
Bezirk 26 (+366,4 qm)
28
5.6 Pulheim – Orr
5.7 Ingendorf
Ingendorf
Bezirk 8 (-213,6 qm)
29
5.8 Brauweiler – Dansweiler - Freimersdorf
Brauweiler
Bezirk 33 (+3854,4 qm)
Bezirk 37 (-1956 qm)
Bezirk 35 (-456 qm)
Bezirk 36 (+793,8 qm)
Bezirk 34 (-2678,2 qm)
Dansweiler
Freimersdorf
30
6 Spielplatzplanung und Gestaltung
Im
folgenden
Kapitel
sollen
die
Handlungsgrundlagen
des
prozessorientierten
Qualitätssicherungskonzeptes dargestellt werden, auf deren Basis die Um- bzw. Neugestaltung der in
Pulheim vorhandenen Spielflächen seit 2007 vollzogen wird. Um einen transparenten Überblick über die
bestehenden Entscheidungsgrundlagen zu gewährleisten, zunächst der Planungsablauf im Überblick:
Grundsätze Pulheimer Spielplatzplanung
Handlungsindikator Spielplätze
Prioritätenliste ab 2011
Bürgerbeteiligung
Um- und Neugestaltung
Grundlage für die Ausgestaltung der
Spielflächen gemäß der aktuellen
Rechtsprechung und der gefassten Beschlüsse.
Auf der Grundlage des „Handlungsindikators
Spielplätze“ werden die Pulheimer Spielplätze
objektiv in ihren Eigenschaften erfasst. Durch
die objektive Bewertung der Spielflächen erfolgt
eine Fortschreibung der Prioritätenliste.
Der Prioritätenliste folgend werden für die
betreffenden Spielplätze Bürgerbeteiligungen
durchgeführt
Unter Einbeziehung der Kinder und
Bürgerwünsche werden die Spielplätze ergänzt
bzw. neu ausgestaltet.
Die vorangegangenen Elemente stehen bezüglich ihrer Eigenschaften in einem engen Bezug zueinander
und dürfen nicht isoliert voneinander betrachtet werden. Die Pulheimer Spielplatzplanung entsteht aus dem
Ineinanderwirken der unterschiedlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen. Diese gewährleistet, dass
rechtliche Rahmenbedingungen, pädagogische Notwendigkeiten sowie aktuelle Bedürfnisse der
betreffenden Kinder und Anwohner mit in die Planung einfließen können.
6.1 Grundsätze der Pulheimer Spielplatzplanung
Wie bereits erläutert, können Spielplätze immer nur als Ersatz für fehlende natürliche und ursprüngliche
Spielräume der Kinder angesehen werden. Diese künstlich geschaffenen Spiel- und Erfahrungsräume
müssen deshalb so konzipiert sein, dass Kinder in den verschiedenen Entwicklungsstufen ihre
31
altergemäßen Spielbedürfnisse ausleben können. Dabei ist der Standort von entscheidender Bedeutung.
Spielplätze sollen
●
ins Wohnumfeld integriert sein.
●
leicht und gefahrlos erreichbar sein.
●
vor den Gefahren des Straßenverkehrs geschützt sein.
●
so liegen, dass die Spielgeräusche für die Anwohner nicht verstärkt werden.
Bei der Planung ist es ebenfalls wichtig, neu zu errichtende, bestehende oder umzugestaltende
Spielflächen in ihren Funktionen auf das Einzugsgebiet abzustimmen und sinnvoll in ein integriertes
Spielflächensystem einzuordnen.
Das Spielflächensystem dient dazu, die Gesamtheit der für Kinder vorhandenen Spiel- und Freiflächen zu
sehen
und
ganzheitlich
bei
der
Beurteilung
der
Spielsituation
zu
berücksichtigen.
Die
Gesamtlebenssituation der Kinder soll dabei nicht nur aus dem Blickwinkel des Vorhandenseins von
Spielplätzen betrachtet werden.
Diesem Blick auf die gesamte Situation wird durch die Einteilung des Stadtgebietes in Spielplatzbezirke
Rechnung getragen.
Der Jugendhilfeausschuss hat am 08.07.1992 und der Rat am 29.09.1992 beschlossen, dass auf der
Grundlage des oben genannten Runderlasses des Innenministers vom 31.07.1974, „Bauleitplanung –
Hinweise für die Planung von Spielflächen“, bei der Planung künftiger Baugebiete in Pulheim die
angestrebte Spielfläche pro Einwohner ca. 2,4 qm betragen soll. Dieser Wert ist jedoch grundsätzlich nur
bei der Erschließung neuer Baugebiete anzuwenden.
Anzumerken ist hier, dass dieser Flächenwert die im Runderlass geforderte Mindestquadratmeterzahl
darstellt. In Abhängigkeit von der jeweiligen Bebauungsdichte eines Spielplatzbezirkes, erhöht sich der im
Runderlass geforderte Wert auf maximal 4,5 qm pro Einwohner.
Weiter ist es vom Rat der Stadt vorgegebenes Ziel, zukünftig bei der Erschließung von Neubaugebieten
durch Erschließungsträger, mit diesen zu verhandeln, dass die Errichtung von notwendigen Spielplätzen mit
in die Erschließungsmasse aufgenommen wird und eine Finanzierung durch den Unternehmer erfolgt. In
diesen Fällen werden die Spielplätze unabhängig von der Prioritätenliste und der übrigen
Maßnahmenplanung unter Beauftragung von Fremdfirmen zeitnah mit der Bebauung realisiert.
Die auf diese Weise neu entstehenden Spielplätze werden entsprechend ihrer Lage mit in die bestehenden
Spielplatzbezirke eingegliedert. Die Einrichtung neuer Spielplätze und Spielmöglichkeiten soll in den
32
nächsten Jahren weiter parallel zu der Bearbeitung der Positionen auf der Prioritätenliste ab 2015
geschehen.
Dem Jugendhilfeausschuss und dem Rat war es ein besonderes Anliegen, dass in Zukunft ebenfalls die
nachfolgenden Grundsätze Beachtung finden:
●
Bei der Gestaltung von Kinderspielplätzen soll eine behindertengerechte Planung und Ausstattung
erfolgen, jedoch nur, soweit ein nachgewiesener Bedarf und die entsprechende Möglichkeit bestehen.
●
Bei der künftigen Gestaltung von Spielplätzen ist die Schaffung von Wetterschutzhäuschen nicht zu
berücksichtigen.
●
Es sollen betreute Natur- und Abenteuerspielplätze geschaffen werden, sofern dies finanziell und
personell möglich ist und pädagogisch ausgebildetes Personal zur Verfügung steht.
●
Freiflächen sind, wo immer möglich, zu erhalten oder zu schaffen.
●
Zukünftig sollen regelmäßig Ideenwettbewerbe zur Gestaltung von Spiel- und Freiflächen
wiederholt werden.
Durch weitere Maßnahmen (Spielmöglichkeiten in allgemeinen Grünflächen, Beachtung der Schaffung und
Unterhaltung privater Spielplätze etc.) sollen die Interessen der Kinder verstärkt Berücksichtigung finden.
Umso wichtiger ist es, zu versuchen, nach Möglichkeit in jedem Spielplatzbezirk die Belange aller
Altersgruppen zu berücksichtigen.
Es müssen auch weiterhin Haushaltsmittel für die laufende Unterhaltung und Ersatzbeschaffung von
Spielgeräten für die restlichen Spielplätze im Stadtgebiet zur Verfügung gestellt werden, um die
Funktionsfähigkeit eines jeden Spielplatzes zu erhalten und um der der Stadt Pulheim obliegenden
Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Auch zukünftig müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht abgenutzte oder zerstörte Spielgeräte
durch gleichwertige Spielgeräte ersetzt werden.
Bei dringend erscheinenden aktuellen Änderungsnotwendigkeiten muss ein gewisses Maß an flexiblen
Reaktionsmöglichkeiten auf aktuelle Entwicklungen offen gehalten werden.
6.2 Spielplatzprioritätenliste
Auf der Grundlage der Spielplatzprioritätenliste von 1992 und den jeweiligen Fortschreibungen in den
Jahren 1995, 2007 und 2011 wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Spielplätze um- bzw. neu
33
gestaltet. Diese Veränderungen wurden fortlaufend entsprechend der im Haushalt bereitgestellten Mittel
durchgeführt. Mit Hilfe dieses Plans soll dieser Prozess weiter fortgeführt werden.
Nachteile der Umgestaltung nach der Spielplatzprioritätenliste:
●
Die zeitlich weit in die Zukunft reichende Planungsgrundlage konnte nur die Einwohnerstruktur zum
Zeitpunkt der Planerstellung berücksichtigen. Grundlegende Veränderungen können nun im Rahmen der
jeweiligen Fortschreibung berücksichtigt werden.
●
Die der Prioritätenliste zu Grunde liegende Beurteilung der Spielflächen gab lediglich die
Blickwinkel und Betrachtungsweisen von Erwachsenen auf die Spielsituation der Kinder wieder.
Diesen Nachteilen stehen wesentliche Vorteile gegenüber.
Vorteile der Umgestaltung nach der Spielplatzprioritätenliste:
●
Die Prioritätenliste stellt eine Personal- und Zeitressourcen schonende Grundlage für die Arbeit der
Verwaltung dar. Das Jugendamt kann sich auf die damit verbundenen Arbeiten konzentrieren, ohne mit
zeitraubenden Nebenarbeiten beschäftigt zu sein.
Gerade die immer enger werdende personelle Situation macht eine handhabbare Arbeitsgrundlage
notwendig. Die Prioritätenliste stellt eine verlässliche und verbindliche Arbeitsgrundlage für das Jugendamt
sicher.
●
Die festgelegte Reihenfolge ermöglicht die – oft auch jahreszeitlich bedingte – Festlegung von
Planungs- und Realisierungsabläufen über einen längeren Zeitraum und über Kalenderjahresfristen hinweg.
Realisierungsabläufe sind sowohl für das Jugendamt als auch den Bauhof kalkulierbar.
●
Die
Prioritätenliste
ist
entwickelt
worden
unter
Berücksichtigung
einer
stadtweiten
Interessensabwägung auf der Grundlage fachlicher Notwendigkeiten. Spontanen und subjektiven, fachlich
oftmals nicht berechtigten und auf individuell-subjektiven Wahrnehmungen beruhenden Begehrlichkeiten
kann weiterhin verwaltungsseitig begegnet werden.
●
Die Prioritätenliste schafft Transparenz der Handlungsabläufe. Bürgerinnen und Bürgern kann
frühzeitig auf Anfrage mitgeteilt werden, wann welcher Spielplatz umgestaltet werden wird. Das Verfahren
ist für die Anfragenden versteh- und nachvollziehbar. Verwaltungshandeln wird als verlässlich und sachlich
begründet wahrgenommen.
●
Auf der Grundlage der Prioritätenliste kann das Angebot an Spielmöglichkeiten für Kinder und die
Qualität der Spielplätze deutlich wahrnehmbar verbessert werden.
●
Beschwerden über die Qualität der Spielplatzsituation in Pulheim haben sich wesentlich verringert.
34
●
Die Resonanz der Bürgerschaft auf das Verfahren ist durchweg sehr positiv. Grundsätzliche
Einwände gegen das Verfahren sind seit Verabschiedung der Prioritätenliste nicht vorgebracht worden.
Umso bedeutsamer war es, Qualitätsmaßstäbe zu entwickeln, die sich sowohl an die sich verändernden
Bedürfnissen der Kinder und den bestehenden Gegebenheiten im Stadtgebiet orientieren, als auch die
jeweilige Spielsituation möglichst objektiv erfassen und in Bezug zu den Einwohnerzahlen des jeweiligen
Bezirks eine fortlaufende prozessuale Bedarfsermittlung ermöglichen.
6.3 Qualitätsmanagement Spielplätze
Da, wie später noch zu sehen sein wird, die meisten Bezirke des Stadtgebietes bezüglich ihres
Verhältnisses von Bestand und Bedarf erhebliche rechnerische Unterversorgungen aufweisen, ist es von
besonderem Interesse, die qualitative Ausgestaltung der Spielorte weiterhin in den Mittelpunkt der
Betrachtung zu rücken.
Neben einer als grundsätzlich anzusehenden Versorgung an Spielfläche und natürlichen Gegebenheiten im
Stadtgebiet, welche die quantitative Komponente darstellen, bezieht sich in Zeiten knapper kommunaler
Haushalte die Berichterstattung in der pädagogischen Fachpresse mehr und mehr auf einen als „Spielwert“
umrissenen Begriff. Eine gezielte Umschreibung, was einem anzunehmendem „Spielwert“ zuträglich ist und
was nicht, kann jedoch weder dem Begriff an sich, noch der Berichterstattung entnommen werden.
„Spielwert“ an sich beschreibt in erster Linie eine qualitative Wertung der vorgefundenen Spielangebote aus
kindlicher Sicht.
Aus diesem Verhältnis kann jedoch keine in der Praxis umsetzbare Planungsvorgabe abgeleitet werden.
Wie schon in Kapitel 2 erläutert, resultiert dies aus der Unmöglichkeit, das kindliche Spiel in seinen
schwankenden Bedürfnissen aus der Sicht der Erwachsenen zu erfassen. Um die Problematik der
schwankenden kindlichen Bedürfnisse näher darzustellen, zunächst einige Beispiele:
Beispiel:
Ein zwölfjähriges und ein elfjähriges Mädchen betreten mit einem Ball den Spielplatz. Da
die Aufstellung der Spielgeräte ohne größere Zwischenräume erfolgt ist, besteht auf dem Platz jedoch kaum
Gelegenheit, den Ball auszuprobieren.
Beispiel:
Ein achtjähriger Junge schlendert allein auf den Platz. Dank der vielen Spielgeräte mit
hohem Aufforderungscharakter beginnt sein Spiel mit der Erprobung und Aneignung der vom Platz
gebotenen Möglichkeiten. An diesem Punkt kann ein eigener Spielfluss entstehen, wenn sich die vom Platz
ausgehenden Reize mit der Phantasie vereinen.
35
Ob das Spiel des Jungen nun als Pirat, als Kaufmann, als Ritter oder auf andere Weise ausgeformt
wird, kann im Vorhinein nicht beschrieben werden, da es von den unterschiedlichsten Faktoren in der
Entwicklung und dem alltäglichen Tagesgeschehen des Jungen beeinflusst ist. Selbst im direkten
Spielablauf lassen sich nur Indizien der Ausformung ableiten, ohne dass der höchst komplexe
Gedankenablauf erfasst werden könnte.
Beispiel:
Eine gemischte Gruppe im Alter von 12 – 15 Jahren betritt den Platz. Zwei der älteren
Kinder haben Skateboards dabei. Da der Platz nur im Bereich des Eingangs asphaltiert ist, verlieren diese
Kinder schnell das Interesse und ziehen lieber auf der Suche nach einer Herausforderung weiter. Nachdem
der verbleibende Rest sich auf den Sitzbänken und Schaukeln, in den uneinsichtigeren Bereichen des
Platzes, zuerst angeregt unterhalten hat, beginnt eine Phase des gemeinschaftlichen Herumtobens, bei
dem die Spielgeräte immer wieder mit einbezogen werden.
Beispiel:
Eine Mutter mit ihrer fünfjährigen Tochter betritt den Platz. Schon nach kurzer Zeit beginnt
das Kind unruhig zu werden, da der Schatten der umliegenden Häuser den Spielplatz sehr dunkel
erscheinen lässt. Die wiederholte Aufforderung der Mutter doch im Sand zu spielen schlägt fehl. Schon
nach kurzer Zeit verlassen beide den Spielplatz.
Wie hier zu sehen sein soll, kann der „Spielwert“ des betreffenden Platzes nur aus den direkten
Bedürfnissen abgelesen werden. Diese sind im Vorhinein jedoch höchstens wägbar, aber nicht
vorhersehbar. Fixpunkt bleibt das Kind, welches auf der Suche nach einer Spielgegebenheit ist.
Die eigentliche spielerische Ausgestaltung und die damit einhergehenden Empfindungen und Anregungen
können nur im subjektiven Bereich des Kindes verortet werden.
Dieser subjektive Bereich ist jedoch, bezogen auf das Kind, einerseits im höchsten Maße vom individuellen
Erfahrungs- und Entwicklungshorizont abhängig, andererseits vom kulturellen Wandel der bespielenden,
sprich den Spielplatz nutzenden Generationen.
Deswegen kann eine Diskussion darüber, was die Qualität, sprich den Spielwert, eines Platzes ausmacht,
nur anhand der von ihm ausgehenden Möglichkeiten geführt werden.
●
Ist eine für Kinderballspiele geeignete Freifläche vorhanden?
●
Sind Spielgeräte auf dem Platz, die eine phantasievolle Ausgestaltung anregen?
●
Hat der Platz Flächen, die zum Skaten oder für kindliche Bewegungsspiele geeignet sind?
●
Bietet der Platz Aufenthalts- und Ruhemöglichkeiten?
Dass nicht jeder Platz für alle Nutzer die für den Moment passenden Angebote bereithalten kann, scheint
einsichtig. Trotzdem kann im Umkehrschluss durch eine optimierte Ausstattung und Gestaltung unter
36
Berücksichtigung der rein objektiven Voraussetzungen für kindliches Spiel, kindliche Bewegung und
Kreativität eine Basisqualität / Basisspielwert erreicht werden.
Dazu ist es notwendig, die kindlichen Bewegungsmöglichkeiten, das Angebot des Platzes zur
Ausgestaltung, die Angebote an Spielgeräten und die planerischen Rahmenbedingungen miteinander in
Relation zu setzen.
Diese Zusammenhänge sind im nachfolgenden Schaubild dargestellt:
6.3.1 Handlungsindikator Spielplätze
Forderungen der Kinder und Jugendlichen bezüglich
● einer Ihnen freundlich gesinnten Lebensumwelt.
● eines Ihnen zu Verfügung stehenden sicheren Umfeldes
und Ortes.
● optimaler Entwicklungsbedingungen im physischen wie
im psychischen Sinn.
Handlungsindikator
Städtischer Bestand / Bedarf:
● historisch gewachsener Bestand
● historisch zugebilligter Raum
● historisch gewachsener Bedarf
● geografische Bedingungen
Möglichkeiten der Ausgestaltung im Rahmen
● der angebotenen Spielgeräte
● der aktuellen Sicherheitsnormen
● der zu Verfügung stehenden
städtischen Möglichkeiten
Um die Vorgaben zu erfüllen, wurde im Jahr 2007 der „Handlungsindikator Spielplätze“ entwickelt, auf
dessen Grundlage eine qualitative und objektive Fortschreibung der Prioritätenliste möglich ist.
Der Handlungsindikator Spielplätze stellt für sich ein praxisnahes Instrument, ein Werkzeug dar, welches in
seinen Eigenschaften nicht nach einem anzunehmenden Spielwert an sich fragt, sondern die einen
Spielwert bedingenden Elemente erfasst. Dazu unterteilt sich die Aufschlüsselung des Indikators in zwei
37
grundsätzliche Abschnitte. Der erste Teil befasst sich mit den objektiven, der zweite Teil mit den
pädagogischen Elementen der Spielflächen.
Durch die Erfassung aller Spielplätze durch den Indikator entsteht ein Punkteranking, welches den
Spielplatz mit dem höchsten Mangel an spielerischen Möglichkeiten (geringste Punktezahl) auf Platz 1 der
Prioritätenliste setzt.
6.3.1.1 Handlungsindikator Spielplätze (Kriterien)
Der Handlungsindikator Spielplätze erfasst in seiner Ausgestaltung als Fragebogen die Ausstattung und
Gestaltung einer Spielfläche. Die in ihm abgefragten Merkmale eines Platzes sollen jedem Nutzer,
unabhängig seiner Qualifikation, die Möglichkeit geben, die Spielfläche eigenständig zu bewerten. Er
besteht in seiner Basis aus zwei unterschiedlichen Teilbereichen. Der erste Bereich befasst sich mit den
objektiven Gestaltungsmerkmalen des Spielplatzes, welchen es zu erfassen gilt.
●
Er erfasst die rein objektiven Bedingungen, die durch die Verortung des Platzes und die natürlichen
Beschaffenheiten des Geländes vorgegeben sind.
●
Er erfasst die Elemente der Bepflanzung und der nachträglichen Bodenmodellierung, welche durch
ihre Eigenschaften bereits Spielmöglichkeiten beinhalten und Spielanreize darstellen.
●
Er erfasst die durch den Spielplatz erfüllten Funktionen, die im kindlichen Spiel als eigenständige
Spielfunktionen angesehen werden können.
●
Er erfasst die Aspekte eines Spielplatzes, welche den Begleitpersonen zugutekommen.
●
Er erfasst die besonderen Aspekte des Platzes, die einer kindlichen Nutzung entgegenwirken.
(Negativkriterien)
Der zweite Teil des Handlungsindikators bezieht die im Spiel enthaltenen Möglichkeiten der kindlicher
Bewegung und des kindlichen Wirkens auf die durch das Angebot an Spielgeräten vorgegebenen
Realisierungsmöglichkeiten.
Er unterteilt sich in drei typische Merkmale des kindlichen Spiels.
●
Möglichkeiten leistbarer Bewegungsfunktionen
●
Möglichkeiten leistbarer Erfahrungsfunktionen
●
Möglichkeiten leistbarer Sozial- und Realspielfunktionen
38
Objektive Kriterien:
1
(min.2x2m)
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
Bepflanzung
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
Platzgestaltung 25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
Gesamtfläche 37
38
39
40
41
42
Spielfläche
43
44
45
46
47
Sandfläche
48
49
50
51
Bodenarten
Rasen
Sand
Wassergebundene Fläche
Patenschaft
Sonderelemente
Pflastersteine
Holzhackschnitzel
Asphalt
Offener Lehmboden (Als geplante Fläche)
Perlkies
Rindenmulch
Synthetischer Fallschutz
Wasser
Wildwiese
>3 unterschiedliche Bodenarten auf dem Platz
01-25% Bespielbare Randbepflanzung
26-50% Bespielbare Randbepflanzung
51-75% Bespielbare Randbepflanzung
Begleitung
Sträucher und/oder Hecken (auf dem Platz)
>1 Sträucher und/oder Hecken (auf dem Platz)
Bepflanzung mit Sonderfunktion (z.B. Beeren, Duft)
Bepflanzung mit Erfahrungsfunktion (z.B. Dornen)
Pfade oder Trampelstellen
Platz hat Baumbestand (Schattenspendend)
>5 Baumbestand (Schattenspendend)
Negative
Besonders alte Bäume (z.B. Solitärbäume)
Elemente
Hügel oder Mulde modelliert (+/- 40cm)
>1 Hügel oder Mulde modelliert (+/- 40cm)
Hügel oder Mulde (mit 2 unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten)
Hügel oder Mulde (mit unterschiedlicher Höhendifferenz)
Gehen
Bodenmodulation mit Spielfunktion (z.B. Hangrutsche, Tunnel)
Laufen
>1 Spielzone (z.B. durch Bepflanzung getrennte Bereiche)
Rennen
Holzstämme (auf Platz, z.B. Treppe oder Einfassung)
Große Natursteine (auf Platz, z.B. Treppe)
Rutschen
Beleuchtung
Gleiten
>25% Zaunfrei
>50% Zaunfrei
Sonstige:
> 250 qm
> 500 qm
> 1000 qm
Schaukeln
> 1500 qm
Schwingen
> 2000 qm
Schweben
> 2500 qm
> 250 qm
> 500 qm
> 1000 qm
> 1500 qm
Hüpfen
> 2000 qm
Springen
> 100 qm
> 200 qm
> 300 qm
52
> 500 qm
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
Patin oder Pate
Skate-Funktionselement
>1 Skate-Funktionselement
Tischtennisplatte
Hockeytore
Volleyballnetz
Basketballkorb
Kinderspiele (ebene Freifläche von min. 10mx10m)
Fußballtor
BMX-Bahn
Feuerstelle
Naturnaher Spielplatz (>75% Naturbelassen)
Spielplatz ist integrativer Bestandteil des Umfeldes
Sinnespfad
Sonstige:
Bank mit Lehne
Sitzbankkombination (Ecke / Runde mit / ohne Tisch)
Überdachte Sitzmöglichkeit (Begleitung)
Diagonale Sichtachse über den ganzen Platz
"Dog Stops"
Info Schild
Negative Kriterien:
74 Lärm (Straße / Eisenbahn)
75 Zeitliche Nutzungsbegrenzung:
76 Gefährdung:
77 Sonstige:
Pädagogische Kriterien:
78 Ebene Freifläche (min. 10m x 10 m)
79 Schräge / Rampe / Hügel
80 Stufen / Treppe
81 Sonstige:
82 Rutsche <1,8m
83 Geschwungene Rutsche
84 Schalen- oder Röhrenrutsche
85 Rutschstange
86 Hang-Rutsche
87 Rutsche >1,8m
88 Sonstige:
89 Einfachschaukel
90 Hängematte
91 Seilbahn
92 Reifen - Schaukel
93 Schiffstau / Seil - Schaukel
94 Vogelnestschaukel
95 Sonstige:
96 Schräge / Rampe / Hügel
97 Hüpfplatten
98 In Abständen gesetzte Stein- oder Holzkombinationen
99 In Abständen gesetzte Hüpf- oder Wackelplatten
100 Von Hügelposition >40cm
> 400 qm
39
101
102
● Balancieren 103
104
105
106
107
108
Drehen
109
110
Wackeln
111
Wippen
112
113
114
115
116
117
Klettern
118
119
120
121
122
123
124
125
126
127
Kriechen
128
129
130
131
Hängen
132
Hangeln
133
134
135
136
Sandspiel
137
138
139
140
141
142
Position
143
Aussicht
144
Übersicht
145
146
Wasserspiel 147
148
149
Veränderung 150
Versammeln 151
152
Schwingende Brückenkonstruktion
Sonstige:
Balancierstange /-Seil
Balancierholzstamm (naturbelassen)
Rollenspiel
Balancierstange, drehend oder wackelnd
Wackelbrücke
Balanciermöglichkeit mit Schräge
Verstecken
Sonstige:
Drehspiel
>1 Drehspiel
Unterstand
Schwingende Brückenkonstruktion
Begehbares Seil oder Tau
Wackeltier, -Scheibe
>1 Wackeltier, -Scheibe
Wippe
Spielnetzkombination (3D groß)
Sonstige:
Baum (zum Klettern geeignet)
Partnergeräte
153
154
155
156
157
158
159
160
161
162
163
164
165
166
167
168
169
170
Spieltisch
Überdachte Sitzgelegenheit (Kinder)
Ausführung als Jugendbank
Wohnen (geschlossen wirkende Kombination mit
Dach)
>1 Wohnen (geschlossen wirkende Kombination mit
Dach)
Realspiel (z.B.: Schiff, Flugzeug, Lok, Arbeitswelt,
Handel)
Natürliches Versteck (Büsche)
Künstliches Versteck (min. 2 Seiten Blickdicht)
>1 Künstliches Versteck (min. 2 Seiten Blickdicht)
Teilbedachung
Überdacht (Regendicht)
> 6qm Überdacht (Regendicht)
Partnerschaukel
Partnerwippe
Partnerdrehspiel
Partnerrutsche
Doppelschaukel
Sonstige:
Kletterwand (mit Griffen)
Kletterfelsen
Starre Sprossen (z.B. Aufstieg, Leiter o.Ä.)
Klettertaue und -seile ohne Verknüpfungen
Enternetz (45°)
Spielnetz (klein)
Spielnetzkombination (3D groß)
Schräger Spielaufstieg (mit / ohne Hilfsseil / Geländer)
Sonstige:
Unter "Etwas" sein (hockend / stehend)
Kriechtunnel
Netztunnel
Sonstige:
Starre Hänge- und Hangelvorrichtung
Bewegliche Hänge- und Hangelvorrichtung
Hangelparcour auf einer Ebene
Hangelparcour auf mehreren Ebenen
Sonstige:
Spielsandbereich
Sandbagger
Sandrohr - Sandschütte - Sandaufzug - Matschtisch
Sand als Funktionselement (Physik, Sinn, Antrieb)
>1 Sandbereich (Spiel- und Fallsand)
Sonstige:
Plattform (>1m)
>1 Plattform (>1m)
Plattformen mit Höhendifferenz
Standpunkt (>1,8m)
Wasserstelle (z.B. Brunnen oder Pumpe)
Wasser in Spielkombination
Wasser als Funktionselement (Physik, Sinn, Antrieb)
Bewegliches Element an Spielgerät
Sitzgelegenheit
Sitzkombination (Ecke / Runde)
40
Es sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass die durch den Handlungsindikator ermittelten
Bewertungen keine starre Gültigkeit beanspruchen, sondern turnusmäßig überarbeitet werden müssen um
die resultierende Qualität beizubehalten. Im Weiteren werden durch den Austausch von abgespielten
Geräten zum Teil neue Möglichkeiten realisiert, was zu einer Änderung der Reihenfolge führen kann.
6.4 Anpassung des Handlungsindikators an dynamische Faktoren
Da der Handlungsindikator nur die Möglichkeiten der Platzgestaltung und Ausstattung, bezogen auf ein
einzelnes Kind, beinhaltet und kein Element der Anpassung an die tatsächlich vorhandene Anzahl der im
direkten Umfeld lebenden Einwohner und deren Kinder, wurde der Indikator durch die den Punktwert eines
Platzes beeinflussenden Faktoren „Spielflächendeckung“ und „Kinderspielflächendeckung“ ergänzt. Die
Entstehung beider Faktoren und die anschließende Einflussnahme auf den durch den Handlungsindikator
fixierten Punktwert sollen folgend beschrieben werden:
6.4.1 Spielflächendeckung
Um die Entstehung des Indikators „Spielflächendeckung“ zu beschreiben, soll an dieser Stelle der
Rechenweg beschrieben werden, der zur Ermittlung des Prozentwertes der Spielflächendeckung benutzt
wird. Im Beispiel ist hier der Pulheimer Bezirk 16 mit Stand 01.04.2015 verwendet worden.
Pulheim (Bezirk 16)
Spielflächenbestand im Bezirk
Spielplatz:
Am Römerpfad
Rotkäppchenweg
Am Angelsdorn
Nikolaus-Ehlen-Str.
Spielflächenbestand im Bezirk (qm):
qm
470
880
1152
677
3179
Spielflächenbedarf im Bezirk
Einwohner im Bezirk:
Bedarfswert (qm):
Spielflächenbedarf im Bezirk (qm):
2368
2,4
5683,2
Spielflächendeckung im Bezirk
Spielflächenbestand im Bezirk (qm):
Spielflächenbedarf im Bezirk (qm):
Spielflächendeckung im Bezirk (%):
3179
5683,2
55,9
Die im Spielplatzbezirk befindlichen Spielplätze werden
bezüglich Ihrer Flächengröße addiert.
Um den Spielflächenbedarf im Bezirk zu ermitteln, werden
die im Bezirk lebenden Einwohner mit dem
kleinstmöglichen Bedarfswert für Spielflächen multipliziert.
Der aktuelle Spielflächenbestand im Bezirk wird mit dem
Spielflächenbedarf im Bezirk so verrechnet, dass sich die
prozentuale Spielflächendeckung im Bezirk ergibt.
41
6.4.2 Spielflächendeckung pro Kind
Um die Entstehung des Indikators „Kinderspielflächendeckung“ zu beschreiben, soll an dieser Stelle der
Rechenweg beschrieben werden, der zur Ermittlung des Prozentwertes der Kinderspielflächendeckung
benutzt wird. Im Beispiel ist hier der Pulheimer Bezirk 16, mit Stand 01.04.2015, verwendet worden.
Pulheim (Bezirk 16)
Spielflächenbestand im Bezirk
Spielplatz:
Am Römerpfad
Rotkäppchenweg
Am Angelsdorn
Nikolaus-Ehlen-Str.
Spielflächenbestand im Bezirk
qm
470
880
1152
677
3179
Spielflächenbedarf in Pulheim
Einwohner in Pulheim (Stand 03.09.2011):
Bedarfswert (qm):
Spielflächenbedarf Pulheim (qm):
54172
2,4
130012,8
Kinder im Alter von ( 0 -14 Jahren)
Spielflächenbedarf Pulheim (qm):
Kinder in Pulheim:
Kinderspielflächenbedarf pro Kind (qm):
Kinder im Bezirk:
Kinderspielflächenbedarf im Bezirk (qm):
130012,8
7299
17,81
283
5040,9
Kinderspielflächendeckung im Bezirk
Spielflächenbestand im Bezirk (qm):
Kinderspielflächenbedarf im Bezirk (qm):
Kinderspielflächendeckung im Bezirk (%):
3179
5040,9
63,1
Die im Spielplatzbezirk befindlichen Spielplätze werden
bezüglich Ihrer Flächengröße addiert.
Um den Spielflächenbedarf im Pulheimer Stadtgebiet zu
berechnen, wird die Gesamteinwohnerzahl im
Stadtgebiet mit dem kleinstmöglichen Bedarfswert für
Spielflächen multipliziert.
Um den Kinderspielflächenbedarf im Stadtgebiet zu
berechnen, wird der Spielflächenbedarf in Pulheim durch
die Anzahl der im Pulheimer Stadtgebiet lebenden Kinder
dividiert, was den Kinderspielflächenbedarf pro Kind
ermittelt. Dieser wird auf die im Bezirk lebenden Kinder
umgelegt, was den Kinderspielflächenbedarf im Bezirk
ergibt.
Der aktuelle Spielfächenbestand im Bezirk wird mit dem
Kinderspielflächenbedarf so verrechnet, dass sich die
prozentuale Kinderspielflächendeckung errechnet.
6.4.3 Dynamische Anpassung des Handlungsindikators
An dieser Stelle soll die Einflussnahme der beiden dynamischen Faktoren auf die durch den
Handlungsindikator fixierten Wertigkeiten exemplarisch beschrieben werden, bevor im nachfolgenden
Kapitel eine Gesamtübersicht über die resultierenden Veränderungen eingefügt ist.
Beginnend findet sich in dieser Übersicht die bereits in den vorlaufenden Kapiteln beschriebenen
Wertigkeiten der „Spielflächendeckung „ und der „Kinderspielflächendeckung“.
42
Pulheim
Bezirk 16
Nikolaus-Ehlen-Str.
Rotkäppchenweg
470
880 1152 677 qm
qm
3179
#
2368
qm
2,4
qm
5683,2
%
55,9
#
283
qm
17,81
qm
5040,9
%
63,1
Am Angelsdorn
Am Römerpfad
Bezirk:
Größe:
Spielflächenbestand im Bezirk:
Einwohner im Bezirk:
Spielflächenbedarfswert:
Spielflächenbedarf im Bezirk:
Spielflächendeckung im Bezirk:
Kinder im Bezirk:
Städt. Spielflächenanteil pro Kind:
Kinderspielflächenbedarf im Bezirk:
Kinderspielflächendeckung im Bezirk:
Die beiden dynamischen Werte „Spielflächendeckung“, hier 55,9%, und „Spielflächendeckung pro Kind“,
hier 63,7%, führen anschließend über eine Umrechnung der prozentualen Wertigkeiten anhand der
folgenden Tabelle in Punktwerte zu einer Gesamtherabsetzung bzw. Aufwertung der jeweiligen Spielfläche.
Punktermittlung über Abstriche nach Prozentbereichen:
Punktbeeinflussung nach Deckungen
>0%
> 10%
> 20 %
> 30 %
> 40 %
> 50 %
> 60 %
> 70 %
> 80%
> 90 %
> 100 %
> 110 %
> 120 %
> 130 %
> 140 %
> 150 %
> 160 %
> 170 %
> 180 %
> 190 %
> 200 %
►
►
►
►
►
►
►
►
►
►
►
►
►
►
►
►
►
►
►
►
►
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
110%
120%
130%
140%
150%
160%
170%
180%
190%
200%
300%
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
-10
-9
-8
-7
-6
-5
-4
-3
-2
-1
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
10
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
43
An dieser Stelle bedeutet dies für die Spielflächen im Beispielbezirk Pulheim 16, sowohl im Rahmen der
„Spielflächendeckung“ als auch der „Kinderspielflächendeckung“, eine Abwertung der einzelnen Spielplätze
um jeweils -5 Punkte.
Pulheim
Bezirk 16
21 28
29 39
-1 0
49 67
206
-5 -5
-4 -4
40 58
-5
-4
38
170
Nikolaus-Ehlen-Str.
18
29
0
47
Am Angelsdorn
Rotkäppchenweg
Gesamt im Bezirk mit Dynamik:
Am Römerpfad
Indikator:
Objektiv:
Pädagogisch:
Negativ:
Gesamt ohne Dynamik:
Gesamt im Bezirk ohne Dynamik:
Punkteabzug (Spielflächendeckung):
Punkteabzug (Kinderspielfächendeckung):
Gesamt mit Dynamik:
19
24
0
43
Pkt.
Pkt.
Pkt.
Pkt.
Dem Handlungsindikator folgend
werden die ermittelten Punktwerte
der Spielflächen und des Bezirkes
addiert.
Pkt.
-5
-4
34
Pkt.
Pkt.
Pkt.
Pkt.
Die
jeweils
ermittelten
Beeinflussungen
durch
die
Dynamisierung werden, wie hier,
von
den
Punktwerten
der
Spielflächen subtrahiert.
6.5 Beteiligungen
Das Bestehen eines Handlungsindikators darf aber nicht zum Anlass genommen werden, der kindlichen
Wirklichkeit ein für alle Mal gültige starre Kriterien überzustülpen. Es geht vielmehr darum, stets aufs Neue
aus dem Blickwinkel der Kinder zu beobachten und Fragen zu stellen.
Festgelegte Gütemerkmale würden dazu beitragen, den Kindern eine pädagogisch und psychologisch
perfektionierte Lebenswelt vorzusetzen, die ihnen letztlich doch fremd bleiben würde. Kinderfreundlichkeit
ist daher nicht denkbar, ohne die Kinder selbst einzubeziehen und ihnen Gelegenheit zu lassen, sich die
Welt selbst zu gestalten.
Diese Tatsache bedingt, auf der Grundlage des Handlungsindikators, die betroffenen Kinder, Jugendlichen,
Eltern und Anwohner in die bestehende Planung bezüglich Ihrer Wünsche und Anforderungen mit
einzubeziehen und die gemachten Anregungen und Vorschläge im Rahmen ihrer Umsetzbarkeit
aufzugreifen.
Da dieses Verfahren mit einem sehr hohen Zeitaufwand verbunden ist und wegen der nur eingeschränkt
vorhandenen Personalressourcen sind diesem Vorgehen allerdings enge Grenzen gesetzt. Aktuell wird den
Kindern und Eltern im Vorfeld einer Umgestaltung vor Ort die Gelegenheit gegeben, Wünsche und
Anregungen persönlich vorzutragen. Das resultierende Hauptelement einer Beteiligung, die persönliche
Identifizierung der Spielplatznutzer mit dem Spielareal, ist somit gewährleistet.
44
7 Gesamtübersicht der erfassten Daten
Folgender Gesamtübersicht
können
die einzelnen
Bewertungen,
Größen
und dynamischen
Beeinflussungen der jeweiligen Spielfläche sortiert nach Bezirk und Stadtteil entnommen werden.
Spielflächenbedarf in Pulheim
Einwohner in Pulheim:
54172
Bedarfswert (qm):
2,4
Spielflächenbedarf Pulheim (qm):
130.012,8
Kinder in Pulheim (0-14Jahre):
7299
Städt. Spielflächenbedarf pro Kind:
17,81
45
46
47
48
49
50
51
8 Prioritätenliste, Stand 2015
Wie beschrieben, entsteht die Reihenfolge der Bearbeitung über die durch den Handlungsindikator
festgestellten Wertungen. Bei Spielplätzen, deren Bewertungen den gleichen Punktwert aufweisen, wird die
Reihenfolge der Priorität durch den Mangel an Kinderspielflächendeckung, nachfolgend durch den
festgestellten Gesamtpunktwert ermittelt.
Nachfolgend nun die den Planungsgrundsätzen folgende Prioritätenliste ab 2015.
Der tabellarischen Auflistung sind zu entnehmen:
●
Die Reihenfolge der neuen Prioritäten
●
Die durch den „Handlungsindikator Spielplätze“ ermittelten Punkte
●
Die Bezeichnung der Spielfläche
●
Kommentar zur Spielfläche
●
Die Verortung der Spielfläche im Stadtgebiet und Angabe des betreffenden Bezirkes
●
Die Größe des Spielplatzes in Quadratmetern.
Durch den Handlungsindikator sind max. 166 Punkte pro Spielplatzfläche zu erreichen. Die Dynamisierung
ermöglicht weitere 20 Punkte.
Spielfläche
Platz:
/
Sinnersdorfer
Straße
Punkte: -6
/
1
2
3
4
5
6
7
Quellenweg
Punkte: 9
Brunostraße
Die ehemalige Jugendhilfefläche wird aktuell durch den Bauhof überarbeitet.
Pulheim (Bez.21)
Sinthern (Bez.31)
Am Eggershof
Verbesserungen möglich.
Punkte: 26
Mohnblumenweg
Punkte: 26
Mutzenrather Weg
Punkte: 26
Von-Harff-Straße
Punkte: 28
Spielplatz
465 qm
Spielplatz
450 qm
Spielplatz
594 qm
Spielplatz
527 qm
Spielplatz
656 qm
Spielplatz
400 qm
Spielplatz
982 qm
Spielplatz
814 qm
Verbesserungen möglich.
Verbesserungen möglich.
An der Eismaar
397 qm
Die Spielfläche wird aktuell durch den Bauhof überarbeitet.
Punkte: 17
Magdeburger
Straße
Punkte: 25
Punkte: 26
Spielplatz
Stommeln (Bez. 3)
Pulheim (Bez.21)
Sinnersdorf (Bez.11)
Verbesserungen möglich.
Geyen (Bez.27)
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.25)
Verbesserungen möglich.
Sinnersdorf (Bez.9)
Verbesserungen möglich.
Geyen (Bez.28)
52
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
Zur alten
Wassermühle
Punkte: 28
Mohnweg
Punkte: 29
Marderweg
Punkte: 29
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.25)
Spielplatz
690 qm
Spielplatz
626 qm
Spielplatz
555 qm
Spielplatz
467 qm
Spielplatz
562 qm
Spielplatz
430 qm
Spielplatz
599 qm
Spielplatz
630 qm
Spielplatz
677 qm
Spielplatz
843 qm
Spielplatz
1014 qm
Spielplatz
520 qm
Spielplatz
979 qm
Spielplatz
839 qm
Spielplatz
1055 qm
Spielplatz
953 qm
Spielplatz
470 qm
Spielplatz
570 qm
Spielplatz
690 qm
Spielplatz
880 qm
Spielplatz
880 qm
Verbesserungen möglich.
Geyen (Bez.30)
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.18)
Sinnersdorfer Feld Verbesserungen möglich.
Punkte: 30
Jordeweg
Punkte: 30
Dammstraße
Sinnersdorf (Bez.11)
Verbesserungen möglich.
Sinnersdorf (Bez.11)
Verbesserungen möglich.
Punkte: 30
Von-HumboldtStraße
Punkte: 31
Verbesserungen möglich.
Rotdornweg
Verbesserungen möglich.
Punkte: 32
Nikolaus-EhlenStraße
Punkte: 34
JohannHerrmanns-Weg
Punkte: 34
Nordring
Punkte: 35
Vochemsweg
Punkte: 36
Luchsweg
Sinthern (Bez.31)
Pulheim (Bez.23)
Pulheim (Bez.23)
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.16)
Verbesserungen möglich.
Sinnersdorf (Bez.11)
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.17)
Verbesserungen möglich.
Brauw./Dansw. (Bez.35)
Verbesserungen möglich.
Punkte: 36
Pfarrer-SchlickStraße
Punkte: 37
Verbesserungen möglich.
Patriziusstraße
Verbesserungen möglich.
Punkte: 37
Maiglöckchenweg
Punkte: 37
Am Römerpfad
Punkte: 38
Am Kleekamp
Punkte: 38
Rurstraße
Punkte: 39
Rotkäppchenweg
Punkte: 40
Fasanenweg
Punkte: 41
Pulheim (Bez.18)
Geyen (Bez.29)
Sinnersdorf (Bez.12)
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.22)
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.16)
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.24)
Verbesserungen möglich.
Sinnersdorf (Bez.12)
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.16)
Verbesserungen möglich.
Geyen (Bez.29)
53
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
Sintherner Weg
Punkte: 42
Richezastraße
Verbesserungen möglich.
Manstedten. (Bez.26)
Verbesserungen möglich.
Zum Sonnenberg
Verbesserungen möglich.
Brauweiler (Bez.34)
Brauw./Dansw. (Bez.37)
Punkte: 44
Edelsteingarten
Süd
Punkte: 44
Verbesserungen möglich.
Steinackerstraße
Verbesserungen möglich.
Tomburgstraße
Dansweiler (Bez.36)
Pulheim (Bez.38)
Pulheim (Bez.20)
Verbesserungen möglich.
Am Klosterhof
Verbesserungen möglich.
Berliner Straße
Punkte: 49
Tilsiter Straße
Brauweiler (Bez.34)
Brauweiler. (Bez.33)
Brauweiler (Bez.33)
Brauweiler (Bez.33)
Brauw./Dansw. (Bez.35)
Brauw./Dansw. (Bez.37)
Punkte: 55
Erlenweg
Brauw./Dansw. (Bez.37)
Pulheim (Bez.18)
Stommeln (Bez.5)
906 qm
Spielplatz
987 qm
Spielplatz
1170 qm
Bolzplatz
874 qm
Spielplatz
400 qm
Spielplatz
590 qm
Spielplatz
2180 qm
Spielplatz
3560 qm
Spielplatz
1340 qm
Spielplatz
1194 qm
Spielplatz
560 qm
Spielplatz
1900 qm
Spielplatz
736 qm
Spielplatz
1138 qm
Spielplatz
926 qm
Spielplatz
1393 qm
Spielplatz
1153 qm
Verbesserungen möglich.
Sinnersdorf (Bez.12)
Verbesserungen möglich.
Sinnersdorf (Bez.9)
Verbesserungen möglich.
Punkte: 55
Stockholmer
Straße
Punkte: 56
Verbesserungen möglich.
Am Angelsdorn
Verbesserungen möglich.
Punkte: 58
Spielplatz
Verbesserungen möglich.
Verbesserungen möglich.
Föhrenweg
1232 qm
Verbesserungen möglich.
Kirchtalsweg
Punkte: 53
Spielplatz
Verbesserungen möglich.
Verbesserungen möglich.
Karlstraße
931 qm
Verbesserungen möglich.
Punkte: 50
Lucas-CranachStraße
Punkte: 50
Punkte: 51
Spielplatz
Verbesserungen möglich.
Punkte: 45
August-BebelStraße
Punkte: 45
Punkte: 47
Donatusstraße
(Zahnrad)
Punkte: 49
Alfred-BrehmStraße
Punkte: 49
700 qm
Verbesserungen möglich.
Punkte: 43
Franz-WenzelerStraße
Punkte: 43
Punkte: 44
Spielplatz
Sinthern (Bez.32)
Pulheim (Bez.24)
Pulheim (Bez.16)
54
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
/
Feldrosenweg
Punkte: 60
Rheidter Weg
Punkte: 61
Zu den Fußfällen
Punkte: 62
Koepchenstraße
Punkte: 62
Kirchgasse
Punkte: 62
An der Maar
Verbesserungen möglich.
Sinthern (Bez.31)
Stommeln (Bez.5)
Stommeln (Bez.6)
1210 qm
Spielplatz
1933 qm
Spielplatz
2054 qm
Spielplatz
1075 qm
Spielplatz
2931 qm
Spielplatz
1625 qm
Spielplatz
1409 qm
Spielplatz
1556 qm
Spielplatz
828 qm
Spielplatz
2652 qm
Spielplatz
2155 qm
Spielplatz
3211 qm
Spielplatz
2550 qm
Spielplatz/Bolzplatz
1282 qm
Spielplatz/Bolzplatz
2756 qm
Spielplatz/Bolzplatz
4875 qm
Spielplatz/Bolzplatz
6315 qm
Verbesserungen möglich.
Brauweiler (Bez.33)
Verbesserungen möglich.
Sinthern (Bez.32)
Verbesserungen möglich.
Roentgenstarße
Verbesserungen möglich.
Dansweiler (Bez.36)
Pulheim (Bez.38)
Punkte: 69
Albert-SchweitzerStraße
Punkte: 74
Verbesserungen möglich.
Erftstraße 1
Verbesserungen möglich.
Punkte: 77
Spielplatz
Verbesserungen möglich.
Verbesserungen möglich.
Iltisweg
1150 qm
Verbesserungen möglich.
Punkte: 63
Edelsteingarten
Nord
Punkte: 68
Punkte: 74
Spielplatz
Brauweiler (Bez.33)
Pulheim (Bez.38)
Sinnersdorf (Bez. 10)
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez. 18)
Dormagener Straße Verbesserungen möglich.
Punkte: 80
Kapellenweg
Stommelerbusch (Bez. 1)
Verbesserungen möglich.
Punkte: 85
Ludwig-RichterStraße
Punkte: 87
Verbesserungen möglich.
Wacholderweg
Verbesserungen möglich.
Punkte: 89
Kölner Weg
Punkte: 97
Karl-Zörgiebel-Str.
Punkte: 105
Nordstraße
Punkte: 106
Aurikelweg 2
Punkte: 4
Stommelerbusch (Bez. 1)
Pulheim (Bez. 14)
Brauweiler (Bez.32)
Verbesserungen möglich.
Stommeln (Bez.6)
Verbesserungen möglich.
Brauweiler (Bez.33)
Verbesserungen möglich.
Stommeln (Bez.2)
Die Spielplätze am Asternweg und Aurikelweg unterliegen einem zusammenhängenden
Spielplatzkonzept. Die oftmals sehr kleinen Flächen sind aufgrund der bestehenden
Ausstattung nur sehr schwer zu verbessern. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt im
Rahmen möglicher notwendiger Reparaturen.
Pulheim (Bez.25)
Spielplatz
146 qm
55
/
Aurikelweg 3
Punkte: 5
/
Asternweg 4
Punkte: 5
/
Aurikelweg 1
Punkte: 9
/
Alte Glessener
Straße
Punkte: 11
Die Spielplätze am Asternweg und Aurikelweg unterliegen einem zusammenhängenden
Spielplatzkonzept. Die oftmals sehr kleinen Flächen sind aufgrund der bestehenden
Ausstattung nur sehr schwer zu verbessern. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt
unter den Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Reparaturen.
Pulheim (Bez.25)
Spielplatz
250 qm
Die Spielplätze am Asternweg und Aurikelweg unterliegen einem zusammenhängenden
Spielplatzkonzept. Die oftmals sehr kleinen Flächen sind aufgrund der bestehenden
Ausstattung nur sehr schwer zu verbessern. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt
unter den Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Reparaturen.
Pulheim (Bez.25)
Spielplatz
135 qm
Die Spielplätze am Asternweg und Aurikelweg unterliegen einem zusammenhängenden
Spielplatzkonzept. Die oftmals sehr kleinen Flächen sind aufgrund der bestehenden
Ausstattung nur sehr schwer zu verbessern. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt
unter den Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Reparaturen.
Pulheim (Bez.25)
Spielplatz
270 qm
Skateflächen können durch ihre spezielle Ausstattung nur geringe Punktwerte erreichen.
Skateflächen werden gemäß ihres Bedarfes aufgewertet.
Brauweiler (Bez.37)
Skatefläche
1070 qm
Der Spielplatz ist mit speziellen Spielelementen für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr
/
Nikolaus-Groß-Str. ausgestattet. Spielflächen für Kleinkinder bieten kaum Verbesserungsmöglichkeiten.
Punkte: 11
/
Asternweg 1
Punkte: 12
/
/
Punkte: 15
Aurikelweg 4
Asternweg 3
Punkte: 19
/
Die Spielplätze am Asternweg und Aurikelweg unterliegen einem zusammenhängenden
Spielplatzkonzept. Die oftmals sehr kleinen Flächen sind aufgrund der bestehenden
Ausstattung nur sehr schwer zu verbessern. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt im
Rahmen möglicher notwendiger Reparaturen.
Pulheim (Bez.25)
Spielplatz
356 qm
Pulheim (Bez.23)
Spielplatz
260 qm
Die Spielplätze am Asternweg und Aurikelweg unterliegen einem zusammenhängenden
Spielplatzkonzept. Die oftmals sehr kleinen Flächen sind aufgrund der bestehenden
Ausstattung nur sehr schwer zu verbessern. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt
unter den Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Reparaturen.
Pulheim (Bez.25)
Spielplatz
293 qm
Pulheim (Bez.15)
Skatefläche
400 qm
Die Spielplätze am Asternweg und Aurikelweg unterliegen einem zusammenhängenden
Spielplatzkonzept. Die oftmals sehr kleinen Flächen sind aufgrund der bestehenden
Ausstattung nur sehr schwer zu verbessern. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt
unter den Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Reparaturen.
Pulheim (Bez.25)
Spielplatz
420 qm
Peter-Kanters-Allee Bolzplätze können durch ihre spezielle Ausstattung nur geringe Punktwerte erreichen und
können nicht verbessert werden.
(Bolzplatz)
Punkte: 22
/
210 qm
Peter-Kanters-Allee Skateflächen können durch ihre spezielle Ausstattung nur geringe Punktwerte erreichen.
Skateflächen werden gemäß ihres Bedarfes aufgewertet.
(Skatefläche)
Punkte: 17
/
Spielplatz
Pletschmühlenweg Verbesserungen möglich, als Ausnahme vorgeschlagen (s. Kapitel 8.1).
Punkte: 16
/
Pulheim (Bez.23)
Oppelner Str.
Punkte: 25
Pulheim (Bez.15)
Bolzplatz
2845 qm
Verbesserungen möglich, als Ausnahme vorgeschlagen (s. Kapitel 8.1).
Pulheim (Bez.21)
Spielplatz
378 qm
56
/
Hirschweg
Punkte: 26
/
Maria-MontessoriStraße
Punkte: 30
/
Albrecht-DürerStraße (Bolzplatz)
Punkte: 40
/
/
/
/
Paul-Klee-Straße
Punkte: 42
Bolzplatz Am
Randkanal
Punkte: 45
Albrecht-DürerStraße
Punkte: 53
Erftstraße 2
Punkte: 57
Der Spielplatz ist mit speziellen Spielelementen für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr
ausgestattet. Spielflächen für Kleinkinder bieten kaum Verbesserungsmöglichkeiten.
Pulheim (Bez.24)
Spielplatz
310 qm
Der Spielplatz ist mit speziellen Spielelementen für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr
ausgestattet. Spielflächen für Kleinkinder bieten kaum Verbesserungsmöglichkeiten.
Pulheim (Bez.38)
Spielplatz
370 qm
Bolzplätze können durch ihre spezielle Ausstattung nur geringe Punktwerte erreichen und
können nicht verbessert werden.
Pulheim (Bez.14)
Bolzplatz
2204 qm
Verbesserungen möglich, als Ausnahme vorgeschlagen (s. Kapitel 8.1).
Pulheim (Bez.14)
Spielplatz
345 qm
Bolzplätze können durch ihre spezielle Ausstattung nur geringe Punktwerte erreichen und
können nicht verbessert werden.
Sinnersdorf (Bez.10)
Spielplatz
3431 qm
Verbesserungen möglich, als Ausnahme vorgeschlagen (s. Kapitel 8.1).
Pulheim (Bez.14)
Spielplatz
216 qm
Verbesserungen möglich, als Ausnahme vorgeschlagen (s. Kapitel 8.1).
Sinnersdorf (Bez.10)
Spielplatz
346 qm
57
8.1 Ausnahmen
Im Folgenden soll aufgezeigt werden, aus welchen Gründen einzelne Spielflächen in der Prioritätenliste
gesondert behandelt werden. Hierbei sind zwei Gruppen zu unterscheiden:
Gruppe 1: Zweckgebundene Plätze
In diese umfangreichere Kategorie fallen Spielflächen für Kleinkinder sowie Bolz- und Skateplätze:
Spielflächen für Kleinkinder sind in der Regel klein und gut überschaubar, damit Eltern ihre Kinder dort gut
im Auge behalten können, auch wenn sie z. B. gerade mit anderen Eltern im Gespräch sind.
Übersichtlichkeit ist insbesondere deshalb wichtig, weil das impulshafte Handeln kleiner Kinder den Eltern
meist erhebliche Aufmerksamkeit abverlangt.
Diese Flächen sind mit Spielgeräten ausgestattet, die in Größe und Beschaffenheit besonders für kleine
Kinder geeignet sind: es finden sich keine hohen Leitern oder Rutschen, keine schwierigen Spielaufstiege,
Schaukeln oder Wippen. Außerdem kann auf solch kleinen Plätzen nur eine begrenzte Menge an
Spielgeräten sinnvoll untergebracht werden.
Daher erzielen Plätze für Kleinkinder erheblich geringere Punktzahlen im Rahmen der Bewertung nach
objektiven und subjektiven Kriterien des Handlungsindikators. Gleichzeitig erfahren sie die volle Auf- oder
Abwertung im Rahmen der Dynamisierung gemäß der Spielflächendeckung im Bezirk.
Bolz- und Skateplätze sind hingegen zwar erheblich größer, ihre Einschränkung besteht jedoch in der
besonderen Zweckbindung, die sich in der Spielgeräteauswahl widerspiegelt. So finden sich auf den
Bolzplätzen im Pulheimer Stadtgebiet lediglich Fußballtore, Basketballkörbe, Sitzgelegenheiten sowie
Papierkörbe, auf den Skateflächen entsprechend lediglich Skateelemente, Sitzgelegenheiten und
Papierkörbe. Auch diese Plätze erfahren die volle Auf- oder Abwertung im Rahmen der Dynamisierung
gemäß der Spielflächendeckung, gleichzeitig haben sie außerhalb ihrer Zweckbindung kaum weiteren
Spielwert.
58
Gruppe 2: Kleine Plätze
Im Pulheimer Stadtgebiet befinden sich 16 Kinderspielplätze, die kleiner als 400 qm sind. Vier dieser Plätze
werden in der Prioritätenliste bereits als Ausnahme behandelt, da sie explizit für Kleinkinder konzipiert
wurden:
-Nikolaus-Groß-Straße
-Sinnersdorfer Straße
-Maria-Montessori-Straße
-Hirschweg
Weitere sieben Plätze unterliegen einem besonderen Spielflächenkonzept und sind ebenfalls aus der
Prioritätenliste ausgenommen:
-Asternweg 1, 3 und 4
-Aurikelweg 1 bis 4
Es bleiben fünf Plätze, für die keine der vorgenannten Kriterien zutreffen:
-Oppelner Straße
-Paul-Klee-Straße
-Erftstraße 2
-Pletschmühlenweg
-Albrecht-Dürer-Straße
Aufgrund ihrer geringen Größe erzielen auch diese Plätze im Handlungsindikator nur geringe Punktzahlen.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben zudem gezeigt, dass diese Plätze im Rahmen der Überarbeitung
im Verhältnis zum Kostenaufwand kaum zu verbessern sind. Hinzu kommt, dass im Falle der Plätze
Oppelner Straße und Pletschmühlenweg die Spielflächendeckung im jeweiligen Bezirk sehr gering ist:
Bezirk 21 (Oppelner Straße): -3.973,4 qm
Bezirk 23 (Pletschmühlenweg): -4.281,8 qm
59
Dadurch erfahren beide Spielflächen in der Dynamisierung des Handlungsindikators eine Abwertung um 16
Punkte, die in einem sehr schlechten Verhältnis zu den erzielten Punkten nach objektiven und
pädagogischen Kriterien steht:
Spielfläche
Oppelner
Straße
Pletschmühlenweg
Handlungsindikator
ohne Dynamik
Abzug wegen
Handlungsindikator
mangelnder
mit Dynamik
Spielflächendeckung
41
-16
25
29
-16
13
Dieses Missverhältnis kann durch eine Überarbeitung der Spielflächen nicht ausgeglichen werden, sondern
lediglich über eine Aufstockung der Gesamtspielfläche im jeweiligen Bezirk. Es wird daher empfohlen, diese
kleinen Plätze bis auf weiteres analog zu den zweckgebundenen Plätzen von der Prioritätenliste
auszunehmen und bis auf weiteres nur im Bedarfsfall defekte Spielgeräte durch gleichwertige zu ersetzen.
60
9 Jugendhilfeflächen
Im Pulheimer Stadtgebiet gibt es insgesamt drei Plätze, welche für Jugendhilfezwecke vorgehalten werden.
Diese Flächen dienen dazu im Falle eines steigenden Bedarfes die notwendige Spielplatzfläche
sicherzustellen.
Pulheim
„Asternweg II“
Fläche: 350 qm
Der Spielplatz wurde in eine für Jugendhilfezwecke vorbehaltene Rasenfläche umgestaltet
und besteht in diesem Zustand. Der Spielplatzbezirk 25 hat mit 59,4 %
Spielflächendeckung eine niedrige Deckungsquote. Auch die Kinderspielflächendeckung ist
mit nur 49,5 % gering. Das spezielle Konzept des Baugebietes Asternweg / Aurikelweg
sieht viele kleine Spielflächen vor. Die in diesem Bezirk liegenden neun Spielplätze können
jedoch den rechnerischen ermittelten Bedarf nicht decken, wobei sich diese Situation mit
der Fertigstellung des Baugebiets Narzissenweg/Krokusweg, auch trotz der Erstellung einer
Spielfläche durch den Bauträger noch weiter verschlechtert. Die Jugendhilfefläche sollte
weiterhin vorgehalten werden.
Einwohnerzahl, Bezirk 25, Pulheim:
2960
Vorhandene Spielplatzfläche:
3179 qm
Vorhandener Spielplatzflächenbedarf:
4982,4 qm
Da in unmittelbarer Nähe im Zuge der Neubebauung im BP 120 (Wiesenweg/ Sperlingstraße) die Anlage
einer Spielfläche durch den ausführenden Bauträger ansteht, ist die Aufgabe dieser Jugendhilfefläche
befürwortet worden. Sie wird demnächst bebaut.
Brauweiler
„Nikolaus-Lauxen-Straße“
Fläche: 1206 qm
Der Spielplatz wurde in eine für Jugendhilfezwecke vorbehaltene Rasenfläche umgestaltet
und besteht in diesem Zustand. Der Spielplatzbezirk 33
hat mit 150,4%
Spielflächendeckung eine hohe Deckungsquote. Die Kinderspielflächendeckung ist mit
166,9 % ebenfalls überdurchschnittlich. Aufgrund der speziellen Lage und der Größe dieser
61
Fläche sollte diese Jugendhilfefläche auch weiter vorgehalten werden, da im Fall einer
fortschreitenden Bebauung des Bezirkes 33 in nördlicher Richtung, weitere Spielfläche
benötigt wird.
Einwohnerzahl, Bezirk 33, Brauweiler:
3189
Vorhandene Spielplatzfläche:
11508 qm
Vorhandener Spielplatzflächenbedarf:
7653,6 qm
Brauweiler
„Röntgenstraße“
Fläche: 788 qm
Die für Jugendhilfezwecke vorbehaltene Ergänzungsfläche besteht als Rasenfläche. Der
Spielplatzbezirk 33 hat mit 150,4% Spielflächendeckung eine hohe Deckungsquote. Die
Kinderspielflächendeckung ist mit 166,9 % ebenfalls überdurchschnittlich. Da die
Jugendhilfefläche als Erweiterungsfläche des Spielplatzes Röntgenstraße besteht, sollte
diese auch weiterhin als Möglichkeit vorgehalten werden, da im Fall einer fortschreitenden
Bebauung des Bezirkes 33 in nördlicher Richtung, weitere Spielfläche benötigt werden
wird.
Einwohnerzahl, Bezirk 33, Brauweiler:
3189
Vorhandene Spielplatzfläche:
11508 qm
Vorhandener Spielplatzflächenbedarf:
7653,6 qm
62
10 Projekte / Beschlüsse
Im folgenden Kapitel soll ein Überblick über die im Rahmen der Fortschreibungen des Teilfachplans
Spielplätze getroffenen Beschlüsse und die unterschiedlichen projektierten Spielflächen gegeben werden.
Dabei werden die abgeschlossenen, begonnenen und geplanten Projekte, bezogen auf ihren Sachstand,
kurz vorgestellt.
10.1 Aktualisierung der Spielplatzbezirke
In der 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.03.2011 wurde empfohlen und durch den Rat am
12.04.2011 beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Spielplatzbezirke entsprechend der
aktualisierten Aufstellung der dritten Fortschreibung des Teilplans Spielplätze zu aktualisieren. Die derzeit
absehbaren, neu geplanten bzw. noch neu zu planenden Baugebiete, werden jeweils den unmittelbaren
benachbarten Spielplatzbezirken zugeteilt bzw. bei Bedarf werden neue Spielplatzbezirke eingerichtet.
10.2 Spielplätze in neuen Baugebieten
In der 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.03.2011 wurde empfohlen und durch den Rat am
12.04.2011 beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die in neuen Baugebieten vorgesehenen
Spielplätze je nach Baufortschritt in den Baugebieten einzurichten. Die Verwaltung wird im Weiteren damit
beauftragt, die notwendigen Mittel hierzu rechtzeitig jeweils für die Haushaltsplanberatungen anzumelden.
Aktuell ist eine Spielfläche geplant.
10.2.1 Spielplatz in Pulheim „Projekt Tennishallen“ (Bezirk 25)
Im Bereich Narzissenweg/ Krokusweg (BP 30) ist aktuell die Neuanlage eines ca. 590 qm großen
Spielplatzes im Gange. Die Ausstattung wird verschiedenen Altersgruppen gerecht. Die Spielfläche
ist bereits fertiggestellt, der endgültige Anwuchs der Rasenflächen und der Begrünung ist
voraussichtlich im Juni 2016 erfolgt. Die Erstellung und Ausstattung der Spielfläche erfolgte durch
den Erschließungsträger. Der Spielplatz wird nach seiner Fertigstellung dem Spielplatzbezirk 25 in
Pulheim zugeordnet werden.
10.3 Schaffung von Spielmöglichkeiten in den Bezirken 7,8,13 und 15
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2006 wurde empfohlen und durch den Rat
beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, insbesondere in den Bezirken, in denen ein Bedarf an
Spielmöglichkeiten festgestellt wurde (Bezirke 7, 8, 13 und 15), Spielmöglichkeiten für Kinder ggf. auch
außerhalb von ausgewiesenen Spielplätzen zu schaffen.
63
10.3.1 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 7 in Stommeln
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist innerhalb dieses Spielbezirkes kein Spielplatz für Kinder
vorhanden. Es ist auch keine Freifläche bekannt, die als Spielgelände genutzt werden kann bzw. in
einen Spielplatz umgewandelt werden könnte.
Festzuhalten ist, dass es im Bezirk 7 einen Bedarf an Spielmöglichkeiten für Kinder gibt. Sobald,
angrenzend an die vorhandene Altbebauung, neue Baugebiete erschlossen werden, ist dort ein
öffentlicher Spielplatz zu planen und entsprechend zu schaffen.
10.3.2 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 8 in Ingendorf
Im Stadtteil Ingendorf ist zurzeit kein Spielplatz vorhanden. Aufgrund der relativ geringen
Einwohner- und Kinderzahl kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf die Einrichtung eines
Spielplatzes verzichtet werden. Sobald dort weiteres Baugelände für die Bebauung bereitgestellt
wird, sollte auch dort ein Spielplatz geplant und geschaffen werden um auch den dort lebenden
Kindern gleiche Grundbedingungen zu ermöglichen.
10.3.3 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 13 in Pulheim
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist innerhalb dieses Spielbezirkes kein Spielplatz für Kinder
vorhanden. Im Bereich des Bezirkes 13 in Pulheim sind einige Spielmöglichkeiten im Pulheimer
Stadtpark realisiert. Da diese vereinzelten Spielmöglichkeiten den Bedarf jedoch nur unzulänglich
decken, wird in diesem Bezirk auch weiterhin nach Realisierungsmöglichkeiten für einen
öffentlichen Spielplatz gesucht.
10.3.4 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 15 in Pulheim
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist innerhalb dieses Spielbezirkes kein Spielplatz für Kinder
vorhanden. Als weitere Flächen zur Ergänzung des Spielangebotes in diesem Bereich sind zu
nennen:
● Bolzplatz „Peter-Kanters-Allee“
● Skatefläche „Peter-Kanters-Allee“
● Rodelhügel
● Eislauf- und Rollschuhbahn
● Schulhof der Realschule
● Schulhof des Gymnasiums
● Basket- und Handballplatz
● Spielwiese auf dem Gelände der POGO incl. Beachvolleyballplatz (Montag – Freitag ab 13.00 Uhr geöffnet)
64
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist keine Ausweitung des Neubaugebietes an der Straße „Am
Sportzentrum“ in Richtung POGO / Sinnersdorf vorgesehen.
10.4 Jugendhilfefläche in Brauweiler „Röntgenstraße“ (Bezirk 33)
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2006 wurde empfohlen und durch den Rat
beschlossen, die Erweiterungsfläche des Spielplatzes „Röntgenstraße“ weiter als Reservefläche für
Jugendhilfezwecke vorzuhalten. Die Fläche besteht als reine Grünfläche und wird von den dort lebenden
Kindern als Ballspielfläche genutzt.
10.5 Spielfläche in Pulheim „Anemonenweg / Widdersdorfer Str.“ (Bezirk 25)
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2006 wurde empfohlen und durch den Rat
beschlossen, die Spielfläche „Anemonenweg / Widdersdorfer Str.“ weiter als Reservefläche vorzuhalten.
Die Fläche besteht als reine Grünfläche und wird von den dort lebenden Kindern und Erwachsenen als
Freizeitfläche genutzt.
10.6 Grillhütte in Pulheim „Peter-Kanters-Allee“ (Bezirk 15)
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2006 wurde empfohlen und durch den Rat
beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, nach einem geeigneten Standort fortzusetzen. Dieser
wurde im Bereich des Pulheimer Sportzentrums gefunden und die notwendigen Planungen durchgeführt.
Nach einstimmiger Empfehlung des Jugendhilfeausschusses am 21.08.2008 wurde mit der Realisierung
begonnen.
Folgend wurde im Sommer 2010 für alle Einwohnerinnen und Einwohner Pulheims eine öffentlich
zugängliche Grillmöglichkeit bereitgestellt. In Kooperation mit dem Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis
wurde somit die Möglichkeit geschaffen, Feste und Feiern in einem eigens hierfür konzipierten Rahmen zu
veranstalten.
Die öffentliche Grillhütte befindet sich am äußeren nördlichen Stadtrand Pulheims am Ende der PeterKanters-Allee und bietet die Möglichkeit auf ca. 45 qm überdachter wettergeschützter Fläche, private
Grillfeste zu veranstalten. Zur Ausstattung der Grillhütte gehören ein fest eingebauter Grill-Kamin, mehrere
Biertischgarnituren sowie ein „DIXI“ WC. Die öffentliche Grillhütte Pulheim steht nach Absprache an jedem
Wochentag zwischen 10:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, max. jedoch bis 23:00 Uhr zur Verfügung.
Die Vermietung wird durch die Leitung der Jugendhilfeeinrichtung POGO vorgenommen. Entsprechende
Informationsbroschüren zur Vermietung sind im Jugendamt und in der Jugendhilfeeinrichtung zu erhalten.
Im Jahr 2010 konnten erste Vermietungen mit positiven Ergebnissen durchgeführt werden. Anregungen die
durch die Mieter an das Jugendamt weiter gegeben wurden konnten zum Teil bereits umgesetzt werden.
65
10.7 Bolzplatz in Sinnersdorf
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2006 wurde empfohlen und durch den Rat
beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, nach einer geeigneten Ersatzfläche für den Bolzplatz
„Am Zehnthof“ zu suchen.
Dieser wurde durch den Eigentümer zum März des laufenden Jahres verkauft und steht nicht mehr zur
Verfügung. Zuletzt lag der Fokus auf einer Fläche im östlichen Randbereich Sinnersdorf zwischen den
Verlängerungen „Am Theuspfad“ und „Am Eggershof“. Hierzu wurden bereits Verhandlungen geführt, ein
entsprechender Bebauungsplan muss jedoch noch aufgestellt werden.
10.8 Kinder- und Jugendliche im öffentlichen Raum
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 06.04.2006 wurde empfohlen und durch den Rat
beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, wenn es an bestimmten Orten im Stadtgebiet über
einen längeren Zeitraum zu manifestierten Treffen größerer Gruppen von Kindern und Jugendlichen kommt
und dies im unmittelbaren Zusammenhang mit erheblichen Anwohnerprotesten steht, in Zusammenarbeit
mit den betreffenden Kindern und Jugendlichen kooperativ und konstruktiv nach alternativen Orten zu
suchen. Respektive sollen partizipativ unter Einbeziehung der Mobilen Jugendarbeit Alternativen entwickelt
werden. In Kapitel 12.6 dieses Teilfachplans wird diese Thematik näher erläutert.
10.9 Jugendhilfefläche in Brauweiler „Nikolaus-Lauxen-Straße“ (Bezirk 33)
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 06.04.2006 wurde empfohlen und durch den Rat
beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Jugendhilfefläche „Nikolaus-Lauxen-Straße“ weiter
als Reservefläche für Jugendhilfezwecke vorzuhalten. Die Fläche besteht als Grünfläche. Näheres zur
Jugendhilfefläche „Nikolaus-Lauxen-Straße“ siehe Kapitel 9 dieses Teilfachplanes.
10.10 Erweiterung des Handlungsindikators im Sinne eines demografischen Faktors
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 29.05.2007 wurde empfohlen und durch den Rat
beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die im Rahmen der Jugendhilfeplanung Pulheim –
Teilplan Spielplätze beschlossene flexible Neuentwicklung der Prioritätenliste zur Verbesserung der
Spielplätze um die Faktoren „Spielplatzversorgungsfläche im Bezirk“ und „Anzahl der Kinder im
Spielplatzalter (0 – 14 Jahre)“ im Sinne eines demographischen Faktors zu erweitern. Die Anpassung
erfolgt jeweils im ersten Jahr nach zukünftig stattfindenden Kommunalwahlen für die jeweilige Ratsperiode.
66
Die erfassten Daten wurden im Rahmen der vorliegenden vierten Fortschreibung des Teilplans Spielplätze
aktualisiert.
10.11 Spielplätze in Pulheim im Bereich „Asternweg / Aurikelweg“ (Bezirk 25)
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 29.05.2007 wurde empfohlen und durch den Rat
beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Anzahl der Spielplätze im Bereich Aurikelweg /
Asternweg mittelfristig in ihrem jetzigen Bestand zu sichern. Die Spielflächen bestehen seitdem in ihrer
jetzigen Ausgestaltung.
10.12 Spielplatz in Brauweiler / Dansweiler „Liethenstraße“ (Bezirk 35)
In der 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.03.2011 wurde empfohlen und durch den Rat am
12.04.2011 beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Spielplatzfläche „Liethenstraße“
aufzugeben, die Spielgeräte zu demontieren und die Fläche in eine allgemeine Grünfläche umzuwandeln.
10.13 Jugendhilfefläche in Pulheim „Sinnersdorfer Straße“ (Bezirk 21)
In der 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.03.2011 wurde empfohlen und durch den Rat am
12.04.2011 beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Jugendhilfefläche „Sinnersdorfer
Straße“ mit Spielgeräten auszustatten. Die Fläche wird aktuell durch den Bauhof überarbeitet.
10.14 Jugendhilfefläche in Pulheim „Arnold-Böcklin-Straße“ (Bezirk 14)
In der 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.03.2011 wurde empfohlen und durch den Rat am
12.04.2011 beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Jugendhilfefläche „Arnold-BöcklinStraße“ aufzugeben und die Fläche in eine allgemeine Grünfläche umzuwandeln.
10.15 Neuanlage „Bolzplatz Pulheim Süd“ (Bezirke 22 / 24)
In den letzten Jahren wurden an das Jugendamt häufig Anfragen bezüglich der Anlegung einer
Bolzplatzfläche im südlichen Bereich Pulheims gestellt. Pulheim verfügt über die Bolzplatzflächen „AlbrechtDürer-Straße“ und „Peter-Kanters-Alee“. Beide Bolzplätze sind für die Kinder aus den südlichen
Spielplatzbezirken nur durch die Querung des gesamten Stadtgebietes zu erreichen. In der 7. Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 17.03.2011 wurde empfohlen und durch den Rat am 12.04.2011 beschlossen,
die Verwaltung damit zu beauftragen, eine geeignete Fläche zur Errichtung eines Bolzplatzes im südlichen
Bereich Pulheims, angrenzend an die Spielplatzbezirke 22 und 24, zu suchen und die notwendigen
Haushaltsmittel hierfür anzumelden.
67
10.16 Neuanlage Spielplatz „Glessener Straße“
Mit der Erstellung einer Wohnanlage im BP 120 (Spelingstraße/ Glessener Straße) wird hier eine neue
Spielfläche von voraussichtlich etwa 420qm entstehen. Die Erstellung und Ausstattung der Spielfläche
erfolgt durch den Erschließungsträger. Der Spielplatz wird nach seiner Fertigstellung dem Spielplatzbezirk
37 in Brauweiler zugeordnet werden.
68
11 Spielräume
Spielen als Tätigkeit ist ein Vorgang, der sich stetig im Entwicklungsprozess des Kindes vollzieht, um eine
Anpassung der Fähigkeiten an das umgebende Umfeld zu vollziehen. Spielen kann somit nicht nur als
Funktion angesehen werden, welche sich nur auf den dafür ausgewiesenen Spielflächen vollzieht. Spielen
passiert überall und fortlaufend. Deswegen ist es von besonderer Bedeutung das kindliche Spiel an allen
Orten zuzulassen und zu fördern, wo es ohne Gefahr im Sinne einer ganzheitlichen Spiel- und Erlebniswelt
möglich ist.
11.1 Öffentliche Grünflächen
In der Stadt Pulheim gibt es eine Vielzahl an öffentlichen Grünflächen. Öffentliche Grünflächen sind alle
gärtnerisch gestalteten Anlagen sowie die darin enthaltenen Wiesen, waldähnliche Flächen oder sonstige
Freiflächen, die der aktiven oder stillen Erholung dienen und der Bevölkerung zu diesem Zweck zur
Verfügung gestellt sind. Öffentliche Grünflächen sollen möglichst vielen Nutzerinnen und Nutzern jeden
Alters und Geschlechts zur Verfügung stehen. Aus dieser Zielsetzung ergeben sich erfahrungsgemäß
Nutzungskonflikte, die nur durch gegenseitigen Respekt, durch Toleranz und Verständnis für die Belange
des anderen zu Kompromisslösungen führen können. Öffentliche Grünflächen dürfen nur so genutzt
werden, wie es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt. Die Benutzung
muss schonend erfolgen, so dass Anpflanzungen und Ausstattungen nicht beschädigt, beschmutzt oder
anderweitig beeinträchtigt werden. Auf Öffentlichen Grünflächen ist das Spielen grundsätzlich erlaubt. Dazu
gehören auch Ball- und Bewegungsspiele. Die Spielenden müssen dabei beachten, dass andere
Nutzerinnen und Nutzer oder Anlieger nicht gefährdet oder mehr als den Umständen nach unvermeidbar
behindert oder belästigt werden.
Eine den gesellschaftlichen Anforderungen gerecht werdende Nutzung von Öffentlichen Grünflächen basiert
auf der Grundlage gegenseitiger Rücksichtnahme.
Leider werden im Zusammenhang mit der Nutzung der Öffentlichen Grünflächen durch Kinder und
Jugendliche über das Spielplatztelefon häufig Beschwerden mitgeteilt. Es gilt diesbezüglich einen
intensiven Blick darauf zu richten, dass Kinder meist nicht in der Lage sind ihre Bedürfnisse zu formulieren.
Dieses Ungleichgewicht darf nicht dazu führen, das kindliches Spiel auf den Öffentlichen Grünflächen nicht
mehr stattfindet.
Der Jugendhilfeausschuss am 03.09.2009 empfahl dem UPA zu beschließen, der Umwelt und
Planungsausschuss beschloss: „Als Ausdruck einer kinder- und familienfreundlichen Stadtentwicklung
bekennt sich der Umwelt und Planungsausschuss zu einer vielfältigen Nutzung der öffentlichen Grünflächen
im Rahmen des rechtlich Zulässigen.
69
Die Verwaltung wird beauftragt, diese Vorstellungen durch entsprechende öffentlichkeitswirksame Aktionen
(z.B. Pressemitteilung, Gestaltung eines Flyers etc.) aktiv in die Bevölkerung zu transportieren.“ Ein
entsprechender Flyer wurde in Kooperation zwischen der Koordinierungsstelle Umweltschutz und dem
Jugendamt zwischenzeitlich umgesetzt.
11.2 Öffentlicher Raum
Kinder sind gleichfalls Bürger wie auch Zukunft einer Stadt. Dies beinhaltet ein Recht auf die Nutzung des
Öffentlichen Raumes im Stadtgebiet. Zum Öffentlichen Raum gehören neben den oben angeführten
Öffentlichen Grünflächen alle frei zugänglichen Flächen wie Öffentliche Plätze, Fußgängerzonen, Weg- und
Verkehrsflächen.
Dass Kinder diese Flächen im täglichen Spielverhalten oftmals nicht im Interesse bzw. den Vorstellungen
von Anwohnern oder anderen Platzhaltern des öffentlichen Raumes entsprechend nutzen, darf nicht über
dieses Recht hinwegtäuschen.
Diese öffentlichen Flächen für die Kinder als Spielfläche zu erschließen, bedeutet in einer vom Leitbild der
Kinder- und Familienfreundlichkeit geprägten Stadt vor allem eines: Die Kinder vor der Aneignung des
öffentlichen Raumes durch private Interessen zu schützen, um den Öffentlichen Raum als Spielraum zu
erhalten. In diesem Sinne ist es unerlässlich, bei der Planung derartiger Flächen auch kindliche Spiel- und
Verhaltensweisen zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl für die Gestaltung der Flächen und
Ausstattungselemente als auch im Besonderen für die Planung von Straßen und Querungsmöglichkeiten.
11.3 Privater Raum
Neben den öffentlich zugänglichen Flächen stehen dem kindlichem Spiel eine Vielzahl privater Flächen als
möglicher Spielraum zur Verfügung. Dies können sowohl Gärten, Innenhöfe, Hauseingänge, Flure, brach
liegende Grundstücke oder Feld und Wiese sein. Da diese privaten Räume im Allgemeinen jedoch nicht
allen Kindern zugänglich sind und auf diese Flächen bezüglich ihrer Gestaltung nicht direkt eingewirkt
werden kann, bleibt es nur, für eine breite Akzeptanz und Kinderfreundlichkeit in der Gesellschaft zu
werben.
11.4 Schulhöfe / Offene Ganztagsschule
Der fortschreitende Ausbau der Nachmittagsangebote an den Pulheimer Schulen beinhaltet
unterschiedliche Veränderungen und Herausforderungen für die Themenfelder der Kinder- und
Jugendarbeit.
70
Die längeren Betreuungszeiten in den Schulen wirken sich somit auch auf die Frequentierung der
Spielplätze, besonders in den Nachmittagsstunden aus, was die Bedeutung der Ausstattung auf den
Pulheimer Schulhöfen besonders hervorhebt.
Die Notwendigkeit von ständig zugänglichen Spielflächen für Kinder außerhalb von Schule bleibt davon
aber unberührt, da weiterhin auch außerhalb der Schulzeiten in den Abendstunden, Wochenenden und
Ferien, Erprobungs- und Erfahrungsräume zur eigenständigen Verfügung vorgehalten werden müssen, um
eine gesunde Entwicklung zu gewährleisten.
Unabhängig vom weiterhin verfolgtem Ausbau des Ganztagsschulangebotes hat der Ausschuss für Bildung,
Kultur, Sport und Freizeit im Jahr 2007 die Nutzung der Pausenhöfe als öffentliche Spielfläche in der
außerschulischen Zeit freigegeben.
Die Nutzung der Schulhöfe unterliegt jedoch folgenden Einschränkungen:
a) zeitliche Begrenzung
in den Monaten April bis Oktober bis 20:00 Uhr
in den Monaten November bis März bis 17:00 Uhr
b) altersmäßige Einschränkung auf Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren
Diesen zusätzlichen Spiel- und Betätigungsflächen steht durch ihre oftmals sehr gute örtliche Einbindung
und über ihren Bekanntheitsgrad unter den Kindern und Jugendliche eine besondere Bedeutung zu.
Durch die typischen speziellen Beschaffenheiten von Pausenhöfen, wie großflächige Pflasterungen und
Asphaltierungen, getrennte Sportbereiche, räumliche Eingrenzungen sowie gute Rückzugsmöglichkeiten,
bieten diese eine besondere Qualität im Hinblick auf Spielfunktionen und Aufenthaltsqualität.
Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen nach Bewegungsmöglichkeiten und Treffpunkten im
öffentlichen Raum sind ebenso legitim wie die Interessen der Schulen, des Schulträgers und der Anwohner,
Beschädigungen, Verschmutzungen und Lärmbelästigung zu vermeiden.
Um einen für von allen Seiten akzeptablen Mittelweg zu finden, gilt es dort einzuschreiten, wo Grenzen
verletzt werden. Jedoch muss auch hier seitens der Stadt den oft subjektiven Eingaben von Personen
entgegengewirkt werden, die sich nur aufgrund der Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen in ihren
privaten Belangen gestört fühlen.
Da diese Flächen jedoch nicht ständig zur Verfügung stehen und mit der beschriebenen flächendeckenden
Einführung der offenen Ganztagsgrundschulen auch werktags und teilweise in den Ferien für schulische
Zwecke benötigt werden, können sie als Spielangebot nicht in den regulären öffentlichen
Spielflächenbestand aufgenommen werden.
71
11.5 Spielstraßen
Neben einer Vielzahl an verkehrsberuhigten Straßen gibt es im Pulheimer Stadtgebiet nur eine als
öffentliche Spielstraße ausgewiesene Fläche. Die Spielstraße besteht aus einem nicht mehr genutzten
Teilstück der „Alten-Glessener-Straße“ und hat eine Fläche von 1070 qm. Auf der Spielstraße befinden sich
einige Skate-Elemente, Bänke und ein Basketballkorb.
● Spielstraße „Alte-Glessener-Straße“
(Brauweiler)
(Bezirk 37)
11.6 Bolzplätze
Die Ausübung von Ballspielarten, insbesondere Fußball ist unter den Jugendlichen weiterhin von immenser
Bedeutung. Im Pulheimer Stadtgebiet stehen den Kindern und Jugendlichen insgesamt vier Bolzplätze und
vier Spiel- und Bolzplatzkombinationen zur Verfügung.
● Bolzplatz „Albrecht-Dürer-Straße“
(Pulheim)
(Bezirk 14)
● Bolzplatz „Peter-Kanters-Allee“
(Pulheim)
(Bezirk 15)
● Bolzplatz „Am Randkanal“
(Sinnersdorf)
(Bezirk 10)
● Spiel- und Bolzplatz „An der Maar“
(Dansweiler)
(Bezirk 36)
● Bolzplatz „Wacholderweg“
(Sinthern)
(Bezirk 32)
● Spiel- und Bolzplatz „Nordstraße“
(Stommeln)
(Bezirk 2)
● Spiel- und Bolzplatz „Kölner Weg“
(Stommeln)
(Bezirk 6)
● Spiel- und Bolzplatz „Kapellenweg“
(Stommelerbusch)
(Bezirk 1)
Der ehemalige Bolzplatz „Am Zehnthof“ in Sinnersdorf befand sich in Privatbesitz und wurde inzwischen an
einen Bauträger veräußert. Da diese Entwicklung schon in 2011 absehbar war, wurde eine alternative
Fläche entlang der Kölner Straße in Richtung Esch gefunden, welche ursprünglich im Jahr 2011 als
Bolzplatz hergerichtet werden sollte (Siehe Kapitel 10.7); die Einrichtung dieser Fläche ist nun umso
notwendiger.
Auch der Bolzplatz in Sinthern wurde zwischenzeitlich errichtet, er befindet sich unmittelbar neben dem
Spielplatz Wacholderweg. Er wurde zusammen mit dessen Verlegung im Jahr 2011 realisiert.
In der 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.03.2011 wurde empfohlen und durch den Rat am
12.04.2011 beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, eine geeignete Fläche zur Errichtung eines
Bolzplatzes im südlichen Bereich Pulheims, angrenzend an die Spielplatzbezirke 22 und 24, zu suchen und
die notwendigen Haushaltsmittel hierfür anzumelden. (Siehe Kapitel 10.15)
72
11.7 Skateflächen
Skateboards, Inline-Skates und zunehmend Wakeboards erfreuen sich weiterhin großer Beliebtheit gerade
unter den älteren Jugendlichen. Als Besonderheit dieser sportlichen Betätigung kann hier der hohe Anteil an
weiblichen Jugendlichen genannt werden. Im Pulheimer Stadtgebiet gibt es drei Skate-Plätze welche
Nutzungselemente für diese Form der aktiven Betätigung vorhalten.
● Skate-Anlage „Peter-Kanters-Allee“
(Pulheim)
(Bezirk 15)
(Stommeln)
(Bezirk 2)
(Brauweiler)
(Bezirk 37)
2 x Fun-Box
1 x Grind-Stange
● Skate-Anlage „Nordstraße“
1 x Walk Box+Olly-Box
1 x Fun-Box 50/70
● Skate-Anlage „Alte Glessener Straße“
1 x Spine Ramp 80
1 x Kinkrail als Squarerail
1 x Curb Cut mit Straight Ledge
Der Verwaltung wird immer wieder der Wunsch nach Errichtung einer Half-Pipe bzw. eines größeren SkateParks vorgetragen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2010 hat der Jugendhilfeausschuss mehrheitlich
die Errichtung einer Half-Pipe abgelehnt. Kinder und Jugendliche erschließen sich für die Ausübung dieser
Sport- und Bewegungsarten immer wieder andere öffentliche Plätze wie z.B. den Platz vor dem Kultur- und
Medienzentrum oder auch selbst gebaute Anlagen auf dieversen Plätzen und Straßenabschnitten.
11.8 Basketball / Beachvolleyball / BMX / Rodelhügel
Es darf nicht vergessen werden, dass neben dem Fußballsport für Kinder und Jugendliche eine Reihe
weiterer Sportarten fester Bestandteil des Lebensalltags sind. Bestenfalls betätigen sich Kinder und
Jugendliche im Laufe ihrer Entwicklung in möglichst vielfältigen und unterschiedlichen motorischen
Bewegungsszenarien. Natürlich können nicht für alle Sportarten die notwendigen Grundbedingungen
öffentlich zugänglich umgesetzt werden. Trotzdem wird weiterhin versucht, vielfältige Möglichkeiten zu
realisieren. Die Ausübung von Sportarten dient neben der sportlichen Betätigung vor allem dem sozialen
Austausch und Miteinander von Jugendlichen und somit dem Einhalten von kulturellen Normen und Regeln.
Basketball
Basketball ist neben Fußball mit die unter den Kindern und Jugendlichen am häufigsten ausgeübte Sportart.
Da Basketball wie Fußball mit einem erhöhten Lärmpegel einhergeht, ist es nicht leicht, die Bedingungen
zur Ausübung gerade im direkten Wohnumfeld umzusetzen. Frei stehende, einzelne Körbe können
73
teilweise im Zusammenhang mit der Gestaltung von Spielplätzen realisiert werden. Spielfelder sind nur auf
Schulhöfen und Sportflächen zu realisieren. Auf diese Weise sind an folgenden Orten in den vergangenen
Jahren Basketballkörbe realisiert worden die jedoch aufgrund ihrer Verortung unterschiedliche
Zugangsvoraussetzungen aufweisen.
● Sportzentrum
(Pulheim)
(Bezirk 15)
● Schule „Christinaschule“
(Stommeln)
(Bezirk 4)
● Spielstraße „Alte Glessener Straße“
(Brauweiler)
(Bezirk 37)
● Kinder- und Jugendhaus „Zahnrad“
(Brauweiler)
(Bezirk 33)
● Öffentlicher Platz „Weißer-Flieder-Platz“
(Sinthern)
(Bezirk 32)
● Schule „Grundschule“
(Sinthern)
(Bezirk 29)
● Bolzplatz „Am Randkanal“
(Sinnersdorf)
(Bezirk 10)
● Spiel- und Bolzplatz „Kölner Weg“
(Stommeln)
(Bezirk 6)
● Schule „An der Kopfbuche“
(Stommeln)
(Bezirk 2)
Beachvolleyball
Im Pulheimer Stadtgebiet gibt es zwei öffentlich zugängliche Möglichkeiten um Beachvolleyball zu spielen.
● Kinder- und Jugendhaus „Zahnrad“
(Brauweiler)
(Bezirk 33)
● Jugendzentrum „POGO“
(Pulheim)
(Bezirk 15)
BMX
Das fahren von BMX-Fahrrädern ist ein Trend, der nach den Hochzeiten der späten achtziger Jahre einem
stetigen Rückgang unterlag. Im aktuellen städtischen Bild und den Jugendmedien scheint sich dies aktuell
wieder umzukehren.
● Spiel- und Bolzplatz „Nordstraße“
(Stommeln)
(Bezirk 2)
● Kinder- und Jugendhaus „Zahnrad“
(Brauweiler)
(Bezirk 33)
● Spielplatz „Koepchenstraße“
(Brauweiler)
(Bezirk 33)
Rodelhügel
Die typische Topografie des Pulheimer Stadtgebietes weist nur an sehr wenigen Stellen Erhöhungen oder
Hügel aus. Um trotzdem den ansässigen Kindern und Jugendlichen ein Gefälle zu bieten steht der
Pulheimer Rodelhügel zur Verfügung. In Wintern, in denen es Schnee gab, war der Rodelhügel ein
beliebtes Ziel in den kalten Monaten.
● Sportzentrum
(Pulheim)
(Bezirk 15)
74
11.9 Wasserspielplätze
Wasser als grundlegendes Element unserer Umwelt ist auch im kindlichen Spiel von besonderer
Bedeutung. Dies gilt besonders für die Kombination von Wasser mit anderen Elementen wie Erde und
Sand. Die Förderung kindlicher Kreativität, das Erkennen von physikalischen Abläufen und nicht zuletzt die
soziale Interaktion unter den Kindern sind nur einige Aspekte die mit derartigen Wasser- und
Sandspielanlagen einhergehen.
● Kinder- und Jugendhaus „Zahnrad“
(Brauweiler)
(Bezirk 33)
● Spielplatz „Albert-Schweitzer-Straße“
(Pulheim)
(Bezirk 38)
11.10 Mehrgenerationenplätze
Im Zusammenhang mit den sich verändernden Altersstrukturen unserer Gesellschaft wurde in den
vergangenen Jahren die Thematik des Mehrgenerationenplatzes in den Medien ausführlich diskutiert. Aus
Sicht des Fachamtes ergeben sich aus dem Zusammenwirken der Generationen vielfache Synergieeffekte
wie sie in Pulheim besonders im Rahmen des „F.U.K.S. Generationenprojektes“ zu sehen und zu
befürworten sind.
Das Miteinander verschiedener Altersgruppierungen auf hierzu eigens konzipierten Aufenthaltszonen muss
allerdings mit sehr großer Skepsis betrachtet werden. Das hierzu eigens ausgestaltete Flächen in
Modellprojekten in unterschiedlichen Städten und Ländern sehr große Erfolge feiern, darf nicht darüber
hinwegtäuschen, dass meist eine Melange aus den unterschiedliche Faktoren der kulturellen und
geografischen Bedingungen dazu führt, das diese Plätze zu beliebten Treffpunkten werden.
Dies sind in erster Linie die Größe und Ausstattung der Anlagen, welche eine Aufenthaltsqualität für alle
Nutzergruppen bieten müssen als auch im Weiteren die Verortung und Zugangsmöglichkeit, welche eine
hohe Fluktuation und Frequentierung durch alle Altersgruppen ermöglicht. Als Leitsatz für gelingende
Mehrgenerationenplätze ist: „Begegnung ermöglichen, aber nicht erzwingen“ anzusehen.
Die Ausstattung bestehender Kinderspielflächen mit den oft diskutierten Sportgeräten zur körperlichen
Ertüchtigung für ältere Menschen, ist als neuer Erwerbszweig der Hersteller anzusehen und nicht als
einfache und kostengünstige Grundlage für „Plätze der Begegnung“ wie sie eigentlich durch Bürgerinnen
und Bürger gewünscht werden.
In der Sitzung des Umwelt- und Planausschusses der Stadt Pulheim am 06.07.2011 wurde hierzu folgender
Beschluss gefasst: Der Umwelt- und Planungsausschuss sieht die Idee der Mehrgenerationenplätze im
Pulheimer Stadtgarten beispielhaft realisiert und beim Ausbau des Pulheimer Nordpark berücksichtigt und
lehnt die Umwandlung aufgehobener Spielflächen in solche Plätze zur Zeit ab. Bei der Erschließung
größerer Spielplätze soll jedoch geprüft werden ob Mehrgenerationenplätze geschaffen werden können.
75
11.11 Zentralspielplatz als Ausflugsziel
Im Unterschied zu den Mehrgenerationenplätzen, welche eine hohe Fluktuation benötigen, gibt es Beispiele
in anderen Kommunen, dass größere, gut ausgestattete und verkehrsgünstig zentral gelegene Spielplätze
häufig als Flächen für Tagesausflüge genutzt werden. Besonders, wenn die Attraktivität des Platzes
aufgrund spezieller Besonderheiten in der Ausstattung erhöht ist. Eine Besonderheit dieser Art sind
beispielsweise Wasserspielplätze.
Spielplätze stellen nicht nur für Kinder Freiräume dar, sondern sind für Eltern, Lehrer und Familien häufig
die einzige Möglichkeit, neben den oftmals beengten Wohn- und Raumverhältnissen und den Möglichkeiten
eines Schulhofes, Kindergeburtstage und Gruppenausflüge im Stadtgebiet zu gestalten.
Auch hier in Pulheim beziehen sich viele telefonische Anfragen auf diese Thematik. Beliebt sind hier
insbesondere die Spielplätze „Nordstraße“ in Stommeln und „Albert-Schweitzer-Straße“ in Pulheim.
Das Jugendamt ist bemüht, interessierten Gruppen die Nutzung der Spielflächen zu genehmigen, insofern
eine Beeinträchtigung für andere Nutzer oder der Spielfläche vermieden werden kann.
11.12 Jugendzeltplatz / Feuerstelle
Im Pulheimer Stadtgebiet gibt es für Kinder und Jugendliche keine Möglichkeit, öffentlich zu zelten oder
Lagerfeuer zu errichten. Diesem häufig durch Kinder und Jugendliche, aber auch durch Eltern, an das
Jugendamt gerichtete Wunsch konnte bisher nicht entsprochen werden.
Zeltplätze als Orte des informellen Treffens und des sozialen Erlebens können aus pädagogischer Sicht viel
zur Sozialisation innerhalb einer Gesellschaft beitragen. Kernpunkte sind die Wahrnehmung der natürlichen
Umgebung, das Erlernen und Einhalten sozialer Regeln und das Gruppenerlebnis an sich. Weitere
automatisch resultierende Förderbereiche sind Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Nicht zuletzt
kommt dem Ausleben einer fast konsumfreien Freizeitkultur als Kontrapunkt eine nahezu strategische
Bedeutung zu.
Lagerfeuer können die genannten Faktoren verstärken und dienen aus pädagogischer Sicht oftmals als
Medium, über welches sich zwischenmenschliche Kontakte leicht herstellen lassen, aber auch
Konzentrationsfähigkeit und das Ruheempfinden der Kinder und Jugendlichen gefördert wird.
76
11.13 Wald- und Wiesenplätze (Naturbelassene Flächen)
Besondere Aufmerksamkeit sollte im Rahmen zukünftiger Flächenplanung noch den natürlich belassenen
Flächen im Stadtgebiet geschenkt werden. Aufgrund der einhelligen Meinung der Entwicklungspsychologie
in den aktuellen Fachberichten sind derartige Flächen und Gebiete grundlegend für die gesunde
Entwicklung in der Kindheit.
Wald und Wiese fördern durch die Natur bedingten Aktivitätsanreize die Psychomotorik zum Nulltarif. Die
dadurch entstehende Rückkopplung zur Realität muss in ihrer Bedeutung, in einem mehr und mehr medial
organisierten Lebensumfeld, ernster genommen werden als bisher angenommen wurde. Wiesen und vor
allem Waldflächen stehen nur an sehr wenigen Stellen im Stadtgebiet zur Bespielung zur Verfügung.
Jedoch werden Flächen dieser Art in den kommenden Jahren vor allem im nördlichen Bereich Pulheims
zusammen mit dem fortschreitenden Ausbau des Nordparks realisiert.
11.14 Indoor - Spielfläche
Durch die Abnahme der zugänglichen Spielmöglichkeiten im öffentlichen Raum ist es gerade in den
Wintermonaten für Kinder und Jugendliche besonders schwer, ihren sozialen Kontakten Rechnung zu
tragen. Das elterliche Wohnumfeld kann nur schwer als Ausgleich zu einer von Bewegung geprägten, frei
auszugestaltenden Außenwelt gesehen werden. Es ist zu überdenken, ob durch ein beständiges IndoorSpielangebot die Aktivitätsstruktur der Kinder im Alter bis 14 Jahren auch bei schlechtem Wetter deutlich
ausgeweitet werden könnte.
77
12 Spielplatzperipherie
Rund um die Pulheimer Spielflächen bestehen unterschiedliche Themenfelder, welche in einem engen
Bezug zu den Spielplätzen stehen und mit diesen untrennbar verbunden sind. Auf diese Themengebiete
soll an dieser Stelle kurz eingegangen werden.
12.1 Spielplatzpaten
Unter einer Spielplatzpatenschaft ist die ehrenamtliche Betreuung eines Kinderspielplatzes durch einen
oder mehrere engagierte Bürger oder auch Vereine, Initiativen, Verbände etc. zu verstehen.
Der Idee der Spielplatzpatenschaften liegt unter anderem die Intention zugrunde, dass Erwachsene durch
ihr Beispiel Kindern, Jugendlichen und auch anderen Erwachsenen vermitteln, Verantwortung für „ihre“
Räume zu übernehmen. In diesem Zuge sollen Spielplatzpaten aktiv dazu beitragen, bei den Anwohnern
mehr Identifikation mit und somit auch mehr Akzeptanz für den öffentlichen Spielraum zu schaffen. Dadurch
kann nicht nur entstehendem Konfliktpotenzial frühzeitig entgegengewirkt werden. Auch Kinder- und
Jugendinteressen können durch die Spielplatzpaten intensiver aufgegriffen und vorgetragen werden. Durch
die höhere soziale Kontrolle kann ferner eine höhere Hemmschwelle gegen Vandalismus aufgebaut
werden. Besondere Bedeutung erlangt das Spielplatzpatenprojekt durch die schnelle Rückmeldung
bezüglich Beschädigungen oder Verunreinigungen auf den Pulheimer Spielflächen.
Mit Stand 01.04.2015 werden 74 Spielplätze des Stadtgebietes Pulheim durch 58 Einzelpersonen und 2
Vereine patenschaftlich betreut. Für das gesamte Stadtgebiet ergibt dies eine Betreuungsquote von über
83,2% betreuter Spielplätze.
12.2 Spielgeräteverleih
Durch das Jugendamt können Spielgeräte für Kindergeburtstage, Straßenfeste oder Vereinsfeiern von den
in Pulheim wohnenden Bürgerinnen und Bürgern kostenlos ausgeliehen werden.
Hierzu ist im Jugendamt eine Informationsbroschüre erhältlich, die über die Ausleihbedingungen informiert
und die einzelnen Spielgeräte vorstellt. Im Weiteren berät und unterstützt das Jugendamt Gruppen, Vereine
und Eltern bei der Durchführung von Spielfesten und Spielaktionen für Kinder und Jugendliche.
Die Spielgeräte können nach Absprache mit dem Jugendamt am Geschwister-Scholl-Gymnasium in
Pulheim abgeholt werden.
78
12.3 Spielplatztelefon / Standortangabe
Das Pulheimer Spielplatztelefon wurde im Jahr 2002 eingeführt. Seitdem sind alle Spiel- und Bolzplätze im
Stadtgebiet mit Hinweisschildern versehen, auf denen die Nummer des Spielplatztelefons angegeben ist.
Das Spielplatztelefon soll den Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sowie interessierten Bürgern und
Bürgerinnen, eine direkte Möglichkeit bieten, Schäden oder Ärgernisse direkt zu melden und einen
Ansprechpartner für alle Fragen rund um den betreffenden Spielplatz zu bieten. Die hierzu geführte Statistik
weist in den vergangenen 5 Jahren durchschnittlich 87 Anrufe pro Jahr aus.
Die Spielplatzschilder wurden im Jahr 2008 mit zusätzlichen Piktogrammen ausgestattet, welchen die
Notrufnummer „112“ und die genaue Spielplatzortsangabe in Schriftform und als Nummerierung zu
entnehmen ist, um Rettungskräften im Bedarfsfall schnell eine genaue Standortangabe mitteilen zu können.
12.4 Spielplatzbroschüre
Um den Pulheimer Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern einen transparenten Überblick über die im
Stadtgebiet befindlichen Spielangebote und Spielflächen zu bieten, ist im Jugendamt eine
Informationsbroschüre erhältlich.
Diese Broschüre beinhaltet neben allgemeinen Nutzerinformationen zu den öffentlichen Spielplätzen auch
Angaben zu den Spielgeräten und den Spielplatzpaten. Weiter werden die einzelnen Spielangebote, sowie
deren Lage im Stadtgebiet ausführlich dargestellt und erläutert. Die Aktualisierung der Spielplatzbroschüre
erfolgt nach Bedarf und wird voraussichtlich bei Fertigstellung des Spielplatzes am Krokusweg stattfinden.
12.5 Mobile Skateanlage
Um weitere ortsunabhängige Skateangebote zu schaffen, wurde im Jahre 2005, im Rahmen einer
Kooperation des Jugendamtes mit der offenen Jugendeinrichtung Pogo Pulheim und der Mobilen
Jugendarbeit Pulheim, eine transportierbare, mobile Skateanlage angeschafft.
Diese Modulelemente können auf allen geeigneten Flächen im Stadtgebiet aufgebaut werden. In den
vergangenen Jahren sind dies aus Verkehrssicherungsgründen meist die Schulhöfe des Stadtgebietes
gewesen. Die hinter der mobilen Skateanlage stehende Konzeption dient unterschiedlichen Zielsetzungen.
Zum einen wird dem weiterhin anhaltenden Trend des „Skatens“ entgegengekommen, welcher sich im
Rahmen aktueller Entwicklung durch die Bereiche des „Inline-Skatens“ und des „Wake-Boardens“ noch
ausgedehnt hat. Zum Anderen wird die Attraktivität einzelner Orte erhöht und den Nutzern auf diese Weise
neue Herausforderungen und Kontaktmöglichkeiten zu anderen Jugendlichen geboten. Als Nebenaspekt
79
können sich Jugendliche in einem positiven Kontext mit all ihren Fähigkeiten der Öffentlichkeit
präsentierten. Zuletzt fanden sog. „Skate-Events“ statt, die in den Frühlings- und Sommermonaten
mehrmals eine Woche lang auf den Schulhöfen des Pulheimer Stadtgebiets oder anderen geeigneten
Plätzen, so z.B. dem Platz vor dem Kultur-und Medienzentrum, durchgeführt wurden.
12.6 Jugend im öffentlichen Raum
Ältere Kinder und Jugendliche wünschen sich in zunehmendem Maße Möglichkeiten zur spontanen
sportlichen Betätigung im öffentlichen Raum. Dies gilt sowohl für die Trendsportarten wie Inline-Skating,
Skateboard fahren und Basketball als auch für Fußballspielen.
Dies ist auch Ergebnis einer seit Jahren zu beobachtenden gesellschaftlichen Entwicklung weg von
organisierten Strukturen und Verbindlichkeiten, hin zu spontanem Spaß mit der Clique bzw.
Gleichgesinnten. In einer Gesellschaft, die mit zunehmendem Maße die schnelle Anpassung an die sich
verändernden Lebensbedingungen und Möglichkeiten fördert, kann dies auch nur wünschenswert sein.
Kinder und Jugendliche leiden weiterhin darunter, dass sie aus ihrem direkten Wohnumfeld verdrängt
werden. Sie werden in ihren typischen Verhaltensweisen immer wieder als störend empfunden. Der
öffentliche Raum, der per Definition auch Kindern und Jugendlichen zur freien Nutzung zur Verfügung steht,
wird dadurch immer weiter eingeengt. Freiräume, in denen Kinder und Jugendliche sich körperlich
ertüchtigen und ihrem natürlichen Bewegungsdrang ausleben können, werden weiter bebaut und damit
eingeschränkt.
Doch gerade der öffentliche Raum ist als wichtiger informeller Treffpunkt und als Möglichkeit zur Teilnahme
am gesamtgesellschaftlichen Leben und als Übungsrahmen für soziale Kontakte zu sehen. Diese
unabdingbar notwendige Einbindung in sozial gesellschaftliche Umgangsformen muss bestehen bleiben
und seitens der Stadt befürwortet werden.
Konflikte zwischen Jugendlichen, Erwachsenen und anderen Platzhaltern des öffentlichen Raumes haben
in den letzten Jahren weiterhin deutlich zugenommen. In vielen Fällen werden Jugendamt, Ordnungsamt
und Polizei eingeschaltet, die als stellvertretende Instanz den öffentlich notwendigen Dialog ersetzen sollen.
Aus der grundlegenden Tatsache heraus, dass es meist erwachsene Beschwerdeführer sind, die sich über
Aufenthalt und Verhalten von Jugendlichen negativ äußern, ergibt sich ein Ungleichgewicht zugunsten der
Beschwerdeführer, da Jugendliche meist nicht in der Lage sind, Ihre Interessen politisch über den
notwendigen Zeitraum hinweg zu vertreten. Diesbezüglich muss akzeptiert und beachtet werden, dass
Kinder und Jugendliche aufgrund mangelnder Kenntnisse über politische oder verwaltungstechnische Wege
ihren real existierenden Bedürfnissen oft nicht den notwendigen Nachdruck verleihen können.
80
Zwar bieten sich die vielen städtischen Spielplätze als informelle und pädagogisch nicht überwachte
Treffpunkte an, jedoch verfügen die meisten Plätze über keine jugendgerechte Ausstattung und grenzen in
der Regel an die direkte Wohnbebauung an, da diese grundlegend für Kinder bis zum einschließlich
vierzehnten Lebensjahr konzipiert sind. Sie eignen sich somit nicht für den dauerhaften Aufenthalt von
Jugendlichen.
Zurzeit fehlen im gesamten Stadtbereich geeignete Freiflächen, auf denen Jugendliche sich ungestört
treffen können. Die Behebung dieses Mangels erweist sich als schwierig, da aufgrund der verdichteten
Bebauung kaum noch nutzbare Flächen zur Verfügung stehen. Die Nutzbarmachung geeigneter Flächen
auch für spontane sportliche Betätigung ist unabdingbar, wenn Jugendliche in ihrer körperlichen und
sozialen Entwicklung gefördert werden sollen. Bei der Planung weiterer Baugebiete sollte diese Zielgruppe
künftig besonders berücksichtigt werden.
12.7 Mobile Jugendarbeit Pulheim
Die durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Pulheim und dem Caritasverband für den
Rhein-Erft-Kreis e.V. geschaffene Stelle der „Mobile Jugendarbeit“ dient in erster Linie dazu, den
Jugendlichen im öffentlichen Raum einen kompetenten Ansprechpartner der Jugendhilfe zu bieten und
alternative Angebote gemeinsam zu entwickeln.
Haupteinsatzgebiete der mobilen Jugendarbeit bezogen auf die aufsuchende Arbeit sind die Orte, an denen
sich über einen längeren Zeitraum manifestiert größere Gruppen von Kindern und Jugendlichen treffen und
dies mit erheblichen Anwohnerprotesten verbunden ist. Hier gilt es zusammen mit den Betroffenen
kooperativ und konstruktiv in einem partizipatorischen Verfahren alternative Orte zu suchen, respektive
alternative Orte zu schaffen. In diesem Rahmen kann die mobile Jugendarbeit jedoch nicht als Feuerwehr
oder ordnungspolitisches Instrumentarium für akute Problemlagen dienen, da der Zugang zu Jugendlichen
und Jugendgruppen nur über einen längeren Zeitraum hinweg über eine Vertrauensbasis gewonnen
werden kann.
81
13. Mögliche Stilllegungen
Die Schließung einiger Pulheimer Spielflächen war in den vergangenen Jahren aufgrund der notwendigen
Konsolidierungsmaßnahmen immer wieder Thema im politischen Raum. Im Pulheimer Stadtgebiet
existieren aktuell 88 öffentlich zugängliche Spiel- und Bolzflächen mit einer Gesamtquadratmeterzahl von
100031 qm.
Da nach Landesvorgaben jedem Bürger, je nach Art der Bebauung, 2,4 – 4,6 qm zur Verfügung stehen
sollen, herrscht bei 54172 Einwohnern in Pulheim (Stand: 01.04.2015) und dem anzunehmenden
Mindestwert von 2,4 qm ein Spielflächenbedarf von 130.013 qm. Daraus ergibt sich ein Spielflächenmangel
von 29.982 qm. Durch den Wegfall des Bolzplatzes in Sinnersdorf hat sich die Bedarfsdeckung zuletzt
verschlechtert, die Neugestaltung einer geeigneten Fläche ist momentan in Planung.
Insofern es notwendig werden sollte, Spielflächen für Kinder und Jugendliche stillzulegen, soll an dieser
Stelle eine mögliche und für Bürgerinnen und Bürger transparente Methodik für politisches
Entscheidungshandeln dargestellt werden.
Um eine möglichst große Objektivität zu gewährleisten wird seitens des Fachamtes empfohlen, auch hier
die durch den Handlungsindikator erfassten Daten als Grundlage zu benutzen.
82
Anhang
Checkliste Kinderfreundlichkeit
Stadt Pulheim – Jugendamt
Abt. Kinder- und Jugendförderung
Checkliste – Kinderfreundlichkeit – für die Stellungnahme des Jugendamtes zur Erstellung bzw. Änderung von
Bauleitplänen.
1.
Sinn / Ziel des Bebauungsplanes
2.
Statistik
2.1
Struktur des jeweiligen Stadtteils (Lage, Anbindung an andere Ortsteile, Funktion im
größeren Zusammenhang, Charakteristik)
2.2
Baustruktur / Wohnen (Wohndichte in qm pro Einwohner, Alter der Bebauung, Arten der
Bebauung, sozialer Brennpunkt? … )
2.3
Wohnungsnahe Kinderinfrastruktur vorhanden bzw. in Planung? (Kindergarten, Schulen,
Spielmöglichkeiten, Jugendfreizeiteinrichtungen … )
3.
Spielflächen
Im Jugendhilfeplan (JHP) – Teilplan Spielplätze – ist der Bestand an Spielplätzen im
Stadtgebiet aufgezeigt. Er dient zudem als Konzept für die Gestaltung und Einrichtung von
Spielplätzen und sonstigen Spielflächen für Kinder in den nächsten Jahren.
Grundlage für die Verbesserung und Neugestaltung der vorhandenen Spielplätze ist die
vom Jugendhilfeausschuss empfohlene und vom Rat beschlossene Prioritätenliste Bestandteil des JHP-. Sie legt die Reihenfolge fest, in der in den nächsten Jahren ein
Großteil der 88 Spielplätze im Stadtgebiet neu gestaltet bzw. verbessert werden sollen.
Bei der Planung ist es wichtig, neu zu errichtende, bestehende oder umzugestaltende
Spielflächen in ihren Funktionen auf das Einzugsgebiet, den Ortsteil abzustimmen und
sinnvoll in ein integriertes Spielflächensystem einzuordnen. (Spielpädagogisches Konzept).
83
Spielflächensystem:
3.1
3.2
Wohnungsnahe Spielplätze für Kleinkinder
Öffentliche Spielplätze für alle Altersgruppen, abgestimmt auf die Bedürfnisse der Nutzer
Funktionstypen:
● Ballspielplätze
● Naturbelassene Flächen / Naturerlebnis- und Erfahrungsräume für
Kinder
● Geräte- /Sand- / Wasserspielplätze
● pädagogisch betreute Spielplätze
3.3
Flächen zur Ergänzung des Spielangebotes und zur Erschließung von zusätzlichen
Spielmöglichkeiten im Sinne einer ganzheitlichen Spielwelt, wie beispielsweise:
● Grünflächen
● Schulhöfe
● öffentliche Plätze
● Spielstraßen
● verkehrsberuhigte Straßen
● Fußgängerzonen
● Innenhöfe
● brachliegende Grundstücke
● Sportanlagen
Beispiele zur Erschließung zusätzlicher Spielmöglichkeiten
3.3.1
Nutzung von brachliegenden Grundstücken
Kriterien für die Eignung des Grundstückes:
● Städtischer oder privater Besitz?
● Existiert ein rechtkräftiger Bebauungsplan?
● Als was ist die Fläche ausgewiesen?
● Kann dort gefahrlos gespielt werden?
(Verkehrssicherungspflicht)
3.3.2
Umwandlung von Spielplätzen in Grünflächen
● Spielpädagogisches Gesamtkonzept in einzelnen Ortsteilen
beachten, variable Spielmöglichkeiten schaffen
3.3.3
3.3.4
Nutzung von Privatgrundstücken als Spielplatz
Verkehrsberuhigte Straßen / Spielstraßen
84
§ 42 Abs.4 Straßenverkehrsordnung (StVO)
3.3.5
Nutzung von Schulhöfen als Freizeitorte
3.3.6
Möglichkeiten der vereinsunabhängigen Nutzung von Sportplätzen und -hallen
4.
Verkehrsplanung
Straßen in Wohngebieten sind ein durch nichts zu ersetzender wichtiger Spiel- und
Erfahrungsraum für Kinder. Die Allgegenwart des ruhenden und fließenden Verkehrs
zerstört jedoch diesen Lebens- und Spielraum und verdrängt die Kinder auf speziell für sie
ausgerichtete Gebiete. Die Unfallzahlen sind zwar zurückgegangen, die Verkehrssicherheit
hat jedoch nicht zugenommen. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit der Kinder ist
nicht ohne Infragestellung des derzeitigen Umgangs mit dem Auto erreichbar.
4.1
Leitziel 1: Gefahrlose, selbstständige Mobilität der Kinder durch Sicherung des
Verkehrsumfeldes (Verkehrssicherungsmaßnahmen)
●
Verbesserung / Ausbau des Geh- und Radwegenetzes /
Schaffung von Radwegen / Anlegen von Fußwegen zu
allen für Kinder wichtigen Einrichtungen
●
Gehwegbreite für radelnde Kinder und Fußgänger
beachten
●
Schulwegsicherung
●
Verkehrsberuhigung
Gestaltung von Wohnstraßen als Spielraum
Geschwindigkeitsreduktion auf Innerortsstraßen /
Spielstraßen / Sperrung von Straßen / Verkehrsberuhigung
in Wohnquartieren mit Anwohnerparken
4.2
●
Fußgängerüberwege /Querungshilfen
●
Netz von Grünzügen
●
Schaffung von Tempo-30-Zonen (Quartierbezogen)
Leitziel 2: „Kinder-Stadt“ –Stadt der kurzen Wege!
●
Spiel- und Bewegungsfläche im unmittelbaren
Wohnumfeld
●
Kinder sollen in ihrer Umwelt gesund aufwachsen können.
Das bedeutet: Förderung einer umweltverträglichen
Verkehrsplanung und zurückdrängen den statistischen
Durchschnittsmenschen, verkehrsbedingte Schadstoffe
85
werden durch den Auspuff in Kindernasenhöhe emittiert
und auch der Boden der Kinderspielplätze und sonstigen
Flächen, auf denen Kinder spielen, werden durch den KFZVerkehr stark belastet.
5.
Öffentlicher Raum
5.1
Funktionserweiterung von Sportanlagen
Schaffung eines vielfältigen Nutzungsangebots für verschiedene Aktivitäten für alle
Altersstufen (Mehrfach- und Mehrzwecknutzung).
5.2
Einkaufszonen
Orte zum Verweilen, nicht nur zum Konsum
6.
Städtebau und Wohnumfeldplanung
6.1
Gartenbezogene Wohnformen
als Erlebnis- und Erfahrungsraum für Kinder
6.2
Mischung von verschiedenen Wohnformen und Eigentumsverhältnissen
6.3
Verzahnung von Grün- und Freiräumen mit der Bebauung
Förderung von Gemeinschaft und Begegnungen durch mehr öffentliche von allen nutzbaren
Bereichen
Literaturangaben:
1. „Kinderfreundlichkeit – Das Prüfverfahren!“
Unterlagen zur Fachtagung, Kongreßzentrum
Bochum, 12.05.1993
2. MAGS, „Spielen – Erprobungsmaßnahme des Landes NRW: Verbesserung der
Spielsituation für Kinder“
Düsseldorf, 12.1989
3. Stadt Pulheim, der Stadtdirektor, Jugendamt – Jugendhilfeplan, Teilplan
Spielplätze
86
Spielplatzsatzung (private Spielplätze)
Satzung über die Größe, Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von privaten Spielplätzen für
Kleinkinder in der Stadt Pulheim
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
17.07.1994 (GV .NRW S.666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.04.2003 (GV .NRW S. 254)
und der §§ 9 Abs. 2, 86 Abs.1 Ziffer 20, 84 Abs. 3 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV .NRW S. 255/SGV NRW 232), zuletzt geändert durch Gesetz vom
22.07.2003 (GV .NRW 2003 S.434), hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung vom 21.12.2004 folgende
Satzung beschlossen:
§ 1 – Anwendungsbereich
(1)
Diese Satzung gilt für Spielplätze, die nach § 9 Abs. 2 der Bauordnung für das Land NordrheinWestfalen bei Errichtung von Gebäuden mit Wohnungen als Einzelanlagen auf dem Baugrundstück zu
schaffen sind oder als Gemeinschaftsanlage in unmittelbarer Nähe des Grundstücks geschaffen
werden.
(2)
Die Satzung findet auch Anwendung, soweit bei bestehenden Gebäuden nach § 9 Abs. 2 Satz 5 der
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen entsprechende Spielplätze wegen der Gesundheit und
zum Schutz der Kinder angelegt werden. In diesen Fällen können die Anforderungen an Größe und
Beschaffenheit der Anlagen (§§ 2 und 4 dieser Satzung) unter Berücksichtigung der örtlichen
Gegebenheiten ermäßigt werden.
§ 2 – Größe der Spielplätze
(1)
Die Größe der Spielflächen richtet sich nach Art und Anzahl der Wohnungen auf dem Baugrundstück.
Nach ihrer Zweckbestimmung für ständige Anwesenheit von Kindern nicht geeignete Wohnungen, z.B.
solche für Einzelpersonen (Einraumwohnungen, Appartements) oder für ältere Menschen
(Altenwohnungen) bleiben bei der Bestimmung der Spielplatzgröße außer Betracht.
(2)
(3)
Die Größe des nutzbaren Spielplatzes muss mindestens betragen:
- Bei 2 – 5 Wohnungen:
30qm
- Bei 6 – 10 Wohnungen:
60qm
- Bei 11 – 15 Wohnungen:
100qm
- Bei 16 – 20 Wohnungen:
150qm
Bei mehr als 20 Wohnungen ist für jede weitere Wohnung eine Spielfläche von zusätzlich 2 qm zu
schaffen. Nach Möglichkeit sollen in diesen Fällen mehrere Spielplätze angelegt werden.
§ 3 – Lage der Spielplätze
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(1)
Die Spielplätze sind so anzulegen, dass sie besonnt, windgeschützt und von den Wohnungen der
pflichtigen Grundstücke aus einsehbar sind. Spielplätze sind grundsätzlich zu ebener Erde anzulegen.
Spielplätze sollen nicht mehr als 100 m von den zugehörigen Wohnungen entfernt sein und von den
Wohnungen möglichst ohne Überquerung öffentlicher und privater Verkehrsflächen erreichbar sein.
Spielplätze ab 100qm sollen von Fenstern für Aufenthaltsräume mindestens 10 m entfernt sein.
(2)
Unter den Vorraussetzungen von § 3 Abs. 1 dieser Satzung können Spielplätze auch für mehrere
Häuser oder Grundstücke – jedoch nicht für mehr als 40 Wohnungen – gemeinsam geschaffen werden,
sofern die Benutzung durch Eintragung einer Baulast nach § 83 Abs.1 Bauordnung NRW gesichert ist.
(3)
Spielplätze sind gegen Anlagen, von denen Gefahren ausgehen können, insbesondere gegen
Verkehrsflächen, Verkehrs-, Betriebs- und feuergefährlichen Anlagen, Gewässer, Stellplätze für
Kraftfahrzeuge sowie gegen Standplätze für Abfallbehälter so abzugrenzen, dass Kinder ungefährdet
spielen können und auch vor Immissionen geschützt sind. Gegen das Befahren und Abstellen von
Kraftfahrzeugen müssen die Spielplätze abgesperrt sein. Bei der Einfriedung dürfen dornige Gehölze,
Stacheldraht, spitze Stäbe und andere zu Verletzungen führende Materialien nicht verwendet werden.
§ 4 - Beschaffenheit
Die Oberfläche von Spielplätzen ist so herzurichten, dass Kinder gefahrlos spielen können und die Flächen auch
nach Regenfällen benutzbar bleiben.
§ 5 – Ausstattung
(1)
Mindestens 1 qm der Spielfläche je Wohnung ist als Sandspielfläche herzurichten.
(2)
Je Spielfläche ist mindestens ein Spielgerät aufzustellen. Spielgeräte (z.B. Kletterbaum, Spielhaus,
Schaukel, Rutschbahn) müssen so aufgestellt und beschaffen sein, dass sie von Kindern gefahrlos
benutzt werden können.
- Spielplätze ab
60 qm Größe: mindestens 2 unterschiedliche Spielgeräte
- Spielplätze ab
100 qm Größe: mindestens 3 unterschiedliche Spielgeräte
- Spielplätze ab
150 qm Größe: mindestens 4 unterschiedliche Spielgeräte
(3)
Mit ortsfesten Sitzgelegenheiten (Bänken) für Erwachsene sind auszustatten:
- Spielplätze ab
60 qm Größe: mindestens 2 Bänke
- Spielplätze ab
100 qm Größe: mindestens 3 Bänke
- Spielplätze ab
150 qm Größe: mindestens 4 Bänke
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(4)
Spielplätze ab 100 qm Größe sind mit 2 voneinander getrennten Sandspielflächen auszustatten.
(5)
Spielplätze ab 60 qm Größe sollen in einer für Kleinkinder geeigneten Weise, insbesondere durch
Bepflanzungen, räumlich gegliedert werden. Bepflanzungen und sonstige der räumlichen Gliederung
dienende Einrichtungen sowie Einfriedungen dürfen die nutzbare Mindestgröße der Spielplätze gem. § 2
dieser Satzung nicht einschränken und dürfen keine Gefahr für Kinder in sich bergen.
(6)
Stark giftige Pflanzenarten dürfen nicht im Bereich der Spielplätze gepflanzt werden. Hierzu zählen in
erster Linie Pfaffenhütchen (Euonymus europaea), Seidelbast (Daphne merereum), Stechpalme (Ilex
aquifolium) und Goldregen (Laburnum anagyroides).
(7)
Spielgeräte und Sitzgelegenheiten müssen so aufgestellt und beschaffen sein, dass sie von Kindern
gefahrlos benutzt werden können. Sie müssen den einschlägigen Fachnormen, insbesondere der DIN
EN 1176, entsprechen.
§ 6 – Erhaltung
(1)
Spielplätze, deren Zugänge und Einrichtungen sind in benutzbarem und sicherem Zustand zu erhalten.
Der Spielsand ist bei Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr, auszuwechseln oder reinigen zu
lassen.
(2)
Spielplätze dürfen nur mit Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde ganz oder teilweise beseitigt werden.
§ 7- Abweichungen
Gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 Bauordnung NRW kann die Genehmigungsbehörde Abweichungen von dieser Satzung
zulassen, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der
nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
§ 8 – Ordnungswidrigkeiten
(1)
Wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Spielplatz
1. von geringerer als der in § 2 dieser Satzung festgelegten Größe herrichtet,
2. nicht entsprechend der Vorschriften der §§ 3, 4 und 5 dieser Satzung anlegt oder
herrichtet,
3. seinen Zugang oder seine Einrichtungen entgegen § 6 dieser Satzung nicht in
ordnungsgemäßem Zustand erhält,
4. ohne Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde ganz oder teilweise beseitigt,
handelt ordnungswidrig im Sinne des § 84 Abs. 1 Nr. 20 Bauordnung NRW.
(2)
Gemäß § 84 Abs. 3 Bauordnung NRW kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000
Euro geahndet werden.
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§ 9 – Vorrang von Bebauungsplänen
Weitgehende Festsetzungen in Bebauungsplänen bleiben unberührt.
§ 10 – Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Pulheim in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung vom 04.11.1980 außer Kraft.
Diese Satzung wird als Bestandteil des Jugendhilfeplanes aufgenommen. Dadurch soll erreicht werden, dass ein
verstärktes Bewusstsein für die Schaffung und Erhaltung solcher Spielanlagen entwickelt wird. Solche Flächen stellen
eine wichtige Ergänzung des öffentlichen Spielflächensystems dar und bieten insbesondere Kleinkindern in den
Bereichen,
in denen
eine
engräumige Wohnungsdichte vorhanden ist, wohnungsnahe
Spiel- und
Bewegungsmöglichkeiten.
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„Gibt man Kindern eine Hütte,
dann machen sie daraus Kleinholz.
Gibt man ihnen Kleinholz,
dann bauen sie daraus eine Hütte.“
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