Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1/2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
5,2 MB
Datum
09.06.2016
Erstellt
30.05.16, 18:31
Aktualisiert
30.05.16, 18:31

Inhalt der Datei

1 2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 6 2 Spieltheoretische Grundlagen 7 2.1 Das Spiel 7 2.2 Die Deutung des Spiels 8 2.2.1 Merkmale des Spiels 8 2.3 Das Spiel und seine Funktion für die Entwicklung des Kindes 9 2.4 Die Entwicklung des Spiels 10 3 Der Spielplatz 3.1 Zur Entstehungsgeschichte, Bedeutung und Problematik der Spielplätze 3.1.1 Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe 11 12 13 3.2 Planung, Errichtung, Gestaltung von Spielplätzen als Aufgabe des Jugendamtes 14 3.3 Vorgaben zur Planung und Gestaltung von Spielflächen 15 3.3.1 Rechtliche Grundlagen für öffentliche Spielplätze 15 3.3.2 Rechtliche Grundlagen für private Spielplätze 16 3.4 Zuständigkeiten 16 3.5 Stellungnahmen 17 4 Spielplätze und Bestand 18 4.1 Stommelerbusch 18 4.2 Stommeln 19 4.3 Sinnersdorf 20 4.4 Pulheim – Orr 21 4.5 Ingendorf 22 4.6 Brauweiler - Dansweiler – Freimersdorf 23 4.7 Geyen - Sinthern – Manstedten 24 5 Spielplatzbezirke und Flächenbedarfsermittlung 25 5.1 Stommelerbusch 26 5.2 Geyen – Sinthern 26 5.3 Stommeln 27 5.4 Sinnersdorf 28 5.5 Manstedten 28 5.6 Pulheim – Orr 29 5.7 Ingendorf 29 5.8 Brauweiler – Dansweiler – Freimersdorf 30 3 6 Spielplatzplanung und Gestaltung 31 6.1 Grundsätze der Pulheimer Spielplatzplanung 31 6.2 Spielplatzprioritätenliste 33 6.3 Qualitätsmanagement Spielplätze 35 6.3.1 Handlungsindikator Spielplätze 6.3.1.1 Handlungsindikator Spielplätze (Kriterien) 6.4 Anpassung des Handlungsindikators an dynamische Faktoren 37 38 41 6.4.1 Spielflächendeckung 41 6.4.2 Spielflächendeckung pro Kind 42 6.4.3 Dynamische Anpassung des Handlungsindikators 42 6.5 Beteiligungen 44 7 Gesamtübersicht der erfassten Daten 45 8 Prioritätenliste 2015 52 8.1 Ausnahmen 58 9 Jugendhilfeflächen 61 10 Projekte / Beschlüsse 63 10.1 Aktualisierung der Spielplatzbezirke 63 10.2 Spielplätze in neuen Baugebieten 63 10.2.1 Spielplatz in Pulheim „Edelsteingarten Süd“ (Bezirk 38) 63 10.2.2 Spielplatz in Sinnersdorf „Pulheimer Straße / Erftstraße“ (Bezirk 10) 63 10.3 Schaffung von Spielmöglichkeiten in den Bezirken 7,8,13 und 15 63 10.3.1 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 7 in Stommeln 64 10.3.2 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 8 in Ingendorf 64 10.3.3 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 13 in Pulheim 64 10.3.4 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 15 in Pulheim 64 10.4 Jugendhilfefläche in Brauweiler „Röntgenstraße“ (Bezirk 33) 65 10.5 Spielfläche in Pulheim „Anemonenweg / Widdersdorfer Str.“ (Bezirk 25) 65 10.6 Grillhütte in Pulheim „Peter-Kanters-Allee“ (Bezirk 15) 65 10.7 Bolzplatz in Sinnersdorf 66 10.8 Kinder- und Jugendliche im öffentlichen Raum 66 10.9 Jugendhilfefläche in Brauweiler „Nikolaus-Lauxen-Straße“ (Bezirk 33) 66 10.10 Erweiterung des Handlungsindikators im Sinne eines demografischen Faktors 66 10.11 Spielplätze in Pulheim im Bereich „Asternweg / Aurikelweg“ (Bezirk 25) 67 10.12 Spielplatz in Brauweiler / Dansweiler „Liethenstraße“ (Bezirk 35) 67 10.13 Jugendhilfefläche in Pulheim „Sinnersdorfer Straße“ (Bezirk 21) 67 4 10.14 Jugendhilfefläche in Pulheim „Arnold-Böcklin-Straße“ (Bezirk 14) 67 10.15 Neuanlage „Bolzplatz Pulheim Süd“ (Bezirke 22 / 24) 67 10.16 Neuanlage Spielplatz „Glessener Straße“ 68 11 Spielräume 69 11.1 Öffentliche Grünflächen 69 11.2 Öffentlicher Raum 70 11.3 Privater Raum 70 11.4 Schulhöfe / Offene Ganztagsschule 70 11.5 Spielstraßen 72 11.6 Bolzplätze 72 11.7 Skateflächen 73 11.8 Basketball / Beachvolleyball / BMX / Rodelhügel 73 11.9 Wasserspielplätze 75 11.10 Mehrgenerationenplätze 75 11.11 Zentralspielplatz als Ausflugsziel 76 11.12 Jugendzeltplatz / Feuerstelle 76 11.13 Wald- und Wiesenplätze (Naturbelassene Flächen) 77 11.14 Indoor- Spielfläche 77 12 Spielplatzperipherie 78 12.1 Spielplatzpaten 78 12.2 Spielgeräteverleih 78 12.3 Spielplatztelefon / Standortangabe 79 12.4 Spielplatzbroschüre 79 12.5 Mobile Skateanlage 79 12.6 Jugend im öffentlichen Raum 80 12.7 Mobile Jugendarbeit Pulheim 81 13 Mögliche Stilllegungen 82 Anhang ● Checkliste – Kinderfreundlichkeit 83 ● Satzung – Private Spielplätze 87 5 1 Einleitung Der vorliegende Jugendhilfeplan, Teilplan Spielplätze, soll neben den bestehenden grundlegenden Aussagen zu dem Thema Spiel und seiner Bedeutung für die kindliche Entwicklung, auf die Spielsituation der Pulheimer Kinder aufmerksam machen, Spielmöglichkeiten benennen, Bestand festschreiben, Bedarf aufzeigen und die zuletzt entwickelte verbindliche Maßnahmenplanung für die nächsten Jahre fortschreiben. Im Jahre 1992 wurde im Rahmen des Jugendhilfeplans, Teilplan Spielplätze zum ersten Mal das Werkzeug einer Prioritätenliste eingeführt, welche im Rahmen der Fortschreibung von 2007 und 2011 in ihrem Standard weiter entwickelt wurde. Durch einen fortwährenden Austausch defekter oder maroder Spielgeräte im Zusammenhang mit der Umsetzung der Prioritätenliste konnte über die vergangenen Jahre die gute Basisqualität der Pulheimer Spielflächen gehalten und weiter verbessert werden. Da die reine Grundversorgung mit Spielfläche jedoch nur schwer mit den pädagogischen Erkenntnissen über die kindlichen Entwicklungsbedürfnisse korreliert, gilt es jedoch weiterhin, den Blick darüber hinaus noch stärker auf die direkten Lebensumwelten Pulheimer Kinder zu richten. Der Begriff der sozialräumlichen Umwelt impliziert Beziehungsmuster zwischen den räumlichen Gegebenheiten und den Menschen, die diese für sich nutzen und darin ihr gemeinsames Leben gestalten. Physikalisch gesehen ist die Welt in ihren materialen Beschaffenheiten als objektiv anzusehen, zur Umwelt wird sie erst in der Bezugnahme durch den Menschen. Umwelt ist somit ein ökopsychologisches Konstrukt, das sich erst durch die Existenz und die Tätigkeit des Menschen konstituiert. Diese sozialräumliche Umwelt besteht im modernen Alltagsleben meist primär aus dem direkten häuslichen Umfeld und den öffentlichen Einrichtungen wie Schule oder Kindergarten, sekundär jedoch aus dem Wunsch, sich in eigener Ausgestaltung neue Räume anzueignen. Hier stoßen die Kinder schnell auf die Auswirkungen der städtischen Funktionsentmischung, die sie auf die ihnen zugewiesenen Orte zurückdrängt. Dies sind weiterhin meistens die öffentlichen Spielplätze, die als „Kinderreservate“ den einzigen wirklichen kindlichen Freiraum stellen, wodurch die Bedeutung der prozessualen Fortschreibung und Qualitätssicherung im Rahmen der Spielflächen betont wird. Das durch das Jugendamt entwickelte Qualitätssicherungskonzept wird im Rahmen des vorliegenden Teilfachplanes nochmals eingehend erläutert und mit den aktuellen Daten versehen. 6 2 Spieltheoretische Grundlagen Wenn in der modernen pädagogischen Fachliteratur die Frage gestellt wird, wodurch der Mensch zum Menschen wird, zielt dies meist darauf, dass er ein sich seiner Umwelt anpassendes Lebewesen ist. Anpassend deswegen, weil er gezwungen ist, seine natürliche Ausstattung in seine Lebensumwelt zu integrieren. Ist der Mensch noch nicht alt genug, um als erwachsen zu gelten, nennt man diesen Anpassungsprozess „Spielen“. Man ist nur einmal jung, aber wenn man es richtig macht, ist einmal genug! 2.1 Das Spiel Spiel ist eine Tätigkeit, die zwanglos und zweckfrei nur aus Freude an ihrer Ausübung, ihrem Inhalt oder ihrem Ergebnis ausgeführt wird. Für Kinder gibt es keinen außerhalb des Spiels liegenden Zweck oder ersichtlichen Sinn. Ihrem Wesen nach sind solche Tätigkeiten und Handlungen nicht der Arbeit, sondern der Freizeit zugeordnet und dienen in der Regel dem lustbetonten Zeitvertreib des Spielers oder einer Spielgesellschaft. Die angeborene Neugier und Lust zum Spiel wird entwicklungspsychologisch als die Haupttriebkraft der frühkindlichen Selbstfindung und späteren Sozialisation des Menschen angesehen. Demnach reflektiert, erforscht und erkennt der Mensch die Welt zuerst im Kinderspiel. "Um es auf einmal herauszusagen, der Mensch spielt nur, wo er in voller Bedeutung des Wortes Mensch ist, und er ist nur da ganz Mensch, wo er spielt." (Friedrich Schiller; Über die ästhetische Erziehung des Menschen) Unter den Autoren der modernen Entwicklungspsychologie herrscht Einigkeit über die lebenswichtige Bedeutung des Spielens über alle Lebensphasen hinweg. Denn: Spiel ist eine der menschlichen Grundformen der Auseinandersetzung mit der ihn umgebenden Umwelt. Es kann angenommen werden, dass Spiel aus einem Überhang an Assimilation entsteht und eine Gegenreaktion gegen den Sozialisationsdruck und den Zwang der allgemeinen Wirklichkeit ist. 7 2.2 Die Deutung des Spiels Wenn man jedoch nach den inneren Bedingungszusammenhängen des Spielens sucht, stößt man stets zuerst darauf, dass es immer wir Erwachsenen sind, die das kindliche Tun aus unserer ganz eigenen Sichtweise heraus betrachten und bewerten, was Fehlinterpretationen der kindlichen Bedürfnisse möglich machen kann. Derartige Fehlinterpretationen resultieren oftmals aus der Tatsache, dass erwachsene Personen Ihre Handlungen stets auf der Grundlage eines zu ereichenden Zieles, eines Sinnes in der Tätigkeit ausführen. Da diese reflexive Komponente aber erst im Prozess des „Erwachsen werden“ erworben wird, liegt der Sinn des Spiels für die Kinder oftmals im Handeln selbst und beinhaltet keine zielgerichtete Bedeutung. Damit erschließt sich uns Erwachsenen die mit Phantasie gefüllte Welt des Kindes einzig in der Frage nach Funktion und Auswirkung. Somit bleibt es der Gesellschaft vorbehalten, den Kindern im Stadtgebiet eine von ihr interpretierte Umwelt zur Verfügung zu stellen, die ihnen ein gefahrloses Lernen und freies Experimentieren ermöglicht. 2.2.1 Merkmale des Spiels Betrachtet man das kindliche Spielen, so können drei Hauptmerkmale unterschieden werden: Selbstzweck: Im Spiel wird das so genannte „Flow-Erlebnis“, dass Aufgehen in der Tätigkeit erfahren. Dies ist die besondere Erfahrung, bei der ausgeführten Handlung optimal beansprucht zu werden. Der Handlungsablauf ist flüssig, die Konzentration erfolgt von selbst, das Zeiterleben ist weitgehend ausgeschaltet und man erlebt sich nicht mehr abgehoben, getrennt von der eigenen Handlung. Wechsel des Realitätsbezuges: Das Kind konstruiert mit Hilfe seiner Phantasie im Spiel eine andere Realität. In diesem neuen Handlungsrahmen fügt sich die Welt den Wünschen des Kindes. Wiederholung und Ritual: In allen Spielformen zeigen sich Wiederholungen von Handlungen, oft in exzessiver Form. Weiterhin haben solche Handlungswiederholungen häufig Ritualcharakter. 8 2.3 Das Spiel und seine Funktion für die Entwicklung des Kindes Von Geburt an ist der Mensch ein spielendes Wesen. Alles, was er lernt, tut und begreift steht im engen Zusammenhang mit seiner spielerischen Fähigkeit, die körperlichen und geistigen Möglichkeiten seiner natürlichen Ausstattung an die ihn umgebende Wirklichkeit anzugleichen. „Spielen heißt leben lernen!“ So vollzieht sich im spielerischen Umgang mit den realen Bedingungen die Entwicklung zu einer ganzheitlichen, sozial integrierten Persönlichkeit. Im Spiel erlebt das Kind die Grundvoraussetzungen, die zur Entwicklung der schöpferischen Phantasie, zur Bildung sozialer Verantwortung und der eigenen Urteilsfähigkeit notwendig sind. Dieser Prozess vollzieht sich parallel zur körperlichen und geistigen Reifung des Kindes, welche ihm mit fortschreitender Entwicklung neue Aktionsradien ermöglicht. Dabei benötigt die natürliche Verhaltensweise des Kindes sowohl das zur Verfügung gestellte Experimentierfeld wie eine sichere Basis, denn die Hauptmerkmale des kindlichen Spiels vollziehen sich im stetigen Wechsel zwischen Spannung und Lösung, zwischen Abenteuer und Geborgenheit. Deswegen braucht das Kind Freiräume zum Erproben seiner Handlungen, ohne mit den folgenschweren Auswirkungen dieser Handlungen konfrontiert zu werden. So ist das Spiel für Kinder nicht nur angenehmer Zeitvertreib, wie viele Erwachsene meinen. Spielen ist für Kinder ein echtes, ein reales Erlebnis seiner Entwicklung und muss daher ernst genommen werden. Der körperliche, geistige und emotionale Anspruch, den die spielerische Tätigkeit mit seinen vielfältigen Spielmöglichkeiten und Erlebnissen beinhaltet, prägt die Wesensart der Kinder nachhaltig. Kindern wird die Chance zu einer gesunden Entwicklung oder zur Entfaltung ihrer Möglichkeiten und Fähigkeiten vorenthalten, wenn sie nicht, zu wenig oder nur eingeschränkt spielen. Sie werden als Erwachsene Mühe haben, sich im Rahmen der Lebensbewältigung auf neue Gegebenheiten oder neue Situationen spielerisch einzulassen, wenn ihnen bestimmte Verhaltensweisen, wie Aktivität, Kreativität, Selbstbewusstsein, Kompetenz, Selbstständigkeit, soziale Aufgeschlossenheit, Zielgerichtetheit, Konzentration, kooperatives Handeln oder das Interesse an realitätsgerechtem Verhalten fehlen oder mangelhaft ausgebildet sind. 9 2.4 Die Entwicklung des Spiels Zunächst dienen alle kindlichen Tätigkeiten, wie Essen, Trinken, Greifen, Strampeln, Bewegen, dem spielerischen Kennenlernen des „Selbst“ und dem Begreifen der Objekte und Gegebenheiten der unmittelbaren Umgebung. Spiel übernimmt Aufgaben der Lebensbewältigung zu einem Zeitpunkt, da andere Techniken und Möglichkeiten noch nicht zur Verfügung stehen. Wenn das Kind dann aufrecht zu gehen beginnt, wird sein Erfahrungsfeld größer. Entdeckung wird Spiel und Spiel wird Entdeckung. Sichere Orte und vertraute Person werden in dieser ersten Phase als Basis für alle Arten von Entdeckungen besonders wichtig. Anschließend beginnt das Kind im zunehmenden Maße, die Personen seines Entwicklungsumfeldes nachzuahmen. Es will überall dabei sein, mitspielen, miterleben und ausprobieren. Die Konzentration fokussiert sich vollständig auf den Augenblick des Geschehens. Bei diesen Nachahmungs- oder Symbolspielen („Als-ob-Spiele“) werden Dinge und Gegenstände oft in phantasievoller Art und Weise eingesetzt, die nicht unbedingt ihrer wirklichen Gestalt entsprechen müssen. Dies stellt die eigentliche kindliche Spielform dar. Die den Kindern eigene Phantasie belebt die Objekte des Spiels ganz nach den momentanen Bedürfnissen und gibt ihnen ihre eigene Bedeutung. Diese anfängliche Macht über die Deutungen erlaubt es dem Kind im Spiel, real erlebte Situationen in unterschiedlichster Weise neu zu gestalten und in der Wiederholung zu begreifen. Spielsachen und Geräte, die sich an dieser Stelle zu sehr am Realen der Welt orientieren, verhindern so ihre phantasievolle Umdeutung und schränken die Phantasiefähigkeit der Kinder stark ein. Das Spiel wird uninteressant, weil es nicht mehr frei variiert, der zu verarbeitenden Situation nicht mehr angedichtet werden kann. Wie alle „Übergänge“ der kindlichen Entwicklung muss auch der Schritt aus der Nachahmung in die nächste Phase des kindlichen Spiels fließend verstanden werden, denn nach dem reinen Übernehmen bzw. dem Erlernen der grundsätzlichen Verhaltensweisen, drängt es das Kind ins Freie, um in den Kontakten zu anderen Kindern diese sozialen Regeln auszutesten und seinen Erfahrungsbereich im gemeinsamen Spiel und im Spielen mit großen Gruppen weiter zu vergrößern. Dadurch, dass in diesen ersten Sozialspielen oftmals schneller eine Einigung, eine gemeinsame Deutung entlang der Wirklichkeit gefunden wird, gewinnen hier realitätsbezogene Spielgeräte und Situationen stark an Bedeutung. Das Spiel wird differenzierter, bekommt bestimmte Inhalte und erste Regeln, was zum zielgerichteten Ablauf eines Spielgeschehens führen kann, jedoch oft durch komplexe Vorstellungen und Impulse im 10 Spielverlauf weiter ausdifferenziert wird. In diesen sozialen Spielen, oft Rollenspielen, entwickelt sich die Fähigkeit, sich empathisch in den Anderen hineinzuversetzen. Im späteren Verlauf wandeln sich Nachahmungs- und Rollenspiele häufig in Regelspiele, welche nun durch die erweiterten körperlichen Bedingungen neue Impulse der spielerischen Ausformung finden. Freundschaften, soziale Kooperation und Leistungsvergleich geraten hier in den Mittelpunkt des Spielgeschehens und vermischen sich mit der Verfeinerung der bereits erlernten Kulturtechniken und der Ausbildung eines gesunden Selbstbewusstseins, bevor diese Fähigkeiten mit Beginn der Pubertät in die eigene Identität übergehen. 11 3 Der Spielplatz Nach der Erkenntnis, wie wichtig das Spiel für die gesunde Entwicklung eines Kindes ist, stellt sich die Frage: Welche Voraussetzungen schafft unsere Gesellschaft, damit Spiel möglich ist? Wenn Kinder heute ihre Eltern fragen, wo sie denn spielen dürfen oder sollen, werden sie meistens auf die kommunalen Spielplätze verwiesen, die bezüglich ihrer Zweckmäßigkeit, Nützlichkeit, Sicherheit und Schönheit meist nach den Vorstellungen der Erwachsenen konzipiert wurden. Wenn der Spielplatz somit die einzige Alternative zum häuslichen Kinderzimmer ist, resultiert daraus ein enormer Bedeutungszuwachs. 3.1 Zur Entstehungsgeschichte, Bedeutung und Problematik der Spielplätze Spielplätze sind speziell auf Kinder zugeschnittene Orte und werden seit Beginn der 20er Jahre verstärkt angelegt. Eine weitere Intensivierung erfuhr der Spielplatzbau nach dem 2. Weltkrieg und vor allem Ende der 60er Jahre. Ursprünglich waren Kinderspielplätze als Schutzraum konzipiert, um die Kinder vor den zunehmenden Gefahren des rapide zunehmenden Straßenverkehrs zu bewahren. Außerdem verdrängte der geplante Siedlungsbau nach und nach den natürlichen Spielraum, nämlich Straße, Hof und die sonstigen Freiflächen der häuslichen Umgebung, die sich sonst durch das eigenständige und unregelmäßige Wachstum der Ortschaften selber geschaffen haben. Es gibt in den heutigen Siedlungsgebieten kaum einen Quadratmeter, der nicht einem bestimmten, klar definierten Zweck dient, ob dieser Privatgarten oder Straße, Parkplatz, Sportplatz oder Wohnung heißt. Die Zonen wurden nach ihren Funktionen geschaffen: Wohnen, Arbeiten, Einkaufen, Sport, Kultur, Spielen. Zweckbedingt liegen diese zugewiesenen Räume zum Teil weit auseinander. Erst im Zuge dieser Entwicklung ist die Selbstverständlichkeit abhanden gekommen, dass überall gespielt werden darf, dass unser Lebensraum zugleich auch Spielraum ist. Kinder werden so infolge der Funktionsentmischung allmählich aus dem Lebensbereich der Erwachsenen ausgegliedert. Dabei fehlt ihnen heute weitgehend die Möglichkeit, an der Welt der Erwachsenen teilzunehmen und so mangelt es ihnen an beispielhaften Verhaltensmustern, an denen sie nachahmend im Spiel lernen könnten. Diese Trennung der Kinderwelt von der Erwachsenenwelt kann als Folge der industriellen Entwicklung angesehen werden und spiegelt sich in der häufig anzutreffenden Kinderfeindlichkeit unserer modernen Gesellschaft wieder. Für kreatives Spiel ist in einer von Funktion und Technik bestimmten Umwelt nur wenig 12 Raum. Es ist daher Aufgabe der Stadt, unter den gegebenen Voraussetzungen Freiräume für Kinder und Jugendliche zu schaffen und zu unterhalten. Trotzdem können Kinderspielplätze realitätsbezogene Umwelterfahrungen nicht ersetzen. Sie sind künstlich geschaffene Freiräume, Abbilder der Wirklichkeit, die bestenfalls eine Ersatzfunktion für die ursprünglich integrierte Spielwelt haben. Die heutigen Spielangebote auf Spielplätzen können das Kind in seiner Auseinandersetzung mit der Umwelt höchstens unterstützen bzw. ihm einige elementare Funktionen vermitteln. Die Umwelt wird dem Kind heutzutage häufig durch technische Medien vermittelt. Denn während es als spielendes und aktives Mitglied der Gesellschaft nur noch sehr eingeschränkt Aufmerksamkeit erfährt, wird es als Konsument von technischen Produkten umworben. Diese Produkte fordern meist nicht zum kreativen Tun auf, sondern drängen das Kind in die Passivität. Dies hat zur Folge, dass die spielerisch ausgestaltete Verschaltung des Körpers mit der Umwelt im späteren Lebensverlauf Mängel aufweisen kann, die als Verhaltensauffälligkeiten und Lernstörungen ihren Niederschlag finden können. Da der gängigen Funktionsentmischung und der damit einhergehenden Abnahme der Akzeptanz im öffentlichen Spielumfeld nur sehr schwer entgegenzuwirken ist, muss das Nachdenken über die bereits realisierten Funktionen von Spielplätzen und ihre Weiterentwicklung intensiv fortgeführt werden. Spielplätze sind nicht mehr nur sichere Aufenthalts- und Beschäftigungsorte für Kinder, sondern nehmen sie zum einen als notwendige Ergänzung zu den bestehenden Erziehungseinrichtungen und zum anderen als eigenständiges, frei auszugestaltendes Erfahrungsfeld einen besonderen Stellenwert ein. In welcher Form sich allerdings die Veränderung der Spielplatzsituation vollzieht, hängt von der Einstellung einer Gesellschaft zur Erziehung und zum Kind ab. Hier geht es um eine Veränderung der Einstellung und der Auffassung über die Funktion des Spiels, denn wir, die Erwachsenen, müssen seinen enormen Wert richtig einschätzen lernen. 3.1.1 Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe In der Einleitung zur Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit heißt es unter anderem: „Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist ein Leistungsbereich der Jugendhilfe mit schwacher gesetzlicher Verankerung, aber großer Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Die Kinder- und Jugendarbeit insgesamt verfügt über spezifische Zugänge und Lernfelder, die den Erwerb von außerschulischer Bildung in besonderer Weise begünstigen.“ 13 (AGJ – Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe am 15. Mai 2005) Da der Bereich der Spielplätze im Rahmen einer so definierten Offenen Kinder- und Jugendarbeit einen speziellen Stellenwert einnimmt, lastet auf ihm eine besondere Bedeutung, da er insbesondere für Kinder einen unkomplizierten Zugang ermöglicht. Unter Punkt 4 Offene Kinder- und Jugendarbeit als Ermöglichungsstruktur heißt es weiter: „Kinder und Jugendliche gehören in mehrfacher Hinsicht zur schwächsten Bevölkerungsgruppe in unserem Land. Kinder sind wesentlich seltener im öffentlichen Raum präsent als vor einer Generation. Ihre Zahl hat sich deutlich reduziert, die Gefährdungspotenziale für Kinder und Jugendliche haben zugenommen, ihr Aufenthalt in öffentlichen Bereichen ist zum Teil deutlich eingeschränkt und sie werden auf sichere Bereiche verwiesen wie Schulhöfe, Spielplätze, Sportanlagen und Jugendeinrichtungen. Kinder und Jugendliche haben heute mehr denn je ein Recht auf öffentliche Räume für ihre Entwicklung, die als Räume im territorialen wie im sozialen Sinn zu verstehen sind; Räume, die für ihre Interessen und Freizeitbedürfnisse zur Verfügung stehen und in denen sie sich sozial wie emotional entwickeln können. Kinder und Jugendliche brauchen neben Elternhaus und Schule Räume mit Aneignungsmöglichkeiten in partizipativ gestalteten Selbstentfaltungs-, Erprobungs- und Lernprozessen. Offene Kinder– und Jugendarbeit bietet Rahmenbedingungen, die den Bedürfnissen der Besucherinnen und Besucher nach Selbstverwirklichung, Anerkennung, Geselligkeit, Geborgenheit und Erlebnis entgegenkommen.“ (AGJ – Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe am 15. Mai 2005) 3.2 Planung, Errichtung, Gestaltung von Spielplätzen als Aufgabe des Jugendamtes Um die Spielsituation der Kinder zu verbessern, ist es weiterhin dringend notwendig, langfristige pädagogische und städtebauliche Maßnahmen für die Erschließung von Spielräumen zu entwickeln. Diese Aufgabe fällt den Kommunen im Rahmen der Bau- und Flächennutzungsplanung und im Rahmen der Jugendhilfeplanung zu. Die Planung, Errichtung und Gestaltung von Spielplätzen ist nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) als eine gezielte zusätzliche Sozialisationshilfe zu anderen erzieherischen Einrichtungen zu sehen. § 1 KJHG besagt, dass jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat. § 11 Abs. 1 KJHG besagt im Weiteren, dass die dafür erforderlichen Angebote im Rahmen der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen sind. Sie sollen an den Interessen junger Menschen 14 anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. § 79 Abs. 1 KJHG stellt die Erfüllung dieser Aufgabe in die Gesamtverantwortung und Planungsverantwortung des Jugendamtes als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. § 80 Abs. 1 KJHG stellt die Aufgabe, - den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen. - den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten zu ermitteln und - die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann, ebenfalls in die Planungsverantwortung des Jugendamtes gestellt. Daraus ergibt sich die Aufgabe des Jugendamtes, grundlegende psychologische und pädagogische Aspekte bei der Planung und Betreuung von Spielplätzen zu benennen, umzusetzen und darauf zu achten, dass diese nicht allein von technischen oder wirtschaftlichen Erwägungen bestimmt werden. Diesbezüglich resultiert eine notwendige Zusammenarbeit mit Planungs-, Bauverwaltungs-, Bauordnungsund Tiefbauamt, dem Bauhof und ggf. anderen Ämtern, die für die Bauleitplanung, die technische Planung und die Wartung der Spielgeräte zuständig sind. 3.3 Vorgaben zur Planung und Gestaltung von Spielflächen Wie unter Punkt 3.2 beschrieben, klärt das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) die Zuständigkeit für die pädagogische und psychologische Betreuung von Spielflächen. Das Bundesbaugesetz verpflichtet die Gemeinden, Kindern und Jugendlichen ausreichende Freiflächen zum Spielen zur Verfügung zu stellen. 3.3.1 Rechtliche Grundlagen für öffentliche Spielplätze Nach § 1 Abs. 5 Bundesbaugesetz (BBauG) haben die Gemeinden bei der Stadtentwicklungsplanung, die die Grundlage für die Bauleitplanung bildet, darauf zu achten, dass unter anderem die Belange der Jugendförderung, des Sports, der Freizeit und der Erholung sowie die sozialen Belange der Bevölkerung zu berücksichtigen sind. 15 Für das Land Nordrhein-Westfalen regelt der Runderlass des Innenministers vom 31.07.1974 „Bauleitplanung – Hinweise für die Planung von Spielflächen“ die Erstellung von Spielplätzen. In diesem Erlass mit rechtlicher Verbindlichkeit für die Gemeinden sind Grundgedanken verschiedener rechtlich unverbindlicher Planungs- und Durchführungsempfehlungen für Spiel und Freizeitflächen wieder zu finden. Hier sind zu nennen die DIN 18034 – Spielplätze und Freiflächen zum Spielen, Grundlagen und Hinweise für die Objektplanung. Außerdem ist auf die DIN/EN 1176 (vormals: DIN 7926 Teil 1 bis 5) – Kinderspielgeräte hinzuweisen, die in erster Linie die Sicherheitsnorm für Kinderspielgeräte festlegt. DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern entsprechen allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die genannten Richtlinien haben in den vergangenen Jahren die Gestaltung von Spielplätzen im gesamten Bundesgebiet geprägt. 3.3.2 Rechtliche Grundlagen für private Spielplätze Die Landesbauordnungen beziehen sich auf Spielplätze, die auf privatem Grund zu errichten sind. Nach § 9 Abs. 2 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen sind die Bauherren verpflichtet, bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen auf dem Grundstück ausreichende Spielflächen für Kleinkinder bereitzustellen, soweit nicht in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage oder ein geeigneter, öffentlicher Spielplatz geschaffen wird oder vorhanden ist. Weitere Einzelheiten regelt die Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung. Die Größe der Spielplätze richtet sich nach der Zahl und der Art der Wohnung auf dem Grundstück. Bei bestehenden Gebäuden kann die Bereitstellung von Kinderspielplätzen verlangt werden, wenn dies die Gesundheit und der Schutz der Kinder erfordert. Die Einzelheiten der Ausgestaltung können der Spielplatzsatzung der Stadt Pulheim für private Spielplätze entnommen werden, die dem Anhang beigefügt ist. 3.4 Zuständigkeiten Im Bereich der mit den Spielplätzen anfallenden Aufgaben verteilen sich die Zuständigkeiten im Bereich der Verwaltung wie folgt: Nach Auflösung des Amtes für öffentliche Einrichtungen im Jahr 2001 trägt das Jugendamt die Gesamtverantwortung für die 88 öffentlichen Spielplätze im Stadtgebiet. Dabei werden die betreffenden Spielflächen seit dem Jahr 2005 dem Jugendamt in einem Mieter - Vermieter Modell durch das Immobilienmanagement zur Verfügung gestellt. 16 Aufgaben des Jugendamtes sind: ● Neuanlage der Spielplätze ● Haushaltsanmeldungen und Haushaltsüberwachungen bezüglich der Ausstattung ● Erstellung der Vorlagen für den Jugendhilfeausschuss und alle anderen Fachausschüsse bzw. Haupt- und Finanzausschuss und Rat ● Alle pädagogischen Fragen im Zusammenhang mit den Spielplätzen ● Jugendhilfeplanung ● Umsetzung der beschlossenen Planungsaspekte ● Spielplatztelefon Der städtische Bauhof ist zuständig für: ● Verkehrssicherung ● Wartung der Spielgeräte im Auftrag des Jugendamtes ● Pflege und Unterhaltung der Grünflächen auf Spielplätzen, einschließlich Zaunanlagen im Auftrag des Immobilienmanagements. 3.5 Stellungnahmen Das Jugendamt als Träger öffentlicher Belange wird seit 1993 bei allen anfallenden Erstellungen bzw. Änderungen von Bauleitplänen gehört und kann dabei aus Sicht der Kinderinteressen Anregungen in den Planungsprozess einfließen lassen. Um diesem Ziel gerecht zu werden, wurde innerhalb des Jugendamtes eine Checkliste Kinderfreundlichkeit entwickelt, die als Grundlage für die Stellungnahme des Jugendamtes herangezogen wird. Diese Checkliste ist diesem Jugendhilfeplan im Anhang beigefügt. 17 4 Spielplätze und Bestand Den Pulheimer Kindern gehören ca. 100031 qm Fläche des Pulheimer Stadtgebietes verteilt auf 88 Spielplätze, davon 3 Bolzplätze und 5 Spiel- und Bolzplatzkombinationen. Folgend sollen die Pulheimer Spielplätze in ihrer geografischen Verteilung, bezogen auf die Pulheimer Ortsteile, dargestellt werden. Die Spielplätze wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit fortlaufend nummeriert dargestellt. Die Bezeichnungen der Spielplätze sind den Straßennamen zugeordnet, von welchen die Hauptzufahrt zur Spielfläche erfolgt. 4.1 Stommelerbusch 1 Stommelerbusch 2 Stommelerbusch 01: Spielplatz: Dormagener Straße 02: Spielplatz / Bolzplatz: Kapellenweg 18 4.2 Stommeln 7 Stommeln 5 4 8 3 6 Stommeln 03: Spielplatz: Rheidter Weg 06: Spielfläche: Zu den Fußfällen 04: Spielplatz: Kirchtalsweg 07: Spielplatz / Bolzplatz: Kölner Weg 05: Spielplatz: Brunostraße 08: Spielplatz / Bolzplatz: Nordstraße 19 4.3 Sinnersdorf 20 10 19 9 18 17 13 Sinnersdorf 11 12 16 14 15 Sinnersdorf 09: Spielplatz: Mutzenrather Weg 15: Spielplatz: Rurstraße 10: Spielplatz: Föhrenweg 16: Spielplatz: Patriziusstraße 11: Spielplatz: Erftstraße 1 17: Spielplatz: Am Eggershof 12: Spielplatz: Erftstraße 2 18: Spielplatz: Johann-Hermanns-Weg 13: Bolzplatz: Am Randkanal 19: Spielplatz: Jordeweg 14: Spielplatz: Karlstraße 20: Spielplatz: Sinnersdorfer Feld 20 4.4 Pulheim - Orr 21 22 Pulheim 23 25 56 Orr 55 27 26 57 24 54 51 50 58 28 52 46 29 53 44 47 48/49 45 60 42 43 59 31 33 30 34 35-41 -*- 32 Pulheim - Orr 21: Bolzplatz: Peter-Kanters-Allee 23: Spielplatz: Rotkäppchenweg 22: Skatefläche: Peter-Kanters-Allee 24: Spielplatz: Luchsweg 21 25: Spielplatz: Am Angelsdorn 45: Spielplatz: Rotdornweg 26: Spielplatz: Am Römerpfad 46: Spielplatz: Magdeburger Straße 27: Spielplatz: Nikolaus-Ehlen-Straße 47: Spielplatz: Maria-Montessori-Straße 28: Spielplatz: Steinackerstraße 48: Spielplatz: Edelsteingarten-Nord 29: Spielplatz: Sinnersdorfer Straße 49: Spielplatz: Edelsteingarten-Süd 30: Spielplatz: Stockholmer Straße 50: Spielplatz: Iltisweg 31: Spielplatz: Am Kleekamp 51: Spielplatz: Lucas-Cranach-Straße 32: Spielplatz: Hirschweg 52: Bolzplatz: Albrecht-Dürer-Straße 33: Spielplatz: Zur alten Wassermühle 53: Spielplatz: Albert-Schweitzer-Straße 34: Spielplatz: Mohnblumenweg 54: Spielplatz: Albrecht-Dürer-Straße 35: Spielplatz: Asternweg 1 55: Spielplatz: Ludwig-Richter-Straße 36: Spielplatz: Asternweg 3 56: Spielplatz: Paul-Klee-Straße 37: Spielplatz: Asternweg 4 57: Spielplatz: Marderweg 38: Spielplatz: Aurikelweg 1 58: Spielplatz: Nordring 39: Spielplatz: Aurikelweg 2 59: Spielplatz: Maiglöckchenweg 40: Spielplatz: Aurikelweg 3 60: Spielplatz: Nikolaus-Groß-Straße 41: Spielplatz: Aurikelweg 4 -*-: Spielplatz Krokusweg (im Aufbau, wird erst ab 42: Spielplatz: Pletschmühlenweg Fertigstellung mitgezählt) 44: Spielplatz: Oppelner Straße 43: Spielplatz: von-Humboldt-Straße 4.5 Ingendorf Ingendorf 22 4.6 Brauweiler - Dansweiler - Freimersdorf 69 67 72 68 73 63 74 75 62 66 61 76 65 Brauweiler 70 64 71 Dansweiler Freimersdorf Brauweiler - Dansweiler - Freimersdorf 68: Spielstraße: Glessener Straße 61: Spielplatz: Zum Sonnenberg 69: Spielplatz: August-Bebel-Straße 62: Spielplatz: Franz-Wenzeler-Straße 70: Spielplatz: Richezastraße 63: Spielplatz: Tilsiter-Straße 71: Spielplatz: Tomburgstraße 64: Spielplatz / Bolzplatz: An der Maar 72: Spielplatz: Röntgenstraße 65: Spielplatz: Vochemsweg 73: Spielplatz: Koepchenstraße 66: Spielplatz: Alfred-Brehm-Straße 74: Spielplatz: Karl-Zörgiebel-Straße 67: Spielplatz: Berliner Straße 75: Spielplatz: Donatusstraße 76: Spielplatz: Am Klosterhof 23 4.7 Geyen - Sinthern - Manstedten Manstedten 88 84 80 Geyen 85 83 86 77 81 78 Sinthern 87 79 82 Geyen - Sinthern - Manstedten 83: Spielplatz: Fasanenweg 77: Spielplatz: Quellenweg 84: Spielplatz: An der Eismaar 78: Spielplatz: Dammstraße 85: Spielplatz: von-Harff-Straße 79: Spielplatz: Kirchgasse 86: Spielplatz: Mohnweg 80: Spielplatz: Pfarrer-Schlick-Straße 87: Spielplatz: Feldrosenweg 81: Spielplatz: Erlenweg 88: Spielplatz: Sintherner Weg 82: Spielplatz: Wacholderweg 24 5 Spielplatzbezirke und Flächenbedarfsermittlung Um den Kindern vom Autoverkehr unabhängige und ungefährdete Bewegungsräume zu erschließen, wurde das Pulheimer Stadtgebiet in einzelne Spielplatzbezirke eingeteilt. Die Spielplatzbezirksgrenzen werden nach wie vor von einschneidenden, das Stadtbild prägenden Überquerungshemmnissen für Kinder, wie verkehrsreichen Straßen, Eisenbahnlinien, Bächen etc., gebildet. Hierdurch werden sowohl der Sicherheitsaspekt, als auch die vom Alter der Kinder abhängige natürliche Erreichbarkeit der Spielorte berücksichtigt. Zu jedem Bezirk liegt dem Jugendamt ein detailliertes Straßenverzeichnis vor. Die Aufteilung dieses Verzeichnisses sieht so aus, dass bei allen Straßen, die als Bezirksgrenzen fungieren, die Grenzen faktisch festgelegt und die Straßen, bezüglich ihrer Hausnummern zum Teil mittig oder abschnittsweise zugeordnet wurden. Dieses Verfahren macht eine Ermittlung der Einwohnerdaten eines jeden einzelnen Bezirkes möglich. Somit bezieht sich die Bedarfsermittlung und Planung von Spielmöglichkeiten nicht auf einzelne Straßenzüge sondern auf die ganzheitliche Betrachtung der einzelnen Spielplatzbezirke. Im Weiteren besteht durch die Einteilung in getrennte Gebiete die Möglichkeit, während einer Planung die den Kindern im Bezirk bereits zur Verfügung stehenden Spielangebote aufzugreifen und im Rahmen einer Neu- bzw. Umgestaltung eher verschiedenartige und unterschiedlichere Spielplätze zu schaffen, die durch Abwechslungsreichtum und Andersartigkeit eine insgesamt interessantere Spiellandschaft im jeweiligen Bezirk entstehen lassen. Folgend sollen die Spielplatzbezirke in ihrer geografischen Verteilung, bezogen auf die Pulheimer Ortsteile, dargestellt werden. Die hierbei verwendeten Daten (Anzahl der Einwohner) der KDVZ beziehen sich auf den Stichtag 01.04.2015. Neben der jeweiligen Nummerierung des Bezirkes befindet sich die Angabe zur Versorgung an Spielplatzfläche im Bezirk. Der ebenfalls angegebene jeweilige Bedarf an Spielplatzfläche ergibt sich aus der Einwohnerzahl des jeweiligen Bezirkes multipliziert mit dem geforderten rechnerischen Bedarfswert von 2,4 qm pro Einwohner. Die Bezirke, in denen rechnerisch eine Unterversorgung an Spielfläche besteht, sind zusätzlich schraffiert dargestellt. Genaue Angaben zur Versorgung, Bestand und Bedarf sind in der Übersichtstabelle in Kapitel 7 dargestellt. 25 5.1 Stommelerbusch 5.2 Geyen – Sinthern 26 5.3 Stommeln 27 5.4 Sinnersdorf 5.5 Manstedten Manstedten Bezirk 26 (+366,4 qm) 28 5.6 Pulheim – Orr 5.7 Ingendorf Ingendorf Bezirk 8 (-213,6 qm) 29 5.8 Brauweiler – Dansweiler - Freimersdorf Brauweiler Bezirk 33 (+3854,4 qm) Bezirk 37 (-1956 qm) Bezirk 35 (-456 qm) Bezirk 36 (+793,8 qm) Bezirk 34 (-2678,2 qm) Dansweiler Freimersdorf 30 6 Spielplatzplanung und Gestaltung Im folgenden Kapitel sollen die Handlungsgrundlagen des prozessorientierten Qualitätssicherungskonzeptes dargestellt werden, auf deren Basis die Um- bzw. Neugestaltung der in Pulheim vorhandenen Spielflächen seit 2007 vollzogen wird. Um einen transparenten Überblick über die bestehenden Entscheidungsgrundlagen zu gewährleisten, zunächst der Planungsablauf im Überblick: Grundsätze Pulheimer Spielplatzplanung Handlungsindikator Spielplätze Prioritätenliste ab 2011 Bürgerbeteiligung Um- und Neugestaltung Grundlage für die Ausgestaltung der Spielflächen gemäß der aktuellen Rechtsprechung und der gefassten Beschlüsse. Auf der Grundlage des „Handlungsindikators Spielplätze“ werden die Pulheimer Spielplätze objektiv in ihren Eigenschaften erfasst. Durch die objektive Bewertung der Spielflächen erfolgt eine Fortschreibung der Prioritätenliste. Der Prioritätenliste folgend werden für die betreffenden Spielplätze Bürgerbeteiligungen durchgeführt Unter Einbeziehung der Kinder und Bürgerwünsche werden die Spielplätze ergänzt bzw. neu ausgestaltet. Die vorangegangenen Elemente stehen bezüglich ihrer Eigenschaften in einem engen Bezug zueinander und dürfen nicht isoliert voneinander betrachtet werden. Die Pulheimer Spielplatzplanung entsteht aus dem Ineinanderwirken der unterschiedlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen. Diese gewährleistet, dass rechtliche Rahmenbedingungen, pädagogische Notwendigkeiten sowie aktuelle Bedürfnisse der betreffenden Kinder und Anwohner mit in die Planung einfließen können. 6.1 Grundsätze der Pulheimer Spielplatzplanung Wie bereits erläutert, können Spielplätze immer nur als Ersatz für fehlende natürliche und ursprüngliche Spielräume der Kinder angesehen werden. Diese künstlich geschaffenen Spiel- und Erfahrungsräume müssen deshalb so konzipiert sein, dass Kinder in den verschiedenen Entwicklungsstufen ihre 31 altergemäßen Spielbedürfnisse ausleben können. Dabei ist der Standort von entscheidender Bedeutung. Spielplätze sollen ● ins Wohnumfeld integriert sein. ● leicht und gefahrlos erreichbar sein. ● vor den Gefahren des Straßenverkehrs geschützt sein. ● so liegen, dass die Spielgeräusche für die Anwohner nicht verstärkt werden. Bei der Planung ist es ebenfalls wichtig, neu zu errichtende, bestehende oder umzugestaltende Spielflächen in ihren Funktionen auf das Einzugsgebiet abzustimmen und sinnvoll in ein integriertes Spielflächensystem einzuordnen. Das Spielflächensystem dient dazu, die Gesamtheit der für Kinder vorhandenen Spiel- und Freiflächen zu sehen und ganzheitlich bei der Beurteilung der Spielsituation zu berücksichtigen. Die Gesamtlebenssituation der Kinder soll dabei nicht nur aus dem Blickwinkel des Vorhandenseins von Spielplätzen betrachtet werden. Diesem Blick auf die gesamte Situation wird durch die Einteilung des Stadtgebietes in Spielplatzbezirke Rechnung getragen. Der Jugendhilfeausschuss hat am 08.07.1992 und der Rat am 29.09.1992 beschlossen, dass auf der Grundlage des oben genannten Runderlasses des Innenministers vom 31.07.1974, „Bauleitplanung – Hinweise für die Planung von Spielflächen“, bei der Planung künftiger Baugebiete in Pulheim die angestrebte Spielfläche pro Einwohner ca. 2,4 qm betragen soll. Dieser Wert ist jedoch grundsätzlich nur bei der Erschließung neuer Baugebiete anzuwenden. Anzumerken ist hier, dass dieser Flächenwert die im Runderlass geforderte Mindestquadratmeterzahl darstellt. In Abhängigkeit von der jeweiligen Bebauungsdichte eines Spielplatzbezirkes, erhöht sich der im Runderlass geforderte Wert auf maximal 4,5 qm pro Einwohner. Weiter ist es vom Rat der Stadt vorgegebenes Ziel, zukünftig bei der Erschließung von Neubaugebieten durch Erschließungsträger, mit diesen zu verhandeln, dass die Errichtung von notwendigen Spielplätzen mit in die Erschließungsmasse aufgenommen wird und eine Finanzierung durch den Unternehmer erfolgt. In diesen Fällen werden die Spielplätze unabhängig von der Prioritätenliste und der übrigen Maßnahmenplanung unter Beauftragung von Fremdfirmen zeitnah mit der Bebauung realisiert. Die auf diese Weise neu entstehenden Spielplätze werden entsprechend ihrer Lage mit in die bestehenden Spielplatzbezirke eingegliedert. Die Einrichtung neuer Spielplätze und Spielmöglichkeiten soll in den 32 nächsten Jahren weiter parallel zu der Bearbeitung der Positionen auf der Prioritätenliste ab 2015 geschehen. Dem Jugendhilfeausschuss und dem Rat war es ein besonderes Anliegen, dass in Zukunft ebenfalls die nachfolgenden Grundsätze Beachtung finden: ● Bei der Gestaltung von Kinderspielplätzen soll eine behindertengerechte Planung und Ausstattung erfolgen, jedoch nur, soweit ein nachgewiesener Bedarf und die entsprechende Möglichkeit bestehen. ● Bei der künftigen Gestaltung von Spielplätzen ist die Schaffung von Wetterschutzhäuschen nicht zu berücksichtigen. ● Es sollen betreute Natur- und Abenteuerspielplätze geschaffen werden, sofern dies finanziell und personell möglich ist und pädagogisch ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. ● Freiflächen sind, wo immer möglich, zu erhalten oder zu schaffen. ● Zukünftig sollen regelmäßig Ideenwettbewerbe zur Gestaltung von Spiel- und Freiflächen wiederholt werden. Durch weitere Maßnahmen (Spielmöglichkeiten in allgemeinen Grünflächen, Beachtung der Schaffung und Unterhaltung privater Spielplätze etc.) sollen die Interessen der Kinder verstärkt Berücksichtigung finden. Umso wichtiger ist es, zu versuchen, nach Möglichkeit in jedem Spielplatzbezirk die Belange aller Altersgruppen zu berücksichtigen. Es müssen auch weiterhin Haushaltsmittel für die laufende Unterhaltung und Ersatzbeschaffung von Spielgeräten für die restlichen Spielplätze im Stadtgebiet zur Verfügung gestellt werden, um die Funktionsfähigkeit eines jeden Spielplatzes zu erhalten und um der der Stadt Pulheim obliegenden Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Auch zukünftig müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht abgenutzte oder zerstörte Spielgeräte durch gleichwertige Spielgeräte ersetzt werden. Bei dringend erscheinenden aktuellen Änderungsnotwendigkeiten muss ein gewisses Maß an flexiblen Reaktionsmöglichkeiten auf aktuelle Entwicklungen offen gehalten werden. 6.2 Spielplatzprioritätenliste Auf der Grundlage der Spielplatzprioritätenliste von 1992 und den jeweiligen Fortschreibungen in den Jahren 1995, 2007 und 2011 wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Spielplätze um- bzw. neu 33 gestaltet. Diese Veränderungen wurden fortlaufend entsprechend der im Haushalt bereitgestellten Mittel durchgeführt. Mit Hilfe dieses Plans soll dieser Prozess weiter fortgeführt werden. Nachteile der Umgestaltung nach der Spielplatzprioritätenliste: ● Die zeitlich weit in die Zukunft reichende Planungsgrundlage konnte nur die Einwohnerstruktur zum Zeitpunkt der Planerstellung berücksichtigen. Grundlegende Veränderungen können nun im Rahmen der jeweiligen Fortschreibung berücksichtigt werden. ● Die der Prioritätenliste zu Grunde liegende Beurteilung der Spielflächen gab lediglich die Blickwinkel und Betrachtungsweisen von Erwachsenen auf die Spielsituation der Kinder wieder. Diesen Nachteilen stehen wesentliche Vorteile gegenüber. Vorteile der Umgestaltung nach der Spielplatzprioritätenliste: ● Die Prioritätenliste stellt eine Personal- und Zeitressourcen schonende Grundlage für die Arbeit der Verwaltung dar. Das Jugendamt kann sich auf die damit verbundenen Arbeiten konzentrieren, ohne mit zeitraubenden Nebenarbeiten beschäftigt zu sein. Gerade die immer enger werdende personelle Situation macht eine handhabbare Arbeitsgrundlage notwendig. Die Prioritätenliste stellt eine verlässliche und verbindliche Arbeitsgrundlage für das Jugendamt sicher. ● Die festgelegte Reihenfolge ermöglicht die – oft auch jahreszeitlich bedingte – Festlegung von Planungs- und Realisierungsabläufen über einen längeren Zeitraum und über Kalenderjahresfristen hinweg. Realisierungsabläufe sind sowohl für das Jugendamt als auch den Bauhof kalkulierbar. ● Die Prioritätenliste ist entwickelt worden unter Berücksichtigung einer stadtweiten Interessensabwägung auf der Grundlage fachlicher Notwendigkeiten. Spontanen und subjektiven, fachlich oftmals nicht berechtigten und auf individuell-subjektiven Wahrnehmungen beruhenden Begehrlichkeiten kann weiterhin verwaltungsseitig begegnet werden. ● Die Prioritätenliste schafft Transparenz der Handlungsabläufe. Bürgerinnen und Bürgern kann frühzeitig auf Anfrage mitgeteilt werden, wann welcher Spielplatz umgestaltet werden wird. Das Verfahren ist für die Anfragenden versteh- und nachvollziehbar. Verwaltungshandeln wird als verlässlich und sachlich begründet wahrgenommen. ● Auf der Grundlage der Prioritätenliste kann das Angebot an Spielmöglichkeiten für Kinder und die Qualität der Spielplätze deutlich wahrnehmbar verbessert werden. ● Beschwerden über die Qualität der Spielplatzsituation in Pulheim haben sich wesentlich verringert. 34 ● Die Resonanz der Bürgerschaft auf das Verfahren ist durchweg sehr positiv. Grundsätzliche Einwände gegen das Verfahren sind seit Verabschiedung der Prioritätenliste nicht vorgebracht worden. Umso bedeutsamer war es, Qualitätsmaßstäbe zu entwickeln, die sich sowohl an die sich verändernden Bedürfnissen der Kinder und den bestehenden Gegebenheiten im Stadtgebiet orientieren, als auch die jeweilige Spielsituation möglichst objektiv erfassen und in Bezug zu den Einwohnerzahlen des jeweiligen Bezirks eine fortlaufende prozessuale Bedarfsermittlung ermöglichen. 6.3 Qualitätsmanagement Spielplätze Da, wie später noch zu sehen sein wird, die meisten Bezirke des Stadtgebietes bezüglich ihres Verhältnisses von Bestand und Bedarf erhebliche rechnerische Unterversorgungen aufweisen, ist es von besonderem Interesse, die qualitative Ausgestaltung der Spielorte weiterhin in den Mittelpunkt der Betrachtung zu rücken. Neben einer als grundsätzlich anzusehenden Versorgung an Spielfläche und natürlichen Gegebenheiten im Stadtgebiet, welche die quantitative Komponente darstellen, bezieht sich in Zeiten knapper kommunaler Haushalte die Berichterstattung in der pädagogischen Fachpresse mehr und mehr auf einen als „Spielwert“ umrissenen Begriff. Eine gezielte Umschreibung, was einem anzunehmendem „Spielwert“ zuträglich ist und was nicht, kann jedoch weder dem Begriff an sich, noch der Berichterstattung entnommen werden. „Spielwert“ an sich beschreibt in erster Linie eine qualitative Wertung der vorgefundenen Spielangebote aus kindlicher Sicht. Aus diesem Verhältnis kann jedoch keine in der Praxis umsetzbare Planungsvorgabe abgeleitet werden. Wie schon in Kapitel 2 erläutert, resultiert dies aus der Unmöglichkeit, das kindliche Spiel in seinen schwankenden Bedürfnissen aus der Sicht der Erwachsenen zu erfassen. Um die Problematik der schwankenden kindlichen Bedürfnisse näher darzustellen, zunächst einige Beispiele: Beispiel: Ein zwölfjähriges und ein elfjähriges Mädchen betreten mit einem Ball den Spielplatz. Da die Aufstellung der Spielgeräte ohne größere Zwischenräume erfolgt ist, besteht auf dem Platz jedoch kaum Gelegenheit, den Ball auszuprobieren. Beispiel: Ein achtjähriger Junge schlendert allein auf den Platz. Dank der vielen Spielgeräte mit hohem Aufforderungscharakter beginnt sein Spiel mit der Erprobung und Aneignung der vom Platz gebotenen Möglichkeiten. An diesem Punkt kann ein eigener Spielfluss entstehen, wenn sich die vom Platz ausgehenden Reize mit der Phantasie vereinen. 35 Ob das Spiel des Jungen nun als Pirat, als Kaufmann, als Ritter oder auf andere Weise ausgeformt wird, kann im Vorhinein nicht beschrieben werden, da es von den unterschiedlichsten Faktoren in der Entwicklung und dem alltäglichen Tagesgeschehen des Jungen beeinflusst ist. Selbst im direkten Spielablauf lassen sich nur Indizien der Ausformung ableiten, ohne dass der höchst komplexe Gedankenablauf erfasst werden könnte. Beispiel: Eine gemischte Gruppe im Alter von 12 – 15 Jahren betritt den Platz. Zwei der älteren Kinder haben Skateboards dabei. Da der Platz nur im Bereich des Eingangs asphaltiert ist, verlieren diese Kinder schnell das Interesse und ziehen lieber auf der Suche nach einer Herausforderung weiter. Nachdem der verbleibende Rest sich auf den Sitzbänken und Schaukeln, in den uneinsichtigeren Bereichen des Platzes, zuerst angeregt unterhalten hat, beginnt eine Phase des gemeinschaftlichen Herumtobens, bei dem die Spielgeräte immer wieder mit einbezogen werden. Beispiel: Eine Mutter mit ihrer fünfjährigen Tochter betritt den Platz. Schon nach kurzer Zeit beginnt das Kind unruhig zu werden, da der Schatten der umliegenden Häuser den Spielplatz sehr dunkel erscheinen lässt. Die wiederholte Aufforderung der Mutter doch im Sand zu spielen schlägt fehl. Schon nach kurzer Zeit verlassen beide den Spielplatz. Wie hier zu sehen sein soll, kann der „Spielwert“ des betreffenden Platzes nur aus den direkten Bedürfnissen abgelesen werden. Diese sind im Vorhinein jedoch höchstens wägbar, aber nicht vorhersehbar. Fixpunkt bleibt das Kind, welches auf der Suche nach einer Spielgegebenheit ist. Die eigentliche spielerische Ausgestaltung und die damit einhergehenden Empfindungen und Anregungen können nur im subjektiven Bereich des Kindes verortet werden. Dieser subjektive Bereich ist jedoch, bezogen auf das Kind, einerseits im höchsten Maße vom individuellen Erfahrungs- und Entwicklungshorizont abhängig, andererseits vom kulturellen Wandel der bespielenden, sprich den Spielplatz nutzenden Generationen. Deswegen kann eine Diskussion darüber, was die Qualität, sprich den Spielwert, eines Platzes ausmacht, nur anhand der von ihm ausgehenden Möglichkeiten geführt werden. ● Ist eine für Kinderballspiele geeignete Freifläche vorhanden? ● Sind Spielgeräte auf dem Platz, die eine phantasievolle Ausgestaltung anregen? ● Hat der Platz Flächen, die zum Skaten oder für kindliche Bewegungsspiele geeignet sind? ● Bietet der Platz Aufenthalts- und Ruhemöglichkeiten? Dass nicht jeder Platz für alle Nutzer die für den Moment passenden Angebote bereithalten kann, scheint einsichtig. Trotzdem kann im Umkehrschluss durch eine optimierte Ausstattung und Gestaltung unter 36 Berücksichtigung der rein objektiven Voraussetzungen für kindliches Spiel, kindliche Bewegung und Kreativität eine Basisqualität / Basisspielwert erreicht werden. Dazu ist es notwendig, die kindlichen Bewegungsmöglichkeiten, das Angebot des Platzes zur Ausgestaltung, die Angebote an Spielgeräten und die planerischen Rahmenbedingungen miteinander in Relation zu setzen. Diese Zusammenhänge sind im nachfolgenden Schaubild dargestellt: 6.3.1 Handlungsindikator Spielplätze Forderungen der Kinder und Jugendlichen bezüglich ● einer Ihnen freundlich gesinnten Lebensumwelt. ● eines Ihnen zu Verfügung stehenden sicheren Umfeldes und Ortes. ● optimaler Entwicklungsbedingungen im physischen wie im psychischen Sinn. Handlungsindikator Städtischer Bestand / Bedarf: ● historisch gewachsener Bestand ● historisch zugebilligter Raum ● historisch gewachsener Bedarf ● geografische Bedingungen Möglichkeiten der Ausgestaltung im Rahmen ● der angebotenen Spielgeräte ● der aktuellen Sicherheitsnormen ● der zu Verfügung stehenden städtischen Möglichkeiten Um die Vorgaben zu erfüllen, wurde im Jahr 2007 der „Handlungsindikator Spielplätze“ entwickelt, auf dessen Grundlage eine qualitative und objektive Fortschreibung der Prioritätenliste möglich ist. Der Handlungsindikator Spielplätze stellt für sich ein praxisnahes Instrument, ein Werkzeug dar, welches in seinen Eigenschaften nicht nach einem anzunehmenden Spielwert an sich fragt, sondern die einen Spielwert bedingenden Elemente erfasst. Dazu unterteilt sich die Aufschlüsselung des Indikators in zwei 37 grundsätzliche Abschnitte. Der erste Teil befasst sich mit den objektiven, der zweite Teil mit den pädagogischen Elementen der Spielflächen. Durch die Erfassung aller Spielplätze durch den Indikator entsteht ein Punkteranking, welches den Spielplatz mit dem höchsten Mangel an spielerischen Möglichkeiten (geringste Punktezahl) auf Platz 1 der Prioritätenliste setzt. 6.3.1.1 Handlungsindikator Spielplätze (Kriterien) Der Handlungsindikator Spielplätze erfasst in seiner Ausgestaltung als Fragebogen die Ausstattung und Gestaltung einer Spielfläche. Die in ihm abgefragten Merkmale eines Platzes sollen jedem Nutzer, unabhängig seiner Qualifikation, die Möglichkeit geben, die Spielfläche eigenständig zu bewerten. Er besteht in seiner Basis aus zwei unterschiedlichen Teilbereichen. Der erste Bereich befasst sich mit den objektiven Gestaltungsmerkmalen des Spielplatzes, welchen es zu erfassen gilt. ● Er erfasst die rein objektiven Bedingungen, die durch die Verortung des Platzes und die natürlichen Beschaffenheiten des Geländes vorgegeben sind. ● Er erfasst die Elemente der Bepflanzung und der nachträglichen Bodenmodellierung, welche durch ihre Eigenschaften bereits Spielmöglichkeiten beinhalten und Spielanreize darstellen. ● Er erfasst die durch den Spielplatz erfüllten Funktionen, die im kindlichen Spiel als eigenständige Spielfunktionen angesehen werden können. ● Er erfasst die Aspekte eines Spielplatzes, welche den Begleitpersonen zugutekommen. ● Er erfasst die besonderen Aspekte des Platzes, die einer kindlichen Nutzung entgegenwirken. (Negativkriterien) Der zweite Teil des Handlungsindikators bezieht die im Spiel enthaltenen Möglichkeiten der kindlicher Bewegung und des kindlichen Wirkens auf die durch das Angebot an Spielgeräten vorgegebenen Realisierungsmöglichkeiten. Er unterteilt sich in drei typische Merkmale des kindlichen Spiels. ● Möglichkeiten leistbarer Bewegungsfunktionen ● Möglichkeiten leistbarer Erfahrungsfunktionen ● Möglichkeiten leistbarer Sozial- und Realspielfunktionen 38 Objektive Kriterien: 1 (min.2x2m) 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Bepflanzung 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 Platzgestaltung 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Gesamtfläche 37 38 39 40 41 42 Spielfläche 43 44 45 46 47 Sandfläche 48 49 50 51 Bodenarten Rasen Sand Wassergebundene Fläche Patenschaft Sonderelemente Pflastersteine Holzhackschnitzel Asphalt Offener Lehmboden (Als geplante Fläche) Perlkies Rindenmulch Synthetischer Fallschutz Wasser Wildwiese >3 unterschiedliche Bodenarten auf dem Platz 01-25% Bespielbare Randbepflanzung 26-50% Bespielbare Randbepflanzung 51-75% Bespielbare Randbepflanzung Begleitung Sträucher und/oder Hecken (auf dem Platz) >1 Sträucher und/oder Hecken (auf dem Platz) Bepflanzung mit Sonderfunktion (z.B. Beeren, Duft) Bepflanzung mit Erfahrungsfunktion (z.B. Dornen) Pfade oder Trampelstellen Platz hat Baumbestand (Schattenspendend) >5 Baumbestand (Schattenspendend) Negative Besonders alte Bäume (z.B. Solitärbäume) Elemente Hügel oder Mulde modelliert (+/- 40cm) >1 Hügel oder Mulde modelliert (+/- 40cm) Hügel oder Mulde (mit 2 unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten) Hügel oder Mulde (mit unterschiedlicher Höhendifferenz) Gehen Bodenmodulation mit Spielfunktion (z.B. Hangrutsche, Tunnel) Laufen >1 Spielzone (z.B. durch Bepflanzung getrennte Bereiche) Rennen Holzstämme (auf Platz, z.B. Treppe oder Einfassung) Große Natursteine (auf Platz, z.B. Treppe) Rutschen Beleuchtung Gleiten >25% Zaunfrei >50% Zaunfrei Sonstige: > 250 qm > 500 qm > 1000 qm Schaukeln > 1500 qm Schwingen > 2000 qm Schweben > 2500 qm > 250 qm > 500 qm > 1000 qm > 1500 qm Hüpfen > 2000 qm Springen > 100 qm > 200 qm > 300 qm 52 > 500 qm 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 Patin oder Pate Skate-Funktionselement >1 Skate-Funktionselement Tischtennisplatte Hockeytore Volleyballnetz Basketballkorb Kinderspiele (ebene Freifläche von min. 10mx10m) Fußballtor BMX-Bahn Feuerstelle Naturnaher Spielplatz (>75% Naturbelassen) Spielplatz ist integrativer Bestandteil des Umfeldes Sinnespfad Sonstige: Bank mit Lehne Sitzbankkombination (Ecke / Runde mit / ohne Tisch) Überdachte Sitzmöglichkeit (Begleitung) Diagonale Sichtachse über den ganzen Platz "Dog Stops" Info Schild Negative Kriterien: 74 Lärm (Straße / Eisenbahn) 75 Zeitliche Nutzungsbegrenzung: 76 Gefährdung: 77 Sonstige: Pädagogische Kriterien: 78 Ebene Freifläche (min. 10m x 10 m) 79 Schräge / Rampe / Hügel 80 Stufen / Treppe 81 Sonstige: 82 Rutsche <1,8m 83 Geschwungene Rutsche 84 Schalen- oder Röhrenrutsche 85 Rutschstange 86 Hang-Rutsche 87 Rutsche >1,8m 88 Sonstige: 89 Einfachschaukel 90 Hängematte 91 Seilbahn 92 Reifen - Schaukel 93 Schiffstau / Seil - Schaukel 94 Vogelnestschaukel 95 Sonstige: 96 Schräge / Rampe / Hügel 97 Hüpfplatten 98 In Abständen gesetzte Stein- oder Holzkombinationen 99 In Abständen gesetzte Hüpf- oder Wackelplatten 100 Von Hügelposition >40cm > 400 qm 39 101 102 ● Balancieren 103 104 105 106 107 108 Drehen 109 110 Wackeln 111 Wippen 112 113 114 115 116 117 Klettern 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 Kriechen 128 129 130 131 Hängen 132 Hangeln 133 134 135 136 Sandspiel 137 138 139 140 141 142 Position 143 Aussicht 144 Übersicht 145 146 Wasserspiel 147 148 149 Veränderung 150 Versammeln 151 152 Schwingende Brückenkonstruktion Sonstige: Balancierstange /-Seil Balancierholzstamm (naturbelassen) Rollenspiel Balancierstange, drehend oder wackelnd Wackelbrücke Balanciermöglichkeit mit Schräge Verstecken Sonstige: Drehspiel >1 Drehspiel Unterstand Schwingende Brückenkonstruktion Begehbares Seil oder Tau Wackeltier, -Scheibe >1 Wackeltier, -Scheibe Wippe Spielnetzkombination (3D groß) Sonstige: Baum (zum Klettern geeignet) Partnergeräte 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 Spieltisch Überdachte Sitzgelegenheit (Kinder) Ausführung als Jugendbank Wohnen (geschlossen wirkende Kombination mit Dach) >1 Wohnen (geschlossen wirkende Kombination mit Dach) Realspiel (z.B.: Schiff, Flugzeug, Lok, Arbeitswelt, Handel) Natürliches Versteck (Büsche) Künstliches Versteck (min. 2 Seiten Blickdicht) >1 Künstliches Versteck (min. 2 Seiten Blickdicht) Teilbedachung Überdacht (Regendicht) > 6qm Überdacht (Regendicht) Partnerschaukel Partnerwippe Partnerdrehspiel Partnerrutsche Doppelschaukel Sonstige: Kletterwand (mit Griffen) Kletterfelsen Starre Sprossen (z.B. Aufstieg, Leiter o.Ä.) Klettertaue und -seile ohne Verknüpfungen Enternetz (45°) Spielnetz (klein) Spielnetzkombination (3D groß) Schräger Spielaufstieg (mit / ohne Hilfsseil / Geländer) Sonstige: Unter "Etwas" sein (hockend / stehend) Kriechtunnel Netztunnel Sonstige: Starre Hänge- und Hangelvorrichtung Bewegliche Hänge- und Hangelvorrichtung Hangelparcour auf einer Ebene Hangelparcour auf mehreren Ebenen Sonstige: Spielsandbereich Sandbagger Sandrohr - Sandschütte - Sandaufzug - Matschtisch Sand als Funktionselement (Physik, Sinn, Antrieb) >1 Sandbereich (Spiel- und Fallsand) Sonstige: Plattform (>1m) >1 Plattform (>1m) Plattformen mit Höhendifferenz Standpunkt (>1,8m) Wasserstelle (z.B. Brunnen oder Pumpe) Wasser in Spielkombination Wasser als Funktionselement (Physik, Sinn, Antrieb) Bewegliches Element an Spielgerät Sitzgelegenheit Sitzkombination (Ecke / Runde) 40 Es sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass die durch den Handlungsindikator ermittelten Bewertungen keine starre Gültigkeit beanspruchen, sondern turnusmäßig überarbeitet werden müssen um die resultierende Qualität beizubehalten. Im Weiteren werden durch den Austausch von abgespielten Geräten zum Teil neue Möglichkeiten realisiert, was zu einer Änderung der Reihenfolge führen kann. 6.4 Anpassung des Handlungsindikators an dynamische Faktoren Da der Handlungsindikator nur die Möglichkeiten der Platzgestaltung und Ausstattung, bezogen auf ein einzelnes Kind, beinhaltet und kein Element der Anpassung an die tatsächlich vorhandene Anzahl der im direkten Umfeld lebenden Einwohner und deren Kinder, wurde der Indikator durch die den Punktwert eines Platzes beeinflussenden Faktoren „Spielflächendeckung“ und „Kinderspielflächendeckung“ ergänzt. Die Entstehung beider Faktoren und die anschließende Einflussnahme auf den durch den Handlungsindikator fixierten Punktwert sollen folgend beschrieben werden: 6.4.1 Spielflächendeckung Um die Entstehung des Indikators „Spielflächendeckung“ zu beschreiben, soll an dieser Stelle der Rechenweg beschrieben werden, der zur Ermittlung des Prozentwertes der Spielflächendeckung benutzt wird. Im Beispiel ist hier der Pulheimer Bezirk 16 mit Stand 01.04.2015 verwendet worden. Pulheim (Bezirk 16) Spielflächenbestand im Bezirk Spielplatz: Am Römerpfad Rotkäppchenweg Am Angelsdorn Nikolaus-Ehlen-Str. Spielflächenbestand im Bezirk (qm): qm 470 880 1152 677 3179 Spielflächenbedarf im Bezirk Einwohner im Bezirk: Bedarfswert (qm): Spielflächenbedarf im Bezirk (qm): 2368 2,4 5683,2 Spielflächendeckung im Bezirk Spielflächenbestand im Bezirk (qm): Spielflächenbedarf im Bezirk (qm): Spielflächendeckung im Bezirk (%): 3179 5683,2 55,9 Die im Spielplatzbezirk befindlichen Spielplätze werden bezüglich Ihrer Flächengröße addiert. Um den Spielflächenbedarf im Bezirk zu ermitteln, werden die im Bezirk lebenden Einwohner mit dem kleinstmöglichen Bedarfswert für Spielflächen multipliziert. Der aktuelle Spielflächenbestand im Bezirk wird mit dem Spielflächenbedarf im Bezirk so verrechnet, dass sich die prozentuale Spielflächendeckung im Bezirk ergibt. 41 6.4.2 Spielflächendeckung pro Kind Um die Entstehung des Indikators „Kinderspielflächendeckung“ zu beschreiben, soll an dieser Stelle der Rechenweg beschrieben werden, der zur Ermittlung des Prozentwertes der Kinderspielflächendeckung benutzt wird. Im Beispiel ist hier der Pulheimer Bezirk 16, mit Stand 01.04.2015, verwendet worden. Pulheim (Bezirk 16) Spielflächenbestand im Bezirk Spielplatz: Am Römerpfad Rotkäppchenweg Am Angelsdorn Nikolaus-Ehlen-Str. Spielflächenbestand im Bezirk qm 470 880 1152 677 3179 Spielflächenbedarf in Pulheim Einwohner in Pulheim (Stand 03.09.2011): Bedarfswert (qm): Spielflächenbedarf Pulheim (qm): 54172 2,4 130012,8 Kinder im Alter von ( 0 -14 Jahren) Spielflächenbedarf Pulheim (qm): Kinder in Pulheim: Kinderspielflächenbedarf pro Kind (qm): Kinder im Bezirk: Kinderspielflächenbedarf im Bezirk (qm): 130012,8 7299 17,81 283 5040,9 Kinderspielflächendeckung im Bezirk Spielflächenbestand im Bezirk (qm): Kinderspielflächenbedarf im Bezirk (qm): Kinderspielflächendeckung im Bezirk (%): 3179 5040,9 63,1 Die im Spielplatzbezirk befindlichen Spielplätze werden bezüglich Ihrer Flächengröße addiert. Um den Spielflächenbedarf im Pulheimer Stadtgebiet zu berechnen, wird die Gesamteinwohnerzahl im Stadtgebiet mit dem kleinstmöglichen Bedarfswert für Spielflächen multipliziert. Um den Kinderspielflächenbedarf im Stadtgebiet zu berechnen, wird der Spielflächenbedarf in Pulheim durch die Anzahl der im Pulheimer Stadtgebiet lebenden Kinder dividiert, was den Kinderspielflächenbedarf pro Kind ermittelt. Dieser wird auf die im Bezirk lebenden Kinder umgelegt, was den Kinderspielflächenbedarf im Bezirk ergibt. Der aktuelle Spielfächenbestand im Bezirk wird mit dem Kinderspielflächenbedarf so verrechnet, dass sich die prozentuale Kinderspielflächendeckung errechnet. 6.4.3 Dynamische Anpassung des Handlungsindikators An dieser Stelle soll die Einflussnahme der beiden dynamischen Faktoren auf die durch den Handlungsindikator fixierten Wertigkeiten exemplarisch beschrieben werden, bevor im nachfolgenden Kapitel eine Gesamtübersicht über die resultierenden Veränderungen eingefügt ist. Beginnend findet sich in dieser Übersicht die bereits in den vorlaufenden Kapiteln beschriebenen Wertigkeiten der „Spielflächendeckung „ und der „Kinderspielflächendeckung“. 42 Pulheim Bezirk 16 Nikolaus-Ehlen-Str. Rotkäppchenweg 470 880 1152 677 qm qm 3179 # 2368 qm 2,4 qm 5683,2 % 55,9 # 283 qm 17,81 qm 5040,9 % 63,1 Am Angelsdorn Am Römerpfad Bezirk: Größe: Spielflächenbestand im Bezirk: Einwohner im Bezirk: Spielflächenbedarfswert: Spielflächenbedarf im Bezirk: Spielflächendeckung im Bezirk: Kinder im Bezirk: Städt. Spielflächenanteil pro Kind: Kinderspielflächenbedarf im Bezirk: Kinderspielflächendeckung im Bezirk: Die beiden dynamischen Werte „Spielflächendeckung“, hier 55,9%, und „Spielflächendeckung pro Kind“, hier 63,7%, führen anschließend über eine Umrechnung der prozentualen Wertigkeiten anhand der folgenden Tabelle in Punktwerte zu einer Gesamtherabsetzung bzw. Aufwertung der jeweiligen Spielfläche. Punktermittlung über Abstriche nach Prozentbereichen: Punktbeeinflussung nach Deckungen >0% > 10% > 20 % > 30 % > 40 % > 50 % > 60 % > 70 % > 80% > 90 % > 100 % > 110 % > 120 % > 130 % > 140 % > 150 % > 160 % > 170 % > 180 % > 190 % > 200 % ► ► ► ► ► ► ► ► ► ► ► ► ► ► ► ► ► ► ► ► ► 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 110% 120% 130% 140% 150% 160% 170% 180% 190% 200% 300% = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = -10 -9 -8 -7 -6 -5 -4 -3 -2 -1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 10 Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte 43 An dieser Stelle bedeutet dies für die Spielflächen im Beispielbezirk Pulheim 16, sowohl im Rahmen der „Spielflächendeckung“ als auch der „Kinderspielflächendeckung“, eine Abwertung der einzelnen Spielplätze um jeweils -5 Punkte. Pulheim Bezirk 16 21 28 29 39 -1 0 49 67 206 -5 -5 -4 -4 40 58 -5 -4 38 170 Nikolaus-Ehlen-Str. 18 29 0 47 Am Angelsdorn Rotkäppchenweg Gesamt im Bezirk mit Dynamik: Am Römerpfad Indikator: Objektiv: Pädagogisch: Negativ: Gesamt ohne Dynamik: Gesamt im Bezirk ohne Dynamik: Punkteabzug (Spielflächendeckung): Punkteabzug (Kinderspielfächendeckung): Gesamt mit Dynamik: 19 24 0 43 Pkt. Pkt. Pkt. Pkt. Dem Handlungsindikator folgend werden die ermittelten Punktwerte der Spielflächen und des Bezirkes addiert. Pkt. -5 -4 34 Pkt. Pkt. Pkt. Pkt. Die jeweils ermittelten Beeinflussungen durch die Dynamisierung werden, wie hier, von den Punktwerten der Spielflächen subtrahiert. 6.5 Beteiligungen Das Bestehen eines Handlungsindikators darf aber nicht zum Anlass genommen werden, der kindlichen Wirklichkeit ein für alle Mal gültige starre Kriterien überzustülpen. Es geht vielmehr darum, stets aufs Neue aus dem Blickwinkel der Kinder zu beobachten und Fragen zu stellen. Festgelegte Gütemerkmale würden dazu beitragen, den Kindern eine pädagogisch und psychologisch perfektionierte Lebenswelt vorzusetzen, die ihnen letztlich doch fremd bleiben würde. Kinderfreundlichkeit ist daher nicht denkbar, ohne die Kinder selbst einzubeziehen und ihnen Gelegenheit zu lassen, sich die Welt selbst zu gestalten. Diese Tatsache bedingt, auf der Grundlage des Handlungsindikators, die betroffenen Kinder, Jugendlichen, Eltern und Anwohner in die bestehende Planung bezüglich Ihrer Wünsche und Anforderungen mit einzubeziehen und die gemachten Anregungen und Vorschläge im Rahmen ihrer Umsetzbarkeit aufzugreifen. Da dieses Verfahren mit einem sehr hohen Zeitaufwand verbunden ist und wegen der nur eingeschränkt vorhandenen Personalressourcen sind diesem Vorgehen allerdings enge Grenzen gesetzt. Aktuell wird den Kindern und Eltern im Vorfeld einer Umgestaltung vor Ort die Gelegenheit gegeben, Wünsche und Anregungen persönlich vorzutragen. Das resultierende Hauptelement einer Beteiligung, die persönliche Identifizierung der Spielplatznutzer mit dem Spielareal, ist somit gewährleistet. 44 7 Gesamtübersicht der erfassten Daten Folgender Gesamtübersicht können die einzelnen Bewertungen, Größen und dynamischen Beeinflussungen der jeweiligen Spielfläche sortiert nach Bezirk und Stadtteil entnommen werden. Spielflächenbedarf in Pulheim Einwohner in Pulheim: 54172 Bedarfswert (qm): 2,4 Spielflächenbedarf Pulheim (qm): 130.012,8 Kinder in Pulheim (0-14Jahre): 7299 Städt. Spielflächenbedarf pro Kind: 17,81 45 46 47 48 49 50 51 8 Prioritätenliste, Stand 2015 Wie beschrieben, entsteht die Reihenfolge der Bearbeitung über die durch den Handlungsindikator festgestellten Wertungen. Bei Spielplätzen, deren Bewertungen den gleichen Punktwert aufweisen, wird die Reihenfolge der Priorität durch den Mangel an Kinderspielflächendeckung, nachfolgend durch den festgestellten Gesamtpunktwert ermittelt. Nachfolgend nun die den Planungsgrundsätzen folgende Prioritätenliste ab 2015. Der tabellarischen Auflistung sind zu entnehmen: ● Die Reihenfolge der neuen Prioritäten ● Die durch den „Handlungsindikator Spielplätze“ ermittelten Punkte ● Die Bezeichnung der Spielfläche ● Kommentar zur Spielfläche ● Die Verortung der Spielfläche im Stadtgebiet und Angabe des betreffenden Bezirkes ● Die Größe des Spielplatzes in Quadratmetern. Durch den Handlungsindikator sind max. 166 Punkte pro Spielplatzfläche zu erreichen. Die Dynamisierung ermöglicht weitere 20 Punkte. Spielfläche Platz: / Sinnersdorfer Straße Punkte: -6 / 1 2 3 4 5 6 7 Quellenweg Punkte: 9 Brunostraße Die ehemalige Jugendhilfefläche wird aktuell durch den Bauhof überarbeitet. Pulheim (Bez.21) Sinthern (Bez.31) Am Eggershof Verbesserungen möglich. Punkte: 26 Mohnblumenweg Punkte: 26 Mutzenrather Weg Punkte: 26 Von-Harff-Straße Punkte: 28 Spielplatz 465 qm Spielplatz 450 qm Spielplatz 594 qm Spielplatz 527 qm Spielplatz 656 qm Spielplatz 400 qm Spielplatz 982 qm Spielplatz 814 qm Verbesserungen möglich. Verbesserungen möglich. An der Eismaar 397 qm Die Spielfläche wird aktuell durch den Bauhof überarbeitet. Punkte: 17 Magdeburger Straße Punkte: 25 Punkte: 26 Spielplatz Stommeln (Bez. 3) Pulheim (Bez.21) Sinnersdorf (Bez.11) Verbesserungen möglich. Geyen (Bez.27) Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.25) Verbesserungen möglich. Sinnersdorf (Bez.9) Verbesserungen möglich. Geyen (Bez.28) 52 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Zur alten Wassermühle Punkte: 28 Mohnweg Punkte: 29 Marderweg Punkte: 29 Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.25) Spielplatz 690 qm Spielplatz 626 qm Spielplatz 555 qm Spielplatz 467 qm Spielplatz 562 qm Spielplatz 430 qm Spielplatz 599 qm Spielplatz 630 qm Spielplatz 677 qm Spielplatz 843 qm Spielplatz 1014 qm Spielplatz 520 qm Spielplatz 979 qm Spielplatz 839 qm Spielplatz 1055 qm Spielplatz 953 qm Spielplatz 470 qm Spielplatz 570 qm Spielplatz 690 qm Spielplatz 880 qm Spielplatz 880 qm Verbesserungen möglich. Geyen (Bez.30) Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.18) Sinnersdorfer Feld Verbesserungen möglich. Punkte: 30 Jordeweg Punkte: 30 Dammstraße Sinnersdorf (Bez.11) Verbesserungen möglich. Sinnersdorf (Bez.11) Verbesserungen möglich. Punkte: 30 Von-HumboldtStraße Punkte: 31 Verbesserungen möglich. Rotdornweg Verbesserungen möglich. Punkte: 32 Nikolaus-EhlenStraße Punkte: 34 JohannHerrmanns-Weg Punkte: 34 Nordring Punkte: 35 Vochemsweg Punkte: 36 Luchsweg Sinthern (Bez.31) Pulheim (Bez.23) Pulheim (Bez.23) Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.16) Verbesserungen möglich. Sinnersdorf (Bez.11) Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.17) Verbesserungen möglich. Brauw./Dansw. (Bez.35) Verbesserungen möglich. Punkte: 36 Pfarrer-SchlickStraße Punkte: 37 Verbesserungen möglich. Patriziusstraße Verbesserungen möglich. Punkte: 37 Maiglöckchenweg Punkte: 37 Am Römerpfad Punkte: 38 Am Kleekamp Punkte: 38 Rurstraße Punkte: 39 Rotkäppchenweg Punkte: 40 Fasanenweg Punkte: 41 Pulheim (Bez.18) Geyen (Bez.29) Sinnersdorf (Bez.12) Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.22) Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.16) Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.24) Verbesserungen möglich. Sinnersdorf (Bez.12) Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.16) Verbesserungen möglich. Geyen (Bez.29) 53 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 Sintherner Weg Punkte: 42 Richezastraße Verbesserungen möglich. Manstedten. (Bez.26) Verbesserungen möglich. Zum Sonnenberg Verbesserungen möglich. Brauweiler (Bez.34) Brauw./Dansw. (Bez.37) Punkte: 44 Edelsteingarten Süd Punkte: 44 Verbesserungen möglich. Steinackerstraße Verbesserungen möglich. Tomburgstraße Dansweiler (Bez.36) Pulheim (Bez.38) Pulheim (Bez.20) Verbesserungen möglich. Am Klosterhof Verbesserungen möglich. Berliner Straße Punkte: 49 Tilsiter Straße Brauweiler (Bez.34) Brauweiler. (Bez.33) Brauweiler (Bez.33) Brauweiler (Bez.33) Brauw./Dansw. (Bez.35) Brauw./Dansw. (Bez.37) Punkte: 55 Erlenweg Brauw./Dansw. (Bez.37) Pulheim (Bez.18) Stommeln (Bez.5) 906 qm Spielplatz 987 qm Spielplatz 1170 qm Bolzplatz 874 qm Spielplatz 400 qm Spielplatz 590 qm Spielplatz 2180 qm Spielplatz 3560 qm Spielplatz 1340 qm Spielplatz 1194 qm Spielplatz 560 qm Spielplatz 1900 qm Spielplatz 736 qm Spielplatz 1138 qm Spielplatz 926 qm Spielplatz 1393 qm Spielplatz 1153 qm Verbesserungen möglich. Sinnersdorf (Bez.12) Verbesserungen möglich. Sinnersdorf (Bez.9) Verbesserungen möglich. Punkte: 55 Stockholmer Straße Punkte: 56 Verbesserungen möglich. Am Angelsdorn Verbesserungen möglich. Punkte: 58 Spielplatz Verbesserungen möglich. Verbesserungen möglich. Föhrenweg 1232 qm Verbesserungen möglich. Kirchtalsweg Punkte: 53 Spielplatz Verbesserungen möglich. Verbesserungen möglich. Karlstraße 931 qm Verbesserungen möglich. Punkte: 50 Lucas-CranachStraße Punkte: 50 Punkte: 51 Spielplatz Verbesserungen möglich. Punkte: 45 August-BebelStraße Punkte: 45 Punkte: 47 Donatusstraße (Zahnrad) Punkte: 49 Alfred-BrehmStraße Punkte: 49 700 qm Verbesserungen möglich. Punkte: 43 Franz-WenzelerStraße Punkte: 43 Punkte: 44 Spielplatz Sinthern (Bez.32) Pulheim (Bez.24) Pulheim (Bez.16) 54 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 / Feldrosenweg Punkte: 60 Rheidter Weg Punkte: 61 Zu den Fußfällen Punkte: 62 Koepchenstraße Punkte: 62 Kirchgasse Punkte: 62 An der Maar Verbesserungen möglich. Sinthern (Bez.31) Stommeln (Bez.5) Stommeln (Bez.6) 1210 qm Spielplatz 1933 qm Spielplatz 2054 qm Spielplatz 1075 qm Spielplatz 2931 qm Spielplatz 1625 qm Spielplatz 1409 qm Spielplatz 1556 qm Spielplatz 828 qm Spielplatz 2652 qm Spielplatz 2155 qm Spielplatz 3211 qm Spielplatz 2550 qm Spielplatz/Bolzplatz 1282 qm Spielplatz/Bolzplatz 2756 qm Spielplatz/Bolzplatz 4875 qm Spielplatz/Bolzplatz 6315 qm Verbesserungen möglich. Brauweiler (Bez.33) Verbesserungen möglich. Sinthern (Bez.32) Verbesserungen möglich. Roentgenstarße Verbesserungen möglich. Dansweiler (Bez.36) Pulheim (Bez.38) Punkte: 69 Albert-SchweitzerStraße Punkte: 74 Verbesserungen möglich. Erftstraße 1 Verbesserungen möglich. Punkte: 77 Spielplatz Verbesserungen möglich. Verbesserungen möglich. Iltisweg 1150 qm Verbesserungen möglich. Punkte: 63 Edelsteingarten Nord Punkte: 68 Punkte: 74 Spielplatz Brauweiler (Bez.33) Pulheim (Bez.38) Sinnersdorf (Bez. 10) Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez. 18) Dormagener Straße Verbesserungen möglich. Punkte: 80 Kapellenweg Stommelerbusch (Bez. 1) Verbesserungen möglich. Punkte: 85 Ludwig-RichterStraße Punkte: 87 Verbesserungen möglich. Wacholderweg Verbesserungen möglich. Punkte: 89 Kölner Weg Punkte: 97 Karl-Zörgiebel-Str. Punkte: 105 Nordstraße Punkte: 106 Aurikelweg 2 Punkte: 4 Stommelerbusch (Bez. 1) Pulheim (Bez. 14) Brauweiler (Bez.32) Verbesserungen möglich. Stommeln (Bez.6) Verbesserungen möglich. Brauweiler (Bez.33) Verbesserungen möglich. Stommeln (Bez.2) Die Spielplätze am Asternweg und Aurikelweg unterliegen einem zusammenhängenden Spielplatzkonzept. Die oftmals sehr kleinen Flächen sind aufgrund der bestehenden Ausstattung nur sehr schwer zu verbessern. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt im Rahmen möglicher notwendiger Reparaturen. Pulheim (Bez.25) Spielplatz 146 qm 55 / Aurikelweg 3 Punkte: 5 / Asternweg 4 Punkte: 5 / Aurikelweg 1 Punkte: 9 / Alte Glessener Straße Punkte: 11 Die Spielplätze am Asternweg und Aurikelweg unterliegen einem zusammenhängenden Spielplatzkonzept. Die oftmals sehr kleinen Flächen sind aufgrund der bestehenden Ausstattung nur sehr schwer zu verbessern. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt unter den Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Reparaturen. Pulheim (Bez.25) Spielplatz 250 qm Die Spielplätze am Asternweg und Aurikelweg unterliegen einem zusammenhängenden Spielplatzkonzept. Die oftmals sehr kleinen Flächen sind aufgrund der bestehenden Ausstattung nur sehr schwer zu verbessern. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt unter den Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Reparaturen. Pulheim (Bez.25) Spielplatz 135 qm Die Spielplätze am Asternweg und Aurikelweg unterliegen einem zusammenhängenden Spielplatzkonzept. Die oftmals sehr kleinen Flächen sind aufgrund der bestehenden Ausstattung nur sehr schwer zu verbessern. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt unter den Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Reparaturen. Pulheim (Bez.25) Spielplatz 270 qm Skateflächen können durch ihre spezielle Ausstattung nur geringe Punktwerte erreichen. Skateflächen werden gemäß ihres Bedarfes aufgewertet. Brauweiler (Bez.37) Skatefläche 1070 qm Der Spielplatz ist mit speziellen Spielelementen für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr / Nikolaus-Groß-Str. ausgestattet. Spielflächen für Kleinkinder bieten kaum Verbesserungsmöglichkeiten. Punkte: 11 / Asternweg 1 Punkte: 12 / / Punkte: 15 Aurikelweg 4 Asternweg 3 Punkte: 19 / Die Spielplätze am Asternweg und Aurikelweg unterliegen einem zusammenhängenden Spielplatzkonzept. Die oftmals sehr kleinen Flächen sind aufgrund der bestehenden Ausstattung nur sehr schwer zu verbessern. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt im Rahmen möglicher notwendiger Reparaturen. Pulheim (Bez.25) Spielplatz 356 qm Pulheim (Bez.23) Spielplatz 260 qm Die Spielplätze am Asternweg und Aurikelweg unterliegen einem zusammenhängenden Spielplatzkonzept. Die oftmals sehr kleinen Flächen sind aufgrund der bestehenden Ausstattung nur sehr schwer zu verbessern. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt unter den Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Reparaturen. Pulheim (Bez.25) Spielplatz 293 qm Pulheim (Bez.15) Skatefläche 400 qm Die Spielplätze am Asternweg und Aurikelweg unterliegen einem zusammenhängenden Spielplatzkonzept. Die oftmals sehr kleinen Flächen sind aufgrund der bestehenden Ausstattung nur sehr schwer zu verbessern. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt unter den Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Reparaturen. Pulheim (Bez.25) Spielplatz 420 qm Peter-Kanters-Allee Bolzplätze können durch ihre spezielle Ausstattung nur geringe Punktwerte erreichen und können nicht verbessert werden. (Bolzplatz) Punkte: 22 / 210 qm Peter-Kanters-Allee Skateflächen können durch ihre spezielle Ausstattung nur geringe Punktwerte erreichen. Skateflächen werden gemäß ihres Bedarfes aufgewertet. (Skatefläche) Punkte: 17 / Spielplatz Pletschmühlenweg Verbesserungen möglich, als Ausnahme vorgeschlagen (s. Kapitel 8.1). Punkte: 16 / Pulheim (Bez.23) Oppelner Str. Punkte: 25 Pulheim (Bez.15) Bolzplatz 2845 qm Verbesserungen möglich, als Ausnahme vorgeschlagen (s. Kapitel 8.1). Pulheim (Bez.21) Spielplatz 378 qm 56 / Hirschweg Punkte: 26 / Maria-MontessoriStraße Punkte: 30 / Albrecht-DürerStraße (Bolzplatz) Punkte: 40 / / / / Paul-Klee-Straße Punkte: 42 Bolzplatz Am Randkanal Punkte: 45 Albrecht-DürerStraße Punkte: 53 Erftstraße 2 Punkte: 57 Der Spielplatz ist mit speziellen Spielelementen für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr ausgestattet. Spielflächen für Kleinkinder bieten kaum Verbesserungsmöglichkeiten. Pulheim (Bez.24) Spielplatz 310 qm Der Spielplatz ist mit speziellen Spielelementen für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr ausgestattet. Spielflächen für Kleinkinder bieten kaum Verbesserungsmöglichkeiten. Pulheim (Bez.38) Spielplatz 370 qm Bolzplätze können durch ihre spezielle Ausstattung nur geringe Punktwerte erreichen und können nicht verbessert werden. Pulheim (Bez.14) Bolzplatz 2204 qm Verbesserungen möglich, als Ausnahme vorgeschlagen (s. Kapitel 8.1). Pulheim (Bez.14) Spielplatz 345 qm Bolzplätze können durch ihre spezielle Ausstattung nur geringe Punktwerte erreichen und können nicht verbessert werden. Sinnersdorf (Bez.10) Spielplatz 3431 qm Verbesserungen möglich, als Ausnahme vorgeschlagen (s. Kapitel 8.1). Pulheim (Bez.14) Spielplatz 216 qm Verbesserungen möglich, als Ausnahme vorgeschlagen (s. Kapitel 8.1). Sinnersdorf (Bez.10) Spielplatz 346 qm 57 8.1 Ausnahmen Im Folgenden soll aufgezeigt werden, aus welchen Gründen einzelne Spielflächen in der Prioritätenliste gesondert behandelt werden. Hierbei sind zwei Gruppen zu unterscheiden: Gruppe 1: Zweckgebundene Plätze In diese umfangreichere Kategorie fallen Spielflächen für Kleinkinder sowie Bolz- und Skateplätze: Spielflächen für Kleinkinder sind in der Regel klein und gut überschaubar, damit Eltern ihre Kinder dort gut im Auge behalten können, auch wenn sie z. B. gerade mit anderen Eltern im Gespräch sind. Übersichtlichkeit ist insbesondere deshalb wichtig, weil das impulshafte Handeln kleiner Kinder den Eltern meist erhebliche Aufmerksamkeit abverlangt. Diese Flächen sind mit Spielgeräten ausgestattet, die in Größe und Beschaffenheit besonders für kleine Kinder geeignet sind: es finden sich keine hohen Leitern oder Rutschen, keine schwierigen Spielaufstiege, Schaukeln oder Wippen. Außerdem kann auf solch kleinen Plätzen nur eine begrenzte Menge an Spielgeräten sinnvoll untergebracht werden. Daher erzielen Plätze für Kleinkinder erheblich geringere Punktzahlen im Rahmen der Bewertung nach objektiven und subjektiven Kriterien des Handlungsindikators. Gleichzeitig erfahren sie die volle Auf- oder Abwertung im Rahmen der Dynamisierung gemäß der Spielflächendeckung im Bezirk. Bolz- und Skateplätze sind hingegen zwar erheblich größer, ihre Einschränkung besteht jedoch in der besonderen Zweckbindung, die sich in der Spielgeräteauswahl widerspiegelt. So finden sich auf den Bolzplätzen im Pulheimer Stadtgebiet lediglich Fußballtore, Basketballkörbe, Sitzgelegenheiten sowie Papierkörbe, auf den Skateflächen entsprechend lediglich Skateelemente, Sitzgelegenheiten und Papierkörbe. Auch diese Plätze erfahren die volle Auf- oder Abwertung im Rahmen der Dynamisierung gemäß der Spielflächendeckung, gleichzeitig haben sie außerhalb ihrer Zweckbindung kaum weiteren Spielwert. 58 Gruppe 2: Kleine Plätze Im Pulheimer Stadtgebiet befinden sich 16 Kinderspielplätze, die kleiner als 400 qm sind. Vier dieser Plätze werden in der Prioritätenliste bereits als Ausnahme behandelt, da sie explizit für Kleinkinder konzipiert wurden: -Nikolaus-Groß-Straße -Sinnersdorfer Straße -Maria-Montessori-Straße -Hirschweg Weitere sieben Plätze unterliegen einem besonderen Spielflächenkonzept und sind ebenfalls aus der Prioritätenliste ausgenommen: -Asternweg 1, 3 und 4 -Aurikelweg 1 bis 4 Es bleiben fünf Plätze, für die keine der vorgenannten Kriterien zutreffen: -Oppelner Straße -Paul-Klee-Straße -Erftstraße 2 -Pletschmühlenweg -Albrecht-Dürer-Straße Aufgrund ihrer geringen Größe erzielen auch diese Plätze im Handlungsindikator nur geringe Punktzahlen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben zudem gezeigt, dass diese Plätze im Rahmen der Überarbeitung im Verhältnis zum Kostenaufwand kaum zu verbessern sind. Hinzu kommt, dass im Falle der Plätze Oppelner Straße und Pletschmühlenweg die Spielflächendeckung im jeweiligen Bezirk sehr gering ist: Bezirk 21 (Oppelner Straße): -3.973,4 qm Bezirk 23 (Pletschmühlenweg): -4.281,8 qm 59 Dadurch erfahren beide Spielflächen in der Dynamisierung des Handlungsindikators eine Abwertung um 16 Punkte, die in einem sehr schlechten Verhältnis zu den erzielten Punkten nach objektiven und pädagogischen Kriterien steht: Spielfläche Oppelner Straße Pletschmühlenweg Handlungsindikator ohne Dynamik Abzug wegen Handlungsindikator mangelnder mit Dynamik Spielflächendeckung 41 -16 25 29 -16 13 Dieses Missverhältnis kann durch eine Überarbeitung der Spielflächen nicht ausgeglichen werden, sondern lediglich über eine Aufstockung der Gesamtspielfläche im jeweiligen Bezirk. Es wird daher empfohlen, diese kleinen Plätze bis auf weiteres analog zu den zweckgebundenen Plätzen von der Prioritätenliste auszunehmen und bis auf weiteres nur im Bedarfsfall defekte Spielgeräte durch gleichwertige zu ersetzen. 60 9 Jugendhilfeflächen Im Pulheimer Stadtgebiet gibt es insgesamt drei Plätze, welche für Jugendhilfezwecke vorgehalten werden. Diese Flächen dienen dazu im Falle eines steigenden Bedarfes die notwendige Spielplatzfläche sicherzustellen. Pulheim „Asternweg II“ Fläche: 350 qm Der Spielplatz wurde in eine für Jugendhilfezwecke vorbehaltene Rasenfläche umgestaltet und besteht in diesem Zustand. Der Spielplatzbezirk 25 hat mit 59,4 % Spielflächendeckung eine niedrige Deckungsquote. Auch die Kinderspielflächendeckung ist mit nur 49,5 % gering. Das spezielle Konzept des Baugebietes Asternweg / Aurikelweg sieht viele kleine Spielflächen vor. Die in diesem Bezirk liegenden neun Spielplätze können jedoch den rechnerischen ermittelten Bedarf nicht decken, wobei sich diese Situation mit der Fertigstellung des Baugebiets Narzissenweg/Krokusweg, auch trotz der Erstellung einer Spielfläche durch den Bauträger noch weiter verschlechtert. Die Jugendhilfefläche sollte weiterhin vorgehalten werden. Einwohnerzahl, Bezirk 25, Pulheim: 2960 Vorhandene Spielplatzfläche: 3179 qm Vorhandener Spielplatzflächenbedarf: 4982,4 qm Da in unmittelbarer Nähe im Zuge der Neubebauung im BP 120 (Wiesenweg/ Sperlingstraße) die Anlage einer Spielfläche durch den ausführenden Bauträger ansteht, ist die Aufgabe dieser Jugendhilfefläche befürwortet worden. Sie wird demnächst bebaut. Brauweiler „Nikolaus-Lauxen-Straße“ Fläche: 1206 qm Der Spielplatz wurde in eine für Jugendhilfezwecke vorbehaltene Rasenfläche umgestaltet und besteht in diesem Zustand. Der Spielplatzbezirk 33 hat mit 150,4% Spielflächendeckung eine hohe Deckungsquote. Die Kinderspielflächendeckung ist mit 166,9 % ebenfalls überdurchschnittlich. Aufgrund der speziellen Lage und der Größe dieser 61 Fläche sollte diese Jugendhilfefläche auch weiter vorgehalten werden, da im Fall einer fortschreitenden Bebauung des Bezirkes 33 in nördlicher Richtung, weitere Spielfläche benötigt wird. Einwohnerzahl, Bezirk 33, Brauweiler: 3189 Vorhandene Spielplatzfläche: 11508 qm Vorhandener Spielplatzflächenbedarf: 7653,6 qm Brauweiler „Röntgenstraße“ Fläche: 788 qm Die für Jugendhilfezwecke vorbehaltene Ergänzungsfläche besteht als Rasenfläche. Der Spielplatzbezirk 33 hat mit 150,4% Spielflächendeckung eine hohe Deckungsquote. Die Kinderspielflächendeckung ist mit 166,9 % ebenfalls überdurchschnittlich. Da die Jugendhilfefläche als Erweiterungsfläche des Spielplatzes Röntgenstraße besteht, sollte diese auch weiterhin als Möglichkeit vorgehalten werden, da im Fall einer fortschreitenden Bebauung des Bezirkes 33 in nördlicher Richtung, weitere Spielfläche benötigt werden wird. Einwohnerzahl, Bezirk 33, Brauweiler: 3189 Vorhandene Spielplatzfläche: 11508 qm Vorhandener Spielplatzflächenbedarf: 7653,6 qm 62 10 Projekte / Beschlüsse Im folgenden Kapitel soll ein Überblick über die im Rahmen der Fortschreibungen des Teilfachplans Spielplätze getroffenen Beschlüsse und die unterschiedlichen projektierten Spielflächen gegeben werden. Dabei werden die abgeschlossenen, begonnenen und geplanten Projekte, bezogen auf ihren Sachstand, kurz vorgestellt. 10.1 Aktualisierung der Spielplatzbezirke In der 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.03.2011 wurde empfohlen und durch den Rat am 12.04.2011 beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Spielplatzbezirke entsprechend der aktualisierten Aufstellung der dritten Fortschreibung des Teilplans Spielplätze zu aktualisieren. Die derzeit absehbaren, neu geplanten bzw. noch neu zu planenden Baugebiete, werden jeweils den unmittelbaren benachbarten Spielplatzbezirken zugeteilt bzw. bei Bedarf werden neue Spielplatzbezirke eingerichtet. 10.2 Spielplätze in neuen Baugebieten In der 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.03.2011 wurde empfohlen und durch den Rat am 12.04.2011 beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die in neuen Baugebieten vorgesehenen Spielplätze je nach Baufortschritt in den Baugebieten einzurichten. Die Verwaltung wird im Weiteren damit beauftragt, die notwendigen Mittel hierzu rechtzeitig jeweils für die Haushaltsplanberatungen anzumelden. Aktuell ist eine Spielfläche geplant. 10.2.1 Spielplatz in Pulheim „Projekt Tennishallen“ (Bezirk 25) Im Bereich Narzissenweg/ Krokusweg (BP 30) ist aktuell die Neuanlage eines ca. 590 qm großen Spielplatzes im Gange. Die Ausstattung wird verschiedenen Altersgruppen gerecht. Die Spielfläche ist bereits fertiggestellt, der endgültige Anwuchs der Rasenflächen und der Begrünung ist voraussichtlich im Juni 2016 erfolgt. Die Erstellung und Ausstattung der Spielfläche erfolgte durch den Erschließungsträger. Der Spielplatz wird nach seiner Fertigstellung dem Spielplatzbezirk 25 in Pulheim zugeordnet werden. 10.3 Schaffung von Spielmöglichkeiten in den Bezirken 7,8,13 und 15 In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2006 wurde empfohlen und durch den Rat beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, insbesondere in den Bezirken, in denen ein Bedarf an Spielmöglichkeiten festgestellt wurde (Bezirke 7, 8, 13 und 15), Spielmöglichkeiten für Kinder ggf. auch außerhalb von ausgewiesenen Spielplätzen zu schaffen. 63 10.3.1 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 7 in Stommeln Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist innerhalb dieses Spielbezirkes kein Spielplatz für Kinder vorhanden. Es ist auch keine Freifläche bekannt, die als Spielgelände genutzt werden kann bzw. in einen Spielplatz umgewandelt werden könnte. Festzuhalten ist, dass es im Bezirk 7 einen Bedarf an Spielmöglichkeiten für Kinder gibt. Sobald, angrenzend an die vorhandene Altbebauung, neue Baugebiete erschlossen werden, ist dort ein öffentlicher Spielplatz zu planen und entsprechend zu schaffen. 10.3.2 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 8 in Ingendorf Im Stadtteil Ingendorf ist zurzeit kein Spielplatz vorhanden. Aufgrund der relativ geringen Einwohner- und Kinderzahl kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf die Einrichtung eines Spielplatzes verzichtet werden. Sobald dort weiteres Baugelände für die Bebauung bereitgestellt wird, sollte auch dort ein Spielplatz geplant und geschaffen werden um auch den dort lebenden Kindern gleiche Grundbedingungen zu ermöglichen. 10.3.3 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 13 in Pulheim Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist innerhalb dieses Spielbezirkes kein Spielplatz für Kinder vorhanden. Im Bereich des Bezirkes 13 in Pulheim sind einige Spielmöglichkeiten im Pulheimer Stadtpark realisiert. Da diese vereinzelten Spielmöglichkeiten den Bedarf jedoch nur unzulänglich decken, wird in diesem Bezirk auch weiterhin nach Realisierungsmöglichkeiten für einen öffentlichen Spielplatz gesucht. 10.3.4 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 15 in Pulheim Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist innerhalb dieses Spielbezirkes kein Spielplatz für Kinder vorhanden. Als weitere Flächen zur Ergänzung des Spielangebotes in diesem Bereich sind zu nennen: ● Bolzplatz „Peter-Kanters-Allee“ ● Skatefläche „Peter-Kanters-Allee“ ● Rodelhügel ● Eislauf- und Rollschuhbahn ● Schulhof der Realschule ● Schulhof des Gymnasiums ● Basket- und Handballplatz ● Spielwiese auf dem Gelände der POGO incl. Beachvolleyballplatz (Montag – Freitag ab 13.00 Uhr geöffnet) 64 Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist keine Ausweitung des Neubaugebietes an der Straße „Am Sportzentrum“ in Richtung POGO / Sinnersdorf vorgesehen. 10.4 Jugendhilfefläche in Brauweiler „Röntgenstraße“ (Bezirk 33) In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2006 wurde empfohlen und durch den Rat beschlossen, die Erweiterungsfläche des Spielplatzes „Röntgenstraße“ weiter als Reservefläche für Jugendhilfezwecke vorzuhalten. Die Fläche besteht als reine Grünfläche und wird von den dort lebenden Kindern als Ballspielfläche genutzt. 10.5 Spielfläche in Pulheim „Anemonenweg / Widdersdorfer Str.“ (Bezirk 25) In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2006 wurde empfohlen und durch den Rat beschlossen, die Spielfläche „Anemonenweg / Widdersdorfer Str.“ weiter als Reservefläche vorzuhalten. Die Fläche besteht als reine Grünfläche und wird von den dort lebenden Kindern und Erwachsenen als Freizeitfläche genutzt. 10.6 Grillhütte in Pulheim „Peter-Kanters-Allee“ (Bezirk 15) In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2006 wurde empfohlen und durch den Rat beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, nach einem geeigneten Standort fortzusetzen. Dieser wurde im Bereich des Pulheimer Sportzentrums gefunden und die notwendigen Planungen durchgeführt. Nach einstimmiger Empfehlung des Jugendhilfeausschusses am 21.08.2008 wurde mit der Realisierung begonnen. Folgend wurde im Sommer 2010 für alle Einwohnerinnen und Einwohner Pulheims eine öffentlich zugängliche Grillmöglichkeit bereitgestellt. In Kooperation mit dem Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis wurde somit die Möglichkeit geschaffen, Feste und Feiern in einem eigens hierfür konzipierten Rahmen zu veranstalten. Die öffentliche Grillhütte befindet sich am äußeren nördlichen Stadtrand Pulheims am Ende der PeterKanters-Allee und bietet die Möglichkeit auf ca. 45 qm überdachter wettergeschützter Fläche, private Grillfeste zu veranstalten. Zur Ausstattung der Grillhütte gehören ein fest eingebauter Grill-Kamin, mehrere Biertischgarnituren sowie ein „DIXI“ WC. Die öffentliche Grillhütte Pulheim steht nach Absprache an jedem Wochentag zwischen 10:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, max. jedoch bis 23:00 Uhr zur Verfügung. Die Vermietung wird durch die Leitung der Jugendhilfeeinrichtung POGO vorgenommen. Entsprechende Informationsbroschüren zur Vermietung sind im Jugendamt und in der Jugendhilfeeinrichtung zu erhalten. Im Jahr 2010 konnten erste Vermietungen mit positiven Ergebnissen durchgeführt werden. Anregungen die durch die Mieter an das Jugendamt weiter gegeben wurden konnten zum Teil bereits umgesetzt werden. 65 10.7 Bolzplatz in Sinnersdorf In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2006 wurde empfohlen und durch den Rat beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, nach einer geeigneten Ersatzfläche für den Bolzplatz „Am Zehnthof“ zu suchen. Dieser wurde durch den Eigentümer zum März des laufenden Jahres verkauft und steht nicht mehr zur Verfügung. Zuletzt lag der Fokus auf einer Fläche im östlichen Randbereich Sinnersdorf zwischen den Verlängerungen „Am Theuspfad“ und „Am Eggershof“. Hierzu wurden bereits Verhandlungen geführt, ein entsprechender Bebauungsplan muss jedoch noch aufgestellt werden. 10.8 Kinder- und Jugendliche im öffentlichen Raum In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 06.04.2006 wurde empfohlen und durch den Rat beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, wenn es an bestimmten Orten im Stadtgebiet über einen längeren Zeitraum zu manifestierten Treffen größerer Gruppen von Kindern und Jugendlichen kommt und dies im unmittelbaren Zusammenhang mit erheblichen Anwohnerprotesten steht, in Zusammenarbeit mit den betreffenden Kindern und Jugendlichen kooperativ und konstruktiv nach alternativen Orten zu suchen. Respektive sollen partizipativ unter Einbeziehung der Mobilen Jugendarbeit Alternativen entwickelt werden. In Kapitel 12.6 dieses Teilfachplans wird diese Thematik näher erläutert. 10.9 Jugendhilfefläche in Brauweiler „Nikolaus-Lauxen-Straße“ (Bezirk 33) In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 06.04.2006 wurde empfohlen und durch den Rat beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Jugendhilfefläche „Nikolaus-Lauxen-Straße“ weiter als Reservefläche für Jugendhilfezwecke vorzuhalten. Die Fläche besteht als Grünfläche. Näheres zur Jugendhilfefläche „Nikolaus-Lauxen-Straße“ siehe Kapitel 9 dieses Teilfachplanes. 10.10 Erweiterung des Handlungsindikators im Sinne eines demografischen Faktors In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 29.05.2007 wurde empfohlen und durch den Rat beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die im Rahmen der Jugendhilfeplanung Pulheim – Teilplan Spielplätze beschlossene flexible Neuentwicklung der Prioritätenliste zur Verbesserung der Spielplätze um die Faktoren „Spielplatzversorgungsfläche im Bezirk“ und „Anzahl der Kinder im Spielplatzalter (0 – 14 Jahre)“ im Sinne eines demographischen Faktors zu erweitern. Die Anpassung erfolgt jeweils im ersten Jahr nach zukünftig stattfindenden Kommunalwahlen für die jeweilige Ratsperiode. 66 Die erfassten Daten wurden im Rahmen der vorliegenden vierten Fortschreibung des Teilplans Spielplätze aktualisiert. 10.11 Spielplätze in Pulheim im Bereich „Asternweg / Aurikelweg“ (Bezirk 25) In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 29.05.2007 wurde empfohlen und durch den Rat beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Anzahl der Spielplätze im Bereich Aurikelweg / Asternweg mittelfristig in ihrem jetzigen Bestand zu sichern. Die Spielflächen bestehen seitdem in ihrer jetzigen Ausgestaltung. 10.12 Spielplatz in Brauweiler / Dansweiler „Liethenstraße“ (Bezirk 35) In der 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.03.2011 wurde empfohlen und durch den Rat am 12.04.2011 beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Spielplatzfläche „Liethenstraße“ aufzugeben, die Spielgeräte zu demontieren und die Fläche in eine allgemeine Grünfläche umzuwandeln. 10.13 Jugendhilfefläche in Pulheim „Sinnersdorfer Straße“ (Bezirk 21) In der 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.03.2011 wurde empfohlen und durch den Rat am 12.04.2011 beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Jugendhilfefläche „Sinnersdorfer Straße“ mit Spielgeräten auszustatten. Die Fläche wird aktuell durch den Bauhof überarbeitet. 10.14 Jugendhilfefläche in Pulheim „Arnold-Böcklin-Straße“ (Bezirk 14) In der 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.03.2011 wurde empfohlen und durch den Rat am 12.04.2011 beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Jugendhilfefläche „Arnold-BöcklinStraße“ aufzugeben und die Fläche in eine allgemeine Grünfläche umzuwandeln. 10.15 Neuanlage „Bolzplatz Pulheim Süd“ (Bezirke 22 / 24) In den letzten Jahren wurden an das Jugendamt häufig Anfragen bezüglich der Anlegung einer Bolzplatzfläche im südlichen Bereich Pulheims gestellt. Pulheim verfügt über die Bolzplatzflächen „AlbrechtDürer-Straße“ und „Peter-Kanters-Alee“. Beide Bolzplätze sind für die Kinder aus den südlichen Spielplatzbezirken nur durch die Querung des gesamten Stadtgebietes zu erreichen. In der 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.03.2011 wurde empfohlen und durch den Rat am 12.04.2011 beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, eine geeignete Fläche zur Errichtung eines Bolzplatzes im südlichen Bereich Pulheims, angrenzend an die Spielplatzbezirke 22 und 24, zu suchen und die notwendigen Haushaltsmittel hierfür anzumelden. 67 10.16 Neuanlage Spielplatz „Glessener Straße“ Mit der Erstellung einer Wohnanlage im BP 120 (Spelingstraße/ Glessener Straße) wird hier eine neue Spielfläche von voraussichtlich etwa 420qm entstehen. Die Erstellung und Ausstattung der Spielfläche erfolgt durch den Erschließungsträger. Der Spielplatz wird nach seiner Fertigstellung dem Spielplatzbezirk 37 in Brauweiler zugeordnet werden. 68 11 Spielräume Spielen als Tätigkeit ist ein Vorgang, der sich stetig im Entwicklungsprozess des Kindes vollzieht, um eine Anpassung der Fähigkeiten an das umgebende Umfeld zu vollziehen. Spielen kann somit nicht nur als Funktion angesehen werden, welche sich nur auf den dafür ausgewiesenen Spielflächen vollzieht. Spielen passiert überall und fortlaufend. Deswegen ist es von besonderer Bedeutung das kindliche Spiel an allen Orten zuzulassen und zu fördern, wo es ohne Gefahr im Sinne einer ganzheitlichen Spiel- und Erlebniswelt möglich ist. 11.1 Öffentliche Grünflächen In der Stadt Pulheim gibt es eine Vielzahl an öffentlichen Grünflächen. Öffentliche Grünflächen sind alle gärtnerisch gestalteten Anlagen sowie die darin enthaltenen Wiesen, waldähnliche Flächen oder sonstige Freiflächen, die der aktiven oder stillen Erholung dienen und der Bevölkerung zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt sind. Öffentliche Grünflächen sollen möglichst vielen Nutzerinnen und Nutzern jeden Alters und Geschlechts zur Verfügung stehen. Aus dieser Zielsetzung ergeben sich erfahrungsgemäß Nutzungskonflikte, die nur durch gegenseitigen Respekt, durch Toleranz und Verständnis für die Belange des anderen zu Kompromisslösungen führen können. Öffentliche Grünflächen dürfen nur so genutzt werden, wie es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt. Die Benutzung muss schonend erfolgen, so dass Anpflanzungen und Ausstattungen nicht beschädigt, beschmutzt oder anderweitig beeinträchtigt werden. Auf Öffentlichen Grünflächen ist das Spielen grundsätzlich erlaubt. Dazu gehören auch Ball- und Bewegungsspiele. Die Spielenden müssen dabei beachten, dass andere Nutzerinnen und Nutzer oder Anlieger nicht gefährdet oder mehr als den Umständen nach unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Eine den gesellschaftlichen Anforderungen gerecht werdende Nutzung von Öffentlichen Grünflächen basiert auf der Grundlage gegenseitiger Rücksichtnahme. Leider werden im Zusammenhang mit der Nutzung der Öffentlichen Grünflächen durch Kinder und Jugendliche über das Spielplatztelefon häufig Beschwerden mitgeteilt. Es gilt diesbezüglich einen intensiven Blick darauf zu richten, dass Kinder meist nicht in der Lage sind ihre Bedürfnisse zu formulieren. Dieses Ungleichgewicht darf nicht dazu führen, das kindliches Spiel auf den Öffentlichen Grünflächen nicht mehr stattfindet. Der Jugendhilfeausschuss am 03.09.2009 empfahl dem UPA zu beschließen, der Umwelt und Planungsausschuss beschloss: „Als Ausdruck einer kinder- und familienfreundlichen Stadtentwicklung bekennt sich der Umwelt und Planungsausschuss zu einer vielfältigen Nutzung der öffentlichen Grünflächen im Rahmen des rechtlich Zulässigen. 69 Die Verwaltung wird beauftragt, diese Vorstellungen durch entsprechende öffentlichkeitswirksame Aktionen (z.B. Pressemitteilung, Gestaltung eines Flyers etc.) aktiv in die Bevölkerung zu transportieren.“ Ein entsprechender Flyer wurde in Kooperation zwischen der Koordinierungsstelle Umweltschutz und dem Jugendamt zwischenzeitlich umgesetzt. 11.2 Öffentlicher Raum Kinder sind gleichfalls Bürger wie auch Zukunft einer Stadt. Dies beinhaltet ein Recht auf die Nutzung des Öffentlichen Raumes im Stadtgebiet. Zum Öffentlichen Raum gehören neben den oben angeführten Öffentlichen Grünflächen alle frei zugänglichen Flächen wie Öffentliche Plätze, Fußgängerzonen, Weg- und Verkehrsflächen. Dass Kinder diese Flächen im täglichen Spielverhalten oftmals nicht im Interesse bzw. den Vorstellungen von Anwohnern oder anderen Platzhaltern des öffentlichen Raumes entsprechend nutzen, darf nicht über dieses Recht hinwegtäuschen. Diese öffentlichen Flächen für die Kinder als Spielfläche zu erschließen, bedeutet in einer vom Leitbild der Kinder- und Familienfreundlichkeit geprägten Stadt vor allem eines: Die Kinder vor der Aneignung des öffentlichen Raumes durch private Interessen zu schützen, um den Öffentlichen Raum als Spielraum zu erhalten. In diesem Sinne ist es unerlässlich, bei der Planung derartiger Flächen auch kindliche Spiel- und Verhaltensweisen zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl für die Gestaltung der Flächen und Ausstattungselemente als auch im Besonderen für die Planung von Straßen und Querungsmöglichkeiten. 11.3 Privater Raum Neben den öffentlich zugänglichen Flächen stehen dem kindlichem Spiel eine Vielzahl privater Flächen als möglicher Spielraum zur Verfügung. Dies können sowohl Gärten, Innenhöfe, Hauseingänge, Flure, brach liegende Grundstücke oder Feld und Wiese sein. Da diese privaten Räume im Allgemeinen jedoch nicht allen Kindern zugänglich sind und auf diese Flächen bezüglich ihrer Gestaltung nicht direkt eingewirkt werden kann, bleibt es nur, für eine breite Akzeptanz und Kinderfreundlichkeit in der Gesellschaft zu werben. 11.4 Schulhöfe / Offene Ganztagsschule Der fortschreitende Ausbau der Nachmittagsangebote an den Pulheimer Schulen beinhaltet unterschiedliche Veränderungen und Herausforderungen für die Themenfelder der Kinder- und Jugendarbeit. 70 Die längeren Betreuungszeiten in den Schulen wirken sich somit auch auf die Frequentierung der Spielplätze, besonders in den Nachmittagsstunden aus, was die Bedeutung der Ausstattung auf den Pulheimer Schulhöfen besonders hervorhebt. Die Notwendigkeit von ständig zugänglichen Spielflächen für Kinder außerhalb von Schule bleibt davon aber unberührt, da weiterhin auch außerhalb der Schulzeiten in den Abendstunden, Wochenenden und Ferien, Erprobungs- und Erfahrungsräume zur eigenständigen Verfügung vorgehalten werden müssen, um eine gesunde Entwicklung zu gewährleisten. Unabhängig vom weiterhin verfolgtem Ausbau des Ganztagsschulangebotes hat der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit im Jahr 2007 die Nutzung der Pausenhöfe als öffentliche Spielfläche in der außerschulischen Zeit freigegeben. Die Nutzung der Schulhöfe unterliegt jedoch folgenden Einschränkungen: a) zeitliche Begrenzung in den Monaten April bis Oktober bis 20:00 Uhr in den Monaten November bis März bis 17:00 Uhr b) altersmäßige Einschränkung auf Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren Diesen zusätzlichen Spiel- und Betätigungsflächen steht durch ihre oftmals sehr gute örtliche Einbindung und über ihren Bekanntheitsgrad unter den Kindern und Jugendliche eine besondere Bedeutung zu. Durch die typischen speziellen Beschaffenheiten von Pausenhöfen, wie großflächige Pflasterungen und Asphaltierungen, getrennte Sportbereiche, räumliche Eingrenzungen sowie gute Rückzugsmöglichkeiten, bieten diese eine besondere Qualität im Hinblick auf Spielfunktionen und Aufenthaltsqualität. Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen nach Bewegungsmöglichkeiten und Treffpunkten im öffentlichen Raum sind ebenso legitim wie die Interessen der Schulen, des Schulträgers und der Anwohner, Beschädigungen, Verschmutzungen und Lärmbelästigung zu vermeiden. Um einen für von allen Seiten akzeptablen Mittelweg zu finden, gilt es dort einzuschreiten, wo Grenzen verletzt werden. Jedoch muss auch hier seitens der Stadt den oft subjektiven Eingaben von Personen entgegengewirkt werden, die sich nur aufgrund der Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen in ihren privaten Belangen gestört fühlen. Da diese Flächen jedoch nicht ständig zur Verfügung stehen und mit der beschriebenen flächendeckenden Einführung der offenen Ganztagsgrundschulen auch werktags und teilweise in den Ferien für schulische Zwecke benötigt werden, können sie als Spielangebot nicht in den regulären öffentlichen Spielflächenbestand aufgenommen werden. 71 11.5 Spielstraßen Neben einer Vielzahl an verkehrsberuhigten Straßen gibt es im Pulheimer Stadtgebiet nur eine als öffentliche Spielstraße ausgewiesene Fläche. Die Spielstraße besteht aus einem nicht mehr genutzten Teilstück der „Alten-Glessener-Straße“ und hat eine Fläche von 1070 qm. Auf der Spielstraße befinden sich einige Skate-Elemente, Bänke und ein Basketballkorb. ● Spielstraße „Alte-Glessener-Straße“ (Brauweiler) (Bezirk 37) 11.6 Bolzplätze Die Ausübung von Ballspielarten, insbesondere Fußball ist unter den Jugendlichen weiterhin von immenser Bedeutung. Im Pulheimer Stadtgebiet stehen den Kindern und Jugendlichen insgesamt vier Bolzplätze und vier Spiel- und Bolzplatzkombinationen zur Verfügung. ● Bolzplatz „Albrecht-Dürer-Straße“ (Pulheim) (Bezirk 14) ● Bolzplatz „Peter-Kanters-Allee“ (Pulheim) (Bezirk 15) ● Bolzplatz „Am Randkanal“ (Sinnersdorf) (Bezirk 10) ● Spiel- und Bolzplatz „An der Maar“ (Dansweiler) (Bezirk 36) ● Bolzplatz „Wacholderweg“ (Sinthern) (Bezirk 32) ● Spiel- und Bolzplatz „Nordstraße“ (Stommeln) (Bezirk 2) ● Spiel- und Bolzplatz „Kölner Weg“ (Stommeln) (Bezirk 6) ● Spiel- und Bolzplatz „Kapellenweg“ (Stommelerbusch) (Bezirk 1) Der ehemalige Bolzplatz „Am Zehnthof“ in Sinnersdorf befand sich in Privatbesitz und wurde inzwischen an einen Bauträger veräußert. Da diese Entwicklung schon in 2011 absehbar war, wurde eine alternative Fläche entlang der Kölner Straße in Richtung Esch gefunden, welche ursprünglich im Jahr 2011 als Bolzplatz hergerichtet werden sollte (Siehe Kapitel 10.7); die Einrichtung dieser Fläche ist nun umso notwendiger. Auch der Bolzplatz in Sinthern wurde zwischenzeitlich errichtet, er befindet sich unmittelbar neben dem Spielplatz Wacholderweg. Er wurde zusammen mit dessen Verlegung im Jahr 2011 realisiert. In der 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.03.2011 wurde empfohlen und durch den Rat am 12.04.2011 beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, eine geeignete Fläche zur Errichtung eines Bolzplatzes im südlichen Bereich Pulheims, angrenzend an die Spielplatzbezirke 22 und 24, zu suchen und die notwendigen Haushaltsmittel hierfür anzumelden. (Siehe Kapitel 10.15) 72 11.7 Skateflächen Skateboards, Inline-Skates und zunehmend Wakeboards erfreuen sich weiterhin großer Beliebtheit gerade unter den älteren Jugendlichen. Als Besonderheit dieser sportlichen Betätigung kann hier der hohe Anteil an weiblichen Jugendlichen genannt werden. Im Pulheimer Stadtgebiet gibt es drei Skate-Plätze welche Nutzungselemente für diese Form der aktiven Betätigung vorhalten. ● Skate-Anlage „Peter-Kanters-Allee“ (Pulheim) (Bezirk 15) (Stommeln) (Bezirk 2) (Brauweiler) (Bezirk 37) 2 x Fun-Box 1 x Grind-Stange ● Skate-Anlage „Nordstraße“ 1 x Walk Box+Olly-Box 1 x Fun-Box 50/70 ● Skate-Anlage „Alte Glessener Straße“ 1 x Spine Ramp 80 1 x Kinkrail als Squarerail 1 x Curb Cut mit Straight Ledge Der Verwaltung wird immer wieder der Wunsch nach Errichtung einer Half-Pipe bzw. eines größeren SkateParks vorgetragen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2010 hat der Jugendhilfeausschuss mehrheitlich die Errichtung einer Half-Pipe abgelehnt. Kinder und Jugendliche erschließen sich für die Ausübung dieser Sport- und Bewegungsarten immer wieder andere öffentliche Plätze wie z.B. den Platz vor dem Kultur- und Medienzentrum oder auch selbst gebaute Anlagen auf dieversen Plätzen und Straßenabschnitten. 11.8 Basketball / Beachvolleyball / BMX / Rodelhügel Es darf nicht vergessen werden, dass neben dem Fußballsport für Kinder und Jugendliche eine Reihe weiterer Sportarten fester Bestandteil des Lebensalltags sind. Bestenfalls betätigen sich Kinder und Jugendliche im Laufe ihrer Entwicklung in möglichst vielfältigen und unterschiedlichen motorischen Bewegungsszenarien. Natürlich können nicht für alle Sportarten die notwendigen Grundbedingungen öffentlich zugänglich umgesetzt werden. Trotzdem wird weiterhin versucht, vielfältige Möglichkeiten zu realisieren. Die Ausübung von Sportarten dient neben der sportlichen Betätigung vor allem dem sozialen Austausch und Miteinander von Jugendlichen und somit dem Einhalten von kulturellen Normen und Regeln. Basketball Basketball ist neben Fußball mit die unter den Kindern und Jugendlichen am häufigsten ausgeübte Sportart. Da Basketball wie Fußball mit einem erhöhten Lärmpegel einhergeht, ist es nicht leicht, die Bedingungen zur Ausübung gerade im direkten Wohnumfeld umzusetzen. Frei stehende, einzelne Körbe können 73 teilweise im Zusammenhang mit der Gestaltung von Spielplätzen realisiert werden. Spielfelder sind nur auf Schulhöfen und Sportflächen zu realisieren. Auf diese Weise sind an folgenden Orten in den vergangenen Jahren Basketballkörbe realisiert worden die jedoch aufgrund ihrer Verortung unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen aufweisen. ● Sportzentrum (Pulheim) (Bezirk 15) ● Schule „Christinaschule“ (Stommeln) (Bezirk 4) ● Spielstraße „Alte Glessener Straße“ (Brauweiler) (Bezirk 37) ● Kinder- und Jugendhaus „Zahnrad“ (Brauweiler) (Bezirk 33) ● Öffentlicher Platz „Weißer-Flieder-Platz“ (Sinthern) (Bezirk 32) ● Schule „Grundschule“ (Sinthern) (Bezirk 29) ● Bolzplatz „Am Randkanal“ (Sinnersdorf) (Bezirk 10) ● Spiel- und Bolzplatz „Kölner Weg“ (Stommeln) (Bezirk 6) ● Schule „An der Kopfbuche“ (Stommeln) (Bezirk 2) Beachvolleyball Im Pulheimer Stadtgebiet gibt es zwei öffentlich zugängliche Möglichkeiten um Beachvolleyball zu spielen. ● Kinder- und Jugendhaus „Zahnrad“ (Brauweiler) (Bezirk 33) ● Jugendzentrum „POGO“ (Pulheim) (Bezirk 15) BMX Das fahren von BMX-Fahrrädern ist ein Trend, der nach den Hochzeiten der späten achtziger Jahre einem stetigen Rückgang unterlag. Im aktuellen städtischen Bild und den Jugendmedien scheint sich dies aktuell wieder umzukehren. ● Spiel- und Bolzplatz „Nordstraße“ (Stommeln) (Bezirk 2) ● Kinder- und Jugendhaus „Zahnrad“ (Brauweiler) (Bezirk 33) ● Spielplatz „Koepchenstraße“ (Brauweiler) (Bezirk 33) Rodelhügel Die typische Topografie des Pulheimer Stadtgebietes weist nur an sehr wenigen Stellen Erhöhungen oder Hügel aus. Um trotzdem den ansässigen Kindern und Jugendlichen ein Gefälle zu bieten steht der Pulheimer Rodelhügel zur Verfügung. In Wintern, in denen es Schnee gab, war der Rodelhügel ein beliebtes Ziel in den kalten Monaten. ● Sportzentrum (Pulheim) (Bezirk 15) 74 11.9 Wasserspielplätze Wasser als grundlegendes Element unserer Umwelt ist auch im kindlichen Spiel von besonderer Bedeutung. Dies gilt besonders für die Kombination von Wasser mit anderen Elementen wie Erde und Sand. Die Förderung kindlicher Kreativität, das Erkennen von physikalischen Abläufen und nicht zuletzt die soziale Interaktion unter den Kindern sind nur einige Aspekte die mit derartigen Wasser- und Sandspielanlagen einhergehen. ● Kinder- und Jugendhaus „Zahnrad“ (Brauweiler) (Bezirk 33) ● Spielplatz „Albert-Schweitzer-Straße“ (Pulheim) (Bezirk 38) 11.10 Mehrgenerationenplätze Im Zusammenhang mit den sich verändernden Altersstrukturen unserer Gesellschaft wurde in den vergangenen Jahren die Thematik des Mehrgenerationenplatzes in den Medien ausführlich diskutiert. Aus Sicht des Fachamtes ergeben sich aus dem Zusammenwirken der Generationen vielfache Synergieeffekte wie sie in Pulheim besonders im Rahmen des „F.U.K.S. Generationenprojektes“ zu sehen und zu befürworten sind. Das Miteinander verschiedener Altersgruppierungen auf hierzu eigens konzipierten Aufenthaltszonen muss allerdings mit sehr großer Skepsis betrachtet werden. Das hierzu eigens ausgestaltete Flächen in Modellprojekten in unterschiedlichen Städten und Ländern sehr große Erfolge feiern, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass meist eine Melange aus den unterschiedliche Faktoren der kulturellen und geografischen Bedingungen dazu führt, das diese Plätze zu beliebten Treffpunkten werden. Dies sind in erster Linie die Größe und Ausstattung der Anlagen, welche eine Aufenthaltsqualität für alle Nutzergruppen bieten müssen als auch im Weiteren die Verortung und Zugangsmöglichkeit, welche eine hohe Fluktuation und Frequentierung durch alle Altersgruppen ermöglicht. Als Leitsatz für gelingende Mehrgenerationenplätze ist: „Begegnung ermöglichen, aber nicht erzwingen“ anzusehen. Die Ausstattung bestehender Kinderspielflächen mit den oft diskutierten Sportgeräten zur körperlichen Ertüchtigung für ältere Menschen, ist als neuer Erwerbszweig der Hersteller anzusehen und nicht als einfache und kostengünstige Grundlage für „Plätze der Begegnung“ wie sie eigentlich durch Bürgerinnen und Bürger gewünscht werden. In der Sitzung des Umwelt- und Planausschusses der Stadt Pulheim am 06.07.2011 wurde hierzu folgender Beschluss gefasst: Der Umwelt- und Planungsausschuss sieht die Idee der Mehrgenerationenplätze im Pulheimer Stadtgarten beispielhaft realisiert und beim Ausbau des Pulheimer Nordpark berücksichtigt und lehnt die Umwandlung aufgehobener Spielflächen in solche Plätze zur Zeit ab. Bei der Erschließung größerer Spielplätze soll jedoch geprüft werden ob Mehrgenerationenplätze geschaffen werden können. 75 11.11 Zentralspielplatz als Ausflugsziel Im Unterschied zu den Mehrgenerationenplätzen, welche eine hohe Fluktuation benötigen, gibt es Beispiele in anderen Kommunen, dass größere, gut ausgestattete und verkehrsgünstig zentral gelegene Spielplätze häufig als Flächen für Tagesausflüge genutzt werden. Besonders, wenn die Attraktivität des Platzes aufgrund spezieller Besonderheiten in der Ausstattung erhöht ist. Eine Besonderheit dieser Art sind beispielsweise Wasserspielplätze. Spielplätze stellen nicht nur für Kinder Freiräume dar, sondern sind für Eltern, Lehrer und Familien häufig die einzige Möglichkeit, neben den oftmals beengten Wohn- und Raumverhältnissen und den Möglichkeiten eines Schulhofes, Kindergeburtstage und Gruppenausflüge im Stadtgebiet zu gestalten. Auch hier in Pulheim beziehen sich viele telefonische Anfragen auf diese Thematik. Beliebt sind hier insbesondere die Spielplätze „Nordstraße“ in Stommeln und „Albert-Schweitzer-Straße“ in Pulheim. Das Jugendamt ist bemüht, interessierten Gruppen die Nutzung der Spielflächen zu genehmigen, insofern eine Beeinträchtigung für andere Nutzer oder der Spielfläche vermieden werden kann. 11.12 Jugendzeltplatz / Feuerstelle Im Pulheimer Stadtgebiet gibt es für Kinder und Jugendliche keine Möglichkeit, öffentlich zu zelten oder Lagerfeuer zu errichten. Diesem häufig durch Kinder und Jugendliche, aber auch durch Eltern, an das Jugendamt gerichtete Wunsch konnte bisher nicht entsprochen werden. Zeltplätze als Orte des informellen Treffens und des sozialen Erlebens können aus pädagogischer Sicht viel zur Sozialisation innerhalb einer Gesellschaft beitragen. Kernpunkte sind die Wahrnehmung der natürlichen Umgebung, das Erlernen und Einhalten sozialer Regeln und das Gruppenerlebnis an sich. Weitere automatisch resultierende Förderbereiche sind Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Nicht zuletzt kommt dem Ausleben einer fast konsumfreien Freizeitkultur als Kontrapunkt eine nahezu strategische Bedeutung zu. Lagerfeuer können die genannten Faktoren verstärken und dienen aus pädagogischer Sicht oftmals als Medium, über welches sich zwischenmenschliche Kontakte leicht herstellen lassen, aber auch Konzentrationsfähigkeit und das Ruheempfinden der Kinder und Jugendlichen gefördert wird. 76 11.13 Wald- und Wiesenplätze (Naturbelassene Flächen) Besondere Aufmerksamkeit sollte im Rahmen zukünftiger Flächenplanung noch den natürlich belassenen Flächen im Stadtgebiet geschenkt werden. Aufgrund der einhelligen Meinung der Entwicklungspsychologie in den aktuellen Fachberichten sind derartige Flächen und Gebiete grundlegend für die gesunde Entwicklung in der Kindheit. Wald und Wiese fördern durch die Natur bedingten Aktivitätsanreize die Psychomotorik zum Nulltarif. Die dadurch entstehende Rückkopplung zur Realität muss in ihrer Bedeutung, in einem mehr und mehr medial organisierten Lebensumfeld, ernster genommen werden als bisher angenommen wurde. Wiesen und vor allem Waldflächen stehen nur an sehr wenigen Stellen im Stadtgebiet zur Bespielung zur Verfügung. Jedoch werden Flächen dieser Art in den kommenden Jahren vor allem im nördlichen Bereich Pulheims zusammen mit dem fortschreitenden Ausbau des Nordparks realisiert. 11.14 Indoor - Spielfläche Durch die Abnahme der zugänglichen Spielmöglichkeiten im öffentlichen Raum ist es gerade in den Wintermonaten für Kinder und Jugendliche besonders schwer, ihren sozialen Kontakten Rechnung zu tragen. Das elterliche Wohnumfeld kann nur schwer als Ausgleich zu einer von Bewegung geprägten, frei auszugestaltenden Außenwelt gesehen werden. Es ist zu überdenken, ob durch ein beständiges IndoorSpielangebot die Aktivitätsstruktur der Kinder im Alter bis 14 Jahren auch bei schlechtem Wetter deutlich ausgeweitet werden könnte. 77 12 Spielplatzperipherie Rund um die Pulheimer Spielflächen bestehen unterschiedliche Themenfelder, welche in einem engen Bezug zu den Spielplätzen stehen und mit diesen untrennbar verbunden sind. Auf diese Themengebiete soll an dieser Stelle kurz eingegangen werden. 12.1 Spielplatzpaten Unter einer Spielplatzpatenschaft ist die ehrenamtliche Betreuung eines Kinderspielplatzes durch einen oder mehrere engagierte Bürger oder auch Vereine, Initiativen, Verbände etc. zu verstehen. Der Idee der Spielplatzpatenschaften liegt unter anderem die Intention zugrunde, dass Erwachsene durch ihr Beispiel Kindern, Jugendlichen und auch anderen Erwachsenen vermitteln, Verantwortung für „ihre“ Räume zu übernehmen. In diesem Zuge sollen Spielplatzpaten aktiv dazu beitragen, bei den Anwohnern mehr Identifikation mit und somit auch mehr Akzeptanz für den öffentlichen Spielraum zu schaffen. Dadurch kann nicht nur entstehendem Konfliktpotenzial frühzeitig entgegengewirkt werden. Auch Kinder- und Jugendinteressen können durch die Spielplatzpaten intensiver aufgegriffen und vorgetragen werden. Durch die höhere soziale Kontrolle kann ferner eine höhere Hemmschwelle gegen Vandalismus aufgebaut werden. Besondere Bedeutung erlangt das Spielplatzpatenprojekt durch die schnelle Rückmeldung bezüglich Beschädigungen oder Verunreinigungen auf den Pulheimer Spielflächen. Mit Stand 01.04.2015 werden 74 Spielplätze des Stadtgebietes Pulheim durch 58 Einzelpersonen und 2 Vereine patenschaftlich betreut. Für das gesamte Stadtgebiet ergibt dies eine Betreuungsquote von über 83,2% betreuter Spielplätze. 12.2 Spielgeräteverleih Durch das Jugendamt können Spielgeräte für Kindergeburtstage, Straßenfeste oder Vereinsfeiern von den in Pulheim wohnenden Bürgerinnen und Bürgern kostenlos ausgeliehen werden. Hierzu ist im Jugendamt eine Informationsbroschüre erhältlich, die über die Ausleihbedingungen informiert und die einzelnen Spielgeräte vorstellt. Im Weiteren berät und unterstützt das Jugendamt Gruppen, Vereine und Eltern bei der Durchführung von Spielfesten und Spielaktionen für Kinder und Jugendliche. Die Spielgeräte können nach Absprache mit dem Jugendamt am Geschwister-Scholl-Gymnasium in Pulheim abgeholt werden. 78 12.3 Spielplatztelefon / Standortangabe Das Pulheimer Spielplatztelefon wurde im Jahr 2002 eingeführt. Seitdem sind alle Spiel- und Bolzplätze im Stadtgebiet mit Hinweisschildern versehen, auf denen die Nummer des Spielplatztelefons angegeben ist. Das Spielplatztelefon soll den Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sowie interessierten Bürgern und Bürgerinnen, eine direkte Möglichkeit bieten, Schäden oder Ärgernisse direkt zu melden und einen Ansprechpartner für alle Fragen rund um den betreffenden Spielplatz zu bieten. Die hierzu geführte Statistik weist in den vergangenen 5 Jahren durchschnittlich 87 Anrufe pro Jahr aus. Die Spielplatzschilder wurden im Jahr 2008 mit zusätzlichen Piktogrammen ausgestattet, welchen die Notrufnummer „112“ und die genaue Spielplatzortsangabe in Schriftform und als Nummerierung zu entnehmen ist, um Rettungskräften im Bedarfsfall schnell eine genaue Standortangabe mitteilen zu können. 12.4 Spielplatzbroschüre Um den Pulheimer Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern einen transparenten Überblick über die im Stadtgebiet befindlichen Spielangebote und Spielflächen zu bieten, ist im Jugendamt eine Informationsbroschüre erhältlich. Diese Broschüre beinhaltet neben allgemeinen Nutzerinformationen zu den öffentlichen Spielplätzen auch Angaben zu den Spielgeräten und den Spielplatzpaten. Weiter werden die einzelnen Spielangebote, sowie deren Lage im Stadtgebiet ausführlich dargestellt und erläutert. Die Aktualisierung der Spielplatzbroschüre erfolgt nach Bedarf und wird voraussichtlich bei Fertigstellung des Spielplatzes am Krokusweg stattfinden. 12.5 Mobile Skateanlage Um weitere ortsunabhängige Skateangebote zu schaffen, wurde im Jahre 2005, im Rahmen einer Kooperation des Jugendamtes mit der offenen Jugendeinrichtung Pogo Pulheim und der Mobilen Jugendarbeit Pulheim, eine transportierbare, mobile Skateanlage angeschafft. Diese Modulelemente können auf allen geeigneten Flächen im Stadtgebiet aufgebaut werden. In den vergangenen Jahren sind dies aus Verkehrssicherungsgründen meist die Schulhöfe des Stadtgebietes gewesen. Die hinter der mobilen Skateanlage stehende Konzeption dient unterschiedlichen Zielsetzungen. Zum einen wird dem weiterhin anhaltenden Trend des „Skatens“ entgegengekommen, welcher sich im Rahmen aktueller Entwicklung durch die Bereiche des „Inline-Skatens“ und des „Wake-Boardens“ noch ausgedehnt hat. Zum Anderen wird die Attraktivität einzelner Orte erhöht und den Nutzern auf diese Weise neue Herausforderungen und Kontaktmöglichkeiten zu anderen Jugendlichen geboten. Als Nebenaspekt 79 können sich Jugendliche in einem positiven Kontext mit all ihren Fähigkeiten der Öffentlichkeit präsentierten. Zuletzt fanden sog. „Skate-Events“ statt, die in den Frühlings- und Sommermonaten mehrmals eine Woche lang auf den Schulhöfen des Pulheimer Stadtgebiets oder anderen geeigneten Plätzen, so z.B. dem Platz vor dem Kultur-und Medienzentrum, durchgeführt wurden. 12.6 Jugend im öffentlichen Raum Ältere Kinder und Jugendliche wünschen sich in zunehmendem Maße Möglichkeiten zur spontanen sportlichen Betätigung im öffentlichen Raum. Dies gilt sowohl für die Trendsportarten wie Inline-Skating, Skateboard fahren und Basketball als auch für Fußballspielen. Dies ist auch Ergebnis einer seit Jahren zu beobachtenden gesellschaftlichen Entwicklung weg von organisierten Strukturen und Verbindlichkeiten, hin zu spontanem Spaß mit der Clique bzw. Gleichgesinnten. In einer Gesellschaft, die mit zunehmendem Maße die schnelle Anpassung an die sich verändernden Lebensbedingungen und Möglichkeiten fördert, kann dies auch nur wünschenswert sein. Kinder und Jugendliche leiden weiterhin darunter, dass sie aus ihrem direkten Wohnumfeld verdrängt werden. Sie werden in ihren typischen Verhaltensweisen immer wieder als störend empfunden. Der öffentliche Raum, der per Definition auch Kindern und Jugendlichen zur freien Nutzung zur Verfügung steht, wird dadurch immer weiter eingeengt. Freiräume, in denen Kinder und Jugendliche sich körperlich ertüchtigen und ihrem natürlichen Bewegungsdrang ausleben können, werden weiter bebaut und damit eingeschränkt. Doch gerade der öffentliche Raum ist als wichtiger informeller Treffpunkt und als Möglichkeit zur Teilnahme am gesamtgesellschaftlichen Leben und als Übungsrahmen für soziale Kontakte zu sehen. Diese unabdingbar notwendige Einbindung in sozial gesellschaftliche Umgangsformen muss bestehen bleiben und seitens der Stadt befürwortet werden. Konflikte zwischen Jugendlichen, Erwachsenen und anderen Platzhaltern des öffentlichen Raumes haben in den letzten Jahren weiterhin deutlich zugenommen. In vielen Fällen werden Jugendamt, Ordnungsamt und Polizei eingeschaltet, die als stellvertretende Instanz den öffentlich notwendigen Dialog ersetzen sollen. Aus der grundlegenden Tatsache heraus, dass es meist erwachsene Beschwerdeführer sind, die sich über Aufenthalt und Verhalten von Jugendlichen negativ äußern, ergibt sich ein Ungleichgewicht zugunsten der Beschwerdeführer, da Jugendliche meist nicht in der Lage sind, Ihre Interessen politisch über den notwendigen Zeitraum hinweg zu vertreten. Diesbezüglich muss akzeptiert und beachtet werden, dass Kinder und Jugendliche aufgrund mangelnder Kenntnisse über politische oder verwaltungstechnische Wege ihren real existierenden Bedürfnissen oft nicht den notwendigen Nachdruck verleihen können. 80 Zwar bieten sich die vielen städtischen Spielplätze als informelle und pädagogisch nicht überwachte Treffpunkte an, jedoch verfügen die meisten Plätze über keine jugendgerechte Ausstattung und grenzen in der Regel an die direkte Wohnbebauung an, da diese grundlegend für Kinder bis zum einschließlich vierzehnten Lebensjahr konzipiert sind. Sie eignen sich somit nicht für den dauerhaften Aufenthalt von Jugendlichen. Zurzeit fehlen im gesamten Stadtbereich geeignete Freiflächen, auf denen Jugendliche sich ungestört treffen können. Die Behebung dieses Mangels erweist sich als schwierig, da aufgrund der verdichteten Bebauung kaum noch nutzbare Flächen zur Verfügung stehen. Die Nutzbarmachung geeigneter Flächen auch für spontane sportliche Betätigung ist unabdingbar, wenn Jugendliche in ihrer körperlichen und sozialen Entwicklung gefördert werden sollen. Bei der Planung weiterer Baugebiete sollte diese Zielgruppe künftig besonders berücksichtigt werden. 12.7 Mobile Jugendarbeit Pulheim Die durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Pulheim und dem Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V. geschaffene Stelle der „Mobile Jugendarbeit“ dient in erster Linie dazu, den Jugendlichen im öffentlichen Raum einen kompetenten Ansprechpartner der Jugendhilfe zu bieten und alternative Angebote gemeinsam zu entwickeln. Haupteinsatzgebiete der mobilen Jugendarbeit bezogen auf die aufsuchende Arbeit sind die Orte, an denen sich über einen längeren Zeitraum manifestiert größere Gruppen von Kindern und Jugendlichen treffen und dies mit erheblichen Anwohnerprotesten verbunden ist. Hier gilt es zusammen mit den Betroffenen kooperativ und konstruktiv in einem partizipatorischen Verfahren alternative Orte zu suchen, respektive alternative Orte zu schaffen. In diesem Rahmen kann die mobile Jugendarbeit jedoch nicht als Feuerwehr oder ordnungspolitisches Instrumentarium für akute Problemlagen dienen, da der Zugang zu Jugendlichen und Jugendgruppen nur über einen längeren Zeitraum hinweg über eine Vertrauensbasis gewonnen werden kann. 81 13. Mögliche Stilllegungen Die Schließung einiger Pulheimer Spielflächen war in den vergangenen Jahren aufgrund der notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen immer wieder Thema im politischen Raum. Im Pulheimer Stadtgebiet existieren aktuell 88 öffentlich zugängliche Spiel- und Bolzflächen mit einer Gesamtquadratmeterzahl von 100031 qm. Da nach Landesvorgaben jedem Bürger, je nach Art der Bebauung, 2,4 – 4,6 qm zur Verfügung stehen sollen, herrscht bei 54172 Einwohnern in Pulheim (Stand: 01.04.2015) und dem anzunehmenden Mindestwert von 2,4 qm ein Spielflächenbedarf von 130.013 qm. Daraus ergibt sich ein Spielflächenmangel von 29.982 qm. Durch den Wegfall des Bolzplatzes in Sinnersdorf hat sich die Bedarfsdeckung zuletzt verschlechtert, die Neugestaltung einer geeigneten Fläche ist momentan in Planung. Insofern es notwendig werden sollte, Spielflächen für Kinder und Jugendliche stillzulegen, soll an dieser Stelle eine mögliche und für Bürgerinnen und Bürger transparente Methodik für politisches Entscheidungshandeln dargestellt werden. Um eine möglichst große Objektivität zu gewährleisten wird seitens des Fachamtes empfohlen, auch hier die durch den Handlungsindikator erfassten Daten als Grundlage zu benutzen. 82 Anhang Checkliste Kinderfreundlichkeit Stadt Pulheim – Jugendamt Abt. Kinder- und Jugendförderung Checkliste – Kinderfreundlichkeit – für die Stellungnahme des Jugendamtes zur Erstellung bzw. Änderung von Bauleitplänen. 1. Sinn / Ziel des Bebauungsplanes 2. Statistik 2.1 Struktur des jeweiligen Stadtteils (Lage, Anbindung an andere Ortsteile, Funktion im größeren Zusammenhang, Charakteristik) 2.2 Baustruktur / Wohnen (Wohndichte in qm pro Einwohner, Alter der Bebauung, Arten der Bebauung, sozialer Brennpunkt? … ) 2.3 Wohnungsnahe Kinderinfrastruktur vorhanden bzw. in Planung? (Kindergarten, Schulen, Spielmöglichkeiten, Jugendfreizeiteinrichtungen … ) 3. Spielflächen Im Jugendhilfeplan (JHP) – Teilplan Spielplätze – ist der Bestand an Spielplätzen im Stadtgebiet aufgezeigt. Er dient zudem als Konzept für die Gestaltung und Einrichtung von Spielplätzen und sonstigen Spielflächen für Kinder in den nächsten Jahren. Grundlage für die Verbesserung und Neugestaltung der vorhandenen Spielplätze ist die vom Jugendhilfeausschuss empfohlene und vom Rat beschlossene Prioritätenliste Bestandteil des JHP-. Sie legt die Reihenfolge fest, in der in den nächsten Jahren ein Großteil der 88 Spielplätze im Stadtgebiet neu gestaltet bzw. verbessert werden sollen. Bei der Planung ist es wichtig, neu zu errichtende, bestehende oder umzugestaltende Spielflächen in ihren Funktionen auf das Einzugsgebiet, den Ortsteil abzustimmen und sinnvoll in ein integriertes Spielflächensystem einzuordnen. (Spielpädagogisches Konzept). 83 Spielflächensystem: 3.1 3.2 Wohnungsnahe Spielplätze für Kleinkinder Öffentliche Spielplätze für alle Altersgruppen, abgestimmt auf die Bedürfnisse der Nutzer Funktionstypen: ● Ballspielplätze ● Naturbelassene Flächen / Naturerlebnis- und Erfahrungsräume für Kinder ● Geräte- /Sand- / Wasserspielplätze ● pädagogisch betreute Spielplätze 3.3 Flächen zur Ergänzung des Spielangebotes und zur Erschließung von zusätzlichen Spielmöglichkeiten im Sinne einer ganzheitlichen Spielwelt, wie beispielsweise: ● Grünflächen ● Schulhöfe ● öffentliche Plätze ● Spielstraßen ● verkehrsberuhigte Straßen ● Fußgängerzonen ● Innenhöfe ● brachliegende Grundstücke ● Sportanlagen Beispiele zur Erschließung zusätzlicher Spielmöglichkeiten 3.3.1 Nutzung von brachliegenden Grundstücken Kriterien für die Eignung des Grundstückes: ● Städtischer oder privater Besitz? ● Existiert ein rechtkräftiger Bebauungsplan? ● Als was ist die Fläche ausgewiesen? ● Kann dort gefahrlos gespielt werden? (Verkehrssicherungspflicht) 3.3.2 Umwandlung von Spielplätzen in Grünflächen ● Spielpädagogisches Gesamtkonzept in einzelnen Ortsteilen beachten, variable Spielmöglichkeiten schaffen 3.3.3 3.3.4 Nutzung von Privatgrundstücken als Spielplatz Verkehrsberuhigte Straßen / Spielstraßen 84 § 42 Abs.4 Straßenverkehrsordnung (StVO) 3.3.5 Nutzung von Schulhöfen als Freizeitorte 3.3.6 Möglichkeiten der vereinsunabhängigen Nutzung von Sportplätzen und -hallen 4. Verkehrsplanung Straßen in Wohngebieten sind ein durch nichts zu ersetzender wichtiger Spiel- und Erfahrungsraum für Kinder. Die Allgegenwart des ruhenden und fließenden Verkehrs zerstört jedoch diesen Lebens- und Spielraum und verdrängt die Kinder auf speziell für sie ausgerichtete Gebiete. Die Unfallzahlen sind zwar zurückgegangen, die Verkehrssicherheit hat jedoch nicht zugenommen. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit der Kinder ist nicht ohne Infragestellung des derzeitigen Umgangs mit dem Auto erreichbar. 4.1 Leitziel 1: Gefahrlose, selbstständige Mobilität der Kinder durch Sicherung des Verkehrsumfeldes (Verkehrssicherungsmaßnahmen) ● Verbesserung / Ausbau des Geh- und Radwegenetzes / Schaffung von Radwegen / Anlegen von Fußwegen zu allen für Kinder wichtigen Einrichtungen ● Gehwegbreite für radelnde Kinder und Fußgänger beachten ● Schulwegsicherung ● Verkehrsberuhigung Gestaltung von Wohnstraßen als Spielraum Geschwindigkeitsreduktion auf Innerortsstraßen / Spielstraßen / Sperrung von Straßen / Verkehrsberuhigung in Wohnquartieren mit Anwohnerparken 4.2 ● Fußgängerüberwege /Querungshilfen ● Netz von Grünzügen ● Schaffung von Tempo-30-Zonen (Quartierbezogen) Leitziel 2: „Kinder-Stadt“ –Stadt der kurzen Wege! ● Spiel- und Bewegungsfläche im unmittelbaren Wohnumfeld ● Kinder sollen in ihrer Umwelt gesund aufwachsen können. Das bedeutet: Förderung einer umweltverträglichen Verkehrsplanung und zurückdrängen den statistischen Durchschnittsmenschen, verkehrsbedingte Schadstoffe 85 werden durch den Auspuff in Kindernasenhöhe emittiert und auch der Boden der Kinderspielplätze und sonstigen Flächen, auf denen Kinder spielen, werden durch den KFZVerkehr stark belastet. 5. Öffentlicher Raum 5.1 Funktionserweiterung von Sportanlagen Schaffung eines vielfältigen Nutzungsangebots für verschiedene Aktivitäten für alle Altersstufen (Mehrfach- und Mehrzwecknutzung). 5.2 Einkaufszonen Orte zum Verweilen, nicht nur zum Konsum 6. Städtebau und Wohnumfeldplanung 6.1 Gartenbezogene Wohnformen als Erlebnis- und Erfahrungsraum für Kinder 6.2 Mischung von verschiedenen Wohnformen und Eigentumsverhältnissen 6.3 Verzahnung von Grün- und Freiräumen mit der Bebauung Förderung von Gemeinschaft und Begegnungen durch mehr öffentliche von allen nutzbaren Bereichen Literaturangaben: 1. „Kinderfreundlichkeit – Das Prüfverfahren!“ Unterlagen zur Fachtagung, Kongreßzentrum Bochum, 12.05.1993 2. MAGS, „Spielen – Erprobungsmaßnahme des Landes NRW: Verbesserung der Spielsituation für Kinder“ Düsseldorf, 12.1989 3. Stadt Pulheim, der Stadtdirektor, Jugendamt – Jugendhilfeplan, Teilplan Spielplätze 86 Spielplatzsatzung (private Spielplätze) Satzung über die Größe, Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von privaten Spielplätzen für Kleinkinder in der Stadt Pulheim Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.07.1994 (GV .NRW S.666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.04.2003 (GV .NRW S. 254) und der §§ 9 Abs. 2, 86 Abs.1 Ziffer 20, 84 Abs. 3 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV .NRW S. 255/SGV NRW 232), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2003 (GV .NRW 2003 S.434), hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung vom 21.12.2004 folgende Satzung beschlossen: § 1 – Anwendungsbereich (1) Diese Satzung gilt für Spielplätze, die nach § 9 Abs. 2 der Bauordnung für das Land NordrheinWestfalen bei Errichtung von Gebäuden mit Wohnungen als Einzelanlagen auf dem Baugrundstück zu schaffen sind oder als Gemeinschaftsanlage in unmittelbarer Nähe des Grundstücks geschaffen werden. (2) Die Satzung findet auch Anwendung, soweit bei bestehenden Gebäuden nach § 9 Abs. 2 Satz 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen entsprechende Spielplätze wegen der Gesundheit und zum Schutz der Kinder angelegt werden. In diesen Fällen können die Anforderungen an Größe und Beschaffenheit der Anlagen (§§ 2 und 4 dieser Satzung) unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten ermäßigt werden. § 2 – Größe der Spielplätze (1) Die Größe der Spielflächen richtet sich nach Art und Anzahl der Wohnungen auf dem Baugrundstück. Nach ihrer Zweckbestimmung für ständige Anwesenheit von Kindern nicht geeignete Wohnungen, z.B. solche für Einzelpersonen (Einraumwohnungen, Appartements) oder für ältere Menschen (Altenwohnungen) bleiben bei der Bestimmung der Spielplatzgröße außer Betracht. (2) (3) Die Größe des nutzbaren Spielplatzes muss mindestens betragen: - Bei 2 – 5 Wohnungen: 30qm - Bei 6 – 10 Wohnungen: 60qm - Bei 11 – 15 Wohnungen: 100qm - Bei 16 – 20 Wohnungen: 150qm Bei mehr als 20 Wohnungen ist für jede weitere Wohnung eine Spielfläche von zusätzlich 2 qm zu schaffen. Nach Möglichkeit sollen in diesen Fällen mehrere Spielplätze angelegt werden. § 3 – Lage der Spielplätze 87 (1) Die Spielplätze sind so anzulegen, dass sie besonnt, windgeschützt und von den Wohnungen der pflichtigen Grundstücke aus einsehbar sind. Spielplätze sind grundsätzlich zu ebener Erde anzulegen. Spielplätze sollen nicht mehr als 100 m von den zugehörigen Wohnungen entfernt sein und von den Wohnungen möglichst ohne Überquerung öffentlicher und privater Verkehrsflächen erreichbar sein. Spielplätze ab 100qm sollen von Fenstern für Aufenthaltsräume mindestens 10 m entfernt sein. (2) Unter den Vorraussetzungen von § 3 Abs. 1 dieser Satzung können Spielplätze auch für mehrere Häuser oder Grundstücke – jedoch nicht für mehr als 40 Wohnungen – gemeinsam geschaffen werden, sofern die Benutzung durch Eintragung einer Baulast nach § 83 Abs.1 Bauordnung NRW gesichert ist. (3) Spielplätze sind gegen Anlagen, von denen Gefahren ausgehen können, insbesondere gegen Verkehrsflächen, Verkehrs-, Betriebs- und feuergefährlichen Anlagen, Gewässer, Stellplätze für Kraftfahrzeuge sowie gegen Standplätze für Abfallbehälter so abzugrenzen, dass Kinder ungefährdet spielen können und auch vor Immissionen geschützt sind. Gegen das Befahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen müssen die Spielplätze abgesperrt sein. Bei der Einfriedung dürfen dornige Gehölze, Stacheldraht, spitze Stäbe und andere zu Verletzungen führende Materialien nicht verwendet werden. § 4 - Beschaffenheit Die Oberfläche von Spielplätzen ist so herzurichten, dass Kinder gefahrlos spielen können und die Flächen auch nach Regenfällen benutzbar bleiben. § 5 – Ausstattung (1) Mindestens 1 qm der Spielfläche je Wohnung ist als Sandspielfläche herzurichten. (2) Je Spielfläche ist mindestens ein Spielgerät aufzustellen. Spielgeräte (z.B. Kletterbaum, Spielhaus, Schaukel, Rutschbahn) müssen so aufgestellt und beschaffen sein, dass sie von Kindern gefahrlos benutzt werden können. - Spielplätze ab 60 qm Größe: mindestens 2 unterschiedliche Spielgeräte - Spielplätze ab 100 qm Größe: mindestens 3 unterschiedliche Spielgeräte - Spielplätze ab 150 qm Größe: mindestens 4 unterschiedliche Spielgeräte (3) Mit ortsfesten Sitzgelegenheiten (Bänken) für Erwachsene sind auszustatten: - Spielplätze ab 60 qm Größe: mindestens 2 Bänke - Spielplätze ab 100 qm Größe: mindestens 3 Bänke - Spielplätze ab 150 qm Größe: mindestens 4 Bänke 88 (4) Spielplätze ab 100 qm Größe sind mit 2 voneinander getrennten Sandspielflächen auszustatten. (5) Spielplätze ab 60 qm Größe sollen in einer für Kleinkinder geeigneten Weise, insbesondere durch Bepflanzungen, räumlich gegliedert werden. Bepflanzungen und sonstige der räumlichen Gliederung dienende Einrichtungen sowie Einfriedungen dürfen die nutzbare Mindestgröße der Spielplätze gem. § 2 dieser Satzung nicht einschränken und dürfen keine Gefahr für Kinder in sich bergen. (6) Stark giftige Pflanzenarten dürfen nicht im Bereich der Spielplätze gepflanzt werden. Hierzu zählen in erster Linie Pfaffenhütchen (Euonymus europaea), Seidelbast (Daphne merereum), Stechpalme (Ilex aquifolium) und Goldregen (Laburnum anagyroides). (7) Spielgeräte und Sitzgelegenheiten müssen so aufgestellt und beschaffen sein, dass sie von Kindern gefahrlos benutzt werden können. Sie müssen den einschlägigen Fachnormen, insbesondere der DIN EN 1176, entsprechen. § 6 – Erhaltung (1) Spielplätze, deren Zugänge und Einrichtungen sind in benutzbarem und sicherem Zustand zu erhalten. Der Spielsand ist bei Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr, auszuwechseln oder reinigen zu lassen. (2) Spielplätze dürfen nur mit Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde ganz oder teilweise beseitigt werden. § 7- Abweichungen Gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 Bauordnung NRW kann die Genehmigungsbehörde Abweichungen von dieser Satzung zulassen, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. § 8 – Ordnungswidrigkeiten (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Spielplatz 1. von geringerer als der in § 2 dieser Satzung festgelegten Größe herrichtet, 2. nicht entsprechend der Vorschriften der §§ 3, 4 und 5 dieser Satzung anlegt oder herrichtet, 3. seinen Zugang oder seine Einrichtungen entgegen § 6 dieser Satzung nicht in ordnungsgemäßem Zustand erhält, 4. ohne Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde ganz oder teilweise beseitigt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 84 Abs. 1 Nr. 20 Bauordnung NRW. (2) Gemäß § 84 Abs. 3 Bauordnung NRW kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. 89 § 9 – Vorrang von Bebauungsplänen Weitgehende Festsetzungen in Bebauungsplänen bleiben unberührt. § 10 – Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Pulheim in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 04.11.1980 außer Kraft. Diese Satzung wird als Bestandteil des Jugendhilfeplanes aufgenommen. Dadurch soll erreicht werden, dass ein verstärktes Bewusstsein für die Schaffung und Erhaltung solcher Spielanlagen entwickelt wird. Solche Flächen stellen eine wichtige Ergänzung des öffentlichen Spielflächensystems dar und bieten insbesondere Kleinkindern in den Bereichen, in denen eine engräumige Wohnungsdichte vorhanden ist, wohnungsnahe Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten. 90 91 „Gibt man Kindern eine Hütte, dann machen sie daraus Kleinholz. Gibt man ihnen Kleinholz, dann bauen sie daraus eine Hütte.“ 92