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Beschlussvorlage (Projektaufruf - Anlage zur Beschlussvorlage 201/2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
2,2 MB
Datum
29.06.2016
Erstellt
20.06.16, 18:32
Aktualisiert
20.06.16, 18:32

Inhalt der Datei

StadtUmland.NRW – Projektaufruf Zukunftskonzepte für Großstädte und ihre Nachbarkommunen im Metropolraum Nordrhein-Westfalen www.mbwsv.nrw.de Inhaltsverzeichnis StadtUmland.NRW Zukunftskonzepte für Großstädte und ihre Nachbarkommunen im Metropolraum Nordrhein-Westfalen Projektaufruf Vorwort 5 Präambel 6 Konzept der Initiative „StadtUmland.NRW“ Aufgabenstellung Kriterien für die Auswahl der Exposés Das Verfahren Mehrwert für die Teilnehmer  8 9 10 11 Übrige Bestimmungen Termine Art der Darstellung Auswahlgremium Veröffentlichung und Ausstellung Weitergehende Ansprüche 12 12 12 13 13 Impressum  Veranstalter Prozessmanagement Bildnachweis 15 15 15 3 Vorwort Die wirtschaftsgeschichtlichen Prägungen haben in großen Teilen NordrheinWestfalens zu sehr verstädterten Räumen geführt. Großstädte grenzen unmittelbar aneinander und bilden mit ihren Nachbarstädten und -gemeinden ein enges räumliches und funktionales Geflecht. Weit mehr als ein Drittel der Großstädte Deutschlands liegt in Nordrhein-Westfalen, 29 von 76. Deshalb sprechen wir vom Metropolraum NRW. Bevölkerungsprognosen zur Folge nimmt das Bevölkerungswachstum in den nächsten 15 Jahren in einigen Städten um 15 %, in den nächsten 25 Jahren sogar um 20 % zu. Andernorts ist Nordrhein-Westfalen mit Schrumpfungsprozessen konfrontiert. Selbstverständlich bleiben diese Entwicklungen nicht ohne Folgen für die Siedlungs- und Mobilitätsentwicklung, für die Wohnraum- und Infrastrukturversorgung. Es muss deshalb das gemeinsame Interesse des Landes Nordrhein-Westfalen, seiner Städte und Gemeinden sein, dass sich der Metropolraum NRW als Lebens-, Wirtschafts- und Kulturraum ausstrahlungs-, leistungs- und innovationsstark zeigt. Wir müssen das Ganze ebenso wie seine Teile im Blick haben. Die großen Herausforderungen der Stadtentwicklung lassen sich in Zukunft nur partnerschaftlich im Verbund von Stadt und Umland bewältigen. Dazu leisten die Städte und Kommunen des Landes bereits heute wichtige Beiträge. Um zukunftsfähig zu bleiben, wollen wir einen Schritt weitergehen. Mein Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen lädt deshalb alle Großstädte und ihre Nachbarkommunen des Landes ein, Zukunftskonzepte einer integrierten Raum- und Mobilitätsentwicklung zu erarbeiten. Mit der Initiative „StadtUmland.NRW“ wollen wir dazu anregen. Wir möchten mit Ihnen gemeinsam daran arbeiten, zu langfristig wirksamen Lösungen für die drängenden Herausforderungen der Stadtentwicklung in unserem Land zu kommen und eine neue Balance von Stadt und Umland zu finden. Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 5 6 Präambel Nordrhein-Westfalen ist von einem sehr engen Netz der Städte geprägt, in dem ebenso enge Verflechtungen zwischen den Großstädten und ihrem Umland existieren: Der Metropolraum NRW. Für die Ausstrahlung und Leistungsfähigkeit des Metropolraums NRW im Ganzen tragen die zahlreichen einzelnen Stadt-Umland-Konstellationen mit ihrem jeweiligen Bild und ihrer Bedeutung als Lebens-, Wirtschafts- und Kulturraum wesentlich bei. Mit der Initiative „StadtUmland.NRW“ beabsichtigt deshalb das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, die Großstädte des Landes und ihre Nachbarkommunen zu mehr Kooperation anzuregen. Aufgrund der hohen Anzahl von Großstädten besitzen großstadtspezifische Herausforderungen wie unterschiedliche Wohnungsmärkte, angespannt oder im Umbruch, oder die hohe Verkehrsdichte eine besondere Bedeutung in Nordrhein-Westfalen. Die wesentlichen Herausforderungen und Aufgaben der Stadt- und Siedlungsentwicklung lassen sich schon heute und noch mehr in Zukunft nur partnerschaftlich im Verbund von Stadt und Umland bewältigen. •• Wie werden der Metropolraum NRW und der jeweilige Verbund aus Großstadt und Umland im europäischen Maßstab wettbewerbsfähig, wie lässt sich ihr Rang langfristig stabilisieren, ihre Wirtschafts- und Innovationskraft wie auch ihre soziale Kompetenz und ihr kulturelles Profil verbessern? •• Welche Lebensqualität erzeugen die großstädtischen Räume im Alltag, welchen Niederschlag finden zukünftige Erwartungen an Lebensqualität unterschiedlicher Bevölkerungs- und Altersgruppen im Quartier, in der Stadt und im Umland? •• Wie lässt sich eine soziale und nachfragegerechte Wohnraumversorgung über Stadtgrenzen hinweg sicherstellen? •• Wie lässt sich ein verträgliches Miteinander der Nutzungs- und Flächenansprüche im räumlichen Verbund von Stadt und Umland organisieren und wie äußert sich dies in der Gestaltung der Stadtlandschaft und in den Bildern der Großstädte und ihres Umlandes? •• Welche Anforderungen sind an die Organisation der Mobilität im regionalen Umgriff zu stellen, wie lassen sich die Mobilitätsbedingungen für das Quartier wie für das Umland gleichermaßen verbessern, welche Potenziale sind mit neuen Mobilitätsangeboten verbunden? Antworten auf diese Fragen verlangen eine Fokussierung auf neue integrierte Raumentwicklungsund Mobilitätskonzepte, die partnerschaftlich und arbeitsteilig im Verbund der Großstädte mit ihrem jeweiligen Umland auf einer höheren als bislang üblichen Stufe des Dialogs und der strategischen Ausrichtung entwickelt werden müssen. Das MBWSV will mit der Initiative „StadtUmland.NRW “ einen Anstoß dazu leisten und die 29 Großstädte des Landes gemeinsam mit ihren Nachbarkommunen auffordern, sich im Wettbewerb untereinander der Aufgabe zu stellen, zukunftsfähige Konzepte für eine neue Balance in der Stadtentwicklung von Stadt und Umland zu erarbeiten. 7 29 von 76 Großstädten liegen in NordrheinWestfalen. 8 Konzept der Initiative „StadtUmland.NRW“ 9 Aufgabenstellung Das MBWSV lädt alle Großstädte und ihre Nachbarkommunen zur Eingabe von Projektvorschlägen ein, die im Rahmen der Initiative „StadtUmland.NRW“ bis zum Sommer 2017 mit einem international besetzten Auswahlgremium aus Fachleuten diskutiert, entwickelt und schließlich präsentiert werden können. Welche Rolle können dabei aktiv die Nachbarkommunen spielen? Welche Potenziale bringen sie ein? Welche Urbanität kann das Umland von Großstädten leisten? Wie werden Konkurrenzsituationen abgebaut und win-win-Konstellationen aufgebaut? Und wie erhält man bei aller Gemeinsamkeit die jeweilige Stadt- und Ortsidentität? Gesucht werden Zukunftskonzepte der interkommunalen Kooperation in der räumlich-funktionalen Bandbreite vom Quartier bis zur Region. Erwartet werden somit Konzepte, die eine Verbesserung der Lebens- und Lagequalität auf einer oder mehreren Handlungsebenen – Quartier, Gesamtstadt, Region – aufzeigen. Die Stadtumlandverbünde stellen in einer ersten Phase ihre Konzeptidee mitsamt einer detaillierten Arbeitsorganisation in einem Exposé dar. In einer zweiten Phase werden die von einem Auswahlgremium ausgewählten Exposés konkretisiert und schrittweise in umsetzungsfähige Zukunftskonzepte übersetzt. In den Zukunftskonzepten müssen die Herausforderungen Wohnen und Siedlungsentwicklung, Mobilität und neue Infrastrukturen in jedem Fall thematisiert werden. Insbesondere werden Antworten auf die drängenden Fragen der Bevölkerungsentwicklung erwartet. Darüber hinaus können in den Zukunftskonzepten noch eigene Akzente gesetzt werden. Die Zukunftskonzepte sollen sich intensiv mit den eigenen Stärken und Schwächen auseinandersetzen, die Alleinstellungsmerkmale hervorheben und deutlich machen, wie sich die Großstädte und ihr Umland im internationalen Wettbewerb gemeinsam behaupten wollen und welche Besonderheiten dabei ausschlaggebend sein können. Dabei muss eine produktive Arbeitsteilung eine besondere Rolle spielen und die jeweiligen Attraktivitäten der Stadt und des Umlandes neu ausbalanciert werden. Gesucht werden Zukunftskonzepte der interkommunalen Kooperation! Kriterien für die Auswahl der Exposés •• Vorbildcharakter – Die Zukunftskonzepte sollen Beispiel gebende Züge aufweisen. Sie zeigen vorbildliche Wege interkommunaler Zusammenarbeit und innovative und nachhaltige Lösungsansätze auf. •• Interkommunale Kooperation – Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Verbund aus Großstädten und ihren Nachbarkommunen. Ein Stadtumlandverbund muss aus mindestens drei Kommunen bestehen, wovon mindestens eine Kommune eine Großstadt sein muss. Wenn schon eingeübte Kooperationen bestehen, so sind diese Bewerbungen mehr als willkommen. Die genannten Minimalanforderungen müssen aber erfüllt sein. Darüber hinaus ist freigestellt, mit weiteren Institutionen des Stadtumlandverbunds, wie Hochschulen, IHK, Wohnungswirtschaft o. ä., zusammenzuarbeiten. •• Projektträgerschaft – Voraussetzung ist aus fördertechnischen und organisatorischen Gründen, dass die verantwortliche Projektträgerschaft von einer der beteiligten Kommunen übernommen wird. Gefordert ist ein Organigramm oder eine Übersicht über die Kooperationspartner. •• Realisierbarkeit – Voraussetzung ist die Darstellung der personellen und finanziellen Mittel für die Erarbeitung des Zukunftskonzeptes mit einem groben Zeitplan im Exposé. Die Erarbeitung der Exposés wird durch die Kommunen selbstständig finanziert. Die weitere Ausarbeitung des Projektes in Phase 2 wird durch das MBWSV finanziell mit einem Betrag von 200.000 € je Zukunftskonzept unterstützt. Weitergehende, inhaltliche Kriterien für die Erarbeitung und Auswahl der Exposés und Zukunftskonzepte werden schrittweise benannt. 11 10 Das Verfahren Das Verfahren ähnelt einem zweistufigen Wettbewerbsverfahren. In einer ersten Projektphase sind alle Großstädte NRWs gemeinsam mit benachbarten Städten und Gemeinden aufgerufen, Konzeptvorschläge einzureichen. Das Ministerium wählt mit Hilfe von Expertinnen und Experten unterschiedlicher Disziplinen geeignete Konzeptvorschläge für die zweite Projektphase aus, wenn die wesentlichen Kriterien erfüllt sind. Zum Abschluss der 2. Phase sollen ein oder mehrere Zukunftskonzepte prämiert werden. Das Auswahlgremium empfiehlt dem MBWSV entsprechende Preisträger. Phase 1 – Kandidatur Die Stadtumlandverbünde bewerben sich für eine Teilnahme mit einem Exposé. Nach Eingabe der Konzeptvorschläge erfolgt als Erstes die Prüfung der formalen Zulassungskriterien durch die Verfahrensbetreuung in Zusammenarbeit mit dem MBWSV. Phase 1 Fällt diese Vorprüfung positiv aus, werden die Konzeptvorschläge als Kandidaten dem Auswahlgremium vorgelegt. Dieses trifft auf inhaltlicher Ebene eine Auswahl von max. 12 Stadtumlandverbünden, die für die zweite Projektphase zugelassen werden. Phase 2 – Ausarbeitung der Kooperationsprojekte Durch die Nominierung eines Stadtumlandverbunds für die zweite Phase steht diesem für die Ausarbeitung des Projektes die finanzielle Unterstützung durch das MBWSV und die fachliche Beratung durch das Team zur Verfügung, das dieses Verfahren betreut. Auf diesem Weg werden die nominierten Projekte aktiv begleitet. Ferner wird in dieser Phase eine politische Legitimation durch die Kommunen angestrebt, um eine langfristige Verbindlichkeit und Umsetzbarkeit der Projekte zu gewährleisten. 03. Juni 2016 Symposium als Auftaktveranstaltung Veröffentlichung des Projektablaufs Abschließend reichen die Stadtumlandverbünde ausgearbeitete Zukunftskonzepte ein. Das MBWSV benennt auf Empfehlung des Auswahlgremiums einen oder mehrere Sieger des Verfahrens. Fragenbeantwortung 03. Juni bis 31. August 2016 •• Organisatorisch – Aufbau eines überregionalen Stadt-Umland-Netzwerks mit Beispielcharakter Erarbeitung der Exposés durch die Städte und Stadtverbünde Abgabe Exposé: 31.08.2016 bis 16:00 Uhr Bis 07. September 2016 Nachreichung der Projektunterlagen (bis 16. September) Vorprüfung der eingereichten Exposés 21. September 2016 Phase 2 Ende September/Anfang Oktober 2016 Auftakt der zweiten Phase Ausstellung der Exposés Anfang Oktober 2016 bis Anfang April 2017 Ausarbeitung der Zukunftskonzepte durch die Städte und Stadtverbünde; Fachliche Begleitung/Beratung beteiligter Kommunen Ende Januar 2017 Werkstatt „Zukunft Stadt” Ende April 2017 Vorprüfung der Zukunftskonzepte Wo liegen die Stärken, wo die Schwächen? Das MBWSV kann folgende Unterstützungsleistungen und Maßnahmen anbieten: •• Inhaltlich – Unterstützung im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Zukunftskonzeptes, z. B. durch Beratung des Teams, das das Verfahren betreut. Bis 01. Juli 2016 1. Sitzung des Auswahlgremiums Konzeptvorschläge, welche die formalen Zulassungserfordernisse nicht erfüllen, werden zurückgewiesen. Die Stadtumlandverbünde erhalten eine zweiwöchige Frist, um die Projektunterlagen zu ergänzen und erneut einzureichen. Bleiben die formalen Zulassungserfordernisse unerfüllt, wird der Konzeptvorschlag zurückgewiesen bzw. nicht zur Prüfung der inhaltlichen Kriterien zugelassen. Mehrwert für die Teilnehmer Anfang Mai 2017 2. Sitzung des Auswahlgremiums Prämierung Anfang Juli 2017 Ergebniskongress •• Kommunikativ – Bewerbung des Projektes in der Öffentlichkeit und bei Dritten mit der Qualifizierung bzw. Auszeichnung im Rahmen des Projektes „StadtUmland.NRW“. •• Finanziell – Die Stadtumlandverbünde werden in der zweiten Phase finanziell durch das MBWSV mit einem Betrag von 200.000 € je Konzept unterstützt. Das MBWSV wird die am Ende der Phase 2 prämierten Preisträger in besonderer Weise in seinen Förderprogrammen berücksichtigen und bei der Weiterentwicklung und Umsetzung der Projekte unterstützen. 12 Übrige Bestimmungen Termine Fragenbeantwortung bis 01. Juli 2016 Abgabe Exposé 31. August 2016, bis 16:00 Uhr Einreichen der Exposés per E-Mail an info@stadtumland-nrw.de Einreichen der Exposés per Post an scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbh Martin Schlegel Friedenstraße 18 44139 Dortmund Als Zeitpunkt der Einlieferung gilt (bei Abgabe mit Post/ Transportunternehmen) die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Datums- und Zeitangabe, wenn die Arbeit bei der angegebenen Adresse persönlich abgegeben wird, oder das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum unabhängig von der Uhrzeit, wenn die Arbeit bei der Post, der Bahn oder einem anderen Transportunternehmen aufgegeben wird. Die Teilnehmer sorgen dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Da der (Datums-/Post-/Tages-) Stempel auf dem Versandgut oder der Begleitzettel ein Datum aufweisen kann, das nach dem Abgabetermin liegt, ist der Einlieferungsschein maßgebend. Einlieferungsscheine sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen. Über die Zulassung rechtzeitig bei Post oder anderen geeigneten Beförderungsmitteln eingelieferter Wettbewerbsarbeiten, die später als 14 Tage nach dem Einlieferungsdatum eintreffen, entscheidet das Auswahlgremium. 13 Art der Darstellung Veröffentlichung und Ausstellung Weitergehende Ansprüche Die Exposés sind in folgender Form einzureichen: Drei Plakate (DIN A0) mit Darstellung der beteiligten Kommunen, wesentlicher Kennzahlen, des räumlichen Umgriffs, der Ausgangslage, der Leitbilder des Zukunftskonzeptes, der wesentlichen Themenstellungen, eines Organigramms, der personellen und finanziellen Ressourcen und des zeitlichen Ablaufs der Erarbeitung der Zukunftskonzepte und der internen Organisation des Stadtumlandverbundes. Mit der Einreichung der Projektvorschläge fallen dem MBWSV die Rechte zu, die Projektvorschläge – unter Namensnennung der Projektträgerschaft – zu veröffentlichen und auszustellen. Außerdem können die Ergebnisse der Preisgerichte in geeigneter Form öffentlich gemacht und publiziert werden. Kommunen, Kreise, Regionale Netzwerke und Entwicklungsagenturen und deren Zusammenschlüsse, die auf den Aufruf hin Exposés einreichen, werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer institutionellen Förderung sowie der Förderung von (Netzwerk-)Strukturen (möglichst Selbstträgerschaft nach Ablauf der Förderung) besteht. Auf der Grundlage dieses Projektaufrufs entstehen keine Rechtsansprüche auf eine Qualifizierung oder Prämierung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Auswahlgremium Folgende Expertinnen und Experten unterschiedlicher Disziplinen beraten das MBWSV bei der Auswahl geeigneter Konzepte: •• Prof. Gerd Aufmkolk, Professur für Freiraumplanung, TU München •• Uli Hellweg, Hellweg Urban Concept GbR (Hamburg und Berlin), ehem. Leiter der IBA Hamburg GmbH •• Prof. Dr. Dirk Messner, Direktor, Deutsches Institut für Entwicklungspolitik, Bonn •• Michael von der Mühlen, Staatssekretär, Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf •• Prof. Martin zur Nedden, Institutsleiter des Deutschen Instituts für Urbanistik difu, Berlin •• Mayra Nobre, Mobilitätsexpertin und Stadtplanerin, Köln •• Prof. Dr. Uwe Schneidewind, Professur für Innovationsmanagement und Nachhaltigkeit, Bergischen Universität Wuppertal; Präsident und wissenschaftlicher Geschäftsführer des Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH •• Fritz Schumacher, ehem. Leiter des Bereichs Städtebau & Architektur im Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt •• Prof. Dr.-Ing. Stefan Siedentop, Professur für Stadtentwicklung, TU Dortmund und Wissenschaftlicher Direktor Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung ILS, Dortmund •• Prof. Guido Spars, Professur für Stadt- und Regionalökonomie, Bergische Universität Wuppertal •• Prof. Dr.-Ing. Ursula Stein, Professur für Kommunikation in der Planung, Universität Kassel Die drängenden Herausforderungen der Stadtentwicklung verlangen eine Fokussierung … Impressum  14 Veranstalter Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) Jürgensplatz 1 D-40219 Düsseldorf www.mbwsv.nrw.de Informationen zum Projektaufruf unter: www.stadtumland-nrw.de Prozessmanagement scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbh Friedenstraße 18 D-44139 Dortmund Telefon +49 231 18 99 87 13 Telefax +49 231 18 99 87 29 www.scheuvens-wachten.de netzwerkstadt. forschung. beratung. kommunikation GmbH Prof. Dr.-Ing. Klaus Selle Auf dem Hilf 50 D-58239 Schwerte-Ergste … auf neue integrierte Raumentwicklungsund Mobilitätskonzepte. Federmann und Kampczyk design gmbh Güterstraße 20 D-42117 Wuppertal www.federmann-kampczyk.de Bildnachweis Duisburg Innenhafen AKNW Architektenkammer NRW (Titel) Wohnprojekt QBUS Düsseldorf Krüll, Dirk (S. 7, 14) RRX Siemens (S. 9) Radfahrerin P3. Agentur für Kommunikation und Mobilität (S. 10) Phoenix See, Dortmund MBWSV (S. 13) 15 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Jürgensplatz 1 D-40219 Düsseldorf www.mbwsv.nrw.de www.stadtumland-nrw.de