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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 125 Pulheim Bereich: Friedrich-Ebert-Straße - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB ein- gegangenen Äußerungen und Stellungnahmen - Satzungsbeschluss Siehe PA vom 09.03.2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
163 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
20.06.16, 18:32
Aktualisiert
20.06.16, 18:32
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 125 Pulheim
Bereich: Friedrich-Ebert-Straße
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und  4 Abs. 1  und 2  BauGB ein- 
  gegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Siehe PA vom 09.03.2016) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 125 Pulheim
Bereich: Friedrich-Ebert-Straße
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und  4 Abs. 1  und 2  BauGB ein- 
  gegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Siehe PA vom 09.03.2016)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 164/2016 Erstellt am: 12.05.2016 Aktenzeichen: IV/61 ro Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Planungsausschuss X 29.06.2016 Rat X 05.07.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 125 Pulheim Bereich: Friedrich-Ebert-Straße - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen - Satzungsbeschluss Siehe PA vom 09.03.2016 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung/Investor Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 164/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen/der Rat beschließt: 1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) den Bebauungsplan Nr. 125 Pulheim, Friedrich-Ebert-Straße, als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) als Bestandteil des Bebauungsplanes. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Erläuterungen Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragte in seiner Sitzung am 09.03.2016 die Verwaltung, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 125 Pulheim, Friedrich-Ebert-Straße, öffentlich auszulegen. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 20.04.2016 bis 20.05.2016. Von Bürgern gingen innerhalb der Frist – wie schon im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB – keine Äußerungen/Stellungnahmen ein. Von Trägern öffentlicher Belange äußerte sich nur der Rhein-Erft-Kreis zum Planentwurf (siehe beigefügte Anlage). Anregungen oder Bedenken werden nicht vorgetragen, dem Fazit der durchgeführten Artenschutzprüfung wird grundsätzlich zugestimmt, ergänzend werden Hinweise zu Vermeidungs- und eventuell durchzuführenden Ausgleichsmaßnahmen gegeben. Abwägungsbeschlüsse sind nicht erforderlich (siehe Abwägungstabelle). Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat den Satzungsbeschuss für den Bebauungsplan Nr. 125 Pulheim zu empfehlen. Hinweis zur gedruckten Vorlage: Die artenschutzrechtliche Prüfung war bereits Bestandteil der Beschlussvorlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Auslegung. Auf ihren neuerlichen Abdruck wurde daher verzichtet. Im Ratsinformationssystem ist sie – mit allen sonstigen Anlagen – einsehbar.