Daten
Kommune
Pulheim
Größe
106 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
20.06.16, 18:32
Aktualisiert
20.06.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
BP 125 Pulheim
Abwägung
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
TÖB 1 Aus
Rhein-Erft-Kreis Schreiben vom 18.05.2016
Kurzinhalt der Stellungnahme
Naturschutz und Landschaftspflege
Die Behörde bestätigt, dass bei
Beachtung der in der Artenschutzrechtlichen Prüfung genannten
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowohl aus artenschutzrechtlicher Sicht als auch
aus Sicht des Naturschutzes und
der Landschaftspflege keine Bedenken bestünden.
Wasserwirtschaft
Gemäß der Stellungnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher
Sicht keine Bedenken. Es wird auf
die Lage des Plangebietes innerhalb der Wasserschutzzone III B
der Wassergewinnungsanlagen
Weiler und Worringen/Langel und
die Beachtung der entsprechenden
Festsetzungen und Bestimmungen
der Wasserschutzgebietsverordnung hingewiesen.
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises
nimmt Bezug auf die artenschutzrechtliche
Prüfung und wiederholt die dort empfohlenen
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen.
Diese sind Bestandteil der Planungsunterlagen.
Kein Beschluss erforderlich
Eine entsprechende nachrichtliche Übernahme ist unter Ziffer C 2. als Bestandteil des
Bebauungsplans Nr. 125 Pulheim „FriedrichEbert-Straße“ aufgenommen.
Kein Beschluss erforderlich.
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