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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 126 Pulheim Bereich: Venloer Straße / Christianstraße Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
21.09.2016
Erstellt
12.09.16, 16:31
Aktualisiert
12.09.16, 16:31
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 126 Pulheim
Bereich: Venloer Straße / Christianstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 126 Pulheim
Bereich: Venloer Straße / Christianstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 227/2016 Erstellt am: 05.07.2016 Aktenzeichen: IV/61 ro Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Planungsausschuss nö. Sitzung X Termin 21.09.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 126 Pulheim Bereich: Venloer Straße / Christianstraße Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung/Investor Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 227/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt: Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 126 Pulheim sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) öffentlich auszulegen. - Auslegungsbeschluss Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Erläuterungen In seiner Sitzung am 04.05.2016 beschloss der Planungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 126 Pulheim und beauftragte die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Dies erfolgte in der Zeit vom 22.06.16 bis 13.07.16 bzw. mit Anschreiben vom 20.06.16. Bürgeräußerungen gingen in der fraglichen Zeit nicht ein; von den angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange erhielt die Verwaltung nur drei Stellungnahmen, mit denen aber lediglich Nicht-Betroffenheit bzw. Unbedenklichkeit bekundet wurde. Die Verwaltung legt nunmehr den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 126 Pulheim vor und empfiehlt, ihn mit seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Zu den Planinhalten wird auf die Begründung verwiesen.