Daten
Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
21.09.2016
Erstellt
12.09.16, 16:31
Aktualisiert
12.09.16, 16:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
227/2016
Erstellt am:
05.07.2016
Aktenzeichen:
IV/61 ro
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Planungsausschuss
nö. Sitzung
X
Termin
21.09.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 126 Pulheim
Bereich: Venloer Straße / Christianstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung/Investor
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 227/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 126 Pulheim sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) öffentlich
auszulegen.
- Auslegungsbeschluss
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 04.05.2016 beschloss der Planungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 126 Pulheim und beauftragte die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Dies erfolgte in der Zeit vom
22.06.16 bis 13.07.16 bzw. mit Anschreiben vom 20.06.16.
Bürgeräußerungen gingen in der fraglichen Zeit nicht ein; von den angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange erhielt
die Verwaltung nur drei Stellungnahmen, mit denen aber lediglich Nicht-Betroffenheit bzw. Unbedenklichkeit bekundet
wurde.
Die Verwaltung legt nunmehr den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 126 Pulheim vor und empfiehlt, ihn mit seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Zu den Planinhalten wird auf die Begründung verwiesen.