Daten
Kommune
Pulheim
Größe
155 kB
Datum
21.09.2016
Erstellt
12.09.16, 16:31
Aktualisiert
15.09.16, 17:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 126 Venloer Straße, Christianstraße
Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Stand Sept..2016
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
A ) Planungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 BauGB
1.
Art der Baulichen Nutzung
1.1
Gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO wird festgesetzt, dass die gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO im Mischgebiet
allgemein zulässigen Tankstellen nicht zulässig sind.
1.2
Gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO wird festgesetzt, dass die gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO im Mischgebiet
allgemein zulässigen Vergnügungsstätten nicht zulässig sind.
Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, dass die gemäß im Mischgebiet nach § 6 Abs. 3 BauNVO
im Mischgebiet ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten nicht Bestandteil des Bebauungsplans
werden.
2.
Maß der Baulichen Nutzung
Höhe baulicher Anlagen
Die durch Planeintrag festgesetzten Traufhöhen (TH), Firsthöhen (FH) und Höhen (H) sind
Maximalwerte. Sie beziehen sich auf die mittlere Höhe der jeweils an das Baugrundstück angrenzenden
Verkehrsfläche.
Auf der überbaubaren Fläche, für die der Plan eine Höhe von 5,00 m festsetzt, sind für Gebäudeteile,
die der Erschließung der angrenzenden Hochbauten dienen, größere Höhen zulässig.
Die an der Christianstraße auf 9,50 m begrenzte Traufhöhe/Wandhöhe kann auf der Parzelle 277 auf
der der Straße abgewandten Gebäudeseite um bis zu 2,00 m überschritten werden.
3.
Anpflanzungen
Auf der überbaubaren Fläche, für die der Plan ein Flachdach (FD) festsetzt, ist eine extensive
Dachbegrünung vorzunehmen. Gebäudeteile, die der Erschließung der angrenzenden Hochbauten
dienen, sind zulässig.
B)
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 86 BauO NRW
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 126 Pulheim gilt grundsätzlich die Satzung über
örtliche Bauvorschriften für den Kernbereich des Ortsteils Pulheim vom 13.09.1991 (einschließlich
1. Änderung).
Keine Anwendung finden § 4 Abs. 3 und 4 sowie § 5 Abs. 1 der Satzung.
Pulheim, September 2016