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Beschlussvorlage (EFRE-Förderprogramm Grüne Infrastruktur NRW)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
14.09.2016
Erstellt
05.09.16, 16:08
Aktualisiert
05.09.16, 16:08
Beschlussvorlage (EFRE-Förderprogramm Grüne Infrastruktur NRW) Beschlussvorlage (EFRE-Förderprogramm Grüne Infrastruktur NRW) Beschlussvorlage (EFRE-Förderprogramm Grüne Infrastruktur NRW)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 265/2016 Erstellt am: 30.08.2016 Aktenzeichen: IV/003 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umweltausschuss X nö. Sitzung Termin 14.09.2016 Betreff EFRE-Förderprogramm Grüne Infrastruktur NRW Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 265/2016 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zum EFRE-Förderprogramm Grüne Infrastruktur NRW zur Kenntnis und beschließt, dass auf die im Vorfeld notwendige Erarbeitung eines „Integrierten Handlungskonzeptes Grüne Infrastruktur“, das Voraussetzung für das Stellen eines Förderantrags wäre, verzichtet wird. Erläuterungen Aufgrund einer Informationsveranstaltung bei der Bezirksregierung Köln hatte die Verwaltung in der letzten Sitzung des Umweltausschusses am 22.06.2016 über das neue Förderprogramm „Grüne Infrastruktur NRW“ aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) berichtet. Ziel des Programms ist es, mehr Umweltgerechtigkeit herzustellen, d.h. einen besseren Zugang zur Natur vor allem für Menschen in sozial benachteiligten Quartieren zu erreichen. Außerdem sollen die Biodiversität im urbanen Raum sowie Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung gefördert werden. Mittlerweile ist der Aufruf zum Förderprogramm Grüne Infrastruktur durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) erfolgt. Die veröffentlichten Materialien sind in den Anlagen 1 bis 5 beigefügt. Wie schon im Juni berichtet, ist die Voraussetzung zum Stellen eines Förderantrags ein vom Rat beschlossenes „Integriertes Handlungskonzept Grüne Infrastruktur (IHK GI)“. Aus den beigefügten Unterlagen geht hervor, dass an die Erstellung des IHK GI umfangreiche Anforderungen gestellt werden, die weit über das Schaffen von städtischen Grünflächen hinausgehen. Durch einen ganzheitlich-integrativen, multifunktionalen Ansatz unter Berücksichtigung der Aspekte Umwelt, Gesundheit und soziale Lage, soll mehr Umweltgerechtigkeit entstehen. Insbesondere Kindern und Jugendlichen aus benachteiligten und von Ausgrenzung bedrohten Schichten soll mehr Naturerleben ermöglicht werden und damit ein Beitrag zum sozialen Ausgleich geleistet werden. Für die in Frage kommenden Gebiete müssen die ökologischen, klimatischen, sozialen, demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen für die Kommunen beschrieben und analysiert werden. Aus der Bestandsanalyse muss eine Handlungsstrategie mit Entwicklungszielen sowie einer Priorisierung dieser Ziele abgeleitet werden. Bereits im IHK GI sollen Projekte mit Maßnahmen und deren Beitrag zu den Charakteristika der grünen Infrastruktur wie Integration, Konnektivität, Multifunktionalität, Kooperation, Mehrräumlichkeit und soziale Prävention dargestellt werden. Nach Erstellen des IHK GI, das selbst nicht förderfähig ist, wird dieses bei der Geschäftsstelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz eingereicht und durch ein Gutachtergremium geprüft. Spätester Einreichungstermin ist der 01.06.2017. Nach der Prüfung schließt sich für die zur Förderung empfohlenen Maßnahmen ein reguläres EFRE- Antrags- und Bewilligungsverfahren an. Ursprünglich gab es Überlegungen, aufbauend auf der Gesamtkonzeption RegioGrün, gemeinsam mit den RegioGrünPartnern ein IHK GI zu erarbeiten, um auf dieser Grundlage dann Förderanträge stellen zu können. Mittlerweile hat sich jedoch herausgestellt, dass die überwiegende Zahl der RegioGrün-Partner entweder keine geeigneten Projekte hat oder die Erarbeitung eines IHK GI bereits in Auftrag gegeben wurde. Anders als bei der Erarbeitung des RegioGrün-Konzeptes ist es daher nicht möglich, die bei der Erstellung eines IHK GI zu leistenden Aufgaben auf mehrere Partner zu verteilen. Daneben kann auch nicht mit der umfangreichen Unterstützung, die der Verein Region Köln Bonn e.V. bei der Erstellung des Mantelantrages für die EFRE-Förderung geleistet hat, gerechnet werden. Vorlage Nr.: 265/2016 . Seite 3 / 3 Aufgrund dieser geänderten Sachlage und insbesondere vor dem Hintergrund der in dem Aufruf beschriebenen Anforderungen hält die Verwaltung die Erarbeitung des IHK GI bis zu dem Abgabetermin mit den vorhandenen personellen Ressourcen für nicht leistbar. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass im gleichen Zeitraum das Integrierte Klimaschutzkonzept erarbeitet wird, das ebenfalls nicht unerhebliche personelle Kapazität bindet. Des Weiteren erscheint eine mögliche Förderung fraglich, da das Förderprogramm stark auf die Verbesserung der Situation von Menschen in sozial benachteiligten Stadtquartieren ausgerichtet ist. Daher wird empfohlen auf die Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes Grüne Infrastruktur zu verzichten.