Daten
Kommune
Pulheim
Größe
818 kB
Datum
14.09.2016
Erstellt
05.09.16, 16:08
Aktualisiert
05.09.16, 16:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Rahmenbedingungen der EFRE Förderung
Stand Juni 2016
Themenverzeichnis
I.
Das Operationelle Programm EFRE NRW 2014-2020
a.
b.
c.
d.
Allgemeines und Struktur
Schwerpunkte
Die Besonderheiten im Einzelnen
Inhaltliche Förderfähigkeit
II. Rechtsgrundlagen
III. Besonderheiten der EU-Förderung
a.
b.
Rahmenrichtlinie EFRE
Wichtige Regelungen
IV. Ermittlung von förderfähigen Ausgaben
a.
b.
c.
d.
Personalausgabenpauschale
Leistungsgruppen
Anwendung der Personalausgabenpauschale
Gemeinausgabenpauschale
Das OP EFRE NRW 2014-2020
• Die Maßnahmen des EFRE werden in den Mitgliedstaaten in Form
von Operationellen Programmen (kurz: OP) durchgeführt.
• Es stellt eine verbindliche Vereinbarung zwischen Deutschland
und der EU - Kommission für die Umsetzung des EFRE dar.
Nur was im OP steht, kann gefördert werden
• Das OP EFRE 2014-2020 NRW ist unterteilt in
4 Prioritätsachsen
• Diese sind wiederum unterteilt in spezifische Ziele und die
entsprechenden Maßnahmen
4 Schwerpunkte des OP EFRE NRW 2014 – 2020
Insgesamt 1.211.731.011 € EFRE-Mittel
PA 4: Nachhaltige Stadtund Quartiersentwicklung /
Prävention
PA 1: Stärkung von
Forschung, technologischer
Entwicklung und Innovation
20%
233 Mio. €
40%
465 Mio. €
25%
PA 3: Förderung der
Bestrebungen zur
Verringerung der CO2Emissionen
291 Mio. €
PA - Prioritätsachse
15%
PA 2: Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit
von KMU
174 Mio. €
PA 5: Technische Hilfe: 48 Mio. €
Quelle: VB - MWEIMH
Besonderheiten in Prioritätsachse 4:
Art. 7 1301/2013 VO EU :
• Die Interessentinnen müssen zunächst ein integriertes
Handlungskonzept (kurz: IHK) mit Projektvorschlägen einreichen.
• Das IHK muss ökonomische, soziale, demographische, ökologische und
klimatische Herausforderungen und die erforderlichen Projekte zur
Lösung der Probleme beschreiben.
• In den integrierten Handlungskonzepten müssen Projekte aus zwei
spezifischen Zielen enthalten sein -mindestens ein Projekt, das dem
spezifischen Ziel 12 oder 13 entspricht und ein Projekt, das dem
spezifischen Ziel 11 entspricht.
• Es besteht zudem die Notwendigkeit in jeder partizipierenden
Kommune ein Abkommen mit der EFRE Verwaltungsbehörde zu
schließen.
Jeweils eine
Maßnahme aus:
Quelle: VB - MWEIMH
Jeweils eine
Maßnahme aus:
Quelle: VB - MWEIMH
Prüfung der inhaltlichen Förderfähigkeit
Check der Förderfähigkeit des Vorhabens
1. Passt das Vorhaben ins Programm?
- Prioritätsachse
- Spezifisches Ziel
- Maßnahme
- Zuständige ZGS
2. Programmziele / Auswahlkriterien
- Ist Ziel des Projekts klar? Erfolgsmessung!
- Beitrag zu mindestens einem Outputindikator?
- Beitrag zu weiteren OP-relevanten Zielen
- Auswahlkriterien des OP erfüllt?
- Meilensteine auf dem Weg zur Zielerreichung sinnvoll?
3. Beitrag Maßnahmen zur Zielerreichung
- Tragen eingesetzte Maßnahmen zur Zielerreichung bei?
- Relation Aufwand – Ertrag plausibel?
Quelle: VB - MWEIMH
II. Rechtsgrundlagen
• EFRE Rahmenrichtlinie nebst Anlagen (EFRE RRL)
• Landeshaushaltsordnung NRW (LHO NRW)
• Relevante Förderrichtlinien:
Grüne Infrastruktur,
FöNa,
RL für Altlastenförderung,
RL für Gewässerrenaturierung
usw.
• Beihilferechtliche Bestimmungen der EU:
AGVO, DAWI, De-Minimis VO
III. Besonderheiten der EU-Förderung (1)
• EFRE-Rahmenrichtlinie und ANBest-EFRE
– Müssen bei allen Förderungen mit Mittel aus dem EFRE zwingend
angewendet werden
– Die EFRE Rahmenrichtlinie geht allen anderen Förderrichtlinien vor,
soweit sie diesen widerspricht oder sie ergänzt
– Spezielle Förderrichtlinien können weiter einschränken
– Die ANBest-EFRE ersetzt die ANBest-P, ANBest-G, Nbest-Bau und
enthält die EU-spezifischen Nebenbestimmungen und Anpassungen
der Nebenbestimmungen im ZB
III. Besonderheiten der EU-Förderung (2)
• Sicherung der Gesamtfinanzierung im Rahmen des
Ausgabenerstattungsprinzips (Nr. 7.1 EFRE RRL)
• Mittelverfallmechanismus erfordert hohe Projektdisziplin
• EFRE-Zuwendung beträgt höchstens 50 v.H. (Nr. 5.2 EFRE RRL)
Eine darüberhinausgehende Zuwendung setzt sich aus weiteren Förderungen
(Land, Bund, etc.) und Eigenmitteln zusammen
• Projektlaufzeit beträgt in der Regel 36 Monate
• Erweiterte Prüfrechte (EU-Organe)
• Publizitätsvorschriften EU-Emblem, Flyer, Internet
(Nr. 6.3 EFRE RRL und Nr. 10 ANBest-EFRE)
• Vorhaben muss rechtzeitig vor Programmabschluss fertig gestellt sein: d.h.
Verwendungsnachweisprüfung muss bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein
(Nr. 4.1 EFRE RRL)
• Zulassung von elektronischen Buchführungs- und Zeiterfassungssystemen
(Nr. 6.4 RRL EFRE)
• Anwendung von Pauschalen Personal- und Gemeinausgaben
(Nr. 5.4 und 5.5 EFRE RRL)
• Der Eigenanteil zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung muss verbindlich
erklärt und belegt werden
(Nr. 2.4.3 VV zu §44 LHO NRW und Nr. 2.3.3 VVG zu §44 LHO NRW)
Besonderheit bei zweckgebundenen Spenden beachten
• Mit der Umsetzung darf erst nach Bewilligung des Förderantrags begonnen
werden (Nr.4.3 EFRE RRL)
• Zwischennachweis besteht aus einem jährlichen Sachbericht
über die Mittelabrufe hinaus ist kein zahlenmäßiger Nachweis mehr erforderlich
(Nr. 7.2 EFRE RRL und 6.1.2 ANBest-EFRE)
• Die Kooperationspartner müssen in geeigneter Weise ihre Bereitschaft belegen,
an der Projektumsetzung mitzuwirken (LOI, Kooperationsvertrag o.ä.)
• Bei interkommunalen Kooperationsprojekten ist zusätzlich auf Sicherstellung der
Finanzierungsbeiträge der einzelnen kommunalen Partner zu achten
IV. Ermittlung von förderfähigen Ausgaben (1)
• Pauschalen für Personalausgaben
• Pauschalen für Gemeinausgaben
• Bürgerschaftliches Engagement als fiktive Ausgabe förderbar
(15 € /Std), Nr. 5.6 EFRE RRL
• Zweckgebundene Spenden zur Erbringung des Eigenanteils
sind möglich, soweit ein echter Eigenanteil von 10% beim ZE
verbleibt, Nr. 5.7 EFRE RRL
IV. Ermittlung von förderfähigen Ausgaben (2)
Pauschalen für Personalausgaben
• Einordnung in eine von 4 Leistungsgruppen auf Basis einer
Funktionsbeschreibung , sowie Vorlage des Arbeitsvertrages und
ggfls. von Qualifizierungsnachweisen
• Jährliche Anpassung der Pauschalensätze (01.07.20xx-30.06.20xx)
• Die bewilligten Pauschalen bleiben für den Bewilligungszeitraum
konstant
• Personalausgaben für Geschäftsführerinnen sind auf 70% der
Arbeitszeit begrenzt
• Stammpersonal von Kommunen ist förderfähig, soweit das Projekt
ausschließlich der Wahrnehmung freiwilliger kommunaler Aufgaben
dient (Nr. 5.4 RRL EFRE)
Pauschalen für Personalausgaben im Geltungsbereich der EFRE-Rahmenrichtlinie
im Zeitraum vom 1.7.2016 bis 30.6.2017 (Anlage 1 zu 5.4 EFRE RRL)
Leistungsgruppe
Definition
Monatssatz
Stundensatz
1.
"Arbeitnehmer in
leitender Stellung"
Arbeitnehmer mit Aufsichts- und Dispositionsbefugnis. Hierzu zählen z. B. angestellte
Geschäftsführer, sofern deren Verdienst zumindest teilweise erfolgsunabhängige
Zahlungen enthält. Eingeschlossen sind auch alle Arbeitnehmer, die in größeren
Führungsbereichen Dispositions- oder Führungsaufgaben wahrnehmen und Arbeitnehmer
mit Tätigkeiten, die umfassende kaufmännische oder technische Fachkenntnisse
erfordern. In der Regel werden die Fachkenntnisse durch ein Hochschulstudium
erworben.
8.463 EUR
61 EUR
2.
"Herausgehobene
Fachkräfte"
Arbeitnehmer mit sehr schwierigen bis komplexen oder vielgestaltigen Tätigkeiten, für
deren Ausübung in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige
Berufserfahrung und spezielle Fachkenntnisse erforderlich sind. Die Tätigkeiten werden
überwiegend selbstständig ausgeführt. Dazu gehören auch Arbeitnehmer, die in kleinen
Verantwortungsbereichen gegenüber anderen Mitarbeitern Dispositions- oder
Führungsaufgaben wahrnehmen, z.B. Vorarbeiter, Meister.
5.513 EUR
40 EUR
3.
"Fachkräfte"
Arbeitnehmer mit schwierigen Fachtätigkeiten, für deren Ausübung in der Regel eine
abgeschlossene Berufsausbildung, eventuell verbunden mit Berufserfahrung, erforderlich
ist.
3.874 EUR
28 EUR
4.
"An- und ungelernte
Arbeitnehmer"
Arbeitnehmer mit einfachen oder überwiegend einfachen Tätigkeiten, für deren
Ausführung keine berufliche Ausbildung erforderlich ist. Die erforderlichen Kenntnisse und
Fertigkeiten werden durch eine Anlernzeit von bis zu zwei Jahren erworben.
2.915 EUR
21 EUR
Anwendung der Monats- / Stundensätze
•
Monatssatz → Mitarbeiterinnen, die vollzeit- und ausschließlich in dem geförderten Projekt tätig sind
(100% zu 100%)
•
Monatssatz (anteilig) → Mitarbeiterinnen, die teilzeit- und ausschließlich in dem geförderten Projekt
tätig sind (z.B. 50 % zu 100%)
Beachte: Hier ist keine Zeiterfassung erforderlich! Der Zuwendungsempfänger gibt monatlich eine
Erklärung ab, dass der Mitarbeiter ausschließlich in dem Projekt gearbeitet hat. Damit bestätigt er
zudem, dass der Lohn nicht durch Dritte z.B. Krankenkasse nach Lohnfortzahlung gezahlt wurde.
•
Stundensatz → Mitarbeiterinnen, die nicht ausschließlich in dem geförderten Projekt tätig sind (z.B.
100 % zu 30 %)
- Maximal 1.650 Produktivarbeitsstunden pro Jahr über alle aus öffentlichen Mitteln
finanzierte Projekte, siehe 5.4.5 EFRE RRL (Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung).
- Nachweis durch Stundenzettel oder zugelassene elektr. Zeiterfassungssysteme.
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IV. Ermittlung von förderfähigen Ausgaben (3)
Gemeinausgaben
• Anlage 2 EFRE RRL enthält eine nicht abschließende Aufzählung
von Gemeinausgaben
Beispiele: Miete, Strom, Papier…
• Bezugsgröße für die Pauschale sind die pauschalierten
förderfähigen direkten Personalausgaben
d.h. sobald Personalausgaben anfallen, fallen gleichzeitig
Gemeinausgaben an.
• In Prioritätsachse 4 beträgt die Gemeinausgabenpauschale 15 %