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Beschlussvorlage (Anlage 5 zur Beschlussvorlage 265/2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
818 kB
Datum
14.09.2016
Erstellt
05.09.16, 16:08
Aktualisiert
05.09.16, 16:08

Inhalt der Datei

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Rahmenbedingungen der EFRE Förderung Stand Juni 2016 Themenverzeichnis I. Das Operationelle Programm EFRE NRW 2014-2020 a. b. c. d. Allgemeines und Struktur Schwerpunkte Die Besonderheiten im Einzelnen Inhaltliche Förderfähigkeit II. Rechtsgrundlagen III. Besonderheiten der EU-Förderung a. b. Rahmenrichtlinie EFRE Wichtige Regelungen IV. Ermittlung von förderfähigen Ausgaben a. b. c. d. Personalausgabenpauschale Leistungsgruppen Anwendung der Personalausgabenpauschale Gemeinausgabenpauschale Das OP EFRE NRW 2014-2020 • Die Maßnahmen des EFRE werden in den Mitgliedstaaten in Form von Operationellen Programmen (kurz: OP) durchgeführt. • Es stellt eine verbindliche Vereinbarung zwischen Deutschland und der EU - Kommission für die Umsetzung des EFRE dar. Nur was im OP steht, kann gefördert werden • Das OP EFRE 2014-2020 NRW ist unterteilt in 4 Prioritätsachsen • Diese sind wiederum unterteilt in spezifische Ziele und die entsprechenden Maßnahmen 4 Schwerpunkte des OP EFRE NRW 2014 – 2020 Insgesamt 1.211.731.011 € EFRE-Mittel PA 4: Nachhaltige Stadtund Quartiersentwicklung / Prävention PA 1: Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation 20% 233 Mio. € 40% 465 Mio. € 25% PA 3: Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2Emissionen 291 Mio. € PA - Prioritätsachse 15% PA 2: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU 174 Mio. € PA 5: Technische Hilfe: 48 Mio. € Quelle: VB - MWEIMH Besonderheiten in Prioritätsachse 4: Art. 7 1301/2013 VO EU : • Die Interessentinnen müssen zunächst ein integriertes Handlungskonzept (kurz: IHK) mit Projektvorschlägen einreichen. • Das IHK muss ökonomische, soziale, demographische, ökologische und klimatische Herausforderungen und die erforderlichen Projekte zur Lösung der Probleme beschreiben. • In den integrierten Handlungskonzepten müssen Projekte aus zwei spezifischen Zielen enthalten sein -mindestens ein Projekt, das dem spezifischen Ziel 12 oder 13 entspricht und ein Projekt, das dem spezifischen Ziel 11 entspricht. • Es besteht zudem die Notwendigkeit in jeder partizipierenden Kommune ein Abkommen mit der EFRE Verwaltungsbehörde zu schließen. Jeweils eine Maßnahme aus: Quelle: VB - MWEIMH Jeweils eine Maßnahme aus: Quelle: VB - MWEIMH Prüfung der inhaltlichen Förderfähigkeit Check der Förderfähigkeit des Vorhabens 1. Passt das Vorhaben ins Programm? - Prioritätsachse - Spezifisches Ziel - Maßnahme - Zuständige ZGS 2. Programmziele / Auswahlkriterien - Ist Ziel des Projekts klar? Erfolgsmessung! - Beitrag zu mindestens einem Outputindikator? - Beitrag zu weiteren OP-relevanten Zielen - Auswahlkriterien des OP erfüllt? - Meilensteine auf dem Weg zur Zielerreichung sinnvoll? 3. Beitrag Maßnahmen zur Zielerreichung - Tragen eingesetzte Maßnahmen zur Zielerreichung bei? - Relation Aufwand – Ertrag plausibel? Quelle: VB - MWEIMH II. Rechtsgrundlagen • EFRE Rahmenrichtlinie nebst Anlagen (EFRE RRL) • Landeshaushaltsordnung NRW (LHO NRW) • Relevante Förderrichtlinien:      Grüne Infrastruktur, FöNa, RL für Altlastenförderung, RL für Gewässerrenaturierung usw. • Beihilferechtliche Bestimmungen der EU: AGVO, DAWI, De-Minimis VO III. Besonderheiten der EU-Förderung (1) • EFRE-Rahmenrichtlinie und ANBest-EFRE – Müssen bei allen Förderungen mit Mittel aus dem EFRE zwingend angewendet werden – Die EFRE Rahmenrichtlinie geht allen anderen Förderrichtlinien vor, soweit sie diesen widerspricht oder sie ergänzt – Spezielle Förderrichtlinien können weiter einschränken – Die ANBest-EFRE ersetzt die ANBest-P, ANBest-G, Nbest-Bau und enthält die EU-spezifischen Nebenbestimmungen und Anpassungen der Nebenbestimmungen im ZB III. Besonderheiten der EU-Förderung (2) • Sicherung der Gesamtfinanzierung im Rahmen des Ausgabenerstattungsprinzips (Nr. 7.1 EFRE RRL) • Mittelverfallmechanismus erfordert hohe Projektdisziplin • EFRE-Zuwendung beträgt höchstens 50 v.H. (Nr. 5.2 EFRE RRL)  Eine darüberhinausgehende Zuwendung setzt sich aus weiteren Förderungen (Land, Bund, etc.) und Eigenmitteln zusammen • Projektlaufzeit beträgt in der Regel 36 Monate • Erweiterte Prüfrechte (EU-Organe) • Publizitätsvorschriften  EU-Emblem, Flyer, Internet (Nr. 6.3 EFRE RRL und Nr. 10 ANBest-EFRE) • Vorhaben muss rechtzeitig vor Programmabschluss fertig gestellt sein: d.h. Verwendungsnachweisprüfung muss bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein (Nr. 4.1 EFRE RRL) • Zulassung von elektronischen Buchführungs- und Zeiterfassungssystemen (Nr. 6.4 RRL EFRE) • Anwendung von Pauschalen  Personal- und Gemeinausgaben (Nr. 5.4 und 5.5 EFRE RRL) • Der Eigenanteil zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung muss verbindlich erklärt und belegt werden (Nr. 2.4.3 VV zu §44 LHO NRW und Nr. 2.3.3 VVG zu §44 LHO NRW)  Besonderheit bei zweckgebundenen Spenden beachten • Mit der Umsetzung darf erst nach Bewilligung des Förderantrags begonnen werden (Nr.4.3 EFRE RRL) • Zwischennachweis besteht aus einem jährlichen Sachbericht  über die Mittelabrufe hinaus ist kein zahlenmäßiger Nachweis mehr erforderlich (Nr. 7.2 EFRE RRL und 6.1.2 ANBest-EFRE) • Die Kooperationspartner müssen in geeigneter Weise ihre Bereitschaft belegen, an der Projektumsetzung mitzuwirken (LOI, Kooperationsvertrag o.ä.) • Bei interkommunalen Kooperationsprojekten ist zusätzlich auf Sicherstellung der Finanzierungsbeiträge der einzelnen kommunalen Partner zu achten IV. Ermittlung von förderfähigen Ausgaben (1) • Pauschalen für Personalausgaben • Pauschalen für Gemeinausgaben • Bürgerschaftliches Engagement als fiktive Ausgabe förderbar (15 € /Std), Nr. 5.6 EFRE RRL • Zweckgebundene Spenden zur Erbringung des Eigenanteils sind möglich, soweit ein echter Eigenanteil von 10% beim ZE verbleibt, Nr. 5.7 EFRE RRL IV. Ermittlung von förderfähigen Ausgaben (2) Pauschalen für Personalausgaben • Einordnung in eine von 4 Leistungsgruppen auf Basis einer Funktionsbeschreibung , sowie Vorlage des Arbeitsvertrages und ggfls. von Qualifizierungsnachweisen • Jährliche Anpassung der Pauschalensätze (01.07.20xx-30.06.20xx) • Die bewilligten Pauschalen bleiben für den Bewilligungszeitraum konstant • Personalausgaben für Geschäftsführerinnen sind auf 70% der Arbeitszeit begrenzt • Stammpersonal von Kommunen ist förderfähig, soweit das Projekt ausschließlich der Wahrnehmung freiwilliger kommunaler Aufgaben dient (Nr. 5.4 RRL EFRE) Pauschalen für Personalausgaben im Geltungsbereich der EFRE-Rahmenrichtlinie im Zeitraum vom 1.7.2016 bis 30.6.2017 (Anlage 1 zu 5.4 EFRE RRL) Leistungsgruppe Definition Monatssatz Stundensatz 1. "Arbeitnehmer in leitender Stellung" Arbeitnehmer mit Aufsichts- und Dispositionsbefugnis. Hierzu zählen z. B. angestellte Geschäftsführer, sofern deren Verdienst zumindest teilweise erfolgsunabhängige Zahlungen enthält. Eingeschlossen sind auch alle Arbeitnehmer, die in größeren Führungsbereichen Dispositions- oder Führungsaufgaben wahrnehmen und Arbeitnehmer mit Tätigkeiten, die umfassende kaufmännische oder technische Fachkenntnisse erfordern. In der Regel werden die Fachkenntnisse durch ein Hochschulstudium erworben. 8.463 EUR 61 EUR 2. "Herausgehobene Fachkräfte" Arbeitnehmer mit sehr schwierigen bis komplexen oder vielgestaltigen Tätigkeiten, für deren Ausübung in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung und spezielle Fachkenntnisse erforderlich sind. Die Tätigkeiten werden überwiegend selbstständig ausgeführt. Dazu gehören auch Arbeitnehmer, die in kleinen Verantwortungsbereichen gegenüber anderen Mitarbeitern Dispositions- oder Führungsaufgaben wahrnehmen, z.B. Vorarbeiter, Meister. 5.513 EUR 40 EUR 3. "Fachkräfte" Arbeitnehmer mit schwierigen Fachtätigkeiten, für deren Ausübung in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung, eventuell verbunden mit Berufserfahrung, erforderlich ist. 3.874 EUR 28 EUR 4. "An- und ungelernte Arbeitnehmer" Arbeitnehmer mit einfachen oder überwiegend einfachen Tätigkeiten, für deren Ausführung keine berufliche Ausbildung erforderlich ist. Die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten werden durch eine Anlernzeit von bis zu zwei Jahren erworben. 2.915 EUR 21 EUR Anwendung der Monats- / Stundensätze • Monatssatz → Mitarbeiterinnen, die vollzeit- und ausschließlich in dem geförderten Projekt tätig sind (100% zu 100%) • Monatssatz (anteilig) → Mitarbeiterinnen, die teilzeit- und ausschließlich in dem geförderten Projekt tätig sind (z.B. 50 % zu 100%) Beachte: Hier ist keine Zeiterfassung erforderlich! Der Zuwendungsempfänger gibt monatlich eine Erklärung ab, dass der Mitarbeiter ausschließlich in dem Projekt gearbeitet hat. Damit bestätigt er zudem, dass der Lohn nicht durch Dritte z.B. Krankenkasse nach Lohnfortzahlung gezahlt wurde. • Stundensatz → Mitarbeiterinnen, die nicht ausschließlich in dem geförderten Projekt tätig sind (z.B. 100 % zu 30 %) - Maximal 1.650 Produktivarbeitsstunden pro Jahr über alle aus öffentlichen Mitteln finanzierte Projekte, siehe 5.4.5 EFRE RRL (Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung). - Nachweis durch Stundenzettel oder zugelassene elektr. Zeiterfassungssysteme. 16 IV. Ermittlung von förderfähigen Ausgaben (3) Gemeinausgaben • Anlage 2 EFRE RRL enthält eine nicht abschließende Aufzählung von Gemeinausgaben Beispiele: Miete, Strom, Papier… • Bezugsgröße für die Pauschale sind die pauschalierten förderfähigen direkten Personalausgaben  d.h. sobald Personalausgaben anfallen, fallen gleichzeitig Gemeinausgaben an. • In Prioritätsachse 4 beträgt die Gemeinausgabenpauschale 15 %