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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 265/2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
752 kB
Datum
14.09.2016
Erstellt
05.09.16, 16:08
Aktualisiert
05.09.16, 16:08

Inhalt der Datei

Grüne Infrastruktur NRW Aufruf des EFRE Programms zur nachhaltigen Verbesserung der natürlichen Umwelt und der Klima- und Umweltbedingungen zugunsten der Biodiversität und der Menschen in Quartieren, Städten und Stadtumlandgebieten in Nordrhein-Westfalen 2 Inhalt 1. Zusammenfassung ........................................................... 4 2. Ausgangslage und Zielsetzung ....................................... 4 3. Fördervoraussetzungen ................................................... 6 3.1. Handlungsfelder des Aufrufs ........................................ 6 3.2. Gebietskulisse und Gebietsauswahl ............................. 6 3.3. Integrierte Handlungskonzepte (IHK GI)....................... 7 4. Verfahren ........................................................................... 8 4.1. Geschäftsstelle Grüne Infrastruktur .............................. 8 4.2. Gutachtergremium ........................................................ 8 4.3. Interministerieller Arbeitskreis (IMAK) .......................... 9 5. Auswahlkriterien ............................................................... 9 6. Information zum anschließenden Antrags- und Bewilligungsverfahren.................................................... 10 7. Teilnahme ........................................................................ 10 7.1. Teilnahmeberechtigte ................................................. 10 7.2. Teilnahmeunterlagen .................................................. 11 8. Fristen .............................................................................. 11 9. Ansprechstellen .............................................................. 11 Disclaimer / Impressum ........................................................ 14 Grußwort Gesucht: Integrierte Handlungsansätze zur nachhaltigen Verbesserung der natürlichen Umwelt und der Klima- und Umweltbedingungen zugunsten der Biodiversität und der Menschen in Quartieren, Städten und Stadtumlandgebieten in NordrheinWestfalen Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen die Natur und ihre Leistungen für die Menschen in NRW entwickeln und verstärken und bessere Umweltbedingungen in den Quartieren, Städten und Stadtumlandgebieten schaffen. Dazu sollen vernetze, multifunktionale Grün- und Freiraumelemente, auch auf Brach- und Konversionsflächen, geschaffen und aufgewertet werden. Über Zugänge zur Natur und die Verbindung mit Angeboten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung sollen die Menschen gerade in strukturschwachen, sozial benachteiligten und imagebelasteten Stadtquartieren und Ortsteilen erreicht werden. Wir wollen dafür das Konzept und die Komponenten der Grünen Infrastruktur nutzen. Über ein hochwertiges, vernetztes Angebot an Grün-, Frei- und Wasserflächen sollen Ökosysteme aufgewertet und so die Umweltbedingungen an den Wohn- und Arbeitsstandorten ganzheitlich (klimatisch, ökologisch, sozial, demografisch und wirtschaftlich) verbessert werden, damit die Integration benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen in Arbeit, Bildung und in die Gemeinschaft unterstützt wird. Dieser Ansatz ist ein Beitrag zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie des Landes, die auch das Potenzial der biologischen Vielfalt in den urbanen Räumen in NRW hervorhebt und deren Erhalt als gesamtgesellschaftliche Aufgabe sieht. Ferner ist er im Einklang mit den Präventionszielen des Landes, welche die Armutsvorbeugung für unterschiedliche Zielgruppen verfolgen. Außerdem werden durch eine konsequente Entwicklung der Grünen Infrastruktur viele Handlungsfelder des Klimaschutzplans NRW bedient. Mit dem Aufruf können wir bis zum Jahr 2020 insgesamt rund 83 Millionen Euro Investitionsvolumen aus EU- und Landesmitteln sowie aus Mitteln von Kommunen, Vereinen und Privaten für diese Aufgabe mobilisieren. Das verfügbare Investitionsvolumen ermöglicht die Umsetzung von modellhaften Ansätzen und Projekten in Nordrhein-Westfalen. Ich lade Kommunen, kommunale Verbünde oder kommunale Zusammenschlüsse aus Nordrhein-Westfalen ein, sich im Rahmen von Kooperationspartnerschaften mit lokalen Akteuren und auf der Grundlage von integrierten Handlungsansätzen an der Entwicklung von multifunktionalen Grün-, Frei- und Wasserflächen für die Menschen in den Quartieren und Städten zu beteiligen und ich freue mich dabei auf gute Konzepte und Projekte für eine zukunftsfähige klimaresiliente Entwicklung unserer Städte und Stadtumlandgebiete. Johannes Remmel Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen 4 1. Zusammenfassung Der Aufruf Grüne Infrastruktur NRW richtet sich an Kommunen, kommunale Verbünde und kommunale Zusammenschlüsse aus Nordrhein-Westfalen, die eine Vernetzung und Optimierung von Freiräumen bis ins Stadtumland anstreben, um eine Verbesserung der Klima- und Umweltbedingungen und der Lebensqualität sowie der Umweltgerechtigkeit in den Quartieren, Stadtteilen und Stadtumlandgebieten zu erreichen. Mit dieser Zielsetzung soll somit auch sozialen Ausgrenzungsprozessen entgegengewirkt werden, indem eine Grüne Infrastruktur Quartiere und Stadtteile aufwertet. Eine Förderung erfolgt auf der Grundlage von integrierten kommunalen Handlungskonzepten, aus denen entsprechende Umsetzungsprojekte abgeleitet werden. Der Aufruf Grüne Infrastruktur NRW ergänzt mit dieser Zielsetzung inhaltlich die Umsetzung des Aufrufes Starke Quartiere – starke Menschen, dem gemeinsamen Aufruf der Programme des EFRE, des ELER und des ESF zur präventiven und nachhaltigen Entwicklung von Quartieren und Ortsteilen sowie zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung, der im Februar 2015 gestartet ist. Der vorliegende Aufruf betrachtet im Sinne der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 06.05.2013 1 (COM(2013) 249 final) „grüne Infrastruktur“ als strategisches Instrument und eigenständige Komponente, mit der sowohl ökologische und klimatische als auch soziale, demographische und wirtschaftliche Zielsetzungen erreicht werden können. 2. Ausgangslage und Zielsetzung In vielen Städten in NRW wirken sich schlechte Umweltbedingungen und ein Mangel an Grün- und Erholungsflächen negativ auf Gesundheit, Lebensqualität, Stadtklima, Biodiversität und Wirtschaft aus. Quartiere und Städte mit einem hohen Versiegelungsgrad, hoher Verkehrsbelastung und wenigen, oft nicht vernetzten Grün- und Freiflächen können höhere Anteile sozial benachteiligter Bevölkerungsschichten sowie eine unterdurchschnittliche Wirtschaftskraft aufweisen. Grüne Infrastruktur (GI) ist ein strategisch geplantes, multifunktionales Netzwerk von 1 natürlichen und naturnahen Flächen einschließlich der Gewässer . Es ist in der Lage, über gesunde Ökosysteme ein breites Spektrum an Ökosystemleistungen für die Gesellschaft (z.B. Kühlung der Innenstädte, Verbesserung der Luftqualität, Vorsorge für Starkregenereignisse, Hochwasserschutz über Retentionsflächen, als Erholungsund Freizeitmöglichkeiten, Naturerlebnis und -bildung, biologische Vielfalt) bereitzustellen. Das Konzept der GI unterscheidet sich von der bisherigen Grün- und Freiraumplanung und geht über diese hinaus, indem es wichtige Themen in einem flexiblen Planungsansatz strategisch integriert betrachtet und so Naturschutz mit Siedlungsflächenentwicklung, Anpassung an den Klimawandel, Wachstumspolitik und graue Infrastruktur gemeinsam denkt. Die Elemente einer GI können Standortfaktoren sein, die für moderne Unternehmen und Dienstleistungen sowie für Haushalte von erheblicher Bedeutung bei ihrer Standortwahl sind. Über die einzelnen Kompo- 1 MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN vom 6.5.2013 (COM(2013) 249 final): Grüne Infrastruktur (GI) — Aufwertung des europäischen Naturkapitals 5 nenten und ihre Synergieeffekte kann GI einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der örtlichen Klima- und Umweltbedingungen und zur Umweltgerechtigkeit für eine nachhaltige Stadtentwicklung leisten. Die Schaffung einer lebenswerten städtischen Umwelt für die Bevölkerung und die Erhaltung und Förderung von Biodiversität über GI als politisch-planerisches Steuerungsinstrument erfordern oft einen mehrräumlichen, kooperativen Bezug. Sie können nicht auf städtische Quartiere oder auf Ortsteile beschränkt werden. Der Aufruf Grüne Infrastruktur NRW zielt daher auf eine räumliche und funktionale Vernetzung und Optimierung der Grün-, Frei- und Wasserflächen über mehrere Einzelmaßnahmen von Quartieren und Stadtteilen bis ins Stadtumland sowie im Stadtumland, um eine Verbesserung der Klima- und Umweltbedingungen und der Lebensqualität zu erreichen. Der ganzheitlich-integrative, multifunktionale Ansatz von GI, wie die gemeinsame Berücksichtigung der Aspekte Umwelt, Gesundheit und soziale Lage, führt zu mehr Umweltgerechtigkeit. Die Attraktivität eines Quartiers, einer Stadt und des Stadtumlandes kann durch GI für alle Bevölkerungsgruppen gesteigert werden. Die physische Verbindung von GI Komponenten in einem Gebiet liefert relevante Synergien im Bereich der Ökosystemleistungen und die funktionale Verknüpfung von GI Projekten mit Akteursgruppen, z.B. über Partizipation, liefert wichtige Anknüpfungspunkte zu Angeboten der Bildung für nachhaltige Entwicklung. Durch die Entwicklung von GI Projekten, die insbesondere Kindern und Jugendlichen aus benachteiligten und von Ausgrenzung bedrohten Schichten Naturerleben ermöglichen, kann die Integration gefördert und ein Beitrag zum sozialen Ausgleich und zur Vermittlung von Kompetenzen für die Gestaltung einer nachhaltigen Entwicklung geleistet werden. Der Aufruf Grüne Infrastruktur NRW soll Kommunen, kommunale Verbünde oder kommunale Zusammenschlüsse aus Nordrhein-Westfalen in dieser Hinsicht gezielt unterstützen. Grundlage dafür ist ein strategisch angelegtes „Integriertes Handlungskonzept Grüne Infrastruktur“ (IHK GI), dass als politisch-planerisches Steuerungsinstrument die bestimmenden Charakteristika von intakter GI (Integration, Konnektivität, Multifunktionalität, Mehrräumlichkeit und Kooperation) analysiert und hieraus Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt- und Lebensverhältnisse in Quartieren, Städten und Stadtumlandgebieten entwickelt. Mit seiner Zielsetzung hat der Aufruf Grüne Infrastruktur NRW inhaltlich eine andere Grundausrichtung als der Aufruf Starke Quartiere – starke Menschen, dessen Schwerpunkt die soziale Prävention im Rahmen der Quartiersentwicklung ist. Außerdem bezieht er räumlich die Stadtumlandgebiete mit ein. Aufgrund dessen, dass beide Aufrufe jedoch die gleichen spezifischen Ziele des OP EFRE NRW adressieren (11,12 und 13) kann eine Verknüpfung beider Aufrufe zum Beispiel dadurch, dass bereits anerkannte IHK des Aufrufs „Starke Quartiere – starke Menschen“ im Sinne des Aufrufs „Grüne Infrastruktur NRW“ erweitert und fortentwickelt werden, sinnvoll sein. Allerdings sind beide Aufrufe und ihre Umsetzung über IHK mit Maßnahmen für sich eigenständig und eine Verknüpfung ist nicht verpflichtend. 6 3. Fördervoraussetzungen Die Fördervoraussetzungen der Prioritätsachse 4 „Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung“ des operationellen Programms EFRE NRW (OP EFRE NRW) sind zwingend einzuhalten. Grundlage ist ein IHK GI für den funktionalen Raum, aus dem sich die geplanten Maßnahmen herleiten lassen. Die IHK müssen gemäß Artikel 7.1. der VO 1301/2013 die ökologischen, klimatischen, sozialen, demographischen und wirtschaftlichen Herausforderungen für die Kommunen beschreiben. 3.1. Handlungsfelder des Aufrufs Die IHK GI müssen demnach Maßnahmen enthalten, die auf die Umsetzung des spezifischen Ziels 11 und des spezifischen Ziels 12 und/ oder des spezifischen Ziels 13 des OP EFRE NRW ausgerichtet sind. Sie müssen sich einem der nachfolgend aufgezählten Handlungsfelder im Sinne des OP EFRE NRW zuordnen lassen.  Grüne Infrastruktur (spez. Ziel 12):  Naturerlebnisgebiete und Naturschutzbildungsangebote (spez. Ziel 12):  Schutz und Wiederherstellung von Freiräumen (spez. Ziel 12):  Nutzbarmachung von Brachen und leerstehenden Gebäuden zur Beseitigung von Hemmnissen für die Stadtentwicklung und für ökologische Ziele (spez. Ziel 13)  Früh ansetzende Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien (spez. Ziel 11)  Verbesserung des öffentlichen Raums / Wohnumfelds (spez. Ziel 11)  Belebung der örtlichen Wirtschaft (spez. Ziel 11) Die IHK GI müssen vom Rat der jeweiligen Kommune bzw. von den Räten der jeweiligen kommunalen Zusammenschlüsse im Sinne einer transparenten und diskriminierungsfreien Auswahl beschlossen sein. Bevor der Rat der jeweiligen Stadt das IHK GI beschließt, schließt die Kommune mit der EFRE Verwaltungsbehörde das Abkommen über die Auswahl von Vorhaben zur nachhaltigen Stadtentwicklung gemäß Art. 7 Abs. 4, 5 VO (EU) 1301/2013 und Art. 123 Abs. 6 VO (EU) 1303/2013. 3.2. Gebietskulisse und Gebietsauswahl Die Gebietskulisse für den Aufruf Grüne Infrastruktur NRW bezieht sich auf Quartiere, Städte und Stadtumlandgebiete. Hieraus ergibt sich eine Gebietskulisse, auch für Stadtumlandgebiete, in denen eine EFRE Förderung möglich ist und die eine ELER Förderung ausschließt. Grundsätzliche Voraussetzung für eine EFRE Förderung ist, dass es für die geplanten Maßnahmen keinen inhaltlichen Förderzugang zum ELER gibt. Die Kommunen, kommunalen Verbünde oder kommunalen Zusammenschlüsse aus Nordrhein-Westfalen wählen in einem kommunalen oder regionalen Vergleich anhand geeigneter Indikatoren, die die spezifischen Problemlagen beschreiben, das Gebiet aus, für das ein IHK GI im Sinne des Aufrufs Grüne Infrastruktur NRW entwickelt werden soll. Die Indikatoren müssen dabei so gewählt werden, dass sowohl die ökologische, klimatische, soziale, demographische als auch wirtschaftliche Situation 7 des jeweiligen Gebietes analysiert wird und in diesem Zusammenhang die Charakteristika von GI untersucht werden. Im Sinne einer intakten GI spielen hier vor allem die funktionale ökologische, gestalterische Vernetzung der Freiräume und deren Ausstattungsqualitäten, sowie deren Zugänglichkeit und Nutzungen eine wichtige Rolle. Für die soziale Prävention sind funktionale Verknüpfungen zwischen Komponenten von GI, wie Grün- und Freiflächen und sozialen Einrichtungen relevant. Diese Gebietsauswahl kann im Rahmen einer argumentativen Herleitung erfolgen. 3.3. Integrierte Handlungskonzepte (IHK GI) Grundsätzlich sind IHK GI im Sinne der Mehrräumlichkeit von GI auf einer Ebene und verknüpfend über mehrere räumliche Ebenen (Quartier, Stadt, Stadtumland) denkbar. Es kann sinnvoll sein, über das IHK räumlich hinausgehend, die Wirkungszusammenhänge zu angrenzenden Räumen und Strukturen aufzuzeigen. Die einzureichenden und vom Rat der Kommune bzw. von den Räten der Kommunen zu beschließenden IHK GI sollen enthalten: a) Eine Bestandsanalyse im Sinne einer SWOT-Analyse (Stärken-SchwächenChancen-Risiken), die die Situation des abgegrenzten Gebietes in Bezug auf GI (Integration, Konnektivität, Multifunktionalität, Kooperation, Mehrräumlichkeit) und soziale Prävention über ökologische und klimatische, soziale und demographische sowie wirtschaftliche Indikatoren aufzeigt und diese auch für die gesamtstädtische bzw. für die interkommunale Entwicklung des Stadtumlandes bewertet. b) Eine aus der Bestandsanalyse abgeleitete Handlungsstrategie mit Entwicklungszielen sowie einer Priorisierung dieser Ziele (Handlungsprioritäten). Es ist, soweit ein inhaltlicher Bezug gegeben ist, darzustellen, inwieweit diese Ziele zur Umsetzung der Biodiversitäts- oder der Waldstrategie, der Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung – Zukunft Lernen NRW, der Wasserrahmenrichtlinie, zur Anpassung an den Klimawandel einschließlich Konzepten für Starkregenereignisse, der Landschaftspläne bzw. des Grünordnungsplans und der Präventions- /Integrationsstrategie beitragen. c) Projekte mit Maßnahmen müssen aus den Handlungsprioritäten abgeleitet werden. Die einzelnen Maßnahmen sind grob darzustellen und ihr qualitativer Beitrag zu den Charakteristika von GI (Integration, Konnektivität, Multifunktionalität, Kooperation, Mehrräumlichkeit und soziale Prävention) und entstehende Synergien sind abzuschätzen. Für jede Maßnahme ist eine Kosten- und Finanzierungsplanung zu erstellen und die jeweilige Trägerschaft zu benennen. d) Der Einbezug der Zivilgesellschaft und die interdisziplinäre Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene zur Erstellung der IHK GI sind zu beschreiben. Für jedes Projekt mit seinen dazugehörigen Maßnahmen ist der Ansatz für die angedachte Partizipation (Wer?, Wie?, Wann?, Warum?) zu beschreiben. e) Die Maßnahmen, für die eine Förderung im Rahmen des EFRE beantragt werden soll, müssen thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein. Ihr Beitrag zu den EFRE-Output Indikatoren muss dargestellt werden. f) Aussagen zur Verstetigung der Zielerreichung, zum Monitoring der Maßnahmenumsetzung und der Qualitätssicherung sind zu tätigen. g) Darlegung zur Beachtung der Querschnittsziele des OP EFRE NRW (Nachhaltigkeit, Nichtdiskriminierung und Gleichstellung von Männern und Frauen). 8 4. Verfahren Von der Einreichung der IHK GI bis zur Projektbewilligung sind folgende Schritte zu durchlaufen (siehe nachstehendes Schema). 4.1. Geschäftsstelle Grüne Infrastruktur Zur Umsetzung des Aufrufs ist im MKULNV eine Geschäftsstelle Grüne Infrastruktur eingerichtet worden, der insbesondere die Beratung der Kommunen über die Zielsetzung des Aufrufs und die Organisation des Auswahlverfahrens obliegt. Bei der Geschäftsstelle werden die IHK GI von den Kommunen, kommunalen Verbünden oder kommunalen Zusammenschlüssen zu den unter Ziffer 8 genannten Fristen eingereicht. Die Geschäftsstelle informiert die am Aufruf Teilnehmenden über die Entscheidung des IMAK zur Bewertung der eingereichten IHK GI und fordert diese für die vom IMAK zur Förderung vorgeschlagenen Maßnahmen auf, entsprechende Förderanträge bei den Bezirksregierungen einzureichen. 4.2. Gutachtergremium Bei den Bezirksregierungen wird jeweils unter der Federführung des Dezernates 51 ein Gutachtergremium gebildet, das die eingereichten IHK GI entsprechend den unter Ziffer 3.3 aufgeführten Kriterien fachlich begutachtet und für den IMAK eine Empfehlung zur Bewertung der IHK GI und zur Förderung der Maßnahmen ausspricht und der Geschäftsstelle zuleitet. Im Rahmen dieser Empfehlung werden auch Hinweise für die weitere Qualifizierung der Maßnahmen gegeben. Die einzelnen Maßnahmen werden im Hinblick auf die spätere Förderung möglichen Förderprogrammen / -richtlinien zugeordnet, damit die Kommunen, kommunalen Verbünden oder kommunalen Zusammenschlüsse ggf. zusammen mit den Trägern der einzelnen Maßnahmen diese zielgerichtet weiter ausarbeiten und eine entsprechende Beratung in Anspruch nehmen können. 9 Dem Gutachtergremium gehören an:  die fachlich zuständigen Dezernate in der Bezirksregierung (einschließlich der Dezernate 35 und 34 als zwischengeschaltete Stellen (ZGS))  Geschäftsstelle Grüne Infrastruktur (MKULNV)  das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) mit den jeweils zuständigen Fachbereichen  Landesbetrieb Wald und Holz NRW  Fach- und Koordinierungsstelle „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNEAgentur NRW)  Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband (AAV) NRW  Landwirtschaftskammer NRW  die NRW.ProjektSoziales GmbH  die G.I.B. (Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung) Bei Bedarf kann die federführende Bezirksregierung zusätzlichen Sachverstand aus weiteren Einrichtungen einholen. Die Zusammensetzung des Gutachtergremiums kann, wenn erforderlich, geändert werden. Änderungen werden umgehend unter www.umwelt.nrw.de und www.efre.nrw.de bekannt gegeben. 4.3. Interministerieller Arbeitskreis (IMAK) Dem interministeriellen Arbeitskreis (IMAK) gehören unter der Federführung des 2 3 4 MKULNV die Förderreferate des MWEIMH , des MBWSV , des MSW und ggf. weiterer Förderressorts sowie die EFRE Verwaltungsbehörde an. Der IMAK entscheidet auf der Basis der Empfehlung des Gutachtergremiums über die Bewertung der IHK GI und wählt Maßnahmen aus, die zur Förderung vorgeschlagen werden. 5. Auswahlkriterien Die Auswahl der zur Förderung aus dem EFRE empfohlenen Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage folgender Kriterien: 2 3 4  Nachweis des besonderen Handlungsbedarfs  Beitrag zur Qualität des integrierten Handlungs- bzw. Entwicklungskonzeptes (Schlüssigkeit hinsichtlich der in Ziffer 3.3 genannten Inhalte)  Beitrag zu den maßnahmenspezifischen Zielen nach Ziffer 3.1  Beitrag zu den jeweiligen OP EFRE NRW Outputindikatoren Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen 10  Beitrag zu den Querschnittszielen der OP EFRE NRW  Förderrechtliche Kriterien (u. a. grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahmen im Rahmen des EFRE und ggfs. sonstiger Förderzugänge, Finanzierungskonzept zur Umsetzung des IHK GI und der einzelnen Umsetzungsprojekte) 6. Information zum anschließenden Antragsund Bewilligungsverfahren Für die zur Förderung empfohlenen Maßnahmen schließt sich ein reguläres Antragsund Bewilligungsverfahren an. Die prüffähigen EFRE-Antragsunterlagen sind nach der schriftlichen Aufforderung durch die Geschäftsstelle innerhalb von 6 Monaten bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. In begründeten Einzelfällen kann die zuständige Bezirksregierung Abweichungen von dieser Frist zulassen. Den Antragstellerinnen/Antragstellern wird eine qualifizierte Beratung durch die zuständige Bezirksregierung angeboten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit der Bestandskraft des Bewilligungsbescheides. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Basis der jeweiligen Förderrichtlinien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Antragsteller erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art. 115 Abs. 2 EU (VO) 1303/2013 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der jeweiligen Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt. 7. Teilnahme 7.1. Teilnahmeberechtigte Teilnahmeberechtigt für die Einreichung von IHK GI sind Kommunen, kommunale Verbünde oder kommunale Zusammenschlüsse aus Nordrhein-Westfalen. Die primären Zuwendungsempfänger sind den unter den spezifischen Zielen 11 bis 13 des OP EFRE NRW aufgeführt. 11 7.2. Teilnahmeunterlagen Die Unterlagen sind jeweils ungebunden, ungeheftet, gelocht und einseitig auf DIN A 4 Papier gedruckt in 2-facher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich sind die Unterlagen auf Datenträger (CD, DVD) im PDF-Format mitzuliefern. Die elektronische Fassung muss mit den im Papierformat eingereichten Unterlagen übereinstimmen. 8. Fristen IHK GI können von Kommunen, kommunalen Verbünden oder kommunalen Zusammenschlüssen aus Nordrhein-Westfalen bis zum 01.12.2016 sowie bis zum 01.06.2017 eingereicht werden. Abgelehnte IHK GI können zur zweiten Einreichfrist in überarbeiteter Form erneut eingereicht werden. 9. Ansprechstellen Geschäftsstelle Grüne Infrastruktur Herr Jost Wilker Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Referat III 1 Tel.: 0211/4566-248 Email: jost.wilker@mkulnv.nrw.de Bei Fragen zu diesem Aufruf sind die jeweils örtlich zuständigen Bezirksregierungen behilflich. Diese vermitteln bei Bedarf den Kontakt innerhalb der jeweiligen Bezirksregierungen oder zu ergänzenden Beratungsangeboten. Bezirksregierung Arnsberg Seibertzstraße 1 59821 Arnsberg Telefon: 02931 / 82-0 Telefax: 02931 / 82-2520 E-Mail: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de Website: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/ Ansprechpartnerin: Frau Dagmar Schlaberg Dezernat 51 Telefon: 02931 / 82-2649 Telefax: 02931 / 82-40672 E-Mail: dagmar.schlaberg@bra.nrw.de 12 Bezirksregierung Detmold Leopoldstraße 15 32756 Detmold Telefon: 05231 / 71-0 Telefax: 05231 / 71-1295 E-Mail: poststelle@bezreg-detmold.nrw.de Website: http://www.bezreg-detmold.nrw.de/ Ansprechpartner: Herr Wolfgang Mügge Dezernat 51 Telefon: 05231 / 71-5110 Telefax: 05231 / 71-823500 E-Mail: wolfgang.muegge@bezreg-detmold.nrw.de Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Telefon: 0211 / 475-0 Telefax: 0211 / 475-2671 E-Mail: poststelle@brd.nrw.de Website: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/ Ansprechpartner: Herr Andreas Haubrok Dezernat 51 Telefon: 0211 / 475-2034 Telefax: 0211 / 475-2998 E-Mail: andreas.haubrok@brd.nrw.de Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Telefon: 0221 / 147-0 Telefax: 0221 / 147-3185 E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de Website: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/ Ansprechpartnerin: Frau Franziska v. Andrian-Werburg Dezernat 51 Telefon: 0221 / 147-2244 Telefax: 0221 / 147-2615 E-Mail: franziska.andrian-werburg@bezreg-koeln.nrw.de 13 Bezirksregierung Münster Domplatz 1-3 48143 Münster Telefon: 0251 / 411-0 Telefax: 0251 / 411-2525 E-Mail: poststelle@bezreg-muenster.nrw.de Website: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/ Ansprechpartnerin: Frau Linda Lemloh Dezernat 34 Telefon: 0251 / 411-1679 Telefax: 0251 / 411-81472 E-Mail: linda.lemloh@bezreg-muenster.nrw.de 14 Disclaimer / Impressum Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern und -werberinnen oder Wahlhelfern und -helferinnen während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt auch für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen sowie auch für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Eine Verwendung dieser Druckschrift durch Parteien oder sie unterstützende Organisationen ausschließlich zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder bleibt davon unberührt. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift der Empfängerin oder dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Kein Rechtsanspruch auf Förderung Kommunen, Gemeindeverbände sowie juristische und natürliche Personen, die auf den Aufruf hin integrierte Entwicklungs- oder Handlungskonzepte und/oder Förderanträge einreichen, werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht. Herausgeber: EFRE-Verwaltungsbehörde NRW Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen Referat IV.1 Berger Allee 25 40213 Düsseldorf Telefon: 0211 / 61772-0 E-Mail: poststelle@mweimh.nrw.de www.efre.nrw.de Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Schwannstraße 3 40476 Düsseldorf Telefon: 0211 / 4566-0 E-Mail: poststelle@mkulnv.nrw.de www.umwelt.nrw.de