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Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2011 an Feuerwehrgerätehäusern)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
30.11.2010
Erstellt
03.11.10, 06:18
Aktualisiert
03.11.10, 06:18
Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2011 an Feuerwehrgerätehäusern) Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2011 an Feuerwehrgerätehäusern)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 521/2010 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 13.10.2010 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 02.11.2010 vorberatend 30.11.2010 vorberatend Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2011 an Feuerwehrgerätehäusern Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 13.10.2010 Beschlussentwurf: Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2011 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgesehenen Sanierungs- und Baumaßnahmen an Feuerwehrgerätehäusern und Obdachlosenunterkünften werden zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt wird gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen. Begründung: Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt. Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den Sanierungsbedarf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich Erläuterungen, in der Maßnahmen an Feuerwehrgerätehäusern und Obdachlosenunterkünften erfasst sind, ist beigefügt. Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm 2011" aufgelistet sind, im Jahr 2011 auch zu realisieren. Der Ausschuss für öffentlicher Ordnung und Verkehr wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung erfolgt nach weiterer Vorberatung im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft durch den Rat der Stadt (Dr. Rips) -2-