Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Leitungsvorhaben der Firma Amprion - 380 kV-Höchstspannungsfreileitung (Bl. 4215) - Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (Ultranet))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
21.09.2016
Erstellt
12.09.16, 16:31
Aktualisiert
12.09.16, 16:31
Mitteilungsvorlage (Leitungsvorhaben der Firma Amprion
- 380 kV-Höchstspannungsfreileitung (Bl. 4215)
- Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (Ultranet)) Mitteilungsvorlage (Leitungsvorhaben der Firma Amprion
- 380 kV-Höchstspannungsfreileitung (Bl. 4215)
- Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (Ultranet))

öffnen download melden Dateigröße: 124 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 274/2016 Erstellt am: 01.09.2016 Aktenzeichen: IV/61 ro Mitteilungsvorlage Gremium Planungsausschuss TOP ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 21.09.2016 Betreff Leitungsvorhaben der Firma Amprion - 380 kV-Höchstspannungsfreileitung (Bl. 4215) - Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (Ultranet) Mitteilung Über die zwei das Pulheimer Stadtgebiet tangierenden Leitungsvorhaben der Firma Amprion hat die Verwaltung zuletzt in den Mitteilungsvorlagen 359/2015 und 113/2016 informiert. Zum Stand des Planfeststellungsverfahrens für die 380 kV-Höchstspannungsfreileitung von Rommerskirchen nach Sechtem (Bl. 4215) hat eine jüngere Nachfrage bei der Bezirksregierung ergeben, dass weitergehemde oder neue Informationen nicht zu verkünden sind. Sobald eine Entscheidung gefallen ist, soll diese zügig in Umlauf gebracht werden, da daran sowohl der Versand als auch die Offenlage des Planfeststellungsbeschlusses anknüpfen. Informationen zur Bl. 4215 sind zu finden unter: http:/www.bezreg-koeln.nrw.de/brk internet/verfahren/25 energieleitungen planfeststellungsverfahren/energie rommerskirchen/indes.html Das unter dem Begriff „Ultranet“ beantragte Vorhaben Nr. 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) hat einen ersten Schritt getan. Die sog. Antragskonferenz zum Abschnitt E (Rommerskirchen – Weißenthurm) wurde von der Bundesnetzagentur am 19.04.2016 in Siegburg durchgeführt. Zweck der Konferenz war es, Gegenstand und Umfang der für die Trassenkorridore vorzunehmenden Bundesfachplanung in den Unterlagen nach § 8 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) mündlich zu erörtern (Vorlage 113/2016). Nunmehr hat die Bundesnetzagentur – auf Basis der Ergebnisse der Antragskonferenz und unter Berücksichtigung der im Antrag nach § 6 NABEG vorgeschlagenen Untersuchungsinhalte – den erforderlichen Inhalt und Umfang der Unterlagen nach § 8 NABEG festgelegt. Diese Unterlagen zu erstellen hat die Vorhabenträgerin nun bis zum 22. Juni 2017 Zeit (Der Untersuchungsrahmen ist dieser Mitteilungsvorlage als pdf-Datei angehängt und im Ratsinformationssystem einsehbar; auf den Druck der 31 Seiten wurde verzichtet). Die nächsten Schritte der Bundesfachplanung für das „Ultranet“ sehen wie folgt aus: Vorlage Nr.: 274/2016 . Seite 2 / 2 Nach Eingang der Unterlagen nach § 8 NABEG werden diese von der Bundesnetzagentur geprüft. Sobald die Vollständigkeitsprüfung zu einem positiven Ergebnis kommt, wird die Bundesnetzagentur die Unterlagen öffentlich auslegen und die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme auffordern. Im Anschluss daran erörtert die Bundesnetzagentur die Stellungnahmen der TöB und die Äußerungen der Öffentlichkeit in einem Erörterungstermin mit den Einwendern und der Vorhabenträgerin. Gemäß der o.g. Frist für die Erstellung der Unterlagen nach § 8 NABEG werden Aufforderung zur Stellungnahme und Erörterungstermin frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2017 erfolgen.