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Beschlussvorlage (Rettungsdienst: Übertragung rettungsdienstlicher Aufgaben am Rettungswachenstandort Sinnersdorf)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
05.09.16, 16:08
Aktualisiert
05.09.16, 16:08
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Vorlage Nr.: 232/2016 Erstellt am: 25.07.2016 Aktenzeichen: II/32.370 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 13.09.2016 Rat X 27.09.2016 Betreff Rettungsdienst: Übertragung rettungsdienstlicher Aufgaben am Rettungswachenstandort Sinnersdorf Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2017 15.000 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja X nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt für das Jahr 2017 zu veranschlagen. Bei dem o.g. Betrag handelt es sich um eine Schätzung. Der tatsächlich benötigte Betrag wird mittels Kostenvoranschlag bis zur Abgabefrist der Haushaltsanmeldungen ermittelt. Vorlage Nr.: 232/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt die rettungsdienstlichen Aufgaben am Rettungsstandort Sinnersdorf auch künftig durch eine Hilfsorganisation bzw. ein Unternehmen wahrnehmen zu lassen. Erläuterungen Die Stadt ist nach § 6 Abs. 2 Rettungsgesetz NRW (RettG) Träger der Rettungswachen im Stadtgebiet. Diese sind nach dem Rettungsdienstbedarfsplan (vgl. Vorlage 194/2016) an der Feuer- und Rettungswache Pulheim und an der Rettungswache Sinnersdorf verortet. Nach § 9 Abs. 1 RettG sind an den Rettungswachen die erforderlichen Rettungsmittel und das notwendige Personal zur Durchführung der Rettungseinsätze vorzuhalten. Während an der hauptamtlichen Wache eigene, hauptamtliche Kräfte das Einsatzgeschehen sicherstellen, sind an der Wache in Sinnersdorf Dritte (zunächst DRK Pulheim, dann Malteser Hilfsdienst, aktuell das Unternehmen Falck) mit der Aufgabenwahrnehmung beauftragt. Die Übertragung von Aufgaben ist nach § 13 RettG möglich. Der derzeitige Auftrag für ein Rettungsmittel (RTW) im 24-Stunden- Dienst an 7 Tagen mit der Fa. Falck endet zum 31.12.2017. Optional könnte der Auftrag um ein Jahr verlängert werden. Dies ist verwaltungsseitig nicht beabsichtigt, da sich am Standort infolge der Festlegungen des aktuellen Rettungsdienstbedarfsplanes Veränderungen dahingehend einstellen, als ein zweites Rettungsmittel (RTW) im 12 –Stunden-Dienst an 7 Tagen von 7 bis 19 Uhr spätestens ab 1.1.2018 vorgehalten werden muss. Dieser Umstand und die Kenntnisnahme von sog. Re-Kommunalisierungen des Rettungsdienstes in anderen Kommunen veranlasste die Verwaltung zur Fragestellung, ob auch die Stadt erwägen sollte, den Rettungsdienst insgesamt selbst zu betreiben. Ausgangspunkt war die Überlegung, ob der kommunale Betrieb beider Standorte durch denkbare Organisationsvorteile der rettungsdienstlichen Leistung „aus einer Hand“ in Abwägung zu Aspekten wie Qualität, Quantität und Wirtschaftlichkeit der durch Dritte erbrachten Leistung, bevorzugt werden sollte. Wegen der Grundsätzlichkeit möchte die Verwaltung eine Entscheidung des Rates herbeiführen. Ohne eine aufwändige Analyse durchführen zu müssen kann konstatiert werden, dass in Pulheim die bisherige Leistungserbringung durch Dritte gegenüber dem Rettungsdienst an der Feuer- und Rettungswache keine signifikanten Unterschiede in der Qualität und Quantität aufweist. Hinzu kommt ein wirtschaftlicher Vorteil. Hilfsorganisationen und Unternehmen können die Wache in Sinnersdorf nach den bisherigen Erfahrungen kostengünstiger betreiben. Auch sind die erforderlichen Investitionen (z.B. die Anschaffung der RTW) vom Auftragnehmer und nicht von der Stadt zu tätigen. Sollte der Rat diesem Vorschlag folgend beschließen, beinhaltet das u.a. den Auftrag an die Verwaltung, das erforderliche Vergabeverfahren (europaweite Ausschreibung) im Jahr 2017 für eine Beauftragung ab 1.1.2018 durchzuführen. Aufgrund der rechtlichen Komplexität dieser Verfahren ist, wie bei den bisherigen Verfahren, eine externe Begleitung erforderlich. Mittel hierfür sind budgetrelevant im Haushalt 2017 auszuweisen.