Daten
Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
05.09.16, 16:08
Aktualisiert
05.09.16, 16:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
232/2016
Erstellt am:
25.07.2016
Aktenzeichen:
II/32.370
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
13.09.2016
Rat
X
27.09.2016
Betreff
Rettungsdienst: Übertragung rettungsdienstlicher Aufgaben am Rettungswachenstandort Sinnersdorf
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre 2017
15.000 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt für das Jahr 2017
zu veranschlagen. Bei dem o.g. Betrag handelt es sich um eine Schätzung. Der tatsächlich benötigte Betrag wird mittels Kostenvoranschlag bis zur Abgabefrist der Haushaltsanmeldungen ermittelt.
Vorlage Nr.: 232/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt die rettungsdienstlichen Aufgaben am Rettungsstandort Sinnersdorf auch künftig
durch eine Hilfsorganisation bzw. ein Unternehmen wahrnehmen zu lassen.
Erläuterungen
Die Stadt ist nach § 6 Abs. 2 Rettungsgesetz NRW (RettG) Träger der Rettungswachen im Stadtgebiet. Diese sind nach
dem Rettungsdienstbedarfsplan (vgl. Vorlage 194/2016) an der Feuer- und Rettungswache Pulheim und an der Rettungswache Sinnersdorf verortet. Nach § 9 Abs. 1 RettG sind an den Rettungswachen die erforderlichen Rettungsmittel
und das notwendige Personal zur Durchführung der Rettungseinsätze vorzuhalten. Während an der hauptamtlichen
Wache eigene, hauptamtliche Kräfte das Einsatzgeschehen sicherstellen, sind an der Wache in Sinnersdorf Dritte (zunächst DRK Pulheim, dann Malteser Hilfsdienst, aktuell das Unternehmen Falck) mit der Aufgabenwahrnehmung beauftragt. Die Übertragung von Aufgaben ist nach § 13 RettG möglich. Der derzeitige Auftrag für ein Rettungsmittel (RTW)
im 24-Stunden- Dienst an 7 Tagen mit der Fa. Falck endet zum 31.12.2017. Optional könnte der Auftrag um ein Jahr
verlängert werden. Dies ist verwaltungsseitig nicht beabsichtigt, da sich am Standort infolge der Festlegungen des aktuellen Rettungsdienstbedarfsplanes Veränderungen dahingehend einstellen, als ein zweites Rettungsmittel (RTW) im
12 –Stunden-Dienst an 7 Tagen von 7 bis 19 Uhr spätestens ab 1.1.2018 vorgehalten werden muss.
Dieser Umstand und die Kenntnisnahme von sog. Re-Kommunalisierungen des Rettungsdienstes in anderen Kommunen veranlasste die Verwaltung zur Fragestellung, ob auch die Stadt erwägen sollte, den Rettungsdienst insgesamt
selbst zu betreiben. Ausgangspunkt war die Überlegung, ob der kommunale Betrieb beider Standorte durch denkbare
Organisationsvorteile der rettungsdienstlichen Leistung „aus einer Hand“ in Abwägung zu Aspekten wie Qualität, Quantität und Wirtschaftlichkeit der durch Dritte erbrachten Leistung, bevorzugt werden sollte. Wegen der Grundsätzlichkeit
möchte die Verwaltung eine Entscheidung des Rates herbeiführen.
Ohne eine aufwändige Analyse durchführen zu müssen kann konstatiert werden, dass in Pulheim die bisherige Leistungserbringung durch Dritte gegenüber dem Rettungsdienst an der Feuer- und Rettungswache keine signifikanten
Unterschiede in der Qualität und Quantität aufweist. Hinzu kommt ein wirtschaftlicher Vorteil. Hilfsorganisationen und
Unternehmen können die Wache in Sinnersdorf nach den bisherigen Erfahrungen kostengünstiger betreiben. Auch sind
die erforderlichen Investitionen (z.B. die Anschaffung der RTW) vom Auftragnehmer und nicht von der Stadt zu tätigen.
Sollte der Rat diesem Vorschlag folgend beschließen, beinhaltet das u.a. den Auftrag an die Verwaltung, das erforderliche Vergabeverfahren (europaweite Ausschreibung) im Jahr 2017 für eine Beauftragung ab 1.1.2018 durchzuführen.
Aufgrund der rechtlichen Komplexität dieser Verfahren ist, wie bei den bisherigen Verfahren, eine externe Begleitung
erforderlich. Mittel hierfür sind budgetrelevant im Haushalt 2017 auszuweisen.