Daten
Kommune
Pulheim
Größe
159 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
01.07.16, 18:32
Aktualisiert
01.07.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
194/2016
Erstellt am:
22.06.2016
Aktenzeichen:
II/32.370.
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Rat
13
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
05.07.2016
Betreff
Fortschreibung Rettungsdienstbedarfsplan des Rhein-Erft-Kreises
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
—
1.038.900,00 €
im Haushalt des laufenden Jahres (Honorar Notärzte voraussichtlich ab
10/2016)
— in den Haushalten der folgenden Jahre 2017-2018 (Honorar Notärzte)
86.000,00 €
346.000,00 €
Anschaffung RTW (180.000 €) & Fahrzeughalle Sinnersdorf (100.000 €)
280.000,00 €
zusätzlicher Personalbedarf im Rettungsdienst
326.900,00 €
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X ja
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Finanzierung des Notarzt-Dienstes mit Betriebszeitenerweiterung auf 24-Stunden wurde bereits im Haushalt 2016 (Sachkonto 02.08.01.5261021 - Honorar Notärzte) und im
Stellenplan dargestellt. Die finanziellen Auswirkungen der Betriebszeitenerweiterung des Rettungsdienstes an beiden
Standorten sind qualifizierte Schätzungen und in den Haushalten künftiger Jahre (ab 2017) darzustellen. Die Personalkosten errechnen sich nach den Jahrespersonalkosten der Entgeltgruppe fünf des aktuellen KGSt- Gutachtens.
Vorlage Nr.: 194/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, gegenüber dem Rhein-Erft-Kreis das Einvernehmen zum Rettungsdienstbedarfsplan zu erklären.
Erläuterungen
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 02.06.2016 die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans vorbehaltlich der
Ausführungen zur Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes beschlossen. Gemäß dem Gesamtergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung ergeben sich für Pulheim folgende bedarfsgerechte Änderungen:
Betriebszeitenerweiterung des NEF von derzeit 12 auf 24 Stunden an 7 Tagen der Woche (RDBP Seite 195)
Zusätzlicher Personalbedarf von 1 Notarzt in der Nachtschicht und 1 Notarzt in Rufbereitschaft pro Tag
Betriebszeitenerweiterung des RTW 2 im Bereich Pulheim von derzeit 8 Stunden an 5 Tagen auf ebenfalls 24
Stunden an 7 Tagen der Woche (RDBP Seite 163)
Zusätzlicher Personalbedarf von 7 Rettungsassistenten (inklusive Fahrer für das NEF)
Erhöhung der Fahrzeugvorhaltung im Bereich Sinnersdorf durch Bereitstellung eines weiteren RTW im 12Stunden-Dienst an 7 Tagen der Woche in der Zeit von 7 bis 19 Uhr (RDBP Seite 163)
Zusätzlicher Personalbedarf von 3 Rettungsassistenten
Folgende wesentlichen Auswirkungen ergeben sich somit aus der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes für
Pulheim:
1.) zusätzlicher Personalbedarf
Vor dem Hintergrund, dass bereits in den Stellenplan 2015/ 16 zur Ausweitung des Notarztdienstes auf 24 h
3,0 Vollzeitstellen [EG 5] installiert worden sind, wären in den Stellenplan 2017 [lediglich] weitere 7,0 Vollzeitstellen,
EG 5, einzurichten.
2.) Mehrbedarf an Raum- und Flächenkapazitäten am Standort Rettungswache Sinnersdorf
3.) Mehrbedarf an Ausstattung / Fahrzeugen
Die Auswirkungen zu 2.) und 3.) werfen allgemein und insbesondere im Hinblick auf die Rettungswache Sinnersdorf
sowohl planungsrechtliche, als auch bauordnungsrechtliche, vertragsrechtliche und haushaltsrechtliche Fragen auf,
die aufgearbeitet und zu einem späteren Zeitpunkt den Gremien im Detail vorgetragen werden müssen. Die Planungen der Erweiterung am Standort Feuer- und Rettungswache Am Schwefelberg hatten die für diesen Standort erkennbaren Auswirkungen bereits berücksichtigt.
Die Ausgaben des Rettungsdienstes werden über Gebühren refinanziert. Die Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans soll ab dem 01.07.2016 bis Ende 2017 erfolgen.
Da seitens des Rhein-Erft-Kreises eine enge Zusammenarbeit in der Ausgestaltung des Rettungsdienstbedarfsplanes
mit den Kommunen besteht, kann aus Sicht der Verwaltung das Einvernehmen zu dem Plan erklärt werden.
Der Rettungsdienstbedarfsplan ist in SD.NET hinterlegt. Auf einen Ausdruck wurde aus Kostengründen verzichtet.