Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 5 zum RDBP - Notarztindikationskatalog)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
102 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
01.07.16, 18:32
Aktualisiert
01.07.16, 18:32
Beschlussvorlage (Anlage 5 zum RDBP - Notarztindikationskatalog) Beschlussvorlage (Anlage 5 zum RDBP - Notarztindikationskatalog)

öffnen download melden Dateigröße: 102 kB

Inhalt der Datei

Entwurf des Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Anlage 02 – Notarztindikationskatalog; Entwurf 01.04.2016 Notarztindikationskatalog Handreichung für Telefondisponenten in Notdienstzentralen und Rettungsleitstellen der Bundesärztekammer Stand: 22.02.2013 Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner 19. Sitzung am 22.02.2013 den folgenden Notarztindikationskatalog als Handreichung für Disponenten in Notdienstzentralen und Rettungsleitstellen beschlossen. Dabei handelt es sich um eine Weiterentwicklung des Notarztindikationskataloges aus dem Jahr 2011. Unter Bezug auf den Patientenzustand und notfallbezogen wird damit Klarheit bezüglich der ärztlichen Kompetenzen in der prästationären Notfallversorgung geschaffen. Der Notarztindikationskatalog soll in das rettungsdienstliche Qualitätsmanagement integriert werden. Nicht nur im Hinblick auf die Durchführung vergleichender wissenschaftlicher Untersuchungen sind bundesweit einheitliche Kriterien für den Notarzteinsatz von großer Bedeutung. Hinweise:  Zur Disposition anhand der aufgeführten Zustände, Beispiele und notfallbezogenen Indikationen bedarf es einer besonderen Schulung des Leitstellenpersonals.  Der Notarztindikationskatalog bildet bei Verwendung von strukturierten Notrufabfrageschemata die Grundlage für die Notarztalarmierung.  In begründeten Einzelfällen hat das Leitstellenpersonal die Möglichkeit, bei der Notarztalarmierung vom Notarztindikationskatalog abzuweichen. Indikationskatalog der Bundesärztekammer für den Notarzteinsatz unter Bezug auf den Patientenzustand Bei Verdacht auf fehlende oder deutlich beeinträchtigte Vitalfunktion ist der Notarzt einzusetzen: Funktionen Zustand Beispiel Bewusstsein Reagiert nicht oder nicht adä- Schädel-Hirn-Trauma (SHT), quat auf Ansprechen und Rüt- Schlaganfall, Vergiftungen, teln Krampfanfall, Koma Atmung Keine normale Atmung, ausge- Asthmaanfall, Lungenödem, prägte oder zunehmende Aspiration Atemnot, Atemstillstand Herz/ Kreislauf Akuter Brustschmerz, ausge- Herzinfarkt, Angina pectoris, prägte oder zunehmende Kreis- Akutes Koronarsyndrom (ACS), laufinsuffizienz, Kreislaufstill- Herzrhythmusstörungen, Hyperstand tone Krise, Schock Sonstige Schädigungen mit Schwere Verletzungen, schwere Thorax-/ Bauchtrauma, SHT, Wirkung auf die Vitalfunktio- Blutungen, stark akute Schmer- größere Amputationen, Ösonen zen, akute Lähmungen phagusvarizenblutung, Verbrennungen, Frakturen mit deutlicher Fehlstellung, Pfählungsverletzungen, Vergiftungen, Schlaganfall Schmerz Akute starke und/oder zuneh- Trauma, Herzinfarkt, Kolik mende Schmerzen 1 Entwurf des Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Anlage 02 – Notarztindikationskatalog; Entwurf 01.04.2016 Indikationskatalog der Bundesärztekammer für den Notarzteinsatz notfallbezogene Indikation               Schwerer Verkehrsunfall mit Hinweis auf Verletzte Sonstiger Unfall mit Schwerverletzten Unfall mit Kindern Brände/ Rauchgasentwicklung mit Hinweis auf Personenbeteiligung Explosionsunfälle mit Hinweis auf Personenbeteiligung Strom- oder Blitzunfälle Ertrinkungs- oder Tauchunfälle oder Eiseinbruch Einklemmung oder Verschüttung Drohender Suizid Sturz aus Höhe (> 3m) Schuss-/ Stich-/ Hiebverletzungen im Kopf, Hals oder Rumpfbereich Geiselnahme, Amoklage oder sonstige Verbrechen mit unmittelbarer Gefahr für Menschenleben Unmittelbar einsetzende oder stattgefundene Geburt Vergiftungen mit vitaler Gefährdung 2