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Beschlussvorlage (Anlage 17 zum RDBP - Bedarfe Notfallsanitäter)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
257 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
01.07.16, 18:32
Aktualisiert
01.07.16, 18:32
Beschlussvorlage (Anlage 17 zum RDBP - Bedarfe Notfallsanitäter) Beschlussvorlage (Anlage 17 zum RDBP - Bedarfe Notfallsanitäter) Beschlussvorlage (Anlage 17 zum RDBP - Bedarfe Notfallsanitäter) Beschlussvorlage (Anlage 17 zum RDBP - Bedarfe Notfallsanitäter) Beschlussvorlage (Anlage 17 zum RDBP - Bedarfe Notfallsanitäter) Beschlussvorlage (Anlage 17 zum RDBP - Bedarfe Notfallsanitäter)

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Inhalt der Datei

Entwurf des Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises; Anlage 17 – Bedarfe Notfallsanitäter; Entwurf 01.04.2016 IST-Stand (Stichtag 01.05.2015) Stadt Kreisstadt Bergheim Stadt Brühl Stadt Erftstadt Stadt Frechen Stadt Hürth Kolpingstadt Kerpen Stadt Pulheim Stadt Wesseling Kreisleitstelle Gesamt Gesamtzahl der ausgebildeten RettAss/NotSan zum Stichtag 90 43 48 48 50 64 38 43 28 452 Davon geprüfte NotSan Davon RettAssTätigkeit >5 Jahre 0 4 0 0 0 0 0 0 0 4 65 19 26 24 29 38 27 30 23 281 Davon RettAssTätigkeit 3-5 Jahre 11 4 4 10 6 5 5 5 3 53 Davon RettAssTätigkeit <3 Jahre 14 16 18 13 15 21 6 8 2 113 Davon Personen > 55 Jahre 6 1 4 3 2 8 4 3 3 34 1 Entwurf des Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises; Anlage 17 – Bedarfe Notfallsanitäter; Entwurf 01.04.2016 SOLL-Zustand (Planungshorizont 01.05.2015 bis 30.04.2018); ohne berücksichtigte Mehrbedarfe aus dem Rettungsdienstbedarfsplan 2016 Stadt Kreisstadt Bergheim Gesamtzahl der im Zuständigkeitsbereich bis zum 31.12.2026 insgesamt benötigten NotSan Jahr 01.05.2015-30.04.2016 70 01.05.2016-30.04.2017 01.05.2017-30.04.2018 01.05.2015-30.04.2016 Stadt Brühl 40 01.05.2016-30.04.2017 01.05.2017-30.04.2018 01.05.2015-30.04.2016 Stadt Erftstadt 23 01.05.2016-30.04.2017 01.05.2017-30.04.2018 01.05.2015-30.04.2016 Stadt Frechen 36 01.05.2016-30.04.2017 01.05.2017-30.04.2018 01.05.2015-30.04.2016 Stadt Hürth 50 01.05.2016-30.04.2017 01.05.2017-30.04.2018 Kolpingstadt Kerpen 01.05.2015-30.04.2016 52 01.05.2016-30.04.2017 01.05.2017-30.04.2018 01.05.2015-30.04.2016 Stadt Pulheim 41 01.05.2016-30.04.2017 01.05.2017-30.04.2018 Stadt Wesseling 01.05.2015-30.04.2016 34 01.05.2016-30.04.2017 01.05.2017-30.04.2018 01.05.2015-30.04.2016 Kreisleitstelle 32 01.05.2016-30.04.2017 01.05.2017-30.04.2018 01.05.2015-30.04.2016 Gesamt 342 01.05.2016-30.04.2017 01.05.2017-30.04.2018 Anzahl im jeweiligen Zeitraum eine Ausbildung abschließenden NotSan im Zuständigkeitsbereich 15 15 15 10 7 5 2 11 10 2 14 14 16 16 18 3 10 10 0 6 7 2 12 8 0 5 5 50 96 92 Davon: Zahl der beabsichtigten Vollausbildungen NotSan 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Davon: Zahl der beabsichtigten Ergänzungsprüfungen 1 (RettAss >5 Jahre) 15 10 5 7 2 0 2 7 0 2 4 4 10 10 9 3 10 10 0 4 4 2 6 1 0 5 5 41 58 38 Davon Zahl der beabsichtigten Ergänzungsprüfungen 2 (RettAss 3-5Jahre) 0 5 5 0 2 2 0 0 4 0 5 5 2 10 9 0 1 1 0 1 2 0 2 3 0 0 0 2 26 31 Davon: Zahl der beabsichtigten Ergänzungsausbildungen 3 (RettAss <3 Jahre) 0 0 5 3 3 3 0 4 6 0 6 6 5 2 2 0 0 0 0 1 1 0 4 4 0 0 0 8 20 27 Gesamtzahl der bis zum Ende des jeweiligen Zeitraums ausgebildeten NotSan im Zuständigkeitsbereich 15 15 15 10 7 5 2 11 10 2 15 15 17 17 16 3 11 11 0 6 13 2 14 22 0 5 5 51 101 112 2 Entwurf des Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises; Anlage 17 – Bedarfe Notfallsanitäter; Entwurf 01.04.2016 1. Notfallsanitäterbedarf im Rhein-Erft-Kreis In den Tabellen 1 und 2 ist der derzeitige und zukünftige Personalbedarf im Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises dargestellt, auf welchen der festzulegende Qualifikationsmix angewendet werden muss. Als Quotierung für die Stellen an Notfallsanitätern muss für die Besetzung NEF die gesetzliche Vorgabe mit 100% Anwendung finden. Im Hinblick auf die Quotierung des Qualifikationsmix auf dem RTW findet sich im Gesetz eine Aussage über die Minimalbesetzung eines Rettungsmittels. Diese ist mit 50% angegeben. Dies erscheint allerdings unter vielfältigen Gesichtspunkten ein zu geringer Wert zu sein. Begründungen findet sich hier ausgiebig im Bedarfsplan für den Rettungsdienst im Kapitel V 1.1.2 Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes. Die von den Kostenträgern vorgeschlagene Quote von 70% zu Gunsten der höheren Qualifikation hat bereits Anwendung gefunden im Bereich der Vorhaltung und Ausbildung an Rettungsassistenten. In Hessen folgte man der Auffassung, dass „die Anteile verschiedener rettungsdienstlicher Qualifikationen an der Personalvorhaltung (Qualifikationsmix) (…) zunächst abhängig von gesetzlichen Vorgaben (sind). So ist zum Beispiel in Hessen aufgrund des landesweit verfolgten 1 Mehrzweckfahrzeugsystems ein 70%-iger Rettungsassistentenanteil vorgesehen.“ In Nordrhein-Westfalen findet die 70%-Quote bereits Anwendung in den Rettungsdienstbereichen Gütersloh und dem Oberbergischen Kreis. Für die Soll-Bemessung mit Umsetzung des neuen Rettungsdienstbedarfsplanes würde sich die folgende Quotierung ergeben: RTW Bedarf NotSan Rettungsmittelbesetzung Bedarf administrativ Bedarf MANV Fluktuation Ausfall wegen Nachqualifizierung Quotierung 1 NEF Kreisleitstelle X NotSan X NotSan +10% - 70% 100% Wachleitung - 28 +11% + X Vollzeitstellen 100% Praxisanleiter - - X Wachleiter - X Praxisanleiter - 100% 100% Daniel Bens: Rettungsdienst-Management“ (Stumpf & Kossendey, ) 257. 3 Entwurf des Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises; Anlage 17 – Bedarfe Notfallsanitäter; Entwurf 01.04.2016 Der detaillierte Nachweis über die Personal-/ Notfallsanitäterbedarfsermittlung erfolgt bilateral im Rahmen der Gespräche zwischen den Trägern der Rettungswachen und den Verbänden der Krankenkassen. Im Hinblick auf die medizinisch-fachliche Qualifikation von Personal in der Leitstelle fehlen derzeit Vorgaben durch den Gesetzgeber. Ggfs. ist an dieser Stelle zu einem späteren Zeitpunkt noch nachzuverhandeln. 2. Vollausbildung im Rhein-Erft-Kreis Auf der Basis der Personalbedarfsermittlung kann ein jährlicher Bedarf von Vollauszubildenden p.a. ermittelt werden. Dieser ist notwendig, um künftige Fluktuationen zu kompensieren. Derzeitig ist von Seiten der Träger der Rettungswachen für das Jahr 2016 noch nicht geplant, mit Vollausbildungen zu beginnen. Ursache hierfür ist, dass derzeit der Bedarf noch nicht abgeschätzt werden kann und Kostenfragen zu klären sind. 3. Nachqualifizierung im Rhein-Erft-Kreis Die Nachqualifizierung des Bestandspersonals in den Gruppen EP1-EP3 soll den Grundbedarf an Notfallsanitätern der Träger der Rettungswachen im Rhein-ErftKreis decken. Die Nachqualifizierung soll bis 2021 abgeschlossen sein. Dabei gilt, dass jedem derzeit beschäftigten Mitarbeiter mit der Qualifikation Rettungsassistent die Möglichkeit der Nachqualifizierung gegeben wird, wobei davon auszugehen ist, dass insbesondere ältere Mitarbeiter tatsächlich nicht dazu bereit sein werden, sich einer Nachqualifizierung – und vor allem einer nachfolgenden staatlichen Prüfung – zu unterziehen. Die Anzahl der maximal möglichen Teilnehmer einer Ergänzungsprüfung schlüsselt sich wie folgt auf: Anzahl möglicher Teilnehmer EP1: Anzahl möglicher Teilnehmer EP2: Anzahl möglicher Teilnehmer EP3: 56 (14 Teilnehmer pro Ergänzungsprüfung bei max. 4 Ergänzungsprüfungen pro Jahr) n.n. n.n. Im Hinblick auf die Reihenfolge der Nachqualifizierung der Mitarbeiter im Zeitraum 2016 bis 2021 hat es Bedarfsabfragen seitens der Rettungsassistentenschule der Stadt Bergheim an die Träger der Rettungswachen im Rhein-Erft-Kreis sowie dem Rhein-Erft-Kreis im Rahmen einer Abfrage des MGEPA gegeben. Insgesamt entsteht durch die Maßnahmen zur Weiterqualifizierung ein Personalausfall, welcher zu kompensieren ist. Die Bedarfsabfrage zur Nachqualifizierung hat folgende Bedarfe ergeben: 4 Entwurf des Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises; Anlage 17 – Bedarfe Notfallsanitäter; Entwurf 01.04.2016 ERGÄNZUNGSPRÜFUNG 1; Planungshorizont 01.05.2015-30.04.2018) Träger Teilnehmer Stunden der Rettungswache Kreisstadt Bergheim 30 30,0 Stadt Brühl 9 30,0 Stadt Erftstadt 9 30,0 Stadt Frechen 10 30,0 Stadt Hürth 29 30,0 Kolpingstadt Kerpen 23 30,0 Stadt Pulheim 8 30,0 Stadt Wesseling 9 30,0 Kreisleitstelle 10 30,0 Gesamt 137 30,0 Tabelle 1: Bedarfsermittlung für Ergänzungsprüfungen 1 (Aufqualifizierung von RettAss mit einer Berufserfahrung über 5 Jahre) Summe ERGÄNZUNGSPRÜFUNG 2; Planungshorizont 01.05.2015-30.04.2018) Träger Teilnehmer Stunden Summe der Rettungswache Kreisstadt Bergheim 10 480,0 Stadt Brühl 4 480,0 Stadt Erftstadt 4 480,0 Stadt Frechen 10 480,0 Stadt Hürth 21 480,0 Kolpingstadt Kerpen 2 480,0 Stadt Pulheim 3 480,0 Stadt Wesseling 5 480,0 Kreisleitstelle 0 480,0 Gesamt 59 480,0 Tabelle 2: Bedarfsermittlung für Ergänzungsprüfungen 2 (Aufqualifizierung von RettAss mit einer Berufserfahrung zwischen 3 und 5 Jahren) 900,0 270,0 270,0 300,0 870,0 690,0 240,0 270,0 300,0 4.110,0 4.800,0 1.920,0 1.920,0 4.800,0 10.080,0 960,0 1.440,0 2.400,0 0 28.320,0 5 Entwurf des Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises; Anlage 17 – Bedarfe Notfallsanitäter; Entwurf 01.04.2016 ERGÄNZUNGSPRÜFUNG 3; Planungshorizont 01.05.2015-30.04.2018) Träger Teilnehmer Stunden der Rettungswache Kreisstadt Bergheim 5 960,0 Stadt Brühl 9 960,0 Stadt Erftstadt 10 960,0 Stadt Frechen 12 960,0 Stadt Hürth 9 960,0 Kolpingstadt Kerpen 0 960,0 Stadt Pulheim 2 960,0 Stadt Wesseling 8 960,0 Kreisleitstelle 0 960,0 Gesamt 55 960,0 Tabelle 3: Bedarfsermittlung für Ergänzungsprüfungen 2 (Aufqualifizierung von RettAss mit einer Berufserfahrung unter 3 Jahren) Summe 4.800,0 8.640,0 9.600,0 11.520,0 8.640,0 0 1.920,0 7.680,0 0 52.800,0 Die Gesamtausfallzeit von 85.230,0 Stunden entspricht über den Zeitraum von fünf Jahren einer jährlichen Ausfallzeit von 17.046 Stunden. Die jährliche Ausfallzeit muss individuell mit der jeweiligen Neottoarbeitszeit der Träger der Rettungswachen in Relation gesetzt werden, um den erhöhten Personalbedarf von Vollzeitkräften aufgrund von Ausbildungsabwesenheit zu ermitteln. 6