Daten
Kommune
Pulheim
Größe
257 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
01.07.16, 18:32
Aktualisiert
01.07.16, 18:32
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Entwurf des Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises;
Anlage 17 – Bedarfe Notfallsanitäter; Entwurf 01.04.2016
IST-Stand (Stichtag 01.05.2015)
Stadt
Kreisstadt Bergheim
Stadt Brühl
Stadt Erftstadt
Stadt Frechen
Stadt Hürth
Kolpingstadt Kerpen
Stadt Pulheim
Stadt Wesseling
Kreisleitstelle
Gesamt
Gesamtzahl der
ausgebildeten RettAss/NotSan zum
Stichtag
90
43
48
48
50
64
38
43
28
452
Davon geprüfte
NotSan
Davon RettAssTätigkeit >5 Jahre
0
4
0
0
0
0
0
0
0
4
65
19
26
24
29
38
27
30
23
281
Davon RettAssTätigkeit 3-5 Jahre
11
4
4
10
6
5
5
5
3
53
Davon RettAssTätigkeit <3 Jahre
14
16
18
13
15
21
6
8
2
113
Davon Personen
> 55 Jahre
6
1
4
3
2
8
4
3
3
34
1
Entwurf des Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises;
Anlage 17 – Bedarfe Notfallsanitäter; Entwurf 01.04.2016
SOLL-Zustand (Planungshorizont 01.05.2015 bis 30.04.2018); ohne berücksichtigte Mehrbedarfe aus dem Rettungsdienstbedarfsplan 2016
Stadt
Kreisstadt
Bergheim
Gesamtzahl der im
Zuständigkeitsbereich
bis zum 31.12.2026
insgesamt benötigten
NotSan
Jahr
01.05.2015-30.04.2016
70
01.05.2016-30.04.2017
01.05.2017-30.04.2018
01.05.2015-30.04.2016
Stadt Brühl
40
01.05.2016-30.04.2017
01.05.2017-30.04.2018
01.05.2015-30.04.2016
Stadt Erftstadt
23
01.05.2016-30.04.2017
01.05.2017-30.04.2018
01.05.2015-30.04.2016
Stadt Frechen
36
01.05.2016-30.04.2017
01.05.2017-30.04.2018
01.05.2015-30.04.2016
Stadt Hürth
50
01.05.2016-30.04.2017
01.05.2017-30.04.2018
Kolpingstadt
Kerpen
01.05.2015-30.04.2016
52
01.05.2016-30.04.2017
01.05.2017-30.04.2018
01.05.2015-30.04.2016
Stadt Pulheim
41
01.05.2016-30.04.2017
01.05.2017-30.04.2018
Stadt
Wesseling
01.05.2015-30.04.2016
34
01.05.2016-30.04.2017
01.05.2017-30.04.2018
01.05.2015-30.04.2016
Kreisleitstelle
32
01.05.2016-30.04.2017
01.05.2017-30.04.2018
01.05.2015-30.04.2016
Gesamt
342
01.05.2016-30.04.2017
01.05.2017-30.04.2018
Anzahl im jeweiligen
Zeitraum eine Ausbildung abschließenden
NotSan im Zuständigkeitsbereich
15
15
15
10
7
5
2
11
10
2
14
14
16
16
18
3
10
10
0
6
7
2
12
8
0
5
5
50
96
92
Davon: Zahl der
beabsichtigten
Vollausbildungen
NotSan
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Davon: Zahl der beabsichtigten
Ergänzungsprüfungen
1
(RettAss >5 Jahre)
15
10
5
7
2
0
2
7
0
2
4
4
10
10
9
3
10
10
0
4
4
2
6
1
0
5
5
41
58
38
Davon Zahl der beabsichtigten
Ergänzungsprüfungen
2
(RettAss 3-5Jahre)
0
5
5
0
2
2
0
0
4
0
5
5
2
10
9
0
1
1
0
1
2
0
2
3
0
0
0
2
26
31
Davon: Zahl der beabsichtigten Ergänzungsausbildungen 3 (RettAss
<3 Jahre)
0
0
5
3
3
3
0
4
6
0
6
6
5
2
2
0
0
0
0
1
1
0
4
4
0
0
0
8
20
27
Gesamtzahl der bis
zum Ende des jeweiligen Zeitraums ausgebildeten NotSan im
Zuständigkeitsbereich
15
15
15
10
7
5
2
11
10
2
15
15
17
17
16
3
11
11
0
6
13
2
14
22
0
5
5
51
101
112
2
Entwurf des Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises;
Anlage 17 – Bedarfe Notfallsanitäter; Entwurf 01.04.2016
1. Notfallsanitäterbedarf im Rhein-Erft-Kreis
In den Tabellen 1 und 2 ist der derzeitige und zukünftige Personalbedarf im Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises dargestellt, auf welchen der festzulegende Qualifikationsmix angewendet werden muss. Als Quotierung für die Stellen an Notfallsanitätern muss für die Besetzung NEF die gesetzliche Vorgabe mit
100% Anwendung finden.
Im Hinblick auf die Quotierung des Qualifikationsmix auf dem RTW findet sich im Gesetz eine Aussage über die Minimalbesetzung eines Rettungsmittels. Diese
ist mit 50% angegeben. Dies erscheint allerdings unter vielfältigen Gesichtspunkten ein zu geringer Wert zu sein. Begründungen findet sich hier ausgiebig im
Bedarfsplan für den Rettungsdienst im Kapitel V 1.1.2 Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes.
Die von den Kostenträgern vorgeschlagene Quote von 70% zu Gunsten der höheren Qualifikation hat bereits Anwendung gefunden im Bereich der Vorhaltung
und Ausbildung an Rettungsassistenten. In Hessen folgte man der Auffassung, dass „die Anteile verschiedener rettungsdienstlicher Qualifikationen an der Personalvorhaltung (Qualifikationsmix) (…) zunächst abhängig von gesetzlichen Vorgaben (sind). So ist zum Beispiel in Hessen aufgrund des landesweit verfolgten
1
Mehrzweckfahrzeugsystems ein 70%-iger Rettungsassistentenanteil vorgesehen.“
In Nordrhein-Westfalen findet die 70%-Quote bereits Anwendung in den Rettungsdienstbereichen Gütersloh und dem Oberbergischen Kreis.
Für die Soll-Bemessung mit Umsetzung des neuen Rettungsdienstbedarfsplanes würde sich die folgende Quotierung ergeben:
RTW
Bedarf NotSan
Rettungsmittelbesetzung
Bedarf administrativ
Bedarf MANV
Fluktuation
Ausfall wegen Nachqualifizierung
Quotierung
1
NEF
Kreisleitstelle
X NotSan
X NotSan
+10%
-
70%
100%
Wachleitung
-
28
+11%
+ X Vollzeitstellen
100%
Praxisanleiter
-
-
X Wachleiter
-
X Praxisanleiter
-
100%
100%
Daniel Bens: Rettungsdienst-Management“ (Stumpf & Kossendey, ) 257.
3
Entwurf des Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises;
Anlage 17 – Bedarfe Notfallsanitäter; Entwurf 01.04.2016
Der detaillierte Nachweis über die Personal-/ Notfallsanitäterbedarfsermittlung erfolgt bilateral im Rahmen der Gespräche zwischen den Trägern der Rettungswachen und den Verbänden der Krankenkassen.
Im Hinblick auf die medizinisch-fachliche Qualifikation von Personal in der Leitstelle fehlen derzeit Vorgaben durch den Gesetzgeber. Ggfs. ist an dieser Stelle zu
einem späteren Zeitpunkt noch nachzuverhandeln.
2. Vollausbildung im Rhein-Erft-Kreis
Auf der Basis der Personalbedarfsermittlung kann ein jährlicher Bedarf von Vollauszubildenden p.a. ermittelt werden. Dieser ist notwendig, um künftige Fluktuationen zu kompensieren. Derzeitig ist von Seiten der Träger der Rettungswachen für das Jahr 2016 noch nicht geplant, mit Vollausbildungen zu beginnen. Ursache hierfür ist, dass derzeit der Bedarf noch nicht abgeschätzt werden kann und Kostenfragen zu klären sind.
3. Nachqualifizierung im Rhein-Erft-Kreis
Die Nachqualifizierung des Bestandspersonals in den Gruppen EP1-EP3 soll den Grundbedarf an Notfallsanitätern der Träger der Rettungswachen im Rhein-ErftKreis decken. Die Nachqualifizierung soll bis 2021 abgeschlossen sein. Dabei gilt, dass jedem derzeit beschäftigten Mitarbeiter mit der Qualifikation Rettungsassistent die Möglichkeit der Nachqualifizierung gegeben wird, wobei davon auszugehen ist, dass insbesondere ältere Mitarbeiter tatsächlich nicht dazu bereit sein
werden, sich einer Nachqualifizierung – und vor allem einer nachfolgenden staatlichen Prüfung – zu unterziehen.
Die Anzahl der maximal möglichen Teilnehmer einer Ergänzungsprüfung schlüsselt sich wie folgt auf:
Anzahl möglicher Teilnehmer EP1:
Anzahl möglicher Teilnehmer EP2:
Anzahl möglicher Teilnehmer EP3:
56 (14 Teilnehmer pro Ergänzungsprüfung bei max. 4 Ergänzungsprüfungen pro Jahr)
n.n.
n.n.
Im Hinblick auf die Reihenfolge der Nachqualifizierung der Mitarbeiter im Zeitraum 2016 bis 2021 hat es Bedarfsabfragen seitens der Rettungsassistentenschule
der Stadt Bergheim an die Träger der Rettungswachen im Rhein-Erft-Kreis sowie dem Rhein-Erft-Kreis im Rahmen einer Abfrage des MGEPA gegeben. Insgesamt
entsteht durch die Maßnahmen zur Weiterqualifizierung ein Personalausfall, welcher zu kompensieren ist. Die Bedarfsabfrage zur Nachqualifizierung hat folgende Bedarfe ergeben:
4
Entwurf des Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises;
Anlage 17 – Bedarfe Notfallsanitäter; Entwurf 01.04.2016
ERGÄNZUNGSPRÜFUNG 1; Planungshorizont 01.05.2015-30.04.2018)
Träger
Teilnehmer
Stunden
der Rettungswache
Kreisstadt Bergheim
30
30,0
Stadt Brühl
9
30,0
Stadt Erftstadt
9
30,0
Stadt Frechen
10
30,0
Stadt Hürth
29
30,0
Kolpingstadt Kerpen
23
30,0
Stadt Pulheim
8
30,0
Stadt Wesseling
9
30,0
Kreisleitstelle
10
30,0
Gesamt
137
30,0
Tabelle 1: Bedarfsermittlung für Ergänzungsprüfungen 1 (Aufqualifizierung von RettAss mit einer Berufserfahrung über 5 Jahre)
Summe
ERGÄNZUNGSPRÜFUNG 2; Planungshorizont 01.05.2015-30.04.2018)
Träger
Teilnehmer
Stunden
Summe
der Rettungswache
Kreisstadt Bergheim
10
480,0
Stadt Brühl
4
480,0
Stadt Erftstadt
4
480,0
Stadt Frechen
10
480,0
Stadt Hürth
21
480,0
Kolpingstadt Kerpen
2
480,0
Stadt Pulheim
3
480,0
Stadt Wesseling
5
480,0
Kreisleitstelle
0
480,0
Gesamt
59
480,0
Tabelle 2: Bedarfsermittlung für Ergänzungsprüfungen 2 (Aufqualifizierung von RettAss mit einer Berufserfahrung zwischen 3 und 5 Jahren)
900,0
270,0
270,0
300,0
870,0
690,0
240,0
270,0
300,0
4.110,0
4.800,0
1.920,0
1.920,0
4.800,0
10.080,0
960,0
1.440,0
2.400,0
0
28.320,0
5
Entwurf des Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises;
Anlage 17 – Bedarfe Notfallsanitäter; Entwurf 01.04.2016
ERGÄNZUNGSPRÜFUNG 3; Planungshorizont 01.05.2015-30.04.2018)
Träger
Teilnehmer
Stunden
der Rettungswache
Kreisstadt Bergheim
5
960,0
Stadt Brühl
9
960,0
Stadt Erftstadt
10
960,0
Stadt Frechen
12
960,0
Stadt Hürth
9
960,0
Kolpingstadt Kerpen
0
960,0
Stadt Pulheim
2
960,0
Stadt Wesseling
8
960,0
Kreisleitstelle
0
960,0
Gesamt
55
960,0
Tabelle 3: Bedarfsermittlung für Ergänzungsprüfungen 2 (Aufqualifizierung von RettAss mit einer Berufserfahrung unter 3 Jahren)
Summe
4.800,0
8.640,0
9.600,0
11.520,0
8.640,0
0
1.920,0
7.680,0
0
52.800,0
Die Gesamtausfallzeit von 85.230,0 Stunden entspricht über den Zeitraum von fünf Jahren einer jährlichen Ausfallzeit von 17.046 Stunden. Die jährliche Ausfallzeit muss individuell mit der jeweiligen Neottoarbeitszeit der Träger der Rettungswachen in Relation gesetzt werden, um den erhöhten Personalbedarf von Vollzeitkräften aufgrund von Ausbildungsabwesenheit zu ermitteln.
6