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Beschlussvorlage (Anlage 2 RDBP Teil 1)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
9,8 MB
Datum
05.07.2016
Erstellt
01.07.16, 18:32
Aktualisiert
01.07.16, 18:32

Inhalt der Datei

Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Vorwort Vorwort Nach dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer des Landes Nordrhein-Westfalen (Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen – RettG NRW) sind die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, Bedarfspläne für den Rettungsdienst aufzustellen und spätestens alle fünf Jahre zu ändern. Entsprechend § 12 Abs. 1 RettG NRW legt der Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes für den Rettungsdienstbereich Rhein-Erft-Kreis einen weiterentwickelten Rettungsdienstbedarfsplan vor. In diesem vorliegenden Bedarfsplan werden die Veränderungen der letzten Jahre analysiert und eine Vorausschau auf die nächsten Jahre ermittelt. Ziel dieses Bedarfsplanes ist die Sicherstellung der bedarfs- und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung und dem qualifizierten Krankentransport in einem funktionierenden Rettungsdienstsystem. Dabei wurde der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik, der Organisation und der notfallmedizinischen Versorgung im Rettungsdienst zugrunde gelegt. Der vorliegende Rettungsdienstbedarfsplan orientiert sich grundsätzlich an den Vorgaben aus dem Rettungsgesetz NRW. Mit dem letzten „Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises“ aus dem Jahr 2010 wurde der Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises stetig verstärkt und u.a. die Versorgungsstrategien bei einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Schadensereignissen neu organisiert. Diese Planungen haben sich in den vergangenen Jahren als grundlegend richtig erwiesen, so dass die vorliegende Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes auf den alten Plan aufbaut und in die folgenden Kapitel gegliedert ist: I. Gesetzliche Grundlagen II. Das Versorgungsgebiet des Rhein-Erft-Kreises III. Struktur der notfallmedizinischen Versorgung IV. Bedarfsanalysen im Rettungsdienst V. Durchführung des Rettungsdienstes VI. Private Anbieter VII. Interkommunale Zusammenarbeit VIII. Schlussfolgerungen IX. Verteiler X. Anlagen 1 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Im Ergebnis der einzelnen Aspekte wird eine sinnvolle und wirtschaftliche Gestaltung des Rettungsdienstes im Rhein-Erft-Kreis entwickelt, um den gegenwärtigen Bedarf zu decken. Das Ergebnis des Rettungsdienstbedarfsplanes orientiert sich ausschließlich an den tatsächlichen Bedarfen und nimmt keinerlei Wertung vor. Da es sich beim Rettungsdienst um einen dynamischen Aufgabenbereich handelt, können in dieser Fortschreibung des Bedarfsplanes nicht alle Punkte abschließend aufgeführt werden. Kurzfristige Änderungen und Ergänzungen bis zur Erstellung der nächsten Fortschreibung des Bedarfsplanes durch den Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes sind unausweichlich und zwingend notwendig. Der nachfolgende Text enthält lediglich die männliche Form der Anrede beziehungsweise Bezeichnung. Dies ist aus Gründen der besseren Lesbarkeit und keinesfalls im Sinne einer Benachteiligung oder gar Diskriminierung des weiblichen Geschlechtes geschehen. Michael Kreuzberg Landrat 2 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort ........................................................................................................................................................................... 1 Inhaltsverzeichnis ......................................................................................................................................................... 3 Tabellenverzeichnis ...................................................................................................................................................... 8 Verzeichnis der Abkürzungen ................................................................................................................................. 14 Verzeichnis der Begriffe und Definitionen .......................................................................................................... 16 I. Gesetzliche Grundlagen .................................................................................................................................. 25 1 Einleitung .................................................................................................................................................................... 25 2 Grundlage ................................................................................................................................................................... 25 3 Bedarfsplan ................................................................................................................................................................ 27 4 Darstellung der rechtlichen Grundlagen .......................................................................................................... 28 4.1 Förmliche Gesetze des Bundes .................................................................................................................................................... 28 4.2 Materielle Gesetze des Bundes ................................................................................................................................................... 29 4.3 Förmliche Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen .......................................................................................................... 29 4.4 Materielle Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen ......................................................................................................... 30 4.5 Verwaltungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen (Runderlass) .................................................................... 30 4.6 Verfügungen des Rhein-Erft-Kreises ......................................................................................................................................... 32 4.7 Richtlinien/Empfehlungen/Stellungnahmen/Einsatzpläne ............................................................................................. 33 4.8 Normen .............................................................................................................................................................................................. 33 4.9 Technische Regeln ........................................................................................................................................................................... 34 4.10 Regelwerke der Unfallkasse ......................................................................................................................................................... 35 4.11 Sonstige.............................................................................................................................................................................................. 36 II. Das Versorgungsgebiet des Rhein-Erft-Kreises .......................................................................................... 37 1 Größe und Einwohnerzahl ..................................................................................................................................... 37 2 Topografie, Infrastruktur und Wirtschaft ......................................................................................................... 37 3 Nachbargemeinden ................................................................................................................................................. 40 4 Verkehrswesen .......................................................................................................................................................... 40 5 Besondere Risiken ..................................................................................................................................................... 41 5.1 Betriebe mit besonderen Gefahren ........................................................................................................................................... 42 5.2 Verkehrsknotenpunkte ................................................................................................................................................................. 43 5.3 Freizeit und Tourismus ................................................................................................................................................................. 44 5.4 Naturgewalten................................................................................................................................................................................. 46 5.4.1 Cluster endogene/tektonische Ursachen (Erdbeben) .....................................................................................................................................46 5.4.2 Cluster klimatische Ursachen/Wetteranomalien (Unwetter, Extremwetterereignisse) .....................................................................47 5.5 Bedrohungslagen ............................................................................................................................................................................ 47 6 Berücksichtigung in der Bedarfsplanung.......................................................................................................... 48 3 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 III. Struktur der Notfallmedizinischen Versorgung ........................................................................................ 49 1 Träger der Rettungswachen und Beteiligte ...................................................................................................... 49 2 Einrichtungen des öffentlichen Rettungsdienstes ......................................................................................... 50 2.1 Rettungswachen ............................................................................................................................................................................. 50 2.2 Fahrzeuge und Besatzungen ....................................................................................................................................................... 52 3 Organisation des Rettungsdienstes .................................................................................................................... 54 3.1 Disposition ........................................................................................................................................................................................ 54 3.2 Leistungsspektrum in der Notfallrettung ............................................................................................................................... 55 3.3 Leistungsspektrum in der notärztlichen Versorgung ......................................................................................................... 58 3.4 Luftrettungsdienst ......................................................................................................................................................................... 60 3.5 Technische Ausfallreserve ............................................................................................................................................................ 62 3.6 Spitzen- und Sonderbedarf .......................................................................................................................................................... 62 3.7 Sekundärtransporte (Verlegungsfahrten mit und ohne Notarzt) ................................................................................... 64 3.7.1 Nichtdringliche Verlegungsfahrten......................................................................................................................................................................65 3.7.2 Dringlicher Sekundäreinsatz ..................................................................................................................................................................................65 3.7.3 Ärztliche Begleitung eines Sekundärtransportes.............................................................................................................................................66 3.7.4 Einsatzzahlen in der Sekundärrettung ................................................................................................................................................................66 3.8 Transport von heimbeatmeten Patienten .............................................................................................................................. 69 3.9 Transport von Neugeborenen und Kleinkindern .................................................................................................................. 70 3.9.1 Inkubatortransporte ..................................................................................................................................................................................................70 3.9.2 Notfallmedizinische Versorgung von Neugeborenen und Kleinkindern .................................................................................................70 3.10 Transport schwergewichtiger Notfallpatienten ................................................................................................................... 71 3.11 Transport infektiöser Patienten ................................................................................................................................................. 72 3.12 Tragehilfe........................................................................................................................................................................................... 72 3.13 Ordnungsbehördliche Maßnahmen ......................................................................................................................................... 74 3.13.1Sofortige Unterbringung, Voraussetzungen und ärztliches Zeugnis........................................................................................................75 3.14 Medizinische Transporte und Krankenfahrten ..................................................................................................................... 76 3.14.1Medizinische Transporte ..........................................................................................................................................................................................76 3.14.2Krankenfahrten ...........................................................................................................................................................................................................77 3.15 Psychosoziale Notfallversorgung ............................................................................................................................................... 77 4 Besondere Versorgungslagen ............................................................................................................................... 78 4.1 Medizinische Gefahrenabwehr bei Veranstaltungen ......................................................................................................... 78 4.1.1 Sanitätsdienst ..............................................................................................................................................................................................................79 4.1.2 Rettungsdienst ............................................................................................................................................................................................................80 4.2 Massenanfall von Verletzten und Erkrankten ....................................................................................................................... 80 4.2.1 Rettungsdienstliche Führungsorganisation ......................................................................................................................................................82 4.2.2 Einführung einer SEG-Rettungsassistenten/Notfallsanitäter und SEG-Ärzte ........................................................................................82 5 Zusammenarbeit mit Dritten ............................................................................................................................... 83 5.1 Zusammenarbeit mit der Feuerwehr ....................................................................................................................................... 83 5.2 Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern ........................................................................................................................... 84 5.3 Zusammenarbeit mit dem Sanitätsdienst im Tagebau ..................................................................................................... 86 5.4 Zusammenarbeit mit der Polizei ............................................................................................................................................... 87 5.5 Zusammenarbeit mit dem Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst .................................................................................. 88 4 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 5.6 Zusammenarbeit mit der Bundeswehr.................................................................................................................................... 89 IV. Bedarfsanalysen im Rettungsdienst ................................................................................................................ 90 1 Kreisleitstelle .............................................................................................................................................................. 90 1.1 Sicherstellungsauftrag und Aufgaben der Kreisleitstelle .................................................................................................. 90 1.2 Planungsgrößen für die Dimensionierung der Leitstelle und Ist-Zustand ................................................................... 93 1.2.1 Regelbetrieb..................................................................................................................................................................................................................97 1.2.2 Sonderlagen und Spitzenbedarf ............................................................................................................................................................................98 2 Notfallrettung............................................................................................................................................................ 99 2.1 Methodik............................................................................................................................................................................................ 99 2.2 Planungsgrößen ........................................................................................................................................................................... 105 2.2.1 Planerische Hilfsfrist ............................................................................................................................................................................................... 105 2.2.2 Sicherheitsniveau .................................................................................................................................................................................................... 106 2.2.3 Planungsgeschwindigkeiten ................................................................................................................................................................................ 107 2.3 IST-Zustand der Notfallrettung ohne Notarzt..................................................................................................................... 107 2.3.1 Einsatzaufkommen ................................................................................................................................................................................................. 108 2.3.2 Einsatzmittel zur Abdeckung des Grundbedarfs........................................................................................................................................... 109 2.3.3 Einsatzmittel zur Abdeckung des Spitzen- und Sonderbedarfs ............................................................................................................... 110 2.3.4 Zeitliche Verteilung des Einsatzaufkommens ................................................................................................................................................ 110 2.3.5 Räumliche Verteilung des Einsatzfahrtaufkommens .................................................................................................................................. 114 2.3.6 Eigenabdeckung der Wachbezirke ..................................................................................................................................................................... 115 2.3.7 Teilzeiten…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..117 2.3.8 Auslastung der RTW................................................................................................................................................................................................ 117 2.3.9 Einhaltung des Erreichungsgrades .................................................................................................................................................................... 118 2.4 Bedarfsanalyse (SOLL-Zustand) ............................................................................................................................................... 119 2.4.1 Wachstandorte ......................................................................................................................................................................................................... 120 2.4.2 Standortplanung mittels Raum-Zeit-Analyse ................................................................................................................................................ 120 2.4.3 Standortplanung für die Notfallrettung ohne Notarzt ............................................................................................................................... 122 2.4.4 Ergebnis und Konsequenzen aus der Standortplanung für die Notfallrettung ohne Notarzt (RTW) .......................................... 140 2.5 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung ohne Notarzt ........................................................... 142 2.5.1 Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in der Notfallrettung ohne Notarzt ............................................................. 161 2.5.2 Dimensionierungsergebnis zur RTW-Vorhaltung im RDB Rhein-Erft-Kreis (RMW-Stunden)......................................................... 162 2.5.3 Anpassung der Fahrzeugbemessung an die Dienstplanmodelle der kreisangehörigen Träger der Rettungswachen .......... 163 2.5.4 Schlussfolgerungen für die Notfallrettung ohne Notarzt .......................................................................................................................... 164 3 Notfallrettung mit Notarzt ..................................................................................................................................164 3.1 Methodik......................................................................................................................................................................................... 164 3.2 Planungsgrößen ........................................................................................................................................................................... 164 3.2.1 Hilfsfrist und Erreichungsgrad ............................................................................................................................................................................ 165 3.3 IST-Zustand der Notfallrettung mit Notarzt........................................................................................................................ 165 3.3.1 Einsatzaufkommen ................................................................................................................................................................................................. 166 3.3.2 Einsatzmittel zur Abdeckung des Grundbedarfs........................................................................................................................................... 167 3.3.3 Einsatzmittel zur Abdeckung des Spitzen- und Sonderbedarfs ............................................................................................................... 167 3.3.4 Zeitliche Verteilung des Einsatzaufkommens ................................................................................................................................................ 168 3.3.5 Räumliche Verteilung des Einsatzaufkommens............................................................................................................................................ 171 5 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 3.3.6 Eigenabdeckung der Wachbezirke ..................................................................................................................................................................... 172 3.3.7 Teilzeiten… ................................................................................................................................................................................................................. 173 3.3.8 Auslastung der NEF ................................................................................................................................................................................................. 173 3.3.9 Einhaltung des Erreichungsgrades .................................................................................................................................................................... 174 3.4 Bedarfsanalyse (SOLL-Zustand) ............................................................................................................................................... 174 3.4.1 Wachstandorte ......................................................................................................................................................................................................... 174 3.4.2 Ergebnis und Konsequenzen aus der Standortplanung für die Notfallrettung mit Notarzt (NEF) .............................................. 184 3.5 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung mit Notarzt .............................................................. 184 3.5.1 Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in der Notfallrettung mit Notarzt ................................................................ 194 3.5.2 Dimensionierungsergebnis zur NEF-Vorhaltung im RDB Rhein-Erft-Kreis (RMW-Stunden) .......................................................... 194 3.5.3 Anpassung der Fahrzeugbemessung an die Dienstplanmodelle der kreisangehörigen Träger der Rettungswachen .......... 195 3.5.4 Schlussfolgerung für die Notfallrettung mit Notarzt .................................................................................................................................. 195 4 Qualifizierter Krankentransport ........................................................................................................................196 4.1 Einleitung ....................................................................................................................................................................................... 196 4.2 Methodik......................................................................................................................................................................................... 198 4.3 Planungsrundlagen ..................................................................................................................................................................... 198 4.4 IST-Zustand des Krankentransportes .................................................................................................................................... 199 4.5 Entwicklung des Einsatzaufkommens .................................................................................................................................. 200 4.6 Zeitliche Verteilung des Einsatzaufkommens .................................................................................................................... 201 4.7 Einsatzfahrtaufkommen ........................................................................................................................................................... 203 4.8 Einsatzdauer .................................................................................................................................................................................. 204 4.9 Teilzeiten ........................................................................................................................................................................................ 205 4.10 Frequenzabhängige abhängige Fahrzeugbemessung ..................................................................................................... 205 4.11 Bewertung des Einsatzaufkommens ..................................................................................................................................... 207 4.12 Zusammengefasste mathematische Ergebnisse ............................................................................................................... 207 4.13 Rettungsmittelvorhalteplan (KTW) ........................................................................................................................................ 207 4.14 Schlussfolgerungen für den Krankentransport ................................................................................................................. 208 V. Durchführung des Rettungsdienstes .............................................................................................................. 209 1 Personal .....................................................................................................................................................................209 1.1 Nichtärztliches Rettungsdienstpersonal .............................................................................................................................. 209 1.1.1 Ausbildung................................................................................................................................................................................................................. 209 1.1.2 Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes ........................................................................................................................................................ 210 1.2 Hygiene und Desinfektion ........................................................................................................................................................ 212 1.3 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst .............................................................................................................................................. 214 2 Fachliches Qualitäts- und Beschwerdemanagement ..................................................................................217 3 Arbeitskreise.............................................................................................................................................................218 3.1 Arbeitskreis Rettungsdienst ..................................................................................................................................................... 218 3.2 Arbeitskreis Hygiene ................................................................................................................................................................... 218 3.3 Arbeitskreis Aus- und Fortbildung ......................................................................................................................................... 219 4 Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin des Rhein-Erft-Kreises .....................................................219 5 Einsatzdokumentation medizinischer Maßnahmen und elektronische Datenerfassung ...............220 6 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 VI. Private Anbieter .................................................................................................................................................. 221 1 Einleitung ..................................................................................................................................................................221 2 Qualifizierter Krankentransport ........................................................................................................................222 3 Notfallrettung..........................................................................................................................................................222 VII. Interkommunale Zusammenarbeit .............................................................................................................. 224 1 Einleitung ..................................................................................................................................................................224 2 Vertrag mit der Stadt Kerpen ..............................................................................................................................224 3 Vereinbarung mit der Stadt Bergheim ............................................................................................................224 4 Vereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis.........................................................................................................224 5 Vereinbarung mit der Stadt Köln.......................................................................................................................225 6 Vereinbarung mit der StädteRegion Aachen .................................................................................................225 VIII. Schlussfolgerungen ......................................................................................................................................... 226 IX. Verteiler ............................................................................................................................................................. 228 XI. Anlagen ............................................................................................................................................................. 230 7 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Tabellenverzeichnis Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Einwohnerzahlen nach Kommune .................................................................................................................................. 37 Tabelle 2: Flächennutzung Rhein-Erft-Kreis..................................................................................................................................... 38 Tabelle 3: Aufteilung der Flächennutzung im Rhein-Erft-Kreis ................................................................................................. 39 Tabelle 4: Aufteilung der Straßen im Rhein-Erft-Kreis ................................................................................................................. 40 Tabelle 5: Betriebsbereiche und Anlagen gemäß Störfallverordnung .................................................................................... 43 Tabelle 6: Ein- und Auspendler der kreisangehörigen Städte .................................................................................................... 44 Tabelle 7: Zuordnung von Orten zu seismischen Erdbebenzonen ............................................................................................ 47 Tabelle 8: Ist-Stand der Fahrzeuge des Rettungsdienstes (RTW) ............................................................................................... 52 Tabelle 9: Ist-Zustand der Fahrzeuge im Rettungsdienst (NEF) ................................................................................................. 53 Tabelle 10: Mindestqualifikation des Personals im Rettungsdienst ........................................................................................ 54 Tabelle 11: Übersicht über die Vereinbarungen in der psychiatrischen Pflicht- und Vollversorgung mit externen Leistungserbringern ................................................................................................................................................................................ 75 Tabelle 12: Übersicht der Notfallaufnahmekrankenhäuser mit Planbetten und Intensivkapazitäten ........................ 85 Tabelle 13: Übersicht Besetzzeiten der KV Arztrufzentrale ......................................................................................................... 88 Tabelle 14: Zeitintervalle der Schichtdauer in der Notfallrettung .......................................................................................... 101 Tabelle 15: Häufigkeit der bemessenen Einzelschichten (Montag bis Sonntag) ................................................................ 104 Tabelle 16: Häufigkeit der bemessenen Einzelschichten (Feiertage) ..................................................................................... 104 Tabelle 17: Zusammensetzung der Eintreffzeit; Quelle: InManSys RettD.MIS; Filter: *2014*, *83*, *Sondersignal ja*, *Einsatzort REK*....................................................................................................................................................................................... 106 Tabelle 18: Vorgehaltene RTW für die Abdeckung des rettungsdienstlichen Sonderbedarfes ..................................... 110 Tabelle 19: Einsatzfahrtaufkommen der Notfallrettung ohne Notarzt nach Rettungsdienstbereich und Schichtintervall im Bemessungszeitraum 2014 ........................................................................................................................... 111 Tabelle 20: Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung pro Wochentag und Schichtintervall im Bemessungszeitraum 2014 ............................................................................................................................................................................................................ 114 Tabelle 21: Bedienungsrate RTW - Anteil der Einsatzfahrten im eigenen und fremden Wachbereich im Bemessungszeitraum 2014 ................................................................................................................................................................. 116 Tabelle 22: Mittelwerte der Teilzeiten für RTW-Einsatzbereiche im Bemessungszeitraum 2014 ................................ 117 Tabelle 23: Einsatzfahrten, Einsatzdauer, Einsatzminuten, Vorhalteminuten und Nettoeinsatzauslastung im Jahr 2014 pro personalbesetztem und rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltenem RTW .......................................... 118 Tabelle 24: Planungsgeschwindigkeiten für die Standortplanung RTW und NEF ............................................................. 120 Tabelle 25: Parameter für die Berechnung der Isochronenlayer mittels MapInfo Rescue Manager (RTW) ............... 121 Tabelle 26: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 1-1 ............................ 143 8 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Tabelle 27: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 1-2 ............................ 144 Tabelle 28: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 2-1 ............................ 145 Tabelle 29: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 2-2 ............................ 146 Tabelle 30: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 3 ................................ 147 Tabelle 31: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 4 ................................ 148 Tabelle 32: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 5-1 ............................ 149 Tabelle 33: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 5-2 ............................ 150 Tabelle 34: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 6-1 ............................ 151 Tabelle 35: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 6-2 ............................ 152 Tabelle 36: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 7-1 ............................ 153 Tabelle 37: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 7-2 ............................ 154 Tabelle 38: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 8-1 ............................ 155 Tabelle 39: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 8-2 ............................ 156 Tabelle 40: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 9-1 ............................ 158 Tabelle 41: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 9-2 ............................ 159 Tabelle 42: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 10 .............................. 160 Tabelle 43: Dimensionierungsergebnisse der Notfallrettung ohne Notarzt nach Anpassung (RTW) ......................... 161 Tabelle 44: Dimensionierungsergebnisse Notfallrettung ohne Notarzt (RTW) in RMW-Stunden ............................... 162 Tabelle 45: Bedarfsgerechte Fahrzeugvorhaltung nach der Anpassung des mathematischen Ergebnisses der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung an die Dienstplanmodelle ....................................................................................... 163 Tabelle 46: Entwicklung des Einsatzfahrtaufkommens in der Notfallrettung mit Notarzt im Bemessungszeitraum 2014 ............................................................................................................................................................................................................ 167 Tabelle 47: Vorgehaltene NEF für die Abdeckung des rettungsdienstlichen Sonderbedarfes ....................................... 168 Tabelle 48: Einsatzfahrtaufkommen der Notfallrettung mit Notarzt nach NEF-Einsatzbereich und Schichtintervall im Bemessungszeitraum 2014........................................................................................................................................................... 169 Tabelle 49: Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung mit Notarzt pro Wochentag und Schichtintervall im Bemessungszeitraum 2014 ................................................................................................................................................................. 170 Tabelle 50: Bedienungsrate NEF-Anteil der Einsatzfahrten im eigenen und fremden Wachbereich im Bemessungszeitraum 2014 ................................................................................................................................................................. 172 Tabelle 51: Mittelwerte der Teilzeiten für NEF-Einsatzbereiche im Bemessungszeitraum 2014 .................................. 173 Tabelle 52: Einsatzfahrten, Einsatzdauer, Einsatzminuten, Vorhalteminuten und Nettoeinsatzauslastung im Jahr 2014 pro personalbesetztem und rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltenem NEF ............................................ 174 Tabelle 53: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 1.................................. 185 9 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Tabelle 54: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 2.................................. 186 Tabelle 55: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 3.................................. 187 Tabelle 56: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 5.................................. 188 Tabelle 57: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 6.................................. 189 Tabelle 58: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 7.................................. 190 Tabelle 59: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 8.................................. 191 Tabelle 60: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 9.................................. 192 Tabelle 61: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 10 ............................... 193 Tabelle 62: Dimensionierungsergebnisse zur Anzahl der NEF-Vorhaltung pro NEF-Einsatzbereich im Bemessungszeitraum 2014 ................................................................................................................................................................. 194 Tabelle 63: Dimensionierungsergebnisse zur RMW-Stundenzahl pro NEF-Einsatzbereich im Bemessungszeitraum 2014 ............................................................................................................................................................................................................ 194 Tabelle 64: Bedarfsgerechte Fahrzeugvorhaltung nach der Anpassung des mathematischen Ergebnisses der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung an die Dienstplanmodelle der kreisangehörigen Träger der Rettungswachen ..................................................................................................................................................................................... 195 Tabelle 65: Ist-Zustand qualifizierter Krankentransport mit Betriebszeiten ...................................................................... 200 Tabelle 66: Entwicklung des Einsatzaufkommens im öffentlichen Krankentransport (KTW) seit 2004..................... 200 Tabelle 67: Zusammenfassende Darstellung des Einsatzfahrtaufkommens im öffentlichen Krankentransport im Jahr 2015 ................................................................................................................................................................................................... 203 Tabelle 68: Zusammenfassende Darstellung der bemessungsrelevanten mittleren Einsatzdauer im öffentlichen Krankentransport im Jahr 2015 ......................................................................................................................................................... 204 Tabelle 69: Mittelwerte der Teilzeiten im öffentlichen Krankentransport im Jahr 2015 pro KTW-Einsatzbereich Montag bis Freitag ................................................................................................................................................................................. 205 Tabelle 70: Ergebnis der frequenzabhängigen Bemessung für den öffentlichen Krankentransport (MO-FR) ......... 205 Tabelle 71: Ergebnis der frequenzabhängigen Bemessung für den öffentlichen Krankentransport (SA) ................. 206 Tabelle 72: Ergebnis der frequenzabhängigen Bemessung für den öffentlichen Krankentransport (SO/FT) ........... 206 Tabelle 73: Zusammenfassende Darstellung der bemessungsrelevanten Daten im Krankentransport im Jahr 2015 sowie das Ergebnis der frequenzabhängigen Fahrzeugbemessung, nach Wochentageskategorie und KTWVersorgungsbereich............................................................................................................................................................................... 207 Tabelle 74: Soll-Zustand qualifizierter Krankentransport mit Betriebszeiten .................................................................... 208 Tabelle 75: Übersicht der praktischen Ausbildungsplätze für Rettungsassistenten im Praktikum ............................. 209 Tabelle 76: Übersicht der privaten Unternehmen gemäß §§ 17 ff. RettG NRW im qualifizierten Krankentransport ...................................................................................................................................................................................................................... 222 Tabelle 77: Übersicht der privaten Unternehmen gemäß §§ 17 ff. RettG NRW in der Notfallrettung ........................ 222 10 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Ist-Stand der Einsatzbereiche in der Notfallrettung ohne Notarzt des Rhein-Erft-Kreises ..................... 50 Abbildung 2 Ist-Stand der Einsatzbereiche in der Notfallrettung mit Notarzt des Rhein-Erft-Kreises ......................... 51 Abbildung 3: Jahrestrend der Sekundäreinsätze ........................................................................................................................... 67 Abbildung 4: Anzahl der Sekundäreinsätze und Konsilfahrten im Jahr 2014 ...................................................................... 67 Abbildung 5: Tagesgang bei Sekundäreinsätzen im Jahr 2014 ................................................................................................. 68 Abbildung 6: Anzahl der Unterstützungsleistungen durch kommunale Feuerwehren im Jahr 2014 .......................... 73 Abbildung 7: Häufigkeitsverteilung der RTW-Einsatzfahrten 2014 nach Einsatzstichwort ........................................... 108 Abbildung 8: Entwicklung des Einsatzaufkommens in der Notfallrettung ohne Notarzt seit dem Jahr 2004 ......... 109 Abbildung 9: Personalbesetzte RTW für die Abdeckung des rettungsdienstlichen Grundbedarfs .............................. 110 Abbildung 10: Zeitliche Verteilung des Einsatzfahrtaufkommens nach Schichtintervall im Bemessungszeitraum 2014 ............................................................................................................................................................................................................ 111 Abbildung 11: Einsatzfahrtaufkommen pro RTW-Einsatzbereich im Bemessungszeitraum 2014 .............................. 112 Abbildung 12: Wochengang der täglichen Notfalleinsatzfahrten ohne Notarzt im Bemessungszeitraum 2014 ... 112 Abbildung 13: Tagesgang bei Notfalleinsätzen ohne Notarzt im Bemessungszeitraum 2014 ..................................... 113 Abbildung 14: Räumliche Verteilung der Notfalleinsätze ohne Notarzt im Bemessungszeitraum 2014 Quelle: InManSys RettMis ................................................................................................................................................................................... 114 Abbildung 15: Räumliche Verteilung des Einsatzfahrtaufkommens in der Notfallrettung ohne Notarzt im Bemessungszeitraum 2014 ................................................................................................................................................................. 115 Abbildung 16: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 1-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 122 Abbildung 17: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 1-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 123 Abbildung 18: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 2-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 124 Abbildung 19: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereiches 2-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 125 Abbildung 20: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 3 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit .................................................................................................................................................................................... 126 Abbildung 21: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 4 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit .................................................................................................................................................................................... 127 Abbildung 22: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 5-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 128 11 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Abbildung 23: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 5-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 129 Abbildung 24: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 6-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 130 Abbildung 25: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 6-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 131 Abbildung 26: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 7-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 132 Abbildung 27: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 7-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 133 Abbildung 28: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 8-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 134 Abbildung 29: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 8-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 135 Abbildung 30: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 8-3 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 136 Abbildung 31: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 9-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 137 Abbildung 32: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 9-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 138 Abbildung 33: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 10 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 139 Abbildung 34: Mögliche zukünftige Neuordnung der RTW-Einsatzbereiche .................................................................... 141 Abbildung 35: Häufigkeitsverteilung der NEF-Einsatzfahrten 2014 nach Einsatzstichwort .......................................... 166 Abbildung 36: Personalbesetzte NEF für die Abdeckung des rettungsdienstlichen Grundbedarfs ............................. 167 Abbildung 37: Zeitliche Verteilung des Einsatzfahrtaufkommens nach Schichtintervall im Bemessungszeitraum 2014 ............................................................................................................................................................................................................ 168 Abbildung 38: Einsatzfahrtaufkommen pro NEF-Einsatzbereich im Bemessungszeitraum 2014 ............................... 169 Abbildung 39: Wochengang der täglichen Notfalleinsatzfahrten mit Notarzt im Bemessungszeitraum 2014 ...... 170 Abbildung 40: Räumliche Verteilung des Einsatzfahrtaufkommens in der Notfallrettung mit Notarzt im Bemessungszeitraum 2014 ................................................................................................................................................................. 171 Abbildung 41: Abbildung 40: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 1 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10,6 Minuten Fahrzeit ...................................................................................................................................................... 175 Abbildung 42: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 2 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10,6 Minuten Fahrzeit ........................................................................................................................................................................... 176 12 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Abbildung 43: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 3 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10,6 Minuten Fahrzeit ........................................................................................................................................................................... 177 Abbildung 44: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 5 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10,6 Minuten Fahrzeit ........................................................................................................................................................................... 178 Abbildung 45: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 6 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10,6 Minuten Fahrzeit ........................................................................................................................................................................... 179 Abbildung 46: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 7 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10,6 Minuten Fahrzeit ........................................................................................................................................................................... 180 Abbildung 47: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 8 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10,6 Minuten Fahrzeit ........................................................................................................................................................................... 181 Abbildung 48: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 9 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10,6 Minuten Fahrzeit ........................................................................................................................................................................... 182 Abbildung 49: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 10 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10,6 Minuten Fahrzeit ........................................................................................................................................................................... 183 Abbildung 50: Entwicklung des Einsatzaufkommens im öffentlichen Krankentransport (KTW) seit 2004 .............. 201 Abbildung 51: Tagesgang des Einsatzfahrtaufkommens im Krankentransport Montag bis Freitag im Jahr 2015 201 Abbildung 52: Tagesgang des Einsatzfahrtaufkommens im Krankentransport Samstag im Jahr 2015 .................... 202 Abbildung 53: Tagesgang des Einsatzfahrtaufkommens im Krankentransport Sonntag und Feiertag im Jahr 2015 ...................................................................................................................................................................................................................... 203 Formelverzeichnis Formel 1: Formel für den Erwartungswert ..................................................................................................................................... 103 Formel 2: Formel für die Berechnung der Eintrittswahrscheinlichkeit für das Eintreten gleichzeitiger Einsatzfahrten ......................................................................................................................................................................................... 103 Formel 3: Formel für die Berechnung der Überschreitungswahrscheinlichkeit ................................................................. 103 Formel 4: Formel für die Berechnung der Wiederkehrzeit des Risikofalles .......................................................................... 104 13 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Verzeichnis der Abkürzungen AAO Alarm- und Ausrückordnung AGBF NRW Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in NRW ÄLNAS Ärztlicher Leiter Notarztstandort ÄLRD Ärztlicher Leiter Rettungsdienst ARZ Arztrufzentrale ASB Arbeiter Samariter Bund AZVO-FW Arbeitszeitverordnung Feuerwehr BfLR Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung CISM Critical Incident Stress Management DRG Diagnosis Related Groups (Diagnosebezogene Fallgruppen) DRK Deutsches Rotes Kreuz EA Ehrenamtlich (-e; -er) EB Einsatzbereich EE NRW Einsatzeinheit NRW FMS Funkmeldestatus FRW Feuer- und Rettungswache FW Feuerwehr/Feuerwache GUV Gesetzliche Unfallversicherung IM NRW Innenministerium des Landes NRW (heute: MIK NRW) ITH Intensivtransporthubschrauber ITW Intensivtransportwagen JUH Johanniter-Unfall-Hilfe KH Krankenhaus KIT Krisenintervention KTP Krankentransport KTW Krankentransportwagen LNA Leitender Notarzt Lst. Leitstelle MAGS NRW Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (heute: MGEPA NRW) MANV Massenanfall von Verletzten und Erkrankten MGEPA NRW Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW MHD Malteser Hilfsdienst MiG Mensch in Gefahr MIK NRW Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW NA Notarzt 14 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 NAS Notarztstandort NEF Notarzteinsatzfahrzeug NFP Notfallpsychologie NFS Notfallseelsorge PNE Praxis Netz Erft PSNV Psychosoziale Notfallversorgung Psych-PV Psychiatrie-Personalverordnung RA Rettungsassistent/-in RD Rettungsdienst RDB Rettungsdienstbereich RDBP Rettungsdienstbedarfsplan RettAssG Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz – RettAssG) RettG NRW Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer des Landes NRW RH Rettungshelfer RS Rettungssanitäter RTH Rettungshubschrauber RTW Rettungstransportwagen RW Rettungswache SbE Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen SFR Seelsorge in Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Katastrophenschutz TUIS Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem QM Qualitätsmanagement 15 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Verzeichnis der Begriffe und Definitionen Ärztlicher Leiter Notarztstandort (ÄLNAS) Arzt, der als Ansprechpartner für die Notärzte ihres jeweiligen Standortes fungiert und im ständigen Dialog mit dem „Ärztlichen Leiter Rettungsdienst“ steht. 1 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) Ein im Rettungsdienst tätiger Arzt, der die medizinische Aufsicht und Weisungsbefugnis in medizinischen Angelegenheiten über mindestens einen Rettungsdienstbereich hat, über eine entsprechende Qualifikation verfügt und von der zuständigen öffentlichen Stelle berufen wird. Bedarfsgerechte Rettungswache Bedarfsgerechte Rettungswachen sind Standorte der bodengebundenen rettungsdienstlichen Infrastruktur, an denen die für einen Rettungswachenversorgungsbereich erforderlichen Rettungsmittel und das notwendige rettungsdienstliche Personal einsatzbereit vorgehalten werden. Größe, Lage und Abgrenzung des Rettungswachenversorgungsbereiches ist so festzulegen, dass unter Berücksichtigung der Verkehrserschließung und der topografischen Gegebenheiten alle zu versorgenden Gebietsteile innerhalb des Rettungswachenversorgungsbereiches planerisch innerhalb der Hilfsfrist vom Standort der Rettungswache aus über öffentliche Straßen zu erreichen ist. 2 Bemessungsrelevante Einsatzfahrten Alle Einsatzfahrten innerhalb eines Bemessungszeitraumes, unabhängig von welchem Einsatzmittel des Grund- oder Spitzenbedarfs die Einsatzfahrt durchgeführt wurde. Diagnosis Related Groups Pauschalisiertes Vergütungssystem, nachdem allgemeine Krankenhausleistungen überwiegend über diagnoseorientierte Fallpauschalen abgerechnet werden. Entsprechend der DRG-Systematik bemisst sich das konkrete Entgelt nach den individuellen Umständen des Krankheitsfalls. 1 Die Funktion des Ärztlichen Leiter Notarztstandort findet keine Basis in der geltenden Rechtsprechung und ist, um organisatorische Abläufe in der notfallmedizinischen Versorgung durch Notärzte zu optimieren, eine Initiierung des Rhein-ErftKreises, die näher in den „Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin des Rhein-Erft-Kreises“ beschrieben ist. 2 Reinhard Schmiedel, Holger Behrendt und Emil Betzler, Regelwerk zur Bedarfsplanung im Rettungsdienst (Witten: Mendel Verlag, 2012), 152. 16 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Eingliederungsmodell 3 Das Eingliederungsmodell stellt ein Ordnungsprinzip des öffentlichen Rettungsdienstes dar. Hier wird keine Betätigungsmöglichkeit für Dritte, d.h. gemeinnützige Hilfsorganisationen und gewerbliche Unternehmer, außerhalb der staatlichen Sphäre vorgesehen. Wer im Rettungsdienst tätig sein und entsprechende Leistungen erbringen will, muss in die Aufgabendurchführung des öffentlichen Rettungsdienstes eingegliedert sein. Einsatzort Das für die Rettungsdienstfahrzeuge von der Leitstelle vorgegebene Fahrtziel. Erkrankter Eine Person, deren Gesundheit beeinträchtigt ist, die aber nicht verletzt ist. Erreichungsgrad Prozentualer Anteil aller Einsätze, die innerhalb der Hilfsfrist bedient worden sind. Die Festlegung des Erreichungsgrades obliegt dem Rettungsdienstträger, im Allgemeinen liegt er bei 90%. Gebühr Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken. 4 Großschadensereignis Ein Ereignis mit einer großen Anzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie anderen geschädigten oder Betroffenen und/oder erheblichen Sachschäden. 5 Grundbedarf Einsatzmittel, die rettungsdienstbedarfsplanmäßig einsatzbereit und personalbesetzt vorgehalten werden. 3 Oliver Esch, Rechtsfragen der Erbringung und Vergütung rettungsdienstlicher Leistungen, (Europäische Hochschulschriften: Reihe 2, Rechtswissenschaft. Bd. 4198, 2005), 53. 4 BVG, Urteil vom 27.08.1999, 1 BvL 7/96 5 DIN 13050: 2015-04, Begriffe im Rettungswesen, 4 17 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Integrierte Leitstelle Eine ständig besetzte Einrichtung zur Annahme von Notrufen und Meldungen sowie zum Alarmieren, Koordinieren und Lenken des Rettungsdienstes, des Brandschutzes, der technischen Hilfe und des Katastrophenschutzes. Intensivpatient Patient, dessen Erkrankung- und/oder Verletzungsfolgen die Behandlung und Überwachung mit den Mitteln der Intensivmedizin unter Verwendung der Möglichkeiten invasiver Diagnose- und Therapieverfahren und deren Monitoring bei lebensbedrohlichen Versagen eines oder mehrerer Organsysteme erfordern. Intensivtransport Ein Sekundäreinsatz zur Beförderung eines intensivüberwachungs- und behandlungspflichtigen Patienten, bei dem ein geeigneter Arzt und Fachpersonal mit entsprechender Qualifikation sowie ein geeignetes Rettungsmittel erforderlich sind. Konzessionsmodell 6 Im Konzessionsmodell verpflichtet sich der Beauftragte gegenüber dem Rettungsdienstträger, den öffentlichen Rettungsdienst nach dessen Vorgaben durchzuführen. Der Beauftragte erbringt seine Leistung gegenüber den Bürgern auf privatrechtlicher Ebene gegen ein von diesen zu tragendes Entgelt. Krankenfahrt Beförderung von Personen, die keiner medizinischen fachlichen Hilfe oder Betreuung bedürfen und nicht auf den Einsatz von medizinischen Hilfsmitteln, die zur Ausrüstung von Fahrzeugen nach DIN EN 1789 gehören, angewiesen sind. 7 Krankenkraftwagen Ein bodengebundenes Rettungsdienstfahrzeug nach DIN EN 1789. 6 Oliver Esch, Rechtsfragen der Erbringung und Vergütung rettungsdienstlicher Leistungen, (Europäische Hochschulschriften: Reihe 2, Rechtswissenschaft. Bd. 4198, 2005), 138. 7 Oliver Esch, Rechtsfragen der Erbringung und Vergütung rettungsdienstlicher Leistungen, (Europäische Hochschulschriften: Reihe 2, Rechtswissenschaft. Bd. 4198, 2005), 44. 18 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Krankentransport Transport, der die Beförderung von Erkrankten, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, und die medizinisch-fachliche Betreuung durch Fachpersonal mit entsprechender Qualifikation umfasst. Leitender Notarzt (LNA) Ein Notarzt, der am Notfallort bei einer größeren Anzahl Verletzter, Erkrankter sowie auch bei anderen Geschädigten oder Betroffenen oder bei außergewöhnlichen Ereignissen alle medizinischen Maßnahmen in Abstimmung mit dem organisatorischen Leiter zu leisten hat, über eine entsprechende Qualifikation verfügt und von der zuständigen öffentlichen Stelle berufen wird. 8 Medizinische Gefahrenabwehr Die medizinische Gefahrenabwehr umfasst die Abwehr von Gefahren auf den menschlichen Organismus und die Aufrechterhaltung des vollkommenen körperlichen und geistigen Wohlbefindens und schließt sowohl die sanitätsdienstliche Betreuung als auch die rettungsdienstliche Versorgung mit ein. Notarzt Ein Arzt in der Notfallrettung, der über eine entsprechende Qualifikation verfügt. Notarzt-Einsatzfahrzeug (NEF) Ein Spezialfahrzeug für den Rettungsdienst, das sich zum Transport des Notarztes und der medizinischen und technischen Ausrüstung für die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen von Notfallpatienten besonders eignet (DIN 75079: 2002-08). Notfall Plötzlich eingetretenes Ereignis, das eine unmittelbare Gefahr für Leben und/oder Gesundheit des Patienten bedeutet, wobei die vitalen Funktionen durch Verletzung oder akute Erkrankung bedroht, gestört oder ausgefallen sind. Notfallort Ort des Notfalles oder Ort, an dem der Notfallpatient vorgefunden wird. 8 DIN 13050:2015-04, Begriffe im Rettungswesen, 6 19 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Notfallpatient Notfallpatientinnen und Notfallpatienten sind Personen, die sich infolge Erkrankung, Verletzung oder aus sonstigen Gründen in unmittelbarer oder zu erwartender Lebensgefahr befindet, die eine Notfallversorgung und/oder Überwachung und falls erforderlich einen geeigneten Transport zu weiterführenden diagnostischen Einrichtungen oder medizinischen Behandlung erfordert. Notfallrettung Die Notfallrettung hat die Aufgabe, bei Notfallpatientinnen und Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden mit Notarzt- oder Rettungswagen oder Luftfahrzeugen in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu befördern. Hierzu zählt auch die Beförderung von erstversorgten Notfallpatientinnen und Notfallpatienten 9 zu Diagnose- und geeigneten Behandlungseinrichtungen. Notfallrettung wird auch als ineinander greifender Maßnahmenkatalog notfallmedizinischer Aufgaben verstanden, der von lebensrettenden Maßnahmen am Notfallort bis zur Übergabe der Patienten in ein geeignetes Krankenhaus reit. 10 Notruf Die Meldung eines Notfalles über Notrufmeldeanlagen oder anerkannte Notrufnummern an eine Einrichtung mit dem Ziel der Alarmierung des Rettungsdienstes, der Feuerwehr, der Polizei. Organisatorischer Leiter Rettungsdienst Eine Führungskraft, die am Notfallort bei einer größeren Anzahl Verletzter, Erkrankter sowie auch bei anderen Geschädigten oder Betroffenen oder bei außergewöhnlichen Ereignissen alle organisatorischen Maßnahmen in Abstimmung mit dem leitenden Notarzt zu leiten hat, über eine entsprechende Qualifikation verfügt und von der zuständigen öffentlichen Stelle berufen wird. Praxisanleiter Ist eine geeignete Fachkraft aus den Bereichen Rettungsdienst und Klinik mit der Aufgabe, Auszubildende zum Beruf des Notfallsanitäters an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen und die Verbindung zwischen theoretischem und praktischem Unterricht an einer Schule mit der praktischen Ausbildung an einer Lehrrettungswache und im Klinikpraktikum zu gewährleisten. 9 § 2 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 RettG NRW 10 Dorothea Prütting, Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen: Kommentar für die Praxis, 3. Auflage (Stuttgart: Deutscher Gemeindeverlag, 2001), 36, Rn 1. 20 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Primäreinsatz Der Einsatz zur Versorgung von Notfallpatienten am Notfallort, schließt gegebenenfalls den Transport ein, beginnend mit der Alarmierung und endend mit der erneuten Einsatzbereitschaft. Bei Primäreinsätzen ist der Rettungsdienst für die sachgerechte Betreuung und Versorgung bis zur Übergabe des Patienten im Krankenhaus zuständig. 11 Psychosoziale Notfallversorgung Die Psychosoziale Notfallversorgung umfasst die psychologische, soziale, administrative und seelsorgerliche Hilfe für von Notfällen Betroffene, Patienten, Angehörige, Hinterbliebene, Augenzeugen, Ersthelfer, Einsatzkräfte etc. Sie gliedert sich in Deutschland in fünf Angebotsstrukturen: Einsatzkräftenachsorge (CISM, SbE), Krisenintervention (KIT), Seelsorge in Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Katastrophenschutz (SFR), Notfallpsychologie (NFP) und Notfallseelsorge (NFS). Rettungsdienstbereich Ein Bereich, für den eine rettungsdienstliche Versorgung planerisch und organisatorisch, unter Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte und Struktur, erfolgt ist. Rettungsmaterial Unter Rettungsmaterial ist die Gesamtheit aller Ge- und Verbrauchsmaterialien, die für die Rettung, die Erste Hilfe, die ärztliche Hilfe und die Herstellung der Transportfähigkeit erforderlich sind, kein Rettungsgerät sind und dem Arzneimittel- und Medizinprodukterecht unterliegen: a) medizinisches Gerät, das zur Behandlung von Patienten oder zur Diagnostik von Erkrankungen oder Verletzungen erforderlich ist b) Arzneimittel im Rettungsdienst zur präklinischen Versorgung der Notfallpatienten und c) Verbandmittel zur Wundabdeckung und/oder Fixierung. Rettungsmittel Rettungsdienstfahrzeuge einschließlich des Rettungsmaterials sowie des Transportgerätes. 11 Dorothea Prütting, Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen: Kommentar für die Praxis, 3. Auflage (Stuttgart: Deutscher Gemeindeverlag, 2001), 102, Rn 34. 21 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Rettungswache Einrichtung des Rettungsdienstes zur Vorhaltung von Einsatzkräften und Rettungsmitteln. Satzung Eine Satzung im öffentlichen Recht bezeichnet eine exekutive Rechtsnorm, die von einer Selbstverwaltungskörperschaft (insbesondere Gemeinden) im Rahmen der ihr eingeräumten Autonomie zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten gesetzt wird. Zu unterscheiden sind Satzungen mit Außen- und solche mit reiner Innenwirkung. Satzungen mit Außenwirkung sind auch für Dritte verbindlich, während Satzungen mit Innenwirkung ausschließlich für die jeweilige Körperschaft, für die Organe und für deren Verwaltung gelten. Schnell-Einsatz-Gruppe Eine Schnell-Einsatz-Gruppe ist eine taktische Einheit im Rettungsdienst mit gesondert ausgebildeten Helfern für spezielle Versorgungsaufgaben. Sekundäreinsatz Einsatz zur Beförderung von Patienten von einer Gesundheitseinrichtung beziehungsweise Krankenhaus unter sachgerechter Betreuung einschließlich der Erhaltung und Überwachung der lebenswichtigen Körperfunktionen zu weiterführenden medizinischen Versorgungseinrichtungen und/oder zurück. Sicherheitsniveau Das Sicherheitsniveau gibt an, welcher Prozentsatz beziehungsweise welche Wiederkehrzeit bei der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung als akzeptabel angesehen wird. Je höher das Sicherheitsniveau liegt, desto größer ist die bemessene Fahrzeuganzahl. Als allgemein akzeptierter Prozentsatz gelten 90-93%, für die Wiederkehrzeit werden grundsätzlich 10 Schichten als akzeptabel angesehen. In großstädtischen Rettungsdienstbereichen mit einer Überlappung der Hilfsfristbereiche werden auch 5 Schichten als akzeptables Sicherheitsniveau angesehen. Sonderbedarf Einsatzmittel, die z.B. bei rettungsdienstlichen Sonderlagen und Großveranstaltungen zusätzlich bemessen und in Dienst gestellt werden. Spitzenbedarf Einsatzmittel, die eingesetzt werden, wenn die Einsatzmittel des Grundbedarfs nicht ausreichen. Der Spitzenbedarf kann durch Typ B KTW, Reservefahrzeuge oder externe Einsatzmittel abgedeckt werden. 22 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Standortplanung Die Standortplanung ist die Basis der Rettungsdienstbedarfsplanung, hier wird für alle Einsatzmittelstandorte eine Raum-Zeit-Analyse durchgeführt. Die Einzelergebnisse sind standortbezogene Hilfsfristbereiche, die in der Summe die vollständige planerische Abdeckung des Gesamtrettungsdienstbereiches nachweisen sollten. Sofern Defizite hinsichtlich der planerischen Abdeckung bestehen, müssen diese durch zusätzliche Rettungsmittelstandorte minimiert werden. 6 Submissionsmodell (Auftrags- und Vergabemodell) Beim Submissionsmodell erheben die Rettungsdienstträger bei den Bürgern Gebühren für die rettungsdienstlichen Leistungen der Beauftragten, die wiederum vom Träger für die Aufgabendurchführung eine Vergütung erhalten. Dem Patienten tritt nur der öffentliche Rettungsdienstträger gegenüber, während im Innenverhältnis zwischen Träger und Drittem ein entgeltlicher Dienstleistungsauftrag besteht. Transportfähigkeit Zustand eines Verletzten oder Erkrankten, bei dem die lebenswichtigen Körperfunktionen gesichert sind und durch geeignete Maßnahmen eine Zunahme bestehender oder weiterer Schäden verhindert wird. 3 Trennungsmodell (Dienstleistungsmodell) Das Trennungsmodell stellt ein Ordnungsprinzip des öffentlichen Rettungsdienstes dar. Hierbei besteht ein geschlossenes System des öffentlichen Rettungsdienstes mit Rettungswachen und eigener Leitstelle. Getrennt davon können, ungeachtet der Möglichkeit einer Einbindung in den öffentlichen Rettungsdienst, Notfallrettung und Krankentransport außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes mit eigenen Standorten und eigener Leitung von gewerblichen und gemeinnützigen Einrichtungen auf Grundlage einer entsprechenden Genehmigung staatsunabhängig betrieben werden. Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem (TUIS) Das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem TUIS 12 leistet bei Transport- und Lager- unfällen mit chemischen Produkten in ganz Deutschland schnelle und sachgerechte Hilfe. An TUIS sind rund 130 Chemieunternehmen mit ihren Werkfeuerwehren und Spezialisten wie Chemikern, Toxikologen oder Fachleuten aus der Produktion beteiligt. Die TUIS leistet in drei Stufen Hilfe: Stufe 1 telefonische Beratung Stufe 2 Fachleute vor Ort Stufe 3 es können spezielle technische Geräte angefordert werden 12 Verband der Chemischen Industrie e.V. „TUIS,“ https://www.vci.de/themen/logistik-verkehrverpackung/tuis/listenseite.jsp (26.06.2015). 23 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Vorsichtung Schnellst mögliche Identifizierung von vital bedrohten Patienten, die lagebedingt als erste eindeutig gekennzeichnet werden. Wiederkehrzeit Zeitlicher Abstand zwischen zwei Risikofällen. 24 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 I. Gesetzliche Grundlagen 1 Einleitung In Nordrhein-Westfalen ist der Rettungsdienst, mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung und des qualifizierten Krankentransportes, als staatliche Aufgabe der Daseinsvorsorge und Gefahrenabwehr durch das „Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer“ (Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen – RettG NRW) geregelt. Der Rettungsdienst umfasst nach § 2 Abs. 1 Satz 1 RettG NRW die drei wesentlichen Aufgabenbereiche Notfallrettung, Krankentransport und die Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bei außergewöhnlichen Schadensereignissen. Die Aufgabenbereiche Notfallrettung und Krankentransport bilden eine medizinisch-organisatorische Einheit der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr in der Trägerschaft des Rhein-Erft-Kreises. Mit der letzten Änderung des RettG NRW ist in § 2 Abs. 5 RettG NRW als weiterer Aufgabenbereich dem Rettungsdienst auch die Beförderung von Arzneimitteln, Blutprodukten aus zellulären Bestandteilen, Organen und ähnlichen Gütern zugeteilt worden, soweit sie zur Verbesserung des Zustandes lebensbedrohlich Verletzter oder Erkrankter dienen. Neben dem Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes sind die kreisangehörigen Städte Bergheim, Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim und Wesseling Träger von Rettungswachen und insoweit Träger rettungsdienstlicher Aufgaben. Die Durchführung der Aufgabe Rettungsdienst nehmen sowohl der Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes als auch die Städte, die Träger einer Rettungswache sind, als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung gem. § 6 Abs. 3 RettG NRW wahr. Neben dem öffentlich organisierten Rettungsdienst können auch private Unternehmer nach dem 3. Abschnitt des RettG NRW auf der Basis von Dienstleistungskonzessionen Aufgaben der Notfallrettung und des Krankentransportes wahrnehmen. 2 Grundlage Der öffentliche Rettungsdienst, der im Rahmen einer Sicherstellungsverpflichtung nach den reformierten Landesrettungsdienstgesetzen organisiert ist, ist der Gefahrenabwehrkompetenz der Länder 13 nach Artikel 70 GG zugeordnet. In den Bundesländern besteht der öffentliche Rettungsdienst entweder als Trennungs- oder Eingliederungsmodell und steht seiner Bezeichnung entsprechend in öffentlicher Trägerschaft. In Nordrhein-Westfalen wird in dem RettG NRW eine klare Trennung zwischen dem öffentlichen Rettungsdienst und der parallel hierzu zulässigen, außerhalb der Staatssphäre stehenden Erbringung der Dienstleistung Notfallrettung und Krankentransport auf Grundlage bestehender Ge- 13 Oliver Esch, Rechtsfragen der Erbringung und Vergütung rettungsdienstlicher Leistungen, (Europäische Hochschulschriften: Reihe 2, Rechtswissenschaft. Bd. 4198, 2005) 25 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 nehmigungen vorgenommen, die für beide Formen der Leistungserbringung jeweils gesonderte Abschnitte normieren und diese ausdrücklich entsprechend bezeichnen. 14 Im Rahmen der Einbindung Dritter in die Aufgabenwahrnehmung des öffentlichen Rettungsdienstes werden in der Bundesrepublik Deutschland wiederum zwei verschiedene Grundkonzepte umgesetzt, das Konzessions- und das Submissionsmodell. In Nordrhein-Westfalen kommt für die Aufgabenwahrnehmung des 2. Abschnittes des RettG NRW das Submissionsmodell zur Anwendung. Hiernach erheben die Rettungsdienstträger beziehungsweise Träger einer Rettungswache bei den Bürgern Gebühren für die rettungsdienstlichen Leistungen der Beauftragten, die wiederum vom Träger für die Aufgabendurchführung eine Vergütung erhalten. Dem Patienten tritt nur der öffentliche Rettungsdienstträger gegenüber, während im Innenverhältnis zwischen Träger und Drittem ein entgeltlicher Dienstleistungsauftrag besteht. Die Entscheidung über die Einbeziehung Dritter obliegt den Trägern rettungsdienstlicher Aufgaben basierend auf § 13 Abs. 1 RettG NRW. Diese haben jedoch dem Träger des Rettungsdienstes gegenüber eine Berichtspflicht, um planerisch nachweisen zu können, wie der im Rettungsdienstbedarfsplan festgeschriebene Bedarf gedeckt wird. Grundsätzlich können auf der Basis des RettG folgende Zuständigkeiten und Aufgaben zwischen dem Träger des Rettungsdienstes und Trägern von Rettungswachen differenziert werden: Zuständigkeiten und Aufgaben der Träger des Rettungsdienstes · Sicherstellung der flächendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports · Errichtung und Unterhalt einer Leitstelle · Bestellung einer Ärztlichen Leitung Rettungsdienst · Bestellung von Leitenden Notärzten · Bestellung von Organisatorischen Leitern Rettungsdienst · Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker · Schaffung von geeigneten Qualitätsmanagementstrukturen · Führung eines Nachweises über freie Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser · Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern zur Aufnahme von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten 14 · Festlegung von Notfallaufnahmebereichen · Aufstellung von Bedarfsplänen für den Rettungsdienst Oliver Esch, „Rechtsfragen der Erbringung und Vergütung rettungsdienstlicher Leistungen“, (Europäische Hochschulschriften: Reihe 2, Rechtswissenschaft. Bd. 4198, 2005) 26 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Zuständigkeiten und Aufgaben der Träger der Rettungswachen · Vorhaltung der nach dem Bedarfsplan für den Rettungsdienst notwendigen Rettungsmittel sowie das erforderliche Personal · Durchführung der Einsätze des Rettungsdienstes (Notfallrettung, Krankentransport, medizinische Transporte) 3 Bedarfsplan Gemäß § 12 ff. RettG NRW stellt der Rhein-Erft-Kreis einen Rettungsdienstbedarfsplan auf. In den Bedarfsplänen sind insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzt-Einsatzfahrzeuge sowie die Maßnahmen und Planungen für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker festzulegen. Der Entwurf des Bedarfsplanes ist gem. §12 Abs. 2 RettG NRW mit den vollständigen Anlagen den Trägern der Rettungswachen, den anerkannten Hilfsorganisationen, den sonstigen Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen, den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband (West) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der örtlichen Gesundheitskonferenz zur Stellungnahme zuzuleiten. Träger rettungsdienstlicher Aufgaben können gem. §13 Abs. 1 RettG NRW die Durchführung des Rettungsdienstes auf anerkannte Hilfsorganisationen und andere Leistungserbringer durch öffentlichrechtlichen Vertrag übertragen, haben aber gem. § 14 Abs. 5 RettG NRW die Kosten für die ihnen nach dem RettG obliegenden Aufgaben einschließlich von Unterstützungsleistungen zu tragen. Kreise können davon unabhängig und auf der Basis des § 14 Abs. 6 RettG NRW die anteiligen Kosten für die Inanspruchnahme der Leitstellen auf die Träger der Rettungswachen umlegen. Rettungsdienstbedarfspläne sind nach § 12 Abs. 5 RettG NRW unter Beteiligung der Verbände der Krankenkassen und dem Landesverband (West) sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle fünf Jahre, zu ändern. Darüber hinaus wird dann ein Bedarfsplan neu erstellt, wenn sich erhebliche Abweichungen in der notwendigen Grundbedarfsvorhaltung ergeben. Gemäß § 14 Abs. 1 RettG NRW erfolgt auf der Grundlage des jeweils geltenden Bedarfsplanes die Festsetzung der Gebühren in den (kommunalen) Gebührensatzungen. 27 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 4 Darstellung der rechtlichen Grundlagen 4.1 Förmliche Gesetze des Bundes · Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.05.1949, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11.07.2012 (BGBl. I S. 1478) · Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.01.2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2014 (BGBl. I S. 1218) · Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenschutzgesetz – ZSKG) vom 25.03.1997 (BGBl. I S. 726), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzes vom 29.07.2009 (BGBl. I S.2350) · Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz – RettAssG) vom 10.07.1989 (BGBl. I S. 1384), aufgehoben durch Art. 5 Satz 2 des Gesetzes vom 22.05.2013 (BGBl. I S. 1348) · Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz – NotSanG) vom 22.05.2013 (BGBl. I S. 1348) · Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz – MPG) vom 07.08.2002 (BGBI. I S. 3146), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 21.07.2014 (BGBI. I S. 1133) · Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20.07.2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 36 und Artikel 4 Abs. 21 des Gesetzes vom 07.07.2013 (BGBl. I S. 3154) · Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung vom 20.12.1988, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.08.2014 (BGBl S. 1346) · Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz – ApoG) vom 15.10.1980 (BGBl. I S 1993), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2013 (BGBl. I S. 2420) · Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz – BtMG) vom 01.03.1994 (BGBl. I 358) zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 20 und Artikel 4 Abs. 7 des Gesetzes vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154) · Straßenverkehrsgesetz (StVG) vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.08.2013 (BGBl. I S. 3313) · Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vom 23.01.2003 (BGBl. I S.102), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25.07.2013 (BGBl. I S. 2749) 28 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 4.2 Materielle Gesetze des Bundes · Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV) vom 07.11.1989 (BGBl. I. S. 1966), Verordnung aufgehoben durch § 26 Satz 2 V2124-24-1 vom 16.12.2013 mWv 01.01.2015 · Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) in der Fassung vom 16.12.2013 (BGBl. I S. 4280) · Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung – MPBetreibV) in der Fassung vom 21.08.2002 (BGBI. I S. 3396), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 25.07.2014 (BGBl. I S. 1227) · Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung – BioStoffV) vom 15.07.2013 (BGBl. I S. 2514) · Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung – ApBetrO) vom 26.09.1995 (BGBl. I S. 1195), zuletzt geändert durch Artikel 1a der Verordnung vom 19.02.2013 (BGBl I S. 312) · Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung – BtMVV) vom 20.01.1998 (BGBl. I S. 74, 80), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 4 der Verordnung vom 14.08.2014 (BGBl. I S. 1383) · Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung – BtMVV) vom 20.01.1998 (BGBl. I S. 74, 80), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 4 der Verordnung vom 14.08.2014 (BGBl. I S. 1383) · Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) vom 26.11.2010 (BGBl. I S. 3758), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 15.07.2013 (BGBl. I S. 2514) · Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) · Strafprozessordnung (StPO) vom 07.04.1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23.04.2014 (BGBl. I S. 410) 4.3 Förmliche Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen · Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) vom 24.11.1992 (GV.NRW 1992 S. 458/SGV.NRW 215) zuletzt geändert Gesetz vom 25.03.2015 (GV. NRW. S. 305) · Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes vom 17.12.2015 (GV.NRW 2015/48 S. 885-918) 29 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 · Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) vom 11.12.2007 (GV.NRW S. 702, 2008 S. 157), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14. Februar 2012 (GV. NRW. S. 97) · Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) vom 17.12.1999 (GV.NRW.S.662) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. November 2011 (GV.NRW.S.587) · Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV.NW S. 712, SGV.NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV.NRW S. 687) 4.4 Materielle Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen · Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter und Rettungshelfer (RettAPO) vom 25.07.2012 (GV.NRW. S. 282) · Verordnung über die Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten für Großschadensereignisse in Krankenhäusern im Land Nordrhein-Westfalen (Arzneimittelbevorratungsverordnung) vom 30.08.2000 (GV.NRW.S. 632), zuletzt geändert durch Verordnung vom 01.12.2009 (GV.NRW.S 753) · Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach Rechtsvorschriften für Heilberufe (Zuständigkeitsverordnung Heilberufe – ZustVO HB) vom 20.05.2008 (GV. NRW. 2008 S. 458), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Mai 2015 (GV. NRW. S. 441) 4.5 Verwaltungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen (Runderlass) · Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 24.11.2006 – V C 6-0713.1.7 A; n.v. – Sanitätsdienst und Rettungsdienst bei Veranstaltungen · Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 10.05.1994 – V C 6-01717.7 – (Eildienst des Städtetages Nr. 1994, 486) – Bestellung Leitender Notärzte · Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 18.03.1993 – V C 6-0713.18 – Abgrenzung der Zuständigkeiten des Rettungsdienstes und der Krankenhäuser · Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 21.01.1997 (SMBl. NW 1997, S. 140) V C 6-07177.8 – Fortbildung des nichtärztlichen Personals in der Notfallrettung und im Krankentransport · Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 22.04.1998 – V C 6-0713.4.1 – Leitstelle des Rettungsdienstes und deren Aufgabe · Runderlass des Innenministeriums NRW in der Fassung vom 27.03.2000 (IV C 2-606/297/1592) nicht veröffentlicht, Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Rettungs- und Betreuungsdienst in besonderen Lage 30 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 · Runderlass des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW vom 20.01.2000 III C 6-0715 – Vorsorgeplanung für die gesundheitliche Versorgung bei Großschadensereignissen · Runderlass des Innenministeriums NRW vom 27.03.2000 IV C 2 – 606/297/1592 – Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Rettungsdienst und Betreuungsdienst in besonderen Lagen · Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW vom 05.04.2000 III C 6-0712.1.2/0715.1 – Rettungsdienstliche Bedarfspläne · Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW vom 30.06.2000 III C 6-0713.2.7.1 Notarzteinsatzprotokoll, – Rettungsdienst NRW, Rettungsdienstprotokoll, Notarztindikationskatalog, Medizinisches Qualitätsmanagement · Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW vom 25.09.2002 (III B 4-0713.2/0713.2.6.1 ) – Zulassung und Normung von Fahrzeugen des Rettungsdienstes sowie deren Farbgebung · Runderlass des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW vom 31.10.2003 (III 8-0714.1.3) – Einsatz von Hubschraubern im Rettungsdienst · Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW vom 25.10.2006 (III 8 0714.1.3) – Regelungen zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst · Runderlass des Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW vom 11.07.2014 (234-0717.1.3.1) – Ausführungsbestimmungen zur Notfallsanitäterausbildung in Nordrhein-Westfalen Teil I: Ergänzungslehrgänge · Runderlass des Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW vom 29.09.2014 (234-0713.2.6.5) – Kindernotfallband · Runderlass des Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW vom 06.03.2015 (234-0717.1.3.1) – Klarstellung Beginn RettAss-Ausbildung in Zusammenhang mit RettSan-Ausbildung · Runderlass des Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW vom 19.03.2015 (234-0717.1.3.1) – Ausführungsbestimmungen zur Notfallsanitäterausbildung in Nordrhein-Westfalen Teil II: Vollausbildung · Runderlass des Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW vom 29.05.2015 (234- ) – Angebot von Fernlehrgängen für Ergänzungsausbildungen sowie für die Notfallsanitäter-Vollausbildung · Runderlass des Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW vom 12.08.2015 (234-0717) – Anrechnung von Kräften des Rettungsdienstes auf Stärken der Feuerwehr 31 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 4.6 Verfügungen des Rhein-Erft-Kreises · Gemeinsame Rettungseinsätze von NEF und RTW - Fahrten mit Sonderrechten zum Krankenhaus vom 16.08.2007 · Übermittlung FMS Kennung der Notarzteinsatzfahrzeuge vom 11.01.2008 · Medizinische Versorgung und Transport von Notfallpatienten vom 05.03.2008 · Auswahl des Rettungsmittel durch die Leitstelle vom 19.03.2008 · Archivierung der Notarzteinsatzprotokolle vom 14.05.2008 · Anmeldung und Zuweisung intensivpflichtiger Notfallpatienten vom 09.07.2008 · Anforderung des Bundeswehr-Rettungshubschraubers SAR 41; Standort Nörvenich vom 16.07.2008 · Beschaffung von Sonderfahrzeugen bzw. speziellen Medizinprodukten für den Rettungsdienst vom 15.10.2008 · Zuweisung von Notfallpatienten mit neurologischem Notfallbild vom 19.02.2009 · Funktion des Leitenden Notarztes vom 06.04.2009 · Transportbegleitung durch ärztliches Rettungsdienstpersonal vom 11.05.2009 · Einheitliche Zusatzschleifen für digitale Funkmeldeempfänger vom 12.03.2010 · Funkmeldesystem im Rettungsdienst vom 07.04.2010 · Wahrnehmung von Aufgaben der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes durch private Unternehmer nach § 18 RettG NRW vom 19.04.2010 · ERC-Leitlinien 2010 zur kardiopulmonalen Reanimation vom 09.03.2011 · Therapeutische milde Hypothermie nach Reanimation und ROSC vom 14.10.2011 · Transport schwergewichtiger Personen >230kg vom 24.04.2012 · Gewalt gegenüber Rettungskräften vom 08.05.2012 · Konzept zur Versorgung akuter Koronarsyndrome/Herzinfarkt insbesondere mit STStreckenhebung vom 11.07.2012 · Konzept zur Versorgung akuter Koronarsyndrome/Herzinfarkt insbesondere mit STStreckenhebung – Ergänzungsverfügung vom 29.11.2012 · Desinfektion von Fahrzeugen der Notfallrettung vom 29.11.2012 · Anforderung von zeitkritischen Verlegungen vom 30.07.2013 · Alarmierung von Fahrzeugen im Status 8 vom 09.07.2013 · Traumaversorgung vom 26.08.2013 · Zuweisung von Notfallpatienten in eine Zielklinik vom 20.10.2014 · NEF-Begleitung bei arztbegleiteten Verlegungstransporten vom 28.10.2014 32 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 · Verantwortlichkeiten bei der Parametereinstellung an Medizinprodukten vom 28.10.2014 · 4.7 Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kliniken vom 24.02.2015 Richtlinien/Empfehlungen/Stellungnahmen/Einsatzpläne · Richtlinien über die Verordnung von Krankenfahrten und Krankentransportleistungen (Krankentransportrichtlinien) in der Fassung vom 17.06.1992, Bundesanzeiger Nr. 183 b vom 29.09.1992 · Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (RKI) – Anforderung der Hygiene an den Krankentransport · Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin des Rhein-Erft-Kreises in der Fassung vom 04/2014 · Richtlinie über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes (LAGA-Richtlinie) · Empfehlung des Landkreistages NRW vom 22.09.2009 (Rundschreiben Nr. 0834/09) – Hilfsfrist im Rettungsdienst · Empfehlung der Bundesärztekammer zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst vom 23.11.2006 · Empfehlung der Bundesärztekammer zur Fortbildung zum „Leitenden Notarzt“ vom 29.03.2007 · Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten des Rhein-Erft-Kreises 2014 · 4.8 Seuchenalarmplan des Rhein-Erft-Kreises Normen · DIN EN 794-3:2009-12 – Lungenbeatmungsgeräte – Teil 3: Besondere Anforderungen an Notfall- und Transportbeatmungsgeräte · DIN EN 1789:2014-12 – Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstungs-Krankenkraftwagen · DIN EN 1865-1/A1:2014-11 – Krankentransportmittel im Krankenkraftwagen – Teil 1: Allgemeine Krankentragesysteme und Krankentransportmittel · DIN EN 1865-2:2010-12 – Krankentransportmittel im Krankenkraftwagen – Teil 2: Kraftunterstützte Krankentrage · DIN EN 1865-3:2012-09 – Krankentransportmittel im Krankenkraftwagen – Teil 3: Schwerlastkrankentrage 33 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 · DIN EN 1865-4:2012-09 – Krankentransportmittel im Krankenkraftwagen – Teil 4: Klappbare Patiententragesessel · DIN EN 1865-5:2012-09 – Krankentransportmittel im Krankenkraftwagen – Teil 5: Festlegungen zur Krankentrageaufnahme · DIN EN 60601-1-12:2011-09 – Medizinische elektrische Geräte – Teil 1-12: Allgemeine Festlegungen für die Sicherheit einschließlich der wesentlichen Leistungsmerkmale · DIN 13024-1:1997-04 – Krankentrage – Teil 1: Mit starren Holmen; Maße, Anforderungen, Prüfung · DIN 13024-2:2014-12 – Krankentrage – Teil 2: Mit klappbaren Holmen; Maße, Anforderungen Prüfung (Norm-Entwurf) · DIN 13046:1984-03 – Fahrgestell für Krankentragen, klappbar · DIN 13048-3:1997-03 – Tragesessel – Teil 3: Liegend; Maße, Anforderungen, Prüfungen · DIN 13050:2015-04 – Begriffe im Rettungswesen · DIN 13156:2008-12 – Einpersonen-Versorgungsset zur Ersten Hilfe beim Massenanfall, Großschadensereignis und im Katastrophenfall · DIN 13232:2011-05 – Notfall-Ausrüstung · DIN 13500:2012-04 – Kofferaufbauten für Krankenkraftwagen – Anforderungen und Prüfverfahren · DIN 75076:2012-05 – Rettungssysteme – Intensivtransportwagen (ITW) – Begriffe, Anforderungen, Prüfung · 4.9 DIN 75079:2009-11 – Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF)-Begriffe, Anforderungen, Prüfung Technische Regeln Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) · TRGS 001 – Das Technische Regelwerk zur Gefahrstoffverordnung – Allgemeines – Aufbau – Übersicht – Beachtung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe von Dezember 2006 · TRGS 407 – Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung von Juni 2013 in der letzten Änderung von Dezember 2013 (GMBl 2013, S. 1263) · TRGS 510 – Lagerung von Gefahrstoffen in ortbeweglichen Behältern von Januar 2013 in der letzten Änderung von November 2014 (GMBl 2014 S. 1346) · TRGS 522 – Raumdesinfektion mit Formaldehyd von Januar 2013 in der letzten Änderung von März 2013 (GMBl 2013 S. 298-320) · TRGS 525 – Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung von September 2014 · TRGS 900 – Arbeitsplatzgrenzwerte von April 2014 34 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) · TRBA 130 – Arbeitsschutzmaßnahmen in akuten biologischen Gefahrenlagen von Juni 2012 in der letzten Änderung und Ergänzung von März 2013 (GMBl Nr. 13/14, S. 294) · TRBA 213 – Abfallsammlung: Schutzmaßnahmen von Mai 2005 · TRBA 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege von März 2014 in der letzten Änderung und Ergänzung von 05/2014 (GMBl Nr. 25, S. 535) 4.10 Regelwerke der Unfallkasse Unfallverhütungsvorschriften · DGUV Vorschrift 1 (GUV-VA 1) – Grundsätze der Prävention · DGUV Vorschrift 7 (GUV-VA 4) – Arbeitsmedizinische Vorsorge · DGUV Vorschrift 71 (GUV-VD 29) - Fahrzeuge · DGUV Regel 100-001 (GUV-RA 1) – Grundsätze der Prävention · DGUV Regel 105-003 (GUV-R 2106) – Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen Regeln im Rettungsdienst · DGUV Regel 107-003 (GUV-R 206) – Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst · DGUV Regel 112-995 (GUV-R 195) – Benutzung von Schutzhandschuhen Grundsätze · DGUV Grundsatz 304-001 (GUV-G 948) – Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe Informationen · DGUV Information 205-008 (GUV-I 8554) – Sicherheit im Feuerwehrhaus · DGUV Information 205-015 (GUV-I 8676) – Auswahl von Schutzanzügen gegen Infektionserreger für Einsatzaufgaben bei Feuerwehren · DGUV Information 207-009 (GUV-I 8536) – Verhütung von Infektionskrankheiten - Information für Beschäftigte im Gesundheitsdienst · DGUV Information 207-012 (GUV-I 8599) – Traumatisierende Ereignisse in Gesundheitsberufen · DGUV Information 207-019 (GUV-I 8682) – Gesundheitsdienst · DGUV Information 208-033 (GUV-I 7011) – Belastungen für Rücken und Gelenke – was geht mich das an? · DGUV Information 212-015 (GUV-I 8559) – Hautkrankheiten und Hautschutz 35 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 · DGUV Information 213-016 (GUV-I 853) – Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung 4.11 Sonstige · Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und verfahren · Liste der nach den Richtlinien für die Prüfung chemischer Desinfektionsmittel geprüften und von der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie als wirksam befundenen Desinfektionsverfahren 36 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 II. Das Versorgungsgebiet des Rhein-Erft-Kreises 1 Größe und Einwohnerzahl Der Rhein-Erft Kreis ist mit seiner Fläche von 704,6 km² und 456,602 Einwohnern 15 einer der größten Landkreise in Nordrhein-Westfalen. Die größte Nord-Süd-Ausdehnung beträgt 38,8 km, die größte Ost-West-Ausdehnung 28 km. Das Kreisgebiet des Rhein-Erft-Kreises besteht aus insgesamt 10 Städten: Fläche in km² Einwohner Bevölkerungsdichte je km² Bedburg 80,33 22.846 284,4 Bergheim 96,34 59.272 615,3 Brühl 36,12 44.029 1.218,9 Elsdorf 66,17 20.991 317,2 Erftstadt 119,89 49.037 409,0 Frechen 45,10 51.080 1.132,5 Hürth 51,22 57.230 1.117,3 Kerpen 113,92 63.784 559,9 Pulheim 72,15 53.109 736,1 Wesseling 23,37 35.224 1.507,1 704,61 456.602 648,0 Stadt/Gemeinde gesamt Tabelle 1: Einwohnerzahlen nach Kommune Die Siedlungs- und Verkehrsdichte, d.h. die Bevölkerungsdichte bezogen auf die besiedelte Fläche (Siedlungs- und Verkehrsfläche) beträgt im Rhein-Erft-Kreis 2.387,3 Personen pro km². 2 16 Topografie, Infrastruktur und Wirtschaft Geografisch betrachtet liegt der Rhein-Erft-Kreis im Städtedreieck Düsseldorf-Aachen-Bonn. Das Kreisgebiet wird eingegrenzt durch den Ballungsraum Köln im Osten mit einer sehr hohen Einwohnerdichte, im Süd-Osten durch den Rhein-Sieg-Kreis, im Süd-Westen durch den Kreis Euskirchen, im Westen durch den Kreis Düren sowie im Norden durch den Rhein-Kreis Neuss. 15 Information und Technik Nordrhein-Westfalen. „Kommunalprofil für kreisfreie Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Stand:10.12.2014)“, www. <http://www.it.nrw.de/kommunalprofil/> (30.06.2015) 16 Information und Technik Nordrhein-Westfalen. „Kommunalprofil Rhein-Erft-Kreis (Stand:10.12.2014)“, www. < http://www.it.nrw.de/kommunalprofil/k05362.pdf > (30.06.2015) 37 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Die höchste Erhebung bildet mit 207 m über Normalnull die Glessener Höhe in Bergheim und den tiefsten Punkt mit 42 m über Normalnull der nördliche Stommelerbusch in Pulheim. Das Kreisgebiet des Rhein-Erft-Kreises wird von dem Hauptfluss Erft in den Städten Erftstadt, Kerpen, Bergheim und Bedburg durchflossen. Weiterhin grenzt im Südosten an die Stadt Wesseling der Rhein. Hier befindet sich eine planmäßige Anlegestelle der Fahrgastschiffe der Köln-Düsseldorfer Rheinschifffahrt (KD), der Kölntourist (KT) sowie eine Personen- und Fahrradfähre, welche die Stadt Wesseling mit der Stadt Niederkassel auf der gegenüberliegenden Rheinseite verbindet (Uferstraße 1 in 50389 Wesseling). Darüber hinaus gibt es im Rhein-Erft-Kreis fünf zugelassene Badeseen, die nach entsprechenden Richtlinien der Europäischen Union und der Badegewässerordnung in der Badesaison monatlich kontrolliert und Wasseruntersuchungen durchgeführt werden. Es handelt sich hier um folgende Gewässer Bleibtreusee in Brühl, Heider Bergsee in Brühl, Liblarer See in Erftstadt , Otto-Maigler-See in Hürth und der Zieselsmaar in Kerpen. Der Rhein-Erft-Kreis beheimatet zudem einen großen Naturraum. Das Rheintal, das Vorgebirge, der Villerücken, das Tal der Erft, die sehr fruchtbaren Ackerböden der Bördenlandschaft und auch die rekultivierten Gebiete stellen Besonderheiten dar. Darüber hinaus erstreckt sich das Gebiet des Zweckverbandes Naturpark Rheinland über einen weiten Teil des Rhein-Erft-Kreises. Eine genaue Aufteilung der derzeitigen Flächennutzung im Rhein-Erft-Kreis stellt sich wie folgt dar: Nutzungsart 17 ha % Siedlungs- und Verkehrsfläche 19.126 27,1 Gebäude- und Freifläche, Betriebsfläche 10.673 15,1 Erholungsfläche, Friedhofsfläche 2.024 2,9 Verkehrsfläche 6.430 9,1 Freifläche außerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche 51.336 72,9 Landwirtschaftsfläche 37.181 52,8 Waldfläche 9.662 13,6 Wasserfläche 1.185 1,7 233 0,3 3.036 4,3 40 0,1 70.462 100,0 Moor, Heide, Unland Abbauland Flächen anderer Nutzung Gesamtfläche Tabelle 2: Flächennutzung Rhein-Erft-Kreis Eine nachhaltige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen lässt sich nur erreichen, wenn Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden. Eine besondere Rolle spielen hierbei die Schutzgebiete. 17 Information und Technik Nordrhein-Westfalen. „Kommunalprofil Rhein-Erft-Kreis (Stand:10.12.2014)“, <http://www.it.nrw.de/kommunalprofil/k05362.pdf > (30.06.2015) 38 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Artenvielfalt, des Landschaftsbildes, eines Naturhaushaltes und des Erlebniswertes für die Bevölkerung. Zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege setzt der Landschaftsplan nach dem Landschaftsgesetz NRW im baulichen Außenbereich die besonderes zu schützendes Teile von Natur und Landschaft als Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale oder geschützte Landschaftsbestandteile fest. Eine genaue 18 Aufteilung der derzeitigen Schutzgebiete im Rhein-Erft-Kreis stellt sich wie folgt dar : Rhein-Erft-Kreis Anzahl Naturschutzgebiete 43 Landschaftsschutzgebiete 100 Naturdenkmale 96 Geschützte Landschaftsbestandteile 378 Tabelle 3: Aufteilung der Flächennutzung im Rhein-Erft-Kreis Der Rhein-Erft-Kreis ist ein starker Wirtschaftsraum mit einer vielfältigen Wirtschaftsstruktur. Fühlungsvorteile, verkehrsgünstige Gewerbeflächen und eine moderate Preisgestaltung tragen dazu bei, dass der Rhein-Erft-Kreis mit seiner Bruttowertschöpfung von 9,611 Mio. €/Jahr einer der wirtschafts19 stärksten Kreise in Nordrhein-Westfalen ist. Die geografische Lage im Städtedreieck Köln, Bonn, Düsseldorf und Aachen sowie die Lage in zum Teil unmittelbarer Nähe des Rheins machen den Wirtschaftsraum Rhein-Erft-Kreis zu einem Standort mit vielen Vorzügen, zu denen u.a. gute ausgebaute Infrastruktur mit einem hochwertigen Potential an Industrie- und Gewerbeflächen zählt. In seiner Erwerbsstruktur hatte und hat das produzierende Gewerbe eine große Bedeutung für den Kreis. Jedoch ist die jüngere Entwicklung sehr stark auf den Dienstleistungssektor ausgerichtet. Die Arbeitsplatzstruktur wird von Dienstleistungsberufen geprägt. 59% der 112.796 sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer finden ihre Arbeitsplätze in diesem Sektor. Industrie- und Gewerbebetriebe weisen einen prozentualen Anteil von rd. 38% an den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern auf. Sie finden ihre Arbeitsplätze in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes, der Energie- und Wasserversorgung, des Bergbaus und des Baugewerbes. Weltweit bekannte Firmen, wie Rheinbraun, DEA, Kaufhofzentrallager, Mercedeszentrallager, SnoGard, DAF oder Basel Polyolefine haben ihren Sitz im Rhein-Erft-Kreis. 18 Rhein-Erft-Kreis, „Der Landschaftsplan – Schutzgebiete in Natur und Landschaft“, http://www.rhein-erftkreis.de/Internet/Themen/Verbraucher_und_Umweltschutz/Kreisplanung_und_Naturschutz/Der_Landschaftsplan/article/schutzgebiete-in-natur-undlandschaft.html (30.06.2015) 19 Rhein-Erft-Kreis, „Wirtschaft, Region und Mobilität – Wirtschaftliche Informationen“, http://www.rhein-erftkreis.de/Internet/Themen/wirtschaft-region-mobilitaet/article/wirtschaftliche-informationen.html> (30.06.2015) 39 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 3 Nachbargemeinden Der Rhein-Erft-Kreis grenzt im Norden an den Rhein-Kreis Neuss, im Süden an den Rhein-Sieg-Kreis sowie den Kreis Euskirchen, im Osten an die kreisfreie Stadt Köln und im Westen an den Kreis Düren. 4 Verkehrswesen Der Rhein-Erft-Kreis bietet der Bevölkerung und der Wirtschaft durch seine zentrale Lage innerhalb der europäischen Märkte sowie der vorbildlichen Dichte und Qualität der Verkehrsanbindung und -erschließung einen starken Standort. Von allen kreisangehörigen Städten erreicht man schnell und bequem das gewünschte Ziel. Vier Autobahnen (A1, A4, A61, A555) aus und in fast allen Richtungen und in fast alle Richtungen Deutschlands laufen hier zusammen. Dies sind Anbindungen an die Metropole Köln im Osten, zur Landeshauptstadt Düsseldorf im Norden sowie zu den Niederrheinzentren Mönchengladbach und Neuss, zur ehemaligen Bundeshauptstadt Bonn im Süden und zu Aachen und dem Dreiländereck im Westen: · Bundesautobahn A1 „Hansalinie, Vogelfluglinie“; Heiligenhafen-Blankenheim; Daun-Saarbrücken · Bundesautobahn A4; Aachen-Krombach; Kirchheimer Dreieck-Görlitz · Bundesautobahn A61 „Linksrheinische Autobahn“; Viersen-Hockenheim · Bundesautobahn A555 „Köln-Bonner Autobahn, Diplomaten Rennbahn“; Köln-Bonn Der Anschluss garantiert zudem das kreisweit vorbildliche, eng gesponnene Bundes- und Schnellstraßennetz. Eine genaue Aufteilung der derzeitigen Straßen im Rhein-Erft-Kreis stellt sich wie folgt dar: Straßen des überörtlichen Verkehrs Bundesautobahn Länge in km 91,4 Bundesstraßen 106,9 Landstraßen 295,3 Kreisstraßen 195,5 Gesamtlänge 689,1 Tabelle 4: Aufteilung der Straßen im Rhein-Erft-Kreis Neben den Straßen des überörtlichen Verkehrs verfügt der Rhein-Erft-Kreis über so genannte Baggerstraßen, die es den Großbaggern des Tagebaus ermöglichen, einen Standortwechsel durchzuführen. Die Baggerstraßen sind meist nicht als Straße zu erkennen und werden in der Zeit, in der sie nicht befahren werden, stellenweise auch landwirtschaftlich genutzt. 40 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Mit der kreiseigenen Regionalen Verkehrsgesellschaft (REVG) verfügt der Rhein-Erft-Kreis über ein leistungsstarkes Nahverkehrsunternehmen, welches mit rund 200 Bussen Millionen Menschen im Jahr transportiert. Die wichtigsten Regionalbuslinien werden meist im Stundentakt bedient. Auch die Schiene ist ein wichtiges Verkehrsinfrastrukturargument im Rhein-Erft-Kreis. So verfügen sieben von zehn Kommunen im Rhein-Erft-Kreis über eine direkte Anbindung an das Fernstreckennetz der Deutschen Bahn AG: · Bedburg an die Strecke Horrem-Grevenbroich-Neuss · Bergheim an die Strecke Horrem-Grevenbroich-Neuss · Brühl an die Strecke Köln-Bonn-Koblenz (Eifelstrecke) · Erftstadt an die Strecke Köln-Euskirchen-Trier (Eifelstrecke) · Frechen an die Strecke Köln-Horrem-Düren · Kerpen an die Strecke Köln-Horrem-Düren · Pulheim an die Strecke Köln-Grevenbroich-Mönchengladbach Die Städte Brühl, Frechen, Hürth und Wesseling sind zudem an das Kölner Stadtbahnnetz der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB Köln) angeschlossen. Durch die Städte Brühl und Hürth führt die ehemalige Vorgebirgsbahn der KBE – die heutige Linie 18. Nach Frechen verläuft die Strecke der ehemaligen KölnFrechen-Benzelrather Eisenbahn (KFBE) – die heutige Stadtbahnlinie 7. Durch die Stadt Wesseling führt die Rheinuferbahn der ehemaligen Köln-Bonner-Eisenbahn (KBE) – heute die Stadtbahnlinie 16. Mit der Anbindung durch den Rheinhafen Godorf in Wesseling ist eine Integration in das europäische Wasserstraßennetz gegeben. Entsprechend liegt eine Verbindung der Region mit allen wichtigen 20 Wirtschaftsgebieten Europas auch auf dem Wasserwege vor . 5 Besondere Risiken Das Risikopotenzial innerhalb des Rhein-Erft-Kreises ist generell mit dem anderer Landkreise vergleichbar. Die Einsatzzahlen in der Notfallrettung und der notärztlichen Versorgung liegen zur Zeit bei ungefähr 96 Einsätzen pro 1.000 Einwohner und sind vergleichbar mit denen anderer Rettungsdienstträger in Landkreisen. Auch die Bevölkerungsbewegung und die aktuelle Altersstruktur der Bevölkerung im Rhein-Erft-Kreis weist keine Besonderheiten auf. Wie in allen anderen Rettungsdienstbereichen führt die zunehmende Überalterung der Bevölkerung zu steigenden Einsatzzahlen. Der Rhein-Erft-Kreis bietet jedoch einige Besonderheiten gegenüber anderen Landkreisen, auf die der Rettungsdienst reagieren muss. Diese werden im Folgenden dargelegt. 20 Rhein-Erft-Kreis, „Mobilität – Verkehrsanbindung“, <http://www.rhein-erft-kreis.de/Internet/Themen/wirtschaft-regionmobilitaet/mobilitaet/article/verkehrsanbindung.html, (30.06.2015) 41 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 5.1 Betriebe mit besonderen Gefahren Innerhalb des Rhein-Erft-Kreises sind zahlreiche Betriebsbereiche angesiedelt, die den Betreiberpflichten der Störfallverordnung unterliegen. Im Chemiepark Knapsack sind aktuell verschiedene Unternehmen angesiedelt, die eine breite Palette von Produkten der chemischen Industrie produzieren. Das Spektrum reicht dabei von Grundchemikalien über Pflanzenschutzmittel und Landebahnenteiser bis zu verschiedenen Kunststoffen. Die Einsatzstoffe (Rohöl) für den Raffineriebetrieb im Kölner Süden werden über die Nord-West-Ölleitung und der Rotterdam-Rhein-Pipeline (RRP) angeliefert. Darüber hinaus werden viele Rohmaterialien über das Straßen- und Schienennetz sowie über den Binnenverkehr geliefert. Zum Schutz vor den Risiken, die von den Werken und der dazugehörigen Industrieinfrastruktur ausgehen kann, werden an einigen Standorten Werkfeuerwehren auf der Grundlage des §16 des „Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG)“ vorgehalten: · Bergheim: Werkfeuerwehr der RWE Power AG, Kraftwerk Niederaußem · Brühl: Betriebsfeuerwehr der Schmidt-Löffelhardt GmbH, Freizeitpark Phantasialand · Hürth: Werkfeuerwehr der InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG, Chemiepark Knapsack · Hürth: Werkfeuerwehr der RWE Power AG, Kraftwerk Goldenberg · Wesseling: Werkfeuerwehr der LyondellBasell Industries Basell Polyolefine GmbH · Wesseling: Werkfeuerwehr der Evonik Degussa GmbH · Wesseling: Werkfeuerwehr der Shell Deutschland Oil GmbH Einige Unternehmen betreiben ergänzend zu den Werkfeuerwehren auch einen werkärztlichen Dienst. Die InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG hält zudem einen Rettungswagen für den Chemiepark Knapsack nach dem 3. Abschnitt des RettG NRW vor. Mit der Vorhaltung dieses Rettungswagens werden die Risiken für die Arbeitnehmer innerhalb des Werkgeländes abgedeckt. Für die Bekämpfung von Gefahren außerhalb der Werkgrenzen ist sowohl bei Bränden, bei technischen Hilfeleistungseinsätzen, bei Gefahrgutfreisetzung und möglichen Großschadensereignissen die öffentliche Feuerwehr beziehungsweise der öffentliche Rettungsdienst zuständig. Betriebsbereiche und Anlagen, die den Betreiberpflichten der Störfallverordnung unterliegen 21 Objekt Adresse Alfred Talke Logistic Service GmbH – Standort Hürth Max-Planck-Straße 20; 50354 Hürth E Alfred Talke Logistic Service GmbH – Standort Knapsack Franz Tilgner Straße 11; 50354 Hürth G Basell Polyolefine GmbH – Chemiepark Knapsack Hürth Industriestraße 300; 50354 Hürth G Basell Polyolefine GmbH Brühler Straße 60; 50389 Wesseling Bayer CropScience GmbH – Chemiepark Knapsack Hürth Industriestraße 300; 50354 Hürth E Beiselen GmbH Heinrich-Hertz-Straße 4; 50181 Bedburg E BK Giulini GmbH – Chemiepark Knapsack Hürth Industriestraße 300: 50354 Hürth E CABB GmbH - Chemiepark Knapsack Hürth Industriestraße 300; 50354 Hürth E 21 Pflicht Stand: 30.06.2015 42 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Betriebsbereiche und Anlagen, die den Betreiberpflichten der Störfallverordnung unterliegen 21 Objekt Adresse Clariant Produkte (Deutschland) GmbH - Chemiepark Knapsack Hürth Industriestraße 300; 50354 Hürth E CyPlus GmbH Brühler Straße 2; 50389 Wesseling E DOM Sicherheitstechnik GmbH Wesselinger Straße 10-16; 50321 Brühl G Brühler Straße 2; 50389 Wesseling E Evonik Röhm GmbH Brühler Straße 2; 50389 Wesseling E FreChem GmbH&Co.KG Herman-Seger-Straße 1; 50226 Frechen G ICL Performance Products – Chemiepark Knapsack Hürth Industriestraße 300; 50354 Hürth E Praxair Deutschland GmbH & Co. KG Gennerstraße 283; 50354 Hürth E Propan Rheingas GmbH & Co. KG Fischenicher Straße 23; 50321 Brühl E Shell Deutschland Oil GmbH, Rheinland Raffinerie – Werk Wesseling Ludwigshafener Straße 1; 50389 Wesseling E Vinnolit GmbH & Co. KG – Chemiepark Knapsack Hürth Industriestraße 300; 50354 Hürth E Evonik Degussa GmbH – Werk Wesseling CY+GmbH Pflicht Tabelle 5: Betriebsbereiche und Anlagen gemäß Störfallverordnung Anlage 14 5.2 Betriebsbereiche und Anlagen gem. § 30 Abs. 1 BHKG Verkehrsknotenpunkte Wie an anderer Stelle dargestellt ist der Rhein-Erft-Kreis aufgrund seiner verkehrsgeographisch günstigen Lage durch starke Durchgangsverkehre geprägt und belastet. Besonders internationale Verkehre befahren vermehrt das Fernstraßennetz, wobei hauptsächlich die zwischenzeitlich sechsstreifig ausgebauten Bundesautobahnen A4 und A61 hohen Belastungen ausgesetzt sind. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der daraus resultierenden hohen Straßenbelastung kommt es unabhängig von der Witterung regelmäßig in den Hauptverkehrszeiten zu Behinderungen. Zusätzlich führt neben dem Güterverkehr auch die hohe Zahl von Berufspendlern zu einer Belastung im Straßenverkehr. Ein- und Auspendlerquote der kreisangehörigen Städte im Jahr 2013 Kommune Anzahl Auspendler Anzahl Einpendler Bedburg 8.647 2.617 Bergheim 18.689 14.739 Brühl 13.920 12.653 7.900 2.999 Erftstadt 16.223 6.681 Frechen 17.372 18.564 Hürth 20.880 19.897 Elsdorf 43 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Ein- und Auspendlerquote der kreisangehörigen Städte im Jahr 2013 Kommune Anzahl Auspendler Anzahl Einpendler Kerpen 21.858 15.413 Pulheim 18.319 12.082 Wesseling 12.129 10.739 Tabelle 6: Ein- und Auspendler der kreisangehörigen Städte 22 Auf Straßen unterschiedlicher Klassen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen, die regelmäßig zu Störungen führen und die wiederum Folgeauswirkungen auf den Rettungsdienst haben. Entsprechend dem Kommunalprofil Rhein-Erft-Kreis wurden im Jahr 2013 insgesamt 1.759 Unfälle polizeilich erfasst. Von den 1.759 Unfällen wurden insgesamt 1.344 Unfälle mit Personenschaden erfasst, bei denen wiederum 1.676 Personen verunglückten. Hiervon wurden 226 Personen schwerverletzt und 8 Personen getötet. 5.3 23 Freizeit und Tourismus Neben der vielfältigen Wirtschaftsstruktur ist der Rhein-Erft-Kreis auch für seine reizvolle Kulturlandschaft und die zahlreichen rekultivierten Grünflächen bekannt. Er bietet mit seinen spannenden Gegensätzen von historischen Orten und rekultivierten Waldgebieten mit idyllischen Seen und modernen Industrieanlagen ein besonderes Erlebnis. Nicht nur, dass der Rhein-Erft-Kreis die wasserburgreichste Region in ganz Deutschland darstellt, der Rhein-Erft-Kreis bietet mit dem Schloss Augustusburg und dem Schloss Falkenlust gleich zwei UNESCO-Welterbestätten. Als interessante Museen sind das KERAMION in Frechen, das ein Stück rheinische Keramikgeschichte zeigt, sowie das Max Ernst Museum in Brühl zu nennen. Das Max Ernst Museum legt seinen Schwerpunkt auf die 60 Skultpuren aus der privaten Sammlung von Max Ernst und Dorothea Tanning. Zudem bieten sich zu jeder Jahreszeit im Rhein-Erft-Kreis zahlreiche kulturelle Veranstaltungen an. So eröffnen beispielsweise alljährlich die Brühler Schlosskonzerte die Konzertsaison im Schloss Augustusburg, beim Erftkreiszyklus werden Kammerkonzerte in den Schlössern und Burgen des Kreises angeboten und in der altehrwürdigen Abtei Brauweiler in Pulheim finden neben „classic nights“ auch die überregional bedeutsamen „KunstTage Rhein-Erft“ statt. Ein weiteres Highlight ist die Hürther Jazz Nacht. Regionale Märkte wie der Töpfermarkt in Frechen, der Gymnicher Ritt oder die vielen Martinsund Weihnachtsmärkte sind zusätzliche Anziehungspunkte. Einen weiteren hohen Anziehungspunkt für alle Altersgruppen stellt einer der bedeutendsten Freizeitparks in Europa, das Phantasialand in Brühl, dar. Bei einer Gesamtfläche von 28 ha zieht der beliebte Freizeitpark mit seinen acht Themenbereichen jährlich etwa 2 Millionen Besucher an. Die Attraktionen des Parks bilden eine Mischung aus schnellen, langsamen und aufregenden gemütlichen 22 Information und Technik, „Ein-und Auspendlerquote der Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalens 2013“, <https://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2014/pdf/309a_14.pdf >, (30.06.2015) 23 Information und Technik Nordrhein-Westfalen. „Kommunalprofil Rhein-Erft-Kreis (Stand:10.12.2014)“, www. < http://www.it.nrw.de/kommunalprofil/k05362.pdf > (30.06.2015) 44 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Fahrgeschäften, sowie Fahrten und Spielbereichen speziell für Kinder. Neben zahlreichen, aufwendigen und prämierten Shows werden jährlich auch unterschiedliche besondere Veranstaltungen wie z.B. der Fantasypride durchgeführt. Eine ausgewählte Auflistung der derzeitigen Attraktionen und Freizeitmöglichkeiten des gesamten Kreisgebietes stellt sich wie folgt dar: Freizeitangebote · Phantasialand in Brühl · Bronx Rock Kletterhalle in Wesseling · Chimpanzodrome Kletter- und Boulderhalle in Frechen · Michael-Schumacher Kart- und Event Center in Kerpen Kulturdenkmäler (Bauwerke überregionaler Bedeutung) · Schloss Augustusburg mit Kirche Maria zu den Engeln, Park und Jagdschloss Falkenlust · Abtei Brauweiler · Schloss Bedburg · Schloss Paffendorf Kulturdenkmäler (Bauwerke von regionaler Bedeutung) · Landesburg in Erftstadt-Lechenich · Synagoge in Pulheim-Stommeln · Moscheen in Wesseling und Alt-Hürth Kulturdenkmäler (Skulpturen und Einzelstücke) · Fränkische Fürstengrab im ehemaligen Morken-Harff bei Bedburg · Büsdorfer Kruzifix · Pietá in Frechen-Grefrath · Antwerpener Schnitzretabel in Bergheim-Paffendorf Kulturdenkmäler (Denkmalensembles) · Die Altstadt von Bedburg-Kaster · Ausstattung der Frechener Häuser aus der Zeit zwischen den Weltkriegen mit Frechener Baukeramik Museen · Stiftung KERAMION in Frechen · Max-Ernst-Museum in Brühl 45 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 · Kolping Museum Kerpen Strandbänder · Otto-Maigler-See in Hürth · Liblarer See in Erftstadt · Heider-Bergsee in Brühl · Bleibtreusee in Brühl 5.4 Naturgewalten Unter Naturkatastrophen werden natürliche Veränderungen der Erdoberfläche oder der Atmosphäre verstanden, die auf Lebewesen und insbesondere den Menschen und seine Lebensweise verheerende Auswirkungen hat. Maßnahmen zur Abwehr von Naturkatastrophen werden zwar primär im Rahmen des Katastrophenschutzes und nach den Vorschriften des BHKG ergriffen, jedoch umfasst den Rettungsdienst gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 RettG NRW auch die Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bei außergewöhnlichen Schadensereignissen unter Berücksichtigung der im BHKG enthaltenen Regelungen. Insofern sind auch die Auswirkungen von Naturgewalten und möglicher Naturkatastrophen im Zuge der Rettungsdienstbedarfsplanung zu berücksichtigen. 5.4.1 Cluster endogene/tektonische Ursachen (Erdbeben) Geografisch betrachtet gehört der Rhein-Erft-Kreis zur sogenannten „Kölner Bucht“ (NiederterrassenEbene des Rheins, die sich von Bonn im Südosten nordwärts über Köln bis unmittelbar vor Düsseldorf und Neuss zieht) und ist somit Teil der rheinischen Erdbebenzone, die sich vom Erdbebengebiet Basel bis in die Beneluxstaaten erstreckt. Erdbeben in der „Kölner Bucht“ entstehen dadurch, dass die afrikanische Platte südlich von Italien gegen die eurasische Platte drückt. Dieser Druck wird weitergeleitet, so dass in Mitteleuropa Zug- und Druckspannungen entstehen, die sich in Schwächezonen, wie der „Kölner Bucht“, als Erdbeben entladen. Im Zuge dieser Entladung senkt sich die „Kölner Bucht“ langsam ab. Mehrmals im Monat gibt es in der „Kölner Bucht“ Kleinbeben, die in der Regel nicht gespürt werden. Gemäß der seismischen Gefährdungskarte der DIN 4149 (Fassung 2005) ergeben sich für den Rhein-Erft-Kreis folgende Gefährdungszonen: 24 Zuordnung von Orten zu seismischen Erdbebenzonen Kommune Erdbebenzone Gefährdungsniveau Untergrundklasse Bedburg 2 Intensitätsintervall von 7.0 bis < 7,5 S: tief-sedimentär Bergheim 2 Intensitätsintervall von 7.0 bis < 7,5 S: tief-sedimentär Brühl 2 Intensitätsintervall von 7.0 bis < 7,5 T: Übergangsgebiete Elsdorf 3 Intensitätsintervall von 7.5 bis < 8.0 S: tief-sedimentär 24 Helmholtz-Zentrum-Potsdam – Deutsches GeoForschungsZentrum (GFZ), „DIN 4149:2005-04 Erdbebenzonenkarte“, http://www.gfz-potsdam.de/sektion/erdbebengefaehrdung-und-spannungsfeld/projekte/bisherige-projekte/din-4149din-19700/din-4149-erdbebenzonenkarte/ (30.06.2015) 46 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Zuordnung von Orten zu seismischen Erdbebenzonen Kommune Erdbebenzone Gefährdungsniveau Untergrundklasse Erftstadt 2 Intensitätsintervall von 7.0 bis < 7,5 S: tief-sedimentär Frechen 2 Intensitätsintervall von 7.0 bis < 7,5 T: Übergangsgebiete Hürth 2 Intensitätsintervall von 7.0 bis < 7,5 T: Übergangsgebiete Kerpen 3 Intensitätsintervall von 7.5 bis < 8.0 S: tief-sedimentär Pulheim 2 Intensitätsintervall von 7.0 bis < 7,5 T: Übergangsgebiete Wesseling 1 Intensitätsintervall von 6,5 bis < 7,0 T: Übergangsgebiete Tabelle 7: Zuordnung von Orten zu seismischen Erdbebenzonen 5.4.2 Cluster klimatische Ursachen/Wetteranomalien (Unwetter, Extremwetterereignisse) Naturkatastrophen mit teilweise hohen menschlichen und materiellen Verlusten nehmen in der Zeit deutlich zu. So führte u.a. das Tiefdruckgebiet Kyrill den Rettungsdienst im Januar 2007 an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit. Durch Böen mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 225 km/h knickten Bäume und Strommasten um, die für den Rettungsdienst wichtige Zufahrten versperrten. Durch die Kreisleitstelle mussten, um den öffentlichen Rettungsdienst sicherstellen zu können, zusätzliche Rettungsdienstfahrzeuge in Dienst genommen und umdisponiert werden (Standortverlagerung). Eine ähnliche Situation hat sich im Juni 2014 durch das Tiefdruckgebiet „Ela“ ereignet, bei dem schwere Sturmböen und vereinzelt sogar Orkanböen mit Geschwindigkeiten von bis zu 144 Kilometer pro Stunde über die Region fegten. Im Jahr 2003 brach die „Hitzewelle in Europa“ alle möglichen Höchsttemperaturrekorde seit Beginn der Wetteraufzeichnungen und dauerte zudem länger als gewöhnlich an. Die „Hitzewelle in Europa 2003“ führte damals zu einem vermehrten Anstieg der Einsätze des Rettungsdienstes. Anfang Juli 2015 sorgte eine kürzer andauernde Hitzeperiode mit Temperaturen von bis zu 41°C ebenfalls zu einem erhöhten Einsatzaufkommen. 5.5 Bedrohungslagen Eine besondere Bedrohungslage für den Rettungsdienst setzt voraus, dass bei den Behörden der polizeilichen Gefahrenabwehr (konkrete) Hinweise auf einen Anschlag bzw. Amoklauf vorliegen, die ein unmittelbar bevorstehendes oder bereits laufendes Ereignis befürchten lassen und bei denen durch den Rettungsdienst ein besonderes einsatztaktisches Vorgehen in Abstimmung mit der polizeilichen Gefahrenabwehr erforderlich ist. Gewalttaten wie in St. Augustin, Erfurt oder Emsdtetten zeigen, dass es sich bei besonderen Bedrohungslagen um zielgerichtete, meist geplante, jedoch auf die Öffentlichkeit völlig unerwartet wirkende Gewalttaten handelt. 47 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 6 Berücksichtigung in der Bedarfsplanung Alle in den vorausgehenden Punkten genannten Risiken müssen zur bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung mit Leistungen der Notfallrettung und der notärztlichen Versorgung in der Bedarfsplanung für den Rettungsdienst Berücksichtigung finden. 48 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Struktur der Notfallmedizinischen Versorgung III. Struktur der Notfallmedizinischen Versorgung 1 Träger der Rettungswachen und Beteiligte Der Rhein-Erft-Kreis ist gemäß § 6 Absatz 1 RettG NRW Träger des Rettungsdienstes. Mit der Wahrnehmung aller mit dem Rettungsdienst im Zusammenhang stehenden Aufgaben ist innerhalb der Kreisverwaltung die Abteilung 32.2 – Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz betraut. Aufgabe des Trägers des Rettungsdienstes ist, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Mit der eigentlichen Durchführung des öffentlichen Rettungsdienstes sind die „Träger der Rettungswachen“ beauftragt. Hierzu hat neben der Gleichstellung der großen kreisangehörigen Städte Bergheim und Kerpen der Rhein-Erft-Kreis die Durchführung des Rettungsdienstes gleichermaßen auf die folgenden mittleren kreisangehörigen Städte übertragen: · Stadt Bergheim, Bethlehemer Straße 9-11, 50126 Bergheim · Stadt Brühl, Rathaus Uhlstraße 3, 50321 Brühl · Stadt Erftstadt, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt · Stadt Frechen, Johann-Schmitz-Platz 1, 50226 Frechen · Stadt Hürth, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth · Stadt Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen · Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim · Stadt Wesseling, Alfons-Müller-Platz 1, 50389 Wesseling Zur Erfüllung der Aufgabe Rettungsdienst haben einige öffentliche Träger von Rettungswachen vertragliche Vereinbarungen gemäß § 13 ff. RettG NRW mit anerkannten Hilfsorganisationen bzw. anderen Leistungserbringern durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen. Dies sind derzeit: · Stadt Bergheim: Malteser Hilfsdienst e.V. Diözesangeschäftsstelle Köln · Stadt Erftstadt: Malteser Hilfsdienst e.V. Diözesangeschäftsstelle Köln · Stadt Hürth: Malteser Hilfsdienst e.V. Diözesangeschäftsstelle Köln · Stadt Kerpen: Deutsches Rotes Kreuz e.V. Stadtverband Kerpen · Stadt Pulheim: Falck Krankentransport Herzig GmbH Der Einsatz von anerkannten Hilfsorganisationen und anderen Leistungserbringern im öffentlichen Rettungsdienst erfolgt ausschließlich durch die Lenkung der Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises. 49 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Tätigkeiten im Rettungsdienst innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises außerhalb der Vorgaben des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst und der Einsatz von Fahrzeugen ohne Genehmigung der zuständigen Behörde sind grundsätzlich nicht zulässig. 2 Einrichtungen des öffentlichen Rettungsdienstes 2.1 Rettungswachen Innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises werden gegenwärtig acht Feuer- und Rettungswachen sowie weitere neun Nebenrettungswachen (RTW-Standorte) betrieben. Die Festlegung der Rettungswachenstandorte und der Einsatzbereiche orientiert sich an der festgelegten Hilfsfrist von acht Minuten Eintreffzeit. Abbildung 1: Ist-Stand der Einsatzbereiche in der Notfallrettung ohne Notarzt des Rhein-Erft-Kreises 50 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 In Bezug auf die notärztliche Versorgung werden aktuell neun NEF-Standorte betrieben. Die Festlegung der NEF-Standorte und der Einsatzbereiche orientiert sich hier an einer Eintreffzeit von 12 Minuten. Abbildung 2 Ist-Stand der Einsatzbereiche in der Notfallrettung mit Notarzt des Rhein-Erft-Kreises 51 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 2.2 Fahrzeuge und Besatzungen Für die Grundabdeckung im Regelrettungsdienst stehen innerhalb des Rhein-Erft-Kreises gegenwärtig basierend auf dem Bedarfsplan von 2010 in der Spitze insgesamt 25 RTW zur Verfügung: Rettungswagen Standort/Einsatzbereich 1 – Nebenrettungswache Bedburg Klosterstraße 10, 50181 Bedburg UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 330021; N: 5652395 2-1 – Feuer- und Rettungswache Bergheim Kölner Straße 155, 50127 Bergheim UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 335668; N: 5646726 2-2 – Nebenrettungswache Bergheim-Niederaußem Werkstraße 1, 50129 Bergheim UTMK (WGS84): Z:32U; E:336325; N: 5651311 3 – Feuer- und Rettungswache Brühl Rheinstraße 207, 50321 Brühl UTMK (WGS84): Z:32U; E: 354005; N: 5632932 Nebenrettungswache Brühl Mühlenstraße 21-25, 50321 Brühl UTMK (WGS84): Z:32U; E:352085; N: 5632699 4 – Nebenrettungswache Elsdorf-Niederembt Mühlenstraße 11b, 50189 Elsdorf UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 327130; N: 5648403 5-1 – Feuer- und Rettungswache Erftstadt Gustav-Heinemann-Straße 1, 50374 Erftstadt UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 346160; N: 5630081 5-2 – Nebenrettungswache Erftstadt-Lechenich Siemensstraße 25, 50374 Erftstadt UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 343370; N: 5629214 6-1 – Feuer- und Rettungswache Frechen Schützenstraße 7-9, 50226 Frechen UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 345846; N: 5641803 6-2 – Nebenrettungswache Frechen-Königsdorf Zur Mühle 2-4, 50226 Frechen UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 344212; N: 5645142 7-1 – Feuer- und Rettungswache Hürth Luxemburger Straße 450, 50354 Hürth UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 351081; N: 5637987 7-2 – Nebenrettungswache Hürth-Gleuel Florianstraße 8, 50354 Hürth UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 347474; N: 5639976 8-1 – Feuer- und Rettungswache Kerpen Sindorfer Straße 24-26, 50171 Kerpen UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 337867; N: 5639032 8-2 – Nebenrettungswache Kerpen-Blatzheim Bergstraße 8, 50171 Kerpen UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 333420; N: 5636365 9-1 – Feuer- und Rettungswache Pulheim Zum Schwefelberg, 50259 Pulheim UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 346491; N: 5650820 9-2 – Nebenrettungswache Pulheim-Sinnersdorf Stommelner Straße 145, 50259 Pulheim UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 346481; N: 5654716 10 – Feuer- und Rettungswache Wesseling Kronenweg 49, 50389 Wesseling UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 358056; N: 5631262 Fahrzeug Betriebszeit RMW-Stunden BED/RTW/1 7 Tage/ 16 Stunden 112,0 BHM/RTW/1 BHM/RTW/2 BHM/RTW/8 BHM/RTW/9 7 Tage/24 Stunden 7 Tage/24 Stunden Reserve/Sonderbedarf Reserve/Sonderbedarf 168,0 168,0 - BHM/RTW/4 7 Tage/24 Stunden 168,0 BRL/RTW/1 BRL/RTW/8 BRL/RTW/4 7 Tage/24 Stunden Reserve/Sonderbedarf 7 Tage/24 Stunden ELS/RTW/1 7 Tage/24 Stunden 168,0 ERF/RTW/1 ERF/RTW/2 ERF/RTW/8 7 Tage/24 Stunden 5 Tage/8 Stunden Reserve/Sonderbedarf 168,0 40,0 - ERF/RTW/4 7 Tage/24 Stunden 168,0 FRE/RTW/1 FRE/RTW/2 FRE/RTW/8 FRE/RTW/9 7 Tage/24 Stunden 7 Tage/24 Stunden Reserve/Sonderbedarf Reserve/Sonderbedarf 168,0 168,0 - FRE/RTW/4 7 Tage/24 Stunden 168,0 HÜR/RTW/1 HÜR/RTW/2 HÜR/RTW/8 HÜR/RTW/9 7 Tage/24 Stunden 7 Tage/16 Stunden Reserve/Sonderbedarf Reserve/Sonderbedarf 168,0 112,0 - HÜR/RTW/4 7 Tage/24 Stunden 168,0 KRP/RTW/1 KRP/RTW/2 KRP/RTW/3 KRP/RTW/8 7 Tage/24 Stunden 7 Tage/24 Stunden 5 Tage/8 Stunden Reserve/Sonderbedarf 168,0 168,0 40,0 - KRP/RTW/4 7 Tage/24 Stunden 168,0 PUL/RTW/1 PUL/RTW/2 PUL/RTW/8 7 Tage/24 Stunden 5 Tage, 8 Stunden Reserve/Sonderbedarf 168,0 40,0 - PUL/RTW/4 7 Tage/24 Stunden 168,0 WSS/RTW/1 WSS/RTW/2 WSS/RTW/8 7 Tage/24 Stunden 7 Tage/ 16 Stunden Reserve/Sonderbedarf 168,0 112,0 - 168,0 168,0 Tabelle 8: Ist-Stand der Fahrzeuge des Rettungsdienstes (RTW) 52 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Im Bereich der notärztlichen Versorgung stehen für die für die Grundabdeckung im Regelrettungsdienst gegenwärtig neun NEF zur Verfügung: Notarzteinsatzfahrzeuge Standort Fahrzeug 1- St. Hubertus Stift Klosterstraße 10, 50181 Bedburg BED/NEF/1 Betriebszeit RMW-Stunden 7 Tage/24 Stunden 168,0 UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 330021; N: 5652395 2- Maria-Hilf-Krankenhaus (tagsüber) Klosterstraße 2, 50126 Bergheim UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 334023; N: 5647200 BHM/NEF/1 7 Tage/24 Stunden 168,0 Feuer- und Rettungswache Bergheim (nachts) Kölner Straße 155, 50127 Bergheim BHM/NEF/8 Reserve/ Sonderbedarf - BRL/NEF/1 7 Tage/24 Stunden 168,0 ERF/NEF/1 7 Tage/24 Stunden 168,0 FRE/NEF/1 7 Tage/24 Stunden 168,0 FRE/NEF/8 Reserve/ Sonderbedarf - HÜR/NEF/1 7 Tage/24 Stunden 168,0 HÜR/NEF/8 Reserve/ Sonderbedarf - KRP/NEF/1 7 Tage/24 Stunden 168,0 KRP/NEF/8 Reserve/ Sonderbedarf - PUL/NEF/1 7 Tage/ 12 Stunden 84,0 WSS/NEF/1 7 Tage/24 Stunden 168,0 UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 335651; N: 5646748 3- Marienhospital Brühl Mühlenstraße 21-25, 50321 Brühl UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 352075; N: 5632726 5- Marien-Hospital Erftstadt (tagsüber) Münchweg 3, 50374 Erftstadt UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 345644; N: 5630727 Feuer- und Rettungswache Erftstadt (nachts) Gustav-Heinemann-Straße 1, 50374 Erftstadt UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 346160; N: 5630081 6- St. Katharinen-Hospital GmbH Kapellenstraße 2-4, 50226 Frechen UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 346151; N: 5643577 7- Sana Krankenhaus Hürth Krankenhausstraße 42, 50354 Hürth UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 351415; N: 5639083 8- Feuer- und Rettungswache Kerpen Sindorfer Straße 24-26, 50171 Kerpen UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 337867; N: 5639032 9- Feuer- und Rettungswache Pulheim Zum Schwefelberg, 50259 Pulheim UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 346481; N: 5654716 10- Dreifaltigkeits-Krankenhaus (tagsüber) Bonner Straße 84 , 50389 Wesseling UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 358138; N: 5631927 Feuer- und Rettungswache Wesseling (nachts) Kronenweg 49, 50389 Wesseling UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 358056; N: 5631262 Tabelle 9: Ist-Zustand der Fahrzeuge im Rettungsdienst (NEF) 53 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Die Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind mit den gemäß § 4 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 4 RettG NRW geforderten Mindestqualifikationen zu besetzen. Dies sind: Fahrzeugtyp Qualifikation Fahrzeugführer Qualifikation Transportführer KTW Typ A2 Rettungshelfer Rettungssanitäter RTW Rettungssanitäter Rettungsassistent/ Notfallsanitäter ab 01.01.2027 Rettungsassistent/ Notarzt mit Fachkundenachweis RD bzw. Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ und Zertifizierung durch Rhein-Erft-Kreis NEF Notfallsanitäter ab 2026 Führungsqualifikation/-ausbildung Tabelle 10: Mindestqualifikation des Personals im Rettungsdienst Per Gesetz ist der transportführende Rettungsassistent/Notfallsanitäter verantwortlich für die medizinische Versorgung und die Transportbegleitung der Notfallpatienten. Er arbeitet am Notfallpatienten und bestimmt das Vorgehen des Teams bis zum Eintreffen des Notarztes. Ihm obliegt weiterhin die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen der Notkompetenz. Dem transportführenden Rettungsassistenten/Notfallsanitäter obliegt darüber hinaus auch die Beaufsichtigung eines Notfallpatienten während des Transportes ohne Notarzt in die geeignete Zielklinik über dessen Gesundheitszustand im Patientenraum. Ergänzend zu den v. g. gesetzlich festgeschriebenen Qualifikationen müssen die Fahrzeugführer der Notarzteinsatzfahrzeuge im Rhein-Erft-Kreis über ein ausführliches Hintergrundwissen in Bezug auf die rettungsdienstliche Struktur im Rhein-Erft-Kreis sowie einsatztaktische Führungsqualifikationen zur Leitung von (komplexen) größeren Schadenslagen mit einer Vielzahl Verletzter/Erkrankter aufweisen. Dies ist zwingend notwendig, da nach dem „Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten“ durch den Fahrzeugführer des ersteintreffenden NEF bis zum Eintreffen des Organisatorischen Leiters Rettungsdienst (OrgL) dieser die Führungsaufgaben des OrgL übernimmt und ihm nach dessen Eintreffen die Funktion des Untereinsatzabschnittsleiters „Erstversorgung“ obliegt. Insofern müssen bei der Wahrnehmung dieser Funktion sowohl fachliche als auch menschliche Führungsfähigkeiten, die in Stresssituationen einwandfrei abgerufen werden können, vorhanden sein. 3 Organisation des Rettungsdienstes 3.1 Disposition Innerhalb des Rhein-Erft-Kreises werden alle Einsätze des öffentlichen Rettungsdienstes zentral von der Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises disponiert. Zu diesem Zweck ist die Notrufnummer 112 kreisweit auf die Kreisleitstelle geschaltet. Für Notrufe, die telefonnetzbedingt bei Leitstellen benachbarter 54 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Rettungsdienstbereiche auflaufen, ist sichergestellt, dass diese unverzüglich zur Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises weitergeleitet werden. Die Disposition der Einsätze in der Notfallrettung erfolgt bislang vorzugsweise nach der Strategie der Standorte und der Bereichs-/ Ausrückefolge. Dies bedeutet, dass durch die Kreisleitstelle der für einen Einsatzbereich vorgesehene und planerisch zuständige RTW alarmiert wird. Nach den Möglichkeiten im alltäglichen Geschäft wir teils auch nach der „Nächsten-Fahrzeug-Strategie“ verfahren, wonach das dem Notfallort nächststehende geeignete Rettungsmittel zum Einsatz alarmiert wird. Die Umsetzung dieser Strategie erfolgt teils mittels einer direkten und automatisierten Unterstützung durch in den Rettungsmitteln eingebaute GPS-Sender, die mit dem Rechner der Kreisleitstelle verbunden sind. 3.2 Leistungsspektrum in der Notfallrettung Behandlung Aufgabe der Notfallrettung ist die Durchführung lebensrettender Maßnahmen am Notfallort, die Herstellung der Transportfähigkeit sowie die Beförderung mit einem Rettungswagen unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit unter Vermeidung weiterer Schäden in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus. Die Aufgaben der Notfallrettung sind zwar als ineinander greifender Maßnahmenkatalog zu verstehen, jedoch ergibt sich die Zuständigkeit der Notfallrettung nicht erst dann, wenn alle drei Aufgaben nacheinander zu erfüllen sind, sondern es reicht aus, wenn nur eine der Aufgaben zu erfüllen ist. Aus einem Umkehrschluss ergibt sich, dass es ferner Aufgabe der Notfallrettung ist, vermeintlich lebensbedrohliche Symptome zu begutachten und gegebenenfalls festzustellen, dass die zugrunde liegende Verletzung oder Erkrankung nicht lebensbedrohlich ist. Die Behandlung verletzter oder erkrankter Personen wird vom Rettungsdienst unabhängig vom Alter, dem Geschlecht, der Religion, der Art der Schwere der Verletzung sowie unabhängig von dem Einsatzort und der Einsatzzeit vorgenommen (Neutralitätsgebot). Dies können unter anderem sein: · Abwehr von äußeren Gefahren · Versorgung aller Arten von Verletzungen bis hin zu Mehrfachverletzten · Versorgung von Früh- und Neugeborenen · Versorgung von mehreren Verletzten und Erkrankten bis hin zu einem Massenanfall von Verletzten und Erkrankten · Reanimation · Krisenintervention bei Menschen mit persönlichen Krisen bis hin zu psychiatrisch 25 Erkrankten oder Suizidgefährdeten 25 Unter Krisenintervention im Rettungsdienst ist die Einflussnahme des Rettungsdienstpersonals zu verstehen, wenn sich die psychische Situation für einen Notfallpatienten akut bedrohlich zuspitzt. Das Rettungsdienstpersonal ist in solchen Einsatzsituationen gehalten, kritische Entwicklung zur möglichen Katastrophe aufzuhalten und zu bewältigen. 55 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Im notfallmedizinischen Einsatz erfolgt zunächst eine Überprüfung und der Ausschluss einer akuten Vitalbedrohung i.d.R. anhand des ABCDE-Schemas. Im Folgenden werden dann die für die Behandlung des Patienten notwendigen Informationen gesammelt, indem z.B. der Patienten selbst oder umstehende Personen befragt werden. Darüber hinaus werden zur Evaluierung des notfallmedizinischen Kernproblems auch klinische Befunde, soweit vorhanden, herangezogen. Der Umfang der Befunderhebung richtet sich nach Art und Schweregrad der Erkrankung/Verletzung und nach der Dringlichkeit, mit welcher notfallmedizinische Maßnahmen ergriffen werden müssen. Notfallmedizinische Maßnahmen sind üblicherweise insbesondere folgende: · Spezifische Lagerung · Abwehr von äußeren Gefahren (z.B. Auskühlung, Hitzeeinwirkung) · Entfernung von Atmungshindernissen · Unterstützung einer mangelhaften Atmung (z.B. durch Sauerstoffgabe) · Ersetzen von fehlender Atmung durch künstliche Beatmung · Gabe von Medikamenten zur Verbesserung der Atmung · Unterstützung eines beeinträchtigten Kreislaufs, etwa mit Infusionen · Regulierung eines veränderten Herzschlags durch Medikamente oder elektrischen Schock · Ersetzen des fehlenden Herzschlags durch Herzdruckmassage · Maßnahmen zur Minimierung von starken Blutungen (z.B. durch Verbände oder Maßnahmen wie Abklemmen, Abdrücken etc.) · Verhinderung von Bakterienbesiedelung, die zu lebensbedrohlichen Infektionen führen können (z.B. bei Brandverletzungen) · Gabe von Medikamenten zur Abschwächung von Giftstoffen · Zuckergabe bei niedrigem Blutzucker 26 Vorbereitung des Transportes Der Transport von Notfallpatienten erfolgt in der Regel, wenn die Störung der Vitalfunktionen vor Ort behoben wurde und der Transport zu keiner weiteren Beeinträchtigung im Sinne einer Verschlimmerung führen kann (Stay and Play). In Ausnahmefällen kann der Transport von Patienten trotz mangelnder Transportfähigkeit zur Lebensrettung geboten sein, wenn die Störung der Vitalfunktionen nicht vor Ort behoben werden konnte (Load and Go). Dies kann z.B. bei inneren Blutungen der Fall sein, die grundsätzlich ein geringeres Zeitfenster für therapeutische Maßnahmen erlauben oder die Situation am Notfallort den sofortigen Transport verlangt. Grundsätzlich werden für den Transport die Patienten schonend und fachgerecht auf die zur Verfügung stehenden Transporteinrichtungen (Vakuummatratze, Schaufeltrage, Tragestuhl, Fahrtrage) 26 vergleiche Fehn, in FeuerSchR NW, FSHG, 2.4 56 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 umgelagert und mittels Sicherheitsgurten zur Vermeidung weiterer Schäden gesichert. Die Vorbereitung des Transportes erfolgt für den Patienten möglichst schmerzlos und schonend. Auswahl des Zielkrankenhauses Die Auswahl eines geeigneten Zielkrankenhauses obliegt dem Notarzt beziehungsweise bei Einsätzen ohne Notarzt dem verantwortlichen Rettungsassistenten/Notfallsanitäter als Transportführer. Grundsätzlich erfolgt der Transport in eine Klinik, in der die Verletzung oder Erkrankung der Notfallpatienten adäquat versorgt werden kann. Die Beförderung in ein nicht oder nur bedingt geeignetes Krankenhaus kommt nur dann in Betracht, wenn ein weiterer Transport den Patienten über Gebühr gefährden beziehungsweise zu weiteren Schäden führen würde. Die Wünsche des Patienten beziehungsweise der Angehörigen in ein bestimmtes Krankenhaus innerhalb des Kreisgebietes und in den Randbezirken auch zum nächsten Krankenhaus der Nachbarkommune werden berücksichtigt, soweit es medizinisch vertretbar und aus rettungsdienstorganisatorischer Sicht zu verantworten ist. Im Zwei27 felsfall nehmen die jeweiligen Besatzungen von RTW und NEF Rücksprache mit der Leitstelle um dem Willen des Patienten soweit wie möglich zu entsprechen. Eine Information des geeigneten Zielkrankenhauses zur Weiterversorgung ist möglichst frühzeitig erforderlich, damit dort die entsprechenden Vorkehrungen getroffen werden können, um den Patienten optimal weiterzuversorgen. Bei der Auswahl der nächstgelegenen und geeigneten Zielklinik spielen kommunale Grenzen grundsätzlich keine Rolle und werden im Interesse einer schnellstmöglichen klinischen Versorgung außer Acht gelassen. Transport zum Zielkrankenhaus Der Transport der Patienten zum geeigneten Zielkrankenhaus erfolgt unter ständiger apparativer und visueller Überwachung und Weiterführung der eingeleiteten notfallmedizinischen Maßnahmen, falls erforderlich unter Modifikation oder Ausweitung der Maßnahmen. Übergabe im Krankenhaus Die Übergabe des Patienten erfolgt durch ein qualifiziertes mündliches Gespräch und einer schriftlichen Dokumentation mittels Rettungsdienstprotokoll. Auf dem Rettungsdienstprotokoll werden alle verfügbaren und relevanten Informationen über das Notfallereignis an das Personal der weiterversorgenden Einrichtung übergeben. Mit der Übergabe des Patienten an das Zielkrankenhaus ist der Einsatz der Notfallrettung beendet, d.h. dass der Patient aus dem Verantwortungsbereich der Notfallrettung in den Verantwortungsbereich des aufnehmenden Krankenhauses übergegangen ist. 27 Welche Transportwege aus rettungsdienst-organisatorischer Sicht noch zu verantworten sind, ist Entscheidung des Rettungsdienstträgers bzw. i.V. der Kreisleitstelle Rhein-Erft-Kreis. Abzuwägen – und sofern möglich mit dem Patienten zu besprechen – sind dabei einerseits durch einen längeren Transport entstehende zusätzliche Belastungen und damit einhergehende weitere Gesundheitsgefahren und andererseits für den Patienten günstige Umstände wie etwa eine Vorbehandlung in dem gewünschten Krankenhaus, dort bekannte medizinische Vorgeschichte oder aber dort vorhandene spezielle Behandlungsmöglichkeiten/Spezialkenntnisse. Zu bedenken ist außerdem, dass schon die Diskussion über das Ziel des Notfalltransportes den Patienten erheblich belasten und damit wiederum medizinisch nachteilig für ihn sein kann. 57 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit Nach der Übergabe des Patienten an das Zielkrankenhaus erfolgt die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft des jeweiligen Fahrzeuges durch Reinigung, Auffüllen von Material, Komplettierung der Dokumentationen und Funktionsüberprüfung der Gerätschaften. Je nach Umfang der durchzuführenden Arbeiten werden diese Tätigkeiten in der Schleuse des Zielkrankenhauses oder aber am Heimatstandort durchgeführt. Rettungsmaterial Die technische und medikamentöse Ausstattung der Rettungsmittel entspricht einschlägigen DINNormen bzw. der Arzneimittelverordnung. Hierzu gehören neben unterschiedlichen Transportgeräten auch Diagnose-, Monitoring und Therapiegeräte. Die Notarzteinsatzfahrzeuge verfügen darüber hinaus über einzelne und spezielle Erweiterungen. Mit den vorhandenen Ausrüstungsgegenständen und 28 Medizinprodukten können nahezu alle Notfallerkrankungen fachgerecht behandelt werden . Aus den Vorgaben des MPG und der MPBetreibV sowie aus Gründen der verbesserten Patientenversorgung sowie der Qualitätssicherung wird innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-ErftKreises eine flächendeckende Vereinheitlichung der medizinischen Ausrüstungsgegenstände und der Medizinprodukte im Einvernehmen mit allen Trägern der Rettungswachen abgestimmt und vorgenommen, die für alle im Rettungsdienst Tätigen verbindlich ist. Zu der technischen Ausstattung der Fahrzeuge muss ergänzend auch die Funktechnik mit einbezogen werden. Dies bedeutet, dass für jedes Rettungsmittel ein digitales Fahrzeugfunkgerät (MRT) verfügbar ist sowie für die Fahrzeuge der Notfallrettung (RTW und NEF) zusätzlich Einsatzstellenfunkgeräte (HRT) entsprechend der einschlägigen DIN-Normen vorhanden sind. 3.3 Leistungsspektrum in der notärztlichen Versorgung Das Rettungsdienstgesetz verpflichtet den Träger des Rettungsdienstes ausdrücklich dafür Sorge zu tragen, dass genügend und ausreichend qualifizierte Ärzte im Rettungsdienst mitwirken. Seit Beginn des organisierten Notarztdienstes mit der Inkraftsetzung des Rettungsdienstgesetzes von 11/1992 schließen innerhalb des Rhein-Erft-Kreises die Träger der Rettungswachen sogenannte Notarztgestellungsverträge mit den kreisangehörigen Krankenhäusern ab. Hierbei werden Notärzte, die in den Krankenhäusern als Ärzte beschäftigt sind, für Einsätze schichtweise im Rettungsdienst gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt. Somit werden die Notärzte für die Dauer des Notarzteinsatzes in die Organisationsstruktur des Rettungsdienstträgers und der Träger der Rettungswachen integriert und aus der Organisationsstruktur des Krankenhauses herausgenommen. Dies hat zur Folge, dass der Notarzt während dieser Zeit dem Zugriff seines Arbeitgebers, dem Krankenhausträger, entzogen und den Anweisungen des Rettungsdienstträgers und der Träger der Rettungswachen unterworfen ist. 29 Neben der Gestellung der Klinikärzte bedienen sich zunehmend die Krankenhäuser aufgrund bestehender und verschärfter Personalengpässe auch externer Notärzte. Aufgrund bestehender sozialversi28 Vgl. Kapitel „Durchführung des Rettungsdienstes“ 29 STEEGMANN, C. (1997-2007): Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in NRW, Düsseldorf, Rn. 5.1/24 58 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 cherungsrechtlicher Fragestellungen sind zudem einige Krankenhäuser dazu übergangenen, Notärzte in ein festes Anstellungsverhältnis zu übernehmen. Seit dem Jahr 2004 steht der Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes nach den Amtshaftungsgrundsätzen für ie Haftungsrisiken aus der notärztlichen Behandlung im Rettungsdienst ein. Ursächlich hierfür war ein Urteil des BGH vom 09.01.2003 – III ZR 217/2001. Aufgrund einer rechtlichen Neubetrachtung der Sachlage werden die Haftungsrisiken aus der notärztlichen Behandlung im Rettungsdienst mit der Inkraftsetzung des vorliegenden Rettungsdienstbedarfsplanes wieder an die Träger der Rettungswachen zurückgeführt. Aus- und Fortbildung Der Umfang des notwendigen notfallmedizinischen Wissens, die Versorgungsstandards als auch die dynamischen Weiterentwicklungen im Rettungsdienst im Bereich des Gerätemanagements und der medikamentösen Ausstattung bedürfen einer intensiven Ausbildung aber auch einer regelmäßigen Fortbildung. Hierzu gehört auch die Teilnahme an Übungen. Entsprechend § 4 der „Richtlinie der Ärztekammer Nordrhein über die Eignungsvoraussetzungen für die im Rettungsdienst mitwirkenden Ärztinnen und Ärzte“ sind Ärzte, die den Fachkundenachweis „Arzt im Rettungsdienst“ erworben haben zu regelmäßigen Fortbildungen in rettungsdienstlichen Maßnahmen verpflichtet. Trotz der Normierung einer generellen Fortbildungspflicht für im Rettungsdienst tätige Ärzte in § 5 Abs. 4 RettG NRW sind bislang seitens der Ärztekammer Nordrhein keine Festlegungen hinsichtlich des zu absolvierenden Stundenumfangs beziehungsweise der zu erreichenden Fortbildungspunkte für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ und der inhaltlichen Schwerpunkten vorgenommen. Um die durch die im Rettungsdienst tätigen Ärzte erworbenen besonderen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten in der Erkennung und Behandlung akuter Störungen der Vitalfunktionen einschließlich der dazu erforderlichen instrumentellen und apparativen Techniken, der sachgerechten Lagerung und der Herstellung der Transportfähigkeit aufrechtzuerhalten beziehungsweise den Wissenstand an die schnell fortschreitenden notfallmedizinischen Erkenntnisse und Methoden anzupassen, ist es deshalb notwendig, dass zusätzlich zu der Tätigkeit im Rettungsdienst auch weiter fachspezifische Fortbildungen durch den Träger des Rettungsdienstes angeboten werden. Die Organisation der notärztlichen Versorgung bringt es mit sich, dass die von den Krankenhäusern für Einsätze abgestellten Notärzte sich in Fragen Ihres Fachs fortbilden. Während dies für die einzelnen medizinischen Maßnahmen unbedingt problematisch ist, fehlen jedoch Kenntnisse über neue Standards, Sicherheits- und rechtliche Bestimmungen, Medizinprodukte sowie Zuständigkeiten. Aus diesem Grund werden neben den einzuhaltenden Mindestqualifikationen zur Teilnahme am Rettungsdienst darüber hinausgehende Qualifikationen verlangt. Voraussetzung, um als Notarzt innerhalb des Rhein-Erft-Kreises tätig zu werden, ist die Vollapprobation und der Erwerb der Fachkunde Rettungsdienst der Ärztekammer Nordrhein oder Westfalen-Lippe oder die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bzw. eine durch diese Kammern anerkannte Fachkunde/ Zusatzbezeichnung einer anderen Ärztekammer sowie besondere fachliche und persönliche Eignung. Vor Antritt des ersten Dienstes verpflichtend, hat der Notarzt der jeweils ansässigen Rettungswache und dem zuständigen ärztlichen Leiter Notarztstandort eine Kopie seiner Approbation, der Fachkunde Rettungsdienst respektive die 59 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Zusatzbezeichnung Notfallmedizin und den Nachweis einer ersten Einweisung in die Medizinprodukte seines Notarztstandortes beizubringen. Zusätzliche lokale Bestimmungen der Träger der Rettungswachen zum Einsatz eines Notarztes bleiben hiervon unberührt und behalten ihre Gültigkeit ebenso wie die Durchführung eines Einweisungspraktikums unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten. Im weiteren binnen einer Frist von 12 Monaten ist eine kreisweit einheitliche Zertifizierung aller Notärzte mit Einweisung in die Organisationsstruktur des Rettungsdienstes, den Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten des Rhein-Erft-Kreises, die Arbeitsweise der Kreisleitstelle und in die Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin zu absolvieren. Durch den Träger des Rettungsdienstes werden regelmäßig fachspezifische Fortbildungen angeboten. Grundsätzlich sollte jeder im Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises tätige Notarzt an mindestens zwei vom Träger des Rettungsdienstes bzw. der Träger der Rettungswachen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Weitergehende Regelungen zu Fortbildungen zwischen den Trägern der Rettungswache und den an der Notfallrettung beteiligten Krankenhäusern bleiben hiervon unberührt. Anlage 01 Stichwörter Rettungsdiensteinsätze Rhein-Erft-Kreis Anlage 02 Notarztindikationskatalog Rhein-Erft-Kreis 3.4 Luftrettungsdienst Gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 3 RettG NRW werden ergänzend zum bodengebundenen Rettungsdienst Luftfahrzeuge eingesetzt. Für die Luftrettung werden Luftfahrzeuge mit regionalem Einsatzbereich vorgehalten und sind Teil des einheitlichen Rettungsdienstes. Die Organisation des Luftrettungswesens erfolgt durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW) in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. 30 Durch die beiden Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen werden die Standorte der Luftfahrzeuge und deren originäre Einsatzbereiche festgelegt. Luftfahrzeuge des Rettungsdienstes sind gemäß Nummer 1.1 des Erlasses vom 25.10.2006 – III 8-0714.1.3 (MBl. NRW S. 781/SMBl. NRW 2129): 1. Rettungshubschrauber (RTH) 2. Intensivtransporthubschrauber Rettungshubschrauber (RTH) Die Rettungshubschrauber (RTH) haben einen Einsatzradius von bis zu 50 Kilometern um ihren Standort herum. Die in diesem Bereich liegenden Kreise und kreisfreien Städte bilden eine Trägergemeinschaft. Der Rhein-Erft-Kreis ist einerseits seit dem 05.03.1976 Mitglied der Trägergemeinschaft des RTH „Christoph 3“ mit Standort am Flughafen Köln/Bonn in Köln. Die öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung einer Trägergemeinschaft des RTH „Christoph Europa 1“ mit Standort am Flugplatz Aachen-Merzbrück wurde im September 2015 durch den Kreistag verabschiedet. Die Veröffentlichung durch die Bezirksregierung Köln steht derzeit noch aus. Mit der Durchführung der Erbringung 30 §10 RettG NRW 60 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 der rettungsdienstlichen Leistung „Luftrettungsdienst StädteRegion Aachen“ ist die ADAC Luftrettung gGmbH beauftragt. Durch den Runderlass des MAGS NRW 31 32 vom 25.10.2006 sind die Trägergemein- schaften neu geordnet worden: 1. Die Städte Bergheim, Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim und Wesseling sind der Trägergemeinschaft Köln und somit dem RTH „Christoph 3“ zugeordnet. Der RTH „Christoph 3“ ist bei der Leitstelle der Stadt Köln (Florian Köln) anzufordern. 2. Die Stadt Bedburg sowie die Gemeinde Elsdorf sind der Trägergemeinschaft Würselen und somit dem „Christoph Europa 1“ zugeordnet. Der RTH „Christoph Europa 1“ ist bei der Leitstelle der StädteRegion Aachen (Florian Kreis Aachen) anzufordern. Zu den Aufgaben eines RTH gehören · die schnelle Heranführung von Notarzt und nichtärztlichem Personal an den Notfallort zur Durchführung lebensrettender Maßnahmen und Herstellung der Transportfähigkeit bei Notfallpatienten (Versorgungsflüge), · der Transport von Notfallpatienten in ein geeignetes Krankenhaus (Primärtransportflüge) und · der Transport medizinisch erstversorgter Patienten aus einem Krankenhaus in ein für die endgültige medizinische Versorgung geeignetes Krankenhaus (Sekundärtransportflüge). Die Einsätze des RTH „Christoph 3“ werden über die Leitstelle der Kernträger auf Anforderung der Feuer- und Rettungsleitstellen, in deren Bereich der Notfall vorliegt, disponiert. Alle mit dem Betrieb der RTH „Christoph 3“ entstehenden Kosten (Personal-, Sach- und allgemeine Verwaltungskosten) werden über Gebühren refinanziert. Kostenüber- beziehungsweise Kostenunterdeckungen werden gemäß §6 Absatz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) innerhalb einer Zeitspanne von drei Jahren nach Ende des Kalkulationszeitraumes ausgeglichen. Die in der Zwischenzeit anfallenden Kostenunterdeckungen werden bis zu einer Refinanzierung anteilig durch die Mitglieder der Trägergemeinschaft gedeckt. Grundlage hierfür ist ein Verteilungsschlüssel, der sich aus einer prozentualen Gewichtung von Einwohneranteil (60%) und Flächenanteil (40%) der jeweiligen Gebiete der Mitglieder zusammensetzt. Der Kostenanteil ist durch einen Höchstbetrag begrenzt. Intensivtransporthubschrauber (ITH) Mit der Neuregelung des MGEPA zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst ist der Rhein-ErftKreis Mitglied der Trägergemeinschaft des Intensivtransporthubschraubers (ITH) „Christoph Rheinland“ mit Standort in Köln. Mit der Durchführung der Erbringung der rettungsdienstlichen Leistung Luftrettungsdienst ITH „Christoph Rheinland“ ist ebenfalls derzeit die ADAC Luftrettung gGmbH beauftragt. Zu den Aufgaben des ITH gehören · intensivmedizinische Transportflüge und 31 heute MGEPA NRW 32 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW; Runderlass vom 25.10.2006, III 8-0714.1.3 61 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 · sonstige Transporte über große Entfernungen einschließlich Spezialtransporten (z.B. mit Inkubator). Intensivtransportflüge sind grundsätzlich indiziert, wenn Patienten aufgrund ärztlicher Indikation auf dem Luftweg verlegt werden müssen. Dies ist insbesondere notwendig wenn · eine intensivmedizinische Behandlung erforderlich ist und die Transportzeit wesentlich minimiert werden muss oder · der Transport aufgrund der medizinischen Erfordernisse nicht mit einem bodengebundenen Rettungsmittel erfolgen kann. Darüber hinaus können ITH auch anstelle eines RTH eingesetzt werden, wenn · der RTH nicht geeignet ist, · der ITH vor dem bodengebundenen Rettungsmittel am Notfallort verfügbar ist oder · die voraussichtliche Abwesenheit 120 Minuten übersteigt. Der ITH „Christoph Rheinland“ wird während des Zeitbereiches, in dem Sichtflugbedingungen gegeben sind, eingesetzt. Die Disposition der Einsätze des ITH erfolgt ebenfalls über die Leitstelle der Berufsfeuerwehr Köln. Die Anforderung eines RTH oder ITH obliegt im Rahmen eines Einsatzes des Rettungsdienstes der Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises. Eine Kostendeckung erfolgt analog zum RTH „Christoph 3“. 3.5 Technische Ausfallreserve Innerhalb des Rhein-Erft-Kreises wird eine technische Reserve von 8 RTW, 4 NEF und 1 KTW vorgehalten. Diese Reserve kommt z.B. bei technischen Fahrzeugausfällen, bei durchzuführenden Wartungen, Inspektionen und Reparaturen sowie bei durchzuführenden Desinfektionsarbeiten (tägliche sowie wöchentliche Desinfektion sowie Desinfektion nach Infektionstransporten) an den primären Einsatzfahrzeugen zum Einsatz. Bei der technischen Reserve handelt es sich um Fahrzeuge, die bereits völlig oder fast abgeschrieben sind und in einem guten und sicheren Zustand sind. Diese Fahrzeuge sind personell nicht besetzt, können bei Bedarf rettungswachenübergreifend eingesetzt werden. 3.6 Spitzen- und Sonderbedarf Spitzenbedarf Als Spitzenbedarf ist der Bedarf definiert, der über den Grundbedarf, d.h. die Regelvorhaltung hinausgeht, um zufällige Einsatzspitzen mit gleicher Hilfsfristsicherstellung abdecken zu können. 33 Im RDB Rhein-Erft-Kreis sollen für die Abdeckung eines gesamtrettungsdienstlichen Spitzenbedarfs hierfür zusätzlich vorhandene RTW, sowie aus der technischen Ausfallreserve heraus, eingesetzt werden. 33 STEEGMANN, C. (1997-2007): Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in NRW, Düsseldorf, Rn. 12/7 62 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Die Entscheidung/Weisung über den Einsatz von zusätzlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeugen in der Notfallrettung als auch im qualifizierten Krankentransport bei zufälligen Einsatzspitzen obliegt der Kreisleitstelle. 34 Als weitere Möglichkeit kann im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit auch auf die Ressourcen der Notfallrettung im Rahmen der nachbarlichen Hilfe zurückgegriffen werden und überörtlich Rettungsmittel angefordert werden. In Ergänzung zu den bestehenden Möglichkeiten erbringen einzelne Kommunen First-ResponderLeistungen. Die First-Responder-Regelungen der kreisangehörigen Kommunen sind in der Anlage 15 dargestellt. Anlage 14 First-Responder-Regelungen Sonderbedarf Als Sonderbedarf kann vorwiegend der Bedarf in der Notfallrettung bezeichnet werden, der zu einer länger andauernden Erhöhung der Rettungsmittelvorhaltung zwingt. 35 Diese zusätzliche Vorhaltung ergibt sich konform · bei länger andauernden Unterdeckungen im Regelbetrieb, · bei planbaren Sonderveranstaltungen beziehungsweise Großveranstaltungen, · bei Einsätze mit einer Vielzahl von Verletzten und Erkrankten, · bei Räumungen und Evakuierungen und vergleichbaren Ereignissen. Länger andauernde Unterdeckungen im Regelbetrieb nehmen stetig zu und werden unter anderem hervorgerufen durch vermehrte Duplizitätsfälle, Sekundärtransporte und Infektionstransporte. In der Vergangenheit ist es im RDB Rhein-Erft-Kreis in einzelnen Einsatzbereichen über den Spitzenbedarf hinaus, zu einer völligen Auslastung der Notfallrettung inklusive der notärztlichen Versorgung gekommen, so dass die Definition eines Sonderbedarfs zwingend erforderlich ist. Der Bedarf zusätzlicher Rettungsmittel, der aufgrund einer Veranstaltung oder Ähnliches entsteht, wird durch den Träger des Rettungsdienstes ermittelt und angeordnet. Bei akuten Gefahren, wie z.B. einem Massenanfall von Verletzten und Erkrankten kann darüber hinaus die Kreisleitstelle anhand der sich darstellenden rettungsdienstlichen Situation über den Einsatz von Fahrzeugen des Sonderbedarfs zum Patiententransport entscheiden. 34 Verfügung des Rhein-Erft-Kreises vom 05.03.2008 – Medizinische Versorgung und Transport von Notfallpatienten 35 STEEGMANN, C. (1997-2007): Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in NRW, Düsseldorf, Rn. 12/8 63 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 3.7 Sekundärtransporte (Verlegungsfahrten mit und ohne Notarzt) Bei den Sekundärtransporten handelt es sich um Einsätze bei denen Patienten von einem Krankenhaus aus unter sachgerechter Betreuung und Erhaltung und Überwachung der lebenswichtigen Körperfunktionen zu weiterführenden medizinischen Versorgungseinrichtungen befördert werden. Sekundärtransporte können sowohl bodengebunden als auch luftgebunden erfolgen. Weitergehend kann neben dem erforderlichen Rettungsmittel auch noch zwischen nichtdringlichen und dringlichen Verlegungsfahrten differenziert werden. Etwa die Hälfte der Sekundärtransporte erfolgt im RheinErft-Kreis mit notärztlicher Begleitung. Bei den bodengebundenen Sekundärtransporten werden Patienten von einem Krankenhaus in ein anderes Krankenhaus und einer ihren speziellen Bedürfnissen angepassten Behandlung transportiert. Intensivpatienten sind Patienten, die einer engen Überwachung (Monitoring) und zusätzlichen medizinischen Therapie bedürfen, die weit über das normale Maß hinausgehen. Hierzu gehören u.a. hochtechnisierte Geräte und Ausrüstungen sowie speziell ausgebildetes Personal. Mit der induzierten Veränderungen und Weiterentwicklung der Möglichkeiten in der (Intensiv-) Medizin steigen zwangsläufig auch die Anforderungen an Ärzte und das nichtärztliche Rettungsdienstpersonal. In diesem Zusammenhang haben sowohl die Deutsche interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) als auch die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaft der Notärzte e.V. (BAND) Empfehlungen für die Qualifikation des Personals für die Begleitung von Intensivtransporten formuliert. Durch den Normenausschuss Rettungsdienst und Krankenhaus (NARK) wurde ergänzend die neue DIN-Norm für Intensivtransportwagen (DIN 75076) entwickelt, in welcher die wesentlichen Anforderungen festgelegt sind. Neben den besonderen personellen- und materiellen Anforderungen an einen Intensivtransport stellt es sich allerdings auch so dar, dass diese Transporte oftmals sehr zeitintensiv sind. Innerhalb des Rhein-Erft-Kreises dauert die Einsatzabwicklung eines Intensivtransportes mit Notarztbegleitung durchschnittlich 73 Minuten. Aus diesem Grund sowie aus Gründen der rettungsdienstlichen Infrastruktur im Rhein-Erft-Kreis ist die Vorhaltung eines separaten Intensivtransportwagen (ITW) nicht zweckmäßig. Ergänzend zu der auch kostenintensiven Vorhaltung eines ITW müssten dennoch bei hoher Auslastung auch RTW und NEF der Regelrettung zu Kompensationszwecken eingesetzt werden. Der Betrachtungszeitraum von 2010 bis August 2015 hat gezeigt, dass der überwiegende Anteil der Verlegungstransporte mit der zusätzlichen Ausstattung der NEF (Module für die invasive Blutdruckmessung auf den EKG-Geräten sowie Geräten die umfangreiche und differenzierte Beatmungsmöglichkeiten bieten) problemlos durchgeführt werden kann. Hierzu wurden 31 Rückläufer der „Anlage 03 – Erfassungsbögen für spezielle Intensivtransporte“ aus dem Bedarfsplan für den Rettungsdienst 2010 ausgewertet. Im Jahr 2014 reichte in 8 Fällen die auf den RTW und NEF der Regelrettung verlasteten Medizinprodukte nicht aus, so dass der Intensivtransportwagen der Stadt Köln angefordert wurde. Die Vorhaltung eines zusätzlichen intensivmedizinischen Rettungswagen für den Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises ist aus den v. g. Gründen zum aktuellen Zeitpunkt nicht erforderlich. Ein weiterer hierfür ausschlaggebender Faktor ist, dass im Tagesgang oftmals mehrere Verlegungstransporte gleichzeitig durchgeführt werden und somit zwangsläufig auch eine ausreichende Auslastung bzw. Wirtschaftlichkeit in Frage zu stellen wäre. 64 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Bei Verlegungstransporten besteht grundsätzlich die Organisationspflicht bei der anfordernden/abgebenden Klinik gegenüber dem Rettungsdienst. Das bedeutet, dass das abgebende Krankenhaus die Aufnahme des Patienten rechtzeitig mit der aufnehmenden Einrichtung klären und abstimmen muss. Ebenso müssen Art und Zeitpunkt des Transportes abgesprochen, sowie die notwendigen Unterlagen vorbereitet werden. Das abgebende Krankenhaus hat dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass die Übergabe in dem aufnehmenden Zielkrankenhaus komplikationslos verläuft (nachvertragliche Pflicht). 3.7.1 Nichtdringliche Verlegungsfahrten Bei nichtdringlichen Verlegungsfahrten, die dem Bereich der Notfallrettung zuzuordnen sind, handelt es sich in der Regel um zu befördernde Intensivpatienten, bei denen die Fortführung der individuellen und meist sehr spezialisierten Intensivtherapie im Vordergrund steht. Bei nichtdringlichen Verlegungsfahrten, bei denen keine spezielle Ausstattung der Rettungswagen erforderlich ist, können RTW und NEF aus der Regelrettung disponiert werden. Anders stellt es sich bei Verlegungstransporten dar, bei denen eine umfangreiche medizinische Ausstattung transportiert werden muss bzw. mehr Raum zur Versorgung bzw. Sicherung des Patienten im Patientenraum vorhanden sein muss oder aber das Personal entsprechend ausgebildet sein muss. Bei solchen Transporten erfolgt die Durchführung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Köln durch die dortigen Kapazitäten bzw. ITW. Um dem Rettungsdienstpersonal der Stadt Köln eine möglichst optimale Vorbereitung auf den Intensivtransport zu ermöglichen, ist eine vorherige Abklärung transportrelevanter Informationen erforderlich. Zur Abklärung dieser Informationen ist es erforderlich, dass das anfordernde Krankenhaus, die entsprechend notwendigen Parameter übermittelt. Die Anforderung erfolgt grundsätzlich über die Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises. Anlage 0 4.2 3.7.2 Anforderung eines nicht-zeitkritischen Intensivtransportes Dringlicher Sekundäreinsatz Ein dringlicher Sekundäreinsatz bedeutet, dass für den zu befördernden Patienten akute Lebensgefahr besteht und die gesamte Einsatzabwicklung mit der gleichen Schnelligkeit wie bei Primäreinsätzen stattfinden muss. 36 In der Regel stellt sich die Situation so dar, dass die Versorgungs- bzw. Behand- lungsmöglichkeiten der abgebenden Klinik nicht ausreichen, um ein Überleben des Patienten zu gewährleisten bzw. weitere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Aufgrund der bestehenden und akuten Lebensgefahr der hier zu befördernden Patienten werden diese Transporte mit den Ressourcen der Regelrettung (RTW und NEF) bewältigt. Anlage 04.1 36 Anforderung eines zeitkritischen Intensivtransportes PRÜTTING, D. (2000): Rettungsgesetz NRW, Düsseldorf, Rn. 2/16 65 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 3.7.3 Ärztliche Begleitung eines Sekundärtransportes Für die ärztliche Versorgung während eines Sekundärtransportes normiert das RettG NRW, dass der Träger des Rettungsdienstes zuständig und verantwortlich ist. Hierbei bleibt es dem Träger des Rettungsdienstes selbst überlassen, ob er diese Aufgabe mit eigenen Notärzten oder vertraglich eingebundenen anderen Ärzten wahrnimmt. 37 Innerhalb des Rhein-Erft-Kreises erfolgt die Bereitstellung für die ärztliche Begleitung während eines Verlegungstransportes aus folgenden Gründen grundsätzlich über die Ressourcen der Rettungsmittel in der notärztlichen Versorgung: · Begleitärzte verfügen meist nicht über den Fachkundenachweis „Arzt im Rettungsdienst“. · Es fehlt Ihnen an der notwendigen Einsatzpraxis. · Verfügen nicht über die notwendige Erfahrung über die in der Notfallrettung verwendeten Medikamente. · Sind i.d.R. auf die im Rettungsdienst zum Einsatz kommenden Medizinprodukte nicht gemäß den Vorgaben des MPG und der MPBetreibV eingewiesen. Ausnahmen können hierbei jedoch sogenannte Konsiliar- bzw. Verbringungsfahrten darstellen, bei denen nur ein Facharzt des anfordernden Krankenhauses für eine fach- und sachgerechte Versorgung des Patienten Sorge tragen kann. 3.7.4 Einsatzzahlen in der Sekundärrettung Wie in den folgenden Diagrammen erkennbar ist, hat in der Vergangenheit die Anzahl der Interhospitaltransporte beziehungsweise Intensiv- und Sekundärtransporte innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises zugenommen. Die Ursache für die Zunahme der Interhospitaltransporte innerhalb des Rhein-Erft-Kreises erklärt sich vorwiegend durch die zunehmende Spezialisierung der Krankenhäuser, der zunehmenden arbeitsteiligen Behandlung sowie fehlenden Zentren. Heute werden Patienten aufgrund der zunehmenden Bildung von Spezialabteilungen sowohl Verlegungen zu diesen speziellen Abteilungen als auch Rückverlegungen gängige Praxis, um die Kapazitäten besser zu nutzen. Aus diesem Grund ist auch zukünftig mit einem weiteren Anstieg der Interhospitaltransporte zu rechnen. Innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises fallen auf das Bezugsjahr 2014 insgesamt 2.447 Verlegungstransporte an. Hiervon fanden insgesamt 1.034 ohne notärztliche Begleitung und 1.413 mit notärztlicher Begleitung statt. Bezogen auf das Gesamtaufkommen machen Verlegungstransporte im Bereich der Notfallrettung ein Volumen von 5,6% aus. 37 STEEGMANN, C. (1997-2007): Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in NRW, Düsseldorf, Rn. 2.6/35 66 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Jahrestrend der Sekundäreinsätze Verlegung 1 Verlegung 2 Gesamt Anzahl der Einsätze 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Bezugsjahr Abbildung 3: Jahrestrend der Sekundäreinsätze Bezogen auf die anfordernden kreisangehörigen Krankenhäuser verteilt sich die Anzahl der Sekundärund Konsilfahrten wir folgt: Anzahl der Sekundäreinsätze und Konsilfahrten im Jahr 2014 Verlegung 1 Verlegung 2 Konsilfahrten 350 Anzahl der Einsätze 300 250 200 150 100 50 0 KH Bedburg KH Bergheim KH Brühl KH Erftstadt KH Frechen KH Hürth KH Wesseling Abbildung 4: Anzahl der Sekundäreinsätze und Konsilfahrten im Jahr 2014 67 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Tagesgang bei Sekundäreinsätzen im Jahr 2014 NEF Verlegung 2 RTW Verlegung 2 RTW Verlegung 1 120 100 Einsätze 80 60 40 20 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 Stundenintervall Abbildung 5: Tagesgang bei Sekundäreinsätzen im Jahr 2014 Aus den Betrachtungen lässt sich entnehmen, dass eine stetige Zunahme der Verlegungstransporte mit und ohne Notarztbegleitung in den letzten Jahren zu verzeichnen ist. Die medizinische Versorgung der Intensivpatienten bei derlei Transporten richtet sich im Regelfall auf ein engmaschiges Monitoring der Vitalparameter, die Beatmung und die medikamentöse Therapie. Diese Leistungen können im Regelfall durch die im Rettungsdienst eingesetzten Fahrzeuge RTW und NEF geleistet werden. Jedoch können aufgrund der voranschreitenden Entwicklung der medizinischen Erkenntnisse sowie der medizinischen Gerätetechniken die Anforderungen über das übliche Maß hinausgehen und eine erweiterte, spezielle medizinische Gerätetechnik und auch besonders ausgebildetes Personal benötigen werden. Nach eingehender Prüfung der Situation innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises ergibt sich, dass derzeit weiterhin kein Bedarf für die Vorhaltung eines Sonderfahrzeuges für Intensivtransporte gegeben ist und die Durchführung dieser Transporte aus den Ressourcen der Regelrettung bzw. im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Köln über Intensivtransorte durchgeführt werden kann. Es ist jedoch weiterhin der Bedarf für ein solches Fahrzeug zu überwachen und mittels Anlage 03 zu dokumentieren, in wie weit die Krankenhäuser spezielle Gerätetechnik für eine Transportdurchführung fordern, auf welche eventuell kurzfristig reagiert werden muss. Anlage 03 Erfassungsbogen für spezielle Intensivverlegungen 68 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 3.8 Transport von heimbeatmeten Patienten Der medizinisch-technische Fortschritt hat es möglich gemacht, dass Patienten, die aufgrund zeitweiliger oder bleibender Störungen von Nervensystem und/oder Atemmuskulatur maschinell beatmet werden müssen, auch in einer häuslichen Umgebung leben können. Je nach Schwere der Erkrankung bzw. der Betreuungssituation, können sich die Patienten entweder selbst versorgen oder sind auf professionelle Pflege und eine regelmäßige ärztliche Versorgung/Betreuung angewiesen. Bei heimbeatmeten Patienten kann es sich entweder um invasiv-beatmete Patienten (mittels Tu- bus/Trachealkanüle) oder um nicht-invasiv-beatmete Patienten (mittels Maske/Kürass-Ventilation) handeln. Bezüglich der medizinischen Versorgung von heimbeatmeten Patienten bildet die S2Leitlinie „Nichtinvasive und invasive Beatmung als Therapie der chronischen respiratorischen Insuffizienz“ die Grundlage. Innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises ist es in der Vergangenheit aufgrund der wachsenden Anzahl von außerklinischen beatmeten Patienten notwendig geworden, dass insbesondere für Nicht-Notfalltransporte heimbeatmeter Patienten Regelungen getroffen werden, um die technischen und personellen Voraussetzungen für einen fachgerechten Transport zu schaffen. Dringliche Transporte (Notfalleinsätze) Heimbeatmete Patienten, bei denen ein akut respiratorischer oder anderweitiger Notfall vorliegt, werden grundsätzlich in Begleitung eines Notarztes der Regelrettung behandelt und transportiert. Nichtdringliche Transporte (geplante Transporte) Handelt es sich bei dem zu transportierenden und heimbeatmeten Patienten um einen kreislaufstabilen Patienten, der weder einen akut respiratorischen oder anderweitig lebensbedrohlichen Zustand aufweist, so ist eine Begleitung durch das in das Beatmungsgerät eingewiesene Fachpflegepersonal (beispielweise der Beatmungs-WG) oder Angehörige vor Ort anzustreben. Eine Transportbegleitung durch einen Notarzt der Regelrettung kann in diesen Fällen entfallen. Sollte das eingewiesene Fachpflegepersonal oder der Angehörige vor Ort den Transport nicht begleiten können, so entscheidet das Rettungsdienstpersonal entsprechend der sich vor Ort darstellenden Situation und der zu erwartenden Entwicklungen des medizinischen Zustandes während des Transportes über die Transportdurchführung. Sollte das nichtärztliche Rettungsdienstpersonal soweit fortgebildet sein, dass es Zwischenfälle, die bei dem Transport von heimbeatmeten Patienten entstehen können, beherrscht, so kann die Transportbegleitung durch ein Fachpersonal der Heimbeatmungs-WG oder von Angehörigen grundsätzlich entfallen. Durch die betreffenden Träger der Rettungswachen werden die Fahrzeuge der Regelrettung technisch so aufgerüstet, dass ein problemloser Transport von heimbeatmeten Patienten erfolgen kann. Weitere Regelungen bezüglich der Verfahrensweise bei Transporten von heimbeatmeten Patienten erfolgen, wenn durch den Gesetzgeber entsprechende –und derzeit ausstehende- Vorgaben getroffen wurden. 69 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 3.9 Transport von Neugeborenen und Kleinkindern 3.9.1 Inkubatortransporte Besondere Anforderungen an die rettungsdienstliche Vorhaltung stellen die Transporte von Neugeborenen dar, die in Transportinkubatoren erfolgen. Bei einem Inkubatortransport handelt sich um einen Transport, bei dem Früh-, Neugeborene oder Säuglinge in einem auf einer Fahrtrage fixierten Wärmebett und einer differenzierten diagnostischen und therapeutischen Ausstattung, die von einem Krankenhaus in ein für diese Patienten besser ausgestattetes Krankenhaus gebracht werden. Um Schäden für die transportierten Kinder zu vermeiden, müssen die Fahrzeuge entsprechend einschlägiger Normierungen und Regelwerke erhöhte technische Anforderungen z.B. an Federung und Dämpfung erfüllen. Aufgrund der Eigenart der Transporte ist der Einsatz spezieller Fahrzeuge für diesen Zweck sinnvoll und wird von den Krankenhäusern auch gefordert. Innerhalb des Rhein-Erft-Kreises steht derzeit kein speziell für den Transport von Früh-, Neugeborenen oder Säuglingen geeignetes Fahrzeug zur Verfügung. Dies hat den Grund, dass innerhalb des Rhein-Erft-Kreises und der Krankenhausstruktur ausschließlich drei Krankenhäuser über eine Geburtshilfestation verfügen, die wiederum gegenwärtig selbst keine Transportinkubatoren vorhalten. Die drei Krankenhäuser im Rhein-ErftKreis, die über eine Geburtshilfestation verfügen, haben zudem mündlich bzw. schriftlich angrenzenden Kliniken und vorhandenem neonatologischen Schwerpunktbereich der Pädiatrie Kooperationsvereinbarungen geschlossen. Diese schließen mit ein, dass Ärzte der aufnehmenden Neonatologie medizinisches Personal und Assistenzpersonal für die Transportdurchführung zur Verfügung stellen. Derzeit werden im Bedarfsfall Inkubatortransporte im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung von den Häusern St. Katharinen Hospital Frechen und Marien-Hospital Brühl durch die Stadt Köln abgewickelt. Inkubatortransporte von dem Maria-Hilf Krankenhaus Bergheim sollen durch Ressourcen des Kreises Düren erfolgen. Eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist mit dem Kreis Düren als Träger des Rettungsdienstes noch abzuschließen. 3.9.2 Notfallmedizinische Versorgung von Neugeborenen und Kleinkindern Zur Sicherstellung der notfallmedizinischen Versorgung und den Transport von Früh-, Neugeborenen und Kleinkindern im Rahmen von Primäreinsätzen verfügen die im Regelrettungsdienst eingesetzten RTW über eine umfangreiche Ausstattung. Dies sind unter anderem: · Kindernotfallmedikamente · Schienungssysteme und Vakuummatratze · Kinderblutdruckmanschette · Kinderstethoskop · SpO2-Sensor für Kleinkinder und Babys · Wundschnellverbände und Pflegemittel · Absaugsysteme 70 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 3.10 · Halbautomaten mit Modus für die Kinder- und Säuglingsreanimation · Beatmungsgeräte mit Modus für die Kinder- und Säuglingsreanimation · Notfalllineal · spezielle Decken zur Wärmeerhaltung Transport schwergewichtiger Notfallpatienten Im öffentlichen Rettungsdienst hat in den letzten Jahren die notfallmedizinische Versorgung schwergewichtiger Patienten zugenommen. Die Anzahl der Einsätze im Zusammenhang mit schwergewichtigen Personen betrug im Jahr 2013 insgesamt 21 und im Jahr 2014 insgesamt 16 Einsätze. Hierbei handelt es sich um Patienten, die ein Körpergewicht von mehr als 200kg aufweisen und für welche die Standardausrüstung der Rettungsdienstfahrzeuge nicht mehr ausreicht. Ein zu lösendes Problem stellt dabei primär nicht die notfallmedizinische Versorgung sowie die Herstellung der Transportfähigkeit der Patienten vor Ort dar, sondern vielmehr die Beförderung der Patienten von dem Notfallort zum Rettungsmittel sowie deren Transport in eine geeignete Klinik. Standardrettungsdienstfahrzeuge reichen aus folgenden Gründen nicht für den Transport schwergewichtiger Patienten aus: · die Tragfähigkeit der Fahrtrage und/oder des Tragestuhls wird deutlich überschritten · der Platzbedarf des Patienten übersteigt die Größe der Fahrtrage und/oder des Stuhls · der Patient kann nicht auf die zur Unterbringung im RTW notwendige Höhe angehoben werden · das zulässige Gesamtgewicht des RTW wird überschritten · Sicherheitssysteme reichen für die Rückhaltung im Fahrzeug nicht aus und sind unterdimensioniert · vorhandene Medizinprodukte reichen für eine optimale notfallmedizinische Versorgung oftmals nicht aus Bisher handelte es sich bei der Anzahl der Schwergewichtigentransporte um Einzelfälle. Der Betrieb eines Sonderfahrzeuges innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises ist aufgrund der Einzelfälle wirtschaftlich nicht darstellbar und wird von den gesetzlichen Kostenträgern als Bestandteil in der Fahrzeugvorhaltung nicht akzeptiert. Um auch für schwergewichtige Patienten eine optimale notfallmedizinische Versorgung sicherstellen zu können, hat der Rhein-Erft-Kreis eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Köln abgeschlossen, die ein Sonderfahrzeuges für den Transport adipöser Patienten vorhält. 71 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 3.11 Transport infektiöser Patienten Transporte infektiöser Patienten mit übertragbaren Krankheiten können unterschiedliche Risiken in sicher bergen. Zum einen kann es sich um eine ansteckende Erkrankung mit unterschiedlichem Gefährdungspotenzial (z.B. Meningitis, Influenza, Masern) handeln, zum anderen kann es sich um eine Besiedelung mit einem Keim handeln, ohne dass der Träger erkrankt sein muss, jedoch bestimmte Eigenschaften besitzt (z.B. MRSA). Patienten, die an übertragbaren Krankheiten im Sinne des Infektionsschutzgesetzes leiden, können nur unter entsprechenden Schutzmaßnahmen für das Rettungsdienstpersonal, Dritte und Patienten selbst durchgeführt werden. Der Umgang der Schutzmaßnahmen richtet sich hierbei nach der jeweils vorliegenden Infektionskrankheit und der von ihr ausgehenden Gefahr der Ansteckung. Die Maßnahmen umfassen die Transportvorbereitung, die Übernahme des Patienten, die Transportdurchführung und die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft (u.a. durch umfangreiche Desinfektionsarbeiten). Innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises machen den größten Anteil an den anfallenden Infektionstransporten Patienten mit MRE-Infektionen aus. Derlei Infektionstransporte stellen im Alltagsgeschäft des Regelrettungsdienstes keine besondere Herausforderung dar, da die erforderlichen Informationen meist vorliegen und die standardisierten persönlichen Schutzmaßnahmen und Maßnahmen am Fahrzeug (z.B. die Entnahme nicht benötigter Geräte oder das Abkleben von Einbauten und Öffnungen) durchgeführt werden können. Transporte von Patienten Infektionserkrankungen der Versorgungsstufen A, A+, B, und B+ können i.d.R. innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes unter Disponierung eines Fahrzeuges aus dem Regelrettungsdienst durchgeführt. Wie entsprechend in solchen Einsatzsituationen verfahren und durch das Rettungsdienstpersonal vorgegangen wird, ist in dem Seuchenalarmplan des Rhein-Erft-Kreises aber auch in den Hygiene- und Desinfektionsplänen der Träger der Rettungswachen manifestiert. Patienten die der Versorgungsstufe C zuzuordnen sind, werden durch einen speziell in der Stadt Köln vorgehaltenen Infektionsschutz-RTW befördert, mit welchem die erweiterten Anforderungen des Infektionsschutzes, die bei einer Beförderungen von Patienten der Versorgungsstufe C erforderlich sind, erfüllt werden. Für solche Transporte hat der Rhein-Erft-Kreis eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Köln abgeschlossen. 3.12 Tragehilfe Immer wieder kommt es im Rettungsdienst (Notfallrettung und Krankentransport) vor, dass das Personal von RTW und/oder KTW zur Beförderung von Patienten in das Rettungsmittel oder auch zurück in die Wohnung auf Tragehilfe angewiesen ist. Dies kann dann erforderlich sein, wenn beispielsweise eine übergewichtige Person aus einem mehrstöckigen Haus zu schaffen ist oder sich die bauliche Konstruktion vor Ort so darstellt, dass ein sicheres Heben und Tragen des Patienten durch zwei Personen alleine nicht sichergestellt werden kann. In nicht seltenen Fällen stellt sich die Situation vor Ort so dar, dass das Treppenhaus zu schmal oder der Aufzug zu klein ist. In diesen Fällen ist der Rettungsdienst auf Unterstützungsleistungen/Tragehilfe angewiesen. Bei der Tragehilfe sind grundsätzlich zwei voneinander abweichende Bereiche differenzieren: 72 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Nichtdringliche Tragehilfe Bei der nichtdringlichen Tragehilfe handelt es sich um zu befördernde Personen, die sich nicht in akuter Gefahr für Leib und/oder Leben befinden. In solchen Fällen kann als Tragehilfe gem. § 14 Abs. 5 Satz 1 RettG nach § 2 Abs. 1 Satz 2 die Unterstützungsleistung „Tragehilfe“ durch einen KTW des Regelrettungsdienstes erfolgen. Die Kosten für die Tragehilfe können die Träger der Rettungswachen in solchen Fällen in Ihrer Gebührenbedarfsberechnung mit einfließen lassen. Ob auch ein RTW zu einer nichtdringlichen Tragehilfe disponiert werden kann, liegt im Ermessen der Kreisleitstelle und der jeweils sich ergebenden rettungsdienstlichen Gesamtlage. Wird durch die kommunale Feuerwehr bei solchen Ereignissen Tragehilfe geleistet, so kann diese dem Träger der Rettungswache einen Gebührenbescheid nach § BHKG zukommen lassen. Grundlage hierfür ist jedoch, dass die Unterstützungsleistung „Tragehilfe“ in der kommunalen Gebührensatzung der Feuerwehr verankert ist und rechts mäßig kalkuliert ist. Dringliche Tragehilfe Bei der dringlichen Tragehilfe handelt es sich um zu befördernde Personen, die sich in einem akut lebensbedrohlichen Zustand befinden bzw. bei denen ein akut lebensbedrohlicher Zustand zu erwarten ist, wenn nicht schnellstmöglich Hilfe geleistet wird. Bei der dringlichen Tragehilfe ist grundsätzlich davon auszugehen, dass nicht nur der Notfallpatient an sich, sondern auch umfangreiche medizinische Geräte gleichzeitig getragen werden müssen. Auch kann es z.B. geboten sein, dass der Zustand des Notfallpatienten einen liegenden Transport in das Rettungsmittel erfordert und so eine Drehleiter zum Einsatz kommen muss. In solchen Fällen spielt i.d.R. einerseits der Faktor Zeit eine entscheidende Rolle sowie andererseits auch eine effektive Personalstärke vor Ort. Da es sich in solchen Fällen um den Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes – unmittelbar bedrohtes Leben und unmittelbar bedrohte Gesundheit- geht, wirkt in solchen Fällen die kommunalen Feuerwehren nach Maßgabe des § 23 BHKG im Rettungsdienst mit und können hierfür keine Gebühr in Rechnung stellen. Datenquelle: InManSys/RettD.MIS; Filter: TimeDim.year *2014*, Stichwort *H.44*, EinsatzzielOrt *nach Stadt*, Sondersignal *J/N* Anzahl der Unterstützungsleistungen durch kommunale Feuerwehren im Jahr 2014 323 350 300 Anzahl 250 200 150 93 100 50 11 3 36 15 2027 9 3 23 7 4144 31 12 2318 35 6 0 Fw BED Fw BHM Fw BRL Fw ELS Fe ERF Nicht dringliche Tragehilfe Fw FRE Fw HÜR Fw KRP Fw PUL Fw WSS Dringliche Tragehilfe Abbildung 6: Anzahl der Unterstützungsleistungen durch kommunale Feuerwehren im Jahr 2014 73 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 3.13 Ordnungsbehördliche Maßnahmen Mit der kontinuierlichen Zunahme psychischer Krankheiten steigt auch die Zahl der Zwangseinweisungen in geschlossene Abteilungen psychiatrischer Krankenhäuser. Jede Zwangseinweisung stellt einen massiven Eingriff in die Rechte des Betroffenen dar und ist nur unter strenger Beachtung formaler und materieller Vorschriften zulässig. Das Verfahren bei einer Unterbringung von psychisch kranken Personen nach §§10, 14 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten vom 17.12.1999 wird innerhalb des Rhein-Erft-Kreises durch die örtlichen Ordnungsbehörden wahrgenommen. Die Durchführung damit in Zusammenhang stehender Transporte, dem Vollzug, obliegt in der Regel dem öffentlichen Rettungsdienst im Rahmen eines öffentlichen Notfalleinsatzes. Für Transporte nach dem Betreuungsrecht im Rahmen des §1906 Bürgerlichen Gesetzbuch, für die Inobhutnahme von Minderjährigen im Rahmen des §1631b BGB, für Transporte nach dem Infektionsschutzgesetz sowie für Transporte nach §126a Strafprozessordnung (StPO) kommen ebenfalls Fahrzeuge des öffentlichen Rettungsdienstes zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um Transporte, bei denen die kommunalen Dienststellen als Ordnungsbehörde zuständig sind und der öffentliche Rettungsdienst im Rahmen der Amtshilfe tätig wird, da auch hier ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen stattfindet. Die Durchführung aller Transporte erfolgt aktuell mit Rettungswagen beziehungsweise Krankentransportwagen aus dem Regelrettungsdienst. Dadurch, dass innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises keine medizinische Fachabteilung für die Behandlung psychiatrischer Erkrankungen zur Verfügung steht, werden die Rettungsmittel durch entsprechend lang andauernde Einsätze erheblich gebunden und stehen dem Regelrettungsdienst nicht zur Verfügung. Gegenwärtig bestehen für Patienten, die einer psychiatrischen Vollversorgung in einem Krankenhaus bedürfen, gemäß der Verordnung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Psychiatrie (Psych-PV), folgende Zieleinrichtungen zur Verfügung: · Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH Luxemburger Straße 1 53909 Zülpich (Hoven) · LVR-Klinik Bonn Fachkliniken und Zentren für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters, Neurologie Kaiser-Karl-Ring 20 53111 Bonn · LVR-Klinik Düren Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Forensische Psychiatrie, Soziale Rehabilitation Meckerstraße 15 52353 Düren 74 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 · Uniklinik Köln Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes und Jugendalters Robert-Koch-Straße 10 Gebäude 53 50931 Köln Übersicht über die Vereinbarungen in der psychiatrischen Pflicht- und Vollversorgung mit externen Leistungserbringern Kommune Zuständige Einrichtung Stadt Bedburg LVR Klinik Düren Stadt Bergheim LVR Klinik Düren Stadt Brühl Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH Stadt Elsdorf LVR Klinik Düren Stadt Erftstadt Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH Stadt Frechen LVR Klinik Düren Stadt Hürth Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH Stadt Kerpen LVR Klinik Düren Stadt Pulheim LVR Klinik Düren Stadt Wesseling LVR-Klinik Bonn Tabelle 11: Übersicht über die Vereinbarungen in der psychiatrischen Pflicht- und Vollversorgung mit externen Leistungserbringern Auch für Personen, die einer sofortigen Unterbringung bedürfen, besteht grundsätzlich neben den zuständigen Zieleinrichtungen die freie Krankenhaus- beziehungsweise Arztwahl. 3.13.1 Sofortige Unterbringung, Voraussetzungen und ärztliches Zeugnis Die sofortige Unterbringung ist für den Rettungsdienst die relevante Unterbringungsform. Die Besonderheit liegt darin, dass sie nicht aufgrund einer richterlichen Entscheidung erfolgt. Zu beachten ist, dass eine sofortige Unterbringung nur möglich ist, wenn ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorliegt, dass nicht älter als vom Vortage ist. Die örtliche Ordnungsbehörde nimmt die sofortige Unterbringung vor und hat diese auch zu verantworten, d.h. die Unterbringung nach §14 PsychKG M-V darf ausschließlich von der Ordnungsbehörde realisiert werden. Die örtliche Ordnungsbehörde ist aufgrund ihrer sich aus den Grundrechten des Betroffenen ergebenden deckungsgleichen Schutzpflicht sowie aufgrund des generell geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes gemäß §24 VwVfG verpflichtet, ärztliche Zeugnisse zumindest kritisch zu betrachten und sich nicht „blind“ hierauf zu verlassen. Ärztliches Zeugnis Wie bereits erläutert, kann gemäß §14 PsychKG M-V bei Gefahr im Verzuge eine sofortige Unterbringung ohne vorherige gerichtliche Entscheidung erfolgen, wenn der zuständigen Ordnungsbehörde ein 75 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 ärztliches Zeugnis über einen entsprechenden Befund vorgelegt wird, der nicht älter als vom Vortag ist. Ärztliche Zeugnisse können hierbei grundsätzlich von Ärztinnen oder Ärzten ausgestellt werden, die im Gebiet der Psychiatrie und Psychotherapie weitergebildet oder auf dem Gebiet der Psychiatrie erfahren sind. Die Einsatzpraxis hat gezeigt, dass zu den sprechstundenfreien Zeiten Probleme in der Koordination der beteiligten Institutionen und in diesem Zusammenhang insbesondere der Ausstellung des ärztlichen Zeugnisses bestehen. Grundsätzlich sollte zu den sprechstundenfreien Zeiten bei einer sofortigen Unterbringung nach §14 PsychKG M-V zur Ausstellung des ärztlichen Zeugnisses auf den von den Ärztekammern, der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein sowie der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe zu organisierenden ärztlichen Notfalldienst zurückgegriffen werden. Sofern im Rahmen eines Einsatzes der Notfallrettung die Hinzuziehung eines Notarztes des Regelrettungsdienstes aus notfallmedizinischen Gründen nicht zwingend erforderlich ist, sollte dieser lediglich in Ausnahmefällen durch die örtliche Ordnungsbehörde zur Ausstellung des ärztlichen Zeugnisses herangezogen werden. Grundsätzlich sollte durch die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben einheitlich in den Notarztgestellungsverträgen mit den Krankenhäusern die Möglichkeit eröffnet werden, dass durch die im Rettungsdienst eingesetzten Notärzte ärztliche Zeugnisse im Rahmen des §14 PsychKG M-V, unter Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft und für akute und zeitkritische Einsätze der Notfallrettung abkömmlich, ausgestellt werden können. 3.14 Medizinische Transporte und Krankenfahrten 3.14.1 Medizinische Transporte Bei „medizinischen Transporten“ handelt es sich um Transporte von Blut, Stammzellen, Organen, Medikamenten, medizinischen Gerätschaften, Gewebeproben, Impfstoffen und medizinischer Dokumentationen wie z.B. Röntgenbildern und EEG-Aufzeichnungen zu medizinischen Versorgungseinheiten (Krankenhäuser, Arztpraxen, Labore usw.). Grundsätzlich werden „medizinische Transporte“ unterschieden in so genannte „einfache medizinische Transporte“ und „dringliche medizinische Transporte“. Während beim „einfachen medizinischen Transport“ keine Eile geboten ist um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, besteht bei „dringlichen medizinischen Transporten“ höchste Eile. Sie sind deshalb schnellstmöglich und in der Regel unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten durchzuführen. In § 2 Abs. 5 RettG NRW ist geregelt, dass der Rettungsdienst Arzneimittel, Blutprodukte aus zellulären Bestandteilen, Organe und ähnliche Güter befördern kann, soweit sie zur Verbesserung des Zustandes lebensbedrohlich Verletzter oder Erkrankter dienen sollen. Bereits mit dem Bedarfsplan für den Rettungsdienst 2010 wurde für den Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises ein Konzept erarbeitet und umgesetzt, mit dem dringliche medizinische Transpor- 76 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 te“ zur Rettung von Menschenleben oder Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schäden unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-ErftKreises durch den öffentlichen Rettungsdienst durchgeführt werden können. Hierbei werden Anfragen von Kliniken oder sonstigen Einrichtungen über einen „dringenden medizinischen Transport“ an die Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises gerichtet. Hierzu muss der Besteller ein Fax an die Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises senden. Bei Bewertung der Transportanforderung als nicht zeitkritisch wird der Transportauftrag an den anfragenden Besteller zurückgegeben oder im Zweifelsfall durch den Rettungsdienst ohne Sonderrechte durchgeführt. Bei einer positiven Bewertung einer Transportanforderung wird durch die Leitstelle ein Rettungsdienst-Einsatz mit dem Stichwort „MEDTRANS“ eröffnet und ein Fahrzeug der Stadt Frechen alarmiert. Auf der Feuer- und Rettungswache Frechen werden alle für einen sach- und ordnungsgemäßen Transport von Arzneimitteln, Blutprodukten, Organen und ähnliche Güter entsprechende Medizinprodukte (Kühlbox) vorgehalten. Darüber hinaus verfügt die Feuer- und Rettungswache der Stadt Frechen über Rettungsdienstpersonal das in speziellen Schulungen über die Transportanforderungen und die Durchführung geschult. Die Abrechnung mit dem Auftraggeber erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen kommunalen Gebührensatzung. Anlage 05 Transportanforderung für Arzneimittel, Blutprodukte und ähnliche Güter 3.14.2 Krankenfahrten Die einfache Krankenfahrt ist Regelungsbestand des Personenbeförderungsgesetztes (PBefG). Die beiden Momente der Erste-Hilfe-Versorgung und der medizinisch-sachkundigen Betreuung während der Fahrt unterscheiden den qualifizierten Krankentransport von der einfachen Krankenfahrt. Dabei kommt es für die Abgrenzung weder auf die Fahrzeugart, noch die Patientenlagerung, d.h. das Vorliegen eines Liegend- oder Sitzendtransports an. 13 Eine einfache Krankenfahrt kann definiert werden als die Beförderung kranker Personen in Taxen und Mietwagen, die während der Beförderung keiner medizinisch-fachlichen Hilfe beziehungsweise Betreuung oder besonderer Vorrichtungen bedürfen. 3.15 13 Psychosoziale Notfallversorgung Das Rettungsdienstpersonal ist im Einsatzdienst hohen und unterschiedlichen Belastungen extremen Ausmaßes ausgesetzt, aus welchen möglicherweise psychische Traumatisierungen folgen können. So erfolgen Maßnahmen des Rettungsdienstes regelmäßig unter Zeitdruck, während sich zudem die medizinischen Leistungen auf alle erdenklichen Notfallsituationen und Altersgruppen erstrecken. Betroffene und umstehende Personen haben regelmäßig eine veränderte Stimmung und ein verändertes Verhalten, dass den Einsatz des Rettungsdienstpersonals erschwert. Des Weiteren vollziehen sich fast alle Maßnahmen oft unter den Augen der Öffentlichkeit und vermehrt auch in sozialen Medien, was den Druck auf das Rettungsdienstpersonal erhöht. Neben der Gefahr, dass Maßnahmen nicht gelingen, besteht zusätzlich eine erhöhte Gefahr, dass juristische relevante Vorwürfe gemacht werden. Die Erfahrung und eine Vielzahl von Berichten belegen, dass ohne die Durchführung von Maßnahmen zur posttraumatischen Stressbewältigung bei durchschnittlich etwa einem Drittel der Be77 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 troffenen sofort oder auch noch nach Tagen, Wochen, Monaten oder gar Jahren psychische Störungen bis hin zur posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) auftreten können. 38 Im Einzelfall kann eine solche Störung sogar zur Beeinträchtigung der Berufsausübung und einer verminderten Erwerbsfähigkeit 39 führen. Um die Belastungen für die Einsatzkräfte auf ein Minimum zu reduzieren und gleichzeitig die psychische Belastbarkeit zu erhöhen bedarf es der konsequenten Übertragung und Anwendung des jetzt schon bekannten Stresswissens auf den Bereich Rettungsdienst. Diese Umstände führen dazu, dass die Träger der Rettungswachen im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes gehalten sind, ein Vorsorgeprogramm zu erarbeiten um somit die Stressbewältigung aktiv zu fördern. Das Vorsorgeprogramm soll mindestens Informationen über Stress und Techniken des Umgangs damit, Entspannungs- und Bewegungstraining, die systematische Überwachung der PTSD-Belastung und eine allgemeine Überwachung der psychischen und physischen Gesundheit vermitteln. 4 Besondere Versorgungslagen 4.1 Medizinische Gefahrenabwehr bei Veranstaltungen Die bedarfs- und flächendeckende Sicherstellung des Rettungsdienstes umfasst neben dem planbaren Regelbedarf auch Ereignisse, bei denen eine so große Anzahl von Personen betroffen oder gefährdet ist, dass die Bewältigung des Ereignisses den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und einer erweiterten Organisationsstruktur erfordert. Der sanitäts- und rettungsdienstlichen Versorgung bei Veranstaltungen kommt eine wachsende Bedeutung zu. Jede (Groß-)Veranstaltung birgt eine Reihe von Gefahren in sich, die von diversen Risikofaktoren abhängig sind. Verwirklichen sich diese Risiken, kann es zu schwerwiegenden Verletzungen bei einzelnen Personen und/oder Personengruppen kommen, aber auch zu Todesfällen führen. Allein durch die Ansammlung vieler Menschen an sich, ob innerhalb eines geschlossenen Veranstaltungsgeländes oder aber auf einem nicht begrenzten und offenen Veranstaltungsgelände, kann es aufgrund von Gedränge oder Bewegungsstau, aus technischem Versagen oder plötzlich auftretenden, unerwarteten Ereignissen zu einer Panik kommen, die zu einem Unglück führen kann. Somit lässt sich ableiten, welch große Bedeutung der medizinischen Gefahrenabwehr, insbesondere dem Sanitätswachdienst bei der Durchführung der Betreuungs- und Hilfeleistungsmaßnahmen einer (Groß)Veranstaltung zuteil wird. Kompetenzen und Aufgabengebiet der eingesetzten Sanitätsdienstkräfte sowie der Behandlungsumfang in den Sanitätsstationen und Unfallhilfsstellen erweitern sich und können so zu einer Risikominimierung eines Massenanfalls von Verletzten und Erkrankten beitragen. Um einen effektiven und leistungsstarken Sanitätswachdienst bei einer (Groß-)Veranstaltung durchführen zu können, bedarf es einer organisierten und strukturierten Planung unter Mitwirkung der zuständigen Behörden. 38 EVERLY, G. (2002) : CISM – Stressmanagement nach kritischen Ereignissen, Wien 39 Bei der verminderten Erwerbsfähigkeit wird zwischen der teilweisen und der vollen Erwerbsminderung unterschieden. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Antragsteller nur noch drei bis unter sechs Stunden täglich tätig sein kann. Eine volle Erwerbsminderung ist dann gegeben, wenn die Erwerbsfähigkeit derart eingeschränkt ist, dass Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich verrichtet werden können. 78 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Die medizinische Gefahrenabwehr bei (Groß-)Veranstaltungen ist dabei in zwei Bereiche zu trennen, 40 zum einen in den Sanitätsdienst und zum anderen den öffentlichen Rettungsdienst. Der Sanitätsdienst hat bei einer (Groß-)Veranstaltung Maßnahmen der allgemeinen Betreuung, lebensrettende Sofortmaßnahmen und Erste-Hilfe-Leistungen sicherzustellen. Dem Rettungsdienst obliegen auch an dieser Stelle die Durchführung von lebensrettenden Maßnahmen am Notfallort, die Herstellung der Transportfähigkeit und die Beförderung in ein geeignetes Krankenhaus. Rechtsgrundlage hier stellt ebenfalls das RettG NRW dar. 4.1.1 Sanitätsdienst Durch den Sanitätsdienst bei (Groß-)Veranstaltungen werden alle medizinischen und betreuende Leistungen innerhalb des Bereiches der Veranstaltung abgedeckt. Die Notwendigkeitsprüfung beziehungsweise Bemessung des Sanitätsdienstes ist Bestandteil der ordnungsbehördlichen Genehmigung für den Veranstalter. Die ordnungsbehördliche Genehmigung infolge der Bemessung sollte mindestens enthalten: · Datum · Beginn und Ende der Veranstaltung · voraussichtliche Teilnehmerzahl · Art der Veranstaltung · Gefahrenanalyse mit Risikopotenzial der Veranstaltung und Gefahrenschwerpunkten · Anzahl der voraussichtlichen zu betreuenden/verletzten Personen · Definition einer Hilfsfrist innerhalb des Veranstaltungsgeländes · Anzahl und Qualifikation des Sanitätsdienstpersonals · vorzuhaltende Komponenten (Anzahl der UHS, Medizinische Ausstattung, Notwendigkeit und Ausstattung von Fußtrupps) · Pläne über Flucht- und Rettungswege · Zufahrtswege für den öffentlichen Rettungsdienst und Übergabepunkte · Meldewesen beziehungsweise Führungsstruktur In diesem Rahmen sind die Veranstalter frei, geeignete Leistungserbringer mit der Durchführung des Sanitätsdienstes zu beauftragen und einen privatrechtlichen Vertrag über die zu erbringenden Leistungen mit Hilfsorganisationen oder privaten Anbietern abzuschließen. Gleiches gilt für genehmigungsfreie Veranstaltungen. Auch hier kann der Veranstalter die zur Sicherheit und zum Schutz der Teilnehmer gebotenen Maßnahmen auf geeignete Leistungserbringer übertragen. Die Kosten für die veranstaltungsbedingte Vorhaltung des Sanitätsdienstes sind vom Veranstalter zu tragen. 40 Runderlass des MAGS vom 25.06.1993 – V C 6-0713.1.7 A 79 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Die ordnungsbehördliche Genehmigung für eine (Groß-)Veranstaltung sollte, sofern die Notwendigkeit eines Sanitätsdienstes erkannt worden ist, zur weiteren Prüfung hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung des öffentlichen Rettungsdienstes an den Träger des Rettungsdienstes weitergeleitet werden. Eventuell sind hier weitere Absprachen und eine Erhöhung der rettungsdienstlichen Grundvorhaltung erforderlich. Eine Erhöhung der rettungsdienstlichen Grundvorhaltung kann durch den Träger des Rettungsdienstes beziehungsweise durch die Kreisleitstelle angeordnet werden. Grundsätzlich bleiben die Verpflichtungen des Rettungsdienstes von den ordnungsbehördlichen Maßnahmen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens unberührt. Bei Bedarf ist vom Sanitätsdienst der Rettungsdienst über die Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises anzufordern. Bis zu dessen Eintreffen ist der Sanitätsdienst verpflichtet, die ihm obliegenden lebensrettenden und lebenserhaltenden Maßnahmen durchzuführen. Die im Rahmen eines Sanitätsdienstes anfallenden Transporte in eine zur Weiterversorgung geeignete fallen in den Bereich der Notfallrettung und damit unter das RettG NRW. 4.1.2 Rettungsdienst Der Rettungsdienst aus Anlass von (Groß-)Veranstaltungen dient dem Zweck der Verstärkung des Regelrettungsdienstes. Er deckt zusätzlich das Risiko aus Anlass dieser Veranstaltung ergänzend zum Grundbedarf ab und wird dann in Anspruch genommen, wenn ein Notfall vorliegt und die Durchführung von Leistungen nach § 2 Abs. 2 RettG notwendig ist. Dies sind lebensrettende Sofortmaßnahmen, Herstellung der Transportfähigkeit und der Transport in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus. Im Umkehrschluss ist es nicht Aufgabe des öffentlichen Rettungsdienstes, Leistungen der sanitätsdienstlichen Versorgung zu erbringen. Der Rettungsdienst bei (Groß-)Veranstaltungen hat grundsätzlich alle Leistungs- und Qualitätskriterien, wie sie im Regelrettungsdienst zu erbringen sind, zu erfüllen. Deshalb sind bei (Groß)Veranstaltungen im Rettungsdienst Kräfte und Fahrzeuge einzusetzen, die in der Grund- und Spitzenbedarfsabdeckung des Rettungsdienstes eingesetzt und erfahren sind. Hier wird der für den Rettungsdienst im Rhein-Erft-Kreis vorgehaltene Sonderbedarf berücksichtigt. Der Rettungsdienst bei (Groß-)Veranstaltungen wird durch den Träger des Rettungsdienstes bemessen (Art und Umfang) sowie angeordnet und untersteht, wie der Regelrettungsdienst auch, der Kreisleitstelle des Rhein-ErftKreises. Das Zusammenwirken des privatrechtlichen Sanitätsdienstes und des öffentlichen Rettungsdienstes wird veranstaltungsbezogen beschrieben und als Ordnungsverfügung in Absprache mit der zuständigen Kommune definiert, um den reibungslosen Übergang zu fördern. Anlage 06 Meldung über die Durchführung einer Großveranstaltung und daraus resultierender Beeinträchtigung des öffentlichen Rettungsdienstes 4.2 Massenanfall von Verletzten und Erkrankten Den Rettungsdienst bedarfs- und flächendeckend mit Leistungen der Notfallrettung mit und ohne Notarzt sicherzustellen, orientiert sich primär an dem Einsatzaufkommen des täglichen Lebens. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 7 Abs. 4 RettG NRW hat der Träger des Rettungsdienstes für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker ausreichend Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals zu treffen sowie Leitende Notärzte 80 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 oder -ärztinnen zu bestellen. Ferner kann der Träger des Rettungsdienstes Regelungen für den Einsatz von Organisatorischen Leitern Rettungsdienst treffen. Eine Schadenslage mit einer Vielzahl von Verletzten oder erkrankten Personen, im nachfolgenden Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (MANV) genannt, bedarf einer Planung bereits im Vorfeld des Ereignisses. Bei einem derartigen Ereignis sind in engen zeitlichen Grenzen die Patienten zu sichten, zu behandeln und zu transportieren. Als rettungsdienstliche Besonderheit ist zu beachten, dass die Kapazitäten des Regelrettungsdienstes nicht ausreichen, um so rasch und umfangreich tätig zu werden, wie dies bei einer individualmedizinischen Behandlung üblich ist. Es müssen viel mehr Kräfte herangeführt werden. Dafür sind neben dem Einsatzpersonal auch zahlreiche Führungsfunktionen zu besetzen, welche die besondere Lage strukturieren und organisieren können. Die Patienten müssen gesichtet, d.h. die Behandlungs- und Transportpriorität muss durch einen Notarzt festgelegt werden und gegebenenfalls muss eine Behandlung vor Ort stattfinden. Die Einsatzstelle muss strukturiert werden, und die Aufnahme- und Behandlungskapazitäten der Kliniken abgefragt werden. Diese Aufgaben werden federführend vom Leitenden Notarzt (LNA) und dem Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL) durchgeführt. Zur Erfüllung der Aufgaben nach § 39 BHKG NRW i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 RettG muss jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt in der Lage sein, über die Vorkehrungen des täglichen Bedarfs hinaus, auch die Vorgaben nach dem „Landeskonzept Sanitäts- und Betreuungsdienst“ zu erfüllen. 41 Über die Notfall- rettung im Regelrettungsdienst hinaus, ist es Aufgabe des Rettungsdienstes, auch bei einem MANV das individualmedizinische Versorgungsniveau zu erhalten oder möglichst schnell zu erreichen. Da der Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes gemäß §7 Abs. 4 RettG NRW verpflichtet ist, auch ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals zu treffen, wurde das „Konzept für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten“ verabschiedet. Inhalte dieses Konzeptes sind: · Organisations- und Planungsziele · Verfügbarkeitsfristen · Versorgungsziele · Planungsgrößen · Kräftebedarf und Personalressourcen · Transportkapazitäten · Technik und Materialressourcen · Führungsorganisation · Mindestanforderungen Der Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten des Rhein-Erft-Kreises deckt den Bereich zwischen rettungsdienstlicher Individualversorgung auf der einen Seite und der medizini41 Definition gemäß AK Katastrophen- und Zivilschutz sowie des AK Rettungsdienst der AGBF 81 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 schen Versorgung bei Unglücksfällen mit einer größeren Anzahl von Verletzter oder Erkrankter bis hin zu einem Großschadensereignis im Sinne des § 35 BHKG auf der anderen Seite ab, wobei fließende Übergänge zwischen allen Stufen möglich sind. Alle zu treffenden Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die individualmedizinische Notfallversorgung auch bei einer Vielzahl von verletzten und erkrankten Personen aufrecht zu erhalten beziehungsweise herzustellen. Die Vorkehrungen und Maßnahmen sind ausführlich in dem Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten des RheinErft-Kreises dargelegt. 4.2.1 Rettungsdienstliche Führungsorganisation Um bei außergewöhnlichen Schadensereignissen die Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker sicherzustellen, ist aufgrund der Vielzahl des erforderlichen Personals und Rettungsmittel ein strukturiertes Vorgehen erforderlich. Bei solchen Ereignissen integriert sich der öffentliche Rettungsdienst in die Führungsorganisation der kommunalen Gefahrenabwehrbehörde nach Maßgabe der Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 – Führung und Leitung im Einsatz. Dies ist insbesondere für den Bereich der Linienorganisation von Bedeutung, wonach der Leitende Notarzt und Organisatorische Leiter Rettungsdienst die Einsatzabschnittsleitung „Medizinische Rettung“ bilden und dem Einsatzleiter der kommunalen Gefahrenabwehrbehörde als oberste Führungsebene unterstehen. Als Träger des Rettungsdienstes und somit zuständige Stelle für die Funktionsfähigkeit des Einsatzabschnittes „Medizinische Rettung“ obliegt dem Rhein-Erft-Kreis somit auch die Bereitstellung der erforderlichen Führungsausstattung und –technik. In der Vergangenheit wurden zur Herstellung der Funktionsfähigkeit dieser Führungsebene Synergien mit der Feuerwehr der Stadt Frechen eingegangen, da hier mit dem Standort des AB-MANV auch der kreisinterne rettungsdienstliche Schwerpunkt größerer Schadensereignisse mit einer Vielzahl Verletzter und Erkrankter liegt. Diese Synergien haben sich in der mittlerweile mehrjährigen Zusammenarbeit bewährt, sodass an dieser Stelle das bisherige System beibehalten und ausgebaut werden soll. Da sich die sehr kostenintensive Beschaffung eines eigenen Einsatzleitwagens für den Einsatzabschnitt „Medizinische Rettung“ aufgrund des geringen Einsatzaufkommens als nicht rentabel gestalten wird, jedoch die Bedarfe zur Abarbeitung eines rettungsdienstlichen Lage wesentlich sind, ist es notwendig, dass über die Bereitstellung eines Einsatzleitwagens eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Frechen abgeschlossen wird. 4.2.2 Einführung einer SEG-Rettungsassistenten/Notfallsanitäter und SEG-Ärzte Größere Schadensereignisse mit einer Vielzahl Verletzter/Erkrankter erfordern eine große Anzahl von medizinischem (ärztlichem und nichtärztlichem) Personal. Nach Analyse der Versorgungsziele und Mindestanforderungen auf der einen Seite sowie des Kräftebedarfes und der Personalressourcen auf der anderen Seite wird deutlich, dass die verfügbaren Ressourcen der Regelrettung und des erweiterten Rettungsdienstes allein nicht ausreichen werden, um ausreichend leistungsfähig auf größere Schadensereignisse mit einer Vielzahl Verletzter/Erkrankter reagieren zu können. Bei den anerkannten Hilfsorganisationen haben Umstrukturierungen der Einsatzeinheiten und die Einführung des Notfallsanitäters ebenfalls dazu geführt, dass hier ebenfalls nicht ausreichend Ärzte mit der Qualifikation Fachkunde Rettungsdienst sowie Notfallsanitäter/Rettungsassistenten für den Einsatz bei kreisinternen Lagen zur Verfügung stehen. Vielmehr ist der Katastrophenschutz zur Wahrnehmung der 82 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Aufgaben nach dem Katastrophenschutz-Konzept des Landes NRW für den „Sanitäts- und Betreuungsdienst“ auf personelle Unterstützung durch den öffentlichen Rettungsdienst angewiesen. Zu dem „notwendigen Personal“ gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 RettG sind deshalb die mit dem Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten geschaffenen „Schnell-Einsatz-Gruppe- Rettungsassistenten“ (SEG-RA) und „Schnell-Einsatz-Gruppe-Ärzte“ (SEG-Ärzte) zu fassen. Die konkreten Aufgabenbereiche der Schnell-Einsatz-Gruppen sind: Schnell-Einsatz-Gruppe-Rettungsassistenten · Einrichten und Betreiben von Patientenablagen in Zusammenarbeit mit den Kräften des Katastrophenschutzes · Medizinische Versorgung von Patienten der Sichtungskategorie 1 · Unterstützende medizinische Versorgung in den Behandlungsbereichen der Sichtungskategorien 2 und 3 Das Personal rekrutiert sich aus dienstfreien Kräften des öffentlichen Rettungsdienstes. Schnell-Einsatz-Gruppe-Ärzte · Durchführung der ärztlichen Sichtung · Durchführung von Maßnahmen der ärztlichen, präklinischen Versorgung · Ggfs. Transportbegleitung von der Einsatzstelle zu einer geeigneten Klinik Das Personal rekrutiert sich aus dienstfreien Notärzten des öffentlichen Rettungsdienstes. 5 Zusammenarbeit mit Dritten 5.1 Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Der öffentliche Rettungsdienst arbeitet in seinem Alltag bei vielen Einsatzsituationen sehr eng mit den Feuerwehren zusammen. Diese Zusammenarbeit bewährt sich in erster Linie und primär auf kommunaler Ebene z.B. bei Einsätzen · der Menschrettung (z.B. Rettung eines Notfallpatienten aus Höhen), · des abwehrenden Brandschutzes (z.B. Schadenfeuer), · der technischen Hilfeleistung (z.B. Befreiung eines eingeklemmten Notfallpatienten), · mit sonstigen Unterstützungsleistungen (z.B. Tragehilfe, First-Responder). Auf kommunaler Ebene profitiert der öffentliche Rettungsdienst von der Zusammenarbeit mit der Feuerwehr zusätzlich dadurch, dass schnell einsetzbare und kurzfristige Mehrbedarfe in der Regelrettung durch Personal der Feuerwehren besetzt werden kann. Dies kann in der Regel nur deshalb erfol- 83 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 gen, weil das hauptamtliche feuerwehrtechnische Personal auch über eine rettungsdienstliche Ausbildung verfügt. In Ergänzung zu der Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene werden auf Kreisebene unter Federführung des Träger des Rettungsdienstes durch einen intensiven fachlichen Austausch aller kommunalen Feuerwehren und den Trägern der Rettungswachen (gemeindeübergreifend) auch die Grundlagen für ein funktionierendes Zusammenwirken und Gefahrenabwehrsystem zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger gelegt, das für den gesamten Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises positive Auswirkungen hat. Diese schlagen sich in der Regel in örtlichen bzw. kreisweiten Absprachen und Einsatzplänen wie z.B. dem Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten nieder. 5.2 Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern Nach § 11 Abs. 1 RettG NRW arbeiten die Träger des Rettungsdienstes zur Aufnahme von Notfallpatienten mit den Krankenhäusern zusammen. Auch die Festlegung von Notfallaufnahmebereichen für Krankenhäuser ist Teil der rettungsdienstlichen Bedarfsplanung. Die Festlegung der Notfallaufnahmebereiche ist im Interesse der Patienten darauf ausgerichtet, dass im gesamten Kreisgebiet ein möglichst kurzer Transport in ein für die weitere Versorgung möglichst qualifiziertes Krankenhaus erfolgen kann. Die Planung der Notfallaufnahmebereiche kann und muss entsprechend des RettG je nach geografischer Struktur auch kreisübergreifend erfolgen. Den für die Notfallversorgung geeigneten Krankenhäusern wird damit ein räumlich bestimmtes Gebiet zugewiesen, mit der Verpflichtung Notfallpatienten aus diesem Gebiet aufzunehmen. Für die Krankenhäuser ergibt sich hieraus die Aufgabe, die sachgerechten und notwendigen organisatorischen Vorkehrungen für die jederzeitige Aufnahme von Notfallpatienten zu treffen. Gemäß § 10 des Krankenhausgesetzes NRW (KHG NRW) in Verbindung mit § 8 Absatz 1 des Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW (KHGG NRW) sind Krankenhäuser entsprechend ihrer Aufgabenstellung nach dem Bescheid des § 18 KHG NRW zur Zusammenarbeit untereinander und mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, dem Rettungsdienst, den für die Bewältigung von Großschadensereignissen zuständigen Behörden (...) verpflichtet, über die Zusammenarbeit Vereinbarungen zu treffen. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen dem Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes, den Trägern der Rettungswachen und den Notfallkrankenhäusern soll sichergestellt werden, dass Notfallpatienten jederzeit 42 die Aufnahme in einem für die weitere Versorgung geeigneten Krankenhaus finden. Als letztes Glied der Rettungskette sowie als Übergang von Präklinik und Klinik stehen dem RDB des Rhein-Erft-Kreises folgende sieben Notfallaufnahmekrankenhäuser mit insgesamt 1.375 Planbetten 43 und 66 Intensivbetten zu Verfügung: 42 An jedem Tag und zu jeder Tages- und Nachtzeit 43 Stand: 19.08.2015 gem. Runderlass des MGEPA 211 – 5704.11 – Regionales Planungskonzept der Krankenhäuser im RheinErft-Kreis mit somatischen Fachabteilungen (Versorgungsgebiet 5) 84 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Einrichtung Anschrift Telefon Bettenkapazität davon Intensiv St. Hubertus-Stift GmbH Klosterstraße 2 50181 Bedburg 0 22 72/4 04-0 80 6 Maria-Hilf-Krankenhaus Bergheim/Erft gGmbH Klosterstraße 2 50126 Bergheim 0 22 71/87-0 205 10 Marienhospital Brühl GmbH Mühlenstraße 21-25 50321 Brühl 0 22 32/74-0 208 10 Marien-Hospital Erftstadt Münchweg 3 50374 Erftstadt 0 22 35/4 04-0 125 6 St. Katharinen-Hospital GmbH Kapellenstraße 1-5 50226 Frechen 0 22 34/5 02-0 431 16 Sana-Krankenhaus Hürth GmbH Krankenhausstraße 42 50354 Hürth 0 22 33/5 94-0 140 9 Dreifaltigkeits-Krankenhaus Bonner Straße 84 50389 Wesseling 0 22 36/77-0 186 9 Tabelle 12: Übersicht der Notfallaufnahmekrankenhäuser mit Planbetten und Intensivkapazitäten Anlage 07 Übersicht Fachdisziplinen der Notfallkrankenhäuser Im Jahr 1976 wurde der RDB des Rhein-Erft-Kreises in sieben Notfallaufnahmebereiche, entsprechend den vorhandenen Notfallkrankenhäusern und Notarztstandorten, unterteilt. Der Ausbau des Rettungsdienstsystems und der Fortschritt medizinischer Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten der dem Rhein-Erft-Kreis angehörigen Notfallkrankenhäuser bedingten eine Neuorganisation der Notfallaufnahmebereiche. Anlage 08 Übersicht der Notfallaufnahmebereiche Neben der Festlegung von Notfallaufnahmebereichen für allgemeine und übliche Notfälle müssen auch Notfallaufnahmebereiche für spezielle Erkrankungen und Verletzungen festgelegt werden. Die Planung der Notfallaufnahmebereiche insbesondere für spezielle Erkrankungen 44 kann nicht endgül- tig erfolgen, da die Notfallkrankenhäuser innerhalb des Rhein-Erft-Kreises in der Regel spezielle Erkrankungen und Verletzungen 45 nicht versorgen können. Aus diesem Grund müssen die Planungen Stadt- und Kreisgrenzen übergreifend erfolgen, da dadurch die Zuführungszeiten verkürzt werden können. Die nächsten Krankenhäuser der Maximalversorgung befinden sich zum einen in der Stadt Düsseldorf (Universitätsklinikum Düsseldorf) Stadt Köln (Klinikum der Universität zu Köln und Krankenhaus Merheim) zum anderen in der Stadt Bonn (Universitätsklinikum Bonn) sowie der Stadt Aachen (Universitätsklinikum Aachen). Im Zusammenspiel mit § 11 Abs. 1 RettG NRW, ist auch § 8 Abs. 3 RettG NRW zu betrachten. Hiernach obliegt es den Leitstellen einen Nachweis über freie Behandlungskapazitäten zu führen. Die Kranken44 insbesondere neurologische, neurochirurgische, pädiatrische Krankheitsbilder 45 z.B. Pädiatrie, Neurochirurgie, Augenheilkunde, Versorgung Schwerstverbrannter 85 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 häuser melden sich eigeninitiativ bei der Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises, wenn die Kapazitäten der Intensivstation belegt sind oder nicht zur Verfügung stehen. Darüber hinaus erfolgt eigeninitiativ eine Meldung, wenn besondere für die notfallmedizinische Versorgung relevante Diagnostik- und Therapieverfahren wie z.B. OP, CT oder MRT z.B. durch Wartungsarbeiten oder technische Ausfälle nicht zur Verfügung stehen. Die Meldungen der Krankenhäuser werden jederzeit von der Kreisleitstelle entgegen genommen und unter Angabe des abmeldenden Arztes dokumentiert. Da die Freimeldungen der Krankenhäuser erfahrungsgemäß ausbleiben, wurde vereinbart, dass jeweils um 10.00 Uhr und um 22.00 Uhr alle belegt oder nicht zur Verfügung stehenden Intensivkapazitäten automatisch wieder als aufnahmebereit anzusehen sind, wenn zu diesen Zeiten nicht eine erneute Negativmeldung erfolgt. Eine Voranmeldung von Notfallpatienten im Krankenhaus erfolgt seitens der Kreisleitstelle nur bei bestehender vitaler Bedrohung bzw. wenn bei der aufnehmenden Klinik Vorbereitung für die Ankunft des Notfallpatienten zu treffen sind. Bei spezifischem Versorgungsbedarf in der Diagnostik sowie Therapiemöglichkeit und weiteren notwendigen Absprachen wird über die Kreisleitstelle ein Gespräch zwischen Notarzt und Klinikarzt vermittelt. Besteht für die Leitstelle auf Grund der Belegungsmeldungen keine Möglichkeit einer Notfallpatientin oder -patienten ein Krankenhausbett zuzuweisen, wird die Patientin/der Patient durch den Rettungsdienst in das für den Notfallaufnahmebereich zuständige Krankenhaus gebracht. Dort wird der Notfallpatient zur Erstversorgung aufgenommen. Bei rettungsdienstlichen Sonderlagen, wie einem Massenanfall von Verletzten und Erkrankten ist zur Unterbringung der Notfallpatienten eine Organisationsform notwendig, die vom täglichen Verfahren abweicht. Hierzu wurden in dem „Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten des Rhein-Erft-Kreises“ Krankenhausinformationsstufen festgeschrieben und vor der Verabschiedung den zuständigen Vertretern der Krankenhäuser unter Beteiligung des Gesundheitsamtes vereinbart. Ebenfalls wurde sich zwischen den kreisangehörigen Kliniken und dem Rhein-Erft-Kreis auf „Sofortkapazitäten“ zur Aufnahme von Notfallpatienten bei größeren Schadensereignissen geeinigt. 5.3 Zusammenarbeit mit dem Sanitätsdienst im Tagebau Bergbauunternehmer haben gemäß §61 Absatz 1 Ziffer 2 des Bundesberggesetzes (BBergG) unter anderem die Pflicht „bei Zuständen oder Ereignissen im Betrieb, die eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit Beschäftigter oder Dritter herbeizuführen geeignet sind oder herbeigeführt haben, die zur Abwehr der Gefahr oder zur Rettung von Verunglückten geeignete Maßnahmen zu treffen“. Hierbei gehören alle unter §2 BBergG fallenden Tätigkeiten und die hierzu erforderlichen Betriebsanlagen. Die durch den Bergbauunternehmer zu treffenden Maßnahmen werden in §2 Absatz 1 Nummer 5 sowie §11 Absatz 1 Nummer 4 und 5 der Bergverordnung für alle bergbaulichen Bereiche insofern erläutert, als dass sie darauf ausgerichtet sein müssen, angemessene Einrichtungen zur Leistung von „Erster Hilfe“ bereitzustellen. Zur Erfüllung dieser Pflicht ist durch den Bergbauunternehmer ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (SGD) zu erstellen, aus welchem mindestens hervorgehen muss, dass angemessene Maßnahmen in technischer, organisatorischer und perso- 86 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 neller Hinsicht für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten getroffen werden. Im Einzelnen regelt das SGD: · Anzahl und Einrichtung der Verbandsstuben · Anzahl und Verfügbarkeit von Rettungs- und Krankenwagen · Personal und Besetzung der Wagen · Alarmpläne · Rettungshubschrauber-Landeplätze · Leitung des Ärztlichen Hilfswerkes · Organisationsplan und Dienststellenverzeichnis · Auflistung weiterer Räume für das Ärztliche Hilfswerk, Lage und Ausstattung · Bevorratung von Medikamenten und Zubehör · Alarmierung · Versorgung von Verletzten · Unterweisung der Heilgehilfen · Unterweisung der Ersthelfer Die erheblichen und nicht zu unterschätzenden Gefahren im Tagebaubetrieb und der Brikettfabrik der RWE Power Aktiengesellschaft innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises bedürfen für den rettungsdienstlichen Einsatz erheblichen Sicherungsmaßnahmen und engen Abstimmungen mit dem Bergbauunternehmen und dem betrieblichen Sanitätsdienst. Zur Abwehr von potentieller Lebensgefahr oder schwerer körperlicher Schäden auch innerhalb des Tagebaubetriebes ist nicht auszuschließen, dass der Einsatz des Rettungsdienstes in Betracht kommt, da nur hier regelhaft die notwendige Infrastruktur zur schnellstmöglichen medizinischen Behandlung im erforderlichen Umfang zur Verfügung steht. Aus diesem Grund sind enge Abstimmungen z.B. über Lotsenstellen, Leistungsfähigkeit des betrieblichen Sanitätsdienstes usw. mit dem Bergbauunternehmer zwingend notwendig und werden in Absprache mit den zuständigen Behörden geführt. 5.4 Zusammenarbeit mit der Polizei Gerade bei größeren Gefahren- und Schadenslagen aber auch im rettungsdienstlichen Alltagsgeschehen ist die enge Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zwingend erforderlich. Jede der einzelnen Behörden konzentriert sich im Kern auf ihr Aufgabenfeld. Dies bedeutet z.B., dass die Polizei bei unterschiedlichen Lagen die Voraussetzungen für einen schnellen und wirksam Einsatz des Rettungsdienstes gewährleisten und gleichzeitig auch Maßnahmen der Aufklärung, sowie Schadensbegrenzung und Ermittlungen parallel laufen, einleiten muss. Um beidseits eine reibungslose und professionelle Einsatzabarbeitung zu ermöglichen, bedarf es intensiver fachdienstübergreifender Vorbereitungen und eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit. In dem Runderlass des Innenministerium NRW vom 27.03.2000 – IV C z. 606/297/1592 – 87 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 n.v. wurden hinsichtlich dieser Thematik Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Rettungsdienst und Betreuungsdienst in besonderen Lagen 46 geregelt. Es werden bindende Handlungs- anweisungen zum Verhalten des Rettungsdienstpersonals gegeben. Diese Handlungsanweisungen werden im Austausch zwischen dem öffentlichen Rettungsdienst und der Kreispolizeibehörde auf kommunale Strukturen angepasst. 5.5 Zusammenarbeit mit dem Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst Zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung, auch außerhalb der Sprechstunden, unterhält die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein einen ärztlichen Bereitschaftsdienst. Er umfasst die Leistungen, wie sie auch während der Sprechstunde durch niedergelassene Ärzte gewährt werden. Zielgruppe sind Patienten, deren Erkrankungen oder Symptome ein Warten bis zur regulären Sprechstunde nicht möglich erscheinen lassen. Für die Patientinnen und Patienten ist die Arztrufzentrale der KV Nordrhein (ARZ) unter der kostenlosen Rufnummer 116 117 zu erreichen. Für Hör- und Sprachgeschädigte ist der ärztliche Notdienst übe die kostenlose Faxnummer 0800 58 95 210 zu erreichen: Für den Rhein-Erft-Kreis wird der kassenärztliche Bereitschaftsdienst durch die KV Arztrufzentrale Duisburg disponiert, die zu folgenden Zeiten besetzt ist: Wochentag Uhrzeit Montag, Dienstag, Donnerstag von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr am darauf folgenden Tag Mittwoch und Freitag von 12.00 Uhr bis 08.00 Uhr am darauf folgenden Tag Wochenende und Feiertags rund um die Uhr Tabelle 13: Übersicht Besetzzeiten der KV Arztrufzentrale Außerhalb der aufgeführten Zeiten läuft eine Bandansage. Für die Städte Bergheim, Bedburg, Elsdorf und Kerpen ist einschließlich der kinderärztlichen Versorgung zuständig: · Praxis Netz Rhein-Erft (für den Bereich Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Kerpen) Klosterstraße 2a (Maria Hilf Krankenhaus) 50126 Bergheim Für Pulheim ist zuständig: · Notfalldienstpraxis Köln-West Bunzlauer Straße 1 50858 Köln-Weiden 46 z.B. Geiselnahmen, Bedrohungslagen oder Zugriffsmaßnahmen auf bewaffnete oder gewaltbereite Personen 88 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 In den Städten Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth und Wesseling wird der kassenärztliche Bereitschaftsdienst durch ortsansässige, niedergelassene Ärzte eigenständig durchgeführt. Die Vermittlung erfolgt ebenfalls telefonisch über die Arztrufzentrale KV Nordrhein in Duisburg. 5.6 Zusammenarbeit mit der Bundeswehr Sonstige Rettungsmittel der Bundeswehr, die zur Beförderung von Verletzten oder Kranken geeignet sind (z.B. SAR-Hubschrauber, Sanitätskraftwagen und andere Transportmittel) können, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen, im Rahmen der dringenden Nothilfe nur zur Rettung von Menschenleben und zur Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schäden und nur im akuten Einzelfall für den zivilen Bereich eingesetzt werden. Die Anforderung des SAR-Hubschraubers hat mit Schreiben der Lufttransportkommandos der Bundeswehr vom 16.06.1997 zentral über das „Lufttransportkommando (LTKdo) Münster“ zu erfolgen, und kann ausschließlich über die Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises erfolgen. Die Hubschrauber der Bundeswehr und insbesondere der im Kreis Düren stationierte SAR 41 ist Teil des regionalen zivilen Luftrettungsnetzes und nicht des öffentlichen Rettungsdienstes. Die staatliche Aufgabe des luftgebundenen nationalen Such- und Rettungsdienstes der Bundeswehr besteht bei Notfällen in der Luft- und Seenotrettung. Der Einsatz des SAR 41 im öffentlichen Rettungsdienst kann auf der Basis des „Schreiben des Lufttransportkommandos der Bundeswehr Münster“ vom 01.04.1998 erfolgen. Demnach bestehen folgende Voraussetzungen für den Einsatz: · Der Einsatz ist zur Rettung von Menschenleben oder zur Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schäden erforderlich. · Geeignete zivile Rettungsmittel stehen nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig zur Verfügung. · Militärische Aufgaben und Erfordernisse des SAR-Dienstes für die Luftfahrt stehen dem Einsatz nicht entgegen. 89 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises IV. Bedarfsanalysen im Rettungsdienst IV. Bedarfsanalysen im Rettungsdienst 1 Kreisleitstelle 1.1 Sicherstellungsauftrag und Aufgaben der Kreisleitstelle Die Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises hat die Aufgabe zur Abwehr von Lebensgefahr oder schwerer gesundheitlicher Schäden, Hilfeersuchen aller Art von Bürgern, Einwohnern und Besuchern des Kreises und anderen Stellen entgegenzunehmen, zu bewerten, die erforderlichen Einsatzmittel zu alarmieren und an die Einsatzstelle zu führen oder an andere Stellen weiterzuleiten. Während des Einsatzes koordiniert und dokumentiert die Leitstelle den Einsatzverlauf und unterstützt die Einsatzkräfte. Entsprechend § 28 Abs. 1 BHKG i.V.m. § 7 Abs. 1 RettG ist die Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises eine integrierte Leitstelle für den Brandschutz, Hilfeleistungen, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Neben den beschriebenen Tätigkeiten kommt ihr nach § 8 Abs. 1 RettG im Rettungsdienst zusätzlich die Aufgabe der Einsatzlenkung und gem. § 8 Abs. 3 RettG die Führung eines Nachweises über freie Behandlungskapazitäten zu. Die Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises ist somit als Kommunikations-, Entscheidungs- und Kontrollzentrum ausführendes Organ im rettungsdienstlichen Einsatzablauf und handelt diesbezüglich ausschließlich nach konzipierten Grundlagen des Trägers des Rettungsdienstes. Aus ihrer Steuerungs- und Koordinierungsfunktion folgt eine einsatztaktische Weisungsbefugnis gegenüber allen im Rettungsdienst tätigen Einsatzkräften. Somit sind die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben funktionell der Kreisleitstelle unterstellt. Die Aufgaben und Tätigkeiten in der Kreisleitstelle gliedern sich in drei Bereiche der Dringlichkeit, die bei der Bearbeitung entsprechend priorisiert behandelt werden müssen. Dies sind zeitkritische, bedingt zeitkritische und nicht zeitkritische Aufgaben. Als zeitkritische Aufgaben sind diejenigen Aufgaben zu bezeichnen, bei denen akut eine Gefahr 47 für Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit oder wichtige Gemeinschafts- und sonstigen höherwertigen Schutzgütern besteht, bei denen zur Abwehr unverzüglich Maßnahmen der Gefahrenabwehr eingeleitet werden müssen. Als bedingt zeitkritische Aufgaben können diejenigen Aufgaben bezeichnet werden, bei denen keine akute Gefahr von höherwertigen Rechtsgütern besteht, diese aber nach der Wahrscheinlichkeitsprognose zu erwarten sind, wenn keine Maßnahmen der Gefahrenabwehr getroffen werden. Nicht zeitkritische Aufgaben, sind Aufgaben, die unterhalb der Gefahrenschwelle liegen und somit nachrangig behandelt werden können. Die zeitkritischen, bedingt zeitkritischen und nicht zeitkritischen abzuarbeitenden Aufgaben und Tätigkeiten in der Kreisleitstelle werden unter Berücksichtigung eines fachlichen Qualitätsmanagements (QM) erfolgen. Die Umsetzung eines erweiterten QM-Konzeptes bedarf einer detaillierten Projektplanung bezüglich der Organisationsstruktur (Betreiberkonzept), der Personalplanung, der eingesetzten 47 Vergleichbar mit dem Begriff der „Störung“ im OBG: Störung ist die Gefahr, die sich realisiert hat, indem das Schutzgut verletzt ist und zugleich eine fortwährende und fortwirkende Gefahr liegt. Hauptaufgabe der Gefahrenabwehr ist hier die Abwehr der (konkreten) Gefahr. 90 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Leitstellentechnologie und des Kostenmanagements. Dies umfasst die Bereiche Strukturqualität (personelle Ausstattung und Organisationsstruktur), Prozessqualität (Entwicklung strukturierter Abfragesysteme, von Indikationskatalogen für die einzelnen Rettungsmittel sowie die Festlegung von Zielkliniken für vitalbedrohte Patientengruppen) und Ergebnisqualität (Überprüfung des Zeitmanagements in der Leitstelle und Kontrolle der Dispositionsqualität). Zu den konkreten Aufgaben der Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises im Rettungsdienst gehören: · Gewährleistung eines ständigen Kontaktes mit den Rettungswachen und den Rettungsmitteln · Annahme aller Hilfeersuchen aus dem Bereich Notfallrettung über den Notruf 112 · Annahme aller Hilfeersuchen aus dem Bereich Krankentransport über die Leitung 19222, Fernsprechanschlüsse, Direktleitungen, Hausnotruf, Brandmeldeanlagen oder ähnlichem · Treffen der Entscheidung, welches Rettungsmittel zu entsenden ist, d.h. ob es sich um einen der Notfallrettung oder dem Krankentransport zuzuordnenden Einsatz handelt unter Beachtung von Indikationskatalogen und Dispositionsstrategien · Erlass von Einsatzanordnungen an die Rettungswachen und/oder einzelne Rettungsmittel (Alarmierung des nächstgelegenen geeigneten Rettungsmittel) · Alarmierung beziehungsweise Anforderung von Luftrettungsmitteln · Im Einzelfall Festlegung des Transportzieles, gegebenenfalls in Absprache mit dem Notarzt · Organisation spezieller Transporte (Neugeborenentransporte, Schwergewichtigentransporte, Infektionstransporte, Sekundärtransporte und Intensivverlegungen) · Ständige Kontrolle und Bewertung der Auslastung des Rettungsdienstes, gegebenenfalls Maßnahmen zur Spitzenbedarfsabdeckung/Grundschutzsicherung und Alarmierung des Sonderbedarfs · Erlass von Einsatzanordnung an die Rettungswachen und/oder einzelne Rettungsmittel · Übermittlung der Einsatzaufträge an die alarmierten Rettungsmittel, gegebenenfalls auch Anfahrtshinweise oder besondere Anweisungen/Warnungen (z.B. vor gefährlichen Stoffen) · Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern (z.B. Anmeldung bevorstehender Belegungen, Vorankündigung von besonderen Verletzungen/ Erkrankungen, Anmeldung Schwerstverbrannter, Kontakt zu den Giftnotrufzentralen) · Führen eines zentralen Krankenbettennachweises. · Krankentransportdisposition · Information und Konsultierung des „Ärztlichen Leiters Rettungsdienst Rhein-Erft-Kreis“ bei Sonderlagen · Alarmierung des „Leitenden Notarztes Rhein-Erft-Kreis“ 91 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 · Alarmierung des „Organisatorischen Leiter Rettungsdienst“ · Korrespondenz mit benachbarten Leitstellen über die nachbarliche Hilfe · Dokumentation eingehender und ausgehender Meldungen · Lagedarstellung · Anwendung der Alarm- und Ausrückordnung · Zusammenarbeit mit der Polizei, den Feuerwehren, dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Katastrophenschutz · Rückwärtiges Führungsmittel und Führungsunterstützung für den Einsatzleiter der Gemeinde , den bestellten Einsatzleiters des Kreises, der administrativ-organisatorischen Komponente sowie der operativ-taktischen Komponente · Alarmierungsstelle für den Krisenstab und die Koordinierungsgruppe des Rhein-Erft-Kreises und gleichzeitig Führungsmittel für diese · Einsatzbezogene Information an die vorgesetzten Verwaltungsebenen, andere Behörden, politischen Vertretern auf Weisung, Öffentlichkeitsarbeit – Medien – auf Weisung, Energieversorgern, Betreibern des öffentlichen Personenverkehrs, Fachämtern (z.B. Gesundheitsamt Rhein-Erft-Kreis) · Meldekopf der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr gemäß Runderlass IM NRW · Umsetzung von Sonderalarmplänen (z.B. Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten Rhein-Erft-Kreis – MANV) · Umsetzung des Funkkonzepts Rhein-Erft-Kreis und Überwachung der Funkabwicklung der BOS Teilnehmer gemäß PDV/DV 810.3 · Stofferkundung bei Gefahrstoffeinsätzen über interne Datenbänke oder externe Stellen (im Einzelfall in Zusammenarbeit mit dem Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem). Darstellung einer Gefahrstoffausbreitung über ein GIS-System und unterstützende Planung bei Evakuierungs- und/oder Warnmaßnahmen für die Bevölkerung · Bürgerservice als Instrument einer kundenorientierten Verwaltung außerhalb der Bürozeiten – Beratung per Telefon für Sofortmaßnahmen bei medizinischen und allgemeinen Notfällen und sonstigen Fragestellungen aus der Bevölkerung. · Überwachung aller technischen Systeme und Sicherstellung einer durchgängigen Einsatzbereitschaft (Einsatzleitrechner, Funk- und Alarmierungssystem, Nachrichtentechnik sowie Stromversorgung) · Indizierte Inbetriebnahme redundanter Technik · Technische Betreuung und personelle Besetzung des AB Einsatzleitung Rhein-Erft-Kreis im Einsatzfall · Maßnahmen der Einsatzvorbereitung 92 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 · Sichtung, Information und gegebenenfalls Alarmierung bei eingehenden Wetterwarnmeldungen (z.B. Hochwasser, Sturm oder Unwetter) des Deutschen Wetterdienstes · Sichtung Information und gegebenenfalls Alarmierung bei eingehenden Hochwassermeldungen · 1.2 Einsatzpriorisierung bei Flächenlagen Planungsgrößen für die Dimensionierung der Leitstelle und Ist-Zustand Die Kreisleitstelle stellt im Gesamtsystem Rettungsdienst eines der komplexesten Elemente dar und steht demzufolge im Kern dieses Systems, da sie dies durch In- und Output entscheidend beeinflussen kann. Hieraus resultiert, wie bereits aufgelistet, eine Vielzahl von Aufgaben und Anforderungen, die durch die Leitstelle zu erfüllen bzw. umzusetzen sind. Somit ist als wesentlicher Faktor und Voraussetzung für eine qualitative Abarbeitung der Vielzahl der Aufgaben und Anforderungen, die durch die Leitstelle zu erfüllen sind, eine sorgfältige Versorgung des Leitrechners mit Daten zu benennen. Wenn dies gewährleistet ist, ist grundsätzlich sichergestellt, dass die Disponenten ihre Aufgaben im Bereich der Notrufannahme, -bearbeitung und -durchführung gradlinig und nach den festgeschriebenen bzw. vereinbarten Vorgaben erfüllen können. Die Redundanz und Resilienz aller technischen Systeme gilt es zu beachten und erfährt stetig steigende Anforderungen. Den administrativen Aufgaben kommt somit wesentliche Bedeutung zu. Neben den unter Punkt 1.1 genannten konkreten Aufgaben der Kreisleitstelle sind folgende weitere und fundamentale Aufgaben im Bereich der Systemadministration ausnahmslos und rund um die Uhr zu erfüllen: · Administration von MS Windows Servern und Diensten (Installation, Betrieb und Wartung der Server und Netze · Administration des Einsatzleitsystems Cobra (Firma ISE) sowie die kontinuierliche System- und Prozessoptimierung · Administration des Kommunikationssystem IDDS – UCIP (Firma Kappacher) sowie die kontinuierliche System- und Prozessoptimierung · Administration der Alarmierungssysteme (digitale Alarmierung und telefonische Alarmierung) sowie die kontinuierliche System- und Prozessoptimierung · Betreuung von Sicherheitssystemen, wie Firewall-/ Antiviren- und Spam-Systeme · Der Support und die Störungsbearbeitung · Betreuung von Windows Client-Rechnern · Herstellung der Verfügbarkeit aller IT-Systeme · Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur · Einsatzdatenpflege 93 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 · Integration von Fremddaten und Kartendiensten · Administration von Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Softwaresystemen im Netzwerk · Betreuung und Administration der Wachalarmierung und Wacharbeitsplätze auf den Feuer- und Rettungswachen im Rhein – Erft - Kreis · Betreuung und Administration des Einsatzleitsystem im AB-ELW · Betreuung und Administration der technischen Systeme im AB-Besprechung · Betreuung des modularen Warnsystems (MoWaS) zur Warnung der Bevölkerung · Bereitstellung des Informationssystems Gefahrenabwehr (IG.NRW) Weitere Aufgaben und die Bedeutung des Systemadministrators in der Kreisleitstelle liegen der Kreisverwaltung des Rhein-Erft-Kreises vor. In Ergänzung der allgemeinen Systemadministration liegen durch die bundesweite Einführung des Digitalfunks-BOS weitere komplexe technische Verantwortungsbereiche, welche kreisweit gestaltet werden müssen, in der Zuständigkeit der Kreisleitstelle, wahrgenommen durch einen Sachbearbeiter Digitalfunk, und nachgelagert auch in dem täglichen Dienstbetrieb der Kreisleitstelle wirken. Zu den Aufgaben zählen nachfolgende wesentliche Punkte: · Die Einrichtung der Taktisch-Technischen Betriebsstelle (TTB) der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (nPol) nach dem Nutzungshandbuch Digitalfunk BOS NRW sowie dem Betriebskonzept NRW in der jeweils gültigen Fassung. · Der TTB obliegt die gesamte Funkaufsicht über alle ihr zugewiesenen TMO-Gruppen die mit der Kennung BM_xx versehen sind und zusätzlichen TMO-Gruppen, die ihr einsatzbedingt für einen temporären Zeitraum zugewiesen wurden. Darüber hinaus ist sie auch zuständig für die Nutzung der in ihrem Zuständigkeitsbereich verwendeten und freigegebenen DMO-Gruppen. Ihr unterliegt ebenfalls die Erstellung und Fortschreibung des Nutzerhandbuches / Betriebsanweisung für die nPol Gefahrenabwehr im Rhein-ErftKreis, sowie der Gruppenverteilung für Funkkonzepte und der Nutzung von technischen Erweiterungen (Gateway, Repeater etc.). Diese Aufgabe wird hier in enger Zusammenarbeit mit der vorhaltenden Stelle Rhein-Erft-Kreis der nPol (VSt) und dem Sachbearbeiter Digitalfunk wahrgenommen. Die TTB ist der 24/7-Ansprechpartner für alle Ebenen im Digitalfunk BOS. · Ergänzend hierzu wurde ebenfalls nach den Vorgaben die Vst in der Kreisleitstelle im Sachgebiet Digitalfunk etabliert. Die VSt des Rhein-Erft-Kreises ist auch für die Anpassung der Musterprogrammierung auf die Belange der nPol Gefahrenabwehr im Rhein-ErftKreis, sowie die Einhaltung der Netzparameter verantwortlich. Sie verteilt die Programmierung und Updates über das eigens eingerichtete Programmiersystem an alle angeschlossen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis. Die VSt ist ebenfalls für einen sicheren Betrieb der Geräte, in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen TTB verantwortlich und kann 94 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 auch (Teil-)Aufgaben der TTB mit übernehmen. Sie ist Ansprechpartner und gibt Hilfestellungen in allen Belangen rund um den Digitalfunk (Beschaffung, Einbauvarianten, technische und taktische Einsatzmöglichkeiten, Errichtung und Anzeige von ortsfesten Landfunkstellen (oLFS) und bevorratet / hat Zugriff auf zusätzliche Endgeräte für spezielle Einsatzfälle. Neben den bereits genannten Aufgaben, muss die Kreisleitstelle als medizinischer Dienstleistungsbetrieb personell, organisatorisch und materiell so ausgestattet sein, dass Notrufe zur Vermeidung überlanger Hilfsfristen so schnell wie möglich angenommen und bearbeitet werden können. Eine unverzügliche Annahme zeitkritischer Notrufe ist ein entscheidendes Qualitätskriterium für die Aufgabenwahrnehmung im Rahmen des Sicherstellungsauftrages. Wartezeiten sind im Regeldienstbetrieb der Kreisleitstelle an dieser Stelle unvertretbar. Ebenso vorrangig wie die Notrufannahme sind die Überwachung der laufenden Einsätze, die Bearbeitung von Rückmeldungen und Nachforderungen weiterer Einsatzkräfte und die begleitende Dokumentation einzustufen und zu behandeln zu wissen. Hier müssen Fehler im System frühzeitig erkannt werden und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Dies bedeutet, dass die Leitstelle auf auftretende einsatzspezifische und/oder taktische Lageänderungen umgehend reagieren muss, indem ein neuer Beurteilungs- und Entscheidungsprozess eingeleitet wird. Bezogen auf die konkreten Aufgaben der Kreisleitstelle und damit unmittelbar in Zusammenhang mit 48 der Bedarfsplanung im Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises stehend ist erheblich, dass ca. 69,84% der abgearbeiteten Hilfeersuchen der Kreisleitstelle bezogen auf das Gesamtvolumen allgemein auf den Rettungsdienst entfallen. Neben den eingangs dargelegten konkreten gesetzlichen Aufgaben der Kreisleitstelle fallen zunehmend Tätigkeiten an, die als nicht zeitkritisch oder „bedingte Serviceleistungen“ einzustufen sind. So nehmen beispielsweise rettungsdienstlich-medizinischen Beratungen von Anrufern zunehmend breiteren Raum ein und Anrufer sind nach entsprechender Abfrage an den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst zu verweisen oder nächste dienstbereite Apotheken zu benennen. Die Auswirkungen der Strukturreform des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes Nordrhein mit Blick auf eine höhere Einbindung der Leitstelle bzw. des Rettungsdienstes bleibt abzuwarten. Neben der eingangs benannten ausschließlich auf die Hilfeersuchen bezogenen prozentualen Aufgabenlastigkeit im Rettungsdienst muss parallel ebenso der hiermit unmittelbar in Verbindung stehende und untrennbare administrative Aufgabenzuwachs berücksichtigt werden. So sind z.B. im Rahmen der Einsatzbearbeitung in der Kreisleistelle alle noch fehlenden Daten zu erheben und zu dokumentieren. Darüber hinaus müssen zur Qualitätssicherung ausführlich und exakt aufgetretene Fehler und Probleme aus Sicht der Kreisleitstelle oder des Disponenten dokumentiert werden, damit unverzüglich ein entsprechendes Korrekturverfahren eingeleitet werden kann und diese mit in den Qualitätsmanagementprozess einfließen können. Die Einsatzbearbeitung bedarf überdies einer gerichtsfesten Dokumentation und Nachbearbeitung. 48 Stand der Ermittlung: Kalkulationsjahr 2011 und Vorkalkulation 2015 95 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Die klinische Unterbringung von Notfallpatienten ist zunehmend dadurch geprägt, dass insbesondere spezielle Fachdisziplinen durch die Leitstelle abgefragt und für den Rettungsdienst als freie Behandlungsressourcen abgebildet werden müssen. Überdies ist neben der Dokumentation im Einsatzleitrechner auch eine landesweite Darstellung in der elektronischen Notfallressourcenübersicht über das Informationssystem Gefahrabwehr Nordrhein-Westfalen (IG NRW) unter Steuerung des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW (MIK) initiiert. Eine Zunahme von besonderen Transporten ist zu verzeichnen. Hierzu zählen insbesondere Schwergewichtigentransporte, Infektionstransporte und Sekundärtransporte. Überdies erfolgt eine stetige Zunahme von Einsätzen und Transporten heimbeatmeter Patienten. Alle Transporte zeichnen sich dadurch aus, dass ein deutlich erhöhter rückwärtiger Koordinationsbedarf für die Kreisleitstelle – und folglich personelle Bindung - gegeben ist. Das hohe Anforderungsprofil an die Kreisleitstelle bedingt eine von anderen Systemkomponenten abgekoppelte Führungsstruktur, die ein zielorientiertes Handeln im Sinne einer effizienten Aufgabenerledigung der Kreisleitstelle realisiert, beziehungsweise ermöglicht. Dies kann nur umgesetzt werden, wenn zur Abarbeitung der zeitkritischen und konkreten Aufgaben der Kreisleitstelle auf verschiedenen Führungsebenen unterschiedliche Führungsfunktionen und -positionen vorgehalten werden. Hierbei ist insbesondere im Rahmen der personellen Planung und Bemessung zu berücksichtigen, dass Leistungen der Leitstelle auch in Duplizitätsfällen erbracht werden müssen (z.B. beim zeitgleichen Eingang mehrerer Notrufe). Im Regelbetrieb der Kreisleitstelle steht in der Führungshierarchie auf operativer Ebene die Funktion des Dienstgruppenleiters an der Spitze. Im Wesentlichen gliedern sich die Aufgaben des Dienstgruppenleiters in Sachaufgaben und rein kommunikative Führungsaufgaben während ihm gleichzeitig die Durchführungsverantwortung der zu erledigenden Aufgabenstellungen im Einsatzbetrieb obliegt. Die Funktion des Dienstgruppenleiters setzt aufgrund der besonderen Entscheidungsbefugnis hohe Führungsqualitäten voraus. Dies ist zwingend erforderlich, da der Dienstgruppenleiter auch in kritischen Entscheidungssituationen besonnen agieren muss und nicht immer unmittelbar eine übergeordnete Führungsperson aus zeitkritischen Gründen kontaktieren kann. Der Dienstgruppenleiter muss zwingend und zu jeder Zeit eine Übersicht über das sich darstellende Gesamteinsatzaufkommen haben und im Falle der regelmäßigen Notwendigkeit für Entscheidungen unverzüglich zur Verfügung stehen. Die Aufgabe der wichtigen Wiedergabe der Gesamtlagedarstellung des Einsatzaufkommens, insbesondere im Rettungsdienst aber auch im Brandschutz und der Technischen Hilfeleistung, die Zusammenführung und Verarbeitung von wichtigen lage- und einsatzbezogenen Zuständen, wie z.B. eingehende Meldungen von Polizei, Wetterdienst, Krankenhäusern, Führungspersonen und die Prozesszusammenführung sowie Beratung bei rettungsdienstlichen Fragestellungen muss der Dienstgruppenleiter basierend auf gesicherten, objektiven Kriterien und nicht routinemäßig entscheiden. Ferner fungiert der Dienstgruppenleiter bei besonderen Einsatzlagen gleichzeitig als Lagedienst bis zum Eintreffen der nächsten übergeordneten Führungsebene. Im derzeitigen personellen und funktionsbezogenen Ist-Zustand der Kreisleitstelle des Rhein-ErftKreises werden zur Wahrnehmung der Aufgabenvielfalt fünf Funktionen über 24 Stunden und eine Funktion werktags zusätzlich für die Krankentransportdisposition planerisch vorgehalten. Die Führung der Dienstschicht erfolgt hierbei durch einen qualifizierten Dienstgruppenleiter. 96 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Neben der im Voraus genannten Vielzahl von Aufgaben und Anforderungen, die an die Leitstelle gestellt werden, ist weiterhin anzufügen, dass die Leitstelle durchgehend mit zusätzlichen Aufgabenerfüllungen konfrontiert ist, die nicht zu den primären Obliegenheiten gehören. 1.2.1 Regelbetrieb Wie unter Kapitel „Bedarfsanalysen im Rettungsdienst, 1.2 Planungsgrößen für die Dimensionierung der Leitstelle und Ist-Zustand“ dargelegt, ist aufgrund der unabweisbaren Zunahme der zu verrichtenden Tätigkeiten in der Kreisleitstelle vor dem Hintergrund einer gesicherten Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen, dass im Soll- Konzept die derzeitige Funktionsstärke vor allem im Zuge der Einführung der gesetzlich vorgeschriebenen 48-Stundenwoche ab dem 01.01.2017 (gemäß der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen - Arbeitszeitverordnung Feuerwehr - AZVOFeu) erhalten bleibt. Dies macht zur Vermeidung einer sicherheitsrelevanten personellen Unterbesetzung erforderlich, dass mit Ablauf der Möglichkeit der 54-Stundenwoche im Rahmen einer Opting-Out-Vereinbarung zum 31.12.2016, welche zur Kostenminimierung derzeitig in der Kreisleitstelle angewandt wird, mit Wirkung zum 01.01.2017 vier zusätzliche Planstellen (Grundlage bildet eine Personalbedarfsrechnung unter Beachtung der Ausfallfaktoren) eingerichtet werden, so dass die derzeitige Funktionsvorhaltung weiterhin gegeben ist. Ferner ist eine dieser Planstellen mit der Qualifikation des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes auszuweisen, damit auch in Zukunft eine Dienstschicht der Kreisleitstelle 7. regelhaft durch einen Dienstgruppenleiter in der entsprechenden Qualifikation ausgeübt wird Auf die Aufwertung einer weiteren Planstelle für die Funktion eines Dienstgruppenleiters wird verzichtet, da durch personelle Synergieeffekte eine Wahrnehmung der Funktion durch den Abteilungsleiter, den Systemadministrator oder Sachbearbeiter Digitalfunk im Vertretungsfall erfolgt. Hierdurch ist zusammenfassend gewährleistet, dass einerseits das steigende rettungsdienstliche Dispositionsaufkommen bearbeitet wird, die sich ändernden Vorgaben der AZVOFeu unter Beibehaltung der etablierten Qualitätsstandards beachtet werden und anderseits der Dienstgruppenleiter auch angemessen seine weitreichenden administrativen Aufgaben leisten kann. Für die Leitstelle ergibt sich daher folgende personelle Grundanforderung im Regeldienst: · Aus Sicherheitsgründen müssen unabhängig des Einsatzaufkommens zu jeder Zeit mindestens vier Leitstellendisponenten (Mindestqualifikation mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst mit Führungsqualifikation B 3 und Rettungsassistent) in der Kreisleitstelle anwesend sein. An Werktagen ist zusätzlich ein Leitplatz zur Krankentransportdisposition von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu besetzen (Mindestqualifikation mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst mit Führungsqualifikation B 3 und Rettungsassistent) · Zur Dienstaufsicht und Durchführung administrativer Aufgaben ist die Dienstschicht zu jeder Zeit ergänzend durch einen Dienstgruppenleiter zu führen (Mindestqualifikation 97 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 gehobener feuerwehrtechnischer Dienst und Rettungsassistent). Zur Spitzenabdeckung besetzt der Dienstgruppenleiter im Bedarf kurzfristig einen Leitplatz. 1.2.2 49 Sonderlagen und Spitzenbedarf Neben der personellen Grundanforderung im Regeldienst, muss die Leistelle auch personell, organisatorisch und materiell in der Form gestaltet sein, dass rettungsdienstliche Sonderlagen, wie beispielsweise Einsätze mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Erkrankten, unmittelbar und unter Wahrung des Standards der durchzuführenden Grundaufgaben bearbeitet werden können. Da die Eintrittswahrscheinlichkeit von Sonderlagen unabhängig von der Tageszeit ist, ist die Grundvorhaltung der hierfür notwendigen Funktionen über 24 Stunden sicherzustellen. Zur Bearbeitung einer rettungsdienstlichen Sonderlage ergibt sich daher folgender personeller Mindeststandard: Eine rettungsdienstliche Sonderlage bedarf der direkten Besetzung von mindestens drei Einsatzleitplätzen (zwei Einsatzleitplätze Rettungsdienst, ein Einsatzleitplatz Feuerwehr), einer Funktion Dienstgruppenleiter, einer Funktion Lagedienst sowie werktags zusätzlich eines Einsatzleitplatzes für die Krankentransportdisposition (08.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Hieraus ergibt sich, dass uneingeschränkt ein Mindeststandard von einem Dienstgruppenleiter und vier beziehungsweise fünf Funktionen von Disponenten an Werktagen mit den entsprechenden Qualifikationen in der Leitstelle erforderlich ist. Im Zuge einer Synergie, bildet der Dienstgruppenleiter bis zum Eintreffen der nächsthöheren Führungsebene den Lagedienst gleichermaßen ab. Bei einer rettungsdienstlichen Sonderlage kann der Dienstgruppenleiter aufgrund der gerade in der Frühphase erforderlichen administrativen Aufgaben und gleichzeitiger Wahrnehmung der Funktion Lagedienst nicht parallel zur Leitplatzbesetzung eingeplant werden. Der Begriff einer rettungsdienstlichen Sonderlage wird hier standardisiert mit einer minimalen Mindestfunktionsbesetzung betrachtet. In Abhängigkeit zum Ereignis kann es erforderlich werden, dass neben dem Grundstandard noch zusätzliche Funktionen besetzt werden müssen. Weitere personelle Aufstockung bietet der externe Leitstellenalarm von im Dienstfrei befindlichen Disponenten. Der externe Leitstellenalarm unterliegt unterschiedlichsten Parametern (z.B. Verfügbarkeit der Mitarbeiter, Anfahrtszeit zur Dienststelle etc.). Durch Synergieeffekte im Personalpool zwischen dem Rhein-ErftKreis und der Stadt Kerpen ist die notwendige fachliche Qualifizierung des Personals der Stadt Kerpen und des Rhein-Erft-Kreises sichergestellt. Gleichzeitig ist durch ein standardisiertes Personalunterstützungsverfahren der Stadt Kerpen ein funktionsstellenreduzierter Personalbedarf für die Leitstelle etabliert. Der personelle Mindeststandard für eine rettungsdienstliche Sonderlage muss daher berücksichtigen, dass der externe Leitstellenalarm nur als bedingte Planungsgröße herangezogen werden kann und deswegen der direkte Zugriff auf Funktionen durch den personellen Mindeststandard unverzichtbar ist. Die Planungsgrößen für die Dimensionierung der Leitstelle ergeben folgende Leistungsstandards: 49 Siehe Qualitäts- und Qualifikationsanforderungen an Leitstellen und Leitstellenpersonal in Leitstellen für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren 98 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Abfragesicherheit Wartezeiten am Notruf sowie für Hilfeersuchen anderer Stellen der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr dürfen nur in Ausnahmefällen bei einer hohen parallelen Notruf- und Einsatzfrequentierung auftreten. Alarmierungssicherheit Die Alarmierung des nächstgelegenen, geeigneten Rettungsmittels ist durchschnittlich innerhalb von einer Minute nach Notraufannahme zu gewährleisten. Bearbeitungssicherheit Neben der reinen Einsatzeröffnung ist die Kreisleitstelle gleichzeitig in der Lage, zeitkritische Dispositionspflichten wahrzunehmen, Meldungen zu laufenden Einsätzen unverzüglich zu dokumentieren und zu bearbeiten sowie einsatzbedingte Maßnahmen umzusetzen (z.B. Kontrolle des zeitgerechten Ausrückens nach der Alarmierung, Erreichbarkeit über Funk, direkte Reaktion auf Einsatzmittelnachforderungen, Anmeldung von Patienten etc.) . Die an die Leitstelle gestellten Leistungsstandards sind im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems aufzunehmen und in Prozessabläufe einzuarbeiten. Für alle Mitarbeiter gibt es aus diesem Grund kontinuierliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. 2 Notfallrettung 2.1 Methodik Die Fahrzeugbemessung für die Rettungsmittelvorhaltung im Rahmen der Rettungsdienstbedarfsplanung kann unter Berücksichtigung verschiedener Algorithmen durchgeführt werden. Zu den allgemein anerkannten Methoden gehört die risikoabhängige Fahrzeugbemessung mittels der Wahrscheinlichkeitsverteilung nach POISSON. Diese Methode hat zum Ziel, dass die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt zeitgleicher Alarmierungen berechnet wird. Das Ereignis welches eintritt, wenn alle rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltenen Rettungsmittel einsatzgebunden sind und zusätzlich eine weitere Notfallalarmierung in der Kreisleitstelle eingeht, stellt hierbei den Risikofall dar. Der zeitliche Abstand zwischen zwei Risikofällen gilt als Maß für die gewählte Sicherheit der Fahrzeugvorhaltung und wird als Wiederkehrzeit bezeichnet. Als grundsätzlich angemessene Wiederkehrzeit für den Risikofall sind zehn Schichten anzusehen. In großstädtischen Rettungsdienstbereichen mit einer weitflächigen Überlappung der Hilfefristbereiche werden noch fünf Schichten als ausreichend betrachtet. Der Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises weist im Hinblick auf die Struktur der Rettungsdienstbereiche eine sehr heterogene Struktur auf. So weisen einzelne Rettungsdienstbereiche, insbesondere im östlichen und süd-östlichen Teil des Kreisgebietes, teilweise Überlappungen der Hilfsfristbereiche auf, während in den anderen Bereichen keine Überschneidungen der Hilfsfristbereiche zu 99 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 beobachten sind. Die risikoabhängige Fahrzeugbemessung im vorliegenden Rettungsdienstbedarfsplan erfolgt daher auf dem Sicherheitsniveau von zehn Schichten Wiederkehrzeit. Der Begriff Schicht ist in diesem Zusammenhang nicht der Dienstschicht gleichzusetzen, sondern bezieht sich auf das jeweilige betrachtete Bemessungsintervall. Als geeignete Länge für das Bemessungsintervall sind entsprechend der Fachliteratur 8-, 12- oder 24Stunden-Schichten anzusehen. Im Rahmen des vorliegenden Rettungsdienstbedarfsplanes erfolgt auf der Basis von Bemessungsintervallen mit einer Länge von 12 Stunden bzw. 2 Schichten. Das Verfahren zur bedarfsgerechten Fahrzeugbemessung gliedert sich grundlegend in drei Stufen. Die erste Stufe stellt hierbei die Standortplanung dar. Im zweiten Schritt erfolgt die Fahrzeugbemessung anhand der Wahrscheinlichkeitsverteilung nach POISSON. Das mathematische Ergebnis der Bemessung wird in einem dritten Schritt an die bestehenden Dienstplanmodelle angepasst. Voraussetzung POISSON-Analyse Die risikoabhängige Fahrzeugbemessung führt nur dann zu bedarfsgerechten Ergebnissen, wenn grundlegende Voraussetzungen erfüllt sind. Im Vorfeld zur Fahrzeugbemessung ist die Festlegung der jeweiligen Bemessungsräume zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Diese Prüfung erfolgt auf der Basis einer qualifizierten Standortplanung mittels Raum-Zeit-Analyse unter Berücksichtigung unterschiedlicher Straßenkategorien sowie, wenn notwendig, lokal ermittelten Echtzeitfahrtests. Das Ergebnis dieser Raum-Zeit-Analyse sind Linien gleicher Zeitdauer – Isochronen – für jeden bedarfsgerechten Einsatzbereich. Mittels dieser Isochronen wird der Nachweis der planerischen zeitgerechten Abdeckung des jeweiligen Bemessungsraumes – unter sinnvoller Beachtung der jeweiligen Rahmenbedingungen – erbracht und führt im Falle einer vollständigen planerischen Abdeckung des Bemessungsraumes zu einem mathematischen Erreichungsgrad von 90% hinsichtlich der realen Einhaltung der Hilfsfrist von 8 Minuten. Datenaufbereitung Die Datenaufbereitung steht in Abhängigkeit zum mittelfristigen Einsatzgeschehen, das bedeutet, dass eine Differenzierung hinsichtlich der Wochentage notwendig ist. Demzufolge wird das Einsatzgeschehen an den Werktagen Montag bis Freitag sowie an den Wochenendtagen – Samstag und Sonntag – sowie an Feiertagen differenziert betrachtet. Das Einsatzgeschehen an den Werktagen Montag bis Freitag ist weitgehend gleichartig ausgeprägt, so dass diese Tage zusammengefasst werden können. Sowohl der Samstag als auch Sonn- und Feiertage werden differenziert betrachtet, da für diese Tage eine teilweise abweichende Einsatzverteilung beobachtet werden kann. Sonn- und Feiertage werden zusammengefasst betrachtet, da sich beide Tageskategorien sehr ähnlich sind. Es ergeben sich somit folgende Tageskategorien: · Montag bis Freitag (MO-FR) · Samstag (SA) · Sonntag und Feiertag (SO/FT) 100 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Die Länge der Bemessungszeiträume sollte so gewählt sein, dass das Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in bestehende Arbeitszeitverordnungen und Dienstplanmodelle abgebildet werden kann. Hierfür bietet sich grundsätzlich eine Länge der Bemessungsintervalle von acht, zwölf oder vierundzwanzig Stunden an. Da das Einsatzaufkommen innerhalb des Rhein-Erft-Kreises insbesondere in den Abendstunden sehr differenziert sein kann, wird eine Intervalllänge von zwei Schichten als sinnvoll angesehen. Die risikoabhängige Fahrzeugbemessung im vorliegenden Rettungsdienstbedarfsplan wird demnach für zwei Bemessungsintervalle mit jeweils zwölf Stunden Dauer durchgeführt. Somit ergeben sich als Schichtdauer für die Notfallrettung folgende Stundenintervalle: Schichtintervall 1 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr 2 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr Tabelle 14: Zeitintervalle der Schichtdauer in der Notfallrettung Bemessungsrelevantes Einsatzaufkommen Für die risikoabhängige Fahrzeugbemessung werden in der Regel die Einsatzdaten des letzten vollständigen Kalenderjahres herangezogen. Im vorliegenden Rettungsdienstbedarfsplan erfolgt die Auswertung der Daten vom 01.01.2014 bis 31.12.2014. Von der Grundgesamtheit der im Einsatzleitrechner dokumentierten Einsätze sind die bemessungsrelevanten Einsatzfahrten zu ermitteln. Für die risikoabhängige Fahrzeugbemessung im vorliegenden Rettungsdienstbedarfsplan sind alle planerischen medizinischen Notfalleinsätze (R), Brand- (B) und Hilfeleistungseinsätze (H) berücksichtigt. Brand- und Hilfeleistungseinsätze wurden berücksichtigt, da Einsätze des Rettungsdienstes unter Beteiligung der Feuerwehr grundsätzlich mit einem Einsatzstichwort des Brandschutzes eröffnet und abgeschlossen werden und somit keine Selektierung erfolgen kann. Im Einsatzleitrechner des RheinErft-Kreises sind für das Jahr 2014 insgesamt 46.505 Einsätze in der Notfallrettung ohne Notarzt dokumentiert. Hiervon sind insgesamt 43.592 Einsätze als für die risikoabhängige Fahrzeugbemessung relevant anzusehen. Die insgesamt 43.592 Einsätze im Rettungsdienst führten zu 43.861 bemessungsrelevanten Einsatzfahrten der Notfallrettung ohne Notarzt. Die bemessungsrelevanten RTW-Einsatzfahrten beinhalten grundsätzlich auch die Einsatzfahrten mit den Alarmierungsstichworten INTERN-1 ohne Sonderrechte, CHRG-1 ohne Sonderrechte, GYN-1 ohne Sonderrechte, KIND-1 ohne Sonderrechte, VERLEGUNG-1, VERLEGUNG-2, VERLEGUNG-1 ohne Sonderrechte, Konsil-1 und Konsil-2. Verlegungsfahrten wurden als bemessungsrelevante Einsatzfahrten mit einbezogen, da diese mit RTW der Regelrettung bedient werden und keine speziellen Einsatzmittel (Intensivtransportwagen) vorgehalten werden. Bei den grundsätzlich bemessungsrelevanten RTW-Einsatzfahrten wurden alle rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltenen sowie alle externen Einsatzmittel (Rettungsmittel aus benachbarten Ge- 101 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 bietskörperschaften, die Einsätze auf dem Zuständigkeitsbereich des Rhein-Erft-Kreis wahrgenommen haben) berücksichtigt. Nicht berücksichtigt wurden Rettungsdiensteinsätze, die durch rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltene Fahrzeuge des Rhein-Erft-Kreises auf dem Gebiet externer Rettungsdienstträger wahrgenommen wurden. Des Weiteren wurden alle Einsatzfahrten abgezogen, bei denen die dokumentierte Einsatzdauer weniger als zwei Minuten beträgt, da es sich bei diesen Einsatzfahrten um Fahrten handelt, die von anderen Einsatzmitteln übernommen worden sind beziehungsweise keine rettungsdienstliche Notfallbehandlung mehr erforderten. Zudem wurde bei Einsatzfahrten, bei denen die Einsatzdauer mehr als 4,5 Stunden betragen hat, die Einsatzzeit auf 50 Minuten festgelegt. Berechnungsalgorithmus für die risikoabhängige Fahrzeugbemessung Unter der begründeten Annahme, dass das Eintreffen aufeinander folgender Notfälle voneinander unabhängig und zufällig ist, lässt sich der Bedarf an vorzuhaltenden Rettungsmitteln (RTW) für ein gewünschtes Sicherheitsniveau anhand statistischer Gesetzmäßigkeiten mittels der Verteilungsfunktion von POISSON berechnen (risikoabhängige Fahrzeugbemessung). 50 Grundlage für die Bemessung der Notfallvorhaltung ist die zu erwartende Jahreshäufigkeit von Notfallereignissen im Rettungswachen-Einsatzbereich. Dabei wird der Vorhaltung an Notfallkapazitäten nicht die täglich und stündlich zu erwartende Notfallnachfrageverteilung zugrunde gelegt, sondern das seltener vorkommende gleichzeitige Auftreten mehrerer Notfälle innerhalb eines Rettungswachen-Einsatzbereiches. Bemessungsrelevante Größe ist daher das im Jahresablauf, ab einem bestimmten Notfallaufkommen unvermeidliche, gleichzeitig zu erwartende Auftreten mehrerer Notfallereignisse im Einsatzbereich der Rettungswache und die mittlere Einsatzdauer. Beide Größen sind für die nachfolgende Bemessung zunächst pro Bemessungsraum, Wochentag und Stundenintervall berechnet worden. Als mittlere Notfalleinsatzzeit wurde die aus der Leitstellen-Erfassung für die Einsatzbereiche im Soll-Konzept ermittelte mittlere Einsatzzeit bei Notfällen in Ansatz gebracht. Die Einsatzzeiten wurden hierbei für jede zu bemessende Einzelschicht separat berechnet. Bezüglich der mittleren Einsatzdauer wurden für jeden Bemessungsraum alle Zeiten innerhalb eines Einsatzbereiches durch jeweilig disponierte Rettungsmittel errechnet. Aus den so gewonnenen Eingangsgrößen für jeden Bemessungsraum, jede Wochentagkategorie und jedes Bemessungsintervall wird mittels Formel (1) der so genannte Erwartungswert µ generiert: 50 Berechnet wird im mathematisch-statistischen Sinn die Wiederkehrzeit des Ereignisses, dass innerhalb eines Zeitintervalls, z.B. der mittleren Einsatzzeit, eine bestimmte Anzahl x vorgehaltener Krankenkraftwagen nicht mehr ausreicht, um eine bestehende Notfallnachfrage zu bedienen. Oder anders ausgedrückt: Das Risiko, dass die zur Verfügung stehenden Rettungsmittel nicht ausreichen, entspricht der Wahrscheinlichkeit, dass Anzahl X von Notfalleinsätzen innerhalb eines Zeitintervalls einen größeren Wert als die Anzahl x der zur Verfügung stehenden Rettungsmittel (= Überschreitungswahrscheinlichkeit) erreichen. Die Wiederkehrzeit des Ereignisses (X>x) ist die mit dem Kehrwert des Risikos gewichtete Länge des zugrunde liegenden Zeitintervalls. 102 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Formel (1) m= n´ tE tges µ = Erwartungswert n = Zahl der Alarmierungen tE = mittlere Einsatzdauer tges = Bemessungszeitraum Formel 1: Formel für den Erwartungswert Über die Formel (2) werden mittels des Erwartungswertes die Eintrittswahrscheinlichkeiten für das Eintreten gleichzeitiger Notfallanfahrten mit der Anzahl x berechnet. Formel (2) P(x) = m x ´ e-m X! P = Eintrittswahrscheinlichkeit x = Anzahl gleichzeitiger Notfallanfahrten µ = Erwartungswert e = Eulersche Zahl der Alarmierungen Formel 2: Formel für die Berechnung der Eintrittswahrscheinlichkeit für das Eintreten gleichzeitiger Einsatzfahrten Hinsichtlich der Berechnung der Wiederkehrzeit 51 ist als Zwischenschritt die Berechnung der so ge- nannten Überschreitungswahrscheinlichkeit notwendig, dies erfolgt mittels Formel (3). x Formel (3) P( X > x) = 1 - å ( x) x= 0 P (X>x) = Überschreitungswahrscheinlichkeit Formel 3: Formel für die Berechnung der Überschreitungswahrscheinlichkeit 51 Die Wiederkehrzeit des Überschreitungsfalles bezeichnet den zeitlichen Abstand zwischen zwei Risikosituationen, nämlich zwischen einer aktuellen Bedarfsüberschreitung der vorgehaltenen RTW-Notfallkapazitäten und dem statistisch zu erwartenden wiederholten Eintreten dieses Überschreitungsfalles. 103 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Mit Formel (4) wird für jeden Bemessungszeitraum, jede Wochentagkategorie und jedes Bemessungsintervall die Wiederkehrzeit des Risikofalles berechnet. Formel (4) W W= 1 n ´ P( X > x) d = Wiederkehrzeit Formel 4: Formel für die Berechnung der Wiederkehrzeit des Risikofalles Als Häufigkeit der zu bemessenden Einzelschichten werden, analog zum Untersuchungszeitraum, folgende Schichten in Ansatz gebracht: Wochentag 2014 Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. gesamt Montag 4 4 5 4 4 5 4 4 5 4 4 5 52 Dienstag 4 4 4 5 4 4 5 4 5 4 4 5 52 Mittwoch 5 4 4 5 4 4 5 4 4 5 4 5 53 Donnerstag 5 4 4 4 5 4 5 4 4 5 4 4 52 Freitag 5 4 4 4 5 4 4 5 4 5 4 4 52 Samstag 4 4 5 4 5 4 4 5 4 4 5 4 52 Sonntag 4 4 5 4 4 5 4 5 4 4 5 4 52 gesamt 31 28 31 30 31 30 31 31 30 31 30 31 365 Tabelle 15: Häufigkeit der bemessenen Einzelschichten (Montag bis Sonntag) Davon Feiertage: Wochentag 2014 Jan. Feb. Mär. Apr. Mai. Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. gesamt Montag 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 2 Dienstag 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Mittwoch 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 Donnerstag 0 0 0 0 2 1 0 0 0 0 0 1 4 Freitag 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0 1 3 Samstag 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 Sonntag 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 gesamt 1 0 0 2 2 2 0 0 0 1 1 2 11 Tabelle 16: Häufigkeit der bemessenen Einzelschichten (Feiertage) 104 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Das Ergebnis dieses Berechnungsalgorithmus wird als tabellarische Übersicht pro betrachtetem Rettungsdienstbereich, Wochentags- und Bemessungsintervall dargestellt, wobei für jedes Bemessungsintervall die Zahl der bedarfsgerechten Fahrzeuge und die hierfür geltende Wiederkehrzeit angegeben wird. In der Anlage zu diesem Bedarfsplan wird die Aufstellung der eingehenden Daten gezeigt. Zusammengefasst sind die Ergebnisse der Dimensionierung für die RTW-Notfallvorhaltung in Kapitel 2.4 dargestellt. Die genauen Berechnungsergebnisse der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung ohne und mit Notarzt sind in den Anlagen 09 und 10 dargestellt. Als maßvolles Sicherheitsniveau bei dem angewandten 2-Schicht-Modell mit einer Schichtdauer von 12 Stunden wird für den RDB Rhein-Erft-Kreis eine Wiederkehrzeit von 10 Schichten angesehen. Anlage 09 Ergebnisse der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in der Notfallrettung ohne Notarzt (RTW) Anlage 10 Ergebnisse der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in der Notfallrettung mit Notarzt (NEF) 2.2 Planungsgrößen Die Einhaltung der im RettG NRW geforderten flächendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung kann nur sichergestellt werden, wenn grundlegende Planungsgrößen richtig definiert sowie sinnvoll und individuell an das Schutzgebiet angepasst sind. Ausgangsbasis hierfür bildet eine umfassende Bedarfsplanung der sächlichen Rettungsdienstinfrastruktur. Die entscheidende Planungsgröße ist die planerische Hilfsfrist, welche den zeitlichen Rahmen für die Bedienung von Nachfragen vorgibt. Die planerische Hilfsfrist ist somit sowohl die verbindliche zeitliche Vorgabe für das Eintreffen eines geeigneten Rettungsmittels, als auch Maßstab für die Berechnung der planerisch zeitgerechten Abdeckung. Gegenwärtig besteht in Nordrhein-Westfalen kein gesetzlich vorgeschriebener Grenzwert für die Planung und Festlegung der Zahl und Standorte der Rettungswachen. Aus diesem Grunde werden hierzu hilfsweise die Ausführungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 05.04.2000 (III C 6-0712.1.2/0715.1) sowie vom 28.06.2012 (234-0712.1.2) herangezogen. 2.2.1 Planerische Hilfsfrist Wie eingangs beschrieben ist für Nordrhein-Westfalen eine gesetzliche Hilfsfrist nicht definiert. Mit dem flächendeckenden Ausbau des Rettungsdienstes seit 1974 haben sich als allgemeiner rettungsdienstlicher Standard in Nordrhein-Westfalen Hilfsfristen von acht Minuten in städtischen Bereichen und bis zwölf Minuten in ländlichen Bereichen ergeben. Im Rahmen der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes wird die planerische Hilfsfrist als Zeitspanne ab dem Anfang der Disposition des Disponenten in der Kreisleitstelle (Bestätigung des 105 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Fahrzeugvorschlages) bis zum Eintreffen des ersten geeigneten Rettungsmittels (RTW oder NEF) am Einsatzort (Status 4 des ersten geeigneten Rettungsmittels) verstanden. Für die Notfallrettung ohne Notarzt beträgt die Hilfsfrist acht Minuten. Für die Aufstellung der RTW-Einsatzbereiche ist es notwendig, die Weg-Zeit-Struktur planerisch auszuarbeiten bzw. darzustellen. Unter planerischen Aspekten ist es für die Aufstellung der Weg-Zeit-Struktur der Rettungswachen notwendig, die Raum-ZeitAnalyse für die Standortplanung auf der Basis von kumulierten Kreisdaten darzustellen. Bei einer Hilfsfrist von acht Minuten wird aufgrund der im Einsatzleitrechner der Kreisleitstelle dokumentierten Zeitstempel eine durchschnittliche Dispositionszeit von 0,1 Dezimalminuten angenommen. Die durchschnittliche Alarm- und Ausrückzeit beträgt für den Bemessungszeitraum 2014 im Mittel 1,2 Dezimalminuten. Für die Fahrtzeit und somit die Isochronen ergibt sich hieraus resultierend ein Wert von 6,7 Dezimalminuten. Eintreffzeit Dispositionszeit 0,1 Minuten (mittlere Realzeit) Alarm- und Ausrückzeit 1,2 Minuten (mittlere Realzeit) Fahrzeit 6,7 Minuten (mittlere Realzeit) SUMME = 8 Minuten Eintreffzeit Tabelle 17: Zusammensetzung der Eintreffzeit; Quelle: InManSys RettD.MIS; Filter: *2014*, *83*, *Sondersignal ja*, *Einsatzort REK* 2.2.2 Sicherheitsniveau Mit dem Sicherheitsniveau wird der Grad der Einhaltung der vom Planungsträger vorzunehmenden Hilfsfrist beschrieben, in der in einem Rettungsdienstbereich alle an einer Straße gelegenen Notfallorte rettungsdienstlich qualifiziert bedient sein sollten. 52 Die Wahl des Sicherheitsniveaus obliegt grundsätzlich dem Träger des Rettungsdienstes und kann in unterschiedlichen Maßzahlen festgelegt werden. Zum einen kann das Sicherheitsniveau als Prozentwert angegeben werden, der aufzeigt, wie groß die Wahrscheinlichkeit sein darf, dass die rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltenen Rettungsmittel für die Notfallnachfrage nicht mehr ausreichend sind. Für dieses, als Eintrittswahrscheinlichkeit bezeichnete Sicherheitsniveau wird bundesweit als allgemein üblicher Standard ein Wert zwischen p90 und p93 angesehen. Für die Bedarfsplanung bedeutet die Hilfsfrist mit einem Sicherheitsniveau von z.B. p90 beziehungsweise p93 der Notfälle, dass 10% beziehungsweise 7% der Einsätze der Notfallrettung in der Realität eine längere Hilfsfrist einschränkend in Kauf genommen wird. Dabei sind unter den 10% beziehungsweise 7% Ausnahmefälle sowohl witterungs- als auch verkehrsbedingte Ausnahmesituationen wie auch das Notfallaufkommen in entlegenen, quasi nicht besiedelten Gebieten, die als seltene „Ausnahmefälle“ einzustufen sind, zusammenzufassen. 52 PRÜTTING, D. (2000): Rettungsgesetz NRW, Düsseldorf, Rn.10 106 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Eine andere Maßzahl für das Sicherheitsniveau lässt sich aus dem zeitlichen Abstand zwischen zwei Risikofällen ableiten. Der Risikofall stellt hierbei die Situation dar, in der eine weitere zeitgleiche Notfallnachfrage durch die rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltenen Rettungsmittel der zuständigen Wache nicht mehr bedient werden kann. Der zeitliche Abstand zwischen zwei Risikofällen wird als Wiederkehrzeit bezeichnet. Als allgemein üblicher Wert für die Wiederkehrzeit gilt ein Abstand von 10 Schichten (Schichten sind hierbei als Bemessungsintervalle und nicht als Dienstschicht zu verstehen). 53 In großstädtischen Ret- tungsdienstbereichen mit einer weiträumigen Überlappung der einzelnen Hilfsfristbereiche wird hingegen eine Wiederkehrzeit von fünf Schichten noch als ausreichend angesehen. Als maßvolles Sicherheitsniveau bei dem angewandten 2-Schicht-Modell mit einer Schichtdauer von 12 Stunden wird für den RDB Rhein-Erft-Kreis für den 1. Risikofall mit einer Wiederkehrzeit von 10 Schichten und ab dem 2. Risikofall mit 5 Schichten gerechnet. 2.2.3 Planungsgeschwindigkeiten Die planerische zeitgerechte Abdeckung des gesamten Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises ist durch eine qualifizierte Standortplanung nachzuweisen, siehe hierzu Kapitel 2.4.3. Eine grundlegende Bedeutung kommt hierbei den Planungsgeschwindigkeiten zu. Planungsgeschwindigkeiten stellen die mittleren Fahrgeschwindigkeiten der rettungsdienstlichen Einsatzmittel für unterschiedliche Straßenkategorien dar. Die Erfassung von Planungsgeschwindigkeiten ist grundsätzlich nur durch Befahrungen im eigenen Rettungsdienstbereich sinnvoll, da nur so die lokalen verkehrsinfrastrukturellen Verhältnisse ausreichend berücksichtigt werden können. Die Ermittlung der Planungsgeschwindigkeiten für die Standortplanung des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises erfolgt auf der Grundlage von durchgeführten Realzeitbefahrungen. 2.3 IST-Zustand der Notfallrettung ohne Notarzt Im Folgenden wird anhand einer Einsatzanalyse der einsatzbezogene Ist-Zustand im Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises basierend auf den im Einsatzleitrechner der Kreisleitstelle vorhandenen Daten dargestellt. Insgesamt sind im Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises für den Bemessungszeitraum 46.505 RTW-Einsätze dokumentiert. Hiervon entfielen auf die rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltenen RTW im Rhein-Erft-Kreis und externe RTW insgesamt 43.862 Einsatzfahrten innerhalb des Kreisgebietes: Anzahl der RTW-Einsätze/Alarmierungen gesamt: 46.505 Anzahl der RTW-Einsätze wg. fehlender Plausibilität gestrichen: 2.913 Einsätze/Alarmierungen: 43.592 Bemessungsrelevante RTW-Einsatzfahrten: 43.862 53 vergleiche Kapitel „Bedarfsanalysen im Rettungsdienst, 2.1 Methodik“ 107 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Insgesamt wurden 59,8% der Einsatzfahrten als internistischer Notfalleinsatz und 23,5% als chirurgischer Notfalleinsatz eröffnet. Unter den restlichen signifikanten Einsatzfahrten entfallen 4,5% auf Verlegungsfahrten und 4,1% auf kombinierte Einsatzfahrten des Rettungsdienstes und der Feuerwehr in der technischen Hilfeleistung. Datenquelle: InManSys/RettD.MIS; Filter: TimeDim.year *2014*, Ls.Einsatzmitteltyp *83*, Ls.GebietRD *alle* Häufigkeitsverteilung der RTW-Einsatzfahrten im Bemessungszeitraum 2014 18.000 16.000 14.000 12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 Abbildung 7: Häufigkeitsverteilung der RTW-Einsatzfahrten 2014 nach Einsatzstichwort 2.3.1 Einsatzaufkommen Das Einsatzaufkommen in der Notfallrettung ohne Notarzt steigt in den letzten Jahren kontinuierlich an. Seit der Umsetzung des letzten Rettungsdienstbedarfsplanes 2010 ist eine Zunahme an Rettungsdiensteinsätzen von insgesamt 26,4% zu beobachten. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Einsatzaufkommens seit dem Jahr 2004: Jahr RD-Einsätze insgesamt Differenz zum Vorjahr in % 2001 20.537 - 2002 21.312 +3,77% 2003 22.088 +3,64% 2004 25.583 +15,80% 2005 24.122 -5,70% 2006 26.741 +10,85% 2007 29.178 +9,11% 2008 27.227 -6,68% 108 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Jahr RD-Einsätze insgesamt Differenz zum Vorjahr in % 2009 31.933 +17,28% 2010 34.494 +8,02% 2011 35.789 +3,75% 2012 38.948 +8,83% 2013 41.675 +7,00% 2014 43.592 +4,60% Abbildung 8: Entwicklung des Einsatzaufkommens in der Notfallrettung ohne Notarzt seit dem Jahr 2004 Die Anzahl der bemessungsrelevanten Einsatzfahrten betrug im Bedarfsplan 2010 für den Bemessungszeitraum 01.08.2007 – 31.07.2008 insgesamt 28.627 Einsatzfahrten. Die Anzahl der bemessungsrelevanten Einsatzfahrten im Bedarfsplan 2015 und im Bemessungszeitraum 01.01.2014 – 31.12.2014 beträgt insgesamt 43.862 Einsatzfahrten. Somit besteht eine Wachstumsrate von insgesamt 53,21%. 2.3.2 Einsatzmittel zur Abdeckung des Grundbedarfs Für die Abdeckung des Grundbedarfs stehen mit der Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2010 insgesamt 25 personalbesetzte RTW und insgesamt 3.648 Rettungsmittelwochenstunden zur Verfügung. Die folgende Tabelle zeigt die jeweiligen Fahrzeuge und Vorhaltezeiten: Ist-Zustand (Rettungsmittelwochenstunden) – 01.01.2014 bis 31.12.2014 Rettungsmittel Standort Vorhaltetag Vorhaltestunden IST RMW-Std. BED/RTW/1 NRW Bedburg Montag-Sonntag 16 Stunden 112,0 BHM/RTW/1 FuRW Bergheim Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 BHM/RTW/2 FuRW Bergheim Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 BHM/RTW/4 NRW Bergheim-Niederaußem Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 BRL/RTW/1 FuRW Brühl Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 BRL/RTW/4 NRW Brühl Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 ELS/RTW/1 NRW Elsdorf-Niederembt Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 ERF/RTW/1 FuRW Erftstadt Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 ERF/RTW/2 FuRW Erftstadt Montag-Freitag 8 Stunden 40,0 ERFT/RTW/4 NRW Erftstadt-Lechenich Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 FRE/RTW/1 FuRW Frechen Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 FRE/RTW/2 FuRW Frechen Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 FRE/RTW/4 NRW Frechen-Königsdorf Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 HÜR/RTW/1 FuRW Hürth Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 109 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Rettungsmittel Standort Vorhaltetag Vorhaltestunden IST RMW-Std. HÜR/RTW/2 FuRW Hürth Montag-Sonntag 16 Stunden 112,0 HÜR/RTW/4 NRW Hürth-Gleuel Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 KRP/RTW/1 FuRW Kerpen Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 KRP/RTW/2 FuRW Kerpen Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 KRP/RTW/3 FuRW Kerpen Montag-Freitag 8 Stunden 40,0 KRP/RTW/4 NRW Kerpen-Blatzheim Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 PUL/RTW/1 FuRW Pulheim Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 PUL/RTW/2 FuRW Pulheim Montag-Freitag 8 Stunden 40,0 PUL/RTW/4 NRW Pulheim-Sinnersdorf Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 WSS/RTW/1 FuRW Wesseling Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 WSS/RTW/2 FuRW Wesseling Montag-Sonntag 16 Stunden 112,0 Abbildung 9: Personalbesetzte RTW für die Abdeckung des rettungsdienstlichen Grundbedarfs 2.3.3 Einsatzmittel zur Abdeckung des Spitzen- und Sonderbedarfs Für die Abdeckung von Einsatzspitzen sollen mit der Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2015 insgesamt vier einsatzbereite RTW vorgehalten werden. Die Besetzung dieser Rettungsmittel erfolgt durch das im Rettungsdienst tätige Personal der Feuer- und Rettungswachen. Angestrebt ist, dass die Fahrzeuge des Sonderbedarfes innerhalb von 30 Minuten nach Alarmierung einsatzbereit besetzt sind. Rettungsmittel Standort Vorhaltestunden Zuständiger Aufgabenträger BHM/RTW/9 FuRW Bergheim Auf Abruf Stadt Bergheim BRL/RTW/9 FuRW Brühl Auf Abruf Stadt Brühl HÜR/RTW/9 FuRW Hürth Auf Abruf Stadt Hürth KRP/RTW/9 FuRW Kerpen Auf Abruf Stadt Kerpen Tabelle 18: Vorgehaltene RTW für die Abdeckung des rettungsdienstlichen Sonderbedarfes 2.3.4 Zeitliche Verteilung des Einsatzaufkommens Anhand der zeitlichen Verteilung des rettungsdienstlichen Einsatzaufkommens im Bemessungszeitraum 2014 nach Schichtintervall ist zu erkennen, dass deutliche Unterschiede im Tagesgang bezüglich der Einsatzhäufigkeit bestehen. 110 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Anzahl der Einsatzfahrten Zeitliche Verteilung des Einsatzfahrtaufkommen nach Schichtintervall 30.000 27.758 25.000 20.000 16.050 15.000 10.000 5.000 0 07-19 19-07 Abbildung 10: Zeitliche Verteilung des Einsatzfahrtaufkommens nach Schichtintervall im Bemessungszeitraum 2014 Datenquelle: InManSys/RettD.EBP; Filter: TimeDim.year *2014*, Ls.GebietRD *alle* Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung RDB Rhein-Erft-Kreis (RTW) – 01.01.2014 bis 31.12.2014 Schicht 07.00-19.00 Uhr Schicht 19.00-07.00 Uhr gesamt 1 – Bedburg 1.312 660 1.972 2-1 – Bergheim 3.395 2.017 5.412 817 499 1.370 3.123 1.646 4.769 721 444 1.165 5-1 – Erftstadt 1.508 866 2.374 5-2 – Erftstadt-Lechenich 1.051 527 1.578 6-1 – Frechen 2.737 1.486 4.223 933 557 1.490 2.791 1.601 4.392 901 605 1.506 3.320 2.038 5.358 395 283 678 1.911 1.075 2.986 705 448 1.153 2.138 1.298 3.436 27.758 16.050 43.862 Einsatzbereich 2-2 – Bergheim-Niederaußem 3 – Brühl 4 – Elsdorf-Niederembt 6-2 – Frechen-Königsdorf 7-1 – Hürth 7-2 – Hürth-Gleuel 8-1 – Kerpen 8-2 – Kerpen-Blatzheim 9-1 – Pulheim 9-2 – Pulheim-Sinnersdorf 10 – Wesseling gesamt Tabelle 19: Einsatzfahrtaufkommen der Notfallrettung ohne Notarzt nach Rettungsdienstbereich und Schichtintervall im Bemessungszeitraum 2014 111 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Einsatzfahrtaufkommen pro RTW-Einsatzbereich 2014 Anzahl der Einsatzfahrten 07.00 bis 19.00 Uhr 19.00 bis 07.00 Uhr 6000 5000 4000 3000 2000 1000 0 RTW-Einsatzbereich Abbildung 11: Einsatzfahrtaufkommen pro RTW-Einsatzbereich im Bemessungszeitraum 2014 Wochengang Eine wesentliche Kenngröße zur Bewertung des zeitlichen Einsatzaufkommens ist die Verteilung des Notfallaufkommens im Wochengang. Der folgenden Abbildung ist der Wochengang des Einsatzfahrten-Notfallaufkommens ohne Notarzt zu entnehmen. Das durchschnittliche wöchentliche Notfallaufkommen liegt im Bemessungszeitraum 2014 bei 843 Einsatzfahrten pro Woche und durchschnittlich 120 Einsatzfahrten pro Tag. Das tägliche Einsatzfahrtaufkommen ist auf die Woche verteilt ähnlich. Das höchste tägliche Notfallaufkommen ist mit durchschnittlich 124,8 Einsatzfahrten pro Wochentag am Montag zu beobachten. Ein (ähnlich) geringes Aufkommen ist an den Wochentagen Dienstag und Sonntag mit durchschnittlich 117,6 bzw. 117,9 Einsatzfahrten zu beobachten. Einsatzfahrten pro Wochentag Wochengang der RTW-Einsatzfahrten 2014 126 124,8 124 121,1 122 120 117,6 118 120,8 120,6 118,4 117,9 116 114 MO DI MI DO FR SA SO Abbildung 12: Wochengang der täglichen Notfalleinsatzfahrten ohne Notarzt im Bemessungszeitraum 2014 112 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Tagesgang Der Tagesgang des Notfallaufkommens für Notfalleinsatzfahrten ohne Notarzt ist bei Einzelbetrachtung unterschiedlich ausgeprägt. Die folgende Tabelle stellt die Tagesgänge im Stundenintervall für die Werktage Montag bis Freitag, Samstag sowie Sonn- und Feiertage dar. Es zeigt sich, dass an Werktagen zwischen 09.00 Uhr und 13.00 Uhr das Gesamtnotfallaufkommens am Höchsten und zwischen 03.00 Uhr und 05.00 Uhr am Geringsten. An Sonntagen ist im Verhältnis zu den übrigen Wochentagen auffällig, dass das Gesamtnotfallaufkommen zwischen 01.00 Uhr und 05.00 Uhr höher ist. Als Ursache hierfür kann das geänderte Freizeitverhalten der Bevölkerung ausschlaggebendes Moment sein. Einsätze Tagesgang bei Notfalleinsatzeinsätzen ohne Notarzt im Bemssungszeitraum 2014 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 Stundenintervall Mo.-Fr. Sa. So./Ft. Abbildung 13: Tagesgang bei Notfalleinsätzen ohne Notarzt im Bemessungszeitraum 2014 113 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung (RTW) pro Wochentag – 01.01.2014 bis 31.12.2014 Wochentag 07.00 - 19.00 Uhr 19.00 - 07.00 Uhr gesamt Montag 4.085 2.154 6.239 Dienstag 3.191 2.923 6.114 Mittwoch 4.003 2.155 6.158 Donnerstag 3.909 1.905 5.814 Freitag 3.784 2.137 5.921 Samstag 3.596 2.554 6.150 Sonntag 3.711 2.421 6.132 Feiertag 733 601 1.334 27.012 16.850 43.862 gesamt Tabelle 20: Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung pro Wochentag und Schichtintervall im Bemessungszeitraum 2014 2.3.5 Räumliche Verteilung des Einsatzfahrtaufkommens Die räumliche Verteilung der Notfalleinsatzrate ohne Notarzt innerhalb des Rhein-Erft-Kreises zeigt, dass sich die Verteilung der Einsätze auf die städtischen Ballungszentren der kreisangehörigen Kommunen konzentriert. Eine Häufung der Einsatzverteilung ist insbesondere in den nord-westlich gelegenen Teilen an das Gebiet der Stadt Köln zu erkennen. In den peripheren Bereichen des Kreisgebietes, zu denen insbesondere die süd-westlichen Bereiche von Erftstadt und Kerpen sowie die nordwestlichen Bereiche von Bedburg und Elsdorf zählen, ist eine geringere Häufung der Einsatzverteilung zu erkennen. 114 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Datenquelle: InManSys/RettD.MIS, Filter: TimeDim.year *2014*, Ls.Einsatzmitteltyp *83*, Sondersignal *J*, RD Gebiet *REK* Abbildung 15: Räumliche Verteilung des Einsatzfahrtaufkommens in der Notfallrettung ohne Notarzt im Bemessungszeitraum 2014 Die räumliche Verteilung des Einsatzfahrtaufkommens zeigt, dass in fast allen Bereichen des Kreisgebietes Notfallanfragen bedient werden. Es gibt kaum Bereiche, die ohne jegliches Notfalleinsatzfahrtaufkommen sind. 2.3.6 Eigenabdeckung der Wachbezirke Als Maßstab für eine bedarfsgerechte Rettungsmittelvorhaltung kann der Anteil der im eigenen Einsatzbereich bedienten Notfallnachfragen angesehen werden. In der folgenden Tabelle sind für jeden RTW-Einsatzbereich diese Anteile aufgeführt. 115 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Datenquelle: InManSys/RettD.MIS; Filter: TimeDim.year *2014*, Ls.GebietRD *alle* Eigenabdeckung in % RTW RDB 1 RTW RDB 2-1 RTW RDB 2-2 RTW RDB 3 RTW RDB 4 RTW RDB 5-1 RTW RDB 5-2 RTW RDB 6-1 RTW RDB 6-2 RTW RDB 7-1 RTW RDB 7-2 RTW RDB 8-1 RTW RDB 8-2 RTW RDB 9-1 RTW RDB 9-2 RTW RDB 10 RTW EXTERN gesamt , (gerundet) RDB 1 RDB 2-1 RDB 2-2 RDB 3 RDB 4 RDB 5-1 RDB 5-2 RDB 6-1 RDB 6-2 RDB 7-1 RDB 7-2 RDB 8-1 RDB 8-2 RDB 9-1 RDB 9-2 RDB 10 61,7 1,2 4,0 0,0 10,5 0,0 0,0 0,1 0,07 0,0 0,0 0,0 0,0 0,03 0,0 0,0 5,5 79,3 12,4 0,0 11,7 0,1 0,0 0,5 0,07 0,0 0,0 2,5 3,9 0,1 0,0 0,0 6,4 4,9 77,1 0,0 1,1 0,0 0,0 0,2 1,1 0,0 0,0 0,1 0,0 0,1 0,7 0,2 0,0 0,0 0,0 87,3 0,0 0,2 0,1 0,1 0,0 2,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 7,8 24,3 8,7 0,2 0,0 75,1 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2,9 0,0 76,8 15,8 0,4 0,0 0,2 0,1 2,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 16,4 76,1 0,2 0,0 0,0 0,0 0,3 0,5 0,03 0,1 0,0 0,2 0,1 0,1 0,0 0,2 0,2 0,2 86,4 10,5 2,0 13,1 0,3 0,0 0,6 0,2 0,1 0,0 2,4 1,4 0,0 0,1 0,0 0,0 4,3 79,3 0,0 1,3 1,6 0,0 5,8 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 4,8 0,0 4,2 0,7 1,3 0,0 85,8 6,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,2 3,6 0,0 9,6 78,7 0,1 0,0 0,03 0,0 0,0 1,1 2,7 0,0 0,1 0,3 1,3 5,4 1,2 0,0 0,0 0,2 87,3 15,8 0,0 0,0 0,0 0,4 0,6 0,0 0,0 0,7 0,1 0,2 0,2 0,0 0,0 0,1 5,5 79,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 3,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,6 8,5 0,0 0,0 0,0 0,0 81,3 13,1 0,0 0,0 0,0 1,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,3 0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 12,6 76,2 0,0 0,0 0,0 0,0 4,4 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,03 0,0 88,8 0,3 0,1 0,1 0,5 0,3 0,5 1,3 0,6 0,5 0,4 0,1 0,2 0,0 1,4 9,4 3,2 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 Tabelle 21: Bedienungsrate RTW - Anteil der Einsatzfahrten im eigenen und fremden Wachbereich im Bemessungszeitraum 2014 Es zeigt sich, dass nur in den Einsatzbereichen 3, 6-1, 7-1, 8-1, 9-1 und 10 ein Wert von über 80% Eigenabdeckung erreicht wird. In allen anderen Rettungsdienstbereichen liegt der Anteil der im eigenen Wachbereich gefahrenen Einsätze zwischen 70% und 80%. Den geringsten Teil der Eigenabdeckung weist der Einsatzbereich 1 mit 61,7% auf. Fast ein Viertel der Einsatzfahrten wird in dem Einsatzbereich 1 durch Einsatzmittel des Einsatzbereiches 4 bedient. Die Tatsache, dass nur in einem Drittel der sechzehn Einsatzbereiche der Anteil der im eigenen Einsatzbereich gefahrenen Einsätze über 80% liegt, macht deutlich, dass die Unterstützung von Nachbarrettungsdienstbereichen im Bemessungszeitraum 2014 nicht mehr den Ausnahmefall, sondern die regelhafte Unterstützung der Nachbarwachbereiche darstellt. Das Muster der räumlichen Verteilung der Notfalleinsatzfahrten ohne Notarzt macht deutlich, dass die räumliche Konzentration der Einsatzfahrten in den zentralen Stadtgebieten liegt. Die eher ländlich geprägten Gebiete sind demgegenüber durch eher geringe Konzentrationen der Notfalleinsatzfahrten geprägt. Hieraus folgt, dass die flächendeckende und die bedarfsgerechte Rettungsmittelvorhaltung unterschiedlich zu bewerten ist. In den städtisch geprägten Bereichen ist es vor allem aufgrund der hohen Notfallnachfragen notwendig, eine entsprechende hohe Rettungsmittelvorhaltung vorzunehmen. Demgegenüber sind die ländlich geprägten Bereiche dahingehend zu überprüfen, ob hier eine zeitgerechte planerische Abdeckung gewährleistet ist. Gegebenenfalls müssen Defizite durch Dislokation oder Neueinrichtungen von Nebenrettungswachen kompensiert werden. 116 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 2.3.7 Teilzeiten Die Ermittlung der Teilzeiten erfolgt pro RTW-Versorgungbereich. Hierbei ist unerheblich, ob eine Einsatzfahrt von einem primär zuständigen Versorgungsbereich wahrgenommen oder dieser von einem nicht primär zuständigen RTW-Versorgungsbereich abgewickelt wurde. Berücksichtigt wurden bei der Teilzeitermittlung Einsatzfahrten des Rettungsdienstes, bei denen auf der Anfahrt Sonder- und Wegerechte in Anspruch genommen wurden. Ausrückzeit Anfahrzeit Eintreffzeit Verweilzeit am Einsatzort Transportzeit Verweilzeit im Krankenhaus Rückfahrzeit Einsatzabwicklungszeit Mittelwerte der Teilzeiten für Rettungswagen – 01.01.2014 bis 31.12.2014 1 - Bedburg 1,5 4,9 6,4 15,0 7,5 17,5 12,8 45,8 2-1 - Bergheim 1,3 4,7 6,0 17,5 9,4 20,8 10,5 50,2 2-2 - Bergheim-Niederaußem 1,3 5,1 6,4 17,8 14,0 20,5 14,3 55,5 3 - Brühl 1,1 4,2 5,3 17,3 8,1 20,8 11,6 50,0 4 - Elsdorf 1,2 5,6 6,8 18,1 10,8 20,7 12,9 56,4 5-1 - Erftstadt 1,0 4,3 5,2 16,4 8,9 16,2 11,2 46,3 5-2 - Erftstadt-Lechenich 1,2 5,5 6,6 16,1 11,0 18,5 12,2 49,5 6-1 - Frechen 1,1 3,7 4,7 14,0 6,2 16,2 11,2 40,3 6-2 - Frechen-Königsdorf 1,2 5,3 6,4 17,0 11,1 17,3 13,2 49,7 7-1 - Hürth 1,2 3,8 5,0 16,3 7,3 19,9 10,6 43,5 7-2 - Hürth-Gleuel 1,2 3,9 5,1 16,6 9,8 18,9 14,3 47,9 8-1 - Kerpen 1,0 5,6 6,5 20,5 16,3 21,1 13,6 60,8 8-2 - Kerpen-Blatzheim 0,9 6,4 7,3 21,0 18,2 23,4 14,4 60,1 9-1 - Pulheim 1,2 4,6 5,7 18,3 15,0 18,3 13,6 50,3 9-2 - Pulheim-Sinnersdorf 1,3 4,8 6,1 19,9 17,4 19,0 16,8 56,5 10 - Wesseling 1,4 2,9 4,3 17,9 8,1 18,7 9,8 45,7 gesamt 1,2 4,5 5,7 17,3 10,3 18,2 11,1 49,8 Einsatzbereich Tabelle 22: Mittelwerte der Teilzeiten für RTW-Einsatzbereiche im Bemessungszeitraum 2014 2.3.8 Auslastung der RTW Die mittlere Einsatzdauer wurde für jeden personalbesetzten und rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltenen RTW zur Berechnung der Nettoeinsatzauslastung berechnet. Darüber hinaus wurde die Anzahl der Einsätze, die Summe der Einsatzminuten, welche sich aus der Multiplikation mit der mittleren Einsatzdauer ergibt, sowie die Einsatzauslastung als Verhältniswert zwischen Vorhalteminuten und Summe der Einsatzdauer dargestellt. Es zeigt sich, dass die mittlere Nettoeinsatzauslastung für den RDB des Rhein-Erft-Kreises insgesamt 20,8% beträgt. Es zeigt sich, dass 3 von 25 der personalbesetzten RTW eine Nettoeinsatzauslastung von über 30% aufweisen und damit bereits oberhalb der im Rettungsdienst üblichen Auslastung von 20% - 30% liegen. Insgesamt 10 der personalbesetzten RTW 117 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 weisen die rettungsdienstübliche Auslastung auf. Zwölf personalbesetzte RTW weisen eine Nettoeinsatzauslastung von weniger als 20% auf, wobei diese vorwiegend an peripheren Nebenrettungswachen mit geringen Notfallanfragen zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung stationiert sind. Einsatzmittel Art Einsatzfahrten Mittlere Einsatzdauer in Dezimalminuten Summe Einsatzminuten Summe Vorhalteminuten Nettoeinsatzauslastung BED/RTW/1 16/7 1.570 48,8 76.616 350.400 21,9% BHM/RTW/1 24/7 2.462 53,0 130.486 525.600 24,8% BHM/RTW/2 24/7 2.693 52,2 140.575 525.600 26,7% BHM/RTW/4 24/7 1.449 55,0 79.695 525.600 15,2% BRL/RTW/1 24/7 2.051 50,3 103.165 525.600 19,6% BRL/RTW/4 24/7 2.611 51,7 134.988 525.600 25,7% ELS/RTW/1 24/7 1.422 53,4 75.935 525.600 14,4% ERF/RTW/1 8/5 1.647 47,5 78.232 124.800 62,7% ERF/RTW/2 24/7 1.807 49,9 90.169 525.600 17,2% ERF/RTW/4 24/7 1.804 50,0 90.200 525.600 17,2% FRE/RTW/1 24/7 2.414 45,6 110.078 525.600 20,9% FRE/RTW/2 24/7 2.484 44,8 111.283 525.600 21,2% FRE/RTW/4 24/7 1.851 49,6 91.810 525.600 17,5% HÜR/RTW/1 24/7 2.180 48,3 105.294 525.600 20,0% HÜR/RTW/2 16/7 2.136 45,9 98.042 350.400 28,0% HÜR/RTW/4 24/7 1.905 47,8 91.059 525.600 17,3% KRP/RTW/1 24/7 2.965 59,8 177.307 525.600 33,7% KRP/RTW/2 24/7 1.573 61,1 96.110 525.600 18,3% KRP/RTW/3 8/5 501 63,9 32.014 124.800 25,7% KRP/RTW/4 24/7 971 63,2 61.367 525.600 11,7% PUL/RTW/1 24/7 1.999 50,2 100.350 525.600 19,1% PUL/RTW/2 8/5 873 53,6 46.793 124.800 37,5% PUL/RTW/4 24/7 1.409 55,5 78.200 525.600 14,9% WSS/RTW/1 24/7 2.624 49,4 129.626 525.600 24,7% WSS/RTW/2 16/7 1.164 46,5 54.126 350.400 15,4% 46.565 51,9 2.383.520 11.412.000 20,8% Summe Tabelle 23: Einsatzfahrten, Einsatzdauer, Einsatzminuten, Vorhalteminuten und Nettoeinsatzauslastung im Jahr 2014 pro personalbesetztem und rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltenem RTW 2.3.9 Einhaltung des Erreichungsgrades Unter Berücksichtigung der Realzeiten für die Dispositionszeit, die Einsatzalarmierung und das Ausrücken des Rettungsmittels (RTW) sowie das Eintreffen des Einsatzmittels am Einsatzort ergibt sich für den Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises eine Hilfsfrist von 8 Minuten für die Notfallrettung ohne Notarzt. Der kreisweite Erreichungsgrad der Hilfsfrist liegt bei 85,5% und hat sich im Vergleich zum Bedarfsplan aus dem Jahr 2010 um insgesamt 3,46% verbessert. Der Erreichungsgrad von 90% wird durchschnittlich nach 8,7 Minuten ab Dispositionsbeginn in der Leitstelle erreicht. 118 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Bewertung des Erreichungsgrades Der Prozentwert des Erreichungsgrades i.H.v. 85,5% in der Notfallrettung ohne Notarzt lässt sich auf zwei Faktoren zurückführen. In den zentraler gelegenen Rettungsdienstbereichen leidet die Einhaltung der Hilfsfrist unter der hohen Einsatzfrequenz, so dass hier die zuständigen Einsatzmittel nicht ausreichen, um die Notfallnachfrage hilfsfristgerecht bedienen zu können. Die Folge hieraus ist, dass Einsatzmittel des zweiten beziehungsweise dritten Abmarsches zum Einsatz kommen müssen, die dann wiederum im eigenen Rettungsdienstbereich fehlen und dort wiederum durch die zweite, dritte, ... Bereichsfolge ersetzt werden müssen. Dieser Zustand führt dazu, dass Einsatzmittel des zweiten und dritten Abmarsches deutlich längere Anfahrwege haben als die zuständigen Einsatzmittel, wodurch sich die Fahrzeit verlängert und der Erreichungsgrad sinkt. In den entlegenen, peripheren Rettungsdienstbereichen erklären sich die Erreichungsgrade dagegen allein anhand der deutlich längeren Anfahrstrecken. Auch hier folgt daraus eine Verlängerung der Fahrzeit und somit eine Absenkung des Erreichungsgrades. Im Kapitel 2.4.2 wird dargestellt, dass nur dann die Einhaltung der Hilfsfrist (Erreichungsgrad) in 90% aller Einsatzfahrten gewährleistet wird, wenn die entsprechende Hilfsfristisochrone an oder außerhalb der Rettungsdienstbereichsgrenze gelegen ist. Dies ist in vielen peripheren/ländlichen Einsatzbereichen nicht der Fall. Auch hier folgt daraus eine Verlängerung der Fahrzeit und somit eine Absenkung des Erreichungsgrades. 2.4 Bedarfsanalyse (SOLL-Zustand) Die Bedarfsanalyse für die Einsatzmittelvorhaltung in der Notfallrettung ohne Notarzt gliedert sich in die Forderungen des § 6 Abs. 1 RettG NRW, wonach eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst sicherzustellen ist. Grundlage für eine bedarfsgerechte Bedarfsanalyse ist eine an die lokalen Verhältnisse angepasste Standortplanung, welche nur in Form einer qualifizierten Raum-Zeit-Analyse erfolgen kann. Ziel der Standortplanung ist der Nachweis der vollständigen planerischen Abdeckung des Rettungsdienstbereiches innerhalb der vorgegeben Hilfsfrist. Hierzu werden in einem ersten Schritt für jeden Rettungsmittelstandort der Notfallrettung ohne Notarzt Linien gleicher Zeitdauer (Isochronen) errechnet. Basis dieser Berechnung sind Teilabschnitte des vollständigen öffentlichen Straßennetzes. Jeder Teilabschnitt wird individuell hinsichtlich seiner Streckenlänge erfasst und in Abhängigkeit der jeweiligen Straßenkategorie mit einer Planungsgeschwindigkeit hinterlegt. Als Ergebnis der Raum-Zeit-Analyse wird eine grafische Verbindung zwischen allen Punkten mit der vorgegebenen Zeitdauer konstruiert – die Isochrone. In der Regel verlaufen die Isochronen lobensartig um den berechneten Rettungsmittelstandort herum, woraus zu erkennen ist, dass das Ergebnis dieser qualifizierten Raum-Zeit-Analyse gegenüber dem Ergebnis einer Standortplanung mittels „PrüttingKreise“ eine deutlich höhere Realitätstreue aufweist. In einem weiteren Schritt werden die planerisch ermittelten Ergebnisse mittels Isochronenlayer „MapInfo Rescue Manager“ grafisch überprüft. Falls notwendig können in einem dritten Schritt die planerisch rechnerischen Ergebnisse mittels Echtzeitfahrtests und Prüfung von Realeinsatzzeiten auf Plausibilität kontrolliert werden. 119 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 2.4.1 Wachstandorte Die Einsatzbereiche der Rettungswachen sind so festgelegt, dass grundsätzlich das dem Einsatzort planmäßig nächststehende Rettungsmittel zum Einsatz kommt. Kommunale Grenzen bzw. Gemeindegrenzen sind hierbei grundsätzlich ohne Bedeutung. Die Ergebnisse der qualifizierten Standortplanung sind in den folgenden Abschnitten der Standortplanung für die Notfallrettung ohne Notarzt für jeden bestehenden RTW-Standort dargestellt. 2.4.2 Standortplanung mittels Raum-Zeit-Analyse Entsprechend § 6 Abs. 1 RettG muss der Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises so in Einsatzbereiche aufgeteilt sein, dass die Notfallrettung von den bedarfsgerechten Rettungswachen innerhalb der vorgesehenen Hilfsfrist von 8 Minuten planerisch sichergestellt ist. Größe, Lage und Abgrenzung der Einsatzbereiche sind so festzulegen, dass unter der Berücksichtigung der Verkehrserschließung und der topografischen Gegebenheiten alle zu versorgenden Gebietsteile des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises planerisch innerhalb der Hilfsfrist vom Standort der Rettungswache aus über öffentliche Straßen zu erreichen sind. Mittels einer qualifizierten Standortplanung soll der Nachweis der planerisch vollständigen, zeitgerechten Abdeckung des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises erbracht werden. Hierbei ist anzumerken, dass der Zusammenhang zwischen der planerischen vollständigen Abdeckung und einem daraus resultierenden Erreichungsgrad von 90% rein empirisch ist, daher ist es umso wichtiger, dass die Basis einer Standortplanung auf ortsüblichen Werten basiert. Im ersten rechnerischen und planerischen Schritt der Standortplanung werden Planungsgeschwindigkeiten zugrunde gelegt: Straßenkategorie Geschwindigkeit (km/h) RTW Geschwindigkeit (km/h) NEF Durchgangsstraße zweispurig 50,4 59,0 Durchgangsstraße einspurig 45,9 49,0 Innerstädtische Verbindungsstraße 45,9 49,0 Wohnstraße 31,5 43,0 Autobahn 85,5 110,0 Bundesstraße 76,5 99,0 Landesstraße 72,0 94,0 Kreisstraße 67,5 79,0 Tabelle 24: Planungsgeschwindigkeiten für die Standortplanung RTW und NEF Die qualifizierte Standortplanung des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises erfolgt als Raum-Zeit-Analyse. Hierbei wird das öffentliche Straßennetz in Teilabschnitte zerlegt. Für jeden einzelnen Teilabschnitt – insgesamt 1.524 – wird die Länge ermittelt und eine der oben genannten Straßenkategorien zugeordnet. Aus den Planungsgeschwindigkeiten der jeweiligen Straßenkategorie und der Länge der Teilabschnitte ergibt sich für jeden Abschnitt eine planerische Zeit, die für die Zurückle120 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 gung des Abschnittes benötigt wird. Ausgehend von den jeweiligen Wachstandorten werden nun zentralperipher die einzelnen Teilabschnittszeiten addiert bis die Gesamtzeitdauer den Wert der Fahrzeit erreicht hat. Diejenigen Punkte, die den Wert der Fahrzeit aufweisen, werden grafisch zu einer Linie gleicher Zeitdauer, der Isochrone verbunden. In einem weiterführenden Schritt werden die manuell rechnerisch ermittelten Ergebnisse mit Hilfe der verfügbaren Geoinformations-Software „MapInfo Rescue Manager®“ und „Drivetime®“ geprüft. Der Isochronenlayer speichert Zonen, die diejenigen Kreuzungen eines Straßennetzes abdecken, die von einem definierten Standort aus innerhalb der Fahrzeit erreichbar sind. Hierzu werden alle Rettungsmittelstandorte als Einsatzzentrale aus der Objektschablonenansicht in die digital hinterlegte Karte eingepflegt. Hierauf basierend können die zeitlichen Entfernungen der Kreuzungen eines Straßennetzes von einem angelegten Rettungsmittelstandort als Fläche dargestellt werden. Im Dialog hierzu werden für die Berechnungen folgende Parameter in die Geoinformations-Software eingegeben: Isochronenlayer Straßennetzlayer Fahrzeug RTW MapInfo Professional® & Drivetime® StreetPro Deutschland Edition 2014.09 RTW (Höhe 2,91m; Gewicht 4,6t; Breite 2,50m) Fahrzeug NEF (Höhe 2,14m; Gewicht 3,2t; Breite 1,9m) Optimierung Zeit Max. Fahrtzeit 6,7 Minuten RTW 10,6 Minuten NEF Anzahl der Zonen 1 Zone Tabelle 25: Parameter für die Berechnung der Isochronenlayer mittels MapInfo Rescue Manager (RTW) Bei den Berechnungen und der damit verbundenen Flächenbildung mittels Isochronenlayer ist zu beachten, dass die kartografische Darstellung nicht hundertprozentig garantiert, dass jeder Ort innerhalb einer Zone in der entsprechenden Zeit erreicht wird. Hierbei kann es zu „entarteten“ Fällen kommen. Insgesamt sind für 17 bestehende und 2 neu zu implementierende RTW-Standorte Raum-ZeitAnalysen durchgeführt worden, die auf den folgenden Seiten für jeden untersuchten Einsatzbereich separat dargestellt sind. 121 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 2.4.3 Standortplanung für die Notfallrettung ohne Notarzt Einsatzbereich 1-1 – Bedburg Abbildung 16: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 1-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit Primär zuständig für die Waben: R_Bedburg_1: Blerichen, Kirdorf, Lipp, Millendorf, Teile von Königshoven R_Bedburg_3: Rath R_Bedburg_7: Alt-Kaster, Epprath, Kaster, Königshoven R_Bedburg_8: Broich R_Elsdorf_3: Giesendorf Defizitäre Bereiche: Keine Maßnahmen: Neuer Zuschnitt der Wabe R_Bedburg_7 bei Etablierung des neuen RTWEinsatzbereiches 1-2 122 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Einsatzbereich 1-2 – Bedburg-Pütz Abbildung 17: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 1-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit Primär zuständig für die Waben: R_Bedburg_2: Kirchtroisdorf, Kleintroisdorf R_Bedburg_4: Pütz R_Bedburg_5: Grottenherten R_Bedburg_6: Kirchherten R_Bedburg_7: Teile von Königshoven und Kaster Defizitäre Bereiche: Keine Maßnahmen: Neu zu etablierender RTW-Standort in Bedburg-Pütz 123 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Einsatzbereich 2-1 - Bergheim Abbildung 18: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 2-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit Primär zuständig für die Waben: R_Bergheim_2: Bergheim-Nord R_Bergheim_6: Kenten, Zieverich R_Bergheim_7: Ahe R_Bergheim_8: Quadrath-Ichendorf R_Bergheim_9: Thorr R_Bergheim_13: Segelflugplatz R_Bergheim_14: Paffendorf R_Elsdorf_2: Berrendorf R_Elsdorf_5: Grouven, Innenstadt R_Elsdorf_7: Margaretenhöhe Defizitäre Bereiche: Keine Maßnahmen: Keine 124 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Einsatzbereich 2-2 – Bergheim-Niederaußem Abbildung 19: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereiches 2-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit Primär zuständig für die Waben: R_Bergheim_1: Niederaußem R_Bergheim_3: Büsdorf, Fliesteden R_Bergheim_10: Oberaußem R_Bergheim_11: Hüchelhoven, Rheidt R_Bergheim_12: Auenheim, Niederaußem, Kraftwerk R_Pulheim_4: Ingendorf Defizitäre Bereiche: Keine Maßnahmen: Keine 125 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Einsatzbereich 3 – Brühl Abbildung 20: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 3 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit Primär zuständig für die Waben: R_Brühl_1: Badorf, Eckdorf, Geildorf, Pingsdorf, Schwadorf R_Brühl_2: Jagdschloss Falkenlust R_Brühl_3: Heide, Kierberg, Vochem R_Brühl_4: Brühl-Ost R_Wesseling_2: Berzdorf Defizitäre Bereiche: Keine Maßnahmen: Keine 126 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Einsatzbereich 4 – Elsdorf-Niederembt Abbildung 21: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 4 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit Primär zuständig für die Waben: R_Bedburg_9: Bedburg-Kirdorf R_Bergheim_4: Bergheim-Glesch R_Elsdorf_1: Elsdorf-Angelsdorf, Elsdorf-Etzweiler R_Elsdorf_8: Elsdorf-Niederembt, Elsdorf-Oberembt, Elsdorf-Tollhausen R_Elsdorf_9: Elsdorf-Esch Defizitäre Bereiche: Keine Die primären Zuständigkeiten für die Waben R_Bedburg_2, R_Bedburg_4, Maßnahmen: R_Bedburg_5 und R_Bedburg_6 werden zukünftig dem neuen RTWEinsatzbereich 1-2 aufgeschlagen. 127 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Einsatzbereich 5-1 – Erftstadt-Liblar Abbildung 22: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 5-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit Primär zuständig für die Waben: Defizitäre Bereiche: R_Erftstadt_2: Blessem, Bliesheim, Frauenthal, Köttingen, Liblar Keine Ggfs. Zusammenlegung der Standorte 5-1 und 5-2 zu einem zentralen Maßnahmen: Standort. Neuzuteilung der Wabe R_Erftstadt_4 zu dem neuen RTW_Einsatzbereich 8-3 128 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Einsatzbereich 5-2 – Erftstadt-Lechenich Abbildung 23: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 5-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit Primär zuständig für die Waben: R_Erftstadt_1: Ahrem, Dirmerzheim, Herrig, Konradsheim, Lechenich R_Erftstadt_3: Gymnich R_Erftstadt_5: Borr, Erp, Friesheim, Niederberg, Scheuren Defizitäre Bereiche: Erftstadt-Borr, Erftstadt-Erp, Erftstadt-Friesheim, Erftstadt-Niederberg Maßnahmen: Südliche Verlagerung des RTW-Standortes in den Bereich Friesheim; ggfs. Zusammenlegung der Standorte 5-1 und 5-2 zu einem zentralen Standort. Neuzuteilung der Wabe R_Erftstadt_3 zu dem neuen RTW_Einsatzbereich 8-3 129 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Einsatzbereich 6-1 – Frechen Abbildung 24: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 6-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit Primär zuständig für die Waben: R_Frechen_2: Benzelrath, Innenstadt R_Frechen_3: Grefrath, Habbelrath, R_Frechen_5: Buschbell, Hücheln Defizitäre Bereiche: Keine Maßnahmen: Keine 130 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Einsatzbereich 6-2 – Frechen-Königsdorf Abbildung 25: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 6-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit Primär zuständig für die Waben: R_Bergheim_5: Glessen R_Frechen_4: Königsdorf R_Pulheim_1: Dansweiler, Freimersdorf, Teile von Brauweiler Defizitäre Bereiche: Keine Maßnahmen: Keine 131 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Einsatzbereich 7-1 – Hürth Abbildung 26: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 7-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit Primär zuständig für die Waben: R_Hürth_2: Alt-Hürth, Hermülheim, Knapsack, Mitte R_Hürth_4: Fischenich R_Hürth_6: Efferen R_Hürth_7: Kendenich u. Kalscheuren Defizitäre Bereiche: Teile von Efferen Maßnahmen: Keine 132 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Einsatzbereich 7-2 – Hürth-Gleuel Abbildung 27: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 7-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit Primär zuständig für die Waben: R_Frechen_1: Bachem R_Hürth_1: Altstädten-Burbach, Sielsdorf, Stotzheim R_Hürth_3: Berrenrath, Gleuel R_Hürth_5: Berrenrath-West Defizitäre Bereiche: Keine Maßnahmen: Keine 133 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Einsatzbereich 8-1 – Kerpen Abbildung 28: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 8-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit Primär zuständig für die Waben: Defizitäre Bereiche: R_Elsdorf_4: Heppendorf R_Kerpen_4: Innenstadt, Langenich R_Kerpen_5: Horrem R_Kerpen_6: Sindorf R_Kerpen_8: Götzenkirchen R_Kerpen_9: Gut Mödrath Heppendorf, Teile von Horrem und Neubottenbroich; Brüggen und Balkhausen Maßnahmen: Neuzuschnitt der Wabe R_Elsdorf_4 und Aufteilung auf die Einsatzbereiche 2-1/8-1; Neuzuteilung der Waben Brüggen, Balkhausen, und Türnich zum neuen RTW-Einsatzbereich 8-3 134