Daten
Kommune
Pulheim
Größe
9,8 MB
Datum
05.07.2016
Erstellt
01.07.16, 18:32
Aktualisiert
01.07.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Vorwort
Vorwort
Nach dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch
Unternehmer des Landes Nordrhein-Westfalen (Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen – RettG NRW)
sind die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, Bedarfspläne für den Rettungsdienst aufzustellen
und spätestens alle fünf Jahre zu ändern.
Entsprechend § 12 Abs. 1 RettG NRW legt der Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes für den
Rettungsdienstbereich Rhein-Erft-Kreis einen weiterentwickelten Rettungsdienstbedarfsplan vor.
In diesem vorliegenden Bedarfsplan werden die Veränderungen der letzten Jahre analysiert und eine
Vorausschau auf die nächsten Jahre ermittelt. Ziel dieses Bedarfsplanes ist die Sicherstellung der bedarfs- und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung und dem qualifizierten Krankentransport in einem funktionierenden Rettungsdienstsystem. Dabei wurde der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik, der
Organisation und der notfallmedizinischen Versorgung im Rettungsdienst zugrunde gelegt. Der vorliegende Rettungsdienstbedarfsplan orientiert sich grundsätzlich an den Vorgaben aus dem Rettungsgesetz NRW.
Mit dem letzten „Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises“ aus dem Jahr 2010 wurde der Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises stetig verstärkt und u.a. die Versorgungsstrategien bei
einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Schadensereignissen neu organisiert. Diese Planungen haben sich in den vergangenen Jahren als grundlegend
richtig erwiesen, so dass die vorliegende Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes auf den
alten Plan aufbaut und in die folgenden Kapitel gegliedert ist:
I.
Gesetzliche Grundlagen
II.
Das Versorgungsgebiet des Rhein-Erft-Kreises
III.
Struktur der notfallmedizinischen Versorgung
IV.
Bedarfsanalysen im Rettungsdienst
V.
Durchführung des Rettungsdienstes
VI.
Private Anbieter
VII.
Interkommunale Zusammenarbeit
VIII.
Schlussfolgerungen
IX.
Verteiler
X.
Anlagen
1
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Im Ergebnis der einzelnen Aspekte wird eine sinnvolle und wirtschaftliche Gestaltung des Rettungsdienstes im Rhein-Erft-Kreis entwickelt, um den gegenwärtigen Bedarf zu decken. Das Ergebnis des
Rettungsdienstbedarfsplanes orientiert sich ausschließlich an den tatsächlichen Bedarfen und nimmt
keinerlei Wertung vor.
Da es sich beim Rettungsdienst um einen dynamischen Aufgabenbereich handelt, können in dieser
Fortschreibung des Bedarfsplanes nicht alle Punkte abschließend aufgeführt werden. Kurzfristige
Änderungen und Ergänzungen bis zur Erstellung der nächsten Fortschreibung des Bedarfsplanes
durch den Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes sind unausweichlich und zwingend notwendig.
Der nachfolgende Text enthält lediglich die männliche Form der Anrede beziehungsweise Bezeichnung. Dies ist aus Gründen der besseren Lesbarkeit und keinesfalls im Sinne einer Benachteiligung
oder gar Diskriminierung des weiblichen Geschlechtes geschehen.
Michael Kreuzberg
Landrat
2
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ........................................................................................................................................................................... 1
Inhaltsverzeichnis ......................................................................................................................................................... 3
Tabellenverzeichnis ...................................................................................................................................................... 8
Verzeichnis der Abkürzungen ................................................................................................................................. 14
Verzeichnis der Begriffe und Definitionen .......................................................................................................... 16
I.
Gesetzliche Grundlagen .................................................................................................................................. 25
1
Einleitung .................................................................................................................................................................... 25
2
Grundlage ................................................................................................................................................................... 25
3
Bedarfsplan ................................................................................................................................................................ 27
4
Darstellung der rechtlichen Grundlagen .......................................................................................................... 28
4.1
Förmliche Gesetze des Bundes .................................................................................................................................................... 28
4.2
Materielle Gesetze des Bundes ................................................................................................................................................... 29
4.3
Förmliche Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen .......................................................................................................... 29
4.4
Materielle Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen ......................................................................................................... 30
4.5
Verwaltungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen (Runderlass) .................................................................... 30
4.6
Verfügungen des Rhein-Erft-Kreises ......................................................................................................................................... 32
4.7
Richtlinien/Empfehlungen/Stellungnahmen/Einsatzpläne ............................................................................................. 33
4.8
Normen .............................................................................................................................................................................................. 33
4.9
Technische Regeln ........................................................................................................................................................................... 34
4.10 Regelwerke der Unfallkasse ......................................................................................................................................................... 35
4.11 Sonstige.............................................................................................................................................................................................. 36
II.
Das Versorgungsgebiet des Rhein-Erft-Kreises .......................................................................................... 37
1
Größe und Einwohnerzahl ..................................................................................................................................... 37
2
Topografie, Infrastruktur und Wirtschaft ......................................................................................................... 37
3
Nachbargemeinden ................................................................................................................................................. 40
4
Verkehrswesen .......................................................................................................................................................... 40
5
Besondere Risiken ..................................................................................................................................................... 41
5.1
Betriebe mit besonderen Gefahren ........................................................................................................................................... 42
5.2
Verkehrsknotenpunkte ................................................................................................................................................................. 43
5.3
Freizeit und Tourismus ................................................................................................................................................................. 44
5.4
Naturgewalten................................................................................................................................................................................. 46
5.4.1 Cluster endogene/tektonische Ursachen (Erdbeben) .....................................................................................................................................46
5.4.2 Cluster klimatische Ursachen/Wetteranomalien (Unwetter, Extremwetterereignisse) .....................................................................47
5.5
Bedrohungslagen ............................................................................................................................................................................ 47
6
Berücksichtigung in der Bedarfsplanung.......................................................................................................... 48
3
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
III.
Struktur der Notfallmedizinischen Versorgung ........................................................................................ 49
1
Träger der Rettungswachen und Beteiligte ...................................................................................................... 49
2
Einrichtungen des öffentlichen Rettungsdienstes ......................................................................................... 50
2.1
Rettungswachen ............................................................................................................................................................................. 50
2.2
Fahrzeuge und Besatzungen ....................................................................................................................................................... 52
3
Organisation des Rettungsdienstes .................................................................................................................... 54
3.1
Disposition ........................................................................................................................................................................................ 54
3.2
Leistungsspektrum in der Notfallrettung ............................................................................................................................... 55
3.3
Leistungsspektrum in der notärztlichen Versorgung ......................................................................................................... 58
3.4
Luftrettungsdienst ......................................................................................................................................................................... 60
3.5
Technische Ausfallreserve ............................................................................................................................................................ 62
3.6
Spitzen- und Sonderbedarf .......................................................................................................................................................... 62
3.7
Sekundärtransporte (Verlegungsfahrten mit und ohne Notarzt) ................................................................................... 64
3.7.1 Nichtdringliche Verlegungsfahrten......................................................................................................................................................................65
3.7.2 Dringlicher Sekundäreinsatz ..................................................................................................................................................................................65
3.7.3 Ärztliche Begleitung eines Sekundärtransportes.............................................................................................................................................66
3.7.4 Einsatzzahlen in der Sekundärrettung ................................................................................................................................................................66
3.8
Transport von heimbeatmeten Patienten .............................................................................................................................. 69
3.9
Transport von Neugeborenen und Kleinkindern .................................................................................................................. 70
3.9.1 Inkubatortransporte ..................................................................................................................................................................................................70
3.9.2 Notfallmedizinische Versorgung von Neugeborenen und Kleinkindern .................................................................................................70
3.10 Transport schwergewichtiger Notfallpatienten ................................................................................................................... 71
3.11 Transport infektiöser Patienten ................................................................................................................................................. 72
3.12 Tragehilfe........................................................................................................................................................................................... 72
3.13 Ordnungsbehördliche Maßnahmen ......................................................................................................................................... 74
3.13.1Sofortige Unterbringung, Voraussetzungen und ärztliches Zeugnis........................................................................................................75
3.14 Medizinische Transporte und Krankenfahrten ..................................................................................................................... 76
3.14.1Medizinische Transporte ..........................................................................................................................................................................................76
3.14.2Krankenfahrten ...........................................................................................................................................................................................................77
3.15 Psychosoziale Notfallversorgung ............................................................................................................................................... 77
4
Besondere Versorgungslagen ............................................................................................................................... 78
4.1
Medizinische Gefahrenabwehr bei Veranstaltungen ......................................................................................................... 78
4.1.1 Sanitätsdienst ..............................................................................................................................................................................................................79
4.1.2 Rettungsdienst ............................................................................................................................................................................................................80
4.2
Massenanfall von Verletzten und Erkrankten ....................................................................................................................... 80
4.2.1 Rettungsdienstliche Führungsorganisation ......................................................................................................................................................82
4.2.2 Einführung einer SEG-Rettungsassistenten/Notfallsanitäter und SEG-Ärzte ........................................................................................82
5
Zusammenarbeit mit Dritten ............................................................................................................................... 83
5.1
Zusammenarbeit mit der Feuerwehr ....................................................................................................................................... 83
5.2
Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern ........................................................................................................................... 84
5.3
Zusammenarbeit mit dem Sanitätsdienst im Tagebau ..................................................................................................... 86
5.4
Zusammenarbeit mit der Polizei ............................................................................................................................................... 87
5.5
Zusammenarbeit mit dem Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst .................................................................................. 88
4
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
5.6
Zusammenarbeit mit der Bundeswehr.................................................................................................................................... 89
IV. Bedarfsanalysen im Rettungsdienst ................................................................................................................ 90
1
Kreisleitstelle .............................................................................................................................................................. 90
1.1
Sicherstellungsauftrag und Aufgaben der Kreisleitstelle .................................................................................................. 90
1.2
Planungsgrößen für die Dimensionierung der Leitstelle und Ist-Zustand ................................................................... 93
1.2.1 Regelbetrieb..................................................................................................................................................................................................................97
1.2.2 Sonderlagen und Spitzenbedarf ............................................................................................................................................................................98
2
Notfallrettung............................................................................................................................................................ 99
2.1
Methodik............................................................................................................................................................................................ 99
2.2
Planungsgrößen ........................................................................................................................................................................... 105
2.2.1 Planerische Hilfsfrist ............................................................................................................................................................................................... 105
2.2.2 Sicherheitsniveau .................................................................................................................................................................................................... 106
2.2.3 Planungsgeschwindigkeiten ................................................................................................................................................................................ 107
2.3
IST-Zustand der Notfallrettung ohne Notarzt..................................................................................................................... 107
2.3.1 Einsatzaufkommen ................................................................................................................................................................................................. 108
2.3.2 Einsatzmittel zur Abdeckung des Grundbedarfs........................................................................................................................................... 109
2.3.3 Einsatzmittel zur Abdeckung des Spitzen- und Sonderbedarfs ............................................................................................................... 110
2.3.4 Zeitliche Verteilung des Einsatzaufkommens ................................................................................................................................................ 110
2.3.5 Räumliche Verteilung des Einsatzfahrtaufkommens .................................................................................................................................. 114
2.3.6 Eigenabdeckung der Wachbezirke ..................................................................................................................................................................... 115
2.3.7 Teilzeiten…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..117
2.3.8 Auslastung der RTW................................................................................................................................................................................................ 117
2.3.9 Einhaltung des Erreichungsgrades .................................................................................................................................................................... 118
2.4
Bedarfsanalyse (SOLL-Zustand) ............................................................................................................................................... 119
2.4.1 Wachstandorte ......................................................................................................................................................................................................... 120
2.4.2 Standortplanung mittels Raum-Zeit-Analyse ................................................................................................................................................ 120
2.4.3 Standortplanung für die Notfallrettung ohne Notarzt ............................................................................................................................... 122
2.4.4 Ergebnis und Konsequenzen aus der Standortplanung für die Notfallrettung ohne Notarzt (RTW) .......................................... 140
2.5
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung ohne Notarzt ........................................................... 142
2.5.1 Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in der Notfallrettung ohne Notarzt ............................................................. 161
2.5.2 Dimensionierungsergebnis zur RTW-Vorhaltung im RDB Rhein-Erft-Kreis (RMW-Stunden)......................................................... 162
2.5.3 Anpassung der Fahrzeugbemessung an die Dienstplanmodelle der kreisangehörigen Träger der Rettungswachen .......... 163
2.5.4 Schlussfolgerungen für die Notfallrettung ohne Notarzt .......................................................................................................................... 164
3
Notfallrettung mit Notarzt ..................................................................................................................................164
3.1
Methodik......................................................................................................................................................................................... 164
3.2
Planungsgrößen ........................................................................................................................................................................... 164
3.2.1 Hilfsfrist und Erreichungsgrad ............................................................................................................................................................................ 165
3.3
IST-Zustand der Notfallrettung mit Notarzt........................................................................................................................ 165
3.3.1 Einsatzaufkommen ................................................................................................................................................................................................. 166
3.3.2 Einsatzmittel zur Abdeckung des Grundbedarfs........................................................................................................................................... 167
3.3.3 Einsatzmittel zur Abdeckung des Spitzen- und Sonderbedarfs ............................................................................................................... 167
3.3.4 Zeitliche Verteilung des Einsatzaufkommens ................................................................................................................................................ 168
3.3.5 Räumliche Verteilung des Einsatzaufkommens............................................................................................................................................ 171
5
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
3.3.6 Eigenabdeckung der Wachbezirke ..................................................................................................................................................................... 172
3.3.7 Teilzeiten… ................................................................................................................................................................................................................. 173
3.3.8 Auslastung der NEF ................................................................................................................................................................................................. 173
3.3.9 Einhaltung des Erreichungsgrades .................................................................................................................................................................... 174
3.4
Bedarfsanalyse (SOLL-Zustand) ............................................................................................................................................... 174
3.4.1 Wachstandorte ......................................................................................................................................................................................................... 174
3.4.2 Ergebnis und Konsequenzen aus der Standortplanung für die Notfallrettung mit Notarzt (NEF) .............................................. 184
3.5
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung mit Notarzt .............................................................. 184
3.5.1 Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in der Notfallrettung mit Notarzt ................................................................ 194
3.5.2 Dimensionierungsergebnis zur NEF-Vorhaltung im RDB Rhein-Erft-Kreis (RMW-Stunden) .......................................................... 194
3.5.3 Anpassung der Fahrzeugbemessung an die Dienstplanmodelle der kreisangehörigen Träger der Rettungswachen .......... 195
3.5.4 Schlussfolgerung für die Notfallrettung mit Notarzt .................................................................................................................................. 195
4
Qualifizierter Krankentransport ........................................................................................................................196
4.1
Einleitung ....................................................................................................................................................................................... 196
4.2
Methodik......................................................................................................................................................................................... 198
4.3
Planungsrundlagen ..................................................................................................................................................................... 198
4.4
IST-Zustand des Krankentransportes .................................................................................................................................... 199
4.5
Entwicklung des Einsatzaufkommens .................................................................................................................................. 200
4.6
Zeitliche Verteilung des Einsatzaufkommens .................................................................................................................... 201
4.7
Einsatzfahrtaufkommen ........................................................................................................................................................... 203
4.8
Einsatzdauer .................................................................................................................................................................................. 204
4.9
Teilzeiten ........................................................................................................................................................................................ 205
4.10 Frequenzabhängige abhängige Fahrzeugbemessung ..................................................................................................... 205
4.11 Bewertung des Einsatzaufkommens ..................................................................................................................................... 207
4.12 Zusammengefasste mathematische Ergebnisse ............................................................................................................... 207
4.13 Rettungsmittelvorhalteplan (KTW) ........................................................................................................................................ 207
4.14 Schlussfolgerungen für den Krankentransport ................................................................................................................. 208
V. Durchführung des Rettungsdienstes .............................................................................................................. 209
1
Personal .....................................................................................................................................................................209
1.1
Nichtärztliches Rettungsdienstpersonal .............................................................................................................................. 209
1.1.1 Ausbildung................................................................................................................................................................................................................. 209
1.1.2 Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes ........................................................................................................................................................ 210
1.2
Hygiene und Desinfektion ........................................................................................................................................................ 212
1.3
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst .............................................................................................................................................. 214
2
Fachliches Qualitäts- und Beschwerdemanagement ..................................................................................217
3
Arbeitskreise.............................................................................................................................................................218
3.1
Arbeitskreis Rettungsdienst ..................................................................................................................................................... 218
3.2
Arbeitskreis Hygiene ................................................................................................................................................................... 218
3.3
Arbeitskreis Aus- und Fortbildung ......................................................................................................................................... 219
4
Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin des Rhein-Erft-Kreises .....................................................219
5
Einsatzdokumentation medizinischer Maßnahmen und elektronische Datenerfassung ...............220
6
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
VI. Private Anbieter .................................................................................................................................................. 221
1
Einleitung ..................................................................................................................................................................221
2
Qualifizierter Krankentransport ........................................................................................................................222
3
Notfallrettung..........................................................................................................................................................222
VII. Interkommunale Zusammenarbeit .............................................................................................................. 224
1
Einleitung ..................................................................................................................................................................224
2
Vertrag mit der Stadt Kerpen ..............................................................................................................................224
3
Vereinbarung mit der Stadt Bergheim ............................................................................................................224
4
Vereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis.........................................................................................................224
5
Vereinbarung mit der Stadt Köln.......................................................................................................................225
6
Vereinbarung mit der StädteRegion Aachen .................................................................................................225
VIII. Schlussfolgerungen ......................................................................................................................................... 226
IX. Verteiler ............................................................................................................................................................. 228
XI.
Anlagen ............................................................................................................................................................. 230
7
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Tabellenverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Einwohnerzahlen nach Kommune .................................................................................................................................. 37
Tabelle 2: Flächennutzung Rhein-Erft-Kreis..................................................................................................................................... 38
Tabelle 3: Aufteilung der Flächennutzung im Rhein-Erft-Kreis ................................................................................................. 39
Tabelle 4: Aufteilung der Straßen im Rhein-Erft-Kreis ................................................................................................................. 40
Tabelle 5: Betriebsbereiche und Anlagen gemäß Störfallverordnung .................................................................................... 43
Tabelle 6: Ein- und Auspendler der kreisangehörigen Städte .................................................................................................... 44
Tabelle 7: Zuordnung von Orten zu seismischen Erdbebenzonen ............................................................................................ 47
Tabelle 8: Ist-Stand der Fahrzeuge des Rettungsdienstes (RTW) ............................................................................................... 52
Tabelle 9: Ist-Zustand der Fahrzeuge im Rettungsdienst (NEF) ................................................................................................. 53
Tabelle 10: Mindestqualifikation des Personals im Rettungsdienst ........................................................................................ 54
Tabelle 11: Übersicht über die Vereinbarungen in der psychiatrischen Pflicht- und Vollversorgung mit externen
Leistungserbringern ................................................................................................................................................................................ 75
Tabelle 12: Übersicht der Notfallaufnahmekrankenhäuser mit Planbetten und Intensivkapazitäten ........................ 85
Tabelle 13: Übersicht Besetzzeiten der KV Arztrufzentrale ......................................................................................................... 88
Tabelle 14: Zeitintervalle der Schichtdauer in der Notfallrettung .......................................................................................... 101
Tabelle 15: Häufigkeit der bemessenen Einzelschichten (Montag bis Sonntag) ................................................................ 104
Tabelle 16: Häufigkeit der bemessenen Einzelschichten (Feiertage) ..................................................................................... 104
Tabelle 17: Zusammensetzung der Eintreffzeit; Quelle: InManSys RettD.MIS; Filter: *2014*, *83*, *Sondersignal ja*,
*Einsatzort REK*....................................................................................................................................................................................... 106
Tabelle 18: Vorgehaltene RTW für die Abdeckung des rettungsdienstlichen Sonderbedarfes ..................................... 110
Tabelle 19: Einsatzfahrtaufkommen der Notfallrettung ohne Notarzt nach Rettungsdienstbereich und
Schichtintervall im Bemessungszeitraum 2014 ........................................................................................................................... 111
Tabelle 20: Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung pro Wochentag und Schichtintervall im Bemessungszeitraum
2014 ............................................................................................................................................................................................................ 114
Tabelle 21: Bedienungsrate RTW - Anteil der Einsatzfahrten im eigenen und fremden Wachbereich im
Bemessungszeitraum 2014 ................................................................................................................................................................. 116
Tabelle 22: Mittelwerte der Teilzeiten für RTW-Einsatzbereiche im Bemessungszeitraum 2014 ................................ 117
Tabelle 23: Einsatzfahrten, Einsatzdauer, Einsatzminuten, Vorhalteminuten und Nettoeinsatzauslastung im Jahr
2014 pro personalbesetztem und rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltenem RTW .......................................... 118
Tabelle 24: Planungsgeschwindigkeiten für die Standortplanung RTW und NEF ............................................................. 120
Tabelle 25: Parameter für die Berechnung der Isochronenlayer mittels MapInfo Rescue Manager (RTW) ............... 121
Tabelle 26: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 1-1 ............................ 143
8
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Tabelle 27: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 1-2 ............................ 144
Tabelle 28: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 2-1 ............................ 145
Tabelle 29: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 2-2 ............................ 146
Tabelle 30: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 3 ................................ 147
Tabelle 31: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 4 ................................ 148
Tabelle 32: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 5-1 ............................ 149
Tabelle 33: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 5-2 ............................ 150
Tabelle 34: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 6-1 ............................ 151
Tabelle 35: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 6-2 ............................ 152
Tabelle 36: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 7-1 ............................ 153
Tabelle 37: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 7-2 ............................ 154
Tabelle 38: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 8-1 ............................ 155
Tabelle 39: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 8-2 ............................ 156
Tabelle 40: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 9-1 ............................ 158
Tabelle 41: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 9-2 ............................ 159
Tabelle 42: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 10 .............................. 160
Tabelle 43: Dimensionierungsergebnisse der Notfallrettung ohne Notarzt nach Anpassung (RTW) ......................... 161
Tabelle 44: Dimensionierungsergebnisse Notfallrettung ohne Notarzt (RTW) in RMW-Stunden ............................... 162
Tabelle 45: Bedarfsgerechte Fahrzeugvorhaltung nach der Anpassung des mathematischen Ergebnisses der
risikoabhängigen Fahrzeugbemessung an die Dienstplanmodelle ....................................................................................... 163
Tabelle 46: Entwicklung des Einsatzfahrtaufkommens in der Notfallrettung mit Notarzt im Bemessungszeitraum
2014 ............................................................................................................................................................................................................ 167
Tabelle 47: Vorgehaltene NEF für die Abdeckung des rettungsdienstlichen Sonderbedarfes ....................................... 168
Tabelle 48: Einsatzfahrtaufkommen der Notfallrettung mit Notarzt nach NEF-Einsatzbereich und Schichtintervall
im Bemessungszeitraum 2014........................................................................................................................................................... 169
Tabelle 49: Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung mit Notarzt pro Wochentag und Schichtintervall im
Bemessungszeitraum 2014 ................................................................................................................................................................. 170
Tabelle 50: Bedienungsrate NEF-Anteil der Einsatzfahrten im eigenen und fremden Wachbereich im
Bemessungszeitraum 2014 ................................................................................................................................................................. 172
Tabelle 51: Mittelwerte der Teilzeiten für NEF-Einsatzbereiche im Bemessungszeitraum 2014 .................................. 173
Tabelle 52: Einsatzfahrten, Einsatzdauer, Einsatzminuten, Vorhalteminuten und Nettoeinsatzauslastung im Jahr
2014 pro personalbesetztem und rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltenem NEF ............................................ 174
Tabelle 53: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 1.................................. 185
9
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Tabelle 54: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 2.................................. 186
Tabelle 55: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 3.................................. 187
Tabelle 56: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 5.................................. 188
Tabelle 57: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 6.................................. 189
Tabelle 58: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 7.................................. 190
Tabelle 59: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 8.................................. 191
Tabelle 60: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 9.................................. 192
Tabelle 61: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 10 ............................... 193
Tabelle 62: Dimensionierungsergebnisse zur Anzahl der NEF-Vorhaltung pro NEF-Einsatzbereich im
Bemessungszeitraum 2014 ................................................................................................................................................................. 194
Tabelle 63: Dimensionierungsergebnisse zur RMW-Stundenzahl pro NEF-Einsatzbereich im Bemessungszeitraum
2014 ............................................................................................................................................................................................................ 194
Tabelle 64: Bedarfsgerechte Fahrzeugvorhaltung nach der Anpassung des mathematischen Ergebnisses der
risikoabhängigen Fahrzeugbemessung an die Dienstplanmodelle der kreisangehörigen Träger der
Rettungswachen ..................................................................................................................................................................................... 195
Tabelle 65: Ist-Zustand qualifizierter Krankentransport mit Betriebszeiten ...................................................................... 200
Tabelle 66: Entwicklung des Einsatzaufkommens im öffentlichen Krankentransport (KTW) seit 2004..................... 200
Tabelle 67: Zusammenfassende Darstellung des Einsatzfahrtaufkommens im öffentlichen Krankentransport im
Jahr 2015 ................................................................................................................................................................................................... 203
Tabelle 68: Zusammenfassende Darstellung der bemessungsrelevanten mittleren Einsatzdauer im öffentlichen
Krankentransport im Jahr 2015 ......................................................................................................................................................... 204
Tabelle 69: Mittelwerte der Teilzeiten im öffentlichen Krankentransport im Jahr 2015 pro KTW-Einsatzbereich
Montag bis Freitag ................................................................................................................................................................................. 205
Tabelle 70: Ergebnis der frequenzabhängigen Bemessung für den öffentlichen Krankentransport (MO-FR) ......... 205
Tabelle 71: Ergebnis der frequenzabhängigen Bemessung für den öffentlichen Krankentransport (SA) ................. 206
Tabelle 72: Ergebnis der frequenzabhängigen Bemessung für den öffentlichen Krankentransport (SO/FT) ........... 206
Tabelle 73: Zusammenfassende Darstellung der bemessungsrelevanten Daten im Krankentransport im Jahr 2015
sowie das Ergebnis der frequenzabhängigen Fahrzeugbemessung, nach Wochentageskategorie und KTWVersorgungsbereich............................................................................................................................................................................... 207
Tabelle 74: Soll-Zustand qualifizierter Krankentransport mit Betriebszeiten .................................................................... 208
Tabelle 75: Übersicht der praktischen Ausbildungsplätze für Rettungsassistenten im Praktikum ............................. 209
Tabelle 76: Übersicht der privaten Unternehmen gemäß §§ 17 ff. RettG NRW im qualifizierten Krankentransport
...................................................................................................................................................................................................................... 222
Tabelle 77: Übersicht der privaten Unternehmen gemäß §§ 17 ff. RettG NRW in der Notfallrettung ........................ 222
10
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Ist-Stand der Einsatzbereiche in der Notfallrettung ohne Notarzt des Rhein-Erft-Kreises ..................... 50
Abbildung 2 Ist-Stand der Einsatzbereiche in der Notfallrettung mit Notarzt des Rhein-Erft-Kreises ......................... 51
Abbildung 3: Jahrestrend der Sekundäreinsätze ........................................................................................................................... 67
Abbildung 4: Anzahl der Sekundäreinsätze und Konsilfahrten im Jahr 2014 ...................................................................... 67
Abbildung 5: Tagesgang bei Sekundäreinsätzen im Jahr 2014 ................................................................................................. 68
Abbildung 6: Anzahl der Unterstützungsleistungen durch kommunale Feuerwehren im Jahr 2014 .......................... 73
Abbildung 7: Häufigkeitsverteilung der RTW-Einsatzfahrten 2014 nach Einsatzstichwort ........................................... 108
Abbildung 8: Entwicklung des Einsatzaufkommens in der Notfallrettung ohne Notarzt seit dem Jahr 2004 ......... 109
Abbildung 9: Personalbesetzte RTW für die Abdeckung des rettungsdienstlichen Grundbedarfs .............................. 110
Abbildung 10: Zeitliche Verteilung des Einsatzfahrtaufkommens nach Schichtintervall im Bemessungszeitraum
2014 ............................................................................................................................................................................................................ 111
Abbildung 11: Einsatzfahrtaufkommen pro RTW-Einsatzbereich im Bemessungszeitraum 2014 .............................. 112
Abbildung 12: Wochengang der täglichen Notfalleinsatzfahrten ohne Notarzt im Bemessungszeitraum 2014 ... 112
Abbildung 13: Tagesgang bei Notfalleinsätzen ohne Notarzt im Bemessungszeitraum 2014 ..................................... 113
Abbildung 14: Räumliche Verteilung der Notfalleinsätze ohne Notarzt im Bemessungszeitraum 2014 Quelle:
InManSys RettMis ................................................................................................................................................................................... 114
Abbildung 15: Räumliche Verteilung des Einsatzfahrtaufkommens in der Notfallrettung ohne Notarzt im
Bemessungszeitraum 2014 ................................................................................................................................................................. 115
Abbildung 16: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 1-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht
6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 122
Abbildung 17: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 1-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht
6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 123
Abbildung 18: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 2-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht
6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 124
Abbildung 19: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereiches 2-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht
6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 125
Abbildung 20: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 3 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7
Minuten Fahrzeit .................................................................................................................................................................................... 126
Abbildung 21: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 4 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7
Minuten Fahrzeit .................................................................................................................................................................................... 127
Abbildung 22: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 5-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht
6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 128
11
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Abbildung 23: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 5-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht
6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 129
Abbildung 24: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 6-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht
6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 130
Abbildung 25: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 6-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht
6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 131
Abbildung 26: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 7-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht
6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 132
Abbildung 27: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 7-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht
6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 133
Abbildung 28: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 8-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht
6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 134
Abbildung 29: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 8-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht
6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 135
Abbildung 30: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 8-3 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht
6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 136
Abbildung 31: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 9-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht
6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 137
Abbildung 32: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 9-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht
6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 138
Abbildung 33: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 10 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht
6,7 Minuten Fahrzeit ............................................................................................................................................................................. 139
Abbildung 34: Mögliche zukünftige Neuordnung der RTW-Einsatzbereiche .................................................................... 141
Abbildung 35: Häufigkeitsverteilung der NEF-Einsatzfahrten 2014 nach Einsatzstichwort .......................................... 166
Abbildung 36: Personalbesetzte NEF für die Abdeckung des rettungsdienstlichen Grundbedarfs ............................. 167
Abbildung 37: Zeitliche Verteilung des Einsatzfahrtaufkommens nach Schichtintervall im Bemessungszeitraum
2014 ............................................................................................................................................................................................................ 168
Abbildung 38: Einsatzfahrtaufkommen pro NEF-Einsatzbereich im Bemessungszeitraum 2014 ............................... 169
Abbildung 39: Wochengang der täglichen Notfalleinsatzfahrten mit Notarzt im Bemessungszeitraum 2014 ...... 170
Abbildung 40: Räumliche Verteilung des Einsatzfahrtaufkommens in der Notfallrettung mit Notarzt im
Bemessungszeitraum 2014 ................................................................................................................................................................. 171
Abbildung 41: Abbildung 40: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 1 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 10,6 Minuten Fahrzeit ...................................................................................................................................................... 175
Abbildung 42: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 2 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht
10,6 Minuten Fahrzeit ........................................................................................................................................................................... 176
12
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Abbildung 43: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 3 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht
10,6 Minuten Fahrzeit ........................................................................................................................................................................... 177
Abbildung 44: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 5 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht
10,6 Minuten Fahrzeit ........................................................................................................................................................................... 178
Abbildung 45: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 6 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht
10,6 Minuten Fahrzeit ........................................................................................................................................................................... 179
Abbildung 46: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 7 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht
10,6 Minuten Fahrzeit ........................................................................................................................................................................... 180
Abbildung 47: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 8 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht
10,6 Minuten Fahrzeit ........................................................................................................................................................................... 181
Abbildung 48: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 9 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht
10,6 Minuten Fahrzeit ........................................................................................................................................................................... 182
Abbildung 49: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 10 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht
10,6 Minuten Fahrzeit ........................................................................................................................................................................... 183
Abbildung 50: Entwicklung des Einsatzaufkommens im öffentlichen Krankentransport (KTW) seit 2004 .............. 201
Abbildung 51: Tagesgang des Einsatzfahrtaufkommens im Krankentransport Montag bis Freitag im Jahr 2015 201
Abbildung 52: Tagesgang des Einsatzfahrtaufkommens im Krankentransport Samstag im Jahr 2015 .................... 202
Abbildung 53: Tagesgang des Einsatzfahrtaufkommens im Krankentransport Sonntag und Feiertag im Jahr 2015
...................................................................................................................................................................................................................... 203
Formelverzeichnis
Formel 1: Formel für den Erwartungswert ..................................................................................................................................... 103
Formel 2: Formel für die Berechnung der Eintrittswahrscheinlichkeit für das Eintreten gleichzeitiger
Einsatzfahrten ......................................................................................................................................................................................... 103
Formel 3: Formel für die Berechnung der Überschreitungswahrscheinlichkeit ................................................................. 103
Formel 4: Formel für die Berechnung der Wiederkehrzeit des Risikofalles .......................................................................... 104
13
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Verzeichnis der Abkürzungen
AAO
Alarm- und Ausrückordnung
AGBF NRW
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in NRW
ÄLNAS
Ärztlicher Leiter Notarztstandort
ÄLRD
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
ARZ
Arztrufzentrale
ASB
Arbeiter Samariter Bund
AZVO-FW
Arbeitszeitverordnung Feuerwehr
BfLR
Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung
CISM
Critical Incident Stress Management
DRG
Diagnosis Related Groups (Diagnosebezogene Fallgruppen)
DRK
Deutsches Rotes Kreuz
EA
Ehrenamtlich (-e; -er)
EB
Einsatzbereich
EE NRW
Einsatzeinheit NRW
FMS
Funkmeldestatus
FRW
Feuer- und Rettungswache
FW
Feuerwehr/Feuerwache
GUV
Gesetzliche Unfallversicherung
IM NRW
Innenministerium des Landes NRW (heute: MIK NRW)
ITH
Intensivtransporthubschrauber
ITW
Intensivtransportwagen
JUH
Johanniter-Unfall-Hilfe
KH
Krankenhaus
KIT
Krisenintervention
KTP
Krankentransport
KTW
Krankentransportwagen
LNA
Leitender Notarzt
Lst.
Leitstelle
MAGS NRW
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes
NRW (heute: MGEPA NRW)
MANV
Massenanfall von Verletzten und Erkrankten
MGEPA NRW
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
des Landes NRW
MHD
Malteser Hilfsdienst
MiG
Mensch in Gefahr
MIK NRW
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW
NA
Notarzt
14
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
NAS
Notarztstandort
NEF
Notarzteinsatzfahrzeug
NFP
Notfallpsychologie
NFS
Notfallseelsorge
PNE
Praxis Netz Erft
PSNV
Psychosoziale Notfallversorgung
Psych-PV
Psychiatrie-Personalverordnung
RA
Rettungsassistent/-in
RD
Rettungsdienst
RDB
Rettungsdienstbereich
RDBP
Rettungsdienstbedarfsplan
RettAssG
Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des
Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz – RettAssG)
RettG NRW
Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den
Krankentransport durch Unternehmer des Landes NRW
RH
Rettungshelfer
RS
Rettungssanitäter
RTH
Rettungshubschrauber
RTW
Rettungstransportwagen
RW
Rettungswache
SbE
Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen
SFR
Seelsorge in Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Katastrophenschutz
TUIS
Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem
QM
Qualitätsmanagement
15
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Verzeichnis der Begriffe und Definitionen
Ärztlicher Leiter Notarztstandort (ÄLNAS)
Arzt, der als Ansprechpartner für die Notärzte ihres jeweiligen Standortes fungiert und im ständigen
Dialog mit dem „Ärztlichen Leiter Rettungsdienst“ steht.
1
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD)
Ein im Rettungsdienst tätiger Arzt, der die medizinische Aufsicht und Weisungsbefugnis in medizinischen Angelegenheiten über mindestens einen Rettungsdienstbereich hat, über eine entsprechende
Qualifikation verfügt und von der zuständigen öffentlichen Stelle berufen wird.
Bedarfsgerechte Rettungswache
Bedarfsgerechte Rettungswachen sind Standorte der bodengebundenen rettungsdienstlichen Infrastruktur, an denen die für einen Rettungswachenversorgungsbereich erforderlichen Rettungsmittel
und das notwendige rettungsdienstliche Personal einsatzbereit vorgehalten werden. Größe, Lage und
Abgrenzung des Rettungswachenversorgungsbereiches ist so festzulegen, dass unter Berücksichtigung der Verkehrserschließung und der topografischen Gegebenheiten alle zu versorgenden Gebietsteile innerhalb des Rettungswachenversorgungsbereiches planerisch innerhalb der Hilfsfrist vom
Standort der Rettungswache aus über öffentliche Straßen zu erreichen ist.
2
Bemessungsrelevante Einsatzfahrten
Alle Einsatzfahrten innerhalb eines Bemessungszeitraumes, unabhängig von welchem Einsatzmittel
des Grund- oder Spitzenbedarfs die Einsatzfahrt durchgeführt wurde.
Diagnosis Related Groups
Pauschalisiertes Vergütungssystem, nachdem allgemeine Krankenhausleistungen überwiegend über
diagnoseorientierte Fallpauschalen abgerechnet werden. Entsprechend der DRG-Systematik bemisst
sich das konkrete Entgelt nach den individuellen Umständen des Krankheitsfalls.
1
Die Funktion des Ärztlichen Leiter Notarztstandort findet keine Basis in der geltenden Rechtsprechung und ist, um organisatorische Abläufe in der notfallmedizinischen Versorgung durch Notärzte zu optimieren, eine Initiierung des Rhein-ErftKreises, die näher in den „Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin des Rhein-Erft-Kreises“ beschrieben ist.
2
Reinhard Schmiedel, Holger Behrendt und Emil Betzler, Regelwerk zur Bedarfsplanung im Rettungsdienst (Witten: Mendel
Verlag, 2012), 152.
16
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Eingliederungsmodell
3
Das Eingliederungsmodell stellt ein Ordnungsprinzip des öffentlichen Rettungsdienstes dar. Hier wird
keine Betätigungsmöglichkeit für Dritte, d.h. gemeinnützige Hilfsorganisationen und gewerbliche
Unternehmer, außerhalb der staatlichen Sphäre vorgesehen. Wer im Rettungsdienst tätig sein und
entsprechende Leistungen erbringen will, muss in die Aufgabendurchführung des öffentlichen Rettungsdienstes eingegliedert sein.
Einsatzort
Das für die Rettungsdienstfahrzeuge von der Leitstelle vorgegebene Fahrtziel.
Erkrankter
Eine Person, deren Gesundheit beeinträchtigt ist, die aber nicht verletzt ist.
Erreichungsgrad
Prozentualer Anteil aller Einsätze, die innerhalb der Hilfsfrist bedient worden sind. Die Festlegung des
Erreichungsgrades obliegt dem Rettungsdienstträger, im Allgemeinen liegt er bei 90%.
Gebühr
Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige
hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken.
4
Großschadensereignis
Ein Ereignis mit einer großen Anzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie anderen geschädigten oder
Betroffenen und/oder erheblichen Sachschäden.
5
Grundbedarf
Einsatzmittel, die rettungsdienstbedarfsplanmäßig einsatzbereit und personalbesetzt vorgehalten
werden.
3
Oliver Esch, Rechtsfragen der Erbringung und Vergütung rettungsdienstlicher Leistungen, (Europäische Hochschulschriften:
Reihe 2, Rechtswissenschaft. Bd. 4198, 2005), 53.
4
BVG, Urteil vom 27.08.1999, 1 BvL 7/96
5
DIN 13050: 2015-04, Begriffe im Rettungswesen, 4
17
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Integrierte Leitstelle
Eine ständig besetzte Einrichtung zur Annahme von Notrufen und Meldungen sowie zum Alarmieren,
Koordinieren und Lenken des Rettungsdienstes, des Brandschutzes, der technischen Hilfe und des
Katastrophenschutzes.
Intensivpatient
Patient, dessen Erkrankung- und/oder Verletzungsfolgen die Behandlung und Überwachung mit den
Mitteln der Intensivmedizin unter Verwendung der Möglichkeiten invasiver Diagnose- und Therapieverfahren und deren Monitoring bei lebensbedrohlichen Versagen eines oder mehrerer Organsysteme
erfordern.
Intensivtransport
Ein Sekundäreinsatz zur Beförderung eines intensivüberwachungs- und behandlungspflichtigen Patienten, bei dem ein geeigneter Arzt und Fachpersonal mit entsprechender Qualifikation sowie ein geeignetes Rettungsmittel erforderlich sind.
Konzessionsmodell
6
Im Konzessionsmodell verpflichtet sich der Beauftragte gegenüber dem Rettungsdienstträger, den
öffentlichen Rettungsdienst nach dessen Vorgaben durchzuführen. Der Beauftragte erbringt seine
Leistung gegenüber den Bürgern auf privatrechtlicher Ebene gegen ein von diesen zu tragendes Entgelt.
Krankenfahrt
Beförderung von Personen, die keiner medizinischen fachlichen Hilfe oder Betreuung bedürfen und
nicht auf den Einsatz von medizinischen Hilfsmitteln, die zur Ausrüstung von Fahrzeugen nach DIN EN
1789 gehören, angewiesen sind.
7
Krankenkraftwagen
Ein bodengebundenes Rettungsdienstfahrzeug nach DIN EN 1789.
6
Oliver Esch, Rechtsfragen der Erbringung und Vergütung rettungsdienstlicher Leistungen, (Europäische Hochschulschriften:
Reihe 2, Rechtswissenschaft. Bd. 4198, 2005), 138.
7
Oliver Esch, Rechtsfragen der Erbringung und Vergütung rettungsdienstlicher Leistungen, (Europäische Hochschulschriften:
Reihe 2, Rechtswissenschaft. Bd. 4198, 2005), 44.
18
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Krankentransport
Transport, der die Beförderung von Erkrankten, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen,
die keine Notfallpatienten sind, und die medizinisch-fachliche Betreuung durch Fachpersonal mit
entsprechender Qualifikation umfasst.
Leitender Notarzt (LNA)
Ein Notarzt, der am Notfallort bei einer größeren Anzahl Verletzter, Erkrankter sowie auch bei anderen
Geschädigten oder Betroffenen oder bei außergewöhnlichen Ereignissen alle medizinischen Maßnahmen in Abstimmung mit dem organisatorischen Leiter zu leisten hat, über eine entsprechende
Qualifikation verfügt und von der zuständigen öffentlichen Stelle berufen wird.
8
Medizinische Gefahrenabwehr
Die medizinische Gefahrenabwehr umfasst die Abwehr von Gefahren auf den menschlichen Organismus und die Aufrechterhaltung des vollkommenen körperlichen und geistigen Wohlbefindens und
schließt sowohl die sanitätsdienstliche Betreuung als auch die rettungsdienstliche Versorgung mit
ein.
Notarzt
Ein Arzt in der Notfallrettung, der über eine entsprechende Qualifikation verfügt.
Notarzt-Einsatzfahrzeug (NEF)
Ein Spezialfahrzeug für den Rettungsdienst, das sich zum Transport des Notarztes und der medizinischen und technischen Ausrüstung für die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen von Notfallpatienten besonders eignet (DIN 75079: 2002-08).
Notfall
Plötzlich eingetretenes Ereignis, das eine unmittelbare Gefahr für Leben und/oder Gesundheit des
Patienten bedeutet, wobei die vitalen Funktionen durch Verletzung oder akute Erkrankung bedroht,
gestört oder ausgefallen sind.
Notfallort
Ort des Notfalles oder Ort, an dem der Notfallpatient vorgefunden wird.
8
DIN 13050:2015-04, Begriffe im Rettungswesen, 6
19
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Notfallpatient
Notfallpatientinnen und Notfallpatienten sind Personen, die sich infolge Erkrankung, Verletzung oder
aus sonstigen Gründen in unmittelbarer oder zu erwartender Lebensgefahr befindet, die eine Notfallversorgung und/oder Überwachung und falls erforderlich einen geeigneten Transport zu weiterführenden diagnostischen Einrichtungen oder medizinischen Behandlung erfordert.
Notfallrettung
Die Notfallrettung hat die Aufgabe, bei Notfallpatientinnen und Notfallpatienten lebensrettende
Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden mit Notarzt- oder Rettungswagen oder Luftfahrzeugen in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu befördern. Hierzu zählt auch die Beförderung von erstversorgten Notfallpatientinnen und Notfallpatienten
9
zu Diagnose- und geeigneten Behandlungseinrichtungen. Notfallrettung wird auch als ineinander
greifender Maßnahmenkatalog notfallmedizinischer Aufgaben verstanden, der von lebensrettenden
Maßnahmen am Notfallort bis zur Übergabe der Patienten in ein geeignetes Krankenhaus reit.
10
Notruf
Die Meldung eines Notfalles über Notrufmeldeanlagen oder anerkannte Notrufnummern an eine
Einrichtung mit dem Ziel der Alarmierung des Rettungsdienstes, der Feuerwehr, der Polizei.
Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
Eine Führungskraft, die am Notfallort bei einer größeren Anzahl Verletzter, Erkrankter sowie auch bei
anderen Geschädigten oder Betroffenen oder bei außergewöhnlichen Ereignissen alle organisatorischen Maßnahmen in Abstimmung mit dem leitenden Notarzt zu leiten hat, über eine entsprechende
Qualifikation verfügt und von der zuständigen öffentlichen Stelle berufen wird.
Praxisanleiter
Ist eine geeignete Fachkraft aus den Bereichen Rettungsdienst und Klinik mit der Aufgabe, Auszubildende zum Beruf des Notfallsanitäters an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben
heranzuführen und die Verbindung zwischen theoretischem und praktischem Unterricht an einer
Schule mit der praktischen Ausbildung an einer Lehrrettungswache und im Klinikpraktikum zu gewährleisten.
9
§ 2 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 RettG NRW
10
Dorothea Prütting, Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen: Kommentar für die Praxis, 3. Auflage (Stuttgart: Deutscher Gemeindeverlag, 2001), 36, Rn 1.
20
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Primäreinsatz
Der Einsatz zur Versorgung von Notfallpatienten am Notfallort, schließt gegebenenfalls den Transport
ein, beginnend mit der Alarmierung und endend mit der erneuten Einsatzbereitschaft. Bei Primäreinsätzen ist der Rettungsdienst für die sachgerechte Betreuung und Versorgung bis zur Übergabe des
Patienten im Krankenhaus zuständig.
11
Psychosoziale Notfallversorgung
Die Psychosoziale Notfallversorgung umfasst die psychologische, soziale, administrative und seelsorgerliche Hilfe für von Notfällen Betroffene, Patienten, Angehörige, Hinterbliebene, Augenzeugen, Ersthelfer, Einsatzkräfte etc. Sie gliedert sich in Deutschland in fünf Angebotsstrukturen: Einsatzkräftenachsorge (CISM, SbE), Krisenintervention (KIT), Seelsorge in Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und
Katastrophenschutz (SFR), Notfallpsychologie (NFP) und Notfallseelsorge (NFS).
Rettungsdienstbereich
Ein Bereich, für den eine rettungsdienstliche Versorgung planerisch und organisatorisch, unter Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte und Struktur, erfolgt ist.
Rettungsmaterial
Unter Rettungsmaterial ist die Gesamtheit aller Ge- und Verbrauchsmaterialien, die für die Rettung,
die Erste Hilfe, die ärztliche Hilfe und die Herstellung der Transportfähigkeit erforderlich sind, kein
Rettungsgerät sind und dem Arzneimittel- und Medizinprodukterecht unterliegen: a) medizinisches
Gerät, das zur Behandlung von Patienten oder zur Diagnostik von Erkrankungen oder Verletzungen
erforderlich ist b) Arzneimittel im Rettungsdienst zur präklinischen Versorgung der Notfallpatienten
und c) Verbandmittel zur Wundabdeckung und/oder Fixierung.
Rettungsmittel
Rettungsdienstfahrzeuge einschließlich des Rettungsmaterials sowie des Transportgerätes.
11
Dorothea Prütting, Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen: Kommentar für die Praxis, 3. Auflage (Stuttgart: Deutscher Gemeindeverlag, 2001), 102, Rn 34.
21
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Rettungswache
Einrichtung des Rettungsdienstes zur Vorhaltung von Einsatzkräften und Rettungsmitteln.
Satzung
Eine Satzung im öffentlichen Recht bezeichnet eine exekutive Rechtsnorm, die von einer Selbstverwaltungskörperschaft (insbesondere Gemeinden) im Rahmen der ihr eingeräumten Autonomie zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten gesetzt wird. Zu unterscheiden sind Satzungen mit Außen- und
solche mit reiner Innenwirkung. Satzungen mit Außenwirkung sind auch für Dritte verbindlich, während Satzungen mit Innenwirkung ausschließlich für die jeweilige Körperschaft, für die Organe und
für deren Verwaltung gelten.
Schnell-Einsatz-Gruppe
Eine Schnell-Einsatz-Gruppe ist eine taktische Einheit im Rettungsdienst mit gesondert ausgebildeten
Helfern für spezielle Versorgungsaufgaben.
Sekundäreinsatz
Einsatz zur Beförderung von Patienten von einer Gesundheitseinrichtung beziehungsweise Krankenhaus unter sachgerechter Betreuung einschließlich der Erhaltung und Überwachung der lebenswichtigen Körperfunktionen zu weiterführenden medizinischen Versorgungseinrichtungen und/oder zurück.
Sicherheitsniveau
Das Sicherheitsniveau gibt an, welcher Prozentsatz beziehungsweise welche Wiederkehrzeit bei der
risikoabhängigen Fahrzeugbemessung als akzeptabel angesehen wird. Je höher das Sicherheitsniveau
liegt, desto größer ist die bemessene Fahrzeuganzahl. Als allgemein akzeptierter Prozentsatz gelten
90-93%, für die Wiederkehrzeit werden grundsätzlich 10 Schichten als akzeptabel angesehen. In großstädtischen Rettungsdienstbereichen mit einer Überlappung der Hilfsfristbereiche werden auch 5
Schichten als akzeptables Sicherheitsniveau angesehen.
Sonderbedarf
Einsatzmittel, die z.B. bei rettungsdienstlichen Sonderlagen und Großveranstaltungen zusätzlich bemessen und in Dienst gestellt werden.
Spitzenbedarf
Einsatzmittel, die eingesetzt werden, wenn die Einsatzmittel des Grundbedarfs nicht ausreichen. Der
Spitzenbedarf kann durch Typ B KTW, Reservefahrzeuge oder externe Einsatzmittel abgedeckt werden.
22
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Standortplanung
Die Standortplanung ist die Basis der Rettungsdienstbedarfsplanung, hier wird für alle Einsatzmittelstandorte eine Raum-Zeit-Analyse durchgeführt. Die Einzelergebnisse sind standortbezogene
Hilfsfristbereiche, die in der Summe die vollständige planerische Abdeckung des Gesamtrettungsdienstbereiches nachweisen sollten. Sofern Defizite hinsichtlich der planerischen Abdeckung bestehen,
müssen diese durch zusätzliche Rettungsmittelstandorte minimiert werden.
6
Submissionsmodell (Auftrags- und Vergabemodell)
Beim Submissionsmodell erheben die Rettungsdienstträger bei den Bürgern Gebühren für die rettungsdienstlichen Leistungen der Beauftragten, die wiederum vom Träger für die Aufgabendurchführung eine Vergütung erhalten.
Dem Patienten tritt nur der öffentliche Rettungsdienstträger gegenüber, während im Innenverhältnis
zwischen Träger und Drittem ein entgeltlicher Dienstleistungsauftrag besteht.
Transportfähigkeit
Zustand eines Verletzten oder Erkrankten, bei dem die lebenswichtigen Körperfunktionen gesichert
sind und durch geeignete Maßnahmen eine Zunahme bestehender oder weiterer Schäden verhindert
wird.
3
Trennungsmodell (Dienstleistungsmodell)
Das Trennungsmodell stellt ein Ordnungsprinzip des öffentlichen Rettungsdienstes dar. Hierbei besteht ein geschlossenes System des öffentlichen Rettungsdienstes mit Rettungswachen und eigener
Leitstelle. Getrennt davon können, ungeachtet der Möglichkeit einer Einbindung in den öffentlichen
Rettungsdienst, Notfallrettung und Krankentransport außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes
mit eigenen Standorten und eigener Leitung von gewerblichen und gemeinnützigen Einrichtungen
auf Grundlage einer entsprechenden Genehmigung staatsunabhängig betrieben werden.
Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem (TUIS)
Das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem TUIS
12
leistet bei Transport- und Lager-
unfällen mit chemischen Produkten in ganz Deutschland schnelle und sachgerechte Hilfe. An TUIS sind
rund 130 Chemieunternehmen mit ihren Werkfeuerwehren und Spezialisten wie Chemikern, Toxikologen oder Fachleuten aus der Produktion beteiligt. Die TUIS leistet in drei Stufen Hilfe:
Stufe 1
telefonische Beratung
Stufe 2
Fachleute vor Ort
Stufe 3
es können spezielle technische Geräte angefordert werden
12
Verband der Chemischen Industrie e.V. „TUIS,“ https://www.vci.de/themen/logistik-verkehrverpackung/tuis/listenseite.jsp (26.06.2015).
23
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Vorsichtung
Schnellst mögliche Identifizierung von vital bedrohten Patienten, die lagebedingt als erste eindeutig
gekennzeichnet werden.
Wiederkehrzeit
Zeitlicher Abstand zwischen zwei Risikofällen.
24
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
I.
Gesetzliche Grundlagen
1
Einleitung
In Nordrhein-Westfalen ist der Rettungsdienst, mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der
notärztlichen Versorgung und des qualifizierten Krankentransportes, als staatliche Aufgabe der Daseinsvorsorge und Gefahrenabwehr durch das „Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer“ (Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen – RettG
NRW) geregelt.
Der Rettungsdienst umfasst nach § 2 Abs. 1 Satz 1 RettG NRW die drei wesentlichen Aufgabenbereiche
Notfallrettung, Krankentransport und die Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker
bei außergewöhnlichen Schadensereignissen. Die Aufgabenbereiche Notfallrettung und Krankentransport bilden eine medizinisch-organisatorische Einheit der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr in der Trägerschaft des Rhein-Erft-Kreises. Mit der letzten Änderung des RettG NRW ist in § 2
Abs. 5 RettG NRW als weiterer Aufgabenbereich dem Rettungsdienst auch die Beförderung von Arzneimitteln, Blutprodukten aus zellulären Bestandteilen, Organen und ähnlichen Gütern zugeteilt
worden, soweit sie zur Verbesserung des Zustandes lebensbedrohlich Verletzter oder Erkrankter dienen. Neben dem Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes sind die kreisangehörigen Städte
Bergheim, Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim und Wesseling Träger von Rettungswachen und insoweit Träger rettungsdienstlicher Aufgaben.
Die Durchführung der Aufgabe Rettungsdienst nehmen sowohl der Rhein-Erft-Kreis als Träger des
Rettungsdienstes als auch die Städte, die Träger einer Rettungswache sind, als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung gem. § 6 Abs. 3 RettG NRW wahr. Neben dem öffentlich organisierten Rettungsdienst können auch private Unternehmer nach dem 3. Abschnitt des RettG NRW auf der Basis von
Dienstleistungskonzessionen Aufgaben der Notfallrettung und des Krankentransportes wahrnehmen.
2
Grundlage
Der öffentliche Rettungsdienst, der im Rahmen einer Sicherstellungsverpflichtung nach den reformierten Landesrettungsdienstgesetzen organisiert ist, ist der Gefahrenabwehrkompetenz der Länder
13
nach Artikel 70 GG zugeordnet. In den Bundesländern besteht der öffentliche Rettungsdienst entweder als Trennungs- oder Eingliederungsmodell und steht seiner Bezeichnung entsprechend in öffentlicher Trägerschaft. In Nordrhein-Westfalen wird in dem RettG NRW eine klare Trennung zwischen dem
öffentlichen Rettungsdienst und der parallel hierzu zulässigen, außerhalb der Staatssphäre stehenden
Erbringung der Dienstleistung Notfallrettung und Krankentransport auf Grundlage bestehender Ge-
13
Oliver Esch, Rechtsfragen der Erbringung und Vergütung rettungsdienstlicher Leistungen, (Europäische Hochschulschriften:
Reihe 2, Rechtswissenschaft. Bd. 4198, 2005)
25
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
nehmigungen vorgenommen, die für beide Formen der Leistungserbringung jeweils gesonderte Abschnitte normieren und diese ausdrücklich entsprechend bezeichnen.
14
Im Rahmen der Einbindung Dritter in die Aufgabenwahrnehmung des öffentlichen Rettungsdienstes
werden in der Bundesrepublik Deutschland wiederum zwei verschiedene Grundkonzepte umgesetzt,
das Konzessions- und das Submissionsmodell. In Nordrhein-Westfalen kommt für die Aufgabenwahrnehmung des 2. Abschnittes des RettG NRW das Submissionsmodell zur Anwendung. Hiernach erheben die Rettungsdienstträger beziehungsweise Träger einer Rettungswache bei den Bürgern Gebühren für die rettungsdienstlichen Leistungen der Beauftragten, die wiederum vom Träger für die
Aufgabendurchführung eine Vergütung erhalten. Dem Patienten tritt nur der öffentliche Rettungsdienstträger gegenüber, während im Innenverhältnis zwischen Träger und Drittem ein entgeltlicher
Dienstleistungsauftrag besteht. Die Entscheidung über die Einbeziehung Dritter obliegt den Trägern
rettungsdienstlicher Aufgaben basierend auf § 13 Abs. 1 RettG NRW. Diese haben jedoch dem Träger
des Rettungsdienstes gegenüber eine Berichtspflicht, um planerisch nachweisen zu können, wie der
im Rettungsdienstbedarfsplan festgeschriebene Bedarf gedeckt wird. Grundsätzlich können auf der
Basis des RettG folgende Zuständigkeiten und Aufgaben zwischen dem Träger des Rettungsdienstes
und Trägern von Rettungswachen differenziert werden:
Zuständigkeiten und Aufgaben der Träger des Rettungsdienstes
·
Sicherstellung der flächendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit
Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst
und des Krankentransports
·
Errichtung und Unterhalt einer Leitstelle
·
Bestellung einer Ärztlichen Leitung Rettungsdienst
·
Bestellung von Leitenden Notärzten
·
Bestellung von Organisatorischen Leitern Rettungsdienst
·
Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals
für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker
·
Schaffung von geeigneten Qualitätsmanagementstrukturen
·
Führung eines Nachweises über freie Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser
·
Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern zur Aufnahme von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten
14
·
Festlegung von Notfallaufnahmebereichen
·
Aufstellung von Bedarfsplänen für den Rettungsdienst
Oliver Esch, „Rechtsfragen der Erbringung und Vergütung rettungsdienstlicher Leistungen“, (Europäische Hochschulschriften: Reihe 2, Rechtswissenschaft. Bd. 4198, 2005)
26
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Zuständigkeiten und Aufgaben der Träger der Rettungswachen
·
Vorhaltung der nach dem Bedarfsplan für den Rettungsdienst notwendigen Rettungsmittel
sowie das erforderliche Personal
·
Durchführung der Einsätze des Rettungsdienstes (Notfallrettung, Krankentransport, medizinische Transporte)
3
Bedarfsplan
Gemäß § 12 ff. RettG NRW stellt der Rhein-Erft-Kreis einen Rettungsdienstbedarfsplan auf. In den Bedarfsplänen sind insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzt-Einsatzfahrzeuge sowie die
Maßnahmen und Planungen für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker festzulegen.
Der Entwurf des Bedarfsplanes ist gem. §12 Abs. 2 RettG NRW mit den vollständigen Anlagen den Trägern der Rettungswachen, den anerkannten Hilfsorganisationen, den sonstigen Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen, den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband (West) der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der örtlichen Gesundheitskonferenz zur Stellungnahme zuzuleiten.
Träger rettungsdienstlicher Aufgaben können gem. §13 Abs. 1 RettG NRW die Durchführung des Rettungsdienstes auf anerkannte Hilfsorganisationen und andere Leistungserbringer durch öffentlichrechtlichen Vertrag übertragen, haben aber gem. § 14 Abs. 5 RettG NRW die Kosten für die ihnen nach
dem RettG obliegenden Aufgaben einschließlich von Unterstützungsleistungen zu tragen. Kreise können davon unabhängig und auf der Basis des § 14 Abs. 6 RettG NRW die anteiligen Kosten für die Inanspruchnahme der Leitstellen auf die Träger der Rettungswachen umlegen.
Rettungsdienstbedarfspläne sind nach § 12 Abs. 5 RettG NRW unter Beteiligung der Verbände der
Krankenkassen und dem Landesverband (West) sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle fünf Jahre, zu ändern.
Darüber hinaus wird dann ein Bedarfsplan neu erstellt, wenn sich erhebliche Abweichungen in der
notwendigen Grundbedarfsvorhaltung ergeben.
Gemäß § 14 Abs. 1 RettG NRW erfolgt auf der Grundlage des jeweils geltenden Bedarfsplanes die Festsetzung der Gebühren in den (kommunalen) Gebührensatzungen.
27
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
4
Darstellung der rechtlichen Grundlagen
4.1
Förmliche Gesetze des Bundes
·
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.05.1949, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11.07.2012 (BGBl. I S. 1478)
·
Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.01.2002
(BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
22.07.2014 (BGBl. I S. 1218)
·
Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und
Katastrophenschutzgesetz – ZSKG) vom 25.03.1997 (BGBl. I S. 726), zuletzt geändert
durch Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzes vom 29.07.2009 (BGBl. I S.2350)
·
Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten
(Rettungsassistentengesetz – RettAssG) vom 10.07.1989 (BGBl. I S. 1384), aufgehoben
durch Art. 5 Satz 2 des Gesetzes vom 22.05.2013 (BGBl. I S. 1348)
·
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz – NotSanG) vom 22.05.2013 (BGBl. I S. 1348)
·
Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz – MPG) vom 07.08.2002
(BGBI. I S. 3146), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 21.07.2014
(BGBI. I S. 1133)
·
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20.07.2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch
Artikel 2 Abs. 36 und Artikel 4 Abs. 21 des Gesetzes vom 07.07.2013 (BGBl. I S. 3154)
·
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung vom
20.12.1988, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.08.2014 (BGBl S. 1346)
·
Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz – ApoG) vom 15.10.1980
(BGBl. I S 1993), zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 15.07.2013
(BGBl. I S. 2420)
·
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz – BtMG) vom
01.03.1994 (BGBl. I 358) zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 20 und Artikel 4 Abs. 7 des
Gesetzes vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154)
·
Straßenverkehrsgesetz (StVG) vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 28.08.2013 (BGBl. I S. 3313)
·
Verwaltungsverfahrensgesetz
(VwVfG)
vom
23.01.2003
(BGBl.
I
S.102),
zuletzt
geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25.07.2013 (BGBl. I S. 2749)
28
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
4.2
Materielle Gesetze des Bundes
·
Ausbildungs-
und
Prüfungsverordnung
für
Rettungsassistentinnen
und
Rettungsassistenten (RettAssAPrV) vom 07.11.1989 (BGBl. I. S. 1966), Verordnung aufgehoben durch § 26 Satz 2 V2124-24-1 vom 16.12.2013 mWv 01.01.2015
·
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
(NotSan-APrV) in der Fassung vom 16.12.2013 (BGBl. I S. 4280)
·
Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten
(Medizinprodukte-Betreiberverordnung – MPBetreibV) in der Fassung vom 21.08.2002
(BGBI. I S. 3396), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 25.07.2014
(BGBl. I S. 1227)
·
Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen
Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung – BioStoffV) vom 15.07.2013 (BGBl. I S. 2514)
·
Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung – ApBetrO)
vom 26.09.1995 (BGBl. I S. 1195), zuletzt geändert durch Artikel 1a der Verordnung vom
19.02.2013 (BGBl I S. 312)
·
Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von
Betäubungsmitteln
(Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
–
BtMVV)
vom
20.01.1998 (BGBl. I S. 74, 80), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 4 der Verordnung vom
14.08.2014 (BGBl. I S. 1383)
·
Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von
Betäubungsmitteln
(Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
–
BtMVV)
vom
20.01.1998 (BGBl. I S. 74, 80), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 4 der Verordnung vom
14.08.2014 (BGBl. I S. 1383)
·
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) vom
26.11.2010 (BGBl. I S. 3758), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom
15.07.2013 (BGBl. I S. 2514)
·
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367)
·
Strafprozessordnung (StPO) vom 07.04.1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), zuletzt geändert
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23.04.2014 (BGBl. I S. 410)
4.3
Förmliche Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen
·
Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport
durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) vom 24.11.1992 (GV.NRW 1992
S. 458/SGV.NRW 215) zuletzt geändert Gesetz vom 25.03.2015 (GV. NRW. S. 305)
·
Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes vom 17.12.2015 (GV.NRW 2015/48 S. 885-918)
29
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
·
Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) vom
11.12.2007 (GV.NRW S. 702, 2008 S. 157), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes
vom 14. Februar 2012 (GV. NRW. S. 97)
·
Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) vom
17.12.1999 (GV.NRW.S.662) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. November 2011
(GV.NRW.S.587)
·
Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969
(GV.NW S. 712, SGV.NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011
(GV.NRW S. 687)
4.4
Materielle Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen
·
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter und Rettungshelfer
(RettAPO) vom 25.07.2012 (GV.NRW. S. 282)
·
Verordnung über die Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten für
Großschadensereignisse
in
Krankenhäusern
im
Land
Nordrhein-Westfalen
(Arzneimittelbevorratungsverordnung) vom 30.08.2000 (GV.NRW.S. 632), zuletzt geändert durch Verordnung vom 01.12.2009 (GV.NRW.S 753)
·
Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach Rechtsvorschriften für Heilberufe
(Zuständigkeitsverordnung Heilberufe – ZustVO HB) vom 20.05.2008 (GV. NRW. 2008 S.
458), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Mai 2015 (GV. NRW. S. 441)
4.5
Verwaltungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen (Runderlass)
·
Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 24.11.2006 –
V C 6-0713.1.7 A; n.v. – Sanitätsdienst und Rettungsdienst bei Veranstaltungen
·
Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 10.05.1994 –
V C 6-01717.7 – (Eildienst des Städtetages Nr. 1994, 486) – Bestellung Leitender Notärzte
·
Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 18.03.1993 –
V C 6-0713.18 – Abgrenzung der Zuständigkeiten des Rettungsdienstes und der
Krankenhäuser
·
Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 21.01.1997
(SMBl. NW 1997, S. 140) V C 6-07177.8 – Fortbildung des nichtärztlichen Personals
in der Notfallrettung und im Krankentransport
·
Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom
22.04.1998 – V C 6-0713.4.1 – Leitstelle des Rettungsdienstes und deren Aufgabe
·
Runderlass
des
Innenministeriums
NRW
in
der
Fassung
vom
27.03.2000
(IV C 2-606/297/1592) nicht veröffentlicht, Grundsätze für die Zusammenarbeit
zwischen Polizei, Rettungs- und Betreuungsdienst in besonderen Lage
30
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
·
Runderlass des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW vom
20.01.2000 III C 6-0715 – Vorsorgeplanung für die gesundheitliche Versorgung bei
Großschadensereignissen
·
Runderlass des Innenministeriums NRW vom 27.03.2000 IV C 2 – 606/297/1592 –
Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Rettungsdienst und Betreuungsdienst in besonderen Lagen
·
Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW vom
05.04.2000 III C 6-0712.1.2/0715.1 – Rettungsdienstliche Bedarfspläne
·
Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW vom
30.06.2000
III
C
6-0713.2.7.1
Notarzteinsatzprotokoll,
–
Rettungsdienst
NRW,
Rettungsdienstprotokoll,
Notarztindikationskatalog,
Medizinisches
Qualitätsmanagement
·
Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW vom
25.09.2002 (III B 4-0713.2/0713.2.6.1 ) – Zulassung und Normung von Fahrzeugen des
Rettungsdienstes sowie deren Farbgebung
·
Runderlass des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW vom
31.10.2003 (III 8-0714.1.3) – Einsatz von Hubschraubern im Rettungsdienst
·
Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW vom
25.10.2006 (III 8 0714.1.3) – Regelungen zum Einsatz von Luftfahrzeugen im
Rettungsdienst
·
Runderlass des Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes
NRW vom 11.07.2014 (234-0717.1.3.1) – Ausführungsbestimmungen zur Notfallsanitäterausbildung in Nordrhein-Westfalen Teil I: Ergänzungslehrgänge
·
Runderlass des Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes
NRW vom 29.09.2014 (234-0713.2.6.5) – Kindernotfallband
·
Runderlass des Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes
NRW vom 06.03.2015 (234-0717.1.3.1) – Klarstellung Beginn RettAss-Ausbildung in Zusammenhang mit RettSan-Ausbildung
·
Runderlass des Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes
NRW vom 19.03.2015 (234-0717.1.3.1) – Ausführungsbestimmungen zur Notfallsanitäterausbildung in Nordrhein-Westfalen Teil II: Vollausbildung
·
Runderlass des Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes
NRW vom 29.05.2015 (234- ) – Angebot von Fernlehrgängen für Ergänzungsausbildungen
sowie für die Notfallsanitäter-Vollausbildung
·
Runderlass des Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes
NRW vom 12.08.2015 (234-0717) – Anrechnung von Kräften des Rettungsdienstes auf
Stärken der Feuerwehr
31
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
4.6
Verfügungen des Rhein-Erft-Kreises
·
Gemeinsame Rettungseinsätze von NEF und RTW - Fahrten mit Sonderrechten zum Krankenhaus vom 16.08.2007
·
Übermittlung FMS Kennung der Notarzteinsatzfahrzeuge vom 11.01.2008
·
Medizinische Versorgung und Transport von Notfallpatienten vom 05.03.2008
·
Auswahl des Rettungsmittel durch die Leitstelle vom 19.03.2008
·
Archivierung der Notarzteinsatzprotokolle vom 14.05.2008
·
Anmeldung und Zuweisung intensivpflichtiger Notfallpatienten vom 09.07.2008
·
Anforderung des Bundeswehr-Rettungshubschraubers SAR 41; Standort Nörvenich vom
16.07.2008
·
Beschaffung von Sonderfahrzeugen bzw. speziellen Medizinprodukten für den Rettungsdienst vom 15.10.2008
·
Zuweisung von Notfallpatienten mit neurologischem Notfallbild vom 19.02.2009
·
Funktion des Leitenden Notarztes vom 06.04.2009
·
Transportbegleitung durch ärztliches Rettungsdienstpersonal vom 11.05.2009
·
Einheitliche Zusatzschleifen für digitale Funkmeldeempfänger vom 12.03.2010
·
Funkmeldesystem im Rettungsdienst vom 07.04.2010
·
Wahrnehmung von Aufgaben der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes durch private Unternehmer nach § 18 RettG NRW vom 19.04.2010
·
ERC-Leitlinien 2010 zur kardiopulmonalen Reanimation vom 09.03.2011
·
Therapeutische milde Hypothermie nach Reanimation und ROSC vom 14.10.2011
·
Transport schwergewichtiger Personen >230kg vom 24.04.2012
·
Gewalt gegenüber Rettungskräften vom 08.05.2012
·
Konzept zur Versorgung akuter Koronarsyndrome/Herzinfarkt insbesondere mit STStreckenhebung vom 11.07.2012
·
Konzept zur Versorgung akuter Koronarsyndrome/Herzinfarkt insbesondere mit STStreckenhebung – Ergänzungsverfügung vom 29.11.2012
·
Desinfektion von Fahrzeugen der Notfallrettung vom 29.11.2012
·
Anforderung von zeitkritischen Verlegungen vom 30.07.2013
·
Alarmierung von Fahrzeugen im Status 8 vom 09.07.2013
·
Traumaversorgung vom 26.08.2013
·
Zuweisung von Notfallpatienten in eine Zielklinik vom 20.10.2014
·
NEF-Begleitung bei arztbegleiteten Verlegungstransporten vom 28.10.2014
32
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
·
Verantwortlichkeiten
bei
der
Parametereinstellung
an
Medizinprodukten
vom
28.10.2014
·
4.7
Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kliniken vom 24.02.2015
Richtlinien/Empfehlungen/Stellungnahmen/Einsatzpläne
·
Richtlinien über die Verordnung von Krankenfahrten und Krankentransportleistungen
(Krankentransportrichtlinien) in der Fassung vom 17.06.1992, Bundesanzeiger Nr. 183 b
vom 29.09.1992
·
Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (RKI) – Anforderung der
Hygiene an den Krankentransport
·
Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin des Rhein-Erft-Kreises in der Fassung
vom 04/2014
·
Richtlinie über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des
Gesundheitsdienstes (LAGA-Richtlinie)
·
Empfehlung des Landkreistages NRW vom 22.09.2009 (Rundschreiben Nr. 0834/09) –
Hilfsfrist im Rettungsdienst
·
Empfehlung
der
Bundesärztekammer
zum
Ärztlichen
Leiter
Rettungsdienst
vom 23.11.2006
·
Empfehlung der Bundesärztekammer zur Fortbildung zum „Leitenden Notarzt“
vom 29.03.2007
·
Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten des Rhein-Erft-Kreises
2014
·
4.8
Seuchenalarmplan des Rhein-Erft-Kreises
Normen
·
DIN EN 794-3:2009-12 – Lungenbeatmungsgeräte – Teil 3: Besondere Anforderungen an
Notfall- und Transportbeatmungsgeräte
·
DIN
EN
1789:2014-12
–
Rettungsdienstfahrzeuge
und
deren
Ausrüstungs-Krankenkraftwagen
·
DIN EN 1865-1/A1:2014-11 – Krankentransportmittel im Krankenkraftwagen – Teil 1: Allgemeine Krankentragesysteme und Krankentransportmittel
·
DIN EN 1865-2:2010-12 – Krankentransportmittel im Krankenkraftwagen – Teil 2: Kraftunterstützte Krankentrage
·
DIN EN 1865-3:2012-09 – Krankentransportmittel im Krankenkraftwagen – Teil 3:
Schwerlastkrankentrage
33
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
·
DIN EN 1865-4:2012-09 – Krankentransportmittel im Krankenkraftwagen – Teil 4: Klappbare Patiententragesessel
·
DIN EN 1865-5:2012-09 – Krankentransportmittel im Krankenkraftwagen – Teil 5: Festlegungen zur Krankentrageaufnahme
·
DIN EN 60601-1-12:2011-09 – Medizinische elektrische Geräte – Teil 1-12: Allgemeine
Festlegungen für die Sicherheit einschließlich der wesentlichen Leistungsmerkmale
·
DIN 13024-1:1997-04 – Krankentrage – Teil 1: Mit starren Holmen; Maße, Anforderungen,
Prüfung
·
DIN 13024-2:2014-12 – Krankentrage – Teil 2: Mit klappbaren Holmen; Maße, Anforderungen Prüfung (Norm-Entwurf)
·
DIN 13046:1984-03 – Fahrgestell für Krankentragen, klappbar
·
DIN 13048-3:1997-03 – Tragesessel – Teil 3: Liegend; Maße, Anforderungen, Prüfungen
·
DIN 13050:2015-04 – Begriffe im Rettungswesen
·
DIN 13156:2008-12 – Einpersonen-Versorgungsset zur Ersten Hilfe beim Massenanfall,
Großschadensereignis und im Katastrophenfall
·
DIN 13232:2011-05 – Notfall-Ausrüstung
·
DIN 13500:2012-04 – Kofferaufbauten für Krankenkraftwagen – Anforderungen und
Prüfverfahren
·
DIN 75076:2012-05 – Rettungssysteme – Intensivtransportwagen (ITW) – Begriffe, Anforderungen, Prüfung
·
4.9
DIN 75079:2009-11 – Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF)-Begriffe, Anforderungen, Prüfung
Technische Regeln
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
·
TRGS 001 – Das Technische Regelwerk zur Gefahrstoffverordnung – Allgemeines – Aufbau
– Übersicht – Beachtung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe von Dezember 2006
·
TRGS 407 – Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung von Juni 2013 in der letzten
Änderung von Dezember 2013 (GMBl 2013, S. 1263)
·
TRGS 510 – Lagerung von Gefahrstoffen in ortbeweglichen Behältern von Januar 2013 in
der letzten Änderung von November 2014 (GMBl 2014 S. 1346)
·
TRGS 522 – Raumdesinfektion mit Formaldehyd von Januar 2013 in der letzten Änderung
von März 2013 (GMBl 2013 S. 298-320)
·
TRGS 525 – Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung von September
2014
·
TRGS 900 – Arbeitsplatzgrenzwerte von April 2014
34
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
·
TRBA 130 – Arbeitsschutzmaßnahmen in akuten biologischen Gefahrenlagen von Juni
2012 in der letzten Änderung und Ergänzung von März 2013 (GMBl Nr. 13/14, S. 294)
·
TRBA 213 – Abfallsammlung: Schutzmaßnahmen von Mai 2005
·
TRBA 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege
von März 2014 in der letzten Änderung und Ergänzung von 05/2014 (GMBl Nr. 25, S. 535)
4.10
Regelwerke der Unfallkasse
Unfallverhütungsvorschriften
·
DGUV Vorschrift 1 (GUV-VA 1) – Grundsätze der Prävention
·
DGUV Vorschrift 7 (GUV-VA 4) – Arbeitsmedizinische Vorsorge
·
DGUV Vorschrift 71 (GUV-VD 29) - Fahrzeuge
·
DGUV Regel 100-001 (GUV-RA 1) – Grundsätze der Prävention
·
DGUV Regel 105-003 (GUV-R 2106) – Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen
Regeln
im Rettungsdienst
·
DGUV Regel 107-003 (GUV-R 206) – Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst
·
DGUV Regel 112-995 (GUV-R 195) – Benutzung von Schutzhandschuhen
Grundsätze
·
DGUV Grundsatz 304-001 (GUV-G 948) – Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe
Informationen
·
DGUV Information 205-008 (GUV-I 8554) – Sicherheit im Feuerwehrhaus
·
DGUV Information 205-015 (GUV-I 8676) – Auswahl von Schutzanzügen gegen Infektionserreger für Einsatzaufgaben bei Feuerwehren
·
DGUV Information 207-009 (GUV-I 8536) – Verhütung von Infektionskrankheiten - Information für Beschäftigte im Gesundheitsdienst
·
DGUV Information 207-012 (GUV-I 8599) – Traumatisierende Ereignisse in Gesundheitsberufen
·
DGUV Information 207-019 (GUV-I 8682) – Gesundheitsdienst
·
DGUV Information 208-033 (GUV-I 7011) – Belastungen für Rücken und Gelenke – was
geht mich das an?
·
DGUV Information 212-015 (GUV-I 8559) – Hautkrankheiten und Hautschutz
35
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
·
DGUV Information 213-016 (GUV-I 853) – Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung
4.11
Sonstige
·
Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und verfahren
·
Liste der nach den Richtlinien für die Prüfung chemischer Desinfektionsmittel geprüften
und von der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie als wirksam befundenen Desinfektionsverfahren
36
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
II.
Das Versorgungsgebiet des Rhein-Erft-Kreises
1
Größe und Einwohnerzahl
Der Rhein-Erft Kreis ist mit seiner Fläche von 704,6 km² und 456,602 Einwohnern
15
einer der größten
Landkreise in Nordrhein-Westfalen. Die größte Nord-Süd-Ausdehnung beträgt 38,8 km, die größte
Ost-West-Ausdehnung 28 km. Das Kreisgebiet des Rhein-Erft-Kreises besteht aus insgesamt
10 Städten:
Fläche in km²
Einwohner
Bevölkerungsdichte
je km²
Bedburg
80,33
22.846
284,4
Bergheim
96,34
59.272
615,3
Brühl
36,12
44.029
1.218,9
Elsdorf
66,17
20.991
317,2
Erftstadt
119,89
49.037
409,0
Frechen
45,10
51.080
1.132,5
Hürth
51,22
57.230
1.117,3
Kerpen
113,92
63.784
559,9
Pulheim
72,15
53.109
736,1
Wesseling
23,37
35.224
1.507,1
704,61
456.602
648,0
Stadt/Gemeinde
gesamt
Tabelle 1: Einwohnerzahlen nach Kommune
Die Siedlungs- und Verkehrsdichte, d.h. die Bevölkerungsdichte bezogen auf die besiedelte Fläche
(Siedlungs- und Verkehrsfläche) beträgt im Rhein-Erft-Kreis 2.387,3 Personen pro km².
2
16
Topografie, Infrastruktur und Wirtschaft
Geografisch betrachtet liegt der Rhein-Erft-Kreis im Städtedreieck Düsseldorf-Aachen-Bonn. Das Kreisgebiet wird eingegrenzt durch den Ballungsraum Köln im Osten mit einer sehr hohen Einwohnerdichte, im Süd-Osten durch den Rhein-Sieg-Kreis, im Süd-Westen durch den Kreis Euskirchen, im Westen
durch den Kreis Düren sowie im Norden durch den Rhein-Kreis Neuss.
15
Information und Technik Nordrhein-Westfalen. „Kommunalprofil für kreisfreie Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Stand:10.12.2014)“, www. <http://www.it.nrw.de/kommunalprofil/> (30.06.2015)
16
Information und Technik Nordrhein-Westfalen. „Kommunalprofil Rhein-Erft-Kreis (Stand:10.12.2014)“, www. <
http://www.it.nrw.de/kommunalprofil/k05362.pdf > (30.06.2015)
37
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Die höchste Erhebung bildet mit 207 m über Normalnull die Glessener Höhe in Bergheim und den
tiefsten Punkt mit 42 m über Normalnull der nördliche Stommelerbusch in Pulheim.
Das Kreisgebiet des Rhein-Erft-Kreises wird von dem Hauptfluss Erft in den Städten Erftstadt, Kerpen,
Bergheim und Bedburg durchflossen. Weiterhin grenzt im Südosten an die Stadt Wesseling der Rhein.
Hier befindet sich eine planmäßige Anlegestelle der Fahrgastschiffe der Köln-Düsseldorfer Rheinschifffahrt (KD), der Kölntourist (KT) sowie eine Personen- und Fahrradfähre, welche die Stadt Wesseling mit
der Stadt Niederkassel auf der gegenüberliegenden Rheinseite verbindet (Uferstraße 1 in 50389 Wesseling). Darüber hinaus gibt es im Rhein-Erft-Kreis fünf zugelassene Badeseen, die nach entsprechenden Richtlinien der Europäischen Union und der Badegewässerordnung in der Badesaison monatlich
kontrolliert und Wasseruntersuchungen durchgeführt werden. Es handelt sich hier um folgende Gewässer Bleibtreusee in Brühl, Heider Bergsee in Brühl, Liblarer See in Erftstadt , Otto-Maigler-See in
Hürth und der Zieselsmaar in Kerpen.
Der Rhein-Erft-Kreis beheimatet zudem einen großen Naturraum. Das Rheintal, das Vorgebirge, der
Villerücken, das Tal der Erft, die sehr fruchtbaren Ackerböden der Bördenlandschaft und auch die rekultivierten Gebiete stellen Besonderheiten dar. Darüber hinaus erstreckt sich das Gebiet des Zweckverbandes Naturpark Rheinland über einen weiten Teil des Rhein-Erft-Kreises. Eine genaue Aufteilung
der derzeitigen Flächennutzung im Rhein-Erft-Kreis stellt sich wie folgt dar:
Nutzungsart
17
ha
%
Siedlungs- und Verkehrsfläche
19.126
27,1
Gebäude- und Freifläche, Betriebsfläche
10.673
15,1
Erholungsfläche, Friedhofsfläche
2.024
2,9
Verkehrsfläche
6.430
9,1
Freifläche außerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche
51.336
72,9
Landwirtschaftsfläche
37.181
52,8
Waldfläche
9.662
13,6
Wasserfläche
1.185
1,7
233
0,3
3.036
4,3
40
0,1
70.462
100,0
Moor, Heide, Unland
Abbauland
Flächen anderer Nutzung
Gesamtfläche
Tabelle 2: Flächennutzung Rhein-Erft-Kreis
Eine nachhaltige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen lässt
sich nur erreichen, wenn Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden. Eine besondere Rolle spielen hierbei die Schutzgebiete.
17
Information und Technik Nordrhein-Westfalen. „Kommunalprofil Rhein-Erft-Kreis (Stand:10.12.2014)“,
<http://www.it.nrw.de/kommunalprofil/k05362.pdf > (30.06.2015)
38
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Artenvielfalt, des Landschaftsbildes, eines Naturhaushaltes und des Erlebniswertes für die Bevölkerung. Zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege setzt der Landschaftsplan nach dem Landschaftsgesetz NRW im baulichen Außenbereich die besonderes zu schützendes Teile von Natur und Landschaft als Natur- oder
Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale oder geschützte Landschaftsbestandteile fest. Eine genaue
18
Aufteilung der derzeitigen Schutzgebiete im Rhein-Erft-Kreis stellt sich wie folgt dar :
Rhein-Erft-Kreis
Anzahl
Naturschutzgebiete
43
Landschaftsschutzgebiete
100
Naturdenkmale
96
Geschützte Landschaftsbestandteile
378
Tabelle 3: Aufteilung der Flächennutzung im Rhein-Erft-Kreis
Der Rhein-Erft-Kreis ist ein starker Wirtschaftsraum mit einer vielfältigen Wirtschaftsstruktur. Fühlungsvorteile, verkehrsgünstige Gewerbeflächen und eine moderate Preisgestaltung tragen dazu bei,
dass der Rhein-Erft-Kreis mit seiner Bruttowertschöpfung von 9,611 Mio. €/Jahr einer der wirtschafts19
stärksten Kreise in Nordrhein-Westfalen ist. Die geografische Lage im Städtedreieck Köln, Bonn, Düsseldorf und Aachen sowie die Lage in zum Teil unmittelbarer Nähe des Rheins machen den Wirtschaftsraum Rhein-Erft-Kreis zu einem Standort mit vielen Vorzügen, zu denen u.a. gute ausgebaute
Infrastruktur mit einem hochwertigen Potential an Industrie- und Gewerbeflächen zählt. In seiner
Erwerbsstruktur hatte und hat das produzierende Gewerbe eine große Bedeutung für den Kreis. Jedoch ist die jüngere Entwicklung sehr stark auf den Dienstleistungssektor ausgerichtet. Die Arbeitsplatzstruktur wird von Dienstleistungsberufen geprägt. 59% der 112.796 sozialversicherungspflichtig
beschäftigten Arbeitnehmer finden ihre Arbeitsplätze in diesem Sektor. Industrie- und Gewerbebetriebe weisen einen prozentualen Anteil von rd. 38% an den sozialversicherungspflichtig beschäftigten
Arbeitnehmern auf. Sie finden ihre Arbeitsplätze in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes, der Energie- und Wasserversorgung, des Bergbaus und des Baugewerbes. Weltweit bekannte Firmen, wie
Rheinbraun, DEA, Kaufhofzentrallager, Mercedeszentrallager, SnoGard, DAF oder Basel Polyolefine
haben ihren Sitz im Rhein-Erft-Kreis.
18
Rhein-Erft-Kreis, „Der Landschaftsplan – Schutzgebiete in Natur und Landschaft“, http://www.rhein-erftkreis.de/Internet/Themen/Verbraucher_und_Umweltschutz/Kreisplanung_und_Naturschutz/Der_Landschaftsplan/article/schutzgebiete-in-natur-undlandschaft.html (30.06.2015)
19
Rhein-Erft-Kreis, „Wirtschaft, Region und Mobilität – Wirtschaftliche Informationen“, http://www.rhein-erftkreis.de/Internet/Themen/wirtschaft-region-mobilitaet/article/wirtschaftliche-informationen.html> (30.06.2015)
39
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
3
Nachbargemeinden
Der Rhein-Erft-Kreis grenzt im Norden an den Rhein-Kreis Neuss, im Süden an den Rhein-Sieg-Kreis
sowie den Kreis Euskirchen, im Osten an die kreisfreie Stadt Köln und im Westen an den Kreis Düren.
4
Verkehrswesen
Der Rhein-Erft-Kreis bietet der Bevölkerung und der Wirtschaft durch seine zentrale Lage innerhalb
der europäischen Märkte sowie der vorbildlichen Dichte und Qualität der Verkehrsanbindung und
-erschließung einen starken Standort. Von allen kreisangehörigen Städten erreicht man schnell und
bequem das gewünschte Ziel. Vier Autobahnen (A1, A4, A61, A555) aus und in fast allen Richtungen
und in fast alle Richtungen Deutschlands laufen hier zusammen. Dies sind Anbindungen an die Metropole Köln im Osten, zur Landeshauptstadt Düsseldorf im Norden sowie zu den Niederrheinzentren
Mönchengladbach und Neuss, zur ehemaligen Bundeshauptstadt Bonn im Süden und zu Aachen und
dem Dreiländereck im Westen:
·
Bundesautobahn A1 „Hansalinie, Vogelfluglinie“; Heiligenhafen-Blankenheim;
Daun-Saarbrücken
·
Bundesautobahn A4; Aachen-Krombach; Kirchheimer Dreieck-Görlitz
·
Bundesautobahn A61 „Linksrheinische Autobahn“; Viersen-Hockenheim
·
Bundesautobahn A555 „Köln-Bonner Autobahn, Diplomaten Rennbahn“; Köln-Bonn
Der Anschluss garantiert zudem das kreisweit vorbildliche, eng gesponnene Bundes- und Schnellstraßennetz. Eine genaue Aufteilung der derzeitigen Straßen im Rhein-Erft-Kreis stellt sich wie folgt dar:
Straßen des überörtlichen Verkehrs
Bundesautobahn
Länge in km
91,4
Bundesstraßen
106,9
Landstraßen
295,3
Kreisstraßen
195,5
Gesamtlänge
689,1
Tabelle 4: Aufteilung der Straßen im Rhein-Erft-Kreis
Neben den Straßen des überörtlichen Verkehrs verfügt der Rhein-Erft-Kreis über so genannte Baggerstraßen, die es den Großbaggern des Tagebaus ermöglichen, einen Standortwechsel durchzuführen.
Die Baggerstraßen sind meist nicht als Straße zu erkennen und werden in der Zeit, in der sie nicht
befahren werden, stellenweise auch landwirtschaftlich genutzt.
40
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Mit der kreiseigenen Regionalen Verkehrsgesellschaft (REVG) verfügt der Rhein-Erft-Kreis über ein
leistungsstarkes Nahverkehrsunternehmen, welches mit rund 200 Bussen Millionen Menschen im Jahr
transportiert. Die wichtigsten Regionalbuslinien werden meist im Stundentakt bedient.
Auch die Schiene ist ein wichtiges Verkehrsinfrastrukturargument im Rhein-Erft-Kreis. So verfügen
sieben von zehn Kommunen im Rhein-Erft-Kreis über eine direkte Anbindung an das Fernstreckennetz
der Deutschen Bahn AG:
·
Bedburg an die Strecke Horrem-Grevenbroich-Neuss
·
Bergheim an die Strecke Horrem-Grevenbroich-Neuss
·
Brühl an die Strecke Köln-Bonn-Koblenz (Eifelstrecke)
·
Erftstadt an die Strecke Köln-Euskirchen-Trier (Eifelstrecke)
·
Frechen an die Strecke Köln-Horrem-Düren
·
Kerpen an die Strecke Köln-Horrem-Düren
·
Pulheim an die Strecke Köln-Grevenbroich-Mönchengladbach
Die Städte Brühl, Frechen, Hürth und Wesseling sind zudem an das Kölner Stadtbahnnetz der Kölner
Verkehrsbetriebe (KVB Köln) angeschlossen. Durch die Städte Brühl und Hürth führt die ehemalige
Vorgebirgsbahn der KBE – die heutige Linie 18. Nach Frechen verläuft die Strecke der ehemaligen KölnFrechen-Benzelrather Eisenbahn (KFBE) – die heutige Stadtbahnlinie 7. Durch die Stadt Wesseling
führt die Rheinuferbahn der ehemaligen Köln-Bonner-Eisenbahn (KBE) – heute die Stadtbahnlinie 16.
Mit der Anbindung durch den Rheinhafen Godorf in Wesseling ist eine Integration in das europäische
Wasserstraßennetz gegeben. Entsprechend liegt eine Verbindung der Region mit allen wichtigen
20
Wirtschaftsgebieten Europas auch auf dem Wasserwege vor .
5
Besondere Risiken
Das Risikopotenzial innerhalb des Rhein-Erft-Kreises ist generell mit dem anderer Landkreise vergleichbar. Die Einsatzzahlen in der Notfallrettung und der notärztlichen Versorgung liegen zur Zeit bei
ungefähr 96 Einsätzen pro 1.000 Einwohner und sind vergleichbar mit denen anderer Rettungsdienstträger in Landkreisen. Auch die Bevölkerungsbewegung und die aktuelle Altersstruktur der Bevölkerung im Rhein-Erft-Kreis weist keine Besonderheiten auf. Wie in allen anderen Rettungsdienstbereichen führt die zunehmende Überalterung der Bevölkerung zu steigenden Einsatzzahlen.
Der Rhein-Erft-Kreis bietet jedoch einige Besonderheiten gegenüber anderen Landkreisen, auf die der
Rettungsdienst reagieren muss. Diese werden im Folgenden dargelegt.
20
Rhein-Erft-Kreis, „Mobilität – Verkehrsanbindung“, <http://www.rhein-erft-kreis.de/Internet/Themen/wirtschaft-regionmobilitaet/mobilitaet/article/verkehrsanbindung.html, (30.06.2015)
41
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
5.1
Betriebe mit besonderen Gefahren
Innerhalb des Rhein-Erft-Kreises sind zahlreiche Betriebsbereiche angesiedelt, die den Betreiberpflichten der Störfallverordnung unterliegen. Im Chemiepark Knapsack sind aktuell verschiedene Unternehmen angesiedelt, die eine breite Palette von Produkten der chemischen Industrie produzieren. Das
Spektrum reicht dabei von Grundchemikalien über Pflanzenschutzmittel und Landebahnenteiser bis
zu verschiedenen Kunststoffen. Die Einsatzstoffe (Rohöl) für den Raffineriebetrieb im Kölner Süden
werden über die Nord-West-Ölleitung und der Rotterdam-Rhein-Pipeline (RRP) angeliefert. Darüber
hinaus werden viele Rohmaterialien über das Straßen- und Schienennetz sowie über den Binnenverkehr geliefert. Zum Schutz vor den Risiken, die von den Werken und der dazugehörigen Industrieinfrastruktur ausgehen kann, werden an einigen Standorten Werkfeuerwehren auf der Grundlage des §16
des „Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes
(BHKG)“ vorgehalten:
·
Bergheim: Werkfeuerwehr der RWE Power AG, Kraftwerk Niederaußem
·
Brühl: Betriebsfeuerwehr der Schmidt-Löffelhardt GmbH, Freizeitpark Phantasialand
·
Hürth: Werkfeuerwehr der InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG, Chemiepark Knapsack
·
Hürth: Werkfeuerwehr der RWE Power AG, Kraftwerk Goldenberg
·
Wesseling: Werkfeuerwehr der LyondellBasell Industries Basell Polyolefine GmbH
·
Wesseling: Werkfeuerwehr der Evonik Degussa GmbH
·
Wesseling: Werkfeuerwehr der Shell Deutschland Oil GmbH
Einige Unternehmen betreiben ergänzend zu den Werkfeuerwehren auch einen werkärztlichen
Dienst. Die InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG hält zudem einen Rettungswagen für den Chemiepark
Knapsack nach dem 3. Abschnitt des RettG NRW vor. Mit der Vorhaltung dieses Rettungswagens werden die Risiken für die Arbeitnehmer innerhalb des Werkgeländes abgedeckt. Für die Bekämpfung von
Gefahren außerhalb der Werkgrenzen ist sowohl bei Bränden, bei technischen Hilfeleistungseinsätzen,
bei Gefahrgutfreisetzung und möglichen Großschadensereignissen die öffentliche Feuerwehr beziehungsweise der öffentliche Rettungsdienst zuständig.
Betriebsbereiche und Anlagen, die den Betreiberpflichten der Störfallverordnung unterliegen
21
Objekt
Adresse
Alfred Talke Logistic Service GmbH – Standort Hürth
Max-Planck-Straße 20; 50354 Hürth
E
Alfred Talke Logistic Service GmbH – Standort Knapsack
Franz Tilgner Straße 11; 50354 Hürth
G
Basell Polyolefine GmbH – Chemiepark Knapsack Hürth
Industriestraße 300; 50354 Hürth
G
Basell Polyolefine GmbH
Brühler Straße 60; 50389 Wesseling
Bayer CropScience GmbH – Chemiepark Knapsack Hürth
Industriestraße 300; 50354 Hürth
E
Beiselen GmbH
Heinrich-Hertz-Straße 4; 50181 Bedburg
E
BK Giulini GmbH – Chemiepark Knapsack Hürth
Industriestraße 300: 50354 Hürth
E
CABB GmbH - Chemiepark Knapsack Hürth
Industriestraße 300; 50354 Hürth
E
21
Pflicht
Stand: 30.06.2015
42
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Betriebsbereiche und Anlagen, die den Betreiberpflichten der Störfallverordnung unterliegen
21
Objekt
Adresse
Clariant Produkte (Deutschland) GmbH - Chemiepark
Knapsack Hürth
Industriestraße 300; 50354 Hürth
E
CyPlus GmbH
Brühler Straße 2; 50389 Wesseling
E
DOM Sicherheitstechnik GmbH
Wesselinger Straße 10-16; 50321 Brühl
G
Brühler Straße 2; 50389 Wesseling
E
Evonik Röhm GmbH
Brühler Straße 2; 50389 Wesseling
E
FreChem GmbH&Co.KG
Herman-Seger-Straße 1; 50226 Frechen
G
ICL Performance Products – Chemiepark Knapsack Hürth
Industriestraße 300; 50354 Hürth
E
Praxair Deutschland GmbH & Co. KG
Gennerstraße 283; 50354 Hürth
E
Propan Rheingas GmbH & Co. KG
Fischenicher Straße 23; 50321 Brühl
E
Shell Deutschland Oil GmbH, Rheinland Raffinerie –
Werk Wesseling
Ludwigshafener Straße 1; 50389 Wesseling
E
Vinnolit GmbH & Co. KG – Chemiepark Knapsack Hürth
Industriestraße 300; 50354 Hürth
E
Evonik Degussa GmbH – Werk Wesseling
CY+GmbH
Pflicht
Tabelle 5: Betriebsbereiche und Anlagen gemäß Störfallverordnung
Anlage 14
5.2
Betriebsbereiche und Anlagen gem. § 30 Abs. 1 BHKG
Verkehrsknotenpunkte
Wie an anderer Stelle dargestellt ist der Rhein-Erft-Kreis aufgrund seiner verkehrsgeographisch günstigen Lage durch starke Durchgangsverkehre geprägt und belastet. Besonders internationale Verkehre
befahren vermehrt das Fernstraßennetz, wobei hauptsächlich die zwischenzeitlich sechsstreifig ausgebauten Bundesautobahnen A4 und A61 hohen Belastungen ausgesetzt sind. Aufgrund des hohen
Verkehrsaufkommens und der daraus resultierenden hohen Straßenbelastung kommt es unabhängig
von der Witterung regelmäßig in den Hauptverkehrszeiten zu Behinderungen. Zusätzlich führt neben
dem Güterverkehr auch die hohe Zahl von Berufspendlern zu einer Belastung im Straßenverkehr.
Ein- und Auspendlerquote der kreisangehörigen Städte im Jahr 2013
Kommune
Anzahl Auspendler
Anzahl Einpendler
Bedburg
8.647
2.617
Bergheim
18.689
14.739
Brühl
13.920
12.653
7.900
2.999
Erftstadt
16.223
6.681
Frechen
17.372
18.564
Hürth
20.880
19.897
Elsdorf
43
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Ein- und Auspendlerquote der kreisangehörigen Städte im Jahr 2013
Kommune
Anzahl Auspendler
Anzahl Einpendler
Kerpen
21.858
15.413
Pulheim
18.319
12.082
Wesseling
12.129
10.739
Tabelle 6: Ein- und Auspendler der kreisangehörigen Städte
22
Auf Straßen unterschiedlicher Klassen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen, die regelmäßig
zu Störungen führen und die wiederum Folgeauswirkungen auf den Rettungsdienst haben. Entsprechend dem Kommunalprofil Rhein-Erft-Kreis wurden im Jahr 2013 insgesamt 1.759 Unfälle polizeilich
erfasst. Von den 1.759 Unfällen wurden insgesamt 1.344 Unfälle mit Personenschaden erfasst, bei
denen wiederum 1.676 Personen verunglückten. Hiervon wurden 226 Personen schwerverletzt und 8
Personen getötet.
5.3
23
Freizeit und Tourismus
Neben der vielfältigen Wirtschaftsstruktur ist der Rhein-Erft-Kreis auch für seine reizvolle Kulturlandschaft und die zahlreichen rekultivierten Grünflächen bekannt. Er bietet mit seinen spannenden Gegensätzen von historischen Orten und rekultivierten Waldgebieten mit idyllischen Seen und modernen Industrieanlagen ein besonderes Erlebnis.
Nicht nur, dass der Rhein-Erft-Kreis die
wasserburgreichste Region in ganz Deutschland darstellt, der Rhein-Erft-Kreis bietet mit dem Schloss
Augustusburg und dem Schloss Falkenlust gleich zwei UNESCO-Welterbestätten. Als interessante Museen sind das KERAMION in Frechen, das ein Stück rheinische Keramikgeschichte zeigt, sowie das Max
Ernst Museum in Brühl zu nennen. Das Max Ernst Museum legt seinen Schwerpunkt auf die 60 Skultpuren aus der privaten Sammlung von Max Ernst und Dorothea Tanning.
Zudem bieten sich zu jeder Jahreszeit im Rhein-Erft-Kreis zahlreiche kulturelle Veranstaltungen an. So
eröffnen beispielsweise alljährlich die Brühler Schlosskonzerte die Konzertsaison im Schloss Augustusburg, beim Erftkreiszyklus werden Kammerkonzerte in den Schlössern und Burgen des Kreises
angeboten und in der altehrwürdigen Abtei Brauweiler in Pulheim finden neben „classic nights“ auch
die überregional bedeutsamen „KunstTage Rhein-Erft“ statt. Ein weiteres Highlight ist die Hürther Jazz
Nacht. Regionale Märkte wie der Töpfermarkt in Frechen, der Gymnicher Ritt oder die vielen Martinsund Weihnachtsmärkte sind zusätzliche Anziehungspunkte.
Einen weiteren hohen Anziehungspunkt für alle Altersgruppen stellt einer der bedeutendsten Freizeitparks in Europa, das Phantasialand in Brühl, dar. Bei einer Gesamtfläche von 28 ha zieht der beliebte Freizeitpark mit seinen acht Themenbereichen jährlich etwa 2 Millionen Besucher an. Die Attraktionen des Parks bilden eine Mischung aus schnellen, langsamen und aufregenden gemütlichen
22
Information und Technik, „Ein-und Auspendlerquote der Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalens 2013“,
<https://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2014/pdf/309a_14.pdf >, (30.06.2015)
23
Information und Technik Nordrhein-Westfalen. „Kommunalprofil Rhein-Erft-Kreis (Stand:10.12.2014)“, www. <
http://www.it.nrw.de/kommunalprofil/k05362.pdf > (30.06.2015)
44
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Fahrgeschäften, sowie Fahrten und Spielbereichen speziell für Kinder. Neben zahlreichen, aufwendigen und prämierten Shows werden jährlich auch unterschiedliche besondere Veranstaltungen wie z.B.
der Fantasypride durchgeführt. Eine ausgewählte Auflistung der derzeitigen Attraktionen und Freizeitmöglichkeiten des gesamten Kreisgebietes stellt sich wie folgt dar:
Freizeitangebote
·
Phantasialand in Brühl
·
Bronx Rock Kletterhalle in Wesseling
·
Chimpanzodrome Kletter- und Boulderhalle in Frechen
·
Michael-Schumacher Kart- und Event Center in Kerpen
Kulturdenkmäler (Bauwerke überregionaler Bedeutung)
·
Schloss Augustusburg mit Kirche Maria zu den Engeln, Park und Jagdschloss Falkenlust
·
Abtei Brauweiler
·
Schloss Bedburg
·
Schloss Paffendorf
Kulturdenkmäler (Bauwerke von regionaler Bedeutung)
·
Landesburg in Erftstadt-Lechenich
·
Synagoge in Pulheim-Stommeln
·
Moscheen in Wesseling und Alt-Hürth
Kulturdenkmäler (Skulpturen und Einzelstücke)
·
Fränkische Fürstengrab im ehemaligen Morken-Harff bei Bedburg
·
Büsdorfer Kruzifix
·
Pietá in Frechen-Grefrath
·
Antwerpener Schnitzretabel in Bergheim-Paffendorf
Kulturdenkmäler (Denkmalensembles)
·
Die Altstadt von Bedburg-Kaster
·
Ausstattung der Frechener Häuser aus der Zeit zwischen den Weltkriegen mit Frechener Baukeramik
Museen
·
Stiftung KERAMION in Frechen
·
Max-Ernst-Museum in Brühl
45
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
·
Kolping Museum Kerpen
Strandbänder
·
Otto-Maigler-See in Hürth
·
Liblarer See in Erftstadt
·
Heider-Bergsee in Brühl
·
Bleibtreusee in Brühl
5.4
Naturgewalten
Unter Naturkatastrophen werden natürliche Veränderungen der Erdoberfläche oder der Atmosphäre
verstanden, die auf Lebewesen und insbesondere den Menschen und seine Lebensweise verheerende
Auswirkungen hat. Maßnahmen zur Abwehr von Naturkatastrophen werden zwar primär im Rahmen
des Katastrophenschutzes und nach den Vorschriften des BHKG ergriffen, jedoch umfasst den Rettungsdienst gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 RettG NRW auch die Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter
oder Kranker bei außergewöhnlichen Schadensereignissen unter Berücksichtigung der im BHKG enthaltenen Regelungen. Insofern sind auch die Auswirkungen von Naturgewalten und möglicher Naturkatastrophen im Zuge der Rettungsdienstbedarfsplanung zu berücksichtigen.
5.4.1
Cluster endogene/tektonische Ursachen (Erdbeben)
Geografisch betrachtet gehört der Rhein-Erft-Kreis zur sogenannten „Kölner Bucht“ (NiederterrassenEbene des Rheins, die sich von Bonn im Südosten nordwärts über Köln bis unmittelbar vor Düsseldorf
und Neuss zieht) und ist somit Teil der rheinischen Erdbebenzone, die sich vom Erdbebengebiet Basel
bis in die Beneluxstaaten erstreckt. Erdbeben in der „Kölner Bucht“ entstehen dadurch, dass die afrikanische Platte südlich von Italien gegen die eurasische Platte drückt. Dieser Druck wird weitergeleitet,
so dass in Mitteleuropa Zug- und Druckspannungen entstehen, die sich in Schwächezonen, wie der
„Kölner Bucht“, als Erdbeben entladen. Im Zuge dieser Entladung senkt sich die „Kölner Bucht“ langsam ab. Mehrmals im Monat gibt es in der „Kölner Bucht“ Kleinbeben, die in der Regel nicht gespürt
werden. Gemäß der seismischen Gefährdungskarte der DIN 4149 (Fassung 2005) ergeben sich für den
Rhein-Erft-Kreis folgende Gefährdungszonen:
24
Zuordnung von Orten zu seismischen Erdbebenzonen
Kommune
Erdbebenzone
Gefährdungsniveau
Untergrundklasse
Bedburg
2
Intensitätsintervall von 7.0 bis < 7,5
S: tief-sedimentär
Bergheim
2
Intensitätsintervall von 7.0 bis < 7,5
S: tief-sedimentär
Brühl
2
Intensitätsintervall von 7.0 bis < 7,5
T: Übergangsgebiete
Elsdorf
3
Intensitätsintervall von 7.5 bis < 8.0
S: tief-sedimentär
24
Helmholtz-Zentrum-Potsdam – Deutsches GeoForschungsZentrum (GFZ), „DIN 4149:2005-04 Erdbebenzonenkarte“,
http://www.gfz-potsdam.de/sektion/erdbebengefaehrdung-und-spannungsfeld/projekte/bisherige-projekte/din-4149din-19700/din-4149-erdbebenzonenkarte/ (30.06.2015)
46
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Zuordnung von Orten zu seismischen Erdbebenzonen
Kommune
Erdbebenzone
Gefährdungsniveau
Untergrundklasse
Erftstadt
2
Intensitätsintervall von 7.0 bis < 7,5
S: tief-sedimentär
Frechen
2
Intensitätsintervall von 7.0 bis < 7,5
T: Übergangsgebiete
Hürth
2
Intensitätsintervall von 7.0 bis < 7,5
T: Übergangsgebiete
Kerpen
3
Intensitätsintervall von 7.5 bis < 8.0
S: tief-sedimentär
Pulheim
2
Intensitätsintervall von 7.0 bis < 7,5
T: Übergangsgebiete
Wesseling
1
Intensitätsintervall von 6,5 bis < 7,0
T: Übergangsgebiete
Tabelle 7: Zuordnung von Orten zu seismischen Erdbebenzonen
5.4.2
Cluster klimatische Ursachen/Wetteranomalien (Unwetter, Extremwetterereignisse)
Naturkatastrophen mit teilweise hohen menschlichen und materiellen Verlusten nehmen in der Zeit
deutlich zu. So führte u.a. das Tiefdruckgebiet Kyrill den Rettungsdienst im Januar 2007 an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit. Durch Böen mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 225 km/h knickten
Bäume und Strommasten um, die für den Rettungsdienst wichtige Zufahrten versperrten. Durch die
Kreisleitstelle mussten, um den öffentlichen Rettungsdienst sicherstellen zu können, zusätzliche Rettungsdienstfahrzeuge in Dienst genommen und umdisponiert werden (Standortverlagerung). Eine
ähnliche Situation hat sich im Juni 2014 durch das Tiefdruckgebiet „Ela“ ereignet, bei dem schwere
Sturmböen und vereinzelt sogar Orkanböen mit Geschwindigkeiten von bis zu 144 Kilometer pro
Stunde über die Region fegten.
Im Jahr 2003 brach die „Hitzewelle in Europa“ alle möglichen Höchsttemperaturrekorde seit Beginn
der Wetteraufzeichnungen und dauerte zudem länger als gewöhnlich an. Die „Hitzewelle in Europa
2003“ führte damals zu einem vermehrten Anstieg der Einsätze des Rettungsdienstes. Anfang Juli
2015 sorgte eine kürzer andauernde Hitzeperiode mit Temperaturen von bis zu 41°C ebenfalls zu einem erhöhten Einsatzaufkommen.
5.5
Bedrohungslagen
Eine besondere Bedrohungslage für den Rettungsdienst setzt voraus, dass bei den Behörden der polizeilichen Gefahrenabwehr (konkrete) Hinweise auf einen Anschlag bzw. Amoklauf vorliegen, die ein
unmittelbar bevorstehendes oder bereits laufendes Ereignis befürchten lassen und bei denen durch
den Rettungsdienst ein besonderes einsatztaktisches Vorgehen in Abstimmung mit der polizeilichen
Gefahrenabwehr erforderlich ist. Gewalttaten wie in St. Augustin, Erfurt oder Emsdtetten zeigen, dass
es sich bei besonderen Bedrohungslagen um zielgerichtete, meist geplante, jedoch auf die Öffentlichkeit völlig unerwartet wirkende Gewalttaten handelt.
47
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
6
Berücksichtigung in der Bedarfsplanung
Alle in den vorausgehenden Punkten genannten Risiken müssen zur bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung mit Leistungen der Notfallrettung und der notärztlichen Versorgung in der Bedarfsplanung für den Rettungsdienst Berücksichtigung finden.
48
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Struktur der Notfallmedizinischen Versorgung
III.
Struktur der Notfallmedizinischen Versorgung
1
Träger der Rettungswachen und Beteiligte
Der Rhein-Erft-Kreis ist gemäß § 6 Absatz 1 RettG NRW Träger des Rettungsdienstes. Mit der Wahrnehmung aller mit dem Rettungsdienst im Zusammenhang stehenden Aufgaben ist innerhalb der
Kreisverwaltung die Abteilung 32.2 – Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz betraut. Aufgabe des Trägers des Rettungsdienstes ist, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der
Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen.
Mit der eigentlichen Durchführung des öffentlichen Rettungsdienstes sind die „Träger der Rettungswachen“ beauftragt. Hierzu hat neben der Gleichstellung der großen kreisangehörigen Städte Bergheim und Kerpen der Rhein-Erft-Kreis die Durchführung des Rettungsdienstes gleichermaßen auf die
folgenden mittleren kreisangehörigen Städte übertragen:
·
Stadt Bergheim, Bethlehemer Straße 9-11, 50126 Bergheim
·
Stadt Brühl, Rathaus Uhlstraße 3, 50321 Brühl
·
Stadt Erftstadt, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt
·
Stadt Frechen, Johann-Schmitz-Platz 1, 50226 Frechen
·
Stadt Hürth, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth
·
Stadt Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen
·
Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim
·
Stadt Wesseling, Alfons-Müller-Platz 1, 50389 Wesseling
Zur Erfüllung der Aufgabe Rettungsdienst haben einige öffentliche Träger von Rettungswachen vertragliche Vereinbarungen gemäß § 13 ff. RettG NRW mit anerkannten Hilfsorganisationen bzw. anderen Leistungserbringern durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen. Dies sind derzeit:
·
Stadt Bergheim: Malteser Hilfsdienst e.V. Diözesangeschäftsstelle Köln
·
Stadt Erftstadt: Malteser Hilfsdienst e.V. Diözesangeschäftsstelle Köln
·
Stadt Hürth: Malteser Hilfsdienst e.V. Diözesangeschäftsstelle Köln
·
Stadt Kerpen: Deutsches Rotes Kreuz e.V. Stadtverband Kerpen
·
Stadt Pulheim: Falck Krankentransport Herzig GmbH
Der Einsatz von anerkannten Hilfsorganisationen und anderen Leistungserbringern im öffentlichen
Rettungsdienst erfolgt ausschließlich durch die Lenkung der Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises.
49
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Tätigkeiten im Rettungsdienst innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises außerhalb der Vorgaben des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst und der Einsatz von Fahrzeugen ohne
Genehmigung der zuständigen Behörde sind grundsätzlich nicht zulässig.
2
Einrichtungen des öffentlichen Rettungsdienstes
2.1
Rettungswachen
Innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises werden gegenwärtig acht Feuer- und
Rettungswachen sowie weitere neun Nebenrettungswachen (RTW-Standorte) betrieben. Die Festlegung der Rettungswachenstandorte und der Einsatzbereiche orientiert sich an der festgelegten
Hilfsfrist von acht Minuten Eintreffzeit.
Abbildung 1: Ist-Stand der Einsatzbereiche in der Notfallrettung ohne Notarzt des Rhein-Erft-Kreises
50
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
In Bezug auf die notärztliche Versorgung werden aktuell neun NEF-Standorte betrieben. Die Festlegung der NEF-Standorte und der Einsatzbereiche orientiert sich hier an einer Eintreffzeit von 12 Minuten.
Abbildung 2 Ist-Stand der Einsatzbereiche in der Notfallrettung mit Notarzt des Rhein-Erft-Kreises
51
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
2.2
Fahrzeuge und Besatzungen
Für die Grundabdeckung im Regelrettungsdienst stehen innerhalb des Rhein-Erft-Kreises gegenwärtig
basierend auf dem Bedarfsplan von 2010 in der Spitze insgesamt 25 RTW zur Verfügung:
Rettungswagen
Standort/Einsatzbereich
1 – Nebenrettungswache Bedburg
Klosterstraße 10, 50181 Bedburg
UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 330021; N: 5652395
2-1 – Feuer- und Rettungswache Bergheim
Kölner Straße 155, 50127 Bergheim
UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 335668; N: 5646726
2-2 – Nebenrettungswache Bergheim-Niederaußem
Werkstraße 1, 50129 Bergheim
UTMK (WGS84): Z:32U; E:336325; N: 5651311
3 – Feuer- und Rettungswache Brühl
Rheinstraße 207, 50321 Brühl
UTMK (WGS84): Z:32U; E: 354005; N: 5632932
Nebenrettungswache Brühl
Mühlenstraße 21-25, 50321 Brühl
UTMK (WGS84): Z:32U; E:352085; N: 5632699
4 – Nebenrettungswache Elsdorf-Niederembt
Mühlenstraße 11b, 50189 Elsdorf
UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 327130; N: 5648403
5-1 – Feuer- und Rettungswache Erftstadt
Gustav-Heinemann-Straße 1, 50374 Erftstadt
UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 346160; N: 5630081
5-2 – Nebenrettungswache Erftstadt-Lechenich
Siemensstraße 25, 50374 Erftstadt
UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 343370; N: 5629214
6-1 – Feuer- und Rettungswache Frechen
Schützenstraße 7-9, 50226 Frechen
UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 345846; N: 5641803
6-2 – Nebenrettungswache Frechen-Königsdorf
Zur Mühle 2-4, 50226 Frechen
UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 344212; N: 5645142
7-1 – Feuer- und Rettungswache Hürth
Luxemburger Straße 450, 50354 Hürth
UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 351081; N: 5637987
7-2 – Nebenrettungswache Hürth-Gleuel
Florianstraße 8, 50354 Hürth
UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 347474; N: 5639976
8-1 – Feuer- und Rettungswache Kerpen
Sindorfer Straße 24-26, 50171 Kerpen
UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 337867; N: 5639032
8-2 – Nebenrettungswache Kerpen-Blatzheim
Bergstraße 8, 50171 Kerpen
UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 333420; N: 5636365
9-1 – Feuer- und Rettungswache Pulheim
Zum Schwefelberg, 50259 Pulheim
UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 346491; N: 5650820
9-2 – Nebenrettungswache Pulheim-Sinnersdorf
Stommelner Straße 145, 50259 Pulheim
UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 346481; N: 5654716
10 – Feuer- und Rettungswache Wesseling
Kronenweg 49, 50389 Wesseling
UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 358056; N: 5631262
Fahrzeug
Betriebszeit
RMW-Stunden
BED/RTW/1
7 Tage/ 16 Stunden
112,0
BHM/RTW/1
BHM/RTW/2
BHM/RTW/8
BHM/RTW/9
7 Tage/24 Stunden
7 Tage/24 Stunden
Reserve/Sonderbedarf
Reserve/Sonderbedarf
168,0
168,0
-
BHM/RTW/4
7 Tage/24 Stunden
168,0
BRL/RTW/1
BRL/RTW/8
BRL/RTW/4
7 Tage/24 Stunden
Reserve/Sonderbedarf
7 Tage/24 Stunden
ELS/RTW/1
7 Tage/24 Stunden
168,0
ERF/RTW/1
ERF/RTW/2
ERF/RTW/8
7 Tage/24 Stunden
5 Tage/8 Stunden
Reserve/Sonderbedarf
168,0
40,0
-
ERF/RTW/4
7 Tage/24 Stunden
168,0
FRE/RTW/1
FRE/RTW/2
FRE/RTW/8
FRE/RTW/9
7 Tage/24 Stunden
7 Tage/24 Stunden
Reserve/Sonderbedarf
Reserve/Sonderbedarf
168,0
168,0
-
FRE/RTW/4
7 Tage/24 Stunden
168,0
HÜR/RTW/1
HÜR/RTW/2
HÜR/RTW/8
HÜR/RTW/9
7 Tage/24 Stunden
7 Tage/16 Stunden
Reserve/Sonderbedarf
Reserve/Sonderbedarf
168,0
112,0
-
HÜR/RTW/4
7 Tage/24 Stunden
168,0
KRP/RTW/1
KRP/RTW/2
KRP/RTW/3
KRP/RTW/8
7 Tage/24 Stunden
7 Tage/24 Stunden
5 Tage/8 Stunden
Reserve/Sonderbedarf
168,0
168,0
40,0
-
KRP/RTW/4
7 Tage/24 Stunden
168,0
PUL/RTW/1
PUL/RTW/2
PUL/RTW/8
7 Tage/24 Stunden
5 Tage, 8 Stunden
Reserve/Sonderbedarf
168,0
40,0
-
PUL/RTW/4
7 Tage/24 Stunden
168,0
WSS/RTW/1
WSS/RTW/2
WSS/RTW/8
7 Tage/24 Stunden
7 Tage/ 16 Stunden
Reserve/Sonderbedarf
168,0
112,0
-
168,0
168,0
Tabelle 8: Ist-Stand der Fahrzeuge des Rettungsdienstes (RTW)
52
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Im Bereich der notärztlichen Versorgung stehen für die für die Grundabdeckung im Regelrettungsdienst gegenwärtig neun NEF zur Verfügung:
Notarzteinsatzfahrzeuge
Standort
Fahrzeug
1- St. Hubertus Stift
Klosterstraße 10, 50181 Bedburg
BED/NEF/1
Betriebszeit RMW-Stunden
7 Tage/24 Stunden
168,0
UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 330021; N: 5652395
2- Maria-Hilf-Krankenhaus (tagsüber)
Klosterstraße 2, 50126 Bergheim
UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 334023; N: 5647200
BHM/NEF/1
7 Tage/24 Stunden
168,0
Feuer- und Rettungswache Bergheim (nachts)
Kölner Straße 155, 50127 Bergheim
BHM/NEF/8
Reserve/ Sonderbedarf
-
BRL/NEF/1
7 Tage/24 Stunden
168,0
ERF/NEF/1
7 Tage/24 Stunden
168,0
FRE/NEF/1
7 Tage/24 Stunden
168,0
FRE/NEF/8
Reserve/ Sonderbedarf
-
HÜR/NEF/1
7 Tage/24 Stunden
168,0
HÜR/NEF/8
Reserve/ Sonderbedarf
-
KRP/NEF/1
7 Tage/24 Stunden
168,0
KRP/NEF/8
Reserve/ Sonderbedarf
-
PUL/NEF/1
7 Tage/ 12 Stunden
84,0
WSS/NEF/1
7 Tage/24 Stunden
168,0
UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 335651; N: 5646748
3- Marienhospital Brühl
Mühlenstraße 21-25, 50321 Brühl
UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 352075; N: 5632726
5- Marien-Hospital Erftstadt (tagsüber)
Münchweg 3, 50374 Erftstadt
UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 345644; N: 5630727
Feuer- und Rettungswache Erftstadt (nachts)
Gustav-Heinemann-Straße 1, 50374 Erftstadt
UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 346160; N: 5630081
6- St. Katharinen-Hospital GmbH
Kapellenstraße 2-4, 50226 Frechen
UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 346151; N: 5643577
7- Sana Krankenhaus Hürth
Krankenhausstraße 42, 50354 Hürth
UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 351415; N: 5639083
8- Feuer- und Rettungswache Kerpen
Sindorfer Straße 24-26, 50171 Kerpen
UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 337867; N: 5639032
9- Feuer- und Rettungswache Pulheim
Zum Schwefelberg, 50259 Pulheim
UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 346481; N: 5654716
10- Dreifaltigkeits-Krankenhaus (tagsüber)
Bonner Straße 84 , 50389 Wesseling
UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 358138; N: 5631927
Feuer- und Rettungswache Wesseling (nachts)
Kronenweg 49, 50389 Wesseling
UTMK (WGS84): Z: 32U; E: 358056; N: 5631262
Tabelle 9: Ist-Zustand der Fahrzeuge im Rettungsdienst (NEF)
53
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Die Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind mit den gemäß § 4 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 4 RettG NRW geforderten Mindestqualifikationen zu besetzen. Dies sind:
Fahrzeugtyp
Qualifikation Fahrzeugführer
Qualifikation Transportführer
KTW Typ A2
Rettungshelfer
Rettungssanitäter
RTW
Rettungssanitäter
Rettungsassistent/ Notfallsanitäter ab 01.01.2027
Rettungsassistent/
Notarzt mit Fachkundenachweis RD bzw. Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ und Zertifizierung
durch Rhein-Erft-Kreis
NEF
Notfallsanitäter ab 2026
Führungsqualifikation/-ausbildung
Tabelle 10: Mindestqualifikation des Personals im Rettungsdienst
Per Gesetz ist der transportführende Rettungsassistent/Notfallsanitäter verantwortlich für die medizinische Versorgung und die Transportbegleitung der Notfallpatienten. Er arbeitet am Notfallpatienten und bestimmt das Vorgehen des Teams bis zum Eintreffen des Notarztes. Ihm obliegt weiterhin
die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen der Notkompetenz.
Dem transportführenden Rettungsassistenten/Notfallsanitäter obliegt darüber hinaus auch die Beaufsichtigung eines Notfallpatienten während des Transportes ohne Notarzt in die geeignete Zielklinik über dessen Gesundheitszustand im Patientenraum.
Ergänzend zu den v. g. gesetzlich festgeschriebenen Qualifikationen müssen die Fahrzeugführer der
Notarzteinsatzfahrzeuge im Rhein-Erft-Kreis über ein ausführliches Hintergrundwissen in Bezug auf
die rettungsdienstliche Struktur im Rhein-Erft-Kreis sowie einsatztaktische Führungsqualifikationen
zur Leitung von (komplexen) größeren Schadenslagen mit einer Vielzahl Verletzter/Erkrankter aufweisen. Dies ist zwingend notwendig, da nach dem „Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und
Erkrankten“ durch den Fahrzeugführer des ersteintreffenden NEF bis zum Eintreffen des Organisatorischen Leiters Rettungsdienst (OrgL) dieser die Führungsaufgaben des OrgL übernimmt und ihm nach
dessen Eintreffen die Funktion des Untereinsatzabschnittsleiters „Erstversorgung“ obliegt. Insofern
müssen bei der Wahrnehmung dieser Funktion sowohl fachliche als auch menschliche Führungsfähigkeiten, die in Stresssituationen einwandfrei abgerufen werden können, vorhanden sein.
3
Organisation des Rettungsdienstes
3.1
Disposition
Innerhalb des Rhein-Erft-Kreises werden alle Einsätze des öffentlichen Rettungsdienstes zentral von
der Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises disponiert. Zu diesem Zweck ist die Notrufnummer 112 kreisweit auf die Kreisleitstelle geschaltet. Für Notrufe, die telefonnetzbedingt bei Leitstellen benachbarter
54
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Rettungsdienstbereiche auflaufen, ist sichergestellt, dass diese unverzüglich zur Kreisleitstelle des
Rhein-Erft-Kreises weitergeleitet werden.
Die Disposition der Einsätze in der Notfallrettung erfolgt bislang vorzugsweise nach der Strategie der
Standorte und der Bereichs-/ Ausrückefolge. Dies bedeutet, dass durch die Kreisleitstelle der für einen
Einsatzbereich vorgesehene und planerisch zuständige RTW alarmiert wird. Nach den Möglichkeiten
im alltäglichen Geschäft wir teils auch nach der „Nächsten-Fahrzeug-Strategie“ verfahren, wonach das
dem Notfallort nächststehende geeignete Rettungsmittel zum Einsatz alarmiert wird. Die Umsetzung
dieser Strategie erfolgt teils mittels einer direkten und automatisierten Unterstützung durch in den
Rettungsmitteln eingebaute GPS-Sender, die mit dem Rechner der Kreisleitstelle verbunden sind.
3.2
Leistungsspektrum in der Notfallrettung
Behandlung
Aufgabe der Notfallrettung ist die Durchführung lebensrettender Maßnahmen am Notfallort, die Herstellung der Transportfähigkeit sowie die Beförderung mit einem Rettungswagen unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit unter Vermeidung weiterer Schäden in ein für die weitere Versorgung
geeignetes Krankenhaus. Die Aufgaben der Notfallrettung sind zwar als ineinander greifender Maßnahmenkatalog zu verstehen, jedoch ergibt sich die Zuständigkeit der Notfallrettung nicht erst dann,
wenn alle drei Aufgaben nacheinander zu erfüllen sind, sondern es reicht aus, wenn nur eine der Aufgaben zu erfüllen ist. Aus einem Umkehrschluss ergibt sich, dass es ferner Aufgabe der Notfallrettung
ist, vermeintlich lebensbedrohliche Symptome zu begutachten und gegebenenfalls festzustellen, dass
die zugrunde liegende Verletzung oder Erkrankung nicht lebensbedrohlich ist.
Die Behandlung verletzter oder erkrankter Personen wird vom Rettungsdienst unabhängig vom Alter,
dem Geschlecht, der Religion, der Art der Schwere der Verletzung sowie unabhängig von dem Einsatzort und der Einsatzzeit vorgenommen (Neutralitätsgebot). Dies können unter anderem sein:
·
Abwehr von äußeren Gefahren
·
Versorgung aller Arten von Verletzungen bis hin zu Mehrfachverletzten
·
Versorgung von Früh- und Neugeborenen
·
Versorgung von mehreren Verletzten und Erkrankten bis hin zu einem Massenanfall
von Verletzten und Erkrankten
·
Reanimation
·
Krisenintervention bei Menschen mit persönlichen Krisen bis hin zu psychiatrisch
25
Erkrankten oder Suizidgefährdeten
25
Unter Krisenintervention im Rettungsdienst ist die Einflussnahme des Rettungsdienstpersonals zu verstehen, wenn sich
die psychische Situation für einen Notfallpatienten akut bedrohlich zuspitzt. Das Rettungsdienstpersonal ist in solchen
Einsatzsituationen gehalten, kritische Entwicklung zur möglichen Katastrophe aufzuhalten und zu bewältigen.
55
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Im notfallmedizinischen Einsatz erfolgt zunächst eine Überprüfung und der Ausschluss einer akuten
Vitalbedrohung i.d.R. anhand des ABCDE-Schemas. Im Folgenden werden dann die für die Behandlung
des Patienten notwendigen Informationen gesammelt, indem z.B. der Patienten selbst oder umstehende Personen befragt werden. Darüber hinaus werden zur Evaluierung des notfallmedizinischen
Kernproblems auch klinische Befunde, soweit vorhanden, herangezogen. Der Umfang der Befunderhebung richtet sich nach Art und Schweregrad der Erkrankung/Verletzung und nach der Dringlichkeit,
mit welcher notfallmedizinische Maßnahmen ergriffen werden müssen. Notfallmedizinische Maßnahmen sind üblicherweise insbesondere folgende:
·
Spezifische Lagerung
·
Abwehr von äußeren Gefahren (z.B. Auskühlung, Hitzeeinwirkung)
·
Entfernung von Atmungshindernissen
·
Unterstützung einer mangelhaften Atmung (z.B. durch Sauerstoffgabe)
·
Ersetzen von fehlender Atmung durch künstliche Beatmung
·
Gabe von Medikamenten zur Verbesserung der Atmung
·
Unterstützung eines beeinträchtigten Kreislaufs, etwa mit Infusionen
·
Regulierung eines veränderten Herzschlags durch Medikamente oder elektrischen Schock
·
Ersetzen des fehlenden Herzschlags durch Herzdruckmassage
·
Maßnahmen zur Minimierung von starken Blutungen (z.B. durch Verbände oder
Maßnahmen wie Abklemmen, Abdrücken etc.)
·
Verhinderung von Bakterienbesiedelung, die zu lebensbedrohlichen Infektionen führen
können (z.B. bei Brandverletzungen)
·
Gabe von Medikamenten zur Abschwächung von Giftstoffen
·
Zuckergabe bei niedrigem Blutzucker
26
Vorbereitung des Transportes
Der Transport von Notfallpatienten erfolgt in der Regel, wenn die Störung der Vitalfunktionen vor Ort
behoben wurde und der Transport zu keiner weiteren Beeinträchtigung im Sinne einer Verschlimmerung führen kann (Stay and Play). In Ausnahmefällen kann der Transport von Patienten trotz mangelnder Transportfähigkeit zur Lebensrettung geboten sein, wenn die Störung der Vitalfunktionen
nicht vor Ort behoben werden konnte (Load and Go). Dies kann z.B. bei inneren Blutungen der Fall sein,
die grundsätzlich ein geringeres Zeitfenster für therapeutische Maßnahmen erlauben oder die Situation am Notfallort den sofortigen Transport verlangt.
Grundsätzlich werden für den Transport die Patienten schonend und fachgerecht auf die zur Verfügung stehenden Transporteinrichtungen (Vakuummatratze, Schaufeltrage, Tragestuhl, Fahrtrage)
26
vergleiche Fehn, in FeuerSchR NW, FSHG, 2.4
56
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
umgelagert und mittels Sicherheitsgurten zur Vermeidung weiterer Schäden gesichert. Die Vorbereitung des Transportes erfolgt für den Patienten möglichst schmerzlos und schonend.
Auswahl des Zielkrankenhauses
Die Auswahl eines geeigneten Zielkrankenhauses obliegt dem Notarzt beziehungsweise bei Einsätzen
ohne Notarzt dem verantwortlichen Rettungsassistenten/Notfallsanitäter als Transportführer. Grundsätzlich erfolgt der Transport in eine Klinik, in der die Verletzung oder Erkrankung der Notfallpatienten adäquat versorgt werden kann. Die Beförderung in ein nicht oder nur bedingt geeignetes Krankenhaus kommt nur dann in Betracht, wenn ein weiterer Transport den Patienten über Gebühr
gefährden beziehungsweise zu weiteren Schäden führen würde. Die Wünsche des Patienten beziehungsweise der Angehörigen in ein bestimmtes Krankenhaus innerhalb des Kreisgebietes und in den
Randbezirken auch zum nächsten Krankenhaus der Nachbarkommune werden berücksichtigt, soweit
es medizinisch vertretbar und aus rettungsdienstorganisatorischer Sicht zu verantworten ist. Im Zwei27
felsfall nehmen die jeweiligen Besatzungen von RTW und NEF Rücksprache mit der Leitstelle um dem
Willen des Patienten soweit wie möglich zu entsprechen. Eine Information des geeigneten Zielkrankenhauses zur Weiterversorgung ist möglichst frühzeitig erforderlich, damit dort die entsprechenden
Vorkehrungen getroffen werden können, um den Patienten optimal weiterzuversorgen.
Bei der Auswahl der nächstgelegenen und geeigneten Zielklinik spielen kommunale Grenzen grundsätzlich keine Rolle und werden im Interesse einer schnellstmöglichen klinischen Versorgung außer
Acht gelassen.
Transport zum Zielkrankenhaus
Der Transport der Patienten zum geeigneten Zielkrankenhaus erfolgt unter ständiger apparativer und
visueller Überwachung und Weiterführung der eingeleiteten notfallmedizinischen Maßnahmen, falls
erforderlich unter Modifikation oder Ausweitung der Maßnahmen.
Übergabe im Krankenhaus
Die Übergabe des Patienten erfolgt durch ein qualifiziertes mündliches Gespräch und einer schriftlichen Dokumentation mittels Rettungsdienstprotokoll. Auf dem Rettungsdienstprotokoll werden alle
verfügbaren und relevanten Informationen über das Notfallereignis an das Personal der weiterversorgenden Einrichtung übergeben. Mit der Übergabe des Patienten an das Zielkrankenhaus ist der Einsatz der Notfallrettung beendet, d.h. dass der Patient aus dem Verantwortungsbereich der Notfallrettung in den Verantwortungsbereich des aufnehmenden Krankenhauses übergegangen ist.
27
Welche Transportwege aus rettungsdienst-organisatorischer Sicht noch zu verantworten sind, ist Entscheidung des Rettungsdienstträgers bzw. i.V. der Kreisleitstelle Rhein-Erft-Kreis. Abzuwägen – und sofern möglich mit dem Patienten zu
besprechen – sind dabei einerseits durch einen längeren Transport entstehende zusätzliche Belastungen und damit einhergehende weitere Gesundheitsgefahren und andererseits für den Patienten günstige Umstände wie etwa eine Vorbehandlung in dem gewünschten Krankenhaus, dort bekannte medizinische Vorgeschichte oder aber dort vorhandene spezielle Behandlungsmöglichkeiten/Spezialkenntnisse. Zu bedenken ist außerdem, dass schon die Diskussion über das Ziel
des Notfalltransportes den Patienten erheblich belasten und damit wiederum medizinisch nachteilig für ihn sein kann.
57
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit
Nach der Übergabe des Patienten an das Zielkrankenhaus erfolgt die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft des jeweiligen Fahrzeuges durch Reinigung, Auffüllen von Material, Komplettierung der
Dokumentationen und Funktionsüberprüfung der Gerätschaften. Je nach Umfang der durchzuführenden Arbeiten werden diese Tätigkeiten in der Schleuse des Zielkrankenhauses oder aber am Heimatstandort durchgeführt.
Rettungsmaterial
Die technische und medikamentöse Ausstattung der Rettungsmittel entspricht einschlägigen DINNormen bzw. der Arzneimittelverordnung. Hierzu gehören neben unterschiedlichen Transportgeräten
auch Diagnose-, Monitoring und Therapiegeräte. Die Notarzteinsatzfahrzeuge verfügen darüber hinaus über einzelne und spezielle Erweiterungen. Mit den vorhandenen Ausrüstungsgegenständen und
28
Medizinprodukten können nahezu alle Notfallerkrankungen fachgerecht behandelt werden .
Aus den Vorgaben des MPG und der MPBetreibV sowie aus Gründen der verbesserten Patientenversorgung sowie der Qualitätssicherung wird innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-ErftKreises eine flächendeckende Vereinheitlichung der medizinischen Ausrüstungsgegenstände und der
Medizinprodukte im Einvernehmen mit allen Trägern der Rettungswachen abgestimmt und vorgenommen, die für alle im Rettungsdienst Tätigen verbindlich ist.
Zu der technischen Ausstattung der Fahrzeuge muss ergänzend auch die Funktechnik mit einbezogen
werden. Dies bedeutet, dass für jedes Rettungsmittel ein digitales Fahrzeugfunkgerät (MRT) verfügbar
ist sowie für die Fahrzeuge der Notfallrettung (RTW und NEF) zusätzlich Einsatzstellenfunkgeräte
(HRT) entsprechend der einschlägigen DIN-Normen vorhanden sind.
3.3
Leistungsspektrum in der notärztlichen Versorgung
Das Rettungsdienstgesetz verpflichtet den Träger des Rettungsdienstes ausdrücklich dafür Sorge zu
tragen, dass genügend und ausreichend qualifizierte Ärzte im Rettungsdienst mitwirken. Seit Beginn
des organisierten Notarztdienstes mit der Inkraftsetzung des Rettungsdienstgesetzes von 11/1992
schließen innerhalb des Rhein-Erft-Kreises die Träger der Rettungswachen sogenannte Notarztgestellungsverträge mit den kreisangehörigen Krankenhäusern ab. Hierbei werden Notärzte, die in den
Krankenhäusern als Ärzte beschäftigt sind, für Einsätze schichtweise im Rettungsdienst gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt. Somit werden die Notärzte für die Dauer des Notarzteinsatzes in
die Organisationsstruktur des Rettungsdienstträgers und der Träger der Rettungswachen integriert
und aus der Organisationsstruktur des Krankenhauses herausgenommen. Dies hat zur Folge, dass der
Notarzt während dieser Zeit dem Zugriff seines Arbeitgebers, dem Krankenhausträger, entzogen und
den Anweisungen des Rettungsdienstträgers und der Träger der Rettungswachen unterworfen ist.
29
Neben der Gestellung der Klinikärzte bedienen sich zunehmend die Krankenhäuser aufgrund bestehender und verschärfter Personalengpässe auch externer Notärzte. Aufgrund bestehender sozialversi28
Vgl. Kapitel „Durchführung des Rettungsdienstes“
29
STEEGMANN, C. (1997-2007): Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in NRW, Düsseldorf, Rn. 5.1/24
58
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
cherungsrechtlicher Fragestellungen sind zudem einige Krankenhäuser dazu übergangenen, Notärzte
in ein festes Anstellungsverhältnis zu übernehmen.
Seit dem Jahr 2004 steht der Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes nach den Amtshaftungsgrundsätzen für ie Haftungsrisiken aus der notärztlichen Behandlung im Rettungsdienst ein. Ursächlich hierfür war ein Urteil des BGH vom 09.01.2003 – III ZR 217/2001. Aufgrund einer rechtlichen Neubetrachtung der Sachlage werden die Haftungsrisiken aus der notärztlichen Behandlung im
Rettungsdienst mit der Inkraftsetzung des vorliegenden Rettungsdienstbedarfsplanes wieder an die
Träger der Rettungswachen zurückgeführt.
Aus- und Fortbildung
Der Umfang des notwendigen notfallmedizinischen Wissens, die Versorgungsstandards als auch die
dynamischen Weiterentwicklungen im Rettungsdienst im Bereich des Gerätemanagements und der
medikamentösen Ausstattung bedürfen einer intensiven Ausbildung aber auch einer regelmäßigen
Fortbildung. Hierzu gehört auch die Teilnahme an Übungen. Entsprechend § 4 der „Richtlinie der Ärztekammer Nordrhein über die Eignungsvoraussetzungen für die im Rettungsdienst mitwirkenden
Ärztinnen und Ärzte“ sind Ärzte, die den Fachkundenachweis „Arzt im Rettungsdienst“ erworben haben zu regelmäßigen Fortbildungen in rettungsdienstlichen Maßnahmen verpflichtet. Trotz der Normierung einer generellen Fortbildungspflicht für im Rettungsdienst tätige Ärzte in § 5 Abs. 4 RettG
NRW sind bislang seitens der Ärztekammer Nordrhein keine Festlegungen hinsichtlich des zu absolvierenden Stundenumfangs beziehungsweise der zu erreichenden Fortbildungspunkte für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ und der inhaltlichen Schwerpunkten vorgenommen.
Um die durch die im Rettungsdienst tätigen Ärzte erworbenen besonderen Kenntnisse, Erfahrungen
und Fähigkeiten in der Erkennung und Behandlung akuter Störungen der Vitalfunktionen einschließlich der dazu erforderlichen instrumentellen und apparativen Techniken, der sachgerechten Lagerung
und der Herstellung der Transportfähigkeit aufrechtzuerhalten beziehungsweise den Wissenstand an
die schnell fortschreitenden notfallmedizinischen Erkenntnisse und Methoden anzupassen, ist es deshalb notwendig, dass zusätzlich zu der Tätigkeit im Rettungsdienst auch weiter fachspezifische Fortbildungen durch den Träger des Rettungsdienstes angeboten werden.
Die Organisation der notärztlichen Versorgung bringt es mit sich, dass die von den Krankenhäusern
für Einsätze abgestellten Notärzte sich in Fragen Ihres Fachs fortbilden. Während dies für die einzelnen medizinischen Maßnahmen unbedingt problematisch ist, fehlen jedoch Kenntnisse über neue
Standards, Sicherheits- und rechtliche Bestimmungen, Medizinprodukte sowie Zuständigkeiten. Aus
diesem Grund werden neben den einzuhaltenden Mindestqualifikationen zur Teilnahme am Rettungsdienst darüber hinausgehende Qualifikationen verlangt. Voraussetzung, um als Notarzt innerhalb des Rhein-Erft-Kreises tätig zu werden, ist die Vollapprobation und der Erwerb der Fachkunde
Rettungsdienst der Ärztekammer Nordrhein oder Westfalen-Lippe oder die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bzw. eine durch diese Kammern anerkannte Fachkunde/ Zusatzbezeichnung einer anderen Ärztekammer sowie besondere fachliche und persönliche Eignung. Vor Antritt des ersten Dienstes
verpflichtend, hat der Notarzt der jeweils ansässigen Rettungswache und dem zuständigen ärztlichen
Leiter Notarztstandort eine Kopie seiner Approbation, der Fachkunde Rettungsdienst respektive die
59
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Zusatzbezeichnung Notfallmedizin und den Nachweis einer ersten Einweisung in die Medizinprodukte seines Notarztstandortes beizubringen. Zusätzliche lokale Bestimmungen der Träger der Rettungswachen zum Einsatz eines Notarztes bleiben hiervon unberührt und behalten ihre Gültigkeit ebenso
wie die Durchführung eines Einweisungspraktikums unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten. Im weiteren binnen einer Frist von 12 Monaten ist eine kreisweit einheitliche Zertifizierung aller
Notärzte mit Einweisung in die Organisationsstruktur des Rettungsdienstes, den Einsatzplan für den
Massenanfall von Verletzten und Erkrankten des Rhein-Erft-Kreises, die Arbeitsweise der Kreisleitstelle
und in die Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin zu absolvieren. Durch den Träger des Rettungsdienstes werden regelmäßig fachspezifische Fortbildungen angeboten. Grundsätzlich sollte jeder im Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises tätige Notarzt an mindestens zwei vom Träger
des Rettungsdienstes bzw. der Träger der Rettungswachen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen.
Weitergehende Regelungen zu Fortbildungen zwischen den Trägern der Rettungswache und den an
der Notfallrettung beteiligten Krankenhäusern bleiben hiervon unberührt.
Anlage 01
Stichwörter Rettungsdiensteinsätze Rhein-Erft-Kreis
Anlage 02
Notarztindikationskatalog Rhein-Erft-Kreis
3.4
Luftrettungsdienst
Gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 3 RettG NRW werden ergänzend zum bodengebundenen Rettungsdienst Luftfahrzeuge eingesetzt. Für die Luftrettung werden Luftfahrzeuge mit regionalem Einsatzbereich vorgehalten und sind Teil des einheitlichen Rettungsdienstes.
Die Organisation des Luftrettungswesens erfolgt durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW) in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen.
30
Durch die beiden Ministerien
des Landes Nordrhein-Westfalen werden die Standorte der Luftfahrzeuge und deren originäre Einsatzbereiche festgelegt. Luftfahrzeuge des Rettungsdienstes sind gemäß Nummer 1.1 des Erlasses vom
25.10.2006 – III 8-0714.1.3 (MBl. NRW S. 781/SMBl. NRW 2129):
1.
Rettungshubschrauber (RTH)
2.
Intensivtransporthubschrauber
Rettungshubschrauber (RTH)
Die Rettungshubschrauber (RTH) haben einen Einsatzradius von bis zu 50 Kilometern um ihren Standort herum. Die in diesem Bereich liegenden Kreise und kreisfreien Städte bilden eine Trägergemeinschaft. Der Rhein-Erft-Kreis ist einerseits seit dem 05.03.1976 Mitglied der Trägergemeinschaft des
RTH „Christoph 3“ mit Standort am Flughafen Köln/Bonn in Köln. Die öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung einer Trägergemeinschaft des RTH „Christoph Europa 1“ mit Standort am Flugplatz Aachen-Merzbrück wurde im September 2015 durch den Kreistag verabschiedet. Die Veröffentlichung durch die Bezirksregierung Köln steht derzeit noch aus. Mit der Durchführung der Erbringung
30
§10 RettG NRW
60
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
der rettungsdienstlichen Leistung „Luftrettungsdienst StädteRegion Aachen“ ist die ADAC Luftrettung
gGmbH beauftragt. Durch den Runderlass des MAGS NRW
31
32
vom 25.10.2006 sind die Trägergemein-
schaften neu geordnet worden:
1.
Die Städte Bergheim, Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim und Wesseling
sind der Trägergemeinschaft Köln und somit dem RTH „Christoph 3“ zugeordnet. Der RTH
„Christoph 3“ ist bei der Leitstelle der Stadt Köln (Florian Köln) anzufordern.
2.
Die Stadt Bedburg sowie die Gemeinde Elsdorf sind der Trägergemeinschaft Würselen
und somit dem „Christoph Europa 1“ zugeordnet. Der RTH „Christoph Europa 1“ ist bei
der Leitstelle der StädteRegion Aachen (Florian Kreis Aachen) anzufordern.
Zu den Aufgaben eines RTH gehören
·
die schnelle Heranführung von Notarzt und nichtärztlichem Personal an den Notfallort
zur Durchführung lebensrettender Maßnahmen und Herstellung der Transportfähigkeit
bei Notfallpatienten (Versorgungsflüge),
·
der Transport von Notfallpatienten in ein geeignetes Krankenhaus
(Primärtransportflüge) und
·
der Transport medizinisch erstversorgter Patienten aus einem Krankenhaus in ein für die
endgültige medizinische Versorgung geeignetes Krankenhaus (Sekundärtransportflüge).
Die Einsätze des RTH „Christoph 3“ werden über die Leitstelle der Kernträger auf Anforderung der Feuer- und Rettungsleitstellen, in deren Bereich der Notfall vorliegt, disponiert. Alle mit dem Betrieb der
RTH „Christoph 3“ entstehenden Kosten (Personal-, Sach- und allgemeine Verwaltungskosten) werden
über Gebühren refinanziert. Kostenüber- beziehungsweise Kostenunterdeckungen werden gemäß §6
Absatz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) innerhalb einer Zeitspanne von drei Jahren nach
Ende des Kalkulationszeitraumes ausgeglichen. Die in der Zwischenzeit anfallenden Kostenunterdeckungen werden bis zu einer Refinanzierung anteilig durch die Mitglieder der Trägergemeinschaft
gedeckt. Grundlage hierfür ist ein Verteilungsschlüssel, der sich aus einer prozentualen Gewichtung
von Einwohneranteil (60%) und Flächenanteil (40%) der jeweiligen Gebiete der Mitglieder zusammensetzt. Der Kostenanteil ist durch einen Höchstbetrag begrenzt.
Intensivtransporthubschrauber (ITH)
Mit der Neuregelung des MGEPA zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst ist der Rhein-ErftKreis Mitglied der Trägergemeinschaft des Intensivtransporthubschraubers (ITH) „Christoph Rheinland“ mit Standort in Köln. Mit der Durchführung der Erbringung der rettungsdienstlichen Leistung
Luftrettungsdienst ITH „Christoph Rheinland“ ist ebenfalls derzeit die ADAC Luftrettung gGmbH beauftragt. Zu den Aufgaben des ITH gehören
·
intensivmedizinische Transportflüge und
31
heute MGEPA NRW
32
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW; Runderlass vom 25.10.2006, III 8-0714.1.3
61
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
·
sonstige Transporte über große Entfernungen einschließlich Spezialtransporten
(z.B. mit Inkubator).
Intensivtransportflüge sind grundsätzlich indiziert, wenn Patienten aufgrund ärztlicher Indikation auf
dem Luftweg verlegt werden müssen. Dies ist insbesondere notwendig wenn
·
eine intensivmedizinische Behandlung erforderlich ist und die Transportzeit
wesentlich minimiert werden muss oder
·
der Transport aufgrund der medizinischen Erfordernisse nicht mit einem
bodengebundenen Rettungsmittel erfolgen kann.
Darüber hinaus können ITH auch anstelle eines RTH eingesetzt werden, wenn
·
der RTH nicht geeignet ist,
·
der ITH vor dem bodengebundenen Rettungsmittel am Notfallort verfügbar ist oder
·
die voraussichtliche Abwesenheit 120 Minuten übersteigt.
Der ITH „Christoph Rheinland“ wird während des Zeitbereiches, in dem Sichtflugbedingungen gegeben sind, eingesetzt. Die Disposition der Einsätze des ITH erfolgt ebenfalls über die Leitstelle der Berufsfeuerwehr Köln. Die Anforderung eines RTH oder ITH obliegt im Rahmen eines Einsatzes des Rettungsdienstes der Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises. Eine Kostendeckung erfolgt analog zum RTH
„Christoph 3“.
3.5
Technische Ausfallreserve
Innerhalb des Rhein-Erft-Kreises wird eine technische Reserve von 8 RTW, 4 NEF und 1 KTW vorgehalten. Diese Reserve kommt z.B. bei technischen Fahrzeugausfällen, bei durchzuführenden Wartungen,
Inspektionen und Reparaturen sowie bei durchzuführenden Desinfektionsarbeiten (tägliche sowie
wöchentliche Desinfektion sowie Desinfektion nach Infektionstransporten) an den primären Einsatzfahrzeugen zum Einsatz. Bei der technischen Reserve handelt es sich um Fahrzeuge, die bereits völlig
oder fast abgeschrieben sind und in einem guten und sicheren Zustand sind. Diese Fahrzeuge sind
personell nicht besetzt, können bei Bedarf rettungswachenübergreifend eingesetzt werden.
3.6
Spitzen- und Sonderbedarf
Spitzenbedarf
Als Spitzenbedarf ist der Bedarf definiert, der über den Grundbedarf, d.h. die Regelvorhaltung hinausgeht, um zufällige Einsatzspitzen mit gleicher Hilfsfristsicherstellung abdecken zu können.
33
Im RDB
Rhein-Erft-Kreis sollen für die Abdeckung eines gesamtrettungsdienstlichen Spitzenbedarfs hierfür
zusätzlich vorhandene RTW, sowie aus der technischen Ausfallreserve heraus, eingesetzt werden.
33
STEEGMANN, C. (1997-2007): Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in NRW, Düsseldorf, Rn. 12/7
62
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Die Entscheidung/Weisung über den Einsatz von zusätzlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeugen in der Notfallrettung als auch im qualifizierten Krankentransport bei zufälligen Einsatzspitzen obliegt der Kreisleitstelle.
34
Als weitere Möglichkeit kann im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit auch auf die Ressourcen der Notfallrettung im Rahmen der nachbarlichen Hilfe zurückgegriffen werden und überörtlich Rettungsmittel angefordert werden.
In Ergänzung zu den bestehenden Möglichkeiten erbringen einzelne Kommunen First-ResponderLeistungen. Die First-Responder-Regelungen der kreisangehörigen Kommunen sind in der Anlage 15
dargestellt.
Anlage 14
First-Responder-Regelungen
Sonderbedarf
Als Sonderbedarf kann vorwiegend der Bedarf in der Notfallrettung bezeichnet werden, der zu einer
länger andauernden Erhöhung der Rettungsmittelvorhaltung zwingt.
35
Diese zusätzliche Vorhaltung
ergibt sich konform
·
bei länger andauernden Unterdeckungen im Regelbetrieb,
·
bei planbaren Sonderveranstaltungen beziehungsweise Großveranstaltungen,
·
bei Einsätze mit einer Vielzahl von Verletzten und Erkrankten,
·
bei Räumungen und Evakuierungen und vergleichbaren Ereignissen.
Länger andauernde Unterdeckungen im Regelbetrieb nehmen stetig zu und werden unter anderem
hervorgerufen durch vermehrte Duplizitätsfälle, Sekundärtransporte und Infektionstransporte.
In der Vergangenheit ist es im RDB Rhein-Erft-Kreis in einzelnen Einsatzbereichen über den Spitzenbedarf hinaus, zu einer völligen Auslastung der Notfallrettung inklusive der notärztlichen Versorgung
gekommen, so dass die Definition eines Sonderbedarfs zwingend erforderlich ist.
Der Bedarf zusätzlicher Rettungsmittel, der aufgrund einer Veranstaltung oder Ähnliches entsteht,
wird durch den Träger des Rettungsdienstes ermittelt und angeordnet.
Bei akuten Gefahren, wie z.B. einem Massenanfall von Verletzten und Erkrankten kann darüber hinaus
die Kreisleitstelle anhand der sich darstellenden rettungsdienstlichen Situation über den Einsatz von
Fahrzeugen des Sonderbedarfs zum Patiententransport entscheiden.
34
Verfügung des Rhein-Erft-Kreises vom 05.03.2008 – Medizinische Versorgung und Transport von Notfallpatienten
35
STEEGMANN, C. (1997-2007): Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in NRW, Düsseldorf, Rn. 12/8
63
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
3.7
Sekundärtransporte (Verlegungsfahrten mit und ohne Notarzt)
Bei den Sekundärtransporten handelt es sich um Einsätze bei denen Patienten von einem Krankenhaus aus unter sachgerechter Betreuung und Erhaltung und Überwachung der lebenswichtigen Körperfunktionen zu weiterführenden medizinischen Versorgungseinrichtungen befördert werden.
Sekundärtransporte können sowohl bodengebunden als auch luftgebunden erfolgen. Weitergehend
kann neben dem erforderlichen Rettungsmittel auch noch zwischen nichtdringlichen und dringlichen
Verlegungsfahrten differenziert werden. Etwa die Hälfte der Sekundärtransporte erfolgt im RheinErft-Kreis mit notärztlicher Begleitung.
Bei den bodengebundenen Sekundärtransporten werden Patienten von einem Krankenhaus in ein
anderes Krankenhaus und einer ihren speziellen Bedürfnissen angepassten Behandlung transportiert.
Intensivpatienten sind Patienten, die einer engen Überwachung (Monitoring) und zusätzlichen medizinischen Therapie bedürfen, die weit über das normale Maß hinausgehen. Hierzu gehören u.a. hochtechnisierte Geräte und Ausrüstungen sowie speziell ausgebildetes Personal. Mit der induzierten Veränderungen und Weiterentwicklung der Möglichkeiten in der (Intensiv-) Medizin steigen
zwangsläufig auch die Anforderungen an Ärzte und das nichtärztliche Rettungsdienstpersonal. In
diesem Zusammenhang haben sowohl die Deutsche interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und
Notfallmedizin (DIVI) als auch die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaft der Notärzte e.V.
(BAND) Empfehlungen für die Qualifikation des Personals für die Begleitung von Intensivtransporten
formuliert. Durch den Normenausschuss Rettungsdienst und Krankenhaus (NARK) wurde ergänzend
die neue DIN-Norm für Intensivtransportwagen (DIN 75076) entwickelt, in welcher die wesentlichen
Anforderungen festgelegt sind.
Neben den besonderen personellen- und materiellen Anforderungen an einen Intensivtransport stellt
es sich allerdings auch so dar, dass diese Transporte oftmals sehr zeitintensiv sind. Innerhalb des
Rhein-Erft-Kreises dauert die Einsatzabwicklung eines Intensivtransportes mit Notarztbegleitung
durchschnittlich 73 Minuten. Aus diesem Grund sowie aus Gründen der rettungsdienstlichen Infrastruktur im Rhein-Erft-Kreis ist die Vorhaltung eines separaten Intensivtransportwagen (ITW) nicht
zweckmäßig. Ergänzend zu der auch kostenintensiven Vorhaltung eines ITW müssten dennoch bei
hoher Auslastung auch RTW und NEF der Regelrettung zu Kompensationszwecken eingesetzt werden.
Der Betrachtungszeitraum von 2010 bis August 2015 hat gezeigt, dass der überwiegende Anteil der
Verlegungstransporte mit der zusätzlichen Ausstattung der NEF (Module für die invasive Blutdruckmessung auf den EKG-Geräten sowie Geräten die umfangreiche und differenzierte Beatmungsmöglichkeiten bieten) problemlos durchgeführt werden kann. Hierzu wurden 31 Rückläufer der „Anlage 03
– Erfassungsbögen für spezielle Intensivtransporte“ aus dem Bedarfsplan für den Rettungsdienst 2010
ausgewertet. Im Jahr 2014 reichte in 8 Fällen die auf den RTW und NEF der Regelrettung verlasteten
Medizinprodukte nicht aus, so dass der Intensivtransportwagen der Stadt Köln angefordert wurde.
Die Vorhaltung eines zusätzlichen intensivmedizinischen Rettungswagen für den Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises ist aus den v. g. Gründen zum aktuellen Zeitpunkt nicht erforderlich. Ein
weiterer hierfür ausschlaggebender Faktor ist, dass im Tagesgang oftmals mehrere Verlegungstransporte gleichzeitig durchgeführt werden und somit zwangsläufig auch eine ausreichende Auslastung
bzw. Wirtschaftlichkeit in Frage zu stellen wäre.
64
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Bei Verlegungstransporten besteht grundsätzlich die Organisationspflicht bei der anfordernden/abgebenden Klinik gegenüber dem Rettungsdienst. Das bedeutet, dass das abgebende Krankenhaus die Aufnahme des Patienten rechtzeitig mit der aufnehmenden Einrichtung klären und abstimmen muss. Ebenso müssen Art und Zeitpunkt des Transportes abgesprochen, sowie die notwendigen
Unterlagen vorbereitet werden.
Das abgebende Krankenhaus hat dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass die Übergabe in dem
aufnehmenden Zielkrankenhaus komplikationslos verläuft (nachvertragliche Pflicht).
3.7.1
Nichtdringliche Verlegungsfahrten
Bei nichtdringlichen Verlegungsfahrten, die dem Bereich der Notfallrettung zuzuordnen sind, handelt
es sich in der Regel um zu befördernde Intensivpatienten, bei denen die Fortführung der individuellen
und meist sehr spezialisierten Intensivtherapie im Vordergrund steht. Bei nichtdringlichen Verlegungsfahrten, bei denen keine spezielle Ausstattung der Rettungswagen erforderlich ist, können RTW
und NEF aus der Regelrettung disponiert werden.
Anders stellt es sich bei Verlegungstransporten dar, bei denen eine umfangreiche medizinische Ausstattung transportiert werden muss bzw. mehr Raum zur Versorgung bzw. Sicherung des Patienten
im Patientenraum vorhanden sein muss oder aber das Personal entsprechend ausgebildet sein muss.
Bei solchen Transporten erfolgt die Durchführung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
mit der Stadt Köln durch die dortigen Kapazitäten bzw. ITW.
Um dem Rettungsdienstpersonal der Stadt Köln eine möglichst optimale Vorbereitung auf den Intensivtransport zu ermöglichen, ist eine vorherige Abklärung transportrelevanter Informationen erforderlich. Zur Abklärung dieser Informationen ist es erforderlich, dass das anfordernde Krankenhaus, die
entsprechend notwendigen Parameter übermittelt. Die Anforderung erfolgt grundsätzlich über die
Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises.
Anlage 0 4.2
3.7.2
Anforderung eines nicht-zeitkritischen Intensivtransportes
Dringlicher Sekundäreinsatz
Ein dringlicher Sekundäreinsatz bedeutet, dass für den zu befördernden Patienten akute Lebensgefahr
besteht und die gesamte Einsatzabwicklung mit der gleichen Schnelligkeit wie bei Primäreinsätzen
stattfinden muss.
36
In der Regel stellt sich die Situation so dar, dass die Versorgungs- bzw. Behand-
lungsmöglichkeiten der abgebenden Klinik nicht ausreichen, um ein Überleben des Patienten zu gewährleisten bzw. weitere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Aufgrund der bestehenden und
akuten Lebensgefahr der hier zu befördernden Patienten werden diese Transporte mit den Ressourcen
der Regelrettung (RTW und NEF) bewältigt.
Anlage 04.1
36
Anforderung eines zeitkritischen Intensivtransportes
PRÜTTING, D. (2000): Rettungsgesetz NRW, Düsseldorf, Rn. 2/16
65
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
3.7.3
Ärztliche Begleitung eines Sekundärtransportes
Für die ärztliche Versorgung während eines Sekundärtransportes normiert das RettG NRW, dass der
Träger des Rettungsdienstes zuständig und verantwortlich ist. Hierbei bleibt es dem Träger des Rettungsdienstes selbst überlassen, ob er diese Aufgabe mit eigenen Notärzten oder vertraglich eingebundenen anderen Ärzten wahrnimmt.
37
Innerhalb des Rhein-Erft-Kreises erfolgt die Bereitstellung
für die ärztliche Begleitung während eines Verlegungstransportes aus folgenden Gründen grundsätzlich über die Ressourcen der Rettungsmittel in der notärztlichen Versorgung:
·
Begleitärzte verfügen meist nicht über den Fachkundenachweis „Arzt im Rettungsdienst“.
·
Es fehlt Ihnen an der notwendigen Einsatzpraxis.
·
Verfügen nicht über die notwendige Erfahrung über die in der Notfallrettung verwendeten
Medikamente.
·
Sind i.d.R. auf die im Rettungsdienst zum Einsatz kommenden Medizinprodukte nicht gemäß
den Vorgaben des MPG und der MPBetreibV eingewiesen.
Ausnahmen können hierbei jedoch sogenannte Konsiliar- bzw. Verbringungsfahrten darstellen, bei
denen nur ein Facharzt des anfordernden Krankenhauses für eine fach- und sachgerechte Versorgung
des Patienten Sorge tragen kann.
3.7.4
Einsatzzahlen in der Sekundärrettung
Wie in den folgenden Diagrammen erkennbar ist, hat in der Vergangenheit die Anzahl der Interhospitaltransporte beziehungsweise Intensiv- und Sekundärtransporte innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises zugenommen. Die Ursache für die Zunahme der Interhospitaltransporte
innerhalb des Rhein-Erft-Kreises erklärt sich vorwiegend durch die zunehmende Spezialisierung der
Krankenhäuser, der zunehmenden arbeitsteiligen Behandlung sowie fehlenden Zentren. Heute werden Patienten aufgrund der zunehmenden Bildung von Spezialabteilungen sowohl Verlegungen zu
diesen speziellen Abteilungen als auch Rückverlegungen gängige Praxis, um die Kapazitäten besser zu
nutzen. Aus diesem Grund ist auch zukünftig mit einem weiteren Anstieg der Interhospitaltransporte
zu rechnen. Innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises fallen auf das Bezugsjahr
2014 insgesamt 2.447 Verlegungstransporte an. Hiervon fanden insgesamt 1.034 ohne notärztliche
Begleitung und 1.413 mit notärztlicher Begleitung statt. Bezogen auf das Gesamtaufkommen machen
Verlegungstransporte im Bereich der Notfallrettung ein Volumen von 5,6% aus.
37
STEEGMANN, C. (1997-2007): Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in NRW, Düsseldorf, Rn. 2.6/35
66
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Jahrestrend der Sekundäreinsätze
Verlegung 1
Verlegung 2
Gesamt
Anzahl der Einsätze
3000
2500
2000
1500
1000
500
0
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Bezugsjahr
Abbildung 3: Jahrestrend der Sekundäreinsätze
Bezogen auf die anfordernden kreisangehörigen Krankenhäuser verteilt sich die Anzahl der Sekundärund Konsilfahrten wir folgt:
Anzahl der Sekundäreinsätze und Konsilfahrten im Jahr 2014
Verlegung 1
Verlegung 2
Konsilfahrten
350
Anzahl der Einsätze
300
250
200
150
100
50
0
KH Bedburg
KH Bergheim
KH Brühl
KH Erftstadt
KH Frechen
KH Hürth
KH Wesseling
Abbildung 4: Anzahl der Sekundäreinsätze und Konsilfahrten im Jahr 2014
67
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Tagesgang bei Sekundäreinsätzen im Jahr 2014
NEF Verlegung 2
RTW Verlegung 2
RTW Verlegung 1
120
100
Einsätze
80
60
40
20
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24
Stundenintervall
Abbildung 5: Tagesgang bei Sekundäreinsätzen im Jahr 2014
Aus den Betrachtungen lässt sich entnehmen, dass eine stetige Zunahme der Verlegungstransporte
mit und ohne Notarztbegleitung in den letzten Jahren zu verzeichnen ist. Die medizinische Versorgung der Intensivpatienten bei derlei Transporten richtet sich im Regelfall auf ein engmaschiges Monitoring der Vitalparameter, die Beatmung und die medikamentöse Therapie. Diese Leistungen können im Regelfall durch die im Rettungsdienst eingesetzten Fahrzeuge RTW und NEF geleistet werden.
Jedoch können aufgrund der voranschreitenden Entwicklung der medizinischen Erkenntnisse sowie
der medizinischen Gerätetechniken die Anforderungen über das übliche Maß hinausgehen und eine
erweiterte, spezielle medizinische Gerätetechnik und auch besonders ausgebildetes Personal benötigen werden. Nach eingehender Prüfung der Situation innerhalb des Rettungsdienstbereiches des
Rhein-Erft-Kreises ergibt sich, dass derzeit weiterhin kein Bedarf für die Vorhaltung eines Sonderfahrzeuges für Intensivtransporte gegeben ist und die Durchführung dieser Transporte aus den Ressourcen der Regelrettung bzw. im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Köln über
Intensivtransorte durchgeführt werden kann.
Es ist jedoch weiterhin der Bedarf für ein solches Fahrzeug zu überwachen und mittels Anlage 03 zu
dokumentieren, in wie weit die Krankenhäuser spezielle Gerätetechnik für eine Transportdurchführung fordern, auf welche eventuell kurzfristig reagiert werden muss.
Anlage 03
Erfassungsbogen für spezielle Intensivverlegungen
68
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
3.8
Transport von heimbeatmeten Patienten
Der medizinisch-technische Fortschritt hat es möglich gemacht, dass Patienten, die aufgrund zeitweiliger oder bleibender Störungen von Nervensystem und/oder Atemmuskulatur maschinell beatmet
werden müssen, auch in einer häuslichen Umgebung leben können. Je nach Schwere der Erkrankung
bzw. der Betreuungssituation, können sich die Patienten entweder selbst versorgen oder sind auf professionelle Pflege und eine regelmäßige ärztliche Versorgung/Betreuung angewiesen. Bei heimbeatmeten
Patienten
kann
es
sich
entweder
um
invasiv-beatmete
Patienten
(mittels
Tu-
bus/Trachealkanüle) oder um nicht-invasiv-beatmete Patienten (mittels Maske/Kürass-Ventilation)
handeln. Bezüglich der medizinischen Versorgung von heimbeatmeten Patienten bildet die S2Leitlinie „Nichtinvasive und invasive Beatmung als Therapie der chronischen respiratorischen Insuffizienz“ die Grundlage.
Innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises ist es in der Vergangenheit aufgrund der
wachsenden Anzahl von außerklinischen beatmeten Patienten notwendig geworden, dass insbesondere für Nicht-Notfalltransporte heimbeatmeter Patienten Regelungen getroffen werden, um die
technischen und personellen Voraussetzungen für einen fachgerechten Transport zu schaffen.
Dringliche Transporte (Notfalleinsätze)
Heimbeatmete Patienten, bei denen ein akut respiratorischer oder anderweitiger Notfall vorliegt,
werden grundsätzlich in Begleitung eines Notarztes der Regelrettung behandelt und transportiert.
Nichtdringliche Transporte (geplante Transporte)
Handelt es sich bei dem zu transportierenden und heimbeatmeten Patienten um einen kreislaufstabilen Patienten, der weder einen akut respiratorischen oder anderweitig lebensbedrohlichen Zustand
aufweist, so ist eine Begleitung durch das in das Beatmungsgerät eingewiesene Fachpflegepersonal
(beispielweise der Beatmungs-WG) oder Angehörige vor Ort anzustreben. Eine Transportbegleitung
durch einen Notarzt der Regelrettung kann in diesen Fällen entfallen. Sollte das eingewiesene Fachpflegepersonal oder der Angehörige vor Ort den Transport nicht begleiten können, so entscheidet das
Rettungsdienstpersonal entsprechend der sich vor Ort darstellenden Situation und der zu erwartenden Entwicklungen des medizinischen Zustandes während des Transportes über die Transportdurchführung.
Sollte das nichtärztliche Rettungsdienstpersonal soweit fortgebildet sein, dass es Zwischenfälle, die bei
dem Transport von heimbeatmeten Patienten entstehen können, beherrscht, so kann die Transportbegleitung durch ein Fachpersonal der Heimbeatmungs-WG oder von Angehörigen grundsätzlich
entfallen.
Durch die betreffenden Träger der Rettungswachen werden die Fahrzeuge der Regelrettung technisch
so aufgerüstet, dass ein problemloser Transport von heimbeatmeten Patienten erfolgen kann.
Weitere Regelungen bezüglich der Verfahrensweise bei Transporten von heimbeatmeten Patienten
erfolgen, wenn durch den Gesetzgeber entsprechende –und derzeit ausstehende- Vorgaben getroffen
wurden.
69
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
3.9
Transport von Neugeborenen und Kleinkindern
3.9.1
Inkubatortransporte
Besondere Anforderungen an die rettungsdienstliche Vorhaltung stellen die Transporte von Neugeborenen dar, die in Transportinkubatoren erfolgen. Bei einem Inkubatortransport handelt sich um einen
Transport, bei dem Früh-, Neugeborene oder Säuglinge in einem auf einer Fahrtrage fixierten Wärmebett und einer differenzierten diagnostischen und therapeutischen Ausstattung, die von einem Krankenhaus in ein für diese Patienten besser ausgestattetes Krankenhaus gebracht werden.
Um Schäden für die transportierten Kinder zu vermeiden, müssen die Fahrzeuge entsprechend einschlägiger Normierungen und Regelwerke erhöhte technische Anforderungen z.B. an Federung und
Dämpfung erfüllen. Aufgrund der Eigenart der Transporte ist der Einsatz spezieller Fahrzeuge für diesen Zweck sinnvoll und wird von den Krankenhäusern auch gefordert. Innerhalb des Rhein-Erft-Kreises
steht derzeit kein speziell für den Transport von Früh-, Neugeborenen oder Säuglingen geeignetes
Fahrzeug zur Verfügung. Dies hat den Grund, dass innerhalb des Rhein-Erft-Kreises und der Krankenhausstruktur ausschließlich drei Krankenhäuser über eine Geburtshilfestation verfügen, die wiederum gegenwärtig selbst keine Transportinkubatoren vorhalten. Die drei Krankenhäuser im Rhein-ErftKreis, die über eine Geburtshilfestation verfügen, haben zudem mündlich bzw. schriftlich angrenzenden Kliniken und vorhandenem neonatologischen Schwerpunktbereich der Pädiatrie Kooperationsvereinbarungen geschlossen. Diese schließen mit ein, dass Ärzte der aufnehmenden Neonatologie
medizinisches Personal und Assistenzpersonal für die Transportdurchführung zur Verfügung stellen.
Derzeit werden im Bedarfsfall Inkubatortransporte im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung von den Häusern St. Katharinen Hospital Frechen und Marien-Hospital Brühl durch die Stadt
Köln abgewickelt. Inkubatortransporte von dem Maria-Hilf Krankenhaus Bergheim sollen durch Ressourcen des Kreises Düren erfolgen. Eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist mit
dem Kreis Düren als Träger des Rettungsdienstes noch abzuschließen.
3.9.2
Notfallmedizinische Versorgung von Neugeborenen und Kleinkindern
Zur Sicherstellung der notfallmedizinischen Versorgung und den Transport von Früh-, Neugeborenen
und Kleinkindern im Rahmen von Primäreinsätzen verfügen die im Regelrettungsdienst eingesetzten
RTW über eine umfangreiche Ausstattung. Dies sind unter anderem:
·
Kindernotfallmedikamente
·
Schienungssysteme und Vakuummatratze
·
Kinderblutdruckmanschette
·
Kinderstethoskop
·
SpO2-Sensor für Kleinkinder und Babys
·
Wundschnellverbände und Pflegemittel
·
Absaugsysteme
70
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
3.10
·
Halbautomaten mit Modus für die Kinder- und Säuglingsreanimation
·
Beatmungsgeräte mit Modus für die Kinder- und Säuglingsreanimation
·
Notfalllineal
·
spezielle Decken zur Wärmeerhaltung
Transport schwergewichtiger Notfallpatienten
Im öffentlichen Rettungsdienst hat in den letzten Jahren die notfallmedizinische Versorgung schwergewichtiger Patienten zugenommen. Die Anzahl der Einsätze im Zusammenhang mit schwergewichtigen Personen betrug im Jahr 2013 insgesamt 21 und im Jahr 2014 insgesamt 16 Einsätze. Hierbei
handelt es sich um Patienten, die ein Körpergewicht von mehr als 200kg aufweisen und für welche die
Standardausrüstung der Rettungsdienstfahrzeuge nicht mehr ausreicht. Ein zu lösendes Problem
stellt dabei primär nicht die notfallmedizinische Versorgung sowie die Herstellung der Transportfähigkeit der Patienten vor Ort dar, sondern vielmehr die Beförderung der Patienten von dem Notfallort
zum Rettungsmittel sowie deren Transport in eine geeignete Klinik. Standardrettungsdienstfahrzeuge
reichen aus folgenden Gründen nicht für den Transport schwergewichtiger Patienten aus:
·
die Tragfähigkeit der Fahrtrage und/oder des Tragestuhls wird deutlich überschritten
·
der Platzbedarf des Patienten übersteigt die Größe der Fahrtrage und/oder des Stuhls
·
der Patient kann nicht auf die zur Unterbringung im RTW notwendige Höhe
angehoben werden
·
das zulässige Gesamtgewicht des RTW wird überschritten
·
Sicherheitssysteme reichen für die Rückhaltung im Fahrzeug nicht aus und sind
unterdimensioniert
·
vorhandene Medizinprodukte reichen für eine optimale notfallmedizinische
Versorgung oftmals nicht aus
Bisher handelte es sich bei der Anzahl der Schwergewichtigentransporte um Einzelfälle. Der Betrieb
eines Sonderfahrzeuges innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises ist aufgrund
der Einzelfälle wirtschaftlich nicht darstellbar und wird von den gesetzlichen Kostenträgern als Bestandteil in der Fahrzeugvorhaltung nicht akzeptiert.
Um auch für schwergewichtige Patienten eine optimale notfallmedizinische Versorgung sicherstellen
zu können, hat der Rhein-Erft-Kreis eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Köln abgeschlossen, die ein Sonderfahrzeuges für den Transport adipöser Patienten vorhält.
71
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
3.11
Transport infektiöser Patienten
Transporte infektiöser Patienten mit übertragbaren Krankheiten können unterschiedliche Risiken in
sicher bergen. Zum einen kann es sich um eine ansteckende Erkrankung mit unterschiedlichem Gefährdungspotenzial (z.B. Meningitis, Influenza, Masern) handeln, zum anderen kann es sich um eine
Besiedelung mit einem Keim handeln, ohne dass der Träger erkrankt sein muss, jedoch bestimmte
Eigenschaften besitzt (z.B. MRSA). Patienten, die an übertragbaren Krankheiten im Sinne des Infektionsschutzgesetzes leiden, können nur unter entsprechenden Schutzmaßnahmen für das Rettungsdienstpersonal, Dritte und Patienten selbst durchgeführt werden. Der Umgang der Schutzmaßnahmen richtet sich hierbei nach der jeweils vorliegenden Infektionskrankheit und der von ihr
ausgehenden Gefahr der Ansteckung. Die Maßnahmen umfassen die Transportvorbereitung, die
Übernahme des Patienten, die Transportdurchführung und die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft (u.a. durch umfangreiche Desinfektionsarbeiten).
Innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises machen den größten Anteil an den anfallenden Infektionstransporten Patienten mit MRE-Infektionen aus. Derlei Infektionstransporte stellen im Alltagsgeschäft des Regelrettungsdienstes keine besondere Herausforderung dar, da die erforderlichen Informationen meist vorliegen und die standardisierten persönlichen Schutzmaßnahmen
und Maßnahmen am Fahrzeug (z.B. die Entnahme nicht benötigter Geräte oder das Abkleben von Einbauten und Öffnungen) durchgeführt werden können. Transporte von Patienten Infektionserkrankungen der Versorgungsstufen A, A+, B, und B+ können i.d.R. innerhalb des Rettungsdienstbereiches
des Rhein-Erft-Kreises nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes unter Disponierung eines
Fahrzeuges aus dem Regelrettungsdienst durchgeführt. Wie entsprechend in solchen Einsatzsituationen verfahren und durch das Rettungsdienstpersonal vorgegangen wird, ist in dem Seuchenalarmplan des Rhein-Erft-Kreises aber auch in den Hygiene- und Desinfektionsplänen der Träger der Rettungswachen manifestiert.
Patienten die der Versorgungsstufe C zuzuordnen sind, werden durch einen speziell in der Stadt Köln
vorgehaltenen Infektionsschutz-RTW befördert, mit welchem die erweiterten Anforderungen des Infektionsschutzes, die bei einer Beförderungen von Patienten der Versorgungsstufe C erforderlich sind,
erfüllt werden. Für solche Transporte hat der Rhein-Erft-Kreis eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung
mit der Stadt Köln abgeschlossen.
3.12
Tragehilfe
Immer wieder kommt es im Rettungsdienst (Notfallrettung und Krankentransport) vor, dass das Personal von RTW und/oder KTW zur Beförderung von Patienten in das Rettungsmittel oder auch zurück
in die Wohnung auf Tragehilfe angewiesen ist. Dies kann dann erforderlich sein, wenn beispielsweise
eine übergewichtige Person aus einem mehrstöckigen Haus zu schaffen ist oder sich die bauliche Konstruktion vor Ort so darstellt, dass ein sicheres Heben und Tragen des Patienten durch zwei Personen
alleine nicht sichergestellt werden kann. In nicht seltenen Fällen stellt sich die Situation vor Ort so dar,
dass das Treppenhaus zu schmal oder der Aufzug zu klein ist. In diesen Fällen ist der Rettungsdienst
auf Unterstützungsleistungen/Tragehilfe angewiesen. Bei der Tragehilfe sind grundsätzlich zwei voneinander abweichende Bereiche differenzieren:
72
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Nichtdringliche Tragehilfe
Bei der nichtdringlichen Tragehilfe handelt es sich um zu befördernde Personen, die sich nicht in akuter Gefahr für Leib und/oder Leben befinden. In solchen Fällen kann als Tragehilfe gem. § 14 Abs. 5
Satz 1 RettG nach § 2 Abs. 1 Satz 2 die Unterstützungsleistung „Tragehilfe“ durch einen KTW des Regelrettungsdienstes erfolgen. Die Kosten für die Tragehilfe können die Träger der Rettungswachen in
solchen Fällen in Ihrer Gebührenbedarfsberechnung mit einfließen lassen. Ob auch ein RTW zu einer
nichtdringlichen Tragehilfe disponiert werden kann, liegt im Ermessen der Kreisleitstelle und der jeweils sich ergebenden rettungsdienstlichen Gesamtlage. Wird durch die kommunale Feuerwehr bei
solchen Ereignissen Tragehilfe geleistet, so kann diese dem Träger der Rettungswache einen Gebührenbescheid nach § BHKG zukommen lassen. Grundlage hierfür ist jedoch, dass die Unterstützungsleistung „Tragehilfe“ in der kommunalen Gebührensatzung der Feuerwehr verankert ist und rechts
mäßig kalkuliert ist.
Dringliche Tragehilfe
Bei der dringlichen Tragehilfe handelt es sich um zu befördernde Personen, die sich in einem akut
lebensbedrohlichen Zustand befinden bzw. bei denen ein akut lebensbedrohlicher Zustand zu erwarten ist, wenn nicht schnellstmöglich Hilfe geleistet wird. Bei der dringlichen Tragehilfe ist grundsätzlich davon auszugehen, dass nicht nur der Notfallpatient an sich, sondern auch umfangreiche medizinische Geräte gleichzeitig getragen werden müssen. Auch kann es z.B. geboten sein, dass der Zustand
des Notfallpatienten einen liegenden Transport in das Rettungsmittel erfordert und so eine Drehleiter
zum Einsatz kommen muss. In solchen Fällen spielt i.d.R. einerseits der Faktor Zeit eine entscheidende
Rolle sowie andererseits auch eine effektive Personalstärke vor Ort. Da es sich in solchen Fällen um den
Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes – unmittelbar bedrohtes Leben und unmittelbar bedrohte Gesundheit- geht, wirkt in solchen Fällen die kommunalen Feuerwehren nach Maßgabe des § 23 BHKG im Rettungsdienst mit und können hierfür keine Gebühr in Rechnung stellen.
Datenquelle: InManSys/RettD.MIS; Filter: TimeDim.year *2014*, Stichwort *H.44*, EinsatzzielOrt *nach
Stadt*, Sondersignal *J/N*
Anzahl der Unterstützungsleistungen durch kommunale Feuerwehren im
Jahr 2014
323
350
300
Anzahl
250
200
150
93
100
50
11 3
36
15
2027
9 3
23 7
4144
31
12
2318
35
6
0
Fw BED Fw BHM Fw BRL Fw ELS
Fe ERF
Nicht dringliche Tragehilfe
Fw FRE Fw HÜR Fw KRP Fw PUL Fw WSS
Dringliche Tragehilfe
Abbildung 6: Anzahl der Unterstützungsleistungen durch kommunale Feuerwehren im Jahr 2014
73
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
3.13
Ordnungsbehördliche Maßnahmen
Mit der kontinuierlichen Zunahme psychischer Krankheiten steigt auch die Zahl der Zwangseinweisungen in geschlossene Abteilungen psychiatrischer Krankenhäuser. Jede Zwangseinweisung stellt
einen massiven Eingriff in die Rechte des Betroffenen dar und ist nur unter strenger Beachtung formaler und materieller Vorschriften zulässig. Das Verfahren bei einer Unterbringung von psychisch kranken Personen nach §§10, 14 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten vom 17.12.1999 wird innerhalb des Rhein-Erft-Kreises durch die örtlichen Ordnungsbehörden
wahrgenommen. Die Durchführung damit in Zusammenhang stehender Transporte, dem Vollzug,
obliegt in der Regel dem öffentlichen Rettungsdienst im Rahmen eines öffentlichen Notfalleinsatzes.
Für Transporte nach dem Betreuungsrecht im Rahmen des §1906 Bürgerlichen Gesetzbuch, für die
Inobhutnahme von Minderjährigen im Rahmen des §1631b BGB, für Transporte nach dem Infektionsschutzgesetz sowie für Transporte nach §126a Strafprozessordnung (StPO) kommen ebenfalls Fahrzeuge des öffentlichen Rettungsdienstes zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um Transporte, bei denen die kommunalen Dienststellen als Ordnungsbehörde zuständig sind und der öffentliche
Rettungsdienst im Rahmen der Amtshilfe tätig wird, da auch hier ein erheblicher Eingriff in die
Grundrechte der Betroffenen stattfindet.
Die Durchführung aller Transporte erfolgt aktuell mit Rettungswagen beziehungsweise Krankentransportwagen aus dem Regelrettungsdienst. Dadurch, dass innerhalb des Rettungsdienstbereiches
des Rhein-Erft-Kreises keine medizinische Fachabteilung für die Behandlung psychiatrischer Erkrankungen zur Verfügung steht, werden die Rettungsmittel durch entsprechend lang andauernde Einsätze erheblich gebunden und stehen dem Regelrettungsdienst nicht zur Verfügung. Gegenwärtig bestehen für Patienten, die einer psychiatrischen Vollversorgung in einem Krankenhaus bedürfen, gemäß
der Verordnung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Psychiatrie
(Psych-PV), folgende Zieleinrichtungen zur Verfügung:
·
Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH
Luxemburger Straße 1
53909 Zülpich (Hoven)
·
LVR-Klinik Bonn
Fachkliniken und Zentren für Psychiatrie und Psychotherapie,
Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters, Neurologie
Kaiser-Karl-Ring 20
53111 Bonn
·
LVR-Klinik Düren
Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie,
Forensische Psychiatrie, Soziale Rehabilitation
Meckerstraße 15
52353 Düren
74
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
·
Uniklinik Köln
Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes und Jugendalters
Robert-Koch-Straße 10
Gebäude 53
50931 Köln
Übersicht über die Vereinbarungen in der psychiatrischen
Pflicht- und Vollversorgung mit externen Leistungserbringern
Kommune
Zuständige Einrichtung
Stadt Bedburg
LVR Klinik Düren
Stadt Bergheim
LVR Klinik Düren
Stadt Brühl
Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH
Stadt Elsdorf
LVR Klinik Düren
Stadt Erftstadt
Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH
Stadt Frechen
LVR Klinik Düren
Stadt Hürth
Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH
Stadt Kerpen
LVR Klinik Düren
Stadt Pulheim
LVR Klinik Düren
Stadt Wesseling
LVR-Klinik Bonn
Tabelle 11: Übersicht über die Vereinbarungen in der psychiatrischen Pflicht- und
Vollversorgung mit externen Leistungserbringern
Auch für Personen, die einer sofortigen Unterbringung bedürfen, besteht grundsätzlich neben den
zuständigen Zieleinrichtungen die freie Krankenhaus- beziehungsweise Arztwahl.
3.13.1 Sofortige Unterbringung, Voraussetzungen und ärztliches Zeugnis
Die sofortige Unterbringung ist für den Rettungsdienst die relevante Unterbringungsform. Die Besonderheit liegt darin, dass sie nicht aufgrund einer richterlichen Entscheidung erfolgt. Zu beachten ist,
dass eine sofortige Unterbringung nur möglich ist, wenn ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorliegt, dass nicht älter als vom Vortage ist. Die örtliche Ordnungsbehörde nimmt die sofortige Unterbringung vor und hat diese auch zu verantworten, d.h. die Unterbringung nach §14 PsychKG M-V darf
ausschließlich von der Ordnungsbehörde realisiert werden. Die örtliche Ordnungsbehörde ist aufgrund ihrer sich aus den Grundrechten des Betroffenen ergebenden deckungsgleichen Schutzpflicht
sowie aufgrund des generell geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes gemäß §24 VwVfG verpflichtet,
ärztliche Zeugnisse zumindest kritisch zu betrachten und sich nicht „blind“ hierauf zu verlassen.
Ärztliches Zeugnis
Wie bereits erläutert, kann gemäß §14 PsychKG M-V bei Gefahr im Verzuge eine sofortige Unterbringung ohne vorherige gerichtliche Entscheidung erfolgen, wenn der zuständigen Ordnungsbehörde ein
75
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
ärztliches Zeugnis über einen entsprechenden Befund vorgelegt wird, der nicht älter als vom Vortag
ist. Ärztliche Zeugnisse können hierbei grundsätzlich von Ärztinnen oder Ärzten ausgestellt werden,
die im Gebiet der Psychiatrie und Psychotherapie weitergebildet oder auf dem Gebiet der Psychiatrie
erfahren sind. Die Einsatzpraxis hat gezeigt, dass zu den sprechstundenfreien Zeiten Probleme in der
Koordination der beteiligten Institutionen und in diesem Zusammenhang insbesondere der Ausstellung des ärztlichen Zeugnisses bestehen. Grundsätzlich sollte zu den sprechstundenfreien Zeiten bei
einer sofortigen Unterbringung nach §14 PsychKG M-V zur Ausstellung des ärztlichen Zeugnisses auf
den von den Ärztekammern, der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein sowie der Kassenärztlichen
Vereinigung Westfalen-Lippe zu organisierenden ärztlichen Notfalldienst zurückgegriffen werden.
Sofern im Rahmen eines Einsatzes der Notfallrettung die Hinzuziehung eines Notarztes des Regelrettungsdienstes aus notfallmedizinischen Gründen nicht zwingend erforderlich ist, sollte dieser lediglich in Ausnahmefällen durch die örtliche Ordnungsbehörde zur Ausstellung des ärztlichen Zeugnisses
herangezogen werden.
Grundsätzlich sollte durch die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben einheitlich in den Notarztgestellungsverträgen mit den Krankenhäusern die Möglichkeit eröffnet werden, dass durch die im Rettungsdienst eingesetzten Notärzte ärztliche Zeugnisse im Rahmen des §14 PsychKG M-V, unter Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft und für akute und zeitkritische Einsätze der Notfallrettung
abkömmlich, ausgestellt werden können.
3.14
Medizinische Transporte und Krankenfahrten
3.14.1 Medizinische Transporte
Bei „medizinischen Transporten“ handelt es sich um Transporte von Blut, Stammzellen, Organen, Medikamenten, medizinischen Gerätschaften, Gewebeproben, Impfstoffen und medizinischer Dokumentationen wie z.B. Röntgenbildern und EEG-Aufzeichnungen zu medizinischen Versorgungseinheiten
(Krankenhäuser, Arztpraxen, Labore usw.).
Grundsätzlich werden „medizinische Transporte“ unterschieden in so genannte „einfache medizinische Transporte“ und „dringliche medizinische Transporte“. Während beim „einfachen medizinischen
Transport“ keine Eile geboten ist um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden
abzuwenden, besteht bei „dringlichen medizinischen Transporten“ höchste Eile. Sie sind deshalb
schnellstmöglich und in der Regel unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten durchzuführen.
In § 2 Abs. 5 RettG NRW ist geregelt, dass der Rettungsdienst Arzneimittel, Blutprodukte aus zellulären
Bestandteilen, Organe und ähnliche Güter befördern kann, soweit sie zur Verbesserung des Zustandes
lebensbedrohlich Verletzter oder Erkrankter dienen sollen.
Bereits mit dem Bedarfsplan für den Rettungsdienst 2010 wurde für den Rettungsdienstbereich des
Rhein-Erft-Kreises ein Konzept erarbeitet und umgesetzt, mit dem dringliche medizinische Transpor-
76
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
te“ zur Rettung von Menschenleben oder Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schäden unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-ErftKreises durch den öffentlichen Rettungsdienst durchgeführt werden können.
Hierbei werden Anfragen von Kliniken oder sonstigen Einrichtungen über einen „dringenden medizinischen Transport“ an die Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises gerichtet. Hierzu muss der Besteller ein
Fax an die Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises senden. Bei Bewertung der Transportanforderung als nicht
zeitkritisch wird der Transportauftrag an den anfragenden Besteller zurückgegeben oder im Zweifelsfall durch den Rettungsdienst ohne Sonderrechte durchgeführt. Bei einer positiven Bewertung einer
Transportanforderung wird durch die Leitstelle ein Rettungsdienst-Einsatz mit dem Stichwort
„MEDTRANS“ eröffnet und ein Fahrzeug der Stadt Frechen alarmiert. Auf der Feuer- und Rettungswache Frechen werden alle für einen sach- und ordnungsgemäßen Transport von Arzneimitteln, Blutprodukten, Organen und ähnliche Güter entsprechende Medizinprodukte (Kühlbox) vorgehalten. Darüber
hinaus verfügt die Feuer- und Rettungswache der Stadt Frechen über Rettungsdienstpersonal das in
speziellen Schulungen über die Transportanforderungen und die Durchführung geschult.
Die Abrechnung mit dem Auftraggeber erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen kommunalen Gebührensatzung.
Anlage 05
Transportanforderung für Arzneimittel, Blutprodukte und ähnliche Güter
3.14.2 Krankenfahrten
Die einfache Krankenfahrt ist Regelungsbestand des Personenbeförderungsgesetztes (PBefG). Die beiden Momente der Erste-Hilfe-Versorgung und der medizinisch-sachkundigen Betreuung während der
Fahrt unterscheiden den qualifizierten Krankentransport von der einfachen Krankenfahrt. Dabei
kommt es für die Abgrenzung weder auf die Fahrzeugart, noch die Patientenlagerung, d.h. das Vorliegen eines Liegend- oder Sitzendtransports an.
13
Eine einfache Krankenfahrt kann definiert werden als
die Beförderung kranker Personen in Taxen und Mietwagen, die während der Beförderung keiner medizinisch-fachlichen Hilfe beziehungsweise Betreuung oder besonderer Vorrichtungen bedürfen.
3.15
13
Psychosoziale Notfallversorgung
Das Rettungsdienstpersonal ist im Einsatzdienst hohen und unterschiedlichen Belastungen extremen
Ausmaßes ausgesetzt, aus welchen möglicherweise psychische Traumatisierungen folgen können. So
erfolgen Maßnahmen des Rettungsdienstes regelmäßig unter Zeitdruck, während sich zudem die
medizinischen Leistungen auf alle erdenklichen Notfallsituationen und Altersgruppen erstrecken.
Betroffene und umstehende Personen haben regelmäßig eine veränderte Stimmung und ein verändertes Verhalten, dass den Einsatz des Rettungsdienstpersonals erschwert. Des Weiteren vollziehen
sich fast alle Maßnahmen oft unter den Augen der Öffentlichkeit und vermehrt auch in sozialen Medien, was den Druck auf das Rettungsdienstpersonal erhöht. Neben der Gefahr, dass Maßnahmen nicht
gelingen, besteht zusätzlich eine erhöhte Gefahr, dass juristische relevante Vorwürfe gemacht werden. Die Erfahrung und eine Vielzahl von Berichten belegen, dass ohne die Durchführung von Maßnahmen zur posttraumatischen Stressbewältigung bei durchschnittlich etwa einem Drittel der Be77
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
troffenen sofort oder auch noch nach Tagen, Wochen, Monaten oder gar Jahren psychische Störungen
bis hin zur posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) auftreten können.
38
Im Einzelfall kann eine
solche Störung sogar zur Beeinträchtigung der Berufsausübung und einer verminderten Erwerbsfähigkeit
39
führen. Um die Belastungen für die Einsatzkräfte auf ein Minimum zu reduzieren und
gleichzeitig die psychische Belastbarkeit zu erhöhen bedarf es der konsequenten Übertragung und
Anwendung des jetzt schon bekannten Stresswissens auf den Bereich Rettungsdienst. Diese Umstände
führen dazu, dass die Träger der Rettungswachen im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes gehalten sind, ein Vorsorgeprogramm zu erarbeiten um somit die Stressbewältigung aktiv zu fördern. Das
Vorsorgeprogramm soll mindestens Informationen über Stress und Techniken des Umgangs damit,
Entspannungs- und Bewegungstraining, die systematische Überwachung der PTSD-Belastung und
eine allgemeine Überwachung der psychischen und physischen Gesundheit vermitteln.
4
Besondere Versorgungslagen
4.1
Medizinische Gefahrenabwehr bei Veranstaltungen
Die bedarfs- und flächendeckende Sicherstellung des Rettungsdienstes umfasst neben dem planbaren
Regelbedarf auch Ereignisse, bei denen eine so große Anzahl von Personen betroffen oder gefährdet
ist, dass die Bewältigung des Ereignisses den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und einer erweiterten Organisationsstruktur erfordert.
Der sanitäts- und rettungsdienstlichen Versorgung bei Veranstaltungen kommt eine wachsende Bedeutung zu. Jede (Groß-)Veranstaltung birgt eine Reihe von Gefahren in sich, die von diversen Risikofaktoren abhängig sind. Verwirklichen sich diese Risiken, kann es zu schwerwiegenden Verletzungen
bei einzelnen Personen und/oder Personengruppen kommen, aber auch zu Todesfällen führen. Allein
durch die Ansammlung vieler Menschen an sich, ob innerhalb eines geschlossenen Veranstaltungsgeländes oder aber auf einem nicht begrenzten und offenen Veranstaltungsgelände, kann es aufgrund
von Gedränge oder Bewegungsstau, aus technischem Versagen oder plötzlich auftretenden, unerwarteten Ereignissen zu einer Panik kommen, die zu einem Unglück führen kann. Somit lässt sich ableiten, welch große Bedeutung der medizinischen Gefahrenabwehr, insbesondere dem Sanitätswachdienst bei der Durchführung der Betreuungs- und Hilfeleistungsmaßnahmen einer (Groß)Veranstaltung zuteil wird. Kompetenzen und Aufgabengebiet der eingesetzten Sanitätsdienstkräfte
sowie der Behandlungsumfang in den Sanitätsstationen und Unfallhilfsstellen erweitern sich und
können so zu einer Risikominimierung eines Massenanfalls von Verletzten und Erkrankten beitragen.
Um einen effektiven und leistungsstarken Sanitätswachdienst bei einer (Groß-)Veranstaltung durchführen zu können, bedarf es einer organisierten und strukturierten Planung unter Mitwirkung der
zuständigen Behörden.
38
EVERLY, G. (2002) : CISM – Stressmanagement nach kritischen Ereignissen, Wien
39
Bei der verminderten Erwerbsfähigkeit wird zwischen der teilweisen und der vollen Erwerbsminderung unterschieden.
Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Antragsteller nur noch drei bis unter sechs Stunden täglich tätig sein
kann. Eine volle Erwerbsminderung ist dann gegeben, wenn die Erwerbsfähigkeit derart eingeschränkt ist, dass Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich verrichtet werden können.
78
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Die medizinische Gefahrenabwehr bei (Groß-)Veranstaltungen ist dabei in zwei Bereiche zu trennen,
40
zum einen in den Sanitätsdienst und zum anderen den öffentlichen Rettungsdienst. Der Sanitätsdienst hat bei einer (Groß-)Veranstaltung Maßnahmen der allgemeinen Betreuung, lebensrettende
Sofortmaßnahmen und Erste-Hilfe-Leistungen sicherzustellen. Dem Rettungsdienst obliegen auch an
dieser Stelle die Durchführung von lebensrettenden Maßnahmen am Notfallort, die Herstellung der
Transportfähigkeit und die Beförderung in ein geeignetes Krankenhaus. Rechtsgrundlage hier stellt
ebenfalls das RettG NRW dar.
4.1.1
Sanitätsdienst
Durch den Sanitätsdienst bei (Groß-)Veranstaltungen werden alle medizinischen und betreuende
Leistungen innerhalb des Bereiches der Veranstaltung abgedeckt. Die Notwendigkeitsprüfung beziehungsweise Bemessung des Sanitätsdienstes ist Bestandteil der ordnungsbehördlichen Genehmigung
für den Veranstalter. Die ordnungsbehördliche Genehmigung infolge der Bemessung sollte mindestens enthalten:
·
Datum
·
Beginn und Ende der Veranstaltung
·
voraussichtliche Teilnehmerzahl
·
Art der Veranstaltung
·
Gefahrenanalyse mit Risikopotenzial der Veranstaltung und Gefahrenschwerpunkten
·
Anzahl der voraussichtlichen zu betreuenden/verletzten Personen
·
Definition einer Hilfsfrist innerhalb des Veranstaltungsgeländes
·
Anzahl und Qualifikation des Sanitätsdienstpersonals
·
vorzuhaltende Komponenten (Anzahl der UHS, Medizinische Ausstattung,
Notwendigkeit und Ausstattung von Fußtrupps)
·
Pläne über Flucht- und Rettungswege
·
Zufahrtswege für den öffentlichen Rettungsdienst und Übergabepunkte
·
Meldewesen beziehungsweise Führungsstruktur
In diesem Rahmen sind die Veranstalter frei, geeignete Leistungserbringer mit der Durchführung des
Sanitätsdienstes zu beauftragen und einen privatrechtlichen Vertrag über die zu erbringenden Leistungen mit Hilfsorganisationen oder privaten Anbietern abzuschließen. Gleiches gilt für genehmigungsfreie Veranstaltungen. Auch hier kann der Veranstalter die zur Sicherheit und zum Schutz der
Teilnehmer gebotenen Maßnahmen auf geeignete Leistungserbringer übertragen. Die Kosten für die
veranstaltungsbedingte Vorhaltung des Sanitätsdienstes sind vom Veranstalter zu tragen.
40
Runderlass des MAGS vom 25.06.1993 – V C 6-0713.1.7 A
79
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Die ordnungsbehördliche Genehmigung für eine (Groß-)Veranstaltung sollte, sofern die Notwendigkeit eines Sanitätsdienstes erkannt worden ist, zur weiteren Prüfung hinsichtlich einer möglichen
Beeinträchtigung des öffentlichen Rettungsdienstes an den Träger des Rettungsdienstes weitergeleitet werden. Eventuell sind hier weitere Absprachen und eine Erhöhung der rettungsdienstlichen
Grundvorhaltung erforderlich. Eine Erhöhung der rettungsdienstlichen Grundvorhaltung kann durch
den Träger des Rettungsdienstes beziehungsweise durch die Kreisleitstelle angeordnet werden.
Grundsätzlich bleiben die Verpflichtungen des Rettungsdienstes von den ordnungsbehördlichen
Maßnahmen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens unberührt. Bei Bedarf ist vom Sanitätsdienst
der Rettungsdienst über die Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises anzufordern. Bis zu dessen Eintreffen
ist der Sanitätsdienst verpflichtet, die ihm obliegenden lebensrettenden und lebenserhaltenden Maßnahmen durchzuführen. Die im Rahmen eines Sanitätsdienstes anfallenden Transporte in eine zur
Weiterversorgung geeignete fallen in den Bereich der Notfallrettung und damit unter das RettG NRW.
4.1.2
Rettungsdienst
Der Rettungsdienst aus Anlass von (Groß-)Veranstaltungen dient dem Zweck der Verstärkung des
Regelrettungsdienstes. Er deckt zusätzlich das Risiko aus Anlass dieser Veranstaltung ergänzend zum
Grundbedarf ab und wird dann in Anspruch genommen, wenn ein Notfall vorliegt und die Durchführung von Leistungen nach § 2 Abs. 2 RettG notwendig ist. Dies sind lebensrettende Sofortmaßnahmen,
Herstellung der Transportfähigkeit und der Transport in ein für die weitere Versorgung geeignetes
Krankenhaus. Im Umkehrschluss ist es nicht Aufgabe des öffentlichen Rettungsdienstes, Leistungen
der sanitätsdienstlichen Versorgung zu erbringen.
Der Rettungsdienst bei (Groß-)Veranstaltungen hat grundsätzlich alle Leistungs- und Qualitätskriterien, wie sie im Regelrettungsdienst zu erbringen sind, zu erfüllen. Deshalb sind bei (Groß)Veranstaltungen im Rettungsdienst Kräfte und Fahrzeuge einzusetzen, die in der Grund- und Spitzenbedarfsabdeckung des Rettungsdienstes eingesetzt und erfahren sind. Hier wird der für den Rettungsdienst im Rhein-Erft-Kreis vorgehaltene Sonderbedarf berücksichtigt. Der Rettungsdienst bei
(Groß-)Veranstaltungen wird durch den Träger des Rettungsdienstes bemessen (Art und Umfang)
sowie angeordnet und untersteht, wie der Regelrettungsdienst auch, der Kreisleitstelle des Rhein-ErftKreises. Das Zusammenwirken des privatrechtlichen Sanitätsdienstes und des öffentlichen Rettungsdienstes wird veranstaltungsbezogen beschrieben und als Ordnungsverfügung in Absprache mit der
zuständigen Kommune definiert, um den reibungslosen Übergang zu fördern.
Anlage 06
Meldung über die Durchführung einer Großveranstaltung und daraus resultierender Beeinträchtigung des öffentlichen Rettungsdienstes
4.2
Massenanfall von Verletzten und Erkrankten
Den Rettungsdienst bedarfs- und flächendeckend mit Leistungen der Notfallrettung mit und ohne
Notarzt sicherzustellen, orientiert sich primär an dem Einsatzaufkommen des täglichen Lebens. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 7 Abs. 4 RettG NRW hat der Träger des Rettungsdienstes für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker ausreichend Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals zu treffen sowie Leitende Notärzte
80
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
oder -ärztinnen zu bestellen. Ferner kann der Träger des Rettungsdienstes Regelungen für den Einsatz
von Organisatorischen Leitern Rettungsdienst treffen.
Eine Schadenslage mit einer Vielzahl von Verletzten oder erkrankten Personen, im nachfolgenden
Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (MANV) genannt, bedarf einer Planung bereits im Vorfeld
des Ereignisses. Bei einem derartigen Ereignis sind in engen zeitlichen Grenzen die Patienten zu sichten, zu behandeln und zu transportieren. Als rettungsdienstliche Besonderheit ist zu beachten, dass
die Kapazitäten des Regelrettungsdienstes nicht ausreichen, um so rasch und umfangreich tätig zu
werden, wie dies bei einer individualmedizinischen Behandlung üblich ist. Es müssen viel mehr Kräfte
herangeführt werden. Dafür sind neben dem Einsatzpersonal auch zahlreiche Führungsfunktionen zu
besetzen, welche die besondere Lage strukturieren und organisieren können. Die Patienten müssen
gesichtet, d.h. die Behandlungs- und Transportpriorität muss durch einen Notarzt festgelegt werden
und gegebenenfalls muss eine Behandlung vor Ort stattfinden.
Die Einsatzstelle muss strukturiert werden, und die Aufnahme- und Behandlungskapazitäten der Kliniken abgefragt werden. Diese Aufgaben werden federführend vom Leitenden Notarzt (LNA) und dem
Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL) durchgeführt.
Zur Erfüllung der Aufgaben nach § 39 BHKG NRW i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 RettG muss jeder Kreis und
jede kreisfreie Stadt in der Lage sein, über die Vorkehrungen des täglichen Bedarfs hinaus, auch die
Vorgaben nach dem „Landeskonzept Sanitäts- und Betreuungsdienst“ zu erfüllen.
41
Über die Notfall-
rettung im Regelrettungsdienst hinaus, ist es Aufgabe des Rettungsdienstes, auch bei einem MANV
das individualmedizinische Versorgungsniveau zu erhalten oder möglichst schnell zu erreichen.
Da der Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes gemäß §7 Abs. 4 RettG NRW verpflichtet ist,
auch ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen
Personals zu treffen, wurde das „Konzept für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten“ verabschiedet. Inhalte dieses Konzeptes sind:
·
Organisations- und Planungsziele
·
Verfügbarkeitsfristen
·
Versorgungsziele
·
Planungsgrößen
·
Kräftebedarf und Personalressourcen
·
Transportkapazitäten
·
Technik und Materialressourcen
·
Führungsorganisation
·
Mindestanforderungen
Der Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten des Rhein-Erft-Kreises deckt den
Bereich zwischen rettungsdienstlicher Individualversorgung auf der einen Seite und der medizini41
Definition gemäß AK Katastrophen- und Zivilschutz sowie des AK Rettungsdienst der AGBF
81
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
schen Versorgung bei Unglücksfällen mit einer größeren Anzahl von Verletzter oder Erkrankter bis hin
zu einem Großschadensereignis im Sinne des § 35 BHKG auf der anderen Seite ab, wobei fließende
Übergänge zwischen allen Stufen möglich sind. Alle zu treffenden Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die individualmedizinische Notfallversorgung auch bei einer Vielzahl von verletzten und erkrankten Personen aufrecht zu erhalten beziehungsweise herzustellen. Die Vorkehrungen und Maßnahmen
sind ausführlich in dem Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten des RheinErft-Kreises dargelegt.
4.2.1
Rettungsdienstliche Führungsorganisation
Um bei außergewöhnlichen Schadensereignissen die Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter
oder Kranker sicherzustellen, ist aufgrund der Vielzahl des erforderlichen Personals und Rettungsmittel ein strukturiertes Vorgehen erforderlich. Bei solchen Ereignissen integriert sich der öffentliche Rettungsdienst in die Führungsorganisation der kommunalen Gefahrenabwehrbehörde nach Maßgabe
der Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 – Führung und Leitung im Einsatz. Dies ist insbesondere für den
Bereich der Linienorganisation von Bedeutung, wonach der Leitende Notarzt und Organisatorische
Leiter Rettungsdienst die Einsatzabschnittsleitung „Medizinische Rettung“ bilden und dem Einsatzleiter der kommunalen Gefahrenabwehrbehörde als oberste Führungsebene unterstehen.
Als Träger des Rettungsdienstes und somit zuständige Stelle für die Funktionsfähigkeit des Einsatzabschnittes „Medizinische Rettung“ obliegt dem Rhein-Erft-Kreis somit auch die Bereitstellung der erforderlichen Führungsausstattung und –technik. In der Vergangenheit wurden zur Herstellung der Funktionsfähigkeit dieser Führungsebene Synergien mit der Feuerwehr der Stadt Frechen eingegangen, da
hier mit dem Standort des AB-MANV auch der kreisinterne rettungsdienstliche Schwerpunkt größerer
Schadensereignisse mit einer Vielzahl Verletzter und Erkrankter liegt. Diese Synergien haben sich in
der mittlerweile mehrjährigen Zusammenarbeit bewährt, sodass an dieser Stelle das bisherige System
beibehalten und ausgebaut werden soll. Da sich die sehr kostenintensive Beschaffung eines eigenen
Einsatzleitwagens für den Einsatzabschnitt „Medizinische Rettung“ aufgrund des geringen Einsatzaufkommens als nicht rentabel gestalten wird, jedoch die Bedarfe zur Abarbeitung eines rettungsdienstlichen Lage wesentlich sind, ist es notwendig, dass über die Bereitstellung eines Einsatzleitwagens eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Frechen abgeschlossen wird.
4.2.2
Einführung einer SEG-Rettungsassistenten/Notfallsanitäter und SEG-Ärzte
Größere Schadensereignisse mit einer Vielzahl Verletzter/Erkrankter erfordern eine große Anzahl von
medizinischem (ärztlichem und nichtärztlichem) Personal. Nach Analyse der Versorgungsziele und
Mindestanforderungen auf der einen Seite sowie des Kräftebedarfes und der Personalressourcen auf
der anderen Seite wird deutlich, dass die verfügbaren Ressourcen der Regelrettung und des erweiterten Rettungsdienstes allein nicht ausreichen werden, um ausreichend leistungsfähig auf größere
Schadensereignisse mit einer Vielzahl Verletzter/Erkrankter reagieren zu können. Bei den anerkannten Hilfsorganisationen haben Umstrukturierungen der Einsatzeinheiten und die Einführung des
Notfallsanitäters ebenfalls dazu geführt, dass hier ebenfalls nicht ausreichend Ärzte mit der Qualifikation Fachkunde Rettungsdienst sowie Notfallsanitäter/Rettungsassistenten für den Einsatz bei kreisinternen Lagen zur Verfügung stehen. Vielmehr ist der Katastrophenschutz zur Wahrnehmung der
82
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Aufgaben nach dem Katastrophenschutz-Konzept des Landes NRW für den „Sanitäts- und Betreuungsdienst“ auf personelle Unterstützung durch den öffentlichen Rettungsdienst angewiesen.
Zu dem „notwendigen Personal“ gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 RettG sind deshalb die mit dem Einsatzplan für
den
Massenanfall
von
Verletzten
und
Erkrankten
geschaffenen
„Schnell-Einsatz-Gruppe-
Rettungsassistenten“ (SEG-RA) und „Schnell-Einsatz-Gruppe-Ärzte“ (SEG-Ärzte) zu fassen. Die konkreten Aufgabenbereiche der Schnell-Einsatz-Gruppen sind:
Schnell-Einsatz-Gruppe-Rettungsassistenten
·
Einrichten und Betreiben von Patientenablagen in Zusammenarbeit mit den Kräften des Katastrophenschutzes
·
Medizinische Versorgung von Patienten der Sichtungskategorie 1
·
Unterstützende medizinische Versorgung in den Behandlungsbereichen der Sichtungskategorien 2 und 3
Das Personal rekrutiert sich aus dienstfreien Kräften des öffentlichen Rettungsdienstes.
Schnell-Einsatz-Gruppe-Ärzte
·
Durchführung der ärztlichen Sichtung
·
Durchführung von Maßnahmen der ärztlichen, präklinischen Versorgung
·
Ggfs. Transportbegleitung von der Einsatzstelle zu einer geeigneten Klinik
Das Personal rekrutiert sich aus dienstfreien Notärzten des öffentlichen Rettungsdienstes.
5
Zusammenarbeit mit Dritten
5.1
Zusammenarbeit mit der Feuerwehr
Der öffentliche Rettungsdienst arbeitet in seinem Alltag bei vielen Einsatzsituationen sehr eng mit
den Feuerwehren zusammen. Diese Zusammenarbeit bewährt sich in erster Linie und primär auf
kommunaler Ebene z.B. bei Einsätzen
·
der Menschrettung (z.B. Rettung eines Notfallpatienten aus Höhen),
·
des abwehrenden Brandschutzes (z.B. Schadenfeuer),
·
der technischen Hilfeleistung (z.B. Befreiung eines eingeklemmten Notfallpatienten),
·
mit sonstigen Unterstützungsleistungen (z.B. Tragehilfe, First-Responder).
Auf kommunaler Ebene profitiert der öffentliche Rettungsdienst von der Zusammenarbeit mit der
Feuerwehr zusätzlich dadurch, dass schnell einsetzbare und kurzfristige Mehrbedarfe in der Regelrettung durch Personal der Feuerwehren besetzt werden kann. Dies kann in der Regel nur deshalb erfol-
83
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
gen, weil das hauptamtliche feuerwehrtechnische Personal auch über eine rettungsdienstliche Ausbildung verfügt.
In Ergänzung zu der Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene werden auf Kreisebene unter Federführung des Träger des Rettungsdienstes durch einen intensiven fachlichen Austausch aller kommunalen
Feuerwehren und den Trägern der Rettungswachen (gemeindeübergreifend) auch die Grundlagen für
ein funktionierendes Zusammenwirken und Gefahrenabwehrsystem zum Schutze der Bürgerinnen
und Bürger gelegt, das für den gesamten Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises positive Auswirkungen hat. Diese schlagen sich in der Regel in örtlichen bzw. kreisweiten Absprachen und Einsatzplänen wie z.B. dem Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten nieder.
5.2
Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern
Nach § 11 Abs. 1 RettG NRW arbeiten die Träger des Rettungsdienstes zur Aufnahme von Notfallpatienten mit den Krankenhäusern zusammen. Auch die Festlegung von Notfallaufnahmebereichen für
Krankenhäuser ist Teil der rettungsdienstlichen Bedarfsplanung. Die Festlegung der Notfallaufnahmebereiche ist im Interesse der Patienten darauf ausgerichtet, dass im gesamten Kreisgebiet ein möglichst kurzer Transport in ein für die weitere Versorgung möglichst qualifiziertes Krankenhaus erfolgen kann. Die Planung der Notfallaufnahmebereiche kann und muss entsprechend des RettG je nach
geografischer Struktur auch kreisübergreifend erfolgen. Den für die Notfallversorgung geeigneten
Krankenhäusern wird damit ein räumlich bestimmtes Gebiet zugewiesen, mit der Verpflichtung Notfallpatienten aus diesem Gebiet aufzunehmen. Für die Krankenhäuser ergibt sich hieraus die Aufgabe,
die sachgerechten und notwendigen organisatorischen Vorkehrungen für die jederzeitige Aufnahme
von Notfallpatienten zu treffen.
Gemäß § 10 des Krankenhausgesetzes NRW (KHG NRW) in Verbindung mit § 8 Absatz 1 des Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW (KHGG NRW) sind Krankenhäuser entsprechend ihrer Aufgabenstellung nach dem Bescheid des § 18 KHG NRW zur Zusammenarbeit untereinander und mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, dem Rettungsdienst, den für
die Bewältigung von Großschadensereignissen zuständigen Behörden (...) verpflichtet, über die Zusammenarbeit Vereinbarungen zu treffen.
Durch die enge Zusammenarbeit zwischen dem Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes, den
Trägern der Rettungswachen und den Notfallkrankenhäusern soll sichergestellt werden, dass Notfallpatienten jederzeit
42
die Aufnahme in einem für die weitere Versorgung geeigneten Krankenhaus
finden.
Als letztes Glied der Rettungskette sowie als Übergang von Präklinik und Klinik stehen dem RDB des
Rhein-Erft-Kreises folgende sieben Notfallaufnahmekrankenhäuser mit insgesamt 1.375 Planbetten
43
und 66 Intensivbetten zu Verfügung:
42
An jedem Tag und zu jeder Tages- und Nachtzeit
43
Stand: 19.08.2015 gem. Runderlass des MGEPA 211 – 5704.11 – Regionales Planungskonzept der Krankenhäuser im RheinErft-Kreis mit somatischen Fachabteilungen (Versorgungsgebiet 5)
84
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Einrichtung
Anschrift
Telefon
Bettenkapazität
davon Intensiv
St. Hubertus-Stift GmbH
Klosterstraße 2
50181 Bedburg
0 22 72/4 04-0
80
6
Maria-Hilf-Krankenhaus
Bergheim/Erft gGmbH
Klosterstraße 2
50126 Bergheim
0 22 71/87-0
205
10
Marienhospital Brühl GmbH
Mühlenstraße 21-25
50321 Brühl
0 22 32/74-0
208
10
Marien-Hospital
Erftstadt
Münchweg 3
50374 Erftstadt
0 22 35/4 04-0
125
6
St. Katharinen-Hospital
GmbH
Kapellenstraße 1-5
50226 Frechen
0 22 34/5 02-0
431
16
Sana-Krankenhaus
Hürth GmbH
Krankenhausstraße 42
50354 Hürth
0 22 33/5 94-0
140
9
Dreifaltigkeits-Krankenhaus
Bonner Straße 84
50389 Wesseling
0 22 36/77-0
186
9
Tabelle 12: Übersicht der Notfallaufnahmekrankenhäuser mit Planbetten und Intensivkapazitäten
Anlage 07
Übersicht Fachdisziplinen der Notfallkrankenhäuser
Im Jahr 1976 wurde der RDB des Rhein-Erft-Kreises in sieben Notfallaufnahmebereiche, entsprechend
den vorhandenen Notfallkrankenhäusern und Notarztstandorten, unterteilt. Der Ausbau des Rettungsdienstsystems und der Fortschritt medizinischer Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten der
dem Rhein-Erft-Kreis angehörigen Notfallkrankenhäuser bedingten eine Neuorganisation der Notfallaufnahmebereiche.
Anlage 08
Übersicht der Notfallaufnahmebereiche
Neben der Festlegung von Notfallaufnahmebereichen für allgemeine und übliche Notfälle müssen
auch Notfallaufnahmebereiche für spezielle Erkrankungen und Verletzungen festgelegt werden. Die
Planung der Notfallaufnahmebereiche insbesondere für spezielle Erkrankungen
44
kann nicht endgül-
tig erfolgen, da die Notfallkrankenhäuser innerhalb des Rhein-Erft-Kreises in der Regel spezielle Erkrankungen und Verletzungen
45
nicht versorgen können. Aus diesem Grund müssen die Planungen
Stadt- und Kreisgrenzen übergreifend erfolgen, da dadurch die Zuführungszeiten verkürzt werden
können.
Die nächsten Krankenhäuser der Maximalversorgung befinden sich zum einen in der Stadt Düsseldorf
(Universitätsklinikum Düsseldorf) Stadt Köln (Klinikum der Universität zu Köln und Krankenhaus Merheim) zum anderen in der Stadt Bonn (Universitätsklinikum Bonn) sowie der Stadt Aachen (Universitätsklinikum Aachen).
Im Zusammenspiel mit § 11 Abs. 1 RettG NRW, ist auch § 8 Abs. 3 RettG NRW zu betrachten. Hiernach
obliegt es den Leitstellen einen Nachweis über freie Behandlungskapazitäten zu führen. Die Kranken44
insbesondere neurologische, neurochirurgische, pädiatrische Krankheitsbilder
45
z.B. Pädiatrie, Neurochirurgie, Augenheilkunde, Versorgung Schwerstverbrannter
85
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
häuser melden sich eigeninitiativ bei der Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises, wenn die Kapazitäten
der Intensivstation belegt sind oder nicht zur Verfügung stehen. Darüber hinaus erfolgt eigeninitiativ
eine Meldung, wenn besondere für die notfallmedizinische Versorgung relevante Diagnostik- und
Therapieverfahren wie z.B. OP, CT oder MRT z.B. durch Wartungsarbeiten oder technische Ausfälle
nicht zur Verfügung stehen. Die Meldungen der Krankenhäuser werden jederzeit von der Kreisleitstelle entgegen genommen und unter Angabe des abmeldenden Arztes dokumentiert. Da die Freimeldungen der Krankenhäuser erfahrungsgemäß ausbleiben, wurde vereinbart, dass jeweils um 10.00
Uhr und um 22.00 Uhr alle belegt oder nicht zur Verfügung stehenden Intensivkapazitäten automatisch wieder als aufnahmebereit anzusehen sind, wenn zu diesen Zeiten nicht eine erneute Negativmeldung erfolgt.
Eine Voranmeldung von Notfallpatienten im Krankenhaus erfolgt seitens der Kreisleitstelle nur bei
bestehender vitaler Bedrohung bzw. wenn bei der aufnehmenden Klinik Vorbereitung für die Ankunft
des Notfallpatienten zu treffen sind. Bei spezifischem Versorgungsbedarf in der Diagnostik sowie Therapiemöglichkeit und weiteren notwendigen Absprachen wird über die Kreisleitstelle ein Gespräch
zwischen Notarzt und Klinikarzt vermittelt.
Besteht für die Leitstelle auf Grund der Belegungsmeldungen keine Möglichkeit einer Notfallpatientin
oder -patienten ein Krankenhausbett zuzuweisen, wird die Patientin/der Patient durch den Rettungsdienst in das für den Notfallaufnahmebereich zuständige Krankenhaus gebracht. Dort wird der Notfallpatient zur Erstversorgung aufgenommen.
Bei rettungsdienstlichen Sonderlagen, wie einem Massenanfall von Verletzten und Erkrankten ist zur
Unterbringung der Notfallpatienten eine Organisationsform notwendig, die vom täglichen Verfahren
abweicht. Hierzu wurden in dem „Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten
des Rhein-Erft-Kreises“ Krankenhausinformationsstufen festgeschrieben und vor der Verabschiedung
den zuständigen Vertretern der Krankenhäuser unter Beteiligung des Gesundheitsamtes vereinbart.
Ebenfalls wurde sich zwischen den kreisangehörigen Kliniken und dem Rhein-Erft-Kreis auf „Sofortkapazitäten“ zur Aufnahme von Notfallpatienten bei größeren Schadensereignissen geeinigt.
5.3
Zusammenarbeit mit dem Sanitätsdienst im Tagebau
Bergbauunternehmer haben gemäß §61 Absatz 1 Ziffer 2 des Bundesberggesetzes (BBergG) unter
anderem die Pflicht „bei Zuständen oder Ereignissen im Betrieb, die eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit Beschäftigter oder Dritter herbeizuführen geeignet sind oder herbeigeführt haben, die zur Abwehr der Gefahr oder zur Rettung von Verunglückten geeignete Maßnahmen zu treffen“. Hierbei gehören alle unter §2 BBergG fallenden Tätigkeiten und die hierzu erforderlichen
Betriebsanlagen. Die durch den Bergbauunternehmer zu treffenden Maßnahmen werden in §2 Absatz 1 Nummer 5 sowie §11 Absatz 1 Nummer 4 und 5 der Bergverordnung für alle bergbaulichen
Bereiche insofern erläutert, als dass sie darauf ausgerichtet sein müssen, angemessene Einrichtungen
zur Leistung von „Erster Hilfe“ bereitzustellen. Zur Erfüllung dieser Pflicht ist durch den Bergbauunternehmer ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (SGD) zu erstellen, aus welchem mindestens hervorgehen muss, dass angemessene Maßnahmen in technischer, organisatorischer und perso-
86
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
neller Hinsicht für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten getroffen werden. Im
Einzelnen regelt das SGD:
·
Anzahl und Einrichtung der Verbandsstuben
·
Anzahl und Verfügbarkeit von Rettungs- und Krankenwagen
·
Personal und Besetzung der Wagen
·
Alarmpläne
·
Rettungshubschrauber-Landeplätze
·
Leitung des Ärztlichen Hilfswerkes
·
Organisationsplan und Dienststellenverzeichnis
·
Auflistung weiterer Räume für das Ärztliche Hilfswerk, Lage und Ausstattung
·
Bevorratung von Medikamenten und Zubehör
·
Alarmierung
·
Versorgung von Verletzten
·
Unterweisung der Heilgehilfen
·
Unterweisung der Ersthelfer
Die erheblichen und nicht zu unterschätzenden Gefahren im Tagebaubetrieb und der Brikettfabrik der
RWE Power Aktiengesellschaft innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises bedürfen
für den rettungsdienstlichen Einsatz erheblichen Sicherungsmaßnahmen und engen Abstimmungen
mit dem Bergbauunternehmen und dem betrieblichen Sanitätsdienst. Zur Abwehr von potentieller
Lebensgefahr oder schwerer körperlicher Schäden auch innerhalb des Tagebaubetriebes ist nicht auszuschließen, dass der Einsatz des Rettungsdienstes in Betracht kommt, da nur hier regelhaft die notwendige Infrastruktur zur schnellstmöglichen medizinischen Behandlung im erforderlichen Umfang
zur Verfügung steht. Aus diesem Grund sind enge Abstimmungen z.B. über Lotsenstellen, Leistungsfähigkeit des betrieblichen Sanitätsdienstes usw. mit dem Bergbauunternehmer zwingend notwendig
und werden in Absprache mit den zuständigen Behörden geführt.
5.4
Zusammenarbeit mit der Polizei
Gerade bei größeren Gefahren- und Schadenslagen aber auch im rettungsdienstlichen Alltagsgeschehen ist die enge Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zwingend erforderlich. Jede der einzelnen Behörden konzentriert sich im Kern auf ihr Aufgabenfeld. Dies bedeutet z.B., dass die Polizei bei unterschiedlichen Lagen die Voraussetzungen für
einen schnellen und wirksam Einsatz des Rettungsdienstes gewährleisten und gleichzeitig auch Maßnahmen der Aufklärung, sowie Schadensbegrenzung und Ermittlungen parallel laufen, einleiten
muss. Um beidseits eine reibungslose und professionelle Einsatzabarbeitung zu ermöglichen, bedarf
es intensiver fachdienstübergreifender Vorbereitungen und eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit. In dem Runderlass des Innenministerium NRW vom 27.03.2000 – IV C z. 606/297/1592 –
87
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
n.v. wurden hinsichtlich dieser Thematik Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Rettungsdienst und Betreuungsdienst in besonderen Lagen
46
geregelt. Es werden bindende Handlungs-
anweisungen zum Verhalten des Rettungsdienstpersonals gegeben. Diese Handlungsanweisungen
werden im Austausch zwischen dem öffentlichen Rettungsdienst und der Kreispolizeibehörde auf
kommunale Strukturen angepasst.
5.5
Zusammenarbeit mit dem Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst
Zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung, auch außerhalb der Sprechstunden, unterhält
die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein einen ärztlichen Bereitschaftsdienst. Er umfasst die Leistungen, wie sie auch während der Sprechstunde durch niedergelassene Ärzte gewährt werden. Zielgruppe sind Patienten, deren Erkrankungen oder Symptome ein Warten bis zur regulären Sprechstunde nicht möglich erscheinen lassen.
Für die Patientinnen und Patienten ist die Arztrufzentrale der KV Nordrhein (ARZ) unter der kostenlosen Rufnummer 116 117 zu erreichen. Für Hör- und Sprachgeschädigte ist der ärztliche Notdienst übe
die kostenlose Faxnummer 0800 58 95 210 zu erreichen:
Für den Rhein-Erft-Kreis wird der kassenärztliche Bereitschaftsdienst durch die KV Arztrufzentrale
Duisburg disponiert, die zu folgenden Zeiten besetzt ist:
Wochentag
Uhrzeit
Montag, Dienstag, Donnerstag
von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr am darauf folgenden Tag
Mittwoch und Freitag
von 12.00 Uhr bis 08.00 Uhr am darauf folgenden Tag
Wochenende und Feiertags
rund um die Uhr
Tabelle 13: Übersicht Besetzzeiten der KV Arztrufzentrale
Außerhalb der aufgeführten Zeiten läuft eine Bandansage. Für die Städte Bergheim, Bedburg, Elsdorf
und Kerpen ist einschließlich der kinderärztlichen Versorgung zuständig:
·
Praxis Netz Rhein-Erft (für den Bereich Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Kerpen)
Klosterstraße 2a (Maria Hilf Krankenhaus)
50126 Bergheim
Für Pulheim ist zuständig:
·
Notfalldienstpraxis Köln-West
Bunzlauer Straße 1
50858 Köln-Weiden
46
z.B. Geiselnahmen, Bedrohungslagen oder Zugriffsmaßnahmen auf bewaffnete oder gewaltbereite Personen
88
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
In den Städten Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth und Wesseling wird der kassenärztliche Bereitschaftsdienst durch ortsansässige, niedergelassene Ärzte eigenständig durchgeführt. Die Vermittlung erfolgt
ebenfalls telefonisch über die Arztrufzentrale KV Nordrhein in Duisburg.
5.6
Zusammenarbeit mit der Bundeswehr
Sonstige Rettungsmittel der Bundeswehr, die zur Beförderung von Verletzten oder Kranken geeignet
sind (z.B. SAR-Hubschrauber, Sanitätskraftwagen und andere Transportmittel) können, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen, im Rahmen der dringenden Nothilfe nur zur Rettung von Menschenleben und zur Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schäden und nur im akuten Einzelfall für
den zivilen Bereich eingesetzt werden.
Die Anforderung des SAR-Hubschraubers hat mit Schreiben der Lufttransportkommandos der Bundeswehr vom 16.06.1997 zentral über das „Lufttransportkommando (LTKdo) Münster“ zu erfolgen,
und kann ausschließlich über die Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises erfolgen.
Die Hubschrauber der Bundeswehr und insbesondere der im Kreis Düren stationierte SAR 41 ist Teil
des regionalen zivilen Luftrettungsnetzes und nicht des öffentlichen Rettungsdienstes. Die staatliche
Aufgabe des luftgebundenen nationalen Such- und Rettungsdienstes der Bundeswehr besteht bei
Notfällen in der Luft- und Seenotrettung. Der Einsatz des SAR 41 im öffentlichen Rettungsdienst kann
auf der Basis des „Schreiben des Lufttransportkommandos der Bundeswehr Münster“ vom 01.04.1998
erfolgen. Demnach bestehen folgende Voraussetzungen für den Einsatz:
·
Der Einsatz ist zur Rettung von Menschenleben oder zur Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schäden erforderlich.
·
Geeignete zivile Rettungsmittel stehen nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig zur
Verfügung.
·
Militärische Aufgaben und Erfordernisse des SAR-Dienstes für die Luftfahrt stehen dem Einsatz nicht entgegen.
89
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
IV. Bedarfsanalysen im Rettungsdienst
IV. Bedarfsanalysen im Rettungsdienst
1
Kreisleitstelle
1.1
Sicherstellungsauftrag und Aufgaben der Kreisleitstelle
Die Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises hat die Aufgabe zur Abwehr von Lebensgefahr oder schwerer gesundheitlicher Schäden, Hilfeersuchen aller Art von Bürgern, Einwohnern und Besuchern des Kreises
und anderen Stellen entgegenzunehmen, zu bewerten, die erforderlichen Einsatzmittel zu alarmieren
und an die Einsatzstelle zu führen oder an andere Stellen weiterzuleiten. Während des Einsatzes koordiniert und dokumentiert die Leitstelle den Einsatzverlauf und unterstützt die Einsatzkräfte.
Entsprechend § 28 Abs. 1 BHKG i.V.m. § 7 Abs. 1 RettG ist die Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises eine integrierte Leitstelle für den Brandschutz, Hilfeleistungen, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Neben den beschriebenen Tätigkeiten kommt ihr nach § 8 Abs. 1 RettG im Rettungsdienst zusätzlich die
Aufgabe der Einsatzlenkung und gem. § 8 Abs. 3 RettG die Führung eines Nachweises über freie Behandlungskapazitäten zu. Die Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises ist somit als Kommunikations-,
Entscheidungs- und Kontrollzentrum ausführendes Organ im rettungsdienstlichen Einsatzablauf und
handelt diesbezüglich ausschließlich nach konzipierten Grundlagen des Trägers des Rettungsdienstes.
Aus ihrer Steuerungs- und Koordinierungsfunktion folgt eine einsatztaktische Weisungsbefugnis gegenüber allen im Rettungsdienst tätigen Einsatzkräften. Somit sind die Träger rettungsdienstlicher
Aufgaben funktionell der Kreisleitstelle unterstellt.
Die Aufgaben und Tätigkeiten in der Kreisleitstelle gliedern sich in drei Bereiche der Dringlichkeit, die
bei der Bearbeitung entsprechend priorisiert behandelt werden müssen. Dies sind zeitkritische, bedingt zeitkritische und nicht zeitkritische Aufgaben. Als zeitkritische Aufgaben sind diejenigen Aufgaben zu bezeichnen, bei denen akut eine Gefahr
47
für Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit
oder wichtige Gemeinschafts- und sonstigen höherwertigen Schutzgütern besteht, bei denen zur Abwehr unverzüglich Maßnahmen der Gefahrenabwehr eingeleitet werden müssen. Als bedingt zeitkritische Aufgaben können diejenigen Aufgaben bezeichnet werden, bei denen keine akute Gefahr von
höherwertigen Rechtsgütern besteht, diese aber nach der Wahrscheinlichkeitsprognose zu erwarten
sind, wenn keine Maßnahmen der Gefahrenabwehr getroffen werden. Nicht zeitkritische Aufgaben,
sind Aufgaben, die unterhalb der Gefahrenschwelle liegen und somit nachrangig behandelt werden
können.
Die zeitkritischen, bedingt zeitkritischen und nicht zeitkritischen abzuarbeitenden Aufgaben und Tätigkeiten in der Kreisleitstelle werden unter Berücksichtigung eines fachlichen Qualitätsmanagements
(QM) erfolgen. Die Umsetzung eines erweiterten QM-Konzeptes bedarf einer detaillierten Projektplanung bezüglich der Organisationsstruktur (Betreiberkonzept), der Personalplanung, der eingesetzten
47
Vergleichbar mit dem Begriff der „Störung“ im OBG: Störung ist die Gefahr, die sich realisiert hat, indem das Schutzgut
verletzt ist und zugleich eine fortwährende und fortwirkende Gefahr liegt. Hauptaufgabe der Gefahrenabwehr ist hier die
Abwehr der (konkreten) Gefahr.
90
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Leitstellentechnologie und des Kostenmanagements. Dies umfasst die Bereiche Strukturqualität (personelle Ausstattung und Organisationsstruktur), Prozessqualität (Entwicklung strukturierter Abfragesysteme, von Indikationskatalogen für die einzelnen Rettungsmittel sowie die Festlegung von Zielkliniken für vitalbedrohte Patientengruppen) und Ergebnisqualität (Überprüfung des Zeitmanagements
in der Leitstelle und Kontrolle der Dispositionsqualität).
Zu den konkreten Aufgaben der Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises im Rettungsdienst gehören:
·
Gewährleistung eines ständigen Kontaktes mit den Rettungswachen und den
Rettungsmitteln
·
Annahme aller Hilfeersuchen aus dem Bereich Notfallrettung über den Notruf 112
·
Annahme aller Hilfeersuchen aus dem Bereich Krankentransport über die Leitung 19222,
Fernsprechanschlüsse, Direktleitungen, Hausnotruf, Brandmeldeanlagen oder ähnlichem
·
Treffen der Entscheidung, welches Rettungsmittel zu entsenden ist, d.h. ob es sich um
einen der Notfallrettung oder dem Krankentransport zuzuordnenden Einsatz handelt
unter Beachtung von Indikationskatalogen und Dispositionsstrategien
·
Erlass von Einsatzanordnungen an die Rettungswachen und/oder einzelne
Rettungsmittel (Alarmierung des nächstgelegenen geeigneten Rettungsmittel)
·
Alarmierung beziehungsweise Anforderung von Luftrettungsmitteln
·
Im Einzelfall Festlegung des Transportzieles, gegebenenfalls in Absprache mit
dem Notarzt
·
Organisation spezieller Transporte (Neugeborenentransporte, Schwergewichtigentransporte, Infektionstransporte, Sekundärtransporte und Intensivverlegungen)
·
Ständige Kontrolle und Bewertung der Auslastung des Rettungsdienstes, gegebenenfalls
Maßnahmen zur Spitzenbedarfsabdeckung/Grundschutzsicherung und Alarmierung des
Sonderbedarfs
·
Erlass von Einsatzanordnung an die Rettungswachen und/oder einzelne Rettungsmittel
·
Übermittlung der Einsatzaufträge an die alarmierten Rettungsmittel, gegebenenfalls
auch Anfahrtshinweise oder besondere Anweisungen/Warnungen (z.B. vor gefährlichen
Stoffen)
·
Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern (z.B. Anmeldung
bevorstehender Belegungen, Vorankündigung von besonderen Verletzungen/
Erkrankungen, Anmeldung Schwerstverbrannter, Kontakt zu den Giftnotrufzentralen)
·
Führen eines zentralen Krankenbettennachweises.
·
Krankentransportdisposition
·
Information und Konsultierung des „Ärztlichen Leiters Rettungsdienst Rhein-Erft-Kreis“
bei Sonderlagen
·
Alarmierung des „Leitenden Notarztes Rhein-Erft-Kreis“
91
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
·
Alarmierung des „Organisatorischen Leiter Rettungsdienst“
·
Korrespondenz mit benachbarten Leitstellen über die nachbarliche Hilfe
·
Dokumentation eingehender und ausgehender Meldungen
·
Lagedarstellung
·
Anwendung der Alarm- und Ausrückordnung
·
Zusammenarbeit mit der Polizei, den Feuerwehren, dem kassenärztlichen
Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Katastrophenschutz
·
Rückwärtiges Führungsmittel und Führungsunterstützung für den Einsatzleiter der
Gemeinde , den bestellten Einsatzleiters des Kreises, der administrativ-organisatorischen
Komponente sowie der operativ-taktischen Komponente
·
Alarmierungsstelle für den Krisenstab und die Koordinierungsgruppe des
Rhein-Erft-Kreises und gleichzeitig Führungsmittel für diese
·
Einsatzbezogene Information an die vorgesetzten Verwaltungsebenen, andere Behörden,
politischen Vertretern auf Weisung, Öffentlichkeitsarbeit – Medien – auf Weisung,
Energieversorgern, Betreibern des öffentlichen Personenverkehrs, Fachämtern
(z.B. Gesundheitsamt Rhein-Erft-Kreis)
·
Meldekopf der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr gemäß Runderlass IM NRW
·
Umsetzung von Sonderalarmplänen (z.B. Einsatzplan für den Massenanfall von
Verletzten und Erkrankten Rhein-Erft-Kreis – MANV)
·
Umsetzung des Funkkonzepts Rhein-Erft-Kreis und Überwachung der
Funkabwicklung der BOS Teilnehmer gemäß PDV/DV 810.3
·
Stofferkundung bei Gefahrstoffeinsätzen über interne Datenbänke oder externe Stellen
(im Einzelfall in Zusammenarbeit mit dem Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem). Darstellung einer Gefahrstoffausbreitung über ein GIS-System und unterstützende Planung bei Evakuierungs- und/oder Warnmaßnahmen für die Bevölkerung
·
Bürgerservice als Instrument einer kundenorientierten Verwaltung außerhalb der
Bürozeiten – Beratung per Telefon für Sofortmaßnahmen bei medizinischen und
allgemeinen Notfällen und sonstigen Fragestellungen aus der Bevölkerung.
·
Überwachung aller technischen Systeme und Sicherstellung einer durchgängigen Einsatzbereitschaft (Einsatzleitrechner, Funk- und Alarmierungssystem,
Nachrichtentechnik sowie Stromversorgung)
·
Indizierte Inbetriebnahme redundanter Technik
·
Technische Betreuung und personelle Besetzung des AB Einsatzleitung
Rhein-Erft-Kreis im Einsatzfall
·
Maßnahmen der Einsatzvorbereitung
92
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
·
Sichtung, Information und gegebenenfalls Alarmierung bei eingehenden
Wetterwarnmeldungen (z.B. Hochwasser, Sturm oder Unwetter) des Deutschen
Wetterdienstes
·
Sichtung Information und gegebenenfalls Alarmierung bei eingehenden
Hochwassermeldungen
·
1.2
Einsatzpriorisierung bei Flächenlagen
Planungsgrößen für die Dimensionierung der Leitstelle und Ist-Zustand
Die Kreisleitstelle stellt im Gesamtsystem Rettungsdienst eines der komplexesten Elemente dar und
steht demzufolge im Kern dieses Systems, da sie dies durch In- und Output entscheidend beeinflussen
kann. Hieraus resultiert, wie bereits aufgelistet, eine Vielzahl von Aufgaben und Anforderungen, die
durch die Leitstelle zu erfüllen bzw. umzusetzen sind.
Somit ist als wesentlicher Faktor und Voraussetzung für eine qualitative Abarbeitung der Vielzahl der
Aufgaben und Anforderungen, die durch die Leitstelle zu erfüllen sind, eine sorgfältige Versorgung
des Leitrechners mit Daten zu benennen. Wenn dies gewährleistet ist, ist grundsätzlich sichergestellt,
dass die Disponenten ihre Aufgaben im Bereich der Notrufannahme, -bearbeitung und -durchführung
gradlinig und nach den festgeschriebenen bzw. vereinbarten Vorgaben erfüllen können. Die Redundanz und Resilienz aller technischen Systeme gilt es zu beachten und erfährt stetig steigende Anforderungen. Den administrativen Aufgaben kommt somit wesentliche Bedeutung zu. Neben den unter
Punkt 1.1 genannten konkreten Aufgaben der Kreisleitstelle sind folgende weitere und fundamentale
Aufgaben im Bereich der Systemadministration ausnahmslos und rund um die Uhr zu erfüllen:
·
Administration von MS Windows Servern und Diensten (Installation, Betrieb und Wartung der Server und Netze
·
Administration des Einsatzleitsystems Cobra (Firma ISE) sowie die kontinuierliche System- und Prozessoptimierung
·
Administration des Kommunikationssystem IDDS – UCIP (Firma Kappacher) sowie die
kontinuierliche System- und Prozessoptimierung
·
Administration der Alarmierungssysteme (digitale Alarmierung und telefonische Alarmierung) sowie die kontinuierliche System- und Prozessoptimierung
·
Betreuung von Sicherheitssystemen, wie Firewall-/ Antiviren- und Spam-Systeme
·
Der Support und die Störungsbearbeitung
·
Betreuung von Windows Client-Rechnern
·
Herstellung der Verfügbarkeit aller IT-Systeme
·
Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur
·
Einsatzdatenpflege
93
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
·
Integration von Fremddaten und Kartendiensten
·
Administration von Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Softwaresystemen im
Netzwerk
·
Betreuung und Administration der Wachalarmierung und Wacharbeitsplätze auf den
Feuer- und Rettungswachen im Rhein – Erft - Kreis
·
Betreuung und Administration des Einsatzleitsystem im AB-ELW
·
Betreuung und Administration der technischen Systeme im AB-Besprechung
·
Betreuung des modularen Warnsystems (MoWaS) zur Warnung der Bevölkerung
·
Bereitstellung des Informationssystems Gefahrenabwehr (IG.NRW)
Weitere Aufgaben und die Bedeutung des Systemadministrators in der Kreisleitstelle liegen der Kreisverwaltung des Rhein-Erft-Kreises vor.
In Ergänzung der allgemeinen Systemadministration liegen durch die bundesweite Einführung des
Digitalfunks-BOS weitere komplexe technische Verantwortungsbereiche, welche kreisweit gestaltet
werden müssen, in der Zuständigkeit der Kreisleitstelle, wahrgenommen durch einen Sachbearbeiter
Digitalfunk, und nachgelagert auch in dem täglichen Dienstbetrieb der Kreisleitstelle wirken.
Zu den Aufgaben zählen nachfolgende wesentliche Punkte:
·
Die Einrichtung der Taktisch-Technischen Betriebsstelle (TTB) der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (nPol) nach dem Nutzungshandbuch Digitalfunk BOS NRW sowie dem Betriebskonzept NRW in der jeweils gültigen Fassung.
·
Der TTB obliegt die gesamte Funkaufsicht über alle ihr zugewiesenen TMO-Gruppen die
mit der Kennung BM_xx versehen sind und zusätzlichen TMO-Gruppen, die ihr einsatzbedingt für einen temporären Zeitraum zugewiesen wurden. Darüber hinaus ist sie auch
zuständig für die Nutzung der in ihrem Zuständigkeitsbereich verwendeten und freigegebenen DMO-Gruppen. Ihr unterliegt ebenfalls die Erstellung und Fortschreibung des
Nutzerhandbuches / Betriebsanweisung für die nPol Gefahrenabwehr im Rhein-ErftKreis, sowie der Gruppenverteilung für Funkkonzepte und der Nutzung von technischen
Erweiterungen (Gateway, Repeater etc.). Diese Aufgabe wird hier in enger Zusammenarbeit mit der vorhaltenden Stelle Rhein-Erft-Kreis der nPol (VSt) und dem Sachbearbeiter
Digitalfunk wahrgenommen. Die TTB ist der 24/7-Ansprechpartner für alle Ebenen im Digitalfunk BOS.
·
Ergänzend hierzu wurde ebenfalls nach den Vorgaben die Vst in der Kreisleitstelle im
Sachgebiet Digitalfunk etabliert. Die VSt des Rhein-Erft-Kreises ist auch für die Anpassung
der Musterprogrammierung auf die Belange der nPol Gefahrenabwehr im Rhein-ErftKreis, sowie die Einhaltung der Netzparameter verantwortlich. Sie verteilt die Programmierung und Updates über das eigens eingerichtete Programmiersystem an alle angeschlossen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis. Die VSt ist ebenfalls für einen sicheren Betrieb
der Geräte, in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen TTB verantwortlich und kann
94
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
auch (Teil-)Aufgaben der TTB mit übernehmen. Sie ist Ansprechpartner und gibt Hilfestellungen in allen Belangen rund um den Digitalfunk (Beschaffung, Einbauvarianten, technische und taktische Einsatzmöglichkeiten, Errichtung und Anzeige von ortsfesten Landfunkstellen (oLFS) und bevorratet / hat Zugriff auf zusätzliche Endgeräte für spezielle
Einsatzfälle.
Neben den bereits genannten Aufgaben, muss die Kreisleitstelle als medizinischer Dienstleistungsbetrieb personell, organisatorisch und materiell so ausgestattet sein, dass Notrufe zur Vermeidung überlanger Hilfsfristen so schnell wie möglich angenommen und bearbeitet werden können. Eine unverzügliche Annahme zeitkritischer Notrufe ist ein entscheidendes Qualitätskriterium für die
Aufgabenwahrnehmung im Rahmen des Sicherstellungsauftrages. Wartezeiten sind im Regeldienstbetrieb der Kreisleitstelle an dieser Stelle unvertretbar.
Ebenso vorrangig wie die Notrufannahme sind die Überwachung der laufenden Einsätze, die Bearbeitung von Rückmeldungen und Nachforderungen weiterer Einsatzkräfte und die begleitende Dokumentation einzustufen und zu behandeln zu wissen. Hier müssen Fehler im System frühzeitig erkannt
werden und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Dies bedeutet, dass die Leitstelle auf auftretende
einsatzspezifische und/oder taktische Lageänderungen umgehend reagieren muss, indem ein neuer
Beurteilungs- und Entscheidungsprozess eingeleitet wird.
Bezogen auf die konkreten Aufgaben der Kreisleitstelle und damit unmittelbar in Zusammenhang mit
48
der Bedarfsplanung im Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises stehend ist erheblich, dass ca. 69,84%
der abgearbeiteten Hilfeersuchen der Kreisleitstelle bezogen auf das Gesamtvolumen allgemein auf
den Rettungsdienst entfallen.
Neben den eingangs dargelegten konkreten gesetzlichen Aufgaben der Kreisleitstelle fallen zunehmend Tätigkeiten an, die als nicht zeitkritisch oder „bedingte Serviceleistungen“ einzustufen sind. So
nehmen beispielsweise rettungsdienstlich-medizinischen Beratungen von Anrufern zunehmend breiteren Raum ein und Anrufer sind nach entsprechender Abfrage an den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst zu verweisen oder nächste dienstbereite Apotheken zu benennen. Die Auswirkungen der
Strukturreform des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes Nordrhein mit Blick auf eine höhere Einbindung der Leitstelle bzw. des Rettungsdienstes bleibt abzuwarten. Neben der eingangs benannten
ausschließlich auf die Hilfeersuchen bezogenen prozentualen Aufgabenlastigkeit im Rettungsdienst
muss parallel ebenso der hiermit unmittelbar in Verbindung stehende und untrennbare administrative Aufgabenzuwachs berücksichtigt werden. So sind z.B. im Rahmen der Einsatzbearbeitung in der
Kreisleistelle alle noch fehlenden Daten zu erheben und zu dokumentieren.
Darüber hinaus müssen zur Qualitätssicherung ausführlich und exakt aufgetretene Fehler und Probleme aus Sicht der Kreisleitstelle oder des Disponenten dokumentiert werden, damit unverzüglich ein
entsprechendes Korrekturverfahren eingeleitet werden kann und diese mit in den Qualitätsmanagementprozess einfließen können. Die Einsatzbearbeitung bedarf überdies einer gerichtsfesten Dokumentation und Nachbearbeitung.
48
Stand der Ermittlung: Kalkulationsjahr 2011 und Vorkalkulation 2015
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Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Die klinische Unterbringung von Notfallpatienten ist zunehmend dadurch geprägt, dass insbesondere
spezielle Fachdisziplinen durch die Leitstelle abgefragt und für den Rettungsdienst als freie Behandlungsressourcen abgebildet werden müssen. Überdies ist neben der Dokumentation im Einsatzleitrechner auch eine landesweite Darstellung in der elektronischen Notfallressourcenübersicht über das
Informationssystem Gefahrabwehr Nordrhein-Westfalen (IG NRW) unter Steuerung des Ministeriums
für Inneres und Kommunales NRW (MIK) initiiert.
Eine Zunahme von besonderen Transporten ist zu verzeichnen. Hierzu zählen insbesondere Schwergewichtigentransporte, Infektionstransporte und Sekundärtransporte. Überdies erfolgt eine stetige
Zunahme von Einsätzen und Transporten heimbeatmeter Patienten. Alle Transporte zeichnen sich
dadurch aus, dass ein deutlich erhöhter rückwärtiger Koordinationsbedarf für die Kreisleitstelle – und
folglich personelle Bindung - gegeben ist.
Das hohe Anforderungsprofil an die Kreisleitstelle bedingt eine von anderen Systemkomponenten
abgekoppelte Führungsstruktur, die ein zielorientiertes Handeln im Sinne einer effizienten Aufgabenerledigung der Kreisleitstelle realisiert, beziehungsweise ermöglicht. Dies kann nur umgesetzt
werden, wenn zur Abarbeitung der zeitkritischen und konkreten Aufgaben der Kreisleitstelle auf verschiedenen Führungsebenen unterschiedliche Führungsfunktionen und -positionen vorgehalten werden. Hierbei ist insbesondere im Rahmen der personellen Planung und Bemessung zu berücksichtigen,
dass Leistungen der Leitstelle auch in Duplizitätsfällen erbracht werden müssen (z.B. beim zeitgleichen Eingang mehrerer Notrufe). Im Regelbetrieb der Kreisleitstelle steht in der Führungshierarchie
auf operativer Ebene die Funktion des Dienstgruppenleiters an der Spitze. Im Wesentlichen gliedern
sich die Aufgaben des Dienstgruppenleiters in Sachaufgaben und rein kommunikative Führungsaufgaben während ihm gleichzeitig die Durchführungsverantwortung der zu erledigenden Aufgabenstellungen im Einsatzbetrieb obliegt. Die Funktion des Dienstgruppenleiters setzt aufgrund der besonderen Entscheidungsbefugnis hohe Führungsqualitäten voraus. Dies ist zwingend erforderlich, da der
Dienstgruppenleiter auch in kritischen Entscheidungssituationen besonnen agieren muss und nicht
immer unmittelbar eine übergeordnete Führungsperson aus zeitkritischen Gründen kontaktieren
kann. Der Dienstgruppenleiter muss zwingend und zu jeder Zeit eine Übersicht über das sich darstellende Gesamteinsatzaufkommen haben und im Falle der regelmäßigen Notwendigkeit für Entscheidungen unverzüglich zur Verfügung stehen. Die Aufgabe der wichtigen Wiedergabe der Gesamtlagedarstellung des Einsatzaufkommens, insbesondere im Rettungsdienst aber auch im Brandschutz und
der Technischen Hilfeleistung, die Zusammenführung und Verarbeitung von wichtigen lage- und einsatzbezogenen Zuständen, wie z.B. eingehende Meldungen von Polizei, Wetterdienst, Krankenhäusern, Führungspersonen und die Prozesszusammenführung sowie Beratung bei rettungsdienstlichen
Fragestellungen muss der Dienstgruppenleiter basierend auf gesicherten, objektiven Kriterien und
nicht routinemäßig entscheiden. Ferner fungiert der Dienstgruppenleiter bei besonderen Einsatzlagen
gleichzeitig als Lagedienst bis zum Eintreffen der nächsten übergeordneten Führungsebene.
Im derzeitigen personellen und funktionsbezogenen Ist-Zustand der Kreisleitstelle des Rhein-ErftKreises werden zur Wahrnehmung der Aufgabenvielfalt fünf Funktionen über 24 Stunden und eine
Funktion werktags zusätzlich für die Krankentransportdisposition planerisch vorgehalten. Die Führung der Dienstschicht erfolgt hierbei durch einen qualifizierten Dienstgruppenleiter.
96
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Neben der im Voraus genannten Vielzahl von Aufgaben und Anforderungen, die an die Leitstelle gestellt werden, ist weiterhin anzufügen, dass die Leitstelle durchgehend mit zusätzlichen Aufgabenerfüllungen konfrontiert ist, die nicht zu den primären Obliegenheiten gehören.
1.2.1
Regelbetrieb
Wie unter Kapitel „Bedarfsanalysen im Rettungsdienst, 1.2 Planungsgrößen für die Dimensionierung
der Leitstelle und Ist-Zustand“ dargelegt, ist aufgrund der unabweisbaren Zunahme der zu verrichtenden Tätigkeiten in der Kreisleitstelle vor dem Hintergrund einer gesicherten Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen, dass im Soll- Konzept die derzeitige Funktionsstärke vor allem im Zuge der Einführung der gesetzlich vorgeschriebenen 48-Stundenwoche ab dem 01.01.2017 (gemäß der
Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im
Lande Nordrhein-Westfalen - Arbeitszeitverordnung Feuerwehr - AZVOFeu) erhalten bleibt. Dies
macht zur Vermeidung einer sicherheitsrelevanten personellen Unterbesetzung erforderlich, dass mit
Ablauf der Möglichkeit der 54-Stundenwoche im Rahmen einer Opting-Out-Vereinbarung zum
31.12.2016, welche zur Kostenminimierung derzeitig in der Kreisleitstelle angewandt wird, mit Wirkung zum 01.01.2017 vier zusätzliche Planstellen (Grundlage bildet eine Personalbedarfsrechnung
unter Beachtung der Ausfallfaktoren) eingerichtet werden, so dass die derzeitige Funktionsvorhaltung
weiterhin gegeben ist. Ferner ist eine dieser Planstellen mit der Qualifikation des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes auszuweisen, damit auch in Zukunft eine Dienstschicht der Kreisleitstelle
7.
regelhaft durch einen Dienstgruppenleiter in der entsprechenden Qualifikation ausgeübt wird Auf
die Aufwertung einer weiteren Planstelle für die Funktion eines Dienstgruppenleiters wird verzichtet,
da durch personelle Synergieeffekte eine Wahrnehmung der Funktion durch den Abteilungsleiter, den
Systemadministrator oder Sachbearbeiter Digitalfunk im Vertretungsfall erfolgt.
Hierdurch ist zusammenfassend gewährleistet, dass einerseits das steigende rettungsdienstliche Dispositionsaufkommen bearbeitet wird, die sich ändernden Vorgaben der AZVOFeu unter Beibehaltung
der etablierten Qualitätsstandards beachtet werden und anderseits der Dienstgruppenleiter auch
angemessen seine weitreichenden administrativen Aufgaben leisten kann.
Für die Leitstelle ergibt sich daher folgende personelle Grundanforderung im Regeldienst:
·
Aus Sicherheitsgründen müssen unabhängig des Einsatzaufkommens zu jeder Zeit mindestens vier Leitstellendisponenten (Mindestqualifikation mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst mit Führungsqualifikation B 3 und Rettungsassistent) in der Kreisleitstelle
anwesend sein. An Werktagen ist zusätzlich ein Leitplatz zur Krankentransportdisposition von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu besetzen (Mindestqualifikation mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst mit Führungsqualifikation B 3 und Rettungsassistent)
·
Zur Dienstaufsicht und Durchführung administrativer Aufgaben ist die Dienstschicht zu
jeder Zeit ergänzend durch einen Dienstgruppenleiter zu führen (Mindestqualifikation
97
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
gehobener feuerwehrtechnischer Dienst und Rettungsassistent). Zur Spitzenabdeckung
besetzt der Dienstgruppenleiter im Bedarf kurzfristig einen Leitplatz.
1.2.2
49
Sonderlagen und Spitzenbedarf
Neben der personellen Grundanforderung im Regeldienst, muss die Leistelle auch personell, organisatorisch und materiell in der Form gestaltet sein, dass rettungsdienstliche Sonderlagen, wie beispielsweise Einsätze mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Erkrankten, unmittelbar und unter
Wahrung des Standards der durchzuführenden Grundaufgaben bearbeitet werden können. Da die
Eintrittswahrscheinlichkeit von Sonderlagen unabhängig von der Tageszeit ist, ist die Grundvorhaltung der hierfür notwendigen Funktionen über 24 Stunden sicherzustellen. Zur Bearbeitung einer
rettungsdienstlichen Sonderlage ergibt sich daher folgender personeller Mindeststandard:
Eine rettungsdienstliche Sonderlage bedarf der direkten Besetzung von mindestens drei Einsatzleitplätzen (zwei Einsatzleitplätze Rettungsdienst, ein Einsatzleitplatz Feuerwehr), einer Funktion Dienstgruppenleiter, einer Funktion Lagedienst sowie werktags zusätzlich eines Einsatzleitplatzes für die
Krankentransportdisposition (08.00 Uhr bis 18.00 Uhr).
Hieraus ergibt sich, dass uneingeschränkt ein Mindeststandard von einem Dienstgruppenleiter und
vier beziehungsweise fünf Funktionen von Disponenten an Werktagen mit den entsprechenden Qualifikationen in der Leitstelle erforderlich ist. Im Zuge einer Synergie, bildet der Dienstgruppenleiter bis
zum Eintreffen der nächsthöheren Führungsebene den Lagedienst gleichermaßen ab. Bei einer rettungsdienstlichen Sonderlage kann der Dienstgruppenleiter aufgrund der gerade in der Frühphase
erforderlichen administrativen Aufgaben und gleichzeitiger Wahrnehmung der Funktion Lagedienst
nicht parallel zur Leitplatzbesetzung eingeplant werden.
Der Begriff einer rettungsdienstlichen Sonderlage wird hier standardisiert mit einer minimalen Mindestfunktionsbesetzung betrachtet. In Abhängigkeit zum Ereignis kann es erforderlich werden, dass
neben dem Grundstandard noch zusätzliche Funktionen besetzt werden müssen. Weitere personelle
Aufstockung bietet der externe Leitstellenalarm von im Dienstfrei befindlichen Disponenten. Der externe Leitstellenalarm unterliegt unterschiedlichsten Parametern (z.B. Verfügbarkeit der Mitarbeiter,
Anfahrtszeit zur Dienststelle etc.). Durch Synergieeffekte im Personalpool zwischen dem Rhein-ErftKreis und der Stadt Kerpen ist die notwendige fachliche Qualifizierung des Personals der Stadt Kerpen
und des Rhein-Erft-Kreises sichergestellt. Gleichzeitig ist durch ein standardisiertes Personalunterstützungsverfahren der Stadt Kerpen ein funktionsstellenreduzierter Personalbedarf für die Leitstelle
etabliert.
Der personelle Mindeststandard für eine rettungsdienstliche Sonderlage muss daher berücksichtigen,
dass der externe Leitstellenalarm nur als bedingte Planungsgröße herangezogen werden kann und
deswegen der direkte Zugriff auf Funktionen durch den personellen Mindeststandard unverzichtbar
ist. Die Planungsgrößen für die Dimensionierung der Leitstelle ergeben folgende Leistungsstandards:
49
Siehe Qualitäts- und Qualifikationsanforderungen an Leitstellen und Leitstellenpersonal in Leitstellen für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren
98
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Abfragesicherheit
Wartezeiten am Notruf sowie für Hilfeersuchen anderer Stellen der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr dürfen nur in Ausnahmefällen bei einer hohen parallelen Notruf- und Einsatzfrequentierung auftreten.
Alarmierungssicherheit
Die Alarmierung des nächstgelegenen, geeigneten Rettungsmittels ist durchschnittlich innerhalb von
einer Minute nach Notraufannahme zu gewährleisten.
Bearbeitungssicherheit
Neben der reinen Einsatzeröffnung ist die Kreisleitstelle gleichzeitig in der Lage, zeitkritische Dispositionspflichten wahrzunehmen, Meldungen zu laufenden Einsätzen unverzüglich zu dokumentieren
und zu bearbeiten sowie einsatzbedingte Maßnahmen umzusetzen (z.B. Kontrolle des zeitgerechten
Ausrückens nach der Alarmierung, Erreichbarkeit über Funk, direkte Reaktion auf Einsatzmittelnachforderungen, Anmeldung von Patienten etc.) .
Die an die Leitstelle gestellten Leistungsstandards sind im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems
aufzunehmen und in Prozessabläufe einzuarbeiten. Für alle Mitarbeiter gibt es aus diesem Grund
kontinuierliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen.
2
Notfallrettung
2.1
Methodik
Die Fahrzeugbemessung für die Rettungsmittelvorhaltung im Rahmen der Rettungsdienstbedarfsplanung kann unter Berücksichtigung verschiedener Algorithmen durchgeführt werden. Zu den allgemein anerkannten Methoden gehört die risikoabhängige Fahrzeugbemessung mittels der Wahrscheinlichkeitsverteilung nach POISSON. Diese Methode hat zum Ziel, dass die Wahrscheinlichkeit für
den Eintritt zeitgleicher Alarmierungen berechnet wird. Das Ereignis welches eintritt, wenn alle rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltenen Rettungsmittel einsatzgebunden sind und zusätzlich
eine weitere Notfallalarmierung in der Kreisleitstelle eingeht, stellt hierbei den Risikofall dar. Der zeitliche Abstand zwischen zwei Risikofällen gilt als Maß für die gewählte Sicherheit der Fahrzeugvorhaltung und wird als Wiederkehrzeit bezeichnet. Als grundsätzlich angemessene Wiederkehrzeit für den
Risikofall sind zehn Schichten anzusehen. In großstädtischen Rettungsdienstbereichen mit einer weitflächigen Überlappung der Hilfefristbereiche werden noch fünf Schichten als ausreichend betrachtet.
Der Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises weist im Hinblick auf die Struktur der Rettungsdienstbereiche eine sehr heterogene Struktur auf. So weisen einzelne Rettungsdienstbereiche, insbesondere im östlichen und süd-östlichen Teil des Kreisgebietes, teilweise Überlappungen der Hilfsfristbereiche auf, während in den anderen Bereichen keine Überschneidungen der Hilfsfristbereiche zu
99
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
beobachten sind. Die risikoabhängige Fahrzeugbemessung im vorliegenden Rettungsdienstbedarfsplan erfolgt daher auf dem Sicherheitsniveau von zehn Schichten Wiederkehrzeit. Der Begriff Schicht
ist in diesem Zusammenhang nicht der Dienstschicht gleichzusetzen, sondern bezieht sich auf das
jeweilige betrachtete Bemessungsintervall.
Als geeignete Länge für das Bemessungsintervall sind entsprechend der Fachliteratur 8-, 12- oder 24Stunden-Schichten anzusehen. Im Rahmen des vorliegenden Rettungsdienstbedarfsplanes erfolgt auf
der Basis von Bemessungsintervallen mit einer Länge von 12 Stunden bzw. 2 Schichten.
Das Verfahren zur bedarfsgerechten Fahrzeugbemessung gliedert sich grundlegend in drei Stufen. Die
erste Stufe stellt hierbei die Standortplanung dar. Im zweiten Schritt erfolgt die Fahrzeugbemessung
anhand der Wahrscheinlichkeitsverteilung nach POISSON. Das mathematische Ergebnis der Bemessung wird in einem dritten Schritt an die bestehenden Dienstplanmodelle angepasst.
Voraussetzung POISSON-Analyse
Die risikoabhängige Fahrzeugbemessung führt nur dann zu bedarfsgerechten Ergebnissen, wenn
grundlegende Voraussetzungen erfüllt sind. Im Vorfeld zur Fahrzeugbemessung ist die Festlegung der
jeweiligen Bemessungsräume zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Diese Prüfung erfolgt
auf der Basis einer qualifizierten Standortplanung mittels Raum-Zeit-Analyse unter Berücksichtigung
unterschiedlicher Straßenkategorien sowie, wenn notwendig, lokal ermittelten Echtzeitfahrtests.
Das Ergebnis dieser Raum-Zeit-Analyse sind Linien gleicher Zeitdauer – Isochronen – für jeden bedarfsgerechten Einsatzbereich. Mittels dieser Isochronen wird der Nachweis der planerischen zeitgerechten Abdeckung des jeweiligen Bemessungsraumes – unter sinnvoller Beachtung der jeweiligen
Rahmenbedingungen – erbracht und führt im Falle einer vollständigen planerischen Abdeckung des
Bemessungsraumes zu einem mathematischen Erreichungsgrad von 90% hinsichtlich der realen Einhaltung der Hilfsfrist von 8 Minuten.
Datenaufbereitung
Die Datenaufbereitung steht in Abhängigkeit zum mittelfristigen Einsatzgeschehen, das bedeutet,
dass eine Differenzierung hinsichtlich der Wochentage notwendig ist. Demzufolge wird das Einsatzgeschehen an den Werktagen Montag bis Freitag sowie an den Wochenendtagen – Samstag und Sonntag – sowie an Feiertagen differenziert betrachtet. Das Einsatzgeschehen an den Werktagen Montag
bis Freitag ist weitgehend gleichartig ausgeprägt, so dass diese Tage zusammengefasst werden können. Sowohl der Samstag als auch Sonn- und Feiertage werden differenziert betrachtet, da für diese
Tage eine teilweise abweichende Einsatzverteilung beobachtet werden kann. Sonn- und Feiertage
werden zusammengefasst betrachtet, da sich beide Tageskategorien sehr ähnlich sind.
Es ergeben sich somit folgende Tageskategorien:
·
Montag bis Freitag (MO-FR)
·
Samstag (SA)
·
Sonntag und Feiertag (SO/FT)
100
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Die Länge der Bemessungszeiträume sollte so gewählt sein, dass das Ergebnis der risikoabhängigen
Fahrzeugbemessung in bestehende Arbeitszeitverordnungen und Dienstplanmodelle abgebildet werden kann. Hierfür bietet sich grundsätzlich eine Länge der Bemessungsintervalle von acht, zwölf oder
vierundzwanzig Stunden an.
Da das Einsatzaufkommen innerhalb des Rhein-Erft-Kreises insbesondere in den Abendstunden sehr
differenziert sein kann, wird eine Intervalllänge von zwei Schichten als sinnvoll angesehen. Die risikoabhängige Fahrzeugbemessung im vorliegenden Rettungsdienstbedarfsplan wird demnach für zwei
Bemessungsintervalle mit jeweils zwölf Stunden Dauer durchgeführt. Somit ergeben sich als Schichtdauer für die Notfallrettung folgende Stundenintervalle:
Schichtintervall
1
07.00 Uhr bis 19.00 Uhr
2
19.00 Uhr bis 07.00 Uhr
Tabelle 14: Zeitintervalle der Schichtdauer in der Notfallrettung
Bemessungsrelevantes Einsatzaufkommen
Für die risikoabhängige Fahrzeugbemessung werden in der Regel die Einsatzdaten des letzten vollständigen Kalenderjahres herangezogen. Im vorliegenden Rettungsdienstbedarfsplan erfolgt die
Auswertung der Daten vom 01.01.2014 bis 31.12.2014. Von der Grundgesamtheit der im Einsatzleitrechner dokumentierten Einsätze sind die bemessungsrelevanten Einsatzfahrten zu ermitteln. Für die
risikoabhängige Fahrzeugbemessung im vorliegenden Rettungsdienstbedarfsplan sind alle planerischen medizinischen Notfalleinsätze (R), Brand- (B) und Hilfeleistungseinsätze (H) berücksichtigt.
Brand- und Hilfeleistungseinsätze wurden berücksichtigt, da Einsätze des Rettungsdienstes unter
Beteiligung der Feuerwehr grundsätzlich mit einem Einsatzstichwort des Brandschutzes eröffnet und
abgeschlossen werden und somit keine Selektierung erfolgen kann. Im Einsatzleitrechner des RheinErft-Kreises sind für das Jahr 2014 insgesamt 46.505 Einsätze in der Notfallrettung ohne Notarzt dokumentiert. Hiervon sind insgesamt 43.592 Einsätze als für die risikoabhängige Fahrzeugbemessung
relevant anzusehen. Die insgesamt 43.592 Einsätze im Rettungsdienst führten zu 43.861 bemessungsrelevanten Einsatzfahrten der Notfallrettung ohne Notarzt.
Die bemessungsrelevanten RTW-Einsatzfahrten beinhalten grundsätzlich auch die Einsatzfahrten mit
den Alarmierungsstichworten INTERN-1 ohne Sonderrechte, CHRG-1 ohne Sonderrechte, GYN-1 ohne
Sonderrechte, KIND-1 ohne Sonderrechte, VERLEGUNG-1, VERLEGUNG-2, VERLEGUNG-1 ohne Sonderrechte, Konsil-1 und Konsil-2.
Verlegungsfahrten wurden als bemessungsrelevante Einsatzfahrten mit einbezogen, da diese mit
RTW der Regelrettung bedient werden und keine speziellen Einsatzmittel (Intensivtransportwagen)
vorgehalten werden.
Bei den grundsätzlich bemessungsrelevanten RTW-Einsatzfahrten wurden alle rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltenen sowie alle externen Einsatzmittel (Rettungsmittel aus benachbarten Ge-
101
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
bietskörperschaften, die Einsätze auf dem Zuständigkeitsbereich des Rhein-Erft-Kreis wahrgenommen
haben) berücksichtigt. Nicht berücksichtigt wurden Rettungsdiensteinsätze, die durch rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltene Fahrzeuge des Rhein-Erft-Kreises auf dem Gebiet externer Rettungsdienstträger wahrgenommen wurden. Des Weiteren wurden alle Einsatzfahrten abgezogen, bei
denen die dokumentierte Einsatzdauer weniger als zwei Minuten beträgt, da es sich bei diesen Einsatzfahrten um Fahrten handelt, die von anderen Einsatzmitteln übernommen worden sind beziehungsweise keine rettungsdienstliche Notfallbehandlung mehr erforderten. Zudem wurde bei Einsatzfahrten, bei denen die Einsatzdauer mehr als 4,5 Stunden betragen hat, die Einsatzzeit auf 50
Minuten festgelegt.
Berechnungsalgorithmus für die risikoabhängige Fahrzeugbemessung
Unter der begründeten Annahme, dass das Eintreffen aufeinander folgender Notfälle voneinander
unabhängig und zufällig ist, lässt sich der Bedarf an vorzuhaltenden Rettungsmitteln (RTW) für ein
gewünschtes Sicherheitsniveau anhand statistischer Gesetzmäßigkeiten mittels der Verteilungsfunktion von POISSON berechnen (risikoabhängige Fahrzeugbemessung).
50
Grundlage für die Bemessung der Notfallvorhaltung ist die zu erwartende Jahreshäufigkeit von Notfallereignissen im Rettungswachen-Einsatzbereich. Dabei wird der Vorhaltung an Notfallkapazitäten
nicht die täglich und stündlich zu erwartende Notfallnachfrageverteilung zugrunde gelegt, sondern
das seltener vorkommende gleichzeitige Auftreten mehrerer Notfälle innerhalb eines Rettungswachen-Einsatzbereiches.
Bemessungsrelevante Größe ist daher das im Jahresablauf, ab einem bestimmten Notfallaufkommen
unvermeidliche, gleichzeitig zu erwartende Auftreten mehrerer Notfallereignisse im Einsatzbereich
der Rettungswache und die mittlere Einsatzdauer. Beide Größen sind für die nachfolgende Bemessung
zunächst pro Bemessungsraum, Wochentag und Stundenintervall berechnet worden. Als mittlere
Notfalleinsatzzeit wurde die aus der Leitstellen-Erfassung für die Einsatzbereiche im Soll-Konzept ermittelte mittlere Einsatzzeit bei Notfällen in Ansatz gebracht. Die Einsatzzeiten wurden hierbei für
jede zu bemessende Einzelschicht separat berechnet. Bezüglich der mittleren Einsatzdauer wurden für
jeden Bemessungsraum alle Zeiten innerhalb eines Einsatzbereiches durch jeweilig disponierte Rettungsmittel errechnet.
Aus den so gewonnenen Eingangsgrößen für jeden Bemessungsraum, jede Wochentagkategorie und
jedes Bemessungsintervall wird mittels Formel (1) der so genannte Erwartungswert µ generiert:
50
Berechnet wird im mathematisch-statistischen Sinn die Wiederkehrzeit des Ereignisses, dass innerhalb eines Zeitintervalls, z.B. der mittleren Einsatzzeit, eine bestimmte Anzahl x vorgehaltener Krankenkraftwagen nicht mehr ausreicht, um
eine bestehende Notfallnachfrage zu bedienen. Oder anders ausgedrückt: Das Risiko, dass die zur Verfügung stehenden
Rettungsmittel nicht ausreichen, entspricht der Wahrscheinlichkeit, dass Anzahl X von Notfalleinsätzen innerhalb eines
Zeitintervalls einen größeren Wert als die Anzahl x der zur Verfügung stehenden Rettungsmittel (= Überschreitungswahrscheinlichkeit) erreichen. Die Wiederkehrzeit des Ereignisses (X>x) ist die mit dem Kehrwert des Risikos gewichtete Länge
des zugrunde liegenden Zeitintervalls.
102
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Formel (1)
m=
n´ tE
tges
µ
= Erwartungswert
n
= Zahl der Alarmierungen
tE
= mittlere Einsatzdauer
tges
= Bemessungszeitraum
Formel 1: Formel für den Erwartungswert
Über die Formel (2) werden mittels des Erwartungswertes die Eintrittswahrscheinlichkeiten für das
Eintreten gleichzeitiger Notfallanfahrten mit der Anzahl x berechnet.
Formel (2)
P(x) =
m x ´ e-m
X!
P
= Eintrittswahrscheinlichkeit
x
= Anzahl gleichzeitiger Notfallanfahrten
µ
= Erwartungswert
e
= Eulersche Zahl der Alarmierungen
Formel 2: Formel für die Berechnung der Eintrittswahrscheinlichkeit für das Eintreten gleichzeitiger Einsatzfahrten
Hinsichtlich der Berechnung der Wiederkehrzeit
51
ist als Zwischenschritt die Berechnung der so ge-
nannten Überschreitungswahrscheinlichkeit notwendig, dies erfolgt mittels Formel (3).
x
Formel (3)
P( X > x) = 1 - å ( x)
x= 0
P (X>x) = Überschreitungswahrscheinlichkeit
Formel 3: Formel für die Berechnung der Überschreitungswahrscheinlichkeit
51
Die Wiederkehrzeit des Überschreitungsfalles bezeichnet den zeitlichen Abstand zwischen zwei Risikosituationen, nämlich zwischen einer aktuellen Bedarfsüberschreitung der vorgehaltenen RTW-Notfallkapazitäten und dem statistisch zu
erwartenden wiederholten Eintreten dieses Überschreitungsfalles.
103
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Mit Formel (4) wird für jeden Bemessungszeitraum, jede Wochentagkategorie und jedes Bemessungsintervall die Wiederkehrzeit des Risikofalles berechnet.
Formel (4)
W
W=
1
n
´
P( X > x) d
= Wiederkehrzeit
Formel 4: Formel für die Berechnung der Wiederkehrzeit des Risikofalles
Als Häufigkeit der zu bemessenden Einzelschichten werden, analog zum Untersuchungszeitraum,
folgende Schichten in Ansatz gebracht:
Wochentag
2014
Jan.
Feb.
Mär.
Apr.
Mai
Jun.
Jul.
Aug.
Sep.
Okt.
Nov.
Dez.
gesamt
Montag
4
4
5
4
4
5
4
4
5
4
4
5
52
Dienstag
4
4
4
5
4
4
5
4
5
4
4
5
52
Mittwoch
5
4
4
5
4
4
5
4
4
5
4
5
53
Donnerstag
5
4
4
4
5
4
5
4
4
5
4
4
52
Freitag
5
4
4
4
5
4
4
5
4
5
4
4
52
Samstag
4
4
5
4
5
4
4
5
4
4
5
4
52
Sonntag
4
4
5
4
4
5
4
5
4
4
5
4
52
gesamt
31
28
31
30
31
30
31
31
30
31
30
31
365
Tabelle 15: Häufigkeit der bemessenen Einzelschichten (Montag bis Sonntag)
Davon Feiertage:
Wochentag
2014
Jan.
Feb.
Mär.
Apr.
Mai.
Jun.
Jul.
Aug.
Sep.
Okt.
Nov.
Dez.
gesamt
Montag
0
0
0
1
0
1
0
0
0
0
0
0
2
Dienstag
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Mittwoch
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
Donnerstag
0
0
0
0
2
1
0
0
0
0
0
1
4
Freitag
0
0
0
1
0
0
0
0
0
1
0
1
3
Samstag
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
1
Sonntag
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
gesamt
1
0
0
2
2
2
0
0
0
1
1
2
11
Tabelle 16: Häufigkeit der bemessenen Einzelschichten (Feiertage)
104
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Das Ergebnis dieses Berechnungsalgorithmus wird als tabellarische Übersicht pro betrachtetem Rettungsdienstbereich, Wochentags- und Bemessungsintervall dargestellt, wobei für jedes Bemessungsintervall die Zahl der bedarfsgerechten Fahrzeuge und die hierfür geltende Wiederkehrzeit angegeben
wird.
In der Anlage zu diesem Bedarfsplan wird die Aufstellung der eingehenden Daten gezeigt. Zusammengefasst sind die Ergebnisse der Dimensionierung für die RTW-Notfallvorhaltung in Kapitel 2.4
dargestellt.
Die genauen Berechnungsergebnisse der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung
ohne und mit Notarzt sind in den Anlagen 09 und 10 dargestellt.
Als maßvolles Sicherheitsniveau bei dem angewandten 2-Schicht-Modell mit einer Schichtdauer von
12 Stunden wird für den RDB Rhein-Erft-Kreis eine Wiederkehrzeit von 10 Schichten angesehen.
Anlage 09
Ergebnisse der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in der Notfallrettung
ohne Notarzt (RTW)
Anlage 10
Ergebnisse der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in der Notfallrettung
mit Notarzt (NEF)
2.2
Planungsgrößen
Die Einhaltung der im RettG NRW geforderten flächendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung
der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung kann
nur sichergestellt werden, wenn grundlegende Planungsgrößen richtig definiert sowie sinnvoll und
individuell an das Schutzgebiet angepasst sind. Ausgangsbasis hierfür bildet eine umfassende Bedarfsplanung der sächlichen Rettungsdienstinfrastruktur. Die entscheidende Planungsgröße ist die planerische Hilfsfrist, welche den zeitlichen Rahmen für die Bedienung von Nachfragen vorgibt. Die planerische Hilfsfrist ist somit sowohl die verbindliche zeitliche Vorgabe für das Eintreffen eines geeigneten
Rettungsmittels, als auch Maßstab für die Berechnung der planerisch zeitgerechten Abdeckung.
Gegenwärtig besteht in Nordrhein-Westfalen kein gesetzlich vorgeschriebener Grenzwert für die Planung und Festlegung der Zahl und Standorte der Rettungswachen. Aus diesem Grunde werden hierzu
hilfsweise die Ausführungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 05.04.2000 (III C 6-0712.1.2/0715.1) sowie vom 28.06.2012 (234-0712.1.2) herangezogen.
2.2.1
Planerische Hilfsfrist
Wie eingangs beschrieben ist für Nordrhein-Westfalen eine gesetzliche Hilfsfrist nicht definiert. Mit
dem flächendeckenden Ausbau des Rettungsdienstes seit 1974 haben sich als allgemeiner rettungsdienstlicher Standard in Nordrhein-Westfalen Hilfsfristen von acht Minuten in städtischen Bereichen
und bis zwölf Minuten in ländlichen Bereichen ergeben.
Im Rahmen der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes wird die planerische Hilfsfrist als
Zeitspanne ab dem Anfang der Disposition des Disponenten in der Kreisleitstelle (Bestätigung des
105
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Fahrzeugvorschlages) bis zum Eintreffen des ersten geeigneten Rettungsmittels (RTW oder NEF) am
Einsatzort (Status 4 des ersten geeigneten Rettungsmittels) verstanden. Für die Notfallrettung ohne
Notarzt beträgt die Hilfsfrist acht Minuten. Für die Aufstellung der RTW-Einsatzbereiche ist es notwendig, die Weg-Zeit-Struktur planerisch auszuarbeiten bzw. darzustellen. Unter planerischen Aspekten ist es für die Aufstellung der Weg-Zeit-Struktur der Rettungswachen notwendig, die Raum-ZeitAnalyse für die Standortplanung auf der Basis von kumulierten Kreisdaten darzustellen. Bei einer
Hilfsfrist von acht Minuten wird aufgrund der im Einsatzleitrechner der Kreisleitstelle dokumentierten
Zeitstempel eine durchschnittliche Dispositionszeit von 0,1 Dezimalminuten angenommen. Die
durchschnittliche Alarm- und Ausrückzeit beträgt für den Bemessungszeitraum 2014 im Mittel 1,2
Dezimalminuten. Für die Fahrtzeit und somit die Isochronen ergibt sich hieraus resultierend ein Wert
von 6,7 Dezimalminuten.
Eintreffzeit
Dispositionszeit
0,1 Minuten (mittlere Realzeit)
Alarm- und Ausrückzeit
1,2 Minuten (mittlere Realzeit)
Fahrzeit
6,7 Minuten (mittlere Realzeit)
SUMME
= 8 Minuten Eintreffzeit
Tabelle 17: Zusammensetzung der Eintreffzeit; Quelle: InManSys RettD.MIS; Filter: *2014*, *83*, *Sondersignal ja*,
*Einsatzort REK*
2.2.2
Sicherheitsniveau
Mit dem Sicherheitsniveau wird der Grad der Einhaltung der vom Planungsträger vorzunehmenden
Hilfsfrist beschrieben, in der in einem Rettungsdienstbereich alle an einer Straße gelegenen Notfallorte rettungsdienstlich qualifiziert bedient sein sollten.
52
Die Wahl des Sicherheitsniveaus obliegt grundsätzlich dem Träger des Rettungsdienstes und kann in
unterschiedlichen Maßzahlen festgelegt werden. Zum einen kann das Sicherheitsniveau als Prozentwert angegeben werden, der aufzeigt, wie groß die Wahrscheinlichkeit sein darf, dass die rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltenen Rettungsmittel für die Notfallnachfrage nicht mehr ausreichend sind. Für dieses, als Eintrittswahrscheinlichkeit bezeichnete Sicherheitsniveau wird bundesweit
als allgemein üblicher Standard ein Wert zwischen p90 und p93 angesehen. Für die Bedarfsplanung
bedeutet die Hilfsfrist mit einem Sicherheitsniveau von z.B. p90 beziehungsweise p93 der Notfälle,
dass 10% beziehungsweise 7% der Einsätze der Notfallrettung in der Realität eine längere Hilfsfrist
einschränkend in Kauf genommen wird. Dabei sind unter den 10% beziehungsweise 7% Ausnahmefälle sowohl witterungs- als auch verkehrsbedingte Ausnahmesituationen wie auch das Notfallaufkommen in entlegenen, quasi nicht besiedelten Gebieten, die als seltene „Ausnahmefälle“ einzustufen
sind, zusammenzufassen.
52
PRÜTTING, D. (2000): Rettungsgesetz NRW, Düsseldorf, Rn.10
106
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Eine andere Maßzahl für das Sicherheitsniveau lässt sich aus dem zeitlichen Abstand zwischen zwei
Risikofällen ableiten. Der Risikofall stellt hierbei die Situation dar, in der eine weitere zeitgleiche Notfallnachfrage durch die rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltenen Rettungsmittel der zuständigen Wache nicht mehr bedient werden kann. Der zeitliche Abstand zwischen zwei Risikofällen wird als
Wiederkehrzeit bezeichnet.
Als allgemein üblicher Wert für die Wiederkehrzeit gilt ein Abstand von 10 Schichten (Schichten sind
hierbei als Bemessungsintervalle und nicht als Dienstschicht zu verstehen).
53
In großstädtischen Ret-
tungsdienstbereichen mit einer weiträumigen Überlappung der einzelnen Hilfsfristbereiche wird
hingegen eine Wiederkehrzeit von fünf Schichten noch als ausreichend angesehen. Als maßvolles Sicherheitsniveau bei dem angewandten 2-Schicht-Modell mit einer Schichtdauer von 12 Stunden wird
für den RDB Rhein-Erft-Kreis für den 1. Risikofall mit einer Wiederkehrzeit von 10 Schichten und ab
dem 2. Risikofall mit 5 Schichten gerechnet.
2.2.3
Planungsgeschwindigkeiten
Die planerische zeitgerechte Abdeckung des gesamten Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises
ist durch eine qualifizierte Standortplanung nachzuweisen, siehe hierzu Kapitel 2.4.3. Eine grundlegende Bedeutung kommt hierbei den Planungsgeschwindigkeiten zu. Planungsgeschwindigkeiten
stellen die mittleren Fahrgeschwindigkeiten der rettungsdienstlichen Einsatzmittel für unterschiedliche Straßenkategorien dar. Die Erfassung von Planungsgeschwindigkeiten ist grundsätzlich nur durch
Befahrungen im eigenen Rettungsdienstbereich sinnvoll, da nur so die lokalen verkehrsinfrastrukturellen Verhältnisse ausreichend berücksichtigt werden können.
Die Ermittlung der Planungsgeschwindigkeiten für die Standortplanung des Rettungsdienstbereiches
des Rhein-Erft-Kreises erfolgt auf der Grundlage von durchgeführten Realzeitbefahrungen.
2.3
IST-Zustand der Notfallrettung ohne Notarzt
Im Folgenden wird anhand einer Einsatzanalyse der einsatzbezogene Ist-Zustand im Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises basierend auf den im Einsatzleitrechner der Kreisleitstelle vorhandenen
Daten dargestellt.
Insgesamt sind im Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises für den Bemessungszeitraum 46.505
RTW-Einsätze dokumentiert. Hiervon entfielen auf die rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltenen RTW im Rhein-Erft-Kreis und externe RTW insgesamt 43.862 Einsatzfahrten innerhalb des Kreisgebietes:
Anzahl der RTW-Einsätze/Alarmierungen gesamt:
46.505
Anzahl der RTW-Einsätze wg. fehlender Plausibilität gestrichen:
2.913
Einsätze/Alarmierungen:
43.592
Bemessungsrelevante RTW-Einsatzfahrten:
43.862
53
vergleiche Kapitel „Bedarfsanalysen im Rettungsdienst, 2.1 Methodik“
107
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Insgesamt wurden 59,8% der Einsatzfahrten als internistischer Notfalleinsatz und 23,5% als chirurgischer Notfalleinsatz eröffnet. Unter den restlichen signifikanten Einsatzfahrten entfallen 4,5% auf
Verlegungsfahrten und 4,1% auf kombinierte Einsatzfahrten des Rettungsdienstes und der Feuerwehr
in der technischen Hilfeleistung.
Datenquelle: InManSys/RettD.MIS; Filter: TimeDim.year *2014*, Ls.Einsatzmitteltyp *83*, Ls.GebietRD
*alle*
Häufigkeitsverteilung der RTW-Einsatzfahrten im Bemessungszeitraum
2014
18.000
16.000
14.000
12.000
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
0
Abbildung 7: Häufigkeitsverteilung der RTW-Einsatzfahrten 2014 nach Einsatzstichwort
2.3.1
Einsatzaufkommen
Das Einsatzaufkommen in der Notfallrettung ohne Notarzt steigt in den letzten Jahren kontinuierlich
an. Seit der Umsetzung des letzten Rettungsdienstbedarfsplanes 2010 ist eine Zunahme an Rettungsdiensteinsätzen von insgesamt 26,4% zu beobachten. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des
Einsatzaufkommens seit dem Jahr 2004:
Jahr
RD-Einsätze insgesamt
Differenz zum Vorjahr in %
2001
20.537
-
2002
21.312
+3,77%
2003
22.088
+3,64%
2004
25.583
+15,80%
2005
24.122
-5,70%
2006
26.741
+10,85%
2007
29.178
+9,11%
2008
27.227
-6,68%
108
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Jahr
RD-Einsätze insgesamt
Differenz zum Vorjahr in %
2009
31.933
+17,28%
2010
34.494
+8,02%
2011
35.789
+3,75%
2012
38.948
+8,83%
2013
41.675
+7,00%
2014
43.592
+4,60%
Abbildung 8: Entwicklung des Einsatzaufkommens in der Notfallrettung ohne Notarzt seit dem Jahr 2004
Die Anzahl der bemessungsrelevanten Einsatzfahrten betrug im Bedarfsplan 2010 für den Bemessungszeitraum 01.08.2007 – 31.07.2008 insgesamt 28.627 Einsatzfahrten. Die Anzahl der bemessungsrelevanten Einsatzfahrten im Bedarfsplan 2015 und im Bemessungszeitraum 01.01.2014 –
31.12.2014 beträgt insgesamt 43.862 Einsatzfahrten. Somit besteht eine Wachstumsrate von insgesamt 53,21%.
2.3.2
Einsatzmittel zur Abdeckung des Grundbedarfs
Für die Abdeckung des Grundbedarfs stehen mit der Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes
2010 insgesamt 25 personalbesetzte RTW und insgesamt 3.648 Rettungsmittelwochenstunden zur
Verfügung. Die folgende Tabelle zeigt die jeweiligen Fahrzeuge und Vorhaltezeiten:
Ist-Zustand (Rettungsmittelwochenstunden) – 01.01.2014 bis 31.12.2014
Rettungsmittel
Standort
Vorhaltetag
Vorhaltestunden
IST RMW-Std.
BED/RTW/1
NRW Bedburg
Montag-Sonntag
16 Stunden
112,0
BHM/RTW/1
FuRW Bergheim
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
BHM/RTW/2
FuRW Bergheim
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
BHM/RTW/4
NRW Bergheim-Niederaußem
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
BRL/RTW/1
FuRW Brühl
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
BRL/RTW/4
NRW Brühl
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
ELS/RTW/1
NRW Elsdorf-Niederembt
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
ERF/RTW/1
FuRW Erftstadt
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
ERF/RTW/2
FuRW Erftstadt
Montag-Freitag
8 Stunden
40,0
ERFT/RTW/4
NRW Erftstadt-Lechenich
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
FRE/RTW/1
FuRW Frechen
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
FRE/RTW/2
FuRW Frechen
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
FRE/RTW/4
NRW Frechen-Königsdorf
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
HÜR/RTW/1
FuRW Hürth
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
109
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Rettungsmittel
Standort
Vorhaltetag
Vorhaltestunden
IST RMW-Std.
HÜR/RTW/2
FuRW Hürth
Montag-Sonntag
16 Stunden
112,0
HÜR/RTW/4
NRW Hürth-Gleuel
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
KRP/RTW/1
FuRW Kerpen
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
KRP/RTW/2
FuRW Kerpen
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
KRP/RTW/3
FuRW Kerpen
Montag-Freitag
8 Stunden
40,0
KRP/RTW/4
NRW Kerpen-Blatzheim
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
PUL/RTW/1
FuRW Pulheim
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
PUL/RTW/2
FuRW Pulheim
Montag-Freitag
8 Stunden
40,0
PUL/RTW/4
NRW Pulheim-Sinnersdorf
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
WSS/RTW/1
FuRW Wesseling
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
WSS/RTW/2
FuRW Wesseling
Montag-Sonntag
16 Stunden
112,0
Abbildung 9: Personalbesetzte RTW für die Abdeckung des rettungsdienstlichen Grundbedarfs
2.3.3
Einsatzmittel zur Abdeckung des Spitzen- und Sonderbedarfs
Für die Abdeckung von Einsatzspitzen sollen mit der Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes
2015 insgesamt vier einsatzbereite RTW vorgehalten werden. Die Besetzung dieser Rettungsmittel
erfolgt durch das im Rettungsdienst tätige Personal der Feuer- und Rettungswachen. Angestrebt ist,
dass die Fahrzeuge des Sonderbedarfes innerhalb von 30 Minuten nach Alarmierung einsatzbereit
besetzt sind.
Rettungsmittel
Standort
Vorhaltestunden
Zuständiger Aufgabenträger
BHM/RTW/9
FuRW Bergheim
Auf Abruf
Stadt Bergheim
BRL/RTW/9
FuRW Brühl
Auf Abruf
Stadt Brühl
HÜR/RTW/9
FuRW Hürth
Auf Abruf
Stadt Hürth
KRP/RTW/9
FuRW Kerpen
Auf Abruf
Stadt Kerpen
Tabelle 18: Vorgehaltene RTW für die Abdeckung des rettungsdienstlichen Sonderbedarfes
2.3.4
Zeitliche Verteilung des Einsatzaufkommens
Anhand der zeitlichen Verteilung des rettungsdienstlichen Einsatzaufkommens im Bemessungszeitraum 2014 nach Schichtintervall ist zu erkennen, dass deutliche Unterschiede im Tagesgang bezüglich
der Einsatzhäufigkeit bestehen.
110
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Anzahl der Einsatzfahrten
Zeitliche Verteilung des Einsatzfahrtaufkommen nach Schichtintervall
30.000
27.758
25.000
20.000
16.050
15.000
10.000
5.000
0
07-19
19-07
Abbildung 10: Zeitliche Verteilung des Einsatzfahrtaufkommens nach Schichtintervall im Bemessungszeitraum 2014
Datenquelle: InManSys/RettD.EBP; Filter: TimeDim.year *2014*, Ls.GebietRD *alle*
Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung RDB Rhein-Erft-Kreis (RTW) – 01.01.2014 bis 31.12.2014
Schicht
07.00-19.00 Uhr
Schicht
19.00-07.00 Uhr
gesamt
1 – Bedburg
1.312
660
1.972
2-1 – Bergheim
3.395
2.017
5.412
817
499
1.370
3.123
1.646
4.769
721
444
1.165
5-1 – Erftstadt
1.508
866
2.374
5-2 – Erftstadt-Lechenich
1.051
527
1.578
6-1 – Frechen
2.737
1.486
4.223
933
557
1.490
2.791
1.601
4.392
901
605
1.506
3.320
2.038
5.358
395
283
678
1.911
1.075
2.986
705
448
1.153
2.138
1.298
3.436
27.758
16.050
43.862
Einsatzbereich
2-2 – Bergheim-Niederaußem
3 – Brühl
4 – Elsdorf-Niederembt
6-2 – Frechen-Königsdorf
7-1 – Hürth
7-2 – Hürth-Gleuel
8-1 – Kerpen
8-2 – Kerpen-Blatzheim
9-1 – Pulheim
9-2 – Pulheim-Sinnersdorf
10 – Wesseling
gesamt
Tabelle 19: Einsatzfahrtaufkommen der Notfallrettung ohne Notarzt nach Rettungsdienstbereich und Schichtintervall im Bemessungszeitraum 2014
111
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Einsatzfahrtaufkommen pro RTW-Einsatzbereich 2014
Anzahl der Einsatzfahrten
07.00 bis 19.00 Uhr
19.00 bis 07.00 Uhr
6000
5000
4000
3000
2000
1000
0
RTW-Einsatzbereich
Abbildung 11: Einsatzfahrtaufkommen pro RTW-Einsatzbereich im Bemessungszeitraum 2014
Wochengang
Eine wesentliche Kenngröße zur Bewertung des zeitlichen Einsatzaufkommens ist die Verteilung des
Notfallaufkommens im Wochengang. Der folgenden Abbildung ist der Wochengang des Einsatzfahrten-Notfallaufkommens ohne Notarzt zu entnehmen. Das durchschnittliche wöchentliche Notfallaufkommen liegt im Bemessungszeitraum 2014 bei 843 Einsatzfahrten pro Woche und durchschnittlich
120 Einsatzfahrten pro Tag. Das tägliche Einsatzfahrtaufkommen ist auf die Woche verteilt ähnlich.
Das höchste tägliche Notfallaufkommen ist mit durchschnittlich 124,8 Einsatzfahrten pro Wochentag
am Montag zu beobachten. Ein (ähnlich) geringes Aufkommen ist an den Wochentagen Dienstag und
Sonntag mit durchschnittlich 117,6 bzw. 117,9 Einsatzfahrten zu beobachten.
Einsatzfahrten pro Wochentag
Wochengang der RTW-Einsatzfahrten 2014
126
124,8
124
121,1
122
120
117,6
118
120,8
120,6
118,4
117,9
116
114
MO
DI
MI
DO
FR
SA
SO
Abbildung 12: Wochengang der täglichen Notfalleinsatzfahrten ohne Notarzt im Bemessungszeitraum 2014
112
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Tagesgang
Der Tagesgang des Notfallaufkommens für Notfalleinsatzfahrten ohne Notarzt ist bei Einzelbetrachtung unterschiedlich ausgeprägt. Die folgende Tabelle stellt die Tagesgänge im Stundenintervall für
die Werktage Montag bis Freitag, Samstag sowie Sonn- und Feiertage dar. Es zeigt sich, dass an Werktagen zwischen 09.00 Uhr und 13.00 Uhr das Gesamtnotfallaufkommens am Höchsten und zwischen
03.00 Uhr und 05.00 Uhr am Geringsten. An Sonntagen ist im Verhältnis zu den übrigen Wochentagen
auffällig, dass das Gesamtnotfallaufkommen zwischen 01.00 Uhr und 05.00 Uhr höher ist. Als Ursache
hierfür kann das geänderte Freizeitverhalten der Bevölkerung ausschlaggebendes Moment sein.
Einsätze
Tagesgang bei Notfalleinsatzeinsätzen ohne Notarzt im Bemssungszeitraum
2014
9
8
7
6
5
4
3
2
1
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24
Stundenintervall
Mo.-Fr.
Sa.
So./Ft.
Abbildung 13: Tagesgang bei Notfalleinsätzen ohne Notarzt im Bemessungszeitraum 2014
113
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung (RTW) pro Wochentag – 01.01.2014 bis 31.12.2014
Wochentag
07.00 - 19.00 Uhr
19.00 - 07.00 Uhr
gesamt
Montag
4.085
2.154
6.239
Dienstag
3.191
2.923
6.114
Mittwoch
4.003
2.155
6.158
Donnerstag
3.909
1.905
5.814
Freitag
3.784
2.137
5.921
Samstag
3.596
2.554
6.150
Sonntag
3.711
2.421
6.132
Feiertag
733
601
1.334
27.012
16.850
43.862
gesamt
Tabelle 20: Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung pro Wochentag und Schichtintervall im Bemessungszeitraum
2014
2.3.5
Räumliche Verteilung des Einsatzfahrtaufkommens
Die räumliche Verteilung der Notfalleinsatzrate ohne Notarzt innerhalb des Rhein-Erft-Kreises zeigt,
dass sich die Verteilung der Einsätze auf die städtischen Ballungszentren der kreisangehörigen Kommunen konzentriert. Eine Häufung der Einsatzverteilung ist insbesondere in den nord-westlich gelegenen Teilen an das Gebiet der Stadt Köln zu erkennen. In den peripheren Bereichen des Kreisgebietes,
zu denen insbesondere die süd-westlichen Bereiche von Erftstadt und Kerpen sowie die nordwestlichen Bereiche von Bedburg und Elsdorf zählen, ist eine geringere Häufung der Einsatzverteilung
zu erkennen.
114
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Datenquelle: InManSys/RettD.MIS, Filter: TimeDim.year *2014*, Ls.Einsatzmitteltyp *83*, Sondersignal
*J*, RD Gebiet *REK*
Abbildung 15: Räumliche Verteilung des Einsatzfahrtaufkommens in der Notfallrettung ohne Notarzt im Bemessungszeitraum 2014
Die räumliche Verteilung des Einsatzfahrtaufkommens zeigt, dass in fast allen Bereichen des Kreisgebietes Notfallanfragen bedient werden. Es gibt kaum Bereiche, die ohne jegliches Notfalleinsatzfahrtaufkommen sind.
2.3.6
Eigenabdeckung der Wachbezirke
Als Maßstab für eine bedarfsgerechte Rettungsmittelvorhaltung kann der Anteil der im eigenen Einsatzbereich bedienten Notfallnachfragen angesehen werden. In der folgenden Tabelle sind für jeden
RTW-Einsatzbereich diese Anteile aufgeführt.
115
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Datenquelle: InManSys/RettD.MIS; Filter: TimeDim.year *2014*, Ls.GebietRD *alle*
Eigenabdeckung
in %
RTW
RDB 1
RTW
RDB 2-1
RTW
RDB 2-2
RTW
RDB 3
RTW
RDB 4
RTW
RDB 5-1
RTW
RDB 5-2
RTW
RDB 6-1
RTW
RDB 6-2
RTW
RDB 7-1
RTW
RDB 7-2
RTW
RDB 8-1
RTW
RDB 8-2
RTW
RDB 9-1
RTW
RDB 9-2
RTW
RDB 10
RTW
EXTERN
gesamt ,
(gerundet)
RDB
1
RDB
2-1
RDB
2-2
RDB
3
RDB
4
RDB
5-1
RDB
5-2
RDB
6-1
RDB
6-2
RDB
7-1
RDB
7-2
RDB
8-1
RDB
8-2
RDB
9-1
RDB
9-2
RDB
10
61,7
1,2
4,0
0,0
10,5
0,0
0,0
0,1
0,07
0,0
0,0
0,0
0,0
0,03
0,0
0,0
5,5
79,3
12,4
0,0
11,7
0,1
0,0
0,5
0,07
0,0
0,0
2,5
3,9
0,1
0,0
0,0
6,4
4,9
77,1
0,0
1,1
0,0
0,0
0,2
1,1
0,0
0,0
0,1
0,0
0,1
0,7
0,2
0,0
0,0
0,0
87,3
0,0
0,2
0,1
0,1
0,0
2,0
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
7,8
24,3
8,7
0,2
0,0
75,1
0,0
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,7
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2,9
0,0
76,8
15,8
0,4
0,0
0,2
0,1
2,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,1
0,0
16,4
76,1
0,2
0,0
0,0
0,0
0,3
0,5
0,03
0,1
0,0
0,2
0,1
0,1
0,0
0,2
0,2
0,2
86,4
10,5
2,0
13,1
0,3
0,0
0,6
0,2
0,1
0,0
2,4
1,4
0,0
0,1
0,0
0,0
4,3
79,3
0,0
1,3
1,6
0,0
5,8
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
4,8
0,0
4,2
0,7
1,3
0,0
85,8
6,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,2
0,2
3,6
0,0
9,6
78,7
0,1
0,0
0,03
0,0
0,0
1,1
2,7
0,0
0,1
0,3
1,3
5,4
1,2
0,0
0,0
0,2
87,3
15,8
0,0
0,0
0,0
0,4
0,6
0,0
0,0
0,7
0,1
0,2
0,2
0,0
0,0
0,1
5,5
79,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
3,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,6
8,5
0,0
0,0
0,0
0,0
81,3
13,1
0,0
0,0
0,0
1,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,3
0,4
0,0
0,0
0,0
0,0
12,6
76,2
0,0
0,0
0,0
0,0
4,4
0,0
0,0
0,1
0,0
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
0,03
0,0
88,8
0,3
0,1
0,1
0,5
0,3
0,5
1,3
0,6
0,5
0,4
0,1
0,2
0,0
1,4
9,4
3,2
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
Tabelle 21: Bedienungsrate RTW - Anteil der Einsatzfahrten im eigenen und fremden Wachbereich im Bemessungszeitraum 2014
Es zeigt sich, dass nur in den Einsatzbereichen 3, 6-1, 7-1, 8-1, 9-1 und 10 ein Wert von über 80% Eigenabdeckung erreicht wird. In allen anderen Rettungsdienstbereichen liegt der Anteil der im eigenen
Wachbereich gefahrenen Einsätze zwischen 70% und 80%. Den geringsten Teil der Eigenabdeckung
weist der Einsatzbereich 1 mit 61,7% auf. Fast ein Viertel der Einsatzfahrten wird in dem Einsatzbereich 1 durch Einsatzmittel des Einsatzbereiches 4 bedient.
Die Tatsache, dass nur in einem Drittel der sechzehn Einsatzbereiche der Anteil der im eigenen Einsatzbereich gefahrenen Einsätze über 80% liegt, macht deutlich, dass die Unterstützung von Nachbarrettungsdienstbereichen im Bemessungszeitraum 2014 nicht mehr den Ausnahmefall, sondern die
regelhafte Unterstützung der Nachbarwachbereiche darstellt.
Das Muster der räumlichen Verteilung der Notfalleinsatzfahrten ohne Notarzt macht deutlich, dass
die räumliche Konzentration der Einsatzfahrten in den zentralen Stadtgebieten liegt.
Die eher ländlich geprägten Gebiete sind demgegenüber durch eher geringe Konzentrationen der
Notfalleinsatzfahrten geprägt. Hieraus folgt, dass die flächendeckende und die bedarfsgerechte Rettungsmittelvorhaltung unterschiedlich zu bewerten ist. In den städtisch geprägten Bereichen ist es vor
allem aufgrund der hohen Notfallnachfragen notwendig, eine entsprechende hohe Rettungsmittelvorhaltung vorzunehmen. Demgegenüber sind die ländlich geprägten Bereiche dahingehend zu überprüfen, ob hier eine zeitgerechte planerische Abdeckung gewährleistet ist. Gegebenenfalls müssen
Defizite durch Dislokation oder Neueinrichtungen von Nebenrettungswachen kompensiert werden.
116
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
2.3.7
Teilzeiten
Die Ermittlung der Teilzeiten erfolgt pro RTW-Versorgungbereich. Hierbei ist unerheblich, ob eine Einsatzfahrt von einem primär zuständigen Versorgungsbereich wahrgenommen oder dieser von einem
nicht primär zuständigen RTW-Versorgungsbereich abgewickelt wurde. Berücksichtigt wurden bei der
Teilzeitermittlung Einsatzfahrten des Rettungsdienstes, bei denen auf der Anfahrt Sonder- und Wegerechte in Anspruch genommen wurden.
Ausrückzeit
Anfahrzeit
Eintreffzeit
Verweilzeit am
Einsatzort
Transportzeit
Verweilzeit im
Krankenhaus
Rückfahrzeit
Einsatzabwicklungszeit
Mittelwerte der Teilzeiten für Rettungswagen – 01.01.2014 bis 31.12.2014
1 - Bedburg
1,5
4,9
6,4
15,0
7,5
17,5
12,8
45,8
2-1 - Bergheim
1,3
4,7
6,0
17,5
9,4
20,8
10,5
50,2
2-2 - Bergheim-Niederaußem
1,3
5,1
6,4
17,8
14,0
20,5
14,3
55,5
3 - Brühl
1,1
4,2
5,3
17,3
8,1
20,8
11,6
50,0
4 - Elsdorf
1,2
5,6
6,8
18,1
10,8
20,7
12,9
56,4
5-1 - Erftstadt
1,0
4,3
5,2
16,4
8,9
16,2
11,2
46,3
5-2 - Erftstadt-Lechenich
1,2
5,5
6,6
16,1
11,0
18,5
12,2
49,5
6-1 - Frechen
1,1
3,7
4,7
14,0
6,2
16,2
11,2
40,3
6-2 - Frechen-Königsdorf
1,2
5,3
6,4
17,0
11,1
17,3
13,2
49,7
7-1 - Hürth
1,2
3,8
5,0
16,3
7,3
19,9
10,6
43,5
7-2 - Hürth-Gleuel
1,2
3,9
5,1
16,6
9,8
18,9
14,3
47,9
8-1 - Kerpen
1,0
5,6
6,5
20,5
16,3
21,1
13,6
60,8
8-2 - Kerpen-Blatzheim
0,9
6,4
7,3
21,0
18,2
23,4
14,4
60,1
9-1 - Pulheim
1,2
4,6
5,7
18,3
15,0
18,3
13,6
50,3
9-2 - Pulheim-Sinnersdorf
1,3
4,8
6,1
19,9
17,4
19,0
16,8
56,5
10 - Wesseling
1,4
2,9
4,3
17,9
8,1
18,7
9,8
45,7
gesamt
1,2
4,5
5,7
17,3
10,3
18,2
11,1
49,8
Einsatzbereich
Tabelle 22: Mittelwerte der Teilzeiten für RTW-Einsatzbereiche im Bemessungszeitraum 2014
2.3.8
Auslastung der RTW
Die mittlere Einsatzdauer wurde für jeden personalbesetzten und rettungsdienstbedarfsplanmäßig
vorgehaltenen RTW zur Berechnung der Nettoeinsatzauslastung berechnet. Darüber hinaus wurde die
Anzahl der Einsätze, die Summe der Einsatzminuten, welche sich aus der Multiplikation mit der mittleren Einsatzdauer ergibt, sowie die Einsatzauslastung als Verhältniswert zwischen Vorhalteminuten
und Summe der Einsatzdauer dargestellt. Es zeigt sich, dass die mittlere Nettoeinsatzauslastung für
den RDB des Rhein-Erft-Kreises insgesamt 20,8% beträgt. Es zeigt sich, dass 3 von 25 der personalbesetzten RTW eine Nettoeinsatzauslastung von über 30% aufweisen und damit bereits oberhalb der im
Rettungsdienst üblichen Auslastung von 20% - 30% liegen. Insgesamt 10 der personalbesetzten RTW
117
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
weisen die rettungsdienstübliche Auslastung auf. Zwölf personalbesetzte RTW weisen eine Nettoeinsatzauslastung von weniger als 20% auf, wobei diese vorwiegend an peripheren Nebenrettungswachen mit geringen Notfallanfragen zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung stationiert
sind.
Einsatzmittel
Art
Einsatzfahrten
Mittlere
Einsatzdauer in
Dezimalminuten
Summe
Einsatzminuten
Summe
Vorhalteminuten
Nettoeinsatzauslastung
BED/RTW/1
16/7
1.570
48,8
76.616
350.400
21,9%
BHM/RTW/1
24/7
2.462
53,0
130.486
525.600
24,8%
BHM/RTW/2
24/7
2.693
52,2
140.575
525.600
26,7%
BHM/RTW/4
24/7
1.449
55,0
79.695
525.600
15,2%
BRL/RTW/1
24/7
2.051
50,3
103.165
525.600
19,6%
BRL/RTW/4
24/7
2.611
51,7
134.988
525.600
25,7%
ELS/RTW/1
24/7
1.422
53,4
75.935
525.600
14,4%
ERF/RTW/1
8/5
1.647
47,5
78.232
124.800
62,7%
ERF/RTW/2
24/7
1.807
49,9
90.169
525.600
17,2%
ERF/RTW/4
24/7
1.804
50,0
90.200
525.600
17,2%
FRE/RTW/1
24/7
2.414
45,6
110.078
525.600
20,9%
FRE/RTW/2
24/7
2.484
44,8
111.283
525.600
21,2%
FRE/RTW/4
24/7
1.851
49,6
91.810
525.600
17,5%
HÜR/RTW/1
24/7
2.180
48,3
105.294
525.600
20,0%
HÜR/RTW/2
16/7
2.136
45,9
98.042
350.400
28,0%
HÜR/RTW/4
24/7
1.905
47,8
91.059
525.600
17,3%
KRP/RTW/1
24/7
2.965
59,8
177.307
525.600
33,7%
KRP/RTW/2
24/7
1.573
61,1
96.110
525.600
18,3%
KRP/RTW/3
8/5
501
63,9
32.014
124.800
25,7%
KRP/RTW/4
24/7
971
63,2
61.367
525.600
11,7%
PUL/RTW/1
24/7
1.999
50,2
100.350
525.600
19,1%
PUL/RTW/2
8/5
873
53,6
46.793
124.800
37,5%
PUL/RTW/4
24/7
1.409
55,5
78.200
525.600
14,9%
WSS/RTW/1
24/7
2.624
49,4
129.626
525.600
24,7%
WSS/RTW/2
16/7
1.164
46,5
54.126
350.400
15,4%
46.565
51,9
2.383.520
11.412.000
20,8%
Summe
Tabelle 23: Einsatzfahrten, Einsatzdauer, Einsatzminuten, Vorhalteminuten und Nettoeinsatzauslastung im Jahr
2014 pro personalbesetztem und rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltenem RTW
2.3.9
Einhaltung des Erreichungsgrades
Unter Berücksichtigung der Realzeiten für die Dispositionszeit, die Einsatzalarmierung und das Ausrücken des Rettungsmittels (RTW) sowie das Eintreffen des Einsatzmittels am Einsatzort ergibt sich für
den Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises eine Hilfsfrist von 8 Minuten für die Notfallrettung
ohne Notarzt. Der kreisweite Erreichungsgrad der Hilfsfrist liegt bei 85,5% und hat sich im Vergleich
zum Bedarfsplan aus dem Jahr 2010 um insgesamt 3,46% verbessert. Der Erreichungsgrad von 90%
wird durchschnittlich nach 8,7 Minuten ab Dispositionsbeginn in der Leitstelle erreicht.
118
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Bewertung des Erreichungsgrades
Der Prozentwert des Erreichungsgrades i.H.v. 85,5% in der Notfallrettung ohne Notarzt lässt sich auf
zwei Faktoren zurückführen. In den zentraler gelegenen Rettungsdienstbereichen leidet die Einhaltung der Hilfsfrist unter der hohen Einsatzfrequenz, so dass hier die zuständigen Einsatzmittel nicht
ausreichen, um die Notfallnachfrage hilfsfristgerecht bedienen zu können. Die Folge hieraus ist, dass
Einsatzmittel des zweiten beziehungsweise dritten Abmarsches zum Einsatz kommen müssen, die
dann wiederum im eigenen Rettungsdienstbereich fehlen und dort wiederum durch die zweite, dritte,
... Bereichsfolge ersetzt werden müssen. Dieser Zustand führt dazu, dass Einsatzmittel des zweiten
und dritten Abmarsches deutlich längere Anfahrwege haben als die zuständigen Einsatzmittel,
wodurch sich die Fahrzeit verlängert und der Erreichungsgrad sinkt.
In den entlegenen, peripheren Rettungsdienstbereichen erklären sich die Erreichungsgrade dagegen
allein anhand der deutlich längeren Anfahrstrecken. Auch hier folgt daraus eine Verlängerung der
Fahrzeit und somit eine Absenkung des Erreichungsgrades. Im Kapitel 2.4.2 wird dargestellt, dass nur
dann die Einhaltung der Hilfsfrist (Erreichungsgrad) in 90% aller Einsatzfahrten gewährleistet wird,
wenn die entsprechende Hilfsfristisochrone an oder außerhalb der Rettungsdienstbereichsgrenze
gelegen ist. Dies ist in vielen peripheren/ländlichen Einsatzbereichen nicht der Fall. Auch hier folgt
daraus eine Verlängerung der Fahrzeit und somit eine Absenkung des Erreichungsgrades.
2.4
Bedarfsanalyse (SOLL-Zustand)
Die Bedarfsanalyse für die Einsatzmittelvorhaltung in der Notfallrettung ohne Notarzt gliedert sich in
die Forderungen des § 6 Abs. 1 RettG NRW, wonach eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst sicherzustellen ist. Grundlage für eine bedarfsgerechte Bedarfsanalyse ist
eine an die lokalen Verhältnisse angepasste Standortplanung, welche nur in Form einer qualifizierten
Raum-Zeit-Analyse erfolgen kann. Ziel der Standortplanung ist der Nachweis der vollständigen planerischen Abdeckung des Rettungsdienstbereiches innerhalb der vorgegeben Hilfsfrist. Hierzu werden in
einem ersten Schritt für jeden Rettungsmittelstandort der Notfallrettung ohne Notarzt Linien gleicher
Zeitdauer (Isochronen) errechnet. Basis dieser Berechnung sind Teilabschnitte des vollständigen öffentlichen Straßennetzes. Jeder Teilabschnitt wird individuell hinsichtlich seiner Streckenlänge erfasst
und in Abhängigkeit der jeweiligen Straßenkategorie mit einer Planungsgeschwindigkeit hinterlegt.
Als Ergebnis der Raum-Zeit-Analyse wird eine grafische Verbindung zwischen allen Punkten mit der
vorgegebenen Zeitdauer konstruiert – die Isochrone. In der Regel verlaufen die Isochronen lobensartig
um den berechneten Rettungsmittelstandort herum, woraus zu erkennen ist, dass das Ergebnis dieser
qualifizierten Raum-Zeit-Analyse gegenüber dem Ergebnis einer Standortplanung mittels „PrüttingKreise“ eine deutlich höhere Realitätstreue aufweist. In einem weiteren Schritt werden die planerisch
ermittelten Ergebnisse mittels Isochronenlayer „MapInfo Rescue Manager“ grafisch überprüft. Falls
notwendig können in einem dritten Schritt die planerisch rechnerischen Ergebnisse mittels Echtzeitfahrtests und Prüfung von Realeinsatzzeiten auf Plausibilität kontrolliert werden.
119
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
2.4.1
Wachstandorte
Die Einsatzbereiche der Rettungswachen sind so festgelegt, dass grundsätzlich das dem Einsatzort
planmäßig nächststehende Rettungsmittel zum Einsatz kommt. Kommunale Grenzen bzw. Gemeindegrenzen sind hierbei grundsätzlich ohne Bedeutung.
Die Ergebnisse der qualifizierten Standortplanung sind in den folgenden Abschnitten der Standortplanung für die Notfallrettung ohne Notarzt für jeden bestehenden RTW-Standort dargestellt.
2.4.2
Standortplanung mittels Raum-Zeit-Analyse
Entsprechend § 6 Abs. 1 RettG muss der Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises so in Einsatzbereiche aufgeteilt sein, dass die Notfallrettung von den bedarfsgerechten Rettungswachen innerhalb
der vorgesehenen Hilfsfrist von 8 Minuten planerisch sichergestellt ist. Größe, Lage und Abgrenzung
der Einsatzbereiche sind so festzulegen, dass unter der Berücksichtigung der Verkehrserschließung
und der topografischen Gegebenheiten alle zu versorgenden Gebietsteile des Rettungsdienstbereiches
des Rhein-Erft-Kreises planerisch innerhalb der Hilfsfrist vom Standort der Rettungswache aus über
öffentliche Straßen zu erreichen sind.
Mittels einer qualifizierten Standortplanung soll der Nachweis der planerisch vollständigen, zeitgerechten Abdeckung des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises erbracht werden. Hierbei ist
anzumerken, dass der Zusammenhang zwischen der planerischen vollständigen Abdeckung und einem daraus resultierenden Erreichungsgrad von 90% rein empirisch ist, daher ist es umso wichtiger,
dass die Basis einer Standortplanung auf ortsüblichen Werten basiert. Im ersten rechnerischen und
planerischen Schritt der Standortplanung werden Planungsgeschwindigkeiten zugrunde gelegt:
Straßenkategorie
Geschwindigkeit (km/h) RTW
Geschwindigkeit (km/h) NEF
Durchgangsstraße zweispurig
50,4
59,0
Durchgangsstraße einspurig
45,9
49,0
Innerstädtische Verbindungsstraße
45,9
49,0
Wohnstraße
31,5
43,0
Autobahn
85,5
110,0
Bundesstraße
76,5
99,0
Landesstraße
72,0
94,0
Kreisstraße
67,5
79,0
Tabelle 24: Planungsgeschwindigkeiten für die Standortplanung RTW und NEF
Die qualifizierte Standortplanung des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises erfolgt als
Raum-Zeit-Analyse. Hierbei wird das öffentliche Straßennetz in Teilabschnitte zerlegt. Für jeden einzelnen Teilabschnitt – insgesamt 1.524 – wird die Länge ermittelt und eine der oben genannten Straßenkategorien zugeordnet. Aus den Planungsgeschwindigkeiten der jeweiligen Straßenkategorie und
der Länge der Teilabschnitte ergibt sich für jeden Abschnitt eine planerische Zeit, die für die Zurückle120
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
gung des Abschnittes benötigt wird. Ausgehend von den jeweiligen Wachstandorten werden nun
zentralperipher die einzelnen Teilabschnittszeiten addiert bis die Gesamtzeitdauer den Wert der Fahrzeit erreicht hat. Diejenigen Punkte, die den Wert der Fahrzeit aufweisen, werden grafisch zu einer
Linie gleicher Zeitdauer, der Isochrone verbunden. In einem weiterführenden Schritt werden die manuell rechnerisch ermittelten Ergebnisse mit Hilfe der verfügbaren Geoinformations-Software
„MapInfo Rescue Manager®“ und „Drivetime®“ geprüft. Der Isochronenlayer speichert Zonen, die diejenigen Kreuzungen eines Straßennetzes abdecken, die von einem definierten Standort aus innerhalb
der Fahrzeit erreichbar sind. Hierzu werden alle Rettungsmittelstandorte als Einsatzzentrale aus der
Objektschablonenansicht in die digital hinterlegte Karte eingepflegt. Hierauf basierend können die
zeitlichen Entfernungen der Kreuzungen eines Straßennetzes von einem angelegten Rettungsmittelstandort als Fläche dargestellt werden. Im Dialog hierzu werden für die Berechnungen folgende Parameter in die Geoinformations-Software eingegeben:
Isochronenlayer
Straßennetzlayer
Fahrzeug RTW
MapInfo Professional® & Drivetime®
StreetPro Deutschland Edition 2014.09
RTW (Höhe 2,91m; Gewicht 4,6t; Breite 2,50m)
Fahrzeug NEF
(Höhe 2,14m; Gewicht 3,2t; Breite 1,9m)
Optimierung
Zeit
Max. Fahrtzeit
6,7 Minuten RTW
10,6 Minuten NEF
Anzahl der Zonen
1 Zone
Tabelle 25: Parameter für die Berechnung der Isochronenlayer mittels MapInfo Rescue Manager (RTW)
Bei den Berechnungen und der damit verbundenen Flächenbildung mittels Isochronenlayer ist zu
beachten, dass die kartografische Darstellung nicht hundertprozentig garantiert, dass jeder Ort innerhalb einer Zone in der entsprechenden Zeit erreicht wird. Hierbei kann es zu „entarteten“ Fällen kommen.
Insgesamt sind für 17 bestehende und 2 neu zu implementierende RTW-Standorte Raum-ZeitAnalysen durchgeführt worden, die auf den folgenden Seiten für jeden untersuchten Einsatzbereich
separat dargestellt sind.
121
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
2.4.3
Standortplanung für die Notfallrettung ohne Notarzt
Einsatzbereich 1-1 – Bedburg
Abbildung 16: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 1-1 innerhalb von 8 Minuten
Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit
Primär zuständig für die Waben:
R_Bedburg_1: Blerichen, Kirdorf, Lipp, Millendorf, Teile von Königshoven
R_Bedburg_3: Rath
R_Bedburg_7: Alt-Kaster, Epprath, Kaster, Königshoven
R_Bedburg_8: Broich
R_Elsdorf_3: Giesendorf
Defizitäre Bereiche:
Keine
Maßnahmen:
Neuer Zuschnitt der Wabe R_Bedburg_7 bei Etablierung des neuen RTWEinsatzbereiches 1-2
122
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Einsatzbereich 1-2 – Bedburg-Pütz
Abbildung 17: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 1-2 innerhalb von 8 Minuten
Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit
Primär zuständig für die Waben:
R_Bedburg_2: Kirchtroisdorf, Kleintroisdorf
R_Bedburg_4: Pütz
R_Bedburg_5: Grottenherten
R_Bedburg_6: Kirchherten
R_Bedburg_7: Teile von Königshoven und Kaster
Defizitäre Bereiche:
Keine
Maßnahmen:
Neu zu etablierender RTW-Standort in Bedburg-Pütz
123
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Einsatzbereich 2-1 - Bergheim
Abbildung 18: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 2-1 innerhalb von 8 Minuten
Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit
Primär zuständig für die Waben:
R_Bergheim_2: Bergheim-Nord
R_Bergheim_6: Kenten, Zieverich
R_Bergheim_7: Ahe
R_Bergheim_8: Quadrath-Ichendorf
R_Bergheim_9: Thorr
R_Bergheim_13: Segelflugplatz
R_Bergheim_14: Paffendorf
R_Elsdorf_2: Berrendorf
R_Elsdorf_5: Grouven, Innenstadt
R_Elsdorf_7: Margaretenhöhe
Defizitäre Bereiche:
Keine
Maßnahmen:
Keine
124
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Einsatzbereich 2-2 – Bergheim-Niederaußem
Abbildung 19: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereiches 2-1 innerhalb von 8 Minuten
Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit
Primär zuständig für die Waben:
R_Bergheim_1: Niederaußem
R_Bergheim_3: Büsdorf, Fliesteden
R_Bergheim_10: Oberaußem
R_Bergheim_11: Hüchelhoven, Rheidt
R_Bergheim_12: Auenheim, Niederaußem, Kraftwerk
R_Pulheim_4: Ingendorf
Defizitäre Bereiche:
Keine
Maßnahmen:
Keine
125
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Einsatzbereich 3 – Brühl
Abbildung 20: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 3 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit
Primär zuständig für die Waben:
R_Brühl_1: Badorf, Eckdorf, Geildorf, Pingsdorf, Schwadorf
R_Brühl_2: Jagdschloss Falkenlust
R_Brühl_3: Heide, Kierberg, Vochem
R_Brühl_4: Brühl-Ost
R_Wesseling_2: Berzdorf
Defizitäre Bereiche:
Keine
Maßnahmen:
Keine
126
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Einsatzbereich 4 – Elsdorf-Niederembt
Abbildung 21: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 4 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit
Primär zuständig für die Waben:
R_Bedburg_9: Bedburg-Kirdorf
R_Bergheim_4: Bergheim-Glesch
R_Elsdorf_1: Elsdorf-Angelsdorf, Elsdorf-Etzweiler
R_Elsdorf_8: Elsdorf-Niederembt, Elsdorf-Oberembt, Elsdorf-Tollhausen
R_Elsdorf_9: Elsdorf-Esch
Defizitäre Bereiche:
Keine
Die primären Zuständigkeiten für die Waben R_Bedburg_2, R_Bedburg_4,
Maßnahmen:
R_Bedburg_5 und R_Bedburg_6 werden zukünftig dem neuen RTWEinsatzbereich 1-2 aufgeschlagen.
127
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Einsatzbereich 5-1 – Erftstadt-Liblar
Abbildung 22: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 5-1 innerhalb von 8 Minuten
Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit
Primär zuständig für die Waben:
Defizitäre Bereiche:
R_Erftstadt_2: Blessem, Bliesheim, Frauenthal, Köttingen, Liblar
Keine
Ggfs. Zusammenlegung der Standorte 5-1 und 5-2 zu einem zentralen
Maßnahmen:
Standort. Neuzuteilung der Wabe R_Erftstadt_4 zu dem neuen
RTW_Einsatzbereich 8-3
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Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Einsatzbereich 5-2 – Erftstadt-Lechenich
Abbildung 23: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 5-2 innerhalb von 8 Minuten
Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit
Primär zuständig für die Waben:
R_Erftstadt_1: Ahrem, Dirmerzheim, Herrig, Konradsheim, Lechenich
R_Erftstadt_3: Gymnich
R_Erftstadt_5: Borr, Erp, Friesheim, Niederberg, Scheuren
Defizitäre Bereiche:
Erftstadt-Borr, Erftstadt-Erp, Erftstadt-Friesheim, Erftstadt-Niederberg
Maßnahmen:
Südliche Verlagerung des RTW-Standortes in den Bereich Friesheim; ggfs.
Zusammenlegung der Standorte 5-1 und 5-2 zu einem zentralen Standort.
Neuzuteilung der Wabe R_Erftstadt_3 zu dem neuen RTW_Einsatzbereich
8-3
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Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Einsatzbereich 6-1 – Frechen
Abbildung 24: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 6-1 innerhalb von 8 Minuten
Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit
Primär zuständig für die Waben:
R_Frechen_2: Benzelrath, Innenstadt
R_Frechen_3: Grefrath, Habbelrath,
R_Frechen_5: Buschbell, Hücheln
Defizitäre Bereiche:
Keine
Maßnahmen:
Keine
130
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Einsatzbereich 6-2 – Frechen-Königsdorf
Abbildung 25: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 6-2 innerhalb von 8 Minuten
Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit
Primär zuständig für die Waben:
R_Bergheim_5: Glessen
R_Frechen_4: Königsdorf
R_Pulheim_1: Dansweiler, Freimersdorf, Teile von Brauweiler
Defizitäre Bereiche:
Keine
Maßnahmen:
Keine
131
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Einsatzbereich 7-1 – Hürth
Abbildung 26: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 7-1 innerhalb von 8 Minuten
Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit
Primär zuständig für die Waben:
R_Hürth_2: Alt-Hürth, Hermülheim, Knapsack, Mitte
R_Hürth_4: Fischenich
R_Hürth_6: Efferen
R_Hürth_7: Kendenich u. Kalscheuren
Defizitäre Bereiche:
Teile von Efferen
Maßnahmen:
Keine
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Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Einsatzbereich 7-2 – Hürth-Gleuel
Abbildung 27: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 7-2 innerhalb von 8 Minuten
Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit
Primär zuständig für die Waben:
R_Frechen_1: Bachem
R_Hürth_1: Altstädten-Burbach, Sielsdorf, Stotzheim
R_Hürth_3: Berrenrath, Gleuel
R_Hürth_5: Berrenrath-West
Defizitäre Bereiche:
Keine
Maßnahmen:
Keine
133
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Einsatzbereich 8-1 – Kerpen
Abbildung 28: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 8-1 innerhalb von 8 Minuten
Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit
Primär zuständig für die Waben:
Defizitäre Bereiche:
R_Elsdorf_4: Heppendorf
R_Kerpen_4: Innenstadt, Langenich
R_Kerpen_5: Horrem
R_Kerpen_6: Sindorf
R_Kerpen_8: Götzenkirchen
R_Kerpen_9: Gut Mödrath
Heppendorf, Teile von Horrem und Neubottenbroich; Brüggen und Balkhausen
Maßnahmen:
Neuzuschnitt der Wabe R_Elsdorf_4 und Aufteilung auf die Einsatzbereiche 2-1/8-1; Neuzuteilung der Waben Brüggen, Balkhausen, und Türnich
zum neuen RTW-Einsatzbereich 8-3
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