Daten
Kommune
Pulheim
Größe
9,4 MB
Datum
05.07.2016
Erstellt
01.07.16, 18:32
Aktualisiert
01.07.16, 18:32
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Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Einsatzbereich 8-2 – Kerpen-Blatzheim
Abbildung 29: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 8-2 innerhalb von 8 Minuten
Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit
Primär zuständig für die Waben:
R_Kerpen_3: Bergerhausen, Blatzheim, Buir, Manheim, Manheim-Neu,
Niederbolheim
Defizitäre Bereiche:
Keine
Maßnahmen:
Keine
135
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Einsatzbereich 8-3 – Kerpen-Brüggen
Abbildung 30: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 8-3 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht
6,7 Minuten Fahrzeit
R_Erftstadt_3, R_Erftstadt_4, R_Kerpen_1, R_Kerpen_2, R_Kerpen_7
Primär zuständig für die Waben:
Defizitäre Bereiche:
Keine
Maßnahmen:
Erweiterungsbau am Gerätehaus, Abstimmung der äußeren Einsatzbereichsgrenzen sowie der inneren Wabenzuschnitte mit den Städten Erftstadt und Kerpen.
136
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Einsatzbereich 9-1 – Pulheim
Abbildung 31: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 9-1 innerhalb von 8 Minuten
Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit
Primär zuständig für die Waben:
R_Pulheim_2: Brauweiler
R_Pulheim_3: Geyen, Innenstadt
R_Pulheim_5: Sinthern
Defizitäre Bereiche:
Keine
Maßnahmen:
Keine
137
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Einsatzbereich 9-2 – Pulheim-Sinnersdorf
Abbildung 32: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 9-2 innerhalb von 8 Minuten
Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit
Primär zuständig für die Waben:
R_Pulheim_6: Sinnersdorf, Stommeln, Stommelerbusch
Rommerskirchen: Velderhof, Hubertushof
Defizitäre Bereiche:
Stommelerbusch
Maßnahmen:
Keine
138
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Einsatzbereich 10 – Wesseling
Abbildung 33: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 10 innerhalb von 8 Minuten
Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit
Primär zuständig für die Waben:
R_Wesseling_1: Eichholz, Keldenich, Urfeld
Defizitäre Bereiche:
Keine
Maßnahmen:
Keine
139
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
2.4.4
Ergebnis und Konsequenzen aus der Standortplanung für die Notfallrettung ohne Notarzt (RTW)
Die Analyse der derzeit bestehenden RTW-Standorte zeigt, dass eine vollständige planerische und zeitgerechte Abdeckung des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises nicht zu 100% gegeben ist.
Um eine vollständige planerische Abdeckung zu erreichen, sind zwei zusätzliche Standorte und eine
Standortverlagerung notwendig.
Die auffälligsten Defizite im Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises bestehen im Bereich Erftstadt-Gymnich, Erftstadt-Dirmerzheim, Kerpen-Balkhausen, Kerpen-Brüggen und Kerpen-Türnich. Diese Defizite können nur durch einen neuen RTW-Standort minimiert bzw. beseitigt werden. Als neuer
Standort kommt das derzeitige Feuerwehrgerätehaus in Kerpen-Brüggen in Frage. Mit der Etablierung
eines neuen RTW-Standortes ergibt sich ebenfalls die Möglichkeit zum Neuzuschnitt der Rettungsdienstbereiche 8-1/5-1/5-2. Der Rettungsdienstbereich 8-1 wird räumlich verkleinert, der Rettungsdienstbereich 5-1 wird um den Ortsteil Erftstadt-Kierdorf verkleinert und der Rettungsdienstbereich 52 wird um den Bereich Erftstadt-Gymnich verkleinert. Hiermit wird eine wesentliche Reduzierung der
defizitären Bereiche erreicht. Die genauen und neuen äußeren Einsatzbereichsgrenzen sowie die inneren Wabenzuschnitte werden in Abstimmung mit den Städten Erftstadt und Kerpen erörtert.
Das Defizit der zeitgerechten Erreichbarkeit im südlichen Rhein-Erft-Kreis zieht sich hin über die Stadtteile Erftstadt-Borr, Erftstadt-Erp, Erftstadt-Friesheim und Erftstadt-Niederberg. Bei diesen Stadtteilen
handelt es sich um periphere Bereiche, die in erster Linie aufgrund der Sicherstellung der gesetzlich
geforderten flächendeckenden Versorgung notwendig sind und die derzeit durch den primären zuständigen RTW in Erftstadt-Lechenich nicht erreicht werden. Eine Dislokation des derzeit bestehenden
RTW-Standortes in Erftstadt-Lechenich ist möglich, da mit der Etablierung des neuen RTW-Standortes
in Erftstadt-Kierdorf bzw. Kerpen-Brüggen keine neuen Defizite entstehen würden. Da die defizitären
Bereiche, die auch offensichtlich keine vollständige planerische Abdeckung aufweisen, eine nicht unerhebliche Einwohnerzahl betreffen, ist die Verlagerung des RTW-Standortes in den Bereich ErftstadtFriesheim notwendig.
Die sich im Nord-Westen anschließenden Bereiche mit Eintreffdefiziten sind, aufgrund der ebenfalls
offensichtlichen planerischen Nichtabdeckung sowie fehlender Erweiterungsmöglichkeiten an den
RTW-Standorten 1 (Bedburg) und 4 (Elsdorf) nur durch einen zusätzlichen Standort zu minimieren. In
Abhängigkeit von der Fahrzeugbemessung wurden für die RTW-Einsatzbereiche 1 und 4 jeweils ein
weiteres Fahrzeug im 12-Stunden-Dienst bemessen. Baulich sind jedoch weder an dem Standort 1
noch an dem Standort 4 Erweiterungen möglich bzw. mit einem erheblich größeren wirtschaftlichen
Aufwand realisierbar. Um den wirtschaftlichen Aspekten gerecht zu werden und gleichzeitig eine planerische Abdeckung der Bereiche Bedburg-Grottenherten, Bedburg-Pütz, Bedburg-Kirchherten, Bedburg-Kirchtroisdorf und Bedburg- Kleintroisdorf zu erreichen, ist ein neuer Standort in dem Bereich
Bedburg-Pütz erforderlich. Hierdurch ergibt sich die Möglichkeit zum Neuzuschnitt der Rettungsdienstbereiche 1 und 4.
140
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Die folgende Abbildung zeigt die mögliche Neuordnung der zukünftigen Rettungsdienstbereiche:
Abbildung 34: Mögliche zukünftige Neuordnung der RTW-Einsatzbereiche
141
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
2.5
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung ohne Notarzt
Die methodische Vorgehensweise für die risikoabhängige Fahrzeugbemessung wurde in Kapitel 2.1
Methodik erläutert, ausführlicher ist die Berechnung in SCHMIEDEL, R., BEHRENDT, H., BETZLER, E.:
Regelwerk zur Bedarfsplanung Rettungsdienst, Witten 2012 beschrieben.
Das Gesamtergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung ohne Notarzt
(RTW) ist in den Tabellen 26 bis 43 dargestellt. Hier wird für jeden Rettungsdienstversorgungsbereich
das mathematische Ergebnis der bedarfsgerechten Fahrzeugvorhaltung angegeben. Darüber hinaus
werden die jeweiligen Bemessungsparameter (Anzahl der bemessungsrelevanten Einsatzfahrten,
mittlere Einsatzdauer, Anzahl der Tage) für jede der acht Wochentagskategorien und für jedes der
zwei 12-Stunden-Bemessungsintervalle sowie die Zahl der bemessenen Fahrzeuge dargestellt. Unter
der Zahl der bemessenen Fahrzeuge ist zudem die jeweilige Wiederkehrzeit des Risikofalles angegeben.
Am Beispiel des RTW-Einsatzbereiches 1 für die Wochentagskategorie Montag und das Bemessungsintervall 07.00-19.00 Uhr wird die Tabelle erläutert:
Das Jahr 2014 hatte insgesamt 50 Montage, die keine Feiertage waren. An diesen 50 Montagen gab es
im Bemessungsintervall 07.00-19.00 Uhr insgesamt 151 bemessungsrelevante Einsätze in der Notfallrettung ohne Notarzt (RTW). Die mittlere Einsatzdauer (EAZ) der zuständigen RTW des Rettungsdienstbereiches betrug 52 Minuten. Mittels des Berechnungsalgorithmus für die risikoabhängige
Fahrzeugbemessung anhand der Wahrscheinlichkeitsverteilung nach POISSON ergibt sich eine bedarfsgerechte Fahrzeugvorhaltung von insgesamt einem RTW. Die Vorhaltung des einen RTW ist mit
einer Wiederkehrzeit von 49 Schichten bemessen, d.h. aufgrund der Wahrscheinlichkeitsverteilung
wird es planerisch ca. 1 mal pro Jahr vorkommen, dass der eine vorgehaltene RTW nicht ausreichen
wird, um die zeitgleiche Notfallnachfrage innerhalb des EB-1 Bedburg montags zwischen 07.00 und
19.00 Uhr bedienen zu können – der Risikofall. Je höher der Wert der Wiederkehrzeit ist, desto höher
ist das Sicherheitsniveau der Rettungsmittelvorhaltung.
142
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Zeitintervall
Einsätze
EAZ
Montag
Tage
RTW
Wiederkehrzeit
Einsätze
EAZ
Dienstag
1
133
99
44
2
1
Wiederkehrzeit
238
43
Einsätze
108
44
42,67
45,40
Tage
52
52
RTW
2
1
Wiederkehrzeit
209
45,9
Einsätze
111
50
50,53
41,97
Tage
48
48
RTW
2
1
111
33
97
56
46,96
49,02
Tage
49
49
RTW
2
1
200
23,68
Einsätze
EAZ
Tage
RTW
96
61
47,36
40,08
51
51
2
1
Wiederkehrzeit
228
26
Einsätze
114
53
46,39
40,18
52
52
EAZ
Tage
RTW
Wiederkehrzeit
Einsätze
EAZ
Feiertag
2
157
RTW
Wiederkehrzeit
Sonntag
50
52
EAZ
Samstag
50
48,59
Einsätze
Freitag
29
45,45
52
Wiederkehrzeit
1-1
106
47,98
45,45
EAZ
Donnerstag
19.00 - 07.00 Uhr
Tage
EAZ
Mittwoch
07.00 - 19.00 Uhr
2
1
152
36
22
18
44,53
38,55
Tage
11
11
RTW
2
1
194
15
Wiederkehrzeit
Tabelle 26: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 1-1
143
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Zeitintervall
Einsätze
EAZ
Montag
Tage
RTW
Einsätze
57
29
52,27
62,54
Tage
52
52
RTW
1
1
Wiederkehrzeit
49
76
Einsätze
47
28
52,24
54,24
Tage
52
52
RTW
1
1
Wiederkehrzeit
35
94
Einsätze
52
19
54,45
52,18
Tage
48
48
RTW
1
1
24
179
64
30
51,12
53,33
Tage
49
49
RTW
1
1
18
74
EAZ
Wiederkehrzeit
Einsätze
EAZ
Samstag
Tage
RTW
23
45,76
51
51
1
1
27
158
Einsätze
55
23
50,18
42,70
52
52
Tage
RTW
Wiederkehrzeit
Einsätze
EAZ
Feiertag
53
52,68
Wiederkehrzeit
EAZ
Sonntag
50
1
Einsätze
Freitag
50
492
Wiederkehrzeit
1-2
12
51,82
1
EAZ
Donnerstag
41
52,28
43
EAZ
Mittwoch
19.00-07.00 Uhr
Wiederkehrzeit
EAZ
Dienstag
07.00-19.00 Uhr
1
1
27
175
9
7
44,57
53,84
Tage
11
11
RTW
1
1
51
68
Wiederkehrzeit
Tabelle 27: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 1-2
144
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Montag
Zeitintervall
472
282
EAZ
53,5
50,2
50
50
Tage
3
2
13
9
Einsätze
473
305
EAZ
Wiederkehrzeit
57,4
48,8
Tage
52
52
RTW
3
2
Wiederkehrzeit
Mittwoch
12
9
Einsätze
487
284
EAZ
55,9
50,3
Tage
52
52
RTW
3
2
Wiederkehrzeit
Donnerstag
12
10
Einsätze
503
217
EAZ
52,1
51,7
Tage
48
48
RTW
3
2
10
16
Wiederkehrzeit
2-1
Freitag
Einsätze
461
243
EAZ
54,3
49,4
Tage
49
49
RTW
3
2
13
13
Einsätze
442
314
EAZ
52,7
48
51
51
Wiederkehrzeit
Samstag
Tage
RTW
3
2
18
8
Einsätze
448
289
EAZ
52,7
49,3
52
52
Wiederkehrzeit
Sonntag
Tage
RTW
3
2
18
10
Einsätze
109
83
EAZ
Wiederkehrzeit
Feiertag
19.00-07.00 Uhr
Einsätze
RTW
Dienstag
07.00-19.00 Uhr
53,8
52,8
Tage
11
11
RTW
3
3
11
29
Wiederkehrzeit
Tabelle 28: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 2-1
145
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Montag
Zeitintervall
147
71
EAZ
60,8
52,7
50
50
Tage
2
1
40
15
Einsätze
116
67
EAZ
Wiederkehrzeit
59,3
52,1
Tage
52
52
RTW
2
1
Wiederkehrzeit
Mittwoch
Donnerstag
91
18
Einsätze
109
70
EAZ
61,0
54,8
Tage
52
52
RTW
2
1
Wiederkehrzeit
104
16
Einsätze
103
70
EAZ
59,8
52,5
Tage
48
48
RTW
2
1
101
14
Wiederkehrzeit
2-2
Freitag
Einsätze
122
69
EAZ
54,7
49,2
Tage
49
49
RTW
2
1
78
16
Wiederkehrzeit
Samstag
Einsätze
115
69
EAZ
54,2
48,1
51
51
Tage
RTW
Sonntag
2
1
Wiederkehrzeit
105
17
Einsätze
137
60
EAZ
54,7
49,2
52
52
Tage
RTW
2
1
Wiederkehrzeit
66
23
Einsätze
22
23
EAZ
Feiertag
19.00-07.00 Uhr
Einsätze
RTW
Dienstag
07.00-19.00 Uhr
54,0
54,7
Tage
11
11
RTW
2
2
149
128
Wiederkehrzeit
Tabelle 29: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 2-2
146
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Montag
Zeitintervall
477
254
EAZ
49,2
53,0
50
50
Tage
3
2
15
11
Einsätze
463
201
EAZ
Wiederkehrzeit
52,7
51,4
Tage
52
52
RTW
3
2
Wiederkehrzeit
Mittwoch
16
25
Einsätze
452
203
EAZ
52,4
47,7
Tage
52
52
RTW
3
2
Wiederkehrzeit
Donnerstag
18
28
Einsätze
446
209
EAZ
53,2
50,7
Tage
48
48
RTW
3
2
14
18
Wiederkehrzeit
3
Freitag
Einsätze
414
209
EAZ
51,0
49,4
Tage
49
49
RTW
3
2
21
20
Wiederkehrzeit
Samstag
Einsätze
403
271
EAZ
51,5
47,3
51
51
Tage
RTW
3
2
26
12
Einsätze
391
242
EAZ
49,4
51,1
52
52
Wiederkehrzeit
Sonntag
Tage
RTW
3
2
Wiederkehrzeit
35
15
Einsätze
77
57
EAZ
Feiertag
19.00-07.00 Uhr
Einsätze
RTW
Dienstag
07.00-19.00 Uhr
56,9
41,7
Tage
11
11
RTW
3
2
31
16
Wiederkehrzeit
Tabelle 30: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 3
147
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Zeitintervall
Einsätze
EAZ
Montag
Tage
RTW
Einsätze
66
49
49,42
44,55
Tage
52
52
RTW
1
1
Wiederkehrzeit
19
38
Einsätze
77
49
69,01
46,22
Tage
52
52
RTW
1
1
10,45
37
82
46
53,60
48,76
Tage
48
48
RTW
1
1
10
34
Wiederkehrzeit
Einsätze
62
39
51,75
47,62
Tage
49
49
RTW
1
1
18
49
EAZ
Wiederkehrzeit
Einsätze
EAZ
Samstag
Tage
RTW
52
51,27
51
51
1
1
15
28
Einsätze
68
68
60,76
51,59
52
52
Tage
RTW
1
1
Wiederkehrzeit
15
17
Einsätze
16
12
EAZ
Feiertag
68
56,54
Wiederkehrzeit
EAZ
Sonntag
50
1
EAZ
Freitag
50
23
Wiederkehrzeit
4
56
53,74
1
Einsätze
Donnerstag
76
54,76
12
EAZ
Mittwoch
19.00-07.00 Uhr
Wiederkehrzeit
EAZ
Dienstag
07.00-19.00 Uhr
59,20
42,94
Tage
11
11
RTW
1
1
11
29
Wiederkehrzeit
Tabelle 31: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 4
148
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Zeitintervall
Einsätze
EAZ
Montag
Tage
RTW
Wiederkehrzeit
Einsätze
EAZ
Dienstag
2
7
187
98
2
2
30
254
204
97
50,78
44,13
Tage
52
52
RTW
2
1
25
10
184
87
50,58
46,47
Tage
48
48
RTW
2
1
26
10
Wiederkehrzeit
Einsätze
182
124
49,80
42,23
Tage
49
49
RTW
2
2
29,6
120
EAZ
Wiederkehrzeit
Einsätze
EAZ
Tage
RTW
Wiederkehrzeit
Einsätze
EAZ
Tage
RTW
171
124
47,42
42,23
51
51
2
2
43
135
186
98
49,54
40,9
52
52
2
1
Wiederkehrzeit
33
10
Einsätze
41
30
EAZ
Feiertag
2
40
RTW
EAZ
Sonntag
50
52
Wiederkehrzeit
Samstag
50
44,67
Einsätze
Freitag
109
48,86
52
EAZ
5-1
166
49,94
51,84
Wiederkehrzeit
Donnerstag
19.00-07.00 Uhr
Tage
Einsätze
Mittwoch
07.00-19.00 Uhr
38,87
46,9
Tage
11
11
RTW
2
2
50
79
Wiederkehrzeit
Tabelle 32: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 5-1
149
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Zeitintervall
Einsätze
EAZ
Montag
Tage
RTW
Wiederkehrzeit
Einsätze
EAZ
Dienstag
1
16
134
63
2
1
78
20
157
68
48,12
48,08
Tage
52
52
RTW
2
1
57
19
158
57
45,31
45,31
Tage
48
48
RTW
2
1
49,57
23,68
Wiederkehrzeit
Einsätze
128
68
46,93
49,30
Tage
49
49
RTW
2
1
90
16
EAZ
Wiederkehrzeit
Einsätze
EAZ
Tage
RTW
Wiederkehrzeit
Einsätze
EAZ
Tage
RTW
Wiederkehrzeit
Einsätze
EAZ
Feiertag
2
67
RTW
EAZ
Sonntag
50
52
Wiederkehrzeit
Samstag
50
51,01
Einsätze
Freitag
70
47,401
52
EAZ
5-2
143
47,67
51,87
Wiederkehrzeit
Donnerstag
19.00-07.00 Uhr
Tage
Einsätze
Mittwoch
07.00-19.00 Uhr
117
74
51,19
48,18
51
51
2
1
111
15
98
89
46,41
46,34
52
52
2
1
236
11
18
21
40,29
51,02
Tage
11
11
RTW
1
2
14
189
Wiederkehrzeit
Tabelle 33: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 5-2
150
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Montag
Zeitintervall
400
191
EAZ
44,8
42,3
50
50
Tage
3
2
36
37
Einsätze
406
187
EAZ
Wiederkehrzeit
45,5
43,8
Tage
52
52
RTW
3
2
Wiederkehrzeit
Mittwoch
38
41
Einsätze
412
200
EAZ
44,4
42,6
Tage
52
52
RTW
3
2
Wiederkehrzeit
Donnerstag
38
36
Einsätze
356
168
EAZ
47,7
41,8
Tage
48
48
RTW
3
2
40
48
Wiederkehrzeit
6-1
Freitag
Einsätze
376
228
EAZ
47,4
42,8
Tage
49
49
RTW
3
2
36
21
Wiederkehrzeit
Samstag
Sonntag
Einsätze
356
249
EAZ
41,4
42,3
Tage
51
51
RTW
2
2
Wiederkehrzeit
7
19
Einsätze
353
220
EAZ
42,5
42,2
Tage
52
52
RTW
2
2
Wiederkehrzeit
7
28
78
43
Einsätze
EAZ
Feiertag
19.00-07.00 Uhr
Einsätze
RTW
Dienstag
07.00-19.00 Uhr
41,0
42,5
Tage
11
11
RTW
2
2
Wiederkehrzeit
7
34
Tabelle 34: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 6-1
151
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Montag
Zeitintervall
150
72
EAZ
51,3
43,7
50
50
Tage
2
1
51
17
Einsätze
131
70
EAZ
Wiederkehrzeit
54,7
49,8
Tage
52
52
RTW
2
1
Wiederkehrzeit
Mittwoch
75
17
Einsätze
128
86
EAZ
53,2
42,9
Tage
52
52
RTW
2
1
Wiederkehrzeit
Donnerstag
84
13
Einsätze
127
72
EAZ
52,8
45,4
Tage
48
48
RTW
2
1
70
15
Wiederkehrzeit
6-2
Freitag
Einsätze
102
72
EAZ
52,8
49,8
Tage
49
49
RTW
2
1
139
14
Wiederkehrzeit
Samstag
Einsätze
133
80
EAZ
46,9
48,1
51
51
Tage
RTW
2
1
91
13
Einsätze
129
76
EAZ
49,7
42,2
52
52
Wiederkehrzeit
Sonntag
Tage
RTW
2
1
Wiederkehrzeit
94
17
Einsätze
33
29
EAZ
Feiertag
19.00-07.00 Uhr
Einsätze
RTW
Dienstag
07.00-19.00 Uhr
51,9
51,5
Tage
11
11
RTW
2
2
50
74
Wiederkehrzeit
Tabelle 35: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 6-2
152
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Montag
Zeitintervall
435
206
EAZ
47,9
46,8
50
50
Tage
3
2
23
25
Einsätze
393
205
EAZ
Wiederkehrzeit
47,4
47,4
Tage
52
52
RTW
3
2
Wiederkehrzeit
Mittwoch
38
27
Einsätze
414
207
EAZ
47,6
47,2
Tage
52
52
RTW
3
2
Wiederkehrzeit
Donnerstag
31
27
Einsätze
404
174
EAZ
48,1
48,8
Tage
48
48
RTW
3
2
25
33
Wiederkehrzeit
7-1
Freitag
Einsätze
409
247
EAZ
47,4
47,9
Tage
49
49
RTW
3
2
27
14
Wiederkehrzeit
Samstag
Sonntag
Einsätze
343
242
EAZ
46,7
42,5
Tage
51
51
RTW
2
2
Wiederkehrzeit
6
20
Einsätze
328
250
EAZ
47,4
46,2
Tage
52
52
RTW
2
2
Wiederkehrzeit
7
16
65
70
Einsätze
EAZ
Feiertag
19.00-07.00 Uhr
Einsätze
RTW
Dienstag
07.00-19.00 Uhr
48,0
42,2
Tage
11
11
RTW
2
2
Wiederkehrzeit
8
9
Tabelle 36: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 7-1
153
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Montag
Zeitintervall
141
72
EAZ
53,2
45,5
50
50
Tage
2
1
57
16
Einsätze
106
76
EAZ
Wiederkehrzeit
Mittwoch
51,6
50,4
Tage
52
52
RTW
2
1
Wiederkehrzeit
154
14
Einsätze
140
96
EAZ
50,4
47,2
Tage
52
52
RTW
2
2
Wiederkehrzeit
Donnerstag
72
243
Einsätze
117
94
EAZ
45,3
46,7
Tage
48
48
RTW
2
2
117
209
Wiederkehrzeit
7-2
Freitag
Einsätze
123
67
EAZ
50,0
45,8
Tage
49
49
RTW
2
1
90
18
Wiederkehrzeit
Samstag
Einsätze
117
99
EAZ
53,3
51,6
51
51
Tage
RTW
Sonntag
2
2
Wiederkehrzeit
103
177
Einsätze
126
88
EAZ
48,7
44,1
52
52
Tage
RTW
Wiederkehrzeit
Einsätze
EAZ
Feiertag
19.00-07.00 Uhr
Einsätze
RTW
Dienstag
07.00-19.00 Uhr
2
1
104
12
31
13
41,2
45,2
Tage
11
11
RTW
2
1
92
24
Wiederkehrzeit
Tabelle 37: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 7-2
154
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Montag
Zeitintervall
424
230
EAZ
62,7
63,2
50
50
Tage
3
2
13
11
Einsätze
443
225
EAZ
Wiederkehrzeit
61,9
63,9
Tage
52
52
RTW
3
2
Wiederkehrzeit
Mittwoch
13
13
Einsätze
429
225
EAZ
63,0
62,2
Tage
52
52
RTW
3
2
Wiederkehrzeit
Donnerstag
14
12
Einsätze
378
198
EAZ
61,5
59,5
Tage
48
48
RTW
3
2
17
16
Wiederkehrzeit
8-1
Einsätze
Freitag
399
194
EAZ
64
60
Tage
49
49
RTW
3
2
14
18
Wiederkehrzeit
Samstag
Einsätze
342
289
EAZ
61,2
57,0
51
51
Tage
RTW
2
2
4,2
7,3
Einsätze
348
315
EAZ
Wiederkehrzeit
Sonntag
58,9
55,8
Tage
52
52
RTW
2
2
Wiederkehrzeit
5
56
54
61
Einsätze
EAZ
Feiertag
19.00-07.00 Uhr
Einsätze
RTW
Dienstag
07.00-19.00 Uhr
58,0
55,6
Tage
11
11
RTW
2
2
11
8
Wiederkehrzeit
Tabelle 38: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 8-1
155
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Zeitintervall
Einsätze
EAZ
Montag
Tage
RTW
Einsätze
49
43
71,2
65,1
Tage
52
52
RTW
1
1
Wiederkehrzeit
24
34
Einsätze
54
33
63,0
71,8
Tage
52
52
RTW
1
1
Wiederkehrzeit
23
52
Einsätze
48
37
69,5
71,9
Tage
48
48
RTW
1
1
22
35
53
42
74,1
64,1
Tage
49
49
RTW
1
1
18
32
EAZ
Wiederkehrzeit
Einsätze
EAZ
Samstag
Tage
RTW
43
59,0
51
51
1
1
13
36
Einsätze
63
39
67,1
64,8
52
52
Tage
RTW
1
1
Wiederkehrzeit
16
41
Einsätze
14
12
EAZ
Feiertag
66
73,0
Wiederkehrzeit
EAZ
Sonntag
50
1
Einsätze
Freitag
50
54
Wiederkehrzeit
8-2
34
59,6
1
EAZ
Donnerstag
48
73,5
23
EAZ
Mittwoch
19.00-07.00 Uhr
Wiederkehrzeit
EAZ
Dienstag
07.00-19.00 Uhr
53,7
46,9
Tage
11
11
RTW
1
1
18
27
Wiederkehrzeit
Tabelle 39: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 8-2
156
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Montag
Zeitintervall
133
85
EAZ
56,3
58,7
50
50
Tage
2
2
60
203
Einsätze
163
69
EAZ
Wiederkehrzeit
58,7
54,8
Tage
52
52
RTW
2
1
Wiederkehrzeit
Mittwoch
35
15
Einsätze
141
58
EAZ
58,3
55,3
Tage
52
52
RTW
2
1
Wiederkehrzeit
Donnerstag
54
22
Einsätze
150
65
EAZ
55,8
61,6
Tage
48
48
RTW
2
1
39
14
Wiederkehrzeit
8-3
Freitag
Einsätze
114
61
EAZ
62,8
56,2
Tage
49
49
RTW
2
1
72
17
Wiederkehrzeit
Samstag
Einsätze
107
84
EAZ
60,9
55,2
51
51
Tage
RTW
Sonntag
2
1
Wiederkehrzeit
103
10
Einsätze
131
71
EAZ
55,7
52,4
52
52
Tage
RTW
2
1
Wiederkehrzeit
72
16
Einsätze
30
14
EAZ
Feiertag
19.00-07.00 Uhr
Einsätze
RTW
Dienstag
07.00-19.00 Uhr
48,2
49,1
Tage
11
11
RTW
2
1
75
19
Wiederkehrzeit
157
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Montag
Zeitintervall
268
123
EAZ
53,2
48,4
50
50
Tage
2
2
10
101
Einsätze
277
154
EAZ
Wiederkehrzeit
56,2
49,1
Tage
52
52
RTW
2
2
Wiederkehrzeit
9
58
264
140
EAZ
53
51,9
Tage
52
52
RTW
2
2
Einsätze
Mittwoch
Wiederkehrzeit
Donnerstag
9-1
Freitag
11
68
Einsätze
271
141
EAZ
52,5
46,9
Tage
48
48
RTW
2
2
Wiederkehrzeit
9
64
Einsätze
262
144
EAZ
53,2
47,8
Tage
49
49
RTW
2
2
10
62
Wiederkehrzeit
Samstag
Einsätze
257
170
EAZ
53,6
46,6
51
51
Tage
RTW
2
2
11
45
Einsätze
267
163
EAZ
48,1
49,8
52
52
Wiederkehrzeit
Sonntag
Tage
RTW
2
2
Wiederkehrzeit
13
48
Einsätze
45
40
EAZ
Feiertag
19.00-07.00 Uhr
Einsätze
RTW
Dienstag
07.00-19.00 Uhr
47,3
48,8
Tage
11
11
RTW
2
2
25
33
Wiederkehrzeit
Tabelle 40: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 9-1
158
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Zeitintervall
Einsätze
EAZ
Montag
Tage
RTW
Dienstag
Einsätze
110
57
EAZ
51,8
53,8
Tage
52
52
RTW
2
1
137
24
90
52
57,2
56,8
Tage
52
52
RTW
2
1
203
27
82
51
62,7
60,5
Tage
48
48
RTW
2
1
177
22
EAZ
Wiederkehrzeit
Einsätze
107
52
EAZ
57,4
51,2
Tage
49
49
RTW
2
1
103
26
Wiederkehrzeit
Einsätze
EAZ
Tage
RTW
Sonntag
99
74
60,7
49,6
51
51
2
1
Wiederkehrzeit
130
15
Einsätze
106
78
EAZ
56,9
53,6
52
52
Tage
RTW
Wiederkehrzeit
Einsätze
EAZ
Feiertag
50
1
Wiederkehrzeit
Samstag
50
25
Einsätze
Freitag
55
50,8
2
EAZ
9-2
83
58,0
224
Wiederkehrzeit
Donnerstag
19.00-07.00 Uhr
Wiederkehrzeit
Einsätze
Mittwoch
07.00-19.00 Uhr
2
1
128
13
28
29
60,1
49,7
Tage
11
11
RTW
2
2
61
79
Wiederkehrzeit
Tabelle 41: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 9-2
159
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Zeitintervall
Einsätze
Montag
Dienstag
347
185
47
47,7
Tage
50
50
RTW
2
2
Wiederkehrzeit
6
32
Einsätze
312
167
EAZ
46,0
44,7
Tage
52
52
RTW
2
2
9
55
Einsätze
275
185
EAZ
49,3
45,3
Tage
52
52
RTW
2
2
Wiederkehrzeit
Donnerstag
10
Freitag
Samstag
11
40
Einsätze
306
138
EAZ
50,0
47,4
Tage
48
48
RTW
2
2
Wiederkehrzeit
7
67
Einsätze
281
171
EAZ
50,3
48,3
Tage
49
49
RTW
2
2
Wiederkehrzeit
9
37
Einsätze
284
209
EAZ
50,1
43,7
51
51
Tage
RTW
2
2
10
29
Einsätze
289
204
EAZ
45,9
42,8
52
52
Wiederkehrzeit
Sonntag
Tage
RTW
2
2
Wiederkehrzeit
11
33
Einsätze
44
39
EAZ
Feiertag
19.00-07.00 Uhr
EAZ
Wiederkehrzeit
Mittwoch
07.00-19.00 Uhr
43,3
39,8
Tage
11
11
RTW
2
2
31
51
Wiederkehrzeit
Tabelle 42: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 10
160
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
2.5.1
Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in der Notfallrettung ohne Notarzt
Dimensionierungsergebnisse zur RTW-Vorhaltung im RDB Rhein-Erft-Kreis (Anzahl RTW) – 01.01.2014-31.12.2014
Ist
Soll
EB
Mo.-Fr.
Sa.
So./Ft.
Mo.-Fr.
Sa.
So./Ft.
Schicht
Schicht
1-1
1-2
2-1
2-2
3
4
5-1
5-2
6-1
6-2
7-1
7-2
8-1
8-2
8-3
9-1
9-2
10
gesamt
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-24.00
07.00-19.00
19.00-07.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-24.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-24.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-24.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-24.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-24.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-24.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-24.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-24.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-24.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-24.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-24.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-24.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-24.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-24.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-24.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-24.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-24.00
Anzahl RTW
0
1
1
2
2
2
1
1
1
2
2
2
1
1
1
1
2
1
1
1
1
2
2
2
1
1
1
1
2
2
1
1
1
2
3
2
1
1
1
1
2
1
1
1
1
1
2
2
19
25
Anzahl RTW
0
1
1
2
2
2
1
1
1
2
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
2
2
1
1
1
1
2
2
1
1
1
2
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
2
19
22
Anzahl RTW
0
1
1
2
2
2
1
1
1
2
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
2
2
1
1
1
1
2
2
1
1
1
2
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
2
19
22
22
22
22
Anzahl RTW
Anzahl RTW
Anzahl RTW
07.00-19.00
1
1
1
19.00-07.00
07.00-19.00
19.00-07.00
1
1
1
1
1
1
1
1
1
07.00-19.00
3
3
3
19.00-07.00
2
2
2
07.00-19.00
2
2
2
19.00-07.00
1
1
1
07.00-19.00
3
3
3
19.00-07.00
2
2
2
07.00-19.00
1
1
1
19.00-07.00
1
1
1
07.00-19.00
2
1
1
19.00-07.00
1
1
1
07.00-19.00
2
1
1
19.00-07.00
1
1
1
07.00-19.00
3
2
2
19.00-07.00
2
2
2
07.00-19.00
2
2
2
19.00-07.00
1
1
1
07.00-19.00
3
2
2
19.00-07.00
2
2
2
07.00-19.00
2
2
2
19.00-07.00
1
2
1
07.00-19.00
3
2
2
19.00-07.00
2
2
2
07.00-19.00
1
1
1
19.00-07.00
1
1
1
07.00-19.00
1
1
1
19.00-07.00
1
1
1
07.00-19.00
2
2
2
19.00-07.00
2
2
2
07.00-19.00
2
2
2
19.00-07.00
1
1
1
07.00-19.00
2
2
2
19.00-07.00
2
2
2
07.00-19.00
36
31
31
19.00-07.00
25
26
25
Tabelle 43: Dimensionierungsergebnisse der Notfallrettung ohne Notarzt nach Anpassung (RTW)
161
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
2.5.2
Dimensionierungsergebnis zur RTW-Vorhaltung im RDB Rhein-Erft-Kreis (RMW-Stunden)
Dimensionierungsergebnisse zur RTW-Vorhaltung im RDB Rhein-Erft-Kreis (RMW-Stunden) – 01.01.2014-31.12.2014
Soll
Ist
Mo.-Fr.
Sa.
So./Ft. gesamt
Mo.-Fr.
Sa.
So./Ft. gesamt
EB
Schicht
RMWRMWRMWRMW- Schicht
RMWRMWRMWRMW-
1-1
1-2
2-1
2-2
3
4
5-1
5-2
6-1
6-2
7-1
7-2
8-1
8-2
8-3
9-1
9-2
10
gesamt
00-08
08-16
16-24
07-19
19-07
00-08
08-16
16-24
00-08
08-16
16-24
00-08
08-16
16-24
00-08
08-16
16-24
00-08
08-16
16-24
00-08
08-16
16-24
00-08
08-16
16-24
00-08
08-16
16-24
00-08
08-16
16-24
00-08
08-16
16-24
00-08
08-16
16-24
00-08
08-16
16-24
00-08
08-16
16-24
00-08
08-16
16-24
00-08
08-16
16-24
00-08
08-16
16-24
00-08
08-16
16-24
Stunden
0
40
40
80
80
80
40
40
40
80
80
80
40
40
40
40
80
40
40
40
40
80
80
80
40
40
40
40
80
80
40
40
40
80
120
80
40
40
40
40
80
40
40
40
40
40
80
80
760
1.000
880
Stunden
0
8
8
16
16
16
8
8
8
16
16
16
8
8
8
8
8
8
8
8
8
16
16
16
8
8
8
8
16
16
8
8
8
16
16
16
8
8
8
8
8
8
8
8
8
8
16
16
152
176
176
Stunden
0
8
8
16
16
16
8
8
8
16
16
16
8
8
8
8
8
8
8
8
8
16
16
16
8
8
8
8
16
16
8
8
8
16
16
16
8
8
8
8
8
8
8
8
8
8
16
16
152
176
176
Stunden
112
336
168
336
168
208
168
336
168
280
168
376
168
208
168
280
3.648
Stunden
Stunden
Stunden
07-19
60
12
12
19-07
07-19
19-07
60
60
60
12
12
12
12
12
12
07-19
180
36
36
19-07
120
24
24
07-19
120
24
24
19-07
60
12
12
07-19
180
36
36
19-07
120
24
24
07-19
60
12
12
19-07
60
12
12
07-19
120
12
12
19-07
60
12
12
07-19
120
12
12
19-07
60
12
12
07-19
180
24
24
19-07
120
24
24
07-19
120
24
24
19-07
60
12
12
07-19
180
24
24
19-07
120
24
24
07-19
120
24
24
19-07
60
24
12
07-19
180
24
24
19-07
120
24
24
07-19
60
12
12
19-07
60
12
12
07-19
60
12
12
19-07
60
12
12
07-19
120
24
24
19-07
120
24
24
07-19
120
24
24
19-07
60
12
12
07-19
120
24
24
19-07
120
24
24
07-19
2.160
372
372
19-07
1.500
312
300
Stunden
168
168
420
252
420
168
228
228
396
252
396
264
396
168
168
336
252
336
5.016
Tabelle 44: Dimensionierungsergebnisse Notfallrettung ohne Notarzt (RTW) in RMW-Stunden
162
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
2.5.3
Anpassung der Fahrzeugbemessung an die Dienstplanmodelle der kreisangehörigen Träger der Rettungswachen
Derzeit beträgt die Summe der Rettungsmittelwochenstunden in der Notfallrettung 3.648 Stunden.
Die mathematischen Ergebnisse in der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung aus den Tabellen 44
und 45 und insgesamt 5.016 Rettungsmittelwochenstunden müssen in einen Fahrzeugvorhalteplan
übertragen und angepasst werden. Insgesamt beträgt danach die Summe der RMW-Std zukünftig
5.004 Stunden. Diesbezüglich muss die derzeitige Summe der Rettungsmittelwochenstunden von
3.648 Stunden um insgesamt 1.356 Stunden erhöht werden. Die Wachstumsrate beträgt somit 37,2%.
Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung (Mehrbedarf)
Stunden
Einsatzbereich 1-1
BED/RTW/1
24
Einsatzbereich 1-2
BED/RTW/4 (neues Fhrzg.)
24
Einsatzbereich 2-1
BHM/RTW/1
24
BHM/RTW/2
24
BHM/RTW/3 (neues Fhrzg.)
12
Einsatzbereich 2-2
24
BHM/RTW/4
BHM/RTW/5 (neues Fhrzg.)
12
Einsatzbereich 3
24
BRL/RTW/1
BRL/RTW/2 (neues Fhrzg.)
12
BRL/RTW/4
24
Einsatzbereich 4
ELS/RTW/1
24
Einsatzbereich 5-1
ERF/RTW/1
24
ERF/RTW/2
12
Einsatzbereich 5-2
24
ERF/RTW/4
ERF/RTW/5 (neues Fhrzg.)
12
Einsatzbereich 6-1
24
FRE/RTW/1
FRE/RTW/2
24
FRE/RTW/3 (neues Fhrzg.)
12
Einsatzbereich 6-2
FRE/RTW/4
24
FRE/RTW/5 (neues Fhrzg.)
12
Einsatzbereich 7-1
HÜR/RTW/1
24
HÜR/RTW/2
24
HÜR/RTW/3 (neues Fhrzg.)
12
Einsatzbereich 7-2
HÜR/RTW/4
24
HÜR/RTW/5 (neues Fhrzg.)
12
Einsatzbereich 8-1
KRP/RTW/1
24
KRP/RTW/2
24
KRP/RTW/3
12
Einsatzbereich 8-2
KRP/RTW/4
24
Einsatzbereich 8-3
KRP/RTW/5 (neues Fahrzg)
24
Einsatzbereich 9-1
PUL/RTW/1
24
PUL/RTW/2
24
Einsatzbereich 9-2
PUL/RTW/4
24
PUL/RTW/5 (neues Fahrzg)
12
Einsatzbereich 10
WSS/RTW/1
24
WSS/RTW/2
24
Tage
RMW-Stunden
Mehrbedarf in Std.
7
168
7
168
7
7
7
168
168
84
7
7
168
84
7
7
7
168
84
168
7
168
7
5
168
60
+20
7
5
168
60
+60
7
7
5
168
168
60
7
7
168
84
7
7
5
168
168
60
7
7
168
84
7
7
5
168
168
60
7
168
7
168
7
7
168
168
+128
7
7
168
84
+84
7
7
168
168
+56
+56
+168
+84
+84
+84
0
+60
+84
+116
+84
+20
0
+168
Tabelle 45: Bedarfsgerechte Fahrzeugvorhaltung nach der Anpassung des mathematischen Ergebnisses der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung an die Dienstplanmodelle
163
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
2.5.4
Schlussfolgerungen für die Notfallrettung ohne Notarzt
Hinsichtlich der im RettG geforderten flächendeckenden rettungsdienstlichen Versorgung können die
Defizite im nord-westlichen Bereich nur durch die Etablierung eines neuen RTW-Standortes abgewendet werden (vorzugsweise Bedburg-Pütz). Für den zentral im Kreisgebiet liegende Bereich um Kerpen
Balkhausen, Brüggen und Türnich sowie Erftstadt-Dirmerzheim, Gymnich und Kierdorf ist ebenfalls
ein zusätzlicher Standort erforderlich. Der planerisch günstigste Standort ist am derzeitigen Feuerwehrgerätehaus in Kerpen-Brüggen. Im Zusammenspiel mit der Etablierung des neuen v. g. RTWStandortes in Kerpen-Brüggen wird gleichzeitig eine Verlagerung des RTW-Standortes 5-2 (ErftstadtLechenich) weiter südlich erforderlich, um die hier gelegenen Stadtteile Erftstadt-Niederberg, Borr und
Scheuren sowie Teile von Friesheim flächendeckend mit Leistungen des Rettungsdienst versorgen zu
können. Ggfs. sind an dieser Stelle Synergien im Hinblick auf einen zentralen Rettungswachenstandort
und Zusammenlegung der RTW-Einsatzbereiche 5-1 (Erftstadt-Liblar) und 5-2 (Erftstadt-Lechenich) zu
prüfen.
In Bezug auf die bedarfsgerechte, personalbesetzte Vorhaltung besteht in der Notfallrettung ohne
Notarzt ein Mehrbedarf von insgesamt 37,2%, welcher sich sowohl durch die Verlängerung von Betriebszeiten als auch durch die Etablierung neuer Rettungsmittel ergibt. Insgesamt sind bei 6 Rettungsmitteln Betriebszeitenerweiterungen erforderlich. Der Mehrbedarf an zusätzlichen Fahrzeugen
für die Notfallrettung ohne Notarzt im 12-Stunden-Dienst beträgt insgesamt 9 RTW sowie im 24Stunden-Dienst insgesamt 2 RTW. Insgesamt stehen im Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises
zukünftig in der Spitze Mo.-Fr. von 07.00-19.00 Uhr 36 RTW zur Verfügung.
Aus den v. g. Fahrzeugmehrbedarfen in der Notfallrettung ergeben sich für die Träger der Rettungswachen zwangsläufig auch Mehrbedarfe an Raum- und Flächenkapazitäten sowie auch an Personal.
Die Verbände der Krankenkassen werden bei anstehenden Neu- und Erweiterungsbauten an den Rettungswachenstandorten frühzeitig in die Planungsvorhaben einbezogen.
3
Notfallrettung mit Notarzt
3.1
Methodik
Das methodische Vorgehen bei der Darstellung des Ist-Zustandes, der Standortplanung und der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung erfolgt analog der Notfallrettung ohne Notarzt.
3.2
Planungsgrößen
Die Einhaltung der v. g. bedarfs- und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen
der notärztlichen Versorgung kann somit nur gewährleistet werden, wenn die grundlegenden Planungsgrößen richtig definiert und sinnvoll sowie individuell an das Schutzgebiet angepasst sind. Für
die entscheidende Planungsgröße „Hilfsfrist“ ist bei der notärztlichen Versorgung zusätzlich Folgendes zu beachten:
164
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Abgeleitet aus § 6 Abs. 1 RettG ergibt sich für die Träger des Rettungsdienstes, dass auch für die Notfallrettung mit Notarzt eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung sichergestellt ist. Hierbei ist u.a. die zeitliche Notwendigkeit eines medizinischen Eingriffs, d.h. die Festlegung, in welchem
zeitlichen Rahmen eine Maßnahme wirken muss, ausschlaggebend. Wenn man hier als Maßstab den
schlimmsten lebensbedrohlichen Notfall, den akuten Kreislaufstillstand durch Herzkammerflimmern,
zugrunde legt, so ist ein ärztlicher Eingriff spätestens nach fünf Minuten erforderlich. Bedingt durch
den Kreislaufstillstand kommt es zu einer Mangelversorgung des Gehirns mit Blut und dadurch mit
Sauerstoff. Bereits eine 3 Minuten andauernde Hypoxie kann zu einer irreversiblen Schädigung der
Gehirnzellen führen und spätestens nach fünf Minuten tritt i.d.R. eine irreversible Schädigung des
Gehirnes ein. Da die notwendigen Maßnahmen wie Defibrillieren und Intubieren jedoch unter dem
ärztlichen Vorbehalt stehen, ist hier unbedingt der Einsatz des Notarztes erforderlich. Dies zugrunde
gelegt, würde es jedoch zu einer Vervielfachung von Notarztstandorten und Einsatzmitteln kommen.
Andererseits können jedoch schon oft Basismaßnahmen der Rettungswagenbesatzung im Vorfeld
lebensrettend wirken. Geht man davon aus, dass die Maßnahmen der Rettungswagenbesatzung zwei
bis vier Minuten in Anspruch nehmen, so kann hieraus eine Hilfsfrist von bis zu 12 Minuten für den
Notarzt abgeleitet werden. Die 12-Minuten-Hilfsfrist ist somit die verbindliche zeitliche Vorgabe für
das Eintreffen eines geeigneten Rettungsmittels, als auch Maßstab für die Berechnung der planerischen zeitgerechten Abdeckung.
3.2.1
Hilfsfrist und Erreichungsgrad
Für die Notfallrettung mit Notarzt gilt für den Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises eine
Hilfsfrist von 12 Minuten, welche mindestens in 90% aller Einsatzfahrten eingehalten werden soll.
Eintreffzeit
Dispositionszeit
0,1 Minuten (mittlere Realzeit)
Alarm- und Ausrückzeit
1,3 Minuten (mittlere Realzeit)
Fahrzeit
10,6 Minuten (mittlere Realzeit)
SUMME
= 12 Minuten Eintreffzeit
3.3
IST-Zustand der Notfallrettung mit Notarzt
Im Folgenden wird anhand einer Einsatzanalyse der einsatzbezogene Ist-Zustand im Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises basierend auf den im Einsatzleitrechner der Kreisleitstelle vorhandenen
Daten dargestellt.
Insgesamt sind im Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises für den Bemessungszeitraum 21.636
NEF-Einsätze dokumentiert. Hiervon entfielen auf die rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltenen
NEF im Rhein-Erft-Kreis und externe NEF insgesamt 23.726 Einsatzfahrten innerhalb des Kreisgebietes:
Anzahl der NEF-Einsätze/Alarmierungen gesamt:
21.636
Anzahl der NEF-Einsätze wg. fehlender Plausibilität gestrichen:
1.749
Einsätze/Alarmierungen:
43.592
165
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Bemessungsrelevante NEF-Einsatzfahrten:
21.978
Insgesamt wurden 73,2% der Einsatzfahrten als internistischer Notfall und 11,0% als chirurgischer
Notfalleinsatz eröffnet. Unter den restlichen signifikanten Einsatzfahrten entfallen 8,0% auf kombinierte Einsatzfahrten des Rettungsdienstes und der Feuerwehr in der technischen Hilfeleistung und
7,2 % auf Verlegungsfahrten.
Datenquelle: InManSys/RettD.MIS; Filter: TimeDim.year *2014*, Ls.Einsatzmitteltyp *82*, Ls.GebietRD
*alle*
Häufigkeitsverteilung der NEFEinsatzfahrten 2014
20.000
15.000
10.000
5.000
0
16.097
2.420
184
1.063
1.572
22
170
1.592
Abbildung 35: Häufigkeitsverteilung der NEF-Einsatzfahrten 2014 nach Einsatzstichwort
3.3.1
Einsatzaufkommen
Das Einsatzfahrtaufkommen in der Notfallrettung mit Notarzt steigt analog der Notfallrettung ohne
Notarzt in den letzten Jahren ebenfalls kontinuierlich an. Seit der Umsetzung des letzten Rettungsdienstbedarfsplanes 2010 ist eine Zunahme an NEF-Einsätzen von insgesamt zu beobachten. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Einsatzaufkommens seit dem Jahr 2004:
Jahr
RD-Einsätze insgesamt
Differenz zum Vorjahr in %
2001
12.559
-
2002
13.014
+3,6
2003
13.469
+3,5
2004
13.710
+1,8
2005
14.068
+2,6
2006
14.008
-0,4
2007
15.204
+8,5
2008
15.897
+4,4
166
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Jahr
RD-Einsätze insgesamt
Differenz zum Vorjahr in %
2009
17.839
+12,2
2010
18.786
+5,3
2011
19.591
+4,3
2012
21.005
+7,2
2013
21.180
+0,8
2014
21.612
+2,0
Tabelle 46: Entwicklung des Einsatzfahrtaufkommens in der Notfallrettung mit Notarzt im Bemessungszeitraum
2014
Die Anzahl der bemessungsrelevanten Einsatzfahrten betrug im Bedarfsplan 2010 für den Bemessungszeitraum 01.08.2007 – 31.07.2008 insgesamt 15.089 Einsatzfahrten. Die Anzahl der bemessungsrelevanten Einsatzfahrten im Bedarfsplan 2015 und den Bemessungszeitraum 01.01.2014 –
31.12.2014 beträgt insgesamt 21.978 Einsatzfahrten. Somit besteht eine positive Wachstumsrate von
insgesamt 45,6%.
3.3.2
Einsatzmittel zur Abdeckung des Grundbedarfs
Für die Abdeckung des Grundbedarfs stehen mit der Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes
2010 insgesamt neun personalbesetzte NEF und insgesamt 1.428 Rettungsmittelwochenstunden zur
Verfügung. Die folgende Tabelle zeigt die jeweiligen Fahrzeuge und Vorhaltezeiten:
Ist-Zustand (Rettungsmittelwochenstunden) – 01.01.2014 bis 31.12.2014
Rettungsmittel
Standort
Vorhaltetag
Vorhaltestunden
IST RMW-Std.
BED/NEF/1
NRW Bedburg
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
BHM/NEF/1
FuRW Bergheim
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
BRL/NEF/1
NRW Brühl
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
ERF/NEF/1
FuRW Erftstadt
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
FRE/NEF/1
KH Frechen
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
HÜR/NEF/1
KH Hürth
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
KRP/NEF/1
FuRW Kerpen
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
PUL/NEF/1
FuRW Pulheim
Montag-Sonntag
12 Stunden
84,0
WSS/NEF/1
Tags: KH Wesseling
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
Abbildung 36: Personalbesetzte NEF für die Abdeckung des rettungsdienstlichen Grundbedarfs
3.3.3
Einsatzmittel zur Abdeckung des Spitzen- und Sonderbedarfs
Für die Abdeckung von Einsatzspitzen sollen mit der Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes
2015 insgesamt zwei einsatzbereite NEF vorgehalten werden. Die Besetzung dieser Rettungsmittel
167
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
erfolgt durch das im Rettungsdienst tätige ärztliche und nichtärztliche Personal der Feuer- und Rettungswachen bzw. der Krankenhäuser. Angestrebt ist, dass die NEF des Sonderbedarfes innerhalb von
30 Minuten nach Alarmierung einsatzbereit besetzt sind.
Rettungsmittel
Standort
Vorhaltestunden
Zuständiger Aufgabenträger
BHM/NEF/8
FuRW Bergheim
Auf Abruf
Stadt Bergheim
ERF/NEF/8
FuRW Erftstadt
Auf Abruf
Stadt Erftstadt
Tabelle 47: Vorgehaltene NEF für die Abdeckung des rettungsdienstlichen Sonderbedarfes
3.3.4
Zeitliche Verteilung des Einsatzaufkommens
Anhand der zeitlichen Verteilung des rettungsdienstlichen Einsatzaufkommens im Bemessungszeitraum 2014 nach Schichtintervall ist zu erkennen, dass auch im Bereich der notärztlichen Versorgung
deutliche Unterschiede im Tagesgang bezüglich der Einsatzhäufigkeit bestehen:
15.000
Zeitliche Verteilung des Einsatzfahrtaufkommen nach Schichtintervall
14.210
10.000
7.768
5.000
0
07-19
19-07
Abbildung 37: Zeitliche Verteilung des Einsatzfahrtaufkommens nach Schichtintervall im Bemessungszeitraum 2014
Datenquelle: InManSys/RettD.EBP, Filter: TimeDim.year*2014*, Ls.GebietRD *alle*
Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung RDB Rhein-Erft-Kreis (NEF) – 01.01.2014 bis 31.12.2014
Schicht
07.00-19.00 Uhr
Schicht
19.00-07.00 Uhr
gesamt
962
499
1.461
2 – Bergheim
2.371
1.328
3.699
3 – Brühl
1.493
740
2.233
5 – Erftstadt
1.315
668
1.983
6 – Frechen
1.765
918
2.683
Einsatzbereich
1 – Bedburg
168
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung RDB Rhein-Erft-Kreis (NEF) – 01.01.2014 bis 31.12.2014
Schicht
07.00-19.00 Uhr
Schicht
19.00-07.00 Uhr
gesamt
962
499
1.461
7 – Hürth
1.735
987
2.722
8 - Kerpen
1.965
1.156
3.121
9 - Pulheim
1.435
775
2.210
10 - Wesseling
1.169
697
1.866
14.210
7.768
21.978
Einsatzbereich
1 – Bedburg
gesamt
Tabelle 48: Einsatzfahrtaufkommen der Notfallrettung mit Notarzt nach NEF-Einsatzbereich und Schichtintervall
im Bemessungszeitraum 2014
Einsatzfahrtaufkommen pro NEF-Einsatzbereich 2014
07.00 bis 19.00 Uhr
19.00 bis 07.00 Uhr
4000
3500
3000
2500
2000
1500
1000
500
0
Abbildung 38: Einsatzfahrtaufkommen pro NEF-Einsatzbereich im Bemessungszeitraum 2014
Wochengang
Wie bei der Notfallrettung ohne Notarzt ist auch bei der Notfallrettung mit Notarzt der „Wochengang“ eine wesentliche Kenngröße zur Bewertung des zeitlichen Einsatzaufkommens. Der folgenden
Abbildung ist der Wochengang des Einsatzfahrtaufkommens mit Notarzt zu entnehmen. Das durchschnittliche wöchentliche Notfallaufkommen liegt im Bemessungszeitraum 2014 bei 418 Einsatzfahrten pro Woche und durchschnittlich 60 Einsatzfahrten pro Tag. Das höchste tägliche Notfallaufkommen ist mit durchschnittlich 63,6 Einsatzfahrten pro Wochentag am Montag zu beobachten.
169
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Wochengang der NEF-Einsatzfahrten 2014
66
64
63,6
62
62
60,9
60
59,3
58,8
58
56,6
56,8
56
54
52
MOWochengang
DIder täglichen
MINotfalleinsatzfahrten
DO
SA
SO 2014
Abbildung 39:
mit FR
Notarzt im Bemessungszeitraum
Tagesgang
Der Tagesgang der Notarzteinsätze für die Werktage Montag bis Freitag zeigt einen unterschiedlichen
Verlauf. In dem Schichtintervall 00.00-08.00 Uhr ist das Einsatzaufkommen unterdurchschnittlich
ausgeprägt. In dem Schichtintervall 08.00-16.00 Uhr liegt das Einsatzaufkommen über dem Durchschnitt. In dem Schichtintervall 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr bewegt sich das Aufkommen mit 45,7% im
Bereich des Mittelwertes.
Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung (NEF) pro Wochentag – 01.01.2014 bis 31.12.2014
Wochentag
07.00-19.00 Uhr
19.00-07.00 Uhr
Gesamt
Montag
2.116
1.073
3.198
Dienstag
2.130
1.072
3.202
Mittwoch
2.048
1.073
3.121
Donnerstag
2.039
944
2.983
Freitag
1.928
1.072
3.000
Samstag
1.751
1.140
2.891
Sonntag
1.833
1.122
2.955
Feiertag
365
272
637
14.210
7.768
21.978
gesamt
Tabelle 49: Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung mit Notarzt pro Wochentag und Schichtintervall im Bemessungszeitraum 2014
170
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
3.3.5
Räumliche Verteilung des Einsatzaufkommens
Die räumliche Verteilung der Notarzteinsätze ist in Abbildung 39 abgebildet. Es zeigt sich auch hier,
der aus der räumlichen Verteilung der RTW-Einsätze bekannte zentral-periphere Gradient des Einsatzaufkommens.
Neben den zentralen Bereichen der Kommunen mit hoher Einsatzhäufung, ist in den peripheren Bereichen ein geringeres Einsatzaufkommen zu erkennen.
Datenquelle: InManSys/RettD.MIS;Filter:TimeDim.year *2014*, Ls.Einsatzmitteltyp *82*, Sondersignal
*J*, RD Gebiet *REK*
Abbildung 40: Räumliche Verteilung des Einsatzfahrtaufkommens in der Notfallrettung mit Notarzt im
Bemessungszeitraum 2014
171
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
3.3.6
Eigenabdeckung der Wachbezirke
Die Bedarfsgerechtigkeit der Rettungsmittelvorhaltung kann durch den Anteil der im eigenen Wachbereich bedienten Notfallnachfragen bewertet werden. In der folgenden Tabelle sind für jeden Notarztbereich die Anteile der Eigenabdeckung und der Fremdabdeckung dargestellt. Es zeigt sich, dass
nur in den Notarztbereichen 5-Erftstadt und 10-Wesseling ein Wert von über 80% Eigenabdeckung
erreicht wird, alle übrigen Notarztbereiche weisen eine niedrigere Eigenabdeckung mit 70%-80% auf.
In den Einsatzbereichen 2-Bergheim und 9-Pulheim wird sogar nur eine Eigenabdeckung von weniger
als 70% erreicht.
Bedienungsrate NEF-Anteil der Einsatzfahrten im eigenen und fremden NEF-Einsatzbereich im Bemessungszeitraum
2014
Eigenabdeckung
in %
NEF
RDB 1
NEF
RDB 2
NEF
RDB 3
NEF
RDB 5
NEF
RDB 6
NEF
RDB 7
NEF
RDB 8
NEF
RDB 9
NEF
RDB 10
NEF
Extern
gesamt
RDB 1
RDB 2
RDB 3
RDB 5
RDB 6
RDB 7
RDB 8
RDB 9
RDB 10
73,7
19,9
0,0
0,0
0,2
0,0
1
0,7
0,0
14,8
69,0
0,0
0,1
2,0
0,1
13,7
3,0
0,1
0,0
0,0
76,2
3,4
0,2
6,9
0,1
0,0
12,5
0,1
0,6
3,7
81,0
0,3
2,4
7,6
0,0
0,2
0,1
1,7
0,1
1,2
74,7
12,1
5,1
34,3
0,1
0,0
0,1
12,4
6,3
9,9
76,9
0,3
1,9
1,3
5,2
6,6
0,1
7,1
5,4
0,4
71,8
0,1
0,0
2,6
1,4
0,0
0,0
6,7
0,2
0
51,4
0,0
0,0
0,0
6,7
0,1
0,0
0,6
0
0,0
80,5
3,5
0,7
0,8
0,8
0,6
0,4
0,4
8,6
5,3
100
100
100
100
100
100
100
100
100
Tabelle 50: Bedienungsrate NEF-Anteil der Einsatzfahrten im eigenen und fremden Wachbereich im Bemessungszeitraum 2014
Die generell eher als niedrig zu betrachtenden Bedienungsraten der eigenen Notarztbereiche lassen
sich allgemein auf einen hohen Anteil an Unterstützungsfahrten in andere Notarztbereiche schließen.
Auffällig ist, dass einige NEF signifikant hohe Anteile in Nachbarbereichen bedienen. So fährt das NEF
2 rund 14,8% seiner Einsätze in dem NAB-1-Bedburg, das NEF 8 rund 13,7% seiner Einsätze in dem NAB
2-Bergheim und das NEF 6 rund 12,1% seiner Einsätze im NAB 7-Hürth. Es zeigt sich hier grundsätzlich,
dass die Unterstützung des jeweils zuständigen NEF nicht als Ausnahmefall betrachtet werden kann.
Die räumliche Verteilung der Notarzteinsätze zeigt, dass die peripher gelegenen Bereiche des Kreisgebietes gegenüber den zentralen Bereichen der Kommunen ein deutlich geringeres Einsatzaufkommen
aufweisen. Aufgrund der für die Notfallrettung mit Notarzt geltenden Hilfsfrist von 12 Minuten wird
das vollständige Kreisgebiet zeitgerecht, d.h. innerhalb der Hilfsfrist, abgedeckt.
172
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
3.3.7
Teilzeiten
Die Ermittlung der Teilzeiten erfolgt pro NEF-Versorgungsbereich. Hierbei ist unerheblich, ob eine
Einsatzfahrt von einem primär zuständigen Versorgungsbereich wahrgenommen oder diese von einem nicht primär zuständigen NEF-Versorgungsbereich abgewickelt wurde. Berücksichtigt wurden
bei der Teilzeitermittlung Einsatzfahrten des Rettungsdienstes, bei denen auf der Anfahrt Sonder- und
Wegerechte in Anspruch genommen wurden.
Transportzeit
haus
Rückfahrzeit
Einsatzabwicklungszeit
39,1
2-Bergheim
3.699
1,4
2,1
6,3
7,7
19,5
12,0
14,1
11,2
41,7
3-Brühl
2.233
1,2
1,7
4,4
5,7
19,7
10,7
16,1
12,1
42,3
5-Erftstadt
1.983
1,2
2,0
6,1
7,1
17,4
11,4
13,6
11,6
41,9
6-Frechen
2.683
1,4
2,0
5,1
6,5
15,3
7,5
12,8
11,8
34,2
7-Hürth
2.722
1,4
3,1
6,1
7,3
16,8
9,0
16,0
11,3
37,8
8-Kerpen
3.121
1,0
1,9
6,4
7,4
22,1
16,0
13,9
13,7
44,8
9-Pulheim
2.209
1,6
1,8
7,0
8,5
18,2
14,5
13,0
14,1
40,1
10-Wesseling
1.866
1,4
1,7
3,5
4,9
19,1
10,5
17,0
9,8
41,4
21.977
1,3
2,1
5,7
7
18,6
11,3
14,3
12,0
40,6
gesamt
Verweilzeit am Einsatz-
12,9
(Alarm bis Status 4)
10,0
Eintreffzeit
10,4
(Status 3 bis Status 4)
18,2
Anfahrtszeit
7,0
(Alarm bis Status 9)
5,4
Ausrückzeit NA
2,3
(Alarm bis Status 3)
1,7
Ausrückzeit
1.461
Einsatzbereich
ten
1-Bedburg
NEF-
Anzahl der Einsatzfahr-
ort
Verweilzeit im Kranken-
Mittelwerte der Teilzeiten in der Notfallrettung mit Notarzt im Jahr 2014 pro NEF-Einsatzbereich
Tabelle 51: Mittelwerte der Teilzeiten für NEF-Einsatzbereiche im Bemessungszeitraum 2014
3.3.8
Auslastung der NEF
Die mittlere Einsatzdauer wurde für jedes personalbesetzte und rettungsdienstbedarfsplanmäßig
vorgehaltene NEF zur Berechnung der Nettoeinsatzauslastung berechnet. Darüber hinaus wurde die
Anzahl der Einsätze, die Summe der Einsatzminuten, welche sich aus der Multiplikation mit der mittleren Einsatzdauer ergibt sowie die Einsatzauslastung als Verhältniswert zwischen den Vorhalteminuten und der Summe der Einsatzdauer dargestellt. Es zeigt sich, dass die mittlere Nettoeinsatzauslastung für den RDB Rhein-Erft-Kreis insgesamt 22,8% beträgt. Bei sechs von neun NEF liegt die
Einsatzauslastung zwischen 20% und 30%. Drei NEF weisen geringere Einsatzauslastung auf.
173
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Einsatzmittel
Art
Einsatzfahrten
Mittlere
Einsatzdauer in
Dezimalminuten
Summe
Einsatzminuten
Summe
Vorhalteminuten
Nettoeinsatzauslastung
BED/NEF/1
24/7
2.149
41,0
88.109
525.600
16,8%
BHM/NEF/1
24/7
3.540
42,8
151.512
525.600
28,8%
BRL/NEF/1
24/7
2.555
44,6
113.953
525.600
21,7%
ERF/NEF/1
24/7
2.235
42,7
95.435
525.600
18,2%
FRE/NEF/1
24/7
3.657
37,0
135.309
525.600
25,7%
HÜR/NEF/1
24/7
3.026
39,6
119.830
525.600
22,8%
KRP/NEF/1
24/7
3.177
44,6
141.694
525.600
27,0%
PUL/NEF/1
12/7
1.710
40,8
69.768
262.800
26,5%
WSS/NEF/2
16/7
2.285
45,4
103.739
525.600
19,7%
1.019.349
4.467.600
22,8%
Summe
24.334
Tabelle 52: Einsatzfahrten, Einsatzdauer, Einsatzminuten, Vorhalteminuten und Nettoeinsatzauslastung im Jahr
2014 pro personalbesetztem und rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltenem NEF
3.3.9
Einhaltung des Erreichungsgrades
Kreisweit werden 97,8% der Notfallnachfragen in der Notfallrettung mit Notarzt innerhalb der 12
Minuten-Hilfsfrist bedient, so dass der Erreichungsgrad oberhalb der Schutzzieldefinition von 90%
liegt.
3.4
Bedarfsanalyse (SOLL-Zustand)
Die Bedarfsanalyse für die Einsatzmittelvorhaltung in der Notfallrettung mit Notarzt leitet sich ebenfalls aus § 6 Abs. 1 RettG ab. Auch hier ist eine an die lokalen Verhältnisse angepasste Standortplanung, welche nur in Form einer qualifizierten Raum-Zeit-Analyse erfolgen kann Grundlage der bedarfsgerechten Bedarfsanalyse. Die Standortplanung erfolgt für die bestehenden Standorte St.
Hubertus-Stift Bedburg, Feuer- und Rettungswache Bergheim, Marienhospital Brühl, Marien-Hospital
Erftstadt, St. Katharinen Hospital Frechen, Sana-Krankenhaus Hürth, Feuer- und Rettungswache Kerpen, Feuer- und Rettungswache Pulheim, Dreifaltigkeitskrankenhaus Wesseling.
Insgesamt werden für die neun v. g. Notarztstandorte Raum-Zeit-Analysen durchgeführt, die auf den
folgenden Seiten dargestellt sind.
3.4.1
Wachstandorte
Die Einsatzbereiche der NEF sind so festgelegt, dass grundsätzlich das dem Einsatzort planmäßig
nächststehende NEF zum Einsatz kommt. Auch in der Notfallrettung mit Notarzt haben kommunale
Grenzen keine Bedeutung.
174
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
NA-Einsatzbereich 1 – Bedburg
Abbildung 41: Abbildung 40: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 1 innerhalb von
12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10,6 Minuten Fahrzeit
Einsatzbereich:
N_Bedburg_1: Alt-Kaster, Broich, Blerichen, Epprath, Kaster, Grottenherten, Kirchtroisdorf, Kirchherten, Kleintroisdorf, Königshoven, Lipp, Millendorf, Oppendorf, Pütz,
N_Bedburg_2: Rath
N_Bergheim_4: Kirdorf
N_Elsdorf_4: Frankeshoven, Niederembt, Oberembt, Richardshoven
Defizitäre Bereiche:
Teile von Oberembt
Maßnahmen:
Keine
175
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
NA-Einsatzbereich 2 – Bergheim
Abbildung 42: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 2 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 10,6 Minuten Fahrzeit
Einsatzbereich:
N_Bergheim_1: Ahe
N_Bergheim_2: Paffendorf, Zieverich
N_Bergheim_6: Kenten, Quadrath-Ichendorf, Thorr
N_Bergheim_7: Rheidt
N_Bergheim_8: Büsdorf
N_Bergheim_9: Niederaußem, Oberaußem
N_Bergheim_10: Auenheim
N_Elsdorf_1: Berrendorf
N_Elsdorf_3: Angelsdorf, Grouven, Esch, Neu-Etzweiler, Tollhausen
Defizitäre Bereiche:
Keine
Maßnahmen:
Keine
176
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
NA-Einsatzbereich 3 – Brühl
Abbildung 43: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 3 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 10,6 Minuten Fahrzeit
Einsatzbereich:
N_Brühl_1: Badorf, Eckdorf, Pingsdorf
N_Brühl_2: Heide, Kierberg, Vochem, Innenstadt
N_Brühl_3: Schwadorf, Ost
Defizitäre Bereiche:
Keine
Maßnahmen:
Keine
177
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
NA-Einsatzbereich 5 – Erftstadt
Abbildung 44: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 5 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 10,6 Minuten Fahrzeit
Einsatzbereich:
N_Erftstadt_1: Ahrem, Blessem, Kierdorf, Lechenich, Roggendorf
N_Erftstadt_2: Bliesheim, Borr, Friesheim, Niederberg, Scheuren
N_Erftstadt_3: Erp, Herrig
N_Erftstadt_4: Gymnich, Dirmerzheim
N_Erftstadt_5: Liblar, Köttingen
Defizitäre Bereiche:
Erftstadt-Borr, Scheuren und Teile von Niederberg
Maßnahmen:
Keine
178
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
NA-Einsatzbereich 6 – Frechen
Abbildung 45: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 6 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 10,6 Minuten Fahrzeit
Einsatzbereich:
N_Frechen_1: Bachem, Benzelrath, Grube Carl, Hücheln, Innenstadt
N_Frechen_2:Grefrath, Habbelrath
N_Frechen_3:Königsdorf, Neu-Buschbell, Neu-Freimersdorf
N_Frechen_4:Buschbell
Defizitäre Bereiche:
Keine
Maßnahmen:
Keine
179
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
NA-Einsatzbereich 7 – Hürth
Abbildung 46: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 7 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 10,6 Minuten Fahrzeit
Einsatzbereich:
N_Hürth_1: Altstädten-Burbach, Efferen, Stotzheim
N_Hürth_2: Alt-Hürth, Kendenich, Knapsack, Fischenich, Kalscheuren
N_Hürth_3: Sielsdorf
N_Hürth_4:Weiler- Berrenrath
N_Hürth_5:Teile von Berrenrath, Gleuel
N_Hürth_6: Hermülheim
Defizitäre Bereiche:
Keine
Maßnahmen:
Keine
180
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
NA-Einsatzbereich 8 – Kerpen
Abbildung 47: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 8 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 10,6 Minuten Fahrzeit
Einsatzbereich:
N_Elsdorf_2: Heppendorf
N_Kerpen_1:Horrem, Sindorf,
N_Kerpen_2:Bergerhausen, Buir, Blatzheim, Manheim
N_Kerpen_3: Götzenkirchen
N_Kerpen_4: Gewerbegebiet, Langenich, Manheim-Neu, Mödrath
N_Kerpen_5:Niederbolheim
N_Kerpen_6: Balkhausen, Brüggen, Türnich
Defizitäre Bereiche:
Keine
Maßnahmen:
Keine
181
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
NA-Einsatzbereich 9 – Pulheim
Abbildung 48: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 9 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 10,6 Minuten Fahrzeit
Einsatzbereich:
N_Bergheim_3: Fliesteden
N_Bergheim_5: Glessen
N_Pulheim_1: Geyen, Sinthern
N_Pulheim_2: Ingendorf
N_Pulheim_3: Sinnersdorf
N_Pulheim_4: Innenstadt
N_Pulheim_5: Manstedten
N_Pulheim_6: Brauweiler, Dansweiler, Freimersdorf
N_Pulheim_7: Stommelerbusch
N_Pulheim_8: Bruchhaus, Stommeln
Defizitäre Bereiche:
Keine
Maßnahmen:
Keine
182
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
NA-Einsatzbereich 10 – Wesseling
Abbildung 49: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 10 innerhalb von 12 Minuten
Hilfsfrist, entspricht 10,6 Minuten Fahrzeit
Einsatzbereich:
N_Wesseling_1: Berzdorf, Eichholz, Keldenich, Urfeld, Wesseling
Defizitäre Bereiche:
Keine
Maßnahmen:
Keine
183
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
3.4.2
Ergebnis und Konsequenzen aus der Standortplanung für die Notfallrettung mit Notarzt
(NEF)
Die Standortplanung für die Notfallrettung mit Notarzt zeigt, dass hier eine zeitgerechte planerische
Abdeckung des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist
und 10,7 Minuten Fahrzeit fast vollständig gegeben ist.
Um die Effektivität in einzelnen Notarztbereichen noch ein wenig zu steigern, ist es notwendig, an
einzelnen Standorten organisatorische Verbesserungen vorzunehmen. So soll z.B. mit der Fertigstellung der neuen Feuer- und Rettungswache in Frechen der Standort des NEF 6 nicht mehr das St. Katharinen Hospital sondern die Feuer- und Rettungswache werden.
3.5
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung mit Notarzt
Die methodische Vorgehensweise für die risikoabhängige Fahrzeugbemessung erfolgt analog der Notfallrettung ohne Notarzt und wurde bereits eingehend erläutert. Das Ergebnis der risikoabhängigen
Fahrzeugbemessung anhand der Wahrscheinlichkeitsbetrachtung nach POISSON für die Notfallrettung mit Notarzt (NEF) ist in den Tabellen 53 bis 61 zusammenfassend dargestellt.
Dargestellt ist auch hier für jeden NEF-Versorgungsbereich, in Abhängigkeit von der Wochentagskategorie des betrachteten Zeitintervalls, die Zahl der jeweils bemessenen Fahrzeuge. Darüber hinaus wird
das Sicherheitsniveau in Form der Wiederkehrzeit angegeben.
184
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Montag
Zeitintervall
134
55
EAZ
42,9
41,8
50
50
Tage
2
1
99
30
Einsätze
134
70
EAZ
Wiederkehrzeit
Mittwoch
Donnerstag
40,6
43,1
Tage
52
52
NEF
2
1
Wiederkehrzeit
123
19
Einsätze
121
77
EAZ
39,1
41,2
Tage
52
52
NEF
2
1
Wiederkehrzeit
177
17
Einsätze
161
49
EAZ
42,1
48,3
Tage
48
48
NEF
2
11
54
30
Wiederkehrzeit
1
Einsätze
Freitag
Samstag
125
89
EAZ
37
39
Tage
49
49
NEF
2
1
Wiederkehrzeit
150
12
Einsätze
109
72
EAZ
41
40
Tage
51
51
NEF
Sonntag
2
1
Wiederkehrzeit
209
20
Einsätze
160
69
EAZ
39,5
41,5
52
52
Tage
NEF
2
1
Wiederkehrzeit
78
21
Einsätze
18
19
EAZ
Feiertag
19.00 - 07.00 Uhr
Einsätze
NEF
Dienstag
07.00 - 19.00 Uhr
51,5
34,0
Tage
11
11
NEF
1
1
11
15
Wiederkehrzeit
Tabelle 53: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 1
185
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Montag
Dienstag
Zeitintervall
351
196
EAZ
44,2
43,5
Tage
50
50
NEF
2
2
Wiederkehrzeit
6
33
Einsätze
359
202
EAZ
44,2
40,5
Tage
52
52
NEF
2
2
7
38
Einsätze
338
186
EAZ
43,0
43,5
Tage
52
52
NEF
2
2
Wiederkehrzeit
Donnerstag
2
Freitag
Samstag
8
42
Einsätze
331
160
EAZ
42,6
45,4
Tage
48
48
NEF
2
2
Wiederkehrzeit
7
48
Einsätze
310
156
EAZ
41,9
39,8
Tage
49
49
NEF
2
2
Wiederkehrzeit
9
69
Einsätze
312
193
EAZ
40,7
42,5
51
51
Tage
NEF
2
2
11
37
Einsätze
299
182
EAZ
43,3
42,2
52
52
Wiederkehrzeit
Sonntag
Tage
NEF
2
2
Wiederkehrzeit
11
48
Einsätze
71
53
EAZ
Feiertag
19.00 - 07.00 Uhr
Einsätze
Wiederkehrzeit
Mittwoch
07.00 - 19.00 Uhr
42,4
44,6
Tage
11
11
NEF
2
2
Wiederkehrzeit
9
17
Tabelle 54: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 2
186
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Montag
Zeitintervall
225
116
EAZ
42,4
48,3
50
50
Tage
2
2
23
120
Einsätze
221
76
EAZ
Wiederkehrzeit
44,4
48,5
Tage
52
52
NEF
2
1
Wiederkehrzeit
Mittwoch
25
15
Einsätze
240
87
EAZ
44,7
40,2
Tage
52
52
NEF
2
1
Wiederkehrzeit
Donnerstag
20
14
Einsätze
211
100
EAZ
45,0
45,0
Tage
48
48
NEF
2
2
22
187
Wiederkehrzeit
3
Freitag
Einsätze
208
96
EAZ
44,3
46,1
Tage
49
49
NEF
2
2
25
214
Wiederkehrzeit
Samstag
Einsätze
177
118
EAZ
42,7
42,8
51
51
Tage
NEF
2
2
48
152
Einsätze
164
126
EAZ
45,4
43,6
52
52
Wiederkehrzeit
Sonntag
Tage
NEF
2
2
Wiederkehrzeit
56
129
Einsätze
47
21
EAZ
Feiertag
19.00 - 07.00 Uhr
Einsätze
NEF
Dienstag
07.00 - 19.00 Uhr
46,5
39
Tage
11
11
NEF
2
1
23
11
Wiederkehrzeit
Tabelle 55: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 3
187
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Montag
Zeitintervall
190
114
EAZ
42,6
48,3
50
50
Tage
2
2
37
126
Einsätze
215
83
EAZ
Wiederkehrzeit
43,1
40,1
Tage
52
52
NEF
2
1
Wiederkehrzeit
Mittwoch
28
15
Einsätze
200
95
EAZ
42,1
41,7
Tage
52
52
NEF
2
1
Wiederkehrzeit
36
11
202
68
EAZ
42
44,5
Tage
48
48
NEF
2
1
28
17
Einsätze
Donnerstag
Wiederkehrzeit
5
Freitag
Einsätze
169
93
EAZ
41,1
45,1
Tage
49
49
NEF
2
2
52
244
Wiederkehrzeit
Samstag
Einsätze
155
122
EAZ
48,3
41,3
51
51
Tage
NEF
2
2
55
189
Einsätze
149
79
EAZ
45,9
44,7
52
52
Wiederkehrzeit
Sonntag
Tage
NEF
2
1
Wiederkehrzeit
72
15
Einsätze
35
24
EAZ
Feiertag
19.00 - 07.00 Uhr
Einsätze
NEF
Dienstag
07.00 - 19.00 Uhr
32,3
41
Tage
11
11
NEF
2
2
103
195
Wiederkehrzeit
Tabelle 56: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 5
188
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Montag
Zeitintervall
271
131
EAZ
38,6
35,9
50
50
Tage
2
2
16
148
Einsätze
273
129
EAZ
Wiederkehrzeit
39,0
39,9
Tage
52
52
NEF
2
2
Wiederkehrzeit
Mittwoch
17
142
Einsätze
260
117
EAZ
37,3
34,0
Tage
52
52
NEF
2
2
Wiederkehrzeit
Donnerstag
22
256
Einsätze
219
107
EAZ
40,7
36,3
Tage
48
48
NEF
2
2
24
232
Wiederkehrzeit
6
Freitag
Einsätze
234
142
EAZ
35,9
36,6
Tage
49
49
NEF
2
2
26
106
Wiederkehrzeit
Einsätze
Samstag
220
139
EAZ
36
38,6
Tage
51
51
NEF
2
2
35
115
Einsätze
236
123
EAZ
34,5
41,1
52
52
Wiederkehrzeit
Sonntag
Tage
NEF
2
2
Wiederkehrzeit
33
154
Einsätze
52
30
EAZ
Feiertag
19.00 - 07.00 Uhr
Einsätze
NEF
Dienstag
07.00 - 19.00 Uhr
37,2
37,9
Tage
11
11
NEF
2
2
26
119
Wiederkehrzeit
Tabelle 57: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 6
189
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Montag
Zeitintervall
277
117
EAZ
37,6
41,5
50
50
Tage
2
2
16
156
Einsätze
245
132
EAZ
Wiederkehrzeit
37,1
42,7
Tage
52
52
NEF
2
2
Wiederkehrzeit
Mittwoch
26
117
Einsätze
260
145
EAZ
37,7
39,5
Tage
52
52
NEF
2
2
Wiederkehrzeit
Donnerstag
21
103
Einsätze
248
120
EAZ
34,3
43,4
Tage
48
48
NEF
2
2
23
118
Wiederkehrzeit
7
Freitag
Einsätze
242
160
EAZ
41,8
39,9
Tage
49
49
NEF
2
2
18
64
Wiederkehrzeit
Samstag
Einsätze
211
134
EAZ
38,1
40,1
51
51
Tage
NEF
2
2
36
119
Einsätze
207
140
EAZ
36,4
39,3
52
52
Wiederkehrzeit
Sonntag
Tage
NEF
2
2
Wiederkehrzeit
43
115
Einsätze
45
39
EAZ
Feiertag
19.00 - 07.00 Uhr
Einsätze
NEF
Dienstag
07.00 - 19.00 Uhr
38,3
34,2
Tage
11
11
NEF
2
2
36
68
Wiederkehrzeit
Tabelle 58: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 7
190
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Montag
Zeitintervall
266
154
EAZ
45,0
46,2
50
50
Tage
2
2
13
58
Einsätze
317
153
EAZ
Wiederkehrzeit
45,4
48,6
Tage
52
52
NEF
2
2
Wiederkehrzeit
Mittwoch
9
60
Einsätze
298
155
EAZ
43,5
45,4
Tage
52
52
NEF
2
2
Wiederkehrzeit
Donnerstag
11
66
Einsätze
266
166
EAZ
46,3
47,7
Tage
48
48
NEF
2
2
11
39
Wiederkehrzeit
8
Freitag
Samstag
Einsätze
293
149
EAZ
47,1
42,5
Tage
49
49
NEF
2
2
Wiederkehrzeit
9
70
Einsätze
221
172
EAZ
43,9
44,4
51
51
Tage
NEF
2
2
24
48
Einsätze
260
177
EAZ
43,5
45,0
52
52
Wiederkehrzeit
Sonntag
Tage
NEF
2
2
Wiederkehrzeit
16
46
Einsätze
44
30
EAZ
Feiertag
19.00 - 07.00 Uhr
Einsätze
NEF
Dienstag
07.00 - 19.00 Uhr
36,9
38,1
Tage
11
11
NEF
2
2
42
118
Wiederkehrzeit
Tabelle 59: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 8
191
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Montag
Zeitintervall
203
88
EAZ
39,8
38,6
50
50
Tage
2
1
35
13
Einsätze
200
130
EAZ
Wiederkehrzeit
44,4
41,4
Tage
52
52
NEF
2
2
Wiederkehrzeit
Mittwoch
33
129
Einsätze
182
118
EAZ
37,7
37,6
Tage
52
52
NEF
2
2
Wiederkehrzeit
Donnerstag
58
205
Einsätze
221
98
EAZ
37,4
39,7
Tage
48
48
NEF
2
2
27
253
Wiederkehrzeit
9
Freitag
Einsätze
197
91
EAZ
38,9
33,3
Tage
49
49
NEF
2
1
37
13
Wiederkehrzeit
Samstag
Einsätze
193
96
EAZ
44,2
40,8
51
51
Tage
NEF
2
1
35
11
Einsätze
207
120
EAZ
37,7
42,3
52
52
Wiederkehrzeit
Sonntag
Tage
NEF
2
2
Wiederkehrzeit
40
156
Einsätze
32
34
EAZ
Feiertag
19.00 - 07.00 Uhr
Einsätze
NEF
Dienstag
07.00 - 19.00 Uhr
33,8
38,3
Tage
11
11
NEF
2
2
123
81
Wiederkehrzeit
Tabelle 60: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 9
192
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Montag
Zeitintervall
199
102
EAZ
40,3
43,3
50
50
Tage
2
2
36
215
Einsätze
166
97
EAZ
Wiederkehrzeit
44,0
40,6
Tage
52
52
NEF
2
1
Wiederkehrzeit
Mittwoch
57
11
Einsätze
149
93
EAZ
41,7
43,0
Tage
52
52
NEF
2
1
Wiederkehrzeit
Donnerstag
86
11
Einsätze
180
76
EAZ
45,5
41,1
Tage
48
48
NEF
2
1
34
15
Wiederkehrzeit
10
Freitag
Einsätze
150
96
EAZ
45,2
44,5
Tage
49
49
NEF
2
2
61
229
Wiederkehrzeit
Samstag
Einsätze
153
105
EAZ
45,7
45,1
51
51
Tage
NEF
2
2
64
193
Einsätze
151
106
EAZ
44,7
43,8
52
52
Wiederkehrzeit
Sonntag
Tage
NEF
2
2
Wiederkehrzeit
73
210
Einsätze
21
22
EAZ
Feiertag
19.00 - 07.00 Uhr
Einsätze
NEF
Dienstag
07.00 - 19.00 Uhr
38,7
43,3
Tage
11
11
NEF
1
2
11
227
Wiederkehrzeit
Tabelle 61: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 10
193
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
3.5.1
Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in der Notfallrettung mit Notarzt
Dimensionierungsergebnisse zur NEF-Vorhaltung im RDB Rhein-Erft-Kreis (Anzahl NEF) – 01.01.2014-31.12.2014
Ist
Soll
EB
Mo.-Fr.
Sa.
So./Ft. Schicht
Mo.-Fr.
Sa.
Schicht
Anzahl NEF
1-BED
2-BHM
3-BRL
5-ERF
6-FRE
7-HÜR
8-KRP
9-PUL
10-WSS
gesamt
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
Anzahl NEF
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
0
1
1
9
8
Anzahl NEF
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
0
1
1
9
8
Anzahl NEF
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
0
1
1
9
8
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
Anzahl NEF
2
1
2
2
2
2
2
1
2
2
2
2
2
2
2
2
2
1
18
15
So./Ft.
Anzahl NEF
2
1
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
1
2
2
18
16
2
1
2
2
2
2
2
1
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
18
16
Tabelle 62: Dimensionierungsergebnisse zur Anzahl der NEF-Vorhaltung pro NEF-Einsatzbereich im Bemessungszeitraum 2014
3.5.2
Dimensionierungsergebnis zur NEF-Vorhaltung im RDB Rhein-Erft-Kreis (RMW-Stunden)
Dimensionierungsergebnisse zur NEF-Vorhaltung im RDB Rhein-Erft-Kreis (RMW-Stunden) – 01.01.2014-31.12.2014
Ist
Soll
Schicht
Mo.-Fr.
Sa.
So./Ft.
Mo.-Fr.
Sa.
EB
RMWSchicht
RMWRMWRMWRMWRMWRMWStunden
1-BED
2-BHM
3-BRL
5-ERF
6-FRE
7-HÜR
8-KRP
9-PUL
10-WSS
gesamt
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
0
60
60
540
480
Stunden
12
12
12
12
12
12
12
12
12
12
12
12
12
12
12
0
12
12
108
96
Stunden
12
12
12
12
12
12
12
12
12
12
12
12
12
12
12
0
12
12
108
96
Stunden
168
168
168
168
168
168
168
84
168
1.428
Stunden
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
07-19
19-07
120
60
120
120
120
120
120
60
120
120
120
120
120
120
120
120
120
60
1.080
900
Stunden
24
12
24
24
24
24
24
24
24
24
24
24
24
24
24
12
24
24
216
192
Stunden
24
12
24
24
24
24
24
12
24
24
24
24
24
24
24
24
24
24
216
192
RMWStunden
252
336
336
264
336
336
336
324
276
2.796
Tabelle 63: Dimensionierungsergebnisse zur RMW-Stundenzahl pro NEF-Einsatzbereich im Bemessungszeitraum
2014
194
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
3.5.3
Anpassung der Fahrzeugbemessung an die Dienstplanmodelle der kreisangehörigen Träger der Rettungswachen
Derzeit beträgt die Summe der Rettungsmittelwochenstunden in der Notfallrettung mit Notarzt 1.428
Stunden. Die mathematischen Ergebnisse in der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung aus den Tabellen 62 und 63 sowie insgesamt 2.796 Rettungsmittelwochenstunden müssen in einen Fahrzeugvorhalteplan übertragen und angepasst werden. Auf der Basis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung
müsste die Summe der Rettungsmittelwochenstunden um insgesamt 1.368 erhöht werden, was einer
Wachstumsrate von 95,8% entspricht. Eine sinnvolle Anpassung der Rettungsmittelwochenstunden
stellt aktuell die Betriebszeitenerweiterung des NEF in Pulheim um 84 RMW-Stunden auf 1.512 Stunden insgesamt dar. Die Wachstumsrate beträgt somit 5,9%.
Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung (Mehrbedarf)
Stunden
Einsatzbereich 1
BED/NEF/1
24
Einsatzbereich 2
BHM/NEF/1
24
Einsatzbereich 3
BRL/NEF/1
24
Einsatzbereich 5
ERF/NEF/1
24
Einsatzbereich 6
FRE/NEF/1
24
Einsatzbereich 7
HÜR/NEF/4
24
Einsatzbereich 8
KRP/NEF/1
24
Einsatzbereich 9
PUL/NEF/4
24
Einsatzbereich 10
WSS/NEF/1
24
Tage
RMW-Stunden
Mehrbedarf in Std.
7
168
0
7
168
0
7
168
0
7
168
0
7
168
0
7
168
0
7
168
0
7
168
+84
7
168
0
Tabelle 64: Bedarfsgerechte Fahrzeugvorhaltung nach der Anpassung des mathematischen Ergebnisses der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung an die Dienstplanmodelle der kreisangehörigen Träger der Rettungswachen
3.5.4
Schlussfolgerung für die Notfallrettung mit Notarzt
Der zusätzliche Bedarf an Rettungsmitteln in der Notfallrettung mit Notarzt ergibt sich primär aus
den mathematischen Bedarfen der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung, die analog der Notfallrettung ohne Notarzt durchgeführt wird. Entsprechend der Bemessungsergebnisse wäre, auch bei der
hier herangezogenen Wiederkehrzeit niedrigen Sicherheitsniveaus von 5 Schichten ein Mehrbedarf
von bis zu neun Fahrzeugen gegeben. Diesem Mehrbedarf soll jedoch zunächst durch eine Betriebszeitenerweiterung des NEF/PUL/1 von derzeit 12 auf 24 Stunden sowie durch eine optimierte Anpassung
in der Standortstruktur entsprochen werden, wie sie in Kapitel 3.4.2 beschrieben ist. Auf dieser Basis
muss die Summe der Rettungsmittelwochenstunden um 84 RMW-Stunden auf insgesamt 1.512 RMWStunden erhöht werden, was einer Wachstumsrate von 5,9% entspricht.
Die Verbände der Krankenkassen werden bei anstehenden Neu- und Erweiterungsbauten an den Notarztstandorten frühzeitig in die Planungsvorhaben einbezogen.
195
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
4
Qualifizierter Krankentransport
4.1
Einleitung
Der qualifizierte Krankentransport stellt die zweite Säule des öffentlichen Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen neben der Notfallrettung dar. Die Einsätze des Krankentransportes unterscheiden
sich von den Einsätzen der Notfallrettung dadurch, dass es nicht um die Versorgung von Notfallpatienten geht. Beim Krankentransport kommt es vielmehr darauf an, dass medizinisch-fachliche Leistungen
54
erforderlich oder Einrichtungen des Krankentransportfahrzeuges in Verbindung mit spezifisch-
fachlichen Kenntnissen notwendig sind.
55
Insgesamt ist im qualifizierten Krankentransport nicht die notfallmedizinische Versorgung, sondern
die Beförderung von Kranken, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, das bestimmende Moment.
56
Innerhalb des Rhein-Erft-Kreises wird der qualifizierte Krankentransport zum einen als öffentlicher
Krankentransport durch die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben durchgeführt. Zum anderen wird
durch einen gewerblichen Krankentransportunternehmen nach dem III. Abschnitt des RettG NRW
„Leistungen des qualifizierten Krankentransportes“ wahrgenommen. Der gewerbliche Krankentransportunternehmer arbeitet im Rahmen der Vorgaben durch den Träger des Rettungsdienstes eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung. Zum 31.12.2015 wurde durch einen weiteren gewerblichen
Konzessionär im qualifizierten Krankentransport mitgeteilt, dass dieser den Betrieb von vier Krankentransportwagen eingestellt hat.
Wie eingangs erläutert, handelt es sich bei Einsätzen des qualifizierten Krankentransportes um zeitunkritische Einsätze. Gesetzlich gibt es in diesem Bereich für das Eintreffen des KTW keine verbindlichen Vorgaben (Hilfsfrist) wie in der zeitkritischen Notfallrettung. Dennoch hat die Bedienung von
Krankentransportnachfragen zeitnah zu erfolgen. Innerhalb des Rettungsdienstbereiches des RheinErft-Kreises wird sowohl für den öffentlichen als auch den gewerblichen Krankentransport eine mittlere Wartezeit (Bedienzeit) von 30 Minuten als allgemein verträglich angesehen.
Im Bereich des qualifizierten Krankentransportes wurden im Jahr 2015 durch die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben 13.973 Einsatzfahrten bewältigt. Hierzu standen insgesamt 9 KTW (5 Typ A2
und 4 Typ B) zur Verfügung, deren Vorhaltung über den Tag an den regelmäßig zu erwartenden Bedarf (Betriebszeiten) angepasst ist, d.h. in den einsatzstarken Stunden des Tages werden mehr Fahrzeuge als zu einsatzschwachen Zeiten bereitgehalten. Durch den gewerblichen Unternehmer, der zum
31.12.2015 seinen Betrieb eingestellt hat, wurden im Jahr 2015 insgesamt 2824 Einsatzfahrten durchgeführten. Diese sind im Rahmen der zukünftigen Rettungsmittelbemessung für den öffentlichen
54
Vgl. § 6 Abs. 1 Krankentransport-Richtlinie: Ein Krankentransport kann dann verordnet werden, wenn der Versicherte
während der Fahrt einer fachlichen Betreuung oder besonderen Einrichtung des Krankentransportwagens (KTW) bedarf
oder deren Erforderlichkeit aufgrund seines Zustandes zu erwarten ist. Die fachliche Betreuung in Krankentransportwagen wird nach den maßgeblichen landesrechtlichen Vorschriften durch qualifiziertes nicht-ärztliches Personal gewährleistet. Die medizinisch-technische Einrichtung ist auf die Beförderung von Nicht-Notfallpatienten ausgelegt.
55
STEEGMANN, C. (1997-2007): Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in NRW, Düsseldorf, §2 Rn. 3/40
56
Vgl. § 2 Abs. 3 Rettungsgesetz NRW
196
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Rettungsdienst mit zu berücksichtigen. Insgesamt entfallen somit auf den öffentlichen Krankentransport 16.797 Einsatzfahrten.
Probleme im Bereich des qualifizierten Krankentransportes bereiten zum einen die täglichen unregelmäßigen und unkalkulierbaren Schwankungen im Transportaufkommen, die insbesondere in kurzen Zeitfenstern an den Vormittagen auftreten. Diesen Schwankungen ist der öffentliche Krankentransport sehr stark unterworfen. Durch einen hohen Anteil von regelmäßig wiederkehrenden
Transportanforderungen ist das Einsatzgeschehen der gewerblichen Unternehmen besser planbar als
der Bereich des öffentlichen Krankentransportes, der durch die starken Schwankungen im täglichen
Einsatzaufkommen eine relativ hohe Flexibilität erfordert. Diese geht notgedrungen zu Lasten der
Wirtschaftlichkeit und ermöglicht den Unternehmen eine vergleichsweise höhere Effizienz gegenüber
dem öffentlichen Krankentransport.
Zum anderen ergeben sich für den öffentlich organisierten Krankentransport Probleme dadurch, dass
in den letzten Jahren das Einsatzaufkommen nahezu stetig gesunken ist. Während im Jahr 2004 noch
21.783 Fahrten durch den öffentlichen Krankentransport abgewickelt wurden, sind es im Jahr 2015
lediglich 13.973. Fahrten. Dies bedeutet insgesamt eine Schrumpfung im Fahrtaufkommen von 35,9%.
Ursächlich hierfür ist unter anderem die zum 02.03.2005 eingeführte Krankentransport-Richtlinie.
Diese hat gemäß § 92 SGB V das Transportaufkommen dahingehend entscheidend verändert, als dass
seither eine vorherige Genehmigungspflicht von Krankentransporten durch die gesetzliche Krankenkasse des Patienten besteht.
Mit der am 02.03.2005 in Kraft getretenen Krankentransport-Richtlinie wurde zugleich eine Differenzierung zwischen Krankentransporten (§ 6) und Krankenfahrten (§ 7) vorgenommen. Demnach können seither gewerbliche Unternehmen mit einer nach dem PBefG genehmigten Konzession Kranke,
Verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördern, wenn diese keiner medizinisch-fachlichen
Betreuung oder keiner besonderen Einrichtung eines Krankenwagens bedürfen.
57
Hieraus folgt, dass
durch nach dem PBefG konzessionierte Unternehmen Kranke, Verletzte oder sonstige hilfsbedürftige
Personen auch liegend befördert werden können. Nachweislich führt diese Differenzierung zu einer
Teilverschiebung des Einsatzaufkommens mit der Konsequenz eines Rückgangs des Einsatzaufkommens im qualifizierten Krankentransport.
Unter diesen Voraussetzungen ergibt sich der Bedarf einer Notwendigkeitsprüfung der Fahrzeugvorhaltung im öffentlich organisierten qualifizierten Krankentransport. Die seit der letzten Bedarfsermittlung stattgefundene Schrumpfung um 188 Fahrten im öffentlichen Krankentransport (exklusive
der 2824Einsatzfahrten durch den gewerblichen Anbieter) macht es erforderlich, die Vorhaltestunden
im öffentlichen Krankentransport zu reduzieren und der Wirtschaftlichkeit anzupassen. Aus diesen
Gründen wird eine Betrachtung des Einsatzfahrtaufkommens im öffentlichen Krankentransport von
insgesamt 16.797 Einsatzfahrten an Werktagen, Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen durchgeführt.
57
Bestätigt durch das Urteil OVG für das Land NRW vom 29.4.2008 – 13 A 2457/05
197
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
4.2
Methodik
Die frequenzabhängige Fahrzeugbemessung ist der allgemein anerkannte Berechnungsalgorithmus
für die bedarfsgerechte Fahrzeugvorhaltung im qualifizierten Krankentransport. Wie bereits im v.g.
Abschnitt erläutert, ist im Gegensatz zur risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in der Notfallrettung,
die eine Bedienung innerhalb einer vorgegebenen Frist vorsieht, im Krankentransport eine bestimmte
Wartezeit als zulässig angesehen. Grundsätzlich basiert das Verfahren der frequenzabhängigen Fahrzeugbemessung auf dem Abgleich des mittleren Einsatzzeitbedarfs und der maximalen Bedienbarkeit
mit den vorgehaltenen Einsatzmitteln.
Die nachfolgende Beispielrechnung erklärt die Fahrzeugbemessung exemplarisch für ein Stundenintervall.
Betrachtet wird das werktägliche Einsatzaufkommen (Montag bis Freitag) zwischen 10 und 11 Uhr.
Insgesamt wurden für den Zeitraum Montag bis Freitag zwischen 10 und 11 Uhr 1.724 Einsatzfahrten
dokumentiert. Die Zahl der Bemessungsintervalle ergibt sich aus der Summe der Montage bis Freitage
des betrachteten Bemessungszeitraumes. Für das Jahr 2015 sind dies insgesamt 253. Die Division der
1.724 Einsätze durch die Zahl der Bemessungsintervalle ergibt die mittlere Meldehäufigkeit – hier 6,8.
Über die dokumentierten Zeitpunkte von Einsatzbeginn und Einsatzende wird für die 1.724 Einsätze
des betrachteten Bemessungsintervalls die mittlere Einsatzdauer berechnet – hier 59,22 Dezimalminuten. Aus dem Produkt von mittlerer Meldehäufigkeit und mittlerer Einsatzdauer ergibt sich der
Einsatzzeitbedarf für das betrachtete Bemessungsintervall – hier 403,54 Minuten. Der Einsatzzeitbedarf wird die maximale Bedienbarkeit gegenübergestellt. Die maximale Bedienbarkeit ergibt sich aus
dem Produkt der Zahl der bedarfsgerechten vorgehaltenen KTW und der Länge des Bemessungsintervalls – hier 9 KTW x 60 Minuten = 540 Minuten. Das mögliche Defizit der maximalen Bedienbarkeit
gegenüber dem Einsatzzeitbedarf wird auf das folgende Bemessungsintervall übertragen. Dieser
Übertrag ist immer dann zulässig, so lange er unterhalb der zu tolerierenden Wartezeit liegt – hier 30
Minuten.
Der zulässige Übertrag addiert sich im folgenden Bemessungsintervall zum Einsatzzeitbedarf für dieses Bemessungsintervall. Sollte der Übertrag größer als die zu tolerierende Wartezeit sein – hier 30
Minuten, so ist ein weiteres Fahrzeug als bedarfsgerecht anzusehen. Der Verhältniswert zwischen dem
Einsatzzeitbedarf und der maximalen Bedienbarkeit wird als erwartete Einsatzauslastung bezeichnet.
Bei der frequenzabhängigen Bemessung wird die bedarfsgerechte Anzahl der vorzuhaltenden Fahrzeuge so festgelegt, dass sich als Richtwert im Mittel je Tageskategorie eine Fahrzeugauslastung von
58
unter 75% ergibt .
4.3
Planungsrundlagen
Die Einsätze im Krankentransport sind im Gegensatz zu Einsätzen in der Notfallrettung nicht zeitkritisch, d.h. im Krankentransport gibt es keine verbindliche Vorgabe – Hilfsfrist – für das Eintreffen des
58
Schmiedel, Behrendt, Betzler „Regelwerk zur Bedarfsplanung Rettungsdienst“, Mendel Verlag GmbH & Co.KG. Witten. 2012. S.
181
198
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
KTW. Dennoch hat die Bedienung von Krankentransportnachfragen zeitnah zu erfolgen, grundsätzlich
wird im Rhein-Erft-Kreis eine mittlere Bedienzeit von 30 Minuten als allgemein verträglich angesehen.
Bemessungszeitraum:
01.01.2015 – 31.12.2015:
253 Werktage, 50 Samstage,
62 Sonn-/Feiertage
Anzahl der Einsätze öffentlicher Rettungsdienst gesamt:
14.078
Anzahl der daraus resultierten Einsatzfahrten:
13.973
Anzahl der Einsatzfahrten wg. fehlender Plausibilität gestrichen:
105
Anzahl der bemessungsrelevanten Einsätze des
gewerblichen Unternehmers:
2.824
Anzahl der gesamten bemessungsrelevanten Einsatzfahrten:
16.797
Methode:
Frequenzabhängige Bemessung
Intervalllänge der Bemessung:
1 Stunde
Bedienzeit:
30 Minuten
Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten:
nein
Rettungsmitteltyp:
83, 85, 90
Als nicht plausibel gelten Einsatzfahrten, die kürzer als 2 Minuten oder länger als 12 Stunden sind.
4.4
IST-Zustand des Krankentransportes
Der öffentliche Krankentransport im Rhein-Erft-Kreis wird aktuell von sieben Trägern von Rettungswachen durchgeführt. Dies sind die Städte Bergheim, Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen und
Wesseling. Den sieben Trägern der Rettungswachen stehen insgesamt 9 Krankentransportwagen zur
Verfügung (495 Rettungsmittelwochenstunden). Dazu addieren sich 8 Krankentransportwagen, die
von privaten Unternehmen vorgehalten werden (690 Rettungsmittelwochenstunden). Insgesamt stehen somit im Rhein-Erft-Kreis 17 KTW für das Krankentransportaufkommen zur Verfügung (1.185
Rettungsmittelwochenstunden). Dies bedeutet, dass auf einen vorgehaltenen KTW des öffentlichen
Krankentransportes rund 51.900 Einwohner des Rhein-Erft-Kreises kommen. Die vorgehaltenen KTW
der privaten Unternehmer eingeschlossen, kommen auf einen vorgehaltenen KTW rund 27.476 Einwohner des Rhein-Erft-Kreises.
Ist-Vorhaltung öffentlicher Krankentransport
KTW-Einsatzbereich
Bergheim Wache
BHM/KTW/1
Typ
Stunden
Tage RMW-Stunden
Betriebszeit
BHM/KTW/2
Typ B
Typ A2
12
9
5
5
60
45
Montag-Freitag 07.00-19.00 Uhr
Montag-Freitag 08.00-17.00 Uhr
Brühl Wache
BRL/KTW/1
Typ B
12
5
60
Montag-Freitag 07.00-19.00 Uhr
Erftstadt Wache
ERF/KTW/1
Typ A2
12
5
60
Montag-Freitag 06.00-18.00 Uhr
Frechen Wache
FRE/KTW/1
Typ B
9
5
45
Montag-Freitag 08.00-17.00 Uhr
199
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Frechen-Königsdorf
FRE/KTW/4
Typ A2
9
5
45
Montag-Freitag 08.00-17.00 Uhr
Hürth Wache
HÜR/KTW/1
Typ A2
12
5
60
Montag-Freitag 06.00-18.00 Uhr
Kerpen Wache
KRP/KTW/1
Typ B
12
5
60
Montag-Freitag 07.00-19.00 Uhr
Wesseling Wache
WSS/KTW/1
Typ A2
12
5
60
Montag-Freitag 07.00-19.00 Uhr
Tabelle 65: Ist-Zustand qualifizierter Krankentransport mit Betriebszeiten
4.5
Entwicklung des Einsatzaufkommens
Das Einsatzaufkommen im öffentlichen Krankentransport unterliegt im Gegensatz zu dem Einsatzaufkommen in der Notfallrettung deutlichen Schwankungen. Während im Jahr 2004 noch mehr als
20.000 Einsätze durchgeführt worden sind, sank die Zahl der Transporte im Jahr 2006 auf erstmalig
unter 15.000 Einsätze ab. Die Anzahl der bemessungsrelevanten Einsatzfahrten betrug im Bedarfsplan
2010 für den Bemessungszeitraum 01.06.2009 – 31.05.2010 insgesamt 14.161 Einsatzfahrten. Die
Anzahl der bemessungsrelevanten Einsatzfahrten im Bedarfsplan 2016 und den Bemessungszeitraum
01.01.2015 – 31.12.2015 beträgt insgesamt 16.797 Einsatzfahrten. Somit besteht ein Anstieg von insgesamt 18,61%.
Jahr
KTW-Einsätze insgesamt
Differenz zum Vorjahr in %
2004
21.783
-
2005
17.977
-17,4
2006
13.778
-23,3
2007
14.737
+6,9
2008
13.076
-11,2
2009
13.023
-0,4
2010
13.778
+5,7
2011
13.326
-3,2
2012
13.608
+2,1
2013
14.157
+4,0
2014
12.897
-8,9
2015
16.797
+30,2
Tabelle 66: Entwicklung des Einsatzaufkommens im öffentlichen Krankentransport (KTW) seit 2004
200
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Einsatzaufkommen im Krankentransport seit 2004 im Rhein-Erft-Kreis
25.000
21.783
Einsätze
20.000
17.977
15.000
16.797
13.778
14.737
13.076
13.778
13.023
13.326
13.608
14.157
12.897
10.000
5.000
0
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Jahr
Abbildung 50: Entwicklung des Einsatzaufkommens im öffentlichen Krankentransport (KTW) seit 2004
4.6
Zeitliche Verteilung des Einsatzaufkommens
Die zeitliche Verteilung des Einsatzaufkommens im Krankentransport des Rhein-Erft-Kreises zeigt den
allgemein bundesweit durchschnittlichen Tagesgang. Montag bis Freitag liegt das Einsatzaufkommen
zwischen 20:00 und 06:00 Uhr bei 0,3 Krankentransporten pro Stunde. Ab 06:00 Uhr bzw. 07:00 Uhr
steigt das Einsatzaufkommen deutlich an und erreicht mit 6,6 Einsätzen pro Stunde zwischen 09:00
und 12:00 Uhr das Einsatzmaximum. Nach 12:00 Uhr fällt das Einsatzaufkommen wieder kontinuierlich ab:
Tagesgang MO - FR
Rhein-Erft-Kreis 2015
8,0
7,0
Transporte
6,0
5,0
4,0
3,0
2,0
1,0
23-24
22-23
21-22
20-21
19-20
18-19
17-18
16-17
15-16
14-15
13-14
12-13
11-12
10-11
09-10
08-09
07-08
06-07
05-06
04-05
03-04
02-03
01-02
00-01
0,0
Uhrzeit
Abbildung 51: Tagesgang des Einsatzfahrtaufkommens im Krankentransport Montag bis Freitag im Jahr 2015
201
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Am Samstag ist der Tagesgang weniger gleichförmig ausgeprägt. Entsprechend der Werktage ist zwischen 22:00 und 07:00 Uhr das niedrigste Einsatzaufkommen zu beobachten. Ein deutlicher Anstieg
bis 12:00 Uhr und das gleichförmige Absteigen der Einsatzzahlen fehlt jedoch, vielmehr schwanken die
Einsatzzahlen zwischen 07:00 und 15:00 Uhr mitunter erheblich und weisen dabei drei Maxima auf.
Das erste Maximum liegt im Stundenintervall 07:00 bis 08:00 Uhr mit etwa 0,9 Einsätzen, das zweite
Maximum liegt im Stundenintervall 10:00 bis 11:00 Uhr mit 1,82 Einsätzen pro Stunde. Ein drittes
Maximum ist zwischen 12:00 und 13:00 Uhr mit 2,2 Einsätzen pro Stunde zu beobachten.
Tagesgang Samstag
Rhein-Erft-Kreis 2015
2,5
Transporte
2
1,5
1
0,5
23-24
22-23
21-22
20-21
19-20
18-19
17-18
16-17
15-16
14-15
13-14
12-13
11-12
10-11
09-10
08-09
07-08
06-07
05-06
04-05
03-04
02-03
01-02
00-01
0
Uhrzeit
Abbildung 52: Tagesgang des Einsatzfahrtaufkommens im Krankentransport Samstag im Jahr 2015
Der Tagesgang am Sonntag zeigt demgegenüber einen sehr homogenen Verlauf. Mit einem niedrigen
nächtlichen Einsatzaufkommen, einem gegenüber dem Samstag kontinuierlichen Anstieg zum Mittag
hin sowie einem nach dem Maximum zwischen 11:00 und 12:00 Uhr - mit etwa 1,7 Transporten pro
Stunde – langsam Abfallen der stündlichen Einsatzzahlen.
202
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Tagesgang Sonntag u. Feiertag
Rhein-Erft-Kreis 2015
Transporte
2,0
1,5
1,0
0,5
23-24
22-23
21-22
20-21
19-20
18-19
17-18
16-17
15-16
14-15
13-14
12-13
11-12
10-11
09-10
08-09
07-08
06-07
05-06
04-05
03-04
02-03
01-02
00-01
0,0
Uhrzeit
Abbildung 53: Tagesgang des Einsatzfahrtaufkommens im Krankentransport Sonntag und Feiertag im Jahr 2015
4.7
Einsatzfahrtaufkommen
Im Jahr 2015 sind im öffentlichen Krankentransport insgesamt 13.973 Einsatzfahrten dokumentiert
worden. Die Summen pro Rettungswachenträger schwanken dabei zwischen maximal 3.078 (KTWEinsatzbereich 2 Bergheim) und minimal 887 Einsatzfahrten (KTW-Einsatzbereich 8 Kerpen). Dies bedeutet pro Tag Unterschiede zwischen 2,4 und 8,4 Einsatzfahrten.
KTW-Einsatzfahrtaufkommen im öffentlich organisierten Krankentransport pro KTW-Versorgungsbereich
Kategorie
BHM
BRL
ERF
FRE
HÜR
KRP
WSS
gesamt
MO – FR
2.588
1.053
1.428
2.480
1.741
817
1.926
12.033
Samstag
235
90
76
214
112
36
118
881
SO/Ft
255
93
93
379
124
34
81
1.059
gesamt
3.078
1.236
1.597
3.073
1.977
887
2.125
13.973
pro Tag
8,4
3,4
4,4
8,4
5,4
2,4
5,8
38,3
Tabelle 67: Zusammenfassende Darstellung des Einsatzfahrtaufkommens im öffentlichen Krankentransport im
Jahr 2015
Durch den gewerblichen Unternehmer, der zum Jahresende 2015 den Betrieb eingestellt hat, sind
insgesamt 2.824 bemessungsrelevante Krankentransporte dokumentiert worden. Diese auf die einzelnen Versorgungsbereiche der Träger der Rettungswachen des öffentlichen Rettungsdienst aufgeteilt, führen zu Unterschieden zwischen 0,01 und 3,55 Einsatzfahrten.
KTW-Einsatzfahrtaufkommen des zu berücksichtigenden privaten Anbieters pro KTW-Versorgungsbereich
Kategorie
BHM
BRL
ERF
FRE
HÜR
KRP
WSS
gesamt
MO – FR
39
61
1.266
150
1.170
6
2
2.694
Samstag
2
1
28
1
97
1
0
130
SO/Ft
0
0
0
0
0
0
0
0
gesamt
41
62
1.294
151
1.267
7
2
2.824
pro Tag
0,11
0,17
3,55
1,00
3,47
0,02
0,01
9,3
203
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Das Einsatzaufkommen im Krankentransport von öffentlich organisiertem Rettungsdienst und dem
gewerblichen Unternehmer addiert führt zu einer Anzahl von insgesamt 16.797 Einsatzfahrten. Hierbei liegt
Zu berücksichtigendes KTW-Einsatzfahrtaufkommen für den Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises
Kategorie
BHM
BRL
ERF
FRE
HÜR
KRP
WSS
gesamt
MO – FR
2.627
1.114
2.694
2.630
2.911
823
1.928
14.727
Samstag
237
91
104
215
209
37
118
1.011
SO/Ft
255
93
93
379
124
34
81
1.059
gesamt
3.119
1.298
2.891
3.224
3.244
894
2.127
16.797
pro Tag
8,5
3,6
7,9
8,8
8,9
2,4
5,8
46,0
Die hohe Spannweite hinsichtlich der Einsatzzahlen ist auf die Einsatzfrequenz der KTW und die örtlich vorhandene Gesundheitslandschaft bzw. medizinische Infrastruktur sowie auch auf die örtliche
Bevölkerungsdichte zurückzuführen.
Auf der Basis der dargestellten Daten und Analysen zeigt sich ferner, dass im Jahr 2015 an den Tagen
Montag – Freitag im Durchschnitt und auf das Kreisgebiet bezogen insgesamt 58,2 Einsatzfahrten
anfallen. An Samstagen fallen im Durchschnitt 20,2 Einsatzfahrten an, während sich die Anzahl an
Sonn- und Feiertagen auf insgesamt 17,1 Einsatzfahrten beläuft.
4.8
Einsatzdauer
Die Einsatzdauer variiert sowohl zwischen den Rettungswachenträgern als auch hinsichtlich der Wochentage bzw. Wochenkategorie.
Mittlere Einsatzdauer im öffentlich organisierten Krankentransport 2015
Kategorie
BHM
BRL
ERF
FRE
HÜR
MO – FR
71,7
66,8
60,1
66,1
58,4
Samstag
52,2
52,5
44,9
52,7
42,9
Sonntag/Ft.
54,7
53,3
46,6
48,5
39,0
gesamt
68,8
64,8
58,7
62,9
56,3
KRP
70,7
57,7
67,8
70,0
WSS
64,4
42,6
43,3
62,3
gesamt
65,5
49,4
49,4
63,3
Tabelle 68: Zusammenfassende Darstellung der bemessungsrelevanten mittleren Einsatzdauer im öffentlichen
Krankentransport im Jahr 2015
Montag bis Freitag wird ein Krankentransport mit einer mittleren Einsatzdauer von 65,5 Minuten
bedient. Innerhalb der Träger der Rettungswachen differiert die Einsatzdauer um 13,3 Minuten, zwischen maximal 71,7 Minuten und minimal 58,4 Minuten. Am Samstag ist die mittlere Einsatzdauer in
der Summe um 16,1 Minuten kürzer, die Schwankung zwischen den Rettungswachenträgern ist mit
15,1 Minuten größer als werktags. Sonntags ist die mittlere Einsatzdauer mit 49,4 analog zu den
Samstagen, wobei die Schwankung zwischen den Rettungswachenträgern hier 24,5 Minuten beträgt.
204
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
4.9
Teilzeiten
SO/FT
1.059
gesamt
16.797
13,4
13,3
16,3
14,6
1,5
5,7
12,6
13,7
14,4
1,5
5,5
11,9
13,2
14,4
1,6
8,2
12,6
14,4
14,5
Einsatz-
Krankenhaus
1,9
abwicklungszeit
Verweilzeit im
Verweilzeit am
Transportzeit
1.011
Einsatzort
SA
Anfahrtszeit
14.727
MO - FR
Ausrückzeit
Einsatzfahrten
Mittelwerte der Teilzeiten im öffentlichen Krankentransport im Jahr 2015 nach Tageskategorie
65,5
49,4
49,4
63,3
Tabelle 69: Mittelwerte der Teilzeiten im öffentlichen Krankentransport im Jahr 2015 pro KTW-Einsatzbereich Montag bis
Freitag
4.10
Frequenzabhängige abhängige Fahrzeugbemessung
Frequenzabhängige Bemessung der Fahrzeugvorhaltung im Krankentransport 2015
KTW-Einsatzbereich Rhein-Erft-Kreis
maximale Bedienzeit 30 Minuten
MO
FR
Anzahl
Transporte
253
14.727
00-01
85
58
50
37
28
47
257
590
1.260
1.647
1.724
1.643
1.435
1.237
1.129
1.054
820
557
358
189
186
150
105
81
01-02
02-03
03-04
04-05
05-06
06-07
07-08
08-09
09-10
10-11
11-12
12-13
13-14
14-15
15-16
16-17
17-18
18-19
19-20
20-21
21-22
22-23
23-24
Mittlere
Meldehäufigkeit
(Summe)
0,3360
0,2292
0,1976
0,1462
0,1107
0,1858
1,0158
2,3320
4,9802
6,5099
6,8142
6,4941
5,6719
4,8893
4,4625
4,1660
3,2411
2,2016
1,4150
0,7470
0,7352
0,5929
0,4150
0,3202
Mittlere
Einsatzdauer
Aus Meldehäufigkeit
Minuten
Ø55,8
Minuten
54,4
54,4
54,4
54,4
54,4
54,4
79,3
61,8
67,4
66,0
61,1
59,3
56,9
55,2
58,0
55,0
57,9
58,2
53,5
42,1
54,4
54,4
54,4
54,4
18,28
12,47
10,75
7,96
6,02
10,11
80,57
144,16
335,83
429,95
418,28
385,34
322,53
270,06
258,93
229,31
187,58
128,09
75,75
31,45
39,99
32,25
22,58
17,42
Einsatzzeitbedarf
Max.
Max.
Maximal
ohne
mit
bedienbar
Übertrag
Übertrag
Minuten
Minuten
Minuten
18,28
12,47
10,75
7,96
6,02
10,11
80,57
144,16
335,83
429,95
418,28
385,34
322,53
270,06
258,93
229,31
187,58
128,09
75,75
31,45
39,99
32,25
22,58
17,42
18,28
12,47
10,75
7,96
6,02
10,11
80,57
144,16
335,83
429,95
418,28
385,34
322,53
270,06
258,93
229,31
187,58
128,09
75,75
31,45
39,99
32,25
22,58
17,42
60
60
60
60
60
60
120
180
420
480
480
420
360
300
300
240
240
180
120
60
60
60
60
60
Übertrag
auf Folgestunde
Minuten
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Bedarfsgerechte
Fahrzeugvorhaltung
Erwartete
Einsatzauslastung
Fahrzeuge
Prozent
Ø60,8
1
1
1
1
1
1
2
3
7
8
8
8
6
7
5
5
4
3
2
1
1
1
1
1
30,5%
20,8%
17,9%
13,3%
10,0%
16,8%
67,1%
80,1%
80,0%
89,6%
87,1%
80,3%
89,6%
75,0%
86,3%
76,4%
78,2%
71,2%
69,9%
52,4%
66,7%
53,8%
37,6%
29,0%
Tabelle 70: Ergebnis der frequenzabhängigen Bemessung für den öffentlichen Krankentransport (MO-FR)
205
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Frequenzabhängige Bemessung der Fahrzeugvorhaltung im Krankentransport 2015
KTW-Einsatzbereich Rhein-Erft-Kreis
maximale Bedienzeit 30 Minuten
SA
Anzahl
Transporte
50
1.011
00-01
14
01-02
13
02-03
15
03-04
10
04-05
14
05-06
9
06-07
22
07-08
43
08-09
38
09-10
73
10-11
89
11-12
80
12-13
112
13-14
70
14-15
59
15-16
53
16-17
52
17-18
49
18-19
44
19-20
40
20-21
40
21-22
33
22-23
25
23-24
14
Mittlere
Meldehäufigkeit
(Summe)
0,2800
0,2600
0,3000
0,2000
0,2800
0,1800
0,4400
0,8600
0,7600
1,4600
1,7800
1,6000
2,2400
1,4000
1,1800
1,0600
1,0400
0,9800
0,8800
0,8000
0,8000
0,6600
0,5000
0,2800
Mittlere
Einsatzdauer
Aus Meldehäufigkeit
Minuten
Ø49,2
Minuten
48,17
48,17
48,17
48,17
48,17
48,17
48,17
50,25
50,25
50,25
50,25
50,25
50,25
50,25
50,25
50,25
50,25
50,25
50,25
48,17
48,17
48,17
48,17
48,17
13,49
12,52
14,45
9,63
13,49
8,67
21,19
43,22
38,19
73,37
89,45
80,40
112,56
70,35
59,30
53,27
52,26
49,25
44,22
38,53
38,53
31,79
24,08
13,49
Einsatzzeitbedarf
Max.
Max.
Maximal
ohne
mit
bedienbar
Übertrag
Übertrag
Minuten
Minuten
Minuten
13,49
12,52
14,45
9,63
13,49
8,67
21,19
43,22
38,19
73,37
89,45
80,40
112,56
70,35
59,30
53,27
52,26
49,25
44,22
38,53
38,53
31,79
24,08
13,49
13,49
12,52
14,45
9,63
13,49
8,67
21,19
43,22
38,19
73,37
89,45
80,40
112,56
70,35
59,30
53,27
52,26
49,25
44,22
38,53
38,53
31,79
24,08
13,49
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
120,0
120,0
120,0
180,0
120,0
120,0
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
Übertrag
aus Folgestunde
Minuten
Bedarfsgerechte
Fahrzeugvorhaltung
Erwartete
Einsatzauslastung
Fahrzeuge
Prozent
Ø51,7
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
2
2
2
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
22,5%
20,9%
24,1%
16,1%
22,5%
14,5%
35,3%
72,0%
63,7%
61,1%
74,5%
67,0%
93,8%
58,6%
49,4%
88,8%
87,1%
82,1%
73,7%
64,2%
64,2%
53,0%
40,1%
22,5%
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Tabelle 71: Ergebnis der frequenzabhängigen Bemessung für den öffentlichen Krankentransport (SA)
Frequenzabhängige Bemessung der Fahrzeugvorhaltung im Krankentransport 2015
KTW-Einsatzbereich Rhein-Erft-Kreis
maximale Bedienzeit 30 Minuten
SO
Ft
62
00-01
01-02
02-03
03-04
04-05
05-06
06-07
07-08
08-09
09-10
10-11
11-12
12-13
13-14
14-15
15-16
16-17
17-18
18-19
19-20
20-21
21-22
22-23
23-24
Anzahl
Transporte
Mittlere
Meldehäufigkeit
(Summe)
1.059
16
25
18
20
24
12
19
21
31
69
82
105
80
77
55
66
58
46
41
49
36
44
36
29
0,2581
0,4032
0,2903
0,3226
0,3871
0,1935
0,3065
0,3387
0,5000
1,1129
1,3226
1,6935
1,2903
1,2419
0,8871
1,0645
0,9355
0,7419
0,6613
0,7903
0,5806
0,7097
0,5806
0,4677
Mittlere
Einsatzdauer
Aus Meldehäufigkeit
Minuten
Ø48,2
Minuten
46,25
46,25
46,25
46,25
46,25
46,25
46,25
50,17
50,17
50,17
50,17
50,17
50,17
50,17
50,17
50,17
50,17
50,17
50,17
46,25
46,25
46,25
46,25
46,25
11,94
18,65
13,43
14,92
17,90
8,95
14,17
16,99
25,08
55,83
66,35
84,96
64,73
62,30
44,50
53,40
46,93
37,22
33,17
36,55
26,85
32,82
26,85
21,63
Einsatzzeitbedarf
Max.
Max.
Maximal
ohne
mit
bedienbar
Übertrag
Übertrag
Minuten
Minuten
Minuten
11,94
18,65
13,43
14,92
17,90
8,95
14,17
16,99
25,08
55,83
66,35
84,96
64,73
62,30
44,50
53,40
46,93
37,22
33,17
36,55
26,85
32,82
26,85
21,63
11,94
18,65
13,43
14,92
17,90
8,95
14,17
16,99
25,08
55,83
66,35
84,96
64,73
62,30
44,50
53,40
46,93
37,22
33,17
36,55
26,85
32,82
26,85
21,63
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
120,0
120,0
120,0
120,0
120,0
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
Übertrag
aus Folgestunde
Minuten
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Bedarfsgerechte
Fahrzeugvorhaltung
Erwartete
Einsatzauslastung
Fahrzeuge
Prozent
Ø 46,5
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
2
2
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
19,9%
31,1%
22,4%
24,9%
29,8%
14,9%
23,6%
28,3%
41,8%
46,5%
55,3%
70,8%
53,9%
51,9%
74,2%
89,0%
78,2%
62,0%
55,3%
60,9%
44,8%
54,7%
44,8%
36,1%
Tabelle 72: Ergebnis der frequenzabhängigen Bemessung für den öffentlichen Krankentransport (SO/FT)
206
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
4.11
Bewertung des Einsatzaufkommens
Das Gesamteinsatzaufkommen im Krankentransport von 16.797 Einsatzfahrten ergibt bei 467.647
Einwohnern im Rhein-Erft-Kreis eine Krankentransportrate von 35,9 Krankentransporten pro 1.000
Einwohner und Jahr.
4.12
Zusammengefasste mathematische Ergebnisse
Die Fahrzeugbemessung für den Krankentransport anhand der frequenzabhängigen Bemessung
ergibt bei einer tolerierten Bedienzeit von 30 Minuten und der getrennten Fahrzeugbemessung pro
KTW-Versorgungsbereich einen Bedarf von maximal 8 KTW. Die mathematischen Bemessungsergebnisse sind in der folgenden Darstellung aufgelistet:
KTWEinsatzbereich
Einsätze
gesamt
Mittlere
Einsatzdauer
Minuten
Einsätze
Einsätze
MO - FR
gesamt
16.797
14.727
Mittlere
Einsatzdauer
Minuten
Einsätze
SA
55,8
Mittlere
Einsatzdauer
Minuten
Anzahl
KTW
SO
881
49,2
1.059
48,2
8
Maximale
bedarfsgerechte
Fahrzeuganzahl
MOSA
SO
FR
8
2
2
Tabelle 73: Zusammenfassende Darstellung der bemessungsrelevanten Daten im Krankentransport im Jahr 2015
sowie das Ergebnis der frequenzabhängigen Fahrzeugbemessung, nach Wochentageskategorie und KTWVersorgungsbereich.
4.13
Rettungsmittelvorhalteplan (KTW)
Derzeit beträgt die Summe der Rettungsmittelwochenstunden im qualifizierten Krankentransport
495 Stunden. Die mathematischen Ergebnisse in der frequenzabhängigen Fahrzeugbemessung aus
den Tabellen 3.10.1 bis 3.10.7 müssen in einen Fahrzeug- und Personalvorhalteplan übertragen sowie
den gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Vorschriften angepasst werden. Diesbezüglich muss die derzeitige Summe der Rettungsmittelwochenstunden um insgesamt 34 Stunden auf 529 Stunden aufgestockt werden. Die Wachstumsrate beträgt somit 6,9%.
Aus der zentral für das Kreisgebiet bemessenen Krankentransportvorhaltung folgt die folgende dezentrale Stationierung:
SOLL-Vorhaltung öffentlicher Krankentransport
Typ
Stunden
Tage RMW-Stunden
Betriebszeit
Bergheim Wache
Typ A2
12
5
60
Montag-Freitag 07.00-19.00 Uhr
BRL/KTW/1
Typ A2
9
5
45
Montag-Freitag 08.00-17.00 Uhr
Erftstadt Wache
ERF/KTW/1
Typ A2
9
5
45
Montag-Freitag 08.00-17.00 Uhr
ERF/KTW/2
Typ A2
9
5
45
Montag-Freitag 08.00-17.00 Uhr
8
2
16 Samstags u. Sonntags 09.00-17.00 Uhr
BHM/KTW/1
Brühl Wache
207
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Frechen
FRE/KTW/1
Typ A2
24
7
168
Montag-Sonntag 07.00-07.00 Uhr
Hürth Wache
HÜR/KTW/1
Typ A2
12
5
60
Montag-Freitag 07.00-19.00 Uhr
KRP/KTW/1
Typ A2
8
5
40
Montag-Freitag 08.00-16.00 Uhr
Wesseling Wache
WSS/KTW/1
Typ A2
10
5
50
Montag-Freitag 08.00-18.00 Uhr
Kerpen Wache
Tabelle 74: Soll-Zustand qualifizierter Krankentransport mit Betriebszeiten
4.14
Schlussfolgerungen für den Krankentransport
Die Analyse der Krankentransportdaten für das Jahr 2015 und die darauf aufsetzende Ermittlung der
frequenzabhängigen Fahrzeugbemessung zeigt, dass die derzeitige Fahrzeugvorhaltung für den
Rhein-Erft-Kreis grundsätzlich um wenige Rettungsmittelwochenstunden aufzustocken ist.
Auf der Basis der dargestellten Daten und Analysen zeigt sich ferner, dass im Jahr 2015 an den Tagen
Montag – Freitag im Durchschnitt und auf das Kreisgebiet bezogen insgesamt 58,2 Einsatzfahrten
anfallen. An Samstagen fallen im Durchschnitt 20,2 Einsatzfahrten an, während sich die Anzahl an
Sonn- und Feiertagen auf insgesamt 17,1 Einsatzfahrten beläuft.
Als Konsequenz aus der kreisweiten Bemessung folgt, dass die KTW im Sinne der zu transportierenden
Personen und einer verbesserten Serviceleistung zukünftig auch kreisweit durch die Leitstelle disponiert werden. Hieraus folgt ebenfalls, dass es zukünftig eine kreisweit einheitliche Gebühr für den
KTW geben sollte und Auswärtskilometer erst ab dem Überschreiten der Kreisgrenze geltend gemacht
werden.
Für mögliche Ferntransporte (Transportdauer >2 Stunden) werden folgende Zuständigkeiten festgelegt:
Primäre Zuständigkeiten bei Ferntransporten im qualifizierten Krankentransport
Kommune
Zuständige Einrichtung
Stadt Bedburg
Rettungswache Bergheim
Stadt Bergheim
Rettungswache Bergheim
Stadt Brühl
Rettungswache Brühl
Stadt Elsdorf
Rettungswache Bergheim
Stadt Erftstadt
Rettungswache Erftstadt
Stadt Frechen
Rettungswache Frechen
Stadt Hürth
Rettungswache Hürth
Stadt Kerpen
Rettungswache Kerpen
Stadt Pulheim
Rettungswache Frechen
Stadt Wesseling
Rettungswache Wesseling
208
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
V. Durchführung des Rettungsdienstes
V. Durchführung des Rettungsdienstes
1
Personal
1.1
Nichtärztliches Rettungsdienstpersonal
Derzeit werden im RDB Rhein-Erft-Kreis neben den hauptamtlich beschäftigten Beamten im feuerwehrtechnischen Dienst
59
auch tariflich Beschäftigte eingesetzt. Unter Berücksichtigung der Arbeits-
zeitverordnung Feuerwehr sowie dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und der Aufgabenübertragung des Rettungsdienstes an die acht Träger einer Rettungswache, werden derzeit im RDB RheinErft-Kreis voneinander divergierende Arbeitszeitmodelle gelebt.
1.1.1
Ausbildung
Die Ausbildung des im Rettungsdienst eingesetzten nichtärztlichen Personals richtet sich nach den
gesetzlichen Vorgaben für die Ausbildung zum Notfallsanitäter (NotSanG und NotSan-APrV) und die
Ausbildung zum Rettungssanitäter bzw. Rettungshelfer (RettAPO). Für die praktische Ausbildung von
Notfallsanitätern (1.960 Stunden), Rettungssanitätern (160 Zeitstunden) und Rettungshelfern (80
Zeitstunden) werden innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises acht Lehrrettungswachen als von der zuständigen Genehmigungsbehörde (Rhein-Erft-Kreis) zur Annahme von
Praktikanten ermächtigte Einrichtungen des Rettungsdienstes betrieben:
Anzahl der praktischen
Ausbildungsplätze
Florian Erft
Stadt
Bemerkungen
02
Bergheim
Je Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig
4
03
Brühl
Je 8 Stunden-Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig
3
05
Erftstadt
Je 8 Stunden-Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig
3
06
Frechen
Je Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig
3
07
Hürth
Je 8 Stunden-Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig
3
08
Kerpen
Je Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig
3
09
Pulheim
Je 8 Stunden-Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig
3
10
Wesseling
Je Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig
3
Gesamtanzahl praktischer Ausbildungsplätze
25
Tabelle 75: Übersicht der praktischen Ausbildungsplätze für Rettungsassistenten im Praktikum
Bis zum 31.12.2020 haben die v. g. genehmigten Lehrrettungswachen Bestandsschutz und bis zum
Ablauf der Frist, muss bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eine neue Genehmigung beantragt
59
mit Ausbildung zum Rettungssanitäter bzw. Rettungsassistenten
209
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
werden. Nach den Ausführungsbestimmungen zur Notfallsanitäterausbildung in NRW – Teil I können
neue Lehrrettungswachen dann genehmigt werden, wenn sie u.a. Teilbestand des öffentlichen Rettungsdienstes mit einem jährlichen Einsatzaufkommen von ca. 1.200 Notfalleinsätzen pro Rettungsmittel anerkannt werden. Die Betreuung von Auszubildenden während ihrer theoretisch-praktischen
Ausbildungszeit an der Rettungswache muss nach den Bestimmungen des NotSanG und der NotSanAPrV von Praxisanleitern übernommen werden. Praxisanleiter sind aber auch für die Ausbildung und
Betreuung von Rettungssanitätern und Rettungshelfern verantwortlich. Praxisanleiter sind in diesem
Zusammenhang wichtige Bindeglieder zwischen den schulisch erlernten Inhalten und der praktischen
Umsetzung. Praxisanleiter müssen über eine mindestens 200 Stunden umfassende pädagogische
Zusatzqualifikation verfügen und ersetzen den bisherigen Lehrrettungsassistenten. Die Ausbildung
zum Lehrrettungsassistenten kann gem. GGHO mit 120 Stunden auf die Weiterqualifikation zum Praxisanleiter anerkannt werden, sodass die Weiterqualifikation einen Zeitumfang von 80 Stunden umfasst.
Die Kosten für die Ausbildung zu Praxisanleitern an Lehrrettungswachen sind nach den einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen Kosten des Rettungsdienstes die durch die Träger der Rettungswachen
mit den Verbänden der Krankenkassen verhandelt werden können bzw. in die Gebührenbedarfsberechnungen einfließen.
Damit durch die Praxisanleiter neben den pädagogischen Fähigkeiten auch stets das fachliche Wissen
auf aktuellstem Stand der Wissenschaft vermittelt werden kann, haben diese entsprechend der Empfehlungen des Deutschen Rates für Wiederbelebung bzw. nach den Empfehlungen der Deutschen
Gesellschaft für Unfallchirurgie die Lehrgänge ALS-Provider-Kurs des ERC, ALS-Instructor-Kurs des ERC
sowie ATLS bzw. PHTLS in regelmäßigen Abständen zu absolvieren.
1.1.2
Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes
Mit Wirkung zum 01.01.2014 wurde in der Bundesrepublik Deutschland das Berufsbild des Rettungsassistenten durch das Berufsbild des Notfallsanitäters als höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst abgelöst. Das Berufsbild des Notfallsanitäters unterscheidet sich gegenüber dem Berufsbild des Rettungsassistenten im Wesentlichen dadurch, dass die bisherige Ausbildungszeit von 2
Jahren auf 3 Jahre angehoben wurde. Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 NotSanG gilt als neues Ausbildungsziel,
dass „entsprechend dem allgemein anerkannten Standard rettungsdienstlicher, medizinischer und
weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und teamorientierten Mitwirkung insbesondere
bei der notfallmedizinischen Versorgung und dem Transport von Patienten vermittelt werden sollen“.
Mit dem neuen Rettungsgesetz NRW wurde festgelegt, dass bis zum 31.12.2026 die Funktion des Rettungsassistenten durch die Funktion des Notfallsanitäters ersetzt wird. Es ergibt sich für den Träger
des Rettungsdienstes die Forderung, dass „für den Krankentransport mindestens eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter und für die Notfallrettung mindestens eine Rettungsassistentin oder
ein Rettungsassistent beziehungsweise eine Notfallsanitäterin oder ein Notfallsanitäter zur Betreuung und Versorgung der Patientinnen und Patienten einzusetzen ist (…).“ Um diesen gesetzlichen
210
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Anforderungen zu entsprechen, ist seitens des Rhein-Erft-Kreises bzw. Träger der Rettungswachen
eine adäquate Personalvorhaltung zu gewährleisten
Dies kann grundsätzlich über Vollausbildungen zum Notfallsanitäter an einer Rettungsdienstschule
erfolgen oder aber durch ergänzende Ausbildungen von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern
(Ergänzungsprüfungen). Nach den Ausführungsbestimmungen zur Notfallsanitäter-Ausbildung in
NRW – Teil II kann dies nach 3 Fallgruppen erfolgen:
Fallgruppe 1
Rettungsassistenten, die bei Inkrafttreten des NotSanG mindestens fünf Jahre als Rettungsassistent
tätig waren. Diejenigen, die unter diese Regelungen fallen, dürfen dann Notfallsanitäter werden,
wenn sie bis zum 31.12.2020 eine staatliche Ergänzungsprüfung ablegen und bestehen.
Fallgruppe 2
Rettungsassistenten, die bei Inkrafttreten des NotSanG mindestens eine dreijährige Tätigkeit als Rettungsassistent nachweisen können, müssen vor Ablegen der staatlichen Ergänzungsprüfungen eine
Teilnahme an einer weiteren Ausbildung von 480 Stunden nachweisen.
Fallgruppe 3
Rettungsassistenten, die bei Inkrafttreten des NotSanG weniger als drei Jahre in Ihrem Beruf tätig
waren, haben zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung an einer weiteren Ausbildung von 960
Stunden teilzunehmen.
Die Vorgaben des Notfallsanitätergesetzes und des Rettungsgesetzes NRW erfordern ein zeitnahes
Handeln, um den bestehenden Fachkräftebedarf weiterhin zu sichern und die Leistungen des Rettungsdienstes durchgängig zu gewährleisten. Die vom Gesetzgeber definierten Übergangsfristen sind
nach außen nur scheinbar „großzügig“ bemessen, da ab dem Jahr 2016 keine neue Rettungsassistenten mehr in und nach der Ausbildung zur Verfügung stehen, um vakante Stellen nachzubesetzen.
Bedarf an Notfallsanitätern
Die Anzahl der vorgehaltenen Fahrzeuge definiert die Anzahl des benötigten Personals. Im Rhein-ErftKreis finden aufgrund der heterogenen Struktur und der Beteiligung von acht Rettungswachenträgern unterschiedliche Dienstplanmodelle Anwendung. Auch die Anzahl der mittleren Ausfalljahresstunden je Rettungswachenträger gestaltet sich unterschiedlich, sodass an dieser Stelle keine kreisweit einheitliche Darstellung der Vollzeitstellen pro RTW, NEF und KTW sowie einen zusätzlichen
Stellenanteil für die Funktion des Wachleiters etc. valide wäre. Der diesbezügliche Personalbedarf
muss primär zwischen den Trägern der sowie dem Träger des Rettungsdienstes verhandelt werden.
Als Quotierung für die Stellen an Notfallsanitätern muss jedoch kreisweit ein einheitlicher Bedarf
festgelegt werden. Diesbezüglich findet sich im Rettungsgesetz eine Aussage über die Minimalbesetzung eines Rettungsmittels und 50%. Die Quotierung des Qualifikationsmixes auf dem RTW mit 50%
scheint jedoch für den Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises unter vielschichtigen Aspekten
211
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
ein zu geringer Wert zu sein. Der angestrebte Qualifikationsmix auf dem RTW und NEF für den Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises beträgt 70%, da sich die Bedarfe nicht nur die einzeln zu
besetzenden Fahrzeuge des Rettungsdienstes ergeben, sondern auch ein Blick auf den Gesamtbetrieb
Rettungsdienst geworfen werden muss. Dies bedeutet, dass entsprechend der Literatur auch Sicherheitsüberlegungen getätigt werden müssen und ein somit ein Puffer an Personal einzubauen ist, mit
dem Langzeiterkrankte und Ausfälle durch Schwangerschaft (Mutterschutz) sowie Elternzeit aber
auch Fortbildungsabwesenheiten und (Sonder-) Urlaube kompensiert werden können.
60
Ferner sind
zusätzlich auch die Bedarfe zu berücksichtigen, die sich aus § 2 Abs. 1 RettG für die Versorgung einer
größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bei außergewöhnlichen Schadensereignissen (Sonder- und
Spitzenbedarf) sowie für das Anleiten von Auszubildenden (Praxisanleitern) ergeben. Wird der Gesamtqualifikationsmix mit 60% zu Gunsten der Qualifikation des Notfallsanitäters herangezogen und
die Vorsorge für größere Schadensfälle mit weiteren 10% bewertet, so ergibt sich für den Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises eine Quotierung mit 70% an Notfallsanitätern. Die genauen Bedarfe an Notfallsanitätern im Rhein-Erft-Kreis sind in der Anlage 17 aufgelistet.
Vollausbildung
Derzeit können durch die Träger der Rettungswachen die Bedarfe für Vollausbildungsplätze noch
nicht abgesehen und beziffert werden. Ursache hierfür sind derzeit nicht kalkulierbare Entwicklungen
hinsichtlich der Personalentwicklungen in den Kommunen. Das Kontingent der Vollausbildungsplätze
wird deshalb Gegenstand einer Fortschreibung der Anlage 17 „Bedarfe an Notfallsanitätern im RheinErft-Kreis“, das noch entsprechend mit den Kostenträgern zu verhandeln ist.
Anlage 17
1.2
Bedarfe an Notfallsanitätern im Rhein-Erft-Kreis
Hygiene und Desinfektion
Die hygiene- und desinfektionsrechtlichen Anforderungen an die Notfallrettung und den Krankentransport sind in einer Vielzahl von Vorschriften geregelt. Grundlegend haben Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen zum Ziel, die Sicherheit der Patienten als auch die Sicherheit des Rettungsdienstpersonals zu gewährleisten. An den Rettungsdienst werden in diesem Zusammenhang in
hygienischer, thermophysiologischer und sicherheitstechnischer Hinsicht, sowie hinsichtlich der Sitzund Lagerungsposition hohe Anforderungen gestellt, was mit der Komplexität und Variabilität in
Einzelfällen bei Kontakt zwischen potentiell infektiösen Patienten und der Erfordernis nach speziell
geschultem und ständig verfügbarem Personal zusammenhängt.
In den vergangenen Jahren wird der Rettungsdienst zunehmend mit Infektionserkrankungen/krankheiten konfrontiert. Einerseits gibt es externe Risiken, wie z.B. die Einschleppung von hoch ansteckenden gefährlichen Erkrankungen (SARS 2003, Schweinegrippe 2009/2010, Vogelgrippe 2013, Ebola
2014), andererseits steigt die Anzahl der zu transportierenden Patienten mit einer MRE-Besiedelung.
Von Seiten des Rettungsdienstes muss auf die Entwicklung und die steigenden Anforderungen und
Einsatzzahlen mit einer sorgfältigen Hygiene- und Desinfektionsplanung begegnet werden, um bei
60
Bens, Daniel, „Rettungsdienst-Management“. Stumpf & Kossendey. 1. Auflage. S.258
212
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
dem Transport von Patienten mit übertragbaren Krankheiten bzw. bei dem Transport von Patienten
mit erhöhter Infektionsgefährdung zusätzliches Gefährdungspotenzial auszuschließen und dem Personal Sicherheit bei der Durchführung zu geben sowie das Risiko einer Verschleppung möglichst gering zu halten. Hierzu bedarf es nicht nur der detaillierten Aufstellung von Arbeitsanweisungen sondern auch der regelmäßigen Schulung der zahlreichen rechtlichen Regelungen, die in Kapitel I.4
dargestellt sind.
Die v. g. Gefährdungen und Rechtsvorschriften verlangen nach der Vorhaltung von speziell geschultem und ständig verfügbarem Personal, welches im Einzelfall über die zu ergreifenden Maßnahmen
entscheidet und selbige auch durchführt. Da im Rettungsdienst ein v. g. Kontakt zeitlich nicht beeinflussbar und steuerbar ist, ist das Vorhandensein eines Desinfektors rund um die Uhr für den Schutz
von Mitarbeitern und Patienten pro Rettungswachenträger erforderlich.
Ferner wird es als erforderlich angesehen, dass zur Beherrschung von auftretenden Infektionserkrankungen und der Einhaltung der umfangreichen hygienerechtlichen Vorschriften pro Rettungswachenträger eine Funktionsstelle „Hygiene“ eingeführt wird. Hierbei soll der Stellenanteil von 0,5 im Tagesdienst an Werktagen bzw. 19,5 Arbeitsstunden regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für die Träger
der Rettungswachen Bergheim, Frechen, Hürth und Kerpen etabliert werden. Für die Träger der Rettungswachen Brühl, Erftstadt, Pulheim und Wesseling soll der Stellenanteil von 0,25 im Tagesdienst
an Werktagen bzw. 9,75 Arbeitsstunden regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit betragen.
Durch die Funktionsstelle „Hygiene“ sollen im Wesentlichen folgende sichergestellt werden:
Risikoanalyse: Welche Infektionsrisiken bestehen durch welche Personengruppen oder sonstige Ursachen in welchen Räumen und Fahrzeugtypen der Rettungswache?
Risikobewertung:
Welche Risiken sind ausreichend (=hinnehmbar) bzw. wo müssen risikominimierende Maßnahmen (bis zu einem hinzunehmenden Niveau) ergriffen
werden?
Risikominimierung:
Maßnahmen festlegen, die nach Stand des Wissens und der Technik Risiken
vermindern können (z.B. Schulung korrekter Händehygiene, Desinfektionspläne)
Überwachungsverfahren:
Festlegung (z.B. Checklisten, Formblätter, elektronische Erfassung,
mikrobiologische Kontrollen, interne Begehungen,…)
Überprüfung und Umsetzung des Hygieneplanes und des Seuchenalarmplanes
Dokumentation des Hygieneplanes und Schulungen
Anlage 19 Funktionsstelle Hygiene
213
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
1.3
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
In der aktuellen Fassung des Rettungsgesetzes NRW wurde erstmalig die Funktion des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst (ÄLRD) beschrieben bzw. aufgenommen. Demnach ist es Aufgabe des ÄLRD die
Überwachung und Leitung von medizinischen Belangen und Angelegenheiten des Qualitätsmanagements vorzunehmen. In Ergänzung zum RettG ist der ÄLRD nach der Empfehlung der Bundesärztekammer „ein im Rettungsdienst tätiger Arzt, der auf regionaler bzw. überregionaler Ebene die medizinische Kontrolle über den Rettungsdienst wahrnimmt und für Effektivität und Effizienz der
präklinischen notfallmedizinischen Patientenversorgung und –betreuung verantwortlich ist“. Er legt
die hierzu erforderlichen Grundsätze fest und wirkt daran mit, dass im Rettungsdienst die notwendigen Strukturen aufgebaut und die Prozessabläufe konstant, sach-, zeit- und bedarfsgerecht erbracht
werden. Das zur Durchführung und Qualitätssicherung notwendige Equipment sowie die daraus resultierenden notwendigen Materialien zur Steuerung und Optimierung der Prozessabläufe werden
ebenfalls durch den ÄLRD festgelegt.
Diese Funktion des ÄLRD entspricht die einem Fachvorgesetzten bzw. einer Chefarztfunktion und verbessert die medizinische Effektivität sowie die ökonomische Effizienz im Rettungsdienst. Der ÄLRD
bedarf einer Stellung, die ihm die Kompetenz zur Wahrnehmung seiner Aufgaben verleiht. Er wird in
diesem Zusammenhang vom Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes und zuständige Behörde
bestellt und ist innerhalb des Rhein-Erft-Kreises personell in der Abteilung 32.2 Rettungsdienst, Brandund Bevölkerungsschutz tätig.
In Anlehnung an die Empfehlung der Bundesärztekammer ist der ÄLRD in den folgenden Punkten
entscheidungs- und weisungsbefugt:
·
in medizinischen Fragen und Belangen gegenüber den keisangehörigen Trägern des Rettungsdienstes und dem nichtärztlichen Personal sowie den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen,
·
in medizinisch-organisatorischen Belangen gegenüber dem ärztlichen Personal im
Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises,
·
die im öffentlichen Rettungsdienst tätigen Träger der Rettungswachen einschl. der Verwaltungshelfer im Rhein-Erft-Kreis sind dem ÄLRD gegenüber berichtspflichtig,
·
er berät die zuständige Behörde in allen medizinischen Angelegenheiten des
Rettungsdienstes,
·
ist in allen den Rettungsdienst betreffenden Entscheidungen zu beteiligen.
Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst hat darauf hinzuwirken, dass die rettungsdienstlichen Standards
eingehalten werden. Darüber hinausgehende Festlegungen werden im Einvernehmen mit den Trägern der Rettungswachen in vertrauensvoller Zusammenarbeit abgestimmt. Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst nimmt in Anlehnung an die Empfehlung der Bundesärztekammer folgende Aufgaben
wahr:
61
61
nach der „Empfehlung der Bundesärztekammer zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst“ vom 26.05.2013
214
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
IX.
Einsatzplanung und –bewältigung
Mitwirkung
·
bei der Erstellung von rettungsdienstlichen Bedarfsanalysen
·
bei der Koordination der Aktivitäten der am Rettungsdienst beteiligten Organisationen
·
bei besonderen Schadenslagen
Festlegung
·
der
medizinischen
Behandlungsstandards
für
das
nichtärztliche
Personal
im
Rettungsdienst
·
der
medizinisch-organisatorischen
Versorgungsstandards
für
arztbesetzte
Rettungsmittel
·
der pharmakologischen und medizinisch-technischen Ausrüstung und Ausstattung im
Rettungsdienst,
·
der Strategie der Disposition rettungsdienstlicher Einsatzmittel in der Leitstelle,
·
von medizin-taktischen Konzepten zur Bewältigung von besonderen Schadenslagen,
·
Entscheidung in strittigen rettungsdienstlichen Schutzgüterfragen.
IX.
Qualitätsmanagement
Mitwirkung
·
bei der kontinuierlichen Schwachstellenanalyse
·
bei der Planentwicklung für evtl. notwendige Korrekturmaßnahmen
·
bei der Identifikation der zu untersuchenden Systemkomponenten
·
bei der Beurteilung der Wirksamkeit durchgeführter Korrekturmaßnahmen
Festlegung
·
der Dokumentationsinstrumente für den Rettungsdienst,
·
der Methodenauswahl für die Datenanalyse,
·
der medizinischen Bewertung der Datenanalyse und Berichtfertigung,
·
der Qualitätsanforderungen im Rettungsdienst,
·
der notwendigen Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung.
IX.
Aus- /Fortbildung
·
Richtlinienkompetenz für die notfallmedizinischen Fortbildungsinhalte für nichtärztliches Personal im Rettungsdienst (inkl. Leitstellenpersonal)
215
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Erarbeitung von Roh- und Feinzielen für die ärztlichen Unterrichte der Fortbildung für
·
nichtärztliches Personal im Rettungsdienst
·
Auswahl und Einweisung von ärztlichen Referenten
·
Mitwirkung bei ärztlichen Unterrichtsthemen in der Aus- und Fortbildung von
nichtärztlichem Personal im Rettungsdienst
Planung und Koordination der klinischen Fortbildung von nichtärztlichem
·
Rettungsdienstpersonal
Mitwirkung bei der Planung und Koordination der ärztlichen notfallmedizinischen Fort-
·
bildung
IX.
Arbeitsmedizin und Hygiene
·
Mitwirkung bei der Anwendung von Einsatztauglichkeitskriterien
·
Mitwirkung bei der Auswahl geeigneter Schutzausrüstung
·
Überwachung und Einhaltung von Hygienevorschriften
·
Festlegung der Desinfektionspläne
5. Gremienarbeit
·
Vertretung des Trägers des Rettungsdienstes in medizinischen Fragen in regionalen und
überregionalen Gremien
6. Forschung
·
Initiierung, Durchführung und Mitwirkung bei notfallmedizinischen
Forschungsprojekten
Neben den von der Bundesärztekammer empfohlenen Aufgaben und Zuständigkeiten ist der ärztliche
Leiter Rettungsdienst weiterhin zuständig für:
·
Fachaufsicht der Leitenden Notärzte und Organisation des Dienstplanes
·
personelle Fragen des ärztlichen Rettungsdienstpersonals (in Abstimmung mit dem Träger der Rettungswache)
·
medizinisch-organisatorischen Belange hinsichtlich der Schnittstelle Präklinik/Klinik
·
Überwachung der Datenanalyse aus ärztlicher Sicht
·
Repräsentation des öffentlichen Trägers in allen medizinischen Fragen
·
die Auswahl und Einweisung von ärztlichen Referenten (in Abstimmung mit dem Träger
der Rettungswache)
216
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
2
Fachliches Qualitätsmanagement
Das Rettungsgesetz NRW ist ein Sicherheits- und Ordnungsgesetz, das den Bürgern ausreichend
Schutz vor Lebensgefahr und schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung durch äußere und innere
Einwirkungen und durch Hilflosigkeit gewährleisten soll. Hierbei obliegt dem öffentlichen Rettungsdienst eine umfassende Gewährleistungspflicht. Um dem hoheitlichen Auftrag, dem Schutz von Leben
und körperlicher Unversehrtheit, gerecht zu werden, ist die Definition von umfangreichen Qualifikationsanforderungen unabdingbar. Unter Berücksichtigung medizinisch-organisatorischer und ökonomischer Aspekte gewährleistet dieses eine effektive und effiziente Leistung des Rettungsdienstes.
Zudem führt die Vielfalt der vorhandenen Möglichkeiten, Kapazitätsgrenzen und Ansprüchen an den
Rettungsdienst seitens der Patienten, Angehörigen aber auch von Institutionen zu einer wachsenden
Zahl von Problemen und Konflikten. Während bei den Problemen immer wieder medizinische Schwierigkeiten vorkommen, sind es bei den Konflikten oft Entscheidungen, die nach Abwägung von vorhandenen Informationen zu treffen sind. Hierzu ist es notwendig, einheitliche Handlungs- und Behandlungskonzepte aufzustellen, einzuführen und zu prüfen. Klare Vorgaben erleichtern die Arbeit des
einzelnen Mitarbeiters und verhindern Verluste durch Reibung. Dies schafft eine erhebliche Sicherheit
für die Mitarbeiter und Patienten. Dem medizinischen Stand der Technik und den Erwartungen der
Bevölkerung wird dabei entsprochen.
Die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems ist somit die unentbehrliche und konsequente
Voraussetzung für eine planvolle Steuerung. Es schafft die notwendige Transparenz und damit das
Vertrauen in den Rettungsdienst sowohl für Patienten und Kostenträger wie auch für die Aufgabenträger und den Träger des Rettungsdienstes. Darüber hinaus können Abläufe, Prozeduren, Aktionen
und Prozesse charakterisiert werden und demzufolge Informationen und Hinweise für eine gute oder
schlechte Dienstleistung, aber auch für Schwachstellen geben.
Im Hinblick auf das Qualitätsmanagement sind Beschwerden eine wichtige Quelle. Einerseits hilft ein
professioneller und standardisierter Umgang mit Beschwerden diese besser zu bearbeiten und damit
auch dem vorgebrachten Beschwerdeführer eine qualifizierte Antwort zu geben, andererseits können
mit gleichartigen Beschwerden systematische Fehler aufgedeckt und verbessert werden. In diesem
Zusammenhang kann es Patienten, Angehörige, Personal von Krankenhäusern oder Arztpraxen aber
auch eigene Mitarbeiter geben, die mit dem Rettungsdienst nicht zufrieden waren.
Für das Beschwerdemanagement im öffentlichen Rettungsdienst wurde zum 27.05.2014 eine im
Rhein-Erft-Kreis einheitliche und verbindliche Verfahrensweise sowie Zuständigkeiten festgelegt, die
in der Anlage 15 beschrieben und dargestellt ist.
Das Beschwerdemanagement ist im Hinblick auf die Kosten und Finanzierung unabhängig vom fachlichen Qualitätsmanagement zu betrachten.
Anlage 15
Zuständigkeiten und Verfahrensweise bei Beschwerden
217
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
3
Arbeitskreise
Um eine zweckmäßige Erfüllung und gleichmäßige Durchführung der Aufgaben im öffentlichen Rettungsdienst innerhalb des Rhein-Erft-Kreises auf einem kreisweit einheitlichen Niveau herzustellen
und zu sichern, bedarf es zwingend der Einrichtung von Arbeitskreisen für den Rettungsdienst.
Zweck der Arbeitskreise ist die Erarbeitung von einheitlichen Rettungsdienststandards sowie die Eruierung von Fragen, Problemen und Aspekten, welche mit der Durchführung des öffentlichen Rettungsdienstes in Zusammenhang stehen. Regelungen und Festlegungen oberhalb der gesetzlichen
Mindeststandards, insbesondere mit Auswirkungen auf die Haushaltsplanungen, sollen in Abstimmung zwischen dem Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes und den Trägern der Rettungswachen erfolgen. Unter Vorsitz des Kreises soll mehrheitlich entschieden werden.
Die rettungsdienstlichen Aufgabenträger benennen namentlich für jeden Arbeitskreis einen ständigen Vertreter sowie einen Stellvertreter. Erarbeitete Konzepte der Arbeitskreise, sowie Maßnahmen
mit Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt werden in der Dienstbesprechung Rettungsdienst
des Rhein-Erft-Kreises vorgestellt und mehrheitlich verabschiedet.
3.1
Arbeitskreis Rettungsdienst
Der Arbeitskreis Rettungsdienst hat die Aufgabe zentrale Gesichtspunkte im Rettungsdienst zu eruieren und zu standardisieren um ein kreisweit einheitlich hohes Niveau im Rettungsdienst und der Patientenversorgung gewährleisten zu können. Dies stellt sicher, dass alle Beteiligten innerhalb des RDB
Rhein-Erft-Kreis fehlerlos zusammenarbeiten können und für jeden Einzelnen im Einsatz mehr Sicherheit besteht. Hierzu thematisiert der Arbeitskreis Rettungsdienst insbesondere Fragen bezüglich des
Gerätemanagements beziehungsweise –ausstattung auf den Rettungsmitteln, der medizinischen
Verbrauchsmaterialien, Standardabläufen in der Patientenversorgung, medizinischen Algorithmen
und sonstigen Themen, die zu einer Verbesserung im Rettungsdienst führen.
3.2
Arbeitskreis Hygiene
Der Arbeitskreis Hygiene hat die Aufgabe, wesentliche Aspekte der Gesundheitspflege im Rettungsdienst unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie gesetzlichen und normativen
Bestimmungen zu betrachten. Insbesondere gehören hierzu die kreisweit einheitliche Erarbeitung, die
Umsetzung und die Kontrolle
·
eines Hygieneplans,
·
eines Desinfektionsplanes,
·
eines Hautschutzplanes und
·
Maßnahmen bei ausgewählten Infektionskrankheiten.
218
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Darüber hinaus betrachtet der „Arbeitskreis Hygiene“ weitere hygienerelevante Themen zur Sicherung und zur Steigerung der Qualität rettungsdienstlicher Leistungen.
3.3
Arbeitskreis Aus- und Fortbildung
Der „Arbeitskreis Aus- und Fortbildung“ hat die Aufgabe, die Aus- und Fortbildung des nichtärztlichen
Rettungsdienstpersonals unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben aktiv zu fördern und zu
unterstützen. Hierzu erstellt der Arbeitskreis Aus- und Fortbildung einheitliche Schulungsmaterialien
sowie ein Aus- und Fortbildungskonzept unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten.
Weiterhin steht der „Arbeitskreis Aus- und Fortbildung“ mit dem Arbeitskreis Rettungsdienst und dem
Arbeitskreis Hygiene in ständigem Kontakt und ist für die einheitliche Schulung des nichtärztlichen
Personals in Fragen der weiteren Arbeitskreise zuständig.
4
Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin des Rhein-Erft-Kreises
Die Präklinischen Richtlinien dienen einerseits als Instrument der Qualitätssicherung im Rettungsdienst und stellen mit Handlungsalgorithmen Hilfestellungen zur Abarbeitung unterschiedlicher rettungsdienstlicher Situationen dar. Andererseits leitet sich die Verpflichtung der Aufstellung notfallmedizinischer
Standards
für
einen
Rettungsdienstbereich
aus
den
Vorschriften
zur
Notfallsanitäterausbildung ab. Nach § 4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG i.V.m. den Anlagen 2, 3 und 4 der NotSan-AprV sowie Teil I und II der Ausführungsbestimmungen zur Notfallsanitäterausbildung sind
durch den ÄLRD Arbeitsanweisungen (SOPs) auszuarbeiten, die gleichzeitig auch durch den ÄLRD vorgegeben, überprüft und verantwortet werden müssen. In diesen SOPs muss das eigenständige Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und –
situationen, das standardmäßig durch Notfallsanitäter durchgeführt werden, vorgegeben sein.
In diesem Zusammenhang richten sich die Präklinischen Richtlinien primär an das nichtärztliche Rettungsdienstpersonal sowie darüber hinaus auch bei einem möglichen Massenanfall von Verletzten
und Erkrankten tätige Helfer des Katastrophenschutzes. Die präklinischen Richtlinien leiten sich
grundlegend von den Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften ab und werden auf die lokalen
Verhältnisse im Rhein-Erft-Kreis angepasst. Durch den ÄLRD werden die Standards mit den kreisangehörigen Trägern der Rettungswachen abgestimmt.
Die Vorgaben in den Präklinischen Richtlinien entbinden das im Rettungsdienst tätige ärztliche und
nichtärztliche Personal nicht von ihrer Pflicht, in jedem Einsatzfall eigene Therapieentscheidungen
nach Indikation und Kontraindikation zu treffen und die verabreichten Medikamente mit Wirkung,
Nebenwirkungen, Indikation und Kontraindikation zu kennen. Eine Abweichung von den „Präklinischen Richtlinien“ sollte jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen geschehen, ist je nach Situation
aber auch nach Entscheidung des Notarztes oder im Falle der Notkompetenz des Notfallsanitäters/Rettungsassistenten eventuell vonnöten.
219
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Auf Grund der ständig fortschreitenden medizinischen und notfallmedizinischen Entwicklung und der
daraus resultierenden Dynamik bedürfen die Präklinischen Richtlinien einer regelmäßigen Bearbeitung, Erweiterung und Aktualisierung, die in der Zuständigkeit des ÄLRD unter Mitwirkung der Arbeitskreise im Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises liegt.
5
Einsatzdokumentation medizinischer Maßnahmen und elektronische
Datenerfassung
Neben der korrekten Einsatzdokumentation in der Leitstelle eines Rettungsdienstesbereiches ist das
systematische Führen und Auswerten von Notarzteinsatzprotokollen nach DIVI-Empfehlung und von
Rettungsdienstprotokollen zur Qualitätssicherung und –kontrolle erforderlich. Neben der Erfüllung
der Dokumentationspflicht des Notfallsanitäters/Rettungsassistenten beziehungsweise des Notarztes
sollen diese Protokolle aussagekräftige Informationen über das Notfallgeschehen und die notfallmedizinischen Maßnahmen dem aufnehmenden Krankenhaus übermitteln. Weitere Regelungen zur Einsatzdokumentation trifft der ÄLRD in den „Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin des Rhein-ErftKreises“.
Das Gesundheitssystem und darin ebenfalls der Rettungsdienst stehen im Blickfeld der Öffentlichkeit.
In den letzten Jahren hat dabei auch der Konkurrenzdruck zwischen den verschiedenen Dienstleistern
im Gesundheitssektor erheblich zugenommen. Insbesondere im Hinblick auf die Einführung von Innovationen und bei der Patientenverteilung an die Krankenhäuser werden regelmäßig an den Rettungsdienst Anfragen und Vorwürfe gestellt beziehungsweise erhoben. Damit kurzfristig sachkundig Stellung bezogen werden konnte, führte dies bislang dazu, dass Mitarbeiter der Kreisleitstelle
beziehungsweise der Abteilung 32.2 aufwendige Auszählungen von Rettungsdienstprotokollen durchführen mussten. Mit der Aufnahme von spezifischen (und logistischen) Daten in eine Datenbank, kann
dieser Aufwand reduziert und die Bewertungen vereinfacht und effizient beschleunigt werden.
Aus diesen Gründen soll erneut die Beschaffung und Einführung einer elektronischen Datenerfassung
geprüft werden, die eine einerseits eine einfache Verarbeitung der rettungsdienstlichen Daten und
andererseits die Abrechnung in den Gebührenstellen der Kommunen vereinfachen soll. Mit den Verbänden der Krankenkassen (Kostenträgern) wird im Vorfeld der Beschaffung und Einführung einer
elektronischen Datenerfassung Einvernehmen über die Kosten erzielt.
220
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
VI. Private Anbieter
1
Einleitung
Der öffentliche Rettungsdienst, der in allen Bundesländern unabhängig von der Entscheidung für das
eine oder andere Organisationsmodell als Institution besteht, steht seiner Bezeichnung entsprechend
in öffentlicher Trägerschaft.
62
In Nordrhein-Westfalen wird im dritten Abschnitt des Rettungsdienstgesetzes neben der öffentlichen
Trägerschaft und Durchführung des Rettungsdienstes die Tätigkeit von privaten Unternehmern in der
Notfallrettung und dem Krankentransport zugelassen. Die Betätigung in der Notfallrettung und im
Krankentransport bedarf jedoch der vorherigen Genehmigung. Genehmigungsbehörden für Anträge
auf Erteilung von Genehmigungen zur Wahrnehmung von Aufgaben der Notfallrettung oder des
Krankentransportes außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes sind die jeweiligen Trägerkörperschaften des öffentlichen Rettungsdienstes. Für den Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises ist
somit der Rhein-Erft-Kreis Genehmigungsbehörde.
In dieser Eigenschaft steht dem Rhein-Erft-Kreis Mittel der Wirtschaftsüberwachung zwecks Kontrolle
der Genehmigungsinhaber zur Verfügung, wie sie in §§22 bis 27 RettG NRW vom Inhalt der Genehmigungsurkunde und einer über §46 VwVfG NRW hinausgehenden Befugnis zu Nebenbestimmungen,
über Sonderregelungen zu Rücknahme und Widerruf der Genehmigung bis hin zu umfangreichen
Prüfungsbefugnissen normieren.
63
Unternehmen, die nach §17 ff. RettG NRW im Krankentransport oder der Notfallrettung tätig sind,
sind weder Beauftragte noch Teil des öffentlichen Rettungsdienstes. Sie stellen einen Faktor im Konzept der Rettungsdienstbedarfsplanung dar und decken die Versorgung der Bevölkerung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich ergänzend gemeinsam mit dem öffentlichen Rettungsdienst ab.
Der Träger des Rettungsdienstes ist auch nach Genehmigungserteilung verpflichtet, die gesamten
Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes jederzeit sicherzustellen und verpflichtet
Vorkehrungen für einen eventuellen Ausfall des privaten Unternehmers zu treffen.
62
ESCH, O. (2005): Rechtsfragen der Erbringung und Vergütung rettungsdienstlicher Leistungen, Köln, S. 63
63
ESCH, O. (2005): Rechtsfragen der Erbringung und Vergütung rettungsdienstlicher Leistungen, Köln. S. 65
221
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
2
Qualifizierter Krankentransport
Innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises betreibt gegenwärtig ein gewerblicher
Anbieter auf der Grundlage des §17 ff. RettG NRW qualifizierten Krankentransport. Der private Unternehmer ist nicht an die Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises angebunden, sondern handelt in eigener
Verantwortung unter Auflagen (Nebenbestimmungen).
Unternehmen
tätig seit
Accon Erft GmbH
Otto-Hahn-Straße 8
50354 Hürth
06/2002
Fahrzeuge
Betriebsbereich
RMW-Stunden
8 KTW Rhein-Erft-Kreis
690,0
Tabelle 76: Übersicht der privaten Unternehmen gemäß §§ 17 ff. RettG NRW im qualifizierten Krankentransport
Die frequenzabhängige Bemessung des privaten Unternehmers im qualifizierten Krankentransport ist
in Anlage 18 dargestellt. Im Kalenderjahr 2015 wurden durch den privaten Unternehmer insgesamt
15.241 Einsatzfahrten durchgeführt.
Anlage 18
3
Frequenzabhängige Bemessung privater Unternehmer im Krankentransport.
Notfallrettung
Darüber hinaus unterhält eine Werkfeuerwehr einen eigenen Rettungswagen im Rahmen der betrieblichen „Ersten Hilfe“. Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen mit großer Ausdehnung, besonderen (chemischen) Risiken und produktionsbedingten Besonderheiten, die zur Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport spezifische Kenntnisse und Berechtigungen erforderlich machen.
Auf Antrag wurde die Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransportes innerhalb der
Werkgrenzen unter Auflagen für das folgende Unternehmen genehmigt. Die Notrufannahme und
-bearbeitung wird von den Leitstellen der jeweiligen Werkfeuerwehr intern sichergestellt. Der Unternehmer handelt ebenfalls in eigener Verantwortung unter Auflagen (Nebenbestimmungen).
Unternehmen
Fahrzeuge
Betriebsbereich
RMW-Stunden
InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG
Chemiepark Knapsack
50351 Hürth
1 RTW
Betriebsgelände der InfraServ
GmbH & Co. Knappsack KG
168,0
Tabelle 77: Übersicht der privaten Unternehmen gemäß §§ 17 ff. RettG NRW in der Notfallrettung
Neben der InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG verfügt auch die Evonik Industries AG, welche in
Wesseling ansässig ist, über eine Genehmigung nach §§ 17 ff. RettG. Da jedoch der größte Teil des
Werkgeländes sowie der Standort des RTW an der Werkfeuerwehr auf dem Gebiet der Stadt Köln sind,
erteilt die Genehmigung nach §§ 17 ff. RettG die Stadt Köln als zuständiger Träger des
222
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
Rettungsdienstes. Der Rhein-Erft-Kreis wird jedoch im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
angehört.
223
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
VII. Interkommunale Zusammenarbeit
1
Einleitung
Gemäß § 8 Abss 2 RettG NRW sind die Leitstellen auf Anforderung zur nachbarlichen Hilfe durch die
ihnen zugeordneten Einrichtungen des Rettungsdienstes verpflichtet, sofern dadurch die Wahrnehmung der eigenen Aufgaben nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Eine rasche Versorgung von Notfallpatienten macht eine Zusammenarbeit der Träger des Rettungsdienstes über die Kreisgrenzen
hinaus notwendig. Mit den Trägern des Rettungsdienstes der Kreise Düren, Euskirchen, dem RheinKreis Neuss und dem Rhein-Sieg-Kreis wurden im Vorfeld zu der Erstellung des vorliegenden Bedarfsplanes Gespräche über mögliche Synergieeffekte in der Notfallrettung und der notärztlichen Versorgung geführt. Bei den Gesprächen wurde festgestellt, dass sich derzeitig keine bedarfs-, flächendeckenden oder wirtschaftliche Synergien ergeben. Dennoch wurde vereinbart im ständigen Dialog
mögliche Synergieeffekte zu eruieren.
2
Vertrag mit der Stadt Kerpen
Seit dem 17.11.2003 besteht ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und der
Stadt Kerpen über den Betrieb der Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises für den Feuerschutz, Rettungsdienst
und Großschadensereignisse.
3
Vereinbarung mit der Stadt Bergheim
Für das Gebiet der Stadt Bedburg und der Gemeinde Elsdorf besteht zwischen dem Rhein-Erft-Kreis
und der Stadt Bergheim seit dem 01.07.1978 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Gegenstand der
Vereinbarung ist die Einrichtung und der Betrieb von Rettungswachen sowie die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen.
4
Vereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis
Seit dem 24.11.1982 besteht zwischen der Stadt Wesseling und dem Rhein-Sieg-Kreis (bis zum
14.12.1992 Stadt Bornheim) eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die notärztliche Versorgung
des Gebietes der Stadt Bornheim.
224
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
5
Vereinbarung mit der Stadt Köln
Seit dem 05.03.1976 gehört der Rhein-Erft-Kreis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung des Luftrettungsdienstes der Trägergemeinschaft „Christoph 3“ an. Zuletzt wurde die Vereinbarung mit Datum vom 07.09.2006 geändert.
Seit dem 15.01.2015 besteht ebenfalls eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Köln über
die Durchführung von Inkubator-, Intensiv-, Infektions- und Schwergewichtigentransporten (TIIS).
6
Vereinbarung mit der StädteRegion Aachen
Der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der StädteRegion Aachen, dem Kreis Düren, dem Kreis Heinsberg, und den Städten/Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Mechernich, Nettersheim, Schleiden und Zülpich über die Trägergemeinschaft des „Christoph Europa 1“
befindet sich kurz vor Beschlussfassung. Zu dem Einsatzbereich des „Christoph Europa 1“ gehören
weiterhin auch angrenzende Gebiete in Belgien und in den Niederlanden.
225
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
VIII. Schlussfolgerungen
VIII. Schlussfolgerungen
·
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Düren über die Durchführung von Inkubatortransporten vom Maria-Hilf Krankenhaus Bergheim zum Kinderkrankenhaus in Düren-Birkesdorf.
·
Ausstattung und Umrüstung der Rettungsmittel mit Digitalfunk
·
Abschluss von Vereinbarungen über die Transportbegleitung durch Fachpersonal von
heimbeatmeten Patienten mit den Einrichtungen im Rhein-Erft-Kreis
·
Technische Aufrüstung der RTW für die Aufnahme von Heimbeatmungsgeräten
·
Rückführung der Amtshaftung für die Notärzte vom Träger des Rettungsdienstes an die
Träger der Rettungswachen
·
Weiterbildung der Fahrzeugführer NEF für die Wahrnehmung von Führungsaufgaben
beim MANV
·
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Frechen über die Bereitstellung eines Einsatzleitwagens bei außergewöhnlichen größeren Schadensereignissen mit einer Vielzahl Verletzter oder Kranker.
·
Etablierung eines fest definierten Sonder- und Spitzenbedarfes (4 RTW und 2 NEF)
·
6 Betriebszeitenerweiterungen in der Notfallrettung ohne Notarzt (RTW)
·
9 zusätzliche RTW im 12-Stunden-Dienst
·
2 zusätzliche RTW im 24-Stunden-Dienst
·
1 Betriebszeitenerweiterung in der Notfallrettung mit Notarzt (NEF)
·
Aufstockung der Rettungsmittelwochenstunden im Krankentransport um 34 Stunden
(KTW)
·
Etablierung eines neuen RTW-Standortes 1-2 in Bedburg-Pütz
·
Etablierung eines neuen RTW-Standortes 8-3 in Kerpen-Brüggen
·
Verlagerung des RTW-Standortes 5-2 weiter südlich, ggfs. Zusammenlegung der Standorte 5-1 und 5-2 zu einem zentralen Standort
·
Einführung der „Nächsten-Fahrzeug-Strategie“ im qualifizierten Krankentransport und
kreisweite Disponierung
·
Einführung eines fachlich-medizinischen Qualitätsmanagements
·
Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes
·
Einführung von 0,5 Funktionsstellen zur Wahrnehmung von gesetzlich manifestierten
Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen jeweils für die Städte Bergheim, Frechen, Hürth
und Kerpen sowie 0,25 Funktionsstellen jeweils für die Städte Brühl, Erftstadt, Pulheim
und Wesseling.
226
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
·
Prüfung der Beschaffung und Einführung einer elektronischen Datenerfassung zur Verarbeitung von rettungsdienstlichen Daten
227
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
IX. Verteiler
Nr. Adressat
Anzahl
Exemplare
Verbände der Krankenkassen
01
AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf
1
02
BKK Landesverband NORDWEST, Abteilung Verträge, Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen
1
03
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – Landesverband West, Kreuzstraße 45, 40210 Düsseldorf
1
04
Vereinigte IKK – Hauptverwaltung, Kölner Straße 3, 51429 Bergisch-Gladbach
1
05
Landwirtschaftliche Krankenkasse NRW, Merowingerstraße 103, 40225 Düsseldorf
1
06
Knappschaft, Königsallee 175, 44799 Bochum
1
07
Vdek– Verband der Ersatzkassen, Graf-Adolf-Straße 67-69, 40210 Düsseldorf
1
Träger der Rettungswachen
08
Stadt Bergheim, Die Bürgermeisterin, Bethlehemer Str. 9-11, 50126 Bergheim
1
09
Stadt Brühl, Der Bürgermeister, Rathaus Uhlstraße 3, 50321 Brühl
1
10
Stadt Erftstadt, Der Bürgermeister, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt
1
11
Stadt Frechen, Die Bürgermeisterin, Johann-Schmitz-Platz 1, 50226 Frechen
1
12
Stadt Hürth, Der Bürgermeister, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth
1
13
Stadt Kerpen, Der Bürgermeister, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen
1
14
Stadt Pulheim, Der Bürgermeister, Alte Kölner Str. 26, 50259 Pulheim
1
15
Stadt Wesseling, Der Bürgermeister, Alfons-Müller-Platz 1, 50389 Wesseling
1
Private Unternehmer nach §18 RettG NRW
16
Accon Erft GmbH, Otto-Hahn-Straße 8, 50354 Hürth
1
17
InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG, Chemiepark Knapsack , 50351 Hürth
1
Hilfsorganisationen
18
Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Erft-Düren e.V., Am Hahnacker 1, 50374 Erftstadt
1
19
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rhein-Erft e.V., Zeppelinstr. 25, 50126 Bergheim
1
20
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Köln/Rhein-Erft-Kreis/Leverkusen,
Frankfurter Str. 666, 51107 Köln
1
21
Malteser-Hilfsdienst e.V., Diözesangeschäftsstelle Köln, Siegburger Straße 229c, 50679 Köln
1
Träger des Rettungsdienstes
22
Kreis Düren, Der Landrat, Bismarckstr. 6, 52351 Düren
1
23
Kreis Euskirchen, Der Landrat, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
1
24
Rhein-Kreis Neuss, Der Landrat, Oberstraße 91, 41460 Neuss
1
25
Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
1
26
Stadt Köln, Der Oberbürgermeister, Historisches Rathaus, 50667 Köln-Innenstadt
1
27
StädteRegion Aachen, Der Städteregionsrat, Zollernstraße 10, 52070 Aachen
1
Sonstige
28
Kommunale Gesundheitskonferenz des Rhein-Erft-Kreises, Der Landrat, Gesundheitsamt,
Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim
1
29
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim
1
30
Kreisbrandmeister, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim
1
31
Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Kreisleitstelle Rhein-Erft-Kreis, Sindorfer Straße 24, 50171 Kerpen
1
32
Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Abteilung 36/1, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim (nachrichtlich)
1
228
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
34
Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt 20 , Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim (nachrichtlich)
1
35
Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt 53 , Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim (nachrichtlich)
1
36
Stadt Bedburg, Der Bürgermeister, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg (nachrichtlich)
1
37
Stadt Elsdorf, Der Bürgermeister, Gladbacher Straße 111, 50189 Elsdorf (nachrichtlich)
1
229
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016
XI.
Anlagen
Anlage Nr.
Titel
Anlage 01
Stichwörter Rettungsdiensteinsätze
Anlage 02
Notarztindikationskatalog Rhein-Erft-Kreis
Anlage 03
Erfassungsbogen für spezielle Intensivverlegungen
Anlage 04.1
Anforderung eines zeitkritischen Intensivtransportes
Anlage 04.2
Anforderung eines nicht-zeitkritischen Intensivtransportes
Anlage 05
Transportanforderung für Arzneimittel, Blutprodukte und ähnliche Güter
Anlage 06
Meldung über die Durchführung einer Großveranstaltung und daraus resultierender
Beeinträchtigung des öffentlichen Rettungsdienstes
Anlage 07
Übersicht der Fachdisziplinen der Notfallkrankenhäuser
Anlage 08
Übersicht der Notfallaufnahmebereiche
Anlage 09
Ergebnisse der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in der Notfallrettung ohne Notarzt
Anlage 10
Ergebnisse der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in der Notfallrettung mit Notarzt
Anlage 11.1
Übersicht der Einsatzbereiche der Notfallrettung ohne Notarzt
Anlage 11.2
Übersicht der Autobahnzuständigkeiten der Notfallrettung ohne Notarzt
Anlage 12.1
Übersicht der Einsatzbereiche der Notfallrettung mit Notarzt
Anlage 12.2
Übersicht der Autobahnzuständigkeiten der Notfallrettung mit Notarzt
Anlage 13
Betriebsbereiche und Anlagen gem. § 30 Abs. 1 BHKG
Anlage 14
First-Responder-Regelungen
Anlage 15
Verfahren bei Beschwerden
Anlage 16
Alarm- und Ausrückordnung Rettungsdienst
Anlage 17
Bedarfe an Notfallsanitätern im Rhein-Erft-Kreis
Anlage 18
Frequenzabhängige Bemessung privater Unternehmer im Krankentransport
Anlage 19
Fachkraft Hygiene
230