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Beschlussvorlage (Anlage 3 RDBP Teil 2)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
9,4 MB
Datum
05.07.2016
Erstellt
01.07.16, 18:32
Aktualisiert
01.07.16, 18:32

Inhalt der Datei

Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Einsatzbereich 8-2 – Kerpen-Blatzheim Abbildung 29: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 8-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit Primär zuständig für die Waben: R_Kerpen_3: Bergerhausen, Blatzheim, Buir, Manheim, Manheim-Neu, Niederbolheim Defizitäre Bereiche: Keine Maßnahmen: Keine 135 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Einsatzbereich 8-3 – Kerpen-Brüggen Abbildung 30: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 8-3 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit R_Erftstadt_3, R_Erftstadt_4, R_Kerpen_1, R_Kerpen_2, R_Kerpen_7 Primär zuständig für die Waben: Defizitäre Bereiche: Keine Maßnahmen: Erweiterungsbau am Gerätehaus, Abstimmung der äußeren Einsatzbereichsgrenzen sowie der inneren Wabenzuschnitte mit den Städten Erftstadt und Kerpen. 136 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Einsatzbereich 9-1 – Pulheim Abbildung 31: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 9-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit Primär zuständig für die Waben: R_Pulheim_2: Brauweiler R_Pulheim_3: Geyen, Innenstadt R_Pulheim_5: Sinthern Defizitäre Bereiche: Keine Maßnahmen: Keine 137 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Einsatzbereich 9-2 – Pulheim-Sinnersdorf Abbildung 32: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 9-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit Primär zuständig für die Waben: R_Pulheim_6: Sinnersdorf, Stommeln, Stommelerbusch Rommerskirchen: Velderhof, Hubertushof Defizitäre Bereiche: Stommelerbusch Maßnahmen: Keine 138 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Einsatzbereich 10 – Wesseling Abbildung 33: Planerische Abdeckung des RTW-Einsatzbereich 10 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6,7 Minuten Fahrzeit Primär zuständig für die Waben: R_Wesseling_1: Eichholz, Keldenich, Urfeld Defizitäre Bereiche: Keine Maßnahmen: Keine 139 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 2.4.4 Ergebnis und Konsequenzen aus der Standortplanung für die Notfallrettung ohne Notarzt (RTW) Die Analyse der derzeit bestehenden RTW-Standorte zeigt, dass eine vollständige planerische und zeitgerechte Abdeckung des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises nicht zu 100% gegeben ist. Um eine vollständige planerische Abdeckung zu erreichen, sind zwei zusätzliche Standorte und eine Standortverlagerung notwendig. Die auffälligsten Defizite im Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises bestehen im Bereich Erftstadt-Gymnich, Erftstadt-Dirmerzheim, Kerpen-Balkhausen, Kerpen-Brüggen und Kerpen-Türnich. Diese Defizite können nur durch einen neuen RTW-Standort minimiert bzw. beseitigt werden. Als neuer Standort kommt das derzeitige Feuerwehrgerätehaus in Kerpen-Brüggen in Frage. Mit der Etablierung eines neuen RTW-Standortes ergibt sich ebenfalls die Möglichkeit zum Neuzuschnitt der Rettungsdienstbereiche 8-1/5-1/5-2. Der Rettungsdienstbereich 8-1 wird räumlich verkleinert, der Rettungsdienstbereich 5-1 wird um den Ortsteil Erftstadt-Kierdorf verkleinert und der Rettungsdienstbereich 52 wird um den Bereich Erftstadt-Gymnich verkleinert. Hiermit wird eine wesentliche Reduzierung der defizitären Bereiche erreicht. Die genauen und neuen äußeren Einsatzbereichsgrenzen sowie die inneren Wabenzuschnitte werden in Abstimmung mit den Städten Erftstadt und Kerpen erörtert. Das Defizit der zeitgerechten Erreichbarkeit im südlichen Rhein-Erft-Kreis zieht sich hin über die Stadtteile Erftstadt-Borr, Erftstadt-Erp, Erftstadt-Friesheim und Erftstadt-Niederberg. Bei diesen Stadtteilen handelt es sich um periphere Bereiche, die in erster Linie aufgrund der Sicherstellung der gesetzlich geforderten flächendeckenden Versorgung notwendig sind und die derzeit durch den primären zuständigen RTW in Erftstadt-Lechenich nicht erreicht werden. Eine Dislokation des derzeit bestehenden RTW-Standortes in Erftstadt-Lechenich ist möglich, da mit der Etablierung des neuen RTW-Standortes in Erftstadt-Kierdorf bzw. Kerpen-Brüggen keine neuen Defizite entstehen würden. Da die defizitären Bereiche, die auch offensichtlich keine vollständige planerische Abdeckung aufweisen, eine nicht unerhebliche Einwohnerzahl betreffen, ist die Verlagerung des RTW-Standortes in den Bereich ErftstadtFriesheim notwendig. Die sich im Nord-Westen anschließenden Bereiche mit Eintreffdefiziten sind, aufgrund der ebenfalls offensichtlichen planerischen Nichtabdeckung sowie fehlender Erweiterungsmöglichkeiten an den RTW-Standorten 1 (Bedburg) und 4 (Elsdorf) nur durch einen zusätzlichen Standort zu minimieren. In Abhängigkeit von der Fahrzeugbemessung wurden für die RTW-Einsatzbereiche 1 und 4 jeweils ein weiteres Fahrzeug im 12-Stunden-Dienst bemessen. Baulich sind jedoch weder an dem Standort 1 noch an dem Standort 4 Erweiterungen möglich bzw. mit einem erheblich größeren wirtschaftlichen Aufwand realisierbar. Um den wirtschaftlichen Aspekten gerecht zu werden und gleichzeitig eine planerische Abdeckung der Bereiche Bedburg-Grottenherten, Bedburg-Pütz, Bedburg-Kirchherten, Bedburg-Kirchtroisdorf und Bedburg- Kleintroisdorf zu erreichen, ist ein neuer Standort in dem Bereich Bedburg-Pütz erforderlich. Hierdurch ergibt sich die Möglichkeit zum Neuzuschnitt der Rettungsdienstbereiche 1 und 4. 140 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Die folgende Abbildung zeigt die mögliche Neuordnung der zukünftigen Rettungsdienstbereiche: Abbildung 34: Mögliche zukünftige Neuordnung der RTW-Einsatzbereiche 141 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 2.5 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung ohne Notarzt Die methodische Vorgehensweise für die risikoabhängige Fahrzeugbemessung wurde in Kapitel 2.1 Methodik erläutert, ausführlicher ist die Berechnung in SCHMIEDEL, R., BEHRENDT, H., BETZLER, E.: Regelwerk zur Bedarfsplanung Rettungsdienst, Witten 2012 beschrieben. Das Gesamtergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung ohne Notarzt (RTW) ist in den Tabellen 26 bis 43 dargestellt. Hier wird für jeden Rettungsdienstversorgungsbereich das mathematische Ergebnis der bedarfsgerechten Fahrzeugvorhaltung angegeben. Darüber hinaus werden die jeweiligen Bemessungsparameter (Anzahl der bemessungsrelevanten Einsatzfahrten, mittlere Einsatzdauer, Anzahl der Tage) für jede der acht Wochentagskategorien und für jedes der zwei 12-Stunden-Bemessungsintervalle sowie die Zahl der bemessenen Fahrzeuge dargestellt. Unter der Zahl der bemessenen Fahrzeuge ist zudem die jeweilige Wiederkehrzeit des Risikofalles angegeben. Am Beispiel des RTW-Einsatzbereiches 1 für die Wochentagskategorie Montag und das Bemessungsintervall 07.00-19.00 Uhr wird die Tabelle erläutert: Das Jahr 2014 hatte insgesamt 50 Montage, die keine Feiertage waren. An diesen 50 Montagen gab es im Bemessungsintervall 07.00-19.00 Uhr insgesamt 151 bemessungsrelevante Einsätze in der Notfallrettung ohne Notarzt (RTW). Die mittlere Einsatzdauer (EAZ) der zuständigen RTW des Rettungsdienstbereiches betrug 52 Minuten. Mittels des Berechnungsalgorithmus für die risikoabhängige Fahrzeugbemessung anhand der Wahrscheinlichkeitsverteilung nach POISSON ergibt sich eine bedarfsgerechte Fahrzeugvorhaltung von insgesamt einem RTW. Die Vorhaltung des einen RTW ist mit einer Wiederkehrzeit von 49 Schichten bemessen, d.h. aufgrund der Wahrscheinlichkeitsverteilung wird es planerisch ca. 1 mal pro Jahr vorkommen, dass der eine vorgehaltene RTW nicht ausreichen wird, um die zeitgleiche Notfallnachfrage innerhalb des EB-1 Bedburg montags zwischen 07.00 und 19.00 Uhr bedienen zu können – der Risikofall. Je höher der Wert der Wiederkehrzeit ist, desto höher ist das Sicherheitsniveau der Rettungsmittelvorhaltung. 142 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Zeitintervall Einsätze EAZ Montag Tage RTW Wiederkehrzeit Einsätze EAZ Dienstag 1 133 99 44 2 1 Wiederkehrzeit 238 43 Einsätze 108 44 42,67 45,40 Tage 52 52 RTW 2 1 Wiederkehrzeit 209 45,9 Einsätze 111 50 50,53 41,97 Tage 48 48 RTW 2 1 111 33 97 56 46,96 49,02 Tage 49 49 RTW 2 1 200 23,68 Einsätze EAZ Tage RTW 96 61 47,36 40,08 51 51 2 1 Wiederkehrzeit 228 26 Einsätze 114 53 46,39 40,18 52 52 EAZ Tage RTW Wiederkehrzeit Einsätze EAZ Feiertag 2 157 RTW Wiederkehrzeit Sonntag 50 52 EAZ Samstag 50 48,59 Einsätze Freitag 29 45,45 52 Wiederkehrzeit 1-1 106 47,98 45,45 EAZ Donnerstag 19.00 - 07.00 Uhr Tage EAZ Mittwoch 07.00 - 19.00 Uhr 2 1 152 36 22 18 44,53 38,55 Tage 11 11 RTW 2 1 194 15 Wiederkehrzeit Tabelle 26: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 1-1 143 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Zeitintervall Einsätze EAZ Montag Tage RTW Einsätze 57 29 52,27 62,54 Tage 52 52 RTW 1 1 Wiederkehrzeit 49 76 Einsätze 47 28 52,24 54,24 Tage 52 52 RTW 1 1 Wiederkehrzeit 35 94 Einsätze 52 19 54,45 52,18 Tage 48 48 RTW 1 1 24 179 64 30 51,12 53,33 Tage 49 49 RTW 1 1 18 74 EAZ Wiederkehrzeit Einsätze EAZ Samstag Tage RTW 23 45,76 51 51 1 1 27 158 Einsätze 55 23 50,18 42,70 52 52 Tage RTW Wiederkehrzeit Einsätze EAZ Feiertag 53 52,68 Wiederkehrzeit EAZ Sonntag 50 1 Einsätze Freitag 50 492 Wiederkehrzeit 1-2 12 51,82 1 EAZ Donnerstag 41 52,28 43 EAZ Mittwoch 19.00-07.00 Uhr Wiederkehrzeit EAZ Dienstag 07.00-19.00 Uhr 1 1 27 175 9 7 44,57 53,84 Tage 11 11 RTW 1 1 51 68 Wiederkehrzeit Tabelle 27: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 1-2 144 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Montag Zeitintervall 472 282 EAZ 53,5 50,2 50 50 Tage 3 2 13 9 Einsätze 473 305 EAZ Wiederkehrzeit 57,4 48,8 Tage 52 52 RTW 3 2 Wiederkehrzeit Mittwoch 12 9 Einsätze 487 284 EAZ 55,9 50,3 Tage 52 52 RTW 3 2 Wiederkehrzeit Donnerstag 12 10 Einsätze 503 217 EAZ 52,1 51,7 Tage 48 48 RTW 3 2 10 16 Wiederkehrzeit 2-1 Freitag Einsätze 461 243 EAZ 54,3 49,4 Tage 49 49 RTW 3 2 13 13 Einsätze 442 314 EAZ 52,7 48 51 51 Wiederkehrzeit Samstag Tage RTW 3 2 18 8 Einsätze 448 289 EAZ 52,7 49,3 52 52 Wiederkehrzeit Sonntag Tage RTW 3 2 18 10 Einsätze 109 83 EAZ Wiederkehrzeit Feiertag 19.00-07.00 Uhr Einsätze RTW Dienstag 07.00-19.00 Uhr 53,8 52,8 Tage 11 11 RTW 3 3 11 29 Wiederkehrzeit Tabelle 28: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 2-1 145 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Montag Zeitintervall 147 71 EAZ 60,8 52,7 50 50 Tage 2 1 40 15 Einsätze 116 67 EAZ Wiederkehrzeit 59,3 52,1 Tage 52 52 RTW 2 1 Wiederkehrzeit Mittwoch Donnerstag 91 18 Einsätze 109 70 EAZ 61,0 54,8 Tage 52 52 RTW 2 1 Wiederkehrzeit 104 16 Einsätze 103 70 EAZ 59,8 52,5 Tage 48 48 RTW 2 1 101 14 Wiederkehrzeit 2-2 Freitag Einsätze 122 69 EAZ 54,7 49,2 Tage 49 49 RTW 2 1 78 16 Wiederkehrzeit Samstag Einsätze 115 69 EAZ 54,2 48,1 51 51 Tage RTW Sonntag 2 1 Wiederkehrzeit 105 17 Einsätze 137 60 EAZ 54,7 49,2 52 52 Tage RTW 2 1 Wiederkehrzeit 66 23 Einsätze 22 23 EAZ Feiertag 19.00-07.00 Uhr Einsätze RTW Dienstag 07.00-19.00 Uhr 54,0 54,7 Tage 11 11 RTW 2 2 149 128 Wiederkehrzeit Tabelle 29: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 2-2 146 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Montag Zeitintervall 477 254 EAZ 49,2 53,0 50 50 Tage 3 2 15 11 Einsätze 463 201 EAZ Wiederkehrzeit 52,7 51,4 Tage 52 52 RTW 3 2 Wiederkehrzeit Mittwoch 16 25 Einsätze 452 203 EAZ 52,4 47,7 Tage 52 52 RTW 3 2 Wiederkehrzeit Donnerstag 18 28 Einsätze 446 209 EAZ 53,2 50,7 Tage 48 48 RTW 3 2 14 18 Wiederkehrzeit 3 Freitag Einsätze 414 209 EAZ 51,0 49,4 Tage 49 49 RTW 3 2 21 20 Wiederkehrzeit Samstag Einsätze 403 271 EAZ 51,5 47,3 51 51 Tage RTW 3 2 26 12 Einsätze 391 242 EAZ 49,4 51,1 52 52 Wiederkehrzeit Sonntag Tage RTW 3 2 Wiederkehrzeit 35 15 Einsätze 77 57 EAZ Feiertag 19.00-07.00 Uhr Einsätze RTW Dienstag 07.00-19.00 Uhr 56,9 41,7 Tage 11 11 RTW 3 2 31 16 Wiederkehrzeit Tabelle 30: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 3 147 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Zeitintervall Einsätze EAZ Montag Tage RTW Einsätze 66 49 49,42 44,55 Tage 52 52 RTW 1 1 Wiederkehrzeit 19 38 Einsätze 77 49 69,01 46,22 Tage 52 52 RTW 1 1 10,45 37 82 46 53,60 48,76 Tage 48 48 RTW 1 1 10 34 Wiederkehrzeit Einsätze 62 39 51,75 47,62 Tage 49 49 RTW 1 1 18 49 EAZ Wiederkehrzeit Einsätze EAZ Samstag Tage RTW 52 51,27 51 51 1 1 15 28 Einsätze 68 68 60,76 51,59 52 52 Tage RTW 1 1 Wiederkehrzeit 15 17 Einsätze 16 12 EAZ Feiertag 68 56,54 Wiederkehrzeit EAZ Sonntag 50 1 EAZ Freitag 50 23 Wiederkehrzeit 4 56 53,74 1 Einsätze Donnerstag 76 54,76 12 EAZ Mittwoch 19.00-07.00 Uhr Wiederkehrzeit EAZ Dienstag 07.00-19.00 Uhr 59,20 42,94 Tage 11 11 RTW 1 1 11 29 Wiederkehrzeit Tabelle 31: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 4 148 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Zeitintervall Einsätze EAZ Montag Tage RTW Wiederkehrzeit Einsätze EAZ Dienstag 2 7 187 98 2 2 30 254 204 97 50,78 44,13 Tage 52 52 RTW 2 1 25 10 184 87 50,58 46,47 Tage 48 48 RTW 2 1 26 10 Wiederkehrzeit Einsätze 182 124 49,80 42,23 Tage 49 49 RTW 2 2 29,6 120 EAZ Wiederkehrzeit Einsätze EAZ Tage RTW Wiederkehrzeit Einsätze EAZ Tage RTW 171 124 47,42 42,23 51 51 2 2 43 135 186 98 49,54 40,9 52 52 2 1 Wiederkehrzeit 33 10 Einsätze 41 30 EAZ Feiertag 2 40 RTW EAZ Sonntag 50 52 Wiederkehrzeit Samstag 50 44,67 Einsätze Freitag 109 48,86 52 EAZ 5-1 166 49,94 51,84 Wiederkehrzeit Donnerstag 19.00-07.00 Uhr Tage Einsätze Mittwoch 07.00-19.00 Uhr 38,87 46,9 Tage 11 11 RTW 2 2 50 79 Wiederkehrzeit Tabelle 32: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 5-1 149 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Zeitintervall Einsätze EAZ Montag Tage RTW Wiederkehrzeit Einsätze EAZ Dienstag 1 16 134 63 2 1 78 20 157 68 48,12 48,08 Tage 52 52 RTW 2 1 57 19 158 57 45,31 45,31 Tage 48 48 RTW 2 1 49,57 23,68 Wiederkehrzeit Einsätze 128 68 46,93 49,30 Tage 49 49 RTW 2 1 90 16 EAZ Wiederkehrzeit Einsätze EAZ Tage RTW Wiederkehrzeit Einsätze EAZ Tage RTW Wiederkehrzeit Einsätze EAZ Feiertag 2 67 RTW EAZ Sonntag 50 52 Wiederkehrzeit Samstag 50 51,01 Einsätze Freitag 70 47,401 52 EAZ 5-2 143 47,67 51,87 Wiederkehrzeit Donnerstag 19.00-07.00 Uhr Tage Einsätze Mittwoch 07.00-19.00 Uhr 117 74 51,19 48,18 51 51 2 1 111 15 98 89 46,41 46,34 52 52 2 1 236 11 18 21 40,29 51,02 Tage 11 11 RTW 1 2 14 189 Wiederkehrzeit Tabelle 33: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 5-2 150 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Montag Zeitintervall 400 191 EAZ 44,8 42,3 50 50 Tage 3 2 36 37 Einsätze 406 187 EAZ Wiederkehrzeit 45,5 43,8 Tage 52 52 RTW 3 2 Wiederkehrzeit Mittwoch 38 41 Einsätze 412 200 EAZ 44,4 42,6 Tage 52 52 RTW 3 2 Wiederkehrzeit Donnerstag 38 36 Einsätze 356 168 EAZ 47,7 41,8 Tage 48 48 RTW 3 2 40 48 Wiederkehrzeit 6-1 Freitag Einsätze 376 228 EAZ 47,4 42,8 Tage 49 49 RTW 3 2 36 21 Wiederkehrzeit Samstag Sonntag Einsätze 356 249 EAZ 41,4 42,3 Tage 51 51 RTW 2 2 Wiederkehrzeit 7 19 Einsätze 353 220 EAZ 42,5 42,2 Tage 52 52 RTW 2 2 Wiederkehrzeit 7 28 78 43 Einsätze EAZ Feiertag 19.00-07.00 Uhr Einsätze RTW Dienstag 07.00-19.00 Uhr 41,0 42,5 Tage 11 11 RTW 2 2 Wiederkehrzeit 7 34 Tabelle 34: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 6-1 151 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Montag Zeitintervall 150 72 EAZ 51,3 43,7 50 50 Tage 2 1 51 17 Einsätze 131 70 EAZ Wiederkehrzeit 54,7 49,8 Tage 52 52 RTW 2 1 Wiederkehrzeit Mittwoch 75 17 Einsätze 128 86 EAZ 53,2 42,9 Tage 52 52 RTW 2 1 Wiederkehrzeit Donnerstag 84 13 Einsätze 127 72 EAZ 52,8 45,4 Tage 48 48 RTW 2 1 70 15 Wiederkehrzeit 6-2 Freitag Einsätze 102 72 EAZ 52,8 49,8 Tage 49 49 RTW 2 1 139 14 Wiederkehrzeit Samstag Einsätze 133 80 EAZ 46,9 48,1 51 51 Tage RTW 2 1 91 13 Einsätze 129 76 EAZ 49,7 42,2 52 52 Wiederkehrzeit Sonntag Tage RTW 2 1 Wiederkehrzeit 94 17 Einsätze 33 29 EAZ Feiertag 19.00-07.00 Uhr Einsätze RTW Dienstag 07.00-19.00 Uhr 51,9 51,5 Tage 11 11 RTW 2 2 50 74 Wiederkehrzeit Tabelle 35: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 6-2 152 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Montag Zeitintervall 435 206 EAZ 47,9 46,8 50 50 Tage 3 2 23 25 Einsätze 393 205 EAZ Wiederkehrzeit 47,4 47,4 Tage 52 52 RTW 3 2 Wiederkehrzeit Mittwoch 38 27 Einsätze 414 207 EAZ 47,6 47,2 Tage 52 52 RTW 3 2 Wiederkehrzeit Donnerstag 31 27 Einsätze 404 174 EAZ 48,1 48,8 Tage 48 48 RTW 3 2 25 33 Wiederkehrzeit 7-1 Freitag Einsätze 409 247 EAZ 47,4 47,9 Tage 49 49 RTW 3 2 27 14 Wiederkehrzeit Samstag Sonntag Einsätze 343 242 EAZ 46,7 42,5 Tage 51 51 RTW 2 2 Wiederkehrzeit 6 20 Einsätze 328 250 EAZ 47,4 46,2 Tage 52 52 RTW 2 2 Wiederkehrzeit 7 16 65 70 Einsätze EAZ Feiertag 19.00-07.00 Uhr Einsätze RTW Dienstag 07.00-19.00 Uhr 48,0 42,2 Tage 11 11 RTW 2 2 Wiederkehrzeit 8 9 Tabelle 36: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 7-1 153 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Montag Zeitintervall 141 72 EAZ 53,2 45,5 50 50 Tage 2 1 57 16 Einsätze 106 76 EAZ Wiederkehrzeit Mittwoch 51,6 50,4 Tage 52 52 RTW 2 1 Wiederkehrzeit 154 14 Einsätze 140 96 EAZ 50,4 47,2 Tage 52 52 RTW 2 2 Wiederkehrzeit Donnerstag 72 243 Einsätze 117 94 EAZ 45,3 46,7 Tage 48 48 RTW 2 2 117 209 Wiederkehrzeit 7-2 Freitag Einsätze 123 67 EAZ 50,0 45,8 Tage 49 49 RTW 2 1 90 18 Wiederkehrzeit Samstag Einsätze 117 99 EAZ 53,3 51,6 51 51 Tage RTW Sonntag 2 2 Wiederkehrzeit 103 177 Einsätze 126 88 EAZ 48,7 44,1 52 52 Tage RTW Wiederkehrzeit Einsätze EAZ Feiertag 19.00-07.00 Uhr Einsätze RTW Dienstag 07.00-19.00 Uhr 2 1 104 12 31 13 41,2 45,2 Tage 11 11 RTW 2 1 92 24 Wiederkehrzeit Tabelle 37: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 7-2 154 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Montag Zeitintervall 424 230 EAZ 62,7 63,2 50 50 Tage 3 2 13 11 Einsätze 443 225 EAZ Wiederkehrzeit 61,9 63,9 Tage 52 52 RTW 3 2 Wiederkehrzeit Mittwoch 13 13 Einsätze 429 225 EAZ 63,0 62,2 Tage 52 52 RTW 3 2 Wiederkehrzeit Donnerstag 14 12 Einsätze 378 198 EAZ 61,5 59,5 Tage 48 48 RTW 3 2 17 16 Wiederkehrzeit 8-1 Einsätze Freitag 399 194 EAZ 64 60 Tage 49 49 RTW 3 2 14 18 Wiederkehrzeit Samstag Einsätze 342 289 EAZ 61,2 57,0 51 51 Tage RTW 2 2 4,2 7,3 Einsätze 348 315 EAZ Wiederkehrzeit Sonntag 58,9 55,8 Tage 52 52 RTW 2 2 Wiederkehrzeit 5 56 54 61 Einsätze EAZ Feiertag 19.00-07.00 Uhr Einsätze RTW Dienstag 07.00-19.00 Uhr 58,0 55,6 Tage 11 11 RTW 2 2 11 8 Wiederkehrzeit Tabelle 38: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 8-1 155 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Zeitintervall Einsätze EAZ Montag Tage RTW Einsätze 49 43 71,2 65,1 Tage 52 52 RTW 1 1 Wiederkehrzeit 24 34 Einsätze 54 33 63,0 71,8 Tage 52 52 RTW 1 1 Wiederkehrzeit 23 52 Einsätze 48 37 69,5 71,9 Tage 48 48 RTW 1 1 22 35 53 42 74,1 64,1 Tage 49 49 RTW 1 1 18 32 EAZ Wiederkehrzeit Einsätze EAZ Samstag Tage RTW 43 59,0 51 51 1 1 13 36 Einsätze 63 39 67,1 64,8 52 52 Tage RTW 1 1 Wiederkehrzeit 16 41 Einsätze 14 12 EAZ Feiertag 66 73,0 Wiederkehrzeit EAZ Sonntag 50 1 Einsätze Freitag 50 54 Wiederkehrzeit 8-2 34 59,6 1 EAZ Donnerstag 48 73,5 23 EAZ Mittwoch 19.00-07.00 Uhr Wiederkehrzeit EAZ Dienstag 07.00-19.00 Uhr 53,7 46,9 Tage 11 11 RTW 1 1 18 27 Wiederkehrzeit Tabelle 39: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 8-2 156 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Montag Zeitintervall 133 85 EAZ 56,3 58,7 50 50 Tage 2 2 60 203 Einsätze 163 69 EAZ Wiederkehrzeit 58,7 54,8 Tage 52 52 RTW 2 1 Wiederkehrzeit Mittwoch 35 15 Einsätze 141 58 EAZ 58,3 55,3 Tage 52 52 RTW 2 1 Wiederkehrzeit Donnerstag 54 22 Einsätze 150 65 EAZ 55,8 61,6 Tage 48 48 RTW 2 1 39 14 Wiederkehrzeit 8-3 Freitag Einsätze 114 61 EAZ 62,8 56,2 Tage 49 49 RTW 2 1 72 17 Wiederkehrzeit Samstag Einsätze 107 84 EAZ 60,9 55,2 51 51 Tage RTW Sonntag 2 1 Wiederkehrzeit 103 10 Einsätze 131 71 EAZ 55,7 52,4 52 52 Tage RTW 2 1 Wiederkehrzeit 72 16 Einsätze 30 14 EAZ Feiertag 19.00-07.00 Uhr Einsätze RTW Dienstag 07.00-19.00 Uhr 48,2 49,1 Tage 11 11 RTW 2 1 75 19 Wiederkehrzeit 157 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Montag Zeitintervall 268 123 EAZ 53,2 48,4 50 50 Tage 2 2 10 101 Einsätze 277 154 EAZ Wiederkehrzeit 56,2 49,1 Tage 52 52 RTW 2 2 Wiederkehrzeit 9 58 264 140 EAZ 53 51,9 Tage 52 52 RTW 2 2 Einsätze Mittwoch Wiederkehrzeit Donnerstag 9-1 Freitag 11 68 Einsätze 271 141 EAZ 52,5 46,9 Tage 48 48 RTW 2 2 Wiederkehrzeit 9 64 Einsätze 262 144 EAZ 53,2 47,8 Tage 49 49 RTW 2 2 10 62 Wiederkehrzeit Samstag Einsätze 257 170 EAZ 53,6 46,6 51 51 Tage RTW 2 2 11 45 Einsätze 267 163 EAZ 48,1 49,8 52 52 Wiederkehrzeit Sonntag Tage RTW 2 2 Wiederkehrzeit 13 48 Einsätze 45 40 EAZ Feiertag 19.00-07.00 Uhr Einsätze RTW Dienstag 07.00-19.00 Uhr 47,3 48,8 Tage 11 11 RTW 2 2 25 33 Wiederkehrzeit Tabelle 40: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 9-1 158 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Zeitintervall Einsätze EAZ Montag Tage RTW Dienstag Einsätze 110 57 EAZ 51,8 53,8 Tage 52 52 RTW 2 1 137 24 90 52 57,2 56,8 Tage 52 52 RTW 2 1 203 27 82 51 62,7 60,5 Tage 48 48 RTW 2 1 177 22 EAZ Wiederkehrzeit Einsätze 107 52 EAZ 57,4 51,2 Tage 49 49 RTW 2 1 103 26 Wiederkehrzeit Einsätze EAZ Tage RTW Sonntag 99 74 60,7 49,6 51 51 2 1 Wiederkehrzeit 130 15 Einsätze 106 78 EAZ 56,9 53,6 52 52 Tage RTW Wiederkehrzeit Einsätze EAZ Feiertag 50 1 Wiederkehrzeit Samstag 50 25 Einsätze Freitag 55 50,8 2 EAZ 9-2 83 58,0 224 Wiederkehrzeit Donnerstag 19.00-07.00 Uhr Wiederkehrzeit Einsätze Mittwoch 07.00-19.00 Uhr 2 1 128 13 28 29 60,1 49,7 Tage 11 11 RTW 2 2 61 79 Wiederkehrzeit Tabelle 41: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 9-2 159 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Zeitintervall Einsätze Montag Dienstag 347 185 47 47,7 Tage 50 50 RTW 2 2 Wiederkehrzeit 6 32 Einsätze 312 167 EAZ 46,0 44,7 Tage 52 52 RTW 2 2 9 55 Einsätze 275 185 EAZ 49,3 45,3 Tage 52 52 RTW 2 2 Wiederkehrzeit Donnerstag 10 Freitag Samstag 11 40 Einsätze 306 138 EAZ 50,0 47,4 Tage 48 48 RTW 2 2 Wiederkehrzeit 7 67 Einsätze 281 171 EAZ 50,3 48,3 Tage 49 49 RTW 2 2 Wiederkehrzeit 9 37 Einsätze 284 209 EAZ 50,1 43,7 51 51 Tage RTW 2 2 10 29 Einsätze 289 204 EAZ 45,9 42,8 52 52 Wiederkehrzeit Sonntag Tage RTW 2 2 Wiederkehrzeit 11 33 Einsätze 44 39 EAZ Feiertag 19.00-07.00 Uhr EAZ Wiederkehrzeit Mittwoch 07.00-19.00 Uhr 43,3 39,8 Tage 11 11 RTW 2 2 31 51 Wiederkehrzeit Tabelle 42: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den RTW-Einsatzbereich 10 160 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 2.5.1 Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in der Notfallrettung ohne Notarzt Dimensionierungsergebnisse zur RTW-Vorhaltung im RDB Rhein-Erft-Kreis (Anzahl RTW) – 01.01.2014-31.12.2014 Ist Soll EB Mo.-Fr. Sa. So./Ft. Mo.-Fr. Sa. So./Ft. Schicht Schicht 1-1 1-2 2-1 2-2 3 4 5-1 5-2 6-1 6-2 7-1 7-2 8-1 8-2 8-3 9-1 9-2 10 gesamt 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-24.00 07.00-19.00 19.00-07.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-24.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-24.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-24.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-24.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-24.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-24.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-24.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-24.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-24.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-24.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-24.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-24.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-24.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-24.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-24.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-24.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-24.00 Anzahl RTW 0 1 1 2 2 2 1 1 1 2 2 2 1 1 1 1 2 1 1 1 1 2 2 2 1 1 1 1 2 2 1 1 1 2 3 2 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 2 2 19 25 Anzahl RTW 0 1 1 2 2 2 1 1 1 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 1 1 1 1 2 2 1 1 1 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 19 22 Anzahl RTW 0 1 1 2 2 2 1 1 1 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 1 1 1 1 2 2 1 1 1 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 19 22 22 22 22 Anzahl RTW Anzahl RTW Anzahl RTW 07.00-19.00 1 1 1 19.00-07.00 07.00-19.00 19.00-07.00 1 1 1 1 1 1 1 1 1 07.00-19.00 3 3 3 19.00-07.00 2 2 2 07.00-19.00 2 2 2 19.00-07.00 1 1 1 07.00-19.00 3 3 3 19.00-07.00 2 2 2 07.00-19.00 1 1 1 19.00-07.00 1 1 1 07.00-19.00 2 1 1 19.00-07.00 1 1 1 07.00-19.00 2 1 1 19.00-07.00 1 1 1 07.00-19.00 3 2 2 19.00-07.00 2 2 2 07.00-19.00 2 2 2 19.00-07.00 1 1 1 07.00-19.00 3 2 2 19.00-07.00 2 2 2 07.00-19.00 2 2 2 19.00-07.00 1 2 1 07.00-19.00 3 2 2 19.00-07.00 2 2 2 07.00-19.00 1 1 1 19.00-07.00 1 1 1 07.00-19.00 1 1 1 19.00-07.00 1 1 1 07.00-19.00 2 2 2 19.00-07.00 2 2 2 07.00-19.00 2 2 2 19.00-07.00 1 1 1 07.00-19.00 2 2 2 19.00-07.00 2 2 2 07.00-19.00 36 31 31 19.00-07.00 25 26 25 Tabelle 43: Dimensionierungsergebnisse der Notfallrettung ohne Notarzt nach Anpassung (RTW) 161 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 2.5.2 Dimensionierungsergebnis zur RTW-Vorhaltung im RDB Rhein-Erft-Kreis (RMW-Stunden) Dimensionierungsergebnisse zur RTW-Vorhaltung im RDB Rhein-Erft-Kreis (RMW-Stunden) – 01.01.2014-31.12.2014 Soll Ist Mo.-Fr. Sa. So./Ft. gesamt Mo.-Fr. Sa. So./Ft. gesamt EB Schicht RMWRMWRMWRMW- Schicht RMWRMWRMWRMW- 1-1 1-2 2-1 2-2 3 4 5-1 5-2 6-1 6-2 7-1 7-2 8-1 8-2 8-3 9-1 9-2 10 gesamt 00-08 08-16 16-24 07-19 19-07 00-08 08-16 16-24 00-08 08-16 16-24 00-08 08-16 16-24 00-08 08-16 16-24 00-08 08-16 16-24 00-08 08-16 16-24 00-08 08-16 16-24 00-08 08-16 16-24 00-08 08-16 16-24 00-08 08-16 16-24 00-08 08-16 16-24 00-08 08-16 16-24 00-08 08-16 16-24 00-08 08-16 16-24 00-08 08-16 16-24 00-08 08-16 16-24 00-08 08-16 16-24 Stunden 0 40 40 80 80 80 40 40 40 80 80 80 40 40 40 40 80 40 40 40 40 80 80 80 40 40 40 40 80 80 40 40 40 80 120 80 40 40 40 40 80 40 40 40 40 40 80 80 760 1.000 880 Stunden 0 8 8 16 16 16 8 8 8 16 16 16 8 8 8 8 8 8 8 8 8 16 16 16 8 8 8 8 16 16 8 8 8 16 16 16 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 16 16 152 176 176 Stunden 0 8 8 16 16 16 8 8 8 16 16 16 8 8 8 8 8 8 8 8 8 16 16 16 8 8 8 8 16 16 8 8 8 16 16 16 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 16 16 152 176 176 Stunden 112 336 168 336 168 208 168 336 168 280 168 376 168 208 168 280 3.648 Stunden Stunden Stunden 07-19 60 12 12 19-07 07-19 19-07 60 60 60 12 12 12 12 12 12 07-19 180 36 36 19-07 120 24 24 07-19 120 24 24 19-07 60 12 12 07-19 180 36 36 19-07 120 24 24 07-19 60 12 12 19-07 60 12 12 07-19 120 12 12 19-07 60 12 12 07-19 120 12 12 19-07 60 12 12 07-19 180 24 24 19-07 120 24 24 07-19 120 24 24 19-07 60 12 12 07-19 180 24 24 19-07 120 24 24 07-19 120 24 24 19-07 60 24 12 07-19 180 24 24 19-07 120 24 24 07-19 60 12 12 19-07 60 12 12 07-19 60 12 12 19-07 60 12 12 07-19 120 24 24 19-07 120 24 24 07-19 120 24 24 19-07 60 12 12 07-19 120 24 24 19-07 120 24 24 07-19 2.160 372 372 19-07 1.500 312 300 Stunden 168 168 420 252 420 168 228 228 396 252 396 264 396 168 168 336 252 336 5.016 Tabelle 44: Dimensionierungsergebnisse Notfallrettung ohne Notarzt (RTW) in RMW-Stunden 162 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 2.5.3 Anpassung der Fahrzeugbemessung an die Dienstplanmodelle der kreisangehörigen Träger der Rettungswachen Derzeit beträgt die Summe der Rettungsmittelwochenstunden in der Notfallrettung 3.648 Stunden. Die mathematischen Ergebnisse in der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung aus den Tabellen 44 und 45 und insgesamt 5.016 Rettungsmittelwochenstunden müssen in einen Fahrzeugvorhalteplan übertragen und angepasst werden. Insgesamt beträgt danach die Summe der RMW-Std zukünftig 5.004 Stunden. Diesbezüglich muss die derzeitige Summe der Rettungsmittelwochenstunden von 3.648 Stunden um insgesamt 1.356 Stunden erhöht werden. Die Wachstumsrate beträgt somit 37,2%. Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung (Mehrbedarf) Stunden Einsatzbereich 1-1 BED/RTW/1 24 Einsatzbereich 1-2 BED/RTW/4 (neues Fhrzg.) 24 Einsatzbereich 2-1 BHM/RTW/1 24 BHM/RTW/2 24 BHM/RTW/3 (neues Fhrzg.) 12 Einsatzbereich 2-2 24 BHM/RTW/4 BHM/RTW/5 (neues Fhrzg.) 12 Einsatzbereich 3 24 BRL/RTW/1 BRL/RTW/2 (neues Fhrzg.) 12 BRL/RTW/4 24 Einsatzbereich 4 ELS/RTW/1 24 Einsatzbereich 5-1 ERF/RTW/1 24 ERF/RTW/2 12 Einsatzbereich 5-2 24 ERF/RTW/4 ERF/RTW/5 (neues Fhrzg.) 12 Einsatzbereich 6-1 24 FRE/RTW/1 FRE/RTW/2 24 FRE/RTW/3 (neues Fhrzg.) 12 Einsatzbereich 6-2 FRE/RTW/4 24 FRE/RTW/5 (neues Fhrzg.) 12 Einsatzbereich 7-1 HÜR/RTW/1 24 HÜR/RTW/2 24 HÜR/RTW/3 (neues Fhrzg.) 12 Einsatzbereich 7-2 HÜR/RTW/4 24 HÜR/RTW/5 (neues Fhrzg.) 12 Einsatzbereich 8-1 KRP/RTW/1 24 KRP/RTW/2 24 KRP/RTW/3 12 Einsatzbereich 8-2 KRP/RTW/4 24 Einsatzbereich 8-3 KRP/RTW/5 (neues Fahrzg) 24 Einsatzbereich 9-1 PUL/RTW/1 24 PUL/RTW/2 24 Einsatzbereich 9-2 PUL/RTW/4 24 PUL/RTW/5 (neues Fahrzg) 12 Einsatzbereich 10 WSS/RTW/1 24 WSS/RTW/2 24 Tage RMW-Stunden Mehrbedarf in Std. 7 168 7 168 7 7 7 168 168 84 7 7 168 84 7 7 7 168 84 168 7 168 7 5 168 60 +20 7 5 168 60 +60 7 7 5 168 168 60 7 7 168 84 7 7 5 168 168 60 7 7 168 84 7 7 5 168 168 60 7 168 7 168 7 7 168 168 +128 7 7 168 84 +84 7 7 168 168 +56 +56 +168 +84 +84 +84 0 +60 +84 +116 +84 +20 0 +168 Tabelle 45: Bedarfsgerechte Fahrzeugvorhaltung nach der Anpassung des mathematischen Ergebnisses der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung an die Dienstplanmodelle 163 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 2.5.4 Schlussfolgerungen für die Notfallrettung ohne Notarzt Hinsichtlich der im RettG geforderten flächendeckenden rettungsdienstlichen Versorgung können die Defizite im nord-westlichen Bereich nur durch die Etablierung eines neuen RTW-Standortes abgewendet werden (vorzugsweise Bedburg-Pütz). Für den zentral im Kreisgebiet liegende Bereich um Kerpen Balkhausen, Brüggen und Türnich sowie Erftstadt-Dirmerzheim, Gymnich und Kierdorf ist ebenfalls ein zusätzlicher Standort erforderlich. Der planerisch günstigste Standort ist am derzeitigen Feuerwehrgerätehaus in Kerpen-Brüggen. Im Zusammenspiel mit der Etablierung des neuen v. g. RTWStandortes in Kerpen-Brüggen wird gleichzeitig eine Verlagerung des RTW-Standortes 5-2 (ErftstadtLechenich) weiter südlich erforderlich, um die hier gelegenen Stadtteile Erftstadt-Niederberg, Borr und Scheuren sowie Teile von Friesheim flächendeckend mit Leistungen des Rettungsdienst versorgen zu können. Ggfs. sind an dieser Stelle Synergien im Hinblick auf einen zentralen Rettungswachenstandort und Zusammenlegung der RTW-Einsatzbereiche 5-1 (Erftstadt-Liblar) und 5-2 (Erftstadt-Lechenich) zu prüfen. In Bezug auf die bedarfsgerechte, personalbesetzte Vorhaltung besteht in der Notfallrettung ohne Notarzt ein Mehrbedarf von insgesamt 37,2%, welcher sich sowohl durch die Verlängerung von Betriebszeiten als auch durch die Etablierung neuer Rettungsmittel ergibt. Insgesamt sind bei 6 Rettungsmitteln Betriebszeitenerweiterungen erforderlich. Der Mehrbedarf an zusätzlichen Fahrzeugen für die Notfallrettung ohne Notarzt im 12-Stunden-Dienst beträgt insgesamt 9 RTW sowie im 24Stunden-Dienst insgesamt 2 RTW. Insgesamt stehen im Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises zukünftig in der Spitze Mo.-Fr. von 07.00-19.00 Uhr 36 RTW zur Verfügung. Aus den v. g. Fahrzeugmehrbedarfen in der Notfallrettung ergeben sich für die Träger der Rettungswachen zwangsläufig auch Mehrbedarfe an Raum- und Flächenkapazitäten sowie auch an Personal. Die Verbände der Krankenkassen werden bei anstehenden Neu- und Erweiterungsbauten an den Rettungswachenstandorten frühzeitig in die Planungsvorhaben einbezogen. 3 Notfallrettung mit Notarzt 3.1 Methodik Das methodische Vorgehen bei der Darstellung des Ist-Zustandes, der Standortplanung und der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung erfolgt analog der Notfallrettung ohne Notarzt. 3.2 Planungsgrößen Die Einhaltung der v. g. bedarfs- und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der notärztlichen Versorgung kann somit nur gewährleistet werden, wenn die grundlegenden Planungsgrößen richtig definiert und sinnvoll sowie individuell an das Schutzgebiet angepasst sind. Für die entscheidende Planungsgröße „Hilfsfrist“ ist bei der notärztlichen Versorgung zusätzlich Folgendes zu beachten: 164 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Abgeleitet aus § 6 Abs. 1 RettG ergibt sich für die Träger des Rettungsdienstes, dass auch für die Notfallrettung mit Notarzt eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung sichergestellt ist. Hierbei ist u.a. die zeitliche Notwendigkeit eines medizinischen Eingriffs, d.h. die Festlegung, in welchem zeitlichen Rahmen eine Maßnahme wirken muss, ausschlaggebend. Wenn man hier als Maßstab den schlimmsten lebensbedrohlichen Notfall, den akuten Kreislaufstillstand durch Herzkammerflimmern, zugrunde legt, so ist ein ärztlicher Eingriff spätestens nach fünf Minuten erforderlich. Bedingt durch den Kreislaufstillstand kommt es zu einer Mangelversorgung des Gehirns mit Blut und dadurch mit Sauerstoff. Bereits eine 3 Minuten andauernde Hypoxie kann zu einer irreversiblen Schädigung der Gehirnzellen führen und spätestens nach fünf Minuten tritt i.d.R. eine irreversible Schädigung des Gehirnes ein. Da die notwendigen Maßnahmen wie Defibrillieren und Intubieren jedoch unter dem ärztlichen Vorbehalt stehen, ist hier unbedingt der Einsatz des Notarztes erforderlich. Dies zugrunde gelegt, würde es jedoch zu einer Vervielfachung von Notarztstandorten und Einsatzmitteln kommen. Andererseits können jedoch schon oft Basismaßnahmen der Rettungswagenbesatzung im Vorfeld lebensrettend wirken. Geht man davon aus, dass die Maßnahmen der Rettungswagenbesatzung zwei bis vier Minuten in Anspruch nehmen, so kann hieraus eine Hilfsfrist von bis zu 12 Minuten für den Notarzt abgeleitet werden. Die 12-Minuten-Hilfsfrist ist somit die verbindliche zeitliche Vorgabe für das Eintreffen eines geeigneten Rettungsmittels, als auch Maßstab für die Berechnung der planerischen zeitgerechten Abdeckung. 3.2.1 Hilfsfrist und Erreichungsgrad Für die Notfallrettung mit Notarzt gilt für den Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises eine Hilfsfrist von 12 Minuten, welche mindestens in 90% aller Einsatzfahrten eingehalten werden soll. Eintreffzeit Dispositionszeit 0,1 Minuten (mittlere Realzeit) Alarm- und Ausrückzeit 1,3 Minuten (mittlere Realzeit) Fahrzeit 10,6 Minuten (mittlere Realzeit) SUMME = 12 Minuten Eintreffzeit 3.3 IST-Zustand der Notfallrettung mit Notarzt Im Folgenden wird anhand einer Einsatzanalyse der einsatzbezogene Ist-Zustand im Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises basierend auf den im Einsatzleitrechner der Kreisleitstelle vorhandenen Daten dargestellt. Insgesamt sind im Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises für den Bemessungszeitraum 21.636 NEF-Einsätze dokumentiert. Hiervon entfielen auf die rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltenen NEF im Rhein-Erft-Kreis und externe NEF insgesamt 23.726 Einsatzfahrten innerhalb des Kreisgebietes: Anzahl der NEF-Einsätze/Alarmierungen gesamt: 21.636 Anzahl der NEF-Einsätze wg. fehlender Plausibilität gestrichen: 1.749 Einsätze/Alarmierungen: 43.592 165 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Bemessungsrelevante NEF-Einsatzfahrten: 21.978 Insgesamt wurden 73,2% der Einsatzfahrten als internistischer Notfall und 11,0% als chirurgischer Notfalleinsatz eröffnet. Unter den restlichen signifikanten Einsatzfahrten entfallen 8,0% auf kombinierte Einsatzfahrten des Rettungsdienstes und der Feuerwehr in der technischen Hilfeleistung und 7,2 % auf Verlegungsfahrten. Datenquelle: InManSys/RettD.MIS; Filter: TimeDim.year *2014*, Ls.Einsatzmitteltyp *82*, Ls.GebietRD *alle* Häufigkeitsverteilung der NEFEinsatzfahrten 2014 20.000 15.000 10.000 5.000 0 16.097 2.420 184 1.063 1.572 22 170 1.592 Abbildung 35: Häufigkeitsverteilung der NEF-Einsatzfahrten 2014 nach Einsatzstichwort 3.3.1 Einsatzaufkommen Das Einsatzfahrtaufkommen in der Notfallrettung mit Notarzt steigt analog der Notfallrettung ohne Notarzt in den letzten Jahren ebenfalls kontinuierlich an. Seit der Umsetzung des letzten Rettungsdienstbedarfsplanes 2010 ist eine Zunahme an NEF-Einsätzen von insgesamt zu beobachten. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Einsatzaufkommens seit dem Jahr 2004: Jahr RD-Einsätze insgesamt Differenz zum Vorjahr in % 2001 12.559 - 2002 13.014 +3,6 2003 13.469 +3,5 2004 13.710 +1,8 2005 14.068 +2,6 2006 14.008 -0,4 2007 15.204 +8,5 2008 15.897 +4,4 166 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Jahr RD-Einsätze insgesamt Differenz zum Vorjahr in % 2009 17.839 +12,2 2010 18.786 +5,3 2011 19.591 +4,3 2012 21.005 +7,2 2013 21.180 +0,8 2014 21.612 +2,0 Tabelle 46: Entwicklung des Einsatzfahrtaufkommens in der Notfallrettung mit Notarzt im Bemessungszeitraum 2014 Die Anzahl der bemessungsrelevanten Einsatzfahrten betrug im Bedarfsplan 2010 für den Bemessungszeitraum 01.08.2007 – 31.07.2008 insgesamt 15.089 Einsatzfahrten. Die Anzahl der bemessungsrelevanten Einsatzfahrten im Bedarfsplan 2015 und den Bemessungszeitraum 01.01.2014 – 31.12.2014 beträgt insgesamt 21.978 Einsatzfahrten. Somit besteht eine positive Wachstumsrate von insgesamt 45,6%. 3.3.2 Einsatzmittel zur Abdeckung des Grundbedarfs Für die Abdeckung des Grundbedarfs stehen mit der Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2010 insgesamt neun personalbesetzte NEF und insgesamt 1.428 Rettungsmittelwochenstunden zur Verfügung. Die folgende Tabelle zeigt die jeweiligen Fahrzeuge und Vorhaltezeiten: Ist-Zustand (Rettungsmittelwochenstunden) – 01.01.2014 bis 31.12.2014 Rettungsmittel Standort Vorhaltetag Vorhaltestunden IST RMW-Std. BED/NEF/1 NRW Bedburg Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 BHM/NEF/1 FuRW Bergheim Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 BRL/NEF/1 NRW Brühl Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 ERF/NEF/1 FuRW Erftstadt Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 FRE/NEF/1 KH Frechen Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 HÜR/NEF/1 KH Hürth Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 KRP/NEF/1 FuRW Kerpen Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 PUL/NEF/1 FuRW Pulheim Montag-Sonntag 12 Stunden 84,0 WSS/NEF/1 Tags: KH Wesseling Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 Abbildung 36: Personalbesetzte NEF für die Abdeckung des rettungsdienstlichen Grundbedarfs 3.3.3 Einsatzmittel zur Abdeckung des Spitzen- und Sonderbedarfs Für die Abdeckung von Einsatzspitzen sollen mit der Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2015 insgesamt zwei einsatzbereite NEF vorgehalten werden. Die Besetzung dieser Rettungsmittel 167 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 erfolgt durch das im Rettungsdienst tätige ärztliche und nichtärztliche Personal der Feuer- und Rettungswachen bzw. der Krankenhäuser. Angestrebt ist, dass die NEF des Sonderbedarfes innerhalb von 30 Minuten nach Alarmierung einsatzbereit besetzt sind. Rettungsmittel Standort Vorhaltestunden Zuständiger Aufgabenträger BHM/NEF/8 FuRW Bergheim Auf Abruf Stadt Bergheim ERF/NEF/8 FuRW Erftstadt Auf Abruf Stadt Erftstadt Tabelle 47: Vorgehaltene NEF für die Abdeckung des rettungsdienstlichen Sonderbedarfes 3.3.4 Zeitliche Verteilung des Einsatzaufkommens Anhand der zeitlichen Verteilung des rettungsdienstlichen Einsatzaufkommens im Bemessungszeitraum 2014 nach Schichtintervall ist zu erkennen, dass auch im Bereich der notärztlichen Versorgung deutliche Unterschiede im Tagesgang bezüglich der Einsatzhäufigkeit bestehen: 15.000 Zeitliche Verteilung des Einsatzfahrtaufkommen nach Schichtintervall 14.210 10.000 7.768 5.000 0 07-19 19-07 Abbildung 37: Zeitliche Verteilung des Einsatzfahrtaufkommens nach Schichtintervall im Bemessungszeitraum 2014 Datenquelle: InManSys/RettD.EBP, Filter: TimeDim.year*2014*, Ls.GebietRD *alle* Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung RDB Rhein-Erft-Kreis (NEF) – 01.01.2014 bis 31.12.2014 Schicht 07.00-19.00 Uhr Schicht 19.00-07.00 Uhr gesamt 962 499 1.461 2 – Bergheim 2.371 1.328 3.699 3 – Brühl 1.493 740 2.233 5 – Erftstadt 1.315 668 1.983 6 – Frechen 1.765 918 2.683 Einsatzbereich 1 – Bedburg 168 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung RDB Rhein-Erft-Kreis (NEF) – 01.01.2014 bis 31.12.2014 Schicht 07.00-19.00 Uhr Schicht 19.00-07.00 Uhr gesamt 962 499 1.461 7 – Hürth 1.735 987 2.722 8 - Kerpen 1.965 1.156 3.121 9 - Pulheim 1.435 775 2.210 10 - Wesseling 1.169 697 1.866 14.210 7.768 21.978 Einsatzbereich 1 – Bedburg gesamt Tabelle 48: Einsatzfahrtaufkommen der Notfallrettung mit Notarzt nach NEF-Einsatzbereich und Schichtintervall im Bemessungszeitraum 2014 Einsatzfahrtaufkommen pro NEF-Einsatzbereich 2014 07.00 bis 19.00 Uhr 19.00 bis 07.00 Uhr 4000 3500 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 Abbildung 38: Einsatzfahrtaufkommen pro NEF-Einsatzbereich im Bemessungszeitraum 2014 Wochengang Wie bei der Notfallrettung ohne Notarzt ist auch bei der Notfallrettung mit Notarzt der „Wochengang“ eine wesentliche Kenngröße zur Bewertung des zeitlichen Einsatzaufkommens. Der folgenden Abbildung ist der Wochengang des Einsatzfahrtaufkommens mit Notarzt zu entnehmen. Das durchschnittliche wöchentliche Notfallaufkommen liegt im Bemessungszeitraum 2014 bei 418 Einsatzfahrten pro Woche und durchschnittlich 60 Einsatzfahrten pro Tag. Das höchste tägliche Notfallaufkommen ist mit durchschnittlich 63,6 Einsatzfahrten pro Wochentag am Montag zu beobachten. 169 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Wochengang der NEF-Einsatzfahrten 2014 66 64 63,6 62 62 60,9 60 59,3 58,8 58 56,6 56,8 56 54 52 MOWochengang DIder täglichen MINotfalleinsatzfahrten DO SA SO 2014 Abbildung 39: mit FR Notarzt im Bemessungszeitraum Tagesgang Der Tagesgang der Notarzteinsätze für die Werktage Montag bis Freitag zeigt einen unterschiedlichen Verlauf. In dem Schichtintervall 00.00-08.00 Uhr ist das Einsatzaufkommen unterdurchschnittlich ausgeprägt. In dem Schichtintervall 08.00-16.00 Uhr liegt das Einsatzaufkommen über dem Durchschnitt. In dem Schichtintervall 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr bewegt sich das Aufkommen mit 45,7% im Bereich des Mittelwertes. Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung (NEF) pro Wochentag – 01.01.2014 bis 31.12.2014 Wochentag 07.00-19.00 Uhr 19.00-07.00 Uhr Gesamt Montag 2.116 1.073 3.198 Dienstag 2.130 1.072 3.202 Mittwoch 2.048 1.073 3.121 Donnerstag 2.039 944 2.983 Freitag 1.928 1.072 3.000 Samstag 1.751 1.140 2.891 Sonntag 1.833 1.122 2.955 Feiertag 365 272 637 14.210 7.768 21.978 gesamt Tabelle 49: Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung mit Notarzt pro Wochentag und Schichtintervall im Bemessungszeitraum 2014 170 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 3.3.5 Räumliche Verteilung des Einsatzaufkommens Die räumliche Verteilung der Notarzteinsätze ist in Abbildung 39 abgebildet. Es zeigt sich auch hier, der aus der räumlichen Verteilung der RTW-Einsätze bekannte zentral-periphere Gradient des Einsatzaufkommens. Neben den zentralen Bereichen der Kommunen mit hoher Einsatzhäufung, ist in den peripheren Bereichen ein geringeres Einsatzaufkommen zu erkennen. Datenquelle: InManSys/RettD.MIS;Filter:TimeDim.year *2014*, Ls.Einsatzmitteltyp *82*, Sondersignal *J*, RD Gebiet *REK* Abbildung 40: Räumliche Verteilung des Einsatzfahrtaufkommens in der Notfallrettung mit Notarzt im Bemessungszeitraum 2014 171 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 3.3.6 Eigenabdeckung der Wachbezirke Die Bedarfsgerechtigkeit der Rettungsmittelvorhaltung kann durch den Anteil der im eigenen Wachbereich bedienten Notfallnachfragen bewertet werden. In der folgenden Tabelle sind für jeden Notarztbereich die Anteile der Eigenabdeckung und der Fremdabdeckung dargestellt. Es zeigt sich, dass nur in den Notarztbereichen 5-Erftstadt und 10-Wesseling ein Wert von über 80% Eigenabdeckung erreicht wird, alle übrigen Notarztbereiche weisen eine niedrigere Eigenabdeckung mit 70%-80% auf. In den Einsatzbereichen 2-Bergheim und 9-Pulheim wird sogar nur eine Eigenabdeckung von weniger als 70% erreicht. Bedienungsrate NEF-Anteil der Einsatzfahrten im eigenen und fremden NEF-Einsatzbereich im Bemessungszeitraum 2014 Eigenabdeckung in % NEF RDB 1 NEF RDB 2 NEF RDB 3 NEF RDB 5 NEF RDB 6 NEF RDB 7 NEF RDB 8 NEF RDB 9 NEF RDB 10 NEF Extern gesamt RDB 1 RDB 2 RDB 3 RDB 5 RDB 6 RDB 7 RDB 8 RDB 9 RDB 10 73,7 19,9 0,0 0,0 0,2 0,0 1 0,7 0,0 14,8 69,0 0,0 0,1 2,0 0,1 13,7 3,0 0,1 0,0 0,0 76,2 3,4 0,2 6,9 0,1 0,0 12,5 0,1 0,6 3,7 81,0 0,3 2,4 7,6 0,0 0,2 0,1 1,7 0,1 1,2 74,7 12,1 5,1 34,3 0,1 0,0 0,1 12,4 6,3 9,9 76,9 0,3 1,9 1,3 5,2 6,6 0,1 7,1 5,4 0,4 71,8 0,1 0,0 2,6 1,4 0,0 0,0 6,7 0,2 0 51,4 0,0 0,0 0,0 6,7 0,1 0,0 0,6 0 0,0 80,5 3,5 0,7 0,8 0,8 0,6 0,4 0,4 8,6 5,3 100 100 100 100 100 100 100 100 100 Tabelle 50: Bedienungsrate NEF-Anteil der Einsatzfahrten im eigenen und fremden Wachbereich im Bemessungszeitraum 2014 Die generell eher als niedrig zu betrachtenden Bedienungsraten der eigenen Notarztbereiche lassen sich allgemein auf einen hohen Anteil an Unterstützungsfahrten in andere Notarztbereiche schließen. Auffällig ist, dass einige NEF signifikant hohe Anteile in Nachbarbereichen bedienen. So fährt das NEF 2 rund 14,8% seiner Einsätze in dem NAB-1-Bedburg, das NEF 8 rund 13,7% seiner Einsätze in dem NAB 2-Bergheim und das NEF 6 rund 12,1% seiner Einsätze im NAB 7-Hürth. Es zeigt sich hier grundsätzlich, dass die Unterstützung des jeweils zuständigen NEF nicht als Ausnahmefall betrachtet werden kann. Die räumliche Verteilung der Notarzteinsätze zeigt, dass die peripher gelegenen Bereiche des Kreisgebietes gegenüber den zentralen Bereichen der Kommunen ein deutlich geringeres Einsatzaufkommen aufweisen. Aufgrund der für die Notfallrettung mit Notarzt geltenden Hilfsfrist von 12 Minuten wird das vollständige Kreisgebiet zeitgerecht, d.h. innerhalb der Hilfsfrist, abgedeckt. 172 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 3.3.7 Teilzeiten Die Ermittlung der Teilzeiten erfolgt pro NEF-Versorgungsbereich. Hierbei ist unerheblich, ob eine Einsatzfahrt von einem primär zuständigen Versorgungsbereich wahrgenommen oder diese von einem nicht primär zuständigen NEF-Versorgungsbereich abgewickelt wurde. Berücksichtigt wurden bei der Teilzeitermittlung Einsatzfahrten des Rettungsdienstes, bei denen auf der Anfahrt Sonder- und Wegerechte in Anspruch genommen wurden. Transportzeit haus Rückfahrzeit Einsatzabwicklungszeit 39,1 2-Bergheim 3.699 1,4 2,1 6,3 7,7 19,5 12,0 14,1 11,2 41,7 3-Brühl 2.233 1,2 1,7 4,4 5,7 19,7 10,7 16,1 12,1 42,3 5-Erftstadt 1.983 1,2 2,0 6,1 7,1 17,4 11,4 13,6 11,6 41,9 6-Frechen 2.683 1,4 2,0 5,1 6,5 15,3 7,5 12,8 11,8 34,2 7-Hürth 2.722 1,4 3,1 6,1 7,3 16,8 9,0 16,0 11,3 37,8 8-Kerpen 3.121 1,0 1,9 6,4 7,4 22,1 16,0 13,9 13,7 44,8 9-Pulheim 2.209 1,6 1,8 7,0 8,5 18,2 14,5 13,0 14,1 40,1 10-Wesseling 1.866 1,4 1,7 3,5 4,9 19,1 10,5 17,0 9,8 41,4 21.977 1,3 2,1 5,7 7 18,6 11,3 14,3 12,0 40,6 gesamt Verweilzeit am Einsatz- 12,9 (Alarm bis Status 4) 10,0 Eintreffzeit 10,4 (Status 3 bis Status 4) 18,2 Anfahrtszeit 7,0 (Alarm bis Status 9) 5,4 Ausrückzeit NA 2,3 (Alarm bis Status 3) 1,7 Ausrückzeit 1.461 Einsatzbereich ten 1-Bedburg NEF- Anzahl der Einsatzfahr- ort Verweilzeit im Kranken- Mittelwerte der Teilzeiten in der Notfallrettung mit Notarzt im Jahr 2014 pro NEF-Einsatzbereich Tabelle 51: Mittelwerte der Teilzeiten für NEF-Einsatzbereiche im Bemessungszeitraum 2014 3.3.8 Auslastung der NEF Die mittlere Einsatzdauer wurde für jedes personalbesetzte und rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltene NEF zur Berechnung der Nettoeinsatzauslastung berechnet. Darüber hinaus wurde die Anzahl der Einsätze, die Summe der Einsatzminuten, welche sich aus der Multiplikation mit der mittleren Einsatzdauer ergibt sowie die Einsatzauslastung als Verhältniswert zwischen den Vorhalteminuten und der Summe der Einsatzdauer dargestellt. Es zeigt sich, dass die mittlere Nettoeinsatzauslastung für den RDB Rhein-Erft-Kreis insgesamt 22,8% beträgt. Bei sechs von neun NEF liegt die Einsatzauslastung zwischen 20% und 30%. Drei NEF weisen geringere Einsatzauslastung auf. 173 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Einsatzmittel Art Einsatzfahrten Mittlere Einsatzdauer in Dezimalminuten Summe Einsatzminuten Summe Vorhalteminuten Nettoeinsatzauslastung BED/NEF/1 24/7 2.149 41,0 88.109 525.600 16,8% BHM/NEF/1 24/7 3.540 42,8 151.512 525.600 28,8% BRL/NEF/1 24/7 2.555 44,6 113.953 525.600 21,7% ERF/NEF/1 24/7 2.235 42,7 95.435 525.600 18,2% FRE/NEF/1 24/7 3.657 37,0 135.309 525.600 25,7% HÜR/NEF/1 24/7 3.026 39,6 119.830 525.600 22,8% KRP/NEF/1 24/7 3.177 44,6 141.694 525.600 27,0% PUL/NEF/1 12/7 1.710 40,8 69.768 262.800 26,5% WSS/NEF/2 16/7 2.285 45,4 103.739 525.600 19,7% 1.019.349 4.467.600 22,8% Summe 24.334 Tabelle 52: Einsatzfahrten, Einsatzdauer, Einsatzminuten, Vorhalteminuten und Nettoeinsatzauslastung im Jahr 2014 pro personalbesetztem und rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltenem NEF 3.3.9 Einhaltung des Erreichungsgrades Kreisweit werden 97,8% der Notfallnachfragen in der Notfallrettung mit Notarzt innerhalb der 12 Minuten-Hilfsfrist bedient, so dass der Erreichungsgrad oberhalb der Schutzzieldefinition von 90% liegt. 3.4 Bedarfsanalyse (SOLL-Zustand) Die Bedarfsanalyse für die Einsatzmittelvorhaltung in der Notfallrettung mit Notarzt leitet sich ebenfalls aus § 6 Abs. 1 RettG ab. Auch hier ist eine an die lokalen Verhältnisse angepasste Standortplanung, welche nur in Form einer qualifizierten Raum-Zeit-Analyse erfolgen kann Grundlage der bedarfsgerechten Bedarfsanalyse. Die Standortplanung erfolgt für die bestehenden Standorte St. Hubertus-Stift Bedburg, Feuer- und Rettungswache Bergheim, Marienhospital Brühl, Marien-Hospital Erftstadt, St. Katharinen Hospital Frechen, Sana-Krankenhaus Hürth, Feuer- und Rettungswache Kerpen, Feuer- und Rettungswache Pulheim, Dreifaltigkeitskrankenhaus Wesseling. Insgesamt werden für die neun v. g. Notarztstandorte Raum-Zeit-Analysen durchgeführt, die auf den folgenden Seiten dargestellt sind. 3.4.1 Wachstandorte Die Einsatzbereiche der NEF sind so festgelegt, dass grundsätzlich das dem Einsatzort planmäßig nächststehende NEF zum Einsatz kommt. Auch in der Notfallrettung mit Notarzt haben kommunale Grenzen keine Bedeutung. 174 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 NA-Einsatzbereich 1 – Bedburg Abbildung 41: Abbildung 40: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 1 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10,6 Minuten Fahrzeit Einsatzbereich: N_Bedburg_1: Alt-Kaster, Broich, Blerichen, Epprath, Kaster, Grottenherten, Kirchtroisdorf, Kirchherten, Kleintroisdorf, Königshoven, Lipp, Millendorf, Oppendorf, Pütz, N_Bedburg_2: Rath N_Bergheim_4: Kirdorf N_Elsdorf_4: Frankeshoven, Niederembt, Oberembt, Richardshoven Defizitäre Bereiche: Teile von Oberembt Maßnahmen: Keine 175 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 NA-Einsatzbereich 2 – Bergheim Abbildung 42: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 2 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10,6 Minuten Fahrzeit Einsatzbereich: N_Bergheim_1: Ahe N_Bergheim_2: Paffendorf, Zieverich N_Bergheim_6: Kenten, Quadrath-Ichendorf, Thorr N_Bergheim_7: Rheidt N_Bergheim_8: Büsdorf N_Bergheim_9: Niederaußem, Oberaußem N_Bergheim_10: Auenheim N_Elsdorf_1: Berrendorf N_Elsdorf_3: Angelsdorf, Grouven, Esch, Neu-Etzweiler, Tollhausen Defizitäre Bereiche: Keine Maßnahmen: Keine 176 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 NA-Einsatzbereich 3 – Brühl Abbildung 43: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 3 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10,6 Minuten Fahrzeit Einsatzbereich: N_Brühl_1: Badorf, Eckdorf, Pingsdorf N_Brühl_2: Heide, Kierberg, Vochem, Innenstadt N_Brühl_3: Schwadorf, Ost Defizitäre Bereiche: Keine Maßnahmen: Keine 177 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 NA-Einsatzbereich 5 – Erftstadt Abbildung 44: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 5 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10,6 Minuten Fahrzeit Einsatzbereich: N_Erftstadt_1: Ahrem, Blessem, Kierdorf, Lechenich, Roggendorf N_Erftstadt_2: Bliesheim, Borr, Friesheim, Niederberg, Scheuren N_Erftstadt_3: Erp, Herrig N_Erftstadt_4: Gymnich, Dirmerzheim N_Erftstadt_5: Liblar, Köttingen Defizitäre Bereiche: Erftstadt-Borr, Scheuren und Teile von Niederberg Maßnahmen: Keine 178 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 NA-Einsatzbereich 6 – Frechen Abbildung 45: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 6 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10,6 Minuten Fahrzeit Einsatzbereich: N_Frechen_1: Bachem, Benzelrath, Grube Carl, Hücheln, Innenstadt N_Frechen_2:Grefrath, Habbelrath N_Frechen_3:Königsdorf, Neu-Buschbell, Neu-Freimersdorf N_Frechen_4:Buschbell Defizitäre Bereiche: Keine Maßnahmen: Keine 179 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 NA-Einsatzbereich 7 – Hürth Abbildung 46: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 7 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10,6 Minuten Fahrzeit Einsatzbereich: N_Hürth_1: Altstädten-Burbach, Efferen, Stotzheim N_Hürth_2: Alt-Hürth, Kendenich, Knapsack, Fischenich, Kalscheuren N_Hürth_3: Sielsdorf N_Hürth_4:Weiler- Berrenrath N_Hürth_5:Teile von Berrenrath, Gleuel N_Hürth_6: Hermülheim Defizitäre Bereiche: Keine Maßnahmen: Keine 180 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 NA-Einsatzbereich 8 – Kerpen Abbildung 47: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 8 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10,6 Minuten Fahrzeit Einsatzbereich: N_Elsdorf_2: Heppendorf N_Kerpen_1:Horrem, Sindorf, N_Kerpen_2:Bergerhausen, Buir, Blatzheim, Manheim N_Kerpen_3: Götzenkirchen N_Kerpen_4: Gewerbegebiet, Langenich, Manheim-Neu, Mödrath N_Kerpen_5:Niederbolheim N_Kerpen_6: Balkhausen, Brüggen, Türnich Defizitäre Bereiche: Keine Maßnahmen: Keine 181 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 NA-Einsatzbereich 9 – Pulheim Abbildung 48: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 9 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10,6 Minuten Fahrzeit Einsatzbereich: N_Bergheim_3: Fliesteden N_Bergheim_5: Glessen N_Pulheim_1: Geyen, Sinthern N_Pulheim_2: Ingendorf N_Pulheim_3: Sinnersdorf N_Pulheim_4: Innenstadt N_Pulheim_5: Manstedten N_Pulheim_6: Brauweiler, Dansweiler, Freimersdorf N_Pulheim_7: Stommelerbusch N_Pulheim_8: Bruchhaus, Stommeln Defizitäre Bereiche: Keine Maßnahmen: Keine 182 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 NA-Einsatzbereich 10 – Wesseling Abbildung 49: Planerische Abdeckung des NA-Einsatzbereich 10 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10,6 Minuten Fahrzeit Einsatzbereich: N_Wesseling_1: Berzdorf, Eichholz, Keldenich, Urfeld, Wesseling Defizitäre Bereiche: Keine Maßnahmen: Keine 183 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 3.4.2 Ergebnis und Konsequenzen aus der Standortplanung für die Notfallrettung mit Notarzt (NEF) Die Standortplanung für die Notfallrettung mit Notarzt zeigt, dass hier eine zeitgerechte planerische Abdeckung des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist und 10,7 Minuten Fahrzeit fast vollständig gegeben ist. Um die Effektivität in einzelnen Notarztbereichen noch ein wenig zu steigern, ist es notwendig, an einzelnen Standorten organisatorische Verbesserungen vorzunehmen. So soll z.B. mit der Fertigstellung der neuen Feuer- und Rettungswache in Frechen der Standort des NEF 6 nicht mehr das St. Katharinen Hospital sondern die Feuer- und Rettungswache werden. 3.5 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung mit Notarzt Die methodische Vorgehensweise für die risikoabhängige Fahrzeugbemessung erfolgt analog der Notfallrettung ohne Notarzt und wurde bereits eingehend erläutert. Das Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung anhand der Wahrscheinlichkeitsbetrachtung nach POISSON für die Notfallrettung mit Notarzt (NEF) ist in den Tabellen 53 bis 61 zusammenfassend dargestellt. Dargestellt ist auch hier für jeden NEF-Versorgungsbereich, in Abhängigkeit von der Wochentagskategorie des betrachteten Zeitintervalls, die Zahl der jeweils bemessenen Fahrzeuge. Darüber hinaus wird das Sicherheitsniveau in Form der Wiederkehrzeit angegeben. 184 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Montag Zeitintervall 134 55 EAZ 42,9 41,8 50 50 Tage 2 1 99 30 Einsätze 134 70 EAZ Wiederkehrzeit Mittwoch Donnerstag 40,6 43,1 Tage 52 52 NEF 2 1 Wiederkehrzeit 123 19 Einsätze 121 77 EAZ 39,1 41,2 Tage 52 52 NEF 2 1 Wiederkehrzeit 177 17 Einsätze 161 49 EAZ 42,1 48,3 Tage 48 48 NEF 2 11 54 30 Wiederkehrzeit 1 Einsätze Freitag Samstag 125 89 EAZ 37 39 Tage 49 49 NEF 2 1 Wiederkehrzeit 150 12 Einsätze 109 72 EAZ 41 40 Tage 51 51 NEF Sonntag 2 1 Wiederkehrzeit 209 20 Einsätze 160 69 EAZ 39,5 41,5 52 52 Tage NEF 2 1 Wiederkehrzeit 78 21 Einsätze 18 19 EAZ Feiertag 19.00 - 07.00 Uhr Einsätze NEF Dienstag 07.00 - 19.00 Uhr 51,5 34,0 Tage 11 11 NEF 1 1 11 15 Wiederkehrzeit Tabelle 53: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 1 185 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Montag Dienstag Zeitintervall 351 196 EAZ 44,2 43,5 Tage 50 50 NEF 2 2 Wiederkehrzeit 6 33 Einsätze 359 202 EAZ 44,2 40,5 Tage 52 52 NEF 2 2 7 38 Einsätze 338 186 EAZ 43,0 43,5 Tage 52 52 NEF 2 2 Wiederkehrzeit Donnerstag 2 Freitag Samstag 8 42 Einsätze 331 160 EAZ 42,6 45,4 Tage 48 48 NEF 2 2 Wiederkehrzeit 7 48 Einsätze 310 156 EAZ 41,9 39,8 Tage 49 49 NEF 2 2 Wiederkehrzeit 9 69 Einsätze 312 193 EAZ 40,7 42,5 51 51 Tage NEF 2 2 11 37 Einsätze 299 182 EAZ 43,3 42,2 52 52 Wiederkehrzeit Sonntag Tage NEF 2 2 Wiederkehrzeit 11 48 Einsätze 71 53 EAZ Feiertag 19.00 - 07.00 Uhr Einsätze Wiederkehrzeit Mittwoch 07.00 - 19.00 Uhr 42,4 44,6 Tage 11 11 NEF 2 2 Wiederkehrzeit 9 17 Tabelle 54: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 2 186 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Montag Zeitintervall 225 116 EAZ 42,4 48,3 50 50 Tage 2 2 23 120 Einsätze 221 76 EAZ Wiederkehrzeit 44,4 48,5 Tage 52 52 NEF 2 1 Wiederkehrzeit Mittwoch 25 15 Einsätze 240 87 EAZ 44,7 40,2 Tage 52 52 NEF 2 1 Wiederkehrzeit Donnerstag 20 14 Einsätze 211 100 EAZ 45,0 45,0 Tage 48 48 NEF 2 2 22 187 Wiederkehrzeit 3 Freitag Einsätze 208 96 EAZ 44,3 46,1 Tage 49 49 NEF 2 2 25 214 Wiederkehrzeit Samstag Einsätze 177 118 EAZ 42,7 42,8 51 51 Tage NEF 2 2 48 152 Einsätze 164 126 EAZ 45,4 43,6 52 52 Wiederkehrzeit Sonntag Tage NEF 2 2 Wiederkehrzeit 56 129 Einsätze 47 21 EAZ Feiertag 19.00 - 07.00 Uhr Einsätze NEF Dienstag 07.00 - 19.00 Uhr 46,5 39 Tage 11 11 NEF 2 1 23 11 Wiederkehrzeit Tabelle 55: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 3 187 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Montag Zeitintervall 190 114 EAZ 42,6 48,3 50 50 Tage 2 2 37 126 Einsätze 215 83 EAZ Wiederkehrzeit 43,1 40,1 Tage 52 52 NEF 2 1 Wiederkehrzeit Mittwoch 28 15 Einsätze 200 95 EAZ 42,1 41,7 Tage 52 52 NEF 2 1 Wiederkehrzeit 36 11 202 68 EAZ 42 44,5 Tage 48 48 NEF 2 1 28 17 Einsätze Donnerstag Wiederkehrzeit 5 Freitag Einsätze 169 93 EAZ 41,1 45,1 Tage 49 49 NEF 2 2 52 244 Wiederkehrzeit Samstag Einsätze 155 122 EAZ 48,3 41,3 51 51 Tage NEF 2 2 55 189 Einsätze 149 79 EAZ 45,9 44,7 52 52 Wiederkehrzeit Sonntag Tage NEF 2 1 Wiederkehrzeit 72 15 Einsätze 35 24 EAZ Feiertag 19.00 - 07.00 Uhr Einsätze NEF Dienstag 07.00 - 19.00 Uhr 32,3 41 Tage 11 11 NEF 2 2 103 195 Wiederkehrzeit Tabelle 56: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 5 188 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Montag Zeitintervall 271 131 EAZ 38,6 35,9 50 50 Tage 2 2 16 148 Einsätze 273 129 EAZ Wiederkehrzeit 39,0 39,9 Tage 52 52 NEF 2 2 Wiederkehrzeit Mittwoch 17 142 Einsätze 260 117 EAZ 37,3 34,0 Tage 52 52 NEF 2 2 Wiederkehrzeit Donnerstag 22 256 Einsätze 219 107 EAZ 40,7 36,3 Tage 48 48 NEF 2 2 24 232 Wiederkehrzeit 6 Freitag Einsätze 234 142 EAZ 35,9 36,6 Tage 49 49 NEF 2 2 26 106 Wiederkehrzeit Einsätze Samstag 220 139 EAZ 36 38,6 Tage 51 51 NEF 2 2 35 115 Einsätze 236 123 EAZ 34,5 41,1 52 52 Wiederkehrzeit Sonntag Tage NEF 2 2 Wiederkehrzeit 33 154 Einsätze 52 30 EAZ Feiertag 19.00 - 07.00 Uhr Einsätze NEF Dienstag 07.00 - 19.00 Uhr 37,2 37,9 Tage 11 11 NEF 2 2 26 119 Wiederkehrzeit Tabelle 57: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 6 189 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Montag Zeitintervall 277 117 EAZ 37,6 41,5 50 50 Tage 2 2 16 156 Einsätze 245 132 EAZ Wiederkehrzeit 37,1 42,7 Tage 52 52 NEF 2 2 Wiederkehrzeit Mittwoch 26 117 Einsätze 260 145 EAZ 37,7 39,5 Tage 52 52 NEF 2 2 Wiederkehrzeit Donnerstag 21 103 Einsätze 248 120 EAZ 34,3 43,4 Tage 48 48 NEF 2 2 23 118 Wiederkehrzeit 7 Freitag Einsätze 242 160 EAZ 41,8 39,9 Tage 49 49 NEF 2 2 18 64 Wiederkehrzeit Samstag Einsätze 211 134 EAZ 38,1 40,1 51 51 Tage NEF 2 2 36 119 Einsätze 207 140 EAZ 36,4 39,3 52 52 Wiederkehrzeit Sonntag Tage NEF 2 2 Wiederkehrzeit 43 115 Einsätze 45 39 EAZ Feiertag 19.00 - 07.00 Uhr Einsätze NEF Dienstag 07.00 - 19.00 Uhr 38,3 34,2 Tage 11 11 NEF 2 2 36 68 Wiederkehrzeit Tabelle 58: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 7 190 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Montag Zeitintervall 266 154 EAZ 45,0 46,2 50 50 Tage 2 2 13 58 Einsätze 317 153 EAZ Wiederkehrzeit 45,4 48,6 Tage 52 52 NEF 2 2 Wiederkehrzeit Mittwoch 9 60 Einsätze 298 155 EAZ 43,5 45,4 Tage 52 52 NEF 2 2 Wiederkehrzeit Donnerstag 11 66 Einsätze 266 166 EAZ 46,3 47,7 Tage 48 48 NEF 2 2 11 39 Wiederkehrzeit 8 Freitag Samstag Einsätze 293 149 EAZ 47,1 42,5 Tage 49 49 NEF 2 2 Wiederkehrzeit 9 70 Einsätze 221 172 EAZ 43,9 44,4 51 51 Tage NEF 2 2 24 48 Einsätze 260 177 EAZ 43,5 45,0 52 52 Wiederkehrzeit Sonntag Tage NEF 2 2 Wiederkehrzeit 16 46 Einsätze 44 30 EAZ Feiertag 19.00 - 07.00 Uhr Einsätze NEF Dienstag 07.00 - 19.00 Uhr 36,9 38,1 Tage 11 11 NEF 2 2 42 118 Wiederkehrzeit Tabelle 59: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 8 191 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Montag Zeitintervall 203 88 EAZ 39,8 38,6 50 50 Tage 2 1 35 13 Einsätze 200 130 EAZ Wiederkehrzeit 44,4 41,4 Tage 52 52 NEF 2 2 Wiederkehrzeit Mittwoch 33 129 Einsätze 182 118 EAZ 37,7 37,6 Tage 52 52 NEF 2 2 Wiederkehrzeit Donnerstag 58 205 Einsätze 221 98 EAZ 37,4 39,7 Tage 48 48 NEF 2 2 27 253 Wiederkehrzeit 9 Freitag Einsätze 197 91 EAZ 38,9 33,3 Tage 49 49 NEF 2 1 37 13 Wiederkehrzeit Samstag Einsätze 193 96 EAZ 44,2 40,8 51 51 Tage NEF 2 1 35 11 Einsätze 207 120 EAZ 37,7 42,3 52 52 Wiederkehrzeit Sonntag Tage NEF 2 2 Wiederkehrzeit 40 156 Einsätze 32 34 EAZ Feiertag 19.00 - 07.00 Uhr Einsätze NEF Dienstag 07.00 - 19.00 Uhr 33,8 38,3 Tage 11 11 NEF 2 2 123 81 Wiederkehrzeit Tabelle 60: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 9 192 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Montag Zeitintervall 199 102 EAZ 40,3 43,3 50 50 Tage 2 2 36 215 Einsätze 166 97 EAZ Wiederkehrzeit 44,0 40,6 Tage 52 52 NEF 2 1 Wiederkehrzeit Mittwoch 57 11 Einsätze 149 93 EAZ 41,7 43,0 Tage 52 52 NEF 2 1 Wiederkehrzeit Donnerstag 86 11 Einsätze 180 76 EAZ 45,5 41,1 Tage 48 48 NEF 2 1 34 15 Wiederkehrzeit 10 Freitag Einsätze 150 96 EAZ 45,2 44,5 Tage 49 49 NEF 2 2 61 229 Wiederkehrzeit Samstag Einsätze 153 105 EAZ 45,7 45,1 51 51 Tage NEF 2 2 64 193 Einsätze 151 106 EAZ 44,7 43,8 52 52 Wiederkehrzeit Sonntag Tage NEF 2 2 Wiederkehrzeit 73 210 Einsätze 21 22 EAZ Feiertag 19.00 - 07.00 Uhr Einsätze NEF Dienstag 07.00 - 19.00 Uhr 38,7 43,3 Tage 11 11 NEF 1 2 11 227 Wiederkehrzeit Tabelle 61: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für den NEF-Einsatzbereich 10 193 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 3.5.1 Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in der Notfallrettung mit Notarzt Dimensionierungsergebnisse zur NEF-Vorhaltung im RDB Rhein-Erft-Kreis (Anzahl NEF) – 01.01.2014-31.12.2014 Ist Soll EB Mo.-Fr. Sa. So./Ft. Schicht Mo.-Fr. Sa. Schicht Anzahl NEF 1-BED 2-BHM 3-BRL 5-ERF 6-FRE 7-HÜR 8-KRP 9-PUL 10-WSS gesamt 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 Anzahl NEF 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 1 1 9 8 Anzahl NEF 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 1 1 9 8 Anzahl NEF 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 1 1 9 8 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 Anzahl NEF 2 1 2 2 2 2 2 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 18 15 So./Ft. Anzahl NEF 2 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 2 2 18 16 2 1 2 2 2 2 2 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 18 16 Tabelle 62: Dimensionierungsergebnisse zur Anzahl der NEF-Vorhaltung pro NEF-Einsatzbereich im Bemessungszeitraum 2014 3.5.2 Dimensionierungsergebnis zur NEF-Vorhaltung im RDB Rhein-Erft-Kreis (RMW-Stunden) Dimensionierungsergebnisse zur NEF-Vorhaltung im RDB Rhein-Erft-Kreis (RMW-Stunden) – 01.01.2014-31.12.2014 Ist Soll Schicht Mo.-Fr. Sa. So./Ft. Mo.-Fr. Sa. EB RMWSchicht RMWRMWRMWRMWRMWRMWStunden 1-BED 2-BHM 3-BRL 5-ERF 6-FRE 7-HÜR 8-KRP 9-PUL 10-WSS gesamt 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 0 60 60 540 480 Stunden 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 0 12 12 108 96 Stunden 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 0 12 12 108 96 Stunden 168 168 168 168 168 168 168 84 168 1.428 Stunden 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 07-19 19-07 120 60 120 120 120 120 120 60 120 120 120 120 120 120 120 120 120 60 1.080 900 Stunden 24 12 24 24 24 24 24 24 24 24 24 24 24 24 24 12 24 24 216 192 Stunden 24 12 24 24 24 24 24 12 24 24 24 24 24 24 24 24 24 24 216 192 RMWStunden 252 336 336 264 336 336 336 324 276 2.796 Tabelle 63: Dimensionierungsergebnisse zur RMW-Stundenzahl pro NEF-Einsatzbereich im Bemessungszeitraum 2014 194 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 3.5.3 Anpassung der Fahrzeugbemessung an die Dienstplanmodelle der kreisangehörigen Träger der Rettungswachen Derzeit beträgt die Summe der Rettungsmittelwochenstunden in der Notfallrettung mit Notarzt 1.428 Stunden. Die mathematischen Ergebnisse in der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung aus den Tabellen 62 und 63 sowie insgesamt 2.796 Rettungsmittelwochenstunden müssen in einen Fahrzeugvorhalteplan übertragen und angepasst werden. Auf der Basis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung müsste die Summe der Rettungsmittelwochenstunden um insgesamt 1.368 erhöht werden, was einer Wachstumsrate von 95,8% entspricht. Eine sinnvolle Anpassung der Rettungsmittelwochenstunden stellt aktuell die Betriebszeitenerweiterung des NEF in Pulheim um 84 RMW-Stunden auf 1.512 Stunden insgesamt dar. Die Wachstumsrate beträgt somit 5,9%. Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung (Mehrbedarf) Stunden Einsatzbereich 1 BED/NEF/1 24 Einsatzbereich 2 BHM/NEF/1 24 Einsatzbereich 3 BRL/NEF/1 24 Einsatzbereich 5 ERF/NEF/1 24 Einsatzbereich 6 FRE/NEF/1 24 Einsatzbereich 7 HÜR/NEF/4 24 Einsatzbereich 8 KRP/NEF/1 24 Einsatzbereich 9 PUL/NEF/4 24 Einsatzbereich 10 WSS/NEF/1 24 Tage RMW-Stunden Mehrbedarf in Std. 7 168 0 7 168 0 7 168 0 7 168 0 7 168 0 7 168 0 7 168 0 7 168 +84 7 168 0 Tabelle 64: Bedarfsgerechte Fahrzeugvorhaltung nach der Anpassung des mathematischen Ergebnisses der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung an die Dienstplanmodelle der kreisangehörigen Träger der Rettungswachen 3.5.4 Schlussfolgerung für die Notfallrettung mit Notarzt Der zusätzliche Bedarf an Rettungsmitteln in der Notfallrettung mit Notarzt ergibt sich primär aus den mathematischen Bedarfen der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung, die analog der Notfallrettung ohne Notarzt durchgeführt wird. Entsprechend der Bemessungsergebnisse wäre, auch bei der hier herangezogenen Wiederkehrzeit niedrigen Sicherheitsniveaus von 5 Schichten ein Mehrbedarf von bis zu neun Fahrzeugen gegeben. Diesem Mehrbedarf soll jedoch zunächst durch eine Betriebszeitenerweiterung des NEF/PUL/1 von derzeit 12 auf 24 Stunden sowie durch eine optimierte Anpassung in der Standortstruktur entsprochen werden, wie sie in Kapitel 3.4.2 beschrieben ist. Auf dieser Basis muss die Summe der Rettungsmittelwochenstunden um 84 RMW-Stunden auf insgesamt 1.512 RMWStunden erhöht werden, was einer Wachstumsrate von 5,9% entspricht. Die Verbände der Krankenkassen werden bei anstehenden Neu- und Erweiterungsbauten an den Notarztstandorten frühzeitig in die Planungsvorhaben einbezogen. 195 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 4 Qualifizierter Krankentransport 4.1 Einleitung Der qualifizierte Krankentransport stellt die zweite Säule des öffentlichen Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen neben der Notfallrettung dar. Die Einsätze des Krankentransportes unterscheiden sich von den Einsätzen der Notfallrettung dadurch, dass es nicht um die Versorgung von Notfallpatienten geht. Beim Krankentransport kommt es vielmehr darauf an, dass medizinisch-fachliche Leistungen 54 erforderlich oder Einrichtungen des Krankentransportfahrzeuges in Verbindung mit spezifisch- fachlichen Kenntnissen notwendig sind. 55 Insgesamt ist im qualifizierten Krankentransport nicht die notfallmedizinische Versorgung, sondern die Beförderung von Kranken, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, das bestimmende Moment. 56 Innerhalb des Rhein-Erft-Kreises wird der qualifizierte Krankentransport zum einen als öffentlicher Krankentransport durch die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben durchgeführt. Zum anderen wird durch einen gewerblichen Krankentransportunternehmen nach dem III. Abschnitt des RettG NRW „Leistungen des qualifizierten Krankentransportes“ wahrgenommen. Der gewerbliche Krankentransportunternehmer arbeitet im Rahmen der Vorgaben durch den Träger des Rettungsdienstes eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung. Zum 31.12.2015 wurde durch einen weiteren gewerblichen Konzessionär im qualifizierten Krankentransport mitgeteilt, dass dieser den Betrieb von vier Krankentransportwagen eingestellt hat. Wie eingangs erläutert, handelt es sich bei Einsätzen des qualifizierten Krankentransportes um zeitunkritische Einsätze. Gesetzlich gibt es in diesem Bereich für das Eintreffen des KTW keine verbindlichen Vorgaben (Hilfsfrist) wie in der zeitkritischen Notfallrettung. Dennoch hat die Bedienung von Krankentransportnachfragen zeitnah zu erfolgen. Innerhalb des Rettungsdienstbereiches des RheinErft-Kreises wird sowohl für den öffentlichen als auch den gewerblichen Krankentransport eine mittlere Wartezeit (Bedienzeit) von 30 Minuten als allgemein verträglich angesehen. Im Bereich des qualifizierten Krankentransportes wurden im Jahr 2015 durch die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben 13.973 Einsatzfahrten bewältigt. Hierzu standen insgesamt 9 KTW (5 Typ A2 und 4 Typ B) zur Verfügung, deren Vorhaltung über den Tag an den regelmäßig zu erwartenden Bedarf (Betriebszeiten) angepasst ist, d.h. in den einsatzstarken Stunden des Tages werden mehr Fahrzeuge als zu einsatzschwachen Zeiten bereitgehalten. Durch den gewerblichen Unternehmer, der zum 31.12.2015 seinen Betrieb eingestellt hat, wurden im Jahr 2015 insgesamt 2824 Einsatzfahrten durchgeführten. Diese sind im Rahmen der zukünftigen Rettungsmittelbemessung für den öffentlichen 54 Vgl. § 6 Abs. 1 Krankentransport-Richtlinie: Ein Krankentransport kann dann verordnet werden, wenn der Versicherte während der Fahrt einer fachlichen Betreuung oder besonderen Einrichtung des Krankentransportwagens (KTW) bedarf oder deren Erforderlichkeit aufgrund seines Zustandes zu erwarten ist. Die fachliche Betreuung in Krankentransportwagen wird nach den maßgeblichen landesrechtlichen Vorschriften durch qualifiziertes nicht-ärztliches Personal gewährleistet. Die medizinisch-technische Einrichtung ist auf die Beförderung von Nicht-Notfallpatienten ausgelegt. 55 STEEGMANN, C. (1997-2007): Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in NRW, Düsseldorf, §2 Rn. 3/40 56 Vgl. § 2 Abs. 3 Rettungsgesetz NRW 196 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Rettungsdienst mit zu berücksichtigen. Insgesamt entfallen somit auf den öffentlichen Krankentransport 16.797 Einsatzfahrten. Probleme im Bereich des qualifizierten Krankentransportes bereiten zum einen die täglichen unregelmäßigen und unkalkulierbaren Schwankungen im Transportaufkommen, die insbesondere in kurzen Zeitfenstern an den Vormittagen auftreten. Diesen Schwankungen ist der öffentliche Krankentransport sehr stark unterworfen. Durch einen hohen Anteil von regelmäßig wiederkehrenden Transportanforderungen ist das Einsatzgeschehen der gewerblichen Unternehmen besser planbar als der Bereich des öffentlichen Krankentransportes, der durch die starken Schwankungen im täglichen Einsatzaufkommen eine relativ hohe Flexibilität erfordert. Diese geht notgedrungen zu Lasten der Wirtschaftlichkeit und ermöglicht den Unternehmen eine vergleichsweise höhere Effizienz gegenüber dem öffentlichen Krankentransport. Zum anderen ergeben sich für den öffentlich organisierten Krankentransport Probleme dadurch, dass in den letzten Jahren das Einsatzaufkommen nahezu stetig gesunken ist. Während im Jahr 2004 noch 21.783 Fahrten durch den öffentlichen Krankentransport abgewickelt wurden, sind es im Jahr 2015 lediglich 13.973. Fahrten. Dies bedeutet insgesamt eine Schrumpfung im Fahrtaufkommen von 35,9%. Ursächlich hierfür ist unter anderem die zum 02.03.2005 eingeführte Krankentransport-Richtlinie. Diese hat gemäß § 92 SGB V das Transportaufkommen dahingehend entscheidend verändert, als dass seither eine vorherige Genehmigungspflicht von Krankentransporten durch die gesetzliche Krankenkasse des Patienten besteht. Mit der am 02.03.2005 in Kraft getretenen Krankentransport-Richtlinie wurde zugleich eine Differenzierung zwischen Krankentransporten (§ 6) und Krankenfahrten (§ 7) vorgenommen. Demnach können seither gewerbliche Unternehmen mit einer nach dem PBefG genehmigten Konzession Kranke, Verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördern, wenn diese keiner medizinisch-fachlichen Betreuung oder keiner besonderen Einrichtung eines Krankenwagens bedürfen. 57 Hieraus folgt, dass durch nach dem PBefG konzessionierte Unternehmen Kranke, Verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen auch liegend befördert werden können. Nachweislich führt diese Differenzierung zu einer Teilverschiebung des Einsatzaufkommens mit der Konsequenz eines Rückgangs des Einsatzaufkommens im qualifizierten Krankentransport. Unter diesen Voraussetzungen ergibt sich der Bedarf einer Notwendigkeitsprüfung der Fahrzeugvorhaltung im öffentlich organisierten qualifizierten Krankentransport. Die seit der letzten Bedarfsermittlung stattgefundene Schrumpfung um 188 Fahrten im öffentlichen Krankentransport (exklusive der 2824Einsatzfahrten durch den gewerblichen Anbieter) macht es erforderlich, die Vorhaltestunden im öffentlichen Krankentransport zu reduzieren und der Wirtschaftlichkeit anzupassen. Aus diesen Gründen wird eine Betrachtung des Einsatzfahrtaufkommens im öffentlichen Krankentransport von insgesamt 16.797 Einsatzfahrten an Werktagen, Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen durchgeführt. 57 Bestätigt durch das Urteil OVG für das Land NRW vom 29.4.2008 – 13 A 2457/05 197 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 4.2 Methodik Die frequenzabhängige Fahrzeugbemessung ist der allgemein anerkannte Berechnungsalgorithmus für die bedarfsgerechte Fahrzeugvorhaltung im qualifizierten Krankentransport. Wie bereits im v.g. Abschnitt erläutert, ist im Gegensatz zur risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in der Notfallrettung, die eine Bedienung innerhalb einer vorgegebenen Frist vorsieht, im Krankentransport eine bestimmte Wartezeit als zulässig angesehen. Grundsätzlich basiert das Verfahren der frequenzabhängigen Fahrzeugbemessung auf dem Abgleich des mittleren Einsatzzeitbedarfs und der maximalen Bedienbarkeit mit den vorgehaltenen Einsatzmitteln. Die nachfolgende Beispielrechnung erklärt die Fahrzeugbemessung exemplarisch für ein Stundenintervall. Betrachtet wird das werktägliche Einsatzaufkommen (Montag bis Freitag) zwischen 10 und 11 Uhr. Insgesamt wurden für den Zeitraum Montag bis Freitag zwischen 10 und 11 Uhr 1.724 Einsatzfahrten dokumentiert. Die Zahl der Bemessungsintervalle ergibt sich aus der Summe der Montage bis Freitage des betrachteten Bemessungszeitraumes. Für das Jahr 2015 sind dies insgesamt 253. Die Division der 1.724 Einsätze durch die Zahl der Bemessungsintervalle ergibt die mittlere Meldehäufigkeit – hier 6,8. Über die dokumentierten Zeitpunkte von Einsatzbeginn und Einsatzende wird für die 1.724 Einsätze des betrachteten Bemessungsintervalls die mittlere Einsatzdauer berechnet – hier 59,22 Dezimalminuten. Aus dem Produkt von mittlerer Meldehäufigkeit und mittlerer Einsatzdauer ergibt sich der Einsatzzeitbedarf für das betrachtete Bemessungsintervall – hier 403,54 Minuten. Der Einsatzzeitbedarf wird die maximale Bedienbarkeit gegenübergestellt. Die maximale Bedienbarkeit ergibt sich aus dem Produkt der Zahl der bedarfsgerechten vorgehaltenen KTW und der Länge des Bemessungsintervalls – hier 9 KTW x 60 Minuten = 540 Minuten. Das mögliche Defizit der maximalen Bedienbarkeit gegenüber dem Einsatzzeitbedarf wird auf das folgende Bemessungsintervall übertragen. Dieser Übertrag ist immer dann zulässig, so lange er unterhalb der zu tolerierenden Wartezeit liegt – hier 30 Minuten. Der zulässige Übertrag addiert sich im folgenden Bemessungsintervall zum Einsatzzeitbedarf für dieses Bemessungsintervall. Sollte der Übertrag größer als die zu tolerierende Wartezeit sein – hier 30 Minuten, so ist ein weiteres Fahrzeug als bedarfsgerecht anzusehen. Der Verhältniswert zwischen dem Einsatzzeitbedarf und der maximalen Bedienbarkeit wird als erwartete Einsatzauslastung bezeichnet. Bei der frequenzabhängigen Bemessung wird die bedarfsgerechte Anzahl der vorzuhaltenden Fahrzeuge so festgelegt, dass sich als Richtwert im Mittel je Tageskategorie eine Fahrzeugauslastung von 58 unter 75% ergibt . 4.3 Planungsrundlagen Die Einsätze im Krankentransport sind im Gegensatz zu Einsätzen in der Notfallrettung nicht zeitkritisch, d.h. im Krankentransport gibt es keine verbindliche Vorgabe – Hilfsfrist – für das Eintreffen des 58 Schmiedel, Behrendt, Betzler „Regelwerk zur Bedarfsplanung Rettungsdienst“, Mendel Verlag GmbH & Co.KG. Witten. 2012. S. 181 198 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 KTW. Dennoch hat die Bedienung von Krankentransportnachfragen zeitnah zu erfolgen, grundsätzlich wird im Rhein-Erft-Kreis eine mittlere Bedienzeit von 30 Minuten als allgemein verträglich angesehen. Bemessungszeitraum: 01.01.2015 – 31.12.2015: 253 Werktage, 50 Samstage, 62 Sonn-/Feiertage Anzahl der Einsätze öffentlicher Rettungsdienst gesamt: 14.078 Anzahl der daraus resultierten Einsatzfahrten: 13.973 Anzahl der Einsatzfahrten wg. fehlender Plausibilität gestrichen: 105 Anzahl der bemessungsrelevanten Einsätze des gewerblichen Unternehmers: 2.824 Anzahl der gesamten bemessungsrelevanten Einsatzfahrten: 16.797 Methode: Frequenzabhängige Bemessung Intervalllänge der Bemessung: 1 Stunde Bedienzeit: 30 Minuten Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten: nein Rettungsmitteltyp: 83, 85, 90 Als nicht plausibel gelten Einsatzfahrten, die kürzer als 2 Minuten oder länger als 12 Stunden sind. 4.4 IST-Zustand des Krankentransportes Der öffentliche Krankentransport im Rhein-Erft-Kreis wird aktuell von sieben Trägern von Rettungswachen durchgeführt. Dies sind die Städte Bergheim, Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen und Wesseling. Den sieben Trägern der Rettungswachen stehen insgesamt 9 Krankentransportwagen zur Verfügung (495 Rettungsmittelwochenstunden). Dazu addieren sich 8 Krankentransportwagen, die von privaten Unternehmen vorgehalten werden (690 Rettungsmittelwochenstunden). Insgesamt stehen somit im Rhein-Erft-Kreis 17 KTW für das Krankentransportaufkommen zur Verfügung (1.185 Rettungsmittelwochenstunden). Dies bedeutet, dass auf einen vorgehaltenen KTW des öffentlichen Krankentransportes rund 51.900 Einwohner des Rhein-Erft-Kreises kommen. Die vorgehaltenen KTW der privaten Unternehmer eingeschlossen, kommen auf einen vorgehaltenen KTW rund 27.476 Einwohner des Rhein-Erft-Kreises. Ist-Vorhaltung öffentlicher Krankentransport KTW-Einsatzbereich Bergheim Wache BHM/KTW/1 Typ Stunden Tage RMW-Stunden Betriebszeit BHM/KTW/2 Typ B Typ A2 12 9 5 5 60 45 Montag-Freitag 07.00-19.00 Uhr Montag-Freitag 08.00-17.00 Uhr Brühl Wache BRL/KTW/1 Typ B 12 5 60 Montag-Freitag 07.00-19.00 Uhr Erftstadt Wache ERF/KTW/1 Typ A2 12 5 60 Montag-Freitag 06.00-18.00 Uhr Frechen Wache FRE/KTW/1 Typ B 9 5 45 Montag-Freitag 08.00-17.00 Uhr 199 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Frechen-Königsdorf FRE/KTW/4 Typ A2 9 5 45 Montag-Freitag 08.00-17.00 Uhr Hürth Wache HÜR/KTW/1 Typ A2 12 5 60 Montag-Freitag 06.00-18.00 Uhr Kerpen Wache KRP/KTW/1 Typ B 12 5 60 Montag-Freitag 07.00-19.00 Uhr Wesseling Wache WSS/KTW/1 Typ A2 12 5 60 Montag-Freitag 07.00-19.00 Uhr Tabelle 65: Ist-Zustand qualifizierter Krankentransport mit Betriebszeiten 4.5 Entwicklung des Einsatzaufkommens Das Einsatzaufkommen im öffentlichen Krankentransport unterliegt im Gegensatz zu dem Einsatzaufkommen in der Notfallrettung deutlichen Schwankungen. Während im Jahr 2004 noch mehr als 20.000 Einsätze durchgeführt worden sind, sank die Zahl der Transporte im Jahr 2006 auf erstmalig unter 15.000 Einsätze ab. Die Anzahl der bemessungsrelevanten Einsatzfahrten betrug im Bedarfsplan 2010 für den Bemessungszeitraum 01.06.2009 – 31.05.2010 insgesamt 14.161 Einsatzfahrten. Die Anzahl der bemessungsrelevanten Einsatzfahrten im Bedarfsplan 2016 und den Bemessungszeitraum 01.01.2015 – 31.12.2015 beträgt insgesamt 16.797 Einsatzfahrten. Somit besteht ein Anstieg von insgesamt 18,61%. Jahr KTW-Einsätze insgesamt Differenz zum Vorjahr in % 2004 21.783 - 2005 17.977 -17,4 2006 13.778 -23,3 2007 14.737 +6,9 2008 13.076 -11,2 2009 13.023 -0,4 2010 13.778 +5,7 2011 13.326 -3,2 2012 13.608 +2,1 2013 14.157 +4,0 2014 12.897 -8,9 2015 16.797 +30,2 Tabelle 66: Entwicklung des Einsatzaufkommens im öffentlichen Krankentransport (KTW) seit 2004 200 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Einsatzaufkommen im Krankentransport seit 2004 im Rhein-Erft-Kreis 25.000 21.783 Einsätze 20.000 17.977 15.000 16.797 13.778 14.737 13.076 13.778 13.023 13.326 13.608 14.157 12.897 10.000 5.000 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Jahr Abbildung 50: Entwicklung des Einsatzaufkommens im öffentlichen Krankentransport (KTW) seit 2004 4.6 Zeitliche Verteilung des Einsatzaufkommens Die zeitliche Verteilung des Einsatzaufkommens im Krankentransport des Rhein-Erft-Kreises zeigt den allgemein bundesweit durchschnittlichen Tagesgang. Montag bis Freitag liegt das Einsatzaufkommen zwischen 20:00 und 06:00 Uhr bei 0,3 Krankentransporten pro Stunde. Ab 06:00 Uhr bzw. 07:00 Uhr steigt das Einsatzaufkommen deutlich an und erreicht mit 6,6 Einsätzen pro Stunde zwischen 09:00 und 12:00 Uhr das Einsatzmaximum. Nach 12:00 Uhr fällt das Einsatzaufkommen wieder kontinuierlich ab: Tagesgang MO - FR Rhein-Erft-Kreis 2015 8,0 7,0 Transporte 6,0 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 23-24 22-23 21-22 20-21 19-20 18-19 17-18 16-17 15-16 14-15 13-14 12-13 11-12 10-11 09-10 08-09 07-08 06-07 05-06 04-05 03-04 02-03 01-02 00-01 0,0 Uhrzeit Abbildung 51: Tagesgang des Einsatzfahrtaufkommens im Krankentransport Montag bis Freitag im Jahr 2015 201 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Am Samstag ist der Tagesgang weniger gleichförmig ausgeprägt. Entsprechend der Werktage ist zwischen 22:00 und 07:00 Uhr das niedrigste Einsatzaufkommen zu beobachten. Ein deutlicher Anstieg bis 12:00 Uhr und das gleichförmige Absteigen der Einsatzzahlen fehlt jedoch, vielmehr schwanken die Einsatzzahlen zwischen 07:00 und 15:00 Uhr mitunter erheblich und weisen dabei drei Maxima auf. Das erste Maximum liegt im Stundenintervall 07:00 bis 08:00 Uhr mit etwa 0,9 Einsätzen, das zweite Maximum liegt im Stundenintervall 10:00 bis 11:00 Uhr mit 1,82 Einsätzen pro Stunde. Ein drittes Maximum ist zwischen 12:00 und 13:00 Uhr mit 2,2 Einsätzen pro Stunde zu beobachten. Tagesgang Samstag Rhein-Erft-Kreis 2015 2,5 Transporte 2 1,5 1 0,5 23-24 22-23 21-22 20-21 19-20 18-19 17-18 16-17 15-16 14-15 13-14 12-13 11-12 10-11 09-10 08-09 07-08 06-07 05-06 04-05 03-04 02-03 01-02 00-01 0 Uhrzeit Abbildung 52: Tagesgang des Einsatzfahrtaufkommens im Krankentransport Samstag im Jahr 2015 Der Tagesgang am Sonntag zeigt demgegenüber einen sehr homogenen Verlauf. Mit einem niedrigen nächtlichen Einsatzaufkommen, einem gegenüber dem Samstag kontinuierlichen Anstieg zum Mittag hin sowie einem nach dem Maximum zwischen 11:00 und 12:00 Uhr - mit etwa 1,7 Transporten pro Stunde – langsam Abfallen der stündlichen Einsatzzahlen. 202 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Tagesgang Sonntag u. Feiertag Rhein-Erft-Kreis 2015 Transporte 2,0 1,5 1,0 0,5 23-24 22-23 21-22 20-21 19-20 18-19 17-18 16-17 15-16 14-15 13-14 12-13 11-12 10-11 09-10 08-09 07-08 06-07 05-06 04-05 03-04 02-03 01-02 00-01 0,0 Uhrzeit Abbildung 53: Tagesgang des Einsatzfahrtaufkommens im Krankentransport Sonntag und Feiertag im Jahr 2015 4.7 Einsatzfahrtaufkommen Im Jahr 2015 sind im öffentlichen Krankentransport insgesamt 13.973 Einsatzfahrten dokumentiert worden. Die Summen pro Rettungswachenträger schwanken dabei zwischen maximal 3.078 (KTWEinsatzbereich 2 Bergheim) und minimal 887 Einsatzfahrten (KTW-Einsatzbereich 8 Kerpen). Dies bedeutet pro Tag Unterschiede zwischen 2,4 und 8,4 Einsatzfahrten. KTW-Einsatzfahrtaufkommen im öffentlich organisierten Krankentransport pro KTW-Versorgungsbereich Kategorie BHM BRL ERF FRE HÜR KRP WSS gesamt MO – FR 2.588 1.053 1.428 2.480 1.741 817 1.926 12.033 Samstag 235 90 76 214 112 36 118 881 SO/Ft 255 93 93 379 124 34 81 1.059 gesamt 3.078 1.236 1.597 3.073 1.977 887 2.125 13.973 pro Tag 8,4 3,4 4,4 8,4 5,4 2,4 5,8 38,3 Tabelle 67: Zusammenfassende Darstellung des Einsatzfahrtaufkommens im öffentlichen Krankentransport im Jahr 2015 Durch den gewerblichen Unternehmer, der zum Jahresende 2015 den Betrieb eingestellt hat, sind insgesamt 2.824 bemessungsrelevante Krankentransporte dokumentiert worden. Diese auf die einzelnen Versorgungsbereiche der Träger der Rettungswachen des öffentlichen Rettungsdienst aufgeteilt, führen zu Unterschieden zwischen 0,01 und 3,55 Einsatzfahrten. KTW-Einsatzfahrtaufkommen des zu berücksichtigenden privaten Anbieters pro KTW-Versorgungsbereich Kategorie BHM BRL ERF FRE HÜR KRP WSS gesamt MO – FR 39 61 1.266 150 1.170 6 2 2.694 Samstag 2 1 28 1 97 1 0 130 SO/Ft 0 0 0 0 0 0 0 0 gesamt 41 62 1.294 151 1.267 7 2 2.824 pro Tag 0,11 0,17 3,55 1,00 3,47 0,02 0,01 9,3 203 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Das Einsatzaufkommen im Krankentransport von öffentlich organisiertem Rettungsdienst und dem gewerblichen Unternehmer addiert führt zu einer Anzahl von insgesamt 16.797 Einsatzfahrten. Hierbei liegt Zu berücksichtigendes KTW-Einsatzfahrtaufkommen für den Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises Kategorie BHM BRL ERF FRE HÜR KRP WSS gesamt MO – FR 2.627 1.114 2.694 2.630 2.911 823 1.928 14.727 Samstag 237 91 104 215 209 37 118 1.011 SO/Ft 255 93 93 379 124 34 81 1.059 gesamt 3.119 1.298 2.891 3.224 3.244 894 2.127 16.797 pro Tag 8,5 3,6 7,9 8,8 8,9 2,4 5,8 46,0 Die hohe Spannweite hinsichtlich der Einsatzzahlen ist auf die Einsatzfrequenz der KTW und die örtlich vorhandene Gesundheitslandschaft bzw. medizinische Infrastruktur sowie auch auf die örtliche Bevölkerungsdichte zurückzuführen. Auf der Basis der dargestellten Daten und Analysen zeigt sich ferner, dass im Jahr 2015 an den Tagen Montag – Freitag im Durchschnitt und auf das Kreisgebiet bezogen insgesamt 58,2 Einsatzfahrten anfallen. An Samstagen fallen im Durchschnitt 20,2 Einsatzfahrten an, während sich die Anzahl an Sonn- und Feiertagen auf insgesamt 17,1 Einsatzfahrten beläuft. 4.8 Einsatzdauer Die Einsatzdauer variiert sowohl zwischen den Rettungswachenträgern als auch hinsichtlich der Wochentage bzw. Wochenkategorie. Mittlere Einsatzdauer im öffentlich organisierten Krankentransport 2015 Kategorie BHM BRL ERF FRE HÜR MO – FR 71,7 66,8 60,1 66,1 58,4 Samstag 52,2 52,5 44,9 52,7 42,9 Sonntag/Ft. 54,7 53,3 46,6 48,5 39,0 gesamt 68,8 64,8 58,7 62,9 56,3 KRP 70,7 57,7 67,8 70,0 WSS 64,4 42,6 43,3 62,3 gesamt 65,5 49,4 49,4 63,3 Tabelle 68: Zusammenfassende Darstellung der bemessungsrelevanten mittleren Einsatzdauer im öffentlichen Krankentransport im Jahr 2015 Montag bis Freitag wird ein Krankentransport mit einer mittleren Einsatzdauer von 65,5 Minuten bedient. Innerhalb der Träger der Rettungswachen differiert die Einsatzdauer um 13,3 Minuten, zwischen maximal 71,7 Minuten und minimal 58,4 Minuten. Am Samstag ist die mittlere Einsatzdauer in der Summe um 16,1 Minuten kürzer, die Schwankung zwischen den Rettungswachenträgern ist mit 15,1 Minuten größer als werktags. Sonntags ist die mittlere Einsatzdauer mit 49,4 analog zu den Samstagen, wobei die Schwankung zwischen den Rettungswachenträgern hier 24,5 Minuten beträgt. 204 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 4.9 Teilzeiten SO/FT 1.059 gesamt 16.797 13,4 13,3 16,3 14,6 1,5 5,7 12,6 13,7 14,4 1,5 5,5 11,9 13,2 14,4 1,6 8,2 12,6 14,4 14,5 Einsatz- Krankenhaus 1,9 abwicklungszeit Verweilzeit im Verweilzeit am Transportzeit 1.011 Einsatzort SA Anfahrtszeit 14.727 MO - FR Ausrückzeit Einsatzfahrten Mittelwerte der Teilzeiten im öffentlichen Krankentransport im Jahr 2015 nach Tageskategorie 65,5 49,4 49,4 63,3 Tabelle 69: Mittelwerte der Teilzeiten im öffentlichen Krankentransport im Jahr 2015 pro KTW-Einsatzbereich Montag bis Freitag 4.10 Frequenzabhängige abhängige Fahrzeugbemessung Frequenzabhängige Bemessung der Fahrzeugvorhaltung im Krankentransport 2015 KTW-Einsatzbereich Rhein-Erft-Kreis maximale Bedienzeit 30 Minuten MO FR Anzahl Transporte 253 14.727 00-01 85 58 50 37 28 47 257 590 1.260 1.647 1.724 1.643 1.435 1.237 1.129 1.054 820 557 358 189 186 150 105 81 01-02 02-03 03-04 04-05 05-06 06-07 07-08 08-09 09-10 10-11 11-12 12-13 13-14 14-15 15-16 16-17 17-18 18-19 19-20 20-21 21-22 22-23 23-24 Mittlere Meldehäufigkeit (Summe) 0,3360 0,2292 0,1976 0,1462 0,1107 0,1858 1,0158 2,3320 4,9802 6,5099 6,8142 6,4941 5,6719 4,8893 4,4625 4,1660 3,2411 2,2016 1,4150 0,7470 0,7352 0,5929 0,4150 0,3202 Mittlere Einsatzdauer Aus Meldehäufigkeit Minuten Ø55,8 Minuten 54,4 54,4 54,4 54,4 54,4 54,4 79,3 61,8 67,4 66,0 61,1 59,3 56,9 55,2 58,0 55,0 57,9 58,2 53,5 42,1 54,4 54,4 54,4 54,4 18,28 12,47 10,75 7,96 6,02 10,11 80,57 144,16 335,83 429,95 418,28 385,34 322,53 270,06 258,93 229,31 187,58 128,09 75,75 31,45 39,99 32,25 22,58 17,42 Einsatzzeitbedarf Max. Max. Maximal ohne mit bedienbar Übertrag Übertrag Minuten Minuten Minuten 18,28 12,47 10,75 7,96 6,02 10,11 80,57 144,16 335,83 429,95 418,28 385,34 322,53 270,06 258,93 229,31 187,58 128,09 75,75 31,45 39,99 32,25 22,58 17,42 18,28 12,47 10,75 7,96 6,02 10,11 80,57 144,16 335,83 429,95 418,28 385,34 322,53 270,06 258,93 229,31 187,58 128,09 75,75 31,45 39,99 32,25 22,58 17,42 60 60 60 60 60 60 120 180 420 480 480 420 360 300 300 240 240 180 120 60 60 60 60 60 Übertrag auf Folgestunde Minuten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Bedarfsgerechte Fahrzeugvorhaltung Erwartete Einsatzauslastung Fahrzeuge Prozent Ø60,8 1 1 1 1 1 1 2 3 7 8 8 8 6 7 5 5 4 3 2 1 1 1 1 1 30,5% 20,8% 17,9% 13,3% 10,0% 16,8% 67,1% 80,1% 80,0% 89,6% 87,1% 80,3% 89,6% 75,0% 86,3% 76,4% 78,2% 71,2% 69,9% 52,4% 66,7% 53,8% 37,6% 29,0% Tabelle 70: Ergebnis der frequenzabhängigen Bemessung für den öffentlichen Krankentransport (MO-FR) 205 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Frequenzabhängige Bemessung der Fahrzeugvorhaltung im Krankentransport 2015 KTW-Einsatzbereich Rhein-Erft-Kreis maximale Bedienzeit 30 Minuten SA Anzahl Transporte 50 1.011 00-01 14 01-02 13 02-03 15 03-04 10 04-05 14 05-06 9 06-07 22 07-08 43 08-09 38 09-10 73 10-11 89 11-12 80 12-13 112 13-14 70 14-15 59 15-16 53 16-17 52 17-18 49 18-19 44 19-20 40 20-21 40 21-22 33 22-23 25 23-24 14 Mittlere Meldehäufigkeit (Summe) 0,2800 0,2600 0,3000 0,2000 0,2800 0,1800 0,4400 0,8600 0,7600 1,4600 1,7800 1,6000 2,2400 1,4000 1,1800 1,0600 1,0400 0,9800 0,8800 0,8000 0,8000 0,6600 0,5000 0,2800 Mittlere Einsatzdauer Aus Meldehäufigkeit Minuten Ø49,2 Minuten 48,17 48,17 48,17 48,17 48,17 48,17 48,17 50,25 50,25 50,25 50,25 50,25 50,25 50,25 50,25 50,25 50,25 50,25 50,25 48,17 48,17 48,17 48,17 48,17 13,49 12,52 14,45 9,63 13,49 8,67 21,19 43,22 38,19 73,37 89,45 80,40 112,56 70,35 59,30 53,27 52,26 49,25 44,22 38,53 38,53 31,79 24,08 13,49 Einsatzzeitbedarf Max. Max. Maximal ohne mit bedienbar Übertrag Übertrag Minuten Minuten Minuten 13,49 12,52 14,45 9,63 13,49 8,67 21,19 43,22 38,19 73,37 89,45 80,40 112,56 70,35 59,30 53,27 52,26 49,25 44,22 38,53 38,53 31,79 24,08 13,49 13,49 12,52 14,45 9,63 13,49 8,67 21,19 43,22 38,19 73,37 89,45 80,40 112,56 70,35 59,30 53,27 52,26 49,25 44,22 38,53 38,53 31,79 24,08 13,49 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 120,0 120,0 120,0 180,0 120,0 120,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 Übertrag aus Folgestunde Minuten Bedarfsgerechte Fahrzeugvorhaltung Erwartete Einsatzauslastung Fahrzeuge Prozent Ø51,7 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 22,5% 20,9% 24,1% 16,1% 22,5% 14,5% 35,3% 72,0% 63,7% 61,1% 74,5% 67,0% 93,8% 58,6% 49,4% 88,8% 87,1% 82,1% 73,7% 64,2% 64,2% 53,0% 40,1% 22,5% 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Tabelle 71: Ergebnis der frequenzabhängigen Bemessung für den öffentlichen Krankentransport (SA) Frequenzabhängige Bemessung der Fahrzeugvorhaltung im Krankentransport 2015 KTW-Einsatzbereich Rhein-Erft-Kreis maximale Bedienzeit 30 Minuten SO Ft 62 00-01 01-02 02-03 03-04 04-05 05-06 06-07 07-08 08-09 09-10 10-11 11-12 12-13 13-14 14-15 15-16 16-17 17-18 18-19 19-20 20-21 21-22 22-23 23-24 Anzahl Transporte Mittlere Meldehäufigkeit (Summe) 1.059 16 25 18 20 24 12 19 21 31 69 82 105 80 77 55 66 58 46 41 49 36 44 36 29 0,2581 0,4032 0,2903 0,3226 0,3871 0,1935 0,3065 0,3387 0,5000 1,1129 1,3226 1,6935 1,2903 1,2419 0,8871 1,0645 0,9355 0,7419 0,6613 0,7903 0,5806 0,7097 0,5806 0,4677 Mittlere Einsatzdauer Aus Meldehäufigkeit Minuten Ø48,2 Minuten 46,25 46,25 46,25 46,25 46,25 46,25 46,25 50,17 50,17 50,17 50,17 50,17 50,17 50,17 50,17 50,17 50,17 50,17 50,17 46,25 46,25 46,25 46,25 46,25 11,94 18,65 13,43 14,92 17,90 8,95 14,17 16,99 25,08 55,83 66,35 84,96 64,73 62,30 44,50 53,40 46,93 37,22 33,17 36,55 26,85 32,82 26,85 21,63 Einsatzzeitbedarf Max. Max. Maximal ohne mit bedienbar Übertrag Übertrag Minuten Minuten Minuten 11,94 18,65 13,43 14,92 17,90 8,95 14,17 16,99 25,08 55,83 66,35 84,96 64,73 62,30 44,50 53,40 46,93 37,22 33,17 36,55 26,85 32,82 26,85 21,63 11,94 18,65 13,43 14,92 17,90 8,95 14,17 16,99 25,08 55,83 66,35 84,96 64,73 62,30 44,50 53,40 46,93 37,22 33,17 36,55 26,85 32,82 26,85 21,63 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 120,0 120,0 120,0 120,0 120,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 Übertrag aus Folgestunde Minuten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Bedarfsgerechte Fahrzeugvorhaltung Erwartete Einsatzauslastung Fahrzeuge Prozent Ø 46,5 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 19,9% 31,1% 22,4% 24,9% 29,8% 14,9% 23,6% 28,3% 41,8% 46,5% 55,3% 70,8% 53,9% 51,9% 74,2% 89,0% 78,2% 62,0% 55,3% 60,9% 44,8% 54,7% 44,8% 36,1% Tabelle 72: Ergebnis der frequenzabhängigen Bemessung für den öffentlichen Krankentransport (SO/FT) 206 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 4.11 Bewertung des Einsatzaufkommens Das Gesamteinsatzaufkommen im Krankentransport von 16.797 Einsatzfahrten ergibt bei 467.647 Einwohnern im Rhein-Erft-Kreis eine Krankentransportrate von 35,9 Krankentransporten pro 1.000 Einwohner und Jahr. 4.12 Zusammengefasste mathematische Ergebnisse Die Fahrzeugbemessung für den Krankentransport anhand der frequenzabhängigen Bemessung ergibt bei einer tolerierten Bedienzeit von 30 Minuten und der getrennten Fahrzeugbemessung pro KTW-Versorgungsbereich einen Bedarf von maximal 8 KTW. Die mathematischen Bemessungsergebnisse sind in der folgenden Darstellung aufgelistet: KTWEinsatzbereich Einsätze gesamt Mittlere Einsatzdauer Minuten Einsätze Einsätze MO - FR gesamt 16.797 14.727 Mittlere Einsatzdauer Minuten Einsätze SA 55,8 Mittlere Einsatzdauer Minuten Anzahl KTW SO 881 49,2 1.059 48,2 8 Maximale bedarfsgerechte Fahrzeuganzahl MOSA SO FR 8 2 2 Tabelle 73: Zusammenfassende Darstellung der bemessungsrelevanten Daten im Krankentransport im Jahr 2015 sowie das Ergebnis der frequenzabhängigen Fahrzeugbemessung, nach Wochentageskategorie und KTWVersorgungsbereich. 4.13 Rettungsmittelvorhalteplan (KTW) Derzeit beträgt die Summe der Rettungsmittelwochenstunden im qualifizierten Krankentransport 495 Stunden. Die mathematischen Ergebnisse in der frequenzabhängigen Fahrzeugbemessung aus den Tabellen 3.10.1 bis 3.10.7 müssen in einen Fahrzeug- und Personalvorhalteplan übertragen sowie den gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Vorschriften angepasst werden. Diesbezüglich muss die derzeitige Summe der Rettungsmittelwochenstunden um insgesamt 34 Stunden auf 529 Stunden aufgestockt werden. Die Wachstumsrate beträgt somit 6,9%. Aus der zentral für das Kreisgebiet bemessenen Krankentransportvorhaltung folgt die folgende dezentrale Stationierung: SOLL-Vorhaltung öffentlicher Krankentransport Typ Stunden Tage RMW-Stunden Betriebszeit Bergheim Wache Typ A2 12 5 60 Montag-Freitag 07.00-19.00 Uhr BRL/KTW/1 Typ A2 9 5 45 Montag-Freitag 08.00-17.00 Uhr Erftstadt Wache ERF/KTW/1 Typ A2 9 5 45 Montag-Freitag 08.00-17.00 Uhr ERF/KTW/2 Typ A2 9 5 45 Montag-Freitag 08.00-17.00 Uhr 8 2 16 Samstags u. Sonntags 09.00-17.00 Uhr BHM/KTW/1 Brühl Wache 207 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Frechen FRE/KTW/1 Typ A2 24 7 168 Montag-Sonntag 07.00-07.00 Uhr Hürth Wache HÜR/KTW/1 Typ A2 12 5 60 Montag-Freitag 07.00-19.00 Uhr KRP/KTW/1 Typ A2 8 5 40 Montag-Freitag 08.00-16.00 Uhr Wesseling Wache WSS/KTW/1 Typ A2 10 5 50 Montag-Freitag 08.00-18.00 Uhr Kerpen Wache Tabelle 74: Soll-Zustand qualifizierter Krankentransport mit Betriebszeiten 4.14 Schlussfolgerungen für den Krankentransport Die Analyse der Krankentransportdaten für das Jahr 2015 und die darauf aufsetzende Ermittlung der frequenzabhängigen Fahrzeugbemessung zeigt, dass die derzeitige Fahrzeugvorhaltung für den Rhein-Erft-Kreis grundsätzlich um wenige Rettungsmittelwochenstunden aufzustocken ist. Auf der Basis der dargestellten Daten und Analysen zeigt sich ferner, dass im Jahr 2015 an den Tagen Montag – Freitag im Durchschnitt und auf das Kreisgebiet bezogen insgesamt 58,2 Einsatzfahrten anfallen. An Samstagen fallen im Durchschnitt 20,2 Einsatzfahrten an, während sich die Anzahl an Sonn- und Feiertagen auf insgesamt 17,1 Einsatzfahrten beläuft. Als Konsequenz aus der kreisweiten Bemessung folgt, dass die KTW im Sinne der zu transportierenden Personen und einer verbesserten Serviceleistung zukünftig auch kreisweit durch die Leitstelle disponiert werden. Hieraus folgt ebenfalls, dass es zukünftig eine kreisweit einheitliche Gebühr für den KTW geben sollte und Auswärtskilometer erst ab dem Überschreiten der Kreisgrenze geltend gemacht werden. Für mögliche Ferntransporte (Transportdauer >2 Stunden) werden folgende Zuständigkeiten festgelegt: Primäre Zuständigkeiten bei Ferntransporten im qualifizierten Krankentransport Kommune Zuständige Einrichtung Stadt Bedburg Rettungswache Bergheim Stadt Bergheim Rettungswache Bergheim Stadt Brühl Rettungswache Brühl Stadt Elsdorf Rettungswache Bergheim Stadt Erftstadt Rettungswache Erftstadt Stadt Frechen Rettungswache Frechen Stadt Hürth Rettungswache Hürth Stadt Kerpen Rettungswache Kerpen Stadt Pulheim Rettungswache Frechen Stadt Wesseling Rettungswache Wesseling 208 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises V. Durchführung des Rettungsdienstes V. Durchführung des Rettungsdienstes 1 Personal 1.1 Nichtärztliches Rettungsdienstpersonal Derzeit werden im RDB Rhein-Erft-Kreis neben den hauptamtlich beschäftigten Beamten im feuerwehrtechnischen Dienst 59 auch tariflich Beschäftigte eingesetzt. Unter Berücksichtigung der Arbeits- zeitverordnung Feuerwehr sowie dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und der Aufgabenübertragung des Rettungsdienstes an die acht Träger einer Rettungswache, werden derzeit im RDB RheinErft-Kreis voneinander divergierende Arbeitszeitmodelle gelebt. 1.1.1 Ausbildung Die Ausbildung des im Rettungsdienst eingesetzten nichtärztlichen Personals richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben für die Ausbildung zum Notfallsanitäter (NotSanG und NotSan-APrV) und die Ausbildung zum Rettungssanitäter bzw. Rettungshelfer (RettAPO). Für die praktische Ausbildung von Notfallsanitätern (1.960 Stunden), Rettungssanitätern (160 Zeitstunden) und Rettungshelfern (80 Zeitstunden) werden innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises acht Lehrrettungswachen als von der zuständigen Genehmigungsbehörde (Rhein-Erft-Kreis) zur Annahme von Praktikanten ermächtigte Einrichtungen des Rettungsdienstes betrieben: Anzahl der praktischen Ausbildungsplätze Florian Erft Stadt Bemerkungen 02 Bergheim Je Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig 4 03 Brühl Je 8 Stunden-Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig 3 05 Erftstadt Je 8 Stunden-Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig 3 06 Frechen Je Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig 3 07 Hürth Je 8 Stunden-Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig 3 08 Kerpen Je Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig 3 09 Pulheim Je 8 Stunden-Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig 3 10 Wesseling Je Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig 3 Gesamtanzahl praktischer Ausbildungsplätze 25 Tabelle 75: Übersicht der praktischen Ausbildungsplätze für Rettungsassistenten im Praktikum Bis zum 31.12.2020 haben die v. g. genehmigten Lehrrettungswachen Bestandsschutz und bis zum Ablauf der Frist, muss bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eine neue Genehmigung beantragt 59 mit Ausbildung zum Rettungssanitäter bzw. Rettungsassistenten 209 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 werden. Nach den Ausführungsbestimmungen zur Notfallsanitäterausbildung in NRW – Teil I können neue Lehrrettungswachen dann genehmigt werden, wenn sie u.a. Teilbestand des öffentlichen Rettungsdienstes mit einem jährlichen Einsatzaufkommen von ca. 1.200 Notfalleinsätzen pro Rettungsmittel anerkannt werden. Die Betreuung von Auszubildenden während ihrer theoretisch-praktischen Ausbildungszeit an der Rettungswache muss nach den Bestimmungen des NotSanG und der NotSanAPrV von Praxisanleitern übernommen werden. Praxisanleiter sind aber auch für die Ausbildung und Betreuung von Rettungssanitätern und Rettungshelfern verantwortlich. Praxisanleiter sind in diesem Zusammenhang wichtige Bindeglieder zwischen den schulisch erlernten Inhalten und der praktischen Umsetzung. Praxisanleiter müssen über eine mindestens 200 Stunden umfassende pädagogische Zusatzqualifikation verfügen und ersetzen den bisherigen Lehrrettungsassistenten. Die Ausbildung zum Lehrrettungsassistenten kann gem. GGHO mit 120 Stunden auf die Weiterqualifikation zum Praxisanleiter anerkannt werden, sodass die Weiterqualifikation einen Zeitumfang von 80 Stunden umfasst. Die Kosten für die Ausbildung zu Praxisanleitern an Lehrrettungswachen sind nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen Kosten des Rettungsdienstes die durch die Träger der Rettungswachen mit den Verbänden der Krankenkassen verhandelt werden können bzw. in die Gebührenbedarfsberechnungen einfließen. Damit durch die Praxisanleiter neben den pädagogischen Fähigkeiten auch stets das fachliche Wissen auf aktuellstem Stand der Wissenschaft vermittelt werden kann, haben diese entsprechend der Empfehlungen des Deutschen Rates für Wiederbelebung bzw. nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie die Lehrgänge ALS-Provider-Kurs des ERC, ALS-Instructor-Kurs des ERC sowie ATLS bzw. PHTLS in regelmäßigen Abständen zu absolvieren. 1.1.2 Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes Mit Wirkung zum 01.01.2014 wurde in der Bundesrepublik Deutschland das Berufsbild des Rettungsassistenten durch das Berufsbild des Notfallsanitäters als höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst abgelöst. Das Berufsbild des Notfallsanitäters unterscheidet sich gegenüber dem Berufsbild des Rettungsassistenten im Wesentlichen dadurch, dass die bisherige Ausbildungszeit von 2 Jahren auf 3 Jahre angehoben wurde. Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 NotSanG gilt als neues Ausbildungsziel, dass „entsprechend dem allgemein anerkannten Standard rettungsdienstlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und teamorientierten Mitwirkung insbesondere bei der notfallmedizinischen Versorgung und dem Transport von Patienten vermittelt werden sollen“. Mit dem neuen Rettungsgesetz NRW wurde festgelegt, dass bis zum 31.12.2026 die Funktion des Rettungsassistenten durch die Funktion des Notfallsanitäters ersetzt wird. Es ergibt sich für den Träger des Rettungsdienstes die Forderung, dass „für den Krankentransport mindestens eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter und für die Notfallrettung mindestens eine Rettungsassistentin oder ein Rettungsassistent beziehungsweise eine Notfallsanitäterin oder ein Notfallsanitäter zur Betreuung und Versorgung der Patientinnen und Patienten einzusetzen ist (…).“ Um diesen gesetzlichen 210 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Anforderungen zu entsprechen, ist seitens des Rhein-Erft-Kreises bzw. Träger der Rettungswachen eine adäquate Personalvorhaltung zu gewährleisten Dies kann grundsätzlich über Vollausbildungen zum Notfallsanitäter an einer Rettungsdienstschule erfolgen oder aber durch ergänzende Ausbildungen von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern (Ergänzungsprüfungen). Nach den Ausführungsbestimmungen zur Notfallsanitäter-Ausbildung in NRW – Teil II kann dies nach 3 Fallgruppen erfolgen: Fallgruppe 1 Rettungsassistenten, die bei Inkrafttreten des NotSanG mindestens fünf Jahre als Rettungsassistent tätig waren. Diejenigen, die unter diese Regelungen fallen, dürfen dann Notfallsanitäter werden, wenn sie bis zum 31.12.2020 eine staatliche Ergänzungsprüfung ablegen und bestehen. Fallgruppe 2 Rettungsassistenten, die bei Inkrafttreten des NotSanG mindestens eine dreijährige Tätigkeit als Rettungsassistent nachweisen können, müssen vor Ablegen der staatlichen Ergänzungsprüfungen eine Teilnahme an einer weiteren Ausbildung von 480 Stunden nachweisen. Fallgruppe 3 Rettungsassistenten, die bei Inkrafttreten des NotSanG weniger als drei Jahre in Ihrem Beruf tätig waren, haben zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung an einer weiteren Ausbildung von 960 Stunden teilzunehmen. Die Vorgaben des Notfallsanitätergesetzes und des Rettungsgesetzes NRW erfordern ein zeitnahes Handeln, um den bestehenden Fachkräftebedarf weiterhin zu sichern und die Leistungen des Rettungsdienstes durchgängig zu gewährleisten. Die vom Gesetzgeber definierten Übergangsfristen sind nach außen nur scheinbar „großzügig“ bemessen, da ab dem Jahr 2016 keine neue Rettungsassistenten mehr in und nach der Ausbildung zur Verfügung stehen, um vakante Stellen nachzubesetzen. Bedarf an Notfallsanitätern Die Anzahl der vorgehaltenen Fahrzeuge definiert die Anzahl des benötigten Personals. Im Rhein-ErftKreis finden aufgrund der heterogenen Struktur und der Beteiligung von acht Rettungswachenträgern unterschiedliche Dienstplanmodelle Anwendung. Auch die Anzahl der mittleren Ausfalljahresstunden je Rettungswachenträger gestaltet sich unterschiedlich, sodass an dieser Stelle keine kreisweit einheitliche Darstellung der Vollzeitstellen pro RTW, NEF und KTW sowie einen zusätzlichen Stellenanteil für die Funktion des Wachleiters etc. valide wäre. Der diesbezügliche Personalbedarf muss primär zwischen den Trägern der sowie dem Träger des Rettungsdienstes verhandelt werden. Als Quotierung für die Stellen an Notfallsanitätern muss jedoch kreisweit ein einheitlicher Bedarf festgelegt werden. Diesbezüglich findet sich im Rettungsgesetz eine Aussage über die Minimalbesetzung eines Rettungsmittels und 50%. Die Quotierung des Qualifikationsmixes auf dem RTW mit 50% scheint jedoch für den Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises unter vielschichtigen Aspekten 211 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 ein zu geringer Wert zu sein. Der angestrebte Qualifikationsmix auf dem RTW und NEF für den Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises beträgt 70%, da sich die Bedarfe nicht nur die einzeln zu besetzenden Fahrzeuge des Rettungsdienstes ergeben, sondern auch ein Blick auf den Gesamtbetrieb Rettungsdienst geworfen werden muss. Dies bedeutet, dass entsprechend der Literatur auch Sicherheitsüberlegungen getätigt werden müssen und ein somit ein Puffer an Personal einzubauen ist, mit dem Langzeiterkrankte und Ausfälle durch Schwangerschaft (Mutterschutz) sowie Elternzeit aber auch Fortbildungsabwesenheiten und (Sonder-) Urlaube kompensiert werden können. 60 Ferner sind zusätzlich auch die Bedarfe zu berücksichtigen, die sich aus § 2 Abs. 1 RettG für die Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bei außergewöhnlichen Schadensereignissen (Sonder- und Spitzenbedarf) sowie für das Anleiten von Auszubildenden (Praxisanleitern) ergeben. Wird der Gesamtqualifikationsmix mit 60% zu Gunsten der Qualifikation des Notfallsanitäters herangezogen und die Vorsorge für größere Schadensfälle mit weiteren 10% bewertet, so ergibt sich für den Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises eine Quotierung mit 70% an Notfallsanitätern. Die genauen Bedarfe an Notfallsanitätern im Rhein-Erft-Kreis sind in der Anlage 17 aufgelistet. Vollausbildung Derzeit können durch die Träger der Rettungswachen die Bedarfe für Vollausbildungsplätze noch nicht abgesehen und beziffert werden. Ursache hierfür sind derzeit nicht kalkulierbare Entwicklungen hinsichtlich der Personalentwicklungen in den Kommunen. Das Kontingent der Vollausbildungsplätze wird deshalb Gegenstand einer Fortschreibung der Anlage 17 „Bedarfe an Notfallsanitätern im RheinErft-Kreis“, das noch entsprechend mit den Kostenträgern zu verhandeln ist. Anlage 17 1.2 Bedarfe an Notfallsanitätern im Rhein-Erft-Kreis Hygiene und Desinfektion Die hygiene- und desinfektionsrechtlichen Anforderungen an die Notfallrettung und den Krankentransport sind in einer Vielzahl von Vorschriften geregelt. Grundlegend haben Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen zum Ziel, die Sicherheit der Patienten als auch die Sicherheit des Rettungsdienstpersonals zu gewährleisten. An den Rettungsdienst werden in diesem Zusammenhang in hygienischer, thermophysiologischer und sicherheitstechnischer Hinsicht, sowie hinsichtlich der Sitzund Lagerungsposition hohe Anforderungen gestellt, was mit der Komplexität und Variabilität in Einzelfällen bei Kontakt zwischen potentiell infektiösen Patienten und der Erfordernis nach speziell geschultem und ständig verfügbarem Personal zusammenhängt. In den vergangenen Jahren wird der Rettungsdienst zunehmend mit Infektionserkrankungen/krankheiten konfrontiert. Einerseits gibt es externe Risiken, wie z.B. die Einschleppung von hoch ansteckenden gefährlichen Erkrankungen (SARS 2003, Schweinegrippe 2009/2010, Vogelgrippe 2013, Ebola 2014), andererseits steigt die Anzahl der zu transportierenden Patienten mit einer MRE-Besiedelung. Von Seiten des Rettungsdienstes muss auf die Entwicklung und die steigenden Anforderungen und Einsatzzahlen mit einer sorgfältigen Hygiene- und Desinfektionsplanung begegnet werden, um bei 60 Bens, Daniel, „Rettungsdienst-Management“. Stumpf & Kossendey. 1. Auflage. S.258 212 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 dem Transport von Patienten mit übertragbaren Krankheiten bzw. bei dem Transport von Patienten mit erhöhter Infektionsgefährdung zusätzliches Gefährdungspotenzial auszuschließen und dem Personal Sicherheit bei der Durchführung zu geben sowie das Risiko einer Verschleppung möglichst gering zu halten. Hierzu bedarf es nicht nur der detaillierten Aufstellung von Arbeitsanweisungen sondern auch der regelmäßigen Schulung der zahlreichen rechtlichen Regelungen, die in Kapitel I.4 dargestellt sind. Die v. g. Gefährdungen und Rechtsvorschriften verlangen nach der Vorhaltung von speziell geschultem und ständig verfügbarem Personal, welches im Einzelfall über die zu ergreifenden Maßnahmen entscheidet und selbige auch durchführt. Da im Rettungsdienst ein v. g. Kontakt zeitlich nicht beeinflussbar und steuerbar ist, ist das Vorhandensein eines Desinfektors rund um die Uhr für den Schutz von Mitarbeitern und Patienten pro Rettungswachenträger erforderlich. Ferner wird es als erforderlich angesehen, dass zur Beherrschung von auftretenden Infektionserkrankungen und der Einhaltung der umfangreichen hygienerechtlichen Vorschriften pro Rettungswachenträger eine Funktionsstelle „Hygiene“ eingeführt wird. Hierbei soll der Stellenanteil von 0,5 im Tagesdienst an Werktagen bzw. 19,5 Arbeitsstunden regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für die Träger der Rettungswachen Bergheim, Frechen, Hürth und Kerpen etabliert werden. Für die Träger der Rettungswachen Brühl, Erftstadt, Pulheim und Wesseling soll der Stellenanteil von 0,25 im Tagesdienst an Werktagen bzw. 9,75 Arbeitsstunden regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit betragen. Durch die Funktionsstelle „Hygiene“ sollen im Wesentlichen folgende sichergestellt werden: Risikoanalyse: Welche Infektionsrisiken bestehen durch welche Personengruppen oder sonstige Ursachen in welchen Räumen und Fahrzeugtypen der Rettungswache? Risikobewertung: Welche Risiken sind ausreichend (=hinnehmbar) bzw. wo müssen risikominimierende Maßnahmen (bis zu einem hinzunehmenden Niveau) ergriffen werden? Risikominimierung: Maßnahmen festlegen, die nach Stand des Wissens und der Technik Risiken vermindern können (z.B. Schulung korrekter Händehygiene, Desinfektionspläne) Überwachungsverfahren: Festlegung (z.B. Checklisten, Formblätter, elektronische Erfassung, mikrobiologische Kontrollen, interne Begehungen,…) Überprüfung und Umsetzung des Hygieneplanes und des Seuchenalarmplanes Dokumentation des Hygieneplanes und Schulungen Anlage 19 Funktionsstelle Hygiene 213 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 1.3 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst In der aktuellen Fassung des Rettungsgesetzes NRW wurde erstmalig die Funktion des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst (ÄLRD) beschrieben bzw. aufgenommen. Demnach ist es Aufgabe des ÄLRD die Überwachung und Leitung von medizinischen Belangen und Angelegenheiten des Qualitätsmanagements vorzunehmen. In Ergänzung zum RettG ist der ÄLRD nach der Empfehlung der Bundesärztekammer „ein im Rettungsdienst tätiger Arzt, der auf regionaler bzw. überregionaler Ebene die medizinische Kontrolle über den Rettungsdienst wahrnimmt und für Effektivität und Effizienz der präklinischen notfallmedizinischen Patientenversorgung und –betreuung verantwortlich ist“. Er legt die hierzu erforderlichen Grundsätze fest und wirkt daran mit, dass im Rettungsdienst die notwendigen Strukturen aufgebaut und die Prozessabläufe konstant, sach-, zeit- und bedarfsgerecht erbracht werden. Das zur Durchführung und Qualitätssicherung notwendige Equipment sowie die daraus resultierenden notwendigen Materialien zur Steuerung und Optimierung der Prozessabläufe werden ebenfalls durch den ÄLRD festgelegt. Diese Funktion des ÄLRD entspricht die einem Fachvorgesetzten bzw. einer Chefarztfunktion und verbessert die medizinische Effektivität sowie die ökonomische Effizienz im Rettungsdienst. Der ÄLRD bedarf einer Stellung, die ihm die Kompetenz zur Wahrnehmung seiner Aufgaben verleiht. Er wird in diesem Zusammenhang vom Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes und zuständige Behörde bestellt und ist innerhalb des Rhein-Erft-Kreises personell in der Abteilung 32.2 Rettungsdienst, Brandund Bevölkerungsschutz tätig. In Anlehnung an die Empfehlung der Bundesärztekammer ist der ÄLRD in den folgenden Punkten entscheidungs- und weisungsbefugt: · in medizinischen Fragen und Belangen gegenüber den keisangehörigen Trägern des Rettungsdienstes und dem nichtärztlichen Personal sowie den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen, · in medizinisch-organisatorischen Belangen gegenüber dem ärztlichen Personal im Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises, · die im öffentlichen Rettungsdienst tätigen Träger der Rettungswachen einschl. der Verwaltungshelfer im Rhein-Erft-Kreis sind dem ÄLRD gegenüber berichtspflichtig, · er berät die zuständige Behörde in allen medizinischen Angelegenheiten des Rettungsdienstes, · ist in allen den Rettungsdienst betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst hat darauf hinzuwirken, dass die rettungsdienstlichen Standards eingehalten werden. Darüber hinausgehende Festlegungen werden im Einvernehmen mit den Trägern der Rettungswachen in vertrauensvoller Zusammenarbeit abgestimmt. Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst nimmt in Anlehnung an die Empfehlung der Bundesärztekammer folgende Aufgaben wahr: 61 61 nach der „Empfehlung der Bundesärztekammer zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst“ vom 26.05.2013 214 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 IX. Einsatzplanung und –bewältigung Mitwirkung · bei der Erstellung von rettungsdienstlichen Bedarfsanalysen · bei der Koordination der Aktivitäten der am Rettungsdienst beteiligten Organisationen · bei besonderen Schadenslagen Festlegung · der medizinischen Behandlungsstandards für das nichtärztliche Personal im Rettungsdienst · der medizinisch-organisatorischen Versorgungsstandards für arztbesetzte Rettungsmittel · der pharmakologischen und medizinisch-technischen Ausrüstung und Ausstattung im Rettungsdienst, · der Strategie der Disposition rettungsdienstlicher Einsatzmittel in der Leitstelle, · von medizin-taktischen Konzepten zur Bewältigung von besonderen Schadenslagen, · Entscheidung in strittigen rettungsdienstlichen Schutzgüterfragen. IX. Qualitätsmanagement Mitwirkung · bei der kontinuierlichen Schwachstellenanalyse · bei der Planentwicklung für evtl. notwendige Korrekturmaßnahmen · bei der Identifikation der zu untersuchenden Systemkomponenten · bei der Beurteilung der Wirksamkeit durchgeführter Korrekturmaßnahmen Festlegung · der Dokumentationsinstrumente für den Rettungsdienst, · der Methodenauswahl für die Datenanalyse, · der medizinischen Bewertung der Datenanalyse und Berichtfertigung, · der Qualitätsanforderungen im Rettungsdienst, · der notwendigen Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung. IX. Aus- /Fortbildung · Richtlinienkompetenz für die notfallmedizinischen Fortbildungsinhalte für nichtärztliches Personal im Rettungsdienst (inkl. Leitstellenpersonal) 215 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Erarbeitung von Roh- und Feinzielen für die ärztlichen Unterrichte der Fortbildung für · nichtärztliches Personal im Rettungsdienst · Auswahl und Einweisung von ärztlichen Referenten · Mitwirkung bei ärztlichen Unterrichtsthemen in der Aus- und Fortbildung von nichtärztlichem Personal im Rettungsdienst Planung und Koordination der klinischen Fortbildung von nichtärztlichem · Rettungsdienstpersonal Mitwirkung bei der Planung und Koordination der ärztlichen notfallmedizinischen Fort- · bildung IX. Arbeitsmedizin und Hygiene · Mitwirkung bei der Anwendung von Einsatztauglichkeitskriterien · Mitwirkung bei der Auswahl geeigneter Schutzausrüstung · Überwachung und Einhaltung von Hygienevorschriften · Festlegung der Desinfektionspläne 5. Gremienarbeit · Vertretung des Trägers des Rettungsdienstes in medizinischen Fragen in regionalen und überregionalen Gremien 6. Forschung · Initiierung, Durchführung und Mitwirkung bei notfallmedizinischen Forschungsprojekten Neben den von der Bundesärztekammer empfohlenen Aufgaben und Zuständigkeiten ist der ärztliche Leiter Rettungsdienst weiterhin zuständig für: · Fachaufsicht der Leitenden Notärzte und Organisation des Dienstplanes · personelle Fragen des ärztlichen Rettungsdienstpersonals (in Abstimmung mit dem Träger der Rettungswache) · medizinisch-organisatorischen Belange hinsichtlich der Schnittstelle Präklinik/Klinik · Überwachung der Datenanalyse aus ärztlicher Sicht · Repräsentation des öffentlichen Trägers in allen medizinischen Fragen · die Auswahl und Einweisung von ärztlichen Referenten (in Abstimmung mit dem Träger der Rettungswache) 216 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 2 Fachliches Qualitätsmanagement Das Rettungsgesetz NRW ist ein Sicherheits- und Ordnungsgesetz, das den Bürgern ausreichend Schutz vor Lebensgefahr und schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung durch äußere und innere Einwirkungen und durch Hilflosigkeit gewährleisten soll. Hierbei obliegt dem öffentlichen Rettungsdienst eine umfassende Gewährleistungspflicht. Um dem hoheitlichen Auftrag, dem Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit, gerecht zu werden, ist die Definition von umfangreichen Qualifikationsanforderungen unabdingbar. Unter Berücksichtigung medizinisch-organisatorischer und ökonomischer Aspekte gewährleistet dieses eine effektive und effiziente Leistung des Rettungsdienstes. Zudem führt die Vielfalt der vorhandenen Möglichkeiten, Kapazitätsgrenzen und Ansprüchen an den Rettungsdienst seitens der Patienten, Angehörigen aber auch von Institutionen zu einer wachsenden Zahl von Problemen und Konflikten. Während bei den Problemen immer wieder medizinische Schwierigkeiten vorkommen, sind es bei den Konflikten oft Entscheidungen, die nach Abwägung von vorhandenen Informationen zu treffen sind. Hierzu ist es notwendig, einheitliche Handlungs- und Behandlungskonzepte aufzustellen, einzuführen und zu prüfen. Klare Vorgaben erleichtern die Arbeit des einzelnen Mitarbeiters und verhindern Verluste durch Reibung. Dies schafft eine erhebliche Sicherheit für die Mitarbeiter und Patienten. Dem medizinischen Stand der Technik und den Erwartungen der Bevölkerung wird dabei entsprochen. Die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems ist somit die unentbehrliche und konsequente Voraussetzung für eine planvolle Steuerung. Es schafft die notwendige Transparenz und damit das Vertrauen in den Rettungsdienst sowohl für Patienten und Kostenträger wie auch für die Aufgabenträger und den Träger des Rettungsdienstes. Darüber hinaus können Abläufe, Prozeduren, Aktionen und Prozesse charakterisiert werden und demzufolge Informationen und Hinweise für eine gute oder schlechte Dienstleistung, aber auch für Schwachstellen geben. Im Hinblick auf das Qualitätsmanagement sind Beschwerden eine wichtige Quelle. Einerseits hilft ein professioneller und standardisierter Umgang mit Beschwerden diese besser zu bearbeiten und damit auch dem vorgebrachten Beschwerdeführer eine qualifizierte Antwort zu geben, andererseits können mit gleichartigen Beschwerden systematische Fehler aufgedeckt und verbessert werden. In diesem Zusammenhang kann es Patienten, Angehörige, Personal von Krankenhäusern oder Arztpraxen aber auch eigene Mitarbeiter geben, die mit dem Rettungsdienst nicht zufrieden waren. Für das Beschwerdemanagement im öffentlichen Rettungsdienst wurde zum 27.05.2014 eine im Rhein-Erft-Kreis einheitliche und verbindliche Verfahrensweise sowie Zuständigkeiten festgelegt, die in der Anlage 15 beschrieben und dargestellt ist. Das Beschwerdemanagement ist im Hinblick auf die Kosten und Finanzierung unabhängig vom fachlichen Qualitätsmanagement zu betrachten. Anlage 15 Zuständigkeiten und Verfahrensweise bei Beschwerden 217 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 3 Arbeitskreise Um eine zweckmäßige Erfüllung und gleichmäßige Durchführung der Aufgaben im öffentlichen Rettungsdienst innerhalb des Rhein-Erft-Kreises auf einem kreisweit einheitlichen Niveau herzustellen und zu sichern, bedarf es zwingend der Einrichtung von Arbeitskreisen für den Rettungsdienst. Zweck der Arbeitskreise ist die Erarbeitung von einheitlichen Rettungsdienststandards sowie die Eruierung von Fragen, Problemen und Aspekten, welche mit der Durchführung des öffentlichen Rettungsdienstes in Zusammenhang stehen. Regelungen und Festlegungen oberhalb der gesetzlichen Mindeststandards, insbesondere mit Auswirkungen auf die Haushaltsplanungen, sollen in Abstimmung zwischen dem Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes und den Trägern der Rettungswachen erfolgen. Unter Vorsitz des Kreises soll mehrheitlich entschieden werden. Die rettungsdienstlichen Aufgabenträger benennen namentlich für jeden Arbeitskreis einen ständigen Vertreter sowie einen Stellvertreter. Erarbeitete Konzepte der Arbeitskreise, sowie Maßnahmen mit Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt werden in der Dienstbesprechung Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises vorgestellt und mehrheitlich verabschiedet. 3.1 Arbeitskreis Rettungsdienst Der Arbeitskreis Rettungsdienst hat die Aufgabe zentrale Gesichtspunkte im Rettungsdienst zu eruieren und zu standardisieren um ein kreisweit einheitlich hohes Niveau im Rettungsdienst und der Patientenversorgung gewährleisten zu können. Dies stellt sicher, dass alle Beteiligten innerhalb des RDB Rhein-Erft-Kreis fehlerlos zusammenarbeiten können und für jeden Einzelnen im Einsatz mehr Sicherheit besteht. Hierzu thematisiert der Arbeitskreis Rettungsdienst insbesondere Fragen bezüglich des Gerätemanagements beziehungsweise –ausstattung auf den Rettungsmitteln, der medizinischen Verbrauchsmaterialien, Standardabläufen in der Patientenversorgung, medizinischen Algorithmen und sonstigen Themen, die zu einer Verbesserung im Rettungsdienst führen. 3.2 Arbeitskreis Hygiene Der Arbeitskreis Hygiene hat die Aufgabe, wesentliche Aspekte der Gesundheitspflege im Rettungsdienst unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie gesetzlichen und normativen Bestimmungen zu betrachten. Insbesondere gehören hierzu die kreisweit einheitliche Erarbeitung, die Umsetzung und die Kontrolle · eines Hygieneplans, · eines Desinfektionsplanes, · eines Hautschutzplanes und · Maßnahmen bei ausgewählten Infektionskrankheiten. 218 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Darüber hinaus betrachtet der „Arbeitskreis Hygiene“ weitere hygienerelevante Themen zur Sicherung und zur Steigerung der Qualität rettungsdienstlicher Leistungen. 3.3 Arbeitskreis Aus- und Fortbildung Der „Arbeitskreis Aus- und Fortbildung“ hat die Aufgabe, die Aus- und Fortbildung des nichtärztlichen Rettungsdienstpersonals unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben aktiv zu fördern und zu unterstützen. Hierzu erstellt der Arbeitskreis Aus- und Fortbildung einheitliche Schulungsmaterialien sowie ein Aus- und Fortbildungskonzept unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Weiterhin steht der „Arbeitskreis Aus- und Fortbildung“ mit dem Arbeitskreis Rettungsdienst und dem Arbeitskreis Hygiene in ständigem Kontakt und ist für die einheitliche Schulung des nichtärztlichen Personals in Fragen der weiteren Arbeitskreise zuständig. 4 Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin des Rhein-Erft-Kreises Die Präklinischen Richtlinien dienen einerseits als Instrument der Qualitätssicherung im Rettungsdienst und stellen mit Handlungsalgorithmen Hilfestellungen zur Abarbeitung unterschiedlicher rettungsdienstlicher Situationen dar. Andererseits leitet sich die Verpflichtung der Aufstellung notfallmedizinischer Standards für einen Rettungsdienstbereich aus den Vorschriften zur Notfallsanitäterausbildung ab. Nach § 4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG i.V.m. den Anlagen 2, 3 und 4 der NotSan-AprV sowie Teil I und II der Ausführungsbestimmungen zur Notfallsanitäterausbildung sind durch den ÄLRD Arbeitsanweisungen (SOPs) auszuarbeiten, die gleichzeitig auch durch den ÄLRD vorgegeben, überprüft und verantwortet werden müssen. In diesen SOPs muss das eigenständige Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und – situationen, das standardmäßig durch Notfallsanitäter durchgeführt werden, vorgegeben sein. In diesem Zusammenhang richten sich die Präklinischen Richtlinien primär an das nichtärztliche Rettungsdienstpersonal sowie darüber hinaus auch bei einem möglichen Massenanfall von Verletzten und Erkrankten tätige Helfer des Katastrophenschutzes. Die präklinischen Richtlinien leiten sich grundlegend von den Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften ab und werden auf die lokalen Verhältnisse im Rhein-Erft-Kreis angepasst. Durch den ÄLRD werden die Standards mit den kreisangehörigen Trägern der Rettungswachen abgestimmt. Die Vorgaben in den Präklinischen Richtlinien entbinden das im Rettungsdienst tätige ärztliche und nichtärztliche Personal nicht von ihrer Pflicht, in jedem Einsatzfall eigene Therapieentscheidungen nach Indikation und Kontraindikation zu treffen und die verabreichten Medikamente mit Wirkung, Nebenwirkungen, Indikation und Kontraindikation zu kennen. Eine Abweichung von den „Präklinischen Richtlinien“ sollte jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen geschehen, ist je nach Situation aber auch nach Entscheidung des Notarztes oder im Falle der Notkompetenz des Notfallsanitäters/Rettungsassistenten eventuell vonnöten. 219 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Auf Grund der ständig fortschreitenden medizinischen und notfallmedizinischen Entwicklung und der daraus resultierenden Dynamik bedürfen die Präklinischen Richtlinien einer regelmäßigen Bearbeitung, Erweiterung und Aktualisierung, die in der Zuständigkeit des ÄLRD unter Mitwirkung der Arbeitskreise im Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises liegt. 5 Einsatzdokumentation medizinischer Maßnahmen und elektronische Datenerfassung Neben der korrekten Einsatzdokumentation in der Leitstelle eines Rettungsdienstesbereiches ist das systematische Führen und Auswerten von Notarzteinsatzprotokollen nach DIVI-Empfehlung und von Rettungsdienstprotokollen zur Qualitätssicherung und –kontrolle erforderlich. Neben der Erfüllung der Dokumentationspflicht des Notfallsanitäters/Rettungsassistenten beziehungsweise des Notarztes sollen diese Protokolle aussagekräftige Informationen über das Notfallgeschehen und die notfallmedizinischen Maßnahmen dem aufnehmenden Krankenhaus übermitteln. Weitere Regelungen zur Einsatzdokumentation trifft der ÄLRD in den „Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin des Rhein-ErftKreises“. Das Gesundheitssystem und darin ebenfalls der Rettungsdienst stehen im Blickfeld der Öffentlichkeit. In den letzten Jahren hat dabei auch der Konkurrenzdruck zwischen den verschiedenen Dienstleistern im Gesundheitssektor erheblich zugenommen. Insbesondere im Hinblick auf die Einführung von Innovationen und bei der Patientenverteilung an die Krankenhäuser werden regelmäßig an den Rettungsdienst Anfragen und Vorwürfe gestellt beziehungsweise erhoben. Damit kurzfristig sachkundig Stellung bezogen werden konnte, führte dies bislang dazu, dass Mitarbeiter der Kreisleitstelle beziehungsweise der Abteilung 32.2 aufwendige Auszählungen von Rettungsdienstprotokollen durchführen mussten. Mit der Aufnahme von spezifischen (und logistischen) Daten in eine Datenbank, kann dieser Aufwand reduziert und die Bewertungen vereinfacht und effizient beschleunigt werden. Aus diesen Gründen soll erneut die Beschaffung und Einführung einer elektronischen Datenerfassung geprüft werden, die eine einerseits eine einfache Verarbeitung der rettungsdienstlichen Daten und andererseits die Abrechnung in den Gebührenstellen der Kommunen vereinfachen soll. Mit den Verbänden der Krankenkassen (Kostenträgern) wird im Vorfeld der Beschaffung und Einführung einer elektronischen Datenerfassung Einvernehmen über die Kosten erzielt. 220 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 VI. Private Anbieter 1 Einleitung Der öffentliche Rettungsdienst, der in allen Bundesländern unabhängig von der Entscheidung für das eine oder andere Organisationsmodell als Institution besteht, steht seiner Bezeichnung entsprechend in öffentlicher Trägerschaft. 62 In Nordrhein-Westfalen wird im dritten Abschnitt des Rettungsdienstgesetzes neben der öffentlichen Trägerschaft und Durchführung des Rettungsdienstes die Tätigkeit von privaten Unternehmern in der Notfallrettung und dem Krankentransport zugelassen. Die Betätigung in der Notfallrettung und im Krankentransport bedarf jedoch der vorherigen Genehmigung. Genehmigungsbehörden für Anträge auf Erteilung von Genehmigungen zur Wahrnehmung von Aufgaben der Notfallrettung oder des Krankentransportes außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes sind die jeweiligen Trägerkörperschaften des öffentlichen Rettungsdienstes. Für den Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises ist somit der Rhein-Erft-Kreis Genehmigungsbehörde. In dieser Eigenschaft steht dem Rhein-Erft-Kreis Mittel der Wirtschaftsüberwachung zwecks Kontrolle der Genehmigungsinhaber zur Verfügung, wie sie in §§22 bis 27 RettG NRW vom Inhalt der Genehmigungsurkunde und einer über §46 VwVfG NRW hinausgehenden Befugnis zu Nebenbestimmungen, über Sonderregelungen zu Rücknahme und Widerruf der Genehmigung bis hin zu umfangreichen Prüfungsbefugnissen normieren. 63 Unternehmen, die nach §17 ff. RettG NRW im Krankentransport oder der Notfallrettung tätig sind, sind weder Beauftragte noch Teil des öffentlichen Rettungsdienstes. Sie stellen einen Faktor im Konzept der Rettungsdienstbedarfsplanung dar und decken die Versorgung der Bevölkerung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich ergänzend gemeinsam mit dem öffentlichen Rettungsdienst ab. Der Träger des Rettungsdienstes ist auch nach Genehmigungserteilung verpflichtet, die gesamten Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes jederzeit sicherzustellen und verpflichtet Vorkehrungen für einen eventuellen Ausfall des privaten Unternehmers zu treffen. 62 ESCH, O. (2005): Rechtsfragen der Erbringung und Vergütung rettungsdienstlicher Leistungen, Köln, S. 63 63 ESCH, O. (2005): Rechtsfragen der Erbringung und Vergütung rettungsdienstlicher Leistungen, Köln. S. 65 221 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 2 Qualifizierter Krankentransport Innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises betreibt gegenwärtig ein gewerblicher Anbieter auf der Grundlage des §17 ff. RettG NRW qualifizierten Krankentransport. Der private Unternehmer ist nicht an die Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises angebunden, sondern handelt in eigener Verantwortung unter Auflagen (Nebenbestimmungen). Unternehmen tätig seit Accon Erft GmbH Otto-Hahn-Straße 8 50354 Hürth 06/2002 Fahrzeuge Betriebsbereich RMW-Stunden 8 KTW Rhein-Erft-Kreis 690,0 Tabelle 76: Übersicht der privaten Unternehmen gemäß §§ 17 ff. RettG NRW im qualifizierten Krankentransport Die frequenzabhängige Bemessung des privaten Unternehmers im qualifizierten Krankentransport ist in Anlage 18 dargestellt. Im Kalenderjahr 2015 wurden durch den privaten Unternehmer insgesamt 15.241 Einsatzfahrten durchgeführt. Anlage 18 3 Frequenzabhängige Bemessung privater Unternehmer im Krankentransport. Notfallrettung Darüber hinaus unterhält eine Werkfeuerwehr einen eigenen Rettungswagen im Rahmen der betrieblichen „Ersten Hilfe“. Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen mit großer Ausdehnung, besonderen (chemischen) Risiken und produktionsbedingten Besonderheiten, die zur Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport spezifische Kenntnisse und Berechtigungen erforderlich machen. Auf Antrag wurde die Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransportes innerhalb der Werkgrenzen unter Auflagen für das folgende Unternehmen genehmigt. Die Notrufannahme und -bearbeitung wird von den Leitstellen der jeweiligen Werkfeuerwehr intern sichergestellt. Der Unternehmer handelt ebenfalls in eigener Verantwortung unter Auflagen (Nebenbestimmungen). Unternehmen Fahrzeuge Betriebsbereich RMW-Stunden InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG Chemiepark Knapsack 50351 Hürth 1 RTW Betriebsgelände der InfraServ GmbH & Co. Knappsack KG 168,0 Tabelle 77: Übersicht der privaten Unternehmen gemäß §§ 17 ff. RettG NRW in der Notfallrettung Neben der InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG verfügt auch die Evonik Industries AG, welche in Wesseling ansässig ist, über eine Genehmigung nach §§ 17 ff. RettG. Da jedoch der größte Teil des Werkgeländes sowie der Standort des RTW an der Werkfeuerwehr auf dem Gebiet der Stadt Köln sind, erteilt die Genehmigung nach §§ 17 ff. RettG die Stadt Köln als zuständiger Träger des 222 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 Rettungsdienstes. Der Rhein-Erft-Kreis wird jedoch im Rahmen des Genehmigungsverfahrens angehört. 223 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 VII. Interkommunale Zusammenarbeit 1 Einleitung Gemäß § 8 Abss 2 RettG NRW sind die Leitstellen auf Anforderung zur nachbarlichen Hilfe durch die ihnen zugeordneten Einrichtungen des Rettungsdienstes verpflichtet, sofern dadurch die Wahrnehmung der eigenen Aufgaben nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Eine rasche Versorgung von Notfallpatienten macht eine Zusammenarbeit der Träger des Rettungsdienstes über die Kreisgrenzen hinaus notwendig. Mit den Trägern des Rettungsdienstes der Kreise Düren, Euskirchen, dem RheinKreis Neuss und dem Rhein-Sieg-Kreis wurden im Vorfeld zu der Erstellung des vorliegenden Bedarfsplanes Gespräche über mögliche Synergieeffekte in der Notfallrettung und der notärztlichen Versorgung geführt. Bei den Gesprächen wurde festgestellt, dass sich derzeitig keine bedarfs-, flächendeckenden oder wirtschaftliche Synergien ergeben. Dennoch wurde vereinbart im ständigen Dialog mögliche Synergieeffekte zu eruieren. 2 Vertrag mit der Stadt Kerpen Seit dem 17.11.2003 besteht ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Kerpen über den Betrieb der Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises für den Feuerschutz, Rettungsdienst und Großschadensereignisse. 3 Vereinbarung mit der Stadt Bergheim Für das Gebiet der Stadt Bedburg und der Gemeinde Elsdorf besteht zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Bergheim seit dem 01.07.1978 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Gegenstand der Vereinbarung ist die Einrichtung und der Betrieb von Rettungswachen sowie die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen. 4 Vereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis Seit dem 24.11.1982 besteht zwischen der Stadt Wesseling und dem Rhein-Sieg-Kreis (bis zum 14.12.1992 Stadt Bornheim) eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die notärztliche Versorgung des Gebietes der Stadt Bornheim. 224 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 5 Vereinbarung mit der Stadt Köln Seit dem 05.03.1976 gehört der Rhein-Erft-Kreis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung des Luftrettungsdienstes der Trägergemeinschaft „Christoph 3“ an. Zuletzt wurde die Vereinbarung mit Datum vom 07.09.2006 geändert. Seit dem 15.01.2015 besteht ebenfalls eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Köln über die Durchführung von Inkubator-, Intensiv-, Infektions- und Schwergewichtigentransporten (TIIS). 6 Vereinbarung mit der StädteRegion Aachen Der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der StädteRegion Aachen, dem Kreis Düren, dem Kreis Heinsberg, und den Städten/Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Mechernich, Nettersheim, Schleiden und Zülpich über die Trägergemeinschaft des „Christoph Europa 1“ befindet sich kurz vor Beschlussfassung. Zu dem Einsatzbereich des „Christoph Europa 1“ gehören weiterhin auch angrenzende Gebiete in Belgien und in den Niederlanden. 225 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises VIII. Schlussfolgerungen VIII. Schlussfolgerungen · Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Düren über die Durchführung von Inkubatortransporten vom Maria-Hilf Krankenhaus Bergheim zum Kinderkrankenhaus in Düren-Birkesdorf. · Ausstattung und Umrüstung der Rettungsmittel mit Digitalfunk · Abschluss von Vereinbarungen über die Transportbegleitung durch Fachpersonal von heimbeatmeten Patienten mit den Einrichtungen im Rhein-Erft-Kreis · Technische Aufrüstung der RTW für die Aufnahme von Heimbeatmungsgeräten · Rückführung der Amtshaftung für die Notärzte vom Träger des Rettungsdienstes an die Träger der Rettungswachen · Weiterbildung der Fahrzeugführer NEF für die Wahrnehmung von Führungsaufgaben beim MANV · Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Frechen über die Bereitstellung eines Einsatzleitwagens bei außergewöhnlichen größeren Schadensereignissen mit einer Vielzahl Verletzter oder Kranker. · Etablierung eines fest definierten Sonder- und Spitzenbedarfes (4 RTW und 2 NEF) · 6 Betriebszeitenerweiterungen in der Notfallrettung ohne Notarzt (RTW) · 9 zusätzliche RTW im 12-Stunden-Dienst · 2 zusätzliche RTW im 24-Stunden-Dienst · 1 Betriebszeitenerweiterung in der Notfallrettung mit Notarzt (NEF) · Aufstockung der Rettungsmittelwochenstunden im Krankentransport um 34 Stunden (KTW) · Etablierung eines neuen RTW-Standortes 1-2 in Bedburg-Pütz · Etablierung eines neuen RTW-Standortes 8-3 in Kerpen-Brüggen · Verlagerung des RTW-Standortes 5-2 weiter südlich, ggfs. Zusammenlegung der Standorte 5-1 und 5-2 zu einem zentralen Standort · Einführung der „Nächsten-Fahrzeug-Strategie“ im qualifizierten Krankentransport und kreisweite Disponierung · Einführung eines fachlich-medizinischen Qualitätsmanagements · Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes · Einführung von 0,5 Funktionsstellen zur Wahrnehmung von gesetzlich manifestierten Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen jeweils für die Städte Bergheim, Frechen, Hürth und Kerpen sowie 0,25 Funktionsstellen jeweils für die Städte Brühl, Erftstadt, Pulheim und Wesseling. 226 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 · Prüfung der Beschaffung und Einführung einer elektronischen Datenerfassung zur Verarbeitung von rettungsdienstlichen Daten 227 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 IX. Verteiler Nr. Adressat Anzahl Exemplare Verbände der Krankenkassen 01 AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf 1 02 BKK Landesverband NORDWEST, Abteilung Verträge, Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen 1 03 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – Landesverband West, Kreuzstraße 45, 40210 Düsseldorf 1 04 Vereinigte IKK – Hauptverwaltung, Kölner Straße 3, 51429 Bergisch-Gladbach 1 05 Landwirtschaftliche Krankenkasse NRW, Merowingerstraße 103, 40225 Düsseldorf 1 06 Knappschaft, Königsallee 175, 44799 Bochum 1 07 Vdek– Verband der Ersatzkassen, Graf-Adolf-Straße 67-69, 40210 Düsseldorf 1 Träger der Rettungswachen 08 Stadt Bergheim, Die Bürgermeisterin, Bethlehemer Str. 9-11, 50126 Bergheim 1 09 Stadt Brühl, Der Bürgermeister, Rathaus Uhlstraße 3, 50321 Brühl 1 10 Stadt Erftstadt, Der Bürgermeister, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt 1 11 Stadt Frechen, Die Bürgermeisterin, Johann-Schmitz-Platz 1, 50226 Frechen 1 12 Stadt Hürth, Der Bürgermeister, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth 1 13 Stadt Kerpen, Der Bürgermeister, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen 1 14 Stadt Pulheim, Der Bürgermeister, Alte Kölner Str. 26, 50259 Pulheim 1 15 Stadt Wesseling, Der Bürgermeister, Alfons-Müller-Platz 1, 50389 Wesseling 1 Private Unternehmer nach §18 RettG NRW 16 Accon Erft GmbH, Otto-Hahn-Straße 8, 50354 Hürth 1 17 InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG, Chemiepark Knapsack , 50351 Hürth 1 Hilfsorganisationen 18 Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Erft-Düren e.V., Am Hahnacker 1, 50374 Erftstadt 1 19 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rhein-Erft e.V., Zeppelinstr. 25, 50126 Bergheim 1 20 Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Köln/Rhein-Erft-Kreis/Leverkusen, Frankfurter Str. 666, 51107 Köln 1 21 Malteser-Hilfsdienst e.V., Diözesangeschäftsstelle Köln, Siegburger Straße 229c, 50679 Köln 1 Träger des Rettungsdienstes 22 Kreis Düren, Der Landrat, Bismarckstr. 6, 52351 Düren 1 23 Kreis Euskirchen, Der Landrat, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen 1 24 Rhein-Kreis Neuss, Der Landrat, Oberstraße 91, 41460 Neuss 1 25 Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg 1 26 Stadt Köln, Der Oberbürgermeister, Historisches Rathaus, 50667 Köln-Innenstadt 1 27 StädteRegion Aachen, Der Städteregionsrat, Zollernstraße 10, 52070 Aachen 1 Sonstige 28 Kommunale Gesundheitskonferenz des Rhein-Erft-Kreises, Der Landrat, Gesundheitsamt, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim 1 29 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim 1 30 Kreisbrandmeister, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim 1 31 Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Kreisleitstelle Rhein-Erft-Kreis, Sindorfer Straße 24, 50171 Kerpen 1 32 Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Abteilung 36/1, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim (nachrichtlich) 1 228 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 34 Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt 20 , Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim (nachrichtlich) 1 35 Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt 53 , Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim (nachrichtlich) 1 36 Stadt Bedburg, Der Bürgermeister, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg (nachrichtlich) 1 37 Stadt Elsdorf, Der Bürgermeister, Gladbacher Straße 111, 50189 Elsdorf (nachrichtlich) 1 229 Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises – ENTWURF 29.04.2016 XI. Anlagen Anlage Nr. Titel Anlage 01 Stichwörter Rettungsdiensteinsätze Anlage 02 Notarztindikationskatalog Rhein-Erft-Kreis Anlage 03 Erfassungsbogen für spezielle Intensivverlegungen Anlage 04.1 Anforderung eines zeitkritischen Intensivtransportes Anlage 04.2 Anforderung eines nicht-zeitkritischen Intensivtransportes Anlage 05 Transportanforderung für Arzneimittel, Blutprodukte und ähnliche Güter Anlage 06 Meldung über die Durchführung einer Großveranstaltung und daraus resultierender Beeinträchtigung des öffentlichen Rettungsdienstes Anlage 07 Übersicht der Fachdisziplinen der Notfallkrankenhäuser Anlage 08 Übersicht der Notfallaufnahmebereiche Anlage 09 Ergebnisse der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in der Notfallrettung ohne Notarzt Anlage 10 Ergebnisse der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in der Notfallrettung mit Notarzt Anlage 11.1 Übersicht der Einsatzbereiche der Notfallrettung ohne Notarzt Anlage 11.2 Übersicht der Autobahnzuständigkeiten der Notfallrettung ohne Notarzt Anlage 12.1 Übersicht der Einsatzbereiche der Notfallrettung mit Notarzt Anlage 12.2 Übersicht der Autobahnzuständigkeiten der Notfallrettung mit Notarzt Anlage 13 Betriebsbereiche und Anlagen gem. § 30 Abs. 1 BHKG Anlage 14 First-Responder-Regelungen Anlage 15 Verfahren bei Beschwerden Anlage 16 Alarm- und Ausrückordnung Rettungsdienst Anlage 17 Bedarfe an Notfallsanitätern im Rhein-Erft-Kreis Anlage 18 Frequenzabhängige Bemessung privater Unternehmer im Krankentransport Anlage 19 Fachkraft Hygiene 230