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Anfrage (Anfrage bzgl. Baumbestand im sog. "Vogelsang" in Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Erstellt
27.09.10, 13:41
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Axel Busch Dirmerzheimer Straße 18 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Eigenbetrieb Straßen Holzdamm 10 Herr Weißkamp 0 22 35 / 409-412 6710-15 22.09.2010 Ihre Anfrage vom 15.09.2010 Rat Betrifft: F 469/2010 05.10.2010 Anfrage bzgl. Baumbestand im sog. "Vogelsang" in Gymnich Sehr geehrter Herr StV Busch, die Grünanlage „Vogelsang“ in Erftstadt-Gymnich ist von der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ ausgewiesen worden. Derartige Landschaftsbestandteile unterliegen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes oder zur Abwehr schädlicher Einwirkungen besonderen Schutzbestimmungen. So ist es beispielsweise untersagt, dass der geschützte Landschaftsbestandteil in seinem Wachstum oder seinem Erscheinungsbild zerstört, beschädigt oder auf andere Weise beeinträchtigt wird. Gleiches trifft auch auf die Kronenbereiche der in der Anlage befindlichen Bäume zu. Die Durchführung fachgerechter Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder Maßnahmen zur Abwehr einer Gefahr sind hingegen erlaubt und in den vergangenen Jahren regelmäßig ausgeführt worden. Alleine in den letzten zwei Jahren ist dieses mehrfach in der Anlage geschehen. Neben den im Jahr 2008 ausgeführten, umfangreichen Maßnahmen, fanden auch mehrere Begehungen zur Feststellung des Handlungsbedarfes in diesem Jahr statt. Im Zusammenhang mit der Beseitigung von Sturmschäden im Februar 2010 („Xynthia“) sowie im Juli 2010 sind jeweils auch andere Bäume mit gepflegt bzw. auch gefällt worden. Letztmalig kam es im August 2010 zu einem Sturmschaden auf dem mittig in der Anlage befindlichen Ehrenfriedhof. Bei den zuletzt eingetretenen Sturmschäden handelte es sich um unvorhersehbare Ereignisse, welche sich auch durch Baumkontrollen nicht hätten vermeiden lassen. Grundsätzlich werden die städt. Bäume in regelmäßigen Abständen nach der Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit (Baumkontrollrichtlinie) kontrolliert. Eine Einzelbaumkontrolle ist in der Grünanlage aufgrund des waldähnlichen Charakters nicht möglich und von der Rechtsprechung her auch nicht gefordert. Die Kontrollen im „Vogelsang“ beschränken sich daher lediglich auf die Hauptwege (nicht die zahlreichen Trampelpfade), den Ehrenfriedhof sowie die Randbereiche (Am Plexer, Ehrenstraße, Erftstraße). Die Hauptwege und Randbereiche werden derzeitig überprüft, wobei bereits erneuter Handlungsbedarf festgestellt worden ist. Es werden daher baumpflegerische Arbeiten zur Herstellung der Verkehrssicherheit beauftragt. Mit freundlichen Grüßen (Dr. Rips) -2-