Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Erstellt
27.09.10, 13:41
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Axel Busch
Dirmerzheimer Straße 18
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
Eigenbetrieb Straßen
Holzdamm 10
Herr Weißkamp
0 22 35 / 409-412
6710-15
22.09.2010
Ihre Anfrage vom 15.09.2010
Rat
Betrifft:
F 469/2010
05.10.2010
Anfrage bzgl. Baumbestand im sog. "Vogelsang" in Gymnich
Sehr geehrter Herr StV Busch,
die Grünanlage „Vogelsang“ in Erftstadt-Gymnich ist von der Unteren Landschaftsbehörde des
Rhein-Erft-Kreises als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ ausgewiesen worden. Derartige
Landschaftsbestandteile unterliegen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,
zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes oder zur Abwehr
schädlicher Einwirkungen besonderen Schutzbestimmungen.
So ist es beispielsweise untersagt, dass der geschützte Landschaftsbestandteil in seinem
Wachstum oder seinem Erscheinungsbild zerstört, beschädigt oder auf andere Weise
beeinträchtigt wird. Gleiches trifft auch auf die Kronenbereiche der in der Anlage befindlichen
Bäume zu. Die Durchführung fachgerechter Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der
Verkehrssicherheit oder Maßnahmen zur Abwehr einer Gefahr sind hingegen erlaubt und in den
vergangenen Jahren regelmäßig ausgeführt worden.
Alleine in den letzten zwei Jahren ist dieses mehrfach in der Anlage geschehen. Neben den im
Jahr 2008 ausgeführten, umfangreichen Maßnahmen, fanden auch mehrere Begehungen zur
Feststellung des Handlungsbedarfes in diesem Jahr statt. Im Zusammenhang mit der Beseitigung
von Sturmschäden im Februar 2010 („Xynthia“) sowie im Juli 2010 sind jeweils auch andere
Bäume mit gepflegt bzw. auch gefällt worden. Letztmalig kam es im August 2010 zu einem
Sturmschaden auf dem mittig in der Anlage befindlichen Ehrenfriedhof.
Bei den zuletzt eingetretenen Sturmschäden handelte es sich um unvorhersehbare Ereignisse,
welche sich auch durch Baumkontrollen nicht hätten vermeiden lassen. Grundsätzlich werden die
städt. Bäume in regelmäßigen Abständen nach der Richtlinie zur Überprüfung der
Verkehrssicherheit (Baumkontrollrichtlinie) kontrolliert. Eine Einzelbaumkontrolle ist in der
Grünanlage aufgrund des waldähnlichen Charakters nicht möglich und von der Rechtsprechung
her auch nicht gefordert. Die Kontrollen im „Vogelsang“ beschränken sich daher lediglich auf die
Hauptwege (nicht die zahlreichen Trampelpfade), den Ehrenfriedhof sowie die Randbereiche (Am
Plexer, Ehrenstraße, Erftstraße).
Die Hauptwege und Randbereiche werden derzeitig überprüft, wobei bereits erneuter
Handlungsbedarf festgestellt worden ist. Es werden daher baumpflegerische Arbeiten zur
Herstellung der Verkehrssicherheit beauftragt.
Mit freundlichen Grüßen
(Dr. Rips)
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