Daten
Kommune
Pulheim
Größe
89 kB
Datum
14.09.2016
Erstellt
05.09.16, 16:08
Aktualisiert
05.09.16, 16:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
254/2016
Erstellt am:
22.08.2016
Aktenzeichen:
III/70
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
Umweltausschuss
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
14.09.2016
Betreff
Verschmutzungen durch Krähen auf dem Stommelner Friedhof
Mitteilung
In den letzten Jahren gab es immer wieder Beschwerden über Grabverschmutzungen und Lärm von Krähen auf dem
Stommelner Friedhof.
Es stellte sich heraus, dass es sich bei den Krähen nicht um Rabenkrähen, sondern um Saatkrähen handelt.
Durch ein Schreiben des Rhein-Erft-Kreises hat die Stadt Pulheim mittlerweile Kenntnis darüber erhalten, dass es sich
bei dem beschriebenen Vorkommen um eine der wenigen Saatkrähenkolonien handelt, die es noch im Kreisgebiet gibt.
Dieses Vorkommen wird regelmäßig von Ornithologen überwacht und dokumentiert.
Saatkrähen zählen zu den europäischen Vogelarten und gehören durch die Aufzählung in Artikel 1 der Europäischen
Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG und über § 7 Abs. 2 NR. 13. b) bb) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu den
besonders geschützten Arten.
Gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten
oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mausern- Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche
Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur
zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Dementsprechend besteht keine Möglichkeit eines Eingreifens durch die Stadt Pulheim.