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Mitteilungsvorlage (Verschmutzungen durch Krähen auf dem Stommelner Friedhof)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
89 kB
Datum
14.09.2016
Erstellt
05.09.16, 16:08
Aktualisiert
05.09.16, 16:08
Mitteilungsvorlage (Verschmutzungen durch Krähen auf dem Stommelner Friedhof)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 254/2016 Erstellt am: 22.08.2016 Aktenzeichen: III/70 Mitteilungsvorlage Gremium TOP Umweltausschuss ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 14.09.2016 Betreff Verschmutzungen durch Krähen auf dem Stommelner Friedhof Mitteilung In den letzten Jahren gab es immer wieder Beschwerden über Grabverschmutzungen und Lärm von Krähen auf dem Stommelner Friedhof. Es stellte sich heraus, dass es sich bei den Krähen nicht um Rabenkrähen, sondern um Saatkrähen handelt. Durch ein Schreiben des Rhein-Erft-Kreises hat die Stadt Pulheim mittlerweile Kenntnis darüber erhalten, dass es sich bei dem beschriebenen Vorkommen um eine der wenigen Saatkrähenkolonien handelt, die es noch im Kreisgebiet gibt. Dieses Vorkommen wird regelmäßig von Ornithologen überwacht und dokumentiert. Saatkrähen zählen zu den europäischen Vogelarten und gehören durch die Aufzählung in Artikel 1 der Europäischen Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG und über § 7 Abs. 2 NR. 13. b) bb) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu den besonders geschützten Arten. Gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mausern- Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Dementsprechend besteht keine Möglichkeit eines Eingreifens durch die Stadt Pulheim.