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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2011 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Städtische Dienste)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Erstellt
10.09.10, 06:32
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 395/2010 Az.: 81 06-50 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 13.08.2010 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 21.09.2010 vorberatend Rat 05.10.2010 beschließend Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan 2011 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Städtische Dienste Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 13.08.2010 Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Städtische Dienste- für das Geschäftsjahr 2011 wird auf der Erfolgsplanseite, mit einem Gesamtertrag in Höhe von und mit einem Gesamtaufwand sowie auf der Vermögensplanseite, mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 914.000,00 € 888.200,00 € 90.500,00 € festgesetzt. 2. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von 200.000,00 € in Anspruch zu nehmen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Städtische Dienstefür das Geschäftsjahr 2011 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Die Planrechnung ist von folgenden Eckwerten geprägt: Basis für die Planzahlen 2011 sind der Jahresabschluss 2009 sowie die bislang im Jahr 2010 erwirtschafteten Umsätze bzw. ermittelten Aufwendungen. Es wird darauf verwiesen, dass derzeit ein Klageverfahren gegen den Erftverband läuft, mit dem sich die Stadtwerke einer Übertragungsverfügung gem. § 54 LWG widersetzen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sowohl für die Abwasserbeseitigung als auch für die Umsätze der Städtischen Dienste sind sowohl in der Risikobetrachtung der jeweiligen Unternehmen als auch in der Entwicklungsprognose eingeflossen. Für den Fall, dass die Stadtwerke den Prozess verlieren, ist seitens der Betriebsleitung zumindest die Revision gegen das Urteil angedacht. Allerdings wird es kurzfristig erforderlich werden, für beide Unternehmen ein entsprechendes Konzept zur Kompensation des Vermögens- bzw. Auftragsverlustes zu erarbeiten. Auf der Seite des Vermögensplanes ist -ohne die Notwendigkeit zur Inanspruchnahme von Krediten- ebenfalls ein ausgeglichenes Ergebnis ausgewiesen. (Dr. Rips) -2-